VkBl Nr. 23 2013
Verkehrsblatt Nr. 23 2013
VkBl. Amtlicher Teil 1121 Heft 23 – 2013
stufe ergriffen werden und nicht nochmals, nen daher nicht nur in ihrem Verhalten ein-
wenn durch einen weiteren Verstoß einer der schränken, sondern auch Angebote
weiteren Punktestände innerhalb der Maß- vorgeben, die bei der Wahl angemessener
nahmenstufe erreicht wird. Verhaltensalternativen unterstützen. Daher
g) Neuregelungen zum Fahreignungssemi- kann auf eine Interventionsmaßnahme
nar gegenüber mehrfach auffälligen Verkehrsteil-
nehmern nicht verzichtet werden, es ist aber
Der Gesetzentwurf enthält eine Neugestal- geboten, das bisherige Konzept der Aufbau-
tung der Interventionsmaßnahme, die gegen- seminare aufgrund der inzwischen erarbeite-
über mehrfach auffälligen Verkehrsteilneh- ten wissenschaftlichen Grundlagen weiterzu-
mern ergriffen wird. In den letzten Jahren entwickeln.
wurde in verschiedenen Evaluationsstudien
untersucht, auf welche Weise sich die Auf- Auch auf europäischer Ebene empfehlen die
bauseminare optimieren lassen und welchen aufgrund entsprechender Forschungsaufträ-
Beitrag sie zur Erhöhung der Verkehrssicher- ge der Europäischen Kommission durch-
heit leisten (KOLBERT-RAMM, 2005; LEUT- geführten wissenschaftlichen Studien den
NER und LIEBERTZ, 2004). Die Untersu- Einsatz einer Interventionsmaßnahme im
chungsergebnisse deuten darauf hin, dass Rahmen eines Systems zur Behandlung
bei den verwendeten Lehr-/Lernmethoden mehrfach auffälliger Verkehrsteilnehmer
ein Optimierungsbedarf besteht und die (VAN SCHAGEN UND MACHATA, 2012).
Maßnahmeninhalte nicht durchgängig auf Bei der Gestaltung der Interventionsmaßnah-
die Bedürfnisse der Seminarteilnehmer ab- me lässt sich der Gesetzentwurf auch von
gestimmt sind. Ein Nachweis für die Sicher- Anregungen leiten, die aus international zur
heitswirksamkeit des bisher eingesetzten Rehabilitation von Kraftfahrern eingesetzten
Maßnahmenkonzepts wurde nicht erbracht. Maßnahmen abgeleitet werden. Dabei fallen
Zum Beispiel kritisierten LEUTNER und LIE- vor allen Dingen die Ergebnisse der Projekte
BERTZ (2004), dass unabhängig von der re- „ANDREA“ und „DRUID“ ins Auge: In beiden
lativ hohen Zufriedenheit der Seminarteilneh- Projekten wurden auf europäischer Ebene
mer mit dem Seminarangebot die von den Interventionsmaßnahmen für verkehrsauffäl-
Seminarleitern angewendeten Lehr-/Lernfor- lige Kraftfahrer analysiert, um diejenigen
men teilweise nicht geeignet seien, die im Faktoren herauszufinden, die effektive Maß-
Seminarprogramm deklarierten Seminarziele nahmen kennzeichnen; darauf aufbauend
insbesondere im Hinblick auf die Verände- wurden dann Empfehlungen zur Gestaltung
rung verkehrssicherheitsbezogener Einstel- künftiger Maßnahmen abgeleitet. Das Pro-
lungen zu erreichen: Statt der Moderations- jekt ANDREA – d. h. „Analysis of Driver Reha-
methode, die vor allem bei großen bilitation Programmes“ − fokussierte auf die
Teilnehmergruppen unerwünschte gruppen- Analyse europäischer Rehabilitationspro-
dynamische Wirkungen wie Polarisierungs- gramme zur Einstellungs- und Verhaltens-
effekte mit sich bringen kann, empfehlen änderung verkehrsauffälliger Kraftfahrer
LEUTNER und LIEBERTZ (2004) ein stärker (BARTL et al., 2002).
individualisiertes methodisches Vorgehen,
Die Analyseergebnisse belegen, dass Inter-
das der Heterogenität verkehrsauffälliger
ventionsmaßnahmen dann besonders wirk-
Kraftfahrer in Bezug auf ihre Lebenssituation,
sam sind, wenn sie an die spezifischen De-
ihre Verkehrssicherheitseinstellungen und
fizite der Zielgruppe angepasst sind und
ihre Zuweisungsdelikte gerecht wird. Diese
möglichst „maßgeschneidert“ angeboten
Position wird auch durch den neueren sozial-
werden. Darüber hinaus wird darauf hinge-
und einstellungspsychologischen For-
wiesen, dass sich effektive Interventionspro-
schungsstand gestützt, der darauf hinweist,
gramme durch eine relativ kleine Gruppen-
dass für die Erzielung von Einstellungsände-
größe bei den Teilnehmern und einen
rungen – an Stelle der Moderationsmethode
mehrwöchigen Interventionszeitraum aus-
– beispielsweise Methoden der „Persuasiven
zeichnen. Die methodische Programmge-
Kommunikation“ (DILLARD & PFAU, 2002)
staltung soll insbesondere Anregungen zur
oder „Framing-Methoden“ (ELSTEIN, 1987)
Selbstreflexion bieten; zu diesem Zweck sol-
zum Einsatz kommen sollten.
len sowohl pädagogische Diskussionen als
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen auch psychotherapeutische Elemente einge-
aber andererseits auch, dass Sanktionen al- setzt werden. Weiterhin betonen die Autoren,
lein nur selten stabile Verhaltensänderungen dass erfolgreiche Interventionsmaßnahmen
bei den Betroffenen nach sich ziehen, weil auf drei notwendigen Voraussetzungen be-
ihnen durch Strafen lediglich das un- ruhen:
erwünschte Verhalten anhand von Scha-
densfolgen verdeutlicht wird. Dies fördert – der fachlichen Professionalität derjeni-
zwar Vermeidungsstrategien, eröffnet jedoch gen, welche die Maßnahme durchführen,
nicht unbedingt Verhaltensalternativen – der gesetzlichen Vorgabe maßnahmen-
(KINGSNORTH, 1991; ROTH, 2006). Effekti- fördernder struktureller Rahmenbedin-
ve Interventionssysteme sollten die Betroffe- gungen und
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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– der effektiven Qualitätssicherung und und unvertretbare Risiken für die menschliche
Evaluation. Gesundheit sind zu vermeiden“. Der Straßenver-
Der Gesetzentwurf verknüpft deshalb bei dem kehr ist mit Gefahren für die menschliche Ge-
neuen Fahreignungsseminar die verkehrspä- sundheit in Form von Unfällen verbunden. Diese
dagogischen mit den verkehrspsychologi- Gefahren lassen sich nicht völlig ausschalten, die
schen Elementen der Verbesserung der Fahr- Handlungsmaxime ist aber deren größtmögliche
eignung durch zwei jeweils darauf gerichtete Verminderung. Das neue Fahreignungs-Bewer-
Teilmaßnahmen. Außerdem führt er die Quali- tungssystem soll mit seiner Konzentration auf die
tätssicherung ein, die entweder in Gestalt der Verkehrssicherheit und mit seinen Maßnahmen
behördlichen Überwachung oder eines von zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens der
der Behörde zu genehmigenden Qualitätssi- Fahrerlaubnisinhaber und hierdurch zur Erhöhung
cherungssystems vorgenommen wird. der Sicherheit des Verkehrs beitragen. U. a. ver-
folgt der Gesetzentwurf im Indikationsbereich
Es ist vorgesehen, die Wirkung des neuen Nummer 15 „Kriminalität“ das Nachhaltigkeits-
Fahreignungsseminars wissenschaftlich postulat, die persönliche Sicherheit weiter zu er-
durch die BASt evaluieren zu lassen. Das da- höhen, und das Ziel, die Anzahl der Straftaten zu
für erforderliche Konzept wird unverzüglich senken. Fahrerlaubnisinhaber sollen durch die
nach dem Abschluss des gesetzgeberischen Maßnahmen des neuen Fahreignungs-Bewer-
Verfahrens erarbeitet und umgesetzt. Es wird tungssystems und insbesondere durch das neue
davon ausgegangen, dass die Evaluierung Fahreignungsseminar besser zur Einhaltung der
mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Verkehrsregeln angehalten werden. Weiteren Re-
2. Änderung weiterer Gesetze gelverstößen (Straftaten wie Ordnungswidrigkei-
Durch die Änderung des Straßenverkehrsgeset- ten) soll hierdurch vorgebeugt werden.
zes und die damit verbundene Umbenennung
B. Kosten/Einnahmen
des Verkehrszentralregisters in das Fahreig-
nungsregister ist die Anpassung des Fahrlehrer- 1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
gesetzes, des KBA-Gesetzes, des Kraftfahrsach-
verständigengesetzes, des Atomgesetzes, der Keine.
Gewerbeordnung und der Strafprozessordnung 2. Erfüllungsaufwand
erforderlich. Insbesondere sind Folgeänderun-
gen aufgrund der Einführung des Fahreignungs- Die Änderungen der Gesetze und Verordnungen
seminars notwendig. im Rahmen der Reform des Verkehrszentralregis-
ters und dessen Überleitung zum neuen Fahreig-
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes nungsregister (FaER) beeinflussen die notwendi-
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt gen einmaligen und jährlichen Aufwendungen
sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 (Straßen- – in zeitlicher und finanzieller Hinsicht – für die
verkehr) des Grundgesetzes (GG). Die Vorausset- Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwal-
zungen des Artikels 72 Absatz 2 GG für eine bun- tung. Durch die Änderungen bzgl. der im FaER zu
desgesetzliche Regelung sind erfüllt. Die Wahrung erfassenden Verstöße kommt es voraussichtlich
der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse zu einem Anstieg der Personen, die im FaER in
erfordert es, dass sowohl die Erkennung als auch den einzelnen Maßnahmenstufen registriert sein
der Umgang mit Fahrerlaubnisinhabern, die wie- werden. Die mengenmäßige Änderungen des
derholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, Personenbestandes im FaER und die teils neu
bundeseinheitlich geregelt wird. Der Straßenver- gestalteten Maßnahmen des Fahreignungs-Be-
kehr gehört zu den Lebensbereichen, der über die wertungssystems führen im Ergebnis zu den fol-
Grenzen eines Landes hinausgeht und gerade genden Änderungen des Erfüllungsaufwands der
nicht von örtlichen oder regionalen Besonderhei- o. g. Gruppen.
ten einzelner Länder geprägt ist und auch nicht a) Bürgerinnen und Bürger
geprägt sein sollte. Unterschiedliche Regelungen
in den Ländern würden nicht nur die Mobilität der Durch die Überführung der bisherigen Punk-
Bürger innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- te in das neue FaER ändert sich die Eingrup-
land erschweren, sondern auch der Verkehrssi- pierung der bereits erfassten Bürgerinnen
cherheit insgesamt abträglich sein. und Bürger in den Stufen des Fahreignungs-
Bewertungssystem nicht. Grundsätzlich
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenab- setzt die Ermittlung des Erfüllungsaufwands
schätzung für Gesetzesvorhaben normgerechtes Ver-
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf halten der Bürgerinnen und Bürger voraus.
die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Somit würde sich für die Gruppe der Bürge-
vorgeschlagenen Änderungen betreffen Frauen rinnen und Bürger keine zusätzliche Belas-
und Männer gleichermaßen. tung durch die VZR-Reform ergeben. Aus
Gründen der realitätsnahen Abbildung der
5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltig- prognostizierten Entwicklung der Fallzahlen
keitsstrategie im künftigen FaER und der Konsistenz zur
Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Zie- Ermittlung eines wahrscheinlichen Mehrauf-
len der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Er wands bei den Fahrerlaubnisbehörden durch
dient der Managementregel Nummer 4 „Gefahren die steigende Zahl an Maßnahmen (s. Kapitel
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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zur Verwaltung) wird eine Berechnung der Anträge auf
Belastung der zusätzlich in den Maßnahmen- Neuerteilung
stufen auffälligen Bürgerinnen und Bürger der FE nach Ent-
durchgeführt. 5.000 5.100 100
ziehung aufgrund
Gesamtübersicht Erfüllungsaufwand Erreichens der
Punktegrenze
Die Realisierung der VZR-Reform bedeutet
einen einmaligen Mehraufwand von ca. 9,5 Anträge auf
Mio. Stunden und 195 000 Euro. Des Weiteren Neuerteilung
kommt es zu einer jährlichen Mehrbelastung der FE nach Ent-
4.000 6.480 2.480
der Bürgerinnen und Bürger von ca. 132 000 ziehung aufgrund
Nichtteilnahme
Stunden sowie von ca. 20,1 Mio. Euro.
Seminar/Schulung
Darstellung der Fallzahlen
Der einmalige Umstellungsaufwand betrifft Basierend auf Erfahrungswerten aus Fahr-
die bereits beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erlaubnisbehörden stellen nahezu alle Perso-
registrierten Bürgerinnen und Bürger. nen, denen aufgrund des Mehrfachtäter-
Punktsystems die Fahrerlaubnis (Fe) entzogen
Die für die Ermittlung des jährlichen Erfül- wurde, einen Antrag auf Neuerteilung. Ana-
lungsaufwands bei den Bürgerinnen und log zu den Entziehungen wegen Nichtteilnah-
Bürgern zugrunde liegende Fallzahl basiert me an einer Schulung steigt damit auch die
auf Berechnungen des KBA bzgl. der bishe- Zahl der Personen an, die eine Teilnahme-
rigen sowie der erwarteten Fallzahlen in den bescheinigung beim Antrag auf Neuerteilung
jeweiligen Maßnahmenstufen des Fahreig- der Fe vorlegen.
nungs-Bewertungssystems:
Jährlicher Erfüllungsaufwand
1. Stufe: schriftliche Ermahnung durch
Fahrerlaubnisbehörde (FeB) Der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürge-
rinnen und Bürger ergibt sich aus der zusätz-
2. Stufe: Verwarnung und Anordnung lichen Zahl an Zuwiderhandelnden in den
eines Aufbau- (alt) bzw. Fahreig- jeweiligen Maßnahmenstufen des Fahreig-
nungsseminars (neu) nungs-Bewertungssystems.
