VkBl Nr. 16 2003
Verkehrsblatt Nr. 16 2003
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
57. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 30. August 2003 Heft 16
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2003 Seite Nr. Datum VkBl. 2003 Seite
Allgemeine Angelegenheiten Seeschifffahrt
167 7. 8. 2003 Richtlinien
162 5. 8. 2003 Multilaterale Vereinbarung M134 für Massenrettungsoperationen (MROs)
gemäß Abschnitt 1.5.1. ADR; COMSAR-Rundschreiben 31 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504
– Ausrüstung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle . . . . 482
168 6. 8. 2003 Richtlinien
163 5. 8. 2003 Multilaterale Vereinbarung M137 zur Erstellung von Plänen für die Zusammenarbeit
gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR; zwischen Such- und Rettungsdiensten und Fahrgast-
– Beförderung von mit polyhalogenierten Biphenylen schiffen (gemäß SOLAS-Regel V/7.3)
und Terphenylen ( PCB und PCT ) kontaminierten MSC-Rundschreiben 1079 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
festen Abfällen und Restmengen in loser Schüt- 169 1. 8. 2003 Technische Prüfungs- und Zulassungs-
tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483 voraussetzungen für Nachtsignalanlagen auf Hoch-
geschwindigkeitsfahrzeugen (HSC) und Tagsignal-
164 1. 8. 2003 Multilaterale Vereinbarung M140 scheinwerfer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR;
– weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), Straßenbau
deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe 170 7. 7. 2003 Allgemeines Rundschreiben
nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht. . . . . . . . . 484 Straßenbau Nr. 24/2003
Sachgebiet 04.5: Straßenbefestigungen;
Straßenverkehr Oberflächeneigenschaften
16.4: Bauvertragsrecht und
165 21. 7. 2003 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Verdingungswesen;
zu § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes über Abwicklung von Verträgen . . . . . . 541
die Sicherstellung von Güterbeförderungen auf der
Straße (VSGGüVwV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
Binnenschifffahrt
166 1. 8. 2003 Schifferprüfung Nichtamtlicher Teil
nach der Binnenschifferpatentverordnung in Bremen 503 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 16 – 2003 482 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
AMTLICHER TEIL
Allgemeine Angelegenheiten 3. Alle übrigen Vorschriften des ADR finden Anwendung.
4. Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Mai 2008 für die
Nr. 162 Multilaterale Vereinbarung M134 Beförderung in den Hoheitsgebieten der ADR-Ver-
gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR; tragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet
- Ausrüstung von Saug-Druck-Tanks haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner
widerrufen, gilt sie nur noch für Beförderungen in den
für Abfälle
Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die
Bonn, den 05. August 2003 diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht wider-
A 33 /3642.40/134 rufen haben.
Die von der Schweiz vorgeschlagene Multilaterale Verein- ACCORD MULTILATERAL M134
barung M134 ist am 05. August 2003 von Deutschland
gegengezeichnet worden. Die weiteren Zeichnerstaaten au titre de la section 1.5.1 de l'ADR
werden im Internetangebot der UN/ECE unter der Adresse relatif à l’équipement de citernes à déchets
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.htm#m134 opérant sous vide
bekannt gemacht. 1. En dérogation aux prescriptions du 6.10.3.7 a), les ci-
Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in deutscher ternes munies de potence d'aspiration peuvent être
und französischer Sprache veröffentlicht. équipées de la manière suivante:
(1) Le dispositif du premier obturateur de la potence
Bundesministerium für Verkehr, est monté dans un raccord soudé à la citerne et
Bau- und Wohnungswesen est équipé d'une couronne tournante intermédiaire
Im Auftrag montée sur roulement à billes.
Klaus Laufhütte
La couronne tournante est vissée sur le support
soude et disposée entre le réservoir et l'obturateur.
MULTILATERALE VEREINBARUNG M134 Le dispositif de fermeture est constitué d'un
gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR cylindre pneumatique avec un disque d'étanchéité
über die Ausrüstung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle qui obture le raccord du côté de la potence.
(2) Les éléments de construction (raccord avec cou-
1. Abweichend von den Vorschriften des Unterab-
ronne tournante, disque d'étanchéité, cylindre
schnittes 6.10.3.7 a) dürfen Tanks mit einem Saug-
pneumatique etc.) doivent garantir la même sécu-
ausleger wie folgt ausgerüstet sein:
rité que la citerne.
(1) Die erste Absperreinrichtung des Saugauslegers
(3) La potence doit être suffisamment protégée cen-
ist in einem mit dem Tank verschweißten Stutzen
tre des influences extérieures de la manière sui-
mit dazwischen geschaltetem kugelgelagertem
vante:
Drehkranz angeordnet.
- Blocage de la potence pendant le trajet,
Der Drehkranz ist mit dem verschweißten Stutzen
verschraubt und zwischen dem Tankkörper und - Dispositifs d'amorce ou tubulures de liaison
der Absperreinrichtung angeordnet. flexibles entre la potence et le premier obtura-
teur et
Die Verschlusseinheit besteht aus einem Pneu-
matikzylinder mit einem Dichtungsteller, welcher - Équipement de protection entourant le cylindre
den Stutzen zum Saugausleger hin verschließt, pneumatique.
(2) Die baulichen Elemente (Stutzen mit Drehkranz, 2. Au point 11. Observations du certificat d'agrément
Dichtungsteller, Pneumatikzylinder usw.) müssen selon 9.1.2.1.5 doivent figurer les indications
die gleiche Sicherheit wie der Tank bieten. suivantes:
„Certificat d'agrément au terme du 1.5.1 de l'ADR
(3) Der Saugausleger muss gegen Einwirkungen von
(M134)“
außen ausreichend wie folgt geschützt sein:
3. Toutes les autres preseriptions de l'ADR demeurent
- Arretierung des Auslegers während der Fahrt,
applicables.
