VkBl Nr. 11 2023
Verkehrsblatt Nr. 11 2023
Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
77. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 2023 Heft 11
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2023 Seite Nr. Datum VkBl. 2023 Seite
Bundesfernstraßen dung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin
(Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczeci-
72 03. 05. 2023 Allgemeines Rundschreiben nie, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) vom
Straßenbau Nr. 07/2023 18. März 2020, Zeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68
Sachgebiet 02.0: Planung und Entwurf Bekanntmachung der Bekanntmachung der General-
Sachgebiet 17.0: Haushaltsangelegenheiten. . . . . . . . . 390 direktion für Umweltschutz der Republik Polen (Gene-
ralna Dyrekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska
Straßenverkehr 52/54, 00-922 Warszawa, POLEN, im Folgenden GDOŚ)
vom 19.04.2023, Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.
73 08. 05. 2023 Einführung der Messung der Partikelanzahl- aka.US. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
konzentration (PN-Messung) ab dem 01.07.2023 . . . . . . 390
Aufgebote
Wasserstraßen, Schifffahrt
74a 15. 06. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 392
74 09. 05. 2023 Verfahren zu den grenzüberschreitenden
Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Repu-
blik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II
Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Nichtamtlicher Teil
Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Ein-
zugsgebiet der Oder und Weichsel“ Umweltentschei- Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399
Beilagenhinweis:
Die digitale Ausgabe enthält eine Beilage der Firma GPJ Verlag GmbH.
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 11 – 2023 390 VkBl. Amtlicher Teil
Die Vorgabe zur Wesentlichkeit einer Änderung wird da-
her in der AKVS 2014, sowohl für den Planungs- als auch
für den Bauzeitraum in Analogie zu VV Nr. 1.2 zu § 54
Nr. 72 Allgemeines Rundschreiben BHO, in Abbildung 7 und den Kapiteln 3.1.7, 3.1.8 und 3.2
Straßenbau Nr. 07/2023 auf > 15 % angehoben. In den Begriffsbestimmungen
Sachgebiet 02.0: Planung und wird das Thema Kostenfortschreibung neu gefasst; hierin
Entwurf ist auch der Begriff der Haushaltsunterlage erläutert. In
Kapitel 5.2 wird der erste Absatz einschließlich der beiden
Sachgebiet 17.0: Haushalts
zugehörigen Tirets an die neuen Vorgaben angepasst. Im
angelegenheiten Übrigen wird die Bezeichnung des Ministeriums auf den
aktuellen Stand gebracht.
StB 12/722.2/4-4/3798809
Bonn, den 03. Mai 2023 Alle geänderten Seiten werden im Fußtext als AKVS 2014,
Ausgabe 04/2023 gekennzeichnet.
Oberste Straßenbaubehörden Die AKVS 2014, Ausgabe 04/2023 und alle Anlagen, ein-
der Länder schließlich der, wie zuvor beschrieben, fortgeschriebenen
Die Autobahn GmbH des Bundes Austauschseiten, stehen auf der Internetseite des BMDV
(www.bmdv.bund.de) im Bereich des Handbuchs „An-
nachrichtlich: weisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung
Fernstraßen-Bundesamt von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ zum kosten-
Bundesanstalt für Straßenwesen losen Download bereit. Die Austauschseiten sind diesem
Schreiben als Anlage beigefügt.
DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
II.
Bundesrechnungshof
Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,
ausschließlich per EMail das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-
rungserlasse zu übersenden.
Betreff: Fortschreibung der Anweisung zur Kos
Die Einführungserlasse bitte ich, an das Referat StB 12
tenermittlung und zur Veranschlagung
(ref-stb12@bmdv.bund.de) zu senden.
von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe
11/2020 (AKVS 2014, Ausgabe 11/2020) Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des
Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS
Anlage: Austauschseiten der AKVS mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.
(wird nicht mit abgedruckt)
Bundesministerium für
Digitales und Verkehr
I. Im Auftrag
Durch das Bundesministerium der Finanzen wurden die Michael Puschel
„Grundsätze für die Darstellung von Verkehrsvorhaben“
beginnend mit der Aufstellung des Haushalts 2024, An-
lage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB) neu (VkBl. 2023 S. 390)
festgelegt.
Im Ergebnis ergeben sich erhebliche Erleichterungen bei
Kostenfortschreibungen von Bundesfernstraßenmaßnah-
men. Diese werden nun erst erforderlich, wenn nach § 54
Absatz 1 Satz 2 BHO eine erhebliche Abweichung von
den in § 24 BHO definierten Haushaltsunterlagen vorliegt.
Nach VV Nr. 1.2 zu § 54 BHO ist eine Abweichung erheb- Nr. 73 Einführung der Messung der
lich, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung der Bau- Partikelanzahlkonzentration
maßnahme oder einer Kostenüberschreitung um mehr als (PNMessung) ab dem 01.07.2023
15 % führt.
Das Thema Kostenfortschreibungen behandelt die AKVS Bonn, den 08. Mai 2023
2014 dezidiert in den Begriffsdefinitionen sowie den Ka- StV 23/7355.2/2
piteln 3.2 „Kostenfortschreibung im Planungsprozess“ Unter Bezugnahme auf die Verkehrsblattverlautbarung
und 5.2 „Kostenfortschreibung in Bau befindlicher Maß- vom 18.10.2022 (Verkehrsblatt 20/2022; Seite 682) wird
nahmen“. Außerdem gibt es Verweise in der Abbildung 7 hiermit bekannt gemacht, dass die Arbeitsgruppe unter
„Kostenaktualisierung und Kostenfortschreibung“ sowie der Leitung des BMDV grundsätzlich eine ausreichende
den Kapiteln 3.1.7 und 3.1.8, ab wann eine Änderung bei und flächendeckende Verfügbarkeit von Partikelanzahl-
den Gesamtkosten – bisher > 5 % – als wesentlich gilt. messgeräten im Bundesgebiet festgestellt hat.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 391 Heft 11 – 2023
Vor diesem Hintergrund wird im Benehmen mit den zu- 16. März 2023 gegen die Entscheidung des Generaldirek-
ständigen obersten Landesbehörden bekannt gemacht, tors für Umweltschutz vom 6. März 2023, Zeichen:
dass im Rahmen der Untersuchung des Motormanage- DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2020.aka.US. 17, eingereicht
ment Abgasreinigungssystems („Abgasuntersuchung – wurde.
AU“) die PN-Messung für Fahrzeuge mit Kompressions-
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Person,
zündungsmotor ab der Emissionsklasse „Euro 6/VI“ ab
die sich am Verfahren beteiligte und keine Klage einreich-
dem 01.07.2023 durchzuführen ist. Die PN-Messung er-
te, aber der Ausgang des Gerichtsverfahrens ihre recht-
setzt damit für die oben genannten Fahrzeuge die bisher
lichen Interessen berührt, dem Verfahren als Partei bei-
durchgeführte Messung des Absorptionskoeffizienten.
tritt, wenn sie vor Verhandlungsbeginn einen Antrag auf
Beitritt zum Verfahren stellt.
Bundesministerium für
Digitales und Verkehr Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung (s. unter II) ver-
Im Auftrag wiesen.
Guido Zielke
II.
Die oben genannte Bekanntmachung der GDOŚ steht in
(VkBl. 2023 S. 390) polnischer Sprache ab dem 16.06.2023 bis einschließ-
lich 30.06.2023 im Internet unter https://www.gdws.wsv.
bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/Planfeststellung/
Planfeststellungsverfahren/ „Umweltverträglichkeitsprü-
fung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am
Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und ist über das UVP-
Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de/
node/461 einsehbar.
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Ab-
Nr. 74 Verfahren zu den grenzüberschrei- satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgen-
tenden Umweltauswirkungen des den PlanSiG) die Auslegung dieser Bekanntmachung. Als
geplanten Projekts der Republik weiteres Informationsangebot wird gemäß § 3 Absatz 2
Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf diese Bekannt-
und Etappe II Modernisierungs- machung in schriftlicher Form durch Versendung zur
arbeiten an der Oder als Grenzfluss Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Ge-
im Rahmen des Projekts des Hoch- neraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-
wasserschutzes im Einzugsgebiet Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0228/
7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de
der Oder und Weichsel“
oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610).
Umweltentscheidung des Regional-
direktors für Umweltschutz in Stettin III.
(Regionalna Dyrekcja Ochrony Hinweise
Środowiska w Szczecinie, ul. Teofila Als Informationsangebot ist die Bekanntmachung der
Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) GDOŚ ab dem 16.06.2023 auf der unter II. genannten
vom 18. März 2020, Zeichen WONS- Internetseite zudem in deutscher Fassung, nur zur Infor-
OŚ.4233.1.2017.KK.68 mation, ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit und Voll-
ständigkeit einsehbar. Diese Fassung ist nicht Gegen-
Bekanntmachung stand dieser Bekanntmachung.
der Bekanntmachung der Generaldirektion für Umwelt-
Magdeburg, den 09. Mai 2023
schutz der Republik Polen (Generalna Dyrekcja Ochrony
Az.: 3800R25-421.08/18-002
Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa,
POLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 19.04.2023, Az.:
Generaldirektion
DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 28
Wasserstraßen und Schifffahrt
Die GDOŚ übersandte die o. g. Bekanntmachung in pol- Im Auftrag
nischer Sprache, verbunden mit der Bitte, diese öffentlich Schädlich
bekanntzumachen. Die Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt in Magdeburg ist entsprechend § 58 Ab-
satz 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dafür zu-
ständig. (VkBl. 2023 S. 391)
I.
Laut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 19.04.2023
wird mitgeteilt, dass beim Woiwodschaftsverwaltungs-
gericht Warschau die Klage des Vereins Klub der Natur-
schützer (Stowarzyszenie Klub Przyrodników) vom
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil