VkBl Nr. 9 1972
Verkehrsblatt Nr. 9 1972
VkBl Amtlicher Teil 255 Heft 9 — 1972
Anlage 4 zu Abschn. 9.1,
BAW 19 Korrosionsschutz Im StahlWasserbau WSD
WSA Bauwerk
Gewässer Bauteil
Ausf.-Zeit Beanspruchung
Witterung
Bes. Hinweise
Stoffhersteller
Ausf. Firma
Vorbehandlung Schichtdicke ßm
Grundierung
Deckschichten
Gewährleistung: Dauer = Jahre, Beginn = Ende =
Größe der geschützten Fläche = Gesamtkosten = DM
Anteilige Kosten bezogen auf 1 geschützte Fläche:
Kosten für Vorbehandlung = DM Nebenkosten anteilig= DM
Kosten für Beschichtung = DM Sonstige Kosten DM
Vermerke:
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Heft 9 1972 256 VkBl Amtlicher Teil
Anlage 3 VII. Rostgrad nach DIN 53 210
zu Absdinitt 5.3. Rostbedeckte Fläche in ®/o
Witterungsschutz
Für die Ausführung der Konservierung ist ein Witte- Sichtbare Durchrostung einschl.
rungssdiutz gegen gesonderte Vergütung vorzusehen und Durchrostung erkennbarer Unterrostung
in folgende Positionen aufzugliedern:
0 rostfrei
1. Vorhalten von Einrichtungen und Geräten auf der
Baustelle: 1 ^ 0,05 1
Die Einrichtungen und Geräte sind einzeln nachzuwei 2 ^ 1 3
sen und müßten mit Beginn der Konservierungsarbei 3 8 10
ten auf der Baustelle verfügbar sein. Die Vergütung 4 ^^ 15 30
erfolgt zu einem Pauschalpreis. 5 ^^ 40 ^ 50
2. Betriebsbereiter Aufbau der Einrichtungen und Geräte:
Die Einrichtungen und Geräte (Aufbau von Schutzzel VIII. Belag und Bewuchs
ten oder Überdachungen, Installieren von Geräten 0 keine Veränderung
usw.) sind nur auf Anweisung oder mit Zustimmung 1 Ansatz von ölen
der zuständigen Bauaufsicht betriebsbereit zu machen. 2 starker Algenbewuchs
Die Vergütung erfolgt ebenfalls zu Pauschalpreisen für
3 starker Muschelbewuchs
nachzuweisende Einzelleistimgen.
4 mäßiger Seepockenbewuchs
3. Leistungen nach Betriebsstunden und/oder auf Nach
5 starker Seepockenbewuchs
weis:
Solche Leistungen bedürfen der vorherigen Anweisung (VkBl 1972 S. 246)
oder Zustimmung der zuständigen Bauaufsicht. Sie
müssen täglich nachgewiesen und anerkannt werden.
Nr. 169 Betriebsordnung für das Sturmflutsperr-
zu Anlage 4 werk in der Krückau
Beurteilungsschlüssel Im Einvernehmen mit dem Minister für Ernährung,
I. Allgemeiner Eindruck Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein
0 ohne Schäden wird folgende Betriebsordnung für das Sturmflutsperr
werk in der Bundeswasserstraße Krückau erlassen:
1 leichte Beschädigung der Deckschicht
2 starke Beschädigung der Deckschicht 1. Aufgaben des Sperrwerks
3 starke Beschädigung der Deckschicht 1.1 Das Sperrwerk soll im Zusammenwirken mit' der
leichte Beschädigung der Grundierung 2. Krückausperrstufe an der Pieningschen Mühle In
4 starke Beschädigung der Deckschicht Elmshorn verhindern, daß das Stadtgebiet von
starke Beschädigung der Grundierung Elmshorn und die Krückau-Niederung durch Sturm
5 Schutzbeschichtung weitgehend zerstört fluten gefährdet oder durch Zusammentreffen hoher
II. Farbveränderung
Oberwasserzuflüsse mit ungünstigen Tiden beein
trächtigt werden.
0 keine Veränderung
Die zulässigen Stauziele liegen unterhalb der
1 Fleckenbildung, z. B. durch Zinksalze, 2. Krückau-Sperrstufe auf NN + 2,50 m,oberhalb der
Teerverfärbungen usw. 2. Krückau-Sperrstufe auf NN + 3,50 m.
2 starke Aufhellung 1.2 Das Sperrwerk soll ferner im Bedarfsfall durch
3 starke Nachdunkelung kurzfristigen Aufstau des Krückauwassers die
4 leichtes Abkreiden Spülwirkung des Ebbestroms in der Mündungs
strecke der Krückau verstärken.
5 starkes Abkreiden
1.3 Das Sperrwerk kann in Ausnahmefällen durch vor
III. RiSbildung und Oberflächenveränderung übergehenden Aufstau des Krückauwassers das
0 keine Veränderung Freikommen festgefahrener Schiffe erleichtern oder
1 Aufrauhung der Fläche die Überführung einzelner besonders tiefgehender
Fahrzeuge ermöglichen.
2 Marmorierung, feine Risse
1.4 Bei Streitigkeiten aus Anlaß der angeordneten und
3 Krokodilhaut
durchgeführten Maßnahmen nach Ziff. 1.2 und 1.3 ist
4 starke Risse das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt für deren
5 Versprödung bzw. Verwitterung Abwicklung zuständig.
IV. Blasengrad nach DIN 53 209 2. Verschlüsse des Sperrwerks und der 2. Krückau-
Häufigkeit der Blasen je Flächeneinheit Sperrstufe in Elmshorn
m 0 bis m 5 nach Tabelle 1 der DIN 53 209 2.1 Das Sperrwerk hat drei Öffnungen. Die Mittelöff
Größe der Blasen nung (Schiffahrtsöffnung) ist mit zwei Stemmtorpaa
ren als Fluttore und jede Seitenöffnung mit zwei
g 0 bis g 5 nach Tabelle 2 der DIN 52 209
Hubtoren ausgerüstet. Es ist somit eine doppelte
V. Erweichung, Quellung Sturmflutsicherheit gegeben. Die Oberkanten der
0 keine Veränderung Sturmflutverschlüsse liegen auf NN + 8,00 m.
1 leichte Erweichung 2.2 Zum Aufstauen des Binnenwassers durch das Sperr
werk ist in der Mittelöffnung zusätzlich ein Stemm
2 Erweichimg auf einem Teil der Fläche torpaar als Ebbetor angeordnet, das zusammen mit
3 Erweichung auf der ganzen Fläche je einem Hubtor der Seitenöffnungen, welches den
4 leichte Quellung Strom nach beiden Seiten kehren kann, eingesetzt
5 starke Quellung wird. Die Oberkante des Ebbetores liegt auf NN
+ 3,50 m. Im Sperrwerk befinden sich zwei Pumpen
VI. Ablösung mit je 5 cbm/sec Leistung.
0 keine Veränderung 2.3 üm bei langanhaltenden Sperrungen auch den Ober
1 leichte Ablösung am Rand und Kanten halb von Elmshorn vorhandenen Stauraum auszu
2 starke Ablösung am Rand und Kanten nutzen, wird die 2. Krückau-Sperrstufe an der Pie
ningschen Mühle in Elmshorn herangezogen. Diese
3 vereinzelte Ablösung auf der Fläche liegt mit ihrer Sohle auf NN + 1,10 m und ermög
VkBl Amtlicher Teil 257 Heft 9 — 1972
3. Betrieb des Sperrwerks und Einsatz der 2. Krückau- 6. Benachrichtigungen über Schließungen und Offnun
Sperrstufe an der Pieningschen Mühle in Elmshorn gen des Sperrwerks
6.1 Schließungen von mehr als 1 Stunde Dauer werden
3.1 Zuständigkeiten vom Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt dem
3.1.1 Das Sperrwerk wird vom Wasser- und Schiffahrtsamt Hafenmeister in Elmshorn mitgeteilt.
Glückstadt betrieben und unterhalten. Dieses erläßt 6.2 Wenn bei geschlossenem Sperrwerk am Außenpegel
die notwendigen Dienstanweisungen. ein Wasserstand von mehr als 2,50 m über MThw
3.1.2 Die 2. Krückau-Sperrstufe an der Pieningschen (NN + 4,00 m = PN + 9,00 m) beobachtet wird,
Mühle in Elmshorn wird von der Stadt Elmshorn benachrichtigt das Wasser- und Schiffahrtsamt
betrieben und vom Land Schleswig-Holstein unter Glückstadt die für den Hochwasserschutz zuständi
halten. Die Einzelheiten regelt die Betriebsordnung gen Sachbearbeiter des Marschenbauamtes Itzehoe,
vom 31. 12. 1970. der Stadt Elmshorn und des Kreises Pinneberg.
3.2 Anlaß zum Schließen des Sperrwerks 6.3 Die Stadt Elmshorn unterrichtet das Wasser- und
Schiffahrtsamt Glückstadt und das Sperrwerksperso-
3.2.1 Das Sperrwerk wird auf Anordnung des Wasser- und nal, wenn die 2. Krückau-Sperrstufe an der Pie
Schiffahrtsamtes Glückstadt geschlossen, wenn ningschen Mühle in Elmshorn geschlossen oder
a) WasserStandsvorhersagen und -beobachtungen geöffnet wird.
erwarten lassen, daß der Wasserstand der 6.4 Wenn die natürlichen Wasserstände in den Fällen
Krückau am Pegel in Elmshorn 1,00 müberMThw der Ziff. 1.2 und 1.3 beeinflußt werden, hat das
(= NN + 2,50 m = PN + 7,50 m) erreichen Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt die Sielver-
oder überschreiten wird, bände Raa, Wisch-Kurzenmoor und Seestermühe so
b) bei einem Zusammentreffen von hohen Ober frühzeitig wie möglich zu benachrichtigen; beim
wasserzuflüssen mit ungünstigen Tiden eine Sperrbetrieb nach Ziff. 1.3 ist außerdem der Deich-
Verbesserung der Vorflut für das Stadtgebiet und Hauptsielverband Krempermarsch zu benach
von Elmshorn und die Krückau-Niederung richtigen.
erreicht werden kann.
3.2.2 Vorübergehende Schließungen können auch zum 7. Gefahrenabwehr
Zweck von Spülungen oder aus besonderen anderen Sind zur Abwehr einer drohenden Gefahr besondere
Anlässen angeordnet werden. Maßnahmen erforderlich, so sind diese vomWasser-
3.2.3 In den Fällen der Ziff. 3.2.1 b) und 3.2.2 sind bei der und Schiffahrtsamt Glückstadt im Einvernehmen mit
Entscheidung über das Schließen des Sperrwerks dem Marschenbauamt Itzehoe, den beteiligten Deich-
nach Möglichkeit die Belange der Schiffahrt zu und Hauptsielverbänden und der Stadt Elmshorn
berücksichtigen sowie in den Fällen der Ziffer 1.3 die durchzuführen, soweit nicht ein sofortiges selbstän
Belange der Landeskultur. diges Handeln des Wasser- und Schiffahrtsamtes
Glückstadt nötig ist.
3.3 Zeitpunkt des Schließens
8. Betriebsbuch
3.3.1 Das Sperrwerk muß so rechtzeitig geschlossen wer
den, (laß ein für die Zeit der Schließung genügend 8.1 Schließungs- und Öffnungszeiten, Wasserstände,
großer Stauraum für das Oberwasser zur Verfügung Betriebszeiten der Pumpen und der Notstromaggre
steht bzw. der Zweck nach Ziff. 3.2.1 b) erreicht wird. gate und besondere Ereignisse sind in ein Betriebs
Im Interesse der Schiffahrt ist jedoch ein zu frühes buch einzutragen.
Schließen zu vermeiden. 8.2 Die Beauftragten des Marschenbauamtes Itzehoe und
3.3.2 Der Zeitpunkt des Schließens für den Spülbetrieb der Stadt Elmshorn sowie die Aufsichtsbehörden
oder in besonderen Fällen wird vom Wasser- und können jederzeit das Betriebsbuch einsehen.
Schiffahrtsamt Glückstadt festgesetzt. 9. Schließen der Drehbrücke am Krückau-Sperrwerk
3.4 Zeitpunkt des Offnens Für die Belange der Deichunterhaltung und Deich
3.4.1 Das Sperrwerk wird wieder geöffnet, wenn das fal verteidigung können das Marschenbauamt Itzehoe,
lende Außenwasser und das Binnenwasser annä die Deidi- und Hauptsielverbände sowie deren Auf
hernd spiegelgleich sind. sichtsbehörden ein Schließen der Drehbrücke anfor
3.4.2 Beim Spülbetrieb und in besonderen Fällen bestimmt dern.
das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt, wann 10. Inkrafttreten
und in welchem Grade die Verschlüsse geöffnet Diese Betriebsordnung tritt einen Tag nach ihrer
werden.
Verkündigung in Kraft.
4. Betrieb der Sperrwerkspumpen Kiel, den 12. Januar 1972
4.1 Das Einschalten der Sperrwerkspumpen wird von der (R1 — F2 — T7 — S2 — IX/62 bb)
Stadt Elmshorn beim Wasser- und Schiffahrtsamt Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Glückstadt bzw. beim Sperrwerk angefordert, wenn Kiel
bei längeren Schließungen des Sperrwerkes der In Vertretung:
Stauraum oberhalb der 2. Krückau-Sperrstufe an der Eger
Pieningschen Mühle in Elmshorn entlastet werden (VkBl 1972 S. 256)
muß.
4.2 Das Wasser- und Schiffahrtsamt führt fernmündlich
das Einverständnis der SCHLESWAG herbei, wenn Nr. 170 Betriebsordnung für das Sturmflutsperr
der Einsatz der Sperrwerkspumpen in der Spitzenzeit werk in der Pinnau
der SCHLESWAG sich als notwendig erweisen sollte, Im Einvernehmen mit dem Minister für Ernährung,
um sicherzustellen, daß ein Leistungspreis für die Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein
Spitzenzeit nicht gefordert wird; anderenfalls kann wird folgende Betriebsordnung für das Sturmflutsperr
eine Sperrwerkspumpe durch das Notstromaggregat werk in der Bundeswasserstraße Pinnau erlassen:
betrieben werden.
4.3 Der Einsatz der Pumpen zum Probelauf oder aus 1. Aufgaben des Sperrwerks
besonderen Anlässen wird durch das Wasser- und 1.1 Das Sperrwerk soll verhindern, daß die Stadtgebiete
Schiffahrtsamt Glückstadt geregelt. Ein Aufstau des von Uetersen und Pinneberg und die Pinnauniede
Krückauwassers nach Ziff. 1.3 durch Pumpeneinsatz rung durch Sturmfluten gefährdet oder durch
ist nur bis zu NN + 2,00 m zulässig. Die Kosten für Zusammentreffen hoher Oberwasserzuflüsse mit
den Einstau mit Pumpen sind vom Veranlasser oder ungünstigen Tiden beeinträchtigt werden.
Interessenten zu erstatten. Das jzulässige Stauziel liegt auf NN + 3,20 m.
1.2 Das Sperrwerk soll ferner im Bedarfsfall durch
Heft 9 — 1972 258 VkBl Amtlicher Teil
1.3 Das Sperrwerk kann in Ausnahmefällen durch vor 3.4.2 Beim Spülbetrieb und in besonderen Fällen bestimmt
übergehenden Aufstau des Pinnauwassers das Frei das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt, wann
kommen festgefahrener Schiffe erleichtern. und in welchem Grade die Verschlüsse geöffnet
1.4 Bei Streitigkeiten aus Anlaß der angeordneten und werden.
durchgeführten Maßnahmen nach Ziffer 1.2 und 1.3 4. Schiffsverkehr
ist das Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt für Der Schiffsverkehr regelt sich nach den ström- und
deren Abwicklung zuständig. schiffahrtspolizeilichen Bestimmungen.
5. Benachrichtigungen über Schließungen und Öffnung
2. Verschlüsse des Sperrwerks gen des Sperrwerks
2.1 Das Sperrwerk hat drei Öffnungen. Die Mittelöff 5.1 Schließungen von mehr als 1 Stunde Dauer werden
nung (Schiffahrtsöffnung) ist mit zwei Stemmtorpaa vom Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt dem
ren als Fluttore und jede Seitenöffnung mit zwei Hafenmeister in Uetersen mitgeteilt.
Hubtoren ausgerüstet. Es ist somit eine doppelte
Sturmflutsicherheit gegeben. Die Oberkanten der 5.2 Wenn bei geschlossenem Sperrwerk am Außenpegel
Sturmflutverschlüsse liegen auf NN + 8,00 m. ein Wasserstand von mehr als 2,50 m über MThw
(NN -f 4,00 m = PN + 9,00 m) beobachtet wird,
2.2 Zum Aufstauen des Binnenwassers durch das Sperr benachrichtigt das Wasser- und Schiffahrtsamt
werk ist in der Mittelöffnung zusätzlich ein Stemm Glückstadt die für den Hochwasserschutz zuständi
torpaar als Ebbetor angeordnet, das zusammen mit gen Sachbearbeiter des Marschenbauamtes Itzehoe,
je einem Hubtor der Seitenöffnungen, welches den, der Stadt Uetersen, des Kreises Pinneberg, der Stadt
Strom nach beiden Seiten kehren kann, eingesetzt Pinneberg und des Deich- und Hauptsielverbandes
wird. Die Oberkante des Ebbetores liegt auf NN + Haseldorfer Marsch.
3,50 m.
5.3 Wenn die natürlichen Wasserstände in den Fällen
der Ziff. 1.2 und 1.3 beeinflußt werden, hat das
3. Betrieb des Sperrwerks Wasser- und Schiffahrtsamt Glückstadt die Sielver
3.1 Zuständigkeit bände Moorrege-Klevendeich, Haselau-Haseldorf
und Seestermühe so frühzeitig wie möglich zu
Das Sperrwerk wird vom Wasser- und Schiffahrtsamt benachrichtigen; beim Sperrbetrieb nach Ziff. 1.3 sind
Glückstadt betrieben imd unterhalten. Dieses erläßt außerdem die Deich- und Hauptsielverbände Hasel-
die notwendigen Dienstanweisungen. dorfer Marsch und Seestermüher Marsch zu benach
3.2 Anlaß zum Schließen des Sperrwerks richtigen.
3.2.1 Das Sperrwerk wird auf Anordnung des Wasser-und 6. Gefahrenabwehr
Schiffahrtsamtes Glückstadt geschlossen, wenn Sind zur Abwehr einer drohenden Gefahr besondere
a) Wasserstandsvorhersagen und Beobachtungen Maßnahmen erforderlich, so sind diese vomWasser-
erwarten lassen, daß der Wasserstand der Pinnau und Schiffahrtsamt Glückstadt im Einvernehmen mit
am Pegel in Uetersen 1,00 m über MThw (= NN dem Marschenbauamt Itzehoe und den beteiligten
+ 2,50 m = PN + 7,50 m) erreichen oder über Deich- und Hauptsielverbänden durchzuführen,
schreiten wird, soweit nicht ein sofortiges selbständiges Handeln
b) bei einem Zusammentreffen von hohen Ober des Wasser- und Schiffahrtsamtes Glückstadt nötig
wasserzuflüssen mit ungünstigen Tiden eine ist. In diesem Fall sind die weiteren unter 5.2 auf
Verbesserung der Vorflut für das Stadtgebiet von geführten Dienststellen zu benachrichtigen.
Pinneberg und die Pinnauniederung erreicht 7. Betriebsbuch
werden kann.
7.1 Schließungs- und Öffnungszeiten, Wasserstände,
3.2.2 Vorübergehende Schließungen können auch zum Betriebszeiten des Notstromaggregates und beson
Zwecke von Spülungen oder aus besonderen anderen dere Ereignisse sind in ein Betriebsbuch einzutragen.
Anlässen angeordnet werden. 7.2 Die Beauftragten des Marschenbauamtes Itzehoe, der
3.2.3 In den Fällen der Ziff. 3.2.1 b) und 3.2.2 sind bei der beteiligten Deich- und Hauptsielverbände und der
Entscheidung über das Schließen des Sperrwerks Städte Uetersen und Pinneberg sowie ihre Auf
nach Möglichkeit die Belange der Schiffahrt zu sichtsbehörden können jederzeit das Betriebsbuch
berücksichtigen sowie in den Fällen der Ziff. 1.3 die einsehen.
Belange der Landeskultur. 8. Schließen der Drehbrücke am Pinnau-Sperrwerk
3.3 Zeitpunkt des Schließens Für die Belange der Deichunterhaltung upd Deich
verteidigung können das Marschenbauamt Itzehoe,
3.3.1 Das Sperrwerk muß so rechtzeitig geschlossen wer die beteiligten Deich- und Hauptsielverbände sowie
den, daß ein für die Dauer der Schließung genügend deren Aufsichtsbehörden ein Schließen der Dreh
großer Stauraum für das Oberwasser zur Verfügung brücke anfordern.
steht bzw. der Zweck nach Ziff. 3.2,1 b) erreicht wird.
Im Interesse der Schiffahrt ist jedoch ein zu frühes 9. Inkrafttreten
Schließen zu vermeiden.
Diese Betriebsordnung tritt einen Tag nach ihrer
Verkündung in Kraft.
3.3.2 Der Zeitpunkt des Schließens für den Spülbetrieb
oder in besonderen Fällen wird vom Wasser- und
Kiel, den 9. Februar 1972
Schiffahrtsamt Glückstadt festgesetzt. (Rl—T7—F2—S2 IX/62bb)
Wasser- und Schiffahrtsdirektion
3.4 Zeitpunkt des Offnens Kiel
3.4.1 Das Sperrwerk wird wieder geöffnet, wenn das fal ^ Im Auftrag
lende Außenwasser und das Binnenwasser an Vogel
nähernd spiegelgleich sind. (VkBl 1972 S. 257)