VkBl Nr. 18 2019

Verkehrsblatt Nr. 18 2019

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Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
               der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)

                                                                           I N H A LTS V E R Z E I C H N I S


  73. Jahrgang                                               Ausgegeben zu Bonn am 30. September 2019                                                                                         Heft 18

  Amtlicher Teil
  Nr.             Datum              VkBl. 2019                                                     Seite   Nr.            Datum            VkBl. 2019                                                  Seite

  Bundesfernstraßen                                                                                         Wasserstraßen, Schifffahrt

  115 26. 08. 2019 Allgemeines Rundschreiben                                                                123 01. 09. 2019 Bekanntmachung einer Verwaltungsvorschrift
      Straßenbau Nr. 16/2019                                                                                    über die Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen nach
      Sachgebiet 16.0: Bauvertragsrecht und                                                                     der Binnenschiffsuntersuchungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . .                    623
                         Verdingungswesen;
                   16.2: Vergabe- und Vertragsunterlagen . . . . .                                   610    124 02. 09. 2019 Bekanntmachung der Ersten Verordnung zur
                                                                                                                Änderung der Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung . . .                               627
  116 26. 08. 2019 Allgemeines Rundschreiben
      Straßenbau Nr. 17/2019                                                                                125 02. 09. 2019 Bekanntmachung der Ersten Verordnung zur Ände-
      Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau                                                                rung der Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum und
                         Grundlagen                                                                             der Dünenschutzverordnung Wangerooge . . . . . . . . . . . . . . . .                     628
                   16.2: Vergabe- und Vertragsunterlagen
                                                                                                            126 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des
                   16.4: Abwicklung von Verträgen . . . . . . . . . . .                              610
                                                                                                                Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rund-
  117 26. 08. 2019 Allgemeines Rundschreiben                                                                    schreiben 1590, „Einheitliche Interpretation von Absatz 13.3.5
      Straßenbau Nr. 18/2019                                                                                    des IGC-Codes (in der durch Entschließung MSC.370(93) ge-
      Sachgebiet 05.4: Brücken- und Ingenieurbau; Bauarten. . . . . .                                611        änderte Fassung)“, in deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . .                      629

                                                                                                            127 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des
  Straßenverkehr                                                                                                Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rund-
                                                                                                                schreiben 1591, „Einheitliche Interpretationen des IGF-Co-
  118 26. 08. 2019 Aufhebung des Musters der Sehtestbescheinigung                                               des“, in deutscher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           629
      (§ 12 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . .                     614
                                                                                                            128 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des
  Eisenbahnen                                                                                                   Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rund-
                                                                                                                schreiben 1532/Rev.1, „Überarbeitete Richtlinien über Be-
  119 12. 08. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung                                              triebsinformationen für Kapitäne von Fahrgastschiffen zu si-
      für das Vorhaben „Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau“                                                   cheren Rückkehr in den Hafen“, in deutscher Sprache . . . .                              630
      in der Stadt Lindau, Bahn-km 151,590 bis 153,150 der Strecke
      5362 Buchloe –Lindau-Hbf, Bahn-km 0,000 bis 5,900 der Stre-                                           129 04. 09. 2019 Bekanntmachung des Rundschreibens des Aus-
      cke 5420 Lindau Hbf–Lindau-Reutin (DB-Grenze) sowie Bahn-                                                 schusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.1/Rund-
      km 0,000 bis 2,400 der Strecke 5421 Lindau-Aeschach –Lin-                                                 schreiben 876, „Musterbeispiel für die Übereinstimmungsbe-
      dau-Reutin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           614        stätigung für die frühzeitige Einrichtung des Teils II des
                                                                                                                SEEMP zum Plan zur Erfassung der Daten über den Ver-
  120 29. 08. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung                                              brauch an Ölhaltigem Brennstoff von Schiffen und seine recht-
      für das Vorhaben „ABS 48 Elektrifizierung der Strecke Gelten-                                             zeitige Überprüfung in Übereinstimmung mit Regel 5.4.5 der
      dorf–Memmingen–Lindau Planfeststellungsabschnitt 14“, Bahn-                                               Anlage VI von MARPOL“, in deutscher Sprache . . . . . . . . .                            633
      km 3,000 bis 13,632 der Strecke 4560 Kißlegg–Hergatz in der
                                                                                                            130 04. 09. 2019 Bekanntmachung der Entschließung des Aus-
      Gemeinde Kißlegg im Landkreis Ravensburg . . . . . . . . . . . . .                             615
                                                                                                                schusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.287(71),
  121 17. 09. 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststel-                                                 „Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens“, in deut-
      lung für das Vorhaben „Breisgau-S-Bahn 2020, Strecke 4311–                                                scher Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    634
      Elztalbahn“ in der Großen Kreisstadt Waldkirch, der Stadt
      Elzach sowie den Gemeinden Denzlingen, Sexau, Gutach i. Br.                                           Aufgebote
      und Winden im Elztal im Landkreis Emmendingen, Bahn-km
      0,007 bis 19,354 der Strecke 4311 Denzlingen–Elzach. . . . .                                   616    130a 30. 09. 2019 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4 . . . . . . . . . . . .                      636

  Grundsatzangelegenheiten

  122 17. 09. 2019 Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinie
                                                                                                            Nichtamtlicher Teil
      R 003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    618    Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      642



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Heft 18 – 2019                                            610                                VkBl. Amtlicher Teil




                                                            RIB iTWO übernimmt beim Import keine Formatierungen
    Bundesfernstraßen                                       von Texten, wenn STLK-Texte verwendet werden. Eben-
                                                            so sind Freitexte entsprechend der STLK-Richtlinien ohne
Nr. 115 Allgemeines Rundschreiben                           Formatierungen (Hervorhebungen) auszutauschen und in
        Straßenbau Nr. 16/2019                              Vergabeunterlagen zu verwenden.
        Sachgebiet 16.0: Bauvertragsrecht                   Abweichend von Ziffer I. (2) meines ARS Nr. 08/2017 gilt
                         und Verdingungs-                   Folgendes: Für bereits begonnene Ausschreibungen
                         wesen;                             bleibt die Schnittstelle in der Version GAEB90 (DA81-86)
                   16.2: Vergabe- und                       weiterhin zulässig, ebenso in begründeten Fällen bei
                         Vertragsunterlagen                 künftigen Ausschreibungen. Für den Datenaustausch von
                                                            Mengenberechnungen ist ausschließlich die Schnittstelle
                              StB14/7138.4/021-3173643      in der Version GAEB90 (DA11) anzuwenden.
                              Bonn, den 26. August 2019
                                                            Die Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungs-
Oberste Straßenbaubehörden                                  kataloges im Straßen- und Brückenbau (STLK-Richtlinien)
der Länder                                                  sowie das Handbuch für die Vergabe und Abwicklung von
                                                            Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau werden be-
nachrichtlich:                                              züglich der Anwendung von GAEB DA XML zeitgleich
Bundesanstalt für Straßenwesen                              aktualisiert und in Kürze bekanntgegeben.

Bundesrechnungshof                                                                     Bundesministerium für
DEGES Deutsche Einheit                                                             Verkehr und digitale Infrastruktur
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH                                                            Im Auftrag
                                                                                          Dr. Stefan Krause
Betreff:     Organisation des Austauschs von
             Informationen über die Durchführung
             von Baumaßnahmen: GAEB-Daten-                  (VkBl. 2019 S. 610)
             austausch XML (GAEB DA XML)
             –   Freigabe zur Anwendung im Bereich
                 der Bundesfernstraßen

Bezug:       Mein Allgemeines Rundschreiben                 Nr. 116 Allgemeines Rundschreiben
             Nr. 08/2017 vom 24. April 2017,                        Straßenbau Nr. 17/2019
             StB 14/7138.4/021-2816930                              Sachgebiet 05.2: Brücken- und
Eine Unterarbeitsgruppe der Fachgruppe AVA/StB der                                   Ingenieurbau
Bund-/Länder-Dienstbesprechung IT-Koordinierung im                                   Grundlagen
Straßenwesen hat die Verwendbarkeit der Ausgabe                                16.2: Vergabe- und
„GAEB DA XML Version 3.2“ für den Straßen- und                                       Vertragsunterlagen
Brückenbau im Zusammenhang mit den dafür vor-                                  16.4: Abwicklung von
handenen Funktionalitäten von RIB iTWO ab der Edition                                Verträgen
2016 geprüft und befürwortet deren Anwendung.
Daher gebe ich die Ausgabe „GAEB DA XML Version 3.2“                                    StB14/7135.3/010-3151064
für alle Ausschreibungen von Bauleistungen im Bereich                                   Bonn, den 26. August 2019
der Bundesfernstraßen ab sofort und unter Berücksichti-
gung der nachfolgenden Hinweise zur Anwendung frei.         Oberste Straßenbaubehörden
                                                            der Länder
Zum Zwecke des Datenaustausches im Bereich Aus-
schreibung/Vergabe sind die Austauschphasen                 nachrichtlich:

•    X 80 Universelle LV-Daten                              Bundesanstalt für Straßenwesen

•    X 81 Leistungsbeschreibung                             Bundesrechnungshof

•    X 82 Kostenanschlag                                    DEGES Deutsche Einheit
                                                            Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
•    X 83 Angebotsaufforderung
•    X 84 Angebotsabgabe                                    Betreff:    Vergütung von Prüfingenieurleistungen
                                                                        im Brücken- und Ingenieurbau
•    X 85 Nebenangebot                                                  Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung
                                                                        für die statische und konstruktive
•    X 86 Auftragserteilung
                                                                        Prüfung von Ingenieurbauwerken für
zu verwenden.                                                           Verkehrsanlagen (RVP)


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2

VkBl. Amtlicher Teil                                      611                                             Heft 18 – 2019

