VkBl Nr. 10 2008
Verkehrsblatt Nr. 10 2008
VkBl. Amtlicher Teil 311 Heft 10 – 2008
- Stützbauwerke westlich und östlich des Tunnels - Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Denkendorf - Belange anderer Verkehrsträger
- Rettungsplatz (1500 m2) am Ostportal des Tunnels - Belange anderer Leitungsträger
Denkendorf
- Bauausführung und Bauausführungsplanung
- Neubau von Seitenwegen zwischen NBS und
BAB A8 V. Entschädigungsansprüche
2. Notwendige Folgemaßnahmen (Anlagen Dritter) Entschädigungsansprüche gemäß § 74 Absatz 2 VwVfG
- Rück- bzw. Neubau der L 1204 nördlich der BAB bestehen nach Maßgabe des verfügenden Teils insbe-
A8 einschließlich Umbau der Einmündung West- sondere im Hinblick auf Grunderwerb, vorübergehende
umfahrung Scharnhausen in die L 1204 Grundinanspruchnahme und den in der Begründung be-
schriebenen Immissionen aus betriebs- und baubeding-
- Rück- bzw. Neubau von Wirtschaftswegen ent- ten Luftschall sowie aus betriebs- und baubedingten Er-
lang der Neubaustrecke im Zuge der Anbindung schütterungen und sekundärem Luftschall.
an das bestehende Netz
- Neubau Einmündung L 1202 in L 1204
B. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
- Anpassung AS Esslingen der BAB A8
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb
- Anpassung der Betriebsumfahrt Seehof der
eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungs-
BAB A8
gerichtshof Baden-Württemberg, Schubertstraße 11,
- Anpassung der AS Wendlingen der BAB A8 68165 Mannheim erhoben werden.
- Neubau Straßenüberführung L 1204 bei Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Ausle-
km 15,7+70 gungsfrist. Dies gilt nicht für die Vorhabenträgerin und
- Umbau Straßenüberführung L 1204 bei diejenigen, denen der Planfeststellungsbeschluss ge-
km 15,7+74 sondert zugestellt wurde.
- Rück- und Neubau Wirtschaftswegüberführung Die Klage ist beim Gericht schriftlich oder zur Niederschrift
über den Sulzbach des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.
- Neubau Wirtschaftswegeüberführung Wangerhöfe Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
- Neubau Wirtschaftswegüberführung Köngen – Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS), dieses ver-
Unterensingen treten durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesam-
- Neubau Regenrückhaltebecken AS Esslingen, tes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Olgastraße 13, 70182
Denkendorf, Seewiesen, Westumfahrung Scharn- Stuttgart) und den Gegenstand des Klagebegehrens be-
hausen, K 1269 zeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
- Neubau Regenklärbecken B 313 Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen,
- Verlegung Erlachgraben die zur Begründung seiner Klage dienenden und Beweis-
mittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst
- Rückbau diverser Gebäude einer Kleingartenkolo-
nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können
nie im Bereich des Bahnkörpers
durch das Gericht zurückgewiesen werden.
- Rückbau Wirtschaftsgebäude unter der EÜ
Vor dem Verwaltungsgerichtshof muss sich jeder Beteilig-
Denkendorfer Tal
te durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer
3. Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen gemäß deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmen-
LBP-Maßnahmenplan gesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmäch-
tigten vertreten lassen, soweit er einen Antrag stellt. Ju-
III. Planunterlagen ristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden
Der festgestellte Plan umfasst 12 Bände Planunterlagen. können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Be-
Änderungen und Ergänzungen, die sich im Laufe des An- fähigung zum Richteramt sowie Diplom-Juristen im höhe-
hörungsverfahrens ergeben haben, sind in den Plan- ren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte
unterlagen durch Tekturen, ergänzende Unterlagen und oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zu-
Unterlagen, welche die ursprünglichen Planunterlagen er- ständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommu-
setzen, enthalten. nalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied
zugehören, vertreten lassen.
IV. Nebenbestimmungen, Vorbehalte
Nebenbestimmungen, Schutzauflagen und Vorbehalte Stuttgart, den 30.04.2008
sind im Planfeststellungsbeschluss insbesondere zu fol-
genden Bereichen enthalten:
Eisenbahn-Bundesamt
- Schall- und Erschütterungsimmissionen, elektromag- Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart
netische Felder Im Auftrag
- Luft und Klima gez. Monika Kaufmann
- Natur und Landschaft, Erholung
- Abfall
- Wasserwirtschaft (VkBl. 2008 S. 310)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 10 – 2008 312 VkBl. Amtlicher Teil
Main-Donau-Kanal und Donau vom 14. August 2000
(VkBl. 2000 S. 515) außer Kraft.
Würzburg, den 30.01.2008
Nr. 73 Verordnung über die Schleusenbe- S-312.3/23
triebszeiten an den Bundeswasser-
straßen Main, Main-Donau-Kanal
und Donau Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Süd
Aster
Auf Grund von § 46 Nr. 1 des Bundeswasserstraßenge-
setz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai
2007 (BGBl. I S. 962), zuletzt geändert durch Artikel 1 § 5
Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I
S. 2930) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Über- (VkBl. 2008 S. 312)
tragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverord-
nungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die
Regelung des Betriebs von Anlagen vom 31. März 1970
(BGBl. I S. 315) verordnet die Wasser- und Schifffahrtsdi-
rektion Süd:
§1
Die Schiffsschleusen am Main, Main-Donau-Kanal und
an der Donau werden während des ganzen Jahres ganz-
tägig betrieben. Verkehrszeiten sind: Tagverkehr 6:00 bis
22:00 Uhr, Nachtverkehr 22:00 bis 6:00 Uhr.
§2 Nr. 74 Planfeststellung
für den Ausbau des Dortmund-
(1) Von den Schiffsschleusen Obernau bis Regensburg
werden im Nachtverkehr grundsätzlich nur Fahrzeuge der
Ems-Kanals (DEK) von km 66,175
gewerblichen Schifffahrt nach Anmeldung geschleust. Ei- bis km 70,350 (Stadtstrecke Münster)
ner solchen Anmeldung bedarf es nicht, wenn die Schleu-
se durch eine Fernsteuerzentrale fernbedient wird. Ver- Öffentliche Bekanntmachung
fahren und Form der Anmeldung werden von der Wasser-
und Schifffahrtsdirektion festgesetzt. über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
(2) Fahrzeuge der gewerblichen sowie der nicht gewerb- der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West vom 28. April
lichen Schifffahrt können im Nachtverkehr mit den Fahr- 2008 – Az.: P-143.3 / 157 – für den Ausbau des Dort-
zeugen der angemeldeten gewerblichen Schifffahrt mitge- mund-Ems-Kanals (DEK) von km 66,175 bis km 68,550 –
schleust werden, wenn sich daraus keine Verzögerungen Los 11 – und von km 68,550 bis km 70,350 – Los 12 –
im angemeldeten Schleusungsablauf ergeben. (Querschnittserweiterung „Stadtstrecke Münster“) nebst
den dazugehörigen, festgestellten Planunterlagen.
(3) Die Regelungen zum Schleusenrang nach § 6.29
BinSchStrO und § 6.28 DonauSchPV bleiben unbe-
rührt. I.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West hat gemäß
§3 § 14b des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in
Die Fahrzeuge müssen an nicht fernbedienten Schleusen Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
im Tagverkehr bis spätestens 21:30 Uhr und im Nacht- (VwVfG) den Plan für das o. g. Vorhaben festgestellt.
verkehr bis spätestens 5:30 Uhr in die letzte, in der jewei- 1. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen
ligen Verkehrszeit zu durchfahrende Schleusenkammer • die Querschnittserweiterung der Stadtstrecke
eingefahren sein. Münster durch Zurücklegung von Kanalufern und
Vertiefung des Kanals auf eine Fahrwassertiefe
§4
von 4,00 m;
Aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen sowie zur
• die Beseitigung des Parallelhafens von DEK-
Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltungsmaß-
km 67,393 bis DEK-km 67,757 linkes Ufer;
nahmen an den Schiffsschleusenanlagen können die
Wasser- und Schifffahrtsdirektion sowie die Wasser- und • die Anlage einer Liegestelle von DEK-km 67,390
Schifffahrtsämter vorübergehend abweichende Schleu- bis DEK-km 67,720 linkes Ufer;
senbetriebszeiten mit Aussetzung des Betriebs anord- • die Anlage einer Liegestelle für Kleinfahrzeuge so-
nen. wie einer Einsatzstelle für Wasserfahrzeuge von
DEK-km 67,310 bis DEK-km 67,358 rechtes Ufer;
§5 • die Aufgabe der vorhandenen Liegestellen von
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in DEK-km 66,695 bis DEK-km 67,055 linkes Ufer
Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Schleu- und von DEK-km 67,600 bis DEK-km 68,550 rech-
senbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, tes Ufer;
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 313 Heft 10 – 2008
• die Aufgabe der vorhandenen Liegestellen von 5. Belange der Straßenverkehrsbehörde
DEK-km 68,550 bis DEK-km 70,260 rechtes Ufer; 6. Denkmalschutz
• den Abbruch der Westfälischen-Landeseisen- 7. Vermeidung, Verminderung und Kompensation
bahn-Brücke Nr. 73 bei DEK-km 66,693 und Neu-
8. Natur und Landschaft
bau bei DEK-km 66,702;
9. Auflagen zum Schutz vor Baulärm
• den Abbruch der Schillerstraßen-Brücke Nr. 75 bei
DEK-km 68,005 und Neubau bei DEK-km 67,981; 10. Festsetzung von Entschädigung für notwendige
Aufwendungen für Maßnahmen des passiven
• den Abbruch der Wolbecker Straße-Brücke Nr. 76
Schallschutzes dem Grunde nach
bei DEK-km 68,509 und Neubau bei DEK-
km 68,486; 11. Wasserwirtschaft
• den Abbruch der Laerer-Landweg-Brücke Nr. 77 12. Beweissicherung
bei DEK-km 69,017 und Neubau bei DEK- 13. Anordnungen zu Gunsten von Einwendern
km 68,993; 14. Sonstiges
• den Abbruch der Pleistermühlenweg-Brücke
Nr. 78 bei DEK-km 69,648 und Neubau bei DEK- 3. Der Planfeststellungsbeschluss trifft unter 4. eine Ent-
km 69,620; scheidung über die erhobenen Einwendungen. Soweit
• den Abbruch der Prozessionsweg-Brücke Nr. 79 sie nicht durch Auflagen und Anordnungen in diesem
bei DEK-km 70,070 und Neubau bei DEK- Beschluss, durch Planänderungen oder Zusagen des
km 70,012; TdV berücksichtigt worden sind oder sich auf andere
Weise erledigt haben, werden die Einwendungen zu-
• den Abbruch der Mauritzer-Eisenbahn-Brücke rückgewiesen.
Nr. 80 bei DEK-km 70,270 und Neubau bei DEK- Soweit eine abschließende Entscheidung noch nicht
km 70,210; möglich war, wird diese im Planfeststellungsbeschluss
• den Abbruch der Warendorfer Straße-Brücke vorbehalten.
Nr. 81 bei DEK-km 70,288 und Neubau bei DEK-
km 70,228; 4. Die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbe-
• den Abbruch des Petershafen-Dükers Nr. 54 bei schlusses ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Nr. 3 der Ver-
DEK-km 67,368 und Neubau bei DEK-km 67,389; waltungsgerichtsordnung i.V.m. § 14e Abs. 2 Bundes-
wasserstraßengesetz.
• den Abbruch des Stadthafen-Dükers Nr. 55 bei
DEK-km 67,980 und Neubau bei DEK-km 67,968; 5. Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlus-
• den Abbruch des Lohaus-Dükers Nr. 56 bei DEK- ses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festge-
km 68,675 und Neubau bei DEK-km 68,618; stellten Pläne in der Zeit
• den Abbruch des Kloster-Dükers Nr. 57 bei DEK- vom 10.06.2008 bis 23.06.2008
km 69,238 und Neubau bei DEK-km 69,241; jeweils einschließlich
• den Abbruch des Grael-Dükers Nr. 58 bei DEK- während der Dienststunden zur Einsicht aus bei
km 69,995 und Neubau bei DEK-km 69,906; a) Stadt Münster
• die Wiederherstellung bestehender Gräben oder Kundenzentrum Planen – Bauen – Umwelt
Mulden in neuer Lage; Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
• die dauerhafte Ablagerung der durch den Ausbau
48155 Münster
anfallenden und nicht wieder verwendbaren Bo-
denmassen auf Ablagerungsflächen; (Mo bis Mi 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr;
Do 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
• die Durchführung landschaftspflegerischer Maß- Fr 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
nahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffes
in Natur und Landschaft. b) Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
Cheruskerring 11
Die von der Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und 48147 Münster
Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das (Mo bis Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr;
Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine als Träger des Vor- Fr 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
habens (TdV) vorgelegten Pläne werden mit den sich aus
diesem Beschluss ergebenden Änderungen und Ergän- 6. Der Planfeststellungsbeschluss gilt gegenüber den
zungen im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Mün- Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erho-
ster festgestellt. ben haben, mit dem Ende der Auslegungsfrist als zu-
gestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG). Dies gilt nicht für
2. Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss
enthält unter 3. Hinweise, Auflagen und Anordnungen individuell zugestellt wurde.
an den TdV u. a. zu folgenden Themen:
1. Allgemeines 7. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann von den
2. Bauausführung und Bauausführungsplanung Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erho-
ben haben, eine Ausfertigung des Planfeststellungsbe-
3. Belange der Straßenbaulastträger schlusses schriftlich bei der Wasser- und Schifffahrts-
4. Belange der Leitungsträger (Ver- und Entsorgungs- direktion West, Cheruskerring 11, 48147 Münster,
leitungen) angefordert werden.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 10 – 2008 314 VkBl. Amtlicher Teil
II. verwaltungsgericht (Adresse wie vor) gestellt und be-
Rechtsbehelfsbelehrung gründet werden.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb Münster, den 28. April 2008
eines Monats nach Zustellung Klage beim P-143.3 / 157
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1 Wasser- und Schifffahrtsdirektion
04107 Leipzig West
Im Auftrag
erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der Ramb
letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Be-
teiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss indivi-
duell zugestellt wurde.
(VkBl. 2008 S. 312)
Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben.
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dieses vertreten
durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Che-
ruskerring 11, 48147 Münster) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Der angefochtene Bescheid soll in Ur-
schrift oder in Abschrift beigefügt werden. Die zur Be-
gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind Nr. 75 Bekanntmachung der „Hinweise für
innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhe- den Seelotsenversetzdienst mit
bung anzugeben. Das Gericht kann Erklärungen und Be- Hubschraubern vom 25. April 2008“
weismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht
werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlung ent-
Nachstehend werden die „Hinweise für den Seelotsenver-
scheiden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeu-
setzdienst mit Hubschraubern“ bekannt gegeben, die auf
gung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits ver-
den zu bedienenden Schiffen im Rahmen einer Lotsenver-
zögern würde und der Kläger die Verspätung nicht
setzung mit Hubschraubern von den Piloten der Lotsen-
genügend entschuldigt.
versetzhubschrauber und von den sonstigen am Lotsver-
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften bei- setzbetrieb beteiligten Personen beachtet werden sollen.
gefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung er- Die „Hinweise für den Seelotsenversetzdienst mit Hub-
halten können. schraubern vom 8. Februar 2002“ (Verkehrsblatt 2002, Sei-
Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder Be- te 212) werden hiermit aufgehoben.
teiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechts-
Aurich, den 25. April 2008
anwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule
S-344.2/3
im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung
zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Ju-
ristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden Wasser- und Schifffahrtsdirektion
können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Be- Nordwest
fähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höhe- Im Auftrag
ren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte Feldmann
oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zu-
ständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommu-
nalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied
zugehören, vertreten lassen. Hinweise
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Plan- für den Seelotsenversetzdienst
feststellungsbeschluss hat gemäß § 14e Abs. 2 WaStrG mit Hubschraubern
keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anord-
nung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungskla- I. Allgemeines
ge nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsord- 1. Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und
nung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung Schifffahrtsverwaltung des Bundes) hat in der
dieses Planfeststellungsbeschlusses beim Bundesver- Nordsee bei den in den geltenden Revierlots-
waltungsgericht (Adresse wie vor) gestellt und begründet verordnungen bezeichneten Positionen See-
werden. lotsenversetzdienste eingerichtet, die allen
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Ausle- Schiffen zur Verfügung stehen, die nach den
gungsfrist. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der geltenden Revierlotsverordnungen zur Annah-
Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt wurde. me eines Seelotsen verpflichtet sind oder ei-
Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der auf- nen solchen annehmen wollen.
schiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann ein hierauf 2. Die Seelotsenversetzung erfolgt bei allen See-
gestützter Antrag innerhalb von einem Monat nach lotsenversetzpositionen in der Deutschen Bucht
Kenntniserlangung von diesen Tatsachen beim Bundes- mit Versetzschiffen, außer wenn wegen widriger
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 315 Heft 10 – 2008
Witterungsbedingungen oder baulicher Eigen- Turbulenzverhältnisse im Bereich des Hub-
schaften des zu bedienenden Schiffes eine Ver- schrauberlandedecks weitgehend von der Form
setzung mit dem Versetzschiff nicht möglich ist des Schiffes und der Schiffsaufbauten sowie
oder mit einer solchen Versetzung eine unzu- der Lage des Hubschrauberlandedecks zu Auf-
mutbare Gefahr für die körperliche Unversehrt- bauten u. a. abhängen. Hubschrauberlande-
heit des Lotsen verbunden wäre, ein Versetz- decks müssen deshalb so angelegt werden,
schiff für eine Versetzung nicht zur Verfügung dass startende und landende Hubschrauber
steht oder die Versetzung mit einem Schiff zu von Turbulenzen, die durch Schiffsaufbauten,
unangemessenen Folgen für das zu bedienende Decksladungen u. ä. ausgelöst werden können,
Schiff führen würde. nicht gefährdet werden können.
Erfolgt die Seelotsenversetzung mit Hubschrau- 3. Anforderungen
bern, müssen die den Seelotsen anfordernden Soweit diese Hinweise keine besonderen An-
oder mit einem abzugebenden Seelotsen be- forderungen an Bauausführungen, Anordnun-
setzten Schiffe die Voraussetzungen für eine gen, Einrichtungen, Anlagen, Ausrüstungen
Seelotsenversetzung mit Hubschraubern erfül- und Werkstoffe sowie an den Einbau enthalten,
len. Die Hubschrauberversetzungen können sind die allgemeinen Regeln der Technik anzu-
grundsätzlich bis zu 55 Knoten (Bft. 10) relativer wenden. Anerkannte Regeln der Technik sind
Windstärke am anzufliegenden Schiff durchge- insbesondere die Vorschriften der Klassifi-ka-
führt werden. Die Hubschrauberversetzungen tionsgesellschaften.
können nicht bei Nebel und Vereisungsgefahr 4. Hubschrauberbetriebsflächen
erfolgen.
Hubschrauberversetzungen können nur durch-
Die Hubschrauber werden von küstennahen geführt werden, wenn eine Hubschrauberbe-
deutschen Flugplätzen der Nordseeküste aus triebsfläche auf dem Schiff eingerichtet ist, die
eingesetzt. den nachfolgend beschriebenen Mindestvor-
3. Der Seelotsenversetzdienst mit Hubschraubern aussetzungen genügt.
wird im Auftrag der Bundesrepublik Deutsch- Zulässig ist die Hubschrauberversetzung auf
land von einem nach öffentlicher Ausschreibung
einer Abwinschfläche (winching area)
beauftragten Luftfahrtunternehmen durchge-
(vgl. Zeichnung 1)
führt und vom Luftfahrt-Bundesamt überwacht.
einer Start- und (starting/landing area)
4. Eingesetzt werden mehrturbinige Hubschrauber Landefläche (vgl. Zeichnung 2)
nach dem Zulassungsstandard Kategorie A der
JAR – OPS 3. Diese Hubschrauber sind für Flü- 4.1 Die Abwinschfläche muss bestehen aus
ge nach den Instrumentenflugregeln zugelas- 4.1.1 der kreisförmigen Absetzfläche
sen, ausgerüstet und in der Lage, auch bei Aus- – mit einem Durchmesser von mindestens
fall einer Turbine während des Schwebefluges 5,00 m, ohne Hindernisse; Hindernisse bis
ohne Höhenverlust über dem Schiff sicher zu zu 0,10 m Höhe sind zulässig, wenn durch
manövrieren (Single Engine Hover Performan- konstruktive Maßnahmen sichergestellt ist,
ce). Die Mindestbesatzung des Hubschraubers dass eine Gefährdung von abzusetzenden
besteht aus zwei Hubschrauberführern und Personen vermieden werden kann,
dem Windenführer. – vollflächig ausgemalt mit gelber Farbe und
– mit rutschsicherer Oberfläche
II. Betriebshinweise für den Seelotsenversetzdienst sowie
mit Hubschraubern
4.1.2 der umgebenden Hindernisbegrenzungsfläche
1. Verfahren
– mit einem Durchmesser von mindestens
Der Seelotse wird vom Hubschrauber entwe- 30,00 m, in der kein Hindernis höher als
der mittels einer Winde oder durch eine Lan- 5,00 m sein darf; soweit in Einzelfällen Hin-
dung auf dem Schiff versetzt bzw. ausgeholt. dernisse diese Begrenzung überschreiten,
Ein Windenmanöver oder eine Hubschrauber- sind sie besonders auffällig zu kennzeich-
landung erfolgt, wenn das Schiff mit einer Ab- nen.
winschfläche (gemäß Nr. 4.1.1 bis 4.1.2) oder Die Hindernisbegrenzungsfläche kann teilweise
einer Landefläche (gemäß Nr. 4.2.1 bis 4.2.3) außenbords sein. Eine Randmarkierung ist nicht
versehen ist. erforderlich.
2. Aerodynamische Eignung des Standorts 4.2 Die Start- und Landefläche muss bestehen aus
Bei Festlegung der Position der Abwinschfläche 4.2.1 der kreisförmigen Start- und Landefläche
müssen die Schiffsbewegungen, turbulente – mit einem Durchmesser von mindestens
Windverhältnisse auf und über dem Schiffsdeck 16,00 m, ohne Hindernisse und Vertiefun-
infolge von Decksaufbauten, Abgasführungen gen; Hindernisse und Vertiefungen bis zu
des Schiffsantriebs und andere Behinderungen 0,10 m sind zulässig, sofern durch kon-
des Flugbetriebes berücksichtigt werden. struktive Maßnahmen sichergestellt ist,
Bei der Einrichtung von Hubschrauberlande- dass sie keine Gefährdung des Hubschrau-
decks ist zu berücksichtigen, dass Wind- und berbetriebes darstellen,
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 10 – 2008 316 VkBl. Amtlicher Teil
– mit einer 0,30 m breiten äußeren Kreisli- c) für die Jade bei der
nienmarkierung in weißer Farbe, Lotsenstation Jade
(Jadelotse Wilhelmshaven)
– mit einem mit weißer Farbe ausgemalten
Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade
Zielpunkt im Mittelpunkt der Start- und
Schleuseninsel / I. Einfahrt
Landefläche mit einem Durchmesser von
26382 Wilhelmshaven
0,50 m und
Telefon: (04421) 994697
– mit einer rutschsicheren Oberfläche, Telefax: (04421) 994699
4.2.2 dem sich anschließenden An- und Abflugbe- d) für die Ems bei der
reich von mindestens 24,00 m, der durch die Lotsenstation Emden
nächstgelegene Bordwand des Schiffes sowie (Emslotse Emden)
durch Verbindungslinien zwischen den Refe- Lotsenbrüderschaft Emden
renzpunkten R 1 und R 2 begrenzt wird (s. – Im Lotsenhaus –
Zeichnung 2) und in dem Hindernisse nicht hö- An der großen Seeschleuse
her als 0,25 m sein dürfen, und 26723 Emden
Telefon: (04921) 24000
4.2.3 einer äußeren Hindernisbegrenzungsfläche, die Telefax: (04921) 32919
die Start- und Landefläche sowie den An- und E-Mail: pilotstation@emspilots.de
Abflugbereich mit einem Abstand von 4,00 m
umgibt und in der Hindernisse nicht höher als 2. Die Bestellung (ETA-Meldung) muss mit fol-
0,40 m sein dürfen. genden Angaben abgegeben werden:
5. Sollte festgestellt werden, dass das zu bedie- a) Schiffsname
nende Schiff keine oder abweichende Decks- b) Länge über alles, größte Breite und der ak-
markierungen aufweist, so können, wenn tuelle Tiefgang im Frischwasser in Metern
zweifelsfrei feststeht, dass die geforderten c) ETA Versetzpositionen bei der Tonne "E 3",
Hindernisfreigrenzen gegeben sind, der Lotse im Verkehrstrennungsgebiet "Jade-Appro-
und der Hubschrauberkapitän gemeinsam ach", der Tonne "GW/TG" oder Außenposi-
entscheiden, ob das Schiff angeflogen wird. tionen der Seelotsreviere Elbe, Weser II/Ja-
de oder Ems
III. Anfordern des Seelotsen (Datum in 2 Stellen, Zeit in 4 Stellen),
d) Bestimmungshafen,
1. Der Hubschrauberdienst steht Tag und Nacht
zur Verfügung. Von See kommende Schiffe e) Angabe, ob eine markierte Abwinsch- oder
haben den Seelotsen mindestens 24 Stunden Start- und Landefläche vorhanden ist,
vor Erreichen der Versetzpositionen bei der f) Angabe, wo sich diese Fläche an Bord be-
Tonne "E 3", im Verkehrstrennungsgebiet "Ja- findet.
de Approach" oder der Tonne "GW/TG" bzw.
12 Stunden vor Erreichen der Versetzpositio- 3. Kurzfristigere Anmeldungen werden zwar nach
nen bei den Außenpositionen der Seelotsre- Möglichkeit berücksichtigt, jedoch nur, wenn
viere Elbe, Weser II/Jade oder Ems zu bestel- hierdurch nicht eine bei rechtzeitiger Anmel-
len, wenn sie den Seelotsenversetzdienst dort dung mögliche Schiffsversetzung unmöglich
in Anspruch nehmen wollen oder müssen, und gemacht wird. In jedem Falle kann bei einer
zwar kurzfristigen Anmeldung keine Gewähr dafür
übernommen werden, dass die Versetzung ter-
a) für die Elbe bei der mingerecht durchgeführt wird.
Lotsenstation Brunsbüttel
4. Mindestens sechs Stunden vorher ist eine be-
(Elblotse Brunsbüttel)
richtigte ETA-Meldung und mindestens drei
Lotsenbrüderschaft Elbe, Bezirk 2
Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposi-
Cuxhavener Straße 15
tion die genaue Ankunftszeit bei der jeweiligen
Lotsenhaus
Lotsenversetzposition der zuständigen Lot-
25541 Brunsbüttel
senstation mitzuteilen. Kann der Hubschrau-
Telefon: (04852) 87295
ber nicht eingesetzt werden, weil die erforder-
Telegramm: Elblotse Brunsbüttel
lichen Mindestwetterbedingungen am Start-
Telefax: (04852) 87165
und Versetzort nicht gegeben sind, wird das
E-Mail: eta.elbe@elbe-pilot.de
Schiff hiervon durch die Lotsenstation unter-
b) für die Weser bei der richtet.
Lotsenstation Bremerhaven
(Weserlotse II Bremerhaven)
Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade IV. Kommunikation
Am Alten Vorhafen 1. Eine halbe Stunde vor Erreichen der Lotsen-
27568 Bremerhaven versetzposition hat das Schiff auf UKW-Kanal
Telefon: (0471) 944242 16 ständig hörbereit zu sein, damit der Hub-
Telefax: (0471) 9442439 schrauber mit dem Schiff Funkkontakt aufneh-
E-Mail: dispo@weserjadepilot.de men kann.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 317 Heft 10 – 2008
2. Das Schiff wird von dem Hubschrauber auf winschfläche bzw. der Start- und Landeflä-
UKW-Kanal 16 angerufen. Nach Herstellung che zu entfernen,
des Funkkontaktes wird nach Vereinbarung d) lose Objekte auf dem Schiffsdeck sind zu
auf UKW-Kanal 9 oder 72 umgeschaltet. Ist entfernen oder gut zu sichern,
Funkkontakt nicht möglich, ist gemäß Ab-
schnitt V Nr. 4 zu verfahren. e) alles stehende oder laufende Gut (Anten-
nen, Takelage) in der Nähe der Abwinsch-
3. Das Schiff sollte nachfolgende Daten an den fläche bzw. der Start- und Landefläche ist
Hubschrauber übermitteln: niederzulegen und zu sichern,
a) die Position,
f) Ladeflächen sind aufzutoppen oder nieder-
b) den rechtweisenden Kurs, zulegen,
c) die Geschwindigkeit über Grund, g) Feuerlöscheinrichtungen sind zum soforti-
d) die Richtung und Stärke des Windes an gen Einsatz bereitzuhalten,
Deck am Ort des Landeplatzes, bezogen h) die Löschmannschaft muss samt Brand-
auf die Kiellinie des Schiffes, schutzausrüstung einsatzbereit sein,
e) die Lufttemperatur und die horizontale i) zwei Besatzungsmitglieder müssen zur As-
Sichtweite, sistenz der zu versetzenden Seelotsen ein-
f) Stampf- und Rollbewegungen, Übernahme satzbereit sein.
von Gischt und Seen, Auf Öl-, Gas- und Chemikalientankschiffen
g) Zustand des Decks (z. B. trocken, feucht müssen zusätzlich
usw.) und
j) sämtliche Tankwaschvorgänge eingestellt
h) die Lage der Abwinsch- bzw. Start- und werden,
Landefläche.
k) alle in der Nähe der Abwinschfläche bzw.
4. Auf Anforderung der Hubschrauberbesatzung der Start- und Landefläche liegenden Tanks
sendet das Schiff auf Frequenz 410 kHz zur 30 Minuten vor dem Versetzmanöver derart
Identifizierung sein Rufzeichen zweimal nach- gelüftet werden, dass ein Abblasen der
einander, gefolgt von einem 30 Sekunden Dau- Druckausgleichsventile während des Ver-
erton, und wieder zweimal das Rufzeichen. Die setzmanövers unterbleibt,
Abstrahlung dieser Signale kann so lange er-
l) erforderlichenfalls alle unter der Abwinsch-
forderlich sein, bis der Hubschrauber über
fläche bzw. der Start- und Landefläche ge-
dem Schiff steht.
legenen Tanks inertisiert sein und
5. Für das Versetzmanöver ist die Windrichtung
an Deck des Schiffes von Bedeutung. Es ist m) alle Tanköffnungen vor dem Anflug des
wünschenswert, dass der scheinbare Wind Hubschraubers verschlossen werden.
von vorn kommt, und zwar entweder 4 Strich 2. Während des gesamten Versetzmanövers ein-
von Backbord oder 4 Strich von Steuerbord. In schließlich des An- und Abfluges des Hub-
Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass schraubers ist bei Nacht oder unsichtigem
der relative Wind von 4 Strichen achterlich Wetter eine ausreichende, blendfreie Beleuch-
kommt. tung der Abwinschfläche bzw. der Start- und
6. Die Schiffsleitung sollte Kurs und Geschwin- Landefläche des Windrichtungsanzeigers und
digkeit so einrichten, dass das Stampfen und aller über das Schiffsdeck hinausragenden
Rollen sowie die Übernahme von Gischt und Hindernisse sicherzustellen (z. B. durch Ein-
Seen auf ein Minimum beschränkt werden schaltung der Decksbeleuchtung).
bzw. dass die erforderliche relative Windrich- 3. Ein Winsch- oder Landemanöver darf nur dann
tung und -geschwindigkeit durch Kurs- oder durchgeführt werden, wenn der Hubschrauber-
Geschwindigkeitsänderungen erzielt werden. pilot und die Schiffsführung nach vorheriger ge-
meinsamer Absprache festgestellt haben, dass
dies ohne eine Gefährdung der Sicherheit des
V. Vorbereitung und Durchführung des Versetz-
Hubschraubers, des Schiffes und der beteiligten
manövers
Personen geschehen kann. Das Versetzmanö-
1. An Bord des Schiffes müssen vor dem Ver- ver ist abzubrechen, wenn entweder der Hub-
setzmanöver mit dem Hubschrauber folgende schrauberpilot, die Schiffsführung oder der zu
Vorbereitungen getroffen und überprüft wer- versetzende Seelotse dies für erforderlich hält.
den:
4. Ist Funkkontakt nicht möglich, wird der Hub-
a) an gut sichtbarer Stelle ist ein rot/weiß ge- schrauber das Schiff umkreisen und durch
streifter Windsack von mindestens 1,20 m mehrmaliges Ein- und Ausschalten der Lan-
Länge anzubringen, descheinwerfer anzeigen, dass die Funkver-
b) alle an dem Versetzmanöver beteiligten bindung ausgefallen ist.
Personen sind mit klar erkennbarer heller Das Schiff hat mit einer ALDIS-Handsignallam-
Kleidung und mit Schutzhelm auszustatten, pe oder einer ebenso geeigneten Lampe in
c) nicht eingesetztes Personal und unnötige Richtung auf den Hubschrauber folgende Sig-
Ausrüstung ist aus dem Bereich der Ab- nale zu geben:
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– ein festes weißes Licht, wenn das Schiff 6. Unmittelbar vor jedem Abwinschvorgang, durch
bereit ist, das Versetzmanöver auszufüh- den Personen abgesetzt oder aufgenommen
ren, werden, ist die während des Fluges aufgebaute
– eine Serie von kurzen weißen Blitzen, wenn statische Elektrizität gefahrlos abzuleiten. Dazu
das Schiff das Versetzmanöver für unbe- wird vom Hubschrauber an der Schlinge ein leit-
stimmte Zeit (längstens 15 Minuten) nicht fähiges Erdungskabel herabgelassen, dessen
durchführen kann, Bleigewicht immer als erstes das Schiffsdeck
berühren soll. Diese Verbindung ist selbsttätig
– eine Serie von Morsebuchstaben N, wenn lösbar und sollte auf keinen Fall am Schiff be-
das Versetzmanöver auch über 15 Minuten festigt werden. Insbesondere bei Öl-, Gas- und
hinaus nicht möglich ist. Chemikalientankschiffen ist durch geeignete
5. Das Windenseil des Hubschraubers darf unter Wahl des Ableitpunktes sicherzustellen, dass ei-
keinen Umständen auf dem Schiff befestigt ne Entzündung zündfähiger Gasgemische aus-
werden. geschlossen wird.
(VkBl. 2008 S. 314)
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