VkBl Nr. 13 2023

Verkehrsblatt Nr. 13 2023

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Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
                    der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)

                                                    I N H A LTS V E R Z E I C H N I S


77. Jahrgang                                     Ausgegeben zu Bonn am 15. Juli 2023                                                                     Heft 13

Amtlicher Teil
Nr.        Datum         VkBl. 2023                                     Seite   Nr.          Datum           VkBl. 2023                                           Seite

Bundesfernstraßen                                                               82 13. 06. 2023 Allgemeines Rundschreiben
                                                                                   Straßenbau Nr. 12/2023
80 21. 03. 2023 Allgemeines Rundschreiben                                          Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau;
   Straßenbau Nr. 06/2023                                                                            Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           419
   Sachgebiet 06.1: Straßenbaustoffe;
                     Anforderungen, Eigenschaften
                                                                                Aufgebote
               06.2: Straßenbaustoffe;
                     Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . .   418     82a   15. 07. 2023 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                 421
81 17. 05. 2023 Allgemeines Rundschreiben                                       82b   15. 07. 2023 Aufbietungen gem. § 15 Abs. 3. . . . . . . . .                 426
   Straßenbau Nr. 08/2023
   Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und
                     Vergabewesen; Vergabe-
                     und Vertragsunterlagen
                                                                                Nichtamtlicher Teil
               16.4: -; Abwicklung von Verträgen . . . . . . .          418     Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   427




Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
1

Heft 13 – 2023                                          418                                  VkBl. Amtlicher Teil




                                                            Viskositätsveränderten Straßenbaubitumen und ge-
                                                            brauchsfertigen Viskositätsveränderten Polymermodifi-
                                                            zierten Bitumen festgelegt. Darüber hinaus wurden Sor-
Nr. 80     Allgemeines Rundschreiben                        tenbezeichnungen möglicher Zubereitungen aus Bitumen
           Straßenbau Nr. 06/2023                           und viskositätsveränderndem Zusatz im Anhang A (infor-
           Sachgebiet 06.1: Straßenbaustoffe;               mativ) aufgenommen.
                            Anforderungen,                  Die neuen TL VBit-StB 22 stellen eine Grundlage für zu-
                            Eigenschaften                   künftige weitergehende Veränderungen im Technischen
                      06.2: Straßenbaustoffe;               Regelwerk der Asphaltbauweise dar, um unter Verwen-
                            Qualitätssicherung              dung von viskositätsverändernden organischen Zusätzen
                                                            eine Variante zur Absenkung der Herstell- und Einbau-
                     StB 25/7182.8/3-ARS-23/3789248         temperaturen bei Walz- und Gussasphalt umzusetzen.
                     Bonn, den 21. März 2023
                                                            Ich gebe die TL VBit-StB 22 hiermit bekannt und bitte die
                                                            Obersten Straßenbaubehörden der Länder, diese für den
Oberste Straßenbaubehörden der Länder
                                                            Bereich der Bundesstraßen einzuführen. Im Interesse ei-
Die Autobahn GmbH des Bundes                                ner einheitlichen Handhabung empfehle ich, die TL VBit-
                                                            StB 22 auch für Vorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich
– ausschließlich per E-Mail –                               einzuführen. Ich bitte, mir Ihren Einführungserlass per
nachrichtlich:                                              E-Mail an
Fernstraßen-Bundesamt                                       ref-stb25@bmdv.bund.de zu übersenden.
Bundesanstalt für Straßenwesen                              Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des
Bundesrechnungshof                                          Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS
                                                            mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.
DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH                          Die TL VBit-StB 22 wurden notifiziert (Notifizierungs-
                                                            Nr. 2022/0860/D) gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535
Betreff:    Technische Lieferbedingungen für                des Europäischen Parlaments und des Rates vom
            gebrauchsfertige Viskositätsveränderte          09.09.2015 über ein Informationsverfahren auf dem Ge-
            Bitumen (TL VBit-StB 22)                        biet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für
                                                            die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom
Die „Technischen Lieferbedingungen für gebrauchs-           17.9.2015, S. 1).
fertige Viskositätsveränderte Bitumen“, Ausgabe 2022        Die TL VBit-StB 22 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wes-
(TL VBit-StB 22) sind von der Forschungsgesellschaft für    selinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.
Straßen- und Verkehrswesen e. V. im Benehmen mit mir
und den Obersten Straßenbaubehörden der Länder auf-                                           Bundesministerium für
gestellt worden. Die TL VBit-StB 22 stellen die Anfor-                                        Digitales und Verkehr
derungen an gebrauchsfertige Viskositätsveränderte                                                  Im Auftrag
Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Viskositätsver-                                          Michael Puschel
änderte Polymermodifizierte Bitumen dar, die bei der Her-
stellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt
in Heißverarbeitung verwendet werden.
                                                              (VkBl. 2023 S. 418)
Viskositätsverändertes Straßenbau- oder viskositätsver-
ändertes Polymermodifiziertes Bitumen ermöglichen eine
Veränderung der rheologischen Eigenschaften bei Her-
stell- und Verarbeitungstemperatur. Die Verwendung von      Nr. 81      Allgemeines Rundschreiben
zulässigen und positiv erprobten viskositätsverändernden                Straßenbau Nr. 08/2023
organischen Zusätzen bei der Herstellung von gebrauchs-                 Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht
fertigen Viskositätsveränderten Bitumen zur Temperatur-                                  und Vergabewesen;
absenkung ist in den TL VBit-StB 22 beachtet worden.                                     Vergabe- und
Die TL VBit-StB 22 ersetzen die „Empfehlungen zur                                        Vertragsunterlagen
Klassifikation von viskositätsveränderten Bindemitteln“                            16.4: -; Abwicklung von
(E KvB), Ausgabe 2016. Hierbei wurden in den TL VBit-                                       Verträgen
StB 22 formelle Anpassungen der bestehenden E KvB an
die inhaltlichen Vorgaben von Technischen Lieferbedin-                                  StB 14/7134.2/005-3794750
gungen vorgenommen. Zudem wurden erforderliche Än-                                      Bonn, den 17. Mai 2023
derungen und Ergänzungen infolge neuer Erkenntnisse
                                                            Oberste Straßenbaubehörden
eingearbeitet. In diesem Zusammenhang wurden die für
                                                            der Länder
den Geltungsbereich dieser Technischen Lieferbedingun-
gen erforderlichen Eigenschaften der gebrauchsfertigen      Die Autobahn GmbH des Bundes

                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2

VkBl. Amtlicher Teil                                       419                                            Heft 13 – 2023

nachrichtlich:                                                                            II.
Fernstraßen-Bundesamt
                                                             Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,
Bundesanstalt für Straßenwesen                               das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-
                                                             rungserlasse zu übersenden. Ich empfehle, das ARS auch
DEGES Deutsche Einheit
                                                             für die Straßenkategorien nach Landesrecht einzuführen.
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
                                                             Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 14
Bundesrechnungshof
                                                             (ref-stb14@bmdv.bund.de) zu senden.
Betreff:    Handbuch für die Vergabe und                     Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des
            Ausführung von Bauleistungen im                  Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS
            Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB);             mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.
            – Ausgabe März 2023
                                                                                          III.
Bezug:      Mein Allgemeines Rundschreiben
                                                             Mein ARS vom 23.09.2019 (Az.: StB 14/7134.2/010-
            Straßenbau (ARS)
                                                             3213044) hebe ich hiermit auf.
            Nr. 19/2019 vom 23.09.2019
            StB 14/7134.2/010-3213044
                                                                                                 Bundesministerium für
                                                                                                 Digitales und Verkehr
                           I.                                                                          Im Auftrag
                                                                                                   Michael Puschel
Das mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS)
Nr. 19/2019 (siehe Bezug) bekannt gegebene Handbuch
für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im
Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB), Ausgabe 2019                (VkBl. 2023 S. 418)
wurde fortgeschrieben.
Im Rahmen der Fortschreibung erfolgte die Anpassung
und Vorbereitung des Regelungstextes auf ein elektro-
nisches Format. Hierzu wurde der Regelungstext in we-
sentlichen Teilen neu strukturiert. Der Regelungstext        Nr. 82        Allgemeines Rundschreiben
besteht nun aus zwei Teilen – Vergabe und Vertragsab-                      Straßenbau Nr. 12/2023
wicklung. Ziel der Fortschreibung ist es, die Arbeit mit                   Sachgebiet 05.2: Brücken- und
dem Handbuch weiter zu optimieren und auf diese Weise                                       Ingenieurbau;
die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Dies ist im Rege-                                      Grundlagen
lungstext bereits angelegt und wird im Zuge der techni-
schen Umsetzung realisiert.                                                                StB 24/7192.70/23-3808000
Zudem wurde die funktionale Ausschreibung in Form des                                      Bonn, den 13. Juni 2023
Handlungsleitfadens der Autobahn GmbH des Bundes             ausschließlich per E-Mail
neu aufgenommen. Die Regelungen zum Sanktionie-              Oberste Straßenbaubehörden der Länder
rungsmechanismus bei qualitativen Zuschlagskriterien
sowie der Beschleunigungsvergütung wurden verständ-          Fernstraßen-Bundesamt
licher gestaltet. Darüber hinaus wurde im Themenkom-         nachrichtlich per E-Mail
plex der Beschleunigungsvergütung das Verfügbarkeits-        Die Autobahn GmbH des Bundes
kostenmodell aufgenommen.
                                                             Bundesanstalt für Straßenwesen
Das vorliegende Arbeitsergebnis wurde mit Ihnen abge-
stimmt und in der letzten Bund-Länder-Dienstbespre-          DEGES Deutsche Einheit
chung „Auftragswesen“ im Bundesfernstraßenbau ange-          Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
nommen.
                                                             Bundesrechnungshof
Der Richtlinientext, Vorlagen, Vordrucke, Muster und An-
hänge tragen als neues Ausgabedatum 03/2023.                 Betreff:        Fortschreibung der Regelungen und
                                                                             Richtlinien für die Berechnung von
Die Richtlinientexte des aktualisierten HVA B-StB werden
                                                                             Ingenieurbauten (BEM-ING) – Teil 3
in Kürze als ZIP-Datei auf der Homepage des BMDV ver-
                                                                             „Berechnung von Straßenbrücken
öffentlicht. Die Dateien können unter
                                                                             im Bestand für Schwertransporte“,
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/                              Ausgabe 2023/03
handbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bau-
leistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html        Bezug:          Allgemeines Rundschreiben
                                                                             Straßenbau
heruntergeladen werden.
                                                                             Nr. 21/2016 vom 30.08.2016
Die Vordrucke werden zeitnah in die elektronische Formu-                     StB 17/7192.70/23-2597703
larverwaltung der AVA-Software iTWO durch die Firma
RIB eingepflegt und Ihnen mit Herausgabe eines neuen         Anlage:         Übersicht über den Stand der BEM-ING
Release zur Verfügung gestellt.                                              – Ausgabe 2023/03

                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
3

Heft 13 – 2023                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            420                                                                     VkBl. Amtlicher Teil

                                                                                                                                                     I.                                                                                                                                                                                                                                                                          II.
     Die mit ARS-Nr. 21/2016 am 30.08.2016 veröffentlichten                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder,
     Abschnitte 1 und 2 von Teil 3 der „Regelungen und Richt-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         das ARS einzuführen und mir eine Kopie ihrer Einfüh-
     linien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieur-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           rungserlasse zu übersenden. Ich empfehle, das ARS auch
     bauten (BEM-ING)“ wurden unter Mitwirkung der Länder                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             für die Straßenkategorien nach Landesrecht einzuführen.
     und Verbände überarbeitet sowie mit dem aktuellen Nor-
     men- und Vorschriftenstand in Einklang gebracht. So                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Einführungserlasse bitte ich an das Referat StB 24
     wurde beispielsweise in Abschnitt 1 „Richtlinie für die                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          (ref-stb24@bmdv.bund.de) zu senden.
     Bearbeitung von Schwertransporten im Bereich des                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Ich bitte das Fernstraßen-Bundesamt, das ARS gegen-
     konstruktiven Ingenieurbaus (RIBS-ING)“ ergänzt, dass                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            über der Autobahn GmbH des Bundes einzuführen. Ich
     Schrägfahrten auf Brücken zu vermeiden sind und dass                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             bitte, mir eine Kopie des Einführungserlasses zuzusen-
     Schwertransporte grundsätzlich eine maximale Einzel-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             den.
     achslast von 12 t zum Schutz der Brückeninfrastruktur
     einhalten sollen. In Abschnitt 2 „Berechnungsverfahren“                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Die Erfahrungen bei der Anwendung der BEM-ING, Teil 3,
     wurden darüber hinaus insbesondere die Anwendungs-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Abschnitte 1 und 2 bitte ich für eine spätere Auswertung
     bedingungen für die Berechnungsstufen I und II durch die                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         zu erfassen und mir bei Bedarf, spätestens aber bis zum
     Festlegung neuer Achslastgrenzen geändert, ab denen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              30.06.2024, mitzuteilen.
     ein statischer Nachweis in der nächsthöheren und genau-
     eren Berechnungsstufe erforderlich wird. Die bisherige                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     III.
     feste Begrenzung auf 12 t-Achslast für die Berechnungs-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS)
     stufe I entfällt. Weiterhin sind für den Nachweis der De-
     kompression in Berechnungsstufe III neue wissenschaft-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nr. 21/2016 vom 30.08.2016 – StB 17/7192.70/23-
     liche Erkenntnisse eingeflossen und das Lastbild 3 wurde                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         2597703 –
     neu sortiert. Der fortgeschriebene Stand ist der Anlage zu                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       hebe ich hiermit auf.
     entnehmen.
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     der Internetseite der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Digitales und Verkehr
     „Die BASt/Publikationen/Regelwerke/Brücken- und Inge-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Im Auftrag
     nieurbau“ zur Verfügung.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Michael Puschel




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Seite 1 von 1
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2023/03
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2016/08
                                                                                                                                                   Stand
                                        Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und
                                         Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING)

                                                                                            Übersicht über den Stand der BEM-ING




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       3 Anforderungen für den Einsatz von Überfahrt-
                                                                                                                                                                                                                                                                      1 Richtlinie für die Bearbeitung von Schwer-
                                                                                                                                                                                                                                                                        transporten im Bereich des konstruktiven
                                                                                                                                                                                                                                                                        Ingenieurbaues (RIBS-ING)
                                                                                                                                   Stand 2023/03




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2 Berechnungsverfahren

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Hilfskonstruktionen
Anlage zum ARS 12/2023 vom 13.06.2023




                                                                                                                                                               in Vorbereitung




                                                                                                                                                                                                                     in Vorbereitung
                                                                                                                                                   Abschnitt




                                                                                                                                                                                                                                          Straßenbrücken im Bestand

                                                                                                                                                                                                                                                                      3 Berechnung von Straßen-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  brücken im Bestand für
                                                                                                                                                                                                                     2 Nachrechnung von
                                                                                                                                                                                                  Brückenneubauten




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Schwertransporte
                                                                                                                                                               1 Berechnung und
                                                                                                                                                                                  Bemessung von




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Stand 2023/03
                                                                                                                                                   Teil




     (VkBl. 2023 S. 419)

                                                                                                                                                           Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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