VkBl Nr. 20 2020

Verkehrsblatt Nr. 20 2020

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Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
               der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)

                                                                    I N H A LTS V E R Z E I C H N I S

  74. Jahrgang                                             Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2020                                                                             Heft 20

  Amtlicher Teil
  Nr.           Datum             VkBl. 2020                                                 Seite   Nr.          Datum           VkBl. 2020                                           Seite

  Bundesfernstraßen                                                                                  164 06. 10. 2020 Bekanntmachung einer Ergänzung der
                                                                                                         Übersicht über amtliche Berechtigungsscheine gemäß
  156 28. 05. 2020 Allgemeines Rundschreiben                                                             § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Num-
      Straßenbau Nr. 14/2020                                                                             mer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverord-
      Sachgebiet 07.4: Straßenverkehrstechnik und                                                        nung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 101) . . . . . . . . . . . . .               659
                        Straßenausstattung; Leit- und
                        Schutzeinrichtungen . . . . . . . . . . . . .                        642     165 06. 10. 2020 Bekanntmachung des Musters der amt-
                                                                                                         lichen Berechtigung des Hessischen Bereitschaftspoli-
                                                                                                         zeipräsidiums, die gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 der
  Straßenverkehr                                                                                         Sportbootführerscheinverordnung als gleichwertige
                                                                                                         Fahrerlaubnis durch das Bundesministerium für Verkehr
  157 05. 10. 2020 Änderung des Fragenkatalogs der theore-                                               und digitale Infrastruktur anerkannt worden ist . . . . . . .                 660
      tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-
      linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.                                       166 06. 10. 2020 Bundeswasserstraße Donau; Planfeststel-
      S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   642         lungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraße und
                                                                                                         die Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing–
  158 05. 10. 2020 Einheitliche Anforderung für die Durchfüh-                                            Vilshofen, Teilabschnitt 2: Deggendorf–Vilshofen, Do-
      rung von Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten gemäß                                               nau-km 2282,5 bis 2249,9 – Bekanntmachung über die
      Teil A Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie – praktische                                              Erörterungstermine. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   660
      Prüfung vom 07.10.2019 (VkBl. S. 869) . . . . . . . . . . . . .                        642     167 01. 10. 2020 Bekanntmachung der Entschließung des
  159 05. 10. 2020 Änderung der Richtlinie für die theoretische                                          Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
      Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von                                              MEPC.308(73), „Richtlinien von 2018 über die Methode zur
      Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Ver-                                               Berechnung des erreichten Energieeffizienz-Kennwerts
      ordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869). . . .                               649         (EEDI) für Schiffsneubauten“, in deutscher Sprache . . . . .                  663
                                                                                                     168 01. 10. 2020 Bekanntmachung der Entschließung des
  160 05. 10. 2020 Änderung der Richtlinie für die praktische                                            Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
      Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von                                              MWPC.309(73), „Änderungen der Richtlinien von 2014
      Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Ver-                                               über Besichtigungen im Hinblick auf den Energieeffizi-
      ordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869). . . .                               649         enz-Kennwert (EEDI) und die Ausstellung von Zeugnis-
                                                                                                         sen darüber (Entschließung MEPC.254(67), in der durch
  161 01. 09. 2020 Verzeichnis der in der Bundesrepublik
                                                                                                         Entschließung MEPC.261(68) geänderten Fassung)“, in
      Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kraftfahr-
      zeug-Haftpflichtversicherer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                658         deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   690
                                                                                                     169 01. 10. 2020 Bekanntmachung der Entschließung des
                                                                                                         Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt
  Eisenbahnen                                                                                            MWPC.322(74), „Änderungen der Richtlinien von 2018
                                                                                                         über die Methode zur Berechnung des erreichten Ener-
  162 25. 09. 2020 Öffentliche Bekanntmachung der Einstel-
                                                                                                         gieeffizienz-Kennwerts (EEDI) für Schiffsneubauten (Ent-
      lung der im Jahr 2003 beantragten Planfeststellungsver-
                                                                                                         schließung MEPC.308(73), in deutscher Sprache . . . . .                       692
      fahren für die Planfeststellungsabschnitte 8.3 (alt) und
      9.0a (alt) der ABS/NBS Karlsruhe – Basel gemäß § 69
      Abs. 3 VwVfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         658     Aufgebote
                                                                                                     169a   31. 10. 2020 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                695
  Wasserstraßen, Schifffahrt

  163 06. 10. 2020 Richtlinie für die Übergabe digitaler Unter-                                      Nichtamtlicher Teil
      lagen an Dienststellen der WSV (Ri-DaLi), Version 1.1.0,
      Ausgabe 09/2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            659     Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   701

                                                                                     Beilagenhinweis:
                                             Die digitale Ausgabe enthält eine Beilage der GPJ Verlag GmbH


  Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
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Heft 20 – 2020                                              642                                  VkBl. Amtlicher Teil




                                                                zum 28.05.2021 über Ihre Erfahrungen mit der Anwen­
 Bundesfernstraßen                                              dung des neuen Merkblattes zu berichten.

Nr. 156 Allgemeines Rundschreiben                                                           Bundesministerium für
        Straßenbau Nr. 14/2020                                                          Verkehr und digitale Infrastruktur
        Sachgebiet 07.4: Straßenverkehrs-                                                          Im Auftrag
                         technik und Stra-                                                     Dr. Stefan Krause
                         ßenausstattung;
                         Leit- und Schutz-
                         einrichtungen                          (VkBl. 2020 S. 642)

                                 StB11/7122.3/4/2957804
                                 Bonn, den 28. Mai 2020
                                                                   Straßenverkehr
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder                                                      Nr. 157 Änderung des Fragenkatalogs der
Die Autobahn GmbH des Bundes                                            theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
                                                                        (Teil B der Prüfungsrichtlinie –
nachrichtlich:                                                          theoretische Prüfung vom
Fernstraßen­Bundesamt                                                   07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869))
Bundesanstalt für Straßenwesen                                                            Bonn, den 05. Oktober 2020
Bundesrechnungshof                                                                        StV 11/7324.5/20­32/3374494

DEGES Deutsche Einheit                                          Mit Verlautbarung vom 14.September 2020 (VkBl. S. 595)
Fernstraßenplanungs­ und ­bau GmbH                              wurde die zum 01.04.2021 zum Einsatz kommende Än­
                                                                derung von dynamischen Fragen im Fragenkatalog der
Betreff:     Merkblatt für Agglomeratmarkierungen,              theoretischen Fahrerlaubnisprüfung bekanntgemacht.
             Ausgabe 2020                                       Die Aufnahme der Fragen in den Fragenkatalog erfolgte
                                                                mit Bekanntmachung vom 14. September 2020 (BAnzAT
                                                                21.10.2020 B1).
Bezug:       Schreiben vom 21.03.2018,
             StB 11/7122.3/4/2957804
                                                                                            Bundesministerium für
Anlässlich neuer Erkenntnisse im Bereich der Agglome­                                   Verkehr und digitale Infrastruktur
ratmarkierungen wurde das „Merkblatt für Agglomerat­                                              Im Auftrag
markierungen“, Ausgabe 2006, von der Forschungs­                                            Renate Bartelt­Lehrfeld
gesellschaft für Straßen­ und Verkehrswesen e. V.
überarbeitet.
Das vorliegende „Merkblatt für Agglomeratmarkierungen“,           (VkBl. 2020 S. 642)
Ausgabe 2020, stellt den aktuellen Stand der Technik und
des Wissens auf dem Gebiet der Agglomeratmarkierungen
dar – u. a. im Hinblick auf Einsatzbereiche, die Applikation,
den Grundstrich, Prüfungen und die Erneuerung. Erstmalig        Nr. 158 Einheitliche Anforderung für die
sind Empfehlungen für Mindestabstände zu bebautem Ge­                   Durchführung von Abfahrtkontrolle
biet zur Berücksichtigung der akustischen Eigenschaften                 und Handfertigkeiten gemäß Teil A
von Agglomeratmarkierungen bei der Planung und Aus­                     Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie –
schreibung enthalten. Ergänzend sind empfehlende Text­
                                                                        praktische Prüfung vom 07.10.2019
bausteine für die Ausschreibung aufgeführt.
                                                                        (VkBl. S. 869)
Da Agglomeratmarkierungen in den „Zusätzlichen Tech­
nischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markie­                                    Bonn, den 05. Oktober 2020
rungen auf Straßen“ (ZTV M 13) nicht hinreichend berück­                                   StV11/7324.5/20­34/3374912
sichtigt werden konnten, kann dieses Merkblatt ergänzend
angewendet werden.                                              Im Benehmen mit den für das Fahrerlaubniswesen zu­
                                                                ständigen obersten Landesbehörden gebe ich die Aus­
Mit meinem Schreiben vom 21.03.2018 (Bezug) wurden              legungshilfe zu den Einheitlichen Anforderungen für die
Sie um fachliche Stellungnahme zum erstellten Entwurf           Durchführung von Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten
des Merkblatts gebeten. In der vorliegenden Fassung             gemäß Teil A Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie – prakti­
sind Ihre Stellungnahmen weitestgehend eingearbeitet.           sche Prüfung bekannt.
Hiermit gebe ich das „Merkblatt für Agglomeratmarkie­           Die Auslegungshilfe ist ab dem 1. Januar 2021 anzuwen­
rungen“, Ausgabe 2020, bekannt. Ich bitte Sie, mir bis          den. Gleichzeitig ist die mit Verlautbarung vom 21.März

                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2

VkBl. Amtlicher Teil                                                 643                                                         Heft 20 – 2020

2014 (VkBl. S. 286) bekannt gemachte Auslegungshilfe zu                  kontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Be­
den Einheitlichen Anforderungen für die Durchführung der                 wertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer
Abfahrtkontrollen und Handfertigkeiten gemäß Num­                        beschrieben. Die vorliegenden Inhalte sollen somit glei­
mer 2.1 der Prüfungsrichtlinie vom 21.03 2014 (VkBl.                     chermaßen für Bewerber, Fahrlehrer und Fahrerlaubnis­
S. 286) nicht mehr anzuwenden.                                           prüfer als abgestimmter Anforderungskatalog dienen.
Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforde­                  Voraussetzung für das Bestehen der praktischen Prüfung
rungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrt­                     ist, dass die Bewerber am Prüfungsfahrzeug
kontrollen und Handfertigkeiten und damit auch zur Be­
wertung dieser Prüfungsteile durch die Fahrerlaubnisprüfer               •     entsprechend der Bedienungsanleitung des Prü­
beschrieben.                                                                   fungsfahrzeugs
                                                                         •     aus Gründen der Verkehrssicherheit
                                 Bundesministerium für
                             Verkehr und digitale Infrastruktur          •     selbstständig
                                       Im Auftrag
                                 Renate Bartelt­Lehrfeld                 •     einen Teil einer Abfahrtkontrolle durchführen können,
                                                                         •     ggf. die entsprechenden Informationen auf einem
               Einheitliche Anforderungen                                      Display abrufen können.
für die Durchführung von Abfahrtkontrolle und Hand-
 fertigkeiten gemäß Teil A Nummer 2.1 der Prüfungs-                      Die Aufgaben
             richtlinie – praktische Prüfung
                                                                         •     können in beliebiger Reihenfolge ausgeführt werden
                  Gültig ab 1. Januar 2021                               •     werden ohne Zusatzarbeiten (z. B. Kippen des Fah­
Vorwort                                                                        rerhauses) ausgeführt

Die Nummer 2.1 der Prüfungsrichtlinie – praktische Prü­                  •     gelten nur, soweit die Einrichtungen am Prüfungs­
fung regelt die Sachgebiete und Aufgaben für die Abfahrt­                      fahrzeug vorhanden sind.
kontrollen der Klassen C, C1, D, D1 und T sowie die
                                                                         Der Schwerpunkt der Abfahrtkontrolle ist, festzustellen,
Handfertigkeiten für die Klassen D und D1.
                                                                         ob eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen kann. In­
Mit dieser Auslegungshilfe werden einheitliche Anforde-                  sofern handelt es sich nicht um eine mündliche Zusatz­
rungen an die Bewerber zur Durchführung der Abfahrt­                     prüfung.

 Nr.      Sachgebiet              Anforderungen                                                                  Hinweise
 2.1.     Fahrtenschreiber        Nachfolgende Anforderungen gelten jeweils entsprechend für den
 3.1      (nicht für Klasse T)    digitalen und für den analogen Fahrtenschreiber.
 2.1.     Aufgaben vor            Digitaler Fahrtenschreiber (falls Fahrerkarte vorhanden):
 3.1.1    Fahrtantritt am         Der Bewerber                                                                   Wenn keine Fahrerkarte vor-
          Fahrtenschreiber                                                                                       handen ist, wird diese Frage
                                  • steckt eine Fahrerkarte (sofern vorhanden) in den Kartenschacht 1
                                    ein;                                                                         durch eine andere ersetzt.
                                  • gibt den Staat (ggf. zusätzlich die Region) ein, in der die Arbeitsschicht
                                    beginnt.
                                  Analoger Fahrtenschreiber:
                                  Der Bewerber                                                                   Hat der Bewerber am Prü-
                                  • vergleicht das Prüfzeichen und den Geschwindigkeitsbereich des               fungstag im Rahmen einer
                                    Schaublattes mit dem Prüfzeichen und dem Geschwindigkeitsbereich             Fahrstunde bereits ein Schau-
                                    des Kontrollgerätes auf Übereinstimmung;                                     blatt ausgefüllt, kann dieses für
                                                                                                                 die Aufgabe verwendet werden.
                                  • füllt die Vorderseite des Schaublattes aus (Name und Vorname,
                                    amtliches Kennzeichen, Datum, Ort und Kilometerstand der Abfahrt);           Die Abfahrtkontrolle bezieht
                                                                                                                 sich ausschließlich auf die Vor-
                                  • legt das Schaublatt ordnungsgemäß ein;                                       derseite der Diagrammscheibe
                                  • überprüft die eingestellte Uhrzeit.                                          (Ausnahme: Prüfzeichen des
                                                                                                                 Schaublattes).
 2.1.     Bedienung der           Digitaler Fahrtenschreiber:
 3.1.2    Schalter am             Der Bewerber stellt eine vom aaSoP vorgegebene Aktivität (Arbeitsunter-
          Fahrtenschreiber        brechung bzw. Tagesruhezeit, Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit) ein.
                                  Analoger Fahrtenschreiber:
                                  Der Bewerber
                                  • ordnet den Zeitgruppenschalter 1 dem Lenkenden und den
                                    Zeitgruppenschalter 2 dem Fahrlehrer zu;
                                  • stellt bei nicht automatischer Aufzeichnung der Lenkzeit den
                                    Zeitgruppenschalter auf „Lenkzeit“.


                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 20 – 2020                                                     644                                        VkBl. Amtlicher Teil

 Nr.     Sachgebiet               Anforderungen                                                            Hinweise
 2.1.    Bedeutung der            Digitaler Fahrtenschreiber:
 3.1.3   Kontrolllampen des       Der Bewerber quittiert eine angezeigte Störungsmeldung im Display
         Fahrtenschreibers;       (Fahrerkarte fehlt).
         Ausfall des Geräts
                                  Analoger Fahrtenschreiber:
                                  Der aaSoP lässt sich vom Bewerber
                                  • die rote Funktionskontrolllampe oder
                                  • die Geschwindigkeitswarnlampe oder
                                  • die Laufkontrolle der Uhr (Sekundenanzeige, rot-weiß schraffierte
                                     Scheibe) zeigen.
 2.1.    Benennen der             Der Bewerber zeigt und benennt die Symbole der vier Zeitgruppen          Die Erläuterung weiterer Sym-
 3.1.4   Symbole auf dem          • Lenkzeiten                                                             bole auf dem Fahrtenschreiber
         Fahrtenschreiber                                                                                  wird bei dieser Aufgabe nicht
                                  • sonstige Arbeitszeiten                                                 verlangt.
                                  • Bereitschaftszeit
                                  • Arbeitsunterbrechungen und Tagesruhezeiten
 2.1.    Überprüfen eines         Digitaler Fahrtenschreiber:                                              Der Bewerber überprüft unter
 3.1.5   Schaublattes bzw.        Der Bewerber zeigt anhand eines Ausdrucks die                            b) die Dauer der Fahrunterbre-
         eines Ausdrucks des                                                                               chung, nicht die Art der Fahrt-
         Fahrtenschreibers        • Tages- und Gesamtkilometer,                                            unterbrechung.
         a) Wie viele Kilometer   • Dauer der Fahrtunterbrechung,                                          Die Überprüfung erfolgt anhand
            wurden gefahren?      • Dauer der Lenkzeit vor der Pause,                                      eines nach Fahrt- bzw. Arbeits-
         b) Wie lange war die     • dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitungen.                       ende erstellten Ausdrucks.
            Fahrtunterbre-        Analoger Fahrtenschreiber:                                               Die Überprüfung erfolgt anhand
            chung?                Der Bewerber                                                             einer nach Fahrt- bzw. Arbeits-
         c) Nach wie viel                                                                                  ende abgeschlossenen Dia-
                                  • zeigt anhand der Zeitskala die Dauer der Fahrtunterbrechung;           grammscheibe (möglichst aus
            Stunden wurde die
            erste Pause ein-      • zeigt anhand der Zeitskala die Dauer der Lenkzeit vor der Pause;       dem Fundus des Bewerbers).
            gelegt?               • zeigt im Geschwindigkeitsfeld die gefahrene Höchstgeschwindigkeit.
         d) Welche Höchst-
            geschwindigkeit
            wurde gefahren
            bzw. wurden
            Geschwindigkeits-
            überschreitungen
            dokumentiert?
 2.1.    Ausfüllen des            Digitaler Fahrtenschreiber:
 3.1.6   Schaublattes des         Der Bewerber
         Fahrtenschreibers
         bzw. Abmelden am         • betätigt ggf. den Kartenauswurf;
         Fahrtenschreiber am      • aktiviert die Ruhezeit.
         Ende einer Fahrt         Analoger Fahrtenschreiber:
                                  Der Bewerber nimmt die erforderlichen Eintragungen am Ende einer         Die Abfahrtkontrolle bezieht
                                  Fahrt vor                                                                sich ausschließlich auf die
                                  • Datum                                                                  Vorderseite des Schaublattes.
                                                                                                           Grundlage ist eine abgeschlos-
                                  • Ort                                                                    sene Diagrammscheibe des
                                  • Kilometerstand am Ende der Fahrt                                       Bewerbers.
                                  • Gesamtstrecke
                                  • gefahrene Kilometer des Arbeitstages
 2.1.    Bremsen
 3.2
 2.1.    Kontrolle des            Der Bewerber überzeugt sich vom ausreichenden Stand der                  Der Flüssigkeitsstand im
 3.2.1   Standes der              Bremsflüssigkeit.                                                        Vorratsbehälter der hydraul.
         Bremsflüssigkeit                                                                                  Kupplung ist nicht Gegenstand
                                                                                                           dieser Aufgabe.
 2.1.    Prüfen der Druck-        Der Bewerber
 3.2.2   warneinrichtung          • erläutert, dass die Druckwarneinrichtung vor einem nicht ausreichen-
                                    den Vorratsdruck warnt;
                                  • prüft durch mehrfaches Betätigen der Betriebsbremse im Stand das
                                    Ansprechen der Druckwarneinrichtung.


                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
4

VkBl. Amtlicher Teil                                              645                                                        Heft 20 – 2020

Nr.     Sachgebiet              Anforderungen                                                               Hinweise
2.1.    Vorratsdruck auf-       Der Bewerber füllt mit leicht erhöhter Motordrehzahl die Luftbehälter bis
3.2.3   bauen, Fahrbereit-      zur Fahrbereitschaft.
        schaft feststellen
2.1.    Prüfen, ob              Der Bewerber prüft, ob die Freiheit der Pedalwege durch im Führerhaus
3.2.4   Pedalwege frei sind     befindliche Gegenstände beeinträchtigt werden könnte.
2.1.    Sichtprüfung der        Der Bewerber                                                                Die Überprüfung erfolgt
3.2.5   Betriebs- und           • sichert das Fahrzeug durch Unterlegkeil(e);                               exemplarisch an einem Rad.
        Feststellbremse                                                                                     Eine Sichtprüfung ist z. B. nicht
                                • lässt die Betriebs- und Feststellbremse betätigen, beobachtet dabei
                                  die Bewegung des Bremsgestänges und prüft das gleichmäßige Aus-           möglich bei Fahrzeugen mit
                                  und Einfahren der Kolbenstange des Bremszylinders und die                 hydraulischer Bremse, Spreiz-
                                  Bewegung des Bremsgestänges.                                              keilbremse, Scheibenbremse.

2.1.    Vorrat des Frost-       Der Bewerber
3.2.6   schutzmittels prüfen    • entwässert (falls möglich) bei Fahrzeugen mit Lufttrockner einen Luft-
                                  behälter oder verweist ggf. auf die entsprechende Anzeige im Display;
                                • prüft bei Fahrzeugen mit Frostschützern, ob gemäß Betriebsanleitung
                                  genügend Frostschutzmittel vorhanden ist.
2.1.    Räder, Reifen,
3.3     Federung, Lenkung
2.1.    Prüfen der Reifen-      Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Anga-         Die Überprüfung erfolgt
3.3.1   größe anhand der        ben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete         exemplarisch an einem Rad.
        Zulassungsbeschei-      Maßnahmen vor (z. B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Insti-
        nigung Teil I           tutionen).
        (Fahrzeugschein)
2.1.    Prüfen der Tragfähig-   Der Bewerber vergleicht die Angaben im Fahrzeugschein mit den Anga-         Die Überprüfung erfolgt
3.3.2   keit und der Höchst-    ben auf der Reifenseitenwand und schlägt bei Abweichungen geeignete         exemplarisch an einem Rad.
        geschwindigkeit der     Maßnahmen vor (z. B. Anfrage bei Hersteller oder überwachenden Insti-
        Reifen anhand der       tutionen).
        Zulassungsbeschei-
        nigung Teil I
        (Fahrzeugschein)
2.1.    Prüfen des Reifen-      Der Bewerber                                                                Die Überprüfung erfolgt an
3.3.3   zustandes (Profil,      • zeigt ggf. vorhandene Verschleißindikatoren und prüft, ob noch            einer Achse bzw. exemplarisch
        Beschädigung,             ausreichend Profiltiefe vorhanden ist;                                    an einem Rad.
        Fremdkörper) und
        des Reifendruckes       • prüft, ob die Lauffläche gleichmäßig abgelaufen ist;
                                • überprüft Lauffläche und Reifenseitenwände auf sichtbare
                                  Beschädigungen;
                                • prüft, ob sich Fremdkörper im Reifen und zwischen den
                                  Zwillingsreifen befinden;
                                • führt eine Sichtkontrolle hinsichtlich der Feststellung deutlich
                                  erkennbarer unterschiedlicher Luftdrücke an einer Achse durch.
2.1.    Sichtprüfung            Der Bewerber prüft, ob                                                      Die Überprüfung erfolgt
3.3.4   des Sitzes der          • alle Radmuttern vorhanden sind;                                           exemplarisch an einem Rad.
        Radmuttern
                                • diese sichtbar lose sind.
2.1.    Prüfen der Felgen auf Der Bewerber überprüft die Felge auf Beschädigungen.                          Die Überprüfung erfolgt
3.3.5   Beschädigung                                                                                        exemplarisch an einer Felge.
2.1.    Prüfung der             Der Bewerber prüft, ob das Reserverad ordnungsgemäß untergebracht
3.3.6   Reserveradsicherung     und zweifach gegen Verlieren gesichert ist.
2.1.    Sichtprüfung der        Mechanische Federung
3.3.7   Federung                Der Bewerber prüft, ob
                                • Federn gebrochen sind;
                                • sich Federn verschoben haben.
                                Luftfederung
                                Der Bewerber prüft
                                • die Luftbälge auf Beschädigungen und Dichtheit;
                                • ob der Fahrzeugaufbau parallel zur Fahrzeugachse steht.


                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 20 – 2020                                                       646                                           VkBl. Amtlicher Teil

 Nr.      Sachgebiet              Anforderungen                                                                 Hinweise
 2.1.     Funktion der            Der Bewerber prüft, ob die Räder bei laufendem Motor mit geringerer
 3.3.8    Lenkhilfe prüfen        Lenkkraft – gegenüber stehendem Motor – bewegt werden können.
 2.1.     Lenkungsspiel           Der Bewerber überprüft das vorhandene Lenkungsspiel.                          Bei Fahrzeugen mit Servolen-
 3.3.9    prüfen                                                                                                kung erfolgt die Überprüfung
                                                                                                                bei laufendem Motor (Betriebs-
                                                                                                                anleitung beachten).
 2.1.     Ölstand der             Der Bewerber
 3.3.10   Servolenkung prüfen     • kontrolliert den Flüssigkeitsstand im Ausgleichsbehälter nach
                                    Betriebsanleitung (bei stehendem Motor) oder
                                  • zeigt, wo im Display ein zu geringer Flüssigkeitsstand angezeigt wird
                                    (Symbol, Text).
 2.1.     Elektrische Ausstat-    Vorbemerkung:
 3.4      tung/Beleuchtungs-      Die Sichtkontrolle der Beleuchtungseinrichtungen erfolgt i. d. R. durch
          einrichtungen/Kont-     den Bewerber.
          rolleinrichtungen
 2.1.     Standlicht, Abblend-    Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
 3.4.1    licht, Fernlicht, Um-
          rissleuchten vorne,
          Funktion prüfen
 2.1.     Bremsleuchten,          Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
 3.4.2    Kennzeichenbe-
          leuchtung, Rück-
          strahler prüfen
 2.1.     Hupe, Lichthupe,        Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
 3.4.3    Warnblinklicht,
          Seitenmarkierungs-
          leuchten, Funktion
          prüfen
 2.1.     Batterie (Anschlüsse,   Der Bewerber prüft
 3.4.4    Befestigung) prüfen     • das Vorhandensein einer Polabdeckung und den festen Sitz der
                                    Polanschlüsse;
                                  • den festen Sitz der Batterie.
 2.1.     Kontrolllampen be-      Der Bewerber
 3.4.5    nennen oder Kont-       • zeigt die vom aaSoP benannten Kontrolllampen (z. B. Blinker,
          rollsysteme aktivie-      Warnblinklicht, Fernlicht, Bremse, ABS, Temperaturanzeigen);
          ren und an zwei
          Beispielen erläutern    • betätigt (soweit möglich) die jeweilige Einrichtung.

 2.1.     Schluss-, Umriss-       Der Bewerber prüft Funktion, Sauberkeit und Zustand.
 3.4.6    leuchten hinten,
          Funktion prüfen
 2.1.     Motor/Betriebsstoffe
 3.5
 2.1.     Sichtprüfung von        Der Bewerber                                                                  Bei betriebswarmem Motor ist
 3.5.1    Kühler und Kühllei-     • zeigt am Ausgleichsbehälter den Kühlmittelstand;                            der Kühler bzw. der Ausgleichs-
          tungen, Kontrolle des                                                                                 behälter grundsätzlich nicht zu
          Kühlflüssigkeits-       • überprüft das Kühlsystem auf Dichtheit (Kühler, Kühlleitungen);             öffnen.
          standes                 • erläutert, ob und ggf. wie ein zu geringer Kühlmittelstand angezeigt
                                    wird (z. B. Display, Warnton, Kontrollleuchte).
 2.1.     Kontrolle des           Der Bewerber
 3.5.2    Motorölstandes          • kontrolliert den Ölstand mittels Ölpeilstab oder Display (Ölrückflusszeit
                                    beachten);
                                  • zeigt, wo Motoröl nachgefüllt wird.
 2.1.     Dichtheit der           Der Bewerber
 3.5.3    Kraftstoffanlage,       • kontrolliert den Kraftstoffvorrat an der Tankanzeige;
          Kraftstoffleitung,
          Kraftstoffvorrat        • erläutert, wie sich notfalls der Kraftstoffvorrat am Tank selbst
          prüfen                    feststellen lässt (z. B. Lampe, Stab);
                                  • prüft die Kraftstoffanlage auf Dichtheit (z. B. Tank, Tankverschluss,
                                    Anschlüsse der Kraftstoffzuleitungen und Kraftstoffableitungen,
                                    Kraftstofffilter, Einspritzpumpe und -leitungen).


                                  Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                              647                                                        Heft 20 – 2020

Nr.     Sachgebiet              Anforderungen                                                                Hinweise
2.1.    Sichtprüfung des        Der Bewerber kontrolliert den/die Keil(rippen)riemen auf erkennbare
3.5.4   Antriebs von Neben-     Schäden und Abnutzungen (z. B. Risse, Ausfransungen, Verölungen).
        aggregaten (z. B.
        Lichtmaschine, Servo-
        und Wasserpumpe)
2.1.    Flüssigkeitsvorrat in   Der Bewerber kontrolliert den Flüssigkeitsstand eines Vorratsbehälters
3.5.5   Scheiben- und           der Waschanlage oder am Display im Führerhaus.
        Scheinwerferwasch-
        anlage kontrollieren
2.1.    Überprüfung der         Der Bewerber                                                                 Bei trockener und bei durch In-
3.5.6   Scheibenwaschanla-      • betätigt die Scheibenwaschanlage und prüft, ob die Spritzdüsen die         sekten verschmutzter Scheibe
        ge und der Einstel-       Scheibe zielgerichtet besprühen;                                           hat die Betätigung zu unterblei-
        lung der Spritzdüsen                                                                                 ben, um Schäden zu vermeiden.
                                • zeigt, wie man die Spritzdüsen reinigen und einstellen kann.
                                                                                                             Ein tatsächliches Einstellen der
                                                                                                             Spritzdüsen erfolgt nicht.
2.1.    Überprüfung der Zu-     Der Bewerber
3.5.7   standsanzeige für       • zeigt die Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage (z. B. Wartungsanzei-
        Luftfilteranlage          ger, Röhrchen, Display);
                                • überprüft (soweit möglich) gemäß Betriebsanleitung den Grad der
                                  Verschmutzung.
2.1.    Ausrüstung/Aufbau/
3.6     Zusatzeinrichtung
2.1.    Warnleuchte (Funk-      Der Bewerber prüft
3.6.1   tion), Warndreieck,     • das Vorhandensein des Warndreiecks;
        Warnweste (Vorhan-
        densein)                • die Funktion der Warnleuchte (einschließlich Batterietest, aber ohne
                                  weitere Erklärung des Tests);
                                • das Vorhandensein der Warnwesten.
2.1.    Unterlegkeile (An-      Der Bewerber prüft
3.6.2   zahl, Unterbringung)    • die Anzahl der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Unterlegkeile;
                                • die ordnungsgemäße Befestigung durch zweifache Sicherung.
2.1.    Verbandkasten           Der Bewerber
3.6.3   (Unterbringung)         • zeigt, wo der Verbandkasten/die Verbandkästen untergebracht sind;
        (nicht bei Klasse T)
                                • zeigt die entsprechende DIN-Nummer;
                                • prüft das Haltbarkeitsdatum.
2.1.    Bordwände,              Der Bewerber                                                                 Eine weiterführende Überprü-
3.6.4   Verschlüsse,            • prüft die Bordwände/Ladeeinrichtung auf Beschädigungen und deren           fung der Plane erfolgt durch
        Gepäckklappen             Verschlüsse auf ordnungsgemäßen Sitz;                                      Aufgabe 3.6.7.
        (nicht bei Klasse T),
        Plane, Ladeeinrich-     • prüft bei Wechselbehältern/Containern die Verriegelung der
        tung, Ladungssiche-       Verschlüsse mit dem Fahrgestell;
        rung (Zustandskont-     • prüft bei KOM die Gepäckklappen auf Geschlossensein und Sicherung
        rolle) (nicht bei         (z. B. Rundgang, Kontrollleuchte, Anzeige im Display);
        Klasse T)               • prüft, ob Wartungsklappen, Werkzeugkisten und Staufächer
                                  verschlossen und verriegelt sind;
                                • zeigt, dass die mitgeführte Ladung gesichert ist.
2.1.    Sichtprüfung der An-    Der Bewerber prüft                                                           Die Überprüfung des Kupp-
3.6.5   hängekupplung           • das Fangmaul auf Beschädigungen;                                           lungsbolzens (Verschleißmaße,
                                                                                                             Höhenspiel) ist nicht Bestand-
                                • die Traverse auf Risse;                                                    teil der Prüfung.
                                • die Kontrollanzeige (z. B. Taststift, Stellrad, optische Anzeige) auf
                                  korrektes Schließen der Anhängekupplung.
2.1.    Zustand der Schei-      Der Bewerber prüft
3.6.6   ben und Spiegel         • Frontscheibe und Spiegel auf Sauberkeit und Beschädigungen
        (Sauberkeit, Beschä-      (z. B. Risse, Krater);
        digung)
                                • den festen Sitz der Spiegelhalterungen.
2.1.    Plane/Spriegel (Zu-     Der Bewerber
3.6.7   stand und Befesti-      • prüft die Plane auf sichtbare Schäden (z. B. Risse) und ordnungsge-
        gung kontrollieren,       mäße Befestigung (z. B. Verschlüsse, Planenschnur, festen Sitz);
        prüfen, ob Plane frei
        von Wasser oder u. U.   • kontrolliert den ordnungsgemäßen Sitz der Spriegel;
        von Schnee und Eis)     • prüft, ob die Plane/der Aufbau frei von Wasser, Schnee oder Eis ist.


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Heft 20 – 2020                                                    648                                         VkBl. Amtlicher Teil

 Nr.      Sachgebiet            Anforderungen                                                              Hinweise
 2.1.     Handfertigkeiten
 3.7
 2.1.     Überprüfung der       Der Bewerber prüft, ob
 3.7.1    Notausstiege und      • die Notausstiege gekennzeichnet und frei zugänglich sind;
          Nothämmer
                                • die Nothämmer vorhanden und ordnungsgemäß befestigt sind.
 2.1.     Erläutern oder        Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der
 3.7.2    Demonstrieren des     Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe.
          Auswechselns einer
          Glühlampe im
          Scheinwerfer (gilt
          nicht für Gasent-
          ladungslampe)
 2.1.     Erläutern oder        Der Bewerber erläutert oder demonstriert nach den Vorgaben der
 3.7.3    Demonstrieren des     Betriebsanleitung das Auswechseln einer Glühlampe.
          Auswechselns einer
          Glühlampe in
          Brems-, Blink- oder
          Schlussleuchte
 2.1.     Funktionsprüfung      Der Bewerber betätigt
 3.7.4    der Verständigungs-   • die Verständigungsanlage (Lautsprecheranlage) durch Einschalten des
          anlage mit Regelung     Fahrermikrofons, macht eine Ansage und variiert dabei die Lautstärke;
          der Lautstärke und
          Umschalten zwi-       • die Lautsprecheranlage des Beifahrermikrofons und macht eine
          schen Fahrer- und       Ansage.
          Beifahrermikrofon
 2.1.     Funktionsprüfung      Der Bewerber                                                               Die Überprüfung der Reversier-
 3.7.5    der Türbetätigungs-   • betätigt die Schalter zum Öffnen/Schließen der Fahrgasttüren;            einrichtung und das Abschlie-
          anlage (auch von                                                                                 ßen des KOM werden nicht
          außen)                • weist auf die Warnleuchte zur Anzeige der Türstellung hin;               verlangt.
                                • betätigt den außen liegenden Schalter zum Öffnen/Schließen der Tür.
 2.1.     Demonstrieren des     Der Bewerber demonstriert
 3.7.6    vorschriftsmäßigen    • Sicherungsmaßnahmen, die innerhalb des KOM durchgeführt werden
          Absicherns eines        müssen (Warnblinklicht einschalten, Feststellbremse einlegen, Motor
          liegen gebliebenen      ausschalten, Ansprache der Fahrgäste, ggf. Fahrgäste aussteigen
          Fahrzeugs               lassen);
                                • Sicherungsmaßnahmen, die außerhalb des KOM durchgeführt werden
                                  müssen (Warnweste tragen, Warndreieck aufstellen, Warnleuchte
                                  zwischen Fahrzeug und Warndreieck).
 2.1.     Demonstrieren der     Der Bewerber betätigt den Nothahn und öffnet eine Tür von Hand.            Ist eine Notbetätigungseinrich-
 3.7.7    Notbetätigung der                                                                                tung verplombt oder mit einer
          Türen                                                                                            nicht zerstörungsfreien Ab-
                                                                                                           deckung versehen, ist die
                                                                                                           Notbetätigung zu erläutern.
 2.1.     Beschreibung der      Der Bewerber erläutert die Handhabung des Feuerlöschers anhand der
 3.7.8    Handhabung des        Herstellerangaben.
          Feuerlöschers
 2.1.     Kontrolle einer Si-   Der aaSoP gibt den Ausfall einer Beleuchtungseinrichtung vor.              Eine Sicherung soll nicht her-
 3.7.9    cherung bzw. Hand-    Der Bewerber                                                               ausgenommen, ein vorhande-
          habung des Siche-                                                                                ner Sicherungsautomat aber
          rungsautomaten        • zeigt z. B. mit Hilfe der Betriebsanleitung des Fahrzeugs die entspre-   betätigt werden.
                                  chende Sicherung oder den entsprechenden Sicherungsautomaten;
                                • betätigt ggf. den Sicherungsautomaten (ausschalten, einschalten).
 2.1.     Bedienung der         Der Bewerber
 3.7.10   Heizungs- und         • bedient anhand der Vorgaben der Betriebsanleitung die Heizungs- und
          Lüftungsanlage          Lüftungsanlage (z. B. Belüftung des Fahrgastraumes und des Fahrer-/
          erklären                Beifahrerraumes, Bedienung der Klimaanlage, Stand- bzw. Zusatz-
                                  heizung).




(VkBl. 2020 S. 642)

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VkBl. Amtlicher Teil                                           649                                               Heft 20 – 2020

Nr. 159 Änderung der Richtlinie für die theo-                                          zes einschließlich der Kopfstütze und
        retische Prüfung der Bewerber um                                               ggf. auch des Lenkrades, das Anlegen
        eine Erlaubnis zum Führen von Kraft-                                           des Sicherheitsgurts, die ordnungsge-
        fahrzeugen nach Anlage 7 der Fahr-                                             mäße Einstellung der Rückspiegel und
                                                                                       ordnungsgemäß geschlossene Türen
        erlaubnis-Verordnung (FeV) vom
                                                                                       achten.“
        07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869)
                                                                      b) In Nummer 1.7 Satz 6 3. Spiegelstrich wird das
                             Bonn, den 05. Oktober 2020                  Wort „oder“ durch die Wörter „und/oder“ ersetzt.
                             StV11/7324.5/20­34/3374912
                                                                      c)   In Nummer 2.2.1.1 wird nach Satz 2 folgender
Zu der mit Verlautbarung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. I.                    Satz eingefügt:
869) bekannt gemachten Richtlinie für die theoretische
Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von                      „Sie sind auf verkehrsarmen Straßen oder Plät-
Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis­Verord­                    zen, möglichst in der Ebene durchzuführen.“
nung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (Prüfungsrichtlinie –                 d) In Nummer 2.3.1.3 wird in der Tabelle „Grund-
theoretische Prüfung), die ab 01. Januar 2021 anzuwen­                   fahraufgaben der Klasse AM“ das Wort „Halb-
den ist, hat sich redaktioneller bzw. klarstellender                     messer“ durch das Wort „Radius“ ersetzt.
Änderungsbedarf ergeben.
                                                                      e)   In Nummer 2.3.5.2 wird in der Tabelle „Grund-
Die Prüfungsrichtlinie – theoretische Prüfung wird daher                   fahraufgaben der Klasse CE (Sattelkraftfahrzeu-
im Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbe­                         ge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)“
hörden wie folgt geändert:                                                 in Zeile 1 die Angabe „GA-Nr.“ durch die Angabe
Im Vorwort zu Teil B wird in Nummer 3 Satz 2 Nummer 2                      „GFA-Nr.“ ersetzt.
Buchstabe b nach der Angabe „C,“ die Angabe „CE,“ ein­                f)   In Nummer 2.3.6 wird folgende Nummer 2.3.6.2
gefügt.                                                                    eingefügt und aus der bisherigen Nummer 2.3.6.2
                                                                           wird die Nummer 2.3.6.3.
                              Bundesministerium für
                          Verkehr und digitale Infrastruktur               „2.3.6.2    Nachfolgende Tabelle beschreibt Aus-
                                    Im Auftrag                                         wahl und Anzahl der zu prüfenden
                              Renate Bartelt­Lehrfeld                                  Grundfahraufgaben. Die Auswahl trifft
                                                                                       der aaSoP.

                                                                                        Grundfahraufgaben der         GFA­
(VkBl. 2020 S. 649)                                                                     Klasse T                      Nr.
                                                                                        Rückwärtsfahren geradeaus     6.1    O
                                                                                        Summe der zu fahrenden GFA           1
Nr. 160 Änderung der Richtlinie für die prak-
        tische Prüfung der Bewerber um eine                                            O = obligatorisch“
        Erlaubnis zum Führen von Kraftfahr-                           g)   In Nummer 3.1.2.5 werden die Sätze 3 bis 5 wie
        zeugen nach Anlage 7 der Fahrer-                                   folgt gefasst:
        laubnis-Verordnung (FeV) vom
                                                                           „Stärker getönte Scheiben sind jedoch zulässig,
        07. Oktober 2019 (VkBl. S. 869)                                    wenn die Fahrzeuge serienmäßig und werksseitig
                                                                           damit ausgerüstet sind und der Transmissions-
                             Bonn, den 05. Oktober 2020                    grad (Lichtdurchlässigkeit) einen Wert von 20 %
                             StV11/7324.5/20-34/3374912                    nicht unterschreitet. Von diesem Wert ist eine Ab-
Zu der mit Verlautbarung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. I.                    weichung von 5 Prozentpunkten zulässig. D. h.
869) bekannt gemachten Richtlinie für die praktische Prü-                  eine Lichtdurchlässigkeit von 15 % darf nicht
fung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von                         unterschritten werden.“
Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verord-               h)   In Nummer 3.2 werden in Satz 2 im 1. Spiegel-
nung (FeV) vom 07. Oktober 2019 (Prüfungsrichtlinien –                     strich nach dem Wort „Fahrerspiegel“ die Wörter
praktische Prüfung), die ab 1. Januar 2021 anzuwenden                      „oder andere zugelassene Einrichtungen für in-
ist, hat sich unter anderem aufgrund rechtlicher Änderun-                  direkte Sicht“ eingefügt.
gen und darüber hinaus auch noch redaktioneller bzw.
klarstellender Änderungsbedarf ergeben.                          2.   In Teil B werden die klassenspezifischen Fahraufga-
                                                                      benkataloge aller Fahrerlaubnisklassen wie folgt ge-
Die Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung wird daher im
                                                                      ändert:
Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbehör-
den wie folgt geändert:                                               a)   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse AM wird wie
                                                                           folgt geändert:
1.   Teil A wird wie folgt geändert:
     a)   Nummer 1.4.8.3.1 wird wie folgt gefasst:                         aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1,
                                                                               4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz
          „1.4.8.3.1 Vor Beginn der Fahrt muss der Bewer-                      „Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (Num-
                     ber auf die richtige Einstellung des Sit-                 mer 1.1.2.1, 4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spie-

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Heft 20 – 2020                                               650                                VkBl. Amtlicher Teil

             gelstrich (Nummer 3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1),                „Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (1.1.2.1,
             4. Spiegelstrich (8.1.2.1) wird jeweils das                  4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spiegelstrich
             Wort „Differenzgeschwindigkeiten“ durch                      (3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1), 4. Spiegelstrich
             das Wort „Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.                 (8.1.2.1) wird jeweils das Wort „Differenzge-
                                                                          schwindigkeiten“ durch das Wort „Differenz-
         bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für                      geschwindigkeit“ ersetzt.
             überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie-
             gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe-                bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für
             renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter                      überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie-
             „hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.                    gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe-
         cc) Die Nummer 4.2.2.2 wird wie folgt geändert:                  renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter
                                                                          „hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.
             Im Absatz „Variationen der Handlungsanfor-
             derungen entsprechend der Spezifik der Si-               cc) In Nummer 1.1.2.2, 1.2.2.2, 1.3.2.2, 2.1.2.2,
             tuationsklassen“ Satz 5 wird das Wort „Hall-                 3.1.2.2, 3.2.2.2, 4.1.2.2, 4.2.2.2, 4.3.2.2,
             linie“ durch das Wort „Haltlinie“ ersetzt.                   4.4.2.2, 5.1.2.2, 6.1.2.2, 6.2.2.2 und 8.1.2.2,
                                                                          Absatz „Schwere Fehler (* = sofortige Been-
         dd) Die Nummer 4.4.2.2 wird wie folgt geändert:                  digung)“, 1. Spiegelstrich (1.1.2.2, 1.3.2.2,
             Im Absatz „Schwere Fehler (* = sofortige Be-                 3.1.2.2), 2. Spiegelstrich (1.2.2.2, 2.1.2.2,
             endigung)“, 4. Spiegelstrich wird im Klam-                   3.2.2.2), 3. Spiegelstrich (4.2.2.2, 5.1.2.2),
             merzusatz Satz 1 gestrichen.                                 4. Spiegelstrich (4.4.2.2, 6.1.2.2), 5. Spiegel-
                                                                          strich (4.3.2.2, 6.2.2.2), 6. Spiegelstrich
    b) Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A1 wird wie                     (4.1.2.2, 8.1.2.2) wird im Klammerzusatz
       folgt geändert:                                                    Satz 1 jeweils wie folgt gefasst:
         aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1,                „Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei
             4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz                50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro
             „Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (Num-                     10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende
             mer 1.1.2.1, 4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spie-            Fahrzeuge, Elektrokleinstfahrzeuge und Fuß-
             gelstrich (Nummer 3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1),
                                                                          gänger (mind. 1,5 m innerorts und 2 m außer-
             4. Spiegelstrich (8.1.2.1) wird jeweils das
                                                                          orts).“.
             Wort „Differenzgeschwindigkeiten“ durch
             das Wort „Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.             dd) In Nummer 1.3.2 wird vor dem Wort „Ver-
         bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für                      kehrsbeobachtung“ die Gliederungsnummer
             überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie-                   1.3.2.1 gesetzt. Die Nummer 1.3.2.1 wird
             gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe-                    durch 1.3.2.2 ersetzt. Die Nummer 1.3.2.2
             renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter                      wird durch 1.3.2.3 ersetzt. Die Num-
             „hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.                    mer 1.3.2.3 wird durch 1.3.2.4 ersetzt. Die
                                                                          Nummer 1.3.2.4 wird durch 1.3.2.5 ersetzt.
         cc) In Nummer 1.1.2.2, 1.2.2.2, 1.3.2.2, 2.1.2.2,
             3.1.2.2, 3.2.2.2, 4.1.2.2, 4.2.2.2, 4.3.2.2,             ee) In Nummer 2.1.2.4, Absatz „Leichte Fehler“
             4.4.2.2, 5.1.2.2, 6.1.2.2, 6.2.2.2 und 8.1.2.2,              1. Spiegelstrich werden die Wörter „Fehlen-
             Absatz „Schwere Fehler (* = sofortige Been-                  de oder falsche“ durch das Wort „Fehlerhaf-
             digung)“, 1. Spiegelstrich (1.3.2.2, 3.1.2.2),               te“ ersetzt.
             2. Spiegelstrich (1.1.2.2, 1.2.2.2, 2.1.2.2,
             3.2.2.2), 3. Spiegelstrich (4.2.2.2, 5.1.2.2),           ff) In Nummer 4.2.2.2, Absatz „Variationen der
             4. Spiegelstrich (4.4.2.2, 6.1.2.2), 5. Spiegel-             Handlungsanforderungen entsprechend der
             strich (4.3.2.2, 6.2.2.2), 6. Spiegelstrich                  Spezifik der Situationsklassen“ Satz 5 wird
             (4.1.2.2, 8.1.2.2) wird im Klammerzusatz                     das Wort „Halllinie“ durch das Wort „Haltli-
             Satz 1 jeweils wie folgt gefasst:                            nie“ ersetzt.
             „Der Sicherheitsabstand zur Seite beträgt bei         d) Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A wird wie
             50 km/h mind. 1 m. Zunahme um 10 cm pro                  folgt geändert:
             10 km/h. Ausnahmen: einspurig fahrende
             Fahrzeuge, Elektrokleinstfahrzeuge und Fuß-              aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1,
             gänger (mind. 1,5 m innerorts und 2 m außer-                 4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz
             orts).“.                                                     „Leichte Fehler“, 1. Spiegelstrich (1.1.2.1,
                                                                          4.1.2.1, 4.3.2.1, 4.4.2.1), 2. Spiegelstrich
         dd) In Nummer 4.2.2.2, Absatz „Variationen der                   (3.1.2.1, 4.2.2.1, 5.1.2.1), 4. Spiegelstrich
             Handlungsanforderungen entsprechend der                      (8.1.2.1) wird jeweils das Wort „Differenzge-
             Spezifik der Situationsklassen“ Satz 5 wird                  schwindigkeiten“ durch das Wort „Differenz-
             das Wort „Halllinie“ durch das Wort „Haltlinie“              geschwindigkeit“ ersetzt.
             ersetzt.
                                                                      bb) In Nummer 1.1.2.3 Absatz „Beispiele für
    c)   Der Fahraufgabenkatalog der Klasse A2 wird wie
                                                                          überdurchschnittliche Leistungen“ 2. Spie-
         folgt geändert:
                                                                          gelstrich werden die Wörter „hohen Diffe-
         aa) In Nummer 1.1.2.1, 3.1.2.1, 4.1.2.1, 4.2.2.1,                renzgeschwindigkeiten“ durch die Wörter
             4.3.2.1, 4.4.2.1, 5.1.2.1 und 8.1.2.1, Absatz                „hoher Differenzgeschwindigkeit“ ersetzt.

                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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