VkBl Nr. 14 1987
Verkehrsblatt Nr. 14 1987
VkBI Amtlicher Teil 493 Heft 14 - 1987
42. Sonderabmachung Nr. 9258 3. Güterart: Güter in Containern, unbelade-
1. Name des Unternehmers: Deutsche Bundesbahn ne Container, Güter in Wech-
Bundesbahndirektion selaufbauten oder Sattelan-
Hamburg hängern des Auftraggebers,
Beschäftigter Unterneh mer: unbeladene Wechselaufbauten
H. Diederichsen GmbH oder Sattelan hänger
2. Verkehrsverbindungen: von Hamburg, Kiel, Lübeck 4. Gütermenge: mindestens 500 t
jeweils in 3 Monaten
nach Orten in der Bundes-
republik Deutschland ein- 5. Vereinbarte
schließlich Berlin (West) Beförderungsentgelte: mindestens 1,30 DM
je Tarifkm, jedoch
und umgekehrt im
Rundlaufverkehr - für Beförderungen
im Rundlauf, d. h. Hin-
3. Güterar1: Güter in Sattelanhängern (Trai-
und Rückbeförderung ein-
lern) im durchgehenden Ein-/
schließlich einer etwaigen
Ausfuhrverkehr, unbeladene
Fahrt
Trailer
• ohne Container oder
4. Gütermenge: mindestens 500 t mit unbeladenen Wechsel-
jeweils in 3 Monaten. aufbauten oder
Eigengewichte der Trailer blei- Sattelanhängern oder
ben bei Ermittlung der Min- nur des Kraftfahrzeugs
destmenge außer Ansatz. (Zwischen leerfah rt),
5. Vereinbarte insgesamt mindestens
Beförderungsentgelte: 1,60 DM je Tarifkm im Rundlauf- 1,40 DM je Tarikkm,
verkehr einschließlich etwaiger • für jeden Tarifkm
Beförderungen von unbelade- ausschließlich zwischen
nen Trailern und Fahrten nur den Depots des Auftrag-
des Kraftfahrzeuges, gebers in Bremen, Bremer-
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. haven und Hamburg einer-
6. Tag des Abschlusses seits und in Ginsheim-
der Sonderabmachung: 1. April 1987 Gustavsburg, Neuss und
7. Dauer der Stuttgart andererseits mit
Sonderabmachung: ab 1. April 1987 auf unbestimm- jeweils nur einer Ladestelle
te Zeit, mindestens jedoch bis insgesamt mindestens 1,35
zum 1. Juli 1987 DM
• oder, soweit sich ein
8. Wichtigste niedrigeres Gesamtentgelt
Sonderbedingungen: Mit dem vereinbarten Beförde- ergibt, insgesamt minde-
rungsentgelt ist die Gestellung stens 1,60 DM je Tarifkm
der Zugkraft und die Mitnahme für die Beförderungslei-
eines nicht vom Unternehmer stung ohne die Zwischen-
gestellten Trailers abgegolten. leerfahrt über mehr als
Werden auf einer Fahrt mehrere 280 Tarifkm für jeden zu-
Sendungen mit unterschiedli- sätzlichen Tarifkm 1,30
chen Be- oder Entladestellen DM;
befördert, so werden die - Bei Einwegbeförderungen
Tarifkm über alle Ladestellen mindestens 1,80 DM
entsprechend dem vereinbarten je Tarikkm für den Lastlauf,
Beförderungsweg ermittelt. Re- ggf. zuzüglich Umsatzsteuer.
gelmäßig 3 Ladestellen je Be-
förderung. Übernimmt der Unternehmer
im Containerverkehr nicht das
Vorholen oder Verbringen im
Seehafen (wie das Zusammen-
führen oder das getrennte Ab-
43. Sonderabmachung Nr. 9259 liefern von Container und
Fahrgestell, das Bereitstellen
1.Name des Unternehmers: Deutsche Bundesbahn zur behördlichen Abfertigung
Bundesbahndirektion oder zur anderweitigen hafen-
Hamburg seitigen Behandlung), so wird
Beschäftigter Unternehmer: das Beförderungsentgelt je-
Emmi und Jürgen Behrens weils höchstens um 70,00 DM
2. Verkehrsverbindungen: von Bannesdorf auf Fehmarn, gekürzt, jedoch nur insoweit,
Brake (Unterweser), als o. a. Mindestentgelte für die
Bremen, Bremerhaven, Gesamtheit der Beförderungen
Cuxhaven, Emden, Flens- im Kalendermonat nicht unter-
burg, Hamburg, Kiel, schritten werden.
Lübeck, Nordenham, Wird für den Auftraggeber bei
Wilhelmshaven einem Rundlauf in der einen
nach Orten in der Bundes- Richtung Gut nach der Son-
republik Deutschland derabmachung und in der an-
einschließlich Berlin deren Richtung tarifgebunde-
(West) nes Gut befördert, so gelten für
Heft 14 - 1987 494 VkBI Amtlicher Teil
tarifgebundene Gut in der 3. Güterart: Zucker
Höhe mindestens diesen Sät- 4. Gütermenge: mindestens 500 t
zen entspricht. Anderenfalls jeweils in 3 Monaten
wird für das nach der Sonder-
5.Tag des Abschlusses
abmachung zu befördernde
der Sonderabmachung: 4. Mai 1987
Gut Entgelt wie für Einweg-
beförderungen vergütet. 6.Dauer der
6. Tag des Abschlusses Sonderabmachung: ab 4. Mai 1987 auf unbestimm-
der Sonderabmachung: 1. Februar 1987 te Zeit, mindestens jedoch bis
7.Dauer der zum 4. August 1987
Sonderabmachung: ab 1. Februar 1987 7.Wichtigste
auf unbestimmte Zeit Sonderbedingungen: mindestens 25 t und nur ein
8.Wichtigste
§ 3 der Allgemeinen Bestim- Versandort mit einer Belade-
Sonderbedingungen:
mungen für die Ausnahme- steIle und eine Entladestelle
je Beförderung
tarife in Teil 11Abschnitt 1 RKT
gilt entsprechend.
Mit den vereinbarten Beförde- 45. Fünfte Änderung der Sonderabmachung Nr. 04167 (A) und
rungsentgelten sind die Gestel- Nr. 04168 (B)
lung nur der Zugkraft und die (VkB11986 S. 581, zuletzt geändert 1987 S. 359)
Mitnahme eines nicht vom Un-
I. Für Beförderungen von Holzzellstoff von den u.g. Seehäfen
ternehmer gestellten Fahrge-
nach Altenkirchen (Westerwald) gelten die Beförderungs-
stells (Chassis)/Sattelanhän-
entgelte wie ab Bremen zuzüglich der nachstehenden
gers oder von Wechselaufbau-
Zuschläge, und zwar bei Beförderungen
ten abgegolten.
Stellt der Unternehmer verein- Zuschlag
barungsgemäß auch das DM I 100 kg
Chassis, so werden hierfür - von Brake (Unterweser),
außer für die Zwischen leer- Bremerhaven 0,20
fahrt - mindestens 0,19 DM Hamburg 0,30
je Tarifkm vergütet. Lübeck 0,40
Sattelanhänger IWechselauf- ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
bauten werden stets vom Auf-
traggeber gestellt. Il.ln die Sonderabmachungen wurden für Beförderungen von
Werden auf einer Fahrt meh- Papier folgende Verkehrsverbindungen mit den neben-
rere Sendungen mit unter- stehenden Beförderungsentgelten neu aufgenommen:
schiedlichen Be- oder Entlade- DM I 100 kg
steilen befördert, so werden 15 t 20 t 23 t 24 t 25 t 26 t
die Tarifkm über alle Lade-
von Bremen
stellen entsprechend dem ver-
einbarten Beförderungsweg a) nach Norderstedt 2,49 2,33 2,28 2,25 2,23 2,20
ermittelt. Bochum 3,80 3,30 3,10 3,03 3,00 2,97
Koblenz 5,00 4,43 4,18 4,10 4,06 4,02
Für die Beförderung von
Singen
Wechselaufbauten oder Sattel-
(Hohentwiel) 9,10 7,75 7,21 7,05 6,98 6,91
anhängern gilt ergänzend:
Hemer 3,801 ) 3,30 3,10 3,03 3,00 2,97
- Derartige Beförderu ngen
Hanau 5,001) 4,41 4,18 4,10 4,06 4,02
werden dem Unternehmer
Lauterbach
nicht als Einwegbeförde-
(Hessen) 5,301) 4,66 4,27 4,15 4,11 4,07
rung übertragen.
b) nach Friedberg
- Hafenseits höchstens 2
Kr. Aichach-
Ladestellen, auch in ver-
Friedberg 7,83 6,83 6,27 6,15 6,09 6,03
schiedenen Häfen, im Bin-
nenland höchstens 3 Lade- c) nach Frankfurt
stellen, auch in unterschied- am Main - 4,39 4,16 4,08 4,04 4,00
lichen Orten, je Hin- oder d) nach Nördlingen - 5,60 5,30 5,20 5,15 5,10
Rückbeförderu ng. e) nach Krefeld 3,87 3,37 3,19 3,13 3,10 3,07
44. Sonderabmachung Nr. 9263 Wildflecken 5,48 4,41 4,18 4,10 4,06 4,02
1.Name des Unternehmers: Deutsche Bundesbahn 4,25 3,78 3,57 3,50 3,45 3,41
f) nach Jülich 2 )
Bundesbah ndirektion 5,56 4,96 4,73 4,65 4,60 4,56
Alzey
Hamburg
Beschäftigter Unternehmer: g) nach Herzberg
Heinrich Irtz (GmbH & Co.) am Harz 3,85 3,34 3,10 3,05 3,00 2,97
2. Verkehrsverbindungen Flörsheim
und vereinbarte am Main 5,03 4,39 4,16 4,10 4,06 4,02
Beförderungsentgelte: DM je Sendung gg1.zuzüglich Umsatzsteuer
von Laatzen 550,00 1) neu aufgenommen
Lehrte, Sehnde, 2) gilt nicht für A
Baddeckenstedt, h) Für Beförderungen von Papier von den u.g. Seehäfen nach
Königslutfer am Elm, den insoweit in Betracht kommenden Empfangsorten, aus-
Nordstemmen, Salz- genommen die Verkehrsverbindung von Hamburg nach
gitter, Schladen, Plattling, gelten die Beförderungsentgelte wie ab Bremen
Vechelde, Wolfsburg 562,50 zuzüglich der nachstehenden Zuschläge, und zwar bei
nach Hamburg ggf. zuzüglich Umsatzsteuer Beförderungen
VkBI Amtlicher Teil 495 Heft 14 - 1987
Zuschlag Entgelt nach Tarif, wenn das Gewicht der Beförderung mit
DM / 100 kg tarifgebundenem Gut 5 t nicht übersteigt, und
von Bremerhaven 0,20 - Entgelt für Einwegbeförderungen, wenn das Gewicht der
Hamburg 0,30 Beförderung mit tari1gebundenem Gut 5 t oder mehr
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer beträgt.
111.In die Sonderabmachungen wurden für Beförderungen Die Änderung wurde am 21. April 1987 vereinbart und
von Papier folgende Verkehrsverbindungen mit den wirksam.
nebenstehenden Beförderungsentgelten neu aufge- 47. Fünfte Änderung der Sonderabmachung Nr. 951
nommen: (VkBI 1981 S. 204, zuletzt geändert 1986 S. 227)
a) von Diemelstadt Die Beförderungsentgelte wurden für folgende Verkehrsver-
nach Bremen 700,00 DM je Sendung bindung neu vereinbart:
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer DM / 100 kg
b)von Mayen 20 t 23 t 24 t
nach Bremen 3,40 DM / 100 kg von Lübeck
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer nach Köln 4,15 3,97 3,93
Mindestgewicht je Beförderung gg1.zuzüglich Umsatzsteuer
zu a) 15 t, Die Änderung wurde am 28. April 1987 vereinbart und
wirksam.
zu b) 20t.
IV. Für Beförderungen von Holzzellstoff wurden die Beförde- 48. Vierte Änderung der Sonderabmachung Nr. 988
rungsentgelte für folgende Verkehrsverbindungen neu ver- (VkBI 1984 S. 18, zuletztqeändert 1986 S. 671)
einbart: In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung
DM / 100 kg mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu auf-
von Bremen 20 t 23 t 24 t 25 t 26 t genommen:
DM / 100 kg
nach Witzenhausen 3,15 2,94 2,80 2,78 2,75 20 t 23 t 24 t
Mayen 3,60 3,50 3,45 3,40 3,35 von Lübeck
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer nach Steinfurt 3,65
Für Beförderungen von Holzzellstoff von den u.g. See- ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
häfen nach den vorstehenden Empfangsorten gelten die
Die Änderung wurde am 20. Februar 1987 vereinbart und wirk-
Beförderungsentgelte wie ab Bremen zuzüglich der nach-
sam.
stehenden Zuschläge, und zwar bei Beförderungen
Zuschlag 49. Dritte Änderung der Sonderabmachung Nr. 9111
von Brake (Unterweser), DM / 100 kg (VkBI 1985 S. 172; zuletzt geändert 1986 S. 671)
Bremerhaven 0,20 In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung
Hamburg 0,30 mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu aufge-
Lübeck 0,40 nommen:
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer DM / 100 kg
Die Änderungen wurden vereinbart und wirksam 20 t 23 t 24 t
Zu I. A, B -am 19. März 1987, von Lübeck
zu 11.a), h) A - 27. März 1987, nach Bad Dürkheim 5,63 5,40 5,35
B -am 26. März 1987,
gg1.zuzüglich Umsatzsteuer
zu 11.b) A, B -am 30. März 1987,
zu 11.c) A -am 7. April 1987, Die Änderung wurde am 6. März 1987 vereinbart und wirksam.
B -am 3. April 1987,
50. Zweite Änderung der Sonderabmachungen Nr. 9206
zu 11.d) A, B -am 8. April 1987,
und Nr. 9207
zu 11.e) A, B -am 10. April 1987,
(VkBI 1987 S. 46, geändert 1987 S. 172)
zu 11.1) A -am 11. Mai 1987,
B -am 8. Mai 1987, In die Sonderabmachungen wurde folgende Verkehrsver-
zu 111.a) A, B -am 8. April 1987, bindung mit dem nebenstehenden Beförderungsentgelt neu
zu 111.b) A, B -am 9. April 1987, aufgenommen:
zu 11.g), IV A, B -am 13. Mai 1987. DM / 100 kg
von Hamburg
nach Gräfelfing 7,91
46. Änderung der Sonderabmachung Nr. 04171
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
(VkBI 1986 S. 559)
Die Änderungen wurden am 16. Februar 1987 vereinbart und
Die Vereinbarung über die Beförderungsentgelte (Nr. 5 a.a.O.)
wirksam.
wurde wie folgt erweitert:
Ein Rundlauf i. S. dieser Abmachung liegt auch dann vor, 51. Änderung der Sonderabmachung Nr. 9229
wenn auf einer Teilstrecke des Fahrzeugumlaufs für den- (VkBI 1987 S. 172)
selben Auftraggeber tarifgebundenes Gut befördert wird und In die Sonderabmachung wurde folgende Verkehrsverbindung
hierfür das nach dem jeweiligen Tarif zu berechnende Entgelt mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu auf-
vergütet wird. Gilt für eine solche Beförderung der RKT, so genommen:
werden für die Beförderung des Gutes nach dieser Sonder-
DM / 100 kg
abmachung die vorstehenden Rundlaufsätze nur angewendet,
wenn das Entgelt für das tarifgebundene Gut in der Höhe min- 20 t 23 t 24 t
destens den Rundlaufsätzen entspricht; anderenfalls werden von Hamburg
für die Beförderung des Gutes nach der Sonderabmachung nach Plattling 7,45 7,20 7,00
die nachstehenden Entgelte berechnet und zwar:
Heft 14 - 1987 496 VkBI Amtlicher Teil
Die Änderung wurde am 23. März 1987 vereinbart und wirk- 57. Änderung der Sonderabmachung Nr. 9244
sam. (VkBI. 1987 S. 359)
52. Zweite Änderung der Sonderabmachung Nr. 9230 In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin-
(VkBI 1987 S. 172, geändert 1987 S. 282) dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu
In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin- aufgenommen:
dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu DM / 100 kg
aufgenommen: DM / 100 kg 20 t 23 t 24 t
20 t 23 t 24 t von Kiel
von Hamburg nach Orten der Postleitbereiche
nach Lambrecht (Pfalz) 5,60 200 2,40 2,30 2,20
Bad Dürkheim 5,80 216 2,60 2,45 2,40
Frankfurt am Main 4,66 4,51 4,41 273,274 3,04 2,92 2,85
Biebesheim am Rhein, ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
Grünstadt, Wiesloch 4,90 4,70 4,60 Die Änderung wurde am 22. April 1987 vereinbart und wirk-
Bruchsal 5,22 5,05 4,97 sam.
Gemmrigheim 5,70 5,60
Germersheim 5,90 5,70 5,60
Stuttgart 6,06 5,88 5,82 58. Berichtigung:
Reutlingen 6,40 6,20 6,15 Die im VkBI1987 auf S. 416 als "nicht wirksam geworden" be-
zeichnete Sonderabmachung Nr. 11187 ist - wie bekanntge-
ggf. zuzüglich Umsatzsteuer
macht (VkBI 1987 S. 172)- wirksam geworden.
Die Änderung wurde am 23. Februar 1987 vereinbart und am
24. Februar 1987 wirksam.
53. Änderung der Sonderabmachung Nr. 9232 59. Berichtigung:
(VkBI 1987 S. 199) Die Sonderabmachung Nr. 11197 (VkBI 1987 S. 255) ist ent-
gegen der Bekanntmachung im VkBI 1987 S. 383 erst am 24.
Die wichtigsten Sonderbedingungen lauten nunmehr:
Mai 1987 unwirksam geworden.
Nur eine Beladestelle und regelmäßig nur eine Entladestelle je
Beförderung, in Ausnahmefällen Bedienung von höchstens
zwei Entladestellen in Empfangsorten derselben Entgelt- 60. Die Sonderabmachung Nr. 9226 (VkBI 1987 S. 359) ist am
gruppe; für die Bedienung der zweiten Entladestelle wird ein 1. Februar 1987 unwirksam geworden.
zusätzliches Entgelt in Höhe von 80,00 DM vergütet.
Die Änderung wurde am 16. April 1987 vereinbart und wirk- 61. Von den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Sonder-
sam. abmachungen sind nicht wirksam geworden:
54. Änderung der Sonderabmachung Nr. 9233 Sonder- veröffentlicht
(VkBI 1987 S. 255) abmachung Nr. im VkBI
In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin- 11172 1987 S. 125
dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu 10165 1987 S. 199
aufgenommen: DM / 100 kg 10223 1987 S. 416
von Hannover 2,00
Arholzen 2,85
nach Hamburg gg1.zuzüglich Umsatzsteuer 62. Von den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Sonder-
abmachungen sind unwirksam geworden:
Die Änderung wurde am 16. März 1987 vereinbart und wirk-
sam. Sonder- veröffentlicht unwirksam
abmachung Nr. imVkBI ab
55. Änderung der Sonderabmachung Nr. 9234
(VkBI 1987 S. 255) 0499 1982S. 168 22. Dezember1986
967 1982 S. 332 26. Oktober 1986
In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin-
0355 1985S. 30 1. April 1987
dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu
07275 1985 S. 172 1. April 1987
aufgenommen: DM / 100 kg 5. März 1987
9110 19855.172
von a) Neustadt am Rübenberge 1,40 04144 1985S. 912 25. Januar 1987
Barsinghausen 1,87 04149 1986 S. 91 3. April 1987
Gronau (Leine) 2,19 07466 1986 S. 485 1. April 1987
Seesen 2,69 9175 1986 S. 520 22. Oktober 1986
b) Springe 2,12 9179 1986S. 538 28. Oktober 1986
Alfeld (Leine), Sibbesse 2,35 9183 19865.5;38 12. November1986
nach Bremen gg1.zuzüglich Umsatzsteuer 9184 1986S. 538 11. November1986
9197,9199 1986 S. 631 1. Januar 1987
Die Änderung wurde vereinbart und wirksam
07543 1986S. 631 1. April 1987
zu a) am 9. Februar 1987,
0393,07585,07589 1986S. 646 1. Januar 1987
zu b) am 30. März 1987.
11161 1986 S. 646 13. April 1987
56. Änderung der Sonderabmachung Nr. 9238 07587,07588,07606 1986 S. 671 1. Januar 1987
(VkBI 1987 S. 282) 10150 1986 S. 671 10. Januar 1987
In die Sonderabmachung wurden folgende Verkehrsverbin- 11167 1987 S. 46 20. Februar 1987
dungen mit den nebenstehenden Beförderungsentgelten neu 03100 19875.125 1. April 1987
aufgenommen: DM / 100 kg 9222 1987 S. 172 16. März 1987
07557 1987 S. 199 1. März 1987
von Holzminden 2,45 1. April 1987
11196 1987 S. 255
Höxter 2,70
07686 1987S. 282 4. Mai 1987
nach Bremen
von Höxter Bundesanstalt für den Güterfernverkehr
Im Auftrag
VkBI Amtlicher Teil 497 Heft 14 - 1987
Binnenschiffahrt ' Nr. 117 Hinweis;
Verordnung Nr. 8/87 über die Festset-
Nr. 116 Schiffahrtspolizeiliche Verordnung zur zung von Entgelten für Verkehrsleistun-
vorübergehenden Abweichung von der gen der Binnenschiffahrt vom 21. Mai
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung über 1987
- Bordurkunden
(FB Nr. 4/87 Frachtenausschuß Dortmund)
Rheinsch iffahrts-Zugehörigkeits- (FE Nr. 3/87 Frachtenausschuß für den Tankschiffs-
urkunde verkehr)
(§ 1.10 Nr.1 und 3) Bonn, den 25. Juni 1987
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes BW 11/28.25.40-21
in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1986 (BGBI. I Die Verordnung Nr. 8/87 vom 21. Mai 1987 ist im Bundesanzeiger,
S. 1270) in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung S. 6354 vom 30. Mai 1987 verkündet worden. Die Verordnung ist
zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung vom am 10. Juni 1987 in Kraft getreten.