3. Stufe: Verwaltungsbehördliche Entzie- 1. Maßnahmenstufe
hung der Fahrerlaubnis (Entzie- (Schriftliche Ermahnung durch die FeB
hung) aufgrund 8- (neu) bzw. gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 StVG -neu-
18-Punkte-Grenze (alt). [§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 StVG -alt-]):
Folgende Veränderungen der Personen in Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung
den Maßnahmenstufen werden durch das der schriftlichen Ermahnung wird basierend
KBA prognostiziert bzw. basieren auf eige- auf dem Leitfaden Erfüllungsaufwand auf
nen Schätzungen: insgesamt 11 Minuten pro Fall geschätzt. Es
wird davon ausgegangen, dass sich dieser
Anzahl Anzahl Zeitaufwand durch die VZR-Reform nicht
nach nach Verände-
Fallgruppe ändert.
VZR FaER rung
(alt) (neu) Der Sachaufwand für die Bearbeitung der Er-
mahnung kann aufgrund der Geringfügigkeit
Personen im
11.700.000 11.466.000 −234.000 vernachlässigt werden.
Bestand gesamt
Durch die zusätzliche Zahl an schriftlichen
Personen in der 1.
200.000 254.000 54.000 Ermahnungen von 54 000 pro Jahr entsteht
Maßnahmestufe
ein zusätzlicher Zeitaufwand für die Bürge-
Personen in der 2. rinnen und Bürger in der 1. Maßnahmenstufe
25.000 40.500 15.500
Maßnahmestufe i. H. v. 9 900 Stunden pro Jahr (54 000 ×
Personen in der 3. 11/60 h = 9 900 h)
5.000 5.100 100
Maßnahmestufe 2. Maßnahmenstufe
Verwaltungs- Verwarnung und Anordnung einer Schulung
behördliche Ent- gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 StVG -neu-
ziehung: einer 4.000 6.480 2.480 [§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 StVG -alt-]):
Anordnung nicht
Der bisherige zeitliche Aufwand für die Bür-
nachgekommen
gerinnen und Bürger beträgt pro Fall ca. 867
Freiwillige Minuten und wird im neuen System auf 706
Teilnahme an 15.500 0 − 15.500 Minuten geschätzt (− 159 Minuten).
Seminar/Schulung
Nach einer Internetrecherche der Preise
Freiwillige verändern sich die Sachkosten von bisher
Teilnahme an 245,60 Euro auf neu ca. 645,60 Euro
3.700 0 − 3.700
Verkehrspsycho- (+ 400,00 Euro) bedingt durch veränderte
logischer Beratung Seminarkosten:
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 23 – 2013 1124 VkBl. Amtlicher Teil
zeitliche Aufwand für die Bürgerinnen und
Maßnahmeteil Zeit/Betrag Zeit/Betrag
Bürger setzt sich aus dem Beratungsbedarf
(alt) (neu)
und den verschiedenen Bearbeitungsschrit-
Zeitlicher Aufwand ten zusammen und stellt sich wie folgt dar:
Gruppensitzungen (4 × 135 =) (2 × 90 =) Maßnahmeart Zeit Zeit Verän-
Fahrschule 540 Minuten 180 Minuten (alt) (neu) derung
Einzelsitzungen Entzug bei Erreichen
(3 × 60 =) 35 Min. 25 Min. −10 Min.
Verkehrspsycho- - der Punktegrenze
180 Minuten
logischer Berater
Entzug wegen Nicht-
Hausaufgaben - 120 Minuten teilnahme am Semi-
nar/der Schulung 29 Min. 25 Min. − 4 Min.
Fahrprobe à
90 Minuten - oder negativem Fahr-
90 Minuten
eignungsgutachten
Anfahrt Fahrschule (5 × 40 =)
200 Minuten
(eigene Schätzung) 200 Minuten Die Sachkosten werden mit 0,60 Euro ange-
setzt. Durch die VZR-Reform verringert sich
Auswertung der zeitliche Aufwand (einfachere Bearbei-
37 Minuten 28 Minuten
Anordnung der FeB
tung aufgrund einfacherer Regelungen). Ins-
Gesamt 867 Minuten 708 Minuten gesamt belaufen sich der Zeit- und Sachauf-
wand einer Entziehung der Fe auf 25 Minuten
Sachaufwand und 0,60 Euro pro Fall.
Seminarkosten Die Fallzahlen entwickeln sich nach KBA-
200,00 € 600,00 € Schätzungen wie folgt:
(Internetrecherche)
Entziehungen aufgrund des Erreichens der
Fahrtkosten
45,00 € 45,00 € Punktegrenze: + 100,
(eigene Schätzungen)
Entziehungen aufgrund der Nichtteilnahme
Sonstige Kosten an einer angeordneten Schulung: + 2 480
0,60 € 0,60 €
(Porto etc.)
Der Erfüllungsaufwand für diese Fallgruppen
Gesamt 245,60 € 645,60 € gestaltet sich wie folgt:
Bei einer prognostizierten zusätzlichen An- Maßnahmeart Fall- Ände- Ände-
zahl von 15 500 Personen in dieser Maßnah- zahl rung rung
mestufe, von denen entsprechend KBA- Zeitauf- Sach-
Schätzungen 16 Prozent (2 480 Personen) wand kosten
der Anordnung zur Teilnahme an der Schu- Änderung aufgrund
lung nicht nachkommen werden (Fallzahl = des neuen Bear-
13 020), ergibt sich pro Fall eine neue Belas- beitungsaufwandes
tung i. H. v. 708 Minuten und 645,60 Euro im „Bestand“
Sachkosten (insgesamt 153 636 Stunden,
8 405 712 Euro). Entzug bei Erreichen
5.000 −10 Min.
der Punktegrenze
Für die bisherige Personenzahl in dieser Maß-
nahmestufe (25 000) (Fallzahl abzüglich der Entzug wegen Nicht-
o. g. 16 Prozent Nichtteilnehmer = 21 000), teilnahme am Semi-
ergibt sich durch die Änderung der Schu- nar/der Schulung 4.000 −4 Min.
lungsstruktur pro Fall eine Verringerung der oder negativem Fahr-
zeitlichen Belastung i. H. v. 159 Minuten und eignungsgutachten
eine Mehrbelastung von 400,00 Euro bei den Änderungen aufgrund
Sachkosten (insgesamt ca. −55 650 Stun- der Erhöhung der
den, 8 400 000 Euro). Fallzahlen
In der 2. Maßnahmestufe kommt es somit für
Entzug bei Erreichen
die Bürgerinnen und Bürger zu einem Mehr- 100 25 Min. 0,60 €
der Punktegrenze
aufwand von 97 986 Stunden und 16,8 Mio.
Euro. Entzug wegen Nicht-
3. Maßnahmenstufe teilnahme am Semi- 2.480 25 Min. 0,60 €
nar/der Schulung
(Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß
§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 3 StVG -neu- Gesamt 2.580 25 Min. 0,60 €
[§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 StVG -alt-]):
In dieser Maßnahmenstufe ist die FeB auf- Die Vereinfachungen durch das neue Fahreig-
grund verschiedener Fallkonstellationen ver- nungs-Bewertungssystems führen bei der bis-
pflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der herigen Anzahl an Entziehungen zu einer zeit-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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lichen Entlastung von insgesamt 1 100 Stunden Fahreignungsseminar) pro Fall angesetzt wer-
(Entziehung wg. Erreichens der Punktegrenze den. Die Sachkosten variieren analog zu den
−833 h pro Jahr und bei den bisherigen Ent- Wegezeiten in Abhängigkeit der Anzahl an
ziehung wg. der Nichtteilnahme an einer an- Fahrten zu den jeweiligen Institutionen.
geordneten Schulung − 267 h). Für die zusätz-
lichen Entziehungsfälle ergibt sich eine zeitliche Aufgrund der ermittelten Zeitwerte und
Mehrbelastung von 1 075 Stunden und zusätz- Sachkosten pro Fall und den zugrunde ge-
liche Sachkosten i. H. v. 1 548 Euro. legten Fallzahlen für Anträge auf Neuerteilun-
Insgesamt ergibt sich bei den Entziehungen gen wegen vorangegangener Entziehung
eine jährliche zeitliche Entlastung für die Zu- ergibt sich folgender jährliche Erfüllungsauf-
widerhandelnden von ca. 25 Stunden und wand der Bürgerinnen und Bürger. In den
eine jährliche finanzielle Mehrbelastung Fällen, bei denen ein Gutachten erforderlich
1 548 Euro. ist (Neuerteilungen wg. Erreichens der Punk-
Neuerteilung der FE und Fahreignungs- tegrenze) wird von einer Quote von 38 Pro-
überprüfungen: zent an negativen Gutachten ausgegangen
(s. o.). Dies bedeutet, dass von den zusätzli-
Resultierend aus den Veränderungen bei den chen Entziehungen wegen Erreichens der
Entziehungen steigt die Zahl an Anträgen auf Punktegrenze (100) 62 Fälle mit einem Zeit-
eine Neuerteilung der Fe. Der Zeit- und Sach- aufwand von 404 Minuten und Sachauf-
aufwand wird unterschieden für Antragstel- wands von 27 Euro pro Fall bewertet werden.
lungen mit positivem bzw. negativem Gut- 38 Fälle erhalten im ersten Versuch ein nega-
achten der Medizinisch-psychologischen tives Gutachten und müssen den Verwal-
Untersuchung (MPU) und Anträgen auf Neu- tungsprozess erneut durchlaufen und wer-
erteilung wg. Nichtteilnahme an einer ange- den daher mit 783 Minuten (404 Min. + 379
ordneten Schulung. Die MPU selber dauert Min.) und 45 Euro Sachkosten pro Fall an-
mit Wartezeiten vor Ort in der Begutach- gesetzt. Für die zusätzlichen Neuerteilungen
tungsstelle ca. 4 Stunden (Internetrecherche). aufgrund der Entziehungen wg. Nichtteilnah-
Der Zeitaufwand umfasst gem. Leitfaden Er- me an der angeordneten Schulung (2 480)
füllungsaufwand die Wegezeiten, die Be- werden ca. 804 Minuten angesetzt. Die bis-
arbeitung des Antrags und Beratung in der herigen Neuerteilungen aufgrund der Entzie-
FeB und beträgt für eine Neuerteilung der FE hungen wg. Nichtteilnahme an der angeord-
mit positivem Gutachten insgesamt 404 Mi- neten Schulung (4 000) werden durch die
nuten pro Fall sowie bei Neuerteilungsverfah- Vereinfachungen des Seminars pro Fall um
ren mit negativem Gutachten zusätzlich 379 150 Minuten kürzer, aber auch aufgrund der
Minuten (gesamt 783 Minuten). neuen Seminarstruktur 400 Euro teurer. Die
Die Neuerteilung aufgrund der Entziehung we- Neuerteilung aufgrund eines negativen Gut-
gen Nichtteilnahme an einer angeordneten achtens im Zuge der Fahreignungsüberprü-
Schulung erfolgt erst nach Absolvierung des fung beträgt insgesamt 718 Minuten (314
Seminars. Insgesamt müssen hier 954 Minu- Min. + 404 Min.), da ein Antrag auf Neuertei-
ten (altes Seminar) bzw. 804 Minuten (neues lung gestellt werden muss.
Änderung des jährlichen Zeit- und Sachaufwands der Bürgerinnen und Bürger
für Neuerteilungen der Fe und Fahreignungsüberprüfungen
Vorgaben Zeitaufwand Sachaufwand Fallzahl Zeitaufwand Sachauf-
je Fall in Min. je Fall in € (in Stunden) wand (in €)
1. Zusätzliche Neuerteilungen aufgrund
von Entziehung wg. Erreichens der
Punkte-Schwelle mit positivem
Gutachten 404 27,00 62 417 1.674
2. Zusätzliche Neuerteilungen aufgrund
von Entziehung wg. Erreichens der
Punkte-Schwelle mit negativem
Erstgutachten 783 45,00 38 496 1.710
3. Zusätzliche Neuerteilungen aufgrund
der Entziehung wg. Nichtteilnahme
an einer angeordneten Schulung 804 663,00 2.480 33.232 1.644.240
4. Änderung der bisherigen Neuer-
teilungen aufgrund der Entziehung
wg. Nichtteilnahme an einer
angeordneten Schulung − 150 400,00 4.000 − 10.000 1.600.000
Summe 24.145 3.247.624
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 23 – 2013 1126 VkBl. Amtlicher Teil
Für die Neuerteilungen der Fe nach Entzie- Mehraufwand von ca. 76 700 Stunden. Letzt-
hung ergibt sich ein Anstieg des jährlichen lich wird nach Schätzungen des KBA damit
Zeitaufwands von ca. 24 000 Stunden und gerechnet, dass im ersten Jahr der Umstel-
des Sachaufwands von ca. 3,2 Mio. Euro. lung 300 000 zusätzliche Anträge auf Privat-
auskunft durch die Bürgerinnen und Bürger
Für die sich nicht normgerecht verhaltenden
gestellt werden. Bei einem geschätzten Auf-
Bürgerinnen und Bürger ergibt sich insge-
wand von ca. 10 Minuten und 0,65 Euro Sach-
samt durch die VZR-Reform ein jährlicher
kosten pro Fall ergibt sich hier ein Mehrauf-
Anstieg des Zeitaufwands von ca. 132 000
wand von 50 000 Stunden und 195 000 Euro.
Stunden sowie der Sachkosten von ca. 20
Insgesamt entsteht durch die VZR-Reform ein
Mio. Euro.
einmaliger Erfüllungsaufwand für die Bürge-
rinnen und Bürger von ca. 9,5 Mio. Stunden
Jährlicher Erfüllungsaufwand für und ca. 195 000 Euro Sachkosten.
die Bürgerinnen und Bürger
b) Wirtschaft
Vorgabe/Prozess Zeitauf- Sachauf- Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft er-
wand in wand in gibt sich aus inhaltlichen und zeitlichen Än-
Stunden € derungen von Tätigkeiten betroffener Wirt-
1. Ermahnungen schaftsbereiche. Die Änderungen der
(1. Maßnahmenstufe) 9.900 0 gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der
VZR-Reform betreffen grundsätzlich die
2. Verwarnungen und Wirtschaftstätigkeit der Fahrschulen und der
Anordnungen von verkehrspsychologischen Berater.
Schulungen Gesamtübersicht Erfüllungsaufwand
(2. Maßnahmenstufe) 97.986 16.805.712
Insgesamt ergibt sich für die Wirtschaft (Fahr-
3. Entziehungen der Fe schulen und verkehrspsychologische Berater)
durch die FeB durch die Überführung der Aufbauseminare
(3. Maßnahmenstufe) − 25 1.548 bzw. verkehrspsychologischen Beratungen in
das neue Fahreignungsseminar ein Mehrauf-
4. Neuerteilungen der wand für Personal von ca. 6,3 Mio. Euro und für
Fe durch die FeB 24.145 3.247.624
Sachkosten von ca. 1,3 Mio. Euro. Einmaliger
Summe jährlicher Erfüllungsaufwand aufgrund von Schulungs-
Aufwendungen 132.006 20.054.88 maßnahmen fällt bei den Fahrlehrern i. H. v. 4,8
Mio. Euro für Personal und i. H. v. 1,8 Mio. Euro
für Sachkosten und bei den verkehrspsycho-
Neben den Sachkosten muss auch ein An-
logischen Beratern i. H. v. ca. 519 000 Euro für
stieg der Gebührenzahlungen durch die Zu-
Personal und ca. 194 000 Euro für Sachkosten
widerhandelnden getragen werden (s. Kapi-
an. Die Änderungen des Personal- und Sach-
tel „Weitere Kosten“).
aufwands werden auch durch entsprechende
Einmaliger Erfüllungsaufwand Einnahmeänderungen begleitet, die unter
Nach der Umsetzung der Reform wird damit „Weitere Kosten“ dargestellt sind.
gerechnet, dass sich die bereits im VZR mit Darstellung der Fallzahlen:
Punkten registrierten Personen mit dem neu- Es wird davon ausgegangen, dass dieselbe
en Fahreignungs-Bewertungssystem ausei- Zahl an berechtigten Fahrschulen für Aufbau-
nandersetzen. Von den derzeit ca. 11,7 Mio. seminare auch künftig die Fahreignungsse-
im VZR enthaltenen Bürgerinnen und Bür- minare anbieten werden. Laut Auskunft der
gern sind etwa 20 Prozent ohne Punkte re- Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
gistriert (Angaben des KBA). Es wird davon besitzen 6 000 Fahrschulen eine solche Be-
ausgegangen, dass sich die restlichen ca. rechtigung. Es wird damit gerechnet, dass pro
9,36 Mio. Personen mit frei zugänglichen In- berechtigte Fahrschule ein Fahrlehrer die
formationen über die Änderung der Geset- Durchführung der Seminare absolviert, insge-
zeslage vertraut machen (Zeitaufwand pro samt 6 000 Fahrlehrer. Laut Angaben des Re-
Person ca. 60 Min. – eigene Schätzung). Dies gisters der amtlichen anerkannten verkehrs-
ergibt einen einmaligen Aufwand vom 9,36 psychologischen Berater sind in Deutschland
Mio. Stunden. Darüber hinaus wird einmalig rd. 645 verkehrspsychologische Berater tätig.
der Beratungsbedarf seitens der Bürgerin- Die nachfolgenden Berechnungen stützen
nen und Bürger ansteigen. Da ein Großteil sich auf die prognostizierten Fallzahlen in den
der registrierten Nutzer mit Beratungsbedarf Maßnahmenstufen des Fahreignungs-Bewer-
sich mit den FeB oder dem KBA auch ohne tungssystems (s. Bürgerinnen und Bürger).
VZR-Reform in Verbindung gesetzt hätte,
wird davon ausgegangen, dass nur die der- Jährlicher Erfüllungsaufwand:
zeit ca. 230 000 Personen aus den Maßnah- Der jährliche Erfüllungsaufwand entsteht auf-
menstufen 1 bis 3 akuten telefonischen Be- grund der Überführung der Aufbauseminare
ratungsbedarf in der Umstellungsphase und verkehrspsychologischen Beratungen in
haben. Bei einem geschätzten Aufwand von die Maßnahme Fahreignungsseminar und
ca. 20 Minuten pro Fall ergibt sich hier ein betrifft die Wirtschaftsbereiche Fahrschulen
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1127 Heft 23 – 2013
und verkehrspsychologische Berater. Nach Insgesamt ergibt dies einen Rückgang der
bisheriger Gesetzeslage besteht das Aufbau- Personalaufwendungen von ca. 1,8 Mio.
seminar aus vier Gruppensitzungen mit einer Euro (− 2 287 200 Euro + 450 000 Euro =
Teilnehmerzahl von ca. 12 Personen und − 1 837 200 €).
einer Dauer pro Sitzung von 135 Minuten zu-
Für die Berechnung des Rückgangs der
züglich einer Fahrprobe von insgesamt 90
Sachkosten wird davon ausgegangen, dass
Minuten für drei Personen (30 Min. Fahrtzeit
Overheadkosten i. H. v. 20 Prozent der
pro Teilnehmer). Somit ergeben sich pro Jahr
Personalkosten für die Nutzung der Fahr-
12 167 Termine (36 500 Teilnehmer pro
schulräumlichkeiten, der Verwendung von
Jahr/12 Teilnehmer pro Sitzung × 4 Sitzun-
gen pro Aufbauseminar = 12 167). Bei 135 Lehr- und Lernmitteln etc. angemessen sind
Minuten für die Durchführung eines Sit- (s. Sturzbecher et al., 2012) (2 287 200 Euro
zungstermins und 35 Minuten Vor- bzw. × 0,2 = 457 440 Euro). Darüber hinaus ent-
Nachbereitungszeit pro Seminarteilnehmer fallen die Sachkosten für die Durchführung
ergibt sich insgesamt ein Zeitaufwand von der Fahrproben. Dabei wird angenommen,
ca. 113 000 Stunden pro Jahr ((135 Min. + (35 dass im Rahmen einer durchschnittlichen
Min. × 12 Teilnehmer = 420 Min.))/60 × 12 167 Fahrprobe von 90 Minuten Dauer 45 km zu-
= 112 544 h). Hinzu kommt ein Zeitaufwand rückgelegt wurden (45 km × 0,30 Euro/km ×
i. H. v. 18 250 Stunden für die Fahrproben im 12 167 Fahrproben = 164 255 Euro).
Rahmen des Aufbauseminars ((36 500 × (30 Die Kosten der Überwachung der Durchfüh-
Min./60) = 18 250 h). Insgesamt beträgt der rung der Aufbauseminare, die bislang in
Zeitaufwand für die Durchführung des bis- einem zweijährigen Turnus vorgeschrieben
herigen Aufbauseminars 130 794 Stunden. ist, ändern sich nicht. Letztlich unterliegen die
Seminarleiter nach neuem Recht im Rahmen
Die edukative Teilmaßnahme im Rahmen des ihrer Fortbildungspflicht einem einjährigen
Fahreignungsseminars wird künftig aus zwei Turnus nach dem Erwerb der Erstqualifizie-
Modulen à 90 Min. bestehen. Die Gruppen- rung. Bislang umfasste die vorgeschriebene
größe kann dabei maximal 3 Teilnehmer be- Fortbildung eine dreitägige Schulung alle vier
tragen. Bei künftig 34 020 Teilnehmern (40 500 Jahre, die rd. 350 Euro kostete (Internetre-
Anordnungen abzgl. 16 % = 6 480 Nicht-Teil- cherche). Die bisherigen Schulungskosten
nehmer) ergeben sich 22 680 Termine pro ergeben auf vier Jahre und die Anzahl an
Jahr (34 020 Teilnehmer pro Jahr/3 Teilneh- Fahrlehrern umgelegt Sachkosten i. H. v.
mer pro Sitzung × 2 Sitzungen pro Fahreig- 525 000 Euro pro Jahr (350 Euro/4 Jahre ×
nungsseminar = 22 680). Bei 90 Minuten 6 000 = 525 000 Euro pro Jahr). Bei ange-
Durchführungszeit und 45 Minuten Vor- und nommenen Schulungskosten von ca.
Nachbereitungszeit pro Teilnehmer ergibt sich 117 Euro pro Tag (350 Euro/3 = 117 Euro) er-
ein neuer jährlicher Zeitaufwand von 85 050 geben sich nach der Neuregelung Sachkos-
Stunden ((90 Min. + (45 Min. × 3 Teilnehmer) ten i. H. v. 702 000 Euro pro Jahr (117 Euro ×
= 135 Min.))/60 × 22 680 = 85 050 h). Ins- 6 000 = 702 000 Euro pro Jahr). Durch die
gesamt führt die Einführung des Fahreignungs- neuen Fortbildungsvorschriften ergibt sich
seminars zu einem Rückgang des Zeitauf- somit für die Fahrschulen eine Erhöhung der
wands von 45 744 Stunden pro Jahr (130 794 h Sachkosten von ca. 177 000 Euro pro Jahr
− 85 050 h). Wird ein Stundensatz von 50 Euro (702 000 Euro – 525 000 Euro = 177 000 Euro).
für den Seminarleiter zugrunde gelegt (s. Sturz-
Insgesamt ergibt sich für die Fahrschulen ein
becher et al., 2012, unveröffentlicht), kommt es
Rückgang des jährlichen Sachaufwands i. H. v.
zu einem Rückgang der Personalkosten der
ca. 445 000 Euro (177 000 Euro – 164 255 Euro
Fahrschulen i. H. v. ca. 2,3 Mio. Euro (45 744 h
− 457 440 Euro = − 444 695 Euro).
× 50 Euro/h = 2 287 200 Euro) für die Durch-
führung der Seminare. Darüber hinaus unter- Nach der bisherigen Gesetzeslage haben
liegen die Seminarleiter neuerdings im Rahmen derzeit Zuwiderhandelnde in der 2. Maßnah-
ihrer Fortbildungspflicht einem einjährigen Tur- menstufe die Möglichkeit, an einer verkehrs-
nus nach dem Erwerb der Erstqualifizierung. psychologischen Beratung teilzunehmen,
Bislang umfasste die vorgeschriebene Fort- wenn innerhalb der letzten fünf Jahre bereits
bildung eine dreitägige Schulung alle vier ein Aufbauseminar absolviert wurde. Der
Jahre. Die tägliche Fortbildungsdauer um- Zeitaufwand für eine verkehrspsychologi-
fasst jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 Mi- sche Beratung beträgt im Durchschnitt 4
nuten. Durch den einjährigen Turnus erhöht Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung (s.
sich der jährliche Zeitaufwand für die Fort- BDP 2011). Durch den Wegfall der 3 700 frei-
bildung um 90 Minuten pro Seminarleiter ((8 willigen verkehrspsychologischen Beratun-
× 45 Min.) × 3/4 Jahre = 270 Min. pro Jahr gen pro Jahr ergibt sich damit eine zeitliche
(alte Regelung) vs. 8 × 45 Min. = 360 Min. pro Entlastung von 14 800 Stunden (3 700 × 4 h
Jahr (neue Regelung)). Dies führt zu höheren = 14 800 h). Die verkehrspsychologische Teil-
Personalkosten der Fahrschulen für die künf- maßnahme des Fahreignungsseminars um-
tige Fortbildung i. H. v. 450 000 Euro (90 fasst zukünftig drei Einzelsitzungen à 60
Min./60 × 50 Euro/h = 75 Euro × 6 000 = Minuten. Hinzu kommen noch Vor- und Nach-
450 000 Euro). bereitungszeiten von ca. 45 Minuten pro Teil-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 23 – 2013 1128 VkBl. Amtlicher Teil
nehmer und Sitzung. Dies ergibt bei einer zeitigen Kosten für die Überwachung der
Teilnehmerzahl von 34 020 einen Zeitaufwand Aufbauseminare sind (498,60 Euro, s. Sturz-
von ca. 179 000 Stunden (105 Min./60 x 3 Sit- becher et al. 2012), ergeben sich nach der
zungen × 34 020 Teilnehmer = 178 605 h). Bei Neuregelung jährlich Sachkosten i. H. v. ca.
einem Stundenlohnsatz i. H. v. 50,30 Euro (s. 306 000 Euro ((498,60 Euro/2 + 225 Euro) ×
Leitfaden Erfüllungsaufwand, Bereich Ge- 645 = 305 924 Euro). Im Saldo ergibt sich ein
sundheits- und Sozialwesen) errechnet sich Anstieg der Sachkosten pro Jahr für Fortbil-
ein jährlicher Mehraufwand für Personal der dung und Überwachung von ca. 91 000 Euro
verkehrspsychologischen Berater von ca. 8,2 (305 924 Euro − 214 463 Euro = 91 461 Euro).
Mio. Euro (178 605 h − 14 800 h = 163 805 × Insgesamt kommt es zu einem Anstieg der
50,30 Euro/h = 8 239 392 Euro). Sachkosten für die verkehrspsychologischen
Berater pro Jahr von ca. 1,7 Mio. Euro
Darüber hinaus muss ein anerkannter ver-
(1 647 878 Euro + 91 461 Euro).
kehrspsychologischer Berater bislang im
zweijährigen Turnus eine Fortbildung oder Damit entsteht für die Wirtschaft ein zusätz-
Praxisberatung im Umfang von 16 Stunden licher jährlicher Erfüllungsaufwand i. H. v. 6,4
absolvieren. Gemäß der Neuregelung muss Mio. Euro für Personal und i. H. v. 1,3 Mio.
jeder verkehrspsychologische Berater jedes Euro für Sachkosten.
Jahr eine Fortbildung im Umfang von mindes-
Einmaliger Erfüllungsaufwand
tens 6 Stunden nachweisen. Daraus resultiert
pro verkehrspsychologischem Berater jähr- Für die Ermittlung des einmaligen Erfüllungs-
lich eine zeitliche Entlastung von 2 Stunden aufwands werden die Umstellungskosten
(16 h/2 Jahre = 8 h pro Jahr vs. 6 h pro Jahr). der einzelnen Wirtschaftsbereiche auf die
Dadurch gehen die Personalkosten für Fort- Neuregelungen des Fahreignungsbewer-
bildung insgesamt um ca. 65 000 Euro pro tungs-Systems herangezogen. Grundsätz-
Jahr zurück (2 h × 50,30 Euro/h × 645 = lich betroffen sind die Fahrschulen und ver-
64 887 Euro). Insgesamt ergibt sich eine jähr- kehrspsychologischen Berater. Es wird wie
liche Mehrbelastung für Personal i. H. v. ca. oben davon ausgegangen, dass 6 000 Fahr-
8,2 Mio. Euro (8 239 392 Euro – 64 887 Euro = schulen eine Seminarberechtigung besitzen
8 174 505 Euro). und dass pro berechtigte Fahrschule ein Fahr-
lehrer die Durchführung der Seminare absol-
Bei der Berechnung der Sachkosten wird
viert. Um auch zukünftig die Fahreignungsse-
wieder von einer Overhead-Pauschale von
minare anbieten zu können, müssen die
20 Prozent der Lohnkosten ausgegangen.
Seminarleiter über die neuen gesetzlichen
Somit kann ein Mehraufwand der Sach-
Rahmenbedingungen und Lerninhalte der
kosten für die geschäftsmäßige Infrastruktur
edukativen Teilmaßnahme des Fahreignungs-
und Räumlichkeiten sowie Dokumentations-
seminars geschult werden. Die Schulung der
materialien kalkuliert (8 239 392 × 0,2 =
bisherigen ASP-Seminarleiter erfolgt in einer
1 647 878 Euro) werden. Darüber hinaus
zweitägigen Anschlussqualifizierung (s.
muss ein anerkannter verkehrspsychologi-
Sturzbecher et al. 2012). Wird der o. g. Lohn-
scher Berater bislang im zweijährigen Turnus
kostensatz von 50 Euro/h für die Seminarlei-
eine Fortbildung oder Praxisberatung im Um-
ter angesetzt, ergibt sich damit ein einmali-
fang von 16 Stunden absolvieren und die
ger Personalaufwand für die Fahrlehrer von
Fortschreibung als amtlich anerkannter Be-
4,8 Mio. Euro (6 000 × 16 h × 50 Euro/h =
rater beantragen. Werden die Kosten für eine
4 800 000 Euro). Hinzu kommen noch ge-
solche Fortbildung (450 Euro laut Angaben
schätzte Sachkosten für die Teilnahmege-
der Deutschen Psychologen Akademie) und
bühr (eigene Schätzung 300 Euro) des Fort-
die Kosten für die Fortschreibung der An-
bildungskurses i. H. v. 1,8 Mio. Euro (6 000 ×
erkennung (215 Euro, laut Qualitäts-Siche-
300 Euro = 1 800 000 Euro).
rungssystems BDP 2012) auf die Jahre und
die Anzahl der verkehrspsychologischen Be- Für die Schulung der ca. 645 in Deutschland
rater (Fallzahl 645) umgelegt, ergibt sich eine tätigen verkehrspsychologischen Berater
derzeitige Belastung von ca. 214 000 Euro werden analog zur Schulung der Fahrlehrer
pro Jahr (665 Euro/2 Jahre × 645 = zwei Tage für eine Fortbildung über das neue
214 463 Euro). Gemäß der Neuregelung Fahreignungs-Bewertungssystem ange-
muss jeder verkehrspsychologische Berater setzt. Bei Lohnkosten von 50,30 Euro/h (s.
jedes Jahr eine Fortbildung im Umfang von Leitfaden Erfüllungsaufwand) ergibt sich da-
mindestens 6 Stunden nachweisen. Darüber mit ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca.
hinaus müssen sich die verkehrspsychologi- 519 000 Euro (645 × 16 h × 50,30 Euro/h =
schen Berater künftig jedes zweite Jahr einer 519 096 Euro). Hinzu kommen noch ge-
Vor-Ort-Prüfung durch den Träger eines schätzte Sachkosten für die Teilnahmege-
Qualitätssicherungssystems unterziehen. bühr (eigene Schätzung 300 Euro) des Fort-
Wird davon ausgegangen, dass die Kosten bildungskurses i. H. v. 193 500 Euro (645 ×
für die eintägige Fortbildung der Hälfte der 300 Euro = 193 500 Euro). Insgesamt ergibt
derzeitigen Kosten für ein Weiterbildungsse- sich für die Wirtschaft ein einmaliger Erfül-
minar betragen (450 Euro/2 = 225 Euro) und lungsaufwand i. H. v. 5,3 Mio. Euro für Perso-
die Überwachungskosten ähnlich den der- nal und i. H. v. 2 Mio. Euro für Sachkosten.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 1129 Heft 23 – 2013
c) Verwaltung Die Realisierung der VZR-Reform und Um-
Für die Schätzung des Erfüllungsaufwands stellung auf Vollautomatisierung/elektroni-
der Verwaltung ist zu unterscheiden zwi- sche Registerführung im KBA bedeutet über
schen dem jährlichen Zeit- und Sachauf- alle Verwaltungsbehörden einen einmaligen
wand, der in den Fahrerlaubnisbehörden Mehraufwand von ca. 9 Mio. Euro und eine
(Länder/Kommunen) durch Veränderungen jährliche Entlastung (teilweise ab 2021) von
des zeitlichen Aufwands für einzelne Tätig- ca. 633 000 Euro. Die ggf. erforderlichen
keiten und der geänderten Fallzahlen durch Mehrausgaben beim KBA werden im Kapitel
die neuen Vorgaben anfällt, und dem jährli- des KBA gegenfinanziert.
chen Erfüllungsaufwand der beim KBA Darstellung der Fallzahlen:
(Bund) durch die VZR-Reform sowie die Um-
stellung auf Vollautomatisierung und elektro- Im Rahmen der Verwaltung wird zwischen
nische Registerführung resultiert. den Fallgruppen für die Bundes- und Länder/
Kommunalverwaltung unterschieden.
Darüber hinaus wird der einmalige Erfül-
lungsaufwand in den Verwaltungsbehörden Kommunen:
des Bundes (KBA) und der Länder/Kommu- Nach Angaben des KBA gibt es bundesweit
nen (Fahrerlaubnis-, Bußgeldbehörden) zur ca. 634 Fahrerlaubnisbehörden und 1 276
Umstellung des VZR auf das FaER ein- Bußgeldstellen.
schließlich der Vollautomatisierung beim
Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
KBA bestimmt.
tern: Eigene Befragungen von verschiedenen
Gesamtübersicht Erfüllungsaufwand Fahrerlaubnisbehörden und Bußgeldstellen er-
Der gesamte Personal- und Sachaufwand in gaben ein zu schulendes Personal von ca. 6
den Verwaltungsbehörden für die Umset- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro FeB; ins-
zung der VZR-Reform und die Umstellung gesamt rd. 3 800 Personen. Das Personal in
auf ein vollautomatisiertes FaER beim KBA den Bußgeldstellen muss laut Angaben der be-
gestaltet sich wie folgt: fragten Behördenleiter nicht geschult werden.
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung aufgrund der VZRM-Reform und
der Umstellung auf Vollautomatisierung/elektronische Registerführung im KBA in €
Vorgabe/Prozess Personalauf- Personalauf- Sachaufwand Sachaufwand
wand jährlich wand einmalig jährlich einmalig
1. Schulungen und Anpassungen von internen Pro-
zessabläufen in den FeB 1.855.845
2. Zusätzliche Ermahnungen durch die FeB
(1. Maßnahmenstufe) 702.087 190.243
3. Zusätzliche Verwarnungen und Anordnungen von
Schulungen durch die FeB (2. Maßnahmenstufe) 208.460 56.486
4. Zusätzliche Entziehungen der Fe bei den FeB 76.145 15.070
5. Zusätzliche Neuerteilungen der Fe und
Fahreignungsüberprüfungen durch die FeB 116.397 23.036
Summe Erfüllungsaufwand der FeB 1.103.089 1.855.845 284.834
6. Anpassungen von internen Prozessabläufen in den
Bußgeldbehörden 96.799
Summe Erfüllungsaufwand der Bußgeldstellen 96.799
7. Schulungen und Anpassungen von internen Pro-
zessabläufen im KBA aufgrund der VZRT-Reform 2.252.287 1.030.443
8. Schulungen und Anpassungen von internen
Prozessabläufen im KBA aufgrund der Vollauto-
matisierung/elektronischen Registerführung − 1.471.794 3.985.675 − 550.000 − 199.130
Summe Erfüllungsaufwand des KBA − 1.471.794 6.237.962 − 550.000 831.313
9. Anpassungen von internen Prozessabläufen im EBA 600
10. Bearbeitung des File-Transfers im EBA 400
Summe Erfüllungsaufwand aller
Verwaltungsbehörden − 368.305 8.191.206 − 265.166 831.313
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 23 – 2013 1130 VkBl. Amtlicher Teil
Umstellung der Arbeitsprozesse aufgrund troffenen Inhaber einer Fahrerlaubnis schrift-
der VZR-Reform: Die Anpassungen der inter- lich zu ermahnen. Die Bearbeitung eines Falls
nen Prozessabläufe werden sowohl in den der 1. Maßnahmenstufe dauert im Durch-
Bußgeldbehörden als auch in den FeB durch schnitt ca. 29 Minuten. Es wird angenommen,
jeweils eine Person durchgeführt. dass sich der Arbeitsablauf aufgrund der
Bund (KBA): VZR-Reform für die 1. Maßnahmenstufe prin-
zipiell nicht ändern wird. Der Wegfall der Mög-
Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mit-
lichkeit zur Punktereduzierung durch die Ab-
arbeiter: Alle 180 Mitarbeiter des VZR werden
solvierung eines freiwilligen Aufbauseminars
über die Änderungen im Zuge der VZR-Reform
bedeutet allerdings eine Entlastung der Ver-
und der Vollautomatisierung geschult. Hinzu
waltungsbehörden um 5 Minuten pro Fall.
kommen noch diverse Mitarbeiter, die insbe-
sondere den befristeten zusätzlichen Aus- Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17
kunfts- und Informationsbedarf der Bürgerin- (BF 17) wird es künftig möglich sein, durch
nen und Bürger bedienen sollen. Des die Absolvierung eines freiwilligen Fahreig-
Weiteren werden sowohl interne als auch nungsseminars die Eignung als Begleiter zu
externe IT-Spezialisten benötigt, welche die erlangen, falls die begleitende Person drei
Softwareumstellung sowie die Erfassung des Punkte hat. Der Anteil der Personen, die von
Papierbestandes unterstützen. Darüber hin- dieser Möglichkeit Gebrauch machen liegt
aus können Stellen eingespart werden, nach- nach eigener Schätzung bei 1 Prozent der
dem 2020 die Vollautomatisierung und elek- gesamten jährlichen Teilnehmer aller bestan-
tronische Registerführung umgesetzt worden denen praktischen Prüfungen zur Erlangung
ist. Eine genaue Aufschlüsselung des Perso- einer allgemeinen Fahrerlaubnis. Bezogen
nals wird bei der Ermittlung des Erfüllungs- auf das Jahr 2011 haben 427 290 Personen
aufwandes vorgenommen. eine Fahrerlaubnis im Rahmen von BF 17 er-
Die nachfolgenden Berechnungen stützen halten. (Quelle: KBA). Die relevante Fallzahl
sich auf die prognostizierten Fallzahlen in den der Personen, die zur Erlangung der Eignung
Maßnahmenstufen des Fahreignungs-Bewer- als Begleiter ein freiwilliges Fahreignungsse-
tungssystems (s. Bürgerinnen und Bürger). minar absolvieren würden beträgt daher
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 4 273. Der Zeitaufwand in den Behörden zur
Bearbeitung der Teilnahmebescheinigung
Mit Hilfe der eigenen Erhebungsdaten aus beträgt 5 Minuten pro Fall.
den Behörden wurden mittlere Bearbei-
tungszeiten für die jeweiligen Verwaltungs- Aufgrund der ermittelten Zeiten und den zu-
tätigkeiten im Rahmen des Mehrfachtäter- grunde gelegten Fallzahlen kann die Änderung
Punktsystems in den Behörden ermittelt. des jährlichen Personal- und Sachaufwands
Länder/Kommunen der FeB bestimmt werden. Die betrachteten
(Fahrerlaubnisbehörden) Fälle werden durch Mitarbeiter des mittleren
Dienstes in den FeB bearbeitet (Stundensatz
Der Zeitaufwand der Verwaltung in den FeB
27,90 Euro/h gemäß Leitfaden Erfüllungsauf-
wird analog zur Ermittlung der Fallzahlen für
wand). Bei einer Zunahme der Fallzahlen in der
die verschiedenen Vorgaben des StVG aus-
1. Maßnahmenstufe um 54 000 und einem
gewiesen. Hierbei erfolgt eine Gegenüber-
Wegfall der Bearbeitung der freiwilligen Auf-
stellung der Arbeitsprozesse nach dem bis-
bauseminare (− 15 500) sowie der Zunahme an
herigen Mehrfachtäter-Punktsystem und
freiwilligen Teilnahmen am Fahreignungssemi-
dem künftigen Fahreignungs-Bewertungs-
nar als Begleiter beim BF 17 (+4 273) ergibt
system. Dies ist erforderlich, da sich nicht
sich ein jährlicher Personalmehraufwand in
nur die Zeiten der einzelnen Tätigkeiten, son-
den FeB von ca.702 000 Euro. Der Sachauf-
dern auch gleichzeitig die zugrunde liegen-
wand wird pauschal mit 7,56 Euro/h berück-
den Fallzahlen aufgrund der gesetzlichen
sichtigt (12 217 Euro im Jahr bei 202 Arbeits-
Änderungen potenziell ändern.
tagen, 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag; s.
1. Maßnahmenstufe Leitfaden Erfüllungsaufwand). Dadurch ergibt
(Schriftliche Ermahnung durch die FeB): sich aufgrund der Fallzahlen der 1. Maßnah-
Die FeB ist verpflichtet, bei Erreichen eines be- menstufe ein zusätzlicher Sachaufwand von
stimmten Punktestands (alt 8, neu 4) den be- ca. 190 000 Euro.
Änderung des jährlichen Personal- und Sachaufwands für die Fallbearbeitung der 1. Maßnahmenstufe in den FeB
Vorgaben Zeit- Personal- Sachauf- Fallzahl Erfüllungs- Erfüllungs-
aufwand aufwand wand aufwand aufwand
je Fall je Fall in € je Fall (Personal- (Sach-
in Min. (mittlerer Dienst: in € kosten) kosten)
27,90 €/h) (7,56 €/h) in € in €
1. 1. Maßnahmenstufe –
Ermahnung – Information 29 13,49 3,65 54.000 728.190 197.316
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil