VkBl Nr. 19 1963
Verkehrsblatt Nr. 19 1963
VkBl Amtlicher Teil 497 Heft 19 1963
ein Signal, das aus einer quadratischen Flagge und 2. Warnsignale
einem darüber oder darunter geführten Ball oder
ballähnlichen Gegenstand besteht; §5
Eine Folge von Leuchtgeschossen, die in Abständen
von 10 Sekunden abgefeuert werden und von denen sich
jedes in rote und grüne Lichter oder Sterne zerlegt, zeigt
dem Führer eines Luftfahrzeugs an, daß er in der Nähe
eines Sperrgebietes, eines Gebietes mit Flugbeschrän
kungen oder eines Gefahrengebietes fliegt und daß er
die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen hat.
Diese Signale können entweder vom Boden oder von
einem anderen Luftfahrzeug aus abgegeben werden.
3. Signale zur Regelung des
7. Schüsse oder andere Knallsignale, die in Zeit
abständen von etwa einer Minute abgefeuert wer Flugplatzverkehrs
den.
§6
§3
Lichtsignale
Dringlichkeitssignale
(1) Auf ein Luftfahrzeug im Flug gerichtete Licht
(1) Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln
signale bedeuten:
gegebenen Signale bedeuten, daß ein Luftfahrzeug sich
in einer schwierigen Lage befindet, die es zur Landung 1. Grünes
zwingt, jedoch keine sofortige Hilfeleistung erfordert; Dauersignal: Landung freigegeben.
1. Wiederholtes Ein- und Ausschalten der Lande-
2. Rotes
.scheinwerfer;
Dauersignal: Platzrunde fortsetzen, anderes
2. wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positions Luftfahrzeug hat Vorflug.
lichter;
3. Grünes
3. eine Folge von weißen Feuerwerkskörpern. Blinksignal: Zwecks Landung zurückkehren oder
Anflug fortsetzen (grünes Dauer
(2) Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln signal abwarten).
gegebenen Signale bedeuten, daß ein Luftfahrzeug eine
sehr dringende Meldung über die Sicherheit eines Was 4. Rotes
serfahrzeugs, eines Luftfahrzeugs, eines anderen Fahr Blinksignal: Flugplatz unbenutzbar, nicht landen.
zeugs oder über Personen an Bord oder in Sicht abzu
5. Rote Feuer- Ungeachtet aller früheren Anwei
geben hat:
wefkskörper: sungen und Freigaben zur Zeit
1. Ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes nicht landen.
Signal, das aus der Gruppe XXX (—.. ..
.. —) besteht; (2) Auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtete Licht
signale bedeuten:
2. ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus
dem gesprochenen Wort „P AN" besteht;
1. Grünes
3. eine Folge von grünen Feuerwerkskörpern; Dauersignal: Start freigegeben.
4. eine Folge von mit einer Signallampe gegebenen 2. Rotes
grünen Blinkzeichen. Dauersignal: Halt!
3. Grünes
Blinksignal: Rollen freigegeben.
§4
4. Rotes
Sicherheitssignale
Blinksignal: Benutzte Landefläche freimachen.
Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln gege 5. Weißes
benen Signale bedeuten, daß ein Luftfahrzeug im Begriff Blinksignal: Zum Ausgangspunkt auf dem
steht, eine Meldung zur Sicherung der Luft- oder See Flugplatz zurückkehren.
fahrt oder eine wichtige Wetterwarnung abzugeben:
(3) Auf zivilen Flugplätzen mit Flugverkehrskontroll
1. Ein durch Tastfunk oder auf sonstige Art gegebe
stelle zeigt der Betrieb des Drehfeuers an, daß innerhalb
nes Signal, das aus der Gruppe TTT ( )
der Kontrollzone nur nach Instrumentenflugregeln geflo
besteht;
gen werden darf und daß alle Flüge nach Sichtflugregeln
2. ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus einer Freigabe der Flugverkehrskontrollstelle bedürfen
dem gesprochenen Wort „SECURITE" besteht. (§ 23 Abs. 4 LuftVO).
Heft 19 — 1963 498 VkBI Amtlicher Teil
§7
Bodensignale
Signal Bedeutung
1. Ein waagerechtes quadratisches rotes Feld mit Landeverbot für längere Zeit.
zwei gelben Diagonalstreifen:
Ein waagerechtes quadratisches rotes Feld mit Beim Landeanflug und bei der Landung ist wegen
einem gelben Diagonalstreifen: des schlechten Zustandes des Rollfeldes oder aus
anderen Gründen besondere Vorsicht geboten.
3. Eine waagerechte weiße Fläche in Form einer Zum Landen, Starten und Rollen dürfen nur Start-
Hantel: und Landebahnen und Rollbahnen benutzt werden.
4. Eine waagerechte weiße Fläche in Form einer Zum Landen und Starten dürfen nur die Start- und
Hantel mit je einem schwarzen Streifen in den Landebahnen benutzt werden; Rollbewegungen
kreisförmigen Flächenteilen, wobei die Streifen
im rechten Winkel zur Längsachse der Fläche
liegen:
®=® sind nicht auf Start- und Landebahnen oder Roll
bahnen beschränkt.
5. Auf dem Rollfeld ausgelegte Kreuze in weißer Der durch die Kreuze bezeichnete oder begrenzte
oder anderer auffallender Farbe: Teil des Rollfeldes ist nicht benutzbar.
6. Ein weißes oder orangefarbenes „T" Fi Landungen und Starts sind parallel zum Längs
(Lande-T): balken des Lande-T in Richtung auf den Quer
balken durchzuführen.
7. Ein liegendes Tetraeder, das, von der
Grundfläche in Richtung auf die Spitze Landungen und Starts sind in der Richtung
gesehen, auf der linken Seite orangefar auszuführen, in die die Spitze des Tetra^
big oder schwarz, auf der rechten Seite eders zeigt.
weiß oder aluminiumfarbig ist:
8. Ein an einem Signalmast aufgeheißter für Luft Der Luftfahrzeugführer hat sich bei der Flugplatz
fahrzeugführer auf dem Rollfeld gut sichtbarer kontrollstelle über die Startrichtung zu vergewis-
schwarzer Ball:
Ein an einem Signalmast aufgeheißter für Luft
Allgemeines Abflugverbot.
fahrzeugführer auf dem Rollfeld gut sichtbarer
roter Ball:
10. Eine weiße oder orangefarbige runde Scheibe,
die waagerecht vor dem Querbalken und in Q Landungen und Starts werden nicht immer in der
Verlängerung des Längsbalkens des Lande-T gleichen Richtung ausgeführt.
ausgelegt ist:
11. Eine zweistellige Zahl auf einer Tafel, die in Angabe der Startrichtung, abgerundet auf die
der Nähe der Flugverkehrskontrollstelle senk nächstliegenden zehn Grad der mißweisenden
recht angebracht ist: Kompaßrose.
12. Ein in der Signalfläche oder am Ende der Start- Vor der Landung oder nach dem Start sind Platz
und Landebahn (oder des Schutzstreifens) aus runden und Kurven nur nach rechts zu fliegen.
gelegter nach rechts abgewinkelter Pfeil in
auffälliger Farbe:
13. Der Buchstabe „C" in schwarz auf einer senk Flugsicherungsmeldungen sind an der so bezeich
recht aufgestellten gelben Tafel: neten Stelle abzugeben.
V k B1 A m 11 i c h e r Teil 499 Heft 19 —. 1963
§8
Einwinkzeidien
Die folgenden Zeidien werden Luftfahrzeugen auf dem Flügplatz durch den Einwinker mittels Signalkellen, Leucht
stablampen, Taschenlampen oder nur mit den Armen gegeben. Die Zeichen Nr. 14 bis 18 sind für Drehflügler be
stimmt. Wehn der Einwinker die Zeichen gibt, steht er mit Blickrichtung zum Luftfahrzeug und
a) bei Starrflüglern vor der linken Tragflächens^itze im Blickfeld des Luftfahrzeugführers,
b) bei Drehflüglern so, daß er für den Luftfahrzeugführer am besten zu sehen ist.
7. Motoren abstellen!
Rechter oder linker Arm ^
1. Auf die Zeichen des
wird mit der Handfläche
Einwinkers achten!
nach unten und mit dem
Der rechte Arm ist senk
Daumen vor der Kehle in
recht nach oben ausge Schulterhöhe gehalten.
streckt und wird wieder
holt nach links und rechts
bewegt. 8. Langsamer rollen!
Beide Arme hängen mit
nach unten zeigenden
Handflächen herab und
werden wiederholt auf-
und abbewegt.
2. Geradeaus rbllenl
Die leicht seitlich ausge 9. Motorendrehzahl auf der
streckten Arme winken
angezeigten Seite verrin
aus Schulterhöhe wieder gern!
holt vorwärts-rückwärts.
Beide Arme hängen mit
nach unten gerichteten
Handflächen herab; dann
3. a) Nadi links drehen! wird entweder die rechte
Der rechte Arm zeigt oder die linke Hand auf-
abwärts, der linke Arm und abbewegt, je nach
winkt wiederholt auf- dem, ob die Motoren
wärts-rückwärts; die drehzahl auf der linken
Schnelligkeit der Be oder rechten Seite ver
wegung zeigt die er ringert werden soll.
forderliche Drehge 10. Rückwärts rollen!
schwindigkeit an. Beide Arme werden mit
zum Luftfahrzeug gerich
b) Nadi rechts drehen! teten Handflächen wie
Der linke Arm zeigt derholt bis zur waage
abwärts, der rechte
rechten Armhaltung nach
Arm winkt wiederholt
vorn gebracht.
aufwärts-rückwärts;die
Schnelligkeit der Be 11. a) Rückwärts rollen und
wegung zeigt die er luftfahrzeugheck nach
forderliche Drehge- Steuerbord drehen!
schwindigheit an. Der linke Arm zeigt
4. Halt!
nach unten, der rechte
Arm wird
senkrechten
aus
Haltung
der i
Beide Arme werden wie über dem Kopf wie
derholt über dem Kopf derholt in waagerechte
gekreuzt? die Schnellig Armhaltung nach vorn
keit der Armbewegung bewegt,
entspricht der Dringlich b) Rückwärts rollen und
keit des Anhaltens.
Luftfahrzeugheck nach
. Backbord drehen!
Der rechte Arm zeigt
5. Motoren anlassen! nach unten, der linke
Die rechte Hand beschreibt Arm wird aus der^
kreisende Bewegungen senkrechten Haltung
in Kopfhöhe, der linke über dem Kopf wieder
Arm zeigt auf den anzu rn rs
holt in waagerechte
lassenden Motor. Armhaltung nach vorn
bewegt.
6. a) Bremsklötze vorlegen!
Beide Arme schwingen 12. Hier Stillstand!
aus seitlich ausge Beide Arme werden senk
streckter Haltung mit
recht nach oben ausge
zum Körper gerichte streckt,, die Handflächen
ten Handflächen nach
zeigen nach innen.
unten und innen.
13. Alles klar!
b) Bremsklötze weg! Der rechte Arm wird vom
Beide Arme hängen Ellenbogen ab nach oben
herab und schwingen gehalten, die Handflä
mit zum Körper gerich che zeigt zum Luftfahr
teten Handrücken zur zeug.
Seite.
Heft 19—1963 -500 VkB I Amt Ii che r Teil
14.Im Schwebeflug bleiben!
Beide Arme sind seit- «sCa,
wärts waagerecht ausge 17. Unter Beibehaltung der
streckt. augenblicklichen Höhe in
die angezeigte Richtung
15. Steigen! fliegen!
Beide Arme winken aus Der eine Arm zeigt seit
seitwärts waagerecht aus wärts waagerecht ausge-'
gestreckter Haltung mit
nach oben gerichteten
AN AN streckt in die Flugrich
tung, der andere schwingt
Handflächen aufwärts; die vor dem Körper wieder
Schnelligkeit der Bewe holt in die gleiche Rich
gung zeigt die erforder tung.
liche Steiggeschwindigkeit
an.
16. Sinken!
Beide Arme winken aus
seitwärts waagerechter
Haltung mit nach unten
gerichteten Handflächen 18. Landen!
abwärts; die Schnellig Beide Arme sind vor dem
keit der Bewegung zeigt Körper gekreuzt schräg
die erforderliche Sinkge nach unten ausgestreckt.
schwindigkeit an.
Anlage 3
(zu §§ 31 und 37 LuftVO)
Quadranten-Flughöhen
Sofern nach § 31 Abs. 2 und § 37 Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung die Benutzung von Quadranten-Flughöhen
vorgeschrieben ist, hat der Luftfahrzeugführer eine der Flughöhen über NN einzuhalten, die nach der folgenden
Tabelle seinem jeweiligen mißweisenden Kurs über Grund entsprechen:
Mißweisender Kurs
von 000° bis 089° von 090° bis 179° von 180° bis 269° von 270° bis 359°
Meter Fuß Meter Fuß Meter Fuß Meter Fuß
Teil I
300 1000 450 1500 600 2000 750 2 500
900 3 000 1050 3 500 1 200 4 000 1 350 4 500
1 500 5 000 1700 5 500 1 850 6 000 2 000 6 500
2 15Ö 7 000 2 300 7 500 2 450 8 000 2 600 8 500
2 750 9000 2 900 9 500 3 050 10 000 3 200 10 500
3 350 11 000 3500 11500 3 650 12 000 3 800 12 500
3 950 13 000 4 100 13 500 4 250 14 000 4 400 14 500
4 550 15 000 4 700 15 500 4 900 16 000 5 050 16 500
5 200 17 000 5 350 17 500 5 500 18 000 5 650 18 500
5 800 19 000 5 960 19500 6 100 20 000 6 250 20 500
6 400 21 000 6 550 . 21 500 6 700 22 000 6 850 22 500
7 000 23 000 7 150 23 500 7 300 24 000 7 450 24 500
7 600 25 000 7750 25,500 7 900 26 000 8 100 26 500
8250 27 000 8 400 27 500 8 550 28 000 8 700 28 500
Teil II
3 950 13 000 4 250 14 000 4 550 15 000 4 900 16 000
5 200 17 000 5 500 18 000 5 800 19000 6 100 20 000
6 400 21 000 6 700 22 000 7 000 23 000 7 300 24 000
7 600 25 000 7 900 26 000 8 250 27 000 8 550 28 000
8 850 29 000 9 150 30 000 9 450 31 000 9 750 32 000
10 050 33 000 10 350 34 000 10 650 35 000 10 950 36 000
11 300 37 000 11 600 ^ 38 000 11900 39 000 12 200 40 000
12 500 41 000 12 800 42 000 13 100 43 000 13 400 44 000
13 700 45 000 14 000 46 000 14 350 47 000 14 650 48 000
14 950 49 000 15 250 50 000 15 550 51 000 15 850 52 000
usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw. usw.
Anmerkung ; Die Bezeichnung der Flugfläche ergibt sich aus der Angabe der Flughöhe in Fuß, bei der die Zehner- und
Einerstellen zu streichen sihd, z. B. 3500 Fuß = Flugfläche 35.
(VkBl 1963 S. 482)
VkBl Amtlicher Teil 501 ; Heft 19 1963
Nr. 254 Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Okto- Das Abkommen, in dem bezeichneten Gesetzblatt auf
ber 1961 zwischen der Bundesrepublik Seite 2370 veröffentlicht, ist am 23. August 1963 in Kraft
Deutiscbland und dem Königreich Marokko getreten (Bundesgesetzbl. 1963 II S. 1213).
über den Luftverkehr vom 21. Dezember Der Bundesminister für Verkehr
1962
Bonn, den 25. September 1963 . Auftrag
L 1 — 127 — 68 — 1281 A/63 Dr. Dar so w
Das Gesetz ist im Bundesgesetzbl. 1962 II S. 2369 ver-
kündet und am 1. Januar 1963 in Kraft getreten. (VkBl. 1963 S. 501)
Straßenbau
Nr. 255 Zusammenstellung der Vorschriften, Er
lasse, Richtlinien, Merkblätter und Nor
men für das Fachgebiet „Fahrbahndecken
bau und Baustoffe", Ausgabe 1963
Bonn, den 19. August 1963
StB 7 — Idv — 3133 Vms 63
Allgemeiner Runderlaß Straßenbau Nr. 5/1963
Sachgebiet 4 Unterbau und Fahrbahndecken
Sachgebiet 21 Bau- und Betriebsstoffe
An die
obersten Straßenbaubehörden der Länder ,
xait Nebenabdrucken für
die.Regierungen oder Mittelbehörden,
die Autobahnämter, Straßenbauämter und
Rechnungshöfe der Länder
nachrichtlich :
An die
Bundesanstalt für Straßenbau
5 K 51 n - R a d e r t h a 1 '
Brühler-Ecke Militärringstraße
Verbindungsstelle Berlin des Bundesministers für Verkehr
1 B e r lin 15
Bundesallee 216/218
Betr.; ZusammensteUung der VorschrUten, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter und Normen für das Fachgebiet .Fahr
bahndeckenbau und Baustoffe", Ausgabe 1963
Anlg.: 1 Zusammenstellung
Erlaßmehrfertigungen mit Anlage
Das bisherige Fehlen einer Übersicht über die gültigen grundsätzlichen Vorschriften, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter
und Normen auf dem Fachgebiet „Fahrbahndeckenbau und Baustoffe" hat mich veranlaßt, die in der Anlage beige-
fügte Zusammenstellung. Ausgabe 1963, herauszugeben. Ich bitte, sie allen Dienststellen bekanntzugeben.
Ich beabsichtige, diese Zusammenstellung alle zwei Jahre zu ergänzen und bitte, mir Änderungen und Ergänzimgen
mitzuteilen. ,
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Marschall
Heft 19 — 1963 ' 502 VkBl Amtlicher Teil
DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR
StB 7 - Idv - 3133 Vms 63
Zusammenstellung
der
Vorschriften, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter und Normen
für das Fadigebiet
Fahrbahndeckenbau
und
Baustoffe
Ausgabe 1963
Stand 1. 7. 1963
VkBI Amtlicher Teil 503 Heft 19 — 1963
Vorbemerkung:
In dieser Zusammenstellung sind die zur Zeit — Stiditag 1. 7. 1963 — im Fadigebiet „Fahrbahndeckenbau und Bau
stoffe" geltenden Vorschriften, Erlasse, Richtlinien, Merkblätter und DIN-Normen aufgeführt.
Diese Zusammenstellung umfaßt vorwiegend technische Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bunciesministers
für Verkehr, Richtlinien und Merkblätter der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V., Ausarbeitungen der
Bundesanstalt für Straßenbau sowie DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses. Sie ist wie folgt nach Fachge
bieten gegliedert:
1. Allgemeines
2. Verfestigungen
3. Unterbau (Tragschichten), Frostschutzschicht
4. Betondecken, hydraulische Bindemittel
5. Bituminöse Decken, bituminöse Bindemittel
6. Pflasterdecken, Pflastersteine und Bordsteine
7. Naturstein, Kies, Hochofenschlacke, sonstige Mineralstoffe
8. Randeinfassungen, Leitstreifen
9. Gehwege
10. Maschinen und Geräte
11. Verschiedenes
Die einzelnen Fachgebiete sind nach dem Grad der Verbindlichkeit der Vorschriften usw. wie folgt unterteilt:
1. Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für Verkehr;
2. Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV eingeführt oder bekanntgegeben sind;
3. Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV nicht eingeführt oder bekanntgegeben sind;
4. DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses.
Bei 1. und 2., ggf. auch bei 4. ist rechts neben dem Titel der Vorschrift usw. der Einfühfungs- oder Bekanntgabe
erlaß des BMV angeführt.
In der Zusammenstellung werden folgende Abkürzungen verwendet:
BMV Bundesminister für Verkehr
ARS Allgemeiner Runderlaß Straßenbau des BMV
BASt Bundesanstalt für Straßenbau
DNA Deutscher Normenausschuß
FG Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V.
Heft 19 — 1963 604 VkBl Amtlicher Teil
1. Allgemeines
1.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für Verkehr
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bau ARS 2/63 18. 3. 1963
leistungen auf Straßen (ZVStra) / Ausgabe 1963 StB 12 — Ivu — 5017 Vms 63
Allgemeine baupolizeilidie Zulassung neuer Baustoffe und Bau ARS 9/53 4. 9. 1953 ~
arten — Verwaltungsvereinbarung für die einheitliche Rege StB 7 — St — 20476 Vm 53
lung des Verfahrens der allgemeinen Zulassung n e u e r Bau
stoffe und Bauarten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland
und des Landes Berlin vom 1. 4. 1951
Verdingungswesen; hier: § 26 (1) RHO und Beistellung von ARS 4/54 16. 3. 1954
Stoffen durch die bauvergebenden Behörden StB 7 — Iv — 217 Vm 54
Staatliche Anerkennung von Prüfstellen 13. 7. 1960
StB 7/2 — leirig — 4059 B 60
Bauleistungen anBundesfernstraßen; hier: Führen der Bautage 25. 10. 1954
bücher StB 7 — Iva — 351 Vmz 54
Ausschuß für Fahrbahnbefestigungen — Deckenausschuß —
Niederschrift über die 25. 6. 1959
1. Sitzung 13. 5. 1959 StB 7 — Id — 3086 Vms 59 II
Niederschrift über die 10.6.1961
2. Sitzung 16./17. 3. 1961 StB 7 — Id — 3124 Vms 61
Niederschrift über die 9. 2. 1962
3. Sitzung 20./21. 9. 1961 StB 7 — Id — 3038 Vms 62
Niederschrift über die 30. 7. 1963
4. Sitzung 19./20. 6. 1963 StB 7 —- Id — 3125 Vms 63
1.2 Richtlinieii und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV einge
führt oder bekanntgegeben sind
— entfällt —
1.3 Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV nicht eingeführt
oder bekanntgegeben sind
— entfällt —
1.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
DIN 1960 Verdingungsordnung für Bauleistungen — VOB,
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
von Bauleistungen / Dezember 1958
DIN 1961 Verdingungsordnung für Bauleistungen — VOB,
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen / Dezember 1958
2. Verfestigungen
(Bindemittel unc} Prüfverfahren vgl. Abschnitte 3, 4 und 5)
2.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für
Verkehr
— entfällt —
2.2 Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV einge
führt oder bekanntgegeben sind
Vorläufiges Merkblatt für Bodenverfestigung mit Zement FG 12. 9. 1956
Ausgabe 1956 StB 7 — Idvu — 3134 St 56
Vorläufiges Merkblatt für Bodenverfestigung mit bituminösen FG 20. 10. 1958
Bindemitteln Teil 1: — Sandböden — Ausgabe 1958 StB 7 — Idvu — 3111 St 58
Vorläufiges Merkblatt für die Bodenstabilisierung mit Kalk FG 20. 10. 1958
Ausgabe 1958 StB 7 — Idvu — 3111 St 58 II
Grundlegende Erkenntnisse bei Bodenverfestigungen mit Bin 31. 1. 1961
demitteln StB 5/7 — Isg — 2019 Vms 61
Kurzberichte der Bundesanstalt für Straßenbau des Bundesver
kehrsministeriums Nr. 26 /'Oktober 1960
Hinweise für die Verbesserung und Stabilisierung bindiger Bö BASt 4. 7. 1959
den mit Kalk bei Erdarbeiten im Straßenbau StB 5 — Isg ■ • 2023 St 59
Merkblatt für bodenphysikalische Prüfverfahren FG
Fassung vom Juni 1955 27. 10. 1955
StB 5 — Isgv — 2071 St 55
2.3 Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV n i c h t eingeführt
oder bekanntgegeben sind
Richtlinien für die Schwingungsverdichtung von geschüttetem FG
und gewachsenem Boden / Ausgabe 1958
Die Bodenverdichtung im Straßenbau BASt
Befestigung ländlicher Wege FG
Teil 2 Merkblatt für die Bodenverfestigung ländlicher Wege
A. Anwendung der Bodenverfestigungsverfahren (in
Vorbereitung)
B. Mechanische BodenVerfestigung (in Vorbereitung)
C. Bodenstabilisierung mit Kalk / Ausgabe 1960
D. Bodenverfestigung mit Zement / Ausgabe 1960
VkBl Amtlicher Teil 505 Heft 19 — 1963
E. Bodenverfestigung mit bituminösen Bindemitteln
Ausgabe 1960
F. Musterleistungsverzeidinisse (in Vorbereitung)
2.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
— entfällt — (vgl. Abschnitte 4 und 5)
3. Unterbau (Tragschichten), Frostschutzsdiidit
3.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers für
Verkehr
RU bit 60 — Richtlinien für die Ausführung des Unterbaues ARS 5/60
bituminöser Fahrbahndecken / Ausgabe 1960 28. 7. 1960
StB 7 — Idvu — 3115 Vms 60
TVU — Technische Vorschriften für die Ausführung des Dek-
kenunterbaues auf Landstraßen / Ausgabe 1939, Neudruck 1949,
Heinrich Reinhardt Verlag, Frankfurt/M.
RUL — Richtlinien für die Ausführung des Deckenunterbaues
auf Landstraßen (nur Abschnitt II 2) / Ausgabe 1939, Neudruck
1949, Heinrich Reinhardt Verlag, Frankfurt/M.
'LVU — Muster-Leistungsverzeichnis für die Ausführung des
Deckenunterbaues auf Landstraßen (nur Abschnitte a) und
b) 2) / Ausgabe 1939, Neudruck 1959, Heinrich Reinhardt Ver
lag, Frankfurt/M.
Ausführung bituminöser Unterbauschichten aus örtlichem Kies 28. 11. 1957
oder Kiessand-Zusatz von gebrochenem Material StB 7 — Idu — 3227 Vms 57
Betonunterbau für bituminöse Decken auf Bundesfernstraßen 30. 4. 1958
StB 7 — Idvu — 3035 St 58
Verwendung von gebrochenem Naturgestein für Frostschutz 16. 9. 1960
schichten StB 7/5 — Isfs — 3016 St 60
Verdichtung und Frostschutzschicht auf Bundesfernstraßen 4. 1. 1961
StB 5 — Isgr — 2001 Vms 61
3.2 Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV einge
führt oder bekanntgegeben sind
Richtlinien für Zementschotter-Unterbau und Zementschotter- FG 2. 2. 1962
'Decken / Ausgabe 1961 StB 7 — Idvu — 3036 Vms 62
Merkblatt für die Herstellung von Tragschichten (Unterbau) FG 2. 2. 1962
aus Traßkalkschotter / 2. Ausgabe 1961 StB 7 — Idvu — 3035 Vms 62
3.3 Riditlinen Und Merkblätter, die vom BMV nicht eingeführt
oder bekanntgegeben sind
. Anleitung für den Bau und die Unterhaltung mechanisch ver- FG
festigter Trag- und Verschleißsciiichten / Ausgabe 1957
Bauregeln für die sachgemäße Herstellung von Packlage, FG
Schotter- und Kiesbettung als Straßenunterbau / Ausgabe 1951
Befestigung ländlicher Wege FG
Teil 3 Merkblatt für rüttelverdichtete Schüttwege / Ausgabe 1959
Befestigung ländlicher Wege FG
Teil 4 Merkblatt für Bau und Unterhaltung sandgeschlämmter
Schotterdecken im ländlichen Wegebau / Ausgabe 1959
3.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
— entfällt —
4. Betondecken, hydraulische Bindemittel
4.1 Vorschriften, Erlasse und Richtlinien des Bundesministers
für Verkehr
AAB, Anweisung für die Abnahme von Betonfahrbahndecken
der Reichsautobahnen vom 1. Juni 1939
ABB, Anweisung für den Bau von Betonfahrbahndecken / Fas
sung vom 1. Februar 1939
JV Beton, Technische Vorschriften für die Ausführung von
Betondecken auf Landstraßen (Nur Abschnitt III und IV) / Aus
gabe 1941, Neudruck 1949, Heinrich Reinhardt Verlag, Frank
furt/M.
Zemente für Betonfahrbahnen auf Bundesfernstraßen, Liefer ARS 8/56
bedingungen und Prüfungsbestimmungen 25. 5. 1956
StB 7 — Stz — 3071 Vms 56
Zemente für Betonfahrbahnen auf Bundesfernstraßen — weiße 23. 7. 1956
Zemente StB 7 — Stz — 3110 Vms 56
Kennzeichnung von losem Zement im Betonwerk und auf der ARS 5/57
Verwendungsstelle 15. 3. 1957
StB 10 — Inetb — 3036 St 57
Instandsetzungsarbeiten an Betonfahrbahndecken auf Bundes 8. 10. 1956
fernstraßen (Andunkeln erneuerter Betonplatten) StB 7 — Idb — 3144 Vms 56
Befestigung der Standspuren an den Bundesautobahnen 7. 3. 1958
StB *7 — Id — 3079 Vms 58
Optische Kennzeichnung der Standspuren an den Bundesauto 26. 7. 1960
bahnen StB 7 — Id — 3157 Vms 60
Heft 19 — 1963 506 VkBl Amtlicher Teil
Anweisung für die Lieferung und Prüfung von schwarzen Farb
stoffen zum Einfärben des Betons bei den Autobahnen / Mai
1940, Nachdruck 1955
Normengemäße Bitumen-Fugenvergußmassen für Zementbeton 10. 11. 1955
fahrbahndecken StB 7~-Stfa —3111 St 55
26. 7. 1957
StB 7 — Stfu 3105 Vms 57
Unterhaltung von Betonfahrbahnen; hier: Fugenvergußmassen 9. 10. 1958
StB 7 — Stfu — 3304 Vms 58
10. 9. 1962
4.2 Richtlinien und Merkblätter, die durch Erlasse des BMV ein
StB 7 — Idf — 3207 Vms 62
geführt oder bekanntgegeben sind
Richtlinien für den Bau von Betonfahrbahnen / 3. Ausgabe 1956 FG 12. 5. 1956
StB 7 — Idvbet — 3057 Vms 56
Richtlinien für den Bau von Betondecken auf Flugplätzen FG 8. 7. 1960
Ausgabe 1959 StB 7 — Idvbet — 4010 St 60
Merkblatt für die Unterhaltung von Betonfahrbahndecken FG 18. 8. 1952
Fassung März 1952 StB 5 — Idb — 229/821/52
Anleitung für die Zusammensetzung und Herstellung von Be 19. 12. 1958
ton mit bestimmten Eigenschaften / Verlag Wilhelm Emst & StB 3/7 — Inb — 3181 Vms 58
Sohn, Berlin, 1958
Vorläufiges Merkblatt für die Verwendung von luftporenbil- FG 1. 6. 1953
denden Zusatzstoffen zu Straßenbeton / Ausgabe 1953 StB 5 — Idb — 20102 St 53
Vorläufige Lieferbedingungen für bituminöse Fugenverguß- > FG 26. 2. 1962
massen / Ausgabe 1961 StB 7 — Inob — 3050 Vms 62
Anleitung für die Baustoffkontrolle bei mittleren und klei- ^ 16. 2. 1960
nen Betonbaustellen / Verlag R. Müller, Köln-Braunsfeld, Post StB 7 — Idb -- 3004 B 60
schließfach 101
16. 3. 1962
4.3 Richtlinien und Merkblätter, die vom BMV nicht einge StB 7 — Idb 3004 B 60 III
führt oder bekanntgegeben sind
Vorläufiges Merkblatt für die Ausbesserung von Oberflächen- FG
Schäden an Betonfahrbahnen mit Zementmörtel / Ausgabe 1962
Vorläufiges Merkblatt für die Anwendung vorgefertigter Be- FG
tonplatten im Straßenbau / Ausgabe 1960
Vorläufiges Merkblatt für die Beschaffenheit und die Prüfung FG
von kerosenbeständigen Fugenvergußmassen / Ausgabe 1956
Richtlinien für die Prüfung von Luftporenbildern (luftporenbil- Ländersachverständigenaus-
dende Betonverflüssiger, LPV, und luftporenbiidende Beton schuß für neue Baustoffe und
zusatzmittel, LP) / Fassung 1960 Bauarten, Bundesbaublatt 1960,
Heft 6
Bauverlag Wiesbaden
Vorläufiges Merkblatt für die Prüfung und Beurteilung von flüs
sigen Nachbehandlungsmitteln für Straßenbeton / Ausgabe 1963
Befestigung ländlicher Wege, FG
Teil 6 Merkblatt für den Bau ländlicher Wege in Beton
Ausgabe 1959
4.4 DIN-Normen des Deutschen Normenausschusses
DIN 1044 Stahlbetonbau, einheitliche Bezeichnung / 1943
DIN 1045 Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahl
beton / Teil A
Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus
Stahlbeton / November 1959
DIN 1047 Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahl
beton / Teil C
Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus
Beton / Juli 1960
DIN 1164 Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofen-
Zement / Dezember 1958
DIN 1167 Traßzement / Juli 1959
DIN 51043 Traß
(Bl. 1—3) Juli 1931
DIN 4210 Sulfathüttenzement / Juli 1959
DIN 4207 Mischbinder / Oktober 1956
DIN 1060 Baukalk / Juli 1955
DIN 4226 Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahl
beton / Teil F
Betonzuschlagstoffe aus natürlichen Vorkommen,
vorläufige Richtlinien für die Lieferung und Ab
nahme / Juli 1947
DIN 52170 Mischungsverhältnis und Bindemittelgehalt Von er
härtetem Mörtel und Beton / April 1956
DIN 52171 Frisch-Mörtel und Frisch-Beton; Stoffmengen und
Mischungsverhältnis / Juli 1942