VkBl Nr. 16 2003
Verkehrsblatt Nr. 16 2003
V k B l . A m t l i c h e r Te i l 491 Heft 16 – 2003
ist, wird in die soziale Pflegeversicherung ein- Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im Öf-
bezogen. Wer privat krankenversichert ist, hat auch fentlichen Dienst bleibt aber bestehen. Das gleiche gilt,
eine private Pflegeversicherung abzuschließen und wenn Sie als Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft einer
aufrechtzuerhalten. Pensionskasse oder einer anderen Einrichtung oder Form
Personen, die in der gesetzlichen Krankenver- der betrieblichen oder überbetrieblichen Alters- und
sicherung freiwillig versichert und daher in der Hinterbliebenenversorgung angehören.
sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind,
sowie privat Pflegeversicherte erhalten von ihrem VIII. Erholungsurlaub
Arbeitgeber für die Pflegeversicherung einen Während der Verpflichtung erwerben Sie bei Ihrem neuen
Beitragszuschuss. Der Zuschuss ist in der Höhe Arbeitgeber bzw. Dienstherrn einen Anspruch auf
begrenzt auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil Erholungsurlaub. Ihr bisheriger Arbeitgeber bzw.
bei Versicherten der sozialen Pflegeversicherung, Dienstherr kann den Ihnen aus diesem Arbeitsverhältnis
die in der gesetzlichen Krankenversicherung zustehenden Jahresurlaub für jeden vollen Ka-
pflichtversichert sind, als Beitragsanteil zu zahlen lendermonat Ihrer Verpflichtung um ein Zwölftel kürzen.
wäre. Bei Privatversicherten ist der Zuschuss Wenn Sie den Ihnen aus Ihrem bisherigen Arbeits- oder
begrenzt auf höchstens die Hälfte des Betrages, Dienstverhältnis zustehenden Urlaub vor Ihrer Ver-
den der Beschäftigte tatsächlich für die private pflichtung nicht oder nicht vollständig erhalten haben, so
Pflegeversicherung zu zahlen hat. ist Ihnen der Resturlaub nach dem Ende der Verpflichtung
Hat ein Dienstherr oder Arbeitgeber des öffentlichen zu gewähren.
Dienstes dem Verpflichteten Dienstbezüge,
Unterhaltszuschuss oder Arbeitsentgelt weiter zu IX. Reisekosten, Umzugskosten,
zahlen, so haben der neue Arbeitgeber und der Trennungsentschädigung
Dienstherr bzw. der alte Arbeitgeber des Ihr neuer Arbeitgeber ist verpflichtet, die aus der An- und
öffentlichen Dienstes den Beitragszuschuss anteilig Abreise entstehenden notwendigen Aufwendungen zu
nach der Höhe der jeweils zu gewährenden erstatten. Bei einer auswärtigen Unterbringung werden
Dienstbezüge, Unterhaltszuschüsse und Arbeits- Trennungsentschädigung und Umzugskosten gezahlt.
entgelte zu zahlen. Keinen Anspruch auf einen
Beitragszuschuss haben Personen, die nach
beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Bundesanstalt für Arbeit
bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Der Präsident
Heilfürsorge haben und bei einem privaten Ver-
sicherungsunternehmen pflegeversichert sind. Stand: Dezember 2000
2. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind
während der Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis
auch versicherungsfrei
1. Personen, die im Zeitpunkt ihrer Verpflichtung
unselbständig beschäftigt und nach § 5 Abs. 1
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ver-
sicherungsfrei oder auf Antrag von der Ver-
sicherungspflicht in der Rentenversicherung
nach § 6 des Sechsten Buches Sozialgesetz-
buch befreit sind.
2. Personen, die im Zeitpunkt ihrer Verpflichtung als
selbständig Tätige aufgrund einer durch Gesetz
angeordneten oder auf Gesetz beruhenden
Verpflichtung Mitglied einer Öffentlichrecht-
lichen Versicherungseinrichtung oder Versor-
gungseinrichtung ihrer Berufsgruppe sind.
3. Personen, die vor der Verpflichtung nur bei-
tragspflichtig nach dem Gesetz über die
1
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der
Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Alterssicherung der Landwirte waren und dies (Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGB I. I S. 787),
weiterhin sind. zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997 (BGBI. I
3. In der Arbeitslosenversicherung bleiben die S. 3108, 3116).
Verpflichteten, die bis zur Verpflichtung nicht als
2
Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst
einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen
Arbeitnehmer oder nicht zu ihrer Berufsausbildung (Unterhaltssicherungsgesetz – USG) in der Fassung der
beschäftigt waren, auch während der Verpflichtung Bekanntmachung vom 14. Dezember 1987 (BGBI. I S. 2614), zuletzt
versicherungsfrei. geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Erleichterung des
Kindschaftsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBI. I S.
VII. Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen- 2942) und Artikel 17 des Gesetzes zur Erleichterung der
versorgung Verwaltungsreform in den Ländern vom 3. Mai 2000 (BGBI. I S. 634).
3
Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche
Bei Ihrem neuen Arbeitgeber bestehende Regelungen
Rentenversicherung, Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember
über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen- 1989, BGBI. I S. 2261, 1990 I S. 1337, zuletzt geändert durch Artikel
versorgung finden für Sie keine Anwendung. Eine für Sie 1 des Gesetzes zur Sicherstellung der Rentenzahlung im Vormonat
bestehende Versicherung in der zusätzlichen Alters- und (Rentenauszahlungsgesetz) vom 27. Juni 2000, BGBI. I S. 939.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2)
1)
(Güterkraftverkehrsunternehmen) Anlage 3
(zu Nr. 4.4)
Zahl
3
(Postanschrift des Absenders)
der angeforderten
Arbeitnehmer
Heft 16 – 2003
Geschlecht
Arbeitsamt
4
Beschäftigung 1)
Art der vorgesehenen
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen ☎ Ortsname
(Datum)
5
Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz1
sind
- Anmeldung des Bedarfs an Arbeitskräften
die vorgesehene
1 Arbeitgeber
Beschäftigung erforderlich
Fertigkeiten, soweit sie für
Besondere Kenntnisse und
Bezeichnung
492
Anschrift
6
Die Beschäftigungsart soll möglichst genau angegeben werden (z.B. Kraftfahrer mit Führerschein Klasse ....)
Telefon Rückfragen an
Die für das Arbeitsverhältnis
wesentlichen Bedingungen 2)
z.B. Schichtdienst mit Nachtschicht, Vergütungs- oder Lohngruppe, Unterbringung und Verpflegung am Ort möglich
Ort
2 ggf. abweichende Beschäftigungsstelle
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
7
Bezeichnung
des Arbeitsantritts
Zeitpunkt
Vorstellung bei
8
1
Dauer der
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Beschäftigung
(Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGBI. I S. 787), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997
Voraussichtliche
(BGBI. I S. 3108, 3116).
V k B l . A m t l i c h e r Te i l
2)
1)
(Güterkraftverkehrsunternehmen) Anlage 3
(zu Nr. 4.4)
Zahl
3
(Postanschrift des Absenders)
der angeforderten
Arbeitnehmer
Heft 16 – 2003
Geschlecht
Arbeitsamt
4
Beschäftigung 1)
Art der vorgesehenen
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen ☎ Ortsname
(Datum)
5
Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz1
sind
- Anmeldung des Bedarfs an Arbeitskräften
die vorgesehene
1 Arbeitgeber
Beschäftigung erforderlich
Fertigkeiten, soweit sie für
Besondere Kenntnisse und
Bezeichnung
492
Anschrift
6
Die Beschäftigungsart soll möglichst genau angegeben werden (z.B. Kraftfahrer mit Führerschein Klasse ....)
Telefon Rückfragen an
Die für das Arbeitsverhältnis
wesentlichen Bedingungen 2)
z.B. Schichtdienst mit Nachtschicht, Vergütungs- oder Lohngruppe, Unterbringung und Verpflegung am Ort möglich
Ort
2 ggf. abweichende Beschäftigungsstelle
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
7
Bezeichnung
des Arbeitsantritts
Zeitpunkt
Vorstellung bei
8
1
Dauer der
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Beschäftigung
(Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGBI. I S. 787), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997
Voraussichtliche
(BGBI. I S. 3108, 3116).
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(Güterkraftverkehrsunternehmen) Anlage 5 Personalbogen
(zu Nr. 4.5)
Name, Vorname Geburtsdatum
Heft 16 – 2003
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
(Postanschrift des Absenders)
Arbeitsamt
Derzeitiger Arbeitgeber
Bezeichnung, Anschrift
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen ☎(Datu Ortsname
(Datum)
Neuer Arbeitgeber
Bezeichnung, Anschrift
1
Verpflichtung nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Anlagen:
Vorgesehene Beschäftigungsstelle in den Geschäftsräumen der Firma
494
Stammbetrieb
Zur Sicherstellung lebens- oder verteidigungswichtiger Güterbeförderungen sind Ort des Arbeitsantritts Voraussichtl. Dauer der Beschäftigung
Transportorganisationen aufzustellen (§ 17 Verkehrssicherstellungsgesetz). Hierzu werden
Arbeitskräfte aus dem Bereich des Güterkraftverkehrs benötigt.
Der Abschluss eines freien Arbeitsvertrages mit dem in der Anlage genannten Arbeitnehmer ist Art der Beschäftigung
fehlgeschlagen bzw. lässt sich bei der jetzigen Lage nicht rechtzeitig erreichen.
Auf die Arbeitsleistungen dieses Arbeitnehmers kann für Zwecke der Verteidigung jedoch nicht
verzichtet werden. Es wird daher gebeten, den Arbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis zu verpflichten Für das Arbeitsverhältnis gelten folgende Bedingungen:
(§ 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Nr. 7 Arbeitssicherstellungsgesetz).
Die für die Verpflichtung benötigten Angaben entnehmen Sie bitte dem beigefügten Personalbogen.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
1
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
(Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 787), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997
(BGBl. I S. 3108, 3116).
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Anforderungsbehörde 1. Für die erbrachte Leistung erhalten Sie gemäß den §§ 20 ff BLG eine Entschädigung, die sich nach
den im Wirtschaftsverkehr für vergleichbare Leistungen üblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig
Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3) ist der Leistungsempfänger (§ 22 Abs. 1 BLG).
Anlage 1
2. Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen,
das Sonntagsfahrverbot der Straßenverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und
Tag der Zustellung bzw. die Fahrbe schränkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs gelten
Datum des Poststempels
hier nicht.
Dieser Bescheid (ggf. in beglaubigter Kopie) dient auch als Nachweis der Fahrtberechtigung.
3. Die sofortige Vollziehung des Bescheides wird hiermit angeordnet. Ein Widerspruch gegen diesen
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Bescheid befreit Sie nicht von der Leistungspfl icht.
Falls die Leistung nicht sofort erbracht wird, kann zu ihrer Durchsetzung unmittelbarer Zwang gemäß
§ 9 i.V.m. den §§ 6 und 12 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) vom 27. April 1953
(BGBl. I S. 157), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341, 3365),
angewendet werden. Eine Verletzung der Leistungspflicht kann nach § 84 Abs. 1 und 3 BLG als
Sehr geehrte Damen und Herren, Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
auf Antrag
des/der...................................................................................................................................................................
vertreten durch .....................................................................................................................................................
ergeht nach § 35 und § 36 Abs. 1 Bundesleistungsgesetz (BLG) für ..................................................................
Begründung
................................................................................................................................................ als Bedarfsträger
folgender Aus Anlass staatlicher Maßnahmen für Zwecke der Verteidigung ist der umseitig bezeichnete
Bedarfsträger auf zusätzliche Straßentransportleistungen angewiesen. Es ist daher unumgänglich, dass
Sie die angeforderte Leistung erbringen.
Leistungsbescheid
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 (BGBl. I S. 1769),
1. Für Zwecke der Verteidigung haben Sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 9 BLG die nachstehend zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), sehen vor, dass für Zwecke
495
bezeichnete Straßenverkehrsleistung zu erbringen: der Verteidigung Leistungen angefordert werden können, und zwar nach § 35 BLG durch
Leistungsbescheid. Die in diesem Bescheid angegebene Anforderungsbehörde ist zum Erlass des
Leistungsbescheides nach § 5 Abs. 1 BLG i.V.m. §§ 1 bis 3 der Anforderungsbehörden- und
Bezeichnung des Bruttogewicht Umfang Art der Verpackung, Gebindeart Bedarfsträgerverordnung (ABV) vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1088), zuletzt geändert durch Verordnung
Ladegutes in t in cbm vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2854), zuständig.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Beginn der Leistungspflicht liegt im öffentlichen Interesse
(§ 39 Satz 1 BLG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
Widerspruch ist bei der umseitig bezeichneten Anforderungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der
Beladestelle
(Bezeichnung, Ort, Land, Anschrift, Anforderungsbehörde eingeht.
Telefon/Telefax, Verantwortlicher)
Entladestelle
(Bezeichnung, Ort, Land, Anschrift,
Telefon/Telefax, Verantwortlicher)
Zeitvorgaben
......................................................
Leistungsempfänger (Unterschrift)
(Bezeichnung, Anschrift)
Heft 16 – 2003
Anforderungsbehörde 6. Die sofortige Vollziehung des in diesem Bescheid enthaltenen Angebots wird hiermit angeordnet. Ein
Widerspruch gegen diesen Bescheid befreit Sie nicht von der Leistungsp flicht.
Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3) Falls die Leistung nicht sofort erbracht wird, kann zu ihrer Durchsetzung unmittelbarer Zwang angewendet
Anlage 2
werden. Eine Verletzung der Leistungspflicht kann nach ¤ 84 Abs. 1 und 3 BLG als Ordnungswidrigkeit mit
einer Geldbu§e geahndet werden.
Heft 16 – 2003
Tag der Zustellung bzw.
Datum des Poststempels
Begründung
Aus Anlass staatlicher Ma§nahmen fŸr Zwecke der Verteidigung ist der umseitig bezeichnete BedarfstrŠger
auf zu sŠtzliche Stra§entransportleistungen angewiesen. Es ist daher unumgŠnglich, dass Sie die
angeforderte Leistung erbringen.
¤ 1 Abs. 1 Nr. 2 und ¤ 2 Abs. 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 (BGBl. I S. 1769),
zuletzt geŠndert durch Gesetz vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), sehen vor, dass fŸr Zwecke der
Verteidigung Leistungen angefordert werden kšnnen, und zwar nach ¤ 35 BLG durch Leistungsbescheid. Die
in diesem Bescheid angegebene Anforderungsbehšrde ist zum Erlass des Leistungsbescheides nach ¤ 5
Abs. 1 BLG i.V.m. ¤¤ 1 bis 3 der Anforderungsbehšrden- und BedarfstrŠgerverordnung (ABV) vom 12. Juni
Sehr geehrte Damen und Herren, 1989 (BGBl. I S. 1088), zuletzt geŠndert durch Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2854),
auf Antrag zustŠndig.
des/der............................................................................................................................................................................ Die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Beginn der Leistungspflicht liegt im šffentlichen Interesse (¤ 39
vertreten durch .............................................................................................................................................................. Satz 1 BLG i.V.m. ¤ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung).
ergeht nach ¤ 35 und ¤ 36 Abs. 1 Bundesleistungsgesetz (BLG) fŸr ...........................................................................
Rechtsbehelfsbelehrung
Leistungsbescheid Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der umseitig bezeichneten Anforderungsbehšrde schriftlich oder zur Niederschrift
für wiederkehrende Transportleistungen
496
einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Anforderungsbehšrde
eingeht.
1. FŸr Zwecke der Verteidigung werden Sie hiermit nach ¤ 1 Abs. 1 Nr. 2, ¤ 2 Abs. 1 Nr. 10 BLG zum
Vertragspartner einer Vereinbarung mit dem nachstehend genannten LeistungsempfŠnger bestimmt. Den
Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Nummern 2 und 3.
Dieser Bescheid gilt als Ihr bindendes Vertragsangebot (¤ 14 Satz 1 BLG).
LeistungsempfŠnger ist ....................................................................................................................................... .....................................................
Der LeistungsempfŠnger nimmt das Vertragsangebot an (¤ 14 Satz 2 BLG).
(Unterschrift)
2. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den TransportauftrŠgen, die wiederholte, gleichartige und in sich
abgeschlossene Leistungen, deren Gesamtum fang nicht von vornherein zeitlich und mengenmЧig festliegt,
von Ihnen abfordern. Die TransportauftrŠge sind/werden Bestandteil dieses Bescheides.
Anlage: Transportauftrag
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Beginn des ersten Transports: __________________________________________ (Datum/Uhrzeit)
3. Der LeistungsempfŠnger ist berechtigt, die zur ordnungsgemЧen Erbringung der Leistung notwendigen
Einzelheiten, auch hinsichtlich der WegefŸhrung und des Be- und Entladeortes, festzulegen.
4. Die Bestimmungen des GŸterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen, das
Sonntagsfahrverbot der Stra§enverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und die Fahrbe-
schrŠnkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Stra§enverkehrs gelten hier nicht. Dieser
Bescheid (ggf. in beglaubigter Kopie) dient auch als Nachweis der Fahrtberechtigung.
5. FŸr die erbrachte Leistung erhalten Sie gemЧ den ¤¤ 20 ff BLG eine EntschŠdigung, die sich nach den im
Wirtschaftsverkehr fŸr vergleichbare Leistungen Ÿblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig ist der oben
genannte LeistungsempfŠnger (¤ 22 Abs. 2 BLG).
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4. Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen, das
Anforderungsbehörde Sonntagsfahrverbot der Straßenverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und die
Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3) Fahrbeschränkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs gelten hier
Anlage 3a nicht.
Dieser Bescheid (ggf. in beglaubigter Kopie) dient auch als Nachweis der Fahrtberechtigung.
Tag der Zustellung bzw.
Datum des Poststempels
5. Für die erbrachte Leistung erhalten Sie gemäß den §§ 20 ff BLG eine Entschädigung, die sich nach den
im Wirtschaftsverkehr für vergleichbare Leistungen üblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig i s t
der Leistungsempfänger (§ 22 Abs. 2 BLG).
V k B l . A m t l i c h e r Te i l
6. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid befreit Sie nicht von der Leistungspflicht. Eine Verletzung der
Leistungspflicht kann nach § 84 Abs. 1 und 3 BLG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet
werden.
Begründung
Aus Anlass staatlicher Maßnahmen für Zwecke der Verteidigung ist der umseitig bezeichnete
Sehr geehrte Damen und Herren, Bedarfsträger auf zusätzliche Straßentransportleistungen angewiesen. Es ist daher unumgänglich, dass
Sie die angeforderte Leistung erbringen.
auf Antrag des/der
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 (BGBl. I S. 1 7 6 9 ) ,
..............................................................................................................................................................,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), sehen vor, dass f ü r
vertreten durch Zwecke der Verteidigung Leistungen angefordert werden können, und zwar nach § 35 BLG durch
Leistungsbescheid. Da sich der Zeitpunkt der Leistung noch nicht bestimmen lässt, ergeht der Bescheid
..............................................................................................................................................................,
nach § 36 Abs. 3 BLG in der Form, dass die Bestimmung des Zeitpunkts der Leistung einer späteren
497
ergeht nach § 35 und §36 Abs. 3 Bundesleistungsgesetz (BLG) für ........................................................... Benachrichtigung vorbehalten bleibt (Bereitstellungsbescheid). Über den Zeitpunkt werden Sie schriftlich
benachrichtigt (§ 47 BLG). Die in diesem Bescheid angegebene Anforderungsbehörde ist zum Erlass des
................................................................................................................... als Bedarfsträger folgender
Leistungsbescheides nach § 5 Abs. 1 BLG i.V.m. §§ 1 bis 3 der Anforderungsbehörden- und
Bedarfsträgerverordnung (ABV) vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1088), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2854), zuständig.
Bereitstellungsbescheid Die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Wirksamwerden des Vertrages liegt im öffentlichen
für wiederkehrende Transportleistungen Interesse (§ 39 Satz 1 BLG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung).
1. Für Zwecke der Verteidigung werden Sie hiermit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 10 BLG zum
Vertragspartner einer Vereinbarung mit dem nachstehend genannten Leistungsempfänger bestimmt. Den Rechtsbehelfsbelehrung
Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Nummern 2 und 3. Der Zeitpunkt des Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Wirksamwerdens des Vertrages wird Ihnen durch eine schriftliche Benachrichtigung bekannt gegeben. Widerspruch ist bei der umseitig bezeichneten Anforderungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift
Diese enthält auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung. einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der
Dieser Bescheid gilt als Ihr bindendes Vertragsangebot (§ 14 Satz 1 BLG). Leistungsempfänger ist ....... Anforderungsbehörde eingeht.
..........................................................................................................................................................
Der Leistungsempfänger nimmt das Vertragsangebot an (§ 14 Satz 2 BLG).
2. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Transportaufträgen, die wiederholte, gleichartige und in
....................................................
sich abgeschlossene Leistungen, deren Gesamtumfang nicht von vornherein zeitlich und mengenmäßig
(Unterschrift)
festliegt, von Ihnen abfordern. Die Transportaufträge sind/werden Bestandteil dieses Bescheides.
3. In der schriftlichen Benachrichtigung wird Ihnen auch der Beginn des ersten Transports bekannt
gegeben. Der Leistungsempfänger ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung Anlage: Transportauftrag
Heft 16 – 2003
notwendigen Einzelheiten, auch hinsichtlich der Wegeführung und des Be- und Entladeortes, festzulegen.
Anforderungsbehörde 5. Die Begründung sowie die Rechtsgrundlagen für diesen Bescheid entnehmen Sie bitte dem
Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3) Bereitstellungsbescheid.
Anlage 3b
Rechtsbehelfsbelehrung
Tag der Zustellung bzw. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
Heft 16 – 2003
Datum des Poststempels Widerspruch ist bei der oben bezeichneten Anforderungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der
Anforderungsbehörde eingeht.
................................................................
(Unterschrift)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit ergeht die
Benachrichtigung
gemäß § 36 Abs. 3 Bundesleistungsgesetz (BLG) zu dem Bereitstellungsbescheid vom ..............................,
der auf Antrag des / der ........................................................................................................................,
498
vertreten durch .....................................................................................................................................,
als Bedarfsträger ergangen ist und Ihnen bereits zugestellt wurde.
1. Es ist notwendig geworden, Maßnahmen für Zwecke der Verteidigung zu treffen. Der mit Ihnen
abgeschlossene Vertrag wird mit dieser Benachrichtigung wirksam. Zum Vertragsinhalt wird auf den
Bereitstellungsbescheid Bezug genommen.
Beginn des ersten Transports (Datum, Uhrzeit):
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2. Die sofortige Vollziehung dieses Bescheides ist angeordnet (§ 39 BLG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsgerichtsordnung). Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid befreit Sie nicht von der
Leistungspflicht.
3. Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen, das
Sonntagsfahrverbot der Straßenverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und die
Fahrbeschränkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs gelten hier nicht.
4. Für die erbrachte Leistung erhalten Sie gemäß den § 20 ff BLG eine Entschädigung, die sich nach den i m
Wirtschaftsverkehr für vergleichbare Leistungen üblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig ist der
Leistungsempfänger (§ 22 Abs. 2 BLG).
V k B l . A m t l i c h e r Te i l
Anforderungsbehörde Muster
Muster 3
3 (zu VwV Nr. 15.1)
Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3)
Anlage 3c
TRANSPORTAUFTRAG
Tag der Zustellung bzw.
Datum des Poststempels
Leistungsempfänger:
Akten- / Geschäftszeichen:
V k B l . A m t l i c h e r Te i l
von (Bezeichnung der Beladestelle, Ort, Land, Anschrift, Telefon/Telefax,
Verantwortlicher)
nach (Bezeichnung der Entladestelle, Ort, Land, Anschrift, Telefon/Telefax,
Verantwortlicher)
Widerruf eines Bereitstellungsbescheides nach dem Bundesleistungsgesetz
Bezeichnung des Ladegutes Bruttogewicht Umfang Art der Verpackung, Gebindeart
in t in cbm
499
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den Ihnen zugestellten Bereitstellungsbescheid
vom ...........................................................................................................................................
Beladung Entladung
(Aktenzeichen) ...........................................................................................................................
Ladegut übergeben Ladegut empfangen
Datum Datum
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Uhrzeit Uhrzeit
Den Bereitstellungsbescheid bitte ich zu vernichten.
.................................................. ................................ ..............................
Verantwortl. der Beladestelle Empfänger Stempel
.................................................... Auftraggeber (Bezeichnung, Anschrift)
(Unterschrift)
...........................................................................
Ort, Datum Unterschrift
Heft 16 – 2003
Heft 16 – 2003
Bundesministerium
für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Abt. Straßenverkehr
Bundesamt für
Güterverkehr (BAG)
ZN – Bereich ...**
500
Bundesamt (KBA)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
V k B l . A m t l i c h e r Te i l