VkBl Nr. 18 2004

Verkehrsblatt Nr. 18 2004

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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                           507                                           Heft 18 – 2004

      nehmigungen, die jeweils 30 Tage gültig sind. Diese      b) Lärm:
      Genehmigungen sind grundsätzlich für Beförderungen       (wie in der UN-ECE R.51/02, RL 70/157/EWG, in der Fas-
      zwischen zwei CEMT-Mitgliedstaaten bestimmt, für         sung der RL 92/97/EWG, festgelegt)
      die keine sonstigen Genehmigungskontingente zwi-
      schen Deutschland und den anderen Staaten verein-        78 dB (A) für Fahrzeuge mit nicht mehr als 150 kW
      bart wurden – insbesondere für Transporte im Dreilän-    80 dB (A) für Fahrzeuge mit mehr als 150 kW
      derverkehr ohne Durchfahren Deutschlands.
      Antragsberechtigt sind Unternehmer, die Inhaber ei-
      ner Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftver-
      kehr oder einer Gemeinschaftslizenz sind. Ferner                                                          Anlage 2
      muss das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland
      haben. Der Betriebssitz muss den Mittelpunkt der         Die Anforderungen für das sogenannte „supergrüne
      geschäftlichen Tätigkeit bilden. Er muss über die        Fahrzeug“ wurden vom CEMT-Ministerrat wie folgt fest-
      nach Art und Umfang der geschäftlichen Tätigkeit         gelegt:
      erforderlichen Einrichtungen verfügen. Die Unter-
                                                               I. Lärmemissionen:
      nehmer müssen bei Antragstellung ihren besonde-
      ren Bedarf an CEMT-Kurzzeitgenehmigungen sub-               (wie in der Richtlinie 70/157/EWG in der Fassung der
      stantiiert und glaubhaft darlegen.                          Richtlinie 1999/101 EG oder in der UN-ECE-Regelung
      Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn zuvor er-            Nr. 51/02 festgelegt)
      teilte Genehmigungen nicht oder nicht ausreichend            78 dB (A) für Fahrzeuge mit nicht mehr als 150 kW
      genutzt wurden oder wenn die Urkunde und das
      Fahrtenberichtheft nicht fristgerecht zurückgegeben          80 dB (A) für Fahrzeuge mit mehr als 150 kW
      wurden. Erforderlich für eine ausreichende Nutzung
                                                               II. Abgasemissionen:
      ist wenigstens eine Beförderung zwischen zwei
      CEMT-Mitgliedstaaten, die nicht mit einer anderen            (wie in der Richtlinie 88/77/EWG in der Fassung der
      Genehmigung durchgeführt werden darf.                        Richtlinie 91/542/EWG oder in der UN-ECE-Regelung
                                                                   Nr. 49/02, Stufe B, festgelegt)
      Der Antrag kann frühestens vier Wochen vor Beför-
      derungsbeginn gestellt werden und ist grundsätzlich          CO             :        4,0 g/kWh
      spätestens zwei Wochen vor Beförderungsbeginn zu
      stellen.                                                     HC             :        1,1 g/kWh
                                                                   NOx            :        7,0 g/kWh
9.    Unterrichtung über den Abschluss des Ertei-                  Partikel       :        0,15 g/kWh
      lungsverfahrens
      Das Bundesamt teilt dem Bundesministerium für
      Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie den ober-          III. TECHNISCHE UND SICHERHEITS-MINDESTAN-
      sten Verkehrsbehörden der Länder das Ergebnis des             FORDERUNGEN
      Erteilungsverfahrens in statistischer Form und auf-           1. Die Fahrzeuge müssen eine Mindestprofiltiefe von
      geschlüsselt nach Ländern mit.                                   2 mm bei allen Reifen haben.
                                                                    2. Die Fahrzeuge1) müssen hinten mit einem Unter-
10. Kosten                                                             fahrschutz ausgestattet sein (nach UN-ECE-Rege-
    Die Erteilung von CEMT-Genehmigungen, die Ableh-                   lung Nr. 58/01 oder Richtlinie 70/221/EWG, zuletzt
    nung oder Rücknahme eines Antrages auf Erteilung,                  geändert durch Richtlinie 2000/8/EG).
    die Entziehung von CEMT-Genehmigungen sowie
                                                                    3. Die Fahrzeuge1) müssen auf beiden Seiten einen
    die Zurückweisung oder Rücknahme eines entspre-
                                                                       seitlichen Unterfahrschutz gemäß UN-ECE-Rege-
    chenden Widerspruchs sind nach § 22 Abs. 1 und 2
                                                                       lung Nr. 73/00 oder Richtlinie 89/297/EWG haben.
    Güterkraftverkehrsgesetz i.V.m. der Kostenverord-
    nung für den Güterkraftverkehr gebührenpflichtig.               4. Die Fahrzeuge müssen gemäß der UN-ECE-Rege-
                                                                       lung Nr. 6/01 oder der Richtlinie 76/759/EWG in der
                                                                       Fassung der Richtlinie 1999/15 EG mit Warnblink-
                                                                       anlage und rotem Warndreieck ausgestattet sein.
                                                  Anlage 1          5. Die Fahrzeuge müssen gemäß der Verordnung des
                                                                       Rates Nr. 3821/85 in der Fassung der Verordnung
Die Anforderungen für das sogenannte „grüne Fahr-
                                                                       (EG) Nr. 1056/97 oder 2135/98, über ein Kontroll-
zeug“ wurden vom CEMT-Ministerrat wie folgt festgelegt:
                                                                       gerät verfügen.
a) Luftverschmutzung:                                               6. Die Fahrzeuge müssen mit Geschwindigkeitsbe-
(wie in der UN-ECE R.49/02 Stufe A, RL 88/77/EWG, in                   grenzern nach der UN- ECE-Regelung Nr. 89 oder
der Fassung der RL 91/542/EWG, Stufe A, festgelegt)                    nach der Richtlinie 92/24/EWG ausgestattet sein.
                                                                    7. Schwere und lange Fahrzeuge müssen nach UN-
CO                 :        4,9 g/kWh                                  ECE-Regelung Nr. 70/01 hinten mit reflektierenden
HC                 :        1,23 g/kWh                                 Warntafeln ausgestattet sein.
NOx                :        9,0 g/kWh                               8. Die Fahrzeuge müssen mit Bremsanlagen inklusive
Partikel           :        0,7 g/kWh (≤ 85kW)
                            0,4 g/kWh (> 85 kW)                1) Sattelfahrzeuge ausgenommen




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Heft 18 – 2004                                                     508                               V k B l . A m t l i c h e r Te i l

        einem Antiblockiersystem ausgestattet sein (ge-               Die Fahrzeuge müssen mit folgenden Anlagen ausgestat-
        mäß UN-ECE-Regelung Nr. 13/09 oder Richtlinie                 tet sein:
        71/320/EWG, zuletzt geändert durch Richtlinie                 1. Hinterer Unterfahrschutz1) gemäß UN-ECE-Regelung
        98/12/EG).                                                        Nr. 58/01 oder Richtlinie 70/221/EWG in der Fassung
    9. Die Fahrzeuge müssen mit einer Lenkanlage ge-                      der Richtlinie 2000/8/EG.
        mäß UN-ECE-Regelung 79/01 oder Richtlinie                     2. Seitliche Schutzvorrichtungen1) gemäß UN-ECE-Re-
        70/311/EWG in der Fassung der Richtlinie                          gelung Nr. 73/00 oder Richtlinie 89/297/EWG.
        92/62/EWG oder 1999/7/EG, ausgestattet sein.                  3. Rückspiegel gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 46/01
    Die Fahrzeuge müssen die in der Richtlinie 96/96/EG                   oder Richtlinie 71/127/EWG in der Fassung der Richt-
    in der Fassung der Richtlinie 1999/52/EG festgelegten                 linie 88/321/EWG.
    Anforderungen für die technische Untersuchung erfül-              4. Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
    len. Gemäß der Richtlinie muss die technische Unter-                  gemäß UN-ECE Regelung Nr. 48/01 oder Richtlinie
    suchung jedes Jahr erfolgen, so dass die Prüfbe-                      76/756/EWG in der Fassung der Richtlinie 97/28/EG.
    scheinigung nicht älter sein darf als 12 Monate.
                                                                      5. Fahrtrichtungsanzeiger gemäß UN-ECE Regelung
                                                                          Nr. 6/01 oder Richtlinie 76/759/EWG in der Fassung
                                                                          der Richtlinie 1999/15/EG.
                                                        Anlage 3      6. Kontrollgerät gemäß Verordnung des Rates Nr. 3821/85
                                                                          in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1056/97 oder
Die Anforderungen für das sogenannte „EURO3sichere                        2135/98.
Fahrzeug“ wurden vom CEMT-Ministerrat wie folgt fest-                 7. Geschwindigkeitsbegrenzer gemäß UN-ECE Rege-
gelegt:                                                                   lung Nr. 89 oder Richtlinie 92/24/EWG.
I. Lärmemissionen:                                                    8. Hintere Warntafeln (rückstrahlend) für schwere und
                                                                          lange Fahrzeuge gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 70/01.
   Gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 51/02, Richtlinie
   70/157/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/101/                 9. Bremsanlagen inklusive Antiblockiervorrichtung ge-
   EG und KDV 19672)                                                      mäß UN-ECE-Regelung Nr. 13/09 oder Richtlinie
                                                                          71/320/EWG in der Fassung der Richtlinie 98/12/EG.
    78 dB(A) für Fahrzeuge mit nicht mehr als 150 kW                  10. Lenkanlage gemäß UN-ECE-Regelung 79/01 oder
    80 dB(A) für Fahrzeuge mit mehr als 150 kW                            Richtlinie 70/311/EWG in der Fassung der Richtlinie
                                                                          1999/7/EG.
II. Abgasemissionen:                                                  Die Fahrzeuge müssen die in der Richtlinie 96/96/EG in
1. gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 49/033) oder Richtlinie                  der Fassung der Richtlinie 1999/52/EG festgelegten An-
    88/77/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/96/EG                forderungen für die technische Untersuchung erfüllen.
    nach ESC- und ELR-Prüfungen                                       Gemäß der Richtlinie muss die technische Untersuchung
    CO           :       2,10     g/kWh                               jedes Jahr erfolgen, so dass die Prüfbescheinigung nicht
                                                                      älter sein darf als 12 Monate.
    HC           :       0,66     g/kWh
    NOx          :       5,0      g/kWh                               (VkBl. 2004 S. 503)
    Partikel     :       0,10 (0,13)4) g/kWh
    Rauchtrübung :       0,8 m-1

2. gemäß UN-ECE-Regelung Nr. 49/033) oder Richtlinie                  Nr. 180 Namensänderung für den
   88/77/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/96/EG                         Kreis Neuss
   nach ETC-Prüfung
   CO           :       5,45     g/kWh                                Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat
   NM,HC        :       0,78     g/kWh                                die Namensänderung des Kreises Neuss mit Wirkung
   CH4 5)       :       1,6      g/kWh                                vom 01. Juli 2003 genehmigt.
   NOx          :       5,0      g/kWh                                Der Kreis Neuss ist damit zum 01.07.2003 in Rhein-Kreis
                                                                      Neuss umbenannt worden. Die Angaben zum Unter-
   Partikel     :       0,16 (0,21)4) g/kWh
                                                                      scheidungskennzeichen "NE" in der Anlage I Abschnitt a)
III. TECHNISCHE UND SICHERHEITS-MINDESTAN-                            zur StVZO sind daher wie folgt zu fassen:
     FORDERUNGEN                                                      NE     Rhein-Kreis Neuss.
Die Fahrzeuge müssen eine Mindestprofiltiefe von 2 mm                 Bei einer der nächsten Änderungen der Straßenverkehrs-
bei allen Reifen aufweisen.                                           Zulassungs-Ordnung wird die Anlage I zur StVZO, zuletzt
                                                                      geändert durch die 37. Verordnung zur Änderung stra-
                                                                      ßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07.02.2004
2) KDV = Kraftfahrgesetzdurchführungs-Verordnung (Österreich)         (BGBl. I S. 248 ), entsprechend geändert werden.
3) Sobald die Änderung hinsichtlich der Bestimmungen von Richtlinie
   1999/96/EG umgesetzt sind.
4) Für Motoren mit einem Zylinderhubraum von weniger als 750 cm3                                           Rhein-Kreis Neuss
   und einer Nenndrehzahl über 3000 min –1.                                                               Straßenverkehrsamt
5) Nur für mit Naturgas betriebene Motoren und entsprechend den für                                          Klaus Schirm
   ETC-Prüfungen festgelegten Bestimmungen (siehe Richtlinie
   1999/96/EC, Anhang III, Anlage 2, Ziffer 3.9).                     (VkBl. 2004 S. 508)



                                   Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                         509                                             Heft 18 – 2004

                                                               3.2
                                                               Der Höchstbetrag der Zuwendungen beträgt je Antragstel-
                                                               ler(in) 2.000 € für Maßnahmen innerhalb eines Zeitraums
Nr. 181 Ausführungsbestimmungen zu der                         von 12 Monaten, welcher erstmalig mit dem Inkrafttreten
        Richtlinie für die Verwendung der                      der Richtlinie und der Ausführungsbestimmungen beginnt.
        Zinsen nach § 5 Absatz 2 Binnen-
                                                               4. Verfahren
        schifffahrtsfondsgesetz
                                                               4.1
                                                               Zuwendungen sind schriftlich unter Verwendung der vorge-
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West – Binnen-           fertigten Antragsformulare und Beifügung der erforderlichen
schifffahrtsfonds – erlässt zur Ausführung der Richtlinie      Unterlagen grundsätzlich 1 Monat vor Beginn des jeweiligen
für die Verwendung der Zinsen nach § 5 Absatz 2 Binnen-        Seminars bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West,
schifffahrtsfondsgesetz im Benehmen mit den überregio-         Cheruskerring 11, 48147 Münster, zu beantragen.
nalen Binnenschifffahrtsverbänden folgende Ausfüh-             Antragsformulare sind erhältlich bei der Wasser- und
rungsbestimmungen:                                             Schifffahrtsdirektion West, dem Bundesverband der
1. Rechtsgrundlage, Zielsetzung                                Deutschen Binnenschiffahrt e.V., Dammstr. 15–17, 47119
                                                               Duisburg und dem Bundesverband der Selbständigen,
1.1                                                            Abt. Binnenschiffahrt e.V., August-Bier-Str. 18, 53129
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West – Binnen-           Bonn. Außerdem kann das Formular über das Internet
schifffahrtsfonds – kann nach Maßgabe der verfügbaren          ausgedruckt werden: www.elwis.de
Zinserträge aus dem Fondsvermögen, der Richtlinien für
                                                               4.2
die Verwendung der Zinsen und der Allgemeinen Verwal-
                                                               Den Anträgen sind mindestens folgende Unterlagen bei-
tungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (§ 44) auf
                                                               zufügen:
Antrag Zuwendungen für die Weiterbildung deutscher
Binnenschiffer gewähren.                                            • Ablichtung des Reisepasses oder Personalaus-
                                                                       weises des Seminarteilnehmers;
1.2                                                                 • Ablichtungen der ersten beiden Seiten des
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zu-                      Schiffsattestes von dem Schiff auf welchem der
schüsse auf Antrag gewährt. Es besteht kein Rechtsan-                  Seminarteilnehmer als Besatzungsmitglied fährt;
spruch auf Gewährung. Vielmehr entscheidet die WSD                  • Ablichtungen der 1. Seite des Bord-/Fahrtenbu-
West aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessen im Rah-                    ches und von mindestens 2 Seiten, auf denen
men der verfügbaren Zinserträge.                                       die/der Seminarteilnehmer(in) innerhalb der letzten
2. Zuwendungsempfänger                                                 3 Monate vor Antragstellung als Besatzungsmit-
                                                                       glied aufgeführt ist;
2.1                                                                 • Schreiben oder Broschüren, aus denen Art, Kos-
Zuwendungen werden deutschen Binnenschiffern (allen                    ten und Zeitpunkt des Seminars zu ersehen sind,
Besatzungsmitgliedern mit Ausnahme der Auszubilden-                    für das die Zuwendung beantragt wird;
den) gewährt, die auf Binnenschiffen fahren, die der ge-            • Ablichtung des Beschäftigungs-, Betreuungs-
werblichen Güter- oder der Fahrgastbeförderung dienen.                 oder Arbeitsvertrages
2.2                                                                   (nur bei Anträgen nach Nr. 2.2).
Zuwendungen werden auch deutschen Reedereien, Ge-              4.3
nossenschaften, Gesellschaften, Eigentümern etc. für           Die WSD West bewilligt eine Zuwendung durch schrift-
den unter Nr 2.1. genannten Personenkreis gewährt, so-         lichen Zuwendungsbescheid. Eine Auszahlung der Zu-
fern dieser von Ihnen beschäftigt oder betreut wird.           wendung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides und
                                                               Vorlage von Ablichtungen der Teilnahmebescheinigung
3. Verwendungszweck und Art der Zuwendungen                    und der Kostenrechnung.
3.1
                                                               5. Zu beachtende Vorschriften
Die Zuwendungen werden gewährt als nicht rückzahlba-
re Zuschüsse und betragen                                      Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zu-
                                                               wendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der
    – 60 % der von dem jeweiligen Seminarveranstalter          Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhe-
       in Rechnung gestellten Kosten für Weiterbildungs-       bung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung
       maßnahmen, die Kenntnisse vermitteln, die für           der gewährten Zuwendung gelten die Allgemeinen Verwal-
       den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind      tungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (§ 44) und
       oder die auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt   die §§ 48, 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht
       zu verwendende Qualifikation vorbereiten,               in den Richtlinien über die Verwendung der Zinsen nach § 5
    – 90 % der von dem jeweiligen Seminarveranstal-            Absatz 2 Binnenschifffahrtsfondsgesetz und diesen Aus-
       ter in Rechnung gestellten Kosten für Weiterbil-        führungsbestimmungen Abweichungen zugelassen sind.
       dungsmaßnahmen, die Kenntnisse über den kauf-
                                                               6. Inkrafttreten
       männischen Betrieb eines Unternehmens in der
       Binnenschifffahrt oder in der Anwendung der             Diese Ausführungsbestimmungen treten am 01. Oktober
       elektronischen Datenverarbeitung vermitteln.            2004 in Kraft und ersetzen die Ausführungsbestimmun-
       Hierunter fallen auch Weiterbildungsmaßnahmen,          gen vom 01. November 2003.
       die auf die Prüfung nach § 5 Abs.1 der Verord-                              Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
       nung über den Zugang zum Beruf des Unterneh-                                    - Binnenschifffahrtsfonds –
       mens im innerstaatlichen und grenzüberschreiten-                                         Im Auftrag
       den Binnenschiffsgüterverkehr vorbereiten.                                                 Lindert



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
13

Heft 18 – 2004                                                                            510                                                      V k B l . A m t l i c h e r Te i l

Antragsformular

An die
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
– Binnenschifffahrtsfonds –
Cheruskerring 11

48147 Münster

Antrag auf eine Zuwendung zur Weiterbildung gemäß den Richtlinien für die Verwendung der Zinsen nach § 5
Absatz 2 Binnenschifffahrtsfondsgesetz und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen.

(Bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen)
Angaben zum/zur Antragsteller(in)

Name, Vorname                                                                                                                       Geburtsdatum

__________________________________________________________________________________________                                          _____________________________________________________
Straße und Haus-Nr.                                                                                                                 Nationalität

__________________________________________________________________________________________                                          _____________________________________________________
Postleitzahl         Ort                                                                                                            Telefon

__________________________________________________________________________________________                                          _____________________________________________________
Konto-Nr.                                   Bankleitzahl                                         Bezeichnung und Ort des Geldinstituts

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Name und Vorname des/der Kontoinhabers(in) (falls nicht mit Antragsteller/in identisch)

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


Angaben zum/zur Seminarteilnehmer(in)

Name, Vorname                                                                                                                       Geburtsdatum

__________________________________________________________________________________________                                          _____________________________________________________
Straße und Haus-Nr.                                                                                                                 Nationalität

__________________________________________________________________________________________                                          _____________________________________________________
Postleitzahl         Ort                                                                                                            Telefon

__________________________________________________________________________________________                                          _____________________________________________________


Angaben zum Schiff

Name                                                                                            Eigentümer(in) mit Anschrift

_____________________________________________________                                           __________________________________________________________________________________________
Schiffs-Nr.

_____________________________________________________                                           __________________________________________________________________________________________


Seminarteilnehmer(in) fährt auf dem o.g. Schiff als _____________________________________________________


Angaben zum Seminar

Art/Thema des Seminars, für das die Zuwendung beantragt wird
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


                                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                                                        511                                                                       Heft 18 – 2004

Name des Veranstalters                                                                                                              Geburtsdatum

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Straße und Haus-Nr.

__________________________________________________________________________________________
Postleitzahl         Ort                                                                                                            Telefon

__________________________________________________________________________________________                                          _____________________________________________________

Zeitpunkt des Seminars                     vom _____________________________ bis _____________________________

Kosten laut beigefügter Nachweise des Veranstalters ___________________________________€

Es wird ein Zuschuss beantragt von:                                90 % ❏            für Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse über den kauf-
                                                                                     männischen Betrieb eines Unternehmens in der Binnenschifffahrt
                                                                                     oder in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung
                                                                                     vermitteln. Hierunter fallen auch Weiterbildungsmaßnahmen, die
                                                                                     auf die Prüfung nach § 5 Abs.1 der Verordnung über den Zugang
                                                                                     zum Beruf des Unternehmens im innerstaatlichen und grenz-
                                                                                     überschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr vorbereiten

                                                                   60 % ❏            für Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse vermitteln, die
                                                                                     für den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind oder die
                                                                                     auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt zu verwendende
                                                                                     Qualifikation vorbereiten


Anlagen

❏ Ablichtung des Reisepasses oder Personalausweises des/der Seminarteilnehmers(in);
❏ Ablichtungen der ersten beiden Seiten des Schiffsattestes von dem Schiff, auf welchem der/die Seminarteilneh-
  mer(in) als Besatzungsmitglied fährt;
❏ Ablichtung der 1. Seite des Bord-/Fahrtenbuches und von mindestens 2 Seiten, auf denen die/der Seminarteil-
  nehmer(in) innerhalb der letzten 3 Monate vor Antragstellung als Besatzungsmitglied aufgeführt ist;
❏ Schreiben oder Broschüren, aus denen Art, Kosten und Zeitpunkt des Seminars zu ersehen ist, für das die Zu-
  wendung beantragt wird;
❏ Ablichtung des Beschäftigungs-, Betreuungs- oder Arbeitsvertrages,
  (nur wenn Antragsteller(in) nicht auch gleichzeitig Seminarteilnehmer(in) ist)


Erklärungen

Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt:                                                                ❏ ja          ❏ nein

Ich versichere, die beantragte oder bewilligte Zuwendung nicht abgetreten zu haben und nicht abzutreten.

Ich versichere, die Angaben in diesem Antrag nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu ha-
ben. Änderungen, insbesondere solche, die sich auf die Berechnung und Auszahlung der Zuwendung auswirken könn-
ten, werde ich unverzüglich mitteilen.

Ich bin damit einverstanden, dass die Bewilligungsbehörde die aus diesem Antrag ersichtlichen Daten zum Zweck
der schnelleren und kostengünstigeren Abwicklung des Verfahrens mittels EDV speichert, verarbeitet und statistisch
auswertet.

Ich bin damit einverstanden, dass die Bewilligungsbehörde meine Angaben überprüft und gegebenenfalls weitere
Unterlagen verlangt.



Ort, Datum                                                                                                                            Unterschrift (Vor- und Zuname)

________________________________________________________________                                                          ________________________________________________________________


(VkBl. 2004 S. 509)



                                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 18 – 2004                                             512                                  V k B l . A m t l i c h e r Te i l

                                                                 bei den Europäischen Gemeinschaften unter der Nr.
                                                                 03/25/D notifiziert worden.
                                                                 Ich bitte die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB
Nr. 182 Allgemeines Rundschreiben                                02 für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen ein-
        Straßenbau Nr. 2/2004                                    zuführen. Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens er-
        Sachgebiet 06.1: Straßen-Baustoffe;                      bitte ich für die Akten des Bundesministeriums für Ver-
                         Anforderungen,                          kehr, Bau- und Wohnungswesen.
                         Eigenschaften                           Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle
                   06.3: Prüftechnik                             ich, die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02
                                                                 auch für Vorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich einzu-
                             Bonn, 8. Januar 2004                führen.
                             S 26/38.56.40-05/53 Va 2003         Die beiden Regelwerke sind beim FGSV Verlag GmbH,
                                                                 Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.
Oberste Straßenbaubehörden
der Länder                                                                               Bundesministerium für Verkehr,
nachrichtlich:                                                                            Bau- und Wohnungswesen
Bundesanstalt für Straßenwesen                                                                   Im Auftrag
                                                                                               Wolfgang Hahn
Bundesrechnungshof
DEGES
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH                                                  (VkBl. 2004 S. 512)


BETREFF          Technische Regelwerke im Straßenbau
                 Technische Lieferbedingungen und
                 -Prüfvorschriften für Grundierungen und
                 Oberflächenbehandlungen aus Reak-
                 tionsharzmörtel für die bauliche Erhal-           Personalnachrichten
                 tung von Verkehrsflächen-Betonbauwei-
                 sen; TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB
                 02
                                                               Nr. 183 Stellenausschreibung

Die vorgenannten Technischen Lieferbedingungen und             Möchten auch Sie im Rahmen der externen Finanzkon-
Technischen Prüfvorschriften wurden gleichzeitig mit den       trolle dazu beitragen, dass in der Bundesverwaltung wirt-
„Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und              schaftlich verfahren wird? Dann finden Sie bei uns ein ge-
Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen     eignetes Aufgabenfeld.
– Betonbauweisen, ZTV BEB-StB 02“, erarbeitet.                 Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der
Die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02 er-              Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt-
gänzen die ZTV BEB in den Fällen, in denen Oberflä-            schaftsführung des Bundes und berät den Bundestag,
chenbehandlungen, Oberflächenbeschichtungen oder               den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei seinen Auf-
Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel bei der             gaben wird er durch neun Prüfungsämter unterstützt.
Baulichen Erhaltung zur Anwendung kommen. Die TL               Für das Prüfungsamt des Bundes in München suchen
BEB RH enthalten Anforderungen an die für Erhaltungs-          wir Beamtinnen/Beamte des gehobenen technischen
maßnahmen vorgesehenen Stoffe sowie Stoffsysteme               Verwaltungsdienstes oder vergleichbare Angestellte
und geben Auskunft über Art und Umfang der erforder-           als
lichen Grundprüfung und werkseigenen Produktionskon-
trolle. Als anerkannte Prüfstellen gelten die im Verzeichnis           Prüfer/innen im Bereich ‘Hochbau’
der anerkannten P-, Ü-, Z-Stellen für den Geschäftsbe-                       – Kennzeichen ‚2004-0116P’ –
reich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen gemäß Bauregelliste A, Teil 2, Zeile 2.23        Ihre Tätigkeitsschwerpunkte:
- 2.25, aufgenommenen Prüfstellen. Die Liste wurde zu-         • Sie prüfen Hochbaumaßnahmen des Bundes hin-
letzt am 15.07.2003 von der Bundesanstalt für Straßen-            sichtlich Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauaus-
wesen veröffentlicht.                                             führung, Abrechnung und Bauunterhaltung mit dem
Die Anforderungen sowie Art und Umfang der Prüfungen              Ziel, der Verwaltung Verbesserungen zu ordnungsge-
sind in Tabellen zusammengestellt; dabei sind die Prü-            mäßem und wirtschaftlicherem Handeln aufzuzeigen
fungen den jeweiligen Abschnitten der TP BEB RH-StB            • Eigenständig oder gemeinsam im Team planen Sie
02 zugeordnet, so dass der direkte Zusammenhang zwi-              Prüfungsschwerpunkte, erstellen Prüfungskonzepte,
schen den Lieferbedingungen und den Prüfvorschriften              führen die Erhebungen durch, erörtern die Prüfungs-
hergestellt ist.                                                  ergebnisse mit den geprüften Stellen und erstellen die
Die TP BEB RH-StB 02 enthalten alle Angaben zur Durch-            Prüfungsmitteilungen
führung der Prüfungen. Die Prüfungen sind beschrieben
                                                               • Sie tauschen Erfahrungen mit den Kollegien des
und die entsprechenden Prüfnormen sind angegeben.
                                                                  Bundesrechnungshofes aus und tragen zu einer erfol-
Die TL BEB RH-StB 02 und die TP BEB RH-StB 02 sind                greichen Zusammenarbeit bei



                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                       513                                            Heft 18 – 2004

Das Anforderungsprofil:                                     bis spätestens zum 31. Oktober 2004 an den
• Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fach-                 Bundesrechnungshof, Personalreferat – Sb 2 –,
  richtungen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Tech-                       Adenauerallee 81, 53113 Bonn.
  nische Gebäudeausrüstung mit überdurchschnittli-          Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter:
  chem Prüfungsergebnis                                     (01888) 721 - 2229 (Frau Ströher-Janßen).
• Möglichst Laufbahnprüfung für den gehobenen tech-         Weitere Informationen über uns finden Sie im Internet un-
  nischen Verwaltungsdienst                                 ter „www.bundesrechnungshof.de“.
• Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen bzw.
  Arbeitszeugnisse
• Kenntnisse im Baurecht, Vergaberecht, Haushalts-
                                                            (VkBl. 2004 S. 512)
  recht und allgemeinem Verwaltungsrecht
• Möglichst mehrjährige Berufserfahrung in einer Bau-
  verwaltung des Bundes, einer anderen Gebietskör-
  perschaft oder im Bereich der Rechnungsprüfung
• Anwendung DV-gestützter Textverarbeitung und -be-
  arbeitung
• Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermö-
  gen
• Analytisches Denk- und Urteilsvermögen
• Teamfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchset-            Nr. 184 Stellenausschreibung
  zungsvermögen
• Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfä-           Möchten auch Sie im Rahmen der externen Finanzkon-
  higkeit                                                   trolle dazu beitragen, dass in der Bundesverwaltung wirt-
                                                            schaftlich verfahren wird? Dann finden Sie bei uns ein ge-
• Verhandlungsgeschick                                      eignetes Aufgabenfeld.
• Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten                     Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der
• Sicheres Auftreten und Organisationstalent                Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt-
• Bereitschaft zu Dienstreisen                              schaftsführung des Bundes und berät den Bundestag,
                                                            den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei der Erfül-
• Sie haben ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 11 (in
                                                            lung seiner Aufgaben wird er durch neun Prüfungsämter
  Ausnahmefällen auch A 12) BBesO inne
                                                            des Bundes unterstützt.
Unser Angebot:                                              Für das Prüfungsamt des Bundes in Berlin suchen wir
• Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und      eine Beamtin / einen Beamten des höheren Dienstes
  vielseitigen Gebieten                                     oder eine/n vergleichbare/n Angestellte/n als
• Bedarfsorientierte Fortbildung                                    Leiter/in des Sachgebietes 'Verkehr'
• Einarbeitung im Rahmen einer Abordnungs- bzw. Pro-                       - Kennzeichen ‚2004-0117P'
  bezeit von 6 Monaten
                                                            Ihre Tätigkeitsschwerpunkte:
• Übertragung eines Dienstpostens je nach Qualifika-
  tion und Leistung der Besoldungsgruppe A 11 bis A         • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prü-
  13 g + Z BBesO bzw. eine vergleichbare Eingruppie-           fungen mit komplexen Fragestellungen im Bereich der
  rung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag                Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, des Luftfahrt-
                                                               bundesamtes und des Straßenbaus.
• Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen mit
  der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach           • Sie planen Prüfungsschwerpunkte, erstellen Prü-
  Bonn oder seine Außenstelle Potsdam zu wechseln              fungskonzepte, leiten die Erhebungen und erörtern
                                                               die Prüfungsergebnisse mit den geprüften Stellen.
Zur Erfüllung von Aufgaben in der externen Finanzkon-       • Sie tauschen Erfahrungen mit den Kollegien des
trolle des Bundes suchen wir herausragend qualifizierte        Bundesrechnungshofes aus und tragen zu einer erfol-
weibliche und männliche Kräfte aus Verwaltung und Wirt-        greichen Zusammenarbeit bei
schaft. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
                                                            • Sie leiten ein Sachgebiet mit in der Regel 9 Prüferin-
Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundes-
                                                               nen/Prüfern und stellen die wirtschaftliche Erfüllung
gleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen
                                                               der Aufgaben des Sachgebietes sicher
nach Maßgabe des § 2 des Sozialgesetzbuches IX be-
vorzugt berücksichtigt.                                        Das Anforderungsprofil:
Für Sie interessant?                                           • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Ingenieurwis-
                                                                 senschaften, Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaf-
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (tabel-
                                                                 ten) mit überdurchschnittlichen Examensergebnissen
larischer Lebenslauf mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung,
neues Lichtbild, Schulabschluss-, Prüfungs- und Arbeits-       • Überdurchschnittliche Beurteilungen bzw. Arbeits-
zeugnisse, die letzten 3 Beurteilungen über Ihre bisheri-        zeugnisse
ge Tätigkeit sowie die Rufnummer unter der Sie tagsüber        • Mehrjährige Tätigkeit in der Verkehrsverwaltung oder
erreichbar sind) unter Angabe des o.g. Kennzeichens              in einer Bauverwaltung des Bundes wäre vorteilhaft



                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 18 – 2004                                           514                V k B l . A m t l i c h e r Te i l

•   Kenntnisse im Baurecht sowie im Vergabe- und Haus-
    haltsrecht
•   Anwendung DV-gestützter Textverarbeitung
•   Befähigung zur Führung und Motivation von Mitarbei-
    terinnen und Mitarbeitern
•   Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft
•   Überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit und -bereit-
    schaft
•   Analytisches Denk- und Urteilsvermögen
•   Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
•   Selbständigkeit und Kreativität
•   Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfä-
    higkeit
•   Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermö-
    gen
•   Bereitschaft zu Dienstreisen

Unser Angebot:
• Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und
  vielseitigen Gebieten
• Bedarfsorientierte Fortbildung
• Einarbeitung im Rahmen einer Abordnungs- bzw. Pro-
  bezeit von 6 Monaten
• Übertragung eines Dienstpostens nach Eignung, Leis-
  tung und Befähigung bis zur Besoldungsgruppe A 15
  BBesO bzw. eine vergleichbare Eingruppierung nach
  dem Bundes-Angestelltentarifvertrag
• Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen mit
  der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach
  Bonn oder seine Außenstelle nach Potsdam zu wech-
  seln

Zur Erfüllung der oben beschriebenen Aufgaben in der
externen Finanzkontrolle des Bundes suchen wir heraus-
ragend qualifizierte weibliche und männliche Kräfte Ver-
waltung und Wirtschaft. Bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe
des Bundesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte
Menschen nach Maßgabe des § 2 des Sozialgesetzbu-
ches IX bevorzugt berücksichtigt.

Für Sie interessant?
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (tabel-
larischer Lebenslauf mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung,
neues Lichtbild, Schulabschluss-, Examens- und Arbeits-
zeugnisse, die letzten 3 Beurteilungen über Ihre bisherige
Tätigkeit sowie die Rufnummer unter der Sie tagsüber er-
reichbar sind) unter Angabe des o.g. Kennzeichens bis
spätestens zum 31.10.2004 an den
     Bundesrechnungshof, Personalreferat – Sb 2 –,
             Adenauerallee 81, 53113 Bonn.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter:
(01888) 721 - 2228 (Frau Berger).
Weitere Informationen über uns finden Sie im Internet un-
ter „www.bundesrechnungshof.de“.




(VkBl. 2004 S. 513)



                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
18