16. August 1983 (8GBI. I S. 1145) und § 1.22 Nr. 3 der Rheinschiff- Der volle Wortlaut der Beschlüsse der Frachtenausschüsse ist im
fahrtspolizeiverordnung vom 16. August 1983 (BGBI. I S. 1145- FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt -*) ver-
Anlageband -), wird verordnet: öffentlicht worden.
§1 Der Bundesminister für Verkehr
Die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist in folgender Fassung Im Auftrag
anzuwenden: Dr.Vogt
§ 1.10 wird wie folgt geändert: (VkBI 1987 S. 497)
1. In Nummer 1 wird die Liste der Urkunden durch folgenden
Zusatz ergänzt:
.m) die Rheinschiffahrts-Zugehörigkeitsurkunde." Nr.118 Hinweis;
2. Nummer 3 wird wie folgt ergänzt: Verordnung Nr. 9/87 über die Festset-
,,3. Die Schiffspapiere nach Nummer 1 Buchstabe a, g und m zung von Entgelten für Verkehrsleistun-
müssen jedoch nicht mitgeführt werden auf Schubleichtern, auf
denen eine Metalltafel nach folgendem Muster angebracht ist,
gen der Binnenschiffahrt vom 8. Juni
AMTLICHE SCHIFFSNUMMER: 0000000 - R
1987
SCHIFFSATTEST (FB Nr. 5/87 Frachtenausschuß Dortmund)
-NUMMER: . Bonn, den 25. Juni 1987
BW 11/28.25.40-21
-SUK: .
Die Verordnung Nr. 9/87 vom 8. Juni 1987 ist im Bundesanzeiger,
- GÜLTIG BIS: .
S. 6929 vom 11. Juni 1987 verkündet worden. Die Verordnung ist
wobei der Hinweis aufdie Rheinschiffahrts-Zugehörigkeitsurkunde am 20. Juni 1987 in Kraft getreten.
in einem Großbuchstaben R nach der amtlichen Schiffsnummer
Der volle Wortlaut der Beschlüsse des Frachtenausschusses ist
besteht.
im FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt -*)
Die geforderten Angaben müssen auf der Metalltafel in gut les- veröffentlicht worden.
baren Buchstaben von mindestens 6 mm Höhe eingeschlagen
Der Bundesminister für Verkehr
oder eingekörnt sein. Die Metalltafel muß mindestens 60 mm hoch
und 120 mm lang sein. Sie muß gut sichtbar und dauerhaft auf der Im Auftrag
hinteren Steuerbordseite des Schubleichters befestigt sein. Dr. V 0 g t
(VkBI 1987 S. 497)
Die Übereinstimmung der Angaben auf der Metalltafel, mit Aus-
nahme des Buchstabens R, mit denen im Schiffsattest des Schub-
leichters muß von einer Schiffsuntersuchungskommission da-
durch bestätigt sein, daß ihr Zeichen auf der Metalltafel einge- Nr.119 Hinweis;
schlagen ist.
Verordnung Nr. 10/87 über die Festset-
Die Schiffspapiere nach Nummer 1 Buchstabe a, g und m muß der
Eigentümer des Schubleichters aufbewahren."
zung von Entgelten für Verkehrsleistun-
§2
gen der Binnenschiffahrt vom 10. Juni
Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschiffahrts-
1987
aUfgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als (FB Nr. 6/87 Frachtenausschuß Dortmund)
Schiffsführer ein Fahrzeug führt, an Bord dessen sich entgegen Bonn, den 2. Juli 1987
§ 1.10 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m der Rheinschiffahrtspolizeiver- BW 11/28.25.40-21
ordnung eine Rheinschiffahrts-Zugehörigkeitsurkunde nicht be-
Die Verordnung Nr. 10/87 vom 10. Juni 1987 ist im Bundes-
findet. §3 anzeiger, S. 7277 vom 20. Juni 1987 verkündet worden. Die Ver-
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1987 in Kraft und ordnung ist am 1. Juli 1987 in Kraft getreten.
mit Ablauf des 31. Dezember 1987 außer Kraft. Der volle Wortlaut des Beschlusses des Frachtenausschusses ist
Münster, den 10. Juli 1987 Wasser- und Schiffahrtsdirektion im FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt -*)
West veröffentlicht worden.
In Vertretung Der Bundesminister für Verkehr
Dr. Bar tel t
Im Auftrag
Dr. V 0 g t
Mainz, den 10. Juli 1987
(VkBI 1987 S. 497)
Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Südwest
*) Der FTB - Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt - kann vom Binnen-
In Vertretung schiffahrts-Verlag GmbH, Dammstr. 15-17, 4100 Dulsburg-Ruhrort, bezogen
werden.
Heft 14 -1987 498 VkBI Amtlicher Teil
Straßenbau - 'Zusätzliche(n) Technische(n) Vorschriften und Richtlinien für
das Füllen von Rissen in Betonbauteilen (ZTVRiss)' sowie die
'Technische(n) Lieferbedingungen für Füllgut aus Epoxidharz
und zugehörige Injektionstechnik (TL FG-EPOXI)' und die 'Tech-
Nr. 120 Allgemeines Rundschreiben Straßen- nische Prüfvorschrift für Füllgut aus Epoxidharz und zugehörige
Injektionstechnik (TP FG-EPOXI)' abgestimmt.
bau Nr. 9/1987
Die noch im Abschnitt 5 'Dichtungssch.aus Fluessigkunststoff'
Sachgebiet 17: Vertrags- und Verdin- enthaltenen Texte sollen bei der nächsten Auflage des LB 123
gungswesen dort integriert werden. Als technische Vorschriften kommen hier
Bonn, den 30. Juni 1987 die ebenfalls noch in Vorbereitung befindlichen 'Zusätzlichen
StB 12/70.15.01/29 Va 87 Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Herstellung von
Brückenbelägen auf Beton (ZTV-Bel-B)' in Frage.
Oberste Straßenbaubehörden der Länder
Bei der Anwendung des Leistungsbereiches ist aber zu berück-
nachrichtlich: sichtigen, daß bei den Schutz- und Instandsetzungssystemen aus
Bundesanstalt für Straßenwesen Kunststoffen noch eine Reihe von Fragen ungeklärt sind.
Bundesrechnungshof (4) Die bei der Anwendung des STLK in den bisher herausgege-
Betr.: Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brücken- benen Leistungsbereichen festgestellten Druckfehler sind mit den
bau (STLK) entsprechenden Korrekturen in der "Liste der in der STLK-Buch-
hier: Einführung der überarbeiteten Leistungsbereiche (LB) ausgabe vorzunehmenden Korrekturen, Stand: Mai 1987 (STLK-
112 Korrekturliste 05/87)" zusammengestellt (siehe Anlage 2). Ich bit-
(4. Aufi.), 115 (2. Aufi.) und 116 (2. Auf ••) sowie des te zu veranlassen, daß die bei Ihnen verwendeten Buchausgaben
neuen LB 124 (1. Aufi.) dieser Leistungsbereiche handschriftlich korrigiert werden.
Die STLK-Bandfassung 05/87 enthält die in der Korrekturliste auf-
Bezug: Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/1986 geführten Fehler nicht.
vom 30.06.1986 - StB 12/70.15.01/22 Va 86
Gegenüber der vorherigen STLK-Korrekturliste 06/86 (vgl. Allge-
Anlg.: 1. STLK-Verzeichnis 05/87 meines Rundschreiben Nr. 15/1986) sind in der vorliegenden Fas-
2. STLK-Korrekturliste 05/87 sung keine weiteren Korrekturen hinzugekommen.
3. STLK-Obersicht 05/87 Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bei der Anwendung des
I. STLK eventuell festgestellte Fehler mitteilen würden.
(1) Für den STLK sind drei fortgeführte Leistungsbereiche und ein (5) Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich,
neuer Leistungsbereich erschienen: den STLK in gleicher Weise für die Straßen Ihres Zuständigkeits-
LB 112 'Tragschichten', 4. Auflage bereiches anzuwenden.
LB 115 'Pflaster, Platten, Borde, Rinnen', 2. Auflage 11.
LB 116 'Gerüste, Behelfsbrücken', 2. Auflage (6) Herstellung und Vertrieb der STLK-Buchausgabe veranlaßt die
LB 124 'Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen', 1. Aufla- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. in
ge Köln, die ich wie bisher beauftragt habe, Ihnen eine Anzahl der
Ich führe diese Leistungsbereiche für den Berelcn aer tsunces- o.g. vier Leistungsbereiche zuzusenden. Weitere Exemplare kön-
fernstraßen ein. nen dort bezogen werden.
(2) Damit liegen für den STLK die in dem "Verzeichnis der einge- (7) Die auf das DV-Programmsystem ASTRA abgestellte originale
führten Leistungsbereiche (LB), Stand: Mai 1987 (STLK-Verzeich- STLK-Bandfassung 05/87 wird Ihnen wie bisher unmittelbar von
nis 05/87)" aufgeführten 29 Leistungsbereiche als STLK-Buch- der Bundesanstalt für Straßenwesen übergeben.
ausgabe mit unterschiedlichem Ausgabedatum und als STLK- (8) Der insgesamt geplante Umfang des STLK und der Bearbei-
Bandfassung 05/87 vor (siehe Anlage 1). Diese Leistungsberei- tungsstand der einzelnen Leistungsbereiche können aus der
che bitte ich den neuen Bauverträgen zugrunde zu legen. UÜbersicht über Gliederung und Bearbeitungsstand für den
Von fortgeführten Leistungsbereichen bitte ich, die vorhergehen- STLK, Stand: Mai 1987 (STLK-Übersicht 05/87)" entnommen wer-
den Auflagen jeweils nur noch für die laufenden Vergaben und für den (siehe Anlage 3).
die Abwicklung bestehender Verträge zu verwenden. Mein Allge-
meines Rundschreiben Nr. 15/1986 vom 30.06.1986 hebe ich auf. 111.
(3) Zu dem in der 1. Auflage herausgegebenen LB 124 bemerke (9) Die mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 9/1984 vom
ich folgendes: 30.03.1984 - StB 12/70.15.03/12001 Va 84 (VkB11984 S.141) ein-
geführten Leistungsbereiche des "Standardleistungskataloges
Dieser Leistungsbereich entstand durch die als zweckmäßig für den Wasserbau (STLK-W)Uwerden hiervon nicht berührt.
erachtete Herausnahme des Abschnittes 7 'Oberflächenschutz'
des LB 122. Die Texte wurden auf die in Bearbeitung befindlichen Der Bundesminister für Verkehr
'Zusätzliche(n) Technische(n) Vorschriften und Richtlinien für Im
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (ZTV-SIB)' und Stoll
Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK) Anlage 1
Verzeichnis der eingeführten Leistungsbereiche (LB), Stand: Mai 1987
STLK-Verzelchnls 05/87
LB-Nr. LB-Bezeichnung Ausgabe
101 Einrichtung, Hilfsleistungen, Stundenlohn (1. Aufi .) . 06/86
103 Bodenerkundung (1. Aufl.) .. 04/85
105 Verkehrssicherung (1. Aufl.) . 01/74
106 Erdbau (2. Aufl.) . 08/81
107 Landschaftsbau (2. Aufi.) . 06/86
108 Baugruben, Leitungsgräben (2. Aufi.) . 08/81
VkBI Amtlicher Teil 499 Heft 14 - 1987
LB-Nr. LB-Bezeichnung Ausgabe
109 Wasserhaltung (2. Aufi.) . 08/81
110 Entwässerung für Straßen (2. Aufl.) . 12/80
111 Entwässerung für Kunstbauten (2. Aufi.) . 12/80
112 Tragschichten (4. Aufi.) .. 05/87
113 Bituminöse Decken (4. Aufl.) . 06/86
114 Betondecken (2. Aufl.) .. 12/80
115 Pflaster, Platten, Borde, Rinnen (2. Aufl.) . 05/87
116 Gerüste, Behelfsbrücken (2. Aufl.) . 05/87
117 Tief-Gründungen (2. Aufi.) . 02/79
118 Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton (2. Aufl.) . 02/79
119 Mauerwerk für Kunstbauten (2. Aufi.) . 02/79
120 Kunstbauten aus Stahl (1. Aufl.) . 12/76
121 Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten (3. Aufi.) .. 04/85
122 Korrosionsschutz von Stahl (2. Aufi.) . 04/85
123 Abdichtungen und Fugen für Kunstbauten (2. Aufl.) . 10/82
124 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (1. Aufl.) .. 05/87
127 Lärmschutzkonstruktionen (1. Aufi.) . 04/85
128 Zäune (1. Aufl.) . 07/75
129 Schutz- und Leiteinrichtungen (1. Aufi.) . 02/79
130 Verkehrsschilder (1. Aufl.) . 12/80
131 Fahrbahnmarkierungen (1. Aufi.) . 02/79
133 Straßenbeleuchtung (1. Aufi.) . 10/82
134 Kabelverlegung (1. Aufl.) . 02/79
AusgabefonnendesSTLK
Die Standard-Leistungstexte des STLK liegen in Buchform als STLK-Buchausgabe und auf digitalen Datenträgern als STLK-Bandfas-
sung vor.
STLK-Buchausgabe
Die STLK-Buchausgabe besteht aus Einzelheften (Broschüren) im DIN A 4 - Format, die jeweils einen Leistungsbereich (LB) umfassen.
Die Einzelhefte haben einen orangefarbenen Umschlag, Ausgabedatum und Nummer der AUflage geben den Stand des jeweiligen Lei-
stungsbereiches an.
STLK-Bandfassung
Für die STLK-Bandfassung sind die Standard-Leistungstexte aller Leistungsbereich für den Straßen- und Brückenbau auf ein e m
Magnetband gespeichert. Die jeweils neueste STLK-Bandfassung enthält die letzte Auflage der einzelnen Leistungsbereiche und trägt
als Kennung das Ausgabedatum der jüngsten LB-Auflage Die Bandfassung wird als originale und als umformatierte STLK-Bandfassung
hergestellt:
Die originale STLK-Bandfassung ist für die Anwendung des STLK im DV-Programmsystem ASTRA bestimmt: 9-Kanalband/EBCDIC/
800 oder 1600 bpi/120 Bytes Satzlänge (Blocklänge = 4080).
Die umformatlerte STLK-Bandfassung ist für DV-Programme bestimmt, die zur Anwendung des "Standardleistungsbuches (StLB)" ent-
wickelt sind: 9-Kanalband/ EBCDIC/1600 bpi/1 05 Bytes Satzlänge (Blocklänge = 1050).
Anlage 2
Standardlelslungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK)
Liste der in der STLK-Buchausgabe vorzunehmenden Korrekturen, Stand: Mai 1987
STLK-Korreldurllste 05/87
Die nachstehend aufgelisteten Druckfehler wurden bei der Anwendung des STLK in den herausgegebenen Leistungsbereichen festge-
stellt. Die angegebenen Korrekturen sind handschriftlich in der STLK-Buchausgabe vorzunehmen.
Die STLK-Bandfassung 05/1987 enthält diese Fehler nicht.
KN Korrekturanweisung
Leistungsbereich 106, Ausgabe 08/81
106 036 Ändern: Im FT 6.4 " ... innerhalb ..." statt" ... inerhalb ..."
106 121 Ändern: KFT 7.01 "Abrechnung Abtrag" statt" AufmaSsAbtrag"
Ändern: KFT 7.02 "Abrechng. Auftrag" statt "Aufmass Auftrag"
106125 Ändern: KFT 2.1 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
106 171 Ändern: KFT 6.1 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 6.2 "Abrechng. Auftrag" statt "Aufmass Auftrag"
106181 Ändern: KFT 4.1 "Abrechng. Auftrag" statt "Aufmass Auftrag"
106186 Ändern: KFT 4.1 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 4.2 "Abrechng. Auftrag" statt "Aufmass Auftrag"
106211 Ändern: KFT 7.01 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 7.02 uAbrechng. Auftrag" statt "Aufmass Auftrag"
Heft 14 - 1987 500 VkBI Amtlicher Teil
KN Korrekturanweisung
106216 Ändern: KFT 8.1 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 8.2 ..Abrechng. Auftrag" statt" Aufmass Auftrag"
Ändern: Im FT 8.3 .....abgerechneter ..: statt .....aufgemessener .....
Ändern: KFT 8.3 ..Abr. Ab-/ Auftrag" statt Aufm. Ab-/ Auftrag"
U
Ändern: Im FT 8.4 und 8.5 " abgerechneter ..." statt "v.. aufgemessener ..."
106221 Ändern: Im GT " ...Sollprofile " statt " ...Abtragsprofile ..."
Ändern: KFT 4.1 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 4.2 "Abrechng. Auftrag" statt uAufmass Auftrag U
106226 Ändern: KFT 4.1 uAbrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 4.2 uAbrechng. Auftrag" statt "Aufmass Auftrag"
106231 Streichen: FT und KFT 1.1 bis 1.3
106236 Ändern: KFT 2.1 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag U
106241 Ändern: KFT 7.01 "Abrechnung Abtrag statt uAufmass Abtrag U
U
Ändern: KFT 7.02 "Abrechng. Auftrag Ustatt uAufmass Auftrag"
Ändern: Im FT 7.03" ...abgerechneter ..... statt .l...
aufgemessener .....
Ändern: KFT 7.03 "Abr. Ab-/ Auftrag" statt uAufm. Ab-/Auftrag U
Ändern: Im FT 7.04 und 7.05 u...abgerechneter ...u statt u...aufgemessener ...u
106246 Ändern: KFT 7.01 uAbrechnung Abtrag" statt uAufmass Abtrag"
Ändern: KFT 7.02 uAbrechng. Auftrag" statt uAufmass Auftrag"
Ändern: Im FT 7.03 " ...abgerechneter ..." statt U...aufgemessener ..."
Ändern: KFT 7.03 "Abr. Auf-/ Abtrag" statt "Aufm. Auf-/Abtrag U
Ändern: Im FT 7.04 und 7.05 " ...abgerechneter ..." statt" ...aufgemessener ...U
106251 Ändern: KFT 6.1 uAbrechnung Abtrag" statt uAufmass Abtrag U
Ändern: KFT 6.2 Abrechng. Auftrag" statt ..Aufmass Auftrag"
U
Ändern: Im FT 6.3 U...abgerechneter ..." statt "v., aufgemessener ..."
Ändern: KFT 6.3 ..Abr. Ab-/ Auftrag" statt ..Aufm. Ab-/ Auftrag U
Ändern: Im FT 6.4 und 6.5 u...abgerechneter ...u statt u...aufgemessener .;."
106270 Ändern: KFT 3.01 uAbrechnung Abtrag Ustatt "AufmElss Abtrag U
Ändern: KFT 3.02 UAbrechng. Auftrag" statt" Aufmass Auftrag"
106275 Ändern: KFT 5.01 uAbrechnung Abtrag" statt uAufmass Abtrag"
Ändern: KFT 5.02 "Abrechng. Auftrag Ustatt uAufmass Auftrag"
106320 Ändern: KFT 6.1 uAbrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 6.2 "Abrechng. Auftrag" statt UAufmass Auftrag"
Ändern: Im FT 6.3 .....abgerechneter ..... statt u ... aufgemessener ..."
Ändern: KFT 6.3 ..Abr. Auf-/ Abtrag" statt" Aufm. Auf-/ Abtrag U
Ändern: Im FT 6.4 und 6.5 .....abgerechneter .," statt .....aufgemessener ..."
106325 Ändern: Im FT 1.1 " = Grobkoerniger Boden .,;" statt" = Grobkoernige Boeden U
Ändern: Im FT 1.2 = Grobkoerniger Boden ... statt U = Grobkoernige Boeden "
U
Ändern: FT 2.1 "Material fuer Einbau in Wasserschutzgebieten geeignet. u statt "Material chemisch neutral.
** * Im Wasserschutzgebiet. U
Ändeln: KFT 2.1 "Wasserschutzgeb." statt "Material chem. neutrar'
Ändern: KFT 6.1 "Abrechnung Abtrag" statt Abtrag"
Ändern: KFT 6.2 "Abrechng. Auftrag" statt Aufmass Auftrag"
CI
Ändern: Im FT 6.3 .....abgerechneter ..... statt u ••• aufgemessener .....
Ändern: KFT 6.3 "Abr. Auf-IAbtrag" statt uAufm. Auf-/Abtrag"
Ändern: Im FT 6.4 und 6.5 .....abgerechneter .;" statt aufgemessener ...
U U
106330 Ändern: Im FT 1.3 ..... nichtbindiger Boden ... stattU nicht bindiger Boden ...U
Ändern: FT 1.5 "/ Material nach Baustoffverzeichnis." statt ..Material nach Baubeschreibung.
*** Angaben in Baubeschreibung."
Ändern: KFT 1.5 "Material nach BV" stett "Mal. n. Baubeschr."
Ändern: KFT 5.01 uAbrechnung Abtrag" statt uAufmass Abtrag"
Ändern: KFT 5.02 "Abrechng. Auftrag Ustatt "Aufmass Auftrag"
Ändern: Im FT 5.03 " ...abgerechneter ..." statt" ...aufgemessener ..."
Ändern: KFT 5.03 "Abr. Auf-/ Abtrag" statt "Aufm. Auf-/Abtrag"
Ändern: Im FT 5.04 und 5.05 " ...abgerechneter ..." statt" ...aufgemessener ..."
1064 Ändern: Abschnittsüberschrift "BOOEN- UND BAUGRUNDVERBESSERUNG" statt "BODENVERBESSERUNGu
1064?3 Ändern: KFT 2.1 UAbrechng. Auftrag" statt ..Aufmass Auftrag"
Ändern: KFT 2.2 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag U
106425 Ändern: FT 5.1 "Material fuer Einbau in Wasserschutzgebieten geeignet. ..
statt" Material chemisch neutral. ** * Im Wasserschutzgebiet. ..
Ändern: KFT 5.1 uWasserschutzgeb." statt UMaterial chem. neutral"
Ändern: KFT 6.1 "Abrechng. Auftrag" statt uAufmass Auftrag U
Ändern: KFT 6.3 "Abrechng.Entnahme" statt "Aufmass Entnahme U
106430 Ändern: FT 5.01 ce Material fuer Einbau in Wasserschutzgebieten geeignet." statt ce Material chemisch neutral."
***Im Wasserschutzgebiet. U
Ändern: KFT 5.01 "Wasserschutzgeb. Ustatt "Material ehern. neutral"
106435 Ändern: KFT 3.01 "Abrechng. Auftrag Ustatt "Aufmass Auftrag U
VkBI Amtlicher Teil 501 Heft 14 - 1987
KN Korrekturanweisung
106631 Ändern: Im FT 4.6 u••• Fuer FT 4.3 bis 4.6 ... Ustatt u••• Fuer FT 6.3 bis 6.6 ..."
Ändern: KFT 6.1 "Abrechnung Abtrag Ustatt "Aufmass Abtrag U
Ändern: KFT 6.2 UAbrechng. Auftrag" statt" Aufmass Auftrag U
106636 Ändern: Im FT 4.6 u••• Fuer FT 4.3 bis 4.6 ... Ustatt u••• Fuer FT 6.3 bis 6.6 ....•
Ändern: KFT 6.1 UAbrechnung Abtrag" statt UAufmass Abtrag U
Ändern: KFT 6.2 UAbrechng. Auftrag" statt" Aufmass Auftrag"
Ändern: KFT 5.01 ••Abrechnung Abtrag Ustatt" Aufmass Abtrag U
Ändern: KFT 5.02 ••Abrechng. Auftrag" statt UAufmass Auftrag"
106716 Ändern: KFT 3.01 ••Abrechnung Abtrag" statt" Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 3.02 ••Abrechng. Auftrag" statt" Aufmass Auftrag"
106736 Ergänzen: Im GT hinter Hohlraeume: "(schwer zugaengliche Hinterfuellbereiche)"
Leistungsbereich 108, Ausgabe 08/81
108 111 Streichen: Im FT 8.1 Anmerkung " ••• Vorwiegend bei Stuetzwaenden"
Ändern: KFT 8.1 uAbrechnung Abtrag" statt UAufmassAbtrag"
Ändern: KFT 8.2 ··Abr. senkrecht" statt "Aufmass senkrecht"
Ändern: KFT 8.3 "Abr. Arbeitsraum" statt uAufmass Arbeitsraum"
Ändern: KFT 8.4 Abr. Verbauachse" statt Aufmass Verbauachse u
11 11
108 116 Streichen: Im FT 8.1 Anmerkung " ••• Vorwiegend bei Stuetzwaenden"
Ändern: KFT 8.1 uAbrechnung Abtrag" statt "Aufrnass Abtrag U
Ändern: KFT 8.2 ··Abr. senkrecht" statt uAufmass senkrecht"
Ändern: KFT 8.3 ••Abr. Arbeitsraum" statt UAufmass Arbeitsraum u
Ändern: KFT 8.4 ••Abr. VerbauachseIl statt Aufmass Verbauachse u
11
108 121 Streichen: Im FT 8.1 Anmerkung u••• Vorwiegend bei Stuetzwaenden u
Ändern: KFT 8.1 "Abrechnung Abtrag Ustatt "Aufmass Abtrag U
Ändern: KFT 8.2 "Abrechng. 33,3 Gon" statt uAufmass 33,3 Gon u
Ändern: KFT 8.3 ··Abrechng. 50 Gon" statt uAufmass 50 Gon u
Ändern: KFT 8.4 uAbrechng. 66,7 Gon" statt IIAufmass 66,7 Gon"
Ändern: KFT 8.5 "Abr. Verbauachse u statt uAufmass Verbauachse u
108 126 Streichen: Im FT 8.1 Anmerkung " ••• Vorwiegend bei Stuetzwaenden u
Ändern: KFT 8.1 IIAbrechnung Abtrag" statt uAufmass Abtrag U
Ändern: KFT 8.2 IIAbr. senkrecht" statt UAufmass senkrecht"
Ändern: KFT 8.3 uAbr. Arbeitsraum u statt uAufmass Arbeitsraum"
Ändern: KFT 8.4 uAbrechng. 33,3 Gon u statt uAufmass 33,3 Gon"
Ändern: KFT 8.5 uAbrechng. 50 Gon u statt IIAufmass 50 Gon u
Ändern: KFT 8.6 IIA..brechng.66,7 Gon u statt "Aufrnass 66,7 Gon"
Ändern: KFT 8.7 uAbr. Verbauachse" statt "Aufmass Verbauachseu
108136 Streichen: Im FT 7.01 Anmerkung u••• Vorwiegend bei Stuetzwaenden u
Ändern: KFT 7.01 "Abrechnung Abtrag Ustatt IIAufmass Abtrag U
Ändern: KFT 7.02 ••Abr. senkrecht" statt UAufmass senkrecht"
Ändern: KFT 7.03 IIAbr. Arbeitsraum" statt UAufmassArbeitsraum"
Ändern. KFT 7.04 IIAbrechng. 33,3 Gon" statt uAufmass 33,3 Gon"
Ändern: KFT 7.05 IIAbrechng. 50 Gon" statt uAufmass 50 Gon u
Ändern: KFT 7.06 uAbrechng. 66,7 Gon statt IIAufmass 66,7 Gon u
ll
Ändern: KFT '/.07 IIAbr. Verbauachse" statt UAufmassVerbauachseu
Ändern: KFT 7.08 "Abrechnung Einbau" statt uAufmass Einbau ll
108 141 Streichen: Im FT 5.01 Anmerkung " ••• Vorwiegend bei Stuetzwaenden"
Ändern: KFT 5.01 "Abrechnung Abtrag statt uAufmass Abtrag U
ll
Ändern: KFT 5.02 IIAbr. senkrecht" statt UAufmasssenkrecht"
Ändern: KFT 5.03 uAbr. Arbeitsraum" statt "Aufmass Arbeitsraum u
Ändern: KFT 5.04 ··Abrechng. 33,3 Gon" statt uAufmass 33,3 Gon u
Ändern: KFT 5.05 ··Abrechng. 50 Gon" statt uAufmass 50 Gon"
Ändern: KFT 5.06 IIAbrechng. 66,7 Gon" statt uAufmass 66,7 Gon u
Ändern: KFT 5.07 uAbr. VerbauachseIl statt uAufmass Verbauachse"
Ändern: KFT 5.08 "Abrechnung Einbau u statt uAufmass Einbau"
108211 Ändern: KFT 8.1 "Abr, senkrecht" statt IIAufmass senkrecht"
Ändern; KFT 8.2 UAbr. geboescht Ustatt UAufmass geboescht U
Ändern: KFT 8.3 uAbrechnung Abtrag Ustatt uAufmass Abtrag U
108216 Ändern: KFT 8.1 ··Abr. seakrecht" statt uAufmass senkrecht"
Ändern: KFT 8.2 ••Abr. geboescht u statt ..Aufmass geboescht U
Ändern: KFT 8.3 IIAbrechnung Abtrag Ustatt "Aufmass Abtrag"
108218 Ändern: KFT 8.1 "Abr. senkrecht" statt "Aufmass senkrecht ..
Ändern: KFT 8.2 uAbr. geboesqht u statt uAufmass geooescht ..
Ändern: KFT 8.3 "Abrechnung Abtrag" statt UAufmassAbtrag U
108221 Ändern: Im FT 6.7 u••• FT 6.3-6.5 und 6.7 ..... statt u••• FT 6.3 bis 6.7 ..:
108231 Ändern: KFT 3.01 uAbr. Einbau" statt "Aufmass Einbau"
Ändern: KFT 3.02 Abr. Entnahme" statt ••Aufmass Entnahme u
11
Ändern: KFT 3.04 IIAbr. Graben u statt "Aufmass Graben"
Heft 14 - 1987 502 VkBI Amtlicher Teil
KN Korrekturanweisung
108236 Ändern: KFT 2.1""Abr. Einbau" statt "Aufmass Einbau"
Ändern: KFT 2.2 "Abr. Entnahme" statt "Aufmass Entnahme"
Ändern: KFT 2.4 "Abr. Graben" statt "Aufmass Graben"
108411 Ändern: KFT 5.01 "Abr. Fundament.. statt "Aufmass Fundament"
Ändern: KFT 5.02 "Abr. Arbeitsraum" statt ..Aufmass Arbeitsraum"
108 416 Ändern: FT 3.1 " Material fuer Einbau in Wasserschutzgebieten geeignet. "
statt "Chemisch neutral. ***Im Wasserschutzgebiet."
Ändern: KFT 3.1 "Wasserschutzgeb." statt "Chemisch neutral"
Streichen: Im FT 6.1 Anmerkung ,,*** Vorwiegend bei Stuetzwaenden"
Ändern: KFT 6.1 "Abrechng. Auftrag" statt ..Aufmass Auftrag"
Ändern: KFT 6.2 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 6.3 "Abrechng. 33,3 Gon" statt "Aufmass 33,3 Gon"
Ändern: KFT 6.4 "Abrechng. 50 Gon" statt "Aufmass 50 Gon"
Ändern: KFT 6.5 "Abrechng. 66,7 Gon" statt "Aufmass 66,7 Gon"
Ändern: KFT 6.6 "Abr. Verbauachse" statt "Aufmass Verbauachse"
108418 Ändern: FT 3.1 "Material fuer Einbau in Wasserschutzgebieten geeignet ...
statt "Chemisch neutral. ***Im Wasserschutzgebiet."
Ändern: KFT 3.1 "Wasserschutzgeb." statt "Chemisch neutral"
108421 Streichen: Im FT 7.01 Anmerkung ,,*** Vorwiegend bei Stuetzwaenden"
Ändern: KFT 7.01 "Abrechng. Auftrag" statt "Aufmass Auftrag"
Ändern: KFT 7.02 "Abrechnung Abtrag" statt "Aufmass Abtrag"
Ändern: KFT 7.03 "Abrechng. Gon" statt" Aufmass 33,3 Gon"
Ändern: KFT 7.04 "Abrechng. 50 Gon" statt uAufmass 50 Gon"
Ändern: KFT 7.05 "Abrechng. 66,7 Gon" statt "Aufmass 66,7 Gon"
Ändern: KFT 7.06 "Abr. Verbauachse" statt "Aufmass Verbauachse"
108920 Ändern: KFT 4.1 "Abr. senkrecht" statt "Aufmass senkrecht"
Ändern: KFT 4.2 "Abrechnung Abtrag" statt UAufmassAbtrag"
Leistungsbereich 110, Ausgabe 12/80
110 461 Ändern: Im FT 1.1 bis 1.3 "Rohr ON ..." statt uRohrdurchmesser"
110 616 Ändern: Im FT und KFT 5.01 und 5.02 B 15, ..." statt" ... B 10, ..."
110617 Ändern: Im FT und KFT 5.1 und 5.2 B 15, ,.." statt " B 10, .;"
110 618 Ändern: Im FT und KFT 5.01 und 5.02 " ... B 15, ..... statt B 10, .....
110 626 Ändern: Im FT und KFT 1.04 ..... 36 ..." statt u... 32 ..."
Ergänzen: Im FT 1.12 hinter Klasse C ", mit Begurahmen und Schlitzweite 36 mm (fuer Fussgaengerstrasse).
Ergänzen: FT "1.13 Aufsatz Rinnenform, 500 x 500, Klasse C mit Begurahmen und Schlitzweite 16 mm (fuer Fuss-
gaengerstrasse)." und KFT 1.13 "Rinne 500x500,C16"
Streichen: FT 5.3 und Anmerkung ..*** Mit FT 1.10 bis 1.12."
Ergänzen: Im FT 6.3 bis 6.6 "DIN 4052 ..."
Ändern: Im FT und KFT 6.6 " ... 0 1." statt" ... C 1."
Leistungsbereich 111, Ausgabe 12/80
111 118 Ändern: Im FT und KFT 4.1 bis 4.4 " ... N/5 cm ..." statt" ... kN/5 cm .....
111121 Ändern: Im GT ..... min.15 N/mm2." statt ..... min.15 MN/m2."
111 145 Ändern: Im FT 1.3 " ... (Durchdrueckkraft ueber 1500- 2500 N)."
statt" ... (Ourchdrueckkraft ueber 1500- 2000 N)."
Ändern: Im FT 1.4 " ... (Durchdrueckkraft ueber 2500 N)."
statt" .. (Ourchdrueckkraft ueber 2000 N)."
0
111 316 Ändern: Im FT 3.01 bis 3.06 " ...DIN 19 522..." statt" ...OIN 19 519..."
Streichen: FT und KFT 3.10
Streichen: FT und KFT 3.15 bis 3.18
Streichen: FT und KFT 5.2 und 5.3
Streichen bei Anmerkung zu FT 5.2: "FT 5.1 und 5.2"
Streichen: Anmerkungen bei FT 6.0,7.0 und 8.0
Leistungsbereich 117, Ausgabe 02/79
117 135 Ändern: FT-Nr. "3.1" in "3.01 "
Ändern: FT-Nr. "3.2" in "3.02"
117 171 Ändern: Im FT und KFT 3.01 " 33 " statt" ,.. 320 "
Ändern: Im FT und KFT 3.02 " 37 " statt 360 "
Ändern: Im FT und KFT 3.03 .. 0" 52 statt 510 u
117 215 Ändern: Im FT und KFT 3.30 " 37-2 " statt" 360-2 ..
Ändern: Im FT und KFT 3.31 52-3 statt
U U 510-3 "
Ändern: Im FT und KFT 3.40 U 37 ..." statt ..... 360 U
Ändern: Im FT und KFT 3.41 " 44 .;" statt ".; 430 "
Ändern: Im FT und KFT 3.42 " 52 ... statt" ... 510
U U
Ändern: Im FT und KFT 3.50 u 37-2 statt
U U 360-2 ..0"
Ändern: Im FT und KFT 3.51 " 52-3 " statt 510-3 .,."
Ändern: Im FT und KFT 3.60 37-2 .;" statt 360-2 U