VkBl Nr. 12 2001

Verkehrsblatt Nr. 12 2001

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Datum:_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
                                               Absender:                                                                                                                             Abschnitt:
                                                                                                                                                                                     Messwert:

                                                                                                             Griffigkeitsmessungen im Rahmen der
                                                                                                             Abnahme-Prüfungen und Prüfungen bei
                                                                                                             Ablauf der Verj ährungsfrist für die
                                                                                                             Gewährleistung
                                                                                                                                                                                                           VkBl. Amtlicher Teil




                                               An die
                                               Bundesanstalt für Straßenwesen
                                               Referat S 1                                                       Bitte ankreuzen:
                                               Brüderstraße 53
                                                                                                                         Abnahme-Prüfung
                                               51427 Bergisch Gladbach
                                                                                                                         Prüfung bei Ablauf der Verjährungsfrist
                                                                                                                         für die Gewährleistung



                                              Straße:         B ..................
                                                                                       Fahrtrichtung: .........................................................................
                                                              A ..................


                                              von Strecken-km: .....................................             bis Strecken-km: ..........................................
                                                                                                                                                                                                           303




                                              bzw.

                                              von Stationierung: .....................................           bis Stationierung: .........................................


                                              Bauloslänge: .................                                    Baulos-Nr.: ....................

                                              Deckschichtart: ....................................................................................................................

                                              Messgeschwindigkeit: ...................... km/h




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                              Messergebnis: Einzelwerte [ µSCRIM] der 100-m-Abschnitte
                                              Abschnitt:       1                 2                3                 4                5                 6                7
                                              Messwert:
                                              8                9                 10               11                12               13                14               15


                                              16               17                18               19                20               21                22               23


                                              24               25                26               27                28               29                30               31


                                              32               33                34               35                36               37                38               39
                                                                                                                                                                                                           Heft 12 – 2001




                                                                                                                                                                                     (VkBl. 2001 S. 301)
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Heft 12 – 2001                                            304                                           VkBl. Amtlicher Teil

Nr. 97    Allgemeines Rundschreiben                             – konkrete Anforderungen an die Griffigkeit bei der Ab-
          Straßenbau Nr. 16/2001                                  nahme und bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für
          Sachgebiet 04.4: Straßenbefestigun-                     die Gewährleistung
                           gen; Bauweisen                       Die ZTV Beton-StB 01 sollen dazu beitragen, die hohe
                          Bonn, den 19. März 2001               Qualität von Betondecken auch im Hinblick auf Umwelt-
                          S 26/38.56.05-15/11 Va 2001           schutz und Sicherheit über eine lange Nutzungsdauer si-
                                                                cherzustellen.
                                                                Die für eine lange Nutzungsdauer von Betondecken we-
Oberste Straßenbaubehörden
                                                                sentlichen Merkmale der Gebrauchseigenschaften wie
der Länder
                                                                Festigkeit, Frost-Tausalz-Beständigkeit, Ebenheit, Risse-
nachrichtlich:                                                  freiheit, Rauheit, Griffigkeit, profilgerechte Lage und geo-
Bundesanstalt für Straßenwesen                                  metrische Abmessungen der Decke sind in den ZTV Be-
Bundesrechnungshof                                              ton-StB 01 festgelegt und werden mit den dort
DEGES Deutsche Einheit                                          angegebenen Regelungen und Prüfverfahren geprüft und
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH                              beurteilt; sie gelten mit Auftragserteilung als vom Auftrag-
                                                                nehmer zugesicherte Eigenschaften der Betondecke. Da-
                                                                neben können vom Auftraggeber noch weitere Merkmale
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt-           für den Verwendungszweck gefordert werden. Für diese
linien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton, ZTV            sind die Anforderungen und ggf. Prüfverfahren in der Lei-
Beton-StB 01                                                    stungsbeschreibung festzulegen.

Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau                      Ebeo wichtig wie die sinnvolle Anwendung der ZTV Be-
- Nr. 28/1993 vom 12. August 1993                               ton-StB 01 ist jedoch auch die eigenverantwortliche Aus-
  - StB 26/38.56.05-15/35 Va 93 -                               wahl geeigneter Baustoffe, die fachgerechte Zusammen-
- Nr. 37/1997 vom 06. Oktober 1997                              setzung und Herstellung des Betons und die sorgfältige
  - StB 26/38.56.05/80 Va 97 -                                  Deckenherstellung durch den Auftragnehmer.
- Nr. 18/1998 vom 21. Oktober 1998                              Die lärmmindernde Eigenschaft und die Griffigkeit der Be-
  - StB 26/38.57.10-07/11 Va 98 I -                             tondecke hängen von ihrer Oberflächentextur ab. Aus die-
Anlagen: ZTV Beton-StB 01                                       sem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, den Ober-
           Mehrfertigungen des ARS Nr. 16/2001                  beton in nur 4 cm Dicke mit einem Größtkorn von 8 mm
           ohne Anlage                                          herzustellen. Damit kann ein doppelter Effekt erzielt wer-
           Meldeformular für Griffigkeitsmessungen              den. Dieser Oberbeton ist leichter zu strukturieren und
                                                                aufgrund der geringeren Dicke können hochwertigere Mi-
                                                                neralstoffe wirtschaftlicher eingesetzt werden. Weiterhin
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und           wurde die abschließende Strukturierung mit dem Jutetuch
Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton“           genau beschrieben. Durch die Übernahme von Regelun-
- ZTV Beton-StB 93 - sind von der Forschungsgesell-             gen aus Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau wurde
schaft für Straßen- und Verkehrswesen im Einvernehmen           neuen bewährten Bauweisen Rechnung getragen.
mit mir aufgestellt worden. Sie wurden überarbeitet und
liegen nun als ZTV Beton-StB 01 vor. Die Überarbeitung          Aus dem ARS nr. 37/1997 – Bauweise „Betondecken der
war notwendig, um neueren technischen Entwicklungen             Bauklasse SV und I auf Tragschichten ohne Bindemittel“
beim Bau von Fahrbahndecken aus Beton Rechnung zu               – wurden die die Betondeckenherstellung betreffenden
tragen.                                                         Abschnitte übernommen.
Im Wesentlichen sind dies:                                      Für die Bauweise „Betondecke auf Geotextilzwischenla-
– die Neuausgabe Dezember 2000 der VOB Teil C „All-             ge“ wurden die Anforderungen an das Geotextil und das
    gemeine Technische Vertragsbedingungen für Bau-             Verlegen des Geotextils in die ZTV Beton-StB 01 aufge-
    leistungen“ (ATV) hier:                                     nommen.
– die ATV DIN 18 299 „Allgemeine Regelungen für                 Die im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr.
    Bauarbeiten jeder Art“,                                     18/1998 – Zemente für den Bau von Fahrbahndecken aus
                                                                Beton – beschriebenen Anforderungen an den Zement
– die ATV DIN 18 316 „Verkehrswegebauarbeiten,
                                                                wurden in die ZTV Beton-StB 01 übernommen. Im Rah-
    Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln“,
                                                                men der Kontrollprüfung sind wie bisher je Zement und
– Berücksichtigung der neuen ZTV Fug-StB,                       Festigkeitsklasse sowie ggf. je Lieferwerk für alle 5.000 t
– exakte Beschreibung des Jutetuchs zur Oberflächen-            des gelieferten Zements eine Rückstellprobe (10 kg) ge-
    strukturierung,                                             mäß DIN EN 196, Teil 7, zu entnehmen, zu kennzeichnen
– exakte Beschreibung des Geotextils als Zwischen-              und ein entsprechendes Probeentnahmeprotokoll anzu-
    lage zwischen Betondecke und Tragschicht mit                fertigen. Die Proben sind zusammen mit den vor Beginn
    hydraulischem Bindemittel,                                  der Betonierarbeiten vorgelegten Prüfergebnissen an die
                                                                Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53,
– Aufnahme von Anforderungen an die zu verwenden-
                                                                51427 Bergisch Gladbach, zu senden. Die Zemente wer-
    den Zemente,
                                                                den in der BASt geprüft; die Prüfergebnisse werden zur
– Berücksichtigung neuer Bauweisen,                             Erfahrungssammlung über die im Straßenbau verwende-
– neue Regelung hinsichtlich der Teilabnahme,                   ten Zemente dokumentiert. Die Prüfergebnisse werden



                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
12

VkBl. Amtlicher Teil                                          305                                              Heft 12 – 2001

möglichst zeitnah den Straßenbauverwaltungen der Län-               Wertung von Produkten aus den Mitgliedstaaten des Eu-
der zur Verfügung gestellt.                                         ropäischen Wirtschaftsraumes besonders auf den Ab-
Die erstmals in den ZTV Beton-StB 01 enthaltenen kon-               schnitt 1 „Allgemeines“ hin. Es wurde vereinbart, dass
kreten Anforderungen an die Griffigkeit beziehen sich auf           Unterschreitungen der Griffigkeitswerte entsprechend
den Zeitpunkt der Abnahme und auf den gesamten Zei-                 den Anforderungen der ZTV Beton-StB 01 erst bei den ab
traum bis zum Ende der Verjährungsfrist für die Gewähr-             dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Bauverträgen ver-
leistung. Aufgrund der im BMVBW vorliegenden Kennt-                 folgt werden sollen. Bei laufenden und bis dahin abge-
nisse wurden die derzeit gestellten Anforderungen so                schlossenen Verträgen gelten die bisherigen Regelun-
festgelegt, dass in der praktischen Umsetzung keine                 gen. Die ZTV Beton-StB 01 ist unter der Nr. 99/463/D
Schwierigkeiten erwartet werden.                                    notifiziert. Die ZTV Beton-StB 01 ersetzen die ZTV Beton-
                                                                    StB 93. Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau
Die im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführen-
                                                                    Nr. 28/1993 und Nr. 18/1998 hebe ich hiermit auf.
den Prüfungen beim Einbau wurden durch die Prüfung
der Griffigkeit ergänzt. Ich bitte zu veranlassen, dass die         Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“
Messergebnisse der vom Auftragnehmer durchzuführen-                 gekennzeichneten Teile der ZTV Beton-StB 01 bitte ich
den Eigenüberwachungsprüfungen für die Griffigkeit dem              den Bauverträgen zugrunde zu legen; die Richtlinien bit-
Auftraggeber vorgelegt werden.                                      te ich bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bau-
Zur Erfahrungssammlung bitte ich, die im Rahmen der Ei-             vertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnah-
genüberwachung und der Kontrollprüfung sowie die wäh-               me und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.
rend der Gewährleistungszeit ermittelten Griffigkeitswerte          Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle
für jede Baumaßnahme unter Verwendung des beigefüg-                 ich, die ZTV Beton-StB 01 auch für Baumaßnahmen an
ten Meldeformulars der BASt zur Auswertung zu über-                 den in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen
senden.                                                             einzuführen. Von den Vertragsbedingungen der ZTV Be-
Um die Bauwirtschaft in ihren Bemühungen zu unterstüt-              ton-StB 01 abweichende Landesregelungen, die geringe-
zen, sich einen eigenen Erfahrungshintergrund zu schaf-             re Anforderungen festlegen, dürfen für Baumaßnahmen
fen, würde ich es begrüßen, wenn Sie die Ergebnisse der             an Bundesfernstraßen nicht verwendet werden.
Kontrollprüfungen im Rahmen der Abnahme oder die
während der Gewährleistungszeit erfassten sowie die aus             Die ZTV Beton-StB 01 sind bei dem FGSV Verlag GmbH,
den regelmäßigen Zustandserfassungen und -bewertun-                 Wesselinger Str. 17, 50999 Köln-Sürth, zu beziehen.
gen gewonnenen Griffigkeitsergebnisse den Unterneh-
men, die die jeweiligen Bauleistungen ausgeführt haben,                                      Bundesministerium für Verkehr,
auf deren Anfrage zur Verfügung stellen.                                                       Bau- und Wohnungswesen
Ich führe hiermit die ZTV Beton-StB 01 für den Bereich                                                 Im Auftrag
der Bundesfernstraßen ein und weise im Hinblick auf die                                              Dr.-Ing. Huber




                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
13

Datum:_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
                                               Absender:                                                                                                                             Abschnitt:
                                                                                                                                                                                     Messwert:

                                                                                                             Griffigkeitsmessungen im Rahmen der
                                                                                                             Abnahme-Prüfungen und Prüfungen bei
                                                                                                             Ablauf der Verj ährungsfrist für die
                                                                                                                                                                                                            Heft 12 – 2001


                                                                                                             Gewährleistung



                                               An die
                                               Bundesanstalt für Straßenwesen
                                               Referat S 1                                                       Bitte ankreuzen:
                                               Brüderstraße 53
                                                                                                                         Abnahme-Prüfung
                                               51427 Bergisch Gladbach
                                                                                                                         Prüfung bei Ablauf der Verjährungsfrist
                                                                                                                         für die Gewährleistung



                                              Straße:         B ..................
                                                                                       Fahrtrichtung: .........................................................................
                                                              A ..................


                                              von Strecken-km: .....................................             bis Strecken-km: ..........................................
                                                                                                                                                                                                           306




                                              bzw.

                                              von Stationierung: .....................................           bis Stationierung: .........................................


                                              Bauloslänge: .................                                    Baulos-Nr.: ....................

                                              Deckschichtart: ....................................................................................................................

                                              Messgeschwindigkeit: ...................... km/h




Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
                                              Messergebnis: Einzelwerte [ µSCRIM] der 100-m-Abschnitte
                                              Abschnitt:       1                 2                3                 4                5                 6                7
                                              Messwert:
                                              8                9                 10               11                12               13                14               15


                                              16               17                18               19                20               21                22               23


                                              24               25                26               27                28               29                30               31


                                              32               33                34               35                36               37                38               39
                                                                                                                                                                                                           VkBl. Amtlicher Teil




                                                                                                                                                                                     (VkBl. 2001 S. 304)
14

VkBl. Amtlicher Teil                                      307                                             Heft 12 – 2001

                                                                • Überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse sowie Be-
  Personalnachrichten                                             urteilungen bzw. Arbeitszeugnisse setzen wir voraus
                                                                • Möglichst mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der
Nr. 98 Stellenausschreibung                                       Verkehrsverwaltung
                                                                • Anwendung IT-gestützter Textverarbeitung und Text-
Möchten auch Sie im Rahmen der externen Finanz-                   bearbeitung setzen wir voraus
kontrolle dazu beitragen, dass in der Bundesverwal-
                                                                • Teamfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchset-
tung wirtschaftlich verfahren wird? Dann finden Sie bei
                                                                  zungsvermögen
uns ein geeignetes Aufgabenfeld.
                                                                • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der
Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt-             • Bereitschaft zu Dienstreisen
schaftsführung des Bundes und berät den Bundestag,
                                                                Unser Angebot:
den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei seinen
Aufgaben wird er durch neun Prüfungsämter des Bun-              • Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und
                                                                  vielseitigen Gebieten
des unterstützt.
                                                                • Bedarfsorientierte Einarbeitung und Fortbildung
Für den
                                                                • Einarbeitungszeit im Rahmen einer Abordnung von
             Bundesrechnungshof in Bonn
                                                                  6 Monaten
              - Kennzeichen ‘2001-0068B‘
                                                                • Übertragung eines Dienstpostens je nach Qualifikation
sowie für die                                                     und Leistung der Besoldungsgruppe A 11 bis
            Prüfungsämter des Bundes in                           A 13g + Z BBesO bzw. eine vergleichbare Eingruppie-
       Frankfurt - Kennzeichen ‘2001-0070P‘                       rung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag
                       und                                      • Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen
       Hamburg - Kennzeichen ‘2001-0071P‘                          mit der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach
                                                                   Bonn oder seine Außenstelle Potsdam zu wechseln
suchen wir
               Beamtinnen/Beamte                                Zur Erfüllung von Aufgaben in der externen Finanzkon-
 des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes                  trolle des Bundes suchen wir herauragend qualifizierte
          oder vergleichbare Angestellte                        weibliche und männliche Kräfte aus Verwaltung und Wirt-
        als Prüfer/innen im Prüfungsgebiet                      schaft. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
                                                                Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Frauen-
         bzw. den Sachgebieten ‘Verkehr‘.
                                                                fördergesetzes, Schwerbehinderte nach Maßgabe des
                                                                Schwerbehindertengesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte:
• Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von                 Für Sie interessant ?
  Prüfungen grundsätzlicher, sachlicher und theore-
                                                                Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (ta-
  tisch komplexer Fragestellungen, die vertiefte Kennt-         bellarischer Lebenslauf mit kurzer Tätigkeitsbeschrei-
  nisse des Prüfungsstoffes erfordern und darauf ab-            bung, neues Lichtbild, Schulabschluss-, Prüfungs- und
  zielen, richtungsweisendes Verwaltungshandeln zu              Arbeitszeugnisse, Beurteilungen über Ihre bisherige Tä-
  bewirken                                                      tigkeit sowie der Rufnummer unter der Sie tagsüber er-
• Eigenständig oder gemeinsam im Team planen Sie                reichbar sind unter Angabe des o.g. Kennzeichens
  Prüfungsschwerpunkte, erstellen Prüfungskonzepte,             bis spätestens 28. Juli 2001 an den
  führen die Erhebungen durch, erörtern die Prüfungs-                          Bundesrechnungshof,
  ergebnisse mit den geprüften Stellen und erstellen                           Personalreferat - Sb 2-,
  die Prüfungsmitteilungen
                                                                                 Adenauerallee 81
• Als Prüfer/innen der Prüfungsämter tauschen Sie Er-                               53113 Bonn
  fahrungen mit den Kollegien des Bundesrechnungs-
  hofes aus und tragen zu einer erfolgreichen Zusam-            Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter:
  menarbeit bei                                                 (01888) 721 - 2223 (Frau Melander für Bonn), (01888)
                                                                721 - 2222 ( Herr Schmitz für Frankfurt) oder (01888)
Das Anforderungsprofil:                                         721 - 2236 (Herr Dauenhauer für Hamburg).
• Laufbahnprüfung für den gehobenen technischen                 Weitere Informationen über uns finden Sie im Inernet
  oder nichttechnischen Verwaltungsdienst. Technische           unter „http://www.bundesrechnungshof.de“.
  FH-Ausbildung vorzugsweise in einer bau- oder ma-
  schinentechnischen Fachrichtung oder vergleichbare
  Ausbildung                                                    (VkBl. 2001 S. 307)




                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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