VkBl Nr. 23 2013

Verkehrsblatt Nr. 23 2013

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VkBl. Amtlicher Teil                                   1121                                  Heft 23 – 2013

          stufe ergriffen werden und nicht nochmals,          nen daher nicht nur in ihrem Verhalten ein-
          wenn durch einen weiteren Verstoß einer der         schränken, sondern auch Angebote
          weiteren Punktestände innerhalb der Maß-            vorgeben, die bei der Wahl angemessener
          nahmenstufe erreicht wird.                          Verhaltensalternativen unterstützen. Daher
      g) Neuregelungen zum Fahreignungssemi-                  kann auf eine Interventionsmaßnahme
         nar                                                  gegenüber mehrfach auffälligen Verkehrsteil-
                                                              nehmern nicht verzichtet werden, es ist aber
          Der Gesetzentwurf enthält eine Neugestal-           geboten, das bisherige Konzept der Aufbau-
          tung der Interventionsmaßnahme, die gegen-          seminare aufgrund der inzwischen erarbeite-
          über mehrfach auffälligen Verkehrsteilneh-          ten wissenschaftlichen Grundlagen weiterzu-
          mern ergriffen wird. In den letzten Jahren          entwickeln.
          wurde in verschiedenen Evaluationsstudien
          untersucht, auf welche Weise sich die Auf-          Auch auf europäischer Ebene empfehlen die
          bauseminare optimieren lassen und welchen           aufgrund entsprechender Forschungsaufträ-
          Beitrag sie zur Erhöhung der Verkehrssicher-        ge der Europäischen Kommission durch-
          heit leisten (KOLBERT-RAMM, 2005; LEUT-             geführten wissenschaftlichen Studien den
          NER und LIEBERTZ, 2004). Die Untersu-               Einsatz einer Interventionsmaßnahme im
          chungsergebnisse deuten darauf hin, dass            Rahmen eines Systems zur Behandlung
          bei den verwendeten Lehr-/Lernmethoden              mehrfach auffälliger Verkehrsteilnehmer
          ein Optimierungsbedarf besteht und die              (VAN SCHAGEN UND MACHATA, 2012).
          Maßnahmeninhalte nicht durchgängig auf              Bei der Gestaltung der Interventionsmaßnah-
          die Bedürfnisse der Seminarteilnehmer ab-           me lässt sich der Gesetzentwurf auch von
          gestimmt sind. Ein Nachweis für die Sicher-         Anregungen leiten, die aus international zur
          heitswirksamkeit des bisher eingesetzten            Rehabilitation von Kraftfahrern eingesetzten
          Maßnahmenkonzepts wurde nicht erbracht.             Maßnahmen abgeleitet werden. Dabei fallen
          Zum Beispiel kritisierten LEUTNER und LIE-          vor allen Dingen die Ergebnisse der Projekte
          BERTZ (2004), dass unabhängig von der re-           „ANDREA“ und „DRUID“ ins Auge: In beiden
          lativ hohen Zufriedenheit der Seminarteilneh-       Projekten wurden auf europäischer Ebene
          mer mit dem Seminarangebot die von den              Interventionsmaßnahmen für verkehrsauffäl-
          Seminarleitern angewendeten Lehr-/Lernfor-          lige Kraftfahrer analysiert, um diejenigen
          men teilweise nicht geeignet seien, die im          Faktoren herauszufinden, die effektive Maß-
          Seminarprogramm deklarierten Seminarziele           nahmen kennzeichnen; darauf aufbauend
          insbesondere im Hinblick auf die Verände-           wurden dann Empfehlungen zur Gestaltung
          rung verkehrssicherheitsbezogener Einstel-          künftiger Maßnahmen abgeleitet. Das Pro-
          lungen zu erreichen: Statt der Moderations-         jekt ANDREA – d. h. „Analysis of Driver Reha-
          methode, die vor allem bei großen                   bilitation Programmes“ − fokussierte auf die
          Teilnehmergruppen unerwünschte gruppen-             Analyse europäischer Rehabilitationspro-
          dynamische Wirkungen wie Polarisierungs-            gramme zur Einstellungs- und Verhaltens-
          effekte mit sich bringen kann, empfehlen            änderung verkehrsauffälliger Kraftfahrer
          LEUTNER und LIEBERTZ (2004) ein stärker             (BARTL et al., 2002).
          individualisiertes methodisches Vorgehen,
                                                              Die Analyseergebnisse belegen, dass Inter-
          das der Heterogenität verkehrsauffälliger
                                                              ventionsmaßnahmen dann besonders wirk-
          Kraftfahrer in Bezug auf ihre Lebenssituation,
                                                              sam sind, wenn sie an die spezifischen De-
          ihre Verkehrssicherheitseinstellungen und
                                                              fizite der Zielgruppe angepasst sind und
          ihre Zuweisungsdelikte gerecht wird. Diese
                                                              möglichst „maßgeschneidert“ angeboten
          Position wird auch durch den neueren sozial-
                                                              werden. Darüber hinaus wird darauf hinge-
          und einstellungspsychologischen For-
                                                              wiesen, dass sich effektive Interventionspro-
          schungsstand gestützt, der darauf hinweist,
                                                              gramme durch eine relativ kleine Gruppen-
          dass für die Erzielung von Einstellungsände-
                                                              größe bei den Teilnehmern und einen
          rungen – an Stelle der Moderationsmethode
                                                              mehrwöchigen Interventionszeitraum aus-
          – beispielsweise Methoden der „Persuasiven
                                                              zeichnen. Die methodische Programmge-
          Kommunikation“ (DILLARD & PFAU, 2002)
                                                              staltung soll insbesondere Anregungen zur
          oder „Framing-Methoden“ (ELSTEIN, 1987)
                                                              Selbstreflexion bieten; zu diesem Zweck sol-
          zum Einsatz kommen sollten.
                                                              len sowohl pädagogische Diskussionen als
          Wissenschaftliche Untersuchungen belegen            auch psychotherapeutische Elemente einge-
          aber andererseits auch, dass Sanktionen al-         setzt werden. Weiterhin betonen die Autoren,
          lein nur selten stabile Verhaltensänderungen        dass erfolgreiche Interventionsmaßnahmen
          bei den Betroffenen nach sich ziehen, weil          auf drei notwendigen Voraussetzungen be-
          ihnen durch Strafen lediglich das un-               ruhen:
          erwünschte Verhalten anhand von Scha-
          densfolgen verdeutlicht wird. Dies fördert          –   der fachlichen Professionalität derjeni-
          zwar Vermeidungsstrategien, eröffnet jedoch             gen, welche die Maßnahme durchführen,
          nicht unbedingt Verhaltensalternativen              –   der gesetzlichen Vorgabe maßnahmen-
          (KINGSNORTH, 1991; ROTH, 2006). Effekti-                fördernder struktureller Rahmenbedin-
          ve Interventionssysteme sollten die Betroffe-           gungen und



                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2013                                            1122                                 VkBl. Amtlicher Teil

             –    der effektiven Qualitätssicherung und               und unvertretbare Risiken für die menschliche
                  Evaluation.                                         Gesundheit sind zu vermeiden“. Der Straßenver-
             Der Gesetzentwurf verknüpft deshalb bei dem              kehr ist mit Gefahren für die menschliche Ge-
             neuen Fahreignungsseminar die verkehrspä-                sundheit in Form von Unfällen verbunden. Diese
             dagogischen mit den verkehrspsychologi-                  Gefahren lassen sich nicht völlig ausschalten, die
             schen Elementen der Verbesserung der Fahr-               Handlungsmaxime ist aber deren größtmögliche
             eignung durch zwei jeweils darauf gerichtete             Verminderung. Das neue Fahreignungs-Bewer-
             Teilmaßnahmen. Außerdem führt er die Quali-              tungssystem soll mit seiner Konzentration auf die
             tätssicherung ein, die entweder in Gestalt der           Verkehrssicherheit und mit seinen Maßnahmen
             behördlichen Überwachung oder eines von                  zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens der
             der Behörde zu genehmigenden Qualitätssi-                Fahrerlaubnisinhaber und hierdurch zur Erhöhung
             cherungssystems vorgenommen wird.                        der Sicherheit des Verkehrs beitragen. U. a. ver-
                                                                      folgt der Gesetzentwurf im Indikationsbereich
             Es ist vorgesehen, die Wirkung des neuen                 Nummer 15 „Kriminalität“ das Nachhaltigkeits-
             Fahreignungsseminars wissenschaftlich                    postulat, die persönliche Sicherheit weiter zu er-
             durch die BASt evaluieren zu lassen. Das da-             höhen, und das Ziel, die Anzahl der Straftaten zu
             für erforderliche Konzept wird unverzüglich              senken. Fahrerlaubnisinhaber sollen durch die
             nach dem Abschluss des gesetzgeberischen                 Maßnahmen des neuen Fahreignungs-Bewer-
             Verfahrens erarbeitet und umgesetzt. Es wird             tungssystems und insbesondere durch das neue
             davon ausgegangen, dass die Evaluierung                  Fahreignungsseminar besser zur Einhaltung der
             mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.                   Verkehrsregeln angehalten werden. Weiteren Re-
    2.   Änderung weiterer Gesetze                                    gelverstößen (Straftaten wie Ordnungswidrigkei-
         Durch die Änderung des Straßenverkehrsgeset-                 ten) soll hierdurch vorgebeugt werden.
         zes und die damit verbundene Umbenennung
                                                              B. Kosten/Einnahmen
         des Verkehrszentralregisters in das Fahreig-
         nungsregister ist die Anpassung des Fahrlehrer-         1.   Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
         gesetzes, des KBA-Gesetzes, des Kraftfahrsach-
         verständigengesetzes, des Atomgesetzes, der                  Keine.
         Gewerbeordnung und der Strafprozessordnung              2.   Erfüllungsaufwand
         erforderlich. Insbesondere sind Folgeänderun-
         gen aufgrund der Einführung des Fahreignungs-                Die Änderungen der Gesetze und Verordnungen
         seminars notwendig.                                          im Rahmen der Reform des Verkehrszentralregis-
                                                                      ters und dessen Überleitung zum neuen Fahreig-
    3.   Gesetzgebungskompetenz des Bundes                            nungsregister (FaER) beeinflussen die notwendi-
         Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt                 gen einmaligen und jährlichen Aufwendungen
         sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 (Straßen-             – in zeitlicher und finanzieller Hinsicht – für die
         verkehr) des Grundgesetzes (GG). Die Vorausset-              Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwal-
         zungen des Artikels 72 Absatz 2 GG für eine bun-             tung. Durch die Änderungen bzgl. der im FaER zu
         desgesetzliche Regelung sind erfüllt. Die Wahrung            erfassenden Verstöße kommt es voraussichtlich
         der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse             zu einem Anstieg der Personen, die im FaER in
         erfordert es, dass sowohl die Erkennung als auch             den einzelnen Maßnahmenstufen registriert sein
         der Umgang mit Fahrerlaubnisinhabern, die wie-               werden. Die mengenmäßige Änderungen des
         derholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen,                Personenbestandes im FaER und die teils neu
         bundeseinheitlich geregelt wird. Der Straßenver-             gestalteten Maßnahmen des Fahreignungs-Be-
         kehr gehört zu den Lebensbereichen, der über die             wertungssystems führen im Ergebnis zu den fol-
         Grenzen eines Landes hinausgeht und gerade                   genden Änderungen des Erfüllungsaufwands der
         nicht von örtlichen oder regionalen Besonderhei-             o. g. Gruppen.
         ten einzelner Länder geprägt ist und auch nicht              a) Bürgerinnen und Bürger
         geprägt sein sollte. Unterschiedliche Regelungen
         in den Ländern würden nicht nur die Mobilität der                Durch die Überführung der bisherigen Punk-
         Bürger innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-                     te in das neue FaER ändert sich die Eingrup-
         land erschweren, sondern auch der Verkehrssi-                    pierung der bereits erfassten Bürgerinnen
         cherheit insgesamt abträglich sein.                              und Bürger in den Stufen des Fahreignungs-
                                                                          Bewertungssystem nicht. Grundsätzlich
    4.   Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenab-                      setzt die Ermittlung des Erfüllungsaufwands
         schätzung                                                        für Gesetzesvorhaben normgerechtes Ver-
         Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf                      halten der Bürgerinnen und Bürger voraus.
         die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die                   Somit würde sich für die Gruppe der Bürge-
         vorgeschlagenen Änderungen betreffen Frauen                      rinnen und Bürger keine zusätzliche Belas-
         und Männer gleichermaßen.                                        tung durch die VZR-Reform ergeben. Aus
                                                                          Gründen der realitätsnahen Abbildung der
    5.   Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltig-                     prognostizierten Entwicklung der Fallzahlen
         keitsstrategie                                                   im künftigen FaER und der Konsistenz zur
         Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Zie-                 Ermittlung eines wahrscheinlichen Mehrauf-
         len der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Er                  wands bei den Fahrerlaubnisbehörden durch
         dient der Managementregel Nummer 4 „Gefahren                     die steigende Zahl an Maßnahmen (s. Kapitel



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                               1123                                  Heft 23 – 2013

