VkBl Nr. 15 2021
Verkehrsblatt Nr. 15 2021
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
75. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 14. August 2021 Heft 15
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2021 Seite Nr. Datum VkBl. 2021 Seite
Bundesfernstraßen Wasserstraßen, Schifffahrt
153 07. 07. 2021 Allgemeines Rundschreiben 157 21. 07. 2021 Verfahren zu den grenzüberschreitenden
Straßenbau Nr. 15/2021 Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Re-
Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und publik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II
Vergabewesen; Vergabe- und Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im
Vertragsunterlagen. . . . . . . . . . . . . . . 790 Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Ein-
zugsgebiet der Oder und Weichsel“; Umweltentschei-
154 06. 05. 2021 Allgemeines Rundschreiben
dung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin
Straßenbau Nr. 13/2021
(Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczecinie,
Sachgebiet 02.3: Planung und Entwurf;
ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) vom
Entwurfsgestaltung
18. März 2020, Zeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.
Sachgebiet 07.1: Straßenverkehrstechnik
und Straßenausstattung;
KK.68 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 796
Bemessung und Gestaltung 158 19. 07. 2021 Rundschreiben der Dienststelle Schiffs-
der Straßen und Wege . . . . . . . . . . . . 792 sicherheit der BG Verkehr zur Richtlinie 2014/90/EU
(MED) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 797
Straßenverkehr
155 12. 07. 2021 Verzeichnis der in der Bundesrepublik Aufgebote
Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kraftfahr-
158a 14. 08. 2021 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 801
zeug-Haftpflichtversicherer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 793
156 08. 07. 2021 Richtlinie für die Durchführung der Sys-
temeinbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder Nichtamtlicher Teil
sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gas-
förmigen Kraftstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 793 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 808
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 15 – 2021 790 VkBl. Amtlicher Teil
Bezug: Meine Allgemeinen Rundschreiben
Bundesfernstraßen Straßenbau
Nr. 153 Allgemeines Rundschreiben 1. Nr. 12/2021 vom 29.04.2021
StB 14/7134.5/005-3496920
Straßenbau Nr. 15/2021
Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht 2. Nr. 08/2021 vom 05.03.2021
und Vergabe- StB 14/7138.4/021-3468803
wesen; 3. Nr. 08/2017 vom 24.04.2017
Vergabe- und StB 14/7138.4/021-2816930
Vertragsunterlagen
4. Nr. 04/2015 vom 08.02.2015
StB 14/7134.5/005-3524220 StB 14/7138.4/021-2361349
Bonn, den 07. Juli 2021 5. Nr. 23/2010 vom 14.09.2010
StB 14/7138.4/021-1279194
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder Anlage: STLK-Ausgabestand 06/21
Die Autobahn GmbH des Bundes
I.
ausschließlich per E-Mail
Der Querschnittsausschuss QA 6 „Standardleistungska-
nachrichtlich: talog für den Straßen- und Brückenbau“ der Forschungs-
Fernstraßen-Bundesamt gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat
unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder
Bundesanstalt für Straßenwesen und der Spitzenverbände der Bauwirtschaft die Leis-
DEGES Deutsche Einheit tungsbereiche LB 105 Verkehrssicherung an Arbeits-
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH stellen, LB 117 Verbau, Gründung und LB 122 Korrosi-
onsschutz von Stahl fortgeschrieben und den LB 115
Bundesrechnungshof Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen aktualisiert.
Betreff: Standardleistungskatalog für den
Straßen- und Brückenbau (STLK); II.
Herausgabe der Leistungsbereiche (LB) Die Änderungen im Einzelnen:
LB 105 Verkehrssicherung an LB 105 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen:
Arbeitsstellen mit Anlage 1: Für den LB 805 endete die Frist zur Stellungnahme am
Aufbau und Betrieb von 31.12.2020. Dem Querschnittskreis 6.5 lagen fünf Stel-
mobilen Stauwarnanlagen lungnahmen vor, die teilweise in den Weißdruck einge-
(4. Auflage 2021) arbeitet wurden. Mit der Herausgabe des neuen LB 105
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen wird der bisherige
LB 115 Pflasterdecken, Plattenbeläge, Gelbdruck LB 805 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen
Einfassungen (5. Auflage 2021) eingezogen.
LB 117 Verbau, Gründung LB 115 Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen:
(5. Auflage 2021)
Der Leistungsbereich LB 115 wurde, insbesondere auf-
LB 122 Korrosionsschutz von Stahl grund der Einführung der ZTV Pflaster-StB 20, komplett
(4. Auflage 2021) überarbeitet und aktualisiert.
Zurückgezogen LB 117 Verbau, Gründung:
Die Frist zur Stellungnahme für den LB 817 endete am
LB 805 Verkehrssicherung an 31.12.2020. Dem Querschnittskreis 6.3 lagen zwei Stel-
Arbeitsstellen mit Anlage 1: lungnahmen vor, die überwiegend in den Weißdruck ein-
Aufbau und Betrieb von mobilen gearbeitet wurden. Mit der Herausgabe des neuen LB 117
Stauwarnanlagen Verbau, Gründung wird der bisherige Gelbdruck LB 817
Gelbentwurf; Verbau, Gründung eingezogen.
Stand: September 2019 LB 122 Korrosionsschutz von Stahl:
LB 817 Verbau, Gründung Für den LB 822 endete die Frist zur Stellungnahme eben-
Gelbentwurf; falls am 31.12.2020. Es lagen keine Stellungnahmen vor,
Stand: September 2019 so dass gegenüber dem Gelbentwurf lediglich eine An-
passung an den neuen Abschnitt 4.3 der ZTV ING vor-
LB 822 Korrosionsschutz von Stahl genommen wurde. Mit der Herausgabe des neuen LB 122
Gelbentwurf; Korrosionsschutz von Stahl wird der bisherige Gelbdruck
Stand: September 2019 LB 822 Korrosionsschutz von Stahl eingezogen.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 791 Heft 15 – 2021
Außerdem wurden auch in diesen Leistungsbereichen die Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH
Textpassagen „…der Verwertung nach Wahl des AN zu- des Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird
führen.“ zur Klarstellung, dass auch die Verwertung selbst dieses ARS mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.
mit enthalten ist, durch „…nach Wahl des AN verwerten.“
ersetzt.
IV.
(1) Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 12/2021
III. vom 29. April 2021 (siehe Bezug 1.) hebe ich auf.
(1) Die für den STLK im „Verzeichnis der eingeführten (2) Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir weiterhin bei
und DV-technisch aktuellen Leistungsbereiche, der Anwendung des STLK eventuell festgestellte Feh-
Stand: Juni 2021“ (STLK-Ausgabestand 06/21) (s. ler mitteilen würden.
Anlage 1) aufgeführten 33 Leistungsbereiche liegen
als Buchausgabe und auf Datenträger als STLK/LB- (3) Herstellung und Vertrieb des STLK veranlasst der
Datei vor. FGSV Verlag GmbH
Der von der FGSV erstellte USB-Stick mit dem STLK- Wesselinger Str. 15 –17
Ausgabestand Juni 2021 enthält die aktuell gültige 50999 Köln
digitale Fassung für die Datenverarbeitung (AVA-Pro- Tel.: 02236/38 46 30
gramme) des STLK. Fax: 02236/38 46 40
E-Mail: info@fgsv-verlag.de,
(2) Ich weise auf den aktuell gültigen Ausgabestand Juni Internet: www.fgsv-verlag.de.
2021 hin und bitte, diesen bei der Aufstellung von
neuen Bauvertragsunterlagen im Bundesfernstraßen- (4) Die aktuellen STLK-Buchausgaben werden digital im
bau ab sofort zu verwenden. FGSV Reader veröffentlicht und können beim FGSV
Verlag (auch von Dritten) bezogen werden.
(3) Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Län-
Lizenzen der LK/LB-Dateiformate für DV-Anwendun-
der, das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer
gen können ebenfalls (auch von Dritten) beim FGSV
Einführungserlasse zu übersenden. Im Interesse einer
Verlag bezogen werden.
einheitlichen Handhabung empfehle ich, den STLK
auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden
Straßen anzuwenden. Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 14 Im Auftrag
(ref-stb14@ bmvi.bund.de) zu senden. Dr. Stefan Krause
Anlage
zum ARS Nr. 15/2021
vom 07.07.2021
StB 14/7134.5/005-3524220
Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau
Stand (06/21)
LB-Nr. Bezeichnung des Leistungsbereiches Ausgabejahr Korrekturdatum
101 Baustelleneinrichtung, Baubegleitende Leistungen (2. Auflage 2007) 05/07 (09/19)
102 Entsorgung (1. Auflage 2012) 10/12 -
103 Bodenerkundung (3. Auflage 2020) 02/20 (03/21)
104 Pflanzenlieferung (2. Auflage 2016) 08/16 (10/18)
105 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen (4. Auflage 2021) 06/21 -
106 Erdbau (5. Auflage 2018) 10/18 (03/21)
107 Landschaftsbauarbeiten (5. Auflage 2018) 10/18 (03/21)
108 Baugruben, Leitungsgräben (5. Auflage 2019) 09/19 (03/21)
109 Wasserhaltung (3. Auflage 2011) 10/11 (03/21)
110 Entwässerung für Straßen (5. Auflage 2019) 09/19 (03/21)
111 Entwässerung für Ingenieurbauten (5. Auflage 2018) 10/18 (03/21)
112 Schichten ohne Bindemittel (3. Auflage 2014) 06/14 (08/16)
113 Asphaltbauweisen (10. Auflage 2019) 09/19 (03/21)
114 Betonbauweisen (6. Auflage 2019) 09/19 (03/21)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 15 – 2021 792 VkBl. Amtlicher Teil
LB-Nr. Bezeichnung des Leistungsbereiches Ausgabejahr Korrekturdatum
115 Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen (5. Auflage 2021) 06/21 -
116 Gerüste und Behelfsbrücken (4. Auflage 2013) 09/13 (08/17)
117 Verbau, Gründung (5. Auflage 2021) 06/21 -
118 Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton (4. Auflage 2004) 08/04 (03/21)
119 Mauerwerk für Ingenieurbauten (4. Auflage 2015) 12/15 -
120 Ingenieurbauten aus Stahl (4. Auflage 2015) 12/15 (03/21)
121 Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten (4. Auflage 2003) 06/03 (03/21)
122 Korrosionsschutz von Stahl (4. Auflage 2021) 06/21 -
123 Dichtungsschichten und Fugen für Ingenieurbauten (4. Auflage 2012) 10/12 (03/21)
124 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (4. Auflage 2019) 09/19 (03/21)
125 Tunnelbau (2. Auflage 2021) 03/21 -
126 Kampfmittelräumarbeiten (1. Auflage 2020) 02/20 (03/21)
127 Lärmschutzkonstruktionen (3. Auflage 2011) 10/11 (03/21)
128 Zäune, Holzgeländer (2. Auflage 2007) 05/07 (03/21)
129 Fahrzeug-Rückhaltesysteme und Leiteinrichtungen (2. Auflage 2019) 09/19 (03/21)
130 Verkehrsschilder (4. Auflage 2019) 09/19 (03/21)
131 Fahrbahnmarkierungen (3. Auflage 2018) 05/18 (03/21)
132 Lichtsignalanlagen (2. Auflage 2015) 07/15 -
134 Kabelverlegung (2. Auflage 2021) 03/21 -
(VkBl. 2021 S. 790)
Nr. 154 Allgemeines Rundschreiben Bezug: 1. Schreiben StB 11/7122.3/4/3043800
Straßenbau Nr. 13/2021 vom 06.05.2019
Sachgebiet 02.3: Planung und
Entwurf; Entwurfs Anlage: Merkblatt zur Verbesserung der Straßen-
gestaltung infrastruktur (wird nicht mit abgedruckt)
Sachgebiet 07.1: Straßenverkehrs Fast jeder sechste Verkehrstote verunglückt mit einem
technik und Stra Motorrad. Somit besteht in der Verbesserung der Situa-
ßenausstattung; tion für Motorradfahrende ein großes Potenzial zur weite-
Bemessung und ren Reduzierung der Anzahl der Verkehrstoten. Rund drei
Gestaltung der Viertel aller Motorradfahrenden verunglücken dabei auf
Straßen und Wege sogenannten Motorradstrecken außerhalb geschlossener
Ortschaften.
StB 26/7122.3/4/3342339 Das vorliegende Merkblatt zur Verbesserung der Straßen-
Bonn, den 06. Mai 2021 infrastruktur für Motorradfahrende (MVMot) zeigt diesbe-
züglich eine Methodik zur Identifizierung unfallauffälliger
Oberste Straßenbaubehörden Strecken sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung
der Länder der Straßeninfrastruktur auf.
Für die Straßenverkehrs-Ordnung und die
Mit Schreiben vom 06.05.2019 hatte ich Ihnen den Ent-
Verkehrspolizei zuständige oberste Landesbehörden
wurf des Merkblatts zur gemeinsamen Stellungnahme der
Autobahn GmbH des Bundes Obersten Straßenbau- und den für die Straßenverkehrs-
Ordnung und die Verkehrspolizei zuständigen obersten
nachrichtlich:
Landesbehörden übersandt. Die Forschungsgesellschaft
Bundesanstalt für Straßenwesen
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun das bei-
Bundesrechnungshof gefügte MVMot fertiggestellt. Ihre Stellungnahmen wur-
den im vorliegenden Dokument weitestgehend berück-
Fernstraßen-Bundesamt sichtigt.
Betreff: Merkblatt zur Verbesserung der Hiermit gebe ich das Merkblatt zur Verbesserung der
Straßeninfrastruktur für Motorrad Straßeninfrastruktur für Motorradfahrende, Ausgabe
fahrende (MVMot), Ausgabe 2021 2021, bekannt und empfehle die Anwendung für Bundes-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 793 Heft 15 – 2021
fernstraßen sowie für Straßen in Ihrem Zuständigkeits- Nr. 156 Richtlinie für die Durchführung der
bereich. Ich würde es begrüßen, wenn Sie die Anwen- Systemeinbauprüfung sowie der
dung auch für Straßen in der Baulast anderer Träger wiederkehrenden oder sonstigen
empfehlen. Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge
Für den Bereich der Bundesfernstraßen bitte ich den mit gasförmigen Kraftstoffen
Bedarf für Verbesserungsmaßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für Motorradfahrende zu prüfen. Bonn, den 08. Juli 2021
StV 22/7341.1/40
Mehrfertigungen des Merkblatts zur Verbesserung der
Straßeninfrastruktur (MVMot), Ausgabe 2021, können Die Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprü-
beim FGSV-Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln fung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagen-
bezogen werden. prüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen
(GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie) wurde überarbeitet.
Bundesministerium für
Mit der neugefassten Richtlinie soll klargestellt werden,
Verkehr und digitale Infrastruktur
dass eine Sichtprüfung der Gastanks auch in den Fällen
Im Auftrag
zwingend durchzuführen ist, wenn diese durch Abde-
Gerhard Rühmkorf
ckungen oder Verkleidungen verdeckt sind. Im Zuge die-
ser Änderungen wurde die Richtlinie auch in einigen zu-
sätzlichen Punkten an den Stand der Technik angepasst.
(VkBl. 2021 S. 792) Außerdem wird klargestellt, dass Fahrzeuge, die mit dem
alternativen Kraftstoff Flüssigerdgas betrieben werden
können, zukünftig den gleichen Vorgaben hinsichtlich der
Prüfung der Gasanlage unterliegen. Für Kraftfahrzeuge,
deren Antrieb mittelbar oder unmittelbar mit Wasserstoff
erfolgt, ersetzt die Durchführung der Hauptuntersuchung
(§ 29 StVZO) vorübergehend die Durchführung der GAP.
Straßenverkehr
Die bisherige „Richtlinie für die Durchführung der System-
Nr. 155 Verzeichnis der in der einbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonsti-
gen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen
Bundesrepublik Deutschland
Kraftstoffen (GSP/GAP-Durchführungs-Richtlinie)“ vom
zum Geschäftsbetrieb befugten 5. April 2006 (Verkehrsblatt 2006, S. 418) mit der Ände-
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer rung vom 2. Dezember 2019 (Verkehrsblatt 2019, S. 870)
wird hiermit aufgehoben.
Berlin, den 12. Juli 2021
StV 21/7362.3/1-3530533 In Abstimmung mit den zuständigen obersten Landes-
behörden gebe ich nachstehend die überarbeitete GSP/
Nachstehend wird bekannt gegeben, dass die deutsche GAP-Durchführungs-Richtlinie bekannt.
Niederlassung des liechtensteinischen Versicherungs-
unternehmens wefox Insurance AG im Rahmen seiner Bundesministerium für
Niederlassungstätigkeit in Deutschland auch die Kraft- Verkehr und digitale Infrastruktur
fahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten darf: Im Auftrag
wefox Insurance AG Niederlassung Deutschland Guido Zielke
Urbanstraße 71
10967 Berlin
Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbau
Dem Versicherungsunternehmen wurde die Registernum- prüfung (im Folgenden als GSP bezeichnet) sowie
mer 5236 zugeteilt. der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprü
fung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen
Bundesministerium für (im Folgenden als GAP bezeichnet)
Verkehr und digitale Infrastruktur (GSP/GAPDurchführungsRichtlinie)
Im Auftrag
1. Allgemeines
Dr. Frank Albrecht
1.1 Die Richtlinie gilt für die Durchführung der GSP
nach § 41a Abs. 5 StVZO und der GAP nach § 41a
Abs. 6 und Anlage VIII Nummer 3.1.1.2 StVZO.
(VkBl. 2021 S. 793)
An Kraftfahrzeugen, deren Antrieb mittelbar oder
unmittelbar mit Wasserstoff erfolgt, ist die Gas-
anlage im Rahmen der Hauptuntersuchung nach
§ 29 StVZO zu prüfen; die Prüfung und die Be-
urteilung zum System Wasserstoff (System-ID
S038) nach Anlage 1 der „Vorgaben-Richtlinie“
erfolgt in Verbindung mit Untersuchungspunkt
106 (Gesamtsystem) der „HU-Richtlinie“. Die Ge-
nehmigung des Einbaus der Gasanlage von
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 15 – 2021 794 VkBl. Amtlicher Teil
Kraftfahrzeugen, deren Antrieb mittelbar oder un- 3.1.1 Sichtprüfung und Identifizierung der Bauteile
mittelbar mit Wasserstoff erfolgt, erfolgt nach
§ 21 StVZO (aufgrund Erlöschen der Betriebser- Die Gasanlage ist einer umfassenden Sichtprü-
laubnis gemäß § 19 Absatz 2 StVZO). fung zu unterziehen. Dabei werden der Zustand
(Beschädigung, Korrosion, Befestigung) und die
Die entsprechenden Vorschriften für Systeme, Zulässigkeit (Genehmigungszeichen, Überein-
Bauteile und selbstständige technische Einheiten stimmung mit den Fahrzeugdokumenten und/
der für das Kraftfahrzeug anzuwendenden Typ- oder Einbauschild) der Komponenten untersucht.
genehmigungsvorschriften sind zu beachten. Die Gasbehälter müssen soweit freigelegt sein,
dass die Sichtprüfung ohne Einschränkungen
1.2 Bei der Durchführung der GSP und der GAP ist
durchgeführt werden kann. Ggf. vorhandene
festzustellen, ob der Zustand und die Dichtheit
Prüfvorgaben sind einzuhalten.
der untersuchten Gasanlage eines Kraftfahr-
zeugs, dessen Antrieb mittelbar oder unmittelbar Insbesondere ist zu beachten:
mithilfe von Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG/
LNG) erfolgt, nach dem jeweiligen Stand der – Gasbehälter (Zustand, Lebensdauer und Be-
Technik als „in Ordnung“ eingestuft werden kann. festigung), Behälterarmaturen, ggf. Förder-
einheit
Dazu sind die für das Kraftfahrzeug geltenden
Herstellerhinweise und nachfolgend näher be- – Abblasvorrichtung, gasdichte Armaturenge-
schriebenen Arbeiten auszuführen. häuse und deren Anbauteile
1.3 Als Nachweis über den ermittelten Zustand des – Fülleinrichtung
Gassystems des untersuchten Kraftfahrzeugs, ist – Rückschlag-, Absperr- und weitere Ventile
von dem für die Untersuchung Verantwortlichen
ein Nachweis auszustellen, der die erfassten An- – alle gasführenden Leitungen und Schläuche
gaben, entsprechend den Vorgaben der Anlage sowie deren Verbindungselemente
XVII Nummer 2.4 StVZO ausweist. In manuell aus-
– Druckregler und/oder Verdampfer
zufüllenden Nachweisen sind die Mängel kennt-
lich zu machen. In mithilfe der elektronischen – Gasdosiereinheit/Injektoren/Mischeinrich-
Datenverarbeitung erstellten Prüfprotokollen sind tung
die Mängel in Klarschrift einzutragen. Ein Muster
für den Nachweis ist aus der Anlage ersichtlich. – Elektronisches Steuergerät, weitere elektri-
Der Nachweis ist 3 Jahre aufzubewahren. sche Komponenten
1.4 Wenn für die Überprüfung der Dichtheit der Gas- – Elektrische Kabel und Verbindungselemente
anlagen Lecksuchgeräte eingesetzt werden, sind – Warnleuchten/Kontrollleuchten bzw. –ein-
diese gemäß den Herstellervorgaben zu verwen- richtungen
den. Die Verwendung eines messtechnisch rück-
geführten Lecksuchgerätes zur Überprüfung und 3.1.2 Funktionsprüfung
Bewertung von Emissionen ist bis zur Festlegung Die Funktionsprüfung umfasst:
von Grenzwerten für maximale Gaskonzentratio-
nen bis zum 01.01.2023 ausgesetzt. – Magnetventil an jedem Gasbehälter
– falls vorhanden: Kraftstoffumschalter
2. Vorbereitende Tätigkeiten
- Sensorik
2.1 Fahrzeugzulassungsdokumente vorlegen lassen.
- weitere angeschlossene Systeme
2.2 Prüfen, ob die vorgelegten Fahrzeugzulassungs-
dokumente zum vorgestellten Kraftfahrzeug ge- 3.1.3 Dichtheitsprüfung
hören. Die Überprüfung der Fahrzeugidentifika-
Als Voraussetzung für die Prüfung der Dichtheit
tionsnummer ist hierbei obligatorisch.
muss der Gasbehälter mindestens entsprechend
2.3 Prüfen, welches Gas bei dem zu untersuchenden den Angaben in Ziffer 2.4 gefüllt sein.
Kraftfahrzeug verwendet wird, und sicherstellen,
3.1.3.1 Bei aktiviertem System ist die Dichtheitsprüfung
dass die dafür notwendige Ausrüstung vorhan-
mit einem geeigneten Lecksuchspray durchzu-
den ist.
führen. Gasleitungen, Verschraubungen, Schweiß-
2.4 Sicherstellen, dass der/die Gasbehälter nach nähte, Leitungs- und Schlauchanschlüsse bzw.
Vorgabe des Herstellers oder, sofern es keine -verbinder, Ventile und sonstige relevante Bau-
Herstellervorgaben gibt, mindestens zu 50 % mit teile der Gasanlage sind zu überprüfen.
dem Betriebsstoff gefüllt ist/sind. Bei Unter-
schreitung der vorgeschriebenen Gasfüllmenge Werden mit einem Lecksuchgerät als Hilfsmittel
ist eine Prüfung unzulässig. Undichtigkeiten festgestellt, ist zur genauen Lo-
kalisierung der undichten Verbindung oder des
undichten Bauteils ein Lecksuchspray zu ver-
3. Durchführung der Gasanlagenprüfung
wenden. Die Einwirkzeit des Lecksuchsprays
3.1 Prüfung eines Kraftfahrzeuges, dessen Antrieb muss mindestens 30 Sekunden betragen. Die
mittelbar oder unmittelbar mithilfe von Flüssiggas Gasanlage gilt als dicht, wenn keine Gasblasen-
(LPG) oder Erdgas (CNG/LNG) erfolgt. bildung innerhalb der Einwirkzeit auftritt.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 795 Heft 15 – 2021
3.1.3.2 Ist die Prüfung bei aktiviertem System an Teilen 6. Datum der Erstzulassung
der Gasanlage oder insgesamt nicht möglich,
muss das System zur Vorbereitung der Dichtheits-
prüfung bei nicht aktiviertem System mindestens 7. Art der Gasanlage
2 Minuten im Gasbetrieb aktiv sein. Unmittelbar
nach dem Abstellen, ist mit der Dichtheitsprüfung [ ] *) LPG (Flüssiggas)
nach 3.1.3.1 zu beginnen. Wird die Prüfung nicht [ ] *) LNG (Flüssigerdgas)
innerhalb von 3 Minuten abgeschlossen, ist dieser [ ] *) CNG (Erdgas)
Zyklus bis zum Abschluss der Dichtheitsprüfung 8. Datum und Ort der Prüfung
jeweils zu wiederholen.
3.1.3.3 Herstellerhinweise zur Durchführung der Dicht-
heitsprüfung sind zu beachten. Ggf. vorhandene 9. Ausführende Stelle
Prüfvorgaben sind einzuhalten.
3.2 Erstellung des Nachweises nach Nummer 1.3 10. Ergebnis der Sichtprüfung
4. Durchführung der Systemeinbauprüfung [ ] in Ordnung *)
[ ] nicht in Ordnung *)
4.1 Zuordnung der Nachrüstanlage zum Fahrzeug- Bemerkungen/Hinweise
Verwendungsbereich
4.2 Zuordnung der Bescheinigung der Werkstatt
über die Einstellung und/oder Software-Version 11. Ergebnis der Funktionsprüfung
nach Vorgabe der Genehmigung bzw. des Her- [ ] in Ordnung *)
stellers der Nachrüstanlage [ ] nicht in Ordnung *)
4.3 Einbauprüfung, z. B. Verlegung der Leitungen, Bemerkungen/Hinweise
Kennzeichnung der Leitungen, Leitungsverbin-
dungen, Gasbehälterbefestigungen usw.
12. Ergebnis der Dichtheitsprüfung
4.4 Funktionsprüfung, z. B. Umschaltung auf die un-
terschiedlichen Kraftstoffarten, Absperrventile [ ] in Ordnung *)
usw. [ ] nicht in Ordnung *)
Bemerkungen/Hinweise
4.5 Dichtheitsprüfung der Anlage nach Nummer 3.1.3
4.6 Erstellen des Nachweises nach Nummer 1.3
13. Gesamtergebnis der Prüfung
4.7 Vorschlag für die Zulassungsstelle zur Änderung
der Fahrzeugzulassungsdokumente (u. a. Kraft- [ ] bestanden *)
stoffart, CO2-Wert, Leermasse, Hauptkomponen- [ ] nicht bestanden *) Nachprüfung erforderlich
ten mit Kennzeichnung). 14. Vorschlag für die Zulassungsstelle zur Änderung der
Fahrzeugzulassungsdokumente
4.7.1 Anbringung des Einbauschildes gem. UN Rege-
lung 115, sofern zutreffend.
15. Bestätigung des Nachweises
Anlage
– Datum
zu Nummer 1.3 der
GSP/GAPDurchführungsrichtlinie – Unterschrift der verantwortlichen Person
Nachweis über die Durchführung der – anerkannte Werkstatt: Kontroll-Nr., Nachweis-
[ ] *) Gassystemeinbauprüfung (GSP) siegel und Präge-Nr.
[ ] *) Gasanlagenprüfung (GAP)
– aaSoP oder PI Prüfstempel und Kenn-Nr.
1. Amtliches Kennzeichen )
* Zutreffendes ankreuzen
2. Fahrzeughersteller und Schlüssel-Nr.
(VkBl. 2021 S. 793)
3. Fahrzeugart und Ausführung und Schlüssel-Nr.
4. Fahrzeugtyp und Schlüssel-Nr.
Notifiziert gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parla-
mentes und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informations-
5. Fahrzeug-Ident.-Nr. verfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vor-
schriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (Abl. L 241 vom
17.09.2015, S. 1)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 15 – 2021 796 VkBl. Amtlicher Teil
Bekanntmachung der GDOŚ vom 01.07.2021, Zeichen
DOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.49 stehen in polni-
scher Sprache ab dem 16.08.2021 bis einschließlich
Nr. 157 Verfahren zu den grenzüberschrei- 30.08.2021 im Internet unter https://www.gdws.wsv.
tenden Umweltauswirkungen des bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/Planfeststellung/
geplanten Projekts der Republik Planfeststellungsverfahren/„Umweltverträglichkeitsprü-
Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I fung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am
und Etappe II Modernisierungsar- Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und sind auch über das
beiten an der Oder als Grenzfluss UVP-Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/
de/node/461 einsehbar.
im Rahmen des Projekts des Hoch-
wasserschutzes im Einzugsgebiet Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Ab-
der Oder und Weichsel“; satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgen-
Umweltentscheidung des Regional- den PlanSiG) die Auslegung dieser Bekanntmachungen.
direktors für Umweltschutz in Stettin Als weiteres Informationsangebot wird gemäß § 2 Ab-
satz 2 Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf diese Be-
(Regionalna Dyrekcja Ochrony
kanntmachungen in schriftlicher Form durch Versendung
Środowiska w Szczecinie, ul. Teofila zur Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei
Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt,
vom 18. März 2020, Zeichen Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per
WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68 Fax: 0228/7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@
wsv.bund.de oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder
Bekanntmachung 0228/7090-3611).
der Bekanntmachungen der Generaldirektion für
Umweltschutz der Republik Polen (Generalna Dyrekcja III.
Ochrony Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Hinweis
Warszawa, POLEN) vom 01.07.2021, Zeichen DOOŚ- Als Informationsangebot sind in dem unter II. genanntem
WDŚZOO.420.24.2020.aka.46 über die Fristverlänge- Zeitraum auf der dort beschriebenen Internetseite zudem
rung im Widerspruchsverfahren gegen die Umweltent- nachfolgende Unterlagen einsehbar. Diese sind nicht
scheidung Gegenstand dieser Bekanntmachung.
sowie • Bekanntmachung der GDOŚ vom 01.07.2021 zur
Fristverlängerung im Widerspruchsverfahren gegen
vom 01.07.2021, Zeichen
die Umweltentscheidung in nicht von polnischer Sei-
DOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.49 über die
te autorisierter deutscher Fassung ohne Gewähr auf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der sofortigen
inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
Vollziehung der Umweltentscheidung
• Bekanntmachung der GDOŚ vom 01.07.2021 über
Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Po-
die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der sofor-
len (im Folgenden GDOŚ) übersandte mit Schreiben vom
tigen Vollziehung in nicht von polnischer Seite auto-
01.07.2021 die oben genannten Bekanntmachungen in
risierter deutscher Fassung ohne Gewähr auf inhalt-
polnischer Sprache, verbunden mit der Bitte, diese öffent-
liche Richtigkeit und Vollständigkeit
lich bekanntzumachen. Die Generaldirektion Wasserstra-
ßen und Schifffahrt in Magdeburg ist gemäß § 58 Ab-
satz 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dafür Magdeburg, den 21. Juli 2021
zuständig. Az.: 3800R25-421.08/18-002
Generaldirektion
I. Wasserstraßen und Schifffahrt
Im Auftrag
Laut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 01.07.2021,
Schädlich
Zeichen DOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.46 konnte
das oben genannte Widerspruchsverfahren nicht fristge-
mäß beendet werden, sodass als neue Frist für die Be-
endigung des Verfahrens der 30. September 2021 fest- (VkBl. 2021 S. 796)
gelegt wurde. Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung
der GDOŚ (s. unter II) verwiesen.
Laut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 01.07.2021,
Zeichen DOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.49 wurde
dem Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung
nicht stattgegeben (s. ebenfalls unter II).
II.
Die Bekanntmachung der GDOŚ vom 01.07.2021, Zei-
chen DOOŚ-WDŚZOO.420.24.2020.aka.46 sowie die
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 797 Heft 15 – 2021
Nr. 158 Rundschreiben der Dienststelle und internationalen Recht entspricht oder bei Verdacht
Schiffssicherheit der BG Verkehr auf gefälschte Konformitätsdokumente oder Steuerrad-
zur Richtlinie 2014/90 EU(MED) markierungen.
Hamburg, den 19. Juli 2021 Durchführungsverordnung
American Bureau of Shipping (ABS) Die Dienststelle Schiffssicherheit weist alle Betroffenen
Bureau Veritas (BV) zudem auf die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1158
Det Norske Veritas (DNV) der Kommission vom 22. Juni 2021 über Entwurfs-, Bau-
Lloyds Register (LR) und Leistungsanforderungen sowie Prüfnormen für
Korean Register (KR) Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Verordnung
Nippon Kaiji Kyokai (ClassNK) (EU) 2020/1170 (im Folgenden als „Durchführungsverord-
Registro Italiano Navale (RINA) nung“ bezeichnet) hin.
Russian Maritime Register of Shipping (RS) Der Anhang der Durchführungsverordnung in seiner aktu-
nachrichtlich: ellen Fassung enthält Entwurfs-, Bau- und Leistungsan-
forderungen sowie Prüfnormen für Schiffsausrüstung, die
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Anwendungsbereich der MED fallen.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ausnahmen
Verband Deutscher Reeder
In Übereinstimmung mit Artikel 32 der MED kann in ge-
Deutscher Fischereiverband genüber der Verwaltung des Flaggenstaats hinreichend
zu begründenden Ausnahmefällen, in denen es aus Zeit-
Betreff: Überprüfung der Schiffsausrüstung und Kostengründen nicht möglich ist, das Schiff mit Aus-
rüstung auszustatten, die das Steuerrad-Kennzeichen
Bezug: Artikel 7 der Richtlinie 2014/90 EU trägt, das Schiff mit anderer Schiffsausrüstung an Bord
Aus gegebenem Anlass weist die Dienststelle Schiffssicher- ausgestattet werden, unter der Voraussetzung, dass:
heit der BG Verkehr (Dienststelle Schiffssicherheit) alle be- – der an Bord befindlichen Schiffsausrüstung Unterla-
troffenen Behörden und anerkannten Klassifikationsgesell- gen beigefügt sind, mit denen die Einhaltung der ein-
schaften auf die Beachtung der Richtlinie 2014/90/EU des schlägigen internationalen Anforderungen beschei-
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 nigt wird; und
über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie
96/98/EG des Rates (im Folgenden bezeichnet als MED) – die Dienststelle Schiffssicherheit unverzüglich über
hin. Die innerstaatliche Umsetzung der MED erfolgt durch die Art und Merkmale einer solchen anderen Schiffs-
das Schiffssicherheitsgesetz (Abschnitt D Nummer 10 der ausrüstung informiert wird.
Anlage) und durch die Schiffsausrüstungsverordnung.
Gleichwertigkeitsprüfung
Die MED gilt für die gesamte in der Durchführungsver-
ordnung gelistete Ausrüstung, mit der ein EU-Schiff aus- Die Dienststelle Schiffssicherheit veröffentlicht hiermit ein
gestattet oder auszustatten ist, für die nach den interna- neues Formular zur Erfassung von Ausrüstungsteilen, die
tionalen Instrumenten die Zulassung durch die Verwaltung nicht der MED entsprechen (Liste nicht richtlinienkonformer
des Flaggenstaats vorgeschrieben ist, unabhängig da- Ausrüstung/Non-MED Equipment Form). Bei Registrierung
von, ob sich das Schiff zu dem Zeitpunkt, zu dem es mit und Umflaggung sind diejenigen Ausrüstungsteile in das
der Ausrüstung ausgestattet wird, in der Union befindet. Formular einzutragen, die nicht der MED entsprechen und
nicht mit dem Steuerrad-Kennzeichen versehen sind.
Unter anderem verlangt die MED, dass für die Schiffsaus-
rüstung an Bord eines Schiffes, das die Flagge eines EU- Diese Liste muss von einer anerkannten Klassifikations-
Mitgliedstaates führt, eine Kopie der EU-Konformitätser- gesellschaft geprüft und gezeichnet werden unter Angabe
klärung für die betreffende Ausrüstung auszustellen und der Details der nicht richtlinienkonformen Ausrüstungsteile,
stets mit der Ausrüstung an Bord mitzuführen ist, bis die die bereits an Bord vorhanden sind oder installiert wurden.
betreffende Ausrüstung von dem Schiff entfernt wird. Die Die Dienststelle Schiffssicherheit wird anschließend in
EU-Konformitätserklärung kann hierbei auch in elektroni- Übereinstimmung mit Artikel 7 der MED entscheiden, ob
scher Form vorliegen. die besagte Ausrüstung gleichwertig ist und daher an
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Ausrüs- Bord beibehalten werden kann oder ob sie ordnungsge-
tung, die unter den Beschluss 2004/425/EG des Rates mäß ersetzt werden muss.
vom 21. April 2004 über den Abschluss des Abkommens Darüber hinaus kann die Dienststelle gemäß Artikel 7 Ab-
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Ver- satz 4 der MED auch Einschränkungen oder Bestimmun-
einigten Staaten von Amerika über die gegenseitige An- gen für die Verwendung der Ausrüstung festlegen.
erkennung der Konformitätsbescheinigungen für Schiffs-
ausrüstung fällt, keine vorherige Genehmigung der
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft
Dienststelle Schiffssicherheit benötigt.
Post-Logistik
Die anerkannten Organisationen melden der Dienststelle Telekommunikation
Schiffssicherheit alle Fälle, in denen nachgewiesen oder Dienststelle Schiffssicherheit
vermutet wurde, dass sich unter die MED fallende Aus- i. A.
rüstung an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge K. Krüger
befindet, die nicht den Anforderungen des geltenden EU- Dienststellenleiter
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