VkBl Nr. 20 1962

Verkehrsblatt Nr. 20 1962

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Verkehrsblait
Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
                                                           (VkBI)

                                            INHALTSVERZEICHNIS




                                                       Amtlidier Teil

   Nr.        Dat.              VkB' 1962               Seite        Nr.       Dat.                VkBI 1962              Seite
   Straßenverkehr                                                    Straßenbau

   271 6.10.1962 Stillegung von gestohlenen oder unter               280 11. 10. 1962 Bundesautobahn Köln-—Aachen; Ver
       schlagenen Kraftfahrzeugen und Kraftfahr
         zeuganhängern . . .. . .                          562             kehrsfreigabe des Autobahnkreuzes Köln West
                                                                           sowie   der   AutobahnteilstreCke zwischen   der
   272 8. 10. 1962 Berichtigung der „Richtlinien über                      Bundesstraße 264 und der Bundesstraße 55 . . 565
         Prüfplaketten für die Kraftfalirzeugüberwa-
         ctiung und über die Eintragung des Ablaufs
         der Frist für die Vorführung zur nächsten
         Hauptuntersuchung in die Fahrzeugpapiere
                                                                     Personalnachrichten
         nach Anlage IX zur StVZO" (VkBI 1960 S. 491) 562
   273 9. 10. 1962 Verordnung über die Tarifkommissio-               281 11. 10. 1962 Personalnachrichten                     565
         nen und ihre beratenden Ausschüsse für den
         Güterkraftverkehr; hier:    Aufforderung zur
         Einreichung von Vorschlägen für die Berufung
         eines Nachfolgers für ein ausgeschiedenes                   Aufgebote
         Mitglied                                       . 562
                                                                     281a 31. 10. 1962 Aufbietung in Verlust geratener
                                                                          Kraftfahrzeug-(Anhänger-)briefe:
   Binnenschiffahrt

   274 4. 10. 1962 Verordnung Nr. 15/62 über die Fest                281b 31. 10. 1962 Aufbietung von abhandengekomme
         setzung von Entgelten für Verkehrsleistungen                      nen Kraftfahrzeug-(Anhänger-)sCheinen und
         dfer Binnenschiffahrt vom 1. Oktober 1962                         von Bescheinigungen über die Zuteilung amt
       (FC Nr. 4/62 Frachtenausschuß Bremen)                               licher Kennzeichen für zulassungsfreie Fahr
       (FF Nr. 3/62 Frachtenausschuß für den Tank                          zeuge
       schiffsverkehr)
                                                                     281c 31. 10. 1962 Aufbietung in Verlust geratener
       (FB Nr. 9/62 Frachtenausschuß Dortmund) . . 563
                                                                           Führerscheine     . . . .               576a—576ooo
   275 30. 8. 1962 Bekanntmachung für die Schiffahrt
         über das Überholen auf dem Dortmund-Ems-
         Kanal . . . . . . . . . .     i . . . . . . . 563

   276 27. 9. 1962 XIX. Nachtrag zum Tarif für die
         Sciiiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main
         vom 10. März 1938                                 563
                                                                                       Niditamtlicher Teil
   277, 28. 9. 1962 II. Nachtrag zum Tarif für die bun
        deseigenen Häfen und Umschlagsplätze am
         Rhein vom 16. Februar i960 .                      564
                                                                     Zeitschriftenschau: ^
   278 2. 10. 1962 Schiffahrtspolizeiliche Anordnung
       über das Nebeneinanderliegen in den Vorhäfen                        Übersicht                                          566
       der Mainschleusen Kostheim, Eddersheim und                          Auslese                                            568
         Frankfurt-Griesheim    .                          564

                                                                     BüCherschau:
   Seeverkehr
                                                                           Neuerscheinungen                                   571
   279 20. 9.1962 Bekanntmachung über die Entgelte für                     Buchbesprechungen                             . 571
         Lotsungen außerhalb der Reviere auf der Fahrt
         strecke zwischen Varel und Wilhelmshaven und
         umgekehrt einschließlich An- und Ablegen . . 564            Rechtsprechung                                           572




   16. Jahrgang                          Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1962                                         Heft 20




Verlagspostamt Dortmund. Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen Postbezieher sich lediglich an die liefernden Postämter wenden.;
1

Heft 20 — 1962                                          562                               VkBl Amtlicher Teil




                                           AMTLICH ER TEIL

                                                                gültig zu erlären („Dienstanweisung" zu § 24 StVZO,
  Straßenverkehr                                                VkBl. 1961 S. 456), wenn zwar das Fahrzeug, nicht
                                                                aber der Fahrzeugschein innerhalb eines Jahres auf
                                                                gefunden wird und ein neuer Schein ausgefertigt wer
Nr. 271   Stillegung von gestohlenen oder unter                 den soll.
          schlagenen Kraftfahrzeugen und Kraftfahr
          zeuganhängern                                        Zum Nachweis des Diebstahls oder der Unterschlagung
                                                            genügt eine Bestätigung der Ermittlungsbehörde.
                                Bonn, den 6. Oktober 1962
                                StV 2 Nr. 2324 Va/62           Neben den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
                                                            erübrigen sich m. E. Ermittlungen der Zulassungsstelle
  Nach den §§6 und 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in     nach dem Verbleib des Fahrzeugs.
der Fassung vom 2. Januar 1961 (Bundesgesetzblatt I S. 1)
kann die Steuerpflicht nur unterbrochen oder beendet                                   Der Bundesminister für Verkehr
werden, wenn der Kraftfahrzeug- oder AnhängersAein                                              Im Auftrag
der Zulassungsstelle zurückgegeben oder von ihr einge                                            Pukall
zogen und der Stempel auf dem amtlichen Kennzeichen
entfernt wird. Dieselben Maßnahmen verlangt § 29 d          (VkBl 1962 S. 562)
StVZO (Bundesgesetzblatt I i960 S. 897) für den Fall, daß
kein ausreichender Versicherungsschutz mehr besteht; bei
zulassungsfreiien Fahrzeugen ist in den Fällen des § 29 d   Nr. 272 Berichtigung der „Richtlinien über Prüf
StVZO die amtliche Bescheinigung^ über die Zuteilung des            plaketten für die Kraftfahrzeugüber
Kennzeichens einzuziehen und das Kennzeichen zu ent-                wachung und über die Eintragung des
stempeln. Ähnliches gilt in den Fällen des § 67 b Abs. 7                Ablaufs der Frist für die Vorführung zur
StVZO (Einziehung des Versicherungskennzeichens und                     nächsten Hauptuntersuchung in die Fahr
der zugehörigen Bescheinigung des Versicherers).                        zeugpapiere nach Anlage IX zur StVZO"
  Ist das stillzulegende Fahrzeug gestohlen oder unter                  (VkBl 1960 S. 491)
schlagen worden,so können die erwähnten Bestimmungen                                      Bonn, den 8. Oktober 1962
nur sinngemäß angewendet werden.
                                                                                          StV 8 — 2212 -b- 57 U/62
  Um den Zweck der Bestimmungen zu erreichen, muß
die Zulassungsstelle die Anordnungen treffen, die den          Die „Richtlinien über Prüfplaketten für die Kraftfahr
durch die Umstände verhinderten Maßnahmen am näch           zeugüberwachung und über die Eintragung des Ablaufs
sten kommen.                                                der Frist für die Vorführung zur nächsten Hauptuntersu
                                                            chung in die Fahrzeugpapiere nach Anlage IX zur
  Hiernach empfiehlt es sich, zur Stillegung gestohlener    StVZO" (VkBl 1960 S. 491) werden wie folgt berichtigt:
oder unterschlagener Fahrzeuge
                                                            In Abschnitt C Ziffer 4 a) muß es in Satz 2 statt
a) die Kriminalpolizei zu ersuchen,                            „ — in den Fällen der Nr. 4 in höchstens jährlichen— "
   1. nach dem Auffinden des Fahrzeuges das amtliche        richtig heißen
      Kennzeichen zu entstempeln und die Zulassüngs-
      stelle davon in Kenntnis zu setzen oder das Ver          „ — in den Fällen der Nr. 4 sowie bei zulassungspflich-
      sicherungskennzeichen einzuziehen und der Zulas          tigen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart be
      sungsstelle zuzuleiten,                                  stimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
                                                               20 km/h in höchstens jährlichen — ".
   2. nach dem Auffinden des Kraftfahrzeug- oder An
      hängerscheins oder der Bescheinigung über die Zu                                 Der Bundesminister für Verkehr
      teilung des Kennzeichens den Schein oder die                                              Im Auftrag
      Bescheinigung einzuziehen und der Zulassungsstelle                                       D r. L i n d e r
      zuzuleiten,
   3. das Fahrzeug dem Fahrzeughalter ohne die nach 1.      (VkBl 1962 S. 562)
      und 2. in Betracht kommenden Maßnahmen nur
      dann auszuhändigen, wenn die Zulassungsstelle da
      mit einverstanden ist;                                  Nr. 273 Verordnung über die Tarifkommissionen
                                                                        und ihre beratenden Ausschüsse für den
b) bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen dem Finanzamt                   Güterkraftverkehr;
   in entsprechender Anwendung des § 17 der Kraftfahr
   zeugsteuer-Durchführungsverordnung (Kraft StDV                       hier: Aufforderung zur Einreichung von
   1961) umgehend mitzuteilen, daß das Fahrzeug ohne                    Vorschlägen für die Berufung eines Nach
   Entstempelung des amtlichen Kennzeichens und — ge                    folgers für ein ausgeschiedenes Mitglied
   gebenenfalls — ohne Einziehung oder Rückgabe des                                       Bonn, den 9. Oktober 1962
   Kraftfahrzeug- oder AnhängerScheins aus dem Ver
                                                                                          StV 3 —• 6014 0/62
   kehr gezogen worden ist;
c) dem Halter auf Antrag eine Durchschrift der Mittei          Herr Julius Bessert, stellvertretendes Mitglied des
   lung an das Finanzamt für die Verhandlungen mit dem        Verladerausschusses bei der Tarifkommission des Güter
   Versicherer zur Verfügung zu stellen (vgl. VkBl. 1953      fernverkehrs, hat sein Amt niedergelegt.
   S. 464);                                                     Ich fordere hiermit nach § 4 Abs. 3 der Verordnung
d) dem Finanzamt gegebenenfalls die nachträgliche Ent         über die Tarifkommissionen und ihre beratenden Aus
   stempelung des amtlichen Kennzeichens und die nach         schüsse für den Güterkraftverkehr vom 11. Oktober 1961
   trägliche Einziehung des Scheins oder die sonstige         (abgedruckt im Bundesanzeiger Nr. 201 vom 18. Okto
   Erledigung der Angelegenheit mitzuteilen;                  ber 1961) auf, mir aus der Gruppe Handel Vorschläge
e) bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder anderen          für die Berufung eines Nachfolgers bis zum 20. Novem
                                                              ber 1962 einzureichen.
   Fahrzeugen, die ein amtliches Kennzeichen haben müs
   sen, § 27 Abs. 5 StVZO anzuwenden, wenn das Fahr                                    Der Bundesminister für Verkehr
   zeug nicht innerhalb eines Jahres oder der etwa bewil                                         Im Auftrag
   ligten längeren Frist aufgefunden wird;                                                     Dr. Linder
f) bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen den Kraftfahr
   zeug- oder Anhängerschein,unter Aufbietung für un        (VkBl 1962 S. 562)
2

VkBl Amtlicher Teil                                           563                                           Heft 20 — 1962



                                                                                            §3
                                                                    Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei
                                                                  tungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
Nr. 274 Verordnung Nr.15/62 über die Festsetzung                  in Verbindung mit § 44 des Gesetzes über den gewerb
                                                                  lichen Binnenschiffsverkehr auch im Land Berlin.
             von Entgelten für Verkehrsleistungen der
             Binnenschiffahrt vom 1. Oktober 1962                                            § 4
          (FC Nr.4/62 Fraditenaussdiuß Bremen) ,                    (1) Die in § 1 genannten Entgelte treten in Kraft:
          (FF Nr. 3/62 Fraditenaussdiuß für den Tank-                    Zu Ab^. 1 Ziff. I mit Wirkung vom 1. August 1962,
                       sdiiffsverkehr)                                   Zu Abs. 1 Ziff. II mit Wirkung vom 15. August 1962,
          (FB Nr.9/62 Fraditenaussdiuß Dortmund)                        Zu Abs. 1 Ziff. III mit Wirkung v. 1. September 1962.
                                  Bonn, den 4. Oktober 1962        (2) Die Strafbestimmung tritt am Tage nach der Ver
                                  B 243/2272 B/62                 kündung dieser Verordnimg in Kraft.
  Nachstehend wird die Verordnung Nr. 15/62 vom 1. Ok               (3) Es treten außer Kraft:
tober 1962 nadiriditlidi bekanntgegeben. Die Verordnimg                 mit Wirkung vom 1. September 1962
ist im Bundesanzeiger Nr. 194 vom 11. Oktober 1962 ver
                                                                       die vom Bezirksausschuß Mittellandkanal des Frach
kündet worden.
                                                                  tenausschusses Dortmund beschlossen, durch § 1 Abs. 1
                             Der Bundesminister für Verkehr
                                                                  Ziffer III Nr. 1 der Verordnung FB Nr. 1/60 vom 21. März
                                         Im Auftrag               1960 (Bundesanzeiger Nr. 60 vom 26. März 1960) rechts
                                         Dr. Grau
                                                                  verbindlich festgesetzten
                 Verordnung Nr. 15/62                                   Frachten für Rohzucker
   über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs                      von niedersächsdschen Häfen
            leistungen der Binnenschiffahrt                             nach Rhein-, Main- und Neckarhäfen.
                      Vom 1. Oktober 1962                         Bonn, den 1. Oktober 1962
  Auf Grund des § 29 Abs. 1 des Gesetzes über den                                         Der Bundesminister für Verkehr
gewerblichen Binnenschiffsverkehr vom 1. Oktober 1953                                               In Vertretung
(Bundesgesetzbl. I S. 1453) in der Fassung des Gesetzes                                            Dr. Seiermann
vom 1. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1163) wird ver           (VkBl 1962 S. 563)
ordnet:
                                                                  Nr. 275                 .Bekanntmachung
                         § 1
                                                                              für die Schiffahrt über das Überholen auf
  (1) Nach Genehmigung gemäß § 28 des Gesetzes über
                                                                                       dem Dortmund-Ems-Kanal
den gewerblichen Binnensdiiffsverkehr werden rechtsver
bindlich festgesetzt:                                               Auf Grund des § 116 Nr. 3 der Binnenschiffahrtstraßen-
  I. die vom Bezirksausschuß Unterweser des Frachten              Ordnung (BSchSO) vom 19. Dezember 1954 (Bundes
ausschusses Bremen — FC Nr. 4/62 — beschlossenen                  gesetzbl. II S. 1135) wird angeordnet:
      Frachten für Getreide                                                                   §1
      von Bremen/Unterweserhäfen                                    Auf dem Dortmund-Ems-Kanal dürfen Fahrzeuge, die
      nach Bamberg;                                               mindestens 8 km/Std. fahren können, bei Tage — abwei
  II. die vom Frachtenausschuß für den Tankschiffsver             chend von § 10 —WK— Nr. 2 BSchSO — überholen,
kehr —- FF Nr. 3/62 — beschlossenen                               wenn ihr mittlerer Tiefgang 1,70 m nicht überschreitet.
      Tankfrachten                                                 Schlepper dürfen ohne Rücksicht auf den Tiefgang
      von Bremerhaven, Düsseldorf-Heerdt/Neuß, Duis               überholen.    Das Überholverbot   für Talfahrer auf dem
              burg, Einswarden/Nordenham, Essen-Stadt             Dortmund-Ems-Kanal zwischen Meppen und Herbrum
              hafen/Hafen Math. Stinnes, Hafen Erdölraffi         — § 10 —WK— Nr. 3 Satz 2 BSchSO — bleibt von die
              nerie Emslandr Hafen Gelsenberg, Hafen              ser Regelung unberührt.
              König Ludwig, Hafen Victor, Karlsruhe-Raffi                                     §2
              neriehafen, Köln-Niehl/Leverkusen, Wesel/
              Dinslaken (Rhein-Lippe-Hafen) und Wesse               Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. November
              ling/Godorf                                         1962 in Kraft und gilt biö zum Ablauf des 14. Juni 1964.
      nach Rhein-, Main-, Neckar-, Kanal- und Weser               Münster, den 30. August 1962
                                                                         B 1135 B1 T2 B3
              häfen;
                                                                                          Wasser- imd Schiffahrtsdirektion
  III. die    vom      Bezirksausschuß    Mittellandkanal   des                                     Münster
Frachtenausschusses Dortmund ,— FB Nr. 9/62 — be
schlossenen                                                                                            Küp e r
                                                                  (VkBl 1962 S. 563)
      Frachten für Rohzucker
      von niedersächsiischen Häfen
      nach Rhein-, Main- und Neckarhäfen.
                                                                  Nr. 276 XIX. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrt
                                                                               abgaben auf dem kanalisierten Main
  (2) Der Wortlaut der Beschlüsse ist im FTB — Frach
ten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt — wie folgt                                  vom 10. März 1938*)
veröffentlicht***):                                                                        Bonn, den 27. September 1962
      Zu Absatz 1 Ziffer I im FTB Nr. 37                                                   B 255/2280 W/62
                                   vom 15. September 1962,        1. In Abschnitt D. — Befreiungen — sind zu streichen:
      zu Absatz 1 Ziffer II und III im FTB Nr. 38                    a) von Tarifstelle 1. d) der erste Absatz,
                                   vom 22. September 1962.           b) von Tarifstelle 2. der Absatz b) sowie der Buch
                                                                        stabe a).
                              §2
                                                                  2. Die „Entfernungstafel für den kanalisierten Main" ist
  Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verord                 wie folgt zu ergänzen:
nung verstößt, begeht eine Zuwiderhandlung im Sinne                     331               Hafen der Stadt Schweinfurt
des § 1 Nr. 9 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 vom
                                                                        332               Staatshafen Schweinfurt
9. Juli 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 175), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I                   334               Ländeplatz der Stadt Schweinfurt
S. 785).                                                                339               Ländeplatz Schonungen
3

Heft 20 — 1962                                                564                               VkBl Amtlicher Teil



        345                Ländeplatz Untereuerheim               Nr. 278 Schiffahrtspolizeilidie Anordnung über
        349                Ländeplatz Untertheres                         das Nebeneinande|*liegen in den Vorhäfen
        356                Ländeplatz Haßfurt                                der Mainsdileusen Kostheinir Eddersheim
                           Schutz- und Umschlaghafen                         und Frankfurt-Griesheim
                           Haßfurt                                  Auf Grund des § 116 Nr. 3 der Binnenschiffahrtstraßen-
        360                Umschlagplatz Gebr. Knauf,             Ordnung (BSchSO) vom 19. Dezember 1954 (Bundesge-
                           Iphofen                                setzbl. II S. 1135) wird angeordnet:
        364                Ländeplatz Zeil                                                    §1
        372                Ländeplatz Eltmann
                                                                    Abweichend von § 18 — Ma — Nr. 1 BSchSO dürfen in
        385                Umschlagplatz Veit Bennert,            den Vorhäfen der Schleusen Kostheim, Eddersheim und
                           Viereth
                                                                  Frankfurt-Griesheim während des ganzen Jahres Fahr
        387                Ländeplatz Bischberg                   zeuge an den landseitigen (südlichen) Anlegestellen in
                           Mündung der Regnitz                    zwei Schiffsbreiten nebeneinander liegen.
              Regnitz-km                                            An den wasserseitigen (nördlichen) Anlegestellen dür
        389       2.1   Staatshafen Bamberg                       fen Fahrzeuge nicht nebeneinander liegen.
        391       3,3   Umsdilagplatz Baumwollspinnerei
                        Bamberg, Werk Gaustadt                                              §2
3. In § 1. Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen ist vor               Diese Anordnung tritt am 1. November 1962 in Kraft
   „Garstadt" zu setzen „Viereth, Ottendorf,".                    und gilt bis zum Ablauf des 31. Oktober 1964.
4. Dieser Nachtrag tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft.             Würzburg, den 2. Oktober 1962
                                                                            H Nr. 5315/62
                           Der Buhdesminister für Verkehr
                                                                                            Wasser- und Schiffahrtsdirektion
                                      Im Auftrag                                                     Würz bürg
                                      Dr. Grau
(VkBl 1962 S. 563)                                                                                   In Vertretung
                                                                                                     Otteneder
Nr. 277 II. Nachtrag zum Tarif für die bundes-
        eigenen Häfen und Umschlagsplätze am                      (VkBl 1962 S. 564)
        Rhein vom 16. Februar i960**) ***)
                            Bonn, den 28. September 1962
                            B 261/2243 V/62                          Seeverkehr
1. Die Überschrift des Tarifs erhält folgende Fassung:
   „Tarif für die bimdeseigenen Häfen und Umschlags
   plätze am Rhein vom 16. Februar 1960".                         Nr. 279                   Bekanntmachung
2. Im Teil C Abschnitt I erhält Ziffer 4 folgende neue                       über die Entgelte für Lotsungen außerhalb
   Fassung:                                                                  der Reviere auf der Fahrtstrecke zwischen
   „Befreiungen
                                                                             Varel und Wilhelmshaven und umgekehrt
                                                                             einschließlich An- und Ablegen
   Vom Hafengeld sind befreit:
   a) Wasserfahrzeuge, die sich weniger als 24 Werk                 Die Entgelte sind von dem Herrn Bundesminister für
      tagsstunden im Hafen oder an einem Umschlags                Verkehr gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über das See
      platz aufhalten, mit Ausnahme der Gebühr nach               lotswesen außerhalb der Reviere vom 24. Juni 1959 (Bun-
                                                                  desgesetzbl. II S. 718) am 28. August 1962 — See 2/232 —
      Teil C Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe e),
                                                                  32/62 — genehmigt worden.
   b) Wasserfahrzeuge, die infolge baulicher Maßnah
                                                                  1. Für die Berechnung des Lotsgeldes ist der im Schiffs
      men der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung nicht
                                                                     meßbrief ausgewiesene Nettoraumgehalt zugrunde zu
        weiterfahren    oder   den   Hafen    nicht   verlassen
                                                                     legen.-
        können,
                                                                  2. Das Lotsgeld sowie die nach 4. und 5. entstandenen
   c) Wasserfahrzeuge, die einen bundeseigenen Hafen
                                                                     Entgelte werden nach Beendigung der Lotsung fällig
       oder Umschlagsplatz nur zum Zwecke der Zoll-
                                                                     und vom Lotsen eingezogen.
    . revision anlaufen und sich dort weniger als 24
     . Werktagsstunden aufhalten,                                 3. Das Lotsgeld beträgt für Fahrzeuge bei einem Netto
   d) Wasserfahrzeuge, die an Werkstätten im Hafen                   raumgehalt
       ausgebessert werden, sofern der Aufenthalt zu                    bis 150   cbm                        DM   25,—
       diesem Zwecke nicht länger als 30 Tage dauert,                   über      150 cbm bis 250 cbm        DM   30,—
   e) Beiboote ohne eigene Triebkraft, die zu anderen                   über      250 cbm bis 400 cbm        DM   35,—
       abgabepflichtigen Wasserfahrzeugen gehören,                      über      400 cbm                    DM   40,—
   f) Flöße, die im Hafengebiet an Land gebracht wer
                                                                  4. Dem Lotsen sind die für den Antritt und die nach Be-
       den — an Stelle der gesetzlichen Lade- und Lösch
       frist — für die Dauer von 21 Tagen nach Ankunft              ,endigung der Lotsung notwendigen Fahrtkosten der 2.
        im Hafen,                                                    Klasse mit der Eisenbahn oder mit dem Omnibus zu
                                                                     erstatten.
   g) Fährbrücken der staatlichen Fähren,
   h) Fahrzeuge des Fischereigewerbes."                           5. Muß der angeforderte Lotse länger als 1 Stunde über
                                                                   . die vereinbarte Abfährtzeit des Fahrzeugs hinaus war
3. Der Nachtrag tritt am 1. November 1962 in Kraft.                  ten, so sind für jede weitere'ahgefangene Warte
                           Der Bundesminister für Verkehr            stunde DM 5,— zu entrichten.
                                      Im Auftrag                    Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver
                                      Dr. Grau                    öffentlichung im Verkehrsblatt in Kraft.
(VkBl 1962 S. 564)
                                                                  Aurich, den 20. September 1962
*) Veröffentlicht im Reichsverkehrsblatt A 1938 S. 29                    S — 4996/62 — sb
**) Veröffentlicht im FTB Nr. 10 vom 5. März 1960                                           Wasser- unci Schiffahrtsdirektion
♦♦♦) Der FTB — Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiff
                                                                                                        Aurich
fahrt — kann von dem Binnenschifiahrts-Verlag G. m. b. H.j
vorm. Rhein-Verlag, Duisburg-Ruhrort, Dammstraße 15/17, be                                           In Vertretung
zogen werden. Die Kosten der Einzelnummer richteii sicih nach
dem Umfang der jeweiligen Ausgabe des FTB, die nur ge                                                    Schmitz
schlossen zum Preise von 0,25 DM je Blatt DIN A 5 abgegeben
wird.                                                             (VkBl 1962 S. 564)
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VkBl Amtlicher Teil                                           565                                                Heft 20 — 1962



                                                                      Regierungsinspektor
                                                                      Ludwig Winnecken;                    WSD Mainz
                                                                 zum Regierungsoberbauinspektor:
Nr. 280 Bundesautobahn Köln — Aachen; Ver                             Regierungsbauinspektor
        kehrsfreigabe des Autobahnkreuzes Köln-                       Helmut Emmerich,                     WSA Schweinfurt
             West     sowie        der   Autobahnteilstrecke          Regierungsbauinspektor
            zwischen der Bundesstraße 264 und der                     Karl N e u , •                       WSA Wesel

            Bundesstraße 55                                           Regierungsbauittspektor              WSA Wilhelms
                                                                      August S c h a w e r ,               haven
                                   Bonn, den 11. Oktober 1962
                                   StB 8 — Bai — 4178 NW 62
                                                                      Regierungsbauinspektor
                                                                      Anton Schumacher,                    WSD Mainz
  Auf der Autobahn Köln-Aachen wurde das, neuerbaute                  Regierungsbauinspektor               WBA Brunsbüttel
Autobahnkreuz Köln-West bei km 566,5 am 10. Oktober                  Paul Westphal ;                       koog
1962 dem Verkehr übergeben. Gleichzeitig für den Ver^
                                                                 zum Regierungsvermessungis-
kehr freigegeben wurde die Autobahnteilstrecke zwischen
                                                                     oberinspektor:
der Bundesstraße 264 und der Bundeastraße 55.
                                                                     Regierungsvermessungs-
 Die bisherige Autobahnanschlußstelle Köln-West bei
                                                                     inspektor
km 565,3 wird anschließend beseitigt.
                                                                      Helmut Meier,                         WSD Hamburg
                                Der Bundesminister für Verkehr        Regierungsvermessungs-
                                         Im Auftrag                   inspektor
(VkBl 1962 S. 565)                  Dr. Klingenberg                   Günter P e t z o 1 d ;                WSD Bremen
                                                                 zum Regierungsinspektor:
     Per söna Ina ch richten                                         Regierungsinspektor z. A.
                                                                      Clemens B ö k e r ,                  WSD Hannover
Nr. 281     Personalnachrichten                                       Regierungsinspektor z. A.
                                  Bonn, den 11. Oktober 1962          Manfred K o h z e r ;                WSD Mainz
                                  Z 1 — 10 a Pemo/Pemh           zum Regierungsbauinspektor:
                a) Bundesverkehrsministerium                          Regierungstauinspektor z. A.
Ernannt:                                                              Helmut D i e r k s ,                 WSA Meppen
zum Ministerialrat:                                                   Regierüngsbauinspektor z. A.
       Regierungsdirektor                                             Ubbo H o b b i n g ,                  WSA Hitzacker
       Dr. jur Gerhard Breuer;                                        Regierungsbauinspektor z. A.
zum Bundesbahnoberrat:                                                Günter Kehr,                         WSA Emden
       Bundesbahnrat                                                  Regierungsbauinspektor z. A.
       Walter Illing,                                                Günter Steinbeck;               WSA Heidelberg
       Bundesbahnrat                                             zum Technischen Regierungsinspektor:
       Alfred J a n s s e n ;             ^                                                                Deutsches      Hydro
zum Bundesbahnoberinspektor:                                          naut." Angestellter                  graphisches Institut
                                                                      Arno B ö 11 eher,                    Hamburg
    Bundesbahninspektor
       Otto Müll e r ;                                                naut. Angestellter                   Kanalamt Kiel-
                                                                      Lorenz D ö p p e r ,                 Holtenau
Eintritt in den Ruhestand:
                                                                      naut. Angestellter                   Kanalamt Kiel-
       Oberregierungsrat                                                                                   Holtenau
                                                                      Christian Lorenzen;
       (Leitender Regierungsdirektor a. D.)
       Gerhard Weiler.                                           Versetzungen:                             vom WSA Wil
                                                                                                               helmshaven
 /               b) Nachgeordnete Behörden                            Regierungsbaurat                     zum WSA Bremer
Ernannt:                                                                                                          haven
                                                                      Rolf Brauer,
Zum Präsidenten einer Wasser- und
                                                                                                           vom WSA Bremer
     Schiffahrtsdirektion:
    Oberregierungsbaurat                                              Regierungsbaurat                            haven
                                                                      Eberhard Garrelts,                   zum WSA Lübeck
    Friedridi Rusche n b u r g , WSD Duisburg
    Oberregierungsbaurat                                              Regierungsbaurat                     vom WSA Lübeck
    Dr.-Ing.Hans Schauberge r; WSD Bremen                             Gerhard Köhler ;                     zur    WSD Bremen
zum Oberregierungsbaurat:                                        Eintritt in den Ruhestand:
    Regierungsbaurat                                                  Präsident
    Rudolf E p p ,               WSA Nürnberg                         Hans-Martin K n i e ß ,               WSD Duisburg
    Regierungsbaurat                                                  Präsident
       Gerhard Köhler;                        WSD Bremen
                                                                      Dr.-Ing. Friedrich W a 11 h e r ,     WSD Bremen
zum Regierungsraf:                                                    Regierungsvermessungsrat              WSA Minden
       Regierungsassessor                                             Herbert Pichlmayer,                   — MLK —
       Heinz Gutermuth;                       WSD Stuttgart           Techn. Regierungsoberinspektor
zum Regierüngsbaurat:                                                 Martin Petersen;                      WSD Kiel
    Regierungsbauassessor                     NBA Mosel-Ost
                                                                 Ausgeschieden:                             WSD Mainz
    Ernst-Ludwig Raab;                        Koblenz
                                                                      Regierungsinspektor                  — auf eigenen An
zum Regierungsoberbauamtmann:                                         Paul Franz;                          trag —
    Regierungsbauamtmanii
       Wilhelm Schäfer;                       WSD Mainz          Verstorben:

,^:um Regierungsvermessungs-                                          Präsident
                                                                      iEberhard Steckhan,                   WSD Aurich
       amtmann:
    Regierungsvermessungs-                                            Oberregierungsbaurat
                                                                      Ernst K u h 1 b r o d t,              WSD Hamburg
    oberinspektor
    Willy V o 11 a n d t ;                    WSD Kiel
                                                                      Regierungsoberbauinspektor
                                                                      August Kaiser.                        WSD Duisburg
zum Regierungsoberinspektor:
       Regierungsinspektor                                                                     Der Bundesminister für Verkehr
       (Regierungsoberinspektor a. D.)                                                                  Im Auftrag
       Franz K1 i e b s c h ,                 WSD Hannover       (VkBl 1962 S. 565)                       L a u ff s
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