          zur Verwaltung) wird eine Berechnung der                        Anträge auf
          Belastung der zusätzlich in den Maßnahmen-                      Neuerteilung
          stufen auffälligen Bürgerinnen und Bürger                       der FE nach Ent-
          durchgeführt.                                                                       5.000      5.100     100
                                                                          ziehung aufgrund
          Gesamtübersicht Erfüllungsaufwand                               Erreichens der
                                                                          Punktegrenze
          Die Realisierung der VZR-Reform bedeutet
          einen einmaligen Mehraufwand von ca. 9,5                        Anträge auf
          Mio. Stunden und 195 000 Euro. Des Weiteren                     Neuerteilung
          kommt es zu einer jährlichen Mehrbelastung                      der FE nach Ent-
                                                                                              4.000      6.480    2.480
          der Bürgerinnen und Bürger von ca. 132 000                      ziehung aufgrund
                                                                          Nichtteilnahme
          Stunden sowie von ca. 20,1 Mio. Euro.
                                                                          Seminar/Schulung
          Darstellung der Fallzahlen
          Der einmalige Umstellungsaufwand betrifft                       Basierend auf Erfahrungswerten aus Fahr-
          die bereits beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)                     erlaubnisbehörden stellen nahezu alle Perso-
          registrierten Bürgerinnen und Bürger.                           nen, denen aufgrund des Mehrfachtäter-
                                                                          Punktsystems die Fahrerlaubnis (Fe) entzogen
          Die für die Ermittlung des jährlichen Erfül-                    wurde, einen Antrag auf Neuerteilung. Ana-
          lungsaufwands bei den Bürgerinnen und                           log zu den Entziehungen wegen Nichtteilnah-
          Bürgern zugrunde liegende Fallzahl basiert                      me an einer Schulung steigt damit auch die
          auf Berechnungen des KBA bzgl. der bishe-                       Zahl der Personen an, die eine Teilnahme-
          rigen sowie der erwarteten Fallzahlen in den                    bescheinigung beim Antrag auf Neuerteilung
          jeweiligen Maßnahmenstufen des Fahreig-                         der Fe vorlegen.
          nungs-Bewertungssystems:
                                                                          Jährlicher Erfüllungsaufwand
          1. Stufe:      schriftliche Ermahnung durch
                         Fahrerlaubnisbehörde (FeB)                       Der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürge-
                                                                          rinnen und Bürger ergibt sich aus der zusätz-
          2. Stufe:      Verwarnung und Anordnung                         lichen Zahl an Zuwiderhandelnden in den
                         eines Aufbau- (alt) bzw. Fahreig-                jeweiligen Maßnahmenstufen des Fahreig-
                         nungsseminars (neu)                              nungs-Bewertungssystems.
          3. Stufe:      Verwaltungsbehördliche Entzie-                   1. Maßnahmenstufe
                         hung der Fahrerlaubnis (Entzie-                  (Schriftliche Ermahnung durch die FeB
                         hung) aufgrund 8- (neu) bzw.                     gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 StVG -neu-
                         18-Punkte-Grenze (alt).                          [§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 StVG -alt-]):
          Folgende Veränderungen der Personen in                          Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung
          den Maßnahmenstufen werden durch das                            der schriftlichen Ermahnung wird basierend
          KBA prognostiziert bzw. basieren auf eige-                      auf dem Leitfaden Erfüllungsaufwand auf
          nen Schätzungen:                                                insgesamt 11 Minuten pro Fall geschätzt. Es
                                                                          wird davon ausgegangen, dass sich dieser
                                Anzahl     Anzahl                         Zeitaufwand durch die VZR-Reform nicht
                                 nach       nach        Verände-
          Fallgruppe                                                      ändert.
                                 VZR        FaER          rung
                                 (alt)      (neu)                         Der Sachaufwand für die Bearbeitung der Er-
                                                                          mahnung kann aufgrund der Geringfügigkeit
          Personen im
                               11.700.000 11.466.000 −234.000             vernachlässigt werden.
          Bestand gesamt
                                                                          Durch die zusätzliche Zahl an schriftlichen
          Personen in der 1.
                                 200.000   254.000        54.000          Ermahnungen von 54 000 pro Jahr entsteht
          Maßnahmestufe
                                                                          ein zusätzlicher Zeitaufwand für die Bürge-
          Personen in der 2.                                              rinnen und Bürger in der 1. Maßnahmenstufe
                                  25.000    40.500        15.500
          Maßnahmestufe                                                   i. H. v. 9 900 Stunden pro Jahr (54 000 ×
          Personen in der 3.                                              11/60 h = 9 900 h)
                                   5.000      5.100          100
          Maßnahmestufe                                                   2. Maßnahmenstufe
          Verwaltungs-                                                    Verwarnung und Anordnung einer Schulung
          behördliche Ent-                                                gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 StVG -neu-
          ziehung: einer           4.000      6.480        2.480          [§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 StVG -alt-]):
          Anordnung nicht
                                                                          Der bisherige zeitliche Aufwand für die Bür-
          nachgekommen
                                                                          gerinnen und Bürger beträgt pro Fall ca. 867
          Freiwillige                                                     Minuten und wird im neuen System auf 706
          Teilnahme an            15.500            0    − 15.500         Minuten geschätzt (− 159 Minuten).
          Seminar/Schulung
                                                                          Nach einer Internetrecherche der Preise
          Freiwillige                                                     verändern sich die Sachkosten von bisher
          Teilnahme an                                                    245,60 Euro auf neu ca. 645,60 Euro
                                   3.700            0     − 3.700
          Verkehrspsycho-                                                 (+ 400,00 Euro) bedingt durch veränderte
          logischer Beratung                                              Seminarkosten:



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
23

Heft 23 – 2013                                                     1124                          VkBl. Amtlicher Teil

                                                                          zeitliche Aufwand für die Bürgerinnen und
             Maßnahmeteil            Zeit/Betrag    Zeit/Betrag
                                                                          Bürger setzt sich aus dem Beratungsbedarf
                                         (alt)         (neu)
                                                                          und den verschiedenen Bearbeitungsschrit-
             Zeitlicher Aufwand                                           ten zusammen und stellt sich wie folgt dar:

             Gruppensitzungen         (4 × 135 =)     (2 × 90 =)             Maßnahmeart          Zeit     Zeit      Verän-
             Fahrschule              540 Minuten    180 Minuten                                   (alt)   (neu)      derung
             Einzelsitzungen                                              Entzug bei Erreichen
                                                      (3 × 60 =)                                 35 Min. 25 Min. −10 Min.
             Verkehrspsycho-                    -                         der Punktegrenze
                                                    180 Minuten
             logischer Berater
                                                                          Entzug wegen Nicht-
             Hausaufgaben                       -   120 Minuten           teilnahme am Semi-
                                                                          nar/der Schulung     29 Min. 25 Min. − 4 Min.
             Fahrprobe à
                                      90 Minuten               -          oder negativem Fahr-
             90 Minuten
                                                                          eignungsgutachten
             Anfahrt Fahrschule        (5 × 40 =)
                                                    200 Minuten
             (eigene Schätzung)      200 Minuten                          Die Sachkosten werden mit 0,60 Euro ange-
                                                                          setzt. Durch die VZR-Reform verringert sich
             Auswertung                                                   der zeitliche Aufwand (einfachere Bearbei-
                                      37 Minuten     28 Minuten
             Anordnung der FeB
                                                                          tung aufgrund einfacherer Regelungen). Ins-
                           Gesamt 867 Minuten 708 Minuten                 gesamt belaufen sich der Zeit- und Sachauf-
                                                                          wand einer Entziehung der Fe auf 25 Minuten
             Sachaufwand                                                  und 0,60 Euro pro Fall.
             Seminarkosten                                                Die Fallzahlen entwickeln sich nach KBA-
                                        200,00 €       600,00 €           Schätzungen wie folgt:
             (Internetrecherche)
                                                                          Entziehungen aufgrund des Erreichens der
             Fahrtkosten
                                         45,00 €        45,00 €           Punktegrenze: + 100,
             (eigene Schätzungen)
                                                                          Entziehungen aufgrund der Nichtteilnahme
             Sonstige Kosten                                              an einer angeordneten Schulung: + 2 480
                                          0,60 €         0,60 €
             (Porto etc.)
                                                                          Der Erfüllungsaufwand für diese Fallgruppen
                           Gesamt       245,60 €       645,60 €           gestaltet sich wie folgt:

            Bei einer prognostizierten zusätzlichen An-                   Maßnahmeart             Fall-    Ände- Ände-
            zahl von 15 500 Personen in dieser Maßnah-                                            zahl     rung    rung
            mestufe, von denen entsprechend KBA-                                                          Zeitauf- Sach-
            Schätzungen 16 Prozent (2 480 Personen)                                                        wand kosten
            der Anordnung zur Teilnahme an der Schu-                      Änderung aufgrund
            lung nicht nachkommen werden (Fallzahl =                      des neuen Bear-
            13 020), ergibt sich pro Fall eine neue Belas-                beitungsaufwandes
            tung i. H. v. 708 Minuten und 645,60 Euro                     im „Bestand“
            Sachkosten (insgesamt 153 636 Stunden,
            8 405 712 Euro).                                              Entzug bei Erreichen
                                                                                                  5.000 −10 Min.
                                                                          der Punktegrenze
            Für die bisherige Personenzahl in dieser Maß-
            nahmestufe (25 000) (Fallzahl abzüglich der                   Entzug wegen Nicht-
            o. g. 16 Prozent Nichtteilnehmer = 21 000),                   teilnahme am Semi-
            ergibt sich durch die Änderung der Schu-                      nar/der Schulung        4.000   −4 Min.
            lungsstruktur pro Fall eine Verringerung der                  oder negativem Fahr-
            zeitlichen Belastung i. H. v. 159 Minuten und                 eignungsgutachten
            eine Mehrbelastung von 400,00 Euro bei den                    Änderungen aufgrund
            Sachkosten (insgesamt ca. −55 650 Stun-                       der Erhöhung der
            den, 8 400 000 Euro).                                         Fallzahlen
            In der 2. Maßnahmestufe kommt es somit für
                                                                          Entzug bei Erreichen
            die Bürgerinnen und Bürger zu einem Mehr-                                               100    25 Min.    0,60 €
                                                                          der Punktegrenze
            aufwand von 97 986 Stunden und 16,8 Mio.
            Euro.                                                         Entzug wegen Nicht-
            3. Maßnahmenstufe                                             teilnahme am Semi-      2.480    25 Min.    0,60 €
                                                                          nar/der Schulung
            (Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß
            § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 3 StVG -neu-                                       Gesamt     2.580   25 Min.     0,60 €
            [§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 StVG -alt-]):
            In dieser Maßnahmenstufe ist die FeB auf-                     Die Vereinfachungen durch das neue Fahreig-
            grund verschiedener Fallkonstellationen ver-                  nungs-Bewertungssystems führen bei der bis-
            pflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der                herigen Anzahl an Entziehungen zu einer zeit-



