VkBl Nr. 18 2004
Verkehrsblatt Nr. 18 2004
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 507 Heft 18 – 2004
nehmigungen, die jeweils 30 Tage gültig sind. Diese b) Lärm:
Genehmigungen sind grundsätzlich für Beförderungen (wie in der UN-ECE R.51/02, RL 70/157/EWG, in der Fas-
zwischen zwei CEMT-Mitgliedstaaten bestimmt, für sung der RL 92/97/EWG, festgelegt)
die keine sonstigen Genehmigungskontingente zwi-
schen Deutschland und den anderen Staaten verein- 78 dB (A) für Fahrzeuge mit nicht mehr als 150 kW
bart wurden – insbesondere für Transporte im Dreilän- 80 dB (A) für Fahrzeuge mit mehr als 150 kW
derverkehr ohne Durchfahren Deutschlands.
Antragsberechtigt sind Unternehmer, die Inhaber ei-
ner Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftver-
kehr oder einer Gemeinschaftslizenz sind. Ferner Anlage 2
muss das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland
haben. Der Betriebssitz muss den Mittelpunkt der Die Anforderungen für das sogenannte „supergrüne
geschäftlichen Tätigkeit bilden. Er muss über die Fahrzeug“ wurden vom CEMT-Ministerrat wie folgt fest-
nach Art und Umfang der geschäftlichen Tätigkeit gelegt:
erforderlichen Einrichtungen verfügen. Die Unter-
I. Lärmemissionen:
nehmer müssen bei Antragstellung ihren besonde-
ren Bedarf an CEMT-Kurzzeitgenehmigungen sub- (wie in der Richtlinie 70/157/EWG in der Fassung der
stantiiert und glaubhaft darlegen. Richtlinie 1999/101 EG oder in der UN-ECE-Regelung
Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn zuvor er- Nr. 51/02 festgelegt)
teilte Genehmigungen nicht oder nicht ausreichend 78 dB (A) für Fahrzeuge mit nicht mehr als 150 kW
genutzt wurden oder wenn die Urkunde und das
Fahrtenberichtheft nicht fristgerecht zurückgegeben 80 dB (A) für Fahrzeuge mit mehr als 150 kW
wurden. Erforderlich für eine ausreichende Nutzung
II. Abgasemissionen:
ist wenigstens eine Beförderung zwischen zwei
CEMT-Mitgliedstaaten, die nicht mit einer anderen (wie in der Richtlinie 88/77/EWG in der Fassung der
Genehmigung durchgeführt werden darf. Richtlinie 91/542/EWG oder in der UN-ECE-Regelung
Nr. 49/02, Stufe B, festgelegt)
Der Antrag kann frühestens vier Wochen vor Beför-
derungsbeginn gestellt werden und ist grundsätzlich CO : 4,0 g/kWh
spätestens zwei Wochen vor Beförderungsbeginn zu
stellen. HC : 1,1 g/kWh
NOx : 7,0 g/kWh
9. Unterrichtung über den Abschluss des Ertei- Partikel : 0,15 g/kWh
lungsverfahrens
Das Bundesamt teilt dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie den ober- III. TECHNISCHE UND SICHERHEITS-MINDESTAN-
sten Verkehrsbehörden der Länder das Ergebnis des FORDERUNGEN
Erteilungsverfahrens in statistischer Form und auf- 1. Die Fahrzeuge müssen eine Mindestprofiltiefe von
geschlüsselt nach Ländern mit. 2 mm bei allen Reifen haben.
2. Die Fahrzeuge1) müssen hinten mit einem Unter-
10. Kosten fahrschutz ausgestattet sein (nach UN-ECE-Rege-
Die Erteilung von CEMT-Genehmigungen, die Ableh- lung Nr. 58/01 oder Richtlinie 70/221/EWG, zuletzt
nung oder Rücknahme eines Antrages auf Erteilung, geändert durch Richtlinie 2000/8/EG).
die Entziehung von CEMT-Genehmigungen sowie
3. Die Fahrzeuge1) müssen auf beiden Seiten einen
die Zurückweisung oder Rücknahme eines entspre-
seitlichen Unterfahrschutz gemäß UN-ECE-Rege-
chenden Widerspruchs sind nach § 22 Abs. 1 und 2
lung Nr. 73/00 oder Richtlinie 89/297/EWG haben.