- Sollbruchstellen oder flexible Schlauchver-
4. Le présent accord s'applique jusqu'au 1er mai 2008
bindungen zwischen Ausleger und erster
aux transports effectués sur les territoires des Parties
Absperreinrichtung und
contractantes de l'ADR ayant signé cet accord. Au
- umschließende Schutzeinrichtung für Pneu- cas où il serait révoqué avant cette date par un des
matikzylinder. signataires, il ne sera applicable que pour les trans-
ports effectues sur les territoires des Parties contrac-
2. Unter dem Punkt 11. Bemerkungen in der
tantes à l'ADR ayant signé cet accord et ne l’ayant
Zulassungsbescheinigung gemäß 9.1.2.1.5 sind
pas révoqué.
folgende Angaben einzutragen:
„Zulassungsbescheinigung vereinbart nach 1.5.1 des
ADR (M134)“ (VkBl. 2003 S. 482)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 483 Heft 16 – 2003
Nr. 163 Multilaterale Vereinbarung M137 3. Alle übrigen Vorschriften des ADR finden Anwendung.
gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR;
4. Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Mai 2008 für die
- Beförderung von mit polyhaloge-
Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Ver-
nierten Biphenylen und Terphenylen tragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet
(PCB und PCT) kontaminierten haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner
festen Abfällen und Restmengen widerrufen, gilt sie nur noch für Beförderungen in den
in loser Schüttung Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die
diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht wider-
Bonn, den 05. August 2003 rufen haben.
A 33 /3642.40/137
ACCORD MULTILATERAL M137
Die von der Schweiz vorgeschlagene Multilaterale Verein-
barung M137 ist am 05. August 2003 von Deutschland au titre de la section 1.5.1 de l’ADR
gegengezeichnet worden. Die weiteren Zeichnerstaaten pour le transport en vrac de déchets et résidus solides
werden im Internetangebot der UN/ECE unter der Adresse contaminés par des composés polyhalogénés de
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.htm#m137 diphényles et terphényles (PCB et PCT)
bekannt gemacht. 1. Par dérogation aux prescriptions du 7.3.1 de l'ADR,
Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in deutscher les déchets et résidus solides contaminés par les
und französischer Sprache veröffentlicht. diphényles et terphényles de la classe 9 suivants:
Bundesministerium für Verkehr, UN 2315 DIPHENYLES POLYCHLORES
Bau- und Wohnungswesen UN 3151 DIPHENYLES POLYHALOGENES
Im Auftrag LIQUIDES
Klaus Laufhütte UN 3151 TERPHENYLES POLYHALOGENES
LIQUIDES
MULTILATERALE VEREINBARUNG M137
UN 3152 DIPHENYLES POLYHALOGENES
gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR SOLIDES
zur Beförderung von mit polyhalogenierten Biphenylen
und Terphenylen (PCB und PCT) kontaminierten festen UN 3152 TERPHENYLES POLYHALOGENES
Abfällen und Restmengen in loser Schüttung SOLIDES
peuvent faire l’objet d'un transport en vrac comme
1. Feste Abfälle und Restmengen, die mit folgenden suit:
Biphenylen und Terphenylen der Klasse 9 konta-
miniert sind: Le transport en vrac est autorisé dans des véhicules
couverts ou bâchés, des conteneurs fermés ou des
UN 2315 POLYCHLORIERTE BIPHENYLE grands conteneurs bâchés à parois pleines, pour les
UN 3151 POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, matières solides ou les mélanges (comme prépara-
FLÜSSIG tions ou déchets) ne contenant pas plus de 1 000
UN 3151 POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, mg/kg de matière à laquelle ce No ONU est affecté.
FLÜSSIG Les caisses des véhicules ou conteneurs doivent être
UN 3152 POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, étanches ou rendus étanches, par exemple au moy-
FEST en d'un revêtement intérieur approprié suffisamment
UN 3152 POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, solide.
FEST 2. En plus des indications prescrites par l’ADR,
dürfen in loser Schüttung abweichend von den l’expéditeur devra faire figurer dans le document de
Vorschriften des Abschnitts 7.3.1 des ADR wie folgt transport la mention suivante:
befördert werden: „Transport convenu aux termes du 1.5.1 de l’ADR
Die Beförderung fester Stoffe oder Gemische (wie (M137)“
Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht mehr
als 1000 mg/kg an Stoffen der zugeordneten UN- 3. Toutes les autres prescriptions de l’ADR demeurent
Nummer enthalten, in loser Schüttung in gedeckten applicables.
oder bedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen
4. Le présent accord s'applique jusqu'au 1er mai 2008
Containern oder in vollwandigen bedeckten Groß-
aux transports effectués sur les territoires des Parties
containern ist zugelassen.
contractantes de l’ADR ayant signé cet accord. Au
Die Aufbauten der Fahrzeuge oder die Container cas où il serait révoqué avant cette date par un des
müssen dicht sein oder z.B. durch eine geeignete, signataires, il ne sera applicable que pour les
ausreichend feste Innenauskleidung abgedichtet transports effectués sur les territoires des Parties
werden. contractantes à l’ADR ayant signé cet accord et ne
2. Zusätzlich zu den nach dem ADR vorgeschriebenen l’ayant pas révoqué.
Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu
vermerken:
„Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 des
ADR (M137)“. (VkBl. 2003 S. 483)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 16 – 2003 484 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
Nr. 164 Multilaterale Vereinbarung M140 (2) Im Beförderungspapier hat der Absender zusätzlich
gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR; zu vermerken: „Beförderung vereinbart nach Abschnitt
- weitere Verwendung von 1.5.1 des ADR (M140)“.
Großpackmitteln (IBC), deren (3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2004
Kennzeichnung hinsichtlich der für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Ver-
Zeichenhöhe nicht dem Absatz tragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet ha-
6.5.2.1.1 entspricht ben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner wider-
rufen, gilt sie in diesem Fall bis zum vorgenannten
Bonn, den 01. August 2003 Zeitpunkt nur noch für Beförderungen in den Hoheits-
A 33 /3642.40/140 gebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinba-
rung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Die von Deutschland vorgeschlagene Multilaterale
Vereinbarung M140 ist am 29. Juli 2003 von Norwegen Multilateral Agreement M140
gegengezeichnet worden. Die weiteren Zeichnerstaaten according to section 1.5.1 of ADR
werden im Internetangebot der UN/ECE unter der Adresse on the continued use of Intermediate Bulk Containers
http://www.unece.org/trans/danger/multi/multi.htm#m140 (IBC) the marking of which, in respect of character
bekannt gemacht. height, is not in accordance with 6.5.2.1.1
Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in deutscher
und englischer Sprache veröffentlicht. (1) By derogation from the provisions of 6.5.2.1.1,
Intermediate Bulk Containers (IBC) built before 1 January
2003 in accordance with the provisions of marginal 3612
Bundesministerium für Verkehr, (1) applicable up to 30 June 2001 and not complying, in
Bau- und Wohnungswesen respect of the height of letters, numerals and symbols,
Im Auftrag with the provisions of subsection 6.5.2.1.1 applicable as
Klaus Laufhütte from 1 July 2001 may continue to be used.
(2) In addition to the information prescribed, the
Multilaterale Vereinbarung M140 consignor shall enter in the transport document:
„Carriage agreed under the terms of section 1.5.1 of ADR
nach Abschnitt 1.5.1 des ADR
(M140)“.
über die weitere Verwendung von Großpackmitteln
(IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichen- (3) This Agreement shall be valid until 31 December
höhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht 2004 for carriage on the territories of the ADR Contracting
Parties signatory to this Agreement. lf it is revoked before
(1) Abweichend von den Vorschriften des Absatzes that date by one of the signatories, it shall remain valid
6.5.2.1.1 dürfen Großpackmittel (IBC), die vor dem 1. until the above mentioned date only for carriage on the
Januar 2003 gemäß den bis zum 30. Juni 2001 geltenden territories of those ADR Contracting Parties signatory to
Vorschriften der Rn. 3612 (1) gebaut wurden, jedoch nicht this Agreement which have not revoked it.
den ab 1. Juli 2003 geltenden Vorschriften des Absatzes
6.5.2.1.1 hinsichtlich der Zeichenhöhe der Buchstaben,
Ziffern und Symbolen entsprechen, weiter verwendet (VkBl. 2003 S. 484)
werden.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 485 Heft 16 – 2003
4d: Beantragung von
Straßenverkehr Straßentransporten/Verfahren bei
Straßentransportraummangel (TOB)
Nr.165 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
zu § 17 des Verkehrssicherstellungsge- Muster 5: 5a: Kennzeichnung von TOB-Fahrzeugen
setzes (VSG) über die Sicherstellung 5b: Kennzeichnung von TOL-Fahrzeugen
von Güterbeförderungen auf der
Straße (VSGGüVwV) Muster 1
- Mustersammlung (zu VwV Nr. 12.1 u. 12.2)
Merkblatt
Köln, den 21. Juli 2003
für Unternehmen des Güterkraftverkehrs der
23 - 2222
vorgesehenen Transportorganisationen der
Nachstehend wird die Neufassung der Mustersammlung Länder zur Sicherstellung von Güterbeförderungen
zu Nummer 29 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf der Straße auf der Grundlage der
zu § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VSG) über Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu
die Sicherstellung von Güterbeförderungen auf der § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes
Straße (VSGGüVwV) bekannt gegeben. Die VwV ist am (VSGGüVwV)*
24. Juni 1998 im Bundesanzeiger S. 8656 veröffentlicht
worden und am 25. Juni 1998 in Kraft getreten. 1 Allgemeines
Die Mustersammlung ist auf Grundlage des Beschlusses Der Bund stellt die Transportorganisation des Bun-
des Bund-Länder-Fachausschusses Zivile Notfall- des (TOB) auf, soweit Güterbeförderungen grenz-
vorsorge im Straßenverkehr am 27. Mai 2003 in Berlin neu überschreitend oder über den Bereich eines
gefasst worden; sie ersetzt die Ursprungsfassung im Bundeslandes hinausgehen; darüber hinaus stellen
Verkehrsblatt 1998, S. 629 – 658. die Länder im Auftrag des Bundes Transportorgani-
sationen der Länder (TOL) auf. Mit diesen
Bundesamt für Güterverkehr Transportorganisationen sollen lebenswichtige
In Vertretung Gütertransporte für Zwecke der Verteidigung,
Kreienhop insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung,
durchgeführt werden. Hierfür sind leistungsfähige
Mustersammlung
Unternehmen des Güterkraftverkehrs ausgewählt.
zu Nummer 29 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften 2 Aufgaben
zu § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes (VSG) Die Aufgaben der Transportorganisationen werden
über die Sicherstellung von von Einsatzbehörden wahrgenommen.
Güterbeförderungen auf der Straße
(VSGGüVwV) Aufgaben der Einsatzbehörden sind
Inhaltsverzeichnis - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der TOL-
Unternehmen für Zwecke der Verteidigung
Muster 1: Merkblatt für Unternehmen des Güterkraftver- aufrechtzuerhalten,
verkehrs
- die personellen, organisatorischen und materiellen
Anlage 1: Arbeitssicherstellung Voraussetzungen zur Durchführung der Maß-
Muster 2: Leistungsbescheide nach §§ 35 und 36 Abs. 1 nahmen zu schaffen, die nach dem Verkehrs-
Bundesleistungsgesetz sicherstellungsgesetz (VSG) erforderlich sind.
Anlage 1: Leistungsbescheid nach § 2 Abs. 1 Einsatzbehörden der TOL sind die höheren Ver-
Nr. 9 Bundesleistungsgesetz kehrsbehörden der Länder, sofern nicht nach
Anlage 2: Leistungsbescheid nach § 2 Abs. 1 Landesrecht andere Verkehrsbehörden allgemein
Nr. 10 Bundesleistungsgesetz oder im Einzelfall hierzu bestimmt sind.
Anlage 3a: Bereitstellungsbescheid nach § 2 Ihr Unternehmen ist für die TOL eingeplant.
Abs. 1 Nr. 10 Bundesleistungs-
gesetz
Die zuständige Einsatzbehörde für Ihr Unternehmen ist
Anlage 3b: Benachrichtigung zum (Bezeichnung, Anschrift):
Bereitstellungsbescheid
Anlage 3c: Widerruf eines
Bereitstellungsbescheides
Muster 3: Transportauftrag
Muster 4: 4a: Kommunikationsschema der
Transportorganisationen der Länder (TOL)
4b: Führungsschema der
Transportorganisationen der Länder (TOL)
4c: Beantragung von Straßentransporten/
Verfahren bei Straßentransportraum-
mangel (TOL) *veröffentlicht im Bundesanzeiger S. 8656 (Nr. 113 vom 24.06.1998)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 16 – 2003 486 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
3 Sicherstellungen 2 Maßnahmen zur personellen Sicherstellung
Damit die eingeplanten Betriebe ihre Aufgaben im 2.1 ArbSG
Rahmen der Transportorganisationen erfüllen 2.2 Voraussetzungen für die Anwendung des ArbSG
können, treffen die Einsatzbehörden folgende 3 Personenkreis
Maßnahmen: 3.1 Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
3.2 Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis
3.1. Personelle Sicherstellung
3.3 Ausländische und staatenlose Arbeitnehmer
Der erforderliche Arbeitskräftebedarf wird über die
4 Maßnahmen
Arbeitsverwaltung (Arbeitsämter) sichergestellt.
4.1 Unterrichtung der Arbeitnehmer
Die Anmeldung von zusätzlichem Arbeitskräftebedarf 4.2 Bedarfsfeststellung
erfolgt durch Ihr Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4.3 Neueinstellung von Arbeitnehmern
7 des Arbeitssicherstellungsgesetzes (ArbSG). 4.4 Bedarfsanmeldung
Unabhängig davon kann das Recht zur Beendigung 4.5 Begründung von Arbeitsverhältnissen durch Ver-
von Arbeitsverhältnissen nach dem ArbSG be- pflichtung nach dem ArbSG
schränkt werden. 4.6 Arbeitskräfteausschuss beim Arbeitsamt
Einzelheiten hierzu enthält Anlage 1
(Verfahren zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen 5 Verstöße
und zur Anforderung von Personal bei den Ar- Anlage 1 Merkblatt zur Beendigung von Arbeitsver-
beitsämtern nach dem ArbSG). hältnissen in Spannungszeiten und im Ver-
teidigungsfall
3.2. Materielle Sicherstellung Anlage 2 Merkblatt über die wirtschaftliche und soziale
Die Anzahl der für die Transportorganisationen Sicherung der nach dem ArbSG verpflichteten
einzuplanenden Fahrzeuge ist festgelegt. Dabei sind Personen
die Strukturen des Güterkraftverkehrs berücksichtigt. Anlage 3 Anmeldung des Bedarfs an Arbeitnehmern
Die Fahrzeuge Ihres Unternehmens sind gemäß der Anlage 4 Antrag nach § 28 ArbSG
Fahrzeugregisterverordnung (FRV) bei der jeweiligen Anlage 5 Musterschreiben an das Arbeitsamt für Ver-
Zulassungsbehörde vorgemerkt. Hierdurch wird pflichtungen nach dem ArbSG
sichergestellt, dass die Fahrzeuge nicht noch von
anderen öffentlichen Stellen angefordert werden 1 Allgemeines
können. Als Unternehmen des Güterkraftverkehrs sind Sie
davon unterrichtet worden, dass Sie in die Trans-
Die Einsatzbehörde stellt sicher, dass Ersatzteile,
portorganisation Ihres Landes (TOL) einbezogen
Treibstoffe, Telefonanschlüsse, Reparaturleistungen
usw. für Ihr Unternehmen zur Verfügung stehen. sind. Für die Deckung des Bedarfs an Arbeitskräften
gelten die folgenden Hinweise:
4 Anforderungen von Transportleistungen
2 Maßnahmen zur personellen Sicherstellung
Transportleistungen sollen so lange wie möglich
aufgrund von Frachtverträgen erfolgen. Ist dies 2.1 ArbSG
nicht mehr möglich, kann Ihr Unternehmen nach Auch in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall
den Vorschriften des Bundesleistungsgesetzes gilt generell das im Grundgesetz verbürgte
(BLG) mittels Leistungsbescheid bzw. Bereit- Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes. Das
stellungsbescheid und Benachrichtigung hierzu ver- ArbSG sieht Maßnahmen nur dann vor, wenn die
pflichtet werden, Transportleistungen zu erbringen. Sicherstellung der Arbeitsleistungen für Zwecke der
Verteidigung einschließlich des Schutzes der
5 Entschädigung Bevölkerung – dazu zählen alle Arbeitsleistungen bei
Bei Verpflichtungen zu Transportleistungen wird Ihr den TOL-Unternehmen – nicht auf der Grundlage
Unternehmen nach den Bestimmungen des BLG der Freiwilligkeit möglich ist. Die TOL-Unternehmen
entschädigt. haben dementsprechend zunächst zu prüfen,
6 Entgelte für Beförderungs- und inwieweit sie ihre Aufgaben durch innerbetriebliche
Umschlagsleistungen Maßnahmen mit den vorhandenen Kräften durch
Mehrarbeit/Überstunden, durch Vollbeschäftigung
Bei Frachtverträgen wird die Kostenübernahme von Teilzeitkräften oder Neueinstellungen auf
zwischen den Vertragspartnern geregelt. freiwilliger Basis erfüllen können.
Bei Verpflichtungen nach dem BLG bestimmt die Ist dies nicht möglich, sieht das ArbSG sowohl die
Einsatzbehörde oder die untere Verkehrsbehörde Beschränkung der Beendigung von Arbeits-
den Kostenpflichtigen. verhältnissen als auch die Verpflichtung in neue
Arbeitsverhältnisse vor.
Anlage 1 zu Muster 1 (zu Nr. 3.1) 2.2 Voraussetzungen für die Anwendung des ArbSG
Arbeitssicherstellung
Das ArbSG kann erst angewendet werden, wenn
Verfahren
zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen und - der Verteidigungsfall eingetreten ist (Artikel 12 a Abs.
zur Anforderung von Personal bei den Arbeitsämtern 3 und Abs. 6 Satz 1 GG i.V.m. Artikel 115 a GG), oder
nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ArbSG) - der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles
festgestellt hat (Artikel 12 a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6
1 Allgemeines Satz 2 GG i.V.m. Artikel 80 a Abs. 1 GG), oder
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 487 Heft 16 – 2003
- der Bundestag der Anwendung des ArbSG be- 4.3 Neueinstellung von Arbeitnehmern
sonders zugestimmt hat (Artikel 12 a Abs. 5 Satz 1 Auch nach Eintritt einer der in Nummer 2.2
und Abs. 6 Satz 2 GG i.V.m. Artikel 80 a Abs. 1 GG). genannten Voraussetzungen zur Anwendung des
3 Personenkreis ArbSG ist es den Güterkraftverkehrsunternehmen
freigestellt, die erforderlichen Arbeitnehmer anzu-
3.1 Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
werben und mit diesen Arbeitsverträge abzu-
Die Güterkraftverkehrsunternehmen, die von den schließen (§ 1 ArbSG). Dem Arbeitnehmer ist bei
Einsatzbehörden der TOL zu Gütertransporten Vertragsabschluss das „Merkblatt zur Beendigung
herangezogen werden, benötigen ebenso wie die von Arbeitsverhältnissen in Spannungszeiten und im
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Verteidigungsfall“ (Anlage 1) auszuhändigen.
Güterkraftverkehrsunternehmen tätig sind, nach der Zur Sicherung der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis
Anwendbarkeit des ArbSG (siehe Nummer 2.2) die mit dem Güterkraftverkehrsunternehmen ist dem
Zustimmung des Arbeitsamtes, wenn sie ein bzw. ihr Arbeitnehmer zu empfehlen, nach § 28 ArbSG beim
Arbeitsverhältnis beenden wollen; nähere Ein- Arbeitsamt die Anwendung der arbeits- und
zelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt (Anlage 1 sozialrechtlichen Schutzvorschriften nach den §§ 14
zu Nummer 4.1). bis 23 a ArbSG zu beantragen (Musterantrag siehe
Anlage 4). Das Arbeitsamt kann diese Anordnung
3.2 Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis nach § 28 ArbSG auch für Frauen, Ausländer,
In ein Arbeitsverhältnis bei den von den Staatenlose oder andere Personen erteilen, die nicht
Einsatzbehörden der TOL herangezogenen Güter- zu dem Personenkreis gehören, der nach dem ArbSG
kraftverkehrsunternehmen können nur wehr- verpflichtet werden darf.
pflichtige Männer verpflichtet werden; Frauen dürfen 4.4 Bedarfsanmeldung
nicht verpflichtet werden. Durch den Verpflich- Der Bedarf an Arbeitnehmern, der durch
tungsbescheid des Arbeitsamtes wird ein Arbeits- innerbetriebliche und sonstige Maßnahmen nicht
verhältnis begründet. gedeckt werden kann, ist von den Güterkraft-
Zum Arbeitsentgelt bzw. zur Unterhaltssicherung verkehrsunternehmen beim zuständigen Arbeitsamt
dieser Arbeitsverhältnisse siehe Anlage 2 zu anzumelden. Die notwendigen Angaben für die
Nummer 3.2, IV. Bedarfsanmeldungen ergeben sich aus dem als Anlage
3 beigefügten Muster. Zuständig für die Bedarfsan-
3.3 Ausländische und staatenlose Arbeitnehmer
meldung ist das Arbeitsamt, in dessen Bezirk das
Die ausländischen und staatenlosen Arbeitnehmer Güterkraftverkehrsunternehmen seinen Sitz hat.
der von den Einsatzbehörden der TOL heran-
gezogenen Güterkraftverkehrsunternehmen dürfen 4.5 Begründung von Arbeitsverhältnissen durch
wie deutsche Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis nur Verpflichtung nach dem ArbSG
mit Zustimmung des Arbeitsamtes beenden. Da- Soweit der angemeldete Arbeitskräftebedarf nicht
gegen dürfen ausländische und staatenlose Arbeit- auf der Grundlage der Freiwilligkeit durch Abschluss
nehmer nicht in ein neues Arbeitsverhältnis mit den eines Arbeitsvertrages gedeckt werden kann, wird
Güterkraftverkehrsunternehmen verpflichtet werden, das Arbeitsamt Verpflichtungen vornehmen.
weil sie grundsätzlich nicht der deutschen Wehr- Durch den Verpflichtungsbescheid des Arbeitsamtes
pflicht unterliegen und daher nicht von § 2 Nr. 2 wird ein Arbeitsverhältnis begründet. Das bisherige
Arbeitsverhältnis des Verpflichteten ruht, die arbeits-
ArbSG erfasst werden.
und sozialrechtlichen Schutzvorschriften der §§ 14
4 Maßnahmen bis 23 a ArbSG gelten. Die Verkehrsunternehmen
können dem Arbeitsamt vorschlagen, bestimmte
4.1 Unterrichtung der Arbeitnehmer Arbeitnehmer zu verpflichten (Anlage 5).
Nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicher-
stellung von Arbeitsleistungen sind die Arbeitnehmer 4.6 Arbeitskräfteausschuss beim Arbeitsamt
der von den Einsatzbehörden der TOL herange- Beim Arbeitsamt besteht ein Arbeitskräfteausschuss,
zogenen Güterkraftverkehrsunternehmen von die- dem Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber
sen unverzüglich mit Merkblatt (Anlage 1) darauf sowie der Kommunal- und Bundeswehrverwaltung
hinzuweisen, dass sie ihr Arbeitsverhältnis nur noch angehören. Der Ausschuss hat insbesondere die
mit Zustimmung des Arbeitsamtes beenden können. Aufgabe, das Arbeitsamt zu beraten, wenn
Arbeitskräfte auf die Bedarfsträger verteilt werden
4.2 Bedarfsfeststellung müssen, weil die Arbeitskräfte insgesamt nicht
ausreichen, um den beim Arbeitsamt angemeldeten
Die den TOL angehörigen Güterkraftverkehrs- Bedarf zu decken. Das Arbeitsamt kann die
unternehmen ermitteln den für die Sicherstellung Einsatzbehörden und die Güterkraftverkehrs-
ihrer Güterbeförderungen erforderlichen Ersatz- und unternehmen zu den Ausschuss-Sitzungen hin-
Zusatzbedarf an Arbeitnehmern. Dabei haben sie zuziehen, wenn deren Bedarfsanmeldung beraten
zunächst zu prüfen, inwieweit ihr Bedarf an wird (§ 8 Abs. 5 der Verordnung über die Feststellung
Arbeitnehmern durch innerbetriebliche Maßnahmen und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem
oder Neueinstellungen durch Arbeitsvertrag gedeckt Arbeitssicherstellungsgesetz).
werden kann. 5 Verstöße
Innerbetriebliche Maßnahmen können sein:
Verletzungen von Arbeitssicherstellungsvorschriften
- Vollbeschäftigung von Teilzeitkräften werden durch das Arbeitsamt als Ordnungs-
- Anordnung von Überstunden widrigkeit oder Straftat geahndet (siehe Merkblatt
- veränderte Urlaubsregelungen. Anlage 1).
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 16 – 2003 488 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
Anlage 1 - private Arbeitgeber,
(zu Nr. 3.1, 4.1, 4.3, 5) - die in einem der vorstehend aufgeführten Aufgaben-
Bitte sorgfältig durchlesen bereiche ein Arbeitsverhältnis beenden möchten.
und aufbewahren
Die Zustimmung brauchen nicht einzuholen
Arbeitnehmer, die
MERKBLATT - Schwerbehinderte im Sinne des § 1 des Schwerbe-
zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen in hindertengesetzes3 sind,
Spannungszeiten und im Verteidigungsfall
- nicht nur vorübergehend um mindestens 50 v. H. in
Nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz1 dürfen Arbeits- ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind,
verhältnisse in den für die Verteidigung sowie den Schutz
- hilfsbedürftige Angehörige oder andere hilfsbedürftige
und die Versorgung der Bevölkerung besonders wichti-
Personen aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung
gen Aufgabenbereichen nur noch mit amtlicher Zustim-
zu pflegen haben, es sei denn, dass die erforderliche
mung beendet werden. Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen
Pflege gewährleistet ist,
Überblick über die zu beachtenden Vorschriften. Bei
Zweifelsfragen können Sie sich von jedem Arbeitsamt - Mitglieder eines obersten Verfassungsorgans des
beraten lassen. Bundes oder eines Landes sind.
Die Zustimmung brauchen ferner nicht einzuholen
Welche Arbeitsverhältnisse dürfen nur noch mit weibliche Arbeitnehmer
amtlicher Zustimmung beendet werden? - vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate
Die Zustimmung ist erforderlich für die Beendigung von nach der Niederkunft,
Arbeitsverhältnissen - mit einem Kind unter 15 Jahren, das mit ihnen in häus-
- bei der Bundeswehr und bei den verbündeten licher Gemeinschaft lebt.
Streitkräften, Arbeitnehmer im Sinne dieser Regelung sind Arbeiter,
- bei Dienststellen des Bundes, der Länder, der Ge- Angestellte oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäf-
meindeverbände, der Gemeinden und der sonstigen tigte.
juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
- bei Organisationen des Zivilschutzes, Wo muss die Zustimmung beantragt werden?
- in Betrieben der Wasser- und Energieversorgung so- Die Zustimmung ist bei dem Arbeitsamt schriftlich zu be-
wie der Abwasser- und Abfallbeseitigung, antragen, in dessen Bezirk die Dienststelle oder der Be-
trieb des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers liegt, der die
- in Krankenanstalten und anderen Einrichtungen, in Zustimmung einholen muss. Für das fahrende Personal
denen pflegebedürftige Personen betreut werden, der See- und Binnenschifffahrt ist in dringenden Fällen
- in Betrieben der Mineralölversorgung, das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk das Schiff
- in Verkehrsunternehmen einschließlich Unternehmen liegt. Zur Erleichterung des Zustimmungsverfahrens wird
des Personen- und Güterbeförderungsgewerbes in empfohlen, für den Antrag den dafür vorgesehenen Vor-
der See- und Binnenschifffahrt, druck zu verwenden. Der Vordruck ist bei allen Arbeits-
ämtern und Arbeitsamtsnebenstellen erhältlich. Arbeit-
- bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank
nehmer der Bundeswehr müssen die Zustimmung bei der
AG und der Deutschen Telekom AG sowie bei Unter-
Bundeswehrverwaltung beantragen. Nähere Einzelheiten
nehmen, die Dienstleistungen des Postwesens oder
über das Antragsverfahren können bei der Beschäfti-
Telekommunikationsdienstleistungen anbieten oder
gungsdienststelle erfragt werden.
Fernmeldeanlagen betreiben, soweit diese durch
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Post-
und Telekommunikation nach § 3 des PTSG2 ver- Wer entscheidet über den Antrag?
pflichtet sind, Über den Antrag eines privaten Arbeitgebers und eines
- in durch Rechtsverordnung der Bundesregierung Arbeitnehmers, der nicht bei der Bundeswehr beschäftigt
bestimmten anderen Bereichen. ist, entscheidet das Arbeitsamt, bei dem der Antrag zu
stellen ist. Das Arbeitsamt erteilt dem Arbeitnehmer und
Die Zustimmung ist nicht erforderlich für die dem Arbeitgeber einen schriftlichen Bescheid. Wenn
Beendigung von innerhalb von zwei Wochen – bei außerordentlichen Kün-
- Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit, wenn die digungen innerhalb einer Woche – nach Eingang des
Zeit abgelaufen ist, Antrages beim Arbeitsamt kein Bescheid zugegangen ist,
- gelegentlichen Dienstleistungen oder Beschäftigun- so gilt die Zustimmung als erteilt.
gen gegen geringfügiges Entgelt, die der Krankenver-
sicherungspflicht nicht unterliegen. Was ist zu beachten, wenn die Zustimmung
erteilt ist?
Wer muss die Zustimmung einholen?
Durch die Zustimmung wird nicht über die arbeitsrechtli-
Die Zustimmung müssen einholen
che Berechtigung der Beendigung des Arbeitsverhältnis-
- weibliche Arbeitnehmer vom vollendeten 18. bis zum ses entschieden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind
vollendeten 55. Lebensjahr, daher verpflichtet, die für die Beendigung des Arbeitsver-
- männliche Arbeitnehmer vom vollendeten 18. bis zum hältnisses geltenden Vorschriften zu beachten (z. B. Vor-
vollendeten 65. Lebensjahr, schriften über Kündigungsfristen).
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 489 Heft 16 – 2003
Welche Rechtsbehelfe sind gegen die Anlage 2
Entscheidungen des Arbeitsamtes möglich? (zu Nr. 3.2)
Gegen Entscheidungen des Arbeitsamtes, durch die sich Bitte sorgfältig durchlesen
der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber beschwert fühlt, und aufbewahren
ist Widerspruch zulässig. Ein etwaiger Widerspruch ist
innerhalb eines Monats, nachdem die Entscheidung
MERKBLATT
bekanntgegeben worden ist, beim Arbeitsamt schriftlich
über die wirtschaftliche und soziale Sicherung
oder zur Niederschrift einzureichen. Der Widerspruch hat
der nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz1
keine aufschiebende Wirkung.
verpflichteten Personen
Wie werden Verstöße gegen die bestehenden Die Bundesrepublik Deutschland kann ihre lebens- und
Beschränkungen geahndet? verteidigungswichtigen Aufgaben in der augenblicklichen
Arbeitnehmer, die zur Beendigung ihres Lage nur erfüllen, wenn sichergestellt ist, dass die hierfür
Arbeitsverhältnisses der Zustimmung des Arbeitsamtes notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Das
bedürfen, handeIn ordnungswidrig, wenn sie ohne Arbeitsamt hat Sie daher in ein Arbeitsverhältnis
anerkennenswerten Grund ihre Arbeitsstelle verlassen verpflichten müssen. Die nachfolgenden Hinweise geben
oder ihr fernbleiben oder vorsätzlich oder fahrlässig Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten
länger als drei volle KaIendertage abwesend sind oder während der Verpflichtung. Über weitere Einzelheiten
sich beharrlich weigern, eine ihnen aufgetragene und können Sie sich bei jedem Arbeitsamt beraten lassen.
zumutbare Arbeit zu verrichten, die Zwecken der
Verteidigung einschließlich des Schutzes der I. Rechtsstellung während der Verpflichtung
Zivilbevölkerung dient, und zwar auch dann, wenn dies
Durch den Verpflichtungsbescheid wird ein Arbeits-
mit Billigung des Arbeitgebers geschieht. In gleicher
verhältnis begründet. Für Sie gelten daher während der
Weise handeln Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn sie ein
Verpflichtung dieselben Arbeitsbedingungen wie für die
solches Verhalten fördern oder den Arbeitnehmer dazu
Arbeitnehmer, die bei Ihrem neuen Arbeitgeber
anleiten. Die Handlung kann mit einer Geldbuße oder mit
beschäftigt sind oder die in entsprechenden Betrieben
einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
oder Dienststellen für Arbeitsleistungen vergleichbarer Art
geahndet werden.
üblich sind. Wegen der für das Arbeitsverhältnis
wesentlichen Bedingungen und der Auflagen, die Ihr
Bundesanstalt für Arbeit neuer Arbeitgeber zu erfüllen hat, beachten Sie bitte die
Der Präsident Angaben im Verpflichtungsbescheid.
II. Beginn und Ende der Verpflichtung
Stand: Mai 2003
Der Beginn und die voraussichtliche Dauer Ihres durch
die Verpflichtung begründeten Arbeitsverhältnisses sind
in dem Verpflichtungsbescheid angegeben. Ist der Tag
der Beendigung der Verpflichtung nicht bestimmt, so
endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages, an dem
die Voraussetzungen zur Anwendung des Arbeits-
sicherstellungsgesetzes entfallen. Hierüber werden Sie
über Presse, Rundfunk, Fernsehen oder in anderer
geeigneter Weise unterrichtet. Wenn Sie das
Arbeitsverhältnis vorher beenden möchten, beachten Sie
bitte das „Merkblatt zur Beendigung von Arbeits-
verhältnissen in Spannungszeiten und im Vertei-
digungsfall“, das Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder bei
jedem Arbeitsamt erhalten können.
III. Schutz des bisherigen Arbeitsplatzes
Werden Sie aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nach
dem Arbeitssicherstellungsgesetz verpflichtet, so ruht Ihr
1
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der
bisheriges Arbeitsverhältnis während der Verpflichtung.
Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung Ihr bisheriger Arbeitgeber muss Sie nach Beendigung der
(Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 787), Verpflichtung weiter beschäftigen. Sie müssen sich daher
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I nach Beendigung der Verpflichtung unverzüglich bei
S. 3108, 3116). Ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückmelden. Das gilt
2
Gesetz zur Sicherstellung des Postwesens und der
Telekommunikation (Post- und Telekommunikationssicherstellungs-
nicht, wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis
gesetz – PTSG) vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2378), standen und dieses Arbeitsverhältnis vor Beendigung der
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1529, Verpflichtung durch Zeitablauf geendet hätte; solche
1531). Arbeitsverhältnisse werden durch die Verpflichtung nicht
3
Gesetz zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und verlängert. Ebenso werden Arbeitsverhältnisse nicht
Gesellschaft, Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421), zuletzt
verlängert, die aus anderen Gründen während der
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. September 2000 Verpflichtung geendet hatten (z. B. wegen Kündigung des
(BGBl. I S. 1394). Arbeitsverhältnisses vor Ihrer Verpflichtung).
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 16 – 2003 490 V k B l . A m t l i c h e r Te i l
Sobald Ihr bisheriger Arbeitgeber von Ihrer Verpflichtung Betriebsausgaben im Sinne des Einkommen-
Kenntnis erhalten hat, darf er Ihr Arbeitsverhältnis bis zum steuergesetzes gewährt, sofern Sie entsprechende
Ende der Verpflichtung nicht kündigen. Das Recht Ihres laufende Zahlungsverpflichtungen für die Dauer der
bisherigen Arbeitgebers, Ihnen aus einem im Arbeitsrecht Verpflichtung nachweisen. Lassen Sie Ihre selbständige
anerkannten wichtigen Grund (z. B. wegen Verletzung ei- Tätigkeit fortführen, so werden Ihnen anstelle des
ner während der Verpflichtung weiter bestehenden ar- Unterschiedsbetrages angemessene Aufwendungen für
beitsvertraglichen Pflicht, wie die Wahrung von Betriebs- die an ihrer Stelle tätig werdenden Ersatzkräfte oder
und Geschäftsgeheimnissen) zu kündigen, bleibt beste- Vertreter erstattet. Die laufenden Nettogeldbezüge aus
hen. Die Verpflichtung nach dem Arbeitssicherstellungs- dem neuen Arbeitsverhältnis werden angerechnet. Die
gesetz ist kein wichtiger Grund; sie darf von Ihrem Leistungen werden auf Antrag gewährt: Der Antrag ist bei
Arbeitgeber auch nicht nach Beendigung der Verpflich- der Unterhaltssicherungsbehörde bei der für Ihren
tung zu Ihren Ungunsten bei der Entlassung von Arbeit- Wohnort zuständigen Verwaltung der kreisfreien Stadt
nehmern berücksichtigt werden. Außerdem darf Ihr Ar- oder des Landkreises zu stellen.
beitgeber Sie wegen der Verpflichtung in beruflicher und Werden Sie aus einer Tätigkeit als Beamter, Richter auf
betrieblicher Hinsicht nicht benachteiligen. Dementspre- Probe oder als Arbeitnehmer des öffentlichen
chend gilt die Zeit der Verpflichtung als Berufs- und Be- Dienstes verpflichtet, so erhalten Sie neben dem
triebszugehörigkeit. Auf Probe-, Ausbildungs- und Be- Arbeitsentgelt von Ihrem neuen Arbeitgeber auch die
währungszeiten wird die Verpflichtungszeit jedoch nicht bisherigen Dienstbezüge. Auf diese weiterzuge-
angerechnet. währenden Dienstbezüge werden aber die laufenden
Sind Sie zum Zeitpunkt der Verpflichtung als Beamter Geldbezüge angerechnet, die Sie von Ihrem neuen
oder Richter auf Probe tätig, so sind Sie für die Dauer Arbeitgeber erhalten.
der Verpflichtung mit Dienstbezügen oder Unterhaltszu-
schuss beurlaubt. Im übrigen gelten für Beamte und V. Wohnraum, Sachbezüge
Richter sowie für Handelsvertreter und in Heimarbeit Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber bzw. Dienstherr verpflichtet,
Beschäftigte inhaltlich ähnliche Bestimmungen wie für Ihnen Wohnraum (z. B. eine Werkswohnung) zu
Arbeitnehmer. überlassen, so können Sie diesen auch während der
IV. Arbeitsentgelt, Unterhaltssicherung Verpflichtung beanspruchen. Wenn die Überlassung des
Wohnraums einen Teil Ihres Arbeitsentgelts bildet,
Ihr neuer Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für Ihre Tätig-
müssen Sie Ihrem bisherigen Arbeitgeber für die
keit das Arbeitsentgelt zu gewähren, das Arbeitnehmer
Weitergewährung eine angemessene Entschädigung
arbeitsvertraglich für Arbeitsleistungen gleicher oder ver-
zahlen. Gegen Zahlung einer angemessenen Ent-
gleichbarer Art bei Ihrem neuen Arbeitgeber erhalten oder
schädigung können Sie auch die Weitergewährung von
in entsprechenden Betrieben oder Dienststellen für Ar-
Sachbezügen verlangen.
beitsleistungen vergleichbarer Art gezahlt wird. Ist das
Nettoeinkommen bei Ihrem neuen Arbeitgeber geringer VI. Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung,
als das bisherige Nettoeinkommen aufgrund Ihrer Tätig- Pflegeversicherung
keit als Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft, als In dem durch den Verpflichtungsbescheid begründeten
Handelsvertreter oder als in Heimarbeit Beschäftigter, Arbeitsverhältnis unterliegen Sie der Versicherungspflicht
so erhalten Sie den Unterschiedsbetrag auf Antrag von in der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Rentenversi-
der Unterhaltssicherungsbehörde bei der für Ihren cherung sowie in der Arbeitslosenversicherung und der
Wohnort zuständigen Verwaltung der kreisfreien Stadt sozialen Pflegeversicherung nach Maßgabe der
oder des Landkreises. Der Unterschiedsbetrag darf allgemeinen Vorschriften und der folgenden besonderen
zusammen mit den laufenden Nettogeldbezügen aus Ausnahmen:
dem neuen Arbeitsverhältnis je Kalendertag der
Verpflichtung für Verpflichtete mit unterhaltsberechtigten 1 a) In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben
Familienangehörigen den in § 13 Abs. 4 Buchstabe a des die Verpflichteten versicherungsfrei, die bis zur
Unterhaltssicherungsgesetzes2 bestimmten Höchstbe- Verpflichtung versicherungsfrei waren, weil ihnen
trag und für die übrigen Verpflichteten den in § 13 Abs. 4 Anwartschaft auf Ruhegehalt und Hinterbliebe-
Buchstabe b des Unterhaltssicherungsgesetzes be- nenversorgung gewährleistet ist (Beamte, Richter,
stimmten Höchstbetrag jeweils nicht mehr als um 135 bestimmte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst).
vom Hundert übersteigen. Er wird auch nach dem Ende Andere Verpflichtete, die bis zur Verpflichtung
der Verpflichtung weitergezahlt, solange Krankengeld aus versicherungsfrei waren, werden auf Antrag von der
der gesetzlichen Krankenversicherung oder entsprechen- Versicherungspflicht in dem neuen Arbeitsverhältnis
de Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung befreit. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die
gewährt werden. Insgesamt dürfen Sie bei Arbeitsun- Befreiung von der Versicherungspflicht in der
fähigkeit jedoch nicht mehr erhalten, als Sie erhalten Krankenversicherung nur wegen der Höhe des
würden, wenn Sie nicht in ein Arbeitsverhältnis Jahreseinkommens bestand.
verpflichtet worden wären. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb eines Monats
Die Vorschriften über die Zahlung des vom Beginn der Verpflichtung an beim zuständigen
Unterschiedsbetrages gelten für Sie auch, wenn Sie bis Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu
zum Beginn der Verpflichtung als Selbständiger tätig stellen: wird diese Frist überschritten, so kann die
sind und diese selbständige Tätigkeit während Ihrer Befreiung erst ab Antragstellung wirksam werden.
Verpflichtung nicht fortführen lassen. Neben dem 1 b) Die Pflegeversicherung folgt der Krankenver-
Unterschiedsbetrag wird Ersatz der Aufwendungen für sicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenver-
Miete der Berufsstätte sowie für die übrigen sicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil