VkBl Nr. 14 1987
Verkehrsblatt Nr. 14 1987
VkBI Amtlicher Teil 503 Heft 14 - 1987
KN Korrekturanweisung
117 421 Ändern: Im FT und KFT 3.1 " 37 " statt" 360 "
Ändern: Im FT und KFT 3.2 " 44 " statt" 430 "
Ändern: Im FT und KFT 3.4 " 37-2 " statt" 360-2 "
Ändern: Im FT und KFT 3.5 " 52-3 " statt 510-3
11 u
117 430 Ändern: Im FT und KFT 2.1 " 37-2 11statt" 360-2 11
Ändern: Im FT und KFT 2.2 " 52-3 11statt 510-3
11 u
Ändern: Im FT und KFT 2.3 " 37-2 " statt" 360-2 "
Ändern: Im FT und KFT 2.4 " 52-3 " statt" 510-3 "
117 565 Ändern: Im FT und KFT 1.1 " 37-2 " statt" 360-2 "
Ändern: Im FT und KFT 1.2 " 52-3 " statt" 510-3 "
Ändern: Im FT und KFT 1.3 " 37 " statt" 360 "
Ändern: Im FT und KFT 1.4 u 44 " statt" 430 u
117 921 Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der
neten Stunden"
Streichen: Anmerkung zum GT Siehe 'Hinweise Nr. 3 (4)'."
11 •••
Hinweise zur Anwendung des LB 117
Nr. 3 Sonstiges, Klammer-Nr. (4) ersatzlos streichen.
Leistungsbereich 118, Ausgabe 02/79
118 311 Streichen: FT und KFT "1.08 Bauteil = Ueberbau Ueberbau"
Streichen: FT und KFT "1.09 Bauteil = Rahmen Rahmen"
Streichen: FT und KFT "3.01 bis 3.08"
Neu: FT "3.01 Stahlsorte = BSt 420 s. KFT 3.01 "BSt 420 S"
U -
FT "3.02 Stahlsorte = BSt 500 S." - KFT 3.02 "BSt 500 s"
FT "3.03 Stahlsorte = BSt 500 G." - KFT 3.03 "BSt 500 G"
FT "3.04 Stahlsorte = BSt 500 P." - KFT 3.04 "BSt 500 P"
FT "3.05 Stahlsorte = BSt 500 M. U - KFT 3.05 "BSt 500 M"
118316 Streichen: Im GT, 1. Absatz ..."(Halterungen, ggf. mit angeschweissten Buegeln)" ...
Ändern: In Anmerkung nach FT 7.2:
"Siehe '... Nr. 3 (3)'." statt "Siehe '... Nr. 3 (2)'."
118331 Streichen: Im GT, 1. Absatz (Halterungen, ggf. mit angeschweissten Buegeln) ...
U ••• U
118 411 Ändern: Im FT 5.3 und 5.4 " ... (Nut und Feder)."
statt" ... (Nut und Feder oder dgl.)." 118436 Ändern: Im FT 2.2 " ... B 25 ... statt " ... B 20 ..."
U
118476 Einfügen: FT und KFT "3.08 Abmessung = 20 x 20 x 12 cm 20x20x12 cm"
Einfügen: FT 8.1, 2. Zeile der Anmerkung" + + + "
118 611 Ändern: Im FT und KFT 1.1 " 37-2 ... statt 360-2 ..."
11 11 ...
Ändern: Im FT und KFT 1.2 " 52 ..." statt" ... 510 ..."
Ändern: Im FT und KFT 1.3 " 37-2 ..." statt" ... 360-2 ... U
Ändern: Im FT und KFT 1.4 u 52 ..." statt " ... 510 ..."
Leistungsbereich 119, Ausgabe 02/79
119221 Streichen: In FT 3.10,3.11 und 3.12 " ... DIN 18166 ..."
Leistungsbereich 123, Ausgabe 10/82
123111 Streichen: Anmerkung zum FT 3.16 " ...... 11
Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt " ... Baustoff-Nr. = .11
123113 Streichen: Anmerkung zum FT 3.16 " •••... 11
Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt ..... Baustoff-Nr. = ."
123116 Streichen: Anmerkung zum FT 3.12 " .
Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt u ... Baustoff-Nr. = ."
123118 Streichen: Anmerkung zum FT 3.12 u .
Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt ..... Baustoff-Nr. = ."
123136 Ändern: Anmerkung zum FT 1.1 " ••• Siehe' ... Nr. 3 (1)'." statt " ••• Siehe' ... Nr. 3 (2)'."
123141 Ändern: Im FT 3.1 " 1.4401 " statt" 1.4571 "
Ändern: Im FT 3.2 " 1.4401 11statt u 1.4571 "
123320 Streichen: Im FT 3.1 lichter
11 ••• Rippenachsabstand min, 50 mm,"
Stre\chen: \m FT 3.2 lichter
11 ... Rippenachsabstand mln, 50 mm,"
Streichen: Im FT 3.3 u. lichter
h Rippenachsabstand mine50 mm,"
Streichen: Im FT 3.5 lichter
11 ••• Rippenachsabstand min. 50 mm,"
Streichen: Im FT 3.6 " lichter Rippenachsabstand rnln, 50 mrn,"
Streichen: Im FT 3.7 " lichter Rippenachsabstand mln, 50 mm,"
Hinweise zur Anwendung des LB 123
Nr. 3 Sonstiges, Klammer-Nr. (1) ersatzlos streichen
Ändern: Klammer Nr. "(1)" statt Klammer Nr. "(2)".
Heft 14 - 1987 504 VkBI Amtlicher Teil
KN Korrekturanweisung
Leistungsbereich 129, Ausgabe 02/79
129230 Ändern: Die AE in "St" statt "rn"
129901 Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abgerech-
neten Stunden U
Streichen: Anmerkung zum GT + + + Siehe 'Hinweise Nr. 3'.
U U
Hinweise zur Anwendung des LB 129
Nr. 3 Sonstiges ersatzlos streichen.
Leistungsbereich 131, Ausgabe 02/79
131 910 Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abgerech-
neten Stunden U
Streichen: Anmerkung zum GT + + + Siehe 'Hinweise Nr. 3'.
U U
131 915 Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abgerech-
neten Stunden U
Streichen: Anmerkung zum GT + + + Siehe 'Hinweise Nr. 3'.
U U
Hinweise zur Anwendung des LB 131
Nr. 3 Sonstiges ersatzlos streichen.
Leistungsbereich 134, Ausgabe 02/79
134 130 Ändern: FT 5.3 Starkstromkabel u statt Schwachstrom kabel mit symmetrischen und Schwachstromkabel mit ko-
U U
axialen Verseilelementen. U
Anlage 3
Standardlelstungskalalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK)
Übersicht über Gliederung und Bearbeitungsstand des STLK, Stand: Mai 1987
STLK-Oberslcht 05/87
LB-Nr. LB-Bezeichnung Ausgabe Bearbeitung
101 Einrichtung, Hilfsleistungen, Stundenlohn (1. Aufl.) .. 06/86
103 Bodenerkundung (1. Aufi.) . 04/85
105 Verkehrssicherung (1. Aufi.) . 01/74 (2.G)
106 Erdbau (2. Aufi.) . 08/81
107 Landschaftsbau (2. Aufl.) .. 06/86
108 Baugruben, Leitungsgräben (2. Aufl.) .. 08/81
109 Wasserhaltung (2. Aufl.) . 08/81
110 Entwässerung für Straßen (2. Aufi.) . 12/80
111 Entwässerung für Kunstbauten (2. Aufi.) . 12/80
112 Tragschichten (4. Aufl.) . 05/87
113 Bituminöse Decken (4. Aufi.) . 06/86
114 Betondecken (2. Aufi.) . 12/80
115 Pflaster, Platten, Borde, Rinnen (2. Aufl.) . 05/87
116 Gerüste, Behelfsbrücken (2. Aufl.) . 05/87
117 Tief-Gründungen (2. Aufi.) . 02/79 (3.B)
118 Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton (2. Autl.) . 02/79 (3.B)
119 Mauerwerk für Kunstbauten (2. Aufl.) . 02/79
120 Kunstbauten aus Stahl (1. Aufi.) . 12/76
121 . Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten (3. Aufl.) .. 04/85
122 Korrosionsschutz von Stahl (2. Aufl.) .. 04/85
123 Abdichtungen und Fugen für Kunstbauten (2. Aufi.) . 10/82 (3.8)
124 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (1. Aufl.) .. 05/87
127 Lärmschutzkonstruktionen (1. Aufi.) . 04/85
128 Zäune (1. Auf).) . 07/75
129 Schutz- und Leiteinrichtungen (1. Aufl.) . 02/79
130 Verkehrsschilder (1. Aufi.) . 12/80
131 Fahrbahnmarkierungen (1. Aufl.) . 02/79
132 Lichtzeichenanlagen . (1.G)
133 Straßenbeleuchtung (1. Aufi.) . 10/82
134 Kabelverlegung (1. Aufi.) . 02/79
Erläuterungen:
AusgaQe:
01/74 - Buchausgabe des LB liegt vor, z.B. Ausgabe Januar 1974.
- Buchausgabe des LB liegt noch nicht vor.
Bearbeitung:
(1.B) - LB ist in Bearbeitung, z.B. für 1. Auflage.
(2.G) - LB ist in Bearbeitung und Gelbdruck liegt bereits vor, 2.B. für 2. Auflage
. - LB ist nicht in Bearbeitung
(VkBI1987 S. 498)
VkBI Amtlicher Teil 505 Heft 14 - 1987
Nr. 121 Allgemeines Rundschreiben Pfaffenwaldring 4, 7000 Stuttgart 80 und die Bundes-
anstalt für Materialforschung- und Prüfung , Unter den
Straßenbau Nr. 10/1987 Eichen 87,1000 Berlin 45, anerkannt.
Sachgebiet 5: Brücken- und Ingenieur- c) Im Bereich der Randfuge zwischen Fahrbahn und Kap-
bau pe ist die Dichtungsschicht durch ein Edelstahlband
Sachgebiet 4: Unterbau und Fahrbahn- oder eine edelstahlkaschierte Schweißbahn zu verstär-
decken ken.
d) Die Fahrbahntafel soll mit einem Reaktionsharz auf
Bonn, den 10. Juli 1987
Epoxidharzbasis grundiert werden . Das Epoxidharz
StB 11/38.55.10-17/51 Va 87
muß der "Technischen Lieferbedingung für Reaktions-
Oberste Straßenbaubehörden harze für Grundierungen, Versiegelungen und Kratz-
der Länder spachtelungen " (TL-BEL-EP) entsprechen.
e) Die Rauhigkeit der Betonoberfläche darf, gemessen
Betr.: Bituminöse Brückenbeläge auf Beton nach dem Sandflächenverfahren, nicht größer als 1,5
Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßen bau Nr. 3/1976 vom mm sein.
15. März 1976, Az.: Stb 3-16.57.10.67-3066 Vms 75 (4) Die im vorgenannten Merkblatt ebenfalls enthaltene Son-
Allgemeines Rundscheiben Straßenbau Nr. 21/1972 vom derbauweise
15. November 1972, Az.: StB 3-38.55.15.01-3064 Vms 72 "DIchtungsschicht aus Sandasphalt"
A. Die Straßenbauverwaltungen der Länder haben gemeinsam ist künftig nur noch auszuführen, wenn folgende Bedin-
mit der Bundesanstalt für Straßenwesen aufgrund eines Be- gungen zur Sicherung der Güteeigenschaften der Dich-
schlusses auf der 41. Sitzung des Bund-/Länder-Fachaus- tungsschicht eingehalten werden:
schusses Brücken- und Ingenieurbau am 8.19. November a) Die Dicke der Dichtungsschicht ist zu ermitteln und zu
1983 an 99 Brücken Abdichtungs- und Belagssysteme geprüft; protokollieren. Die Dicke soll im Mittel 10 mm betragen;
die Einzelheiten des Untersuchungsprogramms sind in sie darf an keiner Stelle 8 mm unterschreiten oder 20
meinem Schreiben vom 16. 1. 1984 - StB 25/38.55.10-17/5 mm überschreiten.
Va 84-genannt. b) im Bereich der Randfuge zwischen Fahrbahn und Kap-
Das Ergebnis ist in dem Bericht der Bundesanstalt für Stra- pe ist die Dichtungsschicht zu verstärken.
ßenwesen (BASt) vom 30. 12. 1986 c) Die Fahrbahntafel muß mit einem Reaktionsharz auf
"Untersuchung von Fahrbahnabdichtungen Epoxidharzbasis je nach Zustand der Betonoberfläche
auf Betonbrücken " grundiert oder versiegelt werden. Das Epoxidharz muß
enthalten. Als wesentliches Ergebnis ergibt sich folgendes: den Anforderungen der TL-BEL-EP entsprechen.
(1) Die flächig mit der Betonoberfläche verklebten Abdichtun- d) Der Hohlraumgehalt der eingebauten Dichtungs-
gen aus einlagigen oder zweilagigen bituminösen Dich- schicht und der Schutzschicht ist zu ermitteln; er darf
tungsbahnen erweisen sich als zuverlässig abdichtend. einschließlich aller Toleranzen nicht größer als 4 Volu-
menprozent sein.
(2) Die mit den beiden Regelbauweisen im "Merkblatt für bitu-
minöse Brückenbeläge auf Beton" (Ausgabe 1976) der e) Die Rauhigkeit der Betonoberfläche darf, gemessen
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen nach dem Sandflächenverfahren, nicht größer als 2
e. V. mm sein.
- Dichtungsschicht aus Asphaltmastix mit Dampfdruckent- B. Für Brückenbeläge in Bundesfernstraßen sind künftig folgen-
spannungsschicht de Bauweisen zu bevorzugen:
und (1) Brückenbelag mit Dichtungsschicht aus einer Bifu-
menschweißbahn und Schutzschicht aus Gußasphalt
- Dichtungsschicht aus Metallriffelband mit Dampfdruck-
entspannungsschicht (2) Brückenbelag mit Dichtungsschicht aus zweilagig aufge-
brachten BitumendichtungsQahnen und Schutzschicht
gesammelten Erfahrungen zeigen, daß sich diese beiden
aus Asphaltbeton.
Bauweisen nicht bewährt haben.
(3) Brückenbelag mit Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff
Für Betonbrücken der Bundesfernstraßen sind sie deshalb
und Schutzschicht aus Gußasphalt.
nicht mehr auszuführen.
Für diese drei Bauweisen hat der Bund-/Länder-Fachaus-
(3) Die im vorgenannten Merkblatt enthaltene Sonderbauwei-
schuß Brücken- und Ingenieurbau
se
DIchtungsschicht aus Asphaltmastix mit hohem Bin- "Vorläufige Zusätzliche Technische Vorschriften
demittelgehalt" und 'Richtlinien für die Herstellung von
Brückenbelägen auf Beton ce
ist künftig nur noch auszuführen, wenn folgende Bedin-
(ZTV-BEL-B)
gungen, die zur Sicherung der Güteeigenschaften der
Dichtungsschicht erforderlich sind, eingehalten werden: mit zugehörigen
a) Die Dicke der Dichtungsschicht ist vor dem Einbau der "Technischen Lieferbedingungen"
Schutzschicht systematisch zu ermitteln und zu proto- und
kollieren. Die Dicke soll im Mittel 5 mm betragen; sie
"Technischen Prüfvorschriften u
darf an keiner Stelle 4 mm unterschreiten oder 8 mm
übersch reiten. erarbeitet, die ich nach Abstimmung mit Ihnen in Kürze für den
Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen einführen werde.
b) Mastix und Voranstrichmittel dürfen nach dem 1. 11.
1987 nur noch geliefert werden, wenn die Zusammen- Seit 1980 befaßt sich auch die Forschungsgesellschaft für
setzung und die technologischen Eigenschaften der Straßen- und Verkehrswesen e. V. mit der Bearbeitung Zusätz-
Stoffe gleichbleiben und die Stoffe zusätzlich einer Gü- licher Technischer Vorschriften und Richtlinien für Brücken-
teüberwachung nach den Grundsätzen der DIN 18 200 beläge auf Beton.
unterliegen. Art und Umfang sind mit der Fremdüber- Ich werde der FG die o.g. vorläufigen Regelwerke übersenden
wachung in Absprache mit der Bundesanstalt für Stra- und ihr anheim stellen, die Weiterbearbeitung mit dem Ziel der
ßenwesen abzustimmen. Als Fremdüberwachung wer- Herausgabe einer abschließenden Fassung in angemessener
den die Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg, Frist zu übernehmen.
Heft 14 - 1987 506 VkBI Amtlicher Teil
c. Sofern Sie künftig beabsichtigen, auf Betonbrücken der Bun- Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird in die Lo-
desfernstraßen in besonders zu begründeten Einzelfällen an- seblattsammlung aufgenommen.
dere als in A. und B. genannte Bauweisen und Varianten aus- Die Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes verzögert
zuführen, ist wegen der Gewährleistung eines vergleichbaren sich, so daß erst ab Anfang 1988 Untersuchungsberichte bei
Qualitätsstandards rechtzeitig vor der Ausführung in jedem der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 5060
Einzelfalle meine Zustimmung einzuholen. Bergisch-Gladbach, bezogen werden können.
Von gegebenenfalls für Brückenabdichtungen erstellten Gut-
achten ist mir jeweils eine Ausfertigung zum Zwecke der Er-
fahrungssammlung und des Erfahrungsaustausches zu über-
Der Bundesminister für Verkehr
senden.
Im Auftrag
Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es begrü-
Prof. Dr. Z e m I i n
ßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich
entsprechend verfahren würde. (VkBI 1987 S. 505)
Berichtigung Berichtigung
In § 1 Nr. 4 der schiffahrtspolizeilichen Verordnung zur vorüber- Die Bekanntmachung über Technische Lieferbedingungen für
gehenden Abweichung von der Rheinschiffahrtspolizeiverord- geotextile Filter im VkBI 1987 Heft 9 vom 15. Mai 1987 (Seite 375)
nung vom 16. März 1987 .(Verkehrsblatt S. 269) muß der Richt- ist auf Anlage 2 unter Fußnote 1 wie folgt zu
pegel für Berg- und Talfahrt der Marke 11bei Maxau 7,50 (nicht übrige Anforderungen: wie Tabelle.
7,59) lauten.
Bonn, den 8. Juli 1987
Bonn, den 8. Juli 1987
Der Bundesminister für Verkehr
BW 12/44.05.01-04/87
Im Auftrag
Der Bundesminister für Verkehr
Lohrberg
Im Auftrag
Kauke
(VkBI 1987 S. 506) (VkBI 1987 S. 506)