VkBl Nr. 18 2019
Verkehrsblatt Nr. 18 2019
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
73. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 30. September 2019 Heft 18
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2019 Seite Nr. Datum VkBl. 2019 Seite
Bundesfernstraßen Wasserstraßen, Schifffahrt
115 26. 08. 2019 Allgemeines Rundschreiben 123 01. 09. 2019 Bekanntmachung einer Verwaltungsvorschrift
Straßenbau Nr. 16/2019 über die Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen nach
Sachgebiet 16.0: Bauvertragsrecht und der Binnenschiffsuntersuchungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . 623
Verdingungswesen;
16.2: Vergabe- und Vertragsunterlagen . . . . . 610 124 02. 09. 2019 Bekanntmachung der Ersten Verordnung zur
Änderung der Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung . . . 627
116 26. 08. 2019 Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau Nr. 17/2019 125 02. 09. 2019 Bekanntmachung der Ersten Verordnung zur Ände-
Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau rung der Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum und
Grundlagen der Dünenschutzverordnung Wangerooge . . . . . . . . . . . . . . . . 628
16.2: Vergabe- und Vertragsunterlagen
126 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des
16.4: Abwicklung von Verträgen . . . . . . . . . . . 610
Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rund-
117 26. 08. 2019 Allgemeines Rundschreiben schreiben 1590, „Einheitliche Interpretation von Absatz 13.3.5
Straßenbau Nr. 18/2019 des IGC-Codes (in der durch Entschließung MSC.370(93) ge-
Sachgebiet 05.4: Brücken- und Ingenieurbau; Bauarten. . . . . . 611 änderte Fassung)“, in deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . 629
127 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des
Straßenverkehr Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rund-
schreiben 1591, „Einheitliche Interpretationen des IGF-Co-
118 26. 08. 2019 Aufhebung des Musters der Sehtestbescheinigung des“, in deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629
(§ 12 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . 614
128 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des
Eisenbahnen Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rund-
schreiben 1532/Rev.1, „Überarbeitete Richtlinien über Be-
119 12. 08. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung triebsinformationen für Kapitäne von Fahrgastschiffen zu si-
für das Vorhaben „Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau“ cheren Rückkehr in den Hafen“, in deutscher Sprache . . . . 630
in der Stadt Lindau, Bahn-km 151,590 bis 153,150 der Strecke
5362 Buchloe –Lindau-Hbf, Bahn-km 0,000 bis 5,900 der Stre- 129 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des Aus-
cke 5420 Lindau Hbf–Lindau-Reutin (DB-Grenze) sowie Bahn- schusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.1/Rund-
km 0,000 bis 2,400 der Strecke 5421 Lindau-Aeschach –Lin- schreiben 876, „Musterbeispiel für die Übereinstimmungsbe-
dau-Reutin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614 stätigung für die frühzeitige Einrichtung des Teils II des
SEEMP zum Plan zur Erfassung der Daten über den Ver-
120 29. 08. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung brauch an Ölhaltigem Brennstoff von Schiffen und seine recht-
für das Vorhaben „ABS 48 Elektrifizierung der Strecke Gelten- zeitige Überprüfung in Übereinstimmung mit Regel 5.4.5 der
dorf–Memmingen–Lindau Planfeststellungsabschnitt 14“, Bahn- Anlage VI von MARPOL“, in deutscher Sprache . . . . . . . . . 633
km 3,000 bis 13,632 der Strecke 4560 Kißlegg–Hergatz in der
130 04. 09. 2019 Bekanntmachung der Entschließung des Aus-
Gemeinde Kißlegg im Landkreis Ravensburg . . . . . . . . . . . . . 615
schusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.287(71),
121 17. 09. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststel- „Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens“, in deut-
lung für das Vorhaben „Breisgau-S-Bahn 2020, Strecke 4311– scher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634
Elztalbahn“ in der Großen Kreisstadt Waldkirch, der Stadt
Elzach sowie den Gemeinden Denzlingen, Sexau, Gutach i. Br. Aufgebote
und Winden im Elztal im Landkreis Emmendingen, Bahn-km
0,007 bis 19,354 der Strecke 4311 Denzlingen–Elzach. . . . . 616 130a 30. 09. 2019 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4 . . . . . . . . . . . . 636
Grundsatzangelegenheiten
122 17. 09. 2019 Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinie
Nichtamtlicher Teil
R 003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 18 – 2019 610 VkBl. Amtlicher Teil
RIB iTWO übernimmt beim Import keine Formatierungen
Bundesfernstraßen von Texten, wenn STLK-Texte verwendet werden. Eben-
so sind Freitexte entsprechend der STLK-Richtlinien ohne
Nr. 115 Allgemeines Rundschreiben Formatierungen (Hervorhebungen) auszutauschen und in
Straßenbau Nr. 16/2019 Vergabeunterlagen zu verwenden.
Sachgebiet 16.0: Bauvertragsrecht Abweichend von Ziffer I. (2) meines ARS Nr. 08/2017 gilt
und Verdingungs- Folgendes: Für bereits begonnene Ausschreibungen
wesen; bleibt die Schnittstelle in der Version GAEB90 (DA81-86)
16.2: Vergabe- und weiterhin zulässig, ebenso in begründeten Fällen bei
Vertragsunterlagen künftigen Ausschreibungen. Für den Datenaustausch von
Mengenberechnungen ist ausschließlich die Schnittstelle
StB14/7138.4/021-3173643 in der Version GAEB90 (DA11) anzuwenden.
Bonn, den 26. August 2019
Die Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungs-
Oberste Straßenbaubehörden kataloges im Straßen- und Brückenbau (STLK-Richtlinien)
der Länder sowie das Handbuch für die Vergabe und Abwicklung von
Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau werden be-
nachrichtlich: züglich der Anwendung von GAEB DA XML zeitgleich
Bundesanstalt für Straßenwesen aktualisiert und in Kürze bekanntgegeben.
Bundesrechnungshof Bundesministerium für
DEGES Deutsche Einheit Verkehr und digitale Infrastruktur
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Im Auftrag
Dr. Stefan Krause
Betreff: Organisation des Austauschs von
Informationen über die Durchführung
von Baumaßnahmen: GAEB-Daten- (VkBl. 2019 S. 610)
austausch XML (GAEB DA XML)
– Freigabe zur Anwendung im Bereich
der Bundesfernstraßen
Bezug: Mein Allgemeines Rundschreiben Nr. 116 Allgemeines Rundschreiben
Nr. 08/2017 vom 24. April 2017, Straßenbau Nr. 17/2019
StB 14/7138.4/021-2816930 Sachgebiet 05.2: Brücken- und
Eine Unterarbeitsgruppe der Fachgruppe AVA/StB der Ingenieurbau
Bund-/Länder-Dienstbesprechung IT-Koordinierung im Grundlagen
Straßenwesen hat die Verwendbarkeit der Ausgabe 16.2: Vergabe- und
„GAEB DA XML Version 3.2“ für den Straßen- und Vertragsunterlagen
Brückenbau im Zusammenhang mit den dafür vor- 16.4: Abwicklung von
handenen Funktionalitäten von RIB iTWO ab der Edition Verträgen
2016 geprüft und befürwortet deren Anwendung.
Daher gebe ich die Ausgabe „GAEB DA XML Version 3.2“ StB14/7135.3/010-3151064
für alle Ausschreibungen von Bauleistungen im Bereich Bonn, den 26. August 2019
der Bundesfernstraßen ab sofort und unter Berücksichti-
gung der nachfolgenden Hinweise zur Anwendung frei. Oberste Straßenbaubehörden
der Länder
Zum Zwecke des Datenaustausches im Bereich Aus-
schreibung/Vergabe sind die Austauschphasen nachrichtlich:
• X 80 Universelle LV-Daten Bundesanstalt für Straßenwesen
• X 81 Leistungsbeschreibung Bundesrechnungshof
• X 82 Kostenanschlag DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
• X 83 Angebotsaufforderung
• X 84 Angebotsabgabe Betreff: Vergütung von Prüfingenieurleistungen
im Brücken- und Ingenieurbau
• X 85 Nebenangebot Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung
für die statische und konstruktive
• X 86 Auftragserteilung
Prüfung von Ingenieurbauwerken für
zu verwenden. Verkehrsanlagen (RVP)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 611 Heft 18 – 2019
Bezug: a) Allgemeines Rundschreiben (7) In einzelnen Bundesländern wird die Vergütung von
Straßenbau Nr. 02/2005, Prüfingenieurleistungen durch ländereigene Gebüh-
S 15/38.06.20-01/167 Va 2004 ren- bzw. Honorarverordnungen geregelt. Unabhän-
vom 04.01.2005 gig von diesen Regelungen wird der Bund mit der
Einführung dieser Richtlinie die Honorare für Prüfin-
b) Allgemeines Rundschreiben genieurleistungen nur noch bis zur Höhe der sich aus
Straßenbau Nr. 04/2017, dem vorgegebenen Berechnungsverfahren der RVP
StB 14/7135.3/010 vom 04.01.2005 ermittelten Vergütung erstatten.
c) Rundschreiben Straßenbau (8) Zur Evaluierung bitte ich mir ab sofort bis vorerst
vom 27.12.2018, Ende Juli 2020 von allen Verträgen im Bereich der
StB 14/7135.3/010-3089160 Bundesfernstraßen, bei denen eine Abminderung der
Vergütung für die Prüfung von Bauwerken mit großer
Längenausdehnung (Linienbauwerke) vereinbart wur-
(1) Die mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau
de, eine Kopie an ref-stb14@bmvi.bund.de zu über-
(ARS) Nr. 04/2017 (s. Bezug b)) bekannt gegebene
senden.
„Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die stati-
sche und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwer- (9) Das im Bezug genannte Allgemeine Rundschreiben
ken für Verkehrsanlagen (RVP), Ausgabe 2016“ muss- Nr. 04/2017 (Bezug b)) hebe ich hiermit auf.
te aktualisiert werden. Mit der Fortschreibung werden
(10) Von Ihrem Einführungserlass bitte ich mir eine Kopie
notwendige Anpassungen hinsichtlich der Vergü-
zuzusenden.
tungsregeln im Tunnelbau im Bereich der Eisenbah-
nen, der Bewertung der Grundleistung bei der Prüfung
der Nachrechnung von Straßenbrücken gemäß Nach- Bundesministerium für
rechnungsrichtlinie und der Berücksichtigung von mit- Verkehr und digitale Infrastruktur
zuverarbeitender Bausubstanz umgesetzt. Im Auftrag
Dr. Stefan Krause
Die Berufsverbände, die Deutsche Bahn AG und die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wur-
den beteiligt.
(VkBl. 2019 S. 610)
(2) Hiermit bitte ich Sie, die RVP, Ausgabe 2019 zum
01.08.2019 im Geschäftsbereich der Bundesfern-
straßen einzuführen. Im Interesse einer einheitlichen
Regelung begrüße ich es, wenn bei Bauvorhaben in
Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend verfahren
wird.
Nr. 117 Allgemeines Rundschreiben
Straßenbau Nr. 18/2019
(3) Die RVP wird als Anhang in das Handbuch für die Ver- Sachgebiet 05.4: Brücken- und
gabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen Ingenieurbau;
im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) aufgenom- Bauarten
men und als pdf-Datei, der Vordruck „Prüfbericht“
(Anlage 7 zur RVP) als Word-Datei, auf der Website StB17/7192.70/10-3180877
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Bonn, den 26. August 2019
Infrastruktur veröffentlicht. Die Dateien können unter
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Verkehr- Oberste Straßenbaubehörden
UndMobilitaet/Strasse/hva-f-stb-richtlinientext.html der Länder
eingesehen und heruntergeladen werden.
nachrichtlich per E-Mail:
(4) Für Prüfleistungen, die vor dem 01.08.2019 beauf- Bundesanstalt für Straßenwesen
tragt oder deren Vergabe bereits begonnen wurde, ist
weiterhin die RVP, Ausgabe 2016 anzuwenden. Bundesrechnungshof
(5) Die Regelungen zur Vergütung für die Prüfung des DEGES Deutsche Einheit
baulichen Brandschutzes für Personenverkehrsanla- Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
gen der Eisenbahnen im Geschäftsbereich des Eisen-
bahn-Bundesamtes finden im Bereich der Bundes- Betreff: Qualitätssicherung beim Schweißen von
fernstraßen keine Anwendung. Kopfbolzendübeln im Brückenbau
(6) Prüfleistungen mit einem Auftragswert ab dem Anlage: Qualitätssicherung beim Schweißen von
EU-Schwellenwert gemäß § 106 des Gesetzes gegen Kopfbolzendübeln im Brückenbau
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden nach
Maßgabe des § 74 der Vergabeverordnung (VgV) ver-
A.
geben – in der Regel im Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb. In allen anderen Fällen erfolgt (1) Im Rahmen der Brückenmodernisierung werden viele
die Vergabe von Prüfleistungen nach den haushalts- Ersatzneubauten in Stahlverbundbauweise geplant
rechtlichen Bestimmungen des Bundes. und errichtet. Hierbei ist zu beachten, dass vor allem
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2019 612 VkBl. Amtlicher Teil
die Ermüdungsfestigkeit ein entscheidender Parame- kann es in Einzelfällen zu Fehlschweißungen kommen.
ter für die Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit einer Hierzu enthält DIN EN ISO 14555 im Abschnitt 14.7 An-
Brücke ist; insbesondere vor dem Hintergrund stei- gaben bezüglich der Reparatur fehlerhafter Bolzen-
gender Transportzahlen. Das Anschweißen von Kopf- schweißungen. Die dort gemachten Angaben führen zwar
bolzendübeln für die Stahlverbundbrücken wird dabei zu einer ausreichenden statischen Tragfähigkeit, nicht
grundsätzlich im Herstellerwerk vorgenommen, um jedoch zu einer ausreichenden Ermüdungsfestigkeit der
so eine gute und normgerechte Ausführungsqualität Kopfbolzendübel. Nachfolgend werden einige Hinweise
zu erzielen. gegeben, welche Grundsätze zur Erreichung einer aus-
(2) Beim Schweißen von Kopfbolzendübeln mit dem reichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Er-
automatischen Bolzenschweißverfahren mit Hubzün- müdungsfestigkeit der Bolzen im Brückenbau zu beach-
dung kann es in Einzelfällen jedoch zu Fehlschwei- ten sind. Die Einhaltung ist durch die herstellereigene
ßungen kommen. Hierzu enthält DIN EN ISO 14555 Fertigungsüberwachung in Form einer unabhängigen
im Abschnitt 14.7 Angaben bezüglich der Reparatur Fertigungsüberwachung des AG oder in dessen Auftrag
fehlerhafter Bolzenschweißungen. Die dort gemach- sicherzustellen.
ten Angaben führen zwar zu einer ausreichenden sta- 1 Allgemeines
tischen Tragfähigkeit, nicht jedoch zu einer ausrei-
chenden Ermüdungsfestigkeit der Kopfbolzendübel. In Für Verbundbrücken und Verankerungskonstruktio-
der Anlage habe ich daher die Grundsätze, die zur Er- nen im Brückenbau erfolgt die Bemessung von Kopf-
reichung einer ausreichenden Ausführungsqualität im bolzendübeln auf der Grundlage des Eurocode 4-2 für
Hinblick auf die Ermüdungsfestigkeit der Bolzen im die Grenzzustände der Tragfähigkeit, der Gebrauchs-
Brückenbau zu beachten sind, zusammengefasst. Ich tauglichkeit und der Ermüdung. DIN EN 1994-2 geht
bitte, die ergänzenden Regelungen zum Schweißen davon aus, dass Kopfbolzendübel mit dem automa-
von Kopfbolzendübeln im Brückenbau unter Ziffer 2 der tischen Bolzenschweißverfahren mittels Hubzündung
Anlage ab sofort im Vorgriff auf die Fortschreibung der nach DIN EN ISO 14555 aufgeschweißt werden, bei
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV- dem sich am Bolzenfuß ein Schweißwulst gemäß den
ING) im Teil 4 Abschnitt 2 vertraglich zu vereinbaren. Richtwerten in DIN EN ISO 13918 ausbildet. Diese
(3) Können die in der Anlage befindlichen Randbedin- Forderungen im Eurocode 4-2 sind deshalb von be-
gungen nicht eingehalten werden, so ist eine ausrei- sonderer Bedeutung, weil die im Eurocode 4 angege-
chende Tragfähigkeit und eine ausreichende Ermü- benen Tragfähigkeiten auf der Auswertung von Ver-
dungsfestigkeit durch experimentelle Untersuchungen suchen basieren und sowohl im Grenzzustand der
nach DIN EN 1994-2, 6.6.3.1 (4) auf der Grundlage Tragfähigkeit und insbesondere im Grenzzustand der
von DIN EN 1990 nachzuweisen. Dies erfordert Ermüdung nennenswerte Abweichungen bezüglich
grundsätzlich eine Zustimmung im Einzelfall. der Geometrie des Schweißwulstes zu einer Reduzie-
rung der Tragfähigkeit bzw. der Lebensdauer führen
können. Aus diesem Grunde wird im Eurocode 4 ex-
B. plizit darauf hingewiesen, dass bei Dübeldurchmes-
(1) Die Einhaltung der Ausführungsqualität bitte ich in sern, die nicht im Anwendungsbereich des Eurocode 4
Form einer unabhängigen Fertigungsüberwachung liegen und nicht mit dem automatischen Bolzen-
sicherzustellen. Zustimmungen im Einzelfall bitte ich schweißverfahren mit Hubzündung aufgeschweißt
vorab mit mir abzustimmen. werden sowie bei Schweißwülsten, die nicht den
Richtwerten nach DIN EN ISO 13918 entsprechen,
(2) Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens bitte ich die Bemessungsregeln in Eurocode 4 nicht gültig sind
mir zu übersenden. Im Interesse einer einheitlichen und in diesen Fällen durch Versuche nachgewiesen
Regelung würde ich es begrüßen, wenn für Bauvor- werden muss, ob eine vergleichbare statische Trag-
haben in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend fähigkeit und insbesondere eine ausreichende Ermü-
verfahren wird. dungsfestigkeit vorliegt. Die Abmessungen für die
(3) Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird Schweißwülste nach DIN EN ISO 13918, Bild 5 und
im Verkehrsblatt, Heft Nr. 18/2019 vom 30.09.2019, Tabelle 10 sind dabei mittlere Richtwerte, die in
veröffentlicht. Schweißposition PA erreicht werden können. Vor die-
sem Hintergrund kommt insbesondere der Qualitäts-
Bundesministerium für sicherung von Bolzenschweißungen bei Konstruktio-
Verkehr und digitale Infrastruktur nen unter ermüdungswirksamen Beanspruchungen
Im Auftrag eine besondere Bedeutung zu, da unzureichende und
Dr. Stefan Krause unregelmäßige Schweißwulstabmessungen bzw. Re-
paraturschweißungen zu einer signifikanten Reduzie-
rung der Ermüdungsfestigkeit führen können.
Anlage zum ARS 18/2019 vom 26.08.2019 2 Ergänzende Regelungen zum Schweißen von
Kopfbolzendübeln im Brückenbau
Qualitätssicherung beim Schweißen von
Kopfbolzendübeln im Brückenbau Nachfolgend werden ergänzend zu DIN EN ISO 14555
und ZTV-ING einige Randbedingungen festgelegt,
Beim Schweißen von Kopfbolzendübeln mit dem auto- die bei der Herstellung von Bolzenschweißverbindun-
matischen Bolzenschweißverfahren mit Hubzündung gen nach DIN EN ISO 14555 bei Stahl- und Verbund-
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 613 Heft 18 – 2019
brücken sowie bei Bolzenschweißverbindungen von sind in hoch auf Ermüdung beanspruchten Bauteilen
anderen ermüdungsbeanspruchten Bauteilen zu be- nach (5) grundsätzlich auszutauschen. Ein vollständi-
achten sind. ges oder partielles Ausbessern mit anderen Schweiß-
verfahren ist nicht zulässig. Wenn in speziellen Fällen
Bolzenschweißverbindungen von Verbundbrücken das Bolzenschweißverfahren mit Hubzündung nicht
sind mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen mehr möglich ist oder die Bedingungen nach 3 nicht
grundsätzlich im Herstellerwerk herzustellen. Begrün- eingehalten sind, sind die Bolzen mit dem in ZTV-ING,
dete Ausnahmefälle sind z. B. das Aufschweißen von Teil 4, Abschnitt 2.2 angegebenen Verfahren auszu-
Hand an Stellen, an denen aus Transportgründen tauschen oder neue Dübel an einer benachbarten
Montagelaschen vorhanden sind, die auf der Baustel- Stelle zu setzen. Ein Belassen der Bolzen mit mangel-
le abgetrennt werden. Es handelt sich somit nur um haften Schweißungen und ein Ersatz durch einen zu-
einige wenige Dübel im Verhältnis zur Gesamtanzahl sätzlichen Bolzen ist bei hoch auf Ermüdung bean-
der sich auf dem Bauteil befindlichen Dübel. Bei die- spruchten Bauteilen nicht zulässig. Mangelhafte
sen Dübeln ist auch ein Aufschweißen von Hand unter Dübel sind kerbfrei zu entfernen (z. B. oberhalb des
Beachtung der in ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 2.2 ge- Wulstes abtrennen, Rest in Kraftrichtung mit Grund-
nannten Randbedingungen und Ausbildung einer werkstoff eben abschleifen, ggf. Kerben/WEZ aus-
Schweißnahtvorbereitung mittels Fase am Bolzenfuß schleifen, Rissprüfung durchführen).
zulässig. Diese Schweißverbindung erfüllt ebenfalls
die Voraussetzungen nach Eurocode 4-2. Als hoch auf Ermüdung beanspruchte Bauteile sind
die folgenden Bauteile anzusehen:
Nach DIN EN ISO 14555 ist insbesondere Folgendes
zu beachten: Für das Bolzenschweißen auf Verbund- • alle direkt durch Radlasten beanspruchte Verbund-
brücken muss der ausführende Betrieb eine Qualifika- bauteile, wie z. B. Zugbänder bei Kastenträgern mit
tion gemäß Abschnitt 10 der DIN EN ISO 14555 haben. äußeren Diagonalen entsprechend der „Empfeh-
Es müssen die umfassenden Qualitätsanforderungen lungen für die Gestaltung von großen Stahlver-
gemäß Tabelle B.1 der DIN EN ISO 14555 erfüllt wer- bund-Hohlkastenbrücken“ und Quer- und Längs-
den. Es darf nur gemäß DIN EN ISO 14732 und träger zur Abtragung der Verkehrslasten in die
DIN EN ISO 14555, Abschnitt 6 qualifiziertes Personal Hauptträger,
eingesetzt werden. Die Eignung des Schweißpersonals • Verbundbrücken mit kleinen und mittleren Stütz-
für Verbundbrücken ist durch regelmäßige Arbeitsprü- weiten, bei denen die kritische Länge der jeweiligen
fungen gemäß Abschnitt DIN EN ISO 14555, 14.2 auch Einflusslinie kleiner als 50 m ist und der Ermü-
für anspruchsvolle Schweißpositionen, wie z. B. das dungsnachweis der Kopfbolzendübel höher als
Schweißen in der Nähe von freien Rändern in PA Po- 50 % ausgenutzt ist,
sition, sowie, falls erforderlich, für Schweißungen in
Horizontalposition nachzuweisen. Auf die notwendige • spezielle Verankerungskonstruktionen bei integra-
Durchführung und Dokumentation der vereinfach- len Brücken, bei denen Kräfte über „Schwertkons-
ten Arbeitsprüfung gemäß DIN EN ISO 14555, Ab- truktionen“ in die Widerlager eingeleitet werden
schnitt 14.3 wird besonders hingewiesen. und die Verteilung der Dübelkräfte in den Grenz-
zuständen der Gebrauchstauglichkeit und der Er-
Die Anzahl der mangelhaften Schweißungen nach müdung unter Berücksichtigung der Nachgiebig-
DIN EN ISO 14555, 14.7 muss bei Verbundbrücken in keit der Dübel ermittelt werden muss,
der Regel unter 1 % der pro Bauteil aufgeschweißten
Kopfbolzendübel liegen. Andernfalls sind Maßnah- • Verankerungen von Fahrbahnübergängen und die
men zur Verbesserung der Ausführungsqualität zu Verankerung von Lagern, wenn ermüdungswirksa-
ergreifen (siehe DIN EN ISO 14555, 14.7, letzter Satz). me Einwirkungen zu berücksichtigen sind.
Wenn der Durchmesser des Schweißwulstes nicht 3 Zustimmung im Einzelfall
kleiner als der 1,2fache Schaftdurchmesser d des Dü-
bels und die kleinste Wulsthöhe nicht kleiner als Wenn von den zuvor genannten Randbedingungen
0,15 d ist, darf davon ausgegangen werden, dass die abgewichen wird, ist eine ausreichende Tragfähigkeit
Schweißwulstabmessungen den Richtwerten in und eine ausreichende Ermüdungsfestigkeit durch
DIN EN ISO 13918 noch entsprechen und eine aus- experimentelle Untersuchungen nach DIN EN 1994-2,
reichende Tragfähigkeit sowie eine ausreichende Er- 6.6.3.1 (4) auf der Grundlage von DIN EN 1990 nach-
müdungsfestigkeit nach DIN EN 1994-2 gegeben ist zuweisen. Dies erfordert grundsätzlich eine Zustim-
und die Schweißung somit als nicht mangelhaft an- mung im Einzelfall.
gesehen werden kann.
In DIN EN ISO 14555 werden in Abschnitt 14.7 Maß- (VkBl. 2019 S. 611)
nahmen bei mangelhafter Übereinstimmung mit den
Vorgaben der DIN EN ISO 13918 angegeben, die zu-
nächst für alle aufgeschweißten Bolzenverbindungen
gelten. Mit Bezug auf die Anforderungen in
DIN EN 1994-2 bezüglich der Ermüdungsfestigkeit
sind die in DIN EN 14555, Abschnitt 14.7 angegebe-
nen Verfahren bei Verbundbrücken nur eingeschränkt
zugelassen. Bolzen mit mangelhaften Schweißungen
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2019 616 VkBl. Amtlicher Teil
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim- Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann
mungen zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und sich selbst vertreten.
zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte ande-
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-
rer. Die Nebenbestimmungen betreffen insbesondere den
stellungsbeschluss hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG
Immissionsschutz, den Schutz von Natur und Landschaft
keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung
und den Schutz von Rechten Dritter.
der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage ge-
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet: gen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach
§ 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungs-
kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim beschlusses beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Schubertstraße 11
Schubertstraße 11 68165 Mannheim
68165 Mannheim
gestellt und begründet werden.
erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letz-
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der
te Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfah-
Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjeni-
rensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss
gen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der
gesondert zugestellt wurde. Die Klage ist bei dem Gericht
Planfeststellungsbehörde angefordert werden. Er kann des
schriftlich zu erheben.
Weiteren im Internet unter www.eisenbahn-bundesamt.de
Die Klage kann auch als elektronisches Dokument an das (Infrastruktur/Planfeststellung/Planrechtsentscheidungen)
für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete eingesehen werden.
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Ge- Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der
richts oder an die DE-Mail-Adresse übermittelt werden. Auslegungsfrist allen Betroffenen und Einwendern, denen
Das elektronische Dokument muss entweder mit einer der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt
qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden worden ist, als zugestellt.
Person versehen sein oder von der verantwortenden Per-
son signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg Stuttgart, den 29. August 2019
eingereicht werden. Sichere Übermittlungswege sind das
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das be- Eisenbahn-Bundesamt,
sondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart
eine absenderbestätigte DE-Mail. Eine normale E-Mail ge- Im Auftrag
nügt nicht. Dr. Johst
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten (VkBl. 2019 S. 615)
durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes,
Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Olgastraße 13, 70182
Stuttgart) und den Gegenstand des Klagebegehrens be-
zeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab
Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-
den Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen Nr. 121 Öffentliche Bekanntmachung der
und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vor- Planfeststellung für das Vorhaben
gebracht werden, können durch das Gericht zurückge- „Breisgau-S-Bahn 2020, Strecke
wiesen werden. 4311 – Elztalbahn“ in der Großen
Kreisstadt Waldkirch, der Stadt
Vor dem Verwaltungsgerichtshof müssen sich die Betei- Elzach sowie den Gemeinden
ligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Pro- Denzlingen, Sexau, Gutach i. Br.
zessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevoll-
und Winden im Elztal im Landkreis
mächtigte sind Rechtsanwälte sowie die sonst nach § 67
Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 7 VwGO genannten Perso-
Emmendingen, Bahn-km 0,007 bis
nen und Organisationen zugelassen. 19,354 der Strecke 4311 Denzlingen–
Elzach.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen
Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öf- Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-
fentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse kön- amtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße
nen sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum 44, 76135 Karlsruhe (Planfeststellungsbehörde) vom
Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum 17.09.2019, Az. 591ppw/063-2015#012 ist der Plan für
Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines
des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden. Vorhaben-
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam- trägerin ist die DB Netz AG, Großprojekte Südwest,
menschlüsse vertreten lassen. Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 617 Heft 18 – 2019
Die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlus- • Umbau der Gleisanlage sowie des vorhandenen
ses ist angeordnet (§ 80 Abs. 4 Nr. 2 VwGO). Bahnsteiges im Bahnhof Waldkirch und Herstellung
der Barrierefreiheit
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen
Zeichnungen und Erklärungen liegt ab 1. Oktober 2019 • Ausbau des Haltepunktes Gutach zum Kreuzungs-
bis einschließlich 14. Oktober 2019 an folgenden Orten bahnhof durch den Neubau eines zweiten Gleises mit
zur allgemeinen Einsichtnahme aus und kann zu den an- Außenbahnsteig einschließlich Rückbau einer Fuß-
gegebenen Dienststunden von jedermann eingesehen gängerüberführung sowie weiterer Anpassungsmaß-
werden: nahmen
• Gemeinde Denzlingen: Rathaus Denzlingen, Haupt- • Anpassungen von Bahnübergängen entlang der
straße 110, 79211 Denzlingen im 2. OG in der Bau- Strecke
verwaltung. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen
08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 bis Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußer-
18:00 Uhr. ten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurück-
gewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie
• Gemeinde Sexau: Rathaus Sexau, Dorfstr. 61, 79350
sich nicht auf andere Weise erledigt haben.
Sexau im Bauamt Zimmer 9. Öffnungszeiten: Montag
bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von Mit dem Vorhaben sind folgende Auswirkungen verbun-
15:30 bis 18:00 Uhr. den: vorübergehende und dauerhafte Grundstücksinan-
spruchnahmen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft
• Stadt Waldkirch: Rathaus Waldkirch, Marktplatz 1– 5, durch die Erweiterung der Gleisanlagen in Gutach, den
79183 Waldkirch in Zimmer 306. Öffnungszeiten: Neubau und die Änderung bestehender Bahnsteige, die
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag Auflassung und Anpassung von Bahnübergängen, die Er-
bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr und Donners- richtung der Oberleitungsanlage, die teilweise Verlegung
tag von 14:00 bis 18:00 Uhr. eines Baches. Es kommt zu bauzeitlichen Immissionen
(insbes. Baulärm). Es sind landschaftspflegerische Maß-
• Gemeinde Gutach im Breisgau: Gemeindeverwaltung
nahmen vorgesehen.
Gutach im Breisgau, Dorfstr. 33, 79261 Gutach, Of-
fenlage im Büro 9 in der Bauverwaltung. Öffnungs- Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim-
zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr, mungen zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und
Montag 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte ande-
bis 18:00 Uhr. rer. Die Nebenbestimmungen betreffen den Gewässer-
schutz, den Schutz vor bauzeitlichen und betriebsbeding-
• Gemeinde Winden im Elztal: Rathaus Winden im Elz- ten Immissionen, den Natur- und Artenschutz, die Land-,
tal, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden in Zimmer 7 im Forst- und Fischereiwirtschaft, den Schutz von Versor-
Sekreteriat. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von gungsanlagen, den Schutz privaten und öffentlichen Ei-
08:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 bis gentums sowie sonstige öffentliche, insbesondere kom-
18:00 Uhr. munale Belange. Eine umweltfachliche Bauüberwachung
wurde angeordnet.
• Stadt Elzach: Rathaus Elzach, Hauptstraße 69,
79215 Elzach in der Bauabteilung. Öffnungszeiten: Hinsichtlich des Immissionsschutzes und des Gewässer-
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch schutzes hat sich die Planfeststellungsbehörde zu bestimm-
von 14:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 ten Fragen ergänzende Entscheidungen vorbehalten.
bis 16:00 Uhr.
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss
Der Plan für das Vorhaben „Breisgau-S-Bahn 2020, Stre- kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
cke 4311– Elztalbahn“ in der Großen Kreisstadt Waldkirch Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg
sowie den Gemeinden Denzlingen, Sexau, Gutach im Schubertstraße 11
Breisgau, Winden im Elztal und Elzach im Landkreis Em- 68165 Mannheim
mendingen, Bahn-km 0,007 bis 19,354 der Strecke 4311
Denzlingen–Elzach, wird mit den in diesem Beschluss erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der
aufgeführten Ergänzungen, Änderungen und Nebenbe- letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Ver-
stimmungen festgestellt. fahrensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss
gesondert zugestellt wurde.
Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab
• die Elektrifizierung der Strecke Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-
den Tatsachen und Beweismittel anzugeben.
• Anpassungen an Straßen-, Eisenbahn- und Fußgän-
gerüberführungen sowie Erneuerung vorhandener Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-
Brückenbauwerke infolge zu geringer Durchfahrts- stellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung, sie
höhen entfällt aufgrund der besonderen Anordnung der soforti-
gen Vollziehung. Der Antrag auf Wiederherstellung der
• Beseitigung eines Geschwindigkeitseinbruchs zwi- aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen
schen km 6,1 und 8,5 der Strecke den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 18 – 2019 618 VkBl. Amtlicher Teil
Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann innerhalb eines Monats 2.2 Bauarten von radioaktiven Stoffen in besonderer
nach Zustellung der Entscheidung über die Anordnung Form und von gering dispergierbaren radioaktiven
der sofortigen Vollziehung beim Stoffen
Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg 2.3 Bauarten von freigestellten spaltbaren Stoffen
Schubertstraße 11
68165 Mannheim 3 Verfahren der Bauart-Zulassungen
gestellt und begründet werden. 3.1 Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beför-
derung radioaktiver Stoffe
Treten später Tatsachen ein, die die Wiederherstellung
der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der 3.1.1 Antragstellung
durch den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen
hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der 3.1.2 Antragsunterlagen
Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von 3.1.3 Bauartprüfung
einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit
dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsa- 3.1.4 Bauart-Zulassung
chen Kenntnis erlangt. 3.2 Anerkennung ausländischer Bauart-Zulassungen
von Versandstücken
Karlsruhe, den 17. September 2019
3.2.1 Antragstellung
Eisenbahn-Bundesamt 3.2.2 Antragsunterlagen
Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart
Im Auftrag 3.2.3 Sicherheitstechnische Begutachtung
Tribukait 3.2.4 Anerkennung
3.3 Bauart-Zulassung von radioaktiven Stoffen in be-
sonderer Form und von gering dispergierbaren ra-
(VkBl. 2019 S. 616) dioaktiven Stoffen
3.3.1 Antragstellung
3.3.2 Antragsunterlagen
3.3.3 Bauartprüfung
3.3.4 Bauart-Zulassung
3.4. Bauart-Zulassung von freigestellten spaltbaren
Nr. 122 Bekanntmachung der Neufassung Stoffen
der Richtlinie R 003 3.4.1 Antragstellung
Bonn, den 17. September 2019 3.4.2 Antragsunterlagen
G 16 – 3641.90/2
3.4.3 Bauartprüfung
Die Richtlinie R 003 vom 09.06.2016 (VkBl. 2016 S. 430) 3.4.4 Bauart-Zulassung
hebe ich hiermit auf und gebe diese in neuer Fassung
bekannt. 4 Kosten
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur 1 Geltungsbereich
Im Auftrag
Diese Richtlinie erläutert
Lennarz
• die Verordnung über die innerstaatliche und
grenzüberschreitende Beförderung gefährli-
Richtlinie für das Verfahren der Bauart–Zulassung
cher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen
von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver
und auf Binnengewässern (Gefahrgutverord-
Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form,
nung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und
– GGVSEB),
von freigestellten spaltbaren Stoffen – R 003 –
• die Verordnung über die Beförderung gefährli-
Inhalt cher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverord-
nung See – GGVSee) und
1 Geltungsbereich
• die Luftverkehrs–Zulassungs–Ordnung (LuftVZO),
2 Zuständige Behörden für die Bundesrepublik soweit nach den o. g. Rechtsvorschriften über die
Deutschland Beförderung radioaktiver Stoffe in der jeweils gülti-
2.1 Bauarten von Versandstücken zur Beförderung ra- gen Fassung auf der Grundlage der Empfehlungen
dioaktiver Stoffe für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil