VkBl Nr. 20 1962
Verkehrsblatt Nr. 20 1962
Verkehrsblait
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
(VkBI)
INHALTSVERZEICHNIS
Amtlidier Teil
Nr. Dat. VkB' 1962 Seite Nr. Dat. VkBI 1962 Seite
Straßenverkehr Straßenbau
271 6.10.1962 Stillegung von gestohlenen oder unter 280 11. 10. 1962 Bundesautobahn Köln-—Aachen; Ver
schlagenen Kraftfahrzeugen und Kraftfahr
zeuganhängern . . .. . . 562 kehrsfreigabe des Autobahnkreuzes Köln West
sowie der AutobahnteilstreCke zwischen der
272 8. 10. 1962 Berichtigung der „Richtlinien über Bundesstraße 264 und der Bundesstraße 55 . . 565
Prüfplaketten für die Kraftfalirzeugüberwa-
ctiung und über die Eintragung des Ablaufs
der Frist für die Vorführung zur nächsten
Hauptuntersuchung in die Fahrzeugpapiere
Personalnachrichten
nach Anlage IX zur StVZO" (VkBI 1960 S. 491) 562
273 9. 10. 1962 Verordnung über die Tarifkommissio- 281 11. 10. 1962 Personalnachrichten 565
nen und ihre beratenden Ausschüsse für den
Güterkraftverkehr; hier: Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für die Berufung
eines Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Aufgebote
Mitglied . 562
281a 31. 10. 1962 Aufbietung in Verlust geratener
Kraftfahrzeug-(Anhänger-)briefe:
Binnenschiffahrt
274 4. 10. 1962 Verordnung Nr. 15/62 über die Fest 281b 31. 10. 1962 Aufbietung von abhandengekomme
setzung von Entgelten für Verkehrsleistungen nen Kraftfahrzeug-(Anhänger-)sCheinen und
dfer Binnenschiffahrt vom 1. Oktober 1962 von Bescheinigungen über die Zuteilung amt
(FC Nr. 4/62 Frachtenausschuß Bremen) licher Kennzeichen für zulassungsfreie Fahr
(FF Nr. 3/62 Frachtenausschuß für den Tank zeuge
schiffsverkehr)
281c 31. 10. 1962 Aufbietung in Verlust geratener
(FB Nr. 9/62 Frachtenausschuß Dortmund) . . 563
Führerscheine . . . . 576a—576ooo
275 30. 8. 1962 Bekanntmachung für die Schiffahrt
über das Überholen auf dem Dortmund-Ems-
Kanal . . . . . . . . . . i . . . . . . . 563
276 27. 9. 1962 XIX. Nachtrag zum Tarif für die
Sciiiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main
vom 10. März 1938 563
Niditamtlicher Teil
277, 28. 9. 1962 II. Nachtrag zum Tarif für die bun
deseigenen Häfen und Umschlagsplätze am
Rhein vom 16. Februar i960 . 564
Zeitschriftenschau: ^
278 2. 10. 1962 Schiffahrtspolizeiliche Anordnung
über das Nebeneinanderliegen in den Vorhäfen Übersicht 566
der Mainschleusen Kostheim, Eddersheim und Auslese 568
Frankfurt-Griesheim . 564
BüCherschau:
Seeverkehr
Neuerscheinungen 571
279 20. 9.1962 Bekanntmachung über die Entgelte für Buchbesprechungen . 571
Lotsungen außerhalb der Reviere auf der Fahrt
strecke zwischen Varel und Wilhelmshaven und
umgekehrt einschließlich An- und Ablegen . . 564 Rechtsprechung 572
16. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1962 Heft 20
Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die liefernden Postämter wenden.;
Heft 20 — 1962 562 VkBl Amtlicher Teil
AMTLICH ER TEIL
gültig zu erlären („Dienstanweisung" zu § 24 StVZO,
Straßenverkehr VkBl. 1961 S. 456), wenn zwar das Fahrzeug, nicht
aber der Fahrzeugschein innerhalb eines Jahres auf
gefunden wird und ein neuer Schein ausgefertigt wer
Nr. 271 Stillegung von gestohlenen oder unter den soll.
schlagenen Kraftfahrzeugen und Kraftfahr
zeuganhängern Zum Nachweis des Diebstahls oder der Unterschlagung
genügt eine Bestätigung der Ermittlungsbehörde.
Bonn, den 6. Oktober 1962
StV 2 Nr. 2324 Va/62 Neben den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
erübrigen sich m. E. Ermittlungen der Zulassungsstelle
Nach den §§6 und 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in nach dem Verbleib des Fahrzeugs.
der Fassung vom 2. Januar 1961 (Bundesgesetzblatt I S. 1)
kann die Steuerpflicht nur unterbrochen oder beendet Der Bundesminister für Verkehr
werden, wenn der Kraftfahrzeug- oder AnhängersAein Im Auftrag
der Zulassungsstelle zurückgegeben oder von ihr einge Pukall
zogen und der Stempel auf dem amtlichen Kennzeichen
entfernt wird. Dieselben Maßnahmen verlangt § 29 d (VkBl 1962 S. 562)
StVZO (Bundesgesetzblatt I i960 S. 897) für den Fall, daß
kein ausreichender Versicherungsschutz mehr besteht; bei
zulassungsfreiien Fahrzeugen ist in den Fällen des § 29 d Nr. 272 Berichtigung der „Richtlinien über Prüf
StVZO die amtliche Bescheinigung^ über die Zuteilung des plaketten für die Kraftfahrzeugüber
Kennzeichens einzuziehen und das Kennzeichen zu ent- wachung und über die Eintragung des
stempeln. Ähnliches gilt in den Fällen des § 67 b Abs. 7 Ablaufs der Frist für die Vorführung zur
StVZO (Einziehung des Versicherungskennzeichens und nächsten Hauptuntersuchung in die Fahr
der zugehörigen Bescheinigung des Versicherers). zeugpapiere nach Anlage IX zur StVZO"
Ist das stillzulegende Fahrzeug gestohlen oder unter (VkBl 1960 S. 491)
schlagen worden,so können die erwähnten Bestimmungen Bonn, den 8. Oktober 1962
nur sinngemäß angewendet werden.
StV 8 — 2212 -b- 57 U/62
Um den Zweck der Bestimmungen zu erreichen, muß
die Zulassungsstelle die Anordnungen treffen, die den Die „Richtlinien über Prüfplaketten für die Kraftfahr
durch die Umstände verhinderten Maßnahmen am näch zeugüberwachung und über die Eintragung des Ablaufs
sten kommen. der Frist für die Vorführung zur nächsten Hauptuntersu
chung in die Fahrzeugpapiere nach Anlage IX zur
Hiernach empfiehlt es sich, zur Stillegung gestohlener StVZO" (VkBl 1960 S. 491) werden wie folgt berichtigt:
oder unterschlagener Fahrzeuge
In Abschnitt C Ziffer 4 a) muß es in Satz 2 statt
a) die Kriminalpolizei zu ersuchen, „ — in den Fällen der Nr. 4 in höchstens jährlichen— "
1. nach dem Auffinden des Fahrzeuges das amtliche richtig heißen
Kennzeichen zu entstempeln und die Zulassüngs-
stelle davon in Kenntnis zu setzen oder das Ver „ — in den Fällen der Nr. 4 sowie bei zulassungspflich-
sicherungskennzeichen einzuziehen und der Zulas tigen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart be
sungsstelle zuzuleiten, stimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
20 km/h in höchstens jährlichen — ".
2. nach dem Auffinden des Kraftfahrzeug- oder An
hängerscheins oder der Bescheinigung über die Zu Der Bundesminister für Verkehr
teilung des Kennzeichens den Schein oder die Im Auftrag
Bescheinigung einzuziehen und der Zulassungsstelle D r. L i n d e r
zuzuleiten,
3. das Fahrzeug dem Fahrzeughalter ohne die nach 1. (VkBl 1962 S. 562)
und 2. in Betracht kommenden Maßnahmen nur
dann auszuhändigen, wenn die Zulassungsstelle da
mit einverstanden ist; Nr. 273 Verordnung über die Tarifkommissionen
und ihre beratenden Ausschüsse für den
b) bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen dem Finanzamt Güterkraftverkehr;
in entsprechender Anwendung des § 17 der Kraftfahr
zeugsteuer-Durchführungsverordnung (Kraft StDV hier: Aufforderung zur Einreichung von
1961) umgehend mitzuteilen, daß das Fahrzeug ohne Vorschlägen für die Berufung eines Nach
Entstempelung des amtlichen Kennzeichens und — ge folgers für ein ausgeschiedenes Mitglied
gebenenfalls — ohne Einziehung oder Rückgabe des Bonn, den 9. Oktober 1962
Kraftfahrzeug- oder AnhängerScheins aus dem Ver
StV 3 —• 6014 0/62
kehr gezogen worden ist;
c) dem Halter auf Antrag eine Durchschrift der Mittei Herr Julius Bessert, stellvertretendes Mitglied des
lung an das Finanzamt für die Verhandlungen mit dem Verladerausschusses bei der Tarifkommission des Güter
Versicherer zur Verfügung zu stellen (vgl. VkBl. 1953 fernverkehrs, hat sein Amt niedergelegt.
S. 464); Ich fordere hiermit nach § 4 Abs. 3 der Verordnung
d) dem Finanzamt gegebenenfalls die nachträgliche Ent über die Tarifkommissionen und ihre beratenden Aus
stempelung des amtlichen Kennzeichens und die nach schüsse für den Güterkraftverkehr vom 11. Oktober 1961
trägliche Einziehung des Scheins oder die sonstige (abgedruckt im Bundesanzeiger Nr. 201 vom 18. Okto
Erledigung der Angelegenheit mitzuteilen; ber 1961) auf, mir aus der Gruppe Handel Vorschläge
e) bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder anderen für die Berufung eines Nachfolgers bis zum 20. Novem
ber 1962 einzureichen.
Fahrzeugen, die ein amtliches Kennzeichen haben müs
sen, § 27 Abs. 5 StVZO anzuwenden, wenn das Fahr Der Bundesminister für Verkehr
zeug nicht innerhalb eines Jahres oder der etwa bewil Im Auftrag
ligten längeren Frist aufgefunden wird; Dr. Linder
f) bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen den Kraftfahr
zeug- oder Anhängerschein,unter Aufbietung für un (VkBl 1962 S. 562)
VkBl Amtlicher Teil 563 Heft 20 — 1962
§3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei
tungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
Nr. 274 Verordnung Nr.15/62 über die Festsetzung in Verbindung mit § 44 des Gesetzes über den gewerb
lichen Binnenschiffsverkehr auch im Land Berlin.
von Entgelten für Verkehrsleistungen der
Binnenschiffahrt vom 1. Oktober 1962 § 4
(FC Nr.4/62 Fraditenaussdiuß Bremen) , (1) Die in § 1 genannten Entgelte treten in Kraft:
(FF Nr. 3/62 Fraditenaussdiuß für den Tank- Zu Ab^. 1 Ziff. I mit Wirkung vom 1. August 1962,
sdiiffsverkehr) Zu Abs. 1 Ziff. II mit Wirkung vom 15. August 1962,
(FB Nr.9/62 Fraditenaussdiuß Dortmund) Zu Abs. 1 Ziff. III mit Wirkung v. 1. September 1962.
Bonn, den 4. Oktober 1962 (2) Die Strafbestimmung tritt am Tage nach der Ver
B 243/2272 B/62 kündung dieser Verordnimg in Kraft.
Nachstehend wird die Verordnung Nr. 15/62 vom 1. Ok (3) Es treten außer Kraft:
tober 1962 nadiriditlidi bekanntgegeben. Die Verordnimg mit Wirkung vom 1. September 1962
ist im Bundesanzeiger Nr. 194 vom 11. Oktober 1962 ver
die vom Bezirksausschuß Mittellandkanal des Frach
kündet worden.
tenausschusses Dortmund beschlossen, durch § 1 Abs. 1
Der Bundesminister für Verkehr
Ziffer III Nr. 1 der Verordnung FB Nr. 1/60 vom 21. März
Im Auftrag 1960 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 26. März 1960) rechts
Dr. Grau
verbindlich festgesetzten
Verordnung Nr. 15/62 Frachten für Rohzucker
über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs von niedersächsdschen Häfen
leistungen der Binnenschiffahrt nach Rhein-, Main- und Neckarhäfen.
Vom 1. Oktober 1962 Bonn, den 1. Oktober 1962
Auf Grund des § 29 Abs. 1 des Gesetzes über den Der Bundesminister für Verkehr
gewerblichen Binnenschiffsverkehr vom 1. Oktober 1953 In Vertretung
(Bundesgesetzbl. I S. 1453) in der Fassung des Gesetzes Dr. Seiermann
vom 1. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1163) wird ver (VkBl 1962 S. 563)
ordnet:
Nr. 275 .Bekanntmachung
§ 1
für die Schiffahrt über das Überholen auf
(1) Nach Genehmigung gemäß § 28 des Gesetzes über
dem Dortmund-Ems-Kanal
den gewerblichen Binnensdiiffsverkehr werden rechtsver
bindlich festgesetzt: Auf Grund des § 116 Nr. 3 der Binnenschiffahrtstraßen-
I. die vom Bezirksausschuß Unterweser des Frachten Ordnung (BSchSO) vom 19. Dezember 1954 (Bundes
ausschusses Bremen — FC Nr. 4/62 — beschlossenen gesetzbl. II S. 1135) wird angeordnet:
Frachten für Getreide §1
von Bremen/Unterweserhäfen Auf dem Dortmund-Ems-Kanal dürfen Fahrzeuge, die
nach Bamberg; mindestens 8 km/Std. fahren können, bei Tage — abwei
II. die vom Frachtenausschuß für den Tankschiffsver chend von § 10 —WK— Nr. 2 BSchSO — überholen,
kehr —- FF Nr. 3/62 — beschlossenen wenn ihr mittlerer Tiefgang 1,70 m nicht überschreitet.
Tankfrachten Schlepper dürfen ohne Rücksicht auf den Tiefgang
von Bremerhaven, Düsseldorf-Heerdt/Neuß, Duis überholen. Das Überholverbot für Talfahrer auf dem
burg, Einswarden/Nordenham, Essen-Stadt Dortmund-Ems-Kanal zwischen Meppen und Herbrum
hafen/Hafen Math. Stinnes, Hafen Erdölraffi — § 10 —WK— Nr. 3 Satz 2 BSchSO — bleibt von die
nerie Emslandr Hafen Gelsenberg, Hafen ser Regelung unberührt.
König Ludwig, Hafen Victor, Karlsruhe-Raffi §2
neriehafen, Köln-Niehl/Leverkusen, Wesel/
Dinslaken (Rhein-Lippe-Hafen) und Wesse Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. November
ling/Godorf 1962 in Kraft und gilt biö zum Ablauf des 14. Juni 1964.
nach Rhein-, Main-, Neckar-, Kanal- und Weser Münster, den 30. August 1962
B 1135 B1 T2 B3
häfen;
Wasser- imd Schiffahrtsdirektion
III. die vom Bezirksausschuß Mittellandkanal des Münster
Frachtenausschusses Dortmund ,— FB Nr. 9/62 — be
schlossenen Küp e r
(VkBl 1962 S. 563)
Frachten für Rohzucker
von niedersächsiischen Häfen
nach Rhein-, Main- und Neckarhäfen.
Nr. 276 XIX. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrt
abgaben auf dem kanalisierten Main
(2) Der Wortlaut der Beschlüsse ist im FTB — Frach
ten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt — wie folgt vom 10. März 1938*)
veröffentlicht***): Bonn, den 27. September 1962
Zu Absatz 1 Ziffer I im FTB Nr. 37 B 255/2280 W/62
vom 15. September 1962, 1. In Abschnitt D. — Befreiungen — sind zu streichen:
zu Absatz 1 Ziffer II und III im FTB Nr. 38 a) von Tarifstelle 1. d) der erste Absatz,
vom 22. September 1962. b) von Tarifstelle 2. der Absatz b) sowie der Buch
stabe a).
§2
2. Die „Entfernungstafel für den kanalisierten Main" ist
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verord wie folgt zu ergänzen:
nung verstößt, begeht eine Zuwiderhandlung im Sinne 331 Hafen der Stadt Schweinfurt
des § 1 Nr. 9 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 vom
332 Staatshafen Schweinfurt
9. Juli 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 175), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I 334 Ländeplatz der Stadt Schweinfurt
S. 785). 339 Ländeplatz Schonungen
Heft 20 — 1962 564 VkBl Amtlicher Teil
345 Ländeplatz Untereuerheim Nr. 278 Schiffahrtspolizeilidie Anordnung über
349 Ländeplatz Untertheres das Nebeneinande|*liegen in den Vorhäfen
356 Ländeplatz Haßfurt der Mainsdileusen Kostheinir Eddersheim
Schutz- und Umschlaghafen und Frankfurt-Griesheim
Haßfurt Auf Grund des § 116 Nr. 3 der Binnenschiffahrtstraßen-
360 Umschlagplatz Gebr. Knauf, Ordnung (BSchSO) vom 19. Dezember 1954 (Bundesge-
Iphofen setzbl. II S. 1135) wird angeordnet:
364 Ländeplatz Zeil §1
372 Ländeplatz Eltmann
Abweichend von § 18 — Ma — Nr. 1 BSchSO dürfen in
385 Umschlagplatz Veit Bennert, den Vorhäfen der Schleusen Kostheim, Eddersheim und
Viereth
Frankfurt-Griesheim während des ganzen Jahres Fahr
387 Ländeplatz Bischberg zeuge an den landseitigen (südlichen) Anlegestellen in
Mündung der Regnitz zwei Schiffsbreiten nebeneinander liegen.
Regnitz-km An den wasserseitigen (nördlichen) Anlegestellen dür
389 2.1 Staatshafen Bamberg fen Fahrzeuge nicht nebeneinander liegen.
391 3,3 Umsdilagplatz Baumwollspinnerei
Bamberg, Werk Gaustadt §2
3. In § 1. Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen ist vor Diese Anordnung tritt am 1. November 1962 in Kraft
„Garstadt" zu setzen „Viereth, Ottendorf,". und gilt bis zum Ablauf des 31. Oktober 1964.
4. Dieser Nachtrag tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft. Würzburg, den 2. Oktober 1962
H Nr. 5315/62
Der Buhdesminister für Verkehr
Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Im Auftrag Würz bürg
Dr. Grau
(VkBl 1962 S. 563) In Vertretung
Otteneder
Nr. 277 II. Nachtrag zum Tarif für die bundes-
eigenen Häfen und Umschlagsplätze am (VkBl 1962 S. 564)
Rhein vom 16. Februar i960**) ***)
Bonn, den 28. September 1962
B 261/2243 V/62 Seeverkehr
1. Die Überschrift des Tarifs erhält folgende Fassung:
„Tarif für die bimdeseigenen Häfen und Umschlags
plätze am Rhein vom 16. Februar 1960". Nr. 279 Bekanntmachung
2. Im Teil C Abschnitt I erhält Ziffer 4 folgende neue über die Entgelte für Lotsungen außerhalb
Fassung: der Reviere auf der Fahrtstrecke zwischen
„Befreiungen
Varel und Wilhelmshaven und umgekehrt
einschließlich An- und Ablegen
Vom Hafengeld sind befreit:
a) Wasserfahrzeuge, die sich weniger als 24 Werk Die Entgelte sind von dem Herrn Bundesminister für
tagsstunden im Hafen oder an einem Umschlags Verkehr gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über das See
platz aufhalten, mit Ausnahme der Gebühr nach lotswesen außerhalb der Reviere vom 24. Juni 1959 (Bun-
desgesetzbl. II S. 718) am 28. August 1962 — See 2/232 —
Teil C Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe e),
32/62 — genehmigt worden.
b) Wasserfahrzeuge, die infolge baulicher Maßnah
1. Für die Berechnung des Lotsgeldes ist der im Schiffs
men der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung nicht
meßbrief ausgewiesene Nettoraumgehalt zugrunde zu
weiterfahren oder den Hafen nicht verlassen
legen.-
können,
2. Das Lotsgeld sowie die nach 4. und 5. entstandenen
c) Wasserfahrzeuge, die einen bundeseigenen Hafen
Entgelte werden nach Beendigung der Lotsung fällig
oder Umschlagsplatz nur zum Zwecke der Zoll-
und vom Lotsen eingezogen.
. revision anlaufen und sich dort weniger als 24
. Werktagsstunden aufhalten, 3. Das Lotsgeld beträgt für Fahrzeuge bei einem Netto
d) Wasserfahrzeuge, die an Werkstätten im Hafen raumgehalt
ausgebessert werden, sofern der Aufenthalt zu bis 150 cbm DM 25,—
diesem Zwecke nicht länger als 30 Tage dauert, über 150 cbm bis 250 cbm DM 30,—
e) Beiboote ohne eigene Triebkraft, die zu anderen über 250 cbm bis 400 cbm DM 35,—
abgabepflichtigen Wasserfahrzeugen gehören, über 400 cbm DM 40,—
f) Flöße, die im Hafengebiet an Land gebracht wer
4. Dem Lotsen sind die für den Antritt und die nach Be-
den — an Stelle der gesetzlichen Lade- und Lösch
frist — für die Dauer von 21 Tagen nach Ankunft ,endigung der Lotsung notwendigen Fahrtkosten der 2.
im Hafen, Klasse mit der Eisenbahn oder mit dem Omnibus zu
erstatten.
g) Fährbrücken der staatlichen Fähren,
h) Fahrzeuge des Fischereigewerbes." 5. Muß der angeforderte Lotse länger als 1 Stunde über
. die vereinbarte Abfährtzeit des Fahrzeugs hinaus war
3. Der Nachtrag tritt am 1. November 1962 in Kraft. ten, so sind für jede weitere'ahgefangene Warte
Der Bundesminister für Verkehr stunde DM 5,— zu entrichten.
Im Auftrag Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver
Dr. Grau öffentlichung im Verkehrsblatt in Kraft.
(VkBl 1962 S. 564)
Aurich, den 20. September 1962
*) Veröffentlicht im Reichsverkehrsblatt A 1938 S. 29 S — 4996/62 — sb
**) Veröffentlicht im FTB Nr. 10 vom 5. März 1960 Wasser- unci Schiffahrtsdirektion
♦♦♦) Der FTB — Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiff
Aurich
fahrt — kann von dem Binnenschifiahrts-Verlag G. m. b. H.j
vorm. Rhein-Verlag, Duisburg-Ruhrort, Dammstraße 15/17, be In Vertretung
zogen werden. Die Kosten der Einzelnummer richteii sicih nach
dem Umfang der jeweiligen Ausgabe des FTB, die nur ge Schmitz
schlossen zum Preise von 0,25 DM je Blatt DIN A 5 abgegeben
wird. (VkBl 1962 S. 564)
VkBl Amtlicher Teil 565 Heft 20 — 1962
Regierungsinspektor
Ludwig Winnecken; WSD Mainz
zum Regierungsoberbauinspektor:
Nr. 280 Bundesautobahn Köln — Aachen; Ver Regierungsbauinspektor
kehrsfreigabe des Autobahnkreuzes Köln- Helmut Emmerich, WSA Schweinfurt
West sowie der Autobahnteilstrecke Regierungsbauinspektor
zwischen der Bundesstraße 264 und der Karl N e u , • WSA Wesel
Bundesstraße 55 Regierungsbauittspektor WSA Wilhelms
August S c h a w e r , haven
Bonn, den 11. Oktober 1962
StB 8 — Bai — 4178 NW 62
Regierungsbauinspektor
Anton Schumacher, WSD Mainz
Auf der Autobahn Köln-Aachen wurde das, neuerbaute Regierungsbauinspektor WBA Brunsbüttel
Autobahnkreuz Köln-West bei km 566,5 am 10. Oktober Paul Westphal ; koog
1962 dem Verkehr übergeben. Gleichzeitig für den Ver^
zum Regierungsvermessungis-
kehr freigegeben wurde die Autobahnteilstrecke zwischen
oberinspektor:
der Bundesstraße 264 und der Bundeastraße 55.
Regierungsvermessungs-
Die bisherige Autobahnanschlußstelle Köln-West bei
inspektor
km 565,3 wird anschließend beseitigt.
Helmut Meier, WSD Hamburg
Der Bundesminister für Verkehr Regierungsvermessungs-
Im Auftrag inspektor
(VkBl 1962 S. 565) Dr. Klingenberg Günter P e t z o 1 d ; WSD Bremen
zum Regierungsinspektor:
Per söna Ina ch richten Regierungsinspektor z. A.
Clemens B ö k e r , WSD Hannover
Nr. 281 Personalnachrichten Regierungsinspektor z. A.
Bonn, den 11. Oktober 1962 Manfred K o h z e r ; WSD Mainz
Z 1 — 10 a Pemo/Pemh zum Regierungsbauinspektor:
a) Bundesverkehrsministerium Regierungstauinspektor z. A.
Ernannt: Helmut D i e r k s , WSA Meppen
zum Ministerialrat: Regierüngsbauinspektor z. A.
Regierungsdirektor Ubbo H o b b i n g , WSA Hitzacker
Dr. jur Gerhard Breuer; Regierungsbauinspektor z. A.
zum Bundesbahnoberrat: Günter Kehr, WSA Emden
Bundesbahnrat Regierungsbauinspektor z. A.
Walter Illing, Günter Steinbeck; WSA Heidelberg
Bundesbahnrat zum Technischen Regierungsinspektor:
Alfred J a n s s e n ; ^ Deutsches Hydro
zum Bundesbahnoberinspektor: naut." Angestellter graphisches Institut
Arno B ö 11 eher, Hamburg
Bundesbahninspektor
Otto Müll e r ; naut. Angestellter Kanalamt Kiel-
Lorenz D ö p p e r , Holtenau
Eintritt in den Ruhestand:
naut. Angestellter Kanalamt Kiel-
Oberregierungsrat Holtenau
Christian Lorenzen;
(Leitender Regierungsdirektor a. D.)
Gerhard Weiler. Versetzungen: vom WSA Wil
helmshaven
/ b) Nachgeordnete Behörden Regierungsbaurat zum WSA Bremer
Ernannt: haven
Rolf Brauer,
Zum Präsidenten einer Wasser- und
vom WSA Bremer
Schiffahrtsdirektion:
Oberregierungsbaurat Regierungsbaurat haven
Eberhard Garrelts, zum WSA Lübeck
Friedridi Rusche n b u r g , WSD Duisburg
Oberregierungsbaurat Regierungsbaurat vom WSA Lübeck
Dr.-Ing.Hans Schauberge r; WSD Bremen Gerhard Köhler ; zur WSD Bremen
zum Oberregierungsbaurat: Eintritt in den Ruhestand:
Regierungsbaurat Präsident
Rudolf E p p , WSA Nürnberg Hans-Martin K n i e ß , WSD Duisburg
Regierungsbaurat Präsident
Gerhard Köhler; WSD Bremen
Dr.-Ing. Friedrich W a 11 h e r , WSD Bremen
zum Regierungsraf: Regierungsvermessungsrat WSA Minden
Regierungsassessor Herbert Pichlmayer, — MLK —
Heinz Gutermuth; WSD Stuttgart Techn. Regierungsoberinspektor
zum Regierüngsbaurat: Martin Petersen; WSD Kiel
Regierungsbauassessor NBA Mosel-Ost
Ausgeschieden: WSD Mainz
Ernst-Ludwig Raab; Koblenz
Regierungsinspektor — auf eigenen An
zum Regierungsoberbauamtmann: Paul Franz; trag —
Regierungsbauamtmanii
Wilhelm Schäfer; WSD Mainz Verstorben:
,^:um Regierungsvermessungs- Präsident
iEberhard Steckhan, WSD Aurich
amtmann:
Regierungsvermessungs- Oberregierungsbaurat
Ernst K u h 1 b r o d t, WSD Hamburg
oberinspektor
Willy V o 11 a n d t ; WSD Kiel
Regierungsoberbauinspektor
August Kaiser. WSD Duisburg
zum Regierungsoberinspektor:
Regierungsinspektor Der Bundesminister für Verkehr
(Regierungsoberinspektor a. D.) Im Auftrag
Franz K1 i e b s c h , WSD Hannover (VkBl 1962 S. 565) L a u ff s