Güterkraftverkehrsgesetz i.V.m. der Kostenverord-
nung für den Güterkraftverkehr gebührenpflichtig. 4. Die Fahrzeuge müssen gemäß der UN-ECE-Rege-
lung Nr. 6/01 oder der Richtlinie 76/759/EWG in der
Fassung der Richtlinie 1999/15 EG mit Warnblink-
anlage und rotem Warndreieck ausgestattet sein.
Anlage 1 5. Die Fahrzeuge müssen gemäß der Verordnung des
Rates Nr. 3821/85 in der Fassung der Verordnung
Die Anforderungen für das sogenannte „grüne Fahr-
(EG) Nr. 1056/97 oder 2135/98, über ein Kontroll-
zeug“ wurden vom CEMT-Ministerrat wie folgt festgelegt:
gerät verfügen.
a) Luftverschmutzung: 6. Die Fahrzeuge müssen mit Geschwindigkeitsbe-
(wie in der UN-ECE R.49/02 Stufe A, RL 88/77/EWG, in grenzern nach der UN- ECE-Regelung Nr. 89 oder
der Fassung der RL 91/542/EWG, Stufe A, festgelegt) nach der Richtlinie 92/24/EWG ausgestattet sein.
7. Schwere und lange Fahrzeuge müssen nach UN-
CO : 4,9 g/kWh ECE-Regelung Nr. 70/01 hinten mit reflektierenden
HC : 1,23 g/kWh Warntafeln ausgestattet sein.
NOx : 9,0 g/kWh 8. Die Fahrzeuge müssen mit Bremsanlagen inklusive
Partikel : 0,7 g/kWh (≤ 85kW)
0,4 g/kWh (> 85 kW) 1) Sattelfahrzeuge ausgenommen
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2004 508 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
einem Antiblockiersystem ausgestattet sein (ge- Die Fahrzeuge müssen mit folgenden Anlagen ausgestat-
mäß UN-ECE-Regelung Nr. 13/09 oder Richtlinie tet sein:
71/320/EWG, zuletzt geändert durch Richtlinie 1. Hinterer Unterfahrschutz1) gemäß UN-ECE-Regelung
98/12/EG). Nr. 58/01 oder Richtlinie 70/221/EWG in der Fassung
9. Die Fahrzeuge müssen mit einer Lenkanlage ge- der Richtlinie 2000/8/EG.
mäß UN-ECE-Regelung 79/01 oder Richtlinie 2. Seitliche Schutzvorrichtungen1) gemäß UN-ECE-Re-
70/311/EWG in der Fassung der Richtlinie gelung Nr. 73/00 oder Richtlinie 89/297/EWG.
92/62/EWG oder 1999/7/EG, ausgestattet sein. 3. Rückspiegel gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 46/01
Die Fahrzeuge müssen die in der Richtlinie 96/96/EG oder Richtlinie 71/127/EWG in der Fassung der Richt-
in der Fassung der Richtlinie 1999/52/EG festgelegten linie 88/321/EWG.
Anforderungen für die technische Untersuchung erfül- 4. Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
len. Gemäß der Richtlinie muss die technische Unter- gemäß UN-ECE Regelung Nr. 48/01 oder Richtlinie
suchung jedes Jahr erfolgen, so dass die Prüfbe- 76/756/EWG in der Fassung der Richtlinie 97/28/EG.
scheinigung nicht älter sein darf als 12 Monate.
5. Fahrtrichtungsanzeiger gemäß UN-ECE Regelung
Nr. 6/01 oder Richtlinie 76/759/EWG in der Fassung
der Richtlinie 1999/15/EG.
Anlage 3 6. Kontrollgerät gemäß Verordnung des Rates Nr. 3821/85
in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1056/97 oder
Die Anforderungen für das sogenannte „EURO3sichere 2135/98.
Fahrzeug“ wurden vom CEMT-Ministerrat wie folgt fest- 7. Geschwindigkeitsbegrenzer gemäß UN-ECE Rege-
gelegt: lung Nr. 89 oder Richtlinie 92/24/EWG.
I. Lärmemissionen: 8. Hintere Warntafeln (rückstrahlend) für schwere und
lange Fahrzeuge gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 70/01.
Gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 51/02, Richtlinie
70/157/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/101/ 9. Bremsanlagen inklusive Antiblockiervorrichtung ge-
EG und KDV 19672) mäß UN-ECE-Regelung Nr. 13/09 oder Richtlinie
71/320/EWG in der Fassung der Richtlinie 98/12/EG.
78 dB(A) für Fahrzeuge mit nicht mehr als 150 kW 10. Lenkanlage gemäß UN-ECE-Regelung 79/01 oder
80 dB(A) für Fahrzeuge mit mehr als 150 kW Richtlinie 70/311/EWG in der Fassung der Richtlinie
1999/7/EG.
II. Abgasemissionen: Die Fahrzeuge müssen die in der Richtlinie 96/96/EG in
1. gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 49/033) oder Richtlinie der Fassung der Richtlinie 1999/52/EG festgelegten An-
88/77/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/96/EG forderungen für die technische Untersuchung erfüllen.
nach ESC- und ELR-Prüfungen Gemäß der Richtlinie muss die technische Untersuchung
CO : 2,10 g/kWh jedes Jahr erfolgen, so dass die Prüfbescheinigung nicht
älter sein darf als 12 Monate.
HC : 0,66 g/kWh
NOx : 5,0 g/kWh (VkBl. 2004 S. 503)
Partikel : 0,10 (0,13)4) g/kWh
Rauchtrübung : 0,8 m-1
2. gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 49/033) oder Richtlinie Nr. 180 Namensänderung für den
88/77/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/96/EG Kreis Neuss
nach ETC-Prüfung
CO : 5,45 g/kWh Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat
NM,HC : 0,78 g/kWh die Namensänderung des Kreises Neuss mit Wirkung
CH4 5) : 1,6 g/kWh vom 01. Juli 2003 genehmigt.
NOx : 5,0 g/kWh Der Kreis Neuss ist damit zum 01.07.2003 in Rhein-Kreis
Neuss umbenannt worden. Die Angaben zum Unter-
Partikel : 0,16 (0,21)4) g/kWh
scheidungskennzeichen "NE" in der Anlage I Abschnitt a)
III. TECHNISCHE UND SICHERHEITS-MINDESTAN- zur StVZO sind daher wie folgt zu fassen:
FORDERUNGEN NE Rhein-Kreis Neuss.
Die Fahrzeuge müssen eine Mindestprofiltiefe von 2 mm Bei einer der nächsten Änderungen der Straßenverkehrs-
bei allen Reifen aufweisen. Zulassungs-Ordnung wird die Anlage I zur StVZO, zuletzt
geändert durch die 37. Verordnung zur Änderung stra-
ßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07.02.2004
2) KDV = Kraftfahrgesetzdurchführungs-Verordnung (Österreich) (BGBl. I S. 248 ), entsprechend geändert werden.
3) Sobald die Änderung hinsichtlich der Bestimmungen von Richtlinie
1999/96/EG umgesetzt sind.
4) Für Motoren mit einem Zylinderhubraum von weniger als 750 cm3 Rhein-Kreis Neuss
und einer Nenndrehzahl über 3000 min –1. Straßenverkehrsamt
5) Nur für mit Naturgas betriebene Motoren und entsprechend den für Klaus Schirm
ETC-Prüfungen festgelegten Bestimmungen (siehe Richtlinie
1999/96/EC, Anhang III, Anlage 2, Ziffer 3.9). (VkBl. 2004 S. 508)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 509 Heft 18 – 2004
3.2
Der Höchstbetrag der Zuwendungen beträgt je Antragstel-
ler(in) 2.000 € für Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums
Nr. 181 Ausführungsbestimmungen zu der von 12 Monaten, welcher erstmalig mit dem Inkrafttreten
Richtlinie für die Verwendung der der Richtlinie und der Ausführungsbestimmungen beginnt.
Zinsen nach § 5 Absatz 2 Binnen-
4. Verfahren
schifffahrtsfondsgesetz
4.1
Zuwendungen sind schriftlich unter Verwendung der vorge-
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West – Binnen- fertigten Antragsformulare und Beifügung der erforderlichen
schifffahrtsfonds – erlässt zur Ausführung der Richtlinie Unterlagen grundsätzlich 1 Monat vor Beginn des jeweiligen
für die Verwendung der Zinsen nach § 5 Absatz 2 Binnen- Seminars bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West,
schifffahrtsfondsgesetz im Benehmen mit den überregio- Cheruskerring 11, 48147 Münster, zu beantragen.
nalen Binnenschifffahrtsverbänden folgende Ausfüh- Antragsformulare sind erhältlich bei der Wasser- und
rungsbestimmungen: Schifffahrtsdirektion West, dem Bundesverband der
1. Rechtsgrundlage, Zielsetzung Deutschen Binnenschiffahrt e.V., Dammstr. 15–17, 47119
Duisburg und dem Bundesverband der Selbständigen,
1.1 Abt. Binnenschiffahrt e.V., August-Bier-Str. 18, 53129
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West – Binnen- Bonn. Außerdem kann das Formular über das Internet
schifffahrtsfonds – kann nach Maßgabe der verfügbaren ausgedruckt werden: www.elwis.de
Zinserträge aus dem Fondsvermögen, der Richtlinien für
4.2
die Verwendung der Zinsen und der Allgemeinen Verwal-
Den Anträgen sind mindestens folgende Unterlagen bei-
tungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (§ 44) auf
zufügen:
Antrag Zuwendungen für die Weiterbildung deutscher
Binnenschiffer gewähren. • Ablichtung des Reisepasses oder Personalaus-
weises des Seminarteilnehmers;
1.2 • Ablichtungen der ersten beiden Seiten des
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zu- Schiffsattestes von dem Schiff auf welchem der
schüsse auf Antrag gewährt. Es besteht kein Rechtsan- Seminarteilnehmer als Besatzungsmitglied fährt;
spruch auf Gewährung. Vielmehr entscheidet die WSD • Ablichtungen der 1. Seite des Bord-/Fahrtenbu-
West aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessen im Rah- ches und von mindestens 2 Seiten, auf denen
men der verfügbaren Zinserträge. die/der Seminarteilnehmer(in) innerhalb der letzten
2. Zuwendungsempfänger 3 Monate vor Antragstellung als Besatzungsmit-
glied aufgeführt ist;
2.1 • Schreiben oder Broschüren, aus denen Art, Kos-
Zuwendungen werden deutschen Binnenschiffern (allen ten und Zeitpunkt des Seminars zu ersehen sind,
Besatzungsmitgliedern mit Ausnahme der Auszubilden- für das die Zuwendung beantragt wird;
den) gewährt, die auf Binnenschiffen fahren, die der ge- • Ablichtung des Beschäftigungs-, Betreuungs-
werblichen Güter- oder der Fahrgastbeförderung dienen. oder Arbeitsvertrages
2.2 (nur bei Anträgen nach Nr. 2.2).
Zuwendungen werden auch deutschen Reedereien, Ge- 4.3
nossenschaften, Gesellschaften, Eigentümern etc. für Die WSD West bewilligt eine Zuwendung durch schrift-
den unter Nr 2.1. genannten Personenkreis gewährt, so- lichen Zuwendungsbescheid. Eine Auszahlung der Zu-
fern dieser von Ihnen beschäftigt oder betreut wird. wendung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides und
Vorlage von Ablichtungen der Teilnahmebescheinigung
3. Verwendungszweck und Art der Zuwendungen und der Kostenrechnung.
3.1
5. Zu beachtende Vorschriften
Die Zuwendungen werden gewährt als nicht rückzahlba-
re Zuschüsse und betragen Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zu-
wendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der
– 60 % der von dem jeweiligen Seminarveranstalter Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhe-
in Rechnung gestellten Kosten für Weiterbildungs- bung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung
maßnahmen, die Kenntnisse vermitteln, die für der gewährten Zuwendung gelten die Allgemeinen Verwal-
den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind tungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (§ 44) und
oder die auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt die §§ 48, 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht
zu verwendende Qualifikation vorbereiten, in den Richtlinien über die Verwendung der Zinsen nach § 5
– 90 % der von dem jeweiligen Seminarveranstal- Absatz 2 Binnenschifffahrtsfondsgesetz und diesen Aus-
ter in Rechnung gestellten Kosten für Weiterbil- führungsbestimmungen Abweichungen zugelassen sind.
dungsmaßnahmen, die Kenntnisse über den kauf-
6. Inkrafttreten
männischen Betrieb eines Unternehmens in der
Binnenschifffahrt oder in der Anwendung der Diese Ausführungsbestimmungen treten am 01. Oktober
elektronischen Datenverarbeitung vermitteln. 2004 in Kraft und ersetzen die Ausführungsbestimmun-
Hierunter fallen auch Weiterbildungsmaßnahmen, gen vom 01. November 2003.
die auf die Prüfung nach § 5 Abs.1 der Verord- Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
nung über den Zugang zum Beruf des Unterneh- - Binnenschifffahrtsfonds –
mens im innerstaatlichen und grenzüberschreiten- Im Auftrag
den Binnenschiffsgüterverkehr vorbereiten. Lindert
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2004 510 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
Antragsformular
An die
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
– Binnenschifffahrtsfonds –
Cheruskerring 11
48147 Münster
Antrag auf eine Zuwendung zur Weiterbildung gemäß den Richtlinien für die Verwendung der Zinsen nach § 5
Absatz 2 Binnenschifffahrtsfondsgesetz und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen.
(Bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen)
Angaben zum/zur Antragsteller(in)
Name, Vorname Geburtsdatum
__________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________
Straße und Haus-Nr. Nationalität
__________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________
Postleitzahl Ort Telefon
__________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________
Konto-Nr. Bankleitzahl Bezeichnung und Ort des Geldinstituts
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Name und Vorname des/der Kontoinhabers(in) (falls nicht mit Antragsteller/in identisch)
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Angaben zum/zur Seminarteilnehmer(in)
Name, Vorname Geburtsdatum
__________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________
Straße und Haus-Nr. Nationalität
__________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________
Postleitzahl Ort Telefon
__________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________
Angaben zum Schiff
Name Eigentümer(in) mit Anschrift
_____________________________________________________ __________________________________________________________________________________________
Schiffs-Nr.
_____________________________________________________ __________________________________________________________________________________________
Seminarteilnehmer(in) fährt auf dem o.g. Schiff als _____________________________________________________
Angaben zum Seminar
Art/Thema des Seminars, für das die Zuwendung beantragt wird
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 511 Heft 18 – 2004
Name des Veranstalters Geburtsdatum
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Straße und Haus-Nr.
__________________________________________________________________________________________
Postleitzahl Ort Telefon
__________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________
Zeitpunkt des Seminars vom _____________________________ bis _____________________________
Kosten laut beigefügter Nachweise des Veranstalters ___________________________________€
Es wird ein Zuschuss beantragt von: 90 % ❏ für Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse über den kauf-
männischen Betrieb eines Unternehmens in der Binnenschifffahrt
oder in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung
vermitteln. Hierunter fallen auch Weiterbildungsmaßnahmen, die
auf die Prüfung nach § 5 Abs.1 der Verordnung über den Zugang
zum Beruf des Unternehmens im innerstaatlichen und grenz-
überschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr vorbereiten
60 % ❏ für Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse vermitteln, die
für den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind oder die
auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt zu verwendende
Qualifikation vorbereiten
Anlagen
❏ Ablichtung des Reisepasses oder Personalausweises des/der Seminarteilnehmers(in);
❏ Ablichtungen der ersten beiden Seiten des Schiffsattestes von dem Schiff, auf welchem der/die Seminarteilneh-
mer(in) als Besatzungsmitglied fährt;
❏ Ablichtung der 1. Seite des Bord-/Fahrtenbuches und von mindestens 2 Seiten, auf denen die/der Seminarteil-
nehmer(in) innerhalb der letzten 3 Monate vor Antragstellung als Besatzungsmitglied aufgeführt ist;
❏ Schreiben oder Broschüren, aus denen Art, Kosten und Zeitpunkt des Seminars zu ersehen ist, für das die Zu-
wendung beantragt wird;
❏ Ablichtung des Beschäftigungs-, Betreuungs- oder Arbeitsvertrages,
(nur wenn Antragsteller(in) nicht auch gleichzeitig Seminarteilnehmer(in) ist)
Erklärungen
Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt: ❏ ja ❏ nein
Ich versichere, die beantragte oder bewilligte Zuwendung nicht abgetreten zu haben und nicht abzutreten.
Ich versichere, die Angaben in diesem Antrag nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu ha-
ben. Änderungen, insbesondere solche, die sich auf die Berechnung und Auszahlung der Zuwendung auswirken könn-
ten, werde ich unverzüglich mitteilen.
Ich bin damit einverstanden, dass die Bewilligungsbehörde die aus diesem Antrag ersichtlichen Daten zum Zweck
der schnelleren und kostengünstigeren Abwicklung des Verfahrens mittels EDV speichert, verarbeitet und statistisch
auswertet.
Ich bin damit einverstanden, dass die Bewilligungsbehörde meine Angaben überprüft und gegebenenfalls weitere
Unterlagen verlangt.
Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)
________________________________________________________________ ________________________________________________________________
(VkBl. 2004 S. 509)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2004 512 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
bei den Europäischen Gemeinschaften unter der Nr.
03/25/D notifiziert worden.
Ich bitte die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB
Nr. 182 Allgemeines Rundschreiben 02 für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen ein-
Straßenbau Nr. 2/2004 zuführen. Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens er-
Sachgebiet 06.1: Straßen-Baustoffe; bitte ich für die Akten des Bundesministeriums für Ver-
Anforderungen, kehr, Bau- und Wohnungswesen.
Eigenschaften Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle
06.3: Prüftechnik ich, die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02
auch für Vorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich einzu-
Bonn, 8. Januar 2004 führen.
S 26/38.56.40-05/53 Va 2003 Die beiden Regelwerke sind beim FGSV Verlag GmbH,
Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder Bundesministerium für Verkehr,
nachrichtlich: Bau- und Wohnungswesen
Bundesanstalt für Straßenwesen Im Auftrag
Wolfgang Hahn
Bundesrechnungshof
DEGES
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH (VkBl. 2004 S. 512)
BETREFF Technische Regelwerke im Straßenbau
Technische Lieferbedingungen und
-Prüfvorschriften für Grundierungen und
Oberflächenbehandlungen aus Reak-
tionsharzmörtel für die bauliche Erhal- Personalnachrichten
tung von Verkehrsflächen-Betonbauwei-
sen; TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB
02
Nr. 183 Stellenausschreibung
Die vorgenannten Technischen Lieferbedingungen und Möchten auch Sie im Rahmen der externen Finanzkon-
Technischen Prüfvorschriften wurden gleichzeitig mit den trolle dazu beitragen, dass in der Bundesverwaltung wirt-
„Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und schaftlich verfahren wird? Dann finden Sie bei uns ein ge-
Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen eignetes Aufgabenfeld.
– Betonbauweisen, ZTV BEB-StB 02“, erarbeitet. Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der
Die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02 er- Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt-
gänzen die ZTV BEB in den Fällen, in denen Oberflä- schaftsführung des Bundes und berät den Bundestag,
chenbehandlungen, Oberflächenbeschichtungen oder den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei seinen Auf-
Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel bei der gaben wird er durch neun Prüfungsämter unterstützt.
Baulichen Erhaltung zur Anwendung kommen. Die TL Für das Prüfungsamt des Bundes in München suchen
BEB RH enthalten Anforderungen an die für Erhaltungs- wir Beamtinnen/Beamte des gehobenen technischen
maßnahmen vorgesehenen Stoffe sowie Stoffsysteme Verwaltungsdienstes oder vergleichbare Angestellte
und geben Auskunft über Art und Umfang der erforder- als
lichen Grundprüfung und werkseigenen Produktionskon-
trolle. Als anerkannte Prüfstellen gelten die im Verzeichnis Prüfer/innen im Bereich ‘Hochbau’
der anerkannten P-, Ü-, Z-Stellen für den Geschäftsbe- – Kennzeichen ‚2004-0116P’ –
reich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen gemäß Bauregelliste A, Teil 2, Zeile 2.23 Ihre Tätigkeitsschwerpunkte:
- 2.25, aufgenommenen Prüfstellen. Die Liste wurde zu- • Sie prüfen Hochbaumaßnahmen des Bundes hin-
letzt am 15.07.2003 von der Bundesanstalt für Straßen- sichtlich Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauaus-
wesen veröffentlicht. führung, Abrechnung und Bauunterhaltung mit dem
Die Anforderungen sowie Art und Umfang der Prüfungen Ziel, der Verwaltung Verbesserungen zu ordnungsge-
sind in Tabellen zusammengestellt; dabei sind die Prü- mäßem und wirtschaftlicherem Handeln aufzuzeigen
fungen den jeweiligen Abschnitten der TP BEB RH-StB • Eigenständig oder gemeinsam im Team planen Sie
02 zugeordnet, so dass der direkte Zusammenhang zwi- Prüfungsschwerpunkte, erstellen Prüfungskonzepte,
schen den Lieferbedingungen und den Prüfvorschriften führen die Erhebungen durch, erörtern die Prüfungs-
hergestellt ist. ergebnisse mit den geprüften Stellen und erstellen die
Die TP BEB RH-StB 02 enthalten alle Angaben zur Durch- Prüfungsmitteilungen
führung der Prüfungen. Die Prüfungen sind beschrieben
• Sie tauschen Erfahrungen mit den Kollegien des
und die entsprechenden Prüfnormen sind angegeben.
Bundesrechnungshofes aus und tragen zu einer erfol-
Die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02 sind greichen Zusammenarbeit bei
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 513 Heft 18 – 2004
Das Anforderungsprofil: bis spätestens zum 31. Oktober 2004 an den
• Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fach- Bundesrechnungshof, Personalreferat – Sb 2 –,
richtungen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Tech- Adenauerallee 81, 53113 Bonn.
nische Gebäudeausrüstung mit überdurchschnittli- Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter:
chem Prüfungsergebnis (01888) 721 - 2229 (Frau Ströher-Janßen).
• Möglichst Laufbahnprüfung für den gehobenen tech- Weitere Informationen über uns finden Sie im Internet un-
nischen Verwaltungsdienst ter „www.bundesrechnungshof.de“.
• Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen bzw.
Arbeitszeugnisse
• Kenntnisse im Baurecht, Vergaberecht, Haushalts-
(VkBl. 2004 S. 512)
recht und allgemeinem Verwaltungsrecht
• Möglichst mehrjährige Berufserfahrung in einer Bau-
verwaltung des Bundes, einer anderen Gebietskör-
perschaft oder im Bereich der Rechnungsprüfung
• Anwendung DV-gestützter Textverarbeitung und -be-
arbeitung
• Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermö-
gen
• Analytisches Denk- und Urteilsvermögen
• Teamfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchset- Nr. 184 Stellenausschreibung
zungsvermögen
• Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfä- Möchten auch Sie im Rahmen der externen Finanzkon-
higkeit trolle dazu beitragen, dass in der Bundesverwaltung wirt-
schaftlich verfahren wird? Dann finden Sie bei uns ein ge-
• Verhandlungsgeschick eignetes Aufgabenfeld.
• Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der
• Sicheres Auftreten und Organisationstalent Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt-
• Bereitschaft zu Dienstreisen schaftsführung des Bundes und berät den Bundestag,
den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei der Erfül-
• Sie haben ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 11 (in
lung seiner Aufgaben wird er durch neun Prüfungsämter
Ausnahmefällen auch A 12) BBesO inne
des Bundes unterstützt.
Unser Angebot: Für das Prüfungsamt des Bundes in Berlin suchen wir
• Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und eine Beamtin / einen Beamten des höheren Dienstes
vielseitigen Gebieten oder eine/n vergleichbare/n Angestellte/n als
• Bedarfsorientierte Fortbildung Leiter/in des Sachgebietes 'Verkehr'
• Einarbeitung im Rahmen einer Abordnungs- bzw. Pro- - Kennzeichen ‚2004-0117P'
bezeit von 6 Monaten
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte:
• Übertragung eines Dienstpostens je nach Qualifika-
tion und Leistung der Besoldungsgruppe A 11 bis A • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prü-
13 g + Z BBesO bzw. eine vergleichbare Eingruppie- fungen mit komplexen Fragestellungen im Bereich der
rung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, des Luftfahrt-
bundesamtes und des Straßenbaus.
• Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen mit
der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach • Sie planen Prüfungsschwerpunkte, erstellen Prü-
Bonn oder seine Außenstelle Potsdam zu wechseln fungskonzepte, leiten die Erhebungen und erörtern
die Prüfungsergebnisse mit den geprüften Stellen.
Zur Erfüllung von Aufgaben in der externen Finanzkon- • Sie tauschen Erfahrungen mit den Kollegien des
trolle des Bundes suchen wir herausragend qualifizierte Bundesrechnungshofes aus und tragen zu einer erfol-
weibliche und männliche Kräfte aus Verwaltung und Wirt- greichen Zusammenarbeit bei
schaft. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
• Sie leiten ein Sachgebiet mit in der Regel 9 Prüferin-
Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundes-
nen/Prüfern und stellen die wirtschaftliche Erfüllung
gleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen
der Aufgaben des Sachgebietes sicher
nach Maßgabe des § 2 des Sozialgesetzbuches IX be-
vorzugt berücksichtigt. Das Anforderungsprofil:
Für Sie interessant? • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Ingenieurwis-
senschaften, Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaf-
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (tabel-
ten) mit überdurchschnittlichen Examensergebnissen
larischer Lebenslauf mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung,
neues Lichtbild, Schulabschluss-, Prüfungs- und Arbeits- • Überdurchschnittliche Beurteilungen bzw. Arbeits-
zeugnisse, die letzten 3 Beurteilungen über Ihre bisheri- zeugnisse
ge Tätigkeit sowie die Rufnummer unter der Sie tagsüber • Mehrjährige Tätigkeit in der Verkehrsverwaltung oder
erreichbar sind) unter Angabe des o.g. Kennzeichens in einer Bauverwaltung des Bundes wäre vorteilhaft
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2004 514 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
• Kenntnisse im Baurecht sowie im Vergabe- und Haus-
haltsrecht
• Anwendung DV-gestützter Textverarbeitung
• Befähigung zur Führung und Motivation von Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern
• Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft
• Überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit und -bereit-
schaft
• Analytisches Denk- und Urteilsvermögen
• Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
• Selbständigkeit und Kreativität
• Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfä-
higkeit
• Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermö-
gen
• Bereitschaft zu Dienstreisen
Unser Angebot:
• Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und
vielseitigen Gebieten
• Bedarfsorientierte Fortbildung
• Einarbeitung im Rahmen einer Abordnungs- bzw. Pro-
bezeit von 6 Monaten
• Übertragung eines Dienstpostens nach Eignung, Leis-
tung und Befähigung bis zur Besoldungsgruppe A 15
BBesO bzw. eine vergleichbare Eingruppierung nach
dem Bundes-Angestelltentarifvertrag
• Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen mit
der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach
Bonn oder seine Außenstelle nach Potsdam zu wech-
seln
Zur Erfüllung der oben beschriebenen Aufgaben in der
externen Finanzkontrolle des Bundes suchen wir heraus-
ragend qualifizierte weibliche und männliche Kräfte Ver-
waltung und Wirtschaft. Bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe
des Bundesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte
Menschen nach Maßgabe des § 2 des Sozialgesetzbu-
ches IX bevorzugt berücksichtigt.
Für Sie interessant?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (tabel-
larischer Lebenslauf mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung,
neues Lichtbild, Schulabschluss-, Examens- und Arbeits-
zeugnisse, die letzten 3 Beurteilungen über Ihre bisherige
Tätigkeit sowie die Rufnummer unter der Sie tagsüber er-
reichbar sind) unter Angabe des o.g. Kennzeichens bis
spätestens zum 31.10.2004 an den
Bundesrechnungshof, Personalreferat – Sb 2 –,
Adenauerallee 81, 53113 Bonn.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter:
(01888) 721 - 2228 (Frau Berger).
Weitere Informationen über uns finden Sie im Internet un-
ter „www.bundesrechnungshof.de“.
(VkBl. 2004 S. 513)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil