VkBl Nr. 19 1963

Verkehrsblatt Nr. 19 1963

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VkBl Amtlicher Teil                                      497                                              Heft 19     1963



    ein Signal, das aus einer quadratischen Flagge und                             2. Warnsignale
    einem darüber oder darunter geführten Ball oder
    ballähnlichen Gegenstand besteht;                                                      §5

                                                               Eine Folge von Leuchtgeschossen, die in Abständen
                                                             von 10 Sekunden abgefeuert werden und von denen sich
                                                             jedes in rote und grüne Lichter oder Sterne zerlegt, zeigt
                                                             dem Führer eines Luftfahrzeugs an, daß er in der Nähe
                                                             eines Sperrgebietes, eines Gebietes mit Flugbeschrän
                                                             kungen oder eines Gefahrengebietes fliegt und daß er
                                                             die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen hat.
                                                             Diese Signale können entweder vom Boden oder von
                                                             einem anderen Luftfahrzeug aus abgegeben werden.



                                                                       3. Signale zur Regelung des
  7. Schüsse oder andere Knallsignale, die in Zeit
     abständen von etwa einer Minute abgefeuert wer                           Flugplatzverkehrs
     den.

                                                                                           §6
                             §3
                                                                                       Lichtsignale
                 Dringlichkeitssignale
                                                               (1) Auf ein Luftfahrzeug im Flug gerichtete Licht
  (1) Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln
                                                             signale bedeuten:
gegebenen Signale bedeuten, daß ein Luftfahrzeug sich
in einer schwierigen Lage befindet, die es zur Landung           1. Grünes
zwingt, jedoch keine sofortige Hilfeleistung erfordert;             Dauersignal:     Landung freigegeben.
   1. Wiederholtes Ein-     und   Ausschalten   der Lande-
                                                                 2. Rotes
     .scheinwerfer;
                                                                     Dauersignal:    Platzrunde fortsetzen, anderes
   2. wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positions                                Luftfahrzeug hat Vorflug.
      lichter;
                                                                 3. Grünes
   3. eine Folge von weißen Feuerwerkskörpern.                      Blinksignal:     Zwecks Landung zurückkehren oder
                                                                                     Anflug fortsetzen (grünes Dauer
  (2) Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln                                 signal abwarten).
gegebenen Signale bedeuten, daß ein Luftfahrzeug eine
sehr dringende Meldung über die Sicherheit eines Was             4. Rotes

serfahrzeugs, eines Luftfahrzeugs, eines anderen Fahr                Blinksignal:    Flugplatz unbenutzbar, nicht landen.
zeugs oder über Personen an Bord oder in Sicht abzu
                                                                 5. Rote Feuer-      Ungeachtet aller früheren Anwei
geben hat:
                                                                     wefkskörper:    sungen und Freigaben zur Zeit
   1. Ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes                               nicht landen.
      Signal, das aus der Gruppe XXX (—..       ..
     .. —) besteht;                                              (2) Auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtete Licht
                                                               signale bedeuten:
   2. ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus
      dem gesprochenen Wort „P AN" besteht;
                                                                  1. Grünes

   3. eine Folge von grünen Feuerwerkskörpern;                       Dauersignal:    Start freigegeben.

   4. eine Folge von mit einer Signallampe gegebenen             2. Rotes
      grünen Blinkzeichen.                                           Dauersignal:    Halt!

                                                                  3. Grünes
                                                                     Blinksignal:      Rollen freigegeben.
                             §4
                                                                 4. Rotes
                      Sicherheitssignale
                                                                     Blinksignal:      Benutzte   Landefläche   freimachen.

  Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln gege             5. Weißes
benen Signale bedeuten, daß ein Luftfahrzeug im Begriff              Blinksignal:    Zum Ausgangspunkt auf dem
steht, eine Meldung zur Sicherung der Luft- oder See                                 Flugplatz zurückkehren.
fahrt oder eine wichtige Wetterwarnung abzugeben:
                                                                 (3) Auf zivilen Flugplätzen mit Flugverkehrskontroll
   1. Ein durch Tastfunk oder auf sonstige Art gegebe
                                                               stelle zeigt der Betrieb des Drehfeuers an, daß innerhalb
      nes Signal, das aus der Gruppe TTT (           )
                                                               der Kontrollzone nur nach Instrumentenflugregeln geflo
      besteht;
                                                               gen werden darf und daß alle Flüge nach Sichtflugregeln
   2. ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus           einer Freigabe der Flugverkehrskontrollstelle bedürfen
      dem gesprochenen Wort „SECURITE" besteht.                (§ 23 Abs. 4 LuftVO).
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                                                           §7
                                                      Bodensignale

                        Signal                                                            Bedeutung

1. Ein waagerechtes quadratisches rotes Feld mit                     Landeverbot für längere Zeit.
   zwei gelben Diagonalstreifen:




   Ein waagerechtes quadratisches rotes Feld mit                     Beim Landeanflug und bei der Landung ist wegen
   einem gelben Diagonalstreifen:                                    des schlechten Zustandes des Rollfeldes oder aus
                                                                     anderen Gründen besondere Vorsicht geboten.

3. Eine waagerechte weiße Fläche in Form einer                       Zum Landen, Starten und Rollen dürfen nur Start-
   Hantel:                                                           und Landebahnen und Rollbahnen benutzt werden.

4. Eine waagerechte weiße Fläche in Form einer                       Zum Landen und Starten dürfen nur die Start- und
   Hantel mit je einem schwarzen Streifen in den                     Landebahnen benutzt werden; Rollbewegungen
   kreisförmigen Flächenteilen, wobei die Streifen
   im rechten Winkel zur Längsachse der Fläche
   liegen:
                                                      ®=®            sind nicht auf Start- und Landebahnen oder Roll
                                                                     bahnen beschränkt.



5. Auf dem Rollfeld ausgelegte Kreuze in weißer                      Der durch die Kreuze bezeichnete oder begrenzte
   oder anderer auffallender Farbe:                                  Teil des Rollfeldes ist nicht benutzbar.



6. Ein weißes oder orangefarbenes „T"                 Fi                Landungen und Starts sind parallel zum Längs
   (Lande-T):                                                           balken des Lande-T in Richtung auf den Quer
                                                                        balken durchzuführen.


7. Ein liegendes Tetraeder, das, von der
   Grundfläche in Richtung auf die Spitze                                  Landungen und Starts sind in der Richtung
   gesehen, auf der linken Seite orangefar                                 auszuführen, in die die Spitze des Tetra^
   big oder schwarz, auf der rechten Seite                                 eders zeigt.
   weiß oder aluminiumfarbig ist:

8. Ein an einem Signalmast aufgeheißter für Luft                     Der Luftfahrzeugführer hat sich bei der Flugplatz
   fahrzeugführer auf dem Rollfeld gut sichtbarer                    kontrollstelle über die Startrichtung zu vergewis-
   schwarzer Ball:




   Ein an einem Signalmast aufgeheißter für Luft
                                                                     Allgemeines Abflugverbot.
   fahrzeugführer auf dem Rollfeld gut sichtbarer
   roter Ball:




10. Eine weiße oder orangefarbige runde Scheibe,
   die waagerecht vor dem Querbalken und in Q                        Landungen und Starts werden nicht immer in der
   Verlängerung des Längsbalkens des Lande-T                         gleichen Richtung ausgeführt.
   ausgelegt ist:


11. Eine zweistellige Zahl auf einer Tafel, die in                   Angabe der Startrichtung, abgerundet auf die
    der Nähe der Flugverkehrskontrollstelle senk                     nächstliegenden   zehn    Grad   der   mißweisenden
    recht angebracht ist:                                            Kompaßrose.


12. Ein in der Signalfläche oder am Ende der Start-                  Vor der Landung oder nach dem Start sind Platz
   und Landebahn (oder des Schutzstreifens) aus                      runden und Kurven nur nach rechts zu fliegen.
   gelegter nach rechts abgewinkelter Pfeil in
   auffälliger Farbe:



13. Der Buchstabe „C" in schwarz auf einer senk                      Flugsicherungsmeldungen sind an der so bezeich
   recht aufgestellten gelben Tafel:                                 neten Stelle abzugeben.
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                                                           §8
                                                     Einwinkzeidien

  Die folgenden Zeidien werden Luftfahrzeugen auf dem Flügplatz durch den Einwinker mittels Signalkellen, Leucht
stablampen, Taschenlampen oder nur mit den Armen gegeben. Die Zeichen Nr. 14 bis 18 sind für Drehflügler be
stimmt. Wehn der Einwinker die Zeichen gibt, steht er mit Blickrichtung zum Luftfahrzeug und
  a) bei Starrflüglern vor der linken Tragflächens^itze im Blickfeld des Luftfahrzeugführers,
  b) bei Drehflüglern so, daß er für den Luftfahrzeugführer am besten zu sehen ist.

                                                            7. Motoren abstellen!
                                                                 Rechter oder linker Arm ^
1. Auf   die  Zeichen   des
                                                                 wird mit der Handfläche
   Einwinkers achten!
                                                                 nach unten und mit dem
   Der rechte Arm ist senk
                                                                 Daumen vor der Kehle in
   recht nach oben ausge                                         Schulterhöhe gehalten.
   streckt und wird wieder
   holt nach links und rechts
   bewegt.                                                  8. Langsamer rollen!
                                                               Beide Arme hängen mit
                                                               nach unten zeigenden
                                                                 Handflächen herab        und
                                                                 werden wiederholt        auf-
                                                                 und abbewegt.
2. Geradeaus rbllenl
   Die leicht seitlich ausge                                9. Motorendrehzahl auf der
   streckten Arme winken
                                                                 angezeigten Seite verrin
   aus Schulterhöhe wieder                                       gern!
   holt vorwärts-rückwärts.
                                                                 Beide Arme hängen mit
                                                                 nach unten gerichteten
                                                                 Handflächen herab; dann
3. a) Nadi links drehen!                                         wird entweder die rechte
      Der rechte Arm zeigt                                       oder die linke Hand auf-
      abwärts, der linke Arm                                     und abbewegt, je nach
      winkt wiederholt auf-                                      dem, ob    die    Motoren
      wärts-rückwärts;   die                                     drehzahl auf der linken
      Schnelligkeit der Be                                       oder rechten     Seite   ver
      wegung zeigt die er                                        ringert werden soll.
      forderliche   Drehge                                     10. Rückwärts rollen!
      schwindigkeit an.                                            Beide Arme werden mit
                                                                 zum Luftfahrzeug gerich
   b) Nadi rechts drehen!                                        teten   Handflächen      wie
      Der linke Arm zeigt                                        derholt bis zur waage
      abwärts,   der   rechte
                                                                 rechten Armhaltung nach
      Arm winkt wiederholt
                                                                 vorn gebracht.
      aufwärts-rückwärts;die
      Schnelligkeit der Be                                  11. a) Rückwärts rollen und
      wegung zeigt die er                                           luftfahrzeugheck nach
      forderliche   Drehge-                                         Steuerbord drehen!
      schwindigheit an.                                             Der linke Arm zeigt


4. Halt!
                                                                    nach unten, der rechte
                                                                    Arm    wird
                                                                    senkrechten
                                                                                   aus
                                                                                   Haltung
                                                                                          der    i
   Beide Arme werden wie                                            über dem Kopf wie
   derholt über dem Kopf                                            derholt in waagerechte
   gekreuzt? die Schnellig                                          Armhaltung nach vorn
   keit der Armbewegung                                             bewegt,
   entspricht der Dringlich                                      b) Rückwärts rollen und
   keit des Anhaltens.
                                                                    Luftfahrzeugheck nach
                                                                   . Backbord drehen!
                                                                     Der rechte Arm zeigt
5. Motoren anlassen!                                                 nach unten, der linke
   Die rechte Hand beschreibt                                       Arm wird aus der^
   kreisende     Bewegungen                                         senkrechten Haltung
   in Kopfhöhe, der linke                                           über dem Kopf wieder
   Arm zeigt auf den anzu                    rn rs
                                                                    holt in waagerechte
   lassenden Motor.                                                 Armhaltung nach vorn
                                                                    bewegt.
6. a) Bremsklötze vorlegen!
      Beide Arme schwingen                                     12. Hier Stillstand!
      aus seitlich ausge                                           Beide Arme werden senk
      streckter Haltung mit
                                                                 recht nach oben ausge
      zum Körper gerichte                                        streckt,, die Handflächen
      ten Handflächen nach
                                                                 zeigen nach innen.
      unten und innen.
                                                               13. Alles klar!
   b) Bremsklötze weg!                                             Der rechte Arm wird vom
      Beide Arme hängen                                          Ellenbogen ab nach oben
      herab und schwingen                                        gehalten, die Handflä
      mit zum Körper gerich                                      che zeigt zum Luftfahr
      teten Handrücken zur                                       zeug.
      Seite.
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Heft 19—1963                                                         -500                                VkB I Amt Ii che r Teil


14.Im Schwebeflug bleiben!
   Beide      Arme    sind    seit- «sCa,
    wärts waagerecht ausge                                               17. Unter Beibehaltung der
   streckt.                                                                    augenblicklichen Höhe in
                                                                               die angezeigte Richtung
15. Steigen!                                                                   fliegen!
   Beide Arme winken aus                                                       Der eine Arm zeigt seit
   seitwärts waagerecht aus                                                    wärts waagerecht ausge-'
   gestreckter Haltung mit
   nach oben gerichteten
                                     AN AN                                     streckt in die Flugrich
                                                                               tung, der andere schwingt
   Handflächen aufwärts; die                                                   vor dem Körper wieder
   Schnelligkeit der Bewe                                                      holt in die gleiche Rich
   gung zeigt die erforder                                                     tung.
   liche Steiggeschwindigkeit
   an.

16. Sinken!
   Beide Arme winken aus
   seitwärts   waagerechter
   Haltung mit nach unten
   gerichteten Handflächen                                               18. Landen!
   abwärts; die Schnellig                                                      Beide Arme sind vor dem
   keit der Bewegung zeigt                                                     Körper gekreuzt schräg
   die erforderliche Sinkge                                                    nach unten ausgestreckt.
   schwindigkeit an.



           Anlage 3
(zu §§ 31 und 37 LuftVO)

                                                          Quadranten-Flughöhen

  Sofern nach § 31 Abs. 2 und § 37 Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung die Benutzung von Quadranten-Flughöhen
vorgeschrieben ist, hat der Luftfahrzeugführer eine der Flughöhen über NN einzuhalten, die nach der folgenden
Tabelle seinem jeweiligen mißweisenden Kurs über Grund entsprechen:
                                                             Mißweisender Kurs

    von    000° bis 089°                     von    090° bis 179°               von     180° bis 269°          von    270° bis 359°
  Meter               Fuß               Meter               Fuß                Meter             Fuß         Meter             Fuß



                                                                     Teil I

     300              1000                   450             1500                600             2000          750             2 500
     900              3 000                 1050             3 500              1 200            4 000        1 350            4 500
   1 500              5 000                 1700             5 500              1 850            6 000        2 000            6 500
   2 15Ö              7 000                 2 300            7 500              2 450            8 000        2 600            8 500
   2 750              9000                  2 900            9 500              3 050           10 000        3 200           10 500
   3 350             11 000                 3500            11500               3 650           12 000        3 800           12 500
   3 950             13 000                 4 100           13 500              4 250           14 000        4 400           14 500
   4 550             15 000                 4 700           15 500              4 900           16 000       5 050            16 500
   5 200             17 000                 5 350           17 500              5 500           18 000       5 650            18 500
   5 800             19 000                 5 960           19500               6 100           20 000       6 250            20 500
   6 400             21 000                 6 550         . 21 500             6 700            22 000       6 850            22 500
   7 000             23 000                 7 150           23 500              7 300           24 000        7 450           24 500
   7 600             25 000                 7750            25,500              7 900           26 000       8 100            26 500
   8250              27 000                 8 400           27 500             8 550            28 000       8 700            28 500

                                                                     Teil II
   3 950             13 000                 4 250           14 000             4 550            15 000       4 900            16 000
   5 200             17 000                 5 500           18 000             5 800            19000        6 100            20 000
   6 400             21 000                 6 700          22 000              7 000            23 000       7 300            24 000
   7 600             25 000                 7 900          26 000              8 250            27 000       8 550            28 000
   8 850             29 000                 9 150          30 000              9 450            31 000       9 750            32 000
  10 050             33 000             10 350             34 000              10 650           35 000       10 950           36 000
  11 300             37 000             11 600            ^ 38 000             11900            39 000       12 200           40 000
  12 500             41 000             12 800             42 000              13 100           43 000       13 400          44 000
  13 700             45 000             14 000             46 000              14 350           47 000       14 650          48 000
  14 950             49 000             15 250             50 000              15 550           51 000      15 850           52 000
   usw.               usw.                  usw.            usw.               usw.             usw.         usw.             usw.

Anmerkung ;          Die Bezeichnung der Flugfläche ergibt sich aus der Angabe der Flughöhe in Fuß, bei der die Zehner- und
                     Einerstellen zu streichen sihd, z. B. 3500 Fuß = Flugfläche 35.

(VkBl 1963 S. 482)
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VkBl Amtlicher Teil                                        501                  ;                          Heft 19    1963


Nr. 254 Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Okto-                      Das Abkommen, in dem bezeichneten Gesetzblatt auf
          ber 1961 zwischen der Bundesrepublik                   Seite 2370 veröffentlicht, ist am 23. August 1963 in Kraft
          Deutiscbland und dem Königreich Marokko                getreten (Bundesgesetzbl. 1963 II S. 1213).
          über den Luftverkehr vom 21. Dezember                                              Der Bundesminister für Verkehr
          1962
                            Bonn, den 25. September 1963                                        .         Auftrag
                            L 1 — 127 — 68 — 1281 A/63                                               Dr. Dar so w
 Das Gesetz ist im Bundesgesetzbl. 1962 II S. 2369 ver-
kündet und am 1. Januar 1963 in Kraft getreten.              (VkBl. 1963 S. 501)


   Straßenbau



                             Nr. 255 Zusammenstellung der Vorschriften, Er
                                     lasse, Richtlinien, Merkblätter und Nor
                                        men für das Fachgebiet „Fahrbahndecken
                                        bau und Baustoffe", Ausgabe 1963



                                                        Bonn, den 19. August 1963
                                                        StB 7 — Idv — 3133 Vms 63


                                        Allgemeiner Runderlaß Straßenbau Nr. 5/1963
                                         Sachgebiet 4 Unterbau und Fahrbahndecken
                                            Sachgebiet 21 Bau- und Betriebsstoffe


                An die

                obersten Straßenbaubehörden der Länder                                   ,
                xait Nebenabdrucken für

                          die.Regierungen oder Mittelbehörden,
                          die Autobahnämter, Straßenbauämter und
                          Rechnungshöfe der Länder

                nachrichtlich :
                An die

                Bundesanstalt für Straßenbau
                         5 K 51 n - R a d e r t h a 1                           '
                          Brühler-Ecke Militärringstraße

                Verbindungsstelle Berlin des Bundesministers für Verkehr
                          1 B e r lin 15
                          Bundesallee 216/218




 Betr.; ZusammensteUung der VorschrUten, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter und Normen für das Fachgebiet .Fahr
        bahndeckenbau und Baustoffe", Ausgabe 1963

 Anlg.: 1 Zusammenstellung
          Erlaßmehrfertigungen mit Anlage



 Das bisherige Fehlen einer Übersicht über die gültigen grundsätzlichen Vorschriften, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter
 und Normen auf dem Fachgebiet „Fahrbahndeckenbau und Baustoffe" hat mich veranlaßt, die in der Anlage beige-
 fügte Zusammenstellung. Ausgabe 1963, herauszugeben. Ich bitte, sie allen Dienststellen bekanntzugeben.
 Ich beabsichtige, diese Zusammenstellung alle zwei Jahre zu ergänzen und bitte, mir Änderungen und Ergänzimgen
 mitzuteilen.                     ,

                                                                             Der Bundesminister für Verkehr
                                                                                       Im Auftrag
                                                                                     Marschall
25

Heft 19 — 1963     '                502              VkBl Amtlicher Teil




        DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR
                         StB 7 - Idv - 3133 Vms 63




                          Zusammenstellung

                                   der



      Vorschriften, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter und Normen

                            für das Fadigebiet


                         Fahrbahndeckenbau

                                   und



                               Baustoffe




                              Ausgabe 1963




                           Stand 1. 7. 1963
26

VkBI Amtlicher Teil                                      503                                     Heft 19 — 1963




                                                   Vorbemerkung:




In dieser Zusammenstellung sind die zur Zeit — Stiditag 1. 7. 1963 — im Fadigebiet „Fahrbahndeckenbau und Bau
stoffe" geltenden Vorschriften, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter und DIN-Normen aufgeführt.
Diese Zusammenstellung umfaßt vorwiegend technische Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bunciesministers
für Verkehr, Richtlinien und Merkblätter der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V., Ausarbeitungen der
Bundesanstalt für Straßenbau sowie DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses. Sie ist wie folgt nach Fachge
bieten gegliedert:


                      1. Allgemeines
                      2. Verfestigungen
                      3.    Unterbau (Tragschichten), Frostschutzschicht
                      4.    Betondecken, hydraulische Bindemittel
                      5.    Bituminöse Decken, bituminöse Bindemittel
                      6.    Pflasterdecken, Pflastersteine und Bordsteine
                      7.    Naturstein, Kies, Hochofenschlacke, sonstige Mineralstoffe
                      8.    Randeinfassungen, Leitstreifen
                      9. Gehwege
                      10.   Maschinen und Geräte
                      11.   Verschiedenes



Die einzelnen Fachgebiete sind nach dem Grad der Verbindlichkeit der Vorschriften usw. wie folgt unterteilt:
         1. Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für Verkehr;
         2. Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV eingeführt oder bekanntgegeben sind;
         3. Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV nicht eingeführt oder bekanntgegeben sind;
          4. DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses.

Bei 1. und 2., ggf. auch bei 4. ist rechts neben dem Titel der Vorschrift usw. der Einfühfungs- oder Bekanntgabe
erlaß des BMV angeführt.




In der Zusammenstellung werden folgende Abkürzungen verwendet:


                            BMV        Bundesminister für Verkehr

                            ARS        Allgemeiner Runderlaß Straßenbau des BMV
                            BASt       Bundesanstalt für Straßenbau

                            DNA        Deutscher Normenausschuß

                            FG         Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V.
27

Heft 19 — 1963                                            604                       VkBl Amtlicher Teil

1. Allgemeines
   1.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für Verkehr
         Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bau              ARS 2/63        18. 3. 1963
         leistungen auf Straßen (ZVStra) / Ausgabe 1963                          StB 12 — Ivu — 5017 Vms 63
         Allgemeine baupolizeilidie Zulassung neuer Baustoffe und Bau            ARS 9/53         4. 9. 1953 ~
         arten — Verwaltungsvereinbarung für die einheitliche Rege               StB 7 — St — 20476 Vm 53
         lung des Verfahrens der allgemeinen Zulassung n e u e r Bau
         stoffe und Bauarten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland
         und des Landes Berlin vom 1. 4. 1951
         Verdingungswesen; hier: § 26 (1) RHO und Beistellung von                ARS 4/54           16. 3. 1954
         Stoffen durch die bauvergebenden Behörden                               StB 7 — Iv — 217 Vm 54
         Staatliche Anerkennung von Prüfstellen                                  13. 7. 1960
                                                                                 StB 7/2 — leirig — 4059 B 60
         Bauleistungen anBundesfernstraßen; hier: Führen der Bautage             25. 10. 1954
         bücher                                                                  StB 7 — Iva — 351 Vmz 54
         Ausschuß für Fahrbahnbefestigungen — Deckenausschuß —
         Niederschrift über die                                                  25. 6. 1959
         1. Sitzung 13. 5. 1959                                                  StB 7 — Id — 3086 Vms 59 II
         Niederschrift über die                                                  10.6.1961
         2. Sitzung 16./17. 3. 1961                                              StB 7 — Id — 3124 Vms 61
         Niederschrift über die                                                 9. 2. 1962
         3. Sitzung 20./21. 9. 1961                                             StB 7 — Id — 3038 Vms 62
         Niederschrift über die                                                 30. 7. 1963
        4. Sitzung 19./20. 6. 1963                                              StB 7 —- Id — 3125 Vms 63
   1.2 Richtlinieii und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV einge
        führt oder bekanntgegeben sind
        — entfällt —
   1.3 Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV nicht eingeführt
        oder bekanntgegeben sind
        — entfällt —
   1.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
        DIN 1960 Verdingungsordnung für Bauleistungen — VOB,
                 Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
                      von Bauleistungen / Dezember 1958
        DIN 1961 Verdingungsordnung für Bauleistungen — VOB,
                 Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
                      Ausführung von Bauleistungen / Dezember 1958
2. Verfestigungen
  (Bindemittel unc} Prüfverfahren vgl. Abschnitte 3, 4 und 5)
  2.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für
        Verkehr
        — entfällt —

  2.2 Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV einge
        führt oder bekanntgegeben sind
        Vorläufiges Merkblatt für Bodenverfestigung mit Zement            FG    12. 9. 1956
        Ausgabe 1956                                                            StB 7 — Idvu — 3134 St 56
        Vorläufiges Merkblatt für Bodenverfestigung mit bituminösen       FG    20. 10. 1958
        Bindemitteln Teil 1: — Sandböden — Ausgabe 1958                         StB 7 — Idvu — 3111 St 58
        Vorläufiges Merkblatt für die Bodenstabilisierung mit Kalk        FG    20. 10. 1958
        Ausgabe 1958                                                            StB 7 — Idvu — 3111 St 58 II
        Grundlegende Erkenntnisse bei Bodenverfestigungen mit Bin               31. 1. 1961
        demitteln                                                               StB 5/7 — Isg — 2019 Vms 61
        Kurzberichte der Bundesanstalt für Straßenbau des Bundesver
        kehrsministeriums Nr. 26 /'Oktober 1960
        Hinweise für die Verbesserung und Stabilisierung bindiger Bö     BASt   4. 7. 1959
        den mit Kalk bei Erdarbeiten im Straßenbau                              StB 5 — Isg ■   • 2023 St 59
        Merkblatt für bodenphysikalische Prüfverfahren                    FG
        Fassung vom Juni 1955                                                   27. 10. 1955
                                                                                StB 5 — Isgv — 2071 St 55
  2.3   Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV n i c h t eingeführt
        oder bekanntgegeben sind
        Richtlinien für die Schwingungsverdichtung von geschüttetem       FG
        und gewachsenem Boden / Ausgabe 1958
        Die Bodenverdichtung im Straßenbau                               BASt
        Befestigung ländlicher Wege                                       FG
        Teil 2 Merkblatt für die Bodenverfestigung ländlicher Wege
               A. Anwendung der Bodenverfestigungsverfahren (in
                    Vorbereitung)
               B. Mechanische BodenVerfestigung (in Vorbereitung)
               C. Bodenstabilisierung mit Kalk / Ausgabe 1960
               D. Bodenverfestigung mit Zement / Ausgabe 1960
28

VkBl Amtlicher Teil                                     505                                  Heft 19 — 1963



             E. Bodenverfestigung    mit bituminösen Bindemitteln
                   Ausgabe 1960
             F. Musterleistungsverzeidinisse (in Vorbereitung)
   2.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
       — entfällt — (vgl. Abschnitte 4 und 5)
3. Unterbau (Tragschichten), Frostschutzsdiidit
   3.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für
       Verkehr
       RU bit 60 — Richtlinien für die Ausführung des Unterbaues               ARS 5/60
       bituminöser Fahrbahndecken / Ausgabe 1960                               28. 7. 1960
                                                                               StB 7 — Idvu — 3115 Vms 60
       TVU — Technische Vorschriften für die Ausführung des Dek-
     kenunterbaues auf Landstraßen / Ausgabe 1939, Neudruck 1949,
     Heinrich Reinhardt Verlag, Frankfurt/M.
     RUL — Richtlinien für die Ausführung des Deckenunterbaues
     auf Landstraßen (nur Abschnitt II 2) / Ausgabe 1939, Neudruck
     1949, Heinrich Reinhardt Verlag, Frankfurt/M.
    'LVU — Muster-Leistungsverzeichnis für die Ausführung des
     Deckenunterbaues auf Landstraßen (nur Abschnitte a) und
     b) 2) / Ausgabe 1939, Neudruck 1959, Heinrich Reinhardt Ver
     lag, Frankfurt/M.
     Ausführung bituminöser Unterbauschichten aus örtlichem Kies               28. 11. 1957
     oder Kiessand-Zusatz von gebrochenem Material                             StB 7 — Idu — 3227 Vms 57
       Betonunterbau für bituminöse Decken auf Bundesfernstraßen               30. 4. 1958
                                                                               StB 7 — Idvu — 3035 St 58
       Verwendung von gebrochenem Naturgestein für Frostschutz                 16. 9. 1960
       schichten                                                               StB 7/5 — Isfs — 3016 St 60
       Verdichtung und Frostschutzschicht auf Bundesfernstraßen                4. 1. 1961
                                                                               StB 5 — Isgr — 2001 Vms 61
   3.2 Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV einge
       führt oder bekanntgegeben sind
       Richtlinien für Zementschotter-Unterbau und Zementschotter-        FG   2. 2. 1962
      'Decken / Ausgabe 1961                                                   StB 7 — Idvu — 3036 Vms 62

       Merkblatt für die Herstellung von Tragschichten (Unterbau)         FG   2. 2. 1962
       aus Traßkalkschotter / 2. Ausgabe 1961                                  StB 7 — Idvu — 3035 Vms 62

   3.3 Riditlinen Und Merkblätter, die vom BMV nicht eingeführt
       oder bekanntgegeben sind
     . Anleitung für den Bau und die Unterhaltung mechanisch ver-         FG
       festigter Trag- und Verschleißsciiichten / Ausgabe 1957
       Bauregeln für die sachgemäße Herstellung von Packlage,             FG
       Schotter- und Kiesbettung als Straßenunterbau / Ausgabe 1951
       Befestigung ländlicher Wege                                        FG
       Teil 3 Merkblatt für rüttelverdichtete Schüttwege / Ausgabe 1959
       Befestigung ländlicher Wege                                        FG
       Teil 4 Merkblatt für Bau und Unterhaltung sandgeschlämmter
                 Schotterdecken im ländlichen Wegebau / Ausgabe 1959
   3.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
       — entfällt —

4. Betondecken, hydraulische Bindemittel
   4.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers
       für Verkehr
       AAB, Anweisung für die Abnahme von Betonfahrbahndecken
       der Reichsautobahnen vom 1. Juni 1939
       ABB, Anweisung für den Bau von Betonfahrbahndecken / Fas
       sung vom 1. Februar 1939
       JV Beton, Technische Vorschriften für die Ausführung von
       Betondecken auf Landstraßen (Nur Abschnitt III und IV) / Aus
       gabe 1941, Neudruck 1949, Heinrich Reinhardt Verlag, Frank
       furt/M.
       Zemente für Betonfahrbahnen auf Bundesfernstraßen, Liefer               ARS 8/56
       bedingungen und Prüfungsbestimmungen                                    25. 5. 1956
                                                                               StB 7 — Stz — 3071 Vms 56
       Zemente für Betonfahrbahnen auf Bundesfernstraßen — weiße               23. 7. 1956
       Zemente                                                                 StB 7 — Stz — 3110 Vms 56
       Kennzeichnung von losem Zement im Betonwerk und auf der                 ARS 5/57
       Verwendungsstelle                                                       15. 3. 1957
                                                                               StB 10 — Inetb — 3036 St 57
       Instandsetzungsarbeiten an Betonfahrbahndecken auf Bundes               8. 10. 1956
       fernstraßen (Andunkeln erneuerter Betonplatten)                         StB 7 — Idb — 3144 Vms 56
       Befestigung der Standspuren an den Bundesautobahnen                     7. 3. 1958
                                                                               StB *7 — Id — 3079 Vms 58
       Optische Kennzeichnung der Standspuren an den Bundesauto                26. 7. 1960
       bahnen                                                                  StB 7 — Id — 3157 Vms 60
29

Heft 19 — 1963                                         506                         VkBl Amtlicher Teil


      Anweisung für die Lieferung und Prüfung von schwarzen Farb
      stoffen zum Einfärben des Betons bei den Autobahnen / Mai
      1940, Nachdruck 1955
      Normengemäße Bitumen-Fugenvergußmassen für Zementbeton                    10. 11. 1955
      fahrbahndecken                                                            StB 7~-Stfa —3111 St 55
                                                                                26. 7. 1957
                                                                                StB 7 — Stfu    3105 Vms 57
      Unterhaltung von Betonfahrbahnen; hier: Fugenvergußmassen                 9. 10. 1958
                                                                                StB 7 — Stfu — 3304 Vms 58
                                                                                10. 9. 1962
  4.2 Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV ein
                                                                                StB 7 — Idf — 3207 Vms 62
      geführt oder bekanntgegeben sind
      Richtlinien für den Bau von Betonfahrbahnen / 3. Ausgabe 1956        FG   12. 5. 1956
                                                                                StB 7 — Idvbet — 3057 Vms 56
      Richtlinien für den Bau von Betondecken auf Flugplätzen              FG   8. 7. 1960
      Ausgabe 1959                                                              StB 7 — Idvbet — 4010 St 60
      Merkblatt für die Unterhaltung von Betonfahrbahndecken               FG   18. 8. 1952
      Fassung März 1952                                                         StB 5 — Idb — 229/821/52
      Anleitung für die Zusammensetzung und Herstellung von Be                  19. 12. 1958
      ton mit bestimmten Eigenschaften / Verlag Wilhelm Emst &                  StB 3/7 — Inb — 3181 Vms 58
      Sohn, Berlin, 1958
      Vorläufiges Merkblatt für die Verwendung von luftporenbil-           FG   1. 6. 1953
      denden Zusatzstoffen zu Straßenbeton / Ausgabe 1953                       StB 5 — Idb — 20102 St 53
      Vorläufige Lieferbedingungen für bituminöse Fugenverguß- >           FG   26. 2. 1962
      massen / Ausgabe 1961                                                     StB 7 — Inob — 3050 Vms 62
      Anleitung für die Baustoffkontrolle bei mittleren und klei-      ^        16. 2. 1960
      nen Betonbaustellen / Verlag R. Müller, Köln-Braunsfeld, Post             StB 7 — Idb -- 3004 B 60
     schließfach 101
                                                                                16. 3. 1962
  4.3 Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV nicht einge                      StB 7 — Idb    3004 B 60 III
     führt oder bekanntgegeben sind
     Vorläufiges Merkblatt für die Ausbesserung von Oberflächen-           FG
     Schäden an Betonfahrbahnen mit Zementmörtel / Ausgabe 1962
     Vorläufiges Merkblatt für die Anwendung vorgefertigter Be-            FG
     tonplatten im Straßenbau / Ausgabe 1960
     Vorläufiges Merkblatt für die Beschaffenheit und die Prüfung          FG
     von kerosenbeständigen Fugenvergußmassen / Ausgabe 1956
     Richtlinien für die Prüfung von Luftporenbildern (luftporenbil-            Ländersachverständigenaus-
     dende Betonverflüssiger, LPV, und luftporenbiidende Beton                  schuß für neue Baustoffe und
     zusatzmittel, LP) / Fassung 1960                                           Bauarten, Bundesbaublatt 1960,
                                                                                Heft 6
                                                                                Bauverlag Wiesbaden
     Vorläufiges Merkblatt für die Prüfung und Beurteilung von flüs
     sigen Nachbehandlungsmitteln für Straßenbeton / Ausgabe 1963
     Befestigung ländlicher Wege,                                          FG
     Teil 6 Merkblatt für den Bau ländlicher Wege in Beton
              Ausgabe 1959
  4.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
     DIN 1044 Stahlbetonbau, einheitliche Bezeichnung / 1943
     DIN 1045 Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahl
                 beton / Teil A
                 Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus
                 Stahlbeton / November 1959
     DIN 1047    Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahl
                 beton / Teil C
                 Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus
                 Beton / Juli 1960
     DIN 1164    Portlandzement, Eisenportlandzement,    Hochofen-
                 Zement / Dezember 1958
     DIN 1167    Traßzement / Juli 1959
     DIN 51043 Traß
     (Bl. 1—3)   Juli 1931
     DIN 4210    Sulfathüttenzement / Juli 1959
     DIN 4207    Mischbinder / Oktober 1956
     DIN 1060    Baukalk / Juli 1955
     DIN 4226 Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahl
                 beton / Teil F
                 Betonzuschlagstoffe aus natürlichen Vorkommen,
                 vorläufige Richtlinien für die Lieferung und Ab
                 nahme / Juli 1947
     DIN 52170 Mischungsverhältnis und Bindemittelgehalt Von er
               härtetem Mörtel und Beton / April 1956
     DIN 52171 Frisch-Mörtel und Frisch-Beton; Stoffmengen und
                 Mischungsverhältnis / Juli 1942
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