VkBl Nr. 20 2020
Verkehrsblatt Nr. 20 2020
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
74. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2020 Heft 20
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2020 Seite Nr. Datum VkBl. 2020 Seite
Bundesfernstraßen 164 06. 10. 2020 Bekanntmachung einer Ergänzung der
Übersicht über amtliche Berechtigungsscheine gemäß
156 28. 05. 2020 Allgemeines Rundschreiben § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Num-
Straßenbau Nr. 14/2020 mer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverord-
Sachgebiet 07.4: Straßenverkehrstechnik und nung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 101) . . . . . . . . . . . . . 659
Straßenausstattung; Leit- und
Schutzeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . 642 165 06. 10. 2020 Bekanntmachung des Musters der amt-
lichen Berechtigung des Hessischen Bereitschaftspoli-
zeipräsidiums, die gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 der
Straßenverkehr Sportbootführerscheinverordnung als gleichwertige
Fahrerlaubnis durch das Bundesministerium für Verkehr
157 05. 10. 2020 Änderung des Fragenkatalogs der theore- und digitale Infrastruktur anerkannt worden ist . . . . . . . 660
tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-
linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. 166 06. 10. 2020 Bundeswasserstraße Donau; Planfeststel-
S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642 lungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraße und
die Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing–
158 05. 10. 2020 Einheitliche Anforderung für die Durchfüh- Vilshofen, Teilabschnitt 2: Deggendorf–Vilshofen, Do-
rung von Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten gemäß nau-km 2282,5 bis 2249,9 – Bekanntmachung über die
Teil A Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie – praktische Erörterungstermine. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660
Prüfung vom 07.10.2019 (VkBl. S. 869) . . . . . . . . . . . . . 642 167 01. 10. 2020 Bekanntmachung der Entschließung des
159 05. 10. 2020 Änderung der Richtlinie für die theoretische Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von MEPC.308(73), „Richtlinien von 2018 über die Methode zur
Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Ver- Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts
ordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869). . . . 649 (EEDI) für Schiffsneubauten“, in deutscher Sprache . . . . . 663
168 01. 10. 2020 Bekanntmachung der Entschließung des
160 05. 10. 2020 Änderung der Richtlinie für die praktische Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von MWPC.309(73), „Änderungen der Richtlinien von 2014
Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Ver- über Besichtigungen im Hinblick auf den Energieeffizi-
ordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869). . . . 649 enz-Kennwert (EEDI) und die Ausstellung von Zeugnis-
sen darüber (Entschließung MEPC.254(67), in der durch
161 01. 09. 2020 Verzeichnis der in der Bundesrepublik
Entschließung MEPC.261(68) geänderten Fassung)“, in
Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kraftfahr-
zeug-Haftpflichtversicherer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 658 deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 690
169 01. 10. 2020 Bekanntmachung der Entschließung des
Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
Eisenbahnen MWPC.322(74), „Änderungen der Richtlinien von 2018
über die Methode zur Berechnung des erreichten Ener-
162 25. 09. 2020 Öffentliche Bekanntmachung der Einstel-
gieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten (Ent-
lung der im Jahr 2003 beantragten Planfeststellungsver-
schließung MEPC.308(73), in deutscher Sprache . . . . . 692
fahren für die Planfeststellungsabschnitte 8.3 (alt) und
9.0a (alt) der ABS/NBS Karlsruhe – Basel gemäß § 69
Abs. 3 VwVfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 658 Aufgebote
169a 31. 10. 2020 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 695
Wasserstraßen, Schifffahrt
163 06. 10. 2020 Richtlinie für die Übergabe digitaler Unter- Nichtamtlicher Teil
lagen an Dienststellen der WSV (Ri-DaLi), Version 1.1.0,
Ausgabe 09/2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701
Beilagenhinweis:
Die digitale Ausgabe enthält eine Beilage der GPJ Verlag GmbH
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 20 – 2020 642 VkBl. Amtlicher Teil
zum 28.05.2021 über Ihre Erfahrungen mit der Anwen
Bundesfernstraßen dung des neuen Merkblattes zu berichten.
Nr. 156 Allgemeines Rundschreiben Bundesministerium für
Straßenbau Nr. 14/2020 Verkehr und digitale Infrastruktur
Sachgebiet 07.4: Straßenverkehrs- Im Auftrag
technik und Stra- Dr. Stefan Krause
ßenausstattung;
Leit- und Schutz-
einrichtungen (VkBl. 2020 S. 642)
StB11/7122.3/4/2957804
Bonn, den 28. Mai 2020
Straßenverkehr
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder Nr. 157 Änderung des Fragenkatalogs der
Die Autobahn GmbH des Bundes theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
(Teil B der Prüfungsrichtlinie –
nachrichtlich: theoretische Prüfung vom
FernstraßenBundesamt 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))
Bundesanstalt für Straßenwesen Bonn, den 05. Oktober 2020
Bundesrechnungshof StV 11/7324.5/2032/3374494
DEGES Deutsche Einheit Mit Verlautbarung vom 14.September 2020 (VkBl. S. 595)
Fernstraßenplanungs und bau GmbH wurde die zum 01.04.2021 zum Einsatz kommende Än
derung von dynamischen Fragen im Fragenkatalog der
Betreff: Merkblatt für Agglomeratmarkierungen, theoretischen Fahrerlaubnisprüfung bekanntgemacht.
Ausgabe 2020 Die Aufnahme der Fragen in den Fragenkatalog erfolgte
mit Bekanntmachung vom 14. September 2020 (BAnzAT
21.10.2020 B1).
Bezug: Schreiben vom 21.03.2018,
StB 11/7122.3/4/2957804
Bundesministerium für
Anlässlich neuer Erkenntnisse im Bereich der Agglome Verkehr und digitale Infrastruktur
ratmarkierungen wurde das „Merkblatt für Agglomerat Im Auftrag
markierungen“, Ausgabe 2006, von der Forschungs Renate BarteltLehrfeld
gesellschaft für Straßen und Verkehrswesen e. V.
überarbeitet.
Das vorliegende „Merkblatt für Agglomeratmarkierungen“, (VkBl. 2020 S. 642)
Ausgabe 2020, stellt den aktuellen Stand der Technik und
des Wissens auf dem Gebiet der Agglomeratmarkierungen
dar – u. a. im Hinblick auf Einsatzbereiche, die Applikation,
den Grundstrich, Prüfungen und die Erneuerung. Erstmalig Nr. 158 Einheitliche Anforderung für die
sind Empfehlungen für Mindestabstände zu bebautem Ge Durchführung von Abfahrtkontrolle
biet zur Berücksichtigung der akustischen Eigenschaften und Handfertigkeiten gemäß Teil A
von Agglomeratmarkierungen bei der Planung und Aus Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie –
schreibung enthalten. Ergänzend sind empfehlende Text
praktische Prüfung vom 07.10.2019
bausteine für die Ausschreibung aufgeführt.
(VkBl. S. 869)
Da Agglomeratmarkierungen in den „Zusätzlichen Tech
nischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markie Bonn, den 05. Oktober 2020
rungen auf Straßen“ (ZTV M 13) nicht hinreichend berück StV11/7324.5/2034/3374912
sichtigt werden konnten, kann dieses Merkblatt ergänzend
angewendet werden. Im Benehmen mit den für das Fahrerlaubniswesen zu
ständigen obersten Landesbehörden gebe ich die Aus
Mit meinem Schreiben vom 21.03.2018 (Bezug) wurden legungshilfe zu den Einheitlichen Anforderungen für die
Sie um fachliche Stellungnahme zum erstellten Entwurf Durchführung von Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten
des Merkblatts gebeten. In der vorliegenden Fassung gemäß Teil A Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie – prakti
sind Ihre Stellungnahmen weitestgehend eingearbeitet. sche Prüfung bekannt.
Hiermit gebe ich das „Merkblatt für Agglomeratmarkie Die Auslegungshilfe ist ab dem 1. Januar 2021 anzuwen
rungen“, Ausgabe 2020, bekannt. Ich bitte Sie, mir bis den. Gleichzeitig ist die mit Verlautbarung vom 21.März
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 643 Heft 20 – 2020
2014 (VkBl. S. 286) bekannt gemachte Auslegungshilfe zu kontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Be
den Einheitlichen Anforderungen für die Durchführung der wertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer
Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten gemäß Num beschrieben. Die vorliegenden Inhalte sollen somit glei
mer 2.1 der Prüfungsrichtlinie vom 21.03 2014 (VkBl. chermaßen für Bewerber, Fahrlehrer und Fahrerlaubnis
S. 286) nicht mehr anzuwenden. prüfer als abgestimmter Anforderungskatalog dienen.
Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforde Voraussetzung für das Bestehen der praktischen Prüfung
rungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrt ist, dass die Bewerber am Prüfungsfahrzeug
kontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Be
wertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer • entsprechend der Bedienungsanleitung des Prü
beschrieben. fungsfahrzeugs
• aus Gründen der Verkehrssicherheit
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur • selbstständig
Im Auftrag
Renate BarteltLehrfeld • einen Teil einer Abfahrtkontrolle durchführen können,
• ggf. die entsprechenden Informationen auf einem
Einheitliche Anforderungen Display abrufen können.
für die Durchführung von Abfahrtkontrolle und Hand-
fertigkeiten gemäß Teil A Nummer 2.1 der Prüfungs- Die Aufgaben
richtlinie – praktische Prüfung
• können in beliebiger Reihenfolge ausgeführt werden
Gültig ab 1. Januar 2021 • werden ohne Zusatzarbeiten (z. B. Kippen des Fah
Vorwort rerhauses) ausgeführt
Die Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie – praktische Prü • gelten nur, soweit die Einrichtungen am Prüfungs
fung regelt die Sachgebiete und Aufgaben für die Abfahrt fahrzeug vorhanden sind.
kontrollen der Klassen C, C1, D, D1 und T sowie die
Der Schwerpunkt der Abfahrtkontrolle ist, festzustellen,
Handfertigkeiten für die Klassen D und D1.
ob eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen kann. In
Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforde- sofern handelt es sich nicht um eine mündliche Zusatz
rungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrt prüfung.
Nr. Sachgebiet Anforderungen Hinweise
2.1. Fahrtenschreiber Nachfolgende Anforderungen gelten jeweils entsprechend für den
3.1 (nicht für Klasse T) digitalen und für den analogen Fahrtenschreiber.
2.1. Aufgaben vor Digitaler Fahrtenschreiber (falls Fahrerkarte vorhanden):
3.1.1 Fahrtantritt am Der Bewerber Wenn keine Fahrerkarte vor-
Fahrtenschreiber handen ist, wird diese Frage
• steckt eine Fahrerkarte (sofern vorhanden) in den Kartenschacht 1
ein; durch eine andere ersetzt.
• gibt den Staat (ggf. zusätzlich die Region) ein, in der die Arbeitsschicht
beginnt.
Analoger Fahrtenschreiber:
Der Bewerber Hat der Bewerber am Prü-
• vergleicht das Prüfzeichen und den Geschwindigkeitsbereich des fungstag im Rahmen einer
Schaublattes mit dem Prüfzeichen und dem Geschwindigkeitsbereich Fahrstunde bereits ein Schau-
des Kontrollgerätes auf Übereinstimmung; blatt ausgefüllt, kann dieses für
die Aufgabe verwendet werden.
• füllt die Vorderseite des Schaublattes aus (Name und Vorname,
amtliches Kennzeichen, Datum, Ort und Kilometerstand der Abfahrt); Die Abfahrtkontrolle bezieht
sich ausschließlich auf die Vor-
• legt das Schaublatt ordnungsgemäß ein; derseite der Diagrammscheibe
• überprüft die eingestellte Uhrzeit. (Ausnahme: Prüfzeichen des
Schaublattes).
2.1. Bedienung der Digitaler Fahrtenschreiber:
3.1.2 Schalter am Der Bewerber stellt eine vom aaSoP vorgegebene Aktivität (Arbeitsunter-
Fahrtenschreiber brechung bzw. Tagesruhezeit, Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit) ein.
Analoger Fahrtenschreiber:
Der Bewerber
• ordnet den Zeitgruppenschalter 1 dem Lenkenden und den
Zeitgruppenschalter 2 dem Fahrlehrer zu;
• stellt bei nicht automatischer Aufzeichnung der Lenkzeit den
Zeitgruppenschalter auf „Lenkzeit“.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 2020 644 VkBl. Amtlicher Teil
Nr. Sachgebiet Anforderungen Hinweise
2.1. Bedeutung der Digitaler Fahrtenschreiber:
3.1.3 Kontrolllampen des Der Bewerber quittiert eine angezeigte Störungsmeldung im Display
Fahrtenschreibers; (Fahrerkarte fehlt).
Ausfall des Geräts
Analoger Fahrtenschreiber:
Der aaSoP lässt sich vom Bewerber
• die rote Funktionskontrolllampe oder
• die Geschwindigkeitswarnlampe oder
• die Laufkontrolle der Uhr (Sekundenanzeige, rot-weiß schraffierte
Scheibe) zeigen.
2.1. Benennen der Der Bewerber zeigt und benennt die Symbole der vier Zeitgruppen Die Erläuterung weiterer Sym-
3.1.4 Symbole auf dem • Lenkzeiten bole auf dem Fahrtenschreiber
Fahrtenschreiber wird bei dieser Aufgabe nicht
• sonstige Arbeitszeiten verlangt.
• Bereitschaftszeit
• Arbeitsunterbrechungen und Tagesruhezeiten
2.1. Überprüfen eines Digitaler Fahrtenschreiber: Der Bewerber überprüft unter
3.1.5 Schaublattes bzw. Der Bewerber zeigt anhand eines Ausdrucks die b) die Dauer der Fahrunterbre-
eines Ausdrucks des chung, nicht die Art der Fahrt-
Fahrtenschreibers • Tages- und Gesamtkilometer, unterbrechung.
a) Wie viele Kilometer • Dauer der Fahrtunterbrechung, Die Überprüfung erfolgt anhand
wurden gefahren? • Dauer der Lenkzeit vor der Pause, eines nach Fahrt- bzw. Arbeits-
b) Wie lange war die • dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitungen. ende erstellten Ausdrucks.
Fahrtunterbre- Analoger Fahrtenschreiber: Die Überprüfung erfolgt anhand
chung? Der Bewerber einer nach Fahrt- bzw. Arbeits-
c) Nach wie viel ende abgeschlossenen Dia-
• zeigt anhand der Zeitskala die Dauer der Fahrtunterbrechung; grammscheibe (möglichst aus
Stunden wurde die
erste Pause ein- • zeigt anhand der Zeitskala die Dauer der Lenkzeit vor der Pause; dem Fundus des Bewerbers).
gelegt? • zeigt im Geschwindigkeitsfeld die gefahrene Höchstgeschwindigkeit.
d) Welche Höchst-
geschwindigkeit
wurde gefahren
bzw. wurden
Geschwindigkeits-
überschreitungen
dokumentiert?
2.1. Ausfüllen des Digitaler Fahrtenschreiber:
3.1.6 Schaublattes des Der Bewerber
Fahrtenschreibers
bzw. Abmelden am • betätigt ggf. den Kartenauswurf;
Fahrtenschreiber am • aktiviert die Ruhezeit.
Ende einer Fahrt Analoger Fahrtenschreiber:
Der Bewerber nimmt die erforderlichen Eintragungen am Ende einer Die Abfahrtkontrolle bezieht
Fahrt vor sich ausschließlich auf die
• Datum Vorderseite des Schaublattes.
Grundlage ist eine abgeschlos-
• Ort sene Diagrammscheibe des
• Kilometerstand am Ende der Fahrt Bewerbers.
• Gesamtstrecke
• gefahrene Kilometer des Arbeitstages
2.1. Bremsen
3.2
2.1. Kontrolle des Der Bewerber überzeugt sich vom ausreichenden Stand der Der Flüssigkeitsstand im
3.2.1 Standes der Bremsflüssigkeit. Vorratsbehälter der hydraul.
Bremsflüssigkeit Kupplung ist nicht Gegenstand
dieser Aufgabe.
2.1. Prüfen der Druck- Der Bewerber
3.2.2 warneinrichtung • erläutert, dass die Druckwarneinrichtung vor einem nicht ausreichen-
den Vorratsdruck warnt;
• prüft durch mehrfaches Betätigen der Betriebsbremse im Stand das
Ansprechen der Druckwarneinrichtung.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 645 Heft 20 – 2020
Nr. Sachgebiet Anforderungen Hinweise
2.1. Vorratsdruck auf- Der Bewerber füllt mit leicht erhöhter Motordrehzahl die Luftbehälter bis
3.2.3 bauen, Fahrbereit- zur Fahrbereitschaft.
schaft feststellen
2.1. Prüfen, ob Der Bewerber prüft, ob die Freiheit der Pedalwege durch im Führerhaus
3.2.4 Pedalwege frei sind befindliche Gegenstände beeinträchtigt werden könnte.
2.1. Sichtprüfung der Der Bewerber Die Überprüfung erfolgt
3.2.5 Betriebs- und • sichert das Fahrzeug durch Unterlegkeil(e); exemplarisch an einem Rad.
Feststellbremse Eine Sichtprüfung ist z. B. nicht
• lässt die Betriebs- und Feststellbremse betätigen, beobachtet dabei
die Bewegung des Bremsgestänges und prüft das gleichmäßige Aus- möglich bei Fahrzeugen mit
und Einfahren der Kolbenstange des Bremszylinders und die hydraulischer Bremse, Spreiz-
Bewegung des Bremsgestänges. keilbremse, Scheibenbremse.
2.1. Vorrat des Frost- Der Bewerber
3.2.6 schutzmittels prüfen • entwässert (falls möglich) bei Fahrzeugen mit Lufttrockner einen Luft-
behälter oder verweist ggf. auf die entsprechende Anzeige im Display;
• prüft bei Fahrzeugen mit Frostschützern, ob gemäß Betriebsanleitung
genügend Frostschutzmittel vorhanden ist.
2.1. Räder, Reifen,
3.3 Federung, Lenkung
2.1. Prüfen der Reifen- Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Anga- Die Überprüfung erfolgt
3.3.1 größe anhand der ben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete exemplarisch an einem Rad.
Zulassungsbeschei- Maßnahmen vor (z. B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Insti-
nigung Teil I tutionen).
(Fahrzeugschein)
2.1. Prüfen der Tragfähig- Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Anga- Die Überprüfung erfolgt
3.3.2 keit und der Höchst- ben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete exemplarisch an einem Rad.
geschwindigkeit der Maßnahmen vor (z. B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Insti-
Reifen anhand der tutionen).
Zulassungsbeschei-
nigung Teil I
(Fahrzeugschein)
2.1. Prüfen des Reifen- Der Bewerber Die Überprüfung erfolgt an
3.3.3 zustandes (Profil, • zeigt ggf. vorhandene Verschleißindikatoren und prüft, ob noch einer Achse bzw. exemplarisch
Beschädigung, ausreichend Profiltiefe vorhanden ist; an einem Rad.
Fremdkörper) und
des Reifendruckes • prüft, ob die Lauffläche gleichmäßig abgelaufen ist;
• überprüft Lauffläche und Reifenseitenwände auf sichtbare
Beschädigungen;
• prüft, ob sich Fremdkörper im Reifen und zwischen den
Zwillingsreifen befinden;
• führt eine Sichtkontrolle hinsichtlich der Feststellung deutlich
erkennbarer unterschiedlicher Luftdrücke an einer Achse durch.
2.1. Sichtprüfung Der Bewerber prüft, ob Die Überprüfung erfolgt
3.3.4 des Sitzes der • alle Radmuttern vorhanden sind; exemplarisch an einem Rad.
Radmuttern
• diese sichtbar lose sind.
2.1. Prüfen der Felgen auf Der Bewerber überprüft die Felge auf Beschädigungen. Die Überprüfung erfolgt
3.3.5 Beschädigung exemplarisch an einer Felge.
2.1. Prüfung der Der Bewerber prüft, ob das Reserverad ordnungsgemäß untergebracht
3.3.6 Reserveradsicherung und zweifach gegen Verlieren gesichert ist.
2.1. Sichtprüfung der Mechanische Federung
3.3.7 Federung Der Bewerber prüft, ob
• Federn gebrochen sind;
• sich Federn verschoben haben.
Luftfederung
Der Bewerber prüft
• die Luftbälge auf Beschädigungen und Dichtheit;
• ob der Fahrzeugaufbau parallel zur Fahrzeugachse steht.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 2020 646 VkBl. Amtlicher Teil
Nr. Sachgebiet Anforderungen Hinweise
2.1. Funktion der Der Bewerber prüft, ob die Räder bei laufendem Motor mit geringerer
3.3.8 Lenkhilfe prüfen Lenkkraft – gegenüber stehendem Motor – bewegt werden können.
2.1. Lenkungsspiel Der Bewerber überprüft das vorhandene Lenkungsspiel. Bei Fahrzeugen mit Servolen-
3.3.9 prüfen kung erfolgt die Überprüfung
bei laufendem Motor (Betriebs-
anleitung beachten).
2.1. Ölstand der Der Bewerber
3.3.10 Servolenkung prüfen • kontrolliert den Flüssigkeitsstand im Ausgleichsbehälter nach
Betriebsanleitung (bei stehendem Motor) oder
• zeigt, wo im Display ein zu geringer Flüssigkeitsstand angezeigt wird
(Symbol, Text).
2.1. Elektrische Ausstat- Vorbemerkung:
3.4 tung/Beleuchtungs- Die Sichtkontrolle der Beleuchtungseinrichtungen erfolgt i. d. R. durch
einrichtungen/Kont- den Bewerber.
rolleinrichtungen
2.1. Standlicht, Abblend- Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
3.4.1 licht, Fernlicht, Um-
rissleuchten vorne,
Funktion prüfen
2.1. Bremsleuchten, Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
3.4.2 Kennzeichenbe-
leuchtung, Rück-
strahler prüfen
2.1. Hupe, Lichthupe, Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
3.4.3 Warnblinklicht,
Seitenmarkierungs-
leuchten, Funktion
prüfen
2.1. Batterie (Anschlüsse, Der Bewerber prüft
3.4.4 Befestigung) prüfen • das Vorhandensein einer Polabdeckung und den festen Sitz der
Polanschlüsse;
• den festen Sitz der Batterie.
2.1. Kontrolllampen be- Der Bewerber
3.4.5 nennen oder Kont- • zeigt die vom aaSoP benannten Kontrolllampen (z. B. Blinker,
rollsysteme aktivie- Warnblinklicht, Fernlicht, Bremse, ABS, Temperaturanzeigen);
ren und an zwei
Beispielen erläutern • betätigt (soweit möglich) die jeweilige Einrichtung.
2.1. Schluss-, Umriss- Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
3.4.6 leuchten hinten,
Funktion prüfen
2.1. Motor/Betriebsstoffe
3.5
2.1. Sichtprüfung von Der Bewerber Bei betriebswarmem Motor ist
3.5.1 Kühler und Kühllei- • zeigt am Ausgleichsbehälter den Kühlmittelstand; der Kühler bzw. der Ausgleichs-
tungen, Kontrolle des behälter grundsätzlich nicht zu
Kühlflüssigkeits- • überprüft das Kühlsystem auf Dichtheit (Kühler, Kühlleitungen); öffnen.
standes • erläutert, ob und ggf. wie ein zu geringer Kühlmittelstand angezeigt
wird (z. B. Display, Warnton, Kontrollleuchte).
2.1. Kontrolle des Der Bewerber
3.5.2 Motorölstandes • kontrolliert den Ölstand mittels Ölpeilstab oder Display (Ölrückflusszeit
beachten);
• zeigt, wo Motoröl nachgefüllt wird.
2.1. Dichtheit der Der Bewerber
3.5.3 Kraftstoffanlage, • kontrolliert den Kraftstoffvorrat an der Tankanzeige;
Kraftstoffleitung,
Kraftstoffvorrat • erläutert, wie sich notfalls der Kraftstoffvorrat am Tank selbst
prüfen feststellen lässt (z. B. Lampe, Stab);
• prüft die Kraftstoffanlage auf Dichtheit (z. B. Tank, Tankverschluss,
Anschlüsse der Kraftstoffzuleitungen und Kraftstoffableitungen,
Kraftstofffilter, Einspritzpumpe und -leitungen).
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 647 Heft 20 – 2020
Nr. Sachgebiet Anforderungen Hinweise
2.1. Sichtprüfung des Der Bewerber kontrolliert den/die Keil(rippen)riemen auf erkennbare
3.5.4 Antriebs von Neben- Schäden und Abnutzungen (z. B. Risse, Ausfransungen, Verölungen).
aggregaten (z. B.
Lichtmaschine, Servo-
und Wasserpumpe)
2.1. Flüssigkeitsvorrat in Der Bewerber kontrolliert den Flüssigkeitsstand eines Vorratsbehälters
3.5.5 Scheiben- und der Waschanlage oder am Display im Führerhaus.
Scheinwerferwasch-
anlage kontrollieren
2.1. Überprüfung der Der Bewerber Bei trockener und bei durch In-
3.5.6 Scheibenwaschanla- • betätigt die Scheibenwaschanlage und prüft, ob die Spritzdüsen die sekten verschmutzter Scheibe
ge und der Einstel- Scheibe zielgerichtet besprühen; hat die Betätigung zu unterblei-
lung der Spritzdüsen ben, um Schäden zu vermeiden.
• zeigt, wie man die Spritzdüsen reinigen und einstellen kann.
Ein tatsächliches Einstellen der
Spritzdüsen erfolgt nicht.
2.1. Überprüfung der Zu- Der Bewerber
3.5.7 standsanzeige für • zeigt die Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage (z. B. Wartungsanzei-
Luftfilteranlage ger, Röhrchen, Display);
• überprüft (soweit möglich) gemäß Betriebsanleitung den Grad der
Verschmutzung.
2.1. Ausrüstung/Aufbau/
3.6 Zusatzeinrichtung
2.1. Warnleuchte (Funk- Der Bewerber prüft
3.6.1 tion), Warndreieck, • das Vorhandensein des Warndreiecks;
Warnweste (Vorhan-
densein) • die Funktion der Warnleuchte (einschließlich Batterietest, aber ohne
weitere Erklärung des Tests);
• das Vorhandensein der Warnwesten.
2.1. Unterlegkeile (An- Der Bewerber prüft
3.6.2 zahl, Unterbringung) • die Anzahl der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Unterlegkeile;
• die ordnungsgemäße Befestigung durch zweifache Sicherung.
2.1. Verbandkasten Der Bewerber
3.6.3 (Unterbringung) • zeigt, wo der Verbandkasten/die Verbandkästen untergebracht sind;
(nicht bei Klasse T)
• zeigt die entsprechende DIN-Nummer;
• prüft das Haltbarkeitsdatum.
2.1. Bordwände, Der Bewerber Eine weiterführende Überprü-
3.6.4 Verschlüsse, • prüft die Bordwände/Ladeeinrichtung auf Beschädigungen und deren fung der Plane erfolgt durch
Gepäckklappen Verschlüsse auf ordnungsgemäßen Sitz; Aufgabe 3.6.7.
(nicht bei Klasse T),
Plane, Ladeeinrich- • prüft bei Wechselbehältern/Containern die Verriegelung der
tung, Ladungssiche- Verschlüsse mit dem Fahrgestell;
rung (Zustandskont- • prüft bei KOM die Gepäckklappen auf Geschlossensein und Sicherung
rolle) (nicht bei (z. B. Rundgang, Kontrollleuchte, Anzeige im Display);
Klasse T) • prüft, ob Wartungsklappen, Werkzeugkisten und Staufächer
verschlossen und verriegelt sind;
• zeigt, dass die mitgeführte Ladung gesichert ist.
2.1. Sichtprüfung der An- Der Bewerber prüft Die Überprüfung des Kupp-
3.6.5 hängekupplung • das Fangmaul auf Beschädigungen; lungsbolzens (Verschleißmaße,
Höhenspiel) ist nicht Bestand-
• die Traverse auf Risse; teil der Prüfung.
• die Kontrollanzeige (z. B. Taststift, Stellrad, optische Anzeige) auf
korrektes Schließen der Anhängekupplung.
2.1. Zustand der Schei- Der Bewerber prüft
3.6.6 ben und Spiegel • Frontscheibe und Spiegel auf Sauberkeit und Beschädigungen
(Sauberkeit, Beschä- (z. B. Risse, Krater);
digung)
• den festen Sitz der Spiegelhalterungen.
2.1. Plane/Spriegel (Zu- Der Bewerber
3.6.7 stand und Befesti- • prüft die Plane auf sichtbare Schäden (z. B. Risse) und ordnungsge-
gung kontrollieren, mäße Befestigung (z. B. Verschlüsse, Planenschnur, festen Sitz);
prüfen, ob Plane frei
von Wasser oder u. U. • kontrolliert den ordnungsgemäßen Sitz der Spriegel;
von Schnee und Eis) • prüft, ob die Plane/der Aufbau frei von Wasser, Schnee oder Eis ist.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 2020 648 VkBl. Amtlicher Teil
Nr. Sachgebiet Anforderungen Hinweise
2.1. Handfertigkeiten
3.7
2.1. Überprüfung der Der Bewerber prüft, ob
3.7.1 Notausstiege und • die Notausstiege gekennzeichnet und frei zugänglich sind;
Nothämmer
• die Nothämmer vorhanden und ordnungsgemäß befestigt sind.
2.1. Erläutern oder Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der
3.7.2 Demonstrieren des Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe.
Auswechselns einer
Glühlampe im
Scheinwerfer (gilt
nicht für Gasent-
ladungslampe)
2.1. Erläutern oder Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der
3.7.3 Demonstrieren des Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe.
Auswechselns einer
Glühlampe in
Brems-, Blink- oder
Schlussleuchte
2.1. Funktionsprüfung Der Bewerber betätigt
3.7.4 der Verständigungs- • die Verständigungsanlage (Lautsprecheranlage) durch Einschalten des
anlage mit Regelung Fahrermikrofons, macht eine Ansage und variiert dabei die Lautstärke;
der Lautstärke und
Umschalten zwi- • die Lautsprecheranlage des Beifahrermikrofons und macht eine
schen Fahrer- und Ansage.
Beifahrermikrofon
2.1. Funktionsprüfung Der Bewerber Die Überprüfung der Reversier-
3.7.5 der Türbetätigungs- • betätigt die Schalter zum Öffnen/Schließen der Fahrgasttüren; einrichtung und das Abschlie-
anlage (auch von ßen des KOM werden nicht
außen) • weist auf die Warnleuchte zur Anzeige der Türstellung hin; verlangt.
• betätigt den außen liegenden Schalter zum Öffnen/Schließen der Tür.
2.1. Demonstrieren des Der Bewerber demonstriert
3.7.6 vorschriftsmäßigen • Sicherungsmaßnahmen, die innerhalb des KOM durchgeführt werden
Absicherns eines müssen (Warnblinklicht einschalten, Feststellbremse einlegen, Motor
liegen gebliebenen ausschalten, Ansprache der Fahrgäste, ggf. Fahrgäste aussteigen
Fahrzeugs lassen);
• Sicherungsmaßnahmen, die außerhalb des KOM durchgeführt werden
müssen (Warnweste tragen, Warndreieck aufstellen, Warnleuchte
zwischen Fahrzeug und Warndreieck).
2.1. Demonstrieren der Der Bewerber betätigt den Nothahn und öffnet eine Tür von Hand. Ist eine Notbetätigungseinrich-
3.7.7 Notbetätigung der tung verplombt oder mit einer
Türen nicht zerstörungsfreien Ab-
deckung versehen, ist die
Notbetätigung zu erläutern.
2.1. Beschreibung der Der Bewerber erläutert die Handhabung des Feuerlöschers anhand der
3.7.8 Handhabung des Herstellerangaben.
Feuerlöschers
2.1. Kontrolle einer Si- Der aaSoP gibt den Ausfall einer Beleuchtungseinrichtung vor. Eine Sicherung soll nicht her-
3.7.9 cherung bzw. Hand- Der Bewerber ausgenommen, ein vorhande-
habung des Siche- ner Sicherungsautomat aber
rungsautomaten • zeigt z. B. mit Hilfe der Betriebsanleitung des Fahrzeugs die entspre- betätigt werden.
chende Sicherung oder den entsprechenden Sicherungsautomaten;
• betätigt ggf. den Sicherungsautomaten (ausschalten, einschalten).
2.1. Bedienung der Der Bewerber
3.7.10 Heizungs- und • bedient anhand der Vorgaben der Betriebsanleitung die Heizungs- und
Lüftungsanlage Lüftungsanlage (z. B. Belüftung des Fahrgastraumes und des Fahrer-/
erklären Beifahrerraumes, Bedienung der Klimaanlage, Stand- bzw. Zusatz-
heizung).
(VkBl. 2020 S. 642)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 649 Heft 20 – 2020
Nr. 159 Änderung der Richtlinie für die theo- zes einschließlich der Kopfstütze und
retische Prüfung der Bewerber um ggf. auch des Lenkrades, das Anlegen
eine Erlaubnis zum Führen von Kraft- des Sicherheitsgurts, die ordnungsge-
fahrzeugen nach Anlage 7 der Fahr- mäße Einstellung der Rückspiegel und
ordnungsgemäß geschlossene Türen
erlaubnis-Verordnung (FeV) vom
achten.“
07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869)
b) In Nummer 1.7 Satz 6 3. Spiegelstrich wird das
Bonn, den 05. Oktober 2020 Wort „oder“ durch die Wörter „und/oder“ ersetzt.
StV11/7324.5/2034/3374912
c) In Nummer 2.2.1.1 wird nach Satz 2 folgender
Zu der mit Verlautbarung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. I. Satz eingefügt:
869) bekannt gemachten Richtlinie für die theoretische
Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von „Sie sind auf verkehrsarmen Straßen oder Plät-
Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der FahrerlaubnisVerord zen, möglichst in der Ebene durchzuführen.“
nung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (Prüfungsrichtlinie – d) In Nummer 2.3.1.3 wird in der Tabelle „Grund-
theoretische Prüfung), die ab 01. Januar 2021 anzuwen fahraufgaben der Klasse AM“ das Wort „Halb-
den ist, hat sich redaktioneller bzw. klarstellender messer“ durch das Wort „Radius“ ersetzt.
Änderungsbedarf ergeben.
e) In Nummer 2.3.5.2 wird in der Tabelle „Grund-
Die Prüfungsrichtlinie – theoretische Prüfung wird daher fahraufgaben der Klasse CE (Sattelkraftfahrzeu-
im Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbe ge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)“
hörden wie folgt geändert: in Zeile 1 die Angabe „GA-Nr.“ durch die Angabe
Im Vorwort zu Teil B wird in Nummer 3 Satz 2 Nummer 2 „GFA-Nr.“ ersetzt.
Buchstabe b nach der Angabe „C,“ die Angabe „CE,“ ein f) In Nummer 2.3.6 wird folgende Nummer 2.3.6.2
gefügt. eingefügt und aus der bisherigen Nummer 2.3.6.2
wird die Nummer 2.3.6.3.
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur „2.3.6.2 Nachfolgende Tabelle beschreibt Aus-
Im Auftrag wahl und Anzahl der zu prüfenden
Renate BarteltLehrfeld Grundfahraufgaben. Die Auswahl trifft
der aaSoP.
Grundfahraufgaben der GFA
(VkBl. 2020 S. 649) Klasse T Nr.
Rückwärtsfahren geradeaus 6.1 O
Summe der zu fahrenden GFA 1
Nr. 160 Änderung der Richtlinie für die prak-
tische Prüfung der Bewerber um eine O = obligatorisch“
Erlaubnis zum Führen von Kraftfahr- g) In Nummer 3.1.2.5 werden die Sätze 3 bis 5 wie
zeugen nach Anlage 7 der Fahrer- folgt gefasst:
laubnis-Verordnung (FeV) vom
„Stärker getönte Scheiben sind jedoch zulässig,
07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869) wenn die Fahrzeuge serienmäßig und werksseitig
damit ausgerüstet sind und der Transmissions-
Bonn, den 05. Oktober 2020 grad (Lichtdurchlässigkeit) einen Wert von 20 %
StV11/7324.5/20-34/3374912 nicht unterschreitet. Von diesem Wert ist eine Ab-
Zu der mit Verlautbarung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. I. weichung von 5 Prozentpunkten zulässig. D. h.
869) bekannt gemachten Richtlinie für die praktische Prü- eine Lichtdurchlässigkeit von 15 % darf nicht
fung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von unterschritten werden.“
Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verord- h) In Nummer 3.2 werden in Satz 2 im 1. Spiegel-
nung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (Prüfungsrichtlinien – strich nach dem Wort „Fahrerspiegel“ die Wörter
praktische Prüfung), die ab 1. Januar 2021 anzuwenden „oder andere zugelassene Einrichtungen für in-
ist, hat sich unter anderem aufgrund rechtlicher Änderun- direkte Sicht“ eingefügt.
gen und darüber hinaus auch noch redaktioneller bzw.
klarstellender Änderungsbedarf ergeben. 2. In Teil B werden die klassenspezifischen Fahraufga-
benkataloge aller Fahrerlaubnisklassen wie folgt ge-
Die Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung wird daher im
ändert:
Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbehör-
den wie folgt geändert: a) Der Fahraufgabenkatalog der Klasse AM wird wie
folgt geändert:
1. Teil A wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1.4.8.3.1 wird wie folgt gefasst: aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1,
4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz
„1.4.8.3.1 Vor Beginn der Fahrt muss der Bewer- „Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (Num-
ber auf die richtige Einstellung des Sit- mer 1.1.2.1, 4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spie-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 20 – 2020 650 VkBl. Amtlicher Teil
gelstrich (Nummer 3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1), „Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (1.1.2.1,
4. Spiegelstrich (8.1.2.1) wird jeweils das 4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spiegelstrich
Wort „Differenzgeschwindigkeiten“ durch (3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1), 4. Spiegelstrich
das Wort „Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt. (8.1.2.1) wird jeweils das Wort „Differenzge-
schwindigkeiten“ durch das Wort „Differenz-
bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für geschwindigkeit“ ersetzt.
überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie-
gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe- bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für
renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie-
„hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt. gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe-
cc) Die Nummer 4.2.2.2 wird wie folgt geändert: renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter
„hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.
Im Absatz „Variationen der Handlungsanfor-
derungen entsprechend der Spezifik der Si- cc) In Nummer 1.1.2.2, 1.2.2.2, 1.3.2.2, 2.1.2.2,
tuationsklassen“ Satz 5 wird das Wort „Hall- 3.1.2.2, 3.2.2.2, 4.1.2.2, 4.2.2.2, 4.3.2.2,
linie“ durch das Wort „Haltlinie“ ersetzt. 4.4.2.2, 5.1.2.2, 6.1.2.2, 6.2.2.2 und 8.1.2.2,
Absatz „Schwere Fehler (* = sofortige Been-
dd) Die Nummer 4.4.2.2 wird wie folgt geändert: digung)“, 1. Spiegelstrich (1.1.2.2, 1.3.2.2,
Im Absatz „Schwere Fehler (* = sofortige Be- 3.1.2.2), 2. Spiegelstrich (1.2.2.2, 2.1.2.2,
endigung)“, 4. Spiegelstrich wird im Klam- 3.2.2.2), 3. Spiegelstrich (4.2.2.2, 5.1.2.2),
merzusatz Satz 1 gestrichen. 4. Spiegelstrich (4.4.2.2, 6.1.2.2), 5. Spiegel-
strich (4.3.2.2, 6.2.2.2), 6. Spiegelstrich
b) Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A1 wird wie (4.1.2.2, 8.1.2.2) wird im Klammerzusatz
folgt geändert: Satz 1 jeweils wie folgt gefasst:
aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1, „Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei
4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz 50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro
„Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (Num- 10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende
mer 1.1.2.1, 4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spie- Fahrzeuge, Elektrokleinstfahrzeuge und Fuß-
gelstrich (Nummer 3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1),
gänger (mind. 1,5 m innerorts und 2 m außer-
4. Spiegelstrich (8.1.2.1) wird jeweils das
orts).“.
Wort „Differenzgeschwindigkeiten“ durch
das Wort „Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt. dd) In Nummer 1.3.2 wird vor dem Wort „Ver-
bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für kehrsbeobachtung“ die Gliederungsnummer
überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie- 1.3.2.1 gesetzt. Die Nummer 1.3.2.1 wird
gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe- durch 1.3.2.2 ersetzt. Die Nummer 1.3.2.2
renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter wird durch 1.3.2.3 ersetzt. Die Num-
„hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt. mer 1.3.2.3 wird durch 1.3.2.4 ersetzt. Die
Nummer 1.3.2.4 wird durch 1.3.2.5 ersetzt.
cc) In Nummer 1.1.2.2, 1.2.2.2, 1.3.2.2, 2.1.2.2,
3.1.2.2, 3.2.2.2, 4.1.2.2, 4.2.2.2, 4.3.2.2, ee) In Nummer 2.1.2.4, Absatz „Leichte Fehler“
4.4.2.2, 5.1.2.2, 6.1.2.2, 6.2.2.2 und 8.1.2.2, 1. Spiegelstrich werden die Wörter „Fehlen-
Absatz „Schwere Fehler (* = sofortige Been- de oder falsche“ durch das Wort „Fehlerhaf-
digung)“, 1. Spiegelstrich (1.3.2.2, 3.1.2.2), te“ ersetzt.
2. Spiegelstrich (1.1.2.2, 1.2.2.2, 2.1.2.2,
3.2.2.2), 3. Spiegelstrich (4.2.2.2, 5.1.2.2), ff) In Nummer 4.2.2.2, Absatz „Variationen der
4. Spiegelstrich (4.4.2.2, 6.1.2.2), 5. Spiegel- Handlungsanforderungen entsprechend der
strich (4.3.2.2, 6.2.2.2), 6. Spiegelstrich Spezifik der Situationsklassen“ Satz 5 wird
(4.1.2.2, 8.1.2.2) wird im Klammerzusatz das Wort „Halllinie“ durch das Wort „Haltli-
Satz 1 jeweils wie folgt gefasst: nie“ ersetzt.
„Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei d) Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A wird wie
50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro folgt geändert:
10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende
Fahrzeuge, Elektrokleinstfahrzeuge und Fuß- aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1,
gänger (mind. 1,5 m innerorts und 2 m außer- 4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz
orts).“. „Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (1.1.2.1,
4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spiegelstrich
dd) In Nummer 4.2.2.2, Absatz „Variationen der (3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1), 4. Spiegelstrich
Handlungsanforderungen entsprechend der (8.1.2.1) wird jeweils das Wort „Differenzge-
Spezifik der Situationsklassen“ Satz 5 wird schwindigkeiten“ durch das Wort „Differenz-
das Wort „Halllinie“ durch das Wort „Haltlinie“ geschwindigkeit“ ersetzt.
ersetzt.
bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für
c) Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A2 wird wie
überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie-
folgt geändert:
gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe-
aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1, renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter
4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz „hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil