VkBl Nr. 12 2001
Verkehrsblatt Nr. 12 2001
Datum:_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Absender: Abschnitt:
Messwert:
Griffigkeitsmessungen im Rahmen der
Abnahme-Prüfungen und Prüfungen bei
Ablauf der Verj ährungsfrist für die
Gewährleistung
VkBl. Amtlicher Teil
An die
Bundesanstalt für Straßenwesen
Referat S 1 Bitte ankreuzen:
Brüderstraße 53
Abnahme-Prüfung
51427 Bergisch Gladbach
Prüfung bei Ablauf der Verjährungsfrist
für die Gewährleistung
Straße: B ..................
Fahrtrichtung: .........................................................................
A ..................
von Strecken-km: ..................................... bis Strecken-km: ..........................................
303
bzw.
von Stationierung: ..................................... bis Stationierung: .........................................
Bauloslänge: ................. Baulos-Nr.: ....................
Deckschichtart: ....................................................................................................................
Messgeschwindigkeit: ...................... km/h
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Messergebnis: Einzelwerte [ µSCRIM] der 100-m-Abschnitte
Abschnitt: 1 2 3 4 5 6 7
Messwert:
8 9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30 31
32 33 34 35 36 37 38 39
Heft 12 – 2001
(VkBl. 2001 S. 301)
Heft 12 – 2001 304 VkBl. Amtlicher Teil
Nr. 97 Allgemeines Rundschreiben – konkrete Anforderungen an die Griffigkeit bei der Ab-
Straßenbau Nr. 16/2001 nahme und bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für
Sachgebiet 04.4: Straßenbefestigun- die Gewährleistung
gen; Bauweisen Die ZTV Beton-StB 01 sollen dazu beitragen, die hohe
Bonn, den 19. März 2001 Qualität von Betondecken auch im Hinblick auf Umwelt-
S 26/38.56.05-15/11 Va 2001 schutz und Sicherheit über eine lange Nutzungsdauer si-
cherzustellen.
Die für eine lange Nutzungsdauer von Betondecken we-
Oberste Straßenbaubehörden
sentlichen Merkmale der Gebrauchseigenschaften wie
der Länder
Festigkeit, Frost-Tausalz-Beständigkeit, Ebenheit, Risse-
nachrichtlich: freiheit, Rauheit, Griffigkeit, profilgerechte Lage und geo-
Bundesanstalt für Straßenwesen metrische Abmessungen der Decke sind in den ZTV Be-
Bundesrechnungshof ton-StB 01 festgelegt und werden mit den dort
DEGES Deutsche Einheit angegebenen Regelungen und Prüfverfahren geprüft und
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beurteilt; sie gelten mit Auftragserteilung als vom Auftrag-
nehmer zugesicherte Eigenschaften der Betondecke. Da-
neben können vom Auftraggeber noch weitere Merkmale
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt- für den Verwendungszweck gefordert werden. Für diese
linien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton, ZTV sind die Anforderungen und ggf. Prüfverfahren in der Lei-
Beton-StB 01 stungsbeschreibung festzulegen.
Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Ebeo wichtig wie die sinnvolle Anwendung der ZTV Be-
- Nr. 28/1993 vom 12. August 1993 ton-StB 01 ist jedoch auch die eigenverantwortliche Aus-
- StB 26/38.56.05-15/35 Va 93 - wahl geeigneter Baustoffe, die fachgerechte Zusammen-
- Nr. 37/1997 vom 06. Oktober 1997 setzung und Herstellung des Betons und die sorgfältige
- StB 26/38.56.05/80 Va 97 - Deckenherstellung durch den Auftragnehmer.
- Nr. 18/1998 vom 21. Oktober 1998 Die lärmmindernde Eigenschaft und die Griffigkeit der Be-
- StB 26/38.57.10-07/11 Va 98 I - tondecke hängen von ihrer Oberflächentextur ab. Aus die-
Anlagen: ZTV Beton-StB 01 sem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, den Ober-
Mehrfertigungen des ARS Nr. 16/2001 beton in nur 4 cm Dicke mit einem Größtkorn von 8 mm
ohne Anlage herzustellen. Damit kann ein doppelter Effekt erzielt wer-
Meldeformular für Griffigkeitsmessungen den. Dieser Oberbeton ist leichter zu strukturieren und
aufgrund der geringeren Dicke können hochwertigere Mi-
neralstoffe wirtschaftlicher eingesetzt werden. Weiterhin
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und wurde die abschließende Strukturierung mit dem Jutetuch
Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton“ genau beschrieben. Durch die Übernahme von Regelun-
- ZTV Beton-StB 93 - sind von der Forschungsgesell- gen aus Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau wurde
schaft für Straßen- und Verkehrswesen im Einvernehmen neuen bewährten Bauweisen Rechnung getragen.
mit mir aufgestellt worden. Sie wurden überarbeitet und
liegen nun als ZTV Beton-StB 01 vor. Die Überarbeitung Aus dem ARS nr. 37/1997 – Bauweise „Betondecken der
war notwendig, um neueren technischen Entwicklungen Bauklasse SV und I auf Tragschichten ohne Bindemittel“
beim Bau von Fahrbahndecken aus Beton Rechnung zu – wurden die die Betondeckenherstellung betreffenden
tragen. Abschnitte übernommen.
Im Wesentlichen sind dies: Für die Bauweise „Betondecke auf Geotextilzwischenla-
– die Neuausgabe Dezember 2000 der VOB Teil C „All- ge“ wurden die Anforderungen an das Geotextil und das
gemeine Technische Vertragsbedingungen für Bau- Verlegen des Geotextils in die ZTV Beton-StB 01 aufge-
leistungen“ (ATV) hier: nommen.
– die ATV DIN 18 299 „Allgemeine Regelungen für Die im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr.
Bauarbeiten jeder Art“, 18/1998 – Zemente für den Bau von Fahrbahndecken aus
Beton – beschriebenen Anforderungen an den Zement
– die ATV DIN 18 316 „Verkehrswegebauarbeiten,
wurden in die ZTV Beton-StB 01 übernommen. Im Rah-
Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln“,
men der Kontrollprüfung sind wie bisher je Zement und
– Berücksichtigung der neuen ZTV Fug-StB, Festigkeitsklasse sowie ggf. je Lieferwerk für alle 5.000 t
– exakte Beschreibung des Jutetuchs zur Oberflächen- des gelieferten Zements eine Rückstellprobe (10 kg) ge-
strukturierung, mäß DIN EN 196, Teil 7, zu entnehmen, zu kennzeichnen
– exakte Beschreibung des Geotextils als Zwischen- und ein entsprechendes Probeentnahmeprotokoll anzu-
lage zwischen Betondecke und Tragschicht mit fertigen. Die Proben sind zusammen mit den vor Beginn
hydraulischem Bindemittel, der Betonierarbeiten vorgelegten Prüfergebnissen an die
Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53,
– Aufnahme von Anforderungen an die zu verwenden-
51427 Bergisch Gladbach, zu senden. Die Zemente wer-
den Zemente,
den in der BASt geprüft; die Prüfergebnisse werden zur
– Berücksichtigung neuer Bauweisen, Erfahrungssammlung über die im Straßenbau verwende-
– neue Regelung hinsichtlich der Teilabnahme, ten Zemente dokumentiert. Die Prüfergebnisse werden
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 305 Heft 12 – 2001
möglichst zeitnah den Straßenbauverwaltungen der Län- Wertung von Produkten aus den Mitgliedstaaten des Eu-
der zur Verfügung gestellt. ropäischen Wirtschaftsraumes besonders auf den Ab-
Die erstmals in den ZTV Beton-StB 01 enthaltenen kon- schnitt 1 „Allgemeines“ hin. Es wurde vereinbart, dass
kreten Anforderungen an die Griffigkeit beziehen sich auf Unterschreitungen der Griffigkeitswerte entsprechend
den Zeitpunkt der Abnahme und auf den gesamten Zei- den Anforderungen der ZTV Beton-StB 01 erst bei den ab
traum bis zum Ende der Verjährungsfrist für die Gewähr- dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Bauverträgen ver-
leistung. Aufgrund der im BMVBW vorliegenden Kennt- folgt werden sollen. Bei laufenden und bis dahin abge-
nisse wurden die derzeit gestellten Anforderungen so schlossenen Verträgen gelten die bisherigen Regelun-
festgelegt, dass in der praktischen Umsetzung keine gen. Die ZTV Beton-StB 01 ist unter der Nr. 99/463/D
Schwierigkeiten erwartet werden. notifiziert. Die ZTV Beton-StB 01 ersetzen die ZTV Beton-
StB 93. Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau
Die im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführen-
Nr. 28/1993 und Nr. 18/1998 hebe ich hiermit auf.
den Prüfungen beim Einbau wurden durch die Prüfung
der Griffigkeit ergänzt. Ich bitte zu veranlassen, dass die Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“
Messergebnisse der vom Auftragnehmer durchzuführen- gekennzeichneten Teile der ZTV Beton-StB 01 bitte ich
den Eigenüberwachungsprüfungen für die Griffigkeit dem den Bauverträgen zugrunde zu legen; die Richtlinien bit-
Auftraggeber vorgelegt werden. te ich bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bau-
Zur Erfahrungssammlung bitte ich, die im Rahmen der Ei- vertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnah-
genüberwachung und der Kontrollprüfung sowie die wäh- me und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.
rend der Gewährleistungszeit ermittelten Griffigkeitswerte Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle
für jede Baumaßnahme unter Verwendung des beigefüg- ich, die ZTV Beton-StB 01 auch für Baumaßnahmen an
ten Meldeformulars der BASt zur Auswertung zu über- den in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen
senden. einzuführen. Von den Vertragsbedingungen der ZTV Be-
Um die Bauwirtschaft in ihren Bemühungen zu unterstüt- ton-StB 01 abweichende Landesregelungen, die geringe-
zen, sich einen eigenen Erfahrungshintergrund zu schaf- re Anforderungen festlegen, dürfen für Baumaßnahmen
fen, würde ich es begrüßen, wenn Sie die Ergebnisse der an Bundesfernstraßen nicht verwendet werden.
Kontrollprüfungen im Rahmen der Abnahme oder die
während der Gewährleistungszeit erfassten sowie die aus Die ZTV Beton-StB 01 sind bei dem FGSV Verlag GmbH,
den regelmäßigen Zustandserfassungen und -bewertun- Wesselinger Str. 17, 50999 Köln-Sürth, zu beziehen.
gen gewonnenen Griffigkeitsergebnisse den Unterneh-
men, die die jeweiligen Bauleistungen ausgeführt haben, Bundesministerium für Verkehr,
auf deren Anfrage zur Verfügung stellen. Bau- und Wohnungswesen
Ich führe hiermit die ZTV Beton-StB 01 für den Bereich Im Auftrag
der Bundesfernstraßen ein und weise im Hinblick auf die Dr.-Ing. Huber
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Datum:_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Absender: Abschnitt:
Messwert:
Griffigkeitsmessungen im Rahmen der
Abnahme-Prüfungen und Prüfungen bei
Ablauf der Verj ährungsfrist für die
Heft 12 – 2001
Gewährleistung
An die
Bundesanstalt für Straßenwesen
Referat S 1 Bitte ankreuzen:
Brüderstraße 53
Abnahme-Prüfung
51427 Bergisch Gladbach
Prüfung bei Ablauf der Verjährungsfrist
für die Gewährleistung
Straße: B ..................
Fahrtrichtung: .........................................................................
A ..................
von Strecken-km: ..................................... bis Strecken-km: ..........................................
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bzw.
von Stationierung: ..................................... bis Stationierung: .........................................
Bauloslänge: ................. Baulos-Nr.: ....................
Deckschichtart: ....................................................................................................................
Messgeschwindigkeit: ...................... km/h
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Messergebnis: Einzelwerte [ µSCRIM] der 100-m-Abschnitte
Abschnitt: 1 2 3 4 5 6 7
Messwert:
8 9 10 11 12 13 14 15
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VkBl. Amtlicher Teil
(VkBl. 2001 S. 304)
VkBl. Amtlicher Teil 307 Heft 12 – 2001
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