VkBl Nr. 14 1953
Verkehrsblatt Nr. 14 1953
Verkehrsblatt
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
(VkBl)
I INHALTSVERZEICHNIS
/
II
I»
Amtlicher Teil
Nr. VkBl 1953 Seite
199 10.7. 1953 Personalnadirichten 244
200 10.7.1953 Personalnadirichten 244
201 13.7. 1953 Dbernahme des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-
Bundesamtes auf das Land Berlin vom 14. Januar 1953 . . . . 244
202 14.,7..1953 Sicherheit des Straßenverkehrs; hier: § 32a StVZO . . . . . 244
203 16. 7. 1953 Verordnung TS Nr. 7/53 über eine Fünfzehnte Anordnung über
den Reichskraftwagentarif . . . . . . 244
204 15. 7. 1953 Richtlinien über die Zulassung von Frachtenprüfstellen 244
205 16.7.1953 Reichskraftwagentarif, Teil V, Frachtsatzzeiger 247
206 6. 7. 1953 Verkehrsfreigabe der Autobahnteilstrecke Burscheid—Lennep 247
207 1.7.1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 3 , . . . . . 247
208 10.7. 1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 14 247
209 13. 7. 1953 Aufhebung einer Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 16 . . . 247
210 1.7.1953 Aufhebung der Sperrung auf.der Bundesstraße Nr. 26 . . . 247 ■
211 7. 7. 1953 Aufhebung einer Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 83 . 247
212 10.7.1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 199 '. 247
213 1.7.1953 Sperrung aut der Bundesstraße Nr. 204 247
214 13.7. 1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 209 248
215 9. 7. 1953 Aufhebung von Sperrungen auf der Bundesstraße Nr. 221 . 248
216 15.7.T953 Sperrung auf der Bundesstraße: Nr. 255 . . . . . . . 248
217 14.7.1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 270 . . . . 248
218 15. 7. 1953 Verkehrsbeschränkung auf der Bundesstraße Nr. 314 . . . . 248
219 1.7.1953 Straßensperrungen . . . . . . . . . . . . . 248
220 25.7. 1953 Erlaß über die Bezeichnung (Jes Wasserstraßen-Maschinenamtes
in Rendsburg . . . . . . . . . . 253
221 1.7. 1953 Schifferdienstbücher 253
222 11.7.1953 Bekanntmachung der neuen Regelung des Antragverfahrens im
Bereich der Seeschiffahrt für Bescheinigungen nach § 7d Abs. 2
des Einkommensteuergesetzes 253
223 3.7. 1953 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung über die Kennzeichnung von
Fischereifanggeräten 253
'w' . 224 14.7. 1953 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung Bekanntmachung Nr. 4 für die
Lahnschiffahrt 253
225 31.7. 1953 Verordnung über das Baden in der Bundeswässerstraße Main im
Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Würzburg . . . 254
226 31. 7. 1953 Beschluß des Frachtenausschusses Bremen 254
227 31. 7. 1953 Beschluß des Frachtenausschusses für den Rhein vom 15. 4. 1953 . 254
227a 31. 7. 1953 Aufbietung in Verlust geratener Kraftfahrzeug(Anhänger)briefel 270 a
227b 31.7.1953 Aufbietung in Verlust geratener KraftfahrzeugiAnhängerischeine} bis
227c.31. 7. 1953 Aufbietung in Verlust geratener Führerscheine . . 270u
Nichtamtlicher Teil
Zeitsdiriftensdiau: Seite BUcherschau; Seite
Übersicht 262 Neuerscheinungen 268
Auslese 265 Buchbesprechungen . 268
Rechtsprechung . 269
7. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 31. luli 1953 Heft 14
Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des VerJrehrsblattes wollen Postbezieher sidi lediglidi an die liefernden Postämter wenden
^ .■
Heft 14 — 1953 244 VkBl Amtlicher Teil
AMTLICHER TEIL
Nr. 199 Personalnachrichten — Auszeichnung. Nr. 203 Verordnung TS Nlr. 7/53 über eine Fünf
zehnte Anordnung über den Reichskraft
Bonn, den 10. Juli 1953
Z 1 Pov E 9/233 Bp/53 wagentarif.
Bonn, den 16. Juli 1953
Der Herr Bundespräsident hat dem Ministerialdirigen Stv 3 — 10 299 V/53
ten a. D. Geh. Regierungsrat Dr. jur. Fritz Müller in An Nachstehend wird die Verordnung TS Nr. 7/53 über
erkennung seiner Verdienste um die Gestaltung des deut eine Fünfzehnte Anordnung über den Reichskraftwagen
schen Straßenverkehrsrechts das Große Verdienstkreuz
tarif nachrichtlich bekanntgegeben. Die Verordnung ist
des Verdienstordens der'Bundesrepublik Deutschland ver
im Bundesanzeige-r Nr. 139 vom 17. Juli 1953 Seite
liehen. verkündet.
Der Bundesminister für Verkehr Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag Im Auftrag
Dr. C 1 a u s s e n S tr a u 1 i n o
(VkBl 1953 S. 244) (VkBl 1953 S. 244)
Verordnung TS Nr. 7/53 über eine
Nr. 200 Personalnachrichten — Auszeichnung. Fünfzehnte Anordnung über den Reichskraftwagentarif
Vom 17. Juli 1953
Bonn, den 10. Juli 1953
Z 1 Pov E 9/105 B 53 II Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Güterkraftverkehrs
gesetzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 697)
Der Herr Bundespräsident hat dem Generaldirektor der sowie der §§ 2 und 3 des Preisgesetzes vom 10. April 1948
Julius Berger-Tiefbau AG. in Wiesbaden, Dr.-Ing. E. h. (WiGBl. S. 27) / 3. Februar 1949 (WiGBl. S. 14) / 21. Januar
Ernst Martens, in Anerkennung seiner Verdienste um die 1950 (Bundesgesetzbl. S. 7) / 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl.
Förderung der deutschen Bauwirtschaft im In- und Aus S. 274) '/ 25. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 681) /
land das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der 23. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. S. 824) / 29. März 1951
Bundesrepublik Deutschland verliehen. (Bundesgesetzbl. I S. 223) in der durch § 37 des Gesetzes
Der Bundesminister für Verkehr über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft
vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7) ergänzten
Im Auftrag
Fassung wird folgendes verordnet;
Dr. C 1 a u s s e n
§ 1
(VkBl 1953 S. 244)
Die Frachtsätze des Reichskraftwagentarifs für Ladun
gen der, Klassen A bis D werden wie folgt ermäßigt:
Klasse A um 20 Vo,
Nr. 201 Übernahme'des Gesetzes über die Errich Klasse B um 16 “/o,
tung eines Kraftfahrt-Bundesamtes auf das Klasse C um 13 “/o,
Land Berlin vom 14. Januar 1953. Klasse D um 10 Vo,
Bonn, den 13. Juli 1953 höchstens jedoch auf die entsprechenden Frachtsätze der" .
Stv 1 — 321/62/52 — III Klasse E;'im übrigen'dürfen die Frachtsätze einer höheren
Klasse nicht niedriger sein als die entsprechenden Fracht
Am 9. Januar 1953 hat das Abgeordnetenhaus des Lan sätze der nächstniedrigereni Klasse.
des Berlin das Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über § 2
die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 4. Au - Die Frachtsätze.der nach § 1 ermäßigten Klasse A gel
gust 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 488) beschlossen. Der ten auch für die Beförderung lebender Tiere.
Regierende Bürgermeister des Landes Berlin hat das Ge §3
setz am 14. Januar 1953 verkündet. Es ist in Nr. 4 des Weitere Einzelheiten der Maßnahmen nach § 1 bestim- ,
Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin vom 22. Januar men die Tarife.
1953 veröffentlicht. § 4
Der Bundesminister für Verkehr Nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom
Im Auftrag 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit
Schumann § 105 des Güterkraftverkehrsgesetzes gilt diese Verord
nung auch im Lande Berlin, jedoch nicht für Beförde
(VkBl 1953 S. 244)
rungsleistungen zwischen der Bundesrepublik Deutsch
land und Berlin. <
§ 5
Nr. 202 Sicherheit des Straßenverkehrs;
Diese Verordnung tritt am 1. August 1953 in Kraft und
hier: § 32a StVZO.
am 31. Dezember 1954 außer Kraft.
Bonn, den 14. Juli 1953
Bonn, den 17. Juli 1953.
Stv 2 Nr. 12 116 K/53
Der Bundesminister Der Bundesministe'r
Nachdem § 32a StVZO am 1. April ds. Js. in Kraft ge für-Verkehr für Wirtschaft
treten ist, hat sich der Straßenverkehr daran gewöhnt, Seebohm ln Vertretung
daß Lastkraftwagen höchstens einen Anhänger mitführen. m. d. W. d. G. b. W e s t r i c k
Namentlich die Radfahrer, die von einem Lastzug über (VkBl 1953 S. 244)
holt werden, rechnen jetzt nicht mehr damit, daß ein zwei- ,
ter Anhänger folgt. Nr. 204 Richtlinien über die Zulassung
Vereinzelte Durchbrechungen der Regel würden eine von Frachtenprüfstellen.
starke Gefährdung des Straßenverkehrs, insbesondere Bonn, den 15. Juli 1953
— Stv 3 — 10300 F/53—
der Radfahrer, mit sich bringen.
Nachstehend werden die am 5. Juni 1953 vom Ver
Es ist daher nicht in Aussicht genommen, Ausnahmen
von § 32a StVZO zu genehmigen. waltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr
beschlossenen Richtlinien für die Zulassung von Frachten
Der Bundesminister für Verkehr prüfstellen bekanntgegeben.
Im Auftrag Der Bundesminister für Verkehr
S tr a u 1i n o Im Auftrag
S tr au1 in o
Vkbl Amtlicher Teil 245 Heft 14 —1953
Richtlinien für die Zulassung von Frachtenprüfstellen Treffen beide Voraussetzungen nicht in einer Person
Aufgrund des § 63 Abs. 2 Nr. 7 GüKG hat der Ver zusammen, so muß mindestens je eine der beiden Vor
waltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr aussetzungen bei je einem leitenden Angestellten nach
(Bundesanstalt) in seiner Sitzung vom 5. Juni 1953 fol gewiesen werden.
gende Richtlinien für die Zulassung von Frachtenprüf (2) Die Kenntnisse auf dem Gebiet des Tarifwesens
stellen (§§ 58 Abs. 2, 59 Abs. 1 GüKG) beschlossen; sollen durch eine mehrjährige Tätigkeit als Tarifeur bei
Erster Abschnitt einem größeren Verkehrsunternehmen, der Deutschen
Bundesbahn, einer Organisation der Verkehrswirtschaft,
Verfahren der Zulassung einer Industrie- und Handelskammer oder bei einem
§ 1 Frachtenbüro erworben und durch Zeugnisse nachge
Antrag wiesen sein. Ein anderer Nachweis kann zugelassen
werden.
(1) Der Antrag auf Zulassung als Frachtenprüfstelle ist
auf einem Formblatt (Anlage 1) über die für den Sitz (3) Die fachliche Eignung kann angenommen werden,
des Antragstellers zuständige Außenstelle oder unmittel v/enn eine der in Abs. 1 genannten Personen Frachten-
bar bei der Zentrale der Bundesanstalt einzureichen. abrechnungs- und Tarifüberwachungsaufgaben mindestens
(2) Die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr kann zwei Jahre lang ohne Unterbrechung vor Inkrafttreten
des GüKG wahrgenommen hat.
zur Prüfung des Antrages Ermittlungen anstellen, insbe
sondere Betriebsprüfungen vornehmen. (4) Das mit der Frachtenprüfung befaßte Personal des
Antragstellers muß ausreichende Kenntnisse auf dem Ge
§ 2 biet des Tarifwesens nachweiseri. Einen Nachweis kann
Zulassung die Bundesanstalt jederzeit fordern. Ergibt eine Nach
Die Zulassung erfolgt durch Aushändigung einer Ur prüfung mangelnde fachliche Eignung der Sachbearbeiter
kunde. so kann die Bundesanstalt den Fortbestand der Zulassung
§ 3 von der Beseitigung der festgestellten Mängel abhängig
Ablehnung machen.
Die Ablehnung des Antrages erfolgt durch Zustellung § 7
eines schriftlichen Bescheides unter Angabe der Gründe Interessenkollission
und einer Rechtsmittelbelehrung (§ 14). Die Zulassung als Frachtenprüfstelle ist ausgeschlossen,
Zweiter Abschnitt wenn eine offenbare Interessenkollission vorliegt. Dies
gilt insbesondere dann, wenn
Voraussetzungen der Zulassung a) der Antragsteller, bei juristischen Personen die
§ 4 hauptamtlich leitenden oder die mit der Frachten
Mindestzahl der Prüfungsaufträge prüfung befaßten Personen selbst als Unternehmer
Die Zulassung als Frachtenprüfstelle erfolgt nur, wenn oder Angestellte eines Betriebes in der Verkehrs-
der Antragsteller den Auftrag zur Frachtenvorprüfung wirtscbaft tätig sind oder
lür mindestens insgesamt 100 Genehmigungen für den b) im Betriebe des Antragstellers zugleich Frachten
Güter- und Möbelfernverkehr nachweist. prüfungsaufträge der verladenden Wirtschaft aus
geführt werden.
§ 5
Persönliche Zuverlässigkeit Dritter Abschnitt
(1) Die gemäß § 59 Abs. la GüKG für die Zulassung Pflichten der Frachtenprüfstellen
erforderliche Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn die § 8
mit der Frachtenprüfung befaßten Personen . Geheimhaltungspflicht
a) ein Verbrechen oder ein solches Vergehen begangen (1) Personen, die weder mit der Frachtenprüfung be
haben, das sie der Übernahme einer im staatlichen faßt noch für diese verantwortlich sind, — auch leitendem
Interesse liegenden Prüfungsaufgabe unwürdig er Personal, Mitgliedern des Vorstandes oder Aufsichts
scheinen läßt und deswegen zu einer Strafe rechts rates darf Einblick in die Frachtunterlagen und Ab-
kräftig verurteilt worden sind, rechnungen nicht gewährt werden.
b) wegen erheblicher Verstöße gegen Tarifvorschriften (2) Die mit der Frachtenprüfung befaßten Personen
mehrfach mit Bußgeldern belegt oder gegen sie sind zur Wahrung des Geschäfts- und Berufsgeheimnisses
wegen Steuerordnungswidrigkeiten (§ 413 RAO) in zu verpflichten.
Hinsicht auf das Beförderungssteuergesetz und die § 9
dazu erlassenen Durchführungsverordnungen mehr Verpflichtungsschein
fach Steuerstrafbescheide (§ 447 RAO) rechtskräftig (1) Vor Aushändigung der Zulassungsurkunde ist dem
erlassen worden sind.
Antragsteller durch Zwischenbescheid die Einsendung
(2) Die Zuverlässigkeit kann verneint werden, wenn eines vollzogenen Verpflichtungsscheines (Anlage 2) auf
über das Vermögen der antragstellenden natürlichen zugeben.
oder juristischen Person(en) in den letzten 5 Jahren vor (2) Die Aushändigung der Zulassungsurkunde darf erst
Stellung des Antrages ein Konkursverfahren eröffnet nach Erfüllung der Auflage vorgenommen werden.
oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt, der
(3) Verpflichtungsscheine später eingestellten Perso
Offenbarungseid geleistet oder die Erklärung zur Ab
nals sind von der Frachtenprüfstelle unaufgefordert und
wendung des Offenbarungseides abgegeben worden ist. unverzüglich der Bundesanstalt einzureichen.
(3) Die Bundesanstalt hat diejenigen Auskünfte von
den Verwaltungs- und Steuerbehörden einzuholen, die § 10
zu einer Prüfung darüber erforderlich sind, ob einer der Meldung von Nebenstellen
in Abs, 1 aufgeführten Verneinungsgründe vorliegt. Sie (1) Nebenstellen, Außenstellen und Filialen der Fradi-
hat insbesondere einen Strafregisterauszug über die in tenprüfstellen sind der Bundesanstalt zu melden.
Abs. 1 genannten Personen einzuholen. (2) Die Meldung hat zu enthalten:
§6 a) Sitz und genaue Anschrift,
Fachliche Eignung b) Name des Geschäftsführers oder leitenden Ange
stellten,
(1) Die gemäß § 59 Abs. la GüKG erforderliche fachliche
c) Zahl der Genehmigungen, für die Frachtenprüfungs
Eignung ist als erwiesen anzusehen, wenn der Antrag aufträge vorliegen.
steller für sich oder bei juristischen Personen für die
jenigen leitenden Angestellten, die mit der Frachten § 11
prüfung befaßt sind, Geschäftsbereich
a) eine mehrjährige kaufmännische Tätigkeit an ver Erstreckt sich der Geschäftsbereich einer Frachtenprüf
antwortlicher Stelle sowie insbesondere
stelle über mehrere Länder, so sind die Frachtunterlagen
b) umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Tarif der jeweils für den Sitz des Unternehmens zuständigen
wesens nachweist.
Außenstelle der Bundesanstalt vorzulegen.
Heft 14—1953 246 VkBI Amtlicher Teil
Vierter Abschnitt 13) Ist gegen einen der mit der Frachten
§ 12 prüfung Befaßten seit 1948 wegen
Überwachung eines Verstoßes gegen Tarifvorschrif
Die Bundesanstalt kann jederzeit das Fortbestehen der ten eine Geldbuße verhängt worden?
für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen und 14) Ist über das Vermögen der Firma,
die Einhaltung der für die Durchführung der Frachten eines der Inhaber, des gesetzlichen
prüfung erlassenen Richtlinien überprüfen, insbesondere Vertreters oder Geschäftsführers in
Betriebsprüfungen durchführen. den letzten 5 Jahren vor Antragstel
§ 13 lung der Konkurs eröffnet oder die
Entziehung der Zulassung Eröffnung mangels Masse abgelehnt
worden?
Im Falle der Entziehung der Zulassung gemäß § 59
Abs. 1 Satz 2 GüKG stellt die Bundesanstalt der Frachten 15) Hat eine der vorstehenden Personen
prüfstelle einen Entziehungsbescheid zu, in dem sie innerhalb der letzten 5 Jahre den
a) zur unverzüglichen Rückgabe der Zulassungsurkunde, Offenbarungseid geleistet oder die
b) zur Unterlassung jeder weiteren Tätigkeit auf dem Erklärung zur Abwendung des Offen
Gebiete der Frachtenprüfung im Sinne des § 58 barungseides abgegeben?
GüKG auffordert.
16) Durch welche Unterlagen wird der
§ 14 Nachweis der fachlichen Eignung der
Rechtsmittel mit der Frachtenprüfung befaßten
Gegen die Ablehnung des Zulassungsantrages (§ 3) und verantwortlichen Personen erbracht
den Entziehungsbescheid (§ 13) kann der Betroffene inner (§ 6 der Richtlinien)?
halb eines Monats nach Zustellung Einspruch bei der a) Tätigkeit in Spedition, Güterkraft
Bundesanstalt einlegen. verkehr, sonstigen Verkehrsbetrie
ben oder -Organisationen?
Anlage 1
Blatt 1 b) Art und Dauer dieser Tätigkeit?
Antrag Anlage 1
auf Zulassung als Frachtenprüfstelle Blatt 3
gemäß §§ 58 Abs. 2, 59 GüKG 17) Wieviel Personal ist bei dem Antrag
I. d steller mit der Frachtenprüfung be
faßt?
in
18) Für wieviel Genehmigungen liegen
Hiermit beantrage ich / beantragen wir Prüfungsaufträge vor?
die Zulassung als Frachtenprüfstelle
19) Betreibt eine der mit der Frachten
Soweit der Raum zur Beantwortung nicht ausreicht, sind prüfung befaßten Personen (Leiter
die Angaben auf einem besonderen Blatt beizufügen. und Angestellte) Güter- oder Möbel
In der Antwortspalte ist auf die Anlage hinzuweisen. fernverkehr mit eigenen Kraftfahr
Mit Schreibmaschine ausfüllen! zeugen oder gehört er einem Unter
nehmen des Güter- oder Möbelfern
II. Angaben gemäß Richtlinien für die Zulassung von verkehrs als Angestellter an?
Frachtenprüfstellen vom
20) Sind alle mit der Frachtenprüfung be
1) Genaue Bezeichnung der Firma faßten Personen in der Frachtenprüf
2) Rechtsform stelle hauptamtlich tätig?
gerichtlich eingetragen; III. 1) Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit
Aktenzeichen, Amtsgericht der vorstehenden Angaben.
3) Inhaber (Name, Vorname), Geb.- 2) Ich ermächtige die Bundesanstalt für den Güter
Datum und -ort, jetzige Anschrift fernverkehr, von dem zuständigen Finanzamt Aus
4) Gesetzliche(r) Vertreter künfte über Steuerstrafen des Unternehmens,seiner
Inhaber, gesetzlichen Vertreter und Geschäfts
5) Welche Geschäftszweige werden
führer einzuholen, soweit sie sich auf das Beför
neben der Frachtenprüfung betrieben?
derungssteuergesetz beziehen.
6) Wird auch Frachtenprüfung im Auf Ich entbinde das Finanzamt insoweit von seiner
trag der verladenden Wirtschaft vor Geheimhaltungspflicht.
genommen?
7) Wurde bisher Frachtenprüfung im (Firmenstempel) (Unterschrift)
Auftrag von Unternehmern des Güter , den
od.Möbelfernverkehrs vorgenommen?
Seit wann? Anlage 2
Verpflichtung
Anlage 1 Hierdurch verpflichte ich mich,
Blatt 2 1) die Richtlinien der Bundesanstalt für den Güterfern
8) Name, Geburtstag, -ort und jetzige verkehr für die Durchführung der Frachtenprüfung
Anschrift der mit der Frachtenprüfung einzuhalten (§ 59 Abs. Ib GüKG),
Befaßten 2) über die mir durch die Frachtenprüfung bekannt
9) Sind Inhaber oder mit der Frachten gewordenen Tatsachen gegenüber Dritten strengstes
prüfung Befaßte vorbestraft (§ 5 der Stillschweigen zu bewahren (§ 59 Abs. 2 GüKG),
Richtlinien)? 3) die mir zur Frachtenprüfung zugänglich gemachten
Gegebenenfalls welche Strafen? Unterlagen und die daraus erstellten Abrechnungen
vor Dritten geheim zu halten (Dritte im Sinne dieser
10) Welches Amtsgericht ist für den Sitz
Verpflichtung sind alle Personen, die innerhalb oder
der Firma zuständig?
außerhalb der Frachtenprüfstelle nicht unmittelbar mit
11) Ist gegen einen der mit der Frach der Frachtenprüfung befaßt sind).
tenprüfung Befaßten seit 1948 wegen
(Die Verpflichtungserklärung ist zu unterschreiben von
Steuerordnungswidrigkeiten in Hin
dem Inhaber, gesetzlichen Vertreter, Geschäftsführer und
sicht auf das Beförderungssteuer
allen mit der Frachtenprüfung Befaßten).
gesetz ein Steuerstrafbescheid er
lassen worden? Name Dienststellung Unterschrift
12) Welches Finanzamt ist für die Firma (mit Schreibmaschine auszufüllen)
zuständig? (VkBI 1953 S. 244)
VkBl Amtlicher Teil 247 Heft 14 — 1953
Nr. 205 Reichskraftwagentarif, Teil V, Nr. 209 Aufhebung einer Sperrung
Frachtsatzzeiger. auf der Bundesstraße Nr. 16.
Bonn, den 16. Juli 1953
StV 3 — 10 094 V/53 Bonn, den 13. Juli 1953
StB 4 — Bas — 20 385 M 53
Unter Bezugnahme auf § 1 und § 3 der Fünfzehnten An
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministe
ordnung über den Reichskraftwagentarif vom 17. Juli rium des Innern in München teilt mit:
1953 (Bundesanzeiger Nr. 139 vom 17. Juli 1953) wird
nachstehend der Teil V „II. Frachtsatzzeiger für Die Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 16 zwischen
Ladungen“ — des Reichskraftwagentarifs in der vom Dillingen und Donauwörth ist nach Fertigstellung der
1. August 1953 an gültigen Fassung veröffentlicht. Der Wörnitzbrücke in Donauwörth aufgehoben worden.
im Verkehrshlatt 1952 S. 271 ff abgedruckte „II. Fracht Der Bundesminister für Verkehr
satzzeiger für Wagenladungssendungen" tritt mit Ablauf
des 31. Juli 1953 außer Kraft, ebenso die Frachtsätze Im Auftrag
der Klasse A des im Verkehrsblatt 1952 S. 363 ff. abge Dr.-Ing. Kunde
druckten Frachtsatzzeigers, die zur Errechnung der Frach (Vkbl 1953, S. 247)
ten für lebende Tiere weiter galten.
Nr. 210 Aufhebung der Sperrung
Der Bundesminister für Verkehr
auf der Bundesstraße Nr. 26.
Im Auftrag
Bonn, den 1. Juli 1953
S tr a u 1 i n o
StB 4 — Bas — 20 352 M 53
(Tabellen Frachtsatzzeiger siehe Seite 255—261)
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministe
(Vkbl 1953, S. 247) rium des Innern in München teilt mit;
Die Sperrung der Mainbrücke in Karlstadt im Zuge der
Nr. 206 Verkehrsfreigabe der Autobahnteilstrecke Bundesstraße Nr. 26 ist mit Wirkung vom 12. 6. 1953
Burscheid—Lennep. aufgehoben.
Der Bundesminister für Verkehr
Bonn, den 6. Juli 1953
StB 1 — Bai — 20 371 Vm 53 Im Auftrag
Dr.-Ing. Kunde
Am 15. 7. 1953 wird die 14 km lange Teilstrecke Bur
(Vkbl 1953, S. 247)
scheid—Lennep der Bundesautobahn Leverkusen—Lennep
nach Wiederaufbau der kriegszerstörten Brücken über das
Mebusmühlental und das Bruchermühlental dem Verkehr Nr. 211 Aufhebung einer Sperrung
auf der Bundesstraße Nr. 83.
wieder übergeben.
Damit ist die gesamte Strecke vom Abzweig von der Bonn, den 7. Juli 1953
Bundesautobahn Ruhrgebiet—Köln bei Leverkusen bis zur StB 4 — Bas — 20 366 D 53
Anschlußstelle Remscheid/Lennep wieder in ganzer Länge
Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes
zweibahnig befahrbar.
Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf teilt mit:
Der Bundesminister für Verkehr
Die Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 83 Höxter—
Im Auftrag Beverungen, zwischen Godelheim und Wehrden ist nach
Dr.-Ing. Kunde Fertigstellung der Straßenbrücke über die Nethe auf
(Vkbl 1953, S. 247) gehoben worden.
Der Bundesminister für Verkehr
Nr. 207 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 3. Im Auftrag
Bonn, den 1. Juli 1953 Dr.-Ing. Kunde
StB 4 — Bas — 20 241 Stu 53 (Vkbl 1953, S. 247)
Das Innenministerium Baden-Württemberg, Abteilung
Nr. 212 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 199.
für Verkehr in Stuttgart teilt mit:
Die Bundesstraße Nr. 3 zwischen Weinheim und Heidel Bonn, den 10. Juli 1953
StB 4 — Bas 20 152 Ki 53
berg ist von Weinheim bis Leutershausen wegen Bau
arbeiten für den Gesamtverkehr vom 1. 7. 1953 — 30. 8. Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes
1953 gesperrt. Schleswig-Holstein in Kiel teilt mit;
Umleitung über B 38 Weinheim — Viernheim LIO — In Abänderung der Bekanntmachung vom 7. Mai 1953
Heddesheim — LIO Leutershausen. ist die Bundesstraße Nr. 199 zwischen Klixbüll und Flens
Der Bundesminister für Verkehr burg in der Gemarkung Flensburg wegen Gleisumbau
arbeiten an der schienengleichen Kreuzung in km 3,5 nun
Im Auftrag mehr bis 3l. 8. 1953 für den Gesamtverkehr gesperrt.
Dr.-Ing. Kunde
Umleitung örtlich.
(Vkbl 1953, S. 247) Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Nr. 208 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 14.
Dr.-Ing. Kunde
Bonn, den 10. Juli 1953 (Vkbl 1953, S. 247)
StB 4 — Bas — 20 257 Stu 53
Das Innenministerium Baden-Württemberg, Abt. für Nr. 213 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 204.
Verkehr, in Stuttgart teilt mit; Bonn, den 1. Juli 1953
Die Bundesstraße Nr. 14 zwischen Tuttlingen und Rott StB 4 — Bas 20 145 — Ki 53
weil ist in der Ortsdurchfahrt Spaichingen wegen Bau
Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes
arbeiten für Fahrzeuge über 2,5 t Gesamtgewicht bis
15. 9. 1953 gesperrt. Schleswig-Holstein in Kiel teilt mit:
Umleitung über LIO u. LIIO Tuttlingen — Seitingen — Aus Anlaß der Reparaturarbeiten an der Grünenthaler
Hochbrücke im Zuge der B 204 Heide Itzehoe im
Schura — Trossingen — Aldingen — B 14.
Streckenabschnitt Albersdorf — Hademarschen sind fol
Der Bundesminister für Verkehr gende Sperrungen vorgesehen;
Im Auftrag a) 22. 6. — 2. 8. 1953 halbseitige Sperrung und Durch
Dr.-Ing. Kunde schleusen des Verkehrs ohne jegliche Gewichtsbe
(Vkbl 1953, S. 247) schränkung in beiden Richtungen.
Heft 14 — 1953 248 VkBl Amtlicher Teil
b) 3. 8. — 20. 10. 1953 ebenfalls halbseitige Sperrung, je Nr. 216 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 255.
doch mit Gewichtsbeschränkung, und zwar Durch Bonn, den 15. Juli 1953
schleusung des Verkehrs in beiden Richtungen für StB 4 — Bas — 20 146 Mz/53
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 1,5 t.
Schwerere Fahrzeuge müssen wie folgt umgeleitet Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, Ministerium für
werden: Wirtschaft und Verkehr in Mainz, teilt mit:
Die Bundesstraße Nr.255 zwischen Montabaur undRenne-
Aus Richtung Ost nach West
rod ist von Boden bis zur Bundesstraße Nr. 8 bei Hahn
Von Itzehoe über Hademarschen, Holstenniendorf,
Fähre Hohenhörn (Tragf. 20 t für Lkw. bis 15m Länge), wegen Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr vom 8. 7.
Schafstedt, Albersdorf. bis 5. 9. 1953 gesperrt.
Aus Richtung West nach Ost Umleitung über LIO Boden — Meudt — Herschbach und
B 8 — Herschbach — Hahn — B 255.
Von Heide über Albersdorf, Schafstedt, Fähre Hohen
hörn (Tragt. 20 t für Lkw. bis 15 m Länge), Holsten Der Bundesminister für Verkehr
niendorf, Hademarschen. Im Auftrag
Während der Gesamtbauzeit ist in 24 Nächten eine Dr.-Ing. Kunde
Sperrung für den gesamten Verkehr vorgesehen, zwecks (VkBl 1953, S. 248)
Entladung von Baustoffen.
Die Vollsperrung erfolgt dann im Einvernehmen mit Nr. 217 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 270.
der örtlichen Verkehrspolizei, die in diesen Nächten zu Bonn, den 14. Juli 1953
sätzlich Verkehrsposten stellt. StB 4 Bas — 20 140 Mz 53
Der Bundesminister für Verkehr Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, Ministerium für
Wirtschaft und Verkehr in Mainz, teilt mit:
Im Auftrag Die Bundesstraße Nr. 270 zwischen Lauterecken und
Dr.-Ing. Kunde Kaiserslautern ist in der Ortslage Wolfstein wegen Bau
(Vkbl 1953, S. 247) arbeiten für Lastkraftwagen mit mehr als 2 t Nutzlast,
Zugmaschinen und Omnibusse sowie für alle anderen
Nr. 214 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 209. Fahrzeuge aus Richtung Kaiserslauter bis 30. 8. 1953 ge
Bonn, den 13. Juli 1953 sperrt.
StB 4 Bas — 20 332 H 53 Umleitung:
Die Niedersächsische Straßenbaudirektion in Hannover a) Für Lastkraftwagen mit mehr als 2 t Nutzlast, Zug
teilt mit:. maschinen und Omnibusse in beiden Richtungen über
Katzweiler — Schallodenbach — Niederkirchen — Oden
Die Bundesstraße Nr. 209 zwischen Fallingbostel und
bach,
Soltau ist in der Gemarkung Vierde wegen Straßenbau
b) für alle anderen Fahrzeuge aus Richtung Kaisers
arbeiten für den Gesamtverkehr bis 22. 8. 1953 gesperrt. lautern über Roßbach — Einöllen.
Umleitung über LIIO Fallingbostel — Kroge und LIO
Kroge — Dorfmark — B 209. Der Bundesminister für Verkehr
Der Bundesminister für Verkehr Im Auftrag
Dr.-Ing. Kunde
Im Auftrag (VkBl 1953, S. 248)
Dr.-Ing. Kunde
(VkBl 1953, S. 248) Nr. 218 Verkehrsbeschränkung
auf der Bundesstraße Nr. 314.
Nr. 215 Aufhebung von Sperrungen
Bonn, den 15. Juli 1953
auf der Bundesstraße Nr. 221. StB 4 — Bas — 20 260 Stu 53
Bonn, den 9. Juli 1953
Das Innenministerium Baden-Württemberg, Abt. für
StB 4 — Bas — 20 373 D 53
Verkehr, in Stuttgart teilt mit:
Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Die Bundesstraße Nr. 314 zwischen Stühlingen und
Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf teilt mit: Singen a. H. ist von Weizen bis Randen wegen Neubau
Die Sperrungen auf der Bundesstraße Nr. 221 Geilen der Wutachbrücke in Grimmeishofen für Fahrzeuge über
kirchen—Kaldenkirchen zwischen Heinsberg und Wassen 12 t Gesamtgewicht bis 30. 9. 53 gesperrt.
berg sowie zwischen Heyen und Brüggen sind nach Umleitung über B 315 Weizen — Bonndorf, LIO Bonn
Beendigung der Brückenbauarbeiten aufgehoben worden. dorf— Münchingen — Hüfingen und B 27 Hüfingen —
Randen.
Der Bundesminister für Verkehr
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag Im Auftrag
Dr.-Ing. Kunde Dr.-Ing. Kunde
(VkBl 1953, S. 248) (VkBI 1953, S. 248)
Nr. 219 Straßensperrungen
Nach dem Stand vom 1. Juli 1953 bestehen im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen folgende Straßensperrungen,
deren Dauer einen Monat überschreitet.
Bonn, den 1. Juli 1953
StB 4 — Bas — 20 023 Vm 53—11
Bezeichnung Dauer Mehr
Gesperrte Strecke Gesperrt
Nr. des Straßenzuges der Umleitung länge
Gemarkung für
von — nadi Sperrung km
I. Nordrhein-Westfalen
B 7 Hagen — Letmathe Hohenlimburg Fahrzeuge b. a. w. über Hagen—Her 20,0
(Lennebrücke) über 24 t decke—Schwerte—
Letmathe
B 51 Wuppertal—Bochum Hattingen— Gesamt 31. 8.53 über LIO 0,3
Lindendahl verkehr
B 51 Bochum — Reckling Herne (Westf.) Fahrzeuge b. a. w. örtlich über Stadt 3,6
hausen über 12 t straßen
Vkbl Amtlicher Teil 249 Heft 14 — 1953
Bezeidinung Dauer Mehr
Gesperrte Strecke Gesperrt
Nr. des Straßenzuges der Umleitung länge
Gemarkung für
von — nach Sperrung km
B 54 Gronau—Münster Ochtrup—Einmündung Fahrzeuge b. a. w. über Bilk—Wettrin 16,0
in B 70 über 12 t gen—B 70
B 54 Werne—Dortmund Lünen a. d. Lippe Fahrzeuge b. a. w. über Stadtstraßen
(Brücke üb. Lippe- über 12 t in Lünen a. d. Lippe
Seitenkanal)
B 54 Hagen — Olpe Meinerzhagen — Ein Fahrzeuge b. a.w. über LIO Meinerz 30,0
mündung in B 55 über 12 t hagen — Valbert —
Olpe
B 54 Limburg—Siegen Lipperhöhe- Fahrzeuge b. a. w. Rennerod—^Herborn— 37,2
Burbach über 12 t Dillenburg—Haiger—
Siegen
B 56 Düren — Aldenhoven Rurbrücke bei Hoven Gesamt b. a. w. über L I O Hoven — 1,0
verkehr Mariaweiler — Düren
B 57 M. Gladbach —Krefeld M. Gladbach (Niers Gesamt b. a. w. örtlicii über Behelfs 0,180
brücke) verkehr brücke
B 70 Rheine — Wesel Gemen (Aabrücke) Gesamt b. a. w. über L I O Stadtlohn—
verkehr Gescher—
B 67—Gemen
B 220 Kleve — Emmerich Kellen b. Kleve Gesamt b. a. w. über LIIO Kleve — 0,7
verkehr Emmeridi u.Gemeinde
straßen
B 224 Raesfeld — Essen Dorsten Fahrzeuge b. a.w. a) für d. Fernverkehr 20,0
über 12 t B 58 (Abzweigung
ß 224)—Wulfen—
Hervest—Buer
b) für den Nahverkehr
über B 225 Dorsten
— Frentrop — Pol
sum—Oberscholven
B 226 Buer — Bochum Brücken über Emscher Gesamt b. a. w. östlich über Reckling 11,0
u. Rhein-Herne-Kanal verkehr hausen— Herten,
westlich über Gelsen
kirchen, Wanne-Eickel
B 229 Lüdenscheid —Neuen Fahrzeuge b. a.w. Stadtstraßen in Wer 3,0
rade über 3,5 t dohl
Werdohl (Stadtbrücke
B 236 Altena (Westf.) — über die Lenne)
Grevenbrück
B 233 Kamen—Werne Rünthe (Behelfs Fahrzeuge b. a. w. über LI O u. LII O 12,0
brücke üb. Lippe- über 12 t Kamen—Rünthe—
Seiten-Kanal) Werne
B 234 Wuppertal — Unna Ruhrbrücke bei Wetter Gesamt b. a. w. über Volmarstein
verkehr
B 236 Altena (Westf.) — Werdohl — Ohle Fahrzeuge b. a.w. über L I O Altena 50,0
Grevenbrück über 12 t (Westf.)—Lüdenscheid
— Brügge, B 54 Brügge
— Meinerzhagen —
Valbert—Attendorn—
Finnentrop
II. Niedersadisen
B 209 Fallingbostel —Soltau Vierde Gesamt 22. 8.53 über Fallingbostel— 9,1
verkehr Kroge—Dorfmark
B 218 hingen — Bramsche — Bramsche (Brücke über Gesamt b. a.w. Bramsche — Wallen 5,0
Minden Mittellandkanal) verkehr horst — Engter
B 243 Hildesheim — Seesen Marienburg, südost- Gesamt b. a.w. über Hildesheim/Gal 2,0
wärts von Hildesheim verkehr genberg, Domäne
Marienburg
III. Schleswig-Holstein
B 76 Flensburg — Schleswig Flensburg (Brücke über Fahrzeuge 31.7. 53 über Stadtstraßen in
Eisenbahn) über 12 t Flensburg
B 199 Klixbüll — Flensburg Flensburg Gesamt 31.8.53 örtlich
verkehr
B 204 Itzehoe—Hade- Ottenbüttel Durchgangs 31.7. 53 Heiligenstedten— 10,0
marschen verkehr Krummendiek—Mehl-
bek—Kaaks
Heft 14 — 1953 250 VkBl Amtlicher Tei
Dauer Mehr
Bezeichnung
Gesperrte Strecke Gesperrt länge
Nr. des Stiaßenzuges der Umleitung
für
von — nach Gemarkung Sperrung km
IV. Bayern
B 2 Augsburg — Donau a) Gersthofen— Gesamt b. a. w. a) über Augsburg— 14,0
wörth Stettenhofen verkehr Affing—^Holzheim—
Rain (Lech)—■
Donauwörth
b) über Augsburg— 9,0
Lauterbrunn—
Wertingen—
Meitingen
b) Mertingen— Gesamt b. a. w. über Mertingen— 10,0
Auchsesheim verkehr Oberndorf—Gander-
kingen—Nordheim—
B 2
B 4 Bamberg —■ Coburg Breitengüßbach — Fahrzeuge b. a. w. über Breitengüßbach— 8,0
Rattelsdorf über 9 t Staffelstein — Gleusen
B 8 Regensburg Neu- Etterzhausen (Naab Fahrzeuge b. a. w. üb. B 15 Burglengen
markt (Opf.) brücke) über 16 t feld — Schwandorf —
B 85 — Amberg
B 12 Landsberg — München Landsberg— Gesamt b. a. w. über Landsberg— 3,5
Greifenberg verkehr Schwifting—Unter
finning—Öberschon-
dorf—Greifenberg
B 13 Reichertshofen—Pörn- Fahrzeuge b. a. w. über Ingolstadt — Son
Ingolstadt — München
bach über 9 t nenbrücke—Autobahn
anschlußstelle Man-
ching — Anschlußstelle
Langenbruck — Pörn-
bach
B 14 Nürnberg—V ohen- Unterköblitz— Fahrzeuge b. a. w.
nicht möglich
strauß Wernberg über 12 t
(Naabbrücke)
B 15 Regensburg—Markt Schwandorf Fahrzeuge b. a. w. Schwandorf — Auto
redwitz Marktredwitz über 12 t bahnanschlußstelle
Pegnitz/Feucht —● An
schlußstelle Berneck —
Marktredwitz
B 15 Marktredwitz — Hof Schönwald — Rehau Fahrzeuge b. a. w. üb. Selb (Ofr.)—Wei 21,0
über 12 t ßenbach — Großwen-
dem — Marktleuthen
— Kirchlamitz — Rehau
B 16 Günzburg—Dillingen Günzburg— Fahrzeuge b. a. w. Günzburg—Autobahn 45,0
Gundeifingen über 6 t anschlußstelle Ulm/
Leipheim—Ulm/Ost—
Herbrechtingen—
Giengen—Brenz—
Gundelfingen
B 16 Ingolstadt — Regens Donaubrücke in Voh Fahrzeuge b. a. w. über Vohburg — 6,0
burg über 4 t Wackerstein Pför-
burg
ring —Münchsmünster
B 19 Kempten—Neu/Ulm Memmingen—Heimer- Fahrzeuge b. a. w. Memmingen—Ungers- 15,0
tingen über 9 t hausen—Babenhausen
—Weißenhorn—
Pfaffenhofen—
Neu/Ulm
B 25 Feuchtwangen — Feuchtwangen— Fahrzeuge b. a. w. Feuchtwangen — Rei- 6,0
Rothenburg Insingen (Brücke über über 9 t chenbach — Schnell-
die Bundesbahn) dorf — Michelbach —
Wettringen — Insingen
B 27 Hammelburg — Kall Umgehungsstraße bei Gesamt b. a. w. Hammel bürg —
stadt Lager Hammelburg verkehr Wayersf eld — Höllrich
— Eußenheim — Karl
stadt
B 85 Passau — Tittling Passau—Patriching Fahrzeuge b. a. w. über Passau — Hackl 0,4
über 12 t berg—St. Korona—
Patriching
B 85 Regen—Obermitters Gesamt b. a. w. üb. Metten Ober- 3,0
Regen — Viechtach
dorf (Talbrücke) verkehr mittersdorf oder über
Reitmühle
b. a. w. über B 15 — Regens
B 85 Schwandorf—Cham Regenbürcke bei Ro- Fahrzeuge
ding über 18 t burg B 8 — Strau-
bing — B 20 bis Cham
VkBl Amtlicher Teil 251 Heft 14 — 1953
Bezeichnung Dauer Mehr
Gesperrte Strecke Gesperrt
Nr. des Straßenzuges der Umleitung länge
für
von — nach Gemarkung Sperrung km
B 299 Neustadt/D.—Beiln- Beilngries Fahrzeuge b. a. w. über Paulushofen—● 25,0
gries über 12 t Grampersdorf—
Denkendorf — Kinding
—Beilngries
B 300 Augsburg — Schroben Dasing — Aichach Fahrzeuge b. a. w. üb. Augsburg — Affing 8,0
hausen (Paarbrücke) in Dasing über 3 t — Petersdorf — Mot-
zenhofen — Aichach
B 300 Augsburg — Münchs Schrobenhausen Fahrzeuge b. a. w. über Schrobenhausen
münster über 3 t —Pfaffenhofen—Pörn-
bach
V. Hessen
B 3 Bensheim —Weinheim Bensheim— Gesamt b. a. w. über B 47 Bensheim— 6,0
Heppenheim verkehr Lorsch u. LIO Lorsch—
Heppenheim
B 3 Frankfurt/M.—^Bens-
heim Darmstadt Gesamt 30. 11. 53 über Stadtstraße in
(Ortsdurchfahrt) verkehr Darmstadt
B 26 Gr. Gerau — Dieburg
B 7 Kassel — Warburg Mönchehot—^Kalden Gesamt- 30.9. 53 a) In Ost-West-Richt. 10,9
verkehr für Fahrzeuge über
5 t von Abzw.
B 83 — Hofgeismar
u. LIO Hofgeismar
—Obermeiser,
b) in Ost-West-Richtg. 3,8
für Fahrzeuge unter
5 t von Abzweig.
B 85—^Burguffeln u.
LIIO Burguffeln —
Kalden,
c) in West-Ost-Richtg.
über LIIO u. LIO
Wilhelms thal—
Mönchehof
(Waldeslust)
B 8 Limburg — Alten Elz (Ortsdurchfahrt) Gesamt 31.8. 53 örtlich (frühere B 8)
kirchen verkehr
B 7 ötmannshausen — b. a. w. über LI O ötmanns- 1,0
Fahrzeuge
Kassel — Creuzburg über 1,5 t hausen — Hoheneiche
Witzenhausen—Bebra Hoheneiche (Wehre
B 27 brücke)
B 26 Mainz — Gr. Gerau Fahrzeuge b. a. w. über Kastei—Hoch 1,2
Gustavsburg
(Mainbrücke) über 12 t heim—Flörsheim—
Rüsselsheim—
Einmündung in B 26
B 27 Fulda — Brückenau Rothemann— Döllbach Gesamt 15. 8. 53 5,4
a) In Nordsüd-Richtg.
verkehr über Löschenrod—
Kerzell—Hattenhof
—Büchelberg—Zill-
bach—Döllbach,
8,2
b) in Süd-Nord-Richtg.
über Döllbach—
Thalau—Schmalnau
—Lütter—Eichen
zell—Bronnzell
b. a. w. über LIO Weilbach— 0,7
B 40 Mainz — Frankfurt a) Weilbach— Gesamt
Abzweigung B 54 verkehr Hofheim—B 40
b) Einmündung B 54— Gesamt 22. 8. 53 Abzweig. LIIO (Tank 1,0
Kreuzung LIO Hof verkehr stelle Weiß)—Hatters
heim/Hattersheim heim bis Einmündung
in B 40
B 42 Mainz —● Lorchhausen Mainz — Lorchhausen Lkw. b. a. w. Autobahn
— Köln über 5 t Frankfurt/M.—Köln
B 45 Michelstadt — Dieburg Höchst i. O.— Gesamt b. a. w. über LIIO und LIO 1,5
Heubach verkehr Höchst i. O.—Lengfeld
—Gr. Umstadt
B 54 Wiesbaden —Limburg Wiesbaden— Fahrzeuge 31.8. 53 über Wiesbaden— 5,0
Hahn über 3,5 t Schierstein—
Bad Schwalbach
VI. Rheinland-Pfalz
B 9 Bonn — Mainz Rolandswerth — Lkw. b. a. w. über B 257, B 50 und
Bingerbrück (Einbahn über 5 t andere
straße f. Lkw-Verkehr
in Nord-Süd-Riditung)
Heft 14 — 1953 252 VkBl Amtlicher Teil
Bezeichnung Dauer Mehr
Gesperrte Strecke Gesperrt
Nr. des Straßenzuges der Umleitung länge
für km
von — nach Gemarkung Sperrung
B 42 Beuel — Rüdesheim Rheinbreitbach—Kaub Lkw b. a. w. üb. Autobahn Köln
(Einbahnstraße f. Lkw- über 5 t Frankfurt a. M.
Verkehr in Süd-Nord-
Richtung)
B 270 Kaiserslautem — Wolfstein Fahrzeuge 30. 8. 53 a) für Fahrzeuge über
Lauterecken über 2 t 2 t Nutzlast in bei
den Richtungen üb.
Katzweiler—
Schallodenbach—
Niederkirchen—
Odenbach,
b) für alle anderen
Fahrzeuge aus Rich
tung Kaiserslautern
über Roßbach—Ein
öllen
VII. Baden-Württemberg
Auto Wendlingen — Stutt Sulzbachbrücke Gesamt b. a. w. über Denkendorf 0,6
bahn gart-Süd bei Denkendorf verkehr
B 3 Frankfurt/M a) Weinheim— Gesamt 31.8. 53 über Weinheim— 8,0
Karlsruhe Leutershausen verkehr Viernheim—Heddes
heim—Leutershausen
b) Bensheim—Heidel Fahrzeuge b. a. w. Autobahn Darmstadt 15,0
berg (Apfelbach über 16 t —Heidelberg
brücke in Groß
sachsen)
B 10 Vaihingen — Durlach Autobahnanschluß Durchgangs b. a. w. über Autobahn Stutt 5,0
stelle Pforzheim/Ost— verkehr gart—Karlsruhe
B 35 bei Illingen
B 10/35 Stuttgart — Bruchsal Autobahnanschluß Durchgangs b. a. w. über Autobahn Stutt 16,0
stelle Stuttgart/Nord verkehr gart —● Pforzheim / Ost,
—Bretten B 10—Pforzheim— u.
B 294—Bretten
B 14 Tuttlingen — Rottweil Spaichingen Fahrzeuge 15. 9. 53 über Tuttlingen— 10,0
über 2,5 t Seitingen—Schura—
Trossingen—Aldingen
—B 14
B 28 Reutlingen — Ulm Reutlingen— Gesamt 31.7. 53 a) In Richtung Reut
Metzingen verkehr lingen—Metzingen
über Eningen
b) in Richtung Metzin
gen—Reutlingen
über Gondelfingen
c) für den Fernverkehr
in Richtung Nürtin
gen—Tübingen über
Neckartaistraße
B 36 Mannheim — Karls Neudorf — Karlsruhe Fahrzeuge b. a. w. a) für Fahrzeuge über 3,5
ruhe über 8 t 8 t bis 16 t über Neu
dorf — B 35 — LI O bis
Einmündung B 36
b) für Fahrzeuge über 9,0
16 t über Neudorf —
B 35 — Autob. Bruch
sal — Karlsruhe — BIO
— Mühlburg
B 44 Mannheim — Lampert Mannheim — Waldhof Fahrzeuge b. a. w. Friedrich-Ebert-Brücke
heim (Jungbuschbrücke in über 12 t in Mannheim
Mannheim)
B 314 Stühlingen — Weizen—Randen Fahrzeuge 30. 9. 53 über Weizen — Bonn 41,0
Singen a. H. (Wutachbrücke in über 12 t dorf Hüfingen—
Grimmeishofen) Randen
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
(VkBl 1953, S. 248) Dr.-Ing. Kunde