VkBl Nr. 19 2021

Verkehrsblatt Nr. 19 2021

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Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
               der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)

                                                                    I N H A LTS V E R Z E I C H N I S


  75. Jahrgang                                             Ausgegeben zu Bonn am 15. Oktober 2021                                                                                Heft 19

  Amtlicher Teil
  Nr.           Datum             VkBl. 2021                                                 Seite   Nr.           Datum           VkBl. 2021                                              Seite

  Zentralabteilung                                                                                   188 07. 09. 2021 Kraftfahrzeugkennzeichen – Liste der dip-
                                                                                                         lomatischen Vertretungen und derjenigen Internationa-
  180 04. 10. 2021 Änderung der Anordnung über die Vertre-                                               len Organisationen, die Kennzeichen für bevorrechtigte
      tung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbe-                                                Personen erhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      961
      reich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
      Infrastruktur (Vertretungsordnung Bundesverwaltung für
      Verkehr und digitale Infrastruktur – VertrOBVI). . . . . . . .                         934     Eisenbahnen
                                                                                                     189 05. 10. 2021 Öffentliche Bekanntmachung der Planfest-
  181 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 90. Nachtrages zur                                                 stellung für das Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt(M)
      Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-                                                    – Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ in der Stadt Frankfurt am
      schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . .                            934         Main, Stadtteile Sachsenhausen-Süd, Schwanheim,
                                                                                                         Niederrad und Gutleutviertel und dafür geplante Kom-
  182 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 91. Nachtrages zur                                                 pensationsmaßnahmen in den Stadtteilen Sossenheim
      Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-                                                    und Sachsenhausen-Süd einschließlich erforderliche
      schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . .                            934         Nebenfolgen in der Stadt Neu-Isenburg und forstrecht-
                                                                                                         liche Kompensation in der Stadt Hattersheim (Stadtteil
  183 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 92. Nachtrages zur                                                 Eddersheim) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   962
      Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
      schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . .                            935
                                                                                                     Grundsatzangelegenheiten
                                                                                                     190 06. 09. 2021 Bekanntmachung des EmS-Leitfadens für
  Straßenverkehr
                                                                                                         überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schif-
                                                                                                         fe, die gefährliche Güter befördern. . . . . . . . . . . . . . . . .              965
  184 04. 08. 2021 Aktualisierung der Vergütungen für Leistun-
      gen der Bundesanstalt für Straßenwesen (VL-BASt) . . .                                 935
                                                                                                     Wasserstraßen, Schifffahrt
  185 16. 08. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore-
      tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-                                        191 13. 09. 2021 Planfeststellungsverfahren für den Neubau
      linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.                                           einer 5. Schleusenkammer und eines Torinstandset-
      S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   943         zungsdocks am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Brunsbüt-
                                                                                                         tel; Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG des Er-
  186 21. 09. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore-                                               gebnisses der allgemeinen Vorprüfung/Vorprüfung des
      tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht-                                            Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . .                  965
      linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.
      S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   946     Aufgebote
  187 20. 09. 2021 Änderung des Fahraufgabenkataloges der                                            191a   15. 10. 2021 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . .                    966
      praktischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Richtlinie
      für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaub-
      nis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der                                           Nichtamtlicher Teil
      Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019
      (VkBl. S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      951     Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       974




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1

Heft 19 – 2021                                                934                                       VkBl. Amtlicher Teil




                                                                    derungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr
 Zentralabteilung                                                   und digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.

Nr. 180 Änderung der Anordnung über die                             (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war
                                                                    Nachtrag 85)
        Vertretung der Bundesrepublik
        Deutschland im Geschäftsbereich
        des Bundesministeriums für Verkehr                                                  Artikel 1
        und digitale Infrastruktur (Vertre-                         § 61 Absatz 2c) Satz 4 der Anlage 7 zur Satzung der wird
        tungsordnung Bundesverwaltung für                           wie folgt geändert:
        Verkehr und digitale Infrastruktur –
        VertrOBVI)
                                                                                             „§ 61
Die Vertretungsordnung in der Bekanntmachung der Neu-                                Die Gesamtversorgung
fassung vom 14.08.2014 (Verkehrsblatt 2014, Seite 634),
zuletzt geändert am 03.05.2021 (Verkehrsblatt 2021, Sei-            (1) bis (2b) …
te 606) wird wie folgt geändert:                                    (2c) Satz 1 bis 3 …
1.   In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 ein-     4
                                                                 Für den Krankenversicherungsbeitrag im Sinne des Sat-
     gefügt:                                                    zes 1 Buchstabe c) gilt der nach § 241 SGB V maßgebli-
     „Die Vertretungsbefugnis der in § 2 Nr. 15 genannten       che Beitragssatz.“
     Stelle erstreckt sich auf alle Handlungen gemäß § 1,
     soweit sie zur Ausführung der ihr übertragenen Auf-                                    Artikel 2
     gaben gehören.“
                                                                Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.
2.   In § 3 Absatz 3 wird die Textstelle „8 bis 15“ durch die
     Textstelle „8 bis 14“ ersetzt.                             Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen
                                                                Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.
Begründung:
Die Änderung des § 3 Absatz 2 ist eine notwendige Folge-                                         gez. Robert Prill
änderung zur Aufnahme der „Autobahn GmbH des Bun-                                     Vorsitzender der Vertreterversammlung
des“ in den Katalog der vertretungsbefugten Stellen. Die
Vertretungsbefugnis der „Autobahn GmbH des Bundes“
soll sich auf alle in § 1 genannten Handlungen, soweit sie      (VkBl. 2021 S. 934)
zu den der Gesellschaft zur Ausführung übertragenen
Aufgaben gehören, erstrecken. Die erfolgte Änderung
vom 03.05.2021 in § 3 Absatz 3 war aufzuheben.
                                                                Nr. 182 Bekanntmachung des 91. Nachtrages
Bonn, den 04. Oktober 2021                                              zur Satzung der Deutschen
Z 25/2612.2/2                                                           Rentenversicherung Knappschaft-
                                                                        Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –
                             Bundesministerium für
                         Verkehr und digitale Infrastruktur     Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
                                   Im Auftrag                   schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.
                                  Rainer Schunk                 Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-
                                                                rungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und
                                                                digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.
(VkBl. 2021 S. 934)                                             (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war
                                                                Nachtrag 85)


                                                                                            Artikel 1
                                                                Die Anlage zu § 61 Anm. 3 der Anlage 7 zur Satzung wird
                                                                wie folgt ergänzt:

Nr. 181 Bekanntmachung des 90. Nachtrages                       ab 01.04.2021
        zur Satzung der Deutschen                               jährl.  22.768,08 €         (1.897,34 €) Versicherte (voll)
        Rentenversicherung Knappschaft-                                     22.184,28 €     (1.848,69 €) Versicherte (gekürzt)
        Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –                                13.808,16 €     (1.150,68 €) Witwen
Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
                                                                             2.688,00 €     (224,00 €) Halbwaisen
schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des
87. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Än-                      4.479,96 €     (373,33 €) Vollwaisen

                               Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
2

VkBl. Amtlicher Teil                                        935                                               Heft 19 – 2021

ab 01.04.2022                                                         Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der DRV
jährl.  23.171,28 €       (1.930,94 €) Versicherte (voll)             KBS erhält folgende Fassung:
         22.577,04 €      (1.881,42 €) Versicherte (gekürzt)
                                                                                            „§ 184
         14.050,08 €      (1.170,84 €) Witwen
                                                                                         Zuwendungen
           2.736,36 €     (228,03 €) Halbwaisen
                                                                  (1) bis (2) Satz 5 …
           4.560,60 €     (380,05 €) Vollwaisen                6
                                                                Für den Deckungsabschnitt vom 1. Januar 2022 bis
                                                               31. Dezember 2026 werden von den Beteiligten nach
                          Artikel 2                            Abs. 1
Artikel 1 tritt zum 1. April 2021 in Kraft.                    im Jahr                          Zuwendungen in Höhe von
                                                               2022 bis 2026                    je 4.540.000,00 €
Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen
Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.                erhoben.
                                                               7
                                                                Bei einer Anpassung des Umlagesatzes nach § 179
                              gez. Robert Prill
                                                               Abs. 1 Satz 2 sind auch die Zuwendungen neu zu berech-
                   Vorsitzender der Vertreterversammlung
                                                               nen.“


                                                                                           Artikel 2
(VkBl. 2021 S. 934)
                                                               Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
                                                               Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen
                                                               Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.

                                                                                              gez. Robert Prill
Nr. 183 Bekanntmachung des 92. Nachtrages                                          Vorsitzender der Vertreterversammlung
        zur Satzung der Deutschen
        Rentenversicherung Knappschaft-
        Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –                   (VkBl. 2021 S. 935)
Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.
Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-
rungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und
                                                                   Bundesfernstraßen
digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.
(Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war        Nr. 184 Aktualisierung der Vergütungen
Nachtrag 85)                                                           für Leistungen der Bundesanstalt
                                                                       für Straßenwesen (VL-BASt)
                          Artikel 1
                                                               Gültig ab 01.11.2011, in der Fassung vom 04.08.2021
1.   § 181 Absatz 2 Buchst. b) wird aufgehoben und erhält
     folgende Fassung:                                         Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat den eigenen
                                                               Leistungskatalog (VL-BASt) überarbeitet und aktualisiert.
                                                               Mit dem Schreiben vom 04.08.2021, AZ: StB16/7442.2/
                        „§ 181                                 3539754 hat das Bundesministerium für Verkehr und
     Umlage, Eigenbeteiligung, Versorgungskonto I              digitale Infrastruktur der Aktualisierung der Vergütungen
     sowie Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren,              für Leistungen der Bundesanstalt für Straßenwesen
                  Versorgungskonto II                          (VL-BASt) zugestimmt.
(1) bis (2a) …                                                 Die Fassung vom 18.11.2013, AZ: StB 10/7155.2/1/2102722
b) die Beteiligten nach § 140 Buchst. b, c, d und Abs. 2       wird hiermit außer Kraft gesetzt.
   in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember             Bundesanstalt für Straßenwesen
   2001 9,40 v. H., vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezem-
   ber 2006 8,84 v. H., vom 1. Januar 2007 bis 31. De-         Anschrift:         Bundesanstalt für Straßenwesen
   zember 2011 11,02 v. H., vom 1. Januar 2012 bis                                Brüderstraße 53
   31. Dezember 2016 11,97 v. H., vom 1. Januar 2017                              51427 Bergisch Gladbach
   bis 31. Dezember 2021 10,81 v. H. und ab 1. Janu-           Telefon:           02204 43-0
   ar 2022 10,65 v. H.
                                                               E-Mail:            post@bast.de
(3) bis (14) …“
                                                               Zahlungen an:      Bundeskasse Trier
2.    § 184 Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der                          Dasbachstraße 15
      DRV KBS wird zu § 184 Absatz 2 Satz 7 und § 184                             54292 Trier

                                Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
3

Heft 19 – 2021                                            936                                 VkBl. Amtlicher Teil

Konto:           Deutsche Bundesbank                             2.3 Straßenbautechnik
                 Filiale Saarbrücken
                 DE81 5900 0000 0059 0010 20                         2.3.1 Messungen von Oberflächeneigenschaften
                 BIC: MARKDEF1590                                    2.3.2 Asphalt/Bitumen

Bergisch Gladbach, den 04. August 2021                               2.3.3 Gesteinskörnungen, Baustoffgemische
                                                                           und Böden
                        Bundesanstalt für Straßenwesen               2.3.4 Chemie
                                  Im Auftrag
                             Dr. Kirstine Lamers            3.   Anerkennung von Prüfstellen
                                                                 3.1 Straßenverkehrstechnik
Inhalt                                                           3.2 Brücken- und Ingenieurbau
1.   Übernahme von Leistungen                                    3.3 Dimensionierung und Straßenaufbau
2.   Feste Vergütungssätze
                                                            1.   Übernahme von Leistungen
3.   Vergütung nach Stundensätzen
                                                                 1.1 Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann
4.   Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen                            gemäß Erlass des Bundesministers für Verkehr vom
5.   Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Weitergabe              10.08.1967, ergänzt durch Erlass vom 27.11.1974,
                                                                     nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit gegen Ver-
6.   Haftung                                                         gütung Aufträge für Untersuchungen, Messungen
7.   Gerichtsstand                                                   u. a. übernehmen.
                                                                 1.2 Bei Leistungen für Dienststellen der unmittelba-
Anlage (Feste Vergütungssätze)
                                                                     ren Bundesverwaltung kommt § 61 Bundeshaus-
1.   Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen                  haltsordnung zur Anwendung.
     1.1 Erstprüfungen und Eignungsprüfungen                     1.3 Die Übernahme eines Auftrages wird dem Auf-
                                                                     traggeber schriftlich bestätigt.
         1.1.1 Fahrbahnmarkierungssysteme
                                                                     Hierbei wird gegebenenfalls mitgeteilt, wie mit
         1.1.2 Rückhaltesysteme                                      nicht verwendeten bzw. bei der Prüfung nicht
         1.1.3 Elemente der Arbeitsstellensicherung                  zerstörten Proben verfahren wird.
         1.1.4 Reflektoren für Leitpfosten                           Soweit Art und Umfang der auszuführenden Leis-
                                                                     tungen nicht eindeutig vereinbart werden können,
         1.1.5 Retroreflektierende Verkehrszeichen/                  wird das Ausmaß der Untersuchungen den fach-
               retroreflektierende Folien                            lichen Erfordernissen entsprechend von der BASt
         1.1.6 Signalgeber/Warnleuchten und Wechsel-                 festgelegt, sofern nicht etwas anderes mit dem
               verkehrszeichen                                       Auftraggeber vereinbart ist.

         1.1.7 Markierungselemente                          2.   Feste Vergütungssätze

         1.1.8 Verkehrserfassungsgeräte                          2.1 Für bestimmte, häufiger wiederkehrende Leistun-
                                                                     gen erhebt die BASt feste Vergütungssätze. Sie
         1.1.9 Messsysteme zur Zustandserfassung von                 sind in der Anlage aufgeführt.
               Fahrbahnoberflächen
                                                                 2.2 Werden zusätzliche Reisekosten erforderlich, so
         1.1.10 Kontrollprüfung ZEB                                  werden diese gesondert ausgewiesen.
         1.1.11 Sonstiges                                        2.3 Für alle sonstigen Leistungen gilt Abschnitt 3.
2.   Andere Messungen und Prüfungen für Dritte              3.   Vergütungen nach Stundensätzen
     2.1 Straßenverkehrstechnik                                  3.1 Für Leistungen, die nicht nach festen Vergü-
     2.2 Fahrzeugtechnik                                             tungssätzen abgerechnet werden können, be-
                                                                     rechnet die BASt ihre Selbstkosten über Perso-
         2.2.1 Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige)                 nalkostensätze mit Sachkostenpauschale. Diese
         2.2.2 Euro NCAP (Crashtests und Fußgänger-                  werden grundsätzlich nur für den Zeitaufwand in
               tests)                                                Rechnung gestellt, die das unmittelbar mit dem
                                                                     Auftrag befasste Personal benötigt. Ist ein außer-
         2.2.3 Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der                gewöhnlicher Geräte- oder Materialeinsatz erfor-
               Prüfkörper                                            derlich, so wird dieser bei der Angebotserstellung
                                                                     gesondert ausgewiesen.
         2.2.4 Messaufnehmer-Kalibrierung
                                                                 3.2 Stundensätze
         2.2.5 Schlitten-/Rollwagenversuche
                                                                     Beamte und Tarifbeschäftigte des
         2.2.6 Komponententests
                                                                     höheren Dienstes
         2.2.7 Dummykalibrierung inkl. Kalibrierung                  Beamte/Tarifbeschäftigte der
               Komponenten                                           Bes.Gr. A 13h/E 13 und höher     110,00 Euro

                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
4

VkBl. Amtlicher Teil                                             937                                                 Heft 19 – 2021

           Beamte und Tarifbeschäftigte                                         schlag in Höhe von 100 % der voraussichtlichen
           des gehobenen Dienstes                                               Kosten zu fordern.
           Beamte der Bes.Gr. A 9 bis A 12
           und Tarifbeschäftigte E 9 bis E 12     85,00 Euro                4.3 Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftrag-
                                                                                geber mit dem Ergebnis eine Schlussrechnung.
           Beamte und Tarifbeschäftigte des
           mittleren/einfachen Dienstes bis                                 4.4 Die von der BASt angeforderten Voraus- und Ab-
           A 9m, Tarifbeschäftigte bis E 8        70,00 Euro                    schlagszahlungen sind innerhalb von zwei Wo-
                                                                                chen, die Schlusszahlungen innerhalb von 30 Ta-
       3.3 Aufwendungen für Fahrzeuge                                           gen nach Rechnungsdatum an die angegebene
                                                                                Kasse zu leisten.
           Kostensatz, je km ohne Fahrer für
                                                                            4.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so
           –   PKW bis 2.500 cm³                    0,45 Euro
                                                                                ist die BASt berechtigt, die gesetzlichen Ver-
           –   PKW über 2.500 cm³                   0,60 Euro                   zugszinsen nach BGB und den Ersatz des sons-
                                                                                tigen nachweisbaren Verzugsschadens zu be-
           Es gelten die jeweiligen Kilometersätze wie sie vom
                                                                                rechnen.
           Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadt-
           entwicklung (BMVBS) in der Kostenerstattungs-                    4.6 Bankgebühren