                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                        1125                                                  Heft 23 – 2013

          lichen Entlastung von insgesamt 1 100 Stunden                        Fahreignungsseminar) pro Fall angesetzt wer-
          (Entziehung wg. Erreichens der Punktegrenze                          den. Die Sachkosten variieren analog zu den
          −833 h pro Jahr und bei den bisherigen Ent-                          Wegezeiten in Abhängigkeit der Anzahl an
          ziehung wg. der Nichtteilnahme an einer an-                          Fahrten zu den jeweiligen Institutionen.
          geordneten Schulung − 267 h). Für die zusätz-
          lichen Entziehungsfälle ergibt sich eine zeitliche                   Aufgrund der ermittelten Zeitwerte und
          Mehrbelastung von 1 075 Stunden und zusätz-                          Sachkosten pro Fall und den zugrunde ge-
          liche Sachkosten i. H. v. 1 548 Euro.                                legten Fallzahlen für Anträge auf Neuerteilun-
          Insgesamt ergibt sich bei den Entziehungen                           gen wegen vorangegangener Entziehung
          eine jährliche zeitliche Entlastung für die Zu-                      ergibt sich folgender jährliche Erfüllungsauf-
          widerhandelnden von ca. 25 Stunden und                               wand der Bürgerinnen und Bürger. In den
          eine jährliche finanzielle Mehrbelastung                             Fällen, bei denen ein Gutachten erforderlich
          1 548 Euro.                                                          ist (Neuerteilungen wg. Erreichens der Punk-
          Neuerteilung der FE und Fahreignungs-                                tegrenze) wird von einer Quote von 38 Pro-
          überprüfungen:                                                       zent an negativen Gutachten ausgegangen
                                                                               (s. o.). Dies bedeutet, dass von den zusätzli-
          Resultierend aus den Veränderungen bei den                           chen Entziehungen wegen Erreichens der
          Entziehungen steigt die Zahl an Anträgen auf                         Punktegrenze (100) 62 Fälle mit einem Zeit-
          eine Neuerteilung der Fe. Der Zeit- und Sach-                        aufwand von 404 Minuten und Sachauf-
          aufwand wird unterschieden für Antragstel-                           wands von 27 Euro pro Fall bewertet werden.
          lungen mit positivem bzw. negativem Gut-                             38 Fälle erhalten im ersten Versuch ein nega-
          achten der Medizinisch-psychologischen                               tives Gutachten und müssen den Verwal-
          Untersuchung (MPU) und Anträgen auf Neu-                             tungsprozess erneut durchlaufen und wer-
          erteilung wg. Nichtteilnahme an einer ange-                          den daher mit 783 Minuten (404 Min. + 379
          ordneten Schulung. Die MPU selber dauert                             Min.) und 45 Euro Sachkosten pro Fall an-
          mit Wartezeiten vor Ort in der Begutach-                             gesetzt. Für die zusätzlichen Neuerteilungen
          tungsstelle ca. 4 Stunden (Internetrecherche).                       aufgrund der Entziehungen wg. Nichtteilnah-
          Der Zeitaufwand umfasst gem. Leitfaden Er-                           me an der angeordneten Schulung (2 480)
          füllungsaufwand die Wegezeiten, die Be-                              werden ca. 804 Minuten angesetzt. Die bis-
          arbeitung des Antrags und Beratung in der                            herigen Neuerteilungen aufgrund der Entzie-
          FeB und beträgt für eine Neuerteilung der FE                         hungen wg. Nichtteilnahme an der angeord-
          mit positivem Gutachten insgesamt 404 Mi-                            neten Schulung (4 000) werden durch die
          nuten pro Fall sowie bei Neuerteilungsverfah-                        Vereinfachungen des Seminars pro Fall um
          ren mit negativem Gutachten zusätzlich 379                           150 Minuten kürzer, aber auch aufgrund der
          Minuten (gesamt 783 Minuten).                                        neuen Seminarstruktur 400 Euro teurer. Die
          Die Neuerteilung aufgrund der Entziehung we-                         Neuerteilung aufgrund eines negativen Gut-
          gen Nichtteilnahme an einer angeordneten                             achtens im Zuge der Fahreignungsüberprü-
          Schulung erfolgt erst nach Absolvierung des                          fung beträgt insgesamt 718 Minuten (314
          Seminars. Insgesamt müssen hier 954 Minu-                            Min. + 404 Min.), da ein Antrag auf Neuertei-
          ten (altes Seminar) bzw. 804 Minuten (neues                          lung gestellt werden muss.

                              Änderung des jährlichen Zeit- und Sachaufwands der Bürgerinnen und Bürger
                                      für Neuerteilungen der Fe und Fahreignungsüberprüfungen
           Vorgaben                                    Zeitaufwand      Sachaufwand     Fallzahl   Zeitaufwand      Sachauf-
                                                      je Fall in Min.    je Fall in €              (in Stunden)    wand (in €)
           1.   Zusätzliche Neuerteilungen aufgrund
                von Entziehung wg. Erreichens der
                Punkte-Schwelle mit positivem
                Gutachten                                        404            27,00         62            417           1.674
           2.   Zusätzliche Neuerteilungen aufgrund
                von Entziehung wg. Erreichens der
                Punkte-Schwelle mit negativem
                Erstgutachten                                    783            45,00         38           496            1.710
           3.   Zusätzliche Neuerteilungen aufgrund
                der Entziehung wg. Nichtteilnahme
                an einer angeordneten Schulung                   804          663,00       2.480         33.232       1.644.240
           4.   Änderung der bisherigen Neuer-
                teilungen aufgrund der Entziehung
                wg. Nichtteilnahme an einer
                angeordneten Schulung                          − 150          400,00       4.000       − 10.000       1.600.000
                Summe                                                                                    24.145       3.247.624




                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2013                                                 1126                             VkBl. Amtlicher Teil

            Für die Neuerteilungen der Fe nach Entzie-                   Mehraufwand von ca. 76 700 Stunden. Letzt-
            hung ergibt sich ein Anstieg des jährlichen                  lich wird nach Schätzungen des KBA damit
            Zeitaufwands von ca. 24 000 Stunden und                      gerechnet, dass im ersten Jahr der Umstel-
            des Sachaufwands von ca. 3,2 Mio. Euro.                      lung 300 000 zusätzliche Anträge auf Privat-
                                                                         auskunft durch die Bürgerinnen und Bürger
            Für die sich nicht normgerecht verhaltenden
                                                                         gestellt werden. Bei einem geschätzten Auf-
            Bürgerinnen und Bürger ergibt sich insge-
                                                                         wand von ca. 10 Minuten und 0,65 Euro Sach-
            samt durch die VZR-Reform ein jährlicher
                                                                         kosten pro Fall ergibt sich hier ein Mehrauf-
            Anstieg des Zeitaufwands von ca. 132 000
                                                                         wand von 50 000 Stunden und 195 000 Euro.
            Stunden sowie der Sachkosten von ca. 20
                                                                         Insgesamt entsteht durch die VZR-Reform ein
            Mio. Euro.
                                                                         einmaliger Erfüllungsaufwand für die Bürge-
                                                                         rinnen und Bürger von ca. 9,5 Mio. Stunden
                    Jährlicher Erfüllungsaufwand für                     und ca. 195 000 Euro Sachkosten.
                      die Bürgerinnen und Bürger
                                                                      b) Wirtschaft
                 Vorgabe/Prozess      Zeitauf-    Sachauf-               Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft er-
                                      wand in     wand in                gibt sich aus inhaltlichen und zeitlichen Än-
                                      Stunden        €                   derungen von Tätigkeiten betroffener Wirt-
             1. Ermahnungen                                              schaftsbereiche. Die Änderungen der
                (1. Maßnahmenstufe)       9.900           0              gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der
                                                                         VZR-Reform betreffen grundsätzlich die
             2. Verwarnungen und                                         Wirtschaftstätigkeit der Fahrschulen und der
                Anordnungen von                                          verkehrspsychologischen Berater.
                Schulungen                                               Gesamtübersicht Erfüllungsaufwand
                (2. Maßnahmenstufe)      97.986 16.805.712
                                                                         Insgesamt ergibt sich für die Wirtschaft (Fahr-
             3. Entziehungen der Fe                                      schulen und verkehrspsychologische Berater)
                durch die FeB                                            durch die Überführung der Aufbauseminare
                (3. Maßnahmenstufe)        − 25        1.548             bzw. verkehrspsychologischen Beratungen in
                                                                         das neue Fahreignungsseminar ein Mehrauf-
             4. Neuerteilungen der                                       wand für Personal von ca. 6,3 Mio. Euro und für
                Fe durch die FeB         24.145   3.247.624
                                                                         Sachkosten von ca. 1,3 Mio. Euro. Einmaliger
                 Summe jährlicher                                        Erfüllungsaufwand aufgrund von Schulungs-
                 Aufwendungen          132.006    20.054.88              maßnahmen fällt bei den Fahrlehrern i. H. v. 4,8
                                                                         Mio. Euro für Personal und i. H. v. 1,8 Mio. Euro
                                                                         für Sachkosten und bei den verkehrspsycho-
            Neben den Sachkosten muss auch ein An-
                                                                         logischen Beratern i. H. v. ca. 519 000 Euro für
            stieg der Gebührenzahlungen durch die Zu-
                                                                         Personal und ca. 194 000 Euro für Sachkosten
            widerhandelnden getragen werden (s. Kapi-
                                                                         an. Die Änderungen des Personal- und Sach-
            tel „Weitere Kosten“).
                                                                         aufwands werden auch durch entsprechende
            Einmaliger Erfüllungsaufwand                                 Einnahmeänderungen begleitet, die unter
            Nach der Umsetzung der Reform wird damit                     „Weitere Kosten“ dargestellt sind.
            gerechnet, dass sich die bereits im VZR mit                  Darstellung der Fallzahlen:
            Punkten registrierten Personen mit dem neu-                  Es wird davon ausgegangen, dass dieselbe
            en Fahreignungs-Bewertungssystem ausei-                      Zahl an berechtigten Fahrschulen für Aufbau-
            nandersetzen. Von den derzeit ca. 11,7 Mio.                  seminare auch künftig die Fahreignungsse-
            im VZR enthaltenen Bürgerinnen und Bür-                      minare anbieten werden. Laut Auskunft der
            gern sind etwa 20 Prozent ohne Punkte re-                    Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
            gistriert (Angaben des KBA). Es wird davon                   besitzen 6 000 Fahrschulen eine solche Be-
            ausgegangen, dass sich die restlichen ca.                    rechtigung. Es wird damit gerechnet, dass pro
            9,36 Mio. Personen mit frei zugänglichen In-                 berechtigte Fahrschule ein Fahrlehrer die
            formationen über die Änderung der Geset-                     Durchführung der Seminare absolviert, insge-
            zeslage vertraut machen (Zeitaufwand pro                     samt 6 000 Fahrlehrer. Laut Angaben des Re-
            Person ca. 60 Min. – eigene Schätzung). Dies                 gisters der amtlichen anerkannten verkehrs-
            ergibt einen einmaligen Aufwand vom 9,36                     psychologischen Berater sind in Deutschland
            Mio. Stunden. Darüber hinaus wird einmalig                   rd. 645 verkehrspsychologische Berater tätig.
            der Beratungsbedarf seitens der Bürgerin-                    Die nachfolgenden Berechnungen stützen
            nen und Bürger ansteigen. Da ein Großteil                    sich auf die prognostizierten Fallzahlen in den
            der registrierten Nutzer mit Beratungsbedarf                 Maßnahmenstufen des Fahreignungs-Bewer-
            sich mit den FeB oder dem KBA auch ohne                      tungssystems (s. Bürgerinnen und Bürger).
            VZR-Reform in Verbindung gesetzt hätte,
            wird davon ausgegangen, dass nur die der-                    Jährlicher Erfüllungsaufwand:
            zeit ca. 230 000 Personen aus den Maßnah-                    Der jährliche Erfüllungsaufwand entsteht auf-
            menstufen 1 bis 3 akuten telefonischen Be-                   grund der Überführung der Aufbauseminare
            ratungsbedarf in der Umstellungsphase                        und verkehrspsychologischen Beratungen in
            haben. Bei einem geschätzten Aufwand von                     die Maßnahme Fahreignungsseminar und
            ca. 20 Minuten pro Fall ergibt sich hier ein                 betrifft die Wirtschaftsbereiche Fahrschulen



