VkBl Nr. 11 2023

Verkehrsblatt Nr. 11 2023

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Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
                   der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)

                                              I N H A LTS V E R Z E I C H N I S


77. Jahrgang                              Ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 2023                                                                          Heft 11

Amtlicher Teil
Nr.       Datum       VkBl. 2023                                Seite   Nr.          Datum             VkBl. 2023                                                Seite

Bundesfernstraßen                                                             dung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Stettin
                                                                              (Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczeci-
72 03. 05. 2023 Allgemeines Rundschreiben                                     nie, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN) vom
   Straßenbau Nr. 07/2023                                                     18. März 2020, Zeichen WONS-OŚ.4233.1.2017.KK.68
   Sachgebiet 02.0: Planung und Entwurf                                       Bekanntmachung der Bekanntmachung der General-
   Sachgebiet 17.0: Haushaltsangelegenheiten. . . . . . . . .   390           direktion für Umweltschutz der Republik Polen (Gene-
                                                                              ralna Dyrekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska
Straßenverkehr                                                                52/54, 00-922 Warszawa, POLEN, im Folgenden GDOŚ)
                                                                              vom 19.04.2023, Az.: DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.
73 08. 05. 2023 Einführung der Messung der Partikelanzahl-                    aka.US. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   391
   konzentration (PN-Messung) ab dem 01.07.2023 . . . . . .     390
                                                                        Aufgebote
Wasserstraßen, Schifffahrt
                                                                        74a   15. 06. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                        392
74 09. 05. 2023 Verfahren zu den grenzüberschreitenden
   Umweltauswirkungen des geplanten Projekts der Repu-
   blik Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II
   Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im                Nichtamtlicher Teil
   Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Ein-
   zugsgebiet der Oder und Weichsel“ Umweltentschei-                    Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          399




                                                         Beilagenhinweis:
                         Die digitale Ausgabe enthält eine Beilage der Firma GPJ Verlag GmbH.



Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
1

Heft 11 – 2023                                              390                                    VkBl. Amtlicher Teil




                                                              Die Vorgabe zur Wesentlichkeit einer Änderung wird da-
                                                              her in der AKVS 2014, sowohl für den Planungs- als auch
                                                              für den Bauzeitraum in Analogie zu VV Nr. 1.2 zu § 54
Nr. 72     Allgemeines Rundschreiben                          BHO, in Abbildung 7 und den Kapiteln 3.1.7, 3.1.8 und 3.2
           Straßenbau Nr. 07/2023                             auf > 15 % angehoben. In den Begriffsbestimmungen
           Sachgebiet 02.0: Planung und                       wird das Thema Kostenfortschreibung neu gefasst; hierin
                            Entwurf                           ist auch der Begriff der Haushaltsunterlage erläutert. In
                                                              Kapitel 5.2 wird der erste Absatz einschließlich der beiden
           Sachgebiet 17.0: Haushalts­
                                                              zugehörigen Tirets an die neuen Vorgaben angepasst. Im
                            angelegenheiten                   Übrigen wird die Bezeichnung des Ministeriums auf den
                                                              aktuellen Stand gebracht.
                                 StB 12/722.2/4-4/3798809
                                 Bonn, den 03. Mai 2023           Alle geänderten Seiten werden im Fußtext als AKVS 2014,
                                                                  Ausgabe 04/2023 gekennzeichnet.
Oberste Straßenbaubehörden                                        Die AKVS 2014, Ausgabe 04/2023 und alle Anlagen, ein-
der Länder                                                        schließlich der, wie zuvor beschrieben, fortgeschriebenen
Die Autobahn GmbH des Bundes                                      Austauschseiten, stehen auf der Internetseite des BMDV
                                                                  (www.bmdv.bund.de) im Bereich des Handbuchs „An-
nachrichtlich:                                                    weisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung
Fernstraßen-Bundesamt                                             von Straßenbaumaßnahmen (AKVS 2014)“ zum kosten-
Bundesanstalt für Straßenwesen                                    losen Download bereit. Die Austauschseiten sind diesem
                                                                  Schreiben als Anlage beigefügt.
DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
                                                                                             II.
Bundesrechnungshof
                                                                  Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,
ausschließlich per E­Mail                                         das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-
                                                                  rungserlasse zu übersenden.
Betreff:    Fortschreibung der Anweisung zur Kos­
                                                                  Die Einführungserlasse bitte ich, an das Referat StB 12
            tenermittlung und zur Veranschlagung
                                                                  (ref-stb12@bmdv.bund.de) zu senden.
            von Straßenbaumaßnahmen, Ausgabe
            11/2020 (AKVS 2014, Ausgabe 11/2020)                  Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des
                                                                  Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS
Anlage:     Austauschseiten der AKVS                              mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.
            (wird nicht mit abgedruckt)
                                                                                                    Bundesministerium für
                                                                                                    Digitales und Verkehr
                            I.                                                                            Im Auftrag
Durch das Bundesministerium der Finanzen wurden die                                                   Michael Puschel
„Grundsätze für die Darstellung von Verkehrsvorhaben“
beginnend mit der Aufstellung des Haushalts 2024, An-
lage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB) neu              (VkBl. 2023 S. 390)
festgelegt.
Im Ergebnis ergeben sich erhebliche Erleichterungen bei
Kostenfortschreibungen von Bundesfernstraßenmaßnah-
men. Diese werden nun erst erforderlich, wenn nach § 54
Absatz 1 Satz 2 BHO eine erhebliche Abweichung von
den in § 24 BHO definierten Haushaltsunterlagen vorliegt.
Nach VV Nr. 1.2 zu § 54 BHO ist eine Abweichung erheb-        Nr. 73        Einführung der Messung der
lich, wenn sie zu einer wesentlichen Änderung der Bau-                      Partikelanzahlkonzentration
maßnahme oder einer Kostenüberschreitung um mehr als                        (PN­Messung) ab dem 01.07.2023
15 % führt.
Das Thema Kostenfortschreibungen behandelt die AKVS                                                Bonn, den 08. Mai 2023
2014 dezidiert in den Begriffsdefinitionen sowie den Ka-                                           StV 23/7355.2/2
piteln 3.2 „Kostenfortschreibung im Planungsprozess“          Unter Bezugnahme auf die Verkehrsblattverlautbarung
und 5.2 „Kostenfortschreibung in Bau befindlicher Maß-        vom 18.10.2022 (Verkehrsblatt 20/2022; Seite 682) wird
nahmen“. Außerdem gibt es Verweise in der Abbildung 7         hiermit bekannt gemacht, dass die Arbeitsgruppe unter
„Kostenaktualisierung und Kostenfortschreibung“ sowie         der Leitung des BMDV grundsätzlich eine ausreichende
den Kapiteln 3.1.7 und 3.1.8, ab wann eine Änderung bei       und flächendeckende Verfügbarkeit von Partikelanzahl-
den Gesamtkosten – bisher > 5 % – als wesentlich gilt.        messgeräten im Bundesgebiet festgestellt hat.


                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2

VkBl. Amtlicher Teil                                        391                                           Heft 11 – 2023

Vor diesem Hintergrund wird im Benehmen mit den zu-           16. März 2023 gegen die Entscheidung des Generaldirek-
ständigen obersten Landesbehörden bekannt gemacht,            tors für Umweltschutz vom 6. März 2023, Zeichen:
dass im Rahmen der Untersuchung des Motormanage-              DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2020.aka.US. 17, eingereicht
ment Abgasreinigungssystems („Abgasuntersuchung –             wurde.
AU“) die PN-Messung für Fahrzeuge mit Kompressions-
                                                              Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Person,
zündungsmotor ab der Emissionsklasse „Euro 6/VI“ ab
                                                              die sich am Verfahren beteiligte und keine Klage einreich-
dem 01.07.2023 durchzuführen ist. Die PN-Messung er-
                                                              te, aber der Ausgang des Gerichtsverfahrens ihre recht-
setzt damit für die oben genannten Fahrzeuge die bisher
                                                              lichen Interessen berührt, dem Verfahren als Partei bei-
durchgeführte Messung des Absorptionskoeffizienten.
                                                              tritt, wenn sie vor Verhandlungsbeginn einen Antrag auf
                                                              Beitritt zum Verfahren stellt.
                                    Bundesministerium für
                                    Digitales und Verkehr     Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung (s. unter II) ver-
                                          Im Auftrag          wiesen.
                                         Guido Zielke
                                                                                         II.
                                                              Die oben genannte Bekanntmachung der GDOŚ steht in
(VkBl. 2023 S. 390)                                           polnischer Sprache ab dem 16.06.2023 bis einschließ-
                                                              lich 30.06.2023 im Internet unter https://www.gdws.wsv.
                                                              bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen/Planfeststellung/
                                                              Planfeststellungsverfahren/ „Umweltverträglichkeitsprü-
                                                              fung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am
                                                              Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und ist über das UVP-
                                                              Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de/
                                                              node/461 einsehbar.
                                                              Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Ab-
Nr. 74    Verfahren zu den grenzüberschrei-                   satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgen-
          tenden Umweltauswirkungen des                       den PlanSiG) die Auslegung dieser Bekanntmachung. Als
          geplanten Projekts der Republik                     weiteres Informationsangebot wird gemäß § 3 Absatz 2
          Polen mit dem Titel „1B.2 Etappe I                  Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf diese Bekannt-
          und Etappe II Modernisierungs-                      machung in schriftlicher Form durch Versendung zur
          arbeiten an der Oder als Grenzfluss                 Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Ge-
          im Rahmen des Projekts des Hoch-                    neraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Gerhart-
          wasserschutzes im Einzugsgebiet                     Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0228/
                                                              7090-9017, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de
          der Oder und Weichsel“
                                                              oder telefonisch: 0228/7090-3608 oder 3610).
          Umweltentscheidung des Regional-
          direktors für Umweltschutz in Stettin                                         III.
          (Regionalna Dyrekcja Ochrony                                               Hinweise
          Środowiska w Szczecinie, ul. Teofila                Als Informationsangebot ist die Bekanntmachung der
          Firlika 20, 71-637 Szczecin, POLEN)                 GDOŚ ab dem 16.06.2023 auf der unter II. genannten
          vom 18. März 2020, Zeichen WONS-                    Internetseite zudem in deutscher Fassung, nur zur Infor-
          OŚ.4233.1.2017.KK.68                                mation, ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit und Voll-
                                                              ständigkeit einsehbar. Diese Fassung ist nicht Gegen-
                   Bekanntmachung                             stand dieser Bekanntmachung.
der Bekanntmachung der Generaldirektion für Umwelt-
                                                              Magdeburg, den 09. Mai 2023
schutz der Republik Polen (Generalna Dyrekcja Ochrony
                                                              Az.: 3800R25-421.08/18-002
Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa,
POLEN, im Folgenden GDOŚ) vom 19.04.2023, Az.:
                                                                                             Generaldirektion
DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US. 28
                                                                                        Wasserstraßen und Schifffahrt
Die GDOŚ übersandte die o. g. Bekanntmachung in pol-                                             Im Auftrag
nischer Sprache, verbunden mit der Bitte, diese öffentlich                                       Schädlich
bekanntzumachen. Die Generaldirektion Wasserstraßen
und Schifffahrt in Magdeburg ist entsprechend § 58 Ab-
satz 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz dafür zu-
ständig.                                                      (VkBl. 2023 S. 391)

                            I.
Laut der Bekanntmachung der GDOŚ vom 19.04.2023
wird mitgeteilt, dass beim Woiwodschaftsverwaltungs-
gericht Warschau die Klage des Vereins Klub der Natur-
schützer (Stowarzyszenie Klub Przyrodników) vom


                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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