VkBl Nr. 14 1953

Verkehrsblatt Nr. 14 1953

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Verkehrsblatt
      Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
                                       (VkBl)


                                            I     INHALTSVERZEICHNIS
                                                                           /
                                                                                                  II
                                                                                                  I»




                                                         Amtlicher Teil
                   Nr.                                            VkBl 1953                                           Seite
                   199 10.7. 1953 Personalnadirichten                                                                   244
                   200 10.7.1953 Personalnadirichten                                                                    244
                   201 13.7. 1953 Dbernahme des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-
                                   Bundesamtes auf das Land Berlin vom 14. Januar 1953 . . . .                          244
                   202 14.,7..1953 Sicherheit des Straßenverkehrs; hier: § 32a StVZO . . . . .                          244
                   203 16. 7. 1953 Verordnung TS Nr. 7/53 über eine Fünfzehnte Anordnung über
                                   den Reichskraftwagentarif . . . . . .                                                244
                   204 15. 7. 1953 Richtlinien über die Zulassung von Frachtenprüfstellen                               244
                   205 16.7.1953 Reichskraftwagentarif, Teil V, Frachtsatzzeiger                                        247
                   206 6. 7. 1953 Verkehrsfreigabe der Autobahnteilstrecke Burscheid—Lennep                             247
                   207 1.7.1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 3 , . . . . .                                         247
                   208 10.7. 1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 14                                                  247
                   209 13. 7. 1953 Aufhebung einer Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 16 . . .                           247
                   210  1.7.1953 Aufhebung der Sperrung auf.der Bundesstraße Nr. 26          . . .                      247 ■
                   211  7. 7. 1953 Aufhebung einer Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 83 .                               247
                   212 10.7.1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 199                           '.                     247
                   213 1.7.1953 Sperrung aut der Bundesstraße Nr. 204                                                   247
                   214 13.7. 1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 209                                                 248
                   215 9. 7. 1953 Aufhebung von Sperrungen auf der Bundesstraße Nr. 221 .                               248
                   216 15.7.T953 Sperrung auf der Bundesstraße: Nr. 255 . . . . . . .                                   248
                   217 14.7.1953 Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 270 . . . .                                          248
                   218 15. 7. 1953 Verkehrsbeschränkung auf der Bundesstraße Nr. 314 . . . .                            248
                   219  1.7.1953 Straßensperrungen . . . . . . . . . . . . .                                            248
                   220 25.7. 1953 Erlaß über die Bezeichnung (Jes Wasserstraßen-Maschinenamtes
                                   in Rendsburg     . . . . . . . . . .                                                 253
                  221   1.7. 1953 Schifferdienstbücher                                                                  253
                   222 11.7.1953 Bekanntmachung der neuen Regelung des Antragverfahrens im
                                   Bereich der Seeschiffahrt für Bescheinigungen nach § 7d Abs. 2
                                   des Einkommensteuergesetzes                                                          253
                   223 3.7. 1953 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung über die Kennzeichnung von
                                   Fischereifanggeräten                                                                 253
'w'              . 224 14.7. 1953 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung Bekanntmachung Nr. 4 für die
                                   Lahnschiffahrt                                                                       253
                   225 31.7. 1953 Verordnung über das Baden in der Bundeswässerstraße Main im
                                   Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Würzburg . . .                          254
                   226 31. 7. 1953 Beschluß des Frachtenausschusses Bremen                                              254
                   227 31. 7. 1953 Beschluß des Frachtenausschusses für den Rhein vom 15. 4. 1953 .                     254

                   227a 31. 7. 1953 Aufbietung in Verlust geratener Kraftfahrzeug(Anhänger)briefel 270 a
                   227b 31.7.1953 Aufbietung in Verlust geratener KraftfahrzeugiAnhängerischeine} bis
                   227c.31. 7. 1953 Aufbietung in Verlust geratener Führerscheine .             . 270u


                                                   Nichtamtlicher Teil
                   Zeitsdiriftensdiau:                        Seite        BUcherschau;                               Seite
                      Übersicht                                 262            Neuerscheinungen                         268
                       Auslese                                  265            Buchbesprechungen .                      268
                                                 Rechtsprechung .                      269


      7. Jahrgang                                Ausgegeben zu Bonn am 31. luli 1953                                            Heft 14


      Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des VerJrehrsblattes wollen Postbezieher sidi lediglidi an die liefernden Postämter wenden
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Heft 14 — 1953                                                   244                                  VkBl Amtlicher Teil




                                                    AMTLICHER TEIL

Nr. 199    Personalnachrichten — Auszeichnung.                     Nr. 203       Verordnung TS Nlr. 7/53 über eine Fünf
                                                                                 zehnte Anordnung über den Reichskraft
                                  Bonn, den 10. Juli 1953
                                  Z 1 Pov E 9/233 Bp/53                          wagentarif.
                                                                                                  Bonn, den 16. Juli 1953
   Der Herr Bundespräsident hat dem Ministerialdirigen                                            Stv 3 — 10 299 V/53
ten a. D. Geh. Regierungsrat Dr. jur. Fritz Müller in An             Nachstehend wird die Verordnung TS Nr. 7/53 über
erkennung seiner Verdienste um die Gestaltung des deut             eine Fünfzehnte Anordnung über den Reichskraftwagen
schen Straßenverkehrsrechts das Große Verdienstkreuz
                                                                   tarif nachrichtlich bekanntgegeben. Die Verordnung ist
des Verdienstordens der'Bundesrepublik Deutschland ver
                                                                   im Bundesanzeige-r Nr. 139 vom 17. Juli 1953 Seite
liehen.                                                            verkündet.
                        Der Bundesminister für Verkehr                                      Der Bundesminister für Verkehr
                                           Im Auftrag                                                    Im Auftrag
                                        Dr. C 1 a u s s e n                                             S tr a u 1 i n o
(VkBl 1953 S. 244)                                                 (VkBl 1953 S. 244)
                                                                                 Verordnung TS Nr. 7/53 über eine
Nr. 200    Personalnachrichten — Auszeichnung.                         Fünfzehnte Anordnung über den Reichskraftwagentarif
                                                                                        Vom 17. Juli 1953
                                   Bonn, den 10. Juli 1953
                                  Z 1 Pov E 9/105 B 53 II             Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Güterkraftverkehrs
                                                                    gesetzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 697)
  Der Herr Bundespräsident hat dem Generaldirektor der              sowie der §§ 2 und 3 des Preisgesetzes vom 10. April 1948
Julius Berger-Tiefbau AG. in Wiesbaden, Dr.-Ing. E. h.              (WiGBl. S. 27) / 3. Februar 1949 (WiGBl. S. 14) / 21. Januar
Ernst Martens, in Anerkennung seiner Verdienste um die              1950 (Bundesgesetzbl. S. 7) / 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl.
Förderung der deutschen Bauwirtschaft im In- und Aus                S. 274) '/ 25. September 1950 (Bundesgesetzbl. S. 681) /
land das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der               23. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. S. 824) / 29. März 1951
Bundesrepublik Deutschland verliehen.                               (Bundesgesetzbl. I S. 223) in der durch § 37 des Gesetzes
                         Der Bundesminister für Verkehr             über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft
                                                                    vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7) ergänzten
                                           Im Auftrag
                                                                    Fassung wird folgendes verordnet;
                                        Dr. C 1 a u s s e n
                                                                                                 § 1
(VkBl 1953 S. 244)
                                                                      Die Frachtsätze des Reichskraftwagentarifs für Ladun
                                                                    gen der, Klassen A bis D werden wie folgt ermäßigt:
                                                                                         Klasse A um 20 Vo,
Nr. 201     Übernahme'des Gesetzes über die Errich                                       Klasse B um 16 “/o,
            tung eines Kraftfahrt-Bundesamtes auf das                                    Klasse C um 13 “/o,
            Land Berlin vom 14. Januar 1953.                                             Klasse D um 10 Vo,
                                   Bonn, den 13. Juli 1953          höchstens jedoch auf die entsprechenden Frachtsätze der" .
                                   Stv 1 — 321/62/52 — III          Klasse E;'im übrigen'dürfen die Frachtsätze einer höheren
                                                                    Klasse nicht niedriger sein als die entsprechenden Fracht
  Am 9. Januar 1953 hat das Abgeordnetenhaus des Lan                sätze der nächstniedrigereni Klasse.
des Berlin das Gesetz zur Übernahme des Gesetzes über                                            § 2
die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 4. Au              - Die Frachtsätze.der nach § 1 ermäßigten Klasse A gel
gust 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 488) beschlossen. Der               ten auch für die Beförderung lebender Tiere.
Regierende Bürgermeister des Landes Berlin hat das Ge                                            §3
setz am 14. Januar 1953 verkündet. Es ist in Nr. 4 des                 Weitere Einzelheiten der Maßnahmen nach § 1 bestim- ,
Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin vom 22. Januar            men die Tarife.
1953 veröffentlicht.                                                                             § 4
                         Der Bundesminister für Verkehr                Nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom
                                          Im Auftrag                4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit
                                         Schumann                   § 105 des Güterkraftverkehrsgesetzes gilt diese Verord
                                                                    nung auch im Lande Berlin, jedoch nicht für Beförde
(VkBl 1953 S. 244)
                                                                    rungsleistungen zwischen der Bundesrepublik Deutsch
                                                                    land und Berlin.                       <
                                                                                                 § 5
Nr. 202     Sicherheit des Straßenverkehrs;
                                                                         Diese Verordnung tritt am 1. August 1953 in Kraft und
            hier: § 32a StVZO.
                                                                       am 31. Dezember 1954 außer Kraft.
                                       Bonn, den 14. Juli 1953
                                                                       Bonn, den 17. Juli 1953.
                                       Stv 2 Nr. 12 116 K/53
                                                                           Der Bundesminister          Der Bundesministe'r
   Nachdem § 32a StVZO am 1. April ds. Js. in Kraft ge                         für-Verkehr                für Wirtschaft
treten ist, hat sich der Straßenverkehr daran gewöhnt,                         Seebohm                   ln Vertretung
daß Lastkraftwagen höchstens einen Anhänger mitführen.                                            m. d. W. d. G. b. W e s t r i c k
Namentlich die Radfahrer, die von einem Lastzug über                   (VkBl 1953 S. 244)
holt werden, rechnen jetzt nicht mehr damit, daß ein zwei- ,
ter Anhänger folgt.                                                    Nr. 204    Richtlinien über die Zulassung
   Vereinzelte Durchbrechungen der Regel würden eine                              von Frachtenprüfstellen.
starke Gefährdung des Straßenverkehrs, insbesondere                                                     Bonn, den 15. Juli 1953
                                                                                                       — Stv 3 — 10300 F/53—
der Radfahrer, mit sich bringen.
                                                                         Nachstehend werden die am 5. Juni 1953 vom Ver
  Es ist daher nicht in Aussicht genommen, Ausnahmen
von § 32a StVZO zu genehmigen.                                         waltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr
                                                                       beschlossenen Richtlinien für die Zulassung von Frachten
                         Der Bundesminister für Verkehr                prüfstellen bekanntgegeben.
                                           Im Auftrag                                            Der Bundesminister für Verkehr
                                          S tr a u 1i n o                                                   Im Auftrag
                                                                                                           S tr au1 in o
2

Vkbl Amtlicher Teil                                         245                                            Heft 14 —1953


  Richtlinien für die Zulassung von Frachtenprüfstellen       Treffen beide Voraussetzungen nicht in einer Person
  Aufgrund des § 63 Abs. 2 Nr. 7 GüKG hat der Ver             zusammen, so muß mindestens je eine der beiden Vor
waltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr        aussetzungen bei je einem leitenden Angestellten nach
(Bundesanstalt) in seiner Sitzung vom 5. Juni 1953 fol        gewiesen werden.
gende Richtlinien für die Zulassung von Frachtenprüf            (2) Die Kenntnisse auf dem Gebiet des Tarifwesens
stellen (§§ 58 Abs. 2, 59 Abs. 1 GüKG) beschlossen;           sollen durch eine mehrjährige Tätigkeit als Tarifeur bei
                Erster Abschnitt                              einem größeren Verkehrsunternehmen, der Deutschen
                                                              Bundesbahn, einer Organisation der Verkehrswirtschaft,
                Verfahren der Zulassung                       einer Industrie- und Handelskammer oder bei einem
                          § 1                                 Frachtenbüro erworben und durch Zeugnisse nachge
                        Antrag                                wiesen sein. Ein anderer Nachweis kann zugelassen
                                                              werden.
  (1) Der Antrag auf Zulassung als Frachtenprüfstelle ist
auf einem Formblatt (Anlage 1) über die für den Sitz            (3) Die fachliche Eignung kann angenommen werden,
des Antragstellers zuständige Außenstelle oder unmittel       v/enn eine der in Abs. 1 genannten Personen Frachten-
bar bei der Zentrale der Bundesanstalt einzureichen.          abrechnungs- und Tarifüberwachungsaufgaben mindestens
  (2) Die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr kann         zwei Jahre lang ohne Unterbrechung vor Inkrafttreten
                                                              des GüKG wahrgenommen hat.
zur Prüfung des Antrages Ermittlungen anstellen, insbe
sondere Betriebsprüfungen vornehmen.                            (4) Das mit der Frachtenprüfung befaßte Personal des
                                                              Antragstellers muß ausreichende Kenntnisse auf dem Ge
                          § 2                                 biet des Tarifwesens nachweiseri. Einen Nachweis kann
                       Zulassung                              die Bundesanstalt jederzeit fordern. Ergibt eine Nach
  Die Zulassung erfolgt durch Aushändigung einer Ur           prüfung mangelnde fachliche Eignung der Sachbearbeiter
kunde.                                                        so kann die Bundesanstalt den Fortbestand der Zulassung
                         § 3                                  von der Beseitigung der festgestellten Mängel abhängig
                      Ablehnung                               machen.
  Die Ablehnung des Antrages erfolgt durch Zustellung                                    § 7
eines schriftlichen Bescheides unter Angabe der Gründe                          Interessenkollission
und einer Rechtsmittelbelehrung (§ 14).                         Die Zulassung als Frachtenprüfstelle ist ausgeschlossen,
               Zweiter Abschnitt                              wenn eine offenbare Interessenkollission vorliegt. Dies
                                                              gilt insbesondere dann, wenn
            Voraussetzungen der Zulassung                       a) der Antragsteller, bei juristischen Personen die
                         § 4                                        hauptamtlich leitenden oder die mit der Frachten
           Mindestzahl der Prüfungsaufträge                         prüfung befaßten Personen selbst als Unternehmer
  Die Zulassung als Frachtenprüfstelle erfolgt nur, wenn            oder Angestellte eines Betriebes in der Verkehrs-
der Antragsteller den Auftrag zur Frachtenvorprüfung                wirtscbaft tätig sind oder
lür mindestens insgesamt 100 Genehmigungen für den              b) im Betriebe des Antragstellers zugleich Frachten
Güter- und Möbelfernverkehr nachweist.                              prüfungsaufträge der verladenden Wirtschaft aus
                                                                    geführt werden.
                          § 5
              Persönliche Zuverlässigkeit                                      Dritter Abschnitt

  (1) Die gemäß § 59 Abs. la GüKG für die Zulassung                        Pflichten der Frachtenprüfstellen
erforderliche Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn die                                  § 8
mit der Frachtenprüfung befaßten Personen                                      . Geheimhaltungspflicht
  a) ein Verbrechen oder ein solches Vergehen begangen          (1) Personen, die weder mit der Frachtenprüfung be
     haben, das sie der Übernahme einer im staatlichen        faßt noch für diese verantwortlich sind, — auch leitendem
     Interesse liegenden Prüfungsaufgabe unwürdig er          Personal, Mitgliedern des Vorstandes oder Aufsichts
     scheinen läßt und deswegen zu einer Strafe rechts        rates     darf Einblick in die Frachtunterlagen und Ab-
     kräftig verurteilt worden sind,                          rechnungen nicht gewährt werden.
  b) wegen erheblicher Verstöße gegen Tarifvorschriften         (2) Die mit der Frachtenprüfung befaßten Personen
     mehrfach mit Bußgeldern belegt oder gegen sie            sind zur Wahrung des Geschäfts- und Berufsgeheimnisses
     wegen Steuerordnungswidrigkeiten (§ 413 RAO) in          zu verpflichten.
     Hinsicht auf das Beförderungssteuergesetz und die                                 § 9
     dazu erlassenen Durchführungsverordnungen mehr                            Verpflichtungsschein
     fach Steuerstrafbescheide (§ 447 RAO) rechtskräftig        (1) Vor Aushändigung der Zulassungsurkunde ist dem
     erlassen worden sind.
                                                              Antragsteller durch Zwischenbescheid die Einsendung
  (2) Die Zuverlässigkeit kann verneint werden, wenn          eines vollzogenen Verpflichtungsscheines (Anlage 2) auf
über das Vermögen der antragstellenden natürlichen            zugeben.
oder juristischen Person(en) in den letzten 5 Jahren vor        (2) Die Aushändigung der Zulassungsurkunde darf erst
Stellung des Antrages ein Konkursverfahren eröffnet           nach Erfüllung der Auflage vorgenommen werden.
oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt, der
                                                                (3) Verpflichtungsscheine später eingestellten Perso
Offenbarungseid geleistet oder die Erklärung zur Ab
                                                              nals sind von der Frachtenprüfstelle unaufgefordert und
wendung des Offenbarungseides abgegeben worden ist.           unverzüglich der Bundesanstalt einzureichen.
  (3) Die Bundesanstalt hat diejenigen Auskünfte von
den Verwaltungs- und Steuerbehörden einzuholen, die                                     § 10
zu einer Prüfung darüber erforderlich sind, ob einer der                     Meldung von Nebenstellen
in Abs, 1 aufgeführten Verneinungsgründe vorliegt. Sie          (1) Nebenstellen, Außenstellen und Filialen der Fradi-
hat insbesondere einen Strafregisterauszug über die in        tenprüfstellen sind der Bundesanstalt zu melden.
Abs. 1 genannten Personen einzuholen.                             (2) Die Meldung hat zu enthalten:
                           §6                                     a) Sitz und genaue Anschrift,
                    Fachliche Eignung                             b) Name des Geschäftsführers oder leitenden Ange
                                                                      stellten,
  (1) Die gemäß § 59 Abs. la GüKG erforderliche fachliche
                                                                  c) Zahl der Genehmigungen, für die Frachtenprüfungs
Eignung ist als erwiesen anzusehen, wenn der Antrag                  aufträge vorliegen.
steller für sich oder bei juristischen Personen für die
jenigen leitenden Angestellten, die mit der Frachten                                     § 11
prüfung befaßt sind,                                                               Geschäftsbereich
  a) eine mehrjährige kaufmännische Tätigkeit an ver            Erstreckt sich der Geschäftsbereich einer Frachtenprüf
      antwortlicher Stelle sowie insbesondere
                                                              stelle über mehrere Länder, so sind die Frachtunterlagen
  b) umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Tarif           der jeweils für den Sitz des Unternehmens zuständigen
      wesens nachweist.
                                                              Außenstelle der Bundesanstalt vorzulegen.
3

Heft 14—1953                                                246                                    VkBI Amtlicher Teil


               Vierter Abschnitt                              13) Ist gegen einen der mit der Frachten
                         § 12                                     prüfung Befaßten seit 1948 wegen
                     Überwachung                                  eines Verstoßes gegen Tarifvorschrif
  Die Bundesanstalt kann jederzeit das Fortbestehen der           ten eine Geldbuße verhängt worden?
für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen und          14) Ist über das Vermögen der Firma,
die Einhaltung der für die Durchführung der Frachten              eines der Inhaber, des gesetzlichen
prüfung erlassenen Richtlinien überprüfen, insbesondere           Vertreters oder Geschäftsführers in
Betriebsprüfungen durchführen.                                    den letzten 5 Jahren vor Antragstel
                         § 13                                     lung der Konkurs eröffnet oder die
               Entziehung der Zulassung                           Eröffnung mangels Masse abgelehnt
                                                                  worden?
  Im Falle der Entziehung der Zulassung gemäß § 59
Abs. 1 Satz 2 GüKG stellt die Bundesanstalt der Frachten      15) Hat eine der vorstehenden Personen
prüfstelle einen Entziehungsbescheid zu, in dem sie               innerhalb der letzten 5 Jahre den
  a) zur unverzüglichen Rückgabe der Zulassungsurkunde,           Offenbarungseid geleistet oder die
  b) zur Unterlassung jeder weiteren Tätigkeit auf dem            Erklärung zur Abwendung des Offen
      Gebiete der Frachtenprüfung im Sinne des § 58               barungseides abgegeben?
      GüKG auffordert.
                                                              16) Durch welche Unterlagen wird der
                          § 14                                    Nachweis der fachlichen Eignung der
                      Rechtsmittel                                mit der Frachtenprüfung befaßten
  Gegen die Ablehnung des Zulassungsantrages (§ 3) und            verantwortlichen Personen erbracht
den Entziehungsbescheid (§ 13) kann der Betroffene inner          (§ 6 der Richtlinien)?
halb eines Monats nach Zustellung Einspruch bei der                  a) Tätigkeit in Spedition, Güterkraft
Bundesanstalt einlegen.                                                 verkehr, sonstigen Verkehrsbetrie
                                                                        ben oder -Organisationen?
                                                 Anlage 1
                                                 Blatt 1             b) Art und Dauer dieser Tätigkeit?
                       Antrag                                                                                     Anlage 1
          auf Zulassung als Frachtenprüfstelle                                                                    Blatt 3
            gemäß §§ 58 Abs. 2, 59 GüKG                       17) Wieviel Personal ist bei dem Antrag
 I. d                                                             steller mit der Frachtenprüfung be
                                                                  faßt?
   in
                                                              18) Für wieviel Genehmigungen liegen
    Hiermit beantrage ich / beantragen wir                        Prüfungsaufträge vor?
    die Zulassung als Frachtenprüfstelle
                                                              19) Betreibt eine der mit der Frachten
Soweit der Raum zur Beantwortung nicht ausreicht, sind            prüfung befaßten Personen (Leiter
die Angaben auf einem besonderen Blatt beizufügen.                und Angestellte) Güter- oder Möbel
In der Antwortspalte ist auf die Anlage hinzuweisen.              fernverkehr mit eigenen Kraftfahr
            Mit Schreibmaschine ausfüllen!                        zeugen oder gehört er einem Unter
                                                                  nehmen des Güter- oder Möbelfern
 II. Angaben gemäß Richtlinien für die Zulassung von              verkehrs als Angestellter an?
     Frachtenprüfstellen vom
                                                              20) Sind alle mit der Frachtenprüfung be
 1) Genaue Bezeichnung der Firma                                  faßten Personen in der Frachtenprüf
 2) Rechtsform                                                    stelle hauptamtlich tätig?
    gerichtlich eingetragen;                                      III. 1) Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit
    Aktenzeichen, Amtsgericht                                             der vorstehenden Angaben.
3) Inhaber (Name, Vorname), Geb.-                                      2) Ich ermächtige die Bundesanstalt für den Güter
   Datum und -ort, jetzige Anschrift                                      fernverkehr, von dem zuständigen Finanzamt Aus
4) Gesetzliche(r) Vertreter                                               künfte über Steuerstrafen des Unternehmens,seiner
                                                                          Inhaber, gesetzlichen Vertreter und Geschäfts
5) Welche Geschäftszweige werden
                                                                          führer einzuholen, soweit sie sich auf das Beför
   neben der Frachtenprüfung betrieben?
                                                                          derungssteuergesetz beziehen.
6) Wird auch Frachtenprüfung im Auf                                       Ich entbinde das Finanzamt insoweit von seiner
   trag der verladenden Wirtschaft vor                                    Geheimhaltungspflicht.
   genommen?
7) Wurde bisher Frachtenprüfung im                                    (Firmenstempel)               (Unterschrift)
   Auftrag von Unternehmern des Güter                                                            , den
   od.Möbelfernverkehrs vorgenommen?
   Seit wann?                                                                                                 Anlage 2
                                                                                    Verpflichtung
                                                 Anlage 1     Hierdurch verpflichte ich mich,
                                                 Blatt 2      1) die Richtlinien der Bundesanstalt für den Güterfern
8) Name, Geburtstag, -ort und jetzige                            verkehr für die Durchführung der Frachtenprüfung
   Anschrift der mit der Frachtenprüfung                         einzuhalten (§ 59 Abs. Ib GüKG),
   Befaßten                                                   2) über die mir durch die Frachtenprüfung bekannt
9) Sind Inhaber oder mit der Frachten                            gewordenen Tatsachen gegenüber Dritten strengstes
    prüfung Befaßte vorbestraft (§ 5 der                         Stillschweigen zu bewahren (§ 59 Abs. 2 GüKG),
    Richtlinien)?                                             3) die mir zur Frachtenprüfung zugänglich gemachten
    Gegebenenfalls welche Strafen?                               Unterlagen und die daraus erstellten Abrechnungen
                                                                 vor Dritten geheim zu halten (Dritte im Sinne dieser
10) Welches Amtsgericht ist für den Sitz
                                                                 Verpflichtung sind alle Personen, die innerhalb oder
    der Firma zuständig?
                                                                 außerhalb der Frachtenprüfstelle nicht unmittelbar mit
11) Ist gegen einen der mit der Frach                            der Frachtenprüfung befaßt sind).
    tenprüfung Befaßten seit 1948 wegen
                                                              (Die Verpflichtungserklärung ist zu unterschreiben von
    Steuerordnungswidrigkeiten in Hin
                                                              dem Inhaber, gesetzlichen Vertreter, Geschäftsführer und
    sicht auf das Beförderungssteuer
                                                                      allen mit der Frachtenprüfung Befaßten).
    gesetz ein Steuerstrafbescheid er
    lassen worden?                                            Name               Dienststellung            Unterschrift
12) Welches Finanzamt ist für die Firma                       (mit Schreibmaschine auszufüllen)
    zuständig?                                                (VkBI 1953 S. 244)
4

VkBl Amtlicher Teil                                      247                                            Heft 14 — 1953


Nr. 205   Reichskraftwagentarif, Teil V,                     Nr. 209     Aufhebung einer Sperrung
          Frachtsatzzeiger.                                              auf der Bundesstraße Nr. 16.
                             Bonn, den 16. Juli 1953
                             StV 3 — 10 094 V/53                                         Bonn, den 13. Juli 1953
                                                                                         StB 4 — Bas — 20 385 M 53
  Unter Bezugnahme auf § 1 und § 3 der Fünfzehnten An
                                                               Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministe
ordnung über den Reichskraftwagentarif vom 17. Juli          rium des Innern in München teilt mit:
1953 (Bundesanzeiger Nr. 139 vom 17. Juli 1953) wird
nachstehend der Teil V           „II. Frachtsatzzeiger für     Die Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 16 zwischen
Ladungen“ — des Reichskraftwagentarifs in der vom            Dillingen und Donauwörth ist nach Fertigstellung der
1. August 1953 an gültigen Fassung veröffentlicht. Der       Wörnitzbrücke in Donauwörth aufgehoben worden.
im Verkehrshlatt 1952 S. 271 ff abgedruckte „II. Fracht                               Der Bundesminister für Verkehr
satzzeiger für Wagenladungssendungen" tritt mit Ablauf
des 31. Juli 1953 außer Kraft, ebenso die Frachtsätze                                           Im Auftrag
der Klasse A des im Verkehrsblatt 1952 S. 363 ff. abge                                       Dr.-Ing. Kunde
druckten Frachtsatzzeigers, die zur Errechnung der Frach     (Vkbl 1953, S. 247)
ten für lebende Tiere weiter galten.
                                                             Nr. 210     Aufhebung der Sperrung
                         Der Bundesminister für Verkehr
                                                                         auf der Bundesstraße Nr. 26.
                                   Im Auftrag
                                                                                         Bonn, den 1. Juli 1953
                                  S tr a u 1 i n o
                                                                                         StB 4 — Bas — 20 352 M 53
    (Tabellen Frachtsatzzeiger siehe Seite 255—261)
                                                               Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministe
(Vkbl 1953, S. 247)                                          rium des Innern in München teilt mit;
                                                               Die Sperrung der Mainbrücke in Karlstadt im Zuge der
Nr. 206   Verkehrsfreigabe der Autobahnteilstrecke           Bundesstraße Nr. 26 ist mit Wirkung vom 12. 6. 1953
          Burscheid—Lennep.                                  aufgehoben.
                                                                                    Der Bundesminister für Verkehr
                            Bonn, den 6. Juli 1953
                            StB 1 — Bai — 20 371 Vm 53                                          Im Auftrag
                                                                                             Dr.-Ing. Kunde
  Am 15. 7. 1953 wird die 14 km lange Teilstrecke Bur
                                                             (Vkbl 1953, S. 247)
scheid—Lennep der Bundesautobahn Leverkusen—Lennep
nach Wiederaufbau der kriegszerstörten Brücken über das
Mebusmühlental und das Bruchermühlental dem Verkehr          Nr. 211     Aufhebung einer Sperrung
                                                                         auf der Bundesstraße Nr. 83.
wieder übergeben.
  Damit ist die gesamte Strecke vom Abzweig von der                                      Bonn, den 7. Juli 1953
Bundesautobahn Ruhrgebiet—Köln bei Leverkusen bis zur                                    StB 4 — Bas — 20 366 D 53
Anschlußstelle Remscheid/Lennep wieder in ganzer Länge
                                                               Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes
zweibahnig befahrbar.
                                                             Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf teilt mit:
                        Der Bundesminister für Verkehr
                                                               Die Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 83 Höxter—
                                    Im Auftrag               Beverungen, zwischen Godelheim und Wehrden ist nach
                                 Dr.-Ing. Kunde              Fertigstellung der Straßenbrücke über die Nethe auf
(Vkbl 1953, S. 247)                                          gehoben worden.
                                                                                     Der Bundesminister für Verkehr
Nr. 207   Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 3.                                                  Im Auftrag
                             Bonn, den 1. Juli 1953                                          Dr.-Ing. Kunde
                             StB 4 — Bas — 20 241 Stu 53     (Vkbl 1953, S. 247)

  Das Innenministerium Baden-Württemberg, Abteilung
                                                               Nr. 212   Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 199.
für Verkehr in Stuttgart teilt mit:
  Die Bundesstraße Nr. 3 zwischen Weinheim und Heidel                                    Bonn, den 10. Juli 1953
                                                                                         StB 4 — Bas      20 152 Ki 53
berg ist von Weinheim bis Leutershausen wegen Bau
arbeiten für den Gesamtverkehr vom 1. 7. 1953 — 30. 8.         Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes
1953 gesperrt.                                               Schleswig-Holstein in Kiel teilt mit;
  Umleitung über B 38 Weinheim — Viernheim      LIO —          In Abänderung der Bekanntmachung vom 7. Mai 1953
Heddesheim — LIO     Leutershausen.                          ist die Bundesstraße Nr. 199 zwischen Klixbüll und Flens
                         Der Bundesminister für Verkehr      burg in der Gemarkung Flensburg wegen Gleisumbau
                                                             arbeiten an der schienengleichen Kreuzung in km 3,5 nun
                                    Im Auftrag               mehr bis 3l. 8. 1953 für den Gesamtverkehr gesperrt.
                                 Dr.-Ing. Kunde
                                                                Umleitung örtlich.
(Vkbl 1953, S. 247)                                                                   Der Bundesminister für Verkehr
                                                                                                Im Auftrag
Nr. 208    Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 14.
                                                                                             Dr.-Ing. Kunde
                             Bonn, den 10. Juli 1953         (Vkbl 1953, S. 247)
                             StB 4 — Bas — 20 257 Stu 53

  Das Innenministerium Baden-Württemberg, Abt. für             Nr. 213   Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 204.
Verkehr, in Stuttgart teilt mit;                                                      Bonn, den 1. Juli 1953
  Die Bundesstraße Nr. 14 zwischen Tuttlingen und Rott                                StB 4 — Bas     20 145 — Ki 53
weil ist in der Ortsdurchfahrt Spaichingen wegen Bau
                                                                 Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes
arbeiten für Fahrzeuge über 2,5 t Gesamtgewicht bis
15. 9. 1953 gesperrt.                                          Schleswig-Holstein in Kiel teilt mit:
  Umleitung über LIO u. LIIO Tuttlingen — Seitingen —            Aus Anlaß der Reparaturarbeiten an der Grünenthaler
                                                               Hochbrücke im Zuge der B 204 Heide        Itzehoe im
Schura — Trossingen — Aldingen — B 14.
                                                               Streckenabschnitt Albersdorf — Hademarschen sind fol
                         Der Bundesminister für Verkehr        gende Sperrungen vorgesehen;
                                    Im Auftrag                 a) 22. 6. — 2. 8. 1953 halbseitige Sperrung und Durch
                                 Dr.-Ing. Kunde                   schleusen des Verkehrs ohne jegliche Gewichtsbe
(Vkbl 1953, S. 247)                                               schränkung in beiden Richtungen.
5

Heft 14 — 1953                                               248                                   VkBl Amtlicher Teil


 b) 3. 8. — 20. 10. 1953 ebenfalls halbseitige Sperrung, je     Nr. 216       Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 255.
    doch mit Gewichtsbeschränkung, und zwar Durch                                            Bonn, den 15. Juli 1953
    schleusung des Verkehrs in beiden Richtungen für                                         StB 4 — Bas — 20 146 Mz/53
    Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 1,5 t.
    Schwerere Fahrzeuge müssen wie folgt umgeleitet               Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, Ministerium für
    werden:                                                     Wirtschaft und Verkehr in Mainz, teilt mit:
                                                                  Die Bundesstraße Nr.255 zwischen Montabaur undRenne-
    Aus Richtung Ost nach West
                                                                rod ist von Boden bis zur Bundesstraße Nr. 8 bei Hahn
    Von Itzehoe über Hademarschen, Holstenniendorf,
    Fähre Hohenhörn (Tragf. 20 t für Lkw. bis 15m Länge),       wegen Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr vom 8. 7.
    Schafstedt, Albersdorf.                                     bis 5. 9. 1953 gesperrt.
    Aus Richtung West nach Ost                                    Umleitung über LIO Boden — Meudt — Herschbach und
                                                                B 8 — Herschbach — Hahn — B 255.
    Von Heide über Albersdorf, Schafstedt, Fähre Hohen
    hörn (Tragt. 20 t für Lkw. bis 15 m Länge), Holsten                                       Der Bundesminister für Verkehr
    niendorf, Hademarschen.                                                                             Im Auftrag
   Während der Gesamtbauzeit ist in 24 Nächten eine                                                  Dr.-Ing. Kunde
Sperrung für den gesamten Verkehr vorgesehen, zwecks            (VkBl 1953, S. 248)
Entladung von Baustoffen.
  Die Vollsperrung erfolgt dann im Einvernehmen mit             Nr. 217       Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 270.
der örtlichen Verkehrspolizei, die in diesen Nächten zu                                      Bonn, den 14. Juli 1953
sätzlich Verkehrsposten stellt.                                                              StB 4   Bas — 20 140 Mz 53
                             Der Bundesminister für Verkehr       Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, Ministerium für
                                                                Wirtschaft und Verkehr in Mainz, teilt mit:
                                       Im Auftrag                 Die Bundesstraße Nr. 270 zwischen Lauterecken und
                                     Dr.-Ing. Kunde             Kaiserslautern ist in der Ortslage Wolfstein wegen Bau
(Vkbl 1953, S. 247)                                             arbeiten für Lastkraftwagen mit mehr als 2 t Nutzlast,
                                                                Zugmaschinen und Omnibusse sowie für alle anderen
Nr. 214     Sperrung auf der Bundesstraße Nr. 209.              Fahrzeuge aus Richtung Kaiserslauter bis 30. 8. 1953 ge
                           Bonn, den 13. Juli 1953              sperrt.
                           StB 4    Bas — 20 332 H 53             Umleitung:
  Die Niedersächsische Straßenbaudirektion in Hannover          a) Für Lastkraftwagen mit mehr als 2 t Nutzlast, Zug
teilt mit:.                                                         maschinen und Omnibusse in beiden Richtungen über
                                                                   Katzweiler — Schallodenbach — Niederkirchen — Oden
  Die Bundesstraße Nr. 209 zwischen Fallingbostel und
                                                                   bach,
Soltau ist in der Gemarkung Vierde wegen Straßenbau
                                                                b) für alle anderen Fahrzeuge aus Richtung Kaisers
arbeiten für den Gesamtverkehr bis 22. 8. 1953 gesperrt.           lautern über Roßbach — Einöllen.
  Umleitung über LIIO Fallingbostel — Kroge und LIO
Kroge — Dorfmark — B 209.                                                                     Der Bundesminister für Verkehr
                        Der Bundesminister für Verkehr                                                  Im Auftrag
                                                                                                     Dr.-Ing. Kunde
                                        Im Auftrag              (VkBl 1953, S. 248)
                                     Dr.-Ing. Kunde
(VkBl 1953, S. 248)                                             Nr. 218       Verkehrsbeschränkung
                                                                              auf der Bundesstraße Nr. 314.
Nr. 215     Aufhebung von Sperrungen
                                                                                              Bonn, den 15. Juli 1953
            auf der Bundesstraße Nr. 221.                                                       StB 4 — Bas — 20 260 Stu 53
                           Bonn, den 9. Juli 1953
                                                                  Das Innenministerium Baden-Württemberg, Abt. für
                           StB 4 — Bas — 20 373 D 53
                                                                Verkehr, in Stuttgart teilt mit:
  Der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes              Die Bundesstraße Nr. 314 zwischen Stühlingen und
Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf teilt mit:                    Singen a. H. ist von Weizen bis Randen wegen Neubau
  Die Sperrungen auf der Bundesstraße Nr. 221 Geilen            der Wutachbrücke in Grimmeishofen für Fahrzeuge über
kirchen—Kaldenkirchen zwischen Heinsberg und Wassen             12 t Gesamtgewicht bis 30. 9. 53 gesperrt.
berg sowie zwischen Heyen und Brüggen sind nach                   Umleitung über B 315 Weizen — Bonndorf, LIO Bonn
Beendigung der Brückenbauarbeiten aufgehoben worden.            dorf— Münchingen — Hüfingen und B 27 Hüfingen —
                                                                Randen.
                            Der Bundesminister für Verkehr
                                                                                          Der Bundesminister für Verkehr
                                        Im Auftrag                                                  Im Auftrag
                                     Dr.-Ing. Kunde                                              Dr.-Ing. Kunde
(VkBl 1953, S. 248)                                             (VkBI 1953, S. 248)


                                             Nr. 219    Straßensperrungen
Nach dem Stand vom 1. Juli 1953 bestehen im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen folgende Straßensperrungen,
                                     deren Dauer einen Monat überschreitet.
                                                                                              Bonn, den 1. Juli 1953
                                                                                              StB 4 — Bas — 20 023 Vm 53—11

                    Bezeichnung                                                    Dauer                             Mehr
                                         Gesperrte Strecke           Gesperrt
   Nr.            des Straßenzuges                                                   der             Umleitung       länge
                                            Gemarkung                   für
                    von — nadi                                                    Sperrung                             km


I. Nordrhein-Westfalen
  B 7       Hagen — Letmathe           Hohenlimburg                 Fahrzeuge      b. a. w.    über Hagen—Her         20,0
                                       (Lennebrücke)                über 24 t                  decke—Schwerte—
                                                                                               Letmathe
  B 51      Wuppertal—Bochum           Hattingen—                   Gesamt         31. 8.53    über LIO                0,3
                                       Lindendahl                   verkehr
  B 51      Bochum — Reckling          Herne (Westf.)               Fahrzeuge      b. a. w.    örtlich über Stadt      3,6
            hausen                                                  über 12 t                  straßen
6

Vkbl Amtlicher Teil                                      249                                               Heft 14 — 1953



              Bezeidinung                                                     Dauer                                   Mehr
                                     Gesperrte Strecke           Gesperrt
   Nr.      des Straßenzuges                                                    der            Umleitung              länge
                                       Gemarkung                    für
               von — nach                                                    Sperrung                                  km

  B 54    Gronau—Münster          Ochtrup—Einmündung            Fahrzeuge     b. a. w.   über Bilk—Wettrin            16,0
                                  in B 70                       über 12 t                gen—B 70
  B 54    Werne—Dortmund          Lünen a. d. Lippe             Fahrzeuge     b. a. w.   über Stadtstraßen
                                  (Brücke üb. Lippe-            über 12 t                in Lünen a. d. Lippe
                                  Seitenkanal)
 B 54     Hagen — Olpe            Meinerzhagen — Ein            Fahrzeuge     b. a.w.    über LIO Meinerz             30,0
                                  mündung in B 55               über 12 t                hagen — Valbert —
                                                                                         Olpe
  B 54    Limburg—Siegen          Lipperhöhe-                   Fahrzeuge     b. a. w.   Rennerod—^Herborn—           37,2
                                  Burbach                       über 12 t                Dillenburg—Haiger—
                                                                                         Siegen
 B 56     Düren — Aldenhoven      Rurbrücke bei Hoven           Gesamt       b. a. w.    über L I O Hoven —            1,0
                                                                verkehr                  Mariaweiler — Düren
 B 57     M. Gladbach —Krefeld    M. Gladbach (Niers            Gesamt        b. a. w.   örtlicii über Behelfs        0,180
                                  brücke)                       verkehr                  brücke
 B 70     Rheine — Wesel          Gemen (Aabrücke)               Gesamt       b. a. w.   über L I O Stadtlohn—
                                                                 verkehr                 Gescher—
                                                                                         B 67—Gemen
 B 220    Kleve — Emmerich        Kellen b. Kleve               Gesamt       b. a. w.    über LIIO Kleve —             0,7
                                                                verkehr                  Emmeridi u.Gemeinde
                                                                                         straßen
 B 224    Raesfeld — Essen        Dorsten                       Fahrzeuge    b. a.w.     a) für d. Fernverkehr        20,0
                                                                über 12 t                   B 58 (Abzweigung
                                                                                            ß 224)—Wulfen—
                                                                                             Hervest—Buer
                                                                                         b) für den Nahverkehr
                                                                                            über B 225 Dorsten
                                                                                            — Frentrop — Pol
                                                                                            sum—Oberscholven
 B 226    Buer — Bochum           Brücken über Emscher          Gesamt        b. a. w.   östlich über Reckling        11,0
                                  u. Rhein-Herne-Kanal          verkehr                  hausen— Herten,
                                                                                         westlich über Gelsen
                                                                                         kirchen, Wanne-Eickel
 B 229    Lüdenscheid —Neuen                                    Fahrzeuge     b. a.w.    Stadtstraßen in Wer           3,0
          rade                                                  über 3,5 t               dohl
                                  Werdohl (Stadtbrücke
 B 236    Altena (Westf.) —       über die Lenne)
          Grevenbrück

  B 233   Kamen—Werne             Rünthe (Behelfs               Fahrzeuge    b. a. w.    über LI O u. LII O           12,0
                                  brücke üb. Lippe-             über 12 t                Kamen—Rünthe—
                                  Seiten-Kanal)                                          Werne
 B 234    Wuppertal — Unna        Ruhrbrücke bei Wetter         Gesamt       b. a. w.    über Volmarstein
                                                                verkehr
 B 236    Altena (Westf.) —       Werdohl — Ohle                Fahrzeuge    b. a.w.     über L I O Altena            50,0
          Grevenbrück                                           über 12 t                (Westf.)—Lüdenscheid
                                                                                         — Brügge, B 54 Brügge
                                                                                         — Meinerzhagen —
                                                                                         Valbert—Attendorn—
                                                                                         Finnentrop


II. Niedersadisen
 B 209    Fallingbostel —Soltau   Vierde                        Gesamt       22. 8.53    über Fallingbostel—           9,1
                                                                verkehr                  Kroge—Dorfmark
 B 218    hingen — Bramsche —     Bramsche (Brücke über         Gesamt       b. a.w.     Bramsche — Wallen             5,0
          Minden                  Mittellandkanal)              verkehr                  horst — Engter
 B 243    Hildesheim — Seesen     Marienburg, südost-           Gesamt       b. a.w.     über Hildesheim/Gal           2,0
                                  wärts von Hildesheim          verkehr                  genberg, Domäne
                                                                                         Marienburg



III. Schleswig-Holstein
 B 76     Flensburg — Schleswig   Flensburg (Brücke über       Fahrzeuge     31.7. 53    über Stadtstraßen       in
                                  Eisenbahn)                   über 12 t                 Flensburg
 B 199    Klixbüll — Flensburg    Flensburg                     Gesamt       31.8.53     örtlich
                                                                verkehr
 B 204    Itzehoe—Hade-           Ottenbüttel                  Durchgangs    31.7. 53    Heiligenstedten—             10,0
          marschen                                               verkehr                 Krummendiek—Mehl-
                                                                                         bek—Kaaks
7

Heft 14 — 1953                                               250                               VkBl Amtlicher Tei




                                                                                Dauer                               Mehr
                   Bezeichnung
                                         Gesperrte Strecke         Gesperrt                                         länge
   Nr.           des Stiaßenzuges                                                 der            Umleitung
                                                                      für
                   von — nach              Gemarkung                           Sperrung                              km


IV. Bayern
  B 2       Augsburg — Donau           a) Gersthofen—              Gesamt       b. a. w.   a) über Augsburg—         14,0
            wörth                         Stettenhofen             verkehr                    Affing—^Holzheim—
                                                                                              Rain (Lech)—■
                                                                                              Donauwörth
                                                                                           b) über Augsburg—         9,0
                                                                                              Lauterbrunn—
                                                                                              Wertingen—
                                                                                              Meitingen
                                       b) Mertingen—               Gesamt       b. a. w.   über Mertingen—           10,0
                                          Auchsesheim              verkehr                 Oberndorf—Gander-
                                                                                           kingen—Nordheim—
                                                                                           B 2
  B 4       Bamberg —■ Coburg          Breitengüßbach —            Fahrzeuge    b. a. w.   über Breitengüßbach—       8,0
                                       Rattelsdorf                  über 9 t               Staffelstein — Gleusen
  B 8       Regensburg          Neu-   Etterzhausen (Naab          Fahrzeuge    b. a. w.   üb. B 15 Burglengen
            markt (Opf.)               brücke)                     über 16 t               feld — Schwandorf —
                                                                                           B 85 — Amberg
  B 12      Landsberg — München        Landsberg—                   Gesamt      b. a. w.   über Landsberg—            3,5
                                       Greifenberg                  verkehr                Schwifting—Unter
                                                                                           finning—Öberschon-
                                                                                           dorf—Greifenberg
  B 13                                 Reichertshofen—Pörn-        Fahrzeuge    b. a. w.   über Ingolstadt — Son
            Ingolstadt — München
                                       bach                        über 9 t                nenbrücke—Autobahn
                                                                                           anschlußstelle   Man-
                                                                                           ching — Anschlußstelle
                                                                                           Langenbruck — Pörn-
                                                                                           bach
  B 14      Nürnberg—V ohen-           Unterköblitz—               Fahrzeuge    b. a. w.
                                                                                           nicht möglich
            strauß                     Wernberg                    über 12 t
                                       (Naabbrücke)
  B 15      Regensburg—Markt           Schwandorf                  Fahrzeuge    b. a. w.   Schwandorf — Auto
            redwitz                    Marktredwitz                über 12 t               bahnanschlußstelle
                                                                                           Pegnitz/Feucht —● An
                                                                                           schlußstelle Berneck —
                                                                                           Marktredwitz
  B 15      Marktredwitz — Hof         Schönwald — Rehau           Fahrzeuge    b. a. w.   üb. Selb (Ofr.)—Wei       21,0
                                                                   über 12 t               ßenbach — Großwen-
                                                                                           dem — Marktleuthen
                                                                                           — Kirchlamitz — Rehau
  B 16      Günzburg—Dillingen         Günzburg—                   Fahrzeuge    b. a. w.   Günzburg—Autobahn        45,0
                                       Gundeifingen                über 6 t                anschlußstelle Ulm/
                                                                                           Leipheim—Ulm/Ost—
                                                                                           Herbrechtingen—
                                                                                           Giengen—Brenz—
                                                                                           Gundelfingen
  B 16      Ingolstadt — Regens        Donaubrücke in Voh          Fahrzeuge    b. a. w.   über Vohburg —             6,0
                                       burg                        über 4 t                Wackerstein      Pför-
            burg
                                                                                           ring —Münchsmünster
  B 19      Kempten—Neu/Ulm            Memmingen—Heimer-           Fahrzeuge    b. a. w.   Memmingen—Ungers-         15,0
                                       tingen                      über 9 t                hausen—Babenhausen
                                                                                           —Weißenhorn—
                                                                                           Pfaffenhofen—
                                                                                           Neu/Ulm
  B 25      Feuchtwangen —             Feuchtwangen—               Fahrzeuge    b. a. w.   Feuchtwangen — Rei-        6,0
            Rothenburg                 Insingen (Brücke über       über 9 t                chenbach — Schnell-
                                       die Bundesbahn)                                     dorf — Michelbach —
                                                                                           Wettringen — Insingen
  B 27      Hammelburg — Kall          Umgehungsstraße bei          Gesamt      b. a. w.   Hammel bürg —
            stadt                      Lager Hammelburg             verkehr                Wayersf eld — Höllrich
                                                                                           — Eußenheim — Karl
                                                                                           stadt
  B 85      Passau — Tittling          Passau—Patriching           Fahrzeuge    b. a. w.   über Passau — Hackl        0,4
                                                                   über 12 t               berg—St. Korona—
                                                                                           Patriching
  B 85                                 Regen—Obermitters           Gesamt       b. a. w.   üb. Metten      Ober-       3,0
            Regen — Viechtach
                                       dorf (Talbrücke)            verkehr                 mittersdorf oder über
                                                                                           Reitmühle
                                                                                b. a. w.   über B 15 — Regens
  B 85      Schwandorf—Cham            Regenbürcke    bei   Ro-    Fahrzeuge
                                       ding                        über 18 t               burg   B 8 — Strau-
                                                                                           bing — B 20 bis Cham
8

VkBl Amtlicher Teil                                     251                                               Heft 14 — 1953



              Bezeichnung                                                   Dauer                                    Mehr
                                   Gesperrte Strecke           Gesperrt
  Nr.       des Straßenzuges                                                 der              Umleitung              länge
                                                                  für
              von — nach              Gemarkung                            Sperrung                                   km

 B 299   Neustadt/D.—Beiln-      Beilngries                   Fahrzeuge     b. a. w.    über Paulushofen—●            25,0
         gries                                                über 12 t                 Grampersdorf—
                                                                                        Denkendorf — Kinding
                                                                                        —Beilngries
 B 300   Augsburg — Schroben     Dasing — Aichach             Fahrzeuge     b. a. w.    üb. Augsburg — Affing         8,0
         hausen                  (Paarbrücke) in Dasing        über 3 t                 — Petersdorf — Mot-
                                                                                        zenhofen — Aichach
 B 300   Augsburg — Münchs       Schrobenhausen                Fahrzeuge    b. a. w.    über Schrobenhausen
         münster                                               über 3 t                 —Pfaffenhofen—Pörn-
                                                                                        bach
V. Hessen
 B 3     Bensheim —Weinheim      Bensheim—                     Gesamt       b. a. w.    über B 47 Bensheim—           6,0
                                 Heppenheim                    verkehr                  Lorsch u. LIO Lorsch—
                                                                                        Heppenheim
 B 3     Frankfurt/M.—^Bens-
         heim                    Darmstadt                     Gesamt      30. 11. 53   über Stadtstraße        in
                                 (Ortsdurchfahrt)              verkehr                  Darmstadt
 B 26    Gr. Gerau — Dieburg
 B 7     Kassel — Warburg        Mönchehot—^Kalden             Gesamt-      30.9. 53    a) In Ost-West-Richt.        10,9
                                                               verkehr                     für Fahrzeuge über
                                                                                           5   t   von   Abzw.
                                                                                           B 83 — Hofgeismar
                                                                                           u. LIO Hofgeismar
                                                                                           —Obermeiser,
                                                                                        b) in Ost-West-Richtg.        3,8
                                                                                           für Fahrzeuge unter
                                                                                           5 t von Abzweig.
                                                                                           B 85—^Burguffeln u.
                                                                                           LIIO Burguffeln —
                                                                                           Kalden,
                                                                                        c) in West-Ost-Richtg.
                                                                                           über LIIO u. LIO
                                                                                           Wilhelms thal—
                                                                                           Mönchehof
                                                                                            (Waldeslust)
 B 8     Limburg — Alten         Elz (Ortsdurchfahrt)         Gesamt        31.8. 53    örtlich (frühere B 8)
         kirchen                                              verkehr
 B 7                             ötmannshausen —                            b. a. w.    über LI O ötmanns-            1,0
                                                              Fahrzeuge
         Kassel — Creuzburg                                   über 1,5 t                hausen — Hoheneiche
         Witzenhausen—Bebra      Hoheneiche (Wehre
 B 27                            brücke)
 B 26    Mainz — Gr. Gerau                                    Fahrzeuge     b. a. w.    über Kastei—Hoch              1,2
                                 Gustavsburg
                                 (Mainbrücke)                 über 12 t                 heim—Flörsheim—
                                                                                        Rüsselsheim—
                                                                                        Einmündung in B 26
 B 27    Fulda — Brückenau       Rothemann— Döllbach           Gesamt       15. 8. 53                                 5,4
                                                                                        a) In Nordsüd-Richtg.
                                                               verkehr                     über Löschenrod—
                                                                                            Kerzell—Hattenhof
                                                                                            —Büchelberg—Zill-
                                                                                            bach—Döllbach,
                                                                                                                      8,2
                                                                                        b) in Süd-Nord-Richtg.
                                                                                            über Döllbach—
                                                                                            Thalau—Schmalnau
                                                                                            —Lütter—Eichen
                                                                                            zell—Bronnzell
                                                                            b. a. w.    über LIO Weilbach—             0,7
 B 40    Mainz — Frankfurt       a) Weilbach—                  Gesamt
                                    Abzweigung B 54            verkehr                  Hofheim—B 40
                                 b) Einmündung B 54—           Gesamt       22. 8. 53   Abzweig. LIIO (Tank             1,0
                                    Kreuzung LIO Hof           verkehr                  stelle Weiß)—Hatters
                                    heim/Hattersheim                                    heim bis Einmündung
                                                                                        in B 40
 B 42    Mainz —● Lorchhausen    Mainz — Lorchhausen          Lkw.          b. a. w.    Autobahn
         — Köln                                               über 5 t                  Frankfurt/M.—Köln
 B 45    Michelstadt — Dieburg   Höchst i. O.—                 Gesamt       b. a. w.    über LIIO und LIO               1,5
                                 Heubach                       verkehr                  Höchst i. O.—Lengfeld
                                                                                        —Gr. Umstadt
 B 54    Wiesbaden —Limburg      Wiesbaden—                   Fahrzeuge      31.8. 53   über Wiesbaden—                 5,0
                                 Hahn                         über 3,5 t                Schierstein—
                                                                                        Bad Schwalbach
VI. Rheinland-Pfalz
 B 9     Bonn — Mainz            Rolandswerth —               Lkw.          b. a. w.    über B 257, B 50 und
                                 Bingerbrück (Einbahn         über 5 t                  andere
                                 straße f. Lkw-Verkehr
                                 in Nord-Süd-Riditung)
9

Heft 14 — 1953                                            252                                    VkBl Amtlicher Teil




                   Bezeichnung                                                 Dauer                                   Mehr
                                      Gesperrte Strecke           Gesperrt
   Nr.           des Straßenzuges                                                der               Umleitung           länge
                                                                    für                                                 km
                   von — nach            Gemarkung                            Sperrung

  B 42     Beuel — Rüdesheim        Rheinbreitbach—Kaub          Lkw          b. a. w.      üb. Autobahn Köln
                                    (Einbahnstraße f. Lkw-        über 5 t                  Frankfurt a. M.
                                    Verkehr in Süd-Nord-
                                    Richtung)
  B 270    Kaiserslautem —          Wolfstein                    Fahrzeuge    30. 8. 53     a) für Fahrzeuge über
           Lauterecken                                           über 2 t                      2 t Nutzlast in bei
                                                                                               den Richtungen üb.
                                                                                               Katzweiler—
                                                                                               Schallodenbach—
                                                                                               Niederkirchen—
                                                                                               Odenbach,
                                                                                            b) für alle anderen
                                                                                               Fahrzeuge aus Rich
                                                                                               tung Kaiserslautern
                                                                                               über Roßbach—Ein
                                                                                               öllen


VII. Baden-Württemberg
  Auto     Wendlingen — Stutt       Sulzbachbrücke               Gesamt       b. a. w.      über Denkendorf             0,6
  bahn     gart-Süd                 bei Denkendorf               verkehr
  B 3      Frankfurt/M              a) Weinheim—                  Gesamt      31.8. 53      über Weinheim—               8,0
           Karlsruhe                   Leutershausen              verkehr                   Viernheim—Heddes
                                                                                            heim—Leutershausen
                                     b) Bensheim—Heidel          Fahrzeuge    b. a. w.      Autobahn Darmstadt          15,0
                                       berg (Apfelbach           über 16 t                  —Heidelberg
                                        brücke in Groß
                                       sachsen)
  B 10     Vaihingen — Durlach      Autobahnanschluß            Durchgangs    b. a. w.      über Autobahn Stutt          5,0
                                    stelle Pforzheim/Ost—       verkehr                     gart—Karlsruhe
                                    B 35 bei Illingen
 B 10/35   Stuttgart — Bruchsal     Autobahnanschluß            Durchgangs    b. a. w.      über Autobahn Stutt         16,0
                                    stelle Stuttgart/Nord       verkehr                     gart —● Pforzheim / Ost,
                                    —Bretten                                                B 10—Pforzheim— u.
                                                                                            B 294—Bretten
  B 14     Tuttlingen — Rottweil    Spaichingen                  Fahrzeuge     15. 9. 53     über Tuttlingen—           10,0
                                                                 über 2,5 t                  Seitingen—Schura—
                                                                                             Trossingen—Aldingen
                                                                                             —B 14
  B 28     Reutlingen — Ulm         Reutlingen—                   Gesamt       31.7. 53     a) In Richtung Reut
                                    Metzingen                     verkehr                      lingen—Metzingen
                                                                                               über Eningen
                                                                                            b) in Richtung Metzin
                                                                                               gen—Reutlingen
                                                                                               über Gondelfingen
                                                                                            c) für den Fernverkehr
                                                                                               in Richtung Nürtin
                                                                                               gen—Tübingen über
                                                                                               Neckartaistraße
  B 36     Mannheim — Karls         Neudorf — Karlsruhe          Fahrzeuge    b. a. w.      a) für Fahrzeuge über       3,5
           ruhe                                                  über 8 t                   8 t bis 16 t über Neu
                                                                                            dorf — B 35 — LI O bis
                                                                                            Einmündung B 36
                                                                                            b) für Fahrzeuge über       9,0
                                                                                             16 t über Neudorf —
                                                                                            B 35 — Autob. Bruch
                                                                                            sal — Karlsruhe — BIO
                                                                                            — Mühlburg
  B 44     Mannheim — Lampert       Mannheim — Waldhof           Fahrzeuge    b. a. w.      Friedrich-Ebert-Brücke
           heim                     (Jungbuschbrücke in          über 12 t                  in Mannheim
                                    Mannheim)
 B 314     Stühlingen —             Weizen—Randen               Fahrzeuge     30. 9. 53     über Weizen — Bonn          41,0
           Singen a. H.             (Wutachbrücke in            über 12 t                   dorf Hüfingen—
                                    Grimmeishofen)                                          Randen


                                                                                          Der Bundesminister für Verkehr

                                                                                                    Im Auftrag
(VkBl 1953, S. 248)                                                                              Dr.-Ing. Kunde
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