VkBl Nr. 13 2012
Verkehrsblatt Nr. 13 2012
Heft 13 – 2012 510 VkBl. Amtlicher Teil
linien zur Umsetzung der relevanten Anforderungen Regel 27(3) und (7) – Schiffstypen
des Freibord-Übereinkommens von 1966 und des Die in der Leckstabilitätsberechnung angenommene Flut-
Freibord-Protokolls von 1988, die einheitlichen Inter- barkeit für die Überflutung einer Auffangwanne muss 0,95
pretationen des Freibord-Übereinkommens von 1966 betragen.
und des Freibord-Protokolls von 1988 in der Fassung
der Entschließung MSC.143(77) genehmigt, die vom ***
Unterausschuss für Stabilität, Freibord und Sicherheit
von Fischereifahrzeugen auf dessen zweiundfünf-
zigster Tagung modifiziert wurden und in den Anlagen
1 bzw. 2 entsprechend wiedergegeben sind. ANLAGE 2
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, bei der
Anwendung der entsprechenden Vorschriften des EINHEITLICHE INTERPRETATIONEN DES FREI-
Freibord-Übereinkommens von 1966 und des Frei- BORD-PROTOKOLLS VON 1988 IN DER FASSUNG
bord-Protokolls von 1988 in der Fassung der Ent- DER ENTSCHLIESSUNG MSC.143(77)
schließung MSC.143(77) auf Schiffe, die am oder nach
dem 21. Mai 2010 gebaut wurden, die in den Anlagen Regel 24 – Wasserpforten
befindlichen einheitlichen Interpretationen als Richtli-
nie zu verwenden und diese einheitlichen Interpreta- Regel 26 – Besondere Erteilungsbedingungen für
tionen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen. Schiffe vom Typ „A“
Werden Sülle von Auffangwannen auf den Wetterdecks
*** von Tankschiffen im Bereich von Ladungs-Ventilgruppen
(Manifolds) angebracht und reichen diese bis zum Ach-
terschott des Deckshauses, um an Deck auslaufende
Ladung während der Be- und Entladevorgänge aufzufan-
ANLAGE 1 gen, müssen die Effekte der freien Oberflächen, die durch
das Auffangen auslaufender Flüssigkeiten während der
EINHEITLICHE INTERPRETATIONEN DES Übergabe von flüssiger Ladung oder durch während der
FREIBORD-ÜBEREINKOMMENS VON 1966 Fahrt überkommende See verursacht werden, hinsichtlich
der dem Schiff zur Verfügung stehenden Toleranzen der
Regel 24 – Wasserpforten positiven Anfangsstabilität (GMo) berücksichtigt werden.
Werden Sülle, die höher als 300 mm sind, angebracht,
Regel 26 – Besondere Erteilungsbedingungen für müssen diese gemäß dem Freibord-Übereinkommen als
Schiffe vom Typ „A“ Schanzkleider behandelt werden, die mit Wasserpforten
Werden Sülle von Auffangwannen auf den Wetterdecks gemäß Regel 24 ausgerüstet und mit wirksamen Ver-
von Tankschiffen im Bereich von Ladungs-Ventilgruppen schlussvorrichtungen für den Gebrauch während der Be-
(Manifolds) angebracht und reichen diese bis zum Ach- und Entladevorgänge zu versehen sind. Die angebrachten
terschott des Deckshauses, um an Deck auslaufende Verschlussvorrichtungen sind so anzuordnen, dass ein
Ladung während der Be- und Entladevorgänge aufzufan- Blockieren auf See ausgeschlossen ist und die volle Wirk-
gen, müssen die Effekte der freien Oberflächen, die samkeit der Wasserpforten gewährleistet wird.
durch das Auffangen auslaufender Flüssigkeiten wäh- Bei Schiffen ohne Decksbucht oder bei denen die Höhe
rend der Übergabe von flüssiger Ladung oder durch wäh- der angebrachten Sülle von Auffangwannen die Bucht
rend der Fahrt überkommende See verursacht werden, übersteigt sowie bei Tankern, deren Ladetanks 60 % der
hinsichtlich der dem Schiff zur Verfügung stehenden To- maximalen Schiffsbreite auf halber Schiffslänge überstei-
leranzen der positiven Anfangsstabilität (GMo) berück- gen, dürfen Sülle, unabhängig von ihrer Höhe, nicht ohne
sichtigt werden. eine Überprüfung der Anfangsstabilität (GMo) auf Über-
Werden Sülle, die höher als 300 mm sind, angebracht, einstimmung mit der relevanten Intaktstabilitätsanforde-
müssen diese gemäß dem Freibord-Übereinkommen als rung unter Berücksichtigung der freien Oberfläche, die
Schanzkleider behandelt werden, die mit Wasserpforten durch die zwischen den Süllen aufgefangenen Flüssigkei-
gemäß Regel 24 ausgerüstet und mit wirksamen Ver- ten verursacht wird, genehmigt werden.
schlussvorrichtungen für den Gebrauch während der Be-
und Entladevorgänge zu versehen sind. Die angebrachten Regel 27(3) und (8d) – Schiffstypen
Verschlussvorrichtungen sind so anzuordnen, dass ein Die in der Leckstabilitätsberechnung angenommene Flut-
Blockieren auf See ausgeschlossen ist und die volle Wirk- barkeit für die Überflutung einer Auffangwanne muss 0,95
samkeit der Wasserpforten gewährleistet wird. betragen.
Bei Schiffen ohne Decksbucht oder bei denen die Höhe
der angebrachten Sülle von Auffangwannen die Bucht
übersteigt sowie bei Tankern, deren Ladetanks 60 % der (VkBl. 2012, S. 509)
maximalen Schiffsbreite auf halber Schiffslänge überstei-
gen, dürfen Sülle, unabhängig von ihrer Höhe, nicht ohne
eine Überprüfung der Anfangsstabilität (GMo) auf Über-
einstimmung mit der relevanten Intaktstabilitätsanforde-
rung unter Berücksichtigung der freien Oberfläche, die
durch die zwischen den Süllen aufgefangenen Flüssigkei-
ten verursacht wird, genehmigt werden.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil