VkBl Nr. 14 1987

Verkehrsblatt Nr. 14 1987

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VkBI     Amtlicher         Teil                                                            503                                  Heft 14 - 1987


           KN                                                                               Korrekturanweisung

       117 421       Ändern:   Im FT und   KFT 3.1   "       37 "     statt"   360 "
                     Ändern:   Im FT und   KFT 3.2   "       44 "     statt"   430 "
                     Ändern:   Im FT und   KFT 3.4   "       37-2     " statt"   360-2               "
                     Ändern:   Im FT und   KFT 3.5   "       52-3     " statt    510-3
                                                                                  11                 u


       117 430       Ändern:   Im FT und   KFT 2.1   "       37-2     11statt"   360-2               11


                     Ändern:   Im FT und   KFT 2.2   "       52-3     11statt    510-3
                                                                                  11                 u

                     Ändern:   Im FT und   KFT 2.3   "       37-2     " statt"   360-2               "
                     Ändern:   Im FT und   KFT 2.4   "       52-3     " statt"   510-3               "
       117 565       Ändern: Im FT und KFT 1.1 " 37-2 " statt"      360-2 "
                     Ändern: Im FT und KFT 1.2 " 52-3 " statt"      510-3 "
                     Ändern: Im FT und KFT 1.3 " 37 " statt"      360 "
                     Ändern: Im FT und KFT 1.4 u 44 " statt"      430 u
       117 921       Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der
                               neten Stunden"
                     Streichen: Anmerkung zum GT        Siehe 'Hinweise Nr. 3 (4)'."
                                                             11 •••



       Hinweise zur Anwendung des LB 117
                     Nr. 3 Sonstiges, Klammer-Nr. (4) ersatzlos streichen.

       Leistungsbereich 118, Ausgabe 02/79
       118 311       Streichen: FT und KFT "1.08 Bauteil = Ueberbau Ueberbau"
                     Streichen: FT und KFT "1.09 Bauteil = Rahmen Rahmen"
                     Streichen: FT und KFT "3.01 bis 3.08"
                     Neu: FT "3.01 Stahlsorte = BSt 420 s. KFT 3.01 "BSt 420 S"
                                                                       U -


                           FT "3.02 Stahlsorte = BSt 500 S." - KFT 3.02 "BSt 500 s"
                           FT "3.03 Stahlsorte = BSt 500 G." - KFT 3.03 "BSt 500 G"
                           FT "3.04 Stahlsorte = BSt 500 P." - KFT 3.04 "BSt 500 P"
                           FT "3.05 Stahlsorte = BSt 500 M. U - KFT 3.05 "BSt 500 M"
       118316        Streichen: Im GT, 1. Absatz ..."(Halterungen, ggf. mit angeschweissten Buegeln)" ...
                     Ändern: In Anmerkung nach FT 7.2:
                              "Siehe '... Nr. 3 (3)'." statt "Siehe '... Nr. 3 (2)'."
       118331        Streichen: Im GT, 1. Absatz         (Halterungen, ggf. mit angeschweissten Buegeln) ...
                                                     U •••                                                                  U



       118 411       Ändern: Im FT 5.3 und 5.4 " ... (Nut und Feder)."
                             statt" ... (Nut und Feder oder dgl.)." 118436 Ändern: Im FT 2.2 " ... B 25 ... statt " ... B 20 ..."
                                                                                                                        U


       118476        Einfügen: FT und KFT "3.08 Abmessung = 20 x 20 x 12 cm 20x20x12 cm"
                     Einfügen: FT 8.1, 2. Zeile der Anmerkung" + + + "
       118 611       Ändern: Im FT und KFT 1.1 " 37-2 ... statt        360-2 ..."
                                                                      11          11 ...


                     Ändern: Im FT und KFT 1.2 " 52 ..." statt" ... 510 ..."
                     Ändern: Im FT und KFT 1.3 " 37-2 ..." statt" ... 360-2 ...                      U


                     Ändern: Im FT und KFT 1.4 u 52 ..." statt " ... 510 ..."


       Leistungsbereich 119, Ausgabe 02/79
       119221        Streichen: In FT 3.10,3.11 und 3.12 " ... DIN 18166 ..."

       Leistungsbereich 123, Ausgabe 10/82
       123111        Streichen: Anmerkung zum FT 3.16 " ......               11


                     Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt " ... Baustoff-Nr. =                      .11


       123113        Streichen: Anmerkung zum FT 3.16 " •••...               11


                     Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt ..... Baustoff-Nr. = ."
       123116        Streichen: Anmerkung zum FT 3.12 "         .
                     Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt u ... Baustoff-Nr. = ."
       123118        Streichen: Anmerkung zum FT 3.12 u         .

                     Ändern: FT 3.20 im BAV " ... AlB-Anlage = ." statt ..... Baustoff-Nr. = ."
       123136        Ändern: Anmerkung zum FT 1.1 " ••• Siehe' ... Nr. 3 (1)'." statt " ••• Siehe' ... Nr. 3 (2)'."
       123141         Ändern: Im FT 3.1 " 1.4401             " statt"  1.4571 "
                      Ändern: Im FT 3.2 " 1.4401             11statt u 1.4571 "
       123320         Streichen: Im FT 3.1    lichter
                                            11 •••           Rippenachsabstand                   min, 50 mm,"
                      Stre\chen: \m FT 3.2    lichter
                                            11 ...           Rippenachsabstand                   mln, 50 mm,"
                      Streichen: Im FT 3.3 u. lichter
                                                 h           Rippenachsabstand                   mine50 mm,"
                      Streichen: Im FT 3.5    lichter
                                            11 •••           Rippenachsabstand                   min. 50 mm,"
                      Streichen: Im FT 3.6 " lichter         Rippenachsabstand                   rnln, 50 mrn,"
                      Streichen: Im FT 3.7 " lichter         Rippenachsabstand                   mln, 50 mm,"
       Hinweise zur Anwendung des LB 123
                    Nr. 3 Sonstiges, Klammer-Nr. (1) ersatzlos streichen
                     Ändern: Klammer Nr. "(1)" statt Klammer Nr. "(2)".
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Heft 14 - 1987                                                          504                                     VkBI   Amtlicher           Teil

             KN                                                           Korrekturanweisung

         Leistungsbereich 129, Ausgabe 02/79
         129230        Ändern: Die AE in "St" statt "rn"
         129901        Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abgerech-
                                 neten Stunden  U


                       Streichen: Anmerkung zum GT + + + Siehe 'Hinweise Nr. 3'.
                                                       U                              U



         Hinweise zur Anwendung des LB 129
                       Nr. 3 Sonstiges ersatzlos streichen.

      Leistungsbereich 131, Ausgabe 02/79
      131 910       Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abgerech-
                              neten Stunden     U


                    Streichen: Anmerkung zum GT + + + Siehe 'Hinweise Nr. 3'.
                                                       U                              U



      131 915       Einfügen: Im GT vor letztem Absatz "Der angebotene Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abgerech-
                              neten Stunden     U


                    Streichen: Anmerkung zum GT + + + Siehe 'Hinweise Nr. 3'.
                                                       U                              U



         Hinweise zur Anwendung des LB 131
                       Nr. 3 Sonstiges ersatzlos streichen.

      Leistungsbereich 134, Ausgabe 02/79
      134 130       Ändern: FT 5.3 Starkstromkabel u statt Schwachstrom kabel mit symmetrischen und Schwachstromkabel mit ko-
                                       U                          U


                            axialen Verseilelementen.      U




                                                                                                                                     Anlage 3
                                    Standardlelstungskalalog      für den Straßen- und Brückenbau (STLK)
                               Übersicht über Gliederung und Bearbeitungsstand des STLK, Stand: Mai 1987
                                                               STLK-Oberslcht 05/87
LB-Nr.            LB-Bezeichnung                                                                                 Ausgabe     Bearbeitung

101              Einrichtung, Hilfsleistungen, Stundenlohn (1. Aufl.)                                      ..     06/86
103              Bodenerkundung (1. Aufi.)                                                                  .     04/85
105              Verkehrssicherung (1. Aufi.)                                                               .     01/74            (2.G)
106              Erdbau (2. Aufi.)                                                                          .     08/81
107              Landschaftsbau (2. Aufl.)                                                                 ..     06/86
108              Baugruben, Leitungsgräben (2. Aufl.)                                                      ..     08/81
109              Wasserhaltung (2. Aufl.)                                                                   .     08/81
110              Entwässerung für Straßen (2. Aufi.)                                                        .     12/80
111              Entwässerung für Kunstbauten (2. Aufi.)                                                    .     12/80
112              Tragschichten (4. Aufl.)                                                                   .     05/87
113              Bituminöse Decken (4. Aufi.)                                                               .     06/86
114              Betondecken (2. Aufi.)                                                                     .     12/80
115              Pflaster, Platten, Borde, Rinnen (2. Aufl.)                                                .     05/87
116              Gerüste, Behelfsbrücken (2. Aufl.)                                                         .     05/87
117              Tief-Gründungen (2. Aufi.)                                                                 .     02/79            (3.B)
118              Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton (2. Autl.)                                            .     02/79            (3.B)
119              Mauerwerk für Kunstbauten (2. Aufl.)                                                       .     02/79
120              Kunstbauten aus Stahl (1. Aufi.)                                                           .     12/76
121            . Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten (3. Aufl.)                                     ..     04/85
122              Korrosionsschutz von Stahl (2. Aufl.)                                                     ..     04/85
123             Abdichtungen und Fugen für Kunstbauten (2. Aufi.)                                           .     10/82            (3.8)
124              Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (1. Aufl.)                                   ..     05/87
127              Lärmschutzkonstruktionen (1. Aufi.)                                                        .     04/85
128             Zäune (1. Auf).)                                                                            .     07/75
129             Schutz- und Leiteinrichtungen (1. Aufl.)                                                    .     02/79
130             Verkehrsschilder (1. Aufi.)                                                                 .     12/80
131             Fahrbahnmarkierungen (1. Aufl.)                                                             .     02/79
132             Lichtzeichenanlagen                                                                         .                      (1.G)
133             Straßenbeleuchtung (1. Aufi.)                                                               .     10/82
134              Kabelverlegung (1. Aufi.)                                                                  .     02/79

Erläuterungen:
AusgaQe:
01/74 - Buchausgabe des LB liegt vor, z.B. Ausgabe Januar 1974.
         - Buchausgabe des LB liegt noch nicht vor.
Bearbeitung:
(1.B)   - LB ist in Bearbeitung, z.B. für 1. Auflage.
(2.G) - LB ist in Bearbeitung und Gelbdruck liegt bereits vor, 2.B. für 2. Auflage
 .      - LB ist nicht in Bearbeitung

(VkBI1987 S. 498)
32

VkBI     Amtlicher         Teil                                        505                                                  Heft 14 - 1987


Nr. 121 Allgemeines Rundschreiben                                                    Pfaffenwaldring 4, 7000 Stuttgart 80 und die Bundes-
                                                                                     anstalt für Materialforschung- und Prüfung , Unter den
             Straßenbau Nr. 10/1987                                                  Eichen 87,1000 Berlin 45, anerkannt.
             Sachgebiet 5: Brücken- und Ingenieur-                               c) Im Bereich der Randfuge zwischen Fahrbahn und Kap-
                           bau                                                       pe ist die Dichtungsschicht durch ein Edelstahlband
             Sachgebiet 4: Unterbau und Fahrbahn-                                    oder eine edelstahlkaschierte Schweißbahn zu verstär-
                           decken                                                    ken.
                                                                                 d) Die Fahrbahntafel soll mit einem Reaktionsharz auf
                                      Bonn, den 10. Juli 1987
                                                                                     Epoxidharzbasis grundiert werden . Das Epoxidharz
                                      StB 11/38.55.10-17/51 Va 87
                                                                                     muß der "Technischen Lieferbedingung für Reaktions-
Oberste Straßenbaubehörden                                                           harze für Grundierungen, Versiegelungen und Kratz-
der Länder                                                                           spachtelungen " (TL-BEL-EP) entsprechen.
                                                                                 e) Die Rauhigkeit der Betonoberfläche darf, gemessen
Betr.: Bituminöse Brückenbeläge auf Beton                                            nach dem Sandflächenverfahren, nicht größer als 1,5
Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßen bau Nr. 3/1976 vom                          mm sein.
       15. März 1976, Az.: Stb 3-16.57.10.67-3066 Vms 75                     (4) Die im vorgenannten Merkblatt ebenfalls enthaltene Son-
       Allgemeines Rundscheiben Straßenbau Nr. 21/1972 vom                       derbauweise
       15. November 1972, Az.: StB 3-38.55.15.01-3064 Vms 72                             "DIchtungsschicht aus Sandasphalt"
A. Die Straßenbauverwaltungen der Länder haben gemeinsam                         ist künftig nur noch auszuführen, wenn folgende Bedin-
    mit der Bundesanstalt für Straßenwesen aufgrund eines Be-                    gungen zur Sicherung der Güteeigenschaften der Dich-
    schlusses auf der 41. Sitzung des Bund-/Länder-Fachaus-                      tungsschicht eingehalten werden:
    schusses Brücken- und Ingenieurbau am 8.19. November                         a) Die Dicke der Dichtungsschicht ist zu ermitteln und zu
    1983 an 99 Brücken Abdichtungs- und Belagssysteme geprüft;                       protokollieren. Die Dicke soll im Mittel 10 mm betragen;
    die Einzelheiten des Untersuchungsprogramms              sind in                 sie darf an keiner Stelle 8 mm unterschreiten oder 20
    meinem Schreiben vom 16. 1. 1984 - StB 25/38.55.10-17/5                          mm überschreiten.
    Va 84-genannt.                                                               b) im Bereich der Randfuge zwischen Fahrbahn und Kap-
    Das Ergebnis ist in dem Bericht der Bundesanstalt für Stra-                      pe ist die Dichtungsschicht zu verstärken.
   ßenwesen (BASt) vom 30. 12. 1986                                              c) Die Fahrbahntafel muß mit einem Reaktionsharz auf
             "Untersuchung von Fahrbahnabdichtungen                                  Epoxidharzbasis je nach Zustand der Betonoberfläche
                          auf Betonbrücken "                                         grundiert oder versiegelt werden. Das Epoxidharz muß
   enthalten. Als wesentliches Ergebnis ergibt sich folgendes:                       den Anforderungen der TL-BEL-EP entsprechen.
   (1) Die flächig mit der Betonoberfläche verklebten Abdichtun-                 d) Der Hohlraumgehalt der eingebauten Dichtungs-
         gen aus einlagigen oder zweilagigen bituminösen Dich-                       schicht und der Schutzschicht ist zu ermitteln; er darf
         tungsbahnen erweisen sich als zuverlässig abdichtend.                       einschließlich aller Toleranzen nicht größer als 4 Volu-
                                                                                     menprozent sein.
   (2) Die mit den beiden Regelbauweisen im "Merkblatt für bitu-
         minöse Brückenbeläge auf Beton" (Ausgabe 1976) der                      e) Die Rauhigkeit der Betonoberfläche darf, gemessen
         Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen                       nach dem Sandflächenverfahren, nicht größer als 2
        e. V.                                                                        mm sein.
        - Dichtungsschicht aus Asphaltmastix mit Dampfdruckent-          B. Für Brückenbeläge in Bundesfernstraßen sind künftig folgen-
           spannungsschicht                                                 de Bauweisen zu bevorzugen:
           und                                                              (1) Brückenbelag mit Dichtungsschicht aus einer Bifu-
                                                                                 menschweißbahn und Schutzschicht aus Gußasphalt
        - Dichtungsschicht aus Metallriffelband mit Dampfdruck-
           entspannungsschicht                                              (2) Brückenbelag mit Dichtungsschicht aus zweilagig aufge-
                                                                                 brachten BitumendichtungsQahnen und Schutzschicht
        gesammelten Erfahrungen zeigen, daß sich diese beiden
                                                                                 aus Asphaltbeton.
        Bauweisen nicht bewährt haben.
                                                                            (3) Brückenbelag mit Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff
        Für Betonbrücken der Bundesfernstraßen sind sie deshalb
                                                                                 und Schutzschicht aus Gußasphalt.
        nicht mehr auszuführen.
                                                                            Für diese drei Bauweisen hat der Bund-/Länder-Fachaus-
   (3) Die im vorgenannten Merkblatt enthaltene Sonderbauwei-
                                                                            schuß Brücken- und Ingenieurbau
        se
             DIchtungsschicht aus Asphaltmastix mit hohem Bin-                     "Vorläufige Zusätzliche Technische Vorschriften
            demittelgehalt"                                                             und 'Richtlinien für die Herstellung von
                                                                                              Brückenbelägen auf Beton ce
        ist künftig nur noch auszuführen, wenn folgende Bedin-
                                                                                                      (ZTV-BEL-B)
        gungen, die zur Sicherung der Güteeigenschaften der
        Dichtungsschicht erforderlich sind, eingehalten werden:              mit zugehörigen
        a) Die Dicke der Dichtungsschicht ist vor dem Einbau der                         "Technischen Lieferbedingungen"
            Schutzschicht systematisch zu ermitteln und zu proto-            und
            kollieren. Die Dicke soll im Mittel 5 mm betragen; sie
                                                                                            "Technischen Prüfvorschriften u
            darf an keiner Stelle 4 mm unterschreiten oder 8 mm
            übersch reiten.                                                  erarbeitet, die ich nach Abstimmung mit Ihnen in Kürze für den
                                                                             Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen einführen werde.
       b) Mastix und Voranstrichmittel dürfen nach dem 1. 11.
            1987 nur noch geliefert werden, wenn die Zusammen-               Seit 1980 befaßt sich auch die Forschungsgesellschaft für
            setzung und die technologischen Eigenschaften der                Straßen- und Verkehrswesen e. V. mit der Bearbeitung Zusätz-
            Stoffe gleichbleiben und die Stoffe zusätzlich einer Gü-         licher Technischer Vorschriften und Richtlinien für Brücken-
            teüberwachung nach den Grundsätzen der DIN 18 200                beläge auf Beton.
            unterliegen. Art und Umfang sind mit der Fremdüber-              Ich werde der FG die o.g. vorläufigen Regelwerke übersenden
            wachung in Absprache mit der Bundesanstalt für Stra-             und ihr anheim stellen, die Weiterbearbeitung mit dem Ziel der
            ßenwesen abzustimmen. Als Fremdüberwachung wer-                  Herausgabe einer abschließenden Fassung in angemessener
            den die Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg,               Frist zu übernehmen.
33

Heft 14 - 1987                                                     506                                   VkBI     Amtlicher       Teil

c.   Sofern Sie künftig beabsichtigen, auf Betonbrücken der Bun-           Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird in die Lo-
     desfernstraßen in besonders zu begründeten Einzelfällen an-           seblattsammlung aufgenommen.
     dere als in A. und B. genannte Bauweisen und Varianten aus-           Die Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes verzögert
     zuführen, ist wegen der Gewährleistung eines vergleichbaren           sich, so daß erst ab Anfang 1988 Untersuchungsberichte bei
     Qualitätsstandards rechtzeitig vor der Ausführung in jedem            der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 5060
     Einzelfalle meine Zustimmung einzuholen.                              Bergisch-Gladbach, bezogen werden können.
     Von gegebenenfalls für Brückenabdichtungen erstellten Gut-
     achten ist mir jeweils eine Ausfertigung zum Zwecke der Er-
     fahrungssammlung und des Erfahrungsaustausches zu über-
                                                                                                         Der Bundesminister für Verkehr
     senden.
                                                                                                                   Im Auftrag
     Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es begrü-
                                                                                                               Prof. Dr. Z e m I i n
     ßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich
     entsprechend verfahren würde.                                       (VkBI 1987 S. 505)




                         Berichtigung                                                          Berichtigung
 In § 1 Nr. 4 der schiffahrtspolizeilichen Verordnung zur vorüber-     Die Bekanntmachung über Technische Lieferbedingungen für
gehenden Abweichung von der Rheinschiffahrtspolizeiverord-             geotextile Filter im VkBI 1987 Heft 9 vom 15. Mai 1987 (Seite 375)
 nung vom 16. März 1987 .(Verkehrsblatt S. 269) muß der Richt-         ist auf Anlage 2 unter Fußnote 1 wie folgt zu
 pegel für Berg- und Talfahrt der Marke 11bei Maxau 7,50 (nicht        übrige Anforderungen: wie Tabelle.
 7,59) lauten.
                                                                       Bonn, den 8. Juli 1987
 Bonn, den 8. Juli 1987
                                                                                                          Der Bundesminister für Verkehr
BW 12/44.05.01-04/87
                                                                                                                     Im Auftrag
                                      Der Bundesminister für Verkehr
                                                                                                                    Lohrberg
                                               Im Auftrag
                                                Kauke
(VkBI 1987 S. 506)                                                       (VkBI 1987 S. 506)
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