VkBl Nr. 16 2003

Verkehrsblatt Nr. 16 2003

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V k B l . A m t l i c h e r Te i l                             491                                                      Heft 16 – 2003

       ist, wird in die soziale Pflegeversicherung ein-          Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im Öf-
       bezogen. Wer privat krankenversichert ist, hat auch       fentlichen Dienst bleibt aber bestehen. Das gleiche gilt,
       eine private Pflegeversicherung abzuschließen und         wenn Sie als Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft einer
       aufrechtzuerhalten.                                       Pensionskasse oder einer anderen Einrichtung oder Form
       Personen, die in der gesetzlichen Krankenver-             der betrieblichen oder überbetrieblichen Alters- und
       sicherung freiwillig versichert und daher in der          Hinterbliebenenversorgung angehören.
       sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert sind,
       sowie privat Pflegeversicherte erhalten von ihrem                           VIII. Erholungsurlaub
       Arbeitgeber für die Pflegeversicherung einen              Während der Verpflichtung erwerben Sie bei Ihrem neuen
       Beitragszuschuss. Der Zuschuss ist in der Höhe            Arbeitgeber bzw. Dienstherrn einen Anspruch auf
       begrenzt auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil        Erholungsurlaub. Ihr bisheriger Arbeitgeber bzw.
       bei Versicherten der sozialen Pflegeversicherung,         Dienstherr kann den Ihnen aus diesem Arbeitsverhältnis
       die in der gesetzlichen Krankenversicherung               zustehenden Jahresurlaub für jeden vollen Ka-
       pflichtversichert sind, als Beitragsanteil zu zahlen      lendermonat Ihrer Verpflichtung um ein Zwölftel kürzen.
       wäre. Bei Privatversicherten ist der Zuschuss             Wenn Sie den Ihnen aus Ihrem bisherigen Arbeits- oder
       begrenzt auf höchstens die Hälfte des Betrages,           Dienstverhältnis zustehenden Urlaub vor Ihrer Ver-
       den der Beschäftigte tatsächlich für die private          pflichtung nicht oder nicht vollständig erhalten haben, so
       Pflegeversicherung zu zahlen hat.                         ist Ihnen der Resturlaub nach dem Ende der Verpflichtung
       Hat ein Dienstherr oder Arbeitgeber des öffentlichen      zu gewähren.
       Dienstes dem Verpflichteten Dienstbezüge,
       Unterhaltszuschuss oder Arbeitsentgelt weiter zu                     IX. Reisekosten, Umzugskosten,
       zahlen, so haben der neue Arbeitgeber und der                            Trennungsentschädigung
       Dienstherr bzw. der alte Arbeitgeber des                  Ihr neuer Arbeitgeber ist verpflichtet, die aus der An- und
       öffentlichen Dienstes den Beitragszuschuss anteilig       Abreise entstehenden notwendigen Aufwendungen zu
       nach der Höhe der jeweils zu gewährenden                  erstatten. Bei einer auswärtigen Unterbringung werden
       Dienstbezüge, Unterhaltszuschüsse und Arbeits-            Trennungsentschädigung und Umzugskosten gezahlt.
       entgelte zu zahlen. Keinen Anspruch auf einen
       Beitragszuschuss haben Personen, die nach
       beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen                                                    Bundesanstalt für Arbeit
       bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder                                                     Der Präsident
       Heilfürsorge haben und bei einem privaten Ver-
       sicherungsunternehmen pflegeversichert sind.                                                         Stand: Dezember 2000
2.     In der gesetzlichen Rentenversicherung sind
       während der Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis
       auch versicherungsfrei
       1. Personen, die im Zeitpunkt ihrer Verpflichtung
           unselbständig beschäftigt und nach § 5 Abs. 1
           des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ver-
           sicherungsfrei oder auf Antrag von der Ver-
           sicherungspflicht in der Rentenversicherung
           nach § 6 des Sechsten Buches Sozialgesetz-
           buch befreit sind.
       2. Personen, die im Zeitpunkt ihrer Verpflichtung als
           selbständig Tätige aufgrund einer durch Gesetz
           angeordneten oder auf Gesetz beruhenden
           Verpflichtung Mitglied einer Öffentlichrecht-
           lichen Versicherungseinrichtung oder Versor-
           gungseinrichtung ihrer Berufsgruppe sind.
       3. Personen, die vor der Verpflichtung nur bei-
           tragspflichtig nach dem Gesetz über die
                                                                 1
                                                                     Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der
                                                                     Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
           Alterssicherung der Landwirte waren und dies              (Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGB I. I S. 787),
           weiterhin sind.                                           zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997 (BGBI. I
3.     In der Arbeitslosenversicherung bleiben die                   S. 3108, 3116).
       Verpflichteten, die bis zur Verpflichtung nicht als
                                                                 2
                                                                     Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst
                                                                     einberufenen      Wehrpflichtigen     und      ihrer   Angehörigen
       Arbeitnehmer oder nicht zu ihrer Berufsausbildung             (Unterhaltssicherungsgesetz – USG) in der Fassung der
       beschäftigt waren, auch während der Verpflichtung             Bekanntmachung vom 14. Dezember 1987 (BGBI. I S. 2614), zuletzt
       versicherungsfrei.                                            geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Erleichterung des
                                                                     Kindschaftsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBI. I S.
     VII. Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen-                   2942) und Artikel 17 des Gesetzes zur Erleichterung der
                      versorgung                                     Verwaltungsreform in den Ländern vom 3. Mai 2000 (BGBI. I S. 634).
                                                                 3
                                                                     Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche
Bei Ihrem neuen Arbeitgeber bestehende Regelungen
                                                                     Rentenversicherung, Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember
über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenen-                   1989, BGBI. I S. 2261, 1990 I S. 1337, zuletzt geändert durch Artikel
versorgung finden für Sie keine Anwendung. Eine für Sie              1 des Gesetzes zur Sicherstellung der Rentenzahlung im Vormonat
bestehende Versicherung in der zusätzlichen Alters- und              (Rentenauszahlungsgesetz) vom 27. Juni 2000, BGBI. I S. 939.




                                     Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
11

2)
                                                                                                                                  1)
                                                                                                                                                                                                                                     (Güterkraftverkehrsunternehmen)                                                                          Anlage 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              (zu Nr. 4.4)




                                                                                                                                                                                                                    Zahl




                                                                                                                                                                          3
                                                                                                                                                                                                                                                   (Postanschrift des Absenders)




                                                                                                                                                               der angeforderten
                                                                                                                                                                    Arbeitnehmer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Heft 16 – 2003




                                                                                                                                                                                                                    Geschlecht
                                                                                                                                                                                                                                     Arbeitsamt




                                                                                                                                                               4
                                                                                                                                                                                                        Beschäftigung 1)
                                                                                                                                                                                                     Art der vorgesehenen
                                                                                                                                                                                                                                     Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom          Unsere Zeichen                    ☎                        Ortsname
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         (Datum)




                                                                                                                                                                            5
                                                                                                                                                                                                                                     Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz1




                                                                                                                                                                          sind
                                                                                                                                                                                                                                     - Anmeldung des Bedarfs an Arbeitskräften




                                                                                                                                                                    die vorgesehene
                                                                                                                                                                                                                                     1 Arbeitgeber




                                                                                                                                                               Beschäftigung erforderlich
                                                                                                                                                               Fertigkeiten, soweit sie für
                                                                                                                                                               Besondere Kenntnisse und
                                                                                                                                                                                                                                         Bezeichnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               492




                                                                                                                                                                                                                                         Anschrift




                                                                                                                                                               6




                                              Die Beschäftigungsart soll möglichst genau angegeben werden (z.B. Kraftfahrer mit Führerschein Klasse ....)
                                                                                                                                                                                                                                         Telefon                                                       Rückfragen an




                                                                                                                                                                                                     Die für das Arbeitsverhältnis
                                                                                                                                                                                                     wesentlichen Bedingungen 2)




                                              z.B. Schichtdienst mit Nachtschicht, Vergütungs- oder Lohngruppe, Unterbringung und Verpflegung am Ort möglich
                                                                                                                                                                                                                    Ort
                                                                                                                                                                                                                                     2 ggf. abweichende Beschäftigungsstelle




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                                                                                                                                               7
                                                                                                                                                                                                                                         Bezeichnung




                                                                                                                                                                          des Arbeitsantritts
                                                                                                                                                                                                                    Zeitpunkt
                                                                                                                                                                                                                                         Vorstellung bei




                                                                                                                                                               8
                                                                                                                                                                                                                                     1
                                                                                                                                                                                                   Dauer der

                                                                                                                                                                                                                                         Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
                                                                                                                                                                                                 Beschäftigung

                                                                                                                                                                                                                                         (Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGBI. I S. 787), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997
                                                                                                                                                                                                Voraussichtliche




                                                                                                                                                                                                                                         (BGBI. I S. 3108, 3116).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        V k B l . A m t l i c h e r Te i l
12

2)
                                                                                                                                  1)
                                                                                                                                                                                                                                     (Güterkraftverkehrsunternehmen)                                                                          Anlage 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              (zu Nr. 4.4)




                                                                                                                                                                                                                    Zahl




                                                                                                                                                                          3
                                                                                                                                                                                                                                                   (Postanschrift des Absenders)




                                                                                                                                                               der angeforderten
                                                                                                                                                                    Arbeitnehmer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Heft 16 – 2003




                                                                                                                                                                                                                    Geschlecht
                                                                                                                                                                                                                                     Arbeitsamt




                                                                                                                                                               4
                                                                                                                                                                                                        Beschäftigung 1)
                                                                                                                                                                                                     Art der vorgesehenen
                                                                                                                                                                                                                                     Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom          Unsere Zeichen                    ☎                        Ortsname
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         (Datum)




                                                                                                                                                                            5
                                                                                                                                                                                                                                     Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz1




                                                                                                                                                                          sind
                                                                                                                                                                                                                                     - Anmeldung des Bedarfs an Arbeitskräften




                                                                                                                                                                    die vorgesehene
                                                                                                                                                                                                                                     1 Arbeitgeber




                                                                                                                                                               Beschäftigung erforderlich
                                                                                                                                                               Fertigkeiten, soweit sie für
                                                                                                                                                               Besondere Kenntnisse und
                                                                                                                                                                                                                                         Bezeichnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               492




                                                                                                                                                                                                                                         Anschrift




                                                                                                                                                               6




                                              Die Beschäftigungsart soll möglichst genau angegeben werden (z.B. Kraftfahrer mit Führerschein Klasse ....)
                                                                                                                                                                                                                                         Telefon                                                       Rückfragen an




                                                                                                                                                                                                     Die für das Arbeitsverhältnis
                                                                                                                                                                                                     wesentlichen Bedingungen 2)




                                              z.B. Schichtdienst mit Nachtschicht, Vergütungs- oder Lohngruppe, Unterbringung und Verpflegung am Ort möglich
                                                                                                                                                                                                                    Ort
                                                                                                                                                                                                                                     2 ggf. abweichende Beschäftigungsstelle




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                                                                                                                                               7
                                                                                                                                                                                                                                         Bezeichnung




                                                                                                                                                                          des Arbeitsantritts
                                                                                                                                                                                                                    Zeitpunkt
                                                                                                                                                                                                                                         Vorstellung bei




                                                                                                                                                               8
                                                                                                                                                                                                                                     1
                                                                                                                                                                                                   Dauer der




                                                                                                                                                                                                                                         Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
                                                                                                                                                                                                 Beschäftigung




                                                                                                                                                                                                                                         (Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGBI. I S. 787), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997
                                                                                                                                                                                                Voraussichtliche




                                                                                                                                                                                                                                         (BGBI. I S. 3108, 3116).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        V k B l . A m t l i c h e r Te i l
13

(Güterkraftverkehrsunternehmen)                                                                       Anlage 5                   Personalbogen
                                                                                                                                                        (zu Nr. 4.5)
                                                                                                                                                                                    Name, Vorname                                                            Geburtsdatum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Heft 16 – 2003




                                                                                                                                                                                    Anschrift (Straße, PLZ, Ort)

                                                                 (Postanschrift des Absenders)




                                                  Arbeitsamt
                                                                                                                                                                                   Derzeitiger Arbeitgeber

                                                                                                                                                                                    Bezeichnung, Anschrift




                                                  Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom         Unsere Zeichen                   ☎(Datu                 Ortsname
                                                                                                                                                   (Datum)

                                                                                                                                                                                   Neuer Arbeitgeber

                                                                                                                                                                                    Bezeichnung, Anschrift

                                                                                                              1
                                                  Verpflichtung nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz

                                                  Anlagen:
                                                                                                                                                                                    Vorgesehene Beschäftigungsstelle                         in den Geschäftsräumen der Firma
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             494




                                                                                                                                                                                    Stammbetrieb


                                                  Zur Sicherstellung lebens- oder verteidigungswichtiger Güterbeförderungen sind                                                    Ort des Arbeitsantritts                                                    Voraussichtl. Dauer der Beschäftigung
                                                  Transportorganisationen aufzustellen (§ 17 Verkehrssicherstellungsgesetz). Hierzu werden
                                                  Arbeitskräfte aus dem Bereich des Güterkraftverkehrs benötigt.

                                                  Der Abschluss eines freien Arbeitsvertrages mit dem in der Anlage genannten Arbeitnehmer ist                                      Art der Beschäftigung
                                                  fehlgeschlagen bzw. lässt sich bei der jetzigen Lage nicht rechtzeitig erreichen.

                                                  Auf die Arbeitsleistungen dieses Arbeitnehmers kann für Zwecke der Verteidigung jedoch nicht
                                                  verzichtet werden. Es wird daher gebeten, den Arbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis zu verpflichten                               Für das Arbeitsverhältnis gelten folgende Bedingungen:
                                                  (§ 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Nr. 7 Arbeitssicherstellungsgesetz).

                                                  Die für die Verpflichtung benötigten Angaben entnehmen Sie bitte dem beigefügten Personalbogen.




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                              1
                                                    Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
                                                    (Arbeitssicherstellungsgesetz) vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 787), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 1997
                                                    (BGBl. I S. 3108, 3116).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       V k B l . A m t l i c h e r Te i l
14

Anforderungsbehörde                                                                                                                                                          1.    Für die erbrachte Leistung erhalten Sie gemäß den §§ 20 ff BLG eine Entschädigung, die sich nach
                                                                                                                                                                                                                                 den im Wirtschaftsverkehr für vergleichbare Leistungen üblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig
                                                                                                                                                                             Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3)                          ist der Leistungsempfänger (§ 22 Abs. 1 BLG).
                                                                                                                                                                              Anlage 1
                                                                                                                                                                                                                           2.     Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen,
                                                                                                                                                                                                                                  das Sonntagsfahrverbot der Straßenverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und
                                                                                                                                                                                    Tag der Zustellung bzw.                       die Fahrbe schränkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs gelten
                                                                                                                                                                                   Datum des Poststempels
                                                                                                                                                                                                                                  hier nicht.

                                                                                                                                                                                                                                  Dieser Bescheid (ggf. in beglaubigter Kopie) dient auch als Nachweis der Fahrtberechtigung.

                                                                                                                                                                                                                           3.     Die sofortige Vollziehung des Bescheides wird hiermit angeordnet. Ein Widerspruch gegen diesen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        V k B l . A m t l i c h e r Te i l




                                                                                                                                                                                                                                  Bescheid befreit Sie nicht von der Leistungspfl icht.

                                                                                                                                                                                                                                  Falls die Leistung nicht sofort erbracht wird, kann zu ihrer Durchsetzung unmittelbarer Zwang gemäß
                                                                                                                                                                                                                                  § 9 i.V.m. den §§ 6 und 12 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) vom 27. April 1953
                                                                                                                                                                                                                                  (BGBl. I S. 157), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341, 3365),
                                                                                                                                                                                                                                  angewendet werden. Eine Verletzung der Leistungspflicht kann nach § 84 Abs. 1 und 3 BLG als
                                              Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                                                                                      Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

                                              auf Antrag
                                              des/der...................................................................................................................................................................
                                              vertreten durch .....................................................................................................................................................
                                              ergeht nach § 35 und § 36 Abs. 1 Bundesleistungsgesetz (BLG) für ..................................................................
                                                                                                                                                                                                                           Begründung
                                              ................................................................................................................................................ als Bedarfsträger
                                              folgender                                                                                                                                                                    Aus Anlass staatlicher Maßnahmen für Zwecke der Verteidigung ist der umseitig bezeichnete
                                                                                                                                                                                                                           Bedarfsträger auf zusätzliche Straßentransportleistungen angewiesen. Es ist daher unumgänglich, dass
                                                                                                                                                                                                                           Sie die angeforderte Leistung erbringen.
                                                                                                           Leistungsbescheid
                                                                                                                                                                                                                           § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 (BGBl. I S. 1769),
                                              1.     Für Zwecke der Verteidigung haben Sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 9 BLG die nachstehend                                                                     zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), sehen vor, dass für Zwecke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              495




                                                     bezeichnete Straßenverkehrsleistung zu erbringen:                                                                                                                     der Verteidigung Leistungen angefordert werden können, und zwar nach § 35 BLG durch
                                                                                                                                                                                                                           Leistungsbescheid. Die in diesem Bescheid angegebene Anforderungsbehörde ist zum Erlass des
                                                                                                                                                                                                                           Leistungsbescheides nach § 5 Abs. 1 BLG i.V.m. §§ 1 bis 3 der Anforderungsbehörden- und
                                                    Bezeichnung des                        Bruttogewicht                     Umfang                        Art der Verpackung, Gebindeart                                  Bedarfsträgerverordnung (ABV) vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1088), zuletzt geändert durch Verordnung
                                                       Ladegutes                                in t                         in cbm                                                                                        vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2854), zuständig.

                                                                                                                                                                                                                           Die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Beginn der Leistungspflicht liegt im öffentlichen Interesse
                                                                                                                                                                                                                           (§ 39 Satz 1 BLG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung).




                                                                                                                                                                                                                           Rechtsbehelfsbelehrung




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                                                                                                                                                                                                           Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
                                                                                                                                                                                                                           Widerspruch ist bei der umseitig bezeichneten Anforderungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                                                                                                                                                                           einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der
                                              Beladestelle
                                              (Bezeichnung, Ort, Land, Anschrift,                                                                                                                                          Anforderungsbehörde eingeht.
                                              Telefon/Telefax, Verantwortlicher)

                                              Entladestelle
                                              (Bezeichnung, Ort, Land, Anschrift,
                                              Telefon/Telefax, Verantwortlicher)


                                              Zeitvorgaben
                                                                                                                                                                                                                           ......................................................
                                              Leistungsempfänger                                                                                                                                                                       (Unterschrift)
                                              (Bezeichnung, Anschrift)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Heft 16 – 2003
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Anforderungsbehörde                                                                                                                                                                   6. Die sofortige Vollziehung des in diesem Bescheid enthaltenen Angebots wird hiermit angeordnet. Ein
                                                                                                                                                                                                                                    Widerspruch gegen diesen Bescheid befreit Sie nicht von der Leistungsp flicht.
                                                                                                                                                                                  Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3)                        Falls die Leistung nicht sofort erbracht wird, kann zu ihrer Durchsetzung unmittelbarer Zwang angewendet
                                                                                                                                                                                   Anlage 2
                                                                                                                                                                                                                                    werden. Eine Verletzung der Leistungspflicht kann nach ¤ 84 Abs. 1 und 3 BLG als Ordnungswidrigkeit mit
                                                                                                                                                                                                                                    einer Geldbu§e geahndet werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Heft 16 – 2003




                                                                                                                                                                                         Tag der Zustellung bzw.
                                                                                                                                                                                        Datum des Poststempels


                                                                                                                                                                                                                                    Begründung
                                                                                                                                                                                                                                    Aus Anlass staatlicher Ma§nahmen fŸr Zwecke der Verteidigung ist der umseitig bezeichnete BedarfstrŠger
                                                                                                                                                                                                                                    auf zu sŠtzliche Stra§entransportleistungen angewiesen. Es ist daher unumgŠnglich, dass Sie die
                                                                                                                                                                                                                                    angeforderte Leistung erbringen.

                                                                                                                                                                                                                                    ¤ 1 Abs. 1 Nr. 2 und ¤ 2 Abs. 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 (BGBl. I S. 1769),
                                                                                                                                                                                                                                    zuletzt geŠndert durch Gesetz vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), sehen vor, dass fŸr Zwecke der
                                                                                                                                                                                                                                    Verteidigung Leistungen angefordert werden kšnnen, und zwar nach ¤ 35 BLG durch Leistungsbescheid. Die
                                                                                                                                                                                                                                    in diesem Bescheid angegebene Anforderungsbehšrde ist zum Erlass des Leistungsbescheides nach ¤ 5
                                                                                                                                                                                                                                    Abs. 1 BLG i.V.m. ¤¤ 1 bis 3 der Anforderungsbehšrden- und BedarfstrŠgerverordnung (ABV) vom 12. Juni
                                              Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                                                                                        1989 (BGBl. I S. 1088), zuletzt geŠndert durch Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2854),
                                              auf Antrag                                                                                                                                                                            zustŠndig.
                                              des/der............................................................................................................................................................................   Die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Beginn der Leistungspflicht liegt im šffentlichen Interesse (¤ 39
                                              vertreten durch ..............................................................................................................................................................        Satz 1 BLG i.V.m. ¤ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung).
                                              ergeht nach ¤ 35 und ¤ 36 Abs. 1 Bundesleistungsgesetz (BLG) fŸr ...........................................................................


                                                                                                                                                                                                                                    Rechtsbehelfsbelehrung

                                                                                                              Leistungsbescheid                                                                                                     Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
                                                                                                                                                                                                                                    Widerspruch ist bei der umseitig bezeichneten Anforderungsbehšrde schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                                                 für wiederkehrende Transportleistungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           496




                                                                                                                                                                                                                                    einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Anforderungsbehšrde
                                                                                                                                                                                                                                    eingeht.
                                              1. FŸr Zwecke der Verteidigung werden Sie hiermit nach ¤ 1 Abs. 1 Nr. 2, ¤ 2 Abs. 1 Nr. 10 BLG zum
                                              Vertragspartner einer Vereinbarung mit dem nachstehend genannten LeistungsempfŠnger bestimmt. Den
                                              Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Nummern 2 und 3.

                                              Dieser Bescheid gilt als Ihr bindendes Vertragsangebot (¤ 14 Satz 1 BLG).
                                              LeistungsempfŠnger ist .......................................................................................................................................                        .....................................................
                                              Der LeistungsempfŠnger nimmt das Vertragsangebot an (¤ 14 Satz 2 BLG).
                                                                                                                                                                                                                                                 (Unterschrift)

                                              2. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den TransportauftrŠgen, die wiederholte, gleichartige und in sich
                                              abgeschlossene Leistungen, deren Gesamtum fang nicht von vornherein zeitlich und mengenmЧig festliegt,
                                              von Ihnen abfordern. Die TransportauftrŠge sind/werden Bestandteil dieses Bescheides.



                                                                                                                                                                                                                                    Anlage: Transportauftrag




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                                    Beginn des ersten Transports:                           __________________________________________                                         (Datum/Uhrzeit)




                                              3. Der LeistungsempfŠnger ist berechtigt, die zur ordnungsgemЧen Erbringung der Leistung notwendigen
                                              Einzelheiten, auch hinsichtlich der WegefŸhrung und des Be- und Entladeortes, festzulegen.

                                              4. Die Bestimmungen des GŸterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen, das
                                              Sonntagsfahrverbot der Stra§enverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und die Fahrbe-
                                              schrŠnkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Stra§enverkehrs gelten hier nicht. Dieser
                                              Bescheid (ggf. in beglaubigter Kopie) dient auch als Nachweis der Fahrtberechtigung.

                                              5. FŸr die erbrachte Leistung erhalten Sie gemЧ den ¤¤ 20 ff BLG eine EntschŠdigung, die sich nach den im
                                              Wirtschaftsverkehr fŸr vergleichbare Leistungen Ÿblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig ist der oben
                                              genannte LeistungsempfŠnger (¤ 22 Abs. 2 BLG).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     V k B l . A m t l i c h e r Te i l
16

4.    Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen, das
                                              Anforderungsbehörde                                                                                                                                                    Sonntagsfahrverbot der Straßenverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und die
                                                                                                                                                                    Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3)                       Fahrbeschränkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs gelten hier
                                                                                                                                                                     Anlage 3a                                       nicht.
                                                                                                                                                                                                                     Dieser Bescheid (ggf. in beglaubigter Kopie) dient auch als Nachweis der Fahrtberechtigung.

                                                                                                                                                                             Tag der Zustellung bzw.
                                                                                                                                                                            Datum des Poststempels
                                                                                                                                                                                                                5.    Für die erbrachte Leistung erhalten Sie gemäß den §§ 20 ff BLG eine Entschädigung, die sich nach den
                                                                                                                                                                                                                     im Wirtschaftsverkehr für vergleichbare Leistungen üblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig i s t
                                                                                                                                                                                                                     der Leistungsempfänger (§ 22 Abs. 2 BLG).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              V k B l . A m t l i c h e r Te i l




                                                                                                                                                                                                                6.    Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid befreit Sie nicht von der Leistungspflicht. Eine Verletzung der
                                                                                                                                                                                                                     Leistungspflicht kann nach § 84 Abs. 1 und 3 BLG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet
                                                                                                                                                                                                                     werden.




                                                                                                                                                                                                                Begründung
                                                                                                                                                                                                                Aus Anlass staatlicher Maßnahmen für Zwecke der Verteidigung ist der umseitig bezeichnete
                                              Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                                                                                    Bedarfsträger auf zusätzliche Straßentransportleistungen angewiesen. Es ist daher unumgänglich, dass
                                                                                                                                                                                                                Sie die angeforderte Leistung erbringen.
                                              auf Antrag des/der
                                                                                                                                                                                                                § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27. September 1961 (BGBl. I S. 1 7 6 9 ) ,
                                              ..............................................................................................................................................................,
                                                                                                                                                                                                                zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), sehen vor, dass f ü r
                                              vertreten durch                                                                                                                                                   Zwecke der Verteidigung Leistungen angefordert werden können, und zwar nach § 35 BLG durch
                                                                                                                                                                                                                Leistungsbescheid. Da sich der Zeitpunkt der Leistung noch nicht bestimmen lässt, ergeht der Bescheid
                                              ..............................................................................................................................................................,
                                                                                                                                                                                                                nach § 36 Abs. 3 BLG in der Form, dass die Bestimmung des Zeitpunkts der Leistung einer späteren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    497




                                              ergeht nach § 35 und §36 Abs. 3 Bundesleistungsgesetz (BLG) für ...........................................................                                       Benachrichtigung vorbehalten bleibt (Bereitstellungsbescheid). Über den Zeitpunkt werden Sie schriftlich
                                                                                                                                                                                                                benachrichtigt (§ 47 BLG). Die in diesem Bescheid angegebene Anforderungsbehörde ist zum Erlass des
                                              ...................................................................................................................   als Bedarfsträger folgender
                                                                                                                                                                                                                Leistungsbescheides nach § 5 Abs. 1 BLG i.V.m. §§ 1 bis 3 der Anforderungsbehörden- und
                                                                                                                                                                                                                Bedarfsträgerverordnung (ABV) vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1088), zuletzt geändert durch Verordnung
                                                                                                                                                                                                                vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2854), zuständig.

                                                                                                   Bereitstellungsbescheid                                                                                      Die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Wirksamwerden des Vertrages liegt im öffentlichen
                                                                                       für      wiederkehrende                    Transportleistungen                                                           Interesse (§ 39 Satz 1 BLG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung).



                                              1.    Für Zwecke der Verteidigung werden Sie hiermit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 10 BLG zum
                                                   Vertragspartner einer Vereinbarung mit dem nachstehend genannten Leistungsempfänger bestimmt. Den                                                            Rechtsbehelfsbelehrung
                                                   Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Nummern 2 und 3. Der Zeitpunkt des                                                                      Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                                   Wirksamwerdens des Vertrages wird Ihnen durch eine schriftliche Benachrichtigung bekannt gegeben.                                                            Widerspruch ist bei der umseitig bezeichneten Anforderungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift
                                                   Diese enthält auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung.                                                                                                 einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der
                                                   Dieser Bescheid gilt als Ihr bindendes Vertragsangebot (§ 14 Satz 1 BLG). Leistungsempfänger ist .......                                                     Anforderungsbehörde eingeht.
                                                   ..........................................................................................................................................................
                                                   Der Leistungsempfänger nimmt das Vertragsangebot an (§ 14 Satz 2 BLG).


                                              2.    Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Transportaufträgen, die wiederholte, gleichartige und in
                                                                                                                                                                                                                ....................................................
                                                   sich abgeschlossene Leistungen, deren Gesamtumfang nicht von vornherein zeitlich und mengenmäßig
                                                                                                                                                                                                                            (Unterschrift)
                                                   festliegt, von Ihnen abfordern. Die Transportaufträge sind/werden Bestandteil dieses Bescheides.


                                              3.    In der schriftlichen Benachrichtigung wird Ihnen auch der Beginn des ersten Transports bekannt
                                                   gegeben. Der Leistungsempfänger ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung                                                              Anlage: Transportauftrag
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Heft 16 – 2003




                                                   notwendigen Einzelheiten, auch hinsichtlich der Wegeführung und des Be- und Entladeortes, festzulegen.
17

Anforderungsbehörde                                                                                                                                      5. Die Begründung sowie                                            die Rechtsgrundlagen   für   diesen Bescheid entnehmen Sie bitte   dem
                                                                                                                                                          Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3)                   Bereitstellungsbescheid.
                                                                                                                                                           Anlage 3b

                                                                                                                                                                                                       Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                                                                                                                      Tag der Zustellung bzw.          Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Heft 16 – 2003




                                                                                                                                                                     Datum des Poststempels            Widerspruch ist bei der oben bezeichneten Anforderungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                                                                                                                                                       einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der
                                                                                                                                                                                                       Anforderungsbehörde eingeht.



                                                                                                                                                                                                       ................................................................
                                                                                                                                                                                                                         (Unterschrift)




                                              Sehr geehrte Damen und Herren,

                                              hiermit ergeht die


                                                                                                      Benachrichtigung

                                              gemäß § 36 Abs. 3 Bundesleistungsgesetz (BLG) zu dem Bereitstellungsbescheid vom ..............................,
                                              der auf Antrag des / der ........................................................................................................................,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     498




                                              vertreten durch .....................................................................................................................................,
                                              als Bedarfsträger ergangen ist und Ihnen bereits zugestellt wurde.



                                              1. Es ist notwendig geworden, Maßnahmen für Zwecke der Verteidigung zu treffen. Der mit Ihnen
                                              abgeschlossene Vertrag wird mit dieser Benachrichtigung wirksam. Zum Vertragsinhalt wird auf den
                                              Bereitstellungsbescheid Bezug genommen.


                                                Beginn des ersten Transports (Datum, Uhrzeit):




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                              2. Die sofortige Vollziehung dieses Bescheides ist angeordnet (§ 39 BLG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4
                                              Verwaltungsgerichtsordnung). Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid befreit Sie nicht von der
                                              Leistungspflicht.

                                              3. Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, soweit diese dem Bescheid entgegenstehen, das
                                              Sonntagsfahrverbot der Straßenverkehrsordnung, das Fahrverbot der Ferienreiseverordnung und die
                                              Fahrbeschränkungen aufgrund der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs gelten hier nicht.

                                              4. Für die erbrachte Leistung erhalten Sie gemäß den § 20 ff BLG eine Entschädigung, die sich nach den i m
                                              Wirtschaftsverkehr für vergleichbare Leistungen üblichen Entgelten bemisst. Zahlungspflichtig ist der
                                              Leistungsempfänger (§ 22 Abs. 2 BLG).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     V k B l . A m t l i c h e r Te i l
18

Anforderungsbehörde                                                                                                                                                                                                                                                   Muster
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Muster 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           3 (zu VwV Nr. 15.1)
                                                                                                                                                    Muster 2 (zu VwV Nr. 12.3)
                                                                                                                                                     Anlage 3c
                                                                                                                                                                                                                                                             TRANSPORTAUFTRAG
                                                                                                                                                                  Tag der Zustellung bzw.
                                                                                                                                                                 Datum des Poststempels

                                                                                                                                                                                                Leistungsempfänger:

                                                                                                                                                                                                Akten- / Geschäftszeichen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      V k B l . A m t l i c h e r Te i l




                                                                                                                                                                                                von                                           (Bezeichnung der Beladestelle, Ort, Land, Anschrift, Telefon/Telefax,
                                                                                                                                                                                                                                              Verantwortlicher)




                                                                                                                                                                                                nach                                          (Bezeichnung der Entladestelle, Ort, Land, Anschrift, Telefon/Telefax,
                                                                                                                                                                                                                                              Verantwortlicher)




                                              Widerruf eines Bereitstellungsbescheides nach dem Bundesleistungsgesetz

                                                                                                                                                                                                Bezeichnung des Ladegutes                         Bruttogewicht         Umfang                          Art der Verpackung, Gebindeart
                                                                                                                                                                                                                                                      in t               in cbm
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      499




                                              Sehr geehrte Damen und Herren,




                                              hiermit widerrufe ich den Ihnen zugestellten Bereitstellungsbescheid

                                              vom ...........................................................................................................................................
                                                                                                                                                                                                Beladung                                                           Entladung
                                              (Aktenzeichen) ...........................................................................................................................
                                                                                                                                                                                                Ladegut übergeben                                                  Ladegut empfangen
                                                                                                                                                                                                Datum                                                              Datum




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                                                                                                                                                                                Uhrzeit                                                            Uhrzeit
                                              Den Bereitstellungsbescheid bitte ich zu vernichten.

                                                                                                                                                                                                 ..................................................               ................................                 ..............................
                                                                                                                                                                                                Verantwortl. der Beladestelle                                      Empfänger                                            Stempel




                                              ....................................................                                                                                              Auftraggeber (Bezeichnung, Anschrift)
                                                          (Unterschrift)

                                                                                                                                                                                                                                                                  ...........................................................................
                                                                                                                                                                                                                                                                  Ort, Datum                                  Unterschrift
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Heft 16 – 2003
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Heft 16 – 2003




                                                  Bundesministerium
                                                      für Verkehr,
                                               Bau- und Wohnungswesen
                                                  Abt. Straßenverkehr



                                                Bundesamt für
                                              Güterverkehr (BAG)
                                               ZN – Bereich ...**
                                                                              500




                                              Bundesamt (KBA)




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                                                        V k B l . A m t l i c h e r Te i l
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