VkBl Nr. 9 1986

Verkehrsblatt Nr. 9 1986

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Amtebl8tt de8 BundesministerstOr Verkehr der Bundearepublik Deutechl8nc1
                                                                             (VkBI)

                                                   ( INHALTSVERZEICHNIS                                      J

 40. Jahrgang                                     Ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 1986                                                                   Heft 9




 Amtlicher Teil

 Nr.    Datum                      VkBI1986                               Seite    Nr.   Datum                        VkBI1986                            Seite
 Allgemeine Angelegenheiten                                                        Straßenbau
  108   3. 5. 1986 Richtlinien für die                                             115   27.3.1986 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau
        - Fachprüfung ADNR                                                               Nr.9/1986
        - Erteilung der Bescheinigung über besondere Kennt-                              Sachgebiet 4: Tragschichten und Fahrbahndecken....... 283
           nisse des ADNR
        - Anerkennung von Lehrgängen für den Erwerb der                            116   21. 4. 1986 Verzeichnis der Fern- und Nahziele an
           besonderen Kenntnisse des ADNR..............................      250         Bundesstraßen, Ausgabe 1986....... ................................. 283

  Straßenverkehr
                                                                                   AUfgebote (nicht in Ausgabe B)
  109   21. 4. 1986 Bekanntmachung Nr. 9/86 über Sonderab-
        machungen nach § 22 ades Güterkraftverkehrsgeset-                          116a 15. 5. 1986 AUfbietung von verlorenen Fahrzeug-
        zes                                                273                          scheinen und Bescheinigungen über die Zuteilung
                                                                                        amtlicher Kennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge
  Binnenschiffahrt
  110   4. 4. 1986 Ungültigkeitserklärung         von      Befähigungs-            116 b 15. 5. 1986 Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe
        zeugnissen                                                           280                                                           288 (001 -176)
  111   1. 4. 1986 Verordnung über die Schleusenbetriebs-
        zeiten am Main und Main-Doryau-Kanal                                 280
  112   16. 4. 1986 Hinweis; Verordnung Nr. 5/86 über die
        Festsetzung von Entgelten für Verkehrsleistungen der
        Binnenschiffahrt vom 25. März 1986................................   281
  Seeverkehr
  113   9. 4. 1986 Ungültigkeitserklärung von Flaggenauswei-
        sen                                                                  281   Nichtamtlicher Teil
  114   16. 4. 1986 Ungültigkeitserklärung           für    Motorboot-I            Mitteilungen und Berichte aus Industrie, Handel
        Sportbootführerscheine                                               282   und Organisation der Verkehrswirtschaft                                  284




                        Beim Ausbleiben des Verkehrsblattes wollen sich die Bezieher bitte an den Verlag wenden.
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Heft 8 - 1986                                                         250                                                VkBI    Amtlicher            Teil


                                                       AMTLICHER                  TEIL

  Allgemeine             An g e e gen h e i t en -                          Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Zentral-
                                                                            kommission für die Rheinschiffahrt vom 25./26. No-
                                                                            vember1985
Nr. 108 Richtlinien für die                                                 (Dokument CC/R [85] 2)
        - Fachprüfung ADNR                                                                        "PROTOKOLL 28
        - Erteilung der Bescheinigung über                                    ADNR - Rn 10 170 (neu) - Kenntnisse über gefährliche Güter
          besondere Kenntnisse des ADNR                                                                       Beschluß
                                                                                                                   I.
        - Anerkennung von Lehrgängen für den
                                                                        Die Zentralkommission, auf Vorschlag ihres Ausschusses tür ge-
          Erwerb der besonderen Kenntnisse                              fährliche Güter und ihres Ausschusses für Sozial-, Arbeits- und
          desADNR                                                       Berufsausbildungsfragen,  beschließt die in der Anlage zu diesem
        gemäß Randnummer (Rn) 10 170 des                                Beschluß aufgeführten Änderungen der Verordnung über die Be-
        ADNR - RB 001 -                                                 förderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR).
                                                                            Diese Änderungen treten am 1. April 1986 in Kraft. *)
                                                                            Dabei gelten folgende Übergangsbestimmungen:
                                             Bonn, den 3. Mai 1986
                                                                        Rn 10 170 (1) gilt erst ab 1. April 1989.
                                             A 13/23.77.26-05/1
                                                                        In Abweichung von Rn 10 170 (2), Absatz 2, können Inhaber von
                                                                        Rheinschifferpatenten, die ihr Patent vor dem 1. April 1986 erwor-
Die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) hat auf ihrer
                                                                        ben haben, bis spätestens 1. April 1989 die Bescheinigung nach
Sitzung am 25.126. November 1985 beschlossen, daß zur Erhö-
                                                                        Rn 10 170 (2), Absatz 1, Satz 2, auch durch den Nachweis erwer-
hung der Sicherheit an Bord ein Sachkundiger anwesend sein
                                                                        ben, daß sie an einer Wiederholungs- und Fortbildungsschulung
muß, der besondere Kenntnisse hinsichtlich des Transports ge-
                                                                        nach Rn 10 170 (4) teilgenommen haben.
fährlicher Güter nachweisen kann.
                                                                                                                  ·11.
Der Beschluß der ZKR wird durch Änderung der Gefahrgutver-              Die Zentralkommission beauftragt ihren Ausschuß für gefährliche
ordnung-Binnenschiffahrt in Kraft gesetzt werden. Zur Erleichte-        Güter und ihren Ausschuß für Sozial-, Arbeits- und Berufsausbil-
rung der Umsetzung werden bereits jetzt die erforderlichen Richt-       dungsfragen, gemeinsam zu prüfen, ob durch die Einführung der
linien bekanntgegeben, damit sich die Betroffenen rechtzeitig auf       neuen Vorschriften die erwartete weitere Erhöhung der Sicherheit
die bevorstehende Änderung einrichten können.                           bei der Beförderung gefährlicher Güter erreicht wird, ihr in der
                                                                        Frühjahrssitzung 1992 darüber zu berichten und gegebenenfalls
Allgemeine    Erläuterungen   zum Beschluß der ZKR und zu dieser        Vorschläge zu unterbreiten.
Richtlinie:
                                                                        Anlage
1. Sachkundiger im Sinne des ZKR-Beschlusses kann sowohl ein            In der Anlage B, ADNR, ist folgende Rn 10 170 neu einzufügen:
   Besatzungsmitglied als auch eine andere Person sein.
                                                                        10 170 Kenntnisse über gefährliche Güter
2. Bei der Prüfung für die Erteilung des Rheinschifferpatents oder      (1) Ein Sachkundiger muß an Bord anwesend sein, wenn folgende
   des Binnenschifferpatents    kann .der Bewerber wählen, ob er        gefährliche Güter der Anlagen 9, 10 oder 11 der Rheinschiffahrts-
   nur den Nachweis von Grundkenntnissen des ADNR nach den              pol izeiverordnung befördert werden:
   Vorschriften der Patentverordnung erbringen oder ob er die           Bestimmte feuergefährliche            Güter nach Anlage 9 RheinSchPV
   "Fachprüfung ADNRu nach Rn. 10170 des ADNR ablegen will.             - bei der Beförderung in Versandstücken,
   Die "Fachprüfung ADNR ce kann aber auch unabhängig von der
                                                                             a) soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beför-
   Patentprüfung abgelegt werden.
                                                                                derten Güter 50 Tonnen überschreitet:
3. Inhaber des                           oder des Binnenschifferpa-             _0feuergefährliche Gase F der Klasse Id mit Ausnahme der
   tents, die ihr Patent vor dem 1. April 1986 erworben haben, kön-                Gase nach der hiernach erwähnten Anlage 10;
   nen bis spätestens 1. April 1989 die Bescheinigung über beson-               - Güter der Klasse lila Kategorien Kx, KOs, KOn, K1s, K1n;
   dere Kenntnisse des ADNR nach Rn. 10 170 Abs. 2 Unterabs . 1                 - Güter der Klasse V mit einem Flammpunkt unter 21 0 C;
   Satz 2 auch durch den Nachweis erwerben, daß sie an einer
                                                                             b) soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beför-
   Wiederholungs- und Fortbildungsschulung        (erstmalige Schu-
                                                                                derten Güter 250 Tonnen überschreitet:
   lung) nach Rn. 10 170 Abs. 4 teilgenommen haben.
                                                                                - Güter 'der Klasse lila, Kategorie K2;
4. Die Fachprüfung ADNR setzt die Teilnahme an einem Lehrgang                   - Güter der Klasse V mit einem Flammpunkt zwischen 21 0 C
   nicht zwingend voraus; eine entsprechende Schulung wird al-                    und 55 0 C;
   lerdings dringend empfohlen.                                         - bei Tankschiffen,
                                                                          die hiervor aufgeführten Güter der Anlage 9 ohne Gewichtsbe-
5. Zur Anerkennung von bereits durchgeführten     Lehrgängen sie-
   he Übergangsvorschriften unter Nummer 8.                               grenzung sowie die gefährlichen Gase, die bei der Beförderung
                                                                          dieser Güter entstanden sind und .sich noch in den Tanks befin-
 Nachstehend         bekanntgegeben                                       den.
- der Wortlaut des Protokolls 28 'über die Sitzung der Zentral kom-     Ammoniak und andere gleichgestellte Güter nach Anlage 10
  mission für die Rheinschiffahrt (ZKR) vom 25.126. November            RheinSchPV
  1985 und                                                              - bei der Beförderung in Versandstücken,
- die Richtlinie RB 001 zu Randnummer 10 170 des ADNR.                       soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beförder-
                                                                             ten Güter 1 Tonne 'je Gut oder 5 Tonnen insgesamt überschrei-
                                    Der Bundesminister für Verkehr           tet:
                                              Im Auftrag
                                                                        *) Die Verordnung zur Inkraftsetzung des Beschlusses der Zentralkommission für
                                                Hinz                         die Rheinschitfahrt wird in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit vorbereitet.
2

VkBI     Amtlicher        Teil                                       251                                                   Heft 9 - 1986

  a) folgende Güter der Klasse Id:                                     gemäß Randnummer (Rn) 10 170 des ADNR - RB 001 -
     - Borfluorid und Fluor der Ziffer 3;                              Inhalt
     - Güter der Ziffern 5 und 8 a;                                    1. Fachprüfung ADNR
     - Chlorwasserstoff der Ziffer 10;                                 1.1 Rheinschifferpatentprüfung/Binnenschifferpatentprüfung
     - Ammoniak der Ziffer 14;                                         1.2 Fachprüfung ADNR für Sachkundige
  b) folgende Güter der Klasse IVa:                                    2. Zweck und Inhalt der Lehrgänge
     - die Güter der Ziffern 1,2,3,4,5,11,12,13,14       und 31;       3.   Anerkennung von Lehrgängen
     - Natriumazid der Ziffer 32 a;                                    4.   Voraussetzungen für die Anerkennung
     - die Güter der Ziffern 81 a und 81 b;                            5.   Erteilung der Anerkennung
     - Natriumfluoracetat und Fluoracetamid der Ziffer 81 g;           6.   Durchführung des Lehrgangs
  c) folgende Güter der Klasse V:                                      7. Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR
     - die Güter der Ziffern 2 a, 3 a, 6 a, 7, 9 und 14;               8. Übergangsvorschriften
- bei Tankschiffen,                                                    Anlagen
  die hiervor aufgeführten Güter der Anlage 10 ohne Gewichtsbe-        Anlage 1 Fragenkatalog der Zentralkommission für die Rhein-
  grenzung sowie die gefährlichen Gase, die bei der Beförderung                 schiffahrt (ZKR) für die Fachprüfung ADNR
  dieser Güter entstanden sind und sich noch in den Tanks befin-       Anlage 2 Muster einer Bescheinigung nach Rn 10 170 Abs. 2
  den.                                                                          ADNR
Explosionsgefährliche Güter nach Anlage 11 RheinSchPV
soweit das Bruttohöchstgewicht der auf einem Schiff beförderten        1. Fachprüfung ADNR
Güter 50 kg je Klasse überschreitet:                                   1.1 Rhei nsch ifferpatentprüfu ng/ Binnenschifferpatentprüfu ng
- Güter der Klasse la mit Ausnahme der Güter der Ziffer 15;                In dem Anhang 4 der Rheinschifferpatentverordnung und der
- Güter der Klasse Ib;                                                     Anlage 1 der Binnenschifferpatentverordnung wird u. a. der
- Güter der Klasse Ic mit Ausnahme der Güter der Ziffer 1 a;               Nachweis von Grundkenntnissen über das ADNR gefordert.
                                                                           Der Nachweis dieser Kenntnisse kann auf Antrag auch durch
- Güter der Klasse VII mit Ausnahme der Güter der Ziffer 99.               Ablegung einer Fachprüfung ADNR erbracht werden. Hierzu
(2) Sachkundiger (Besatzungsmitglied oder eine andere Person),             ist der von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt
ist eine Person, die nachweisen kann, daß sie über besondere               (ZKR) aufgestellte Fragenkatalog zu verwenden (Anlage 1).
Kenntnisse des ADNR verfügt. Diese Kenntnisse sind nachzuwei-
                                                                           Den Bewerbern sind jeweils 30 Fragen zu stellen.
sen durch eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder
durch eine Bescheinigung einer von der zuständigen Behörde an-             Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 21 der 30 Fragen
erkannten Stelle.                                                          richtig beantwortet hat. Bei offensichtlichen Mißverständnis-
                                                                           sen und in Grenz- und Zweifelsfällen kann die Prüfungskom-
Diese Bescheinigung wird erworben durch eine mit Erfolg bestan-
                                                                           mission in einem direkten Fachgespräch mit dem Bewerber
dene Fachprüfung ADNR.
                                                                           feststellen, ob die erfolgte Prüfung als bestanden gelten kann.
Jeder Prüfungsausschuß bestimmt die Modalitäten der Fachprü-
                                                                           Nach bestandener Prüfung ist dem Bewerber eine Bescheini-
fung ADNR auf der Grundlage des Programms nach Abs. (3) und
                                                                           gung gemäß Anlage 2 auszustellen.
des von der Zentralkommission erstellten Fragenkatalogs . Im üb-
rigen gelten die Bestin:'!mungen des § 5 der Rheinschifferpatent-      1.2 Fachprüfung ADNR für Sachkundige
verordnung sinngemäß.                                                      Bewerber um die Bescheinigung über besondere Kenntnisse
(3) Die Vermittlung der Kenntnisse nach den Absätzen (2) und (4)           des ADNR müssen, soweit sich aus Rn 10170 ADNR nichts
kann erfolgen im Rahmen eines von der zuständigen Behörde an-              anderes ergibt, die besonderen Kenntnisse des ADNR in einer
erkannten Lehrgangs. Dieser Lehrgang, der gegebenenfalls eine              Fachprüfung ADNR nachweisen.
persönliche, praktische Übung beinhaltet, soll umfassen:                   Zur Abnahme der Fachprüfung ADNR sind die bei den Was-
a) allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter,         ser- und Schiffahrtsdirektionen West, Südwest und Süd gebil-
                                                                           deten Prüfungsausschüsse für die Abnahme der Rheinschif-
b) Gefahrenarten,
                                                                           ferpatentprüfungen sowie die bei den             und Schiff-
c) Maßnahmen zur Unfallverhütung,                                          fahrtsdirektionen Nord, Nordwest, Mitte, West, Südwest und
d) Maßnahmen nach einem Unfall oder Zwischenfall (Erste Hilfe,             Süd gebildeten - Prüfungsausschüsse für die Abnahme der
   Bleib-weg-Signal, Notruf, Verkehrssicherung, Einsatz von Hilfs-         Sch ifferpatentprüfu ngen zuständ ig.
   mitteln wie z. B. Feuerlöschern),                                        Jeder Prüfungsausschuß bestimmt die Modalitäten der Fach-
e) Bezeichnung der Schiffe und Bezettelung der Versandstücke,               prüfung ADNR auf der Grundlage des Programms nach Rn
f) Aufgaben der Besatzung und des Sachverständigen bei der Be-              10 170 (3) und des von der Zentralkommission für die Rhein-
   förderung gefährlicher Güter,                                            schiffahrt erstellten Fragenkatalogs. Das Verfahren richtet
g) Ausrüstung von Schiffen, die gefährliche Güter befördern so-             sich nach Nummer 1.1 Absätze 2 und 3. Im übrigen gelten die
   wie Funktion und Anwendung der Ausrüstungsgegenstände.                   Bestimmungen des § 5 der Rheinschifferpatentverordnung
                                                                            und der §§ 20 und 22 der Binnenschifferpatentverordnung
(4) Die Bescheinigung nach Abs. (2) hat eine Gültigkeit von fünf
                                                                            sinngemäß.
Jahren und kann jederzeit durch den Nachweis der Teilnahme an
einer von der zuständigen Behörde anerkannten Wiederholungs-           2. Zweck und Inhalt der Lehrgänge
und Fortbildungsschulung nach dem in Abs. (3) enthaltenen Pro-         2.1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die Anerken-
gramm erneut erworben werden.    U                                         nung von Lehrgängen für Sachkundige gemäß Rn. 10 170 der
                                                                           Anlage B zum ADNR.
                                                                       2.2 Die Lehrgänge haben den Zweck, Personen, die als Sachkun-
Richtlinien für die                                                        dige eingesetzt werden sollen und die gemäß Rn. 10170
                                                                           ADNR eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schu-
- Fachprüfung ADNR
                                                                           lung über die besonderen Anforderungen bei Gefahrguttrans-
- Erteilung der Bescheinigung über besondere Kenntnisse des                porten erwerben wollen, die hierfür erforderlichen theoreti-
  ADNR                                                                     schen und praktischen Kenntnisse (z. B. Erläuterung an Mo-
- Anerkennung von Lehrgängen für den Erwerb der besonderen                 dellen und Lichtbildern, Umgang mit Spürgeräten und Feuer-
  Kenntnisse des ADNR
3

Heft 9 - 1986                                                        252                                   VkBI     Amtlicher       Teil

2.3 In den Lehrgängen sollen gemäß Rn. 10 170 ADNR folgende            4.3 Der Lehrgangsveranstalter   hat bei Antraqstetlunq nachzuwei-
    Kenntnisse vermittelt werden:                                          sen, daß er über geeignete Räumlichkeiten für die Schulung
    a) allgemeine    Vorschriften für die Beförderung gefährlicher         und über das erforderliche Lehrmaterial verfügt.
       Güter,                                                          4.4 Die Lehrgänge müssen grundsätzlich zu angemessenen Be-
    b) Gefahrenarten ,                                                     dingungen allen Teilnehmern, die der Schulungspflicht unter-
    c) Maßnahmen zur Unfallverhütung,                                      liegen, offenstehen. Ausnahmen hiervon kann die Wasser-und
                                                                           Schiffahrtsdirektion  Südwest zulassen, wenn ein gleiches
    d) Maßnahmen nach einem Unfall oder Zwischenfall (Erste                Lehrgangsangebot in zumutbarer Entfernung vom Wohnsitz
       Hilfe, Bleib-weg-Signal, Notruf, Verkehrssicherung, Einsatz         des Teilnehmers und zu einem zumutbaren Zeitpunkt nachge-
       von Hilfsmitteln wie z. B. Feuerlöschern),                         wiesen werden kann.
    e) Bezeichnung     der Schiffe und Bezettelung der Versand-
       stücke,                                                         5. Erteilung der Anerkennung
    f) Aufgaben der Besatzung und des Sachkundigen bei der Be-         5.1 Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion  Südwest erteilt die Aner-
       förderung gefährlicher Güter,                                       kennung schriftlich. Diese enthält insbesondere die Auflagen,
                                                                           daß
   g) Ausrüstung von Schiffen, die gefährliche Güter befördern,
      sowie Funktion und Anwendung der Ausrüstungsgegen-                   - die Lehrgänge nach den Ziffern 4.1 bis 4.4 durchgeführt
      stände.                                                                werden,
                                                                           - ihr die Befugnis eingeräumt wird, Beauftragte zu den Lehr-
3. Anerkennung von Lehrgängen                                                gangsveranstaltungen zu entsenden,
3.1 Lehrgänge bedürf .en der Anerkennung durch die Wasser- und             - ihr die Termine der einzelnen Lehrgangsveranstaltungen
   Sch iffahrtsd irektlon,                                                   rechtzeitig anzuzeigen sind.
   Einer Anerkennung bedürfen nicht Lehrgänge, die von der             5.2 Will der Lehrgangsveranstalter nach Anerkennung eines Lehr-
   Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft     durchgeführt  wer-           gangs Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vorneh-
   den. Hier hat die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft  zu            men, die für die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er
   gewährleisten, daß die Durchführung der Lehrgänge diesen                vorher die Zustimmung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
   Richtlinien entspricht; die Lehrinhalte sind der Wasser- und            Südwest einzuholen. Dies gilt insbesondere für Veränderun-
   Schiffahrtsdirektion Südwest mitzuteilen .                              gen der eingesetzten Lehrkräfte sowie der Kurspläne.
3.2 Die Anerkennung wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. An-     6. Durchführung der Lehrgänge
   tragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder      6.1 Die Lehrgänge müssen sicherstellen, daß die Teilnehmer den
   Gesellschaften im Sinne des Handelsrechts.                              vermittelten Stoff beherrschen.
   Dem Antrag auf Anerkennung sind beizufügen                              Die Lehrgänge müssen dem aktuellen Stand der Entwicklun-
   a) ausführliche Kurspläne mit sachlicher und zeitlicher Glie-           gen in den jeweiligen Schulungsbereichen Rechnung tragen.
       derung des Lehrstoffes unter Angabe der vorgesehenen                Der Lehrgangsveranstalter trägt die Verantwortung dafür, daß
       Lehrmethoden und gegebenenfalls unter Beifügung der                 die Entwicklungen in den Schulungsbereichen von den einge-
       Unterlagen über eine vorgesehene programmierte Unter-               setzten Lehrkräften beobachtet und beherrscht werden.
       weisung,                                                        6.2 Die Durchführung der Lehrgänge soll so praxisnah wie mög-
   b) das Verzeichnis der Lehrkräfte, Nachweis der Sachkunde               lich erfolgen. Dabei sind den Kursplänen der Lehrgänge die
      und Angabe des Tätigkeitsgebiets der Lehrkräfte ,                    Themen nach Nummer 2.3 zugrunde zu legen. Die Lehrgänge
   c) Angaben über die Schulungsräume     und das vorhandene               sollen möglichst auch einen praktischen Teil (z. B. Vorführung
      Lehrmaterial sowie Angaben über die Einrichtungen für die            von Modellen, Umgang mit Spürgeräten und Feuerlöschern)
      praktische Unterweisung,                                             enthalten.
   d) die Teilnahmebedingungen.                                        7. Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR
     Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest kann weitere             Für die Erteilung und Erneuerung der Bescheinigung über be-
    Angaben und die Beibringung weiterer Unterlagen verlangen,             sondere Kenntnisse des ADNR nach dem Muster der Anlage 2
    insbesondere über die Eignung der Lehrkräfte im R"ahmender             sind die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord, Nordwest,
    Erwachsenenbildung.      Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion          Mitte, West, Südwest und Süd zuständig.
    Südwest kann Lehrgänge überwachen .                                    Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Bewerber
3.3 Nach Maßgaba der Anerkennung ist der Veranstalter berech-              die Fachprüfung ADNR mit Erfolg abgelegt hat oder wenn der
    tigt, die Wiederholungs- und Fortbildungslehrgänge als erst-           Bewerber das Rheinschifferpatent oder Schifferpatent vor
    malige oder als weitere Schulungen durchzuführen . Erstmali-           dem 1. April 1986 erworben hat und bis spätestens 1. April
    ge Schulungen von Schiffsführern dienen der Vermittlung von            1989 den Nachweis erbringt, daß er an einer Wiederholungs-
    Grundkenntnissen; weitere Schulungen dienen der Auffri-                und Fortbildungsschulung ("erstmalige Schulung") nach Rn.
    schung des Wissens und sollen inzwischen eingetretene tech-            10 170 Abs. 4 teilgenommen hat.
    nische, 'rechtliche und stoffbezogene Neuerungen vermitteln.           Die Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADNR
   Sie müssen vor Ablauf der in Rn. 10 170 Abs. 4 ADNR genann-             wird auf Antrag verlängert, wenn der Bewerber den Nachweis
   ten Frist absolviert worden sein.                                       erbringt, daß er an einer Wiederholungs- und Fortbildungs-
                                                                           schulung ("weitere Schulung") nach Rn. 10 170 Abs. 4 teilge-
4. Voraussetzungen für die Anerkennungen:                                  nommen hat. Wird der Nachweis erst nach Ablauf der Gültig-
4.1 Der Lehrgangsveranstalter hat der Wasser- und Schiffahrtsdi-           keitsdauer der Bescheinigung erbracht, so wird eine neue Be-
    rektion Südwest ausführliche Kurspläne vorzulegen. Diese               scheinigung erteilt, für die die erneute Ablegung einer Fach-
    kann verlangen, daß erforderliche Änderungen vorgenommen               prüfung ADNR erforderlich ist.
    werden.
                                                                       8. Übergangsvorschriften
4.2 Der Lehrgangsveranstalter hat seinen Wiederholungs- und
                                                                          Inhabern eines Rheinschifferpatents oder Schifferpatents, die
    Fortbildungslehrgängen mindestens folgenden Zeitbedarf zu-
                                                                          in der Zeit vom 1. April 1984 bis 31. März 1986 an einer Schu-
    grunde zu legen:
                                                                          lung über den Transport gefährlicher Güter nachweislich teil-
    a) erstmalige Schulung:               24 Unterrichtsstunden,          genommen haben, die dieser Richtlinie entspricht, kann die
    b) weitere Schulungen:                12 Unterrichtsstunden .         Bescheinigung gemäß Abschnitt 7 von der Wasser- und
    Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf den Zeitraum von            Schiffahrtsdirektion Südwest ausgestellt werden.
    einem Jahr ist zulässig.                                               Als Gültigkeitsdauer ist einzutragen: 31. März 1990.
4

VkBI         Amtlicher          Teil                                            253                                                             Heft 9 - 1986


                                                                      Anlage 1      Fragenkatalog

                             Prüfungsfragen                                           Frage Quellenbezug*)        Frage und Antwortvorschläge
                         zur Fachprüfung ADNR                                         Nr.

Vorbemerkungen                                                                        001    Verordnung,          Wie wird die" Verordnung über die
Die nachfolgenden 201 Prüfungsfragen sind von den Delegatio-                                 Titel;               Beförderung gefährlicher Güter auf dem
nen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR) einge-                               RheinSchPV           Rhein" abgekürzt?
reicht und von der Arbeitsgruppe für gefährliche Güter in mehre-                             § 1.01 f             A VBGR         C AOR
ren Sondersitzungen bearbeitet und im vorliegenden Entwurf zu-                                                    B ADNR         0 RIO
sammengefaßt worden.                                                                  002    Verordnung           Was wird mit dem ADNR geregelt?
Bei den Fragen ist für die Einteilung der gefährlichen Güter in Ge-                          Art. 1               A Die Beförderung von Gütern aller Art
fahrklassen die Empfehlung der Vereinten Nationen für die Beför-                                                    mit Rheinschiffen.
derung gefährlicher Güter beachtet worden, die in RIO *) und                                                      B Die Beförderung solcher gefährlicher
ADR *) bereits vollzogen ist und im ADNR bei der nächsten Revi-                                                     Güter auf dem Rhein, deren Transport
                                                                                                                    mit der Eisenbahn oder auf der Straße
sion berücksichtigt werden soll. Die bei der Drucklegung dieses
                                                                                                                    verboten ist.
Entwurfs noch gültige Gefahrklassen-Bezeichnung         nach ADNR
                                                                                                                  C Die Beförderung gefährlicher Güter mit
ist jeweils in Klammern beigefügt, z. B. "Klasse 6.1 (IVa)".                                                        Tankschiffen in der Binnenschiffahrt.
Wenn in den einzelnen Prüfungsfragen nicht ausdrücklich etwas                                                     o Die Zulassung und gegebenenfalls die
anderes erwähnt ist, dann handelt es sich bei den Gefahrgütern                                                      Voraussetzungen, unter denen
                                                                                                                    gefährliche Güter auf dem Rhein
stets um Mengen, die über den dem ADNR nicht unterliegenden
                                                                                                                    befördert werden dürfen.
Höchstgewichten (Randnummer 10 100) liegen.
                                                                                      003    6002 (1)             Welche Besonderheiten gelten für die
Die 201 Prüfungsfragen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad in                                                    Güter einer "Nur-Klasse"?
12 etwa gleichwertige Fragengruppen zu je 30 Fragen eingeteilt,                                                   A Für die Beförderung von Gefahrgütern
wobei eine bestimmte Frage in mehreren Gruppen enthalten sein                                                       einer "Nur-Klasse" ist in allen Fällen
kann. Der Schlüssel für die jeweiligen Fragengruppen sowie die                                                      ein Zulassungszeugnis erforderlich
richtige Antwort liegt bei den Prüfungskommissionen    in einer                                                   B Bei der Beförderung eines Gutes einer
Dienstausgabe vor.                                                                                                   "Nur-Klasse" dürfen gleichzeitig keine
                                                                                                                    anderen Gefahrgüter befördert werden.
Da die Fragen von den Kandidaten im "Multiple-Choice-Verfah-
ren" beantwortet werden sollen, sind jeder Frage eine richtige
                                                                                                                  e Güter, die in der Aufzählung der ge-
                                                                                                                    fährlichen Güter von "Nur-Klassen" in
und drei falsche Antworten beigegeben.                                                                              der Anlage A, 11.Teil, nicht aufgeführt
Der Tabellenkopf       gibt Aufschluß über                                                                          sind, dürfen auf dem Rhein nicht
                                                                                                                    befördert werden.
- die Laufnummer         der Prüfungsfrage;
                                                                                                                  o Güter einer "Nur-Klasse" dürfen nur in
- einen Quellenbezug     in den Rheinschiffahrts-/Binnneschiff-                                                     beschränkten Mengen gemäß Kapitell
  fahrts-Vorschriften oder einen Hinweis auf die bei der Beförde-                                                   und 11der Anlage B befördert werden.
  rung gefährlicher Güter unabdingbar erforderlichen      Grund-
  kenntnisse;                                                                         004    6002 (1)             Welche Besonderheiten gelten für die
- Frage- und Antwortvorschläge                                                                                    Güter einer "freien Klasse"?
                                                                                                                  A Güter einer" freien Klasse" dürfen in
Die Prüfungsfragen,    einschließlich der richtigen und falschen                                                    unbeschränkten Mengen befördert
Antworten, sind jedermann zugänglich. Sie können auch als Lehr-                                                     werden.
mittel, z. B. bei der Matrosen- und Schiffsführerausbildung,  be-                                                 B Bei der Beförderung von Gütern einer
nutzt werden.                                                                                                        "freien Klasse" ist nur in den in Kapitel
                                                                                                                    11der Anlage B vorgesehenen Fällen
Die Bewerber sollen bei der Prüfung alle amtlichen Ausgaben von                                                     ein Zulassungszeugnis erforderlich.
Vorschriften, d. h. Vorschriftstexte ohne Kommentare oder nicht-                                                  e Güter, die in der Aufzählung der ge-
amtliche Erläuterungen, als Hilfsmittel benutzen dürfen. Ebenfalls                                                  fährlichen Güter von "freien Klassen"
sollen Nachschlagewerke über chemische und physikalische Ei-                                                        in der Anlage A, 11.Teil, nicht aUfgeführt
genschaften von Transportgütern sowie Sammlungen von Stoff-                                                         sind, gelten nicht als gefährliche Güter
                                                                                                                    und sind ohne besondere Bedingungen
merkblättern bzw. schriftlichen Weisungen nach Randnummer
                                                                                                                    zur Beförderung zugelassen.
10 185 ADNR (z. B. die "R 12" der BSBG, die CEFIC-Merkblätter)
während der Prüfung als Hilfsmittel zugelassen sein. Ausdrücklich
                                                                                                                  o Auf einem Schiff dürfen Güter aller
                                                                                                                     "freien Klassen" beliebig befördert
als Hilfsmittel während der Prüfung nicht zugelassen sind nicht                                                     werden.
offiziell ausgeteilte Prüfungsfragebogen sowie hiervor aufgeführte
Hilfsmittel, die mit zusätzlichen Handeintragungen versehen sind.                     005    6002 (2)             Welche gefährlichen Güter umfaßt die
Bei gleichzeitig geprüften Kandidaten sind diesen, soweit mög-                                                    Klasse 2 (Id)?
Iich, Fragebogen verschiedener Fragengruppen zur Beantwor-                                                        A Verdichtete, verflüssigte oder unter
tung vorzulegen.                                                                                                     Druck gelöste Gase.
                                                                                                                  B Entzündbare flüssige Stoffe.
Für die Beantwortung der 30 Prüfungsfragen              stehen höchtens 60
Minuten zur Verfügung.                                                                                            e Organische Peroxide.
Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens 21 der 30 Fragen
                                                                                                                  o Sprengstoffe.
richtig beantwortet hat. Bei offensichtlichen   Mißverständnissen                     006    6002 (2)             Zu welcher Klasse gehören verdichtete,
und in Grenz- und Zweifelsfällen kann die Prüfungskommission in                                                   verflüssigte oder unter Druck gelöste
einem direkten Fachgespräch mit dem Bewerber feststellen, ob                                                      Gase?
die erfolgte Prüfung als bestanden gelten kann.                                                                   A Zur "Nur-Klasse" 1b (lb),
                                                                                                                  B Zur "Nur-Klasse" 1c (Ic).
                                                                                                                  e Zur "Nur-Klasse" 2 (Id).
*) RIO   =   Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Gü-                                 o Zur "freien Klasse" 3 (lila).
             ter (RIO-Regeln) (BGBI. 1985 " S. 666)
  ADR    =   Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung ge-     *) Falls nicht anderes angegeben wird, handelt es sich um Randnummern (Rn) der
5

Heft 9 - 1986                                                         254                                     V k B I Amtlicher          Teil


 Frage Quellenbezug     Frage und Antwortvorschläge                         Frage Quellenbezug      Frage und Antwortvorschläge
 Nr.                                                                        Nr.

 007   6002 (2)         Zu welcher                                          016   6002 (3);         Für jedes nach ADNR zu befördernde
                        Klasse gehören                                            10181 (1)         gefährliche Gut Ist ein vom Absender auf-
                        entzündbare                                                                 gestelltes und ordnungsgemäß ausgefOIl-
                        flüssige Stoffe?                                                            tes Papier an Bord mitzuführen, das alle
                        A Zur Klasse   6.1 (IVa).                                                   Vermerke enthält, die nach den Anlagen A
                                                                                                    und B In dieses Papier einzutragen sind,
                        B Zur Klasse   3 (lila).
                                                                                                    wie z. B. Bezeichung des Gutes, Gefahr-
                        e Zur Klasse   2 (Id).                                                      klasse, Ziffer, Buchstabe und gegebenen-
                        o Zur Klasse   8 (V).                                                       falls "F" oder "NF" bzw. Kategorie,
                                                                                                    Gesamtbruttogewicht. Wie nennt man
008    6002 (2)         Welche gefährlichen Güter gehören zur                                       dieses Papier?
                        Klasse 3 (lila)?                                                            A Spezial-Rhein konnossement.
                        A Verdichtete, verflüssigte oder unter                                      B Beförderungspapier.
                           Druck gelöste Gase.
                        B Entzündbare flüssige Stoffe.
                                                                                                    e Schriftliche Weisung.

                        e Organische Peroxide.                                                      o Rheinmanifest für gefährliche Güter.

                        0 Sprengstoffe.
                                                                            017   6002 (3);         Sie haben für die nächste Reise ein Beför-
009    6002 (2)         Welches Ist die Hauptgefahr einer gefähr-                 10 185 (1)        derungspapler und eine schriftliche
                        lichen Flüssigkeit der Klasse 8 (V)?                                        Weisung erhalten. Die In diesen belden
                                                                                                    Papieren enthaltenen Angaben stimmen
                        A Druck.
                                                                                                    nicht überein. Was tun Sie?
                        B Brennbarkeit.
                                                                                                    A Vom Absender richtige Angaben
                        e Giftigkeit                                                                   verlangen.
                        o Ätzende Wirkung.                                                          B Ich korrigiere die          in den
                                                                                                       schriftlichen Weisungen nach denen
010    6002 (2)         Unter welcher Randnummer des ADNR
                                                                                                       des Beförderungspapiers.
                        finden Sie die Tabelle, in der die RID- und
                        ADR-Gefahrklassen aufgelistet sind?                                         e Ich korrigiere die Angaben nach den
                                                                                                       Weisungen des Disponenten der
                        A Unter Rn 42 401.
                                                                                                       Reederei.
                         B Unter Rn 11 401.
                                                                                                    0 Ich gebe dem Lademeister der Urn-
                        e Unter Rn 10002.                                                              schlagsteIle davon Kenntnis und
                         o Unter Rn 6 002.                                                             beginne die Fahrt.

011    6002 (2)         Zu welcher Klasse gehören die
                        organischen Peroxide?                               018   6002 (3)+(4)      Wozu dient das Beförderungspapier nach
                                                                                                    ADNR?
                        A Zur "Nur-Klasse" 4.2 (11).
                                                                                                    A Zur Identifizierung der nach AONR
                        B Zur "freien Klasse" 5.1 (1IIc).
                                                                                                      beförderten gefährlichen Güter.
                        e Zur "Nur-Klasse" 5.2 (VII).                                               B Als Verzollungsnachweis.
                        o Zur "Nur-Klasse" 6.2 (VI).                                                e Zum Nachweis für die Zulassung des
                                                                                                      Schiffes für die Beförderung von
012    6002 (2)         Welche gefihrllchen Güter gehören zur
                                                                                                      ADNR-Gefahrgut.
                        Klasse 8 (V)?
                        A Ätzende Stoffe.
                                                                                                    0 Als Grundlage für die Berechnung der
                                                                                                      Frachtzuschläge für gefährliche Güter.
                        B Radioaktive Stoffe.
                        e Selbstentzündliche Stoffe.                        019   6002 (3)+(4);     Welche Angaben haben die Beförderungs-
                        o Ekelerregende oder ansteckungsge-                       .. 181            papiere über die geladenen gefährlichen
                           fährliche Stoffe.                                                        Güter zu enthalten?
                                                                                                    A Die in den Anlagen A und B zum ADNR
013    6002 (2)         Welche gefährlichen Güter gehören zur
                                                                                                       vorgeschriebenen Vermerke.
                        "Nur-Klasse" 6.2 (VI)?
                                                                                                    B. die in den Anlagen 9, 10 bzw. 11 der
                        A Radioaktive Stoffe.
                                                                                                       Rheinschiffahrtspolizeiverordnung/Bin-
                        B Ekelerregende oder ansteckungsge-                                            nenschiffahrtsstraßen-Ordnung aufge-
                           fährliche Stoffe.                                                           führten Hinweise.
                        e Selbstentzündliche Stoffe.                                                C Angaben der Gefahrklasse und des
                        0 Stoffe, die in Berührung mit Wasser                                          NettogeWichts.
                           entzündliche Gase entwickeln.                                            0 Die vom Hersteller des gefährlichen
                                                                                                       Gutes gelieferten Angaben über die
014    6002 (2); 6300   Welches Ist die Hauptgefahr einer gefAhr-                                      chemischen und physikalischen Eigen-
       (1)              lichen Flüssigkeit der Klasse 3 (lila)?                                        schaften dieses Gutes.
                        A Druck.
                        B Entzündbarkeit.                                   020   6002 (8) + (9);   Kann ein gefährliches Gut nach ADNR
                        C Giftigkeit.                                             6401              mehrere Gefahrenarten aufweisen?
                        o Radioaktivität.                                                           A Nein, die Hauptgefahr schließt die
                                                                                                      anderen Gefahrenarten aus.
015    6002 (2); 6401   Welches Ist die Hauptgefahr einer ent-                                      B Ja.
                        zündbaren FIOsslgkelt der Klasse 6.1                                        e Nein, weil es nach ADNR verboten ist,
                        (IVa)?                                                                        Güter mit mehreren Gefahrenarten zu
                        A Entzündbarkeit.                                                             befördern.
                        B Giftigkeit.                                                               0 Ja, aber dann braucht es für die
                        C Ätzende Wirkung.                                                            Beförderung eine Sondergenehmigung
                                                                                                      nach Art. 4 ADNR.
                        o Radioaktivität.
6


                                            
                                                
                                                7
                                            
                                        

Heft 9 - 1986                                                        256                                     V kB I Amtlicher            Teil


Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                           Frage Quellenbezug     Frage und Antwortvorschläge
Nr.                                                                        Nr.

                     B Feuergefährlich (entzündbare feste                  041   10100 (2)        Nach der Löschung einer Ladung Kerosin
                       Stoffe).                                                  + RheinSchPV /   übernehmen Sie mit Ihrem Typ-IV-
                     C Selbstentzündliche Stoife.                                BinSchStrO       Tankschiff ohne vorherige Entgasung eine
                     0 Entzündend wirkende Stoffe oder                           Anlage 9         Partie Gasöl. Es wird nur jeder zweite
                       organische Peroxide.                                                       Tank beladen. Müssen Sie unter diesen
                                                                                                  Umständen Ihr Schiff weiterhin mit
                                                                                                  Blaulicht/Blaukegel
036   10 100 (1)     Welches ist das Höchstgewicht von Ver-
                     sandstücken mit Natrium der Klasse 4.3                                       A Das Schiff ist in jedem Fall so zu
                     (Ie), Ziffer ta, das mit einem Schiff                                          bezeichnen, wie es für das jeweils
                     befördert werden darf, ohne daß die                                            geladene Gefahrgut vorgeschrieben ist.
                     Anlage B des ADNR anzuwenden Ist?                                            B Da kein gültiges Gasfreiheitszeugnis
                     A      50kg                                                                    vorhanden ist, unterliegt das Schiff
                     B 500kg                                                                        gemäß Anlage 9 der Rheinschiffahrts-
                                                                                                    polizeiverordn ung/ Binnenschiffahrts-
                     C 1000 kg
                                                                                                    straßen-Ordnung nach wie vor der Be-
                     D 5000 kg                                                                      zeichnungspflicht entsprechend der
                                                                                                    vorherigen Ladung.
037    10100 (1) b   Welches ist das Höchstgewicht von Ver-                                       C Der Flammpunkt der vorangegangenen
                     sandstücken mit Phosphor der Klasse 4.2                                        Ladung (Kerosin) liegt derart nahe bei
                     (11),Ziffer 1, das mit einem Schiff befördert                                  55°C, daß in diesem Fall auf die
                     werden darf, ohe daß die Anlage B des                                          Führung des Blaukegels verzichtet
                     ADNR anzuwenden ist?                                                           werden kann.
                     A   50kg.                                                                    D Im vorliegenden Fall kann die
                     B  500 kg.                                                                     Bezeichnung des Schiffes während der
                     C 1000 kg                                                                      Reise ohne Gefährdung Dritter
                     D 5000 kg                                                                      wahlweise den sich ergebenden
                                                                                                    Umständen (Liegeplätze, Schleusun-
                                                                                                    gen usw.) angepaßt werden.
038   10100 (1) c    Welches ist das Höchstgewicht von Ver-                042   10100 (2)        Im Anschluß an die             einer
                     sandstücken mit ätzenden Stoffen der                        + RheinSchPV /   Ladung 2000 t Benzin der Klasse 3 (lila)
                     Klasse 8 (V), das mit einem Schiff                          BinSchStrO       K1s übemehmen Sie mit Ihrem Typ-Ill-
                     befördert werden darf, ohne daß die                         Anlage 9         Tankschiff ohne vorangegangene
                     Anlage B des ADNR anzuwenden Ist?                                            Entgasung eine 1000-t-Partie Gasöl der
                     A 1 000 kg                                                                   Klasse 3 (lila) K3. Müssen Sie Ihr Schiff
                     B 5000 kg                                                                    unter diesen Umständen weiterhin gemäß
                                                                                                  den Vorschriften der Rhelnschlffahrts-
                     C 25000 kg                                                                   pollzelverordnung/Blnnenschlffahrtsstra-
                     D 50000kg                                                                    Ben-Ordnung mit Blaulicht/Blaukegel
                                                                                                  bezeichnen?
039   10100 (2)      Nach welchen BeförderungsvorschrIften                                        A Nein, Gasöl ist kein in der Rheinschiff-
                     des ADNR Ist ein leeres, ungerelnlgtes                                         fahrtspolizeiverordn ungl Binnenschiff-
                     Typ-lU-Tankschiff, das Benzin befördert                                        fahrtsstraßen-Ordnung Anlage 9 aufge-
                     hatte und anschließend Gasöl befördern                                         führtes Gefahrgut.
                     soll, zu behandeln?                                                          B Gemäß Rheinschiffahrtspolizei-
                     A Nach den Vorschriften der Klasse 2                                           verordnungl Binnenschiffahrtsstraßen-
                         (ld).                                                                      Ordnung darf im vorliegenden Fall die
                     B Nach den Vorschriften für Typ-III-                                           Blaulicht-/Blaukegelbezeichnung nicht
                         Tankschiffe.                                                               mehr geführt werden.
                     C Nach den Vorschriften für Typ-IV-                                          C Ja, da kein Gasfreiheitszeugnis
                         Tankschiffe.                                                               vorliegt, sind die in den Tanks und den
                     0 Nach den Weisungen des Empfängers                                            Umschlagsleitungen des Schiffes ver-
                         der letzten Ladung.                                                        bliebenen Dämpfe der voran-
                                                                                                    gegangenen Ladung im Sinne der
                                                                                                    Anlage 9 der Rheinschiffahrtspolizei-
040    10100 (2)     Wann gilt ein Tankschiff, das Benzin                                           verordnung/Binnenschiffahrtsstraßen-
                     befördert hatte, als gasfrei?
                                                                                                    Ordnung als Gefahrgut zu betrachten.
                     A Nach einer entsprechenden
                        Entgasung.                                                                0 Das Schiff darf entsprechend der neu
                                                                                                    übernommenen Ladung bezeichnet
                     B Nachdem während mindestens fünf                                              werden, da anläßlich der Neubeladung
                        Reisen hintereinander in allen Tanks,                                       die in den Tanks verbliebenen Benzin-
                        die mit Benzin beladen waren,                                               dämpfe weitgehend ausgestoßen
                         "schwarzeIl Ware (z. B. Heizöl)                                            worden sind.
                        befördert worden ist.
                     C Wenn aus einer Bescheinigung, die von               043   10100 (3)        Das Fassungsvermögen Ihrer TreIbstoff-
                        einer durch die zuständige Behörde                                        tanks umfaßt insgesamt 42 000 I Gasöl.
                        anerkannten Person ausgestellt wurde,                                     Gilt diese Bunkermenge als gefährliches
                        hervorgeht, daß das Schiff frei von ge-                                   Gut Im Sinne des ADNR?
                        fährlichen Gasen ist.                                                     A Ja. Die Menge von 42 000 I K3-Stoffen
                     0 Wenn nach erfolgter Entgasung die                                            übersteigt das in Rn 10 100 festgelegte
                        Gasfreiheit durch den Schiffsführer                                         Höchstgewicht von 25 000 kg.
                        oder einen Reedereibeauftragten                                           B Nein, Gasöl, das in den Treibstofftanks
                        mittels eines geeigneten Gaskonzentra-                                      des Schiffes mitgeführt wird und dem
                        tionsmeßgerätes einwandfrei festge-                                         Betrieb des Schiffes dient, gilt nicht als
                        stellt wurde.                                                               gefährliches Gut im Sinne des ADNR.
8

VkB I Amtlicher      Teil                                          257"                                                  Heft 9 - 1986


Frage Quellenbezug    Frage und Antwortvorschläge                     Frage Quellenbezug    Frage und Antwortvorschläge
Nr.                                                                   Nr.

                      C Bunkermengen obengenannten                                         A Im vorliegenden Fall ja, da ich für die
                        Umfangs unterliegen den gleichen                                     Beförderung von Schwefelsäure
                        AONR-Bestimmungen wie die in Ver-                                    ohnehin kein Zulassungszeugnis
                        sandstücken abgepackten Stoffe der                                   benötige und die Säure weder
                        Klasse 3 (lila) K3.                                                  brennbar noch explosionsgefährlich
                      0 Ohne Rücksicht auf ihren Verwen-                                     ist.
                        dungszweck unterliegen alle flüssigen                              B Ja, jedoch nur im Einverständnis des
                        Treib- und Brennstoffe vollumfänglich                                Schiffseigners.
                        dem AONR mit seinen Anlagen A und                                  C Ja, vorbehaltlich einer Sonder-
                        B.                                                                   genehmigung durch eine zuständige
                                                                                             Behörde.
044   10102 (7)      Wird für Gefäße oder Tanks ein Füllungs-
      + 6001 (4)                                                                           0 Die Beförderung von Fahrgästen ist
                     grad angegeben, so bezieht sich dieser
                                                                                             verboten.
                     auf einen Prozentsatz des Volumens bel
                     einer bestimmten Temperatur des Stoffes
                     (sofern nicht ausdrücklich eine andere           049   10181 (1) a    Welches der nachstehenden Dokumente
                     Temperatur genannt Ist). Wie hoch Ist                                 muß nach ADNR bel der Beförderung ge-
                     diese Temperatur?                                                     fährllcher Güter an Bord mitgeführt
                     A 15°C                                                                werden?
                     B 20°C                                                                A Die Rheinschiffsuntersuchungs-
                     C 37,8°C                                                                 ordnung.
                     o 50°C                                                                B Das Beförderungspapier.
                                                                                           C Ein gültiger Personalausweis des ver-
045   10121 (2);     Ein Schiffsführer soll einen Stoff der                                   antwortlichen Schiffsführers.
      10183 +        Klasse 3 (lila) Kx in sein Typ-Ill-                                   0 Eine Streckenkarte der Reise (neuester
      Anhang 1       Tankschiff übernehmen. Darf er dies ohne                                 Stand).
      1. AONR-       weiteres?
      Ausnahme-      A Nein, Kx-Stoffe dürfen in Tankschiffen
      verordnung                                                      050   10181 (1)b      Von wem sind die bel der Beförderung ge-
                        überhaupt nicht befördert werden.
                                                                                           .fährllcher Güter auf dem Rhein und der
                     B Er darf die Ladung nur dann über-                                    übrigen Bundeswasserstraßen an Bord
                        nehmen, wenn im Zulassungszeugnis                                   mitzuführenden schriftlichen Weisungen
                        vermerkt ist, daß sein Schiff zur                                   aufzustellen und ordnungsgemäß
                        Beförderung des betreffenden Kx-                                    auszufüllen?
                        Stoffes zugelassen ist, und zwar unter
                        Beachtung der entsprechenden Son-                                  A   Vom Schiffsführer.
                        derregelung (Sondergenehmigung                                     B   Vom Absender.
                        oder 1. AONR-Ausnahmeverordnung).                                  C   Vom Reeder.
                     C Ja, es sind die allgemeinen Vorschrif-                              0   Vom Hersteller der Ware.
                        ten für die Klasse 3 (lila) zu beachten.
                     0 Er darf die Ladung erst dann über-             051   10181 (1) d    Welche der nachstehend aufgeführten
                        nehmen, wenn er allen Personen an                                  Vorschriften müssen nach ADNR bei der
                        Bord die ihm vom Absender über-                                    Beförderung gefährlicher Güter an Bord
                        gebenen schriftlichen Weisungen zur                                mitgeführt werden?
                        Kenntnis gebracht hat. Dies ist die                                A Die Anlage B des AONR.
                        einzige, aber wichtige Bedingung.
                                                                                           B· Die Anlagen A und B des ADNR.
046   10172          Dürfen auf Schiffen, die gefährliche Güter                            C Das ganze AONR mit seinen Anlagen A
                     befördern, Fahrgäste mitreisen?                                          und B.
                     A Nein, grundsätzlich nicht.                                          0 Das ADNR und, wenn die Ladung von
                                                                                              der Bahn, dem LKW oder dem
                     B Ja, bis zu zwei Fahrgäste.
                                                                                              Seeschiff übernommen oder im
                     C Die Beförderung von Fahrgästen ist                                     Anschluß an die Beförderung auf dem
                        nicht verboten, es gilt jedoch ein                                    Rhein an diese Verkehrsträger
                        absolutes Rauchverbot außerhalb der                                   übergeben wird, die entsprechenden
                        Wohnungen.                                                            Beförderungsvorschriften für
                     0 Ja, aber nur auf Schiffen, für die kein                                gefährliche Güter, d. h. das RIO, das
                        Zulassungszeugnis erforderlich ist.                                   AOR bzw. den IMOG-Code.

047   10172          Dürfen Sie als Führer eines Tankschiffes         052   10182          Sie befördern In Ihrem Schiff u, a.
                     mit Benzinladung Fahrgäste befördern?                                 - 100 t Holzfiberplatten (Klasse 4.2 (11)
                     A Nein, in keinem Fall.                                               Ziffer 10),
                                                                                           - 30 t Natriumnitrat (Klasse 5.1 (1IIc)
                     B Vorbehaltlich der Zustimmung des
                                                                                           Ziffer 7a) und
                        Absenders der Benzinladung.
                                                                                           - 10 t Salpetersäure (Klasse 8 (V) Ziffer
                     C Ja, aber höchstens zwei Fahrgäste.                                  2c).
                     0 Nur mit dem ausdrücklichen Einver-                                  Benötigen Sie für diese Gefahrgutladung
                        ständnis des Schiffseigners.                                       ein Zulassungszeugnis nach Rn 10 182
                                                                                           desADNR?
048   10172          Neben 1000 t Bandstahl besteht die                                    A Nein.
                     Ladung Ihres Schiffes noch aus 30 t                                   B Ja, auf jeden Fall.
                     Schwefelsäure In Versandstücken (Klasse
                     8 (V) Ziffer 1a), Dürfen Sie bei dieser                               C Ja, wenn dies in einem der drei Beför-
                     Zuladung Fahrgäste (z. B. Verwandte,                                      derungspapiere vorgeschrieben ist.
                     Freunde, Reedereigäste) an Bord                                       0 Ja, wenn dies in einer der drei schriftli-
                     mitnehmen?                                                                chen Weisungen vorgeschrieben ist.
9

Heft 9 - 1986                                                        258                                  V k B I Amtlicher            Teil


 "Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge                         Frage Quellenbezug   Frage und Antwortvorschläge
  Nr.                                                                      Nr.

 053   10182 (2)       Alle Tankschiffe, die für die Beförderung           058   10185          In welchem Dokument sind die
                       entzündbarer flüssiger Stoffe zugelassen                                 Maßnahmen beschrieben, die bei einem
                       sind, sind mit einem Zulassungszeugnis                                   Unfall oder Zwischenfall zu tun sind?
                       versehen. Was bestätigt dieses lu las-
                                                                                                A Im Zulassungszeugnis.
                       sungszeugnis?
                       A Daß Bau, Einrichtung und Ausrüstung                                    B ImADNR.
                           des Schiffes den anzuwendenden Vor-                                  C In den schriftlichen Weisungen.
                           schriften der Abschnitte 2 von Anlage B                              0 Im Beförderungspapier.
                           ADNR entsprechen .
                       B Daß Bau, Einrichtung und Ausrüstung
                           des Schiffes den Bestimmungen der               059   10 185 (1)     Während der Beförderung von Stück-
                           Rheinschiffsuntersuchungsordn ung                                    gütern, die alle vom gleichen Absender
                           entsprechen.                                                         kommen, tritt ein unangenehmer Geruch
                                                                                                auf, dessen Ursache nicht bekannt ist.
                       C Daß das Schiff unter der Aufsicht einer                                Sind Maßnahmen zu treffen, und wenn ja,
                           anerkannten Klassifikations-                                         welche?
                           gesellschaft gebaut und von ihr zur
                           Beförderung gefährlicher Güter                                       A Es ist nichts Besonderes zu unter-
                           zugelassen wurde.                                                      nehmen. Ich fahre weiter und
                                                                                                  beobachte die Angelegenheit.
                       D Daß Bau, Einrichtung, Ausrüstung und
                           Besatzungsstärke den internationalen                                 B Ich nehme vorsorglich Verbindung mit
                          Transportbestimmungen für flüssige                                      dem Absender auf. Wenn nötig, lege
                          Treib- und Brennstoffe entsprechen.                                     ich das Schiff vor Anker, und zwar
                                                                                                  außerhalb bewohnter Gebiete. Im
                                                                                                  übrigen treffe ich die in den schriftli-
 054   10183           Wie kann der Schiffsführer feststellen,                                    chen Weisungen für diesen Fall vorge-
       + Anhang 1      welche gefährlichen Güter mit seinem                                       sehenen Maßnahmen.
                       Tankschiff befördert werden dürfen?
                                                                                                C Sicherheitshalber benachrichtige ich
                       A Durch Nachlesen im Zulassungs-
                                                                                                  die Feuerwehr.
                          zeugnis seines Tankschiffes.
                                                                                                D Ich betätige das Bleib-weg-Signal und
                       B Durch Nachlesen im Schiffsattest und
                                                                                                  beobachte die weitere Entwicklung.
                          ggf. in den schriftlichen Weisungen
                          nach Rn 10 185.
                       C Durch Nachfrage beim Verlader .                   060   10 185 (1)     Wer muß dem Schiffsführer die schriftli-
                       0 Durch Nachlesen im Beförderungs-                                       chen Weisungen zur Verfügung stellen?
                          papier nach Rn 6002 (3) und (4) ADNR.                                 A Die für das Laden zuständige Hafenbe-
                                                                                                  hörde .
055    10 183 (1)      Von wem wird das normale Zulassungs-                                     B Der Absender.
                       zeugnis ausgestellt?                                                     C Der Reeder.
                       A Von der Wasserschutzpolizei bzw. von                                   0 Der Hersteller der Ware.
                          den von der Zentral kommission für die
                          Rheinschiffahrt bezeichneten Polizeior-
                          ganen.                                           061   10 185 (1)     Wozu dienen die schriftlichen Weisungen
                       B Von einer von allen Rheinuferstaaten                                   nach Rn 10185 ADNR?
                          und Belgien anerkannten Klassifika-                                   A Als Ersatz für die nach Rn 6007 vorge-
                          tionsgesellschaft .                                                     schriebenen Beförderungspapiere.
                       C Von einer zuständigen Behörde eines                                    B Als Instruktion für das Verhalten bei
                          der Rheinuferstaaten oder Belgiens .                                    Unfällen oder Zwischenfällen .
                       0 Von der für das Laden des Schiffes                                     C Als Weisungen für die beim Stauen der
                          zuständigen Hafenbehörde.                                               gefährlichen Güter zu beachtenden
                                                                                                  Maßnahmen.
056    10 183 (3)      Welches ist, ohne Verlängerung, die                                      D Als Weisungen an Beamte oder
                       höchste Gültigkeitsdauer eines normalen                                    Beauftragte, die das Schiff bzw. die
                       Zulassungszeugnisses?                                                      Ladung während der Beförderung ge-
                       A Zwei Jahre.                                                              fährlicher Güter kontrollieren (Polizei,
                       B Drei Jahre.                                                              Zoll, SUK).
                       C Fünf Jahre.
                       o Zehn Jahre.                                       062   10 185 (1)     Die schriftlichen Weisungen enthalten
                                                                                                bestimmte Angaben über das Gefahrgut
                                                                                                sowie über Maßnahmen, die nach
057    10185           Für das Verhalten bei Unfällen oder Zwi-                                 Unfällen oder Zwischenfällen vorzukehren
                       schenfällen, die sich während der                                        sind. Welche der hiernach aufgeführten
                       Beförderung gefährlicher Güter ereignen                                  Angaben gehören nl c h t dazu?
                       können, muß der Absender dem SchIffs-
                       führer ein Papier mitgeben. Der Schlffs-                                 A Das Nettogewicht der an Bord befindli-
                       führer muß den Personen an Bord von                                         chen Partie des gefährlichen Gutes, für
                       dessen Inhalt Kenntnis geben und dafür                                      das die schriftliche Weisung zutrifft .
                       besorgt sein, daß das Papier während der                                 B Die zu ergreifenden Maßnahmen für
                       Beförderung an Bord angeschlagen Ist.                                      den Fall, daß Personen mit dem
                       Wie heißt dieses Papier?                                                   Gefahrgut in Berührung kommen.
                       A ADNR-Manifest.                                                         C Die im Brandfall zu ergreifenden
                       B Zulassungszeugnis.                                                       Maßnahmen.
                       C Beförderungspapier .                                                   D Die bei Bruch der Verpackung zu er-
                       D Schriftliche Weisungen.                                                  greifenden Maßnahmen.
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