Bezug:      a)   Allgemeines Rundschreiben                    (7) In einzelnen Bundesländern wird die Vergütung von
                 Straßenbau Nr. 02/2005,                          Prüfingenieurleistungen durch ländereigene Gebüh-
                 S 15/38.06.20-01/167 Va 2004                     ren- bzw. Honorarverordnungen geregelt. Unabhän-
                 vom 04.01.2005                                   gig von diesen Regelungen wird der Bund mit der
                                                                  Einführung dieser Richtlinie die Honorare für Prüfin-
            b) Allgemeines Rundschreiben                          genieurleistungen nur noch bis zur Höhe der sich aus
               Straßenbau Nr. 04/2017,                            dem vorgegebenen Berechnungsverfahren der RVP
               StB 14/7135.3/010 vom 04.01.2005                   ermittelten Vergütung erstatten.
            c)   Rundschreiben Straßenbau                     (8) Zur Evaluierung bitte ich mir ab sofort bis vorerst
                 vom 27.12.2018,                                  Ende Juli 2020 von allen Verträgen im Bereich der
                 StB 14/7135.3/010-3089160                        Bundesfernstraßen, bei denen eine Abminderung der
                                                                  Vergütung für die Prüfung von Bauwerken mit großer
                                                                  Längenausdehnung (Linienbauwerke) vereinbart wur-
(1) Die mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau
                                                                  de, eine Kopie an ref-stb14@bmvi.bund.de zu über-
    (ARS) Nr. 04/2017 (s. Bezug b)) bekannt gegebene
                                                                  senden.
    „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die stati-
    sche und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwer-        (9) Das im Bezug genannte Allgemeine Rundschreiben
    ken für Verkehrsanlagen (RVP), Ausgabe 2016“ muss-            Nr. 04/2017 (Bezug b)) hebe ich hiermit auf.
    te aktualisiert werden. Mit der Fortschreibung werden
                                                              (10) Von Ihrem Einführungserlass bitte ich mir eine Kopie
    notwendige Anpassungen hinsichtlich der Vergü-
                                                                   zuzusenden.
    tungsregeln im Tunnelbau im Bereich der Eisenbah-
    nen, der Bewertung der Grundleistung bei der Prüfung
    der Nachrechnung von Straßenbrücken gemäß Nach-                                       Bundesministerium für
    rechnungsrichtlinie und der Berücksichtigung von mit-                             Verkehr und digitale Infrastruktur
    zuverarbeitender Bausubstanz umgesetzt.                                                      Im Auftrag
                                                                                             Dr. Stefan Krause
    Die Berufsverbände, die Deutsche Bahn AG und die
    Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wur-
    den beteiligt.
                                                              (VkBl. 2019 S. 610)
(2) Hiermit bitte ich Sie, die RVP, Ausgabe 2019 zum
    01.08.2019 im Geschäftsbereich der Bundesfern-
    straßen einzuführen. Im Interesse einer einheitlichen
    Regelung begrüße ich es, wenn bei Bauvorhaben in
    Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend verfahren
    wird.
                                                              Nr. 117 Allgemeines Rundschreiben
                                                                      Straßenbau Nr. 18/2019
(3) Die RVP wird als Anhang in das Handbuch für die Ver-              Sachgebiet 05.4: Brücken- und
    gabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen                                 Ingenieurbau;
    im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) aufgenom-                                   Bauarten
    men und als pdf-Datei, der Vordruck „Prüfbericht“
    (Anlage 7 zur RVP) als Word-Datei, auf der Website                                     StB17/7192.70/10-3180877
    des Bundesministeriums für Verkehr und digitale                                        Bonn, den 26. August 2019
    Infrastruktur veröffentlicht. Die Dateien können unter
    http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Verkehr-          Oberste Straßenbaubehörden
    UndMobilitaet/Strasse/hva-f-stb-richtlinientext.html      der Länder
    eingesehen und heruntergeladen werden.
                                                              nachrichtlich per E-Mail:
(4) Für Prüfleistungen, die vor dem 01.08.2019 beauf-         Bundesanstalt für Straßenwesen
    tragt oder deren Vergabe bereits begonnen wurde, ist
    weiterhin die RVP, Ausgabe 2016 anzuwenden.               Bundesrechnungshof

(5) Die Regelungen zur Vergütung für die Prüfung des          DEGES Deutsche Einheit
    baulichen Brandschutzes für Personenverkehrsanla-         Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
    gen der Eisenbahnen im Geschäftsbereich des Eisen-
    bahn-Bundesamtes finden im Bereich der Bundes-            Betreff:    Qualitätssicherung beim Schweißen von
    fernstraßen keine Anwendung.                                          Kopfbolzendübeln im Brückenbau

(6) Prüfleistungen mit einem Auftragswert ab dem              Anlage:     Qualitätssicherung beim Schweißen von
    EU-Schwellenwert gemäß § 106 des Gesetzes gegen                       Kopfbolzendübeln im Brückenbau
    Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden nach
    Maßgabe des § 74 der Vergabeverordnung (VgV) ver-
                                                                                          A.
    geben – in der Regel im Verhandlungsverfahren mit
    Teilnahmewettbewerb. In allen anderen Fällen erfolgt      (1) Im Rahmen der Brückenmodernisierung werden viele
    die Vergabe von Prüfleistungen nach den haushalts-            Ersatzneubauten in Stahlverbundbauweise geplant
    rechtlichen Bestimmungen des Bundes.                          und errichtet. Hierbei ist zu beachten, dass vor allem


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
3

Heft 18 – 2019                                               612                               VkBl. Amtlicher Teil

    die Ermüdungsfestigkeit ein entscheidender Parame-         kann es in Einzelfällen zu Fehlschweißungen kommen.
    ter für die Dauerhaftigkeit und Langlebigkeit einer        Hierzu enthält DIN EN ISO 14555 im Abschnitt 14.7 An-
    Brücke ist; insbesondere vor dem Hintergrund stei-         gaben bezüglich der Reparatur fehlerhafter Bolzen-
    gender Transportzahlen. Das Anschweißen von Kopf-          schweißungen. Die dort gemachten Angaben führen zwar
    bolzendübeln für die Stahlverbundbrücken wird dabei        zu einer ausreichenden statischen Tragfähigkeit, nicht
    grundsätzlich im Herstellerwerk vorgenommen, um            jedoch zu einer ausreichenden Ermüdungsfestigkeit der
    so eine gute und normgerechte Ausführungsqualität          Kopfbolzendübel. Nachfolgend werden einige Hinweise
    zu erzielen.                                               gegeben, welche Grundsätze zur Erreichung einer aus-
(2) Beim Schweißen von Kopfbolzendübeln mit dem                reichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Er-
    automatischen Bolzenschweißverfahren mit Hubzün-           müdungsfestigkeit der Bolzen im Brückenbau zu beach-
    dung kann es in Einzelfällen jedoch zu Fehlschwei-         ten sind. Die Einhaltung ist durch die herstellereigene
    ßungen kommen. Hierzu enthält DIN EN ISO 14555             Fertigungsüberwachung in Form einer unabhängigen
    im Abschnitt 14.7 Angaben bezüglich der Reparatur          Fertigungsüberwachung des AG oder in dessen Auftrag
    fehlerhafter Bolzenschweißungen. Die dort gemach-          sicherzustellen.
    ten Angaben führen zwar zu einer ausreichenden sta-        1   Allgemeines
    tischen Tragfähigkeit, nicht jedoch zu einer ausrei-
    chenden Ermüdungsfestigkeit der Kopfbolzendübel. In            Für Verbundbrücken und Verankerungskonstruktio-
    der Anlage habe ich daher die Grundsätze, die zur Er-          nen im Brückenbau erfolgt die Bemessung von Kopf-
    reichung einer ausreichenden Ausführungsqualität im            bolzendübeln auf der Grundlage des Eurocode 4-2 für
    Hinblick auf die Ermüdungsfestigkeit der Bolzen im             die Grenzzustände der Tragfähigkeit, der Gebrauchs-
    Brückenbau zu beachten sind, zusammengefasst. Ich              tauglichkeit und der Ermüdung. DIN EN 1994-2 geht
    bitte, die ergänzenden Regelungen zum Schweißen                davon aus, dass Kopfbolzendübel mit dem automa-
    von Kopfbolzendübeln im Brückenbau unter Ziffer 2 der          tischen Bolzenschweißverfahren mittels Hubzündung
    Anlage ab sofort im Vorgriff auf die Fortschreibung der        nach DIN EN ISO 14555 aufgeschweißt werden, bei
    Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV-             dem sich am Bolzenfuß ein Schweißwulst gemäß den
    ING) im Teil 4 Abschnitt 2 vertraglich zu vereinbaren.         Richtwerten in DIN EN ISO 13918 ausbildet. Diese
(3) Können die in der Anlage befindlichen Randbedin-               Forderungen im Eurocode 4-2 sind deshalb von be-
    gungen nicht eingehalten werden, so ist eine ausrei-           sonderer Bedeutung, weil die im Eurocode 4 angege-
    chende Tragfähigkeit und eine ausreichende Ermü-               benen Tragfähigkeiten auf der Auswertung von Ver-
    dungsfestigkeit durch experimentelle Untersuchungen            suchen basieren und sowohl im Grenzzustand der
    nach DIN EN 1994-2, 6.6.3.1 (4) auf der Grundlage              Tragfähigkeit und insbesondere im Grenzzustand der
    von DIN EN 1990 nachzuweisen. Dies erfordert                   Ermüdung nennenswerte Abweichungen bezüglich
    grundsätzlich eine Zustimmung im Einzelfall.                   der Geometrie des Schweißwulstes zu einer Reduzie-
                                                                   rung der Tragfähigkeit bzw. der Lebensdauer führen
                                                                   können. Aus diesem Grunde wird im Eurocode 4 ex-
                            B.                                     plizit darauf hingewiesen, dass bei Dübeldurchmes-
(1) Die Einhaltung der Ausführungsqualität bitte ich in            sern, die nicht im Anwendungsbereich des Eurocode 4
    Form einer unabhängigen Fertigungsüberwachung                  liegen und nicht mit dem automatischen Bolzen-
    sicherzustellen. Zustimmungen im Einzelfall bitte ich          schweißverfahren mit Hubzündung aufgeschweißt
    vorab mit mir abzustimmen.                                     werden sowie bei Schweißwülsten, die nicht den
                                                                   Richtwerten nach DIN EN ISO 13918 entsprechen,
(2) Einen Abdruck Ihres Einführungsschreibens bitte ich            die Bemessungsregeln in Eurocode 4 nicht gültig sind
    mir zu übersenden. Im Interesse einer einheitlichen            und in diesen Fällen durch Versuche nachgewiesen
    Regelung würde ich es begrüßen, wenn für Bauvor-               werden muss, ob eine vergleichbare statische Trag-
    haben in Ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechend              fähigkeit und insbesondere eine ausreichende Ermü-
    verfahren wird.                                                dungsfestigkeit vorliegt. Die Abmessungen für die
(3) Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird                Schweißwülste nach DIN EN ISO 13918, Bild 5 und
    im Verkehrsblatt, Heft Nr. 18/2019 vom 30.09.2019,             Tabelle 10 sind dabei mittlere Richtwerte, die in
    veröffentlicht.                                                Schweißposition PA erreicht werden können. Vor die-
                                                                   sem Hintergrund kommt insbesondere der Qualitäts-
                            Bundesministerium für                  sicherung von Bolzenschweißungen bei Konstruktio-
                        Verkehr und digitale Infrastruktur         nen unter ermüdungswirksamen Beanspruchungen
                                   Im Auftrag                      eine besondere Bedeutung zu, da unzureichende und
                               Dr. Stefan Krause                   unregelmäßige Schweißwulstabmessungen bzw. Re-
                                                                   paraturschweißungen zu einer signifikanten Reduzie-
                                                                   rung der Ermüdungsfestigkeit führen können.
      Anlage zum ARS 18/2019 vom 26.08.2019                    2   Ergänzende Regelungen zum Schweißen von
                                                                   Kopfbolzendübeln im Brückenbau
       Qualitätssicherung beim Schweißen von
         Kopfbolzendübeln im Brückenbau                            Nachfolgend werden ergänzend zu DIN EN ISO 14555
                                                                   und ZTV-ING einige Randbedingungen festgelegt,
Beim Schweißen von Kopfbolzendübeln mit dem auto-                  die bei der Herstellung von Bolzenschweißverbindun-
matischen Bolzenschweißverfahren mit Hubzündung                    gen nach DIN EN ISO 14555 bei Stahl- und Verbund-


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
4

VkBl. Amtlicher Teil                                     613                                               Heft 18 – 2019

   brücken sowie bei Bolzenschweißverbindungen von                 sind in hoch auf Ermüdung beanspruchten Bauteilen
   anderen ermüdungsbeanspruchten Bauteilen zu be-                 nach (5) grundsätzlich auszutauschen. Ein vollständi-
   achten sind.                                                    ges oder partielles Ausbessern mit anderen Schweiß-
                                                                   verfahren ist nicht zulässig. Wenn in speziellen Fällen
   Bolzenschweißverbindungen von Verbundbrücken                    das Bolzenschweißverfahren mit Hubzündung nicht
   sind mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen                  mehr möglich ist oder die Bedingungen nach 3 nicht
   grundsätzlich im Herstellerwerk herzustellen. Begrün-           eingehalten sind, sind die Bolzen mit dem in ZTV-ING,
   dete Ausnahmefälle sind z. B. das Aufschweißen von              Teil 4, Abschnitt 2.2 angegebenen Verfahren auszu-
   Hand an Stellen, an denen aus Transportgründen                  tauschen oder neue Dübel an einer benachbarten
   Montagelaschen vorhanden sind, die auf der Baustel-             Stelle zu setzen. Ein Belassen der Bolzen mit mangel-
   le abgetrennt werden. Es handelt sich somit nur um              haften Schweißungen und ein Ersatz durch einen zu-
   einige wenige Dübel im Verhältnis zur Gesamtanzahl              sätzlichen Bolzen ist bei hoch auf Ermüdung bean-
   der sich auf dem Bauteil befindlichen Dübel. Bei die-           spruchten Bauteilen nicht zulässig. Mangelhafte
   sen Dübeln ist auch ein Aufschweißen von Hand unter             Dübel sind kerbfrei zu entfernen (z. B. oberhalb des
   Beachtung der in ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 2.2 ge-             Wulstes abtrennen, Rest in Kraftrichtung mit Grund-
   nannten Randbedingungen und Ausbildung einer                    werkstoff eben abschleifen, ggf. Kerben/WEZ aus-
   Schweißnahtvorbereitung mittels Fase am Bolzenfuß               schleifen, Rissprüfung durchführen).
   zulässig. Diese Schweißverbindung erfüllt ebenfalls
   die Voraussetzungen nach Eurocode 4-2.                          Als hoch auf Ermüdung beanspruchte Bauteile sind
                                                                   die folgenden Bauteile anzusehen:
   Nach DIN EN ISO 14555 ist insbesondere Folgendes
   zu beachten: Für das Bolzenschweißen auf Verbund-               • alle direkt durch Radlasten beanspruchte Verbund-
   brücken muss der ausführende Betrieb eine Qualifika-              bauteile, wie z. B. Zugbänder bei Kastenträgern mit
   tion gemäß Abschnitt 10 der DIN EN ISO 14555 haben.               äußeren Diagonalen entsprechend der „Empfeh-
   Es müssen die umfassenden Qualitätsanforderungen                  lungen für die Gestaltung von großen Stahlver-
   gemäß Tabelle B.1 der DIN EN ISO 14555 erfüllt wer-               bund-Hohlkastenbrücken“ und Quer- und Längs-
   den. Es darf nur gemäß DIN EN ISO 14732 und                       träger zur Abtragung der Verkehrslasten in die
   DIN EN ISO 14555, Abschnitt 6 qualifiziertes Personal             Hauptträger,
   eingesetzt werden. Die Eignung des Schweißpersonals             • Verbundbrücken mit kleinen und mittleren Stütz-
   für Verbundbrücken ist durch regelmäßige Arbeitsprü-              weiten, bei denen die kritische Länge der jeweiligen
   fungen gemäß Abschnitt DIN EN ISO 14555, 14.2 auch                Einflusslinie kleiner als 50 m ist und der Ermü-
   für anspruchsvolle Schweißpositionen, wie z. B. das               dungsnachweis der Kopfbolzendübel höher als
   Schweißen in der Nähe von freien Rändern in PA Po-                50 % ausgenutzt ist,
   sition, sowie, falls erforderlich, für Schweißungen in
   Horizontalposition nachzuweisen. Auf die notwendige             • spezielle Verankerungskonstruktionen bei integra-
   Durchführung und Dokumentation der vereinfach-                    len Brücken, bei denen Kräfte über „Schwertkons-
   ten Arbeitsprüfung gemäß DIN EN ISO 14555, Ab-                    truktionen“ in die Widerlager eingeleitet werden
   schnitt 14.3 wird besonders hingewiesen.                          und die Verteilung der Dübelkräfte in den Grenz-
                                                                     zuständen der Gebrauchstauglichkeit und der Er-
   Die Anzahl der mangelhaften Schweißungen nach                     müdung unter Berücksichtigung der Nachgiebig-
   DIN EN ISO 14555, 14.7 muss bei Verbundbrücken in                 keit der Dübel ermittelt werden muss,
   der Regel unter 1 % der pro Bauteil aufgeschweißten
   Kopfbolzendübel liegen. Andernfalls sind Maßnah-                • Verankerungen von Fahrbahnübergängen und die
   men zur Verbesserung der Ausführungsqualität zu                   Verankerung von Lagern, wenn ermüdungswirksa-
   ergreifen (siehe DIN EN ISO 14555, 14.7, letzter Satz).           me Einwirkungen zu berücksichtigen sind.
   Wenn der Durchmesser des Schweißwulstes nicht             3     Zustimmung im Einzelfall
   kleiner als der 1,2fache Schaftdurchmesser d des Dü-
   bels und die kleinste Wulsthöhe nicht kleiner als               Wenn von den zuvor genannten Randbedingungen
   0,15 d ist, darf davon ausgegangen werden, dass die             abgewichen wird, ist eine ausreichende Tragfähigkeit
   Schweißwulstabmessungen den Richtwerten in                      und eine ausreichende Ermüdungsfestigkeit durch
   DIN EN ISO 13918 noch entsprechen und eine aus-                 experimentelle Untersuchungen nach DIN EN 1994-2,
   reichende Tragfähigkeit sowie eine ausreichende Er-             6.6.3.1 (4) auf der Grundlage von DIN EN 1990 nach-
   müdungsfestigkeit nach DIN EN 1994-2 gegeben ist                zuweisen. Dies erfordert grundsätzlich eine Zustim-
   und die Schweißung somit als nicht mangelhaft an-               mung im Einzelfall.
   gesehen werden kann.
   In DIN EN ISO 14555 werden in Abschnitt 14.7 Maß-           (VkBl. 2019 S. 611)
   nahmen bei mangelhafter Übereinstimmung mit den
   Vorgaben der DIN EN ISO 13918 angegeben, die zu-
   nächst für alle aufgeschweißten Bolzenverbindungen
   gelten. Mit Bezug auf die Anforderungen in
   DIN EN 1994-2 bezüglich der Ermüdungsfestigkeit
   sind die in DIN EN 14555, Abschnitt 14.7 angegebe-
   nen Verfahren bei Verbundbrücken nur eingeschränkt
   zugelassen. Bolzen mit mangelhaften Schweißungen


                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
5


                                            
                                                
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Heft 18 – 2019                                                616                                  VkBl. Amtlicher Teil

Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim-                 Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann
mungen zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und                 sich selbst vertreten.
zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte ande-
                                                                Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-
rer. Die Nebenbestimmungen betreffen insbesondere den
                                                                stellungsbeschluss hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG
Immissionsschutz, den Schutz von Natur und Landschaft
                                                                keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung
und den Schutz von Rechten Dritter.
                                                                der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage ge-
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:                              gen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach
                                                                § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss               Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungs-
kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim          beschlusses beim
                                                                Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg                        Schubertstraße 11
Schubertstraße 11                                               68165 Mannheim
68165 Mannheim
                                                                gestellt und begründet werden.
erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letz-
                                                                Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der
te Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfah-
                                                                Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjeni-
rensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss
                                                                gen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der
gesondert zugestellt wurde. Die Klage ist bei dem Gericht
                                                                Planfeststellungsbehörde angefordert werden. Er kann des
schriftlich zu erheben.
                                                                Weiteren im Internet unter www.eisenbahn-bundesamt.de
Die Klage kann auch als elektronisches Dokument an das          (Infrastruktur/Planfeststellung/Planrechtsentscheidungen)
für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete          eingesehen werden.
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Ge-         Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der
richts oder an die DE-Mail-Adresse übermittelt werden.          Auslegungsfrist allen Betroffenen und Einwendern, denen
Das elektronische Dokument muss entweder mit einer              der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt
qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden      worden ist, als zugestellt.
Person versehen sein oder von der verantwortenden Per-
son signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg           Stuttgart, den 29. August 2019
eingereicht werden. Sichere Übermittlungswege sind das
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das be-                                        Eisenbahn-Bundesamt,
sondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder                                        Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart
eine absenderbestätigte DE-Mail. Eine normale E-Mail ge-                                             Im Auftrag
nügt nicht.                                                                                           Dr. Johst
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten     (VkBl. 2019 S. 615)
durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes,
Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Olgastraße 13, 70182
Stuttgart) und den Gegenstand des Klagebegehrens be-
zeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab
Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-
den Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen           Nr. 121 Öffentliche Bekanntmachung der
und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vor-                Planfeststellung für das Vorhaben
gebracht werden, können durch das Gericht zurückge-                     „Breisgau-S-Bahn 2020, Strecke
wiesen werden.                                                          4311 – Elztalbahn“ in der Großen
                                                                        Kreisstadt Waldkirch, der Stadt
Vor dem Verwaltungsgerichtshof müssen sich die Betei-                   Elzach sowie den Gemeinden
ligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Pro-                Denzlingen, Sexau, Gutach i. Br.
zessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevoll-
                                                                        und Winden im Elztal im Landkreis
mächtigte sind Rechtsanwälte sowie die sonst nach § 67
Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 7 VwGO genannten Perso-
                                                                        Emmendingen, Bahn-km 0,007 bis
nen und Organisationen zugelassen.                                      19,354 der Strecke 4311 Denzlingen–
                                                                        Elzach.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen
Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öf-     Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundes-
fentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse kön-            amtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstraße
nen sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum           44, 76135 Karlsruhe (Planfeststellungsbehörde) vom
Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum           17.09.2019, Az. 591ppw/063-2015#012 ist der Plan für
Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen          das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Allgemeines
des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur        Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden. Vorhaben-
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusam-         trägerin ist die DB Netz AG, Großprojekte Südwest,
menschlüsse vertreten lassen.                                   Gutschstraße 6, 76137 Karlsruhe.


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
8

VkBl. Amtlicher Teil                                   617                                              Heft 18 – 2019

Die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlus-   •   Umbau der Gleisanlage sowie des vorhandenen
ses ist angeordnet (§ 80 Abs. 4 Nr. 2 VwGO).                   Bahnsteiges im Bahnhof Waldkirch und Herstellung
                                                               der Barrierefreiheit
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen
Zeichnungen und Erklärungen liegt ab 1. Oktober 2019       •   Ausbau des Haltepunktes Gutach zum Kreuzungs-
bis einschließlich 14. Oktober 2019 an folgenden Orten         bahnhof durch den Neubau eines zweiten Gleises mit
zur allgemeinen Einsichtnahme aus und kann zu den an-          Außenbahnsteig einschließlich Rückbau einer Fuß-
gegebenen Dienststunden von jedermann eingesehen               gängerüberführung sowie weiterer Anpassungsmaß-
werden:                                                        nahmen

•   Gemeinde Denzlingen: Rathaus Denzlingen, Haupt-        •   Anpassungen von Bahnübergängen entlang der
    straße 110, 79211 Denzlingen im 2. OG in der Bau-          Strecke
    verwaltung. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von     Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen
    08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 bis       Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußer-
    18:00 Uhr.                                             ten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurück-
                                                           gewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie
•   Gemeinde Sexau: Rathaus Sexau, Dorfstr. 61, 79350
                                                           sich nicht auf andere Weise erledigt haben.
    Sexau im Bauamt Zimmer 9. Öffnungszeiten: Montag
    bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von   Mit dem Vorhaben sind folgende Auswirkungen verbun-
    15:30 bis 18:00 Uhr.                                   den: vorübergehende und dauerhafte Grundstücksinan-
                                                           spruchnahmen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft
•   Stadt Waldkirch: Rathaus Waldkirch, Marktplatz 1– 5,   durch die Erweiterung der Gleisanlagen in Gutach, den
    79183 Waldkirch in Zimmer 306. Öffnungszeiten:         Neubau und die Änderung bestehender Bahnsteige, die
    Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Montag     Auflassung und Anpassung von Bahnübergängen, die Er-
    bis Mittwoch von 14:00 bis 15:30 Uhr und Donners-      richtung der Oberleitungsanlage, die teilweise Verlegung
    tag von 14:00 bis 18:00 Uhr.                           eines Baches. Es kommt zu bauzeitlichen Immissionen
                                                           (insbes. Baulärm). Es sind landschaftspflegerische Maß-
•   Gemeinde Gutach im Breisgau: Gemeindeverwaltung
                                                           nahmen vorgesehen.
    Gutach im Breisgau, Dorfstr. 33, 79261 Gutach, Of-
    fenlage im Büro 9 in der Bauverwaltung. Öffnungs-      Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestim-
    zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr,    mungen zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und
    Montag 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00        zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte ande-
    bis 18:00 Uhr.                                         rer. Die Nebenbestimmungen betreffen den Gewässer-
                                                           schutz, den Schutz vor bauzeitlichen und betriebsbeding-
•   Gemeinde Winden im Elztal: Rathaus Winden im Elz-      ten Immissionen, den Natur- und Artenschutz, die Land-,
    tal, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden in Zimmer 7 im      Forst- und Fischereiwirtschaft, den Schutz von Versor-
    Sekreteriat. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von    gungsanlagen, den Schutz privaten und öffentlichen Ei-
    08:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 bis       gentums sowie sonstige öffentliche, insbesondere kom-
    18:00 Uhr.                                             munale Belange. Eine umweltfachliche Bauüberwachung
                                                           wurde angeordnet.
•   Stadt Elzach: Rathaus Elzach, Hauptstraße 69,
    79215 Elzach in der Bauabteilung. Öffnungszeiten:      Hinsichtlich des Immissionsschutzes und des Gewässer-
    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch       schutzes hat sich die Planfeststellungsbehörde zu bestimm-
    von 14:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 14:00       ten Fragen ergänzende Entscheidungen vorbehalten.
    bis 16:00 Uhr.
                                                           Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:
                                                           Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss
Der Plan für das Vorhaben „Breisgau-S-Bahn 2020, Stre-     kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
cke 4311– Elztalbahn“ in der Großen Kreisstadt Waldkirch   Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg
sowie den Gemeinden Denzlingen, Sexau, Gutach im           Schubertstraße 11
Breisgau, Winden im Elztal und Elzach im Landkreis Em-     68165 Mannheim
mendingen, Bahn-km 0,007 bis 19,354 der Strecke 4311
Denzlingen–Elzach, wird mit den in diesem Beschluss        erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der
aufgeführten Ergänzungen, Änderungen und Nebenbe-          letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Ver-
stimmungen festgestellt.                                   fahrensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss
                                                           gesondert zugestellt wurde.
Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:
                                                           Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab
•   die Elektrifizierung der Strecke                       Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienen-
                                                           den Tatsachen und Beweismittel anzugeben.
•   Anpassungen an Straßen-, Eisenbahn- und Fußgän-
    gerüberführungen sowie Erneuerung vorhandener          Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfest-
    Brückenbauwerke infolge zu geringer Durchfahrts-       stellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung, sie
    höhen                                                  entfällt aufgrund der besonderen Anordnung der soforti-
                                                           gen Vollziehung. Der Antrag auf Wiederherstellung der
•   Beseitigung eines Geschwindigkeitseinbruchs zwi-       aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen
    schen km 6,1 und 8,5 der Strecke                       den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80


                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
9

Heft 18 – 2019                                                  618                                   VkBl. Amtlicher Teil

Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann innerhalb eines Monats                2.2    Bauarten von radioaktiven Stoffen in besonderer
nach Zustellung der Entscheidung über die Anordnung                      Form und von gering dispergierbaren radioaktiven
der sofortigen Vollziehung beim                                          Stoffen
Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg                      2.3    Bauarten von freigestellten spaltbaren Stoffen
Schubertstraße 11
68165 Mannheim                                                    3      Verfahren der Bauart-Zulassungen
gestellt und begründet werden.                                    3.1    Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beför-
                                                                         derung radioaktiver Stoffe
Treten später Tatsachen ein, die die Wiederherstellung
der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der             3.1.1 Antragstellung
durch den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen
hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der             3.1.2 Antragsunterlagen
Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von              3.1.3 Bauartprüfung
einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit
dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsa-               3.1.4 Bauart-Zulassung
chen Kenntnis erlangt.                                            3.2    Anerkennung ausländischer Bauart-Zulassungen
                                                                         von Versandstücken
Karlsruhe, den 17. September 2019
                                                                  3.2.1 Antragstellung
                               Eisenbahn-Bundesamt                3.2.2 Antragsunterlagen
                            Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart
                                      Im Auftrag                  3.2.3 Sicherheitstechnische Begutachtung
                                       Tribukait                  3.2.4 Anerkennung
                                                                  3.3    Bauart-Zulassung von radioaktiven Stoffen in be-
                                                                         sonderer Form und von gering dispergierbaren ra-
(VkBl. 2019 S. 616)                                                      dioaktiven Stoffen
                                                                  3.3.1 Antragstellung
                                                                  3.3.2 Antragsunterlagen
                                                                  3.3.3 Bauartprüfung
                                                                  3.3.4 Bauart-Zulassung
                                                                  3.4.   Bauart-Zulassung von freigestellten spaltbaren
Nr. 122 Bekanntmachung der Neufassung                                    Stoffen
        der Richtlinie R 003                                      3.4.1 Antragstellung
                            Bonn, den 17. September 2019          3.4.2 Antragsunterlagen
                            G 16 – 3641.90/2
                                                                  3.4.3 Bauartprüfung
Die Richtlinie R 003 vom 09.06.2016 (VkBl. 2016 S. 430)           3.4.4 Bauart-Zulassung
hebe ich hiermit auf und gebe diese in neuer Fassung
bekannt.                                                          4      Kosten

                               Bundesministerium für
                           Verkehr und digitale Infrastruktur     1      Geltungsbereich
                                     Im Auftrag
                                                                         Diese Richtlinie erläutert
                                      Lennarz
                                                                         •   die Verordnung über die innerstaatliche und
                                                                             grenzüberschreitende Beförderung gefährli-
 Richtlinie für das Verfahren der Bauart–Zulassung
                                                                             cher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen
 von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver
                                                                             und auf Binnengewässern (Gefahrgutverord-
Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form,
                                                                             nung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und
                                                                             – GGVSEB),
   von freigestellten spaltbaren Stoffen – R 003 –
                                                                         •   die Verordnung über die Beförderung gefährli-
Inhalt                                                                       cher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverord-
                                                                             nung See – GGVSee) und
1        Geltungsbereich
                                                                         •   die Luftverkehrs–Zulassungs–Ordnung (LuftVZO),
2        Zuständige Behörden für die Bundesrepublik                      soweit nach den o. g. Rechtsvorschriften über die
         Deutschland                                                     Beförderung radioaktiver Stoffe in der jeweils gülti-
2.1      Bauarten von Versandstücken zur Beförderung ra-                 gen Fassung auf der Grundlage der Empfehlungen
         dioaktiver Stoffe                                               für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der


                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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