VkBl Nr. 9 1972

Verkehrsblatt Nr. 9 1972

/ 34
PDF herunterladen
VkBl       Amtlicher          Teil                                 255                                            Heft 9 — 1972


                                                                                                           Anlage 4 zu Abschn. 9.1,


 BAW             19                           Korrosionsschutz Im StahlWasserbau                          WSD

 WSA                                                                  Bauwerk

 Gewässer                                                              Bauteil

 Ausf.-Zeit                                                           Beanspruchung

 Witterung
 Bes. Hinweise


 Stoffhersteller

 Ausf. Firma


 Vorbehandlung                                                                                                     Schichtdicke ßm
 Grundierung



 Deckschichten




    Gewährleistung: Dauer =          Jahre, Beginn =                         Ende =


    Größe der geschützten Fläche =                                           Gesamtkosten =                                  DM

                                            Anteilige Kosten bezogen auf 1       geschützte Fläche:
    Kosten für Vorbehandlung =             DM                                Nebenkosten anteilig=                           DM
    Kosten für Beschichtung   =            DM                                Sonstige Kosten                                 DM


 Vermerke:




                                                   z

                                                   £
                                                   :«
                                                   x:

                                                       0)
                                                   Ü




   UJ uO




   ja $ o>



  .2      "O




   %E
                                                   z




                                                       a>
                                                   O
   EE
   =.£
   < LÜ

   m c


   «I                                                                                                 E

                                                                                                      >
31

Heft 9      1972                                                256                                   VkBl Amtlicher Teil

                                                   Anlage 3       VII. Rostgrad nach DIN 53 210
                                            zu Absdinitt 5.3.                             Rostbedeckte Fläche in ®/o
Witterungsschutz
  Für die Ausführung der Konservierung ist ein Witte-             Sichtbare                           Durchrostung einschl.
rungssdiutz gegen gesonderte Vergütung vorzusehen und             Durchrostung                        erkennbarer Unterrostung
in folgende Positionen aufzugliedern:
                                                                  0            rostfrei
1. Vorhalten von Einrichtungen und Geräten auf der
    Baustelle:                                                    1 ^     0,05                                   1
    Die Einrichtungen und Geräte sind einzeln nachzuwei           2 ^      1                                     3
    sen und müßten mit Beginn der Konservierungsarbei             3       8                                     10
    ten auf der Baustelle verfügbar sein. Die Vergütung           4 ^^ 15                                       30
    erfolgt zu einem Pauschalpreis.                               5 ^^ 40                                   ^ 50
2. Betriebsbereiter Aufbau der Einrichtungen und Geräte:
   Die Einrichtungen und Geräte (Aufbau von Schutzzel             VIII. Belag und Bewuchs
   ten oder Überdachungen, Installieren von Geräten               0 keine Veränderung
   usw.) sind nur auf Anweisung oder mit Zustimmung               1     Ansatz von ölen
    der zuständigen Bauaufsicht betriebsbereit zu machen.         2 starker Algenbewuchs
    Die Vergütung erfolgt ebenfalls zu Pauschalpreisen für
                                                                  3     starker Muschelbewuchs
    nachzuweisende Einzelleistimgen.
                                                                  4 mäßiger Seepockenbewuchs
3. Leistungen nach Betriebsstunden und/oder auf Nach
                                                                  5 starker Seepockenbewuchs
    weis:
    Solche Leistungen bedürfen der vorherigen Anweisung           (VkBl 1972 S. 246)
    oder Zustimmung der zuständigen Bauaufsicht. Sie
    müssen täglich nachgewiesen und anerkannt werden.
                                                                  Nr. 169 Betriebsordnung für das Sturmflutsperr-
                                                zu Anlage 4                       werk in der Krückau
                  Beurteilungsschlüssel                                Im Einvernehmen mit dem Minister für Ernährung,
I. Allgemeiner Eindruck                                           Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein
0   ohne Schäden                                                  wird folgende Betriebsordnung für das Sturmflutsperr
                                                                  werk in der Bundeswasserstraße Krückau erlassen:
1 leichte Beschädigung der Deckschicht
2 starke Beschädigung der Deckschicht                             1.      Aufgaben des Sperrwerks
3 starke Beschädigung der Deckschicht                             1.1    Das Sperrwerk soll im Zusammenwirken mit' der
  leichte Beschädigung der Grundierung                                   2. Krückausperrstufe an der Pieningschen Mühle In
4 starke Beschädigung der Deckschicht                                    Elmshorn verhindern, daß das Stadtgebiet von
  starke Beschädigung der Grundierung                                    Elmshorn und die Krückau-Niederung durch Sturm
5 Schutzbeschichtung weitgehend zerstört                                 fluten gefährdet oder durch Zusammentreffen hoher
II. Farbveränderung
                                                                         Oberwasserzuflüsse mit ungünstigen Tiden beein
                                                                         trächtigt werden.
0 keine Veränderung
                                                                         Die zulässigen Stauziele liegen               unterhalb   der
1 Fleckenbildung, z. B. durch Zinksalze,                                 2. Krückau-Sperrstufe auf NN + 2,50 m,oberhalb der
    Teerverfärbungen usw.                                                2. Krückau-Sperrstufe auf NN + 3,50 m.
2 starke Aufhellung                                               1.2    Das Sperrwerk soll ferner im Bedarfsfall durch
3 starke Nachdunkelung                                                   kurzfristigen Aufstau des Krückauwassers die
4   leichtes Abkreiden                                                   Spülwirkung des Ebbestroms in der Mündungs
                                                                         strecke der Krückau verstärken.
5   starkes Abkreiden
                                                                  1.3    Das Sperrwerk kann in Ausnahmefällen durch vor
III. RiSbildung und Oberflächenveränderung                               übergehenden Aufstau des Krückauwassers das
0 keine Veränderung                                                      Freikommen festgefahrener Schiffe erleichtern oder
1 Aufrauhung der Fläche                                                  die Überführung einzelner besonders tiefgehender
                                                                         Fahrzeuge ermöglichen.
2 Marmorierung, feine Risse
                                                                  1.4    Bei Streitigkeiten aus Anlaß der angeordneten und
3   Krokodilhaut
                                                                         durchgeführten Maßnahmen nach Ziff. 1.2 und 1.3 ist
4   starke Risse                                                         das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt für deren
5 Versprödung bzw. Verwitterung                                          Abwicklung zuständig.
IV. Blasengrad nach DIN 53 209                                    2.     Verschlüsse des Sperrwerks und der 2. Krückau-
Häufigkeit der Blasen je Flächeneinheit                                  Sperrstufe in Elmshorn
m 0 bis m 5 nach Tabelle 1 der DIN 53 209                         2.1    Das Sperrwerk hat drei Öffnungen. Die Mittelöff
Größe der Blasen                                                         nung (Schiffahrtsöffnung) ist mit zwei Stemmtorpaa
                                                                         ren als Fluttore und jede Seitenöffnung mit zwei
g 0 bis g 5 nach Tabelle 2 der DIN 52 209
                                                                         Hubtoren ausgerüstet. Es ist somit eine doppelte
V. Erweichung, Quellung                                                  Sturmflutsicherheit gegeben. Die Oberkanten der
0 keine Veränderung                                                      Sturmflutverschlüsse liegen auf NN + 8,00 m.
1 leichte Erweichung                                              2.2    Zum Aufstauen des Binnenwassers durch das Sperr
                                                                         werk ist in der Mittelöffnung zusätzlich ein Stemm
2 Erweichimg auf einem Teil der Fläche                                   torpaar als Ebbetor angeordnet, das zusammen mit
3 Erweichung auf der ganzen Fläche                                       je einem Hubtor der Seitenöffnungen, welches den
4 leichte Quellung                                                       Strom nach beiden Seiten kehren kann, eingesetzt
5 starke Quellung                                                        wird. Die Oberkante des Ebbetores liegt auf NN
                                                                         + 3,50 m. Im Sperrwerk befinden sich zwei Pumpen
VI. Ablösung                                                             mit je 5 cbm/sec Leistung.
0 keine Veränderung                                               2.3    üm bei langanhaltenden Sperrungen auch den Ober
1 leichte Ablösung am Rand und Kanten                                    halb von Elmshorn vorhandenen Stauraum auszu
2 starke Ablösung am Rand und Kanten                                     nutzen, wird die 2. Krückau-Sperrstufe an der Pie
                                                                         ningschen Mühle in Elmshorn herangezogen. Diese
3 vereinzelte Ablösung auf der Fläche                                    liegt mit ihrer Sohle auf NN + 1,10 m und ermög
32

VkBl Amtlicher Teil                                         257                                                Heft 9 — 1972



3.    Betrieb des Sperrwerks und Einsatz der 2. Krückau-        6.      Benachrichtigungen über Schließungen und Offnun
      Sperrstufe an der Pieningschen Mühle in Elmshorn                  gen des Sperrwerks
                                                                6.1     Schließungen von mehr als 1 Stunde Dauer werden
3.1   Zuständigkeiten                                                   vom Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt dem
3.1.1 Das Sperrwerk wird vom Wasser- und Schiffahrtsamt                 Hafenmeister in Elmshorn mitgeteilt.
      Glückstadt betrieben und unterhalten. Dieses erläßt       6.2     Wenn bei geschlossenem Sperrwerk am Außenpegel
      die notwendigen Dienstanweisungen.                                ein Wasserstand von mehr als 2,50 m über MThw
3.1.2 Die 2. Krückau-Sperrstufe an der Pieningschen                     (NN + 4,00 m = PN + 9,00 m) beobachtet wird,
      Mühle in Elmshorn wird von der Stadt Elmshorn                     benachrichtigt das Wasser- und Schiffahrtsamt
      betrieben und vom Land Schleswig-Holstein unter                   Glückstadt die für den Hochwasserschutz zuständi
      halten. Die Einzelheiten regelt die Betriebsordnung               gen Sachbearbeiter des Marschenbauamtes Itzehoe,
      vom 31. 12. 1970.                                                 der Stadt Elmshorn und des Kreises Pinneberg.
3.2 Anlaß zum Schließen des Sperrwerks                          6.3     Die Stadt Elmshorn unterrichtet das Wasser- und
                                                                        Schiffahrtsamt Glückstadt und das Sperrwerksperso-
3.2.1 Das Sperrwerk wird auf Anordnung des Wasser- und                  nal, wenn die 2. Krückau-Sperrstufe an der Pie
      Schiffahrtsamtes Glückstadt geschlossen, wenn                     ningschen Mühle in Elmshorn geschlossen oder
      a) WasserStandsvorhersagen und -beobachtungen                     geöffnet wird.
         erwarten   lassen,   daß   der   Wasserstand    der    6.4     Wenn die natürlichen Wasserstände in den Fällen
        Krückau am Pegel in Elmshorn 1,00 müberMThw                     der Ziff. 1.2 und 1.3 beeinflußt werden, hat das
        (= NN + 2,50 m = PN + 7,50 m) erreichen                         Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt die Sielver-
         oder überschreiten wird,                                       bände Raa, Wisch-Kurzenmoor und Seestermühe so
      b) bei einem Zusammentreffen von hohen Ober                       frühzeitig wie möglich zu benachrichtigen; beim
         wasserzuflüssen mit ungünstigen Tiden eine                     Sperrbetrieb nach Ziff. 1.3 ist außerdem der Deich-
         Verbesserung der Vorflut für das Stadtgebiet                   und Hauptsielverband Krempermarsch zu benach
         von Elmshorn und die Krückau-Niederung                         richtigen.
         erreicht werden kann.
3.2.2 Vorübergehende Schließungen können auch zum               7.      Gefahrenabwehr
      Zweck von Spülungen oder aus besonderen anderen                   Sind zur Abwehr einer drohenden Gefahr besondere
      Anlässen angeordnet werden.                                       Maßnahmen erforderlich, so sind diese vomWasser-
3.2.3 In den Fällen der Ziff. 3.2.1 b) und 3.2.2 sind bei der           und Schiffahrtsamt Glückstadt im Einvernehmen mit
      Entscheidung über das Schließen des Sperrwerks                    dem Marschenbauamt Itzehoe, den beteiligten Deich-
      nach Möglichkeit die Belange der Schiffahrt zu                    und Hauptsielverbänden und der Stadt Elmshorn
      berücksichtigen sowie in den Fällen der Ziffer 1.3 die            durchzuführen, soweit nicht ein sofortiges selbstän
      Belange der Landeskultur.                                         diges Handeln des Wasser- und Schiffahrtsamtes
                                                                        Glückstadt nötig ist.
3.3 Zeitpunkt des Schließens
                                                                8.      Betriebsbuch
3.3.1 Das Sperrwerk muß so rechtzeitig geschlossen wer
      den, (laß ein für die Zeit der Schließung genügend        8.1     Schließungs- und Öffnungszeiten, Wasserstände,
      großer Stauraum für das Oberwasser zur Verfügung                  Betriebszeiten der Pumpen und der Notstromaggre
      steht bzw. der Zweck nach Ziff. 3.2.1 b) erreicht wird.           gate und besondere Ereignisse sind in ein Betriebs
      Im Interesse der Schiffahrt ist jedoch ein zu frühes              buch einzutragen.
      Schließen zu vermeiden.                                   8.2     Die Beauftragten des Marschenbauamtes Itzehoe und
3.3.2 Der Zeitpunkt des Schließens für den Spülbetrieb                  der Stadt Elmshorn sowie die       Aufsichtsbehörden
      oder in besonderen Fällen wird vom Wasser- und                    können jederzeit das Betriebsbuch einsehen.
      Schiffahrtsamt Glückstadt festgesetzt.                    9.      Schließen der Drehbrücke am Krückau-Sperrwerk
3.4 Zeitpunkt des Offnens                                               Für die Belange der Deichunterhaltung und Deich
3.4.1 Das Sperrwerk wird wieder geöffnet, wenn das fal                  verteidigung können das Marschenbauamt Itzehoe,
      lende Außenwasser und das Binnenwasser annä                       die Deidi- und Hauptsielverbände sowie deren Auf
      hernd spiegelgleich sind.                                         sichtsbehörden ein Schließen der Drehbrücke anfor
3.4.2 Beim Spülbetrieb und in besonderen Fällen bestimmt                dern.
      das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt, wann             10.   Inkrafttreten
      und in welchem Grade die Verschlüsse geöffnet                     Diese Betriebsordnung tritt einen Tag nach ihrer
      werden.
                                                                        Verkündigung in Kraft.
4.    Betrieb der Sperrwerkspumpen                                Kiel, den 12. Januar 1972
4.1   Das Einschalten der Sperrwerkspumpen wird von der         (R1 — F2 — T7 — S2 — IX/62 bb)
      Stadt Elmshorn beim Wasser- und Schiffahrtsamt                                      Wasser- und Schiffahrtsdirektion
      Glückstadt bzw. beim Sperrwerk angefordert, wenn                                                   Kiel
      bei längeren Schließungen des Sperrwerkes der                                                  In Vertretung:
      Stauraum oberhalb der 2. Krückau-Sperrstufe an der                                                 Eger
      Pieningschen Mühle in Elmshorn entlastet werden           (VkBl 1972 S. 256)
      muß.
4.2   Das Wasser- und Schiffahrtsamt führt fernmündlich
      das Einverständnis der SCHLESWAG herbei, wenn               Nr. 170 Betriebsordnung für das Sturmflutsperr
      der Einsatz der Sperrwerkspumpen in der Spitzenzeit                       werk in der Pinnau
      der SCHLESWAG sich als notwendig erweisen sollte,             Im Einvernehmen mit dem Minister für Ernährung,
      um sicherzustellen, daß ein Leistungspreis für die          Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein
      Spitzenzeit nicht gefordert wird; anderenfalls kann         wird folgende Betriebsordnung für das Sturmflutsperr
      eine Sperrwerkspumpe durch das Notstromaggregat             werk in der Bundeswasserstraße Pinnau erlassen:
      betrieben werden.
4.3   Der Einsatz der Pumpen zum Probelauf oder aus               1.    Aufgaben des Sperrwerks
      besonderen Anlässen wird durch das Wasser- und              1.1   Das Sperrwerk soll verhindern, daß die Stadtgebiete
      Schiffahrtsamt Glückstadt geregelt. Ein Aufstau des               von Uetersen und Pinneberg und die Pinnauniede
      Krückauwassers nach Ziff. 1.3 durch Pumpeneinsatz                 rung durch Sturmfluten gefährdet oder durch
      ist nur bis zu NN + 2,00 m zulässig. Die Kosten für               Zusammentreffen    hoher     Oberwasserzuflüsse   mit
      den Einstau mit Pumpen sind vom Veranlasser oder                  ungünstigen Tiden beeinträchtigt werden.
      Interessenten zu erstatten.                                       Das jzulässige Stauziel liegt auf NN + 3,20 m.
                                                                  1.2   Das Sperrwerk soll ferner im Bedarfsfall durch
33

Heft 9 — 1972                                                   258                              VkBl Amtlicher Teil


1.3   Das Sperrwerk kann in Ausnahmefällen durch vor              3.4.2 Beim Spülbetrieb und in besonderen Fällen bestimmt
      übergehenden Aufstau des Pinnauwassers das Frei                   das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt, wann
      kommen festgefahrener Schiffe erleichtern.                        und in welchem Grade die Verschlüsse geöffnet
1.4   Bei Streitigkeiten aus Anlaß der angeordneten und                 werden.
      durchgeführten Maßnahmen nach Ziffer 1.2 und 1.3            4.    Schiffsverkehr
      ist das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt für                 Der Schiffsverkehr regelt sich nach den ström- und
      deren Abwicklung zuständig.                                       schiffahrtspolizeilichen Bestimmungen.
                                                                  5.    Benachrichtigungen über Schließungen und Öffnung
2.    Verschlüsse des Sperrwerks                                        gen des Sperrwerks
2.1   Das Sperrwerk hat drei Öffnungen. Die Mittelöff             5.1   Schließungen von mehr als 1 Stunde Dauer werden
      nung (Schiffahrtsöffnung) ist mit zwei Stemmtorpaa                vom Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt dem
      ren als Fluttore und jede Seitenöffnung mit zwei                  Hafenmeister in Uetersen mitgeteilt.
      Hubtoren ausgerüstet. Es ist somit eine doppelte
      Sturmflutsicherheit gegeben. Die Oberkanten der             5.2   Wenn bei geschlossenem Sperrwerk am Außenpegel
      Sturmflutverschlüsse liegen auf NN + 8,00 m.                      ein Wasserstand von mehr als 2,50 m über MThw
                                                                        (NN -f 4,00 m = PN + 9,00 m) beobachtet wird,
2.2   Zum Aufstauen des Binnenwassers durch das Sperr                   benachrichtigt    das   Wasser-   und    Schiffahrtsamt
      werk ist in der Mittelöffnung zusätzlich ein Stemm                Glückstadt die für den Hochwasserschutz zuständi
      torpaar als Ebbetor angeordnet, das zusammen mit                  gen Sachbearbeiter des Marschenbauamtes Itzehoe,
      je einem Hubtor der Seitenöffnungen, welches den,                 der Stadt Uetersen, des Kreises Pinneberg, der Stadt
      Strom nach beiden Seiten kehren kann, eingesetzt                  Pinneberg und des Deich- und Hauptsielverbandes
      wird. Die Oberkante des Ebbetores liegt auf NN +                  Haseldorfer Marsch.
      3,50 m.
                                                                  5.3   Wenn die natürlichen Wasserstände in den Fällen
                                                                        der Ziff. 1.2 und 1.3 beeinflußt werden, hat das
3.    Betrieb des Sperrwerks                                            Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt die Sielver
3.1   Zuständigkeit                                                     bände     Moorrege-Klevendeich,    Haselau-Haseldorf
                                                                        und Seestermühe so frühzeitig wie möglich zu
      Das Sperrwerk wird vom Wasser- und Schiffahrtsamt                 benachrichtigen; beim Sperrbetrieb nach Ziff. 1.3 sind
      Glückstadt betrieben imd unterhalten. Dieses erläßt               außerdem die Deich- und Hauptsielverbände Hasel-
      die notwendigen Dienstanweisungen.                                dorfer Marsch und Seestermüher Marsch zu benach
3.2 Anlaß zum Schließen des Sperrwerks                                  richtigen.
3.2.1 Das Sperrwerk wird auf Anordnung des Wasser-und             6.    Gefahrenabwehr
      Schiffahrtsamtes Glückstadt geschlossen, wenn                     Sind zur Abwehr einer drohenden Gefahr besondere
      a) Wasserstandsvorhersagen          und   Beobachtungen           Maßnahmen erforderlich, so sind diese vomWasser-
         erwarten lassen, daß der Wasserstand der Pinnau                und Schiffahrtsamt Glückstadt im Einvernehmen mit
         am Pegel in Uetersen 1,00 m über MThw (= NN                    dem Marschenbauamt Itzehoe und den beteiligten
         + 2,50 m = PN + 7,50 m) erreichen oder über                    Deich-    und    Hauptsielverbänden     durchzuführen,
         schreiten wird,                                                soweit nicht ein sofortiges selbständiges Handeln
      b) bei einem Zusammentreffen von hohen Ober                       des Wasser- und Schiffahrtsamtes Glückstadt nötig
         wasserzuflüssen mit ungünstigen Tiden eine                     ist. In diesem Fall sind die weiteren unter 5.2 auf
         Verbesserung der Vorflut für das Stadtgebiet von               geführten Dienststellen zu benachrichtigen.
         Pinneberg und die Pinnauniederung erreicht               7.    Betriebsbuch
         werden kann.
                                                                  7.1   Schließungs- und Öffnungszeiten, Wasserstände,
3.2.2 Vorübergehende Schließungen können auch zum                       Betriebszeiten des Notstromaggregates und beson
      Zwecke von Spülungen oder aus besonderen anderen                  dere Ereignisse sind in ein Betriebsbuch einzutragen.
      Anlässen angeordnet werden.                                 7.2   Die Beauftragten des Marschenbauamtes Itzehoe, der
3.2.3 In den Fällen der Ziff. 3.2.1 b) und 3.2.2 sind bei der           beteiligten Deich- und Hauptsielverbände und der
      Entscheidung über das Schließen des Sperrwerks                    Städte Uetersen und Pinneberg sowie ihre Auf
      nach Möglichkeit die Belange der Schiffahrt zu                    sichtsbehörden können jederzeit das Betriebsbuch
      berücksichtigen sowie in den Fällen der Ziff. 1.3 die             einsehen.
      Belange der Landeskultur.                                   8.    Schließen der Drehbrücke am Pinnau-Sperrwerk
3.3   Zeitpunkt des Schließens                                          Für die Belange der Deichunterhaltung upd Deich
                                                                        verteidigung können das Marschenbauamt Itzehoe,
3.3.1 Das Sperrwerk muß so rechtzeitig geschlossen wer                  die beteiligten Deich- und Hauptsielverbände sowie
      den, daß ein für die Dauer der Schließung genügend                deren Aufsichtsbehörden ein Schließen der Dreh
      großer Stauraum für das Oberwasser zur Verfügung                  brücke anfordern.
      steht bzw. der Zweck nach Ziff. 3.2,1 b) erreicht wird.
      Im Interesse der Schiffahrt ist jedoch ein zu frühes        9.    Inkrafttreten
      Schließen zu vermeiden.
                                                                        Diese Betriebsordnung tritt einen Tag nach ihrer
                                                                        Verkündung in Kraft.
3.3.2 Der Zeitpunkt des Schließens für den Spülbetrieb
      oder in besonderen Fällen wird vom Wasser- und
                                                                  Kiel, den 9. Februar 1972
      Schiffahrtsamt Glückstadt festgesetzt.                     (Rl—T7—F2—S2 IX/62bb)
                                                                                           Wasser- und Schiffahrtsdirektion
3.4 Zeitpunkt des Offnens                                                                                 Kiel
3.4.1 Das Sperrwerk wird wieder geöffnet, wenn das fal                                           ^    Im Auftrag
      lende   Außenwasser    und    das    Binnenwasser   an                                              Vogel
      nähernd spiegelgleich sind.                                (VkBl 1972 S. 257)
34