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          und verkehrspsychologische Berater. Nach              Insgesamt ergibt dies einen Rückgang der
          bisheriger Gesetzeslage besteht das Aufbau-           Personalaufwendungen von ca. 1,8 Mio.
          seminar aus vier Gruppensitzungen mit einer           Euro (− 2 287 200 Euro + 450 000 Euro =
          Teilnehmerzahl von ca. 12 Personen und                − 1 837 200 €).
          einer Dauer pro Sitzung von 135 Minuten zu-
                                                                Für die Berechnung des Rückgangs der
          züglich einer Fahrprobe von insgesamt 90
                                                                Sachkosten wird davon ausgegangen, dass
          Minuten für drei Personen (30 Min. Fahrtzeit
                                                                Overheadkosten i. H. v. 20 Prozent der
          pro Teilnehmer). Somit ergeben sich pro Jahr
                                                                Personalkosten für die Nutzung der Fahr-
          12 167 Termine (36 500 Teilnehmer pro
                                                                schulräumlichkeiten, der Verwendung von
          Jahr/12 Teilnehmer pro Sitzung × 4 Sitzun-
          gen pro Aufbauseminar = 12 167). Bei 135              Lehr- und Lernmitteln etc. angemessen sind
          Minuten für die Durchführung eines Sit-               (s. Sturzbecher et al., 2012) (2 287 200 Euro
          zungstermins und 35 Minuten Vor- bzw.                 × 0,2 = 457 440 Euro). Darüber hinaus ent-
          Nachbereitungszeit pro Seminarteilnehmer              fallen die Sachkosten für die Durchführung
          ergibt sich insgesamt ein Zeitaufwand von             der Fahrproben. Dabei wird angenommen,
          ca. 113 000 Stunden pro Jahr ((135 Min. + (35         dass im Rahmen einer durchschnittlichen
          Min. × 12 Teilnehmer = 420 Min.))/60 × 12 167         Fahrprobe von 90 Minuten Dauer 45 km zu-
          = 112 544 h). Hinzu kommt ein Zeitaufwand             rückgelegt wurden (45 km × 0,30 Euro/km ×
          i. H. v. 18 250 Stunden für die Fahrproben im         12 167 Fahrproben = 164 255 Euro).
          Rahmen des Aufbauseminars ((36 500 × (30              Die Kosten der Überwachung der Durchfüh-
          Min./60) = 18 250 h). Insgesamt beträgt der           rung der Aufbauseminare, die bislang in
          Zeitaufwand für die Durchführung des bis-             einem zweijährigen Turnus vorgeschrieben
          herigen Aufbauseminars 130 794 Stunden.               ist, ändern sich nicht. Letztlich unterliegen die
                                                                Seminarleiter nach neuem Recht im Rahmen
          Die edukative Teilmaßnahme im Rahmen des              ihrer Fortbildungspflicht einem einjährigen
          Fahreignungsseminars wird künftig aus zwei            Turnus nach dem Erwerb der Erstqualifizie-
          Modulen à 90 Min. bestehen. Die Gruppen-              rung. Bislang umfasste die vorgeschriebene
          größe kann dabei maximal 3 Teilnehmer be-             Fortbildung eine dreitägige Schulung alle vier
          tragen. Bei künftig 34 020 Teilnehmern (40 500        Jahre, die rd. 350 Euro kostete (Internetre-
          Anordnungen abzgl. 16 % = 6 480 Nicht-Teil-           cherche). Die bisherigen Schulungskosten
          nehmer) ergeben sich 22 680 Termine pro               ergeben auf vier Jahre und die Anzahl an
          Jahr (34 020 Teilnehmer pro Jahr/3 Teilneh-           Fahrlehrern umgelegt Sachkosten i. H. v.
          mer pro Sitzung × 2 Sitzungen pro Fahreig-            525 000 Euro pro Jahr (350 Euro/4 Jahre ×
          nungsseminar = 22 680). Bei 90 Minuten                6 000 = 525 000 Euro pro Jahr). Bei ange-
          Durchführungszeit und 45 Minuten Vor- und             nommenen Schulungskosten von ca.
          Nachbereitungszeit pro Teilnehmer ergibt sich         117 Euro pro Tag (350 Euro/3 = 117 Euro) er-
          ein neuer jährlicher Zeitaufwand von 85 050           geben sich nach der Neuregelung Sachkos-
          Stunden ((90 Min. + (45 Min. × 3 Teilnehmer)          ten i. H. v. 702 000 Euro pro Jahr (117 Euro ×
          = 135 Min.))/60 × 22 680 = 85 050 h). Ins-            6 000 = 702 000 Euro pro Jahr). Durch die
          gesamt führt die Einführung des Fahreignungs-         neuen Fortbildungsvorschriften ergibt sich
          seminars zu einem Rückgang des Zeitauf-               somit für die Fahrschulen eine Erhöhung der
          wands von 45 744 Stunden pro Jahr (130 794 h          Sachkosten von ca. 177 000 Euro pro Jahr
          − 85 050 h). Wird ein Stundensatz von 50 Euro         (702 000 Euro – 525 000 Euro = 177 000 Euro).
          für den Seminarleiter zugrunde gelegt (s. Sturz-
                                                                Insgesamt ergibt sich für die Fahrschulen ein
          becher et al., 2012, unveröffentlicht), kommt es
                                                                Rückgang des jährlichen Sachaufwands i. H. v.
          zu einem Rückgang der Personalkosten der
                                                                ca. 445 000 Euro (177 000 Euro – 164 255 Euro
          Fahrschulen i. H. v. ca. 2,3 Mio. Euro (45 744 h
                                                                − 457 440 Euro = − 444 695 Euro).
          × 50 Euro/h = 2 287 200 Euro) für die Durch-
          führung der Seminare. Darüber hinaus unter-           Nach der bisherigen Gesetzeslage haben
          liegen die Seminarleiter neuerdings im Rahmen         derzeit Zuwiderhandelnde in der 2. Maßnah-
          ihrer Fortbildungspflicht einem einjährigen Tur-      menstufe die Möglichkeit, an einer verkehrs-
          nus nach dem Erwerb der Erstqualifizierung.           psychologischen Beratung teilzunehmen,
          Bislang umfasste die vorgeschriebene Fort-            wenn innerhalb der letzten fünf Jahre bereits
          bildung eine dreitägige Schulung alle vier            ein Aufbauseminar absolviert wurde. Der
          Jahre. Die tägliche Fortbildungsdauer um-             Zeitaufwand für eine verkehrspsychologi-
          fasst jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 Mi-         sche Beratung beträgt im Durchschnitt 4
          nuten. Durch den einjährigen Turnus erhöht            Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung (s.
          sich der jährliche Zeitaufwand für die Fort-          BDP 2011). Durch den Wegfall der 3 700 frei-
          bildung um 90 Minuten pro Seminarleiter ((8           willigen verkehrspsychologischen Beratun-
          × 45 Min.) × 3/4 Jahre = 270 Min. pro Jahr            gen pro Jahr ergibt sich damit eine zeitliche
          (alte Regelung) vs. 8 × 45 Min. = 360 Min. pro        Entlastung von 14 800 Stunden (3 700 × 4 h
          Jahr (neue Regelung)). Dies führt zu höheren          = 14 800 h). Die verkehrspsychologische Teil-
          Personalkosten der Fahrschulen für die künf-          maßnahme des Fahreignungsseminars um-
          tige Fortbildung i. H. v. 450 000 Euro (90            fasst zukünftig drei Einzelsitzungen à 60
          Min./60 × 50 Euro/h = 75 Euro × 6 000 =               Minuten. Hinzu kommen noch Vor- und Nach-
          450 000 Euro).                                        bereitungszeiten von ca. 45 Minuten pro Teil-



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            nehmer und Sitzung. Dies ergibt bei einer            zeitigen Kosten für die Überwachung der
            Teilnehmerzahl von 34 020 einen Zeitaufwand          Aufbauseminare sind (498,60 Euro, s. Sturz-
            von ca. 179 000 Stunden (105 Min./60 x 3 Sit-        becher et al. 2012), ergeben sich nach der
            zungen × 34 020 Teilnehmer = 178 605 h). Bei         Neuregelung jährlich Sachkosten i. H. v. ca.
            einem Stundenlohnsatz i. H. v. 50,30 Euro (s.        306 000 Euro ((498,60 Euro/2 + 225 Euro) ×
            Leitfaden Erfüllungsaufwand, Bereich Ge-             645 = 305 924 Euro). Im Saldo ergibt sich ein
            sundheits- und Sozialwesen) errechnet sich           Anstieg der Sachkosten pro Jahr für Fortbil-
            ein jährlicher Mehraufwand für Personal der          dung und Überwachung von ca. 91 000 Euro
            verkehrspsychologischen Berater von ca. 8,2          (305 924 Euro − 214 463 Euro = 91 461 Euro).
            Mio. Euro (178 605 h − 14 800 h = 163 805 ×          Insgesamt kommt es zu einem Anstieg der
            50,30 Euro/h = 8 239 392 Euro).                      Sachkosten für die verkehrspsychologischen
                                                                 Berater pro Jahr von ca. 1,7 Mio. Euro
            Darüber hinaus muss ein anerkannter ver-
                                                                 (1 647 878 Euro + 91 461 Euro).
            kehrspsychologischer Berater bislang im
            zweijährigen Turnus eine Fortbildung oder            Damit entsteht für die Wirtschaft ein zusätz-
            Praxisberatung im Umfang von 16 Stunden              licher jährlicher Erfüllungsaufwand i. H. v. 6,4
            absolvieren. Gemäß der Neuregelung muss              Mio. Euro für Personal und i. H. v. 1,3 Mio.
            jeder verkehrspsychologische Berater jedes           Euro für Sachkosten.
            Jahr eine Fortbildung im Umfang von mindes-
                                                                 Einmaliger Erfüllungsaufwand
            tens 6 Stunden nachweisen. Daraus resultiert
            pro verkehrspsychologischem Berater jähr-            Für die Ermittlung des einmaligen Erfüllungs-
            lich eine zeitliche Entlastung von 2 Stunden         aufwands werden die Umstellungskosten
            (16 h/2 Jahre = 8 h pro Jahr vs. 6 h pro Jahr).      der einzelnen Wirtschaftsbereiche auf die
            Dadurch gehen die Personalkosten für Fort-           Neuregelungen des Fahreignungsbewer-
            bildung insgesamt um ca. 65 000 Euro pro             tungs-Systems herangezogen. Grundsätz-
            Jahr zurück (2 h × 50,30 Euro/h × 645 =              lich betroffen sind die Fahrschulen und ver-
            64 887 Euro). Insgesamt ergibt sich eine jähr-       kehrspsychologischen Berater. Es wird wie
            liche Mehrbelastung für Personal i. H. v. ca.        oben davon ausgegangen, dass 6 000 Fahr-
            8,2 Mio. Euro (8 239 392 Euro – 64 887 Euro =        schulen eine Seminarberechtigung besitzen
            8 174 505 Euro).                                     und dass pro berechtigte Fahrschule ein Fahr-
                                                                 lehrer die Durchführung der Seminare absol-
            Bei der Berechnung der Sachkosten wird
                                                                 viert. Um auch zukünftig die Fahreignungsse-
            wieder von einer Overhead-Pauschale von
                                                                 minare anbieten zu können, müssen die
            20 Prozent der Lohnkosten ausgegangen.
                                                                 Seminarleiter über die neuen gesetzlichen
            Somit kann ein Mehraufwand der Sach-
                                                                 Rahmenbedingungen und Lerninhalte der
            kosten für die geschäftsmäßige Infrastruktur
                                                                 edukativen Teilmaßnahme des Fahreignungs-
            und Räumlichkeiten sowie Dokumentations-
                                                                 seminars geschult werden. Die Schulung der
            materialien kalkuliert (8 239 392 × 0,2 =
                                                                 bisherigen ASP-Seminarleiter erfolgt in einer
            1 647 878 Euro) werden. Darüber hinaus
                                                                 zweitägigen Anschlussqualifizierung (s.
            muss ein anerkannter verkehrspsychologi-
                                                                 Sturzbecher et al. 2012). Wird der o. g. Lohn-
            scher Berater bislang im zweijährigen Turnus
                                                                 kostensatz von 50 Euro/h für die Seminarlei-
            eine Fortbildung oder Praxisberatung im Um-
                                                                 ter angesetzt, ergibt sich damit ein einmali-
            fang von 16 Stunden absolvieren und die
                                                                 ger Personalaufwand für die Fahrlehrer von
            Fortschreibung als amtlich anerkannter Be-
                                                                 4,8 Mio. Euro (6 000 × 16 h × 50 Euro/h =
            rater beantragen. Werden die Kosten für eine
                                                                 4 800 000 Euro). Hinzu kommen noch ge-
            solche Fortbildung (450 Euro laut Angaben
                                                                 schätzte Sachkosten für die Teilnahmege-
            der Deutschen Psychologen Akademie) und
                                                                 bühr (eigene Schätzung 300 Euro) des Fort-
            die Kosten für die Fortschreibung der An-
                                                                 bildungskurses i. H. v. 1,8 Mio. Euro (6 000 ×
            erkennung (215 Euro, laut Qualitäts-Siche-
                                                                 300 Euro = 1 800 000 Euro).
            rungssystems BDP 2012) auf die Jahre und
            die Anzahl der verkehrspsychologischen Be-           Für die Schulung der ca. 645 in Deutschland
            rater (Fallzahl 645) umgelegt, ergibt sich eine      tätigen verkehrspsychologischen Berater
            derzeitige Belastung von ca. 214 000 Euro            werden analog zur Schulung der Fahrlehrer
            pro Jahr (665 Euro/2 Jahre × 645 =                   zwei Tage für eine Fortbildung über das neue
            214 463 Euro). Gemäß der Neuregelung                 Fahreignungs-Bewertungssystem ange-
            muss jeder verkehrspsychologische Berater            setzt. Bei Lohnkosten von 50,30 Euro/h (s.
            jedes Jahr eine Fortbildung im Umfang von            Leitfaden Erfüllungsaufwand) ergibt sich da-
            mindestens 6 Stunden nachweisen. Darüber             mit ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca.
            hinaus müssen sich die verkehrspsychologi-           519 000 Euro (645 × 16 h × 50,30 Euro/h =
            schen Berater künftig jedes zweite Jahr einer        519 096 Euro). Hinzu kommen noch ge-
            Vor-Ort-Prüfung durch den Träger eines               schätzte Sachkosten für die Teilnahmege-
            Qualitätssicherungssystems unterziehen.              bühr (eigene Schätzung 300 Euro) des Fort-
            Wird davon ausgegangen, dass die Kosten              bildungskurses i. H. v. 193 500 Euro (645 ×
            für die eintägige Fortbildung der Hälfte der         300 Euro = 193 500 Euro). Insgesamt ergibt
            derzeitigen Kosten für ein Weiterbildungsse-         sich für die Wirtschaft ein einmaliger Erfül-
            minar betragen (450 Euro/2 = 225 Euro) und           lungsaufwand i. H. v. 5,3 Mio. Euro für Perso-
            die Überwachungskosten ähnlich den der-              nal und i. H. v. 2 Mio. Euro für Sachkosten.



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                           1129                                              Heft 23 – 2013

      c) Verwaltung                                                             Die Realisierung der VZR-Reform und Um-
         Für die Schätzung des Erfüllungsaufwands                               stellung auf Vollautomatisierung/elektroni-
         der Verwaltung ist zu unterscheiden zwi-                               sche Registerführung im KBA bedeutet über
         schen dem jährlichen Zeit- und Sachauf-                                alle Verwaltungsbehörden einen einmaligen
         wand, der in den Fahrerlaubnisbehörden                                 Mehraufwand von ca. 9 Mio. Euro und eine
         (Länder/Kommunen) durch Veränderungen                                  jährliche Entlastung (teilweise ab 2021) von
         des zeitlichen Aufwands für einzelne Tätig-                            ca. 633 000 Euro. Die ggf. erforderlichen
         keiten und der geänderten Fallzahlen durch                             Mehrausgaben beim KBA werden im Kapitel
         die neuen Vorgaben anfällt, und dem jährli-                            des KBA gegenfinanziert.
         chen Erfüllungsaufwand der beim KBA                                    Darstellung der Fallzahlen:
         (Bund) durch die VZR-Reform sowie die Um-
         stellung auf Vollautomatisierung und elektro-                          Im Rahmen der Verwaltung wird zwischen
         nische Registerführung resultiert.                                     den Fallgruppen für die Bundes- und Länder/
                                                                                Kommunalverwaltung unterschieden.
         Darüber hinaus wird der einmalige Erfül-
         lungsaufwand in den Verwaltungsbehörden                                Kommunen:
         des Bundes (KBA) und der Länder/Kommu-                                 Nach Angaben des KBA gibt es bundesweit
         nen (Fahrerlaubnis-, Bußgeldbehörden) zur                              ca. 634 Fahrerlaubnisbehörden und 1 276
         Umstellung des VZR auf das FaER ein-                                   Bußgeldstellen.
         schließlich der Vollautomatisierung beim
                                                                                Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
         KBA bestimmt.
                                                                                tern: Eigene Befragungen von verschiedenen
         Gesamtübersicht Erfüllungsaufwand                                      Fahrerlaubnisbehörden und Bußgeldstellen er-
         Der gesamte Personal- und Sachaufwand in                               gaben ein zu schulendes Personal von ca. 6
         den Verwaltungsbehörden für die Umset-                                 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro FeB; ins-
         zung der VZR-Reform und die Umstellung                                 gesamt rd. 3 800 Personen. Das Personal in
         auf ein vollautomatisiertes FaER beim KBA                              den Bußgeldstellen muss laut Angaben der be-
         gestaltet sich wie folgt:                                              fragten Behördenleiter nicht geschult werden.

                                  Erfüllungsaufwand für die Verwaltung aufgrund der VZRM-Reform und
                            der Umstellung auf Vollautomatisierung/elektronische Registerführung im KBA in €
               Vorgabe/Prozess                                    Personalauf-   Personalauf- Sachaufwand        Sachaufwand
                                                                  wand jährlich wand einmalig   jährlich           einmalig
            1. Schulungen und Anpassungen von internen Pro-
               zessabläufen in den FeB                                                1.855.845
            2. Zusätzliche Ermahnungen durch die FeB
               (1. Maßnahmenstufe)                                       702.087                       190.243
            3. Zusätzliche Verwarnungen und Anordnungen von
               Schulungen durch die FeB (2. Maßnahmenstufe)              208.460                        56.486
            4. Zusätzliche Entziehungen der Fe bei den FeB                76.145                        15.070
            5. Zusätzliche Neuerteilungen der Fe und
               Fahreignungsüberprüfungen durch die FeB                   116.397                        23.036
               Summe Erfüllungsaufwand der FeB                         1.103.089      1.855.845        284.834
            6. Anpassungen von internen Prozessabläufen in den
               Bußgeldbehörden                                                           96.799
               Summe Erfüllungsaufwand der Bußgeldstellen                                96.799
            7. Schulungen und Anpassungen von internen Pro-
               zessabläufen im KBA aufgrund der VZRT-Reform                           2.252.287                      1.030.443
            8. Schulungen und Anpassungen von internen
               Prozessabläufen im KBA aufgrund der Vollauto-
               matisierung/elektronischen Registerführung             − 1.471.794     3.985.675      − 550.000       − 199.130
               Summe Erfüllungsaufwand des KBA                        − 1.471.794     6.237.962      − 550.000         831.313
            9. Anpassungen von internen Prozessabläufen im EBA                             600
           10. Bearbeitung des File-Transfers im EBA                         400
               Summe Erfüllungsaufwand aller
               Verwaltungsbehörden                                     − 368.305      8.191.206      − 265.166         831.313




                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 23 – 2013                                                1130                                      VkBl. Amtlicher Teil

            Umstellung der Arbeitsprozesse aufgrund                             troffenen Inhaber einer Fahrerlaubnis schrift-
            der VZR-Reform: Die Anpassungen der inter-                          lich zu ermahnen. Die Bearbeitung eines Falls
            nen Prozessabläufe werden sowohl in den                             der 1. Maßnahmenstufe dauert im Durch-
            Bußgeldbehörden als auch in den FeB durch                           schnitt ca. 29 Minuten. Es wird angenommen,
            jeweils eine Person durchgeführt.                                   dass sich der Arbeitsablauf aufgrund der
            Bund (KBA):                                                         VZR-Reform für die 1. Maßnahmenstufe prin-
                                                                                zipiell nicht ändern wird. Der Wegfall der Mög-
            Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mit-
                                                                                lichkeit zur Punktereduzierung durch die Ab-
            arbeiter: Alle 180 Mitarbeiter des VZR werden
                                                                                solvierung eines freiwilligen Aufbauseminars
            über die Änderungen im Zuge der VZR-Reform
                                                                                bedeutet allerdings eine Entlastung der Ver-
            und der Vollautomatisierung geschult. Hinzu
                                                                                waltungsbehörden um 5 Minuten pro Fall.
            kommen noch diverse Mitarbeiter, die insbe-
            sondere den befristeten zusätzlichen Aus-                           Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17
            kunfts- und Informationsbedarf der Bürgerin-                        (BF 17) wird es künftig möglich sein, durch
            nen und Bürger bedienen sollen. Des                                 die Absolvierung eines freiwilligen Fahreig-
            Weiteren werden sowohl interne als auch                             nungsseminars die Eignung als Begleiter zu
            externe IT-Spezialisten benötigt, welche die                        erlangen, falls die begleitende Person drei
            Softwareumstellung sowie die Erfassung des                          Punkte hat. Der Anteil der Personen, die von
            Papierbestandes unterstützen. Darüber hin-                          dieser Möglichkeit Gebrauch machen liegt
            aus können Stellen eingespart werden, nach-                         nach eigener Schätzung bei 1 Prozent der
            dem 2020 die Vollautomatisierung und elek-                          gesamten jährlichen Teilnehmer aller bestan-
            tronische Registerführung umgesetzt worden                          denen praktischen Prüfungen zur Erlangung
            ist. Eine genaue Aufschlüsselung des Perso-                         einer allgemeinen Fahrerlaubnis. Bezogen
            nals wird bei der Ermittlung des Erfüllungs-                        auf das Jahr 2011 haben 427 290 Personen
            aufwandes vorgenommen.                                              eine Fahrerlaubnis im Rahmen von BF 17 er-
            Die nachfolgenden Berechnungen stützen                              halten. (Quelle: KBA). Die relevante Fallzahl
            sich auf die prognostizierten Fallzahlen in den                     der Personen, die zur Erlangung der Eignung
            Maßnahmenstufen des Fahreignungs-Bewer-                             als Begleiter ein freiwilliges Fahreignungsse-
            tungssystems (s. Bürgerinnen und Bürger).                           minar absolvieren würden beträgt daher
            Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                       4 273. Der Zeitaufwand in den Behörden zur
                                                                                Bearbeitung der Teilnahmebescheinigung
            Mit Hilfe der eigenen Erhebungsdaten aus                            beträgt 5 Minuten pro Fall.
            den Behörden wurden mittlere Bearbei-
            tungszeiten für die jeweiligen Verwaltungs-                         Aufgrund der ermittelten Zeiten und den zu-
            tätigkeiten im Rahmen des Mehrfachtäter-                            grunde gelegten Fallzahlen kann die Änderung
            Punktsystems in den Behörden ermittelt.                             des jährlichen Personal- und Sachaufwands
            Länder/Kommunen                                                     der FeB bestimmt werden. Die betrachteten
            (Fahrerlaubnisbehörden)                                             Fälle werden durch Mitarbeiter des mittleren
                                                                                Dienstes in den FeB bearbeitet (Stundensatz
            Der Zeitaufwand der Verwaltung in den FeB
                                                                                27,90 Euro/h gemäß Leitfaden Erfüllungsauf-
            wird analog zur Ermittlung der Fallzahlen für
                                                                                wand). Bei einer Zunahme der Fallzahlen in der
            die verschiedenen Vorgaben des StVG aus-
                                                                                1. Maßnahmenstufe um 54 000 und einem
            gewiesen. Hierbei erfolgt eine Gegenüber-
                                                                                Wegfall der Bearbeitung der freiwilligen Auf-
            stellung der Arbeitsprozesse nach dem bis-
                                                                                bauseminare (− 15 500) sowie der Zunahme an
            herigen Mehrfachtäter-Punktsystem und
                                                                                freiwilligen Teilnahmen am Fahreignungssemi-
            dem künftigen Fahreignungs-Bewertungs-
                                                                                nar als Begleiter beim BF 17 (+4 273) ergibt
            system. Dies ist erforderlich, da sich nicht
                                                                                sich ein jährlicher Personalmehraufwand in
            nur die Zeiten der einzelnen Tätigkeiten, son-
                                                                                den FeB von ca.702 000 Euro. Der Sachauf-
            dern auch gleichzeitig die zugrunde liegen-
                                                                                wand wird pauschal mit 7,56 Euro/h berück-
            den Fallzahlen aufgrund der gesetzlichen
                                                                                sichtigt (12 217 Euro im Jahr bei 202 Arbeits-
            Änderungen potenziell ändern.
                                                                                tagen, 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag; s.
            1. Maßnahmenstufe                                                   Leitfaden Erfüllungsaufwand). Dadurch ergibt
            (Schriftliche Ermahnung durch die FeB):                             sich aufgrund der Fallzahlen der 1. Maßnah-
            Die FeB ist verpflichtet, bei Erreichen eines be-                   menstufe ein zusätzlicher Sachaufwand von
            stimmten Punktestands (alt 8, neu 4) den be-                        ca. 190 000 Euro.

                  Änderung des jährlichen Personal- und Sachaufwands für die Fallbearbeitung der 1. Maßnahmenstufe in den FeB
             Vorgaben                               Zeit-     Personal-        Sachauf-     Fallzahl     Erfüllungs- Erfüllungs-
                                                 aufwand      aufwand            wand                     aufwand     aufwand
                                                   je Fall   je Fall in €        je Fall                 (Personal-    (Sach-
                                                  in Min. (mittlerer Dienst:      in €                     kosten)     kosten)
                                                             27,90 €/h)        (7,56 €/h)                    in €        in €

             1.    1. Maßnahmenstufe –
                   Ermahnung – Information             29              13,49         3,65      54.000       728.190      197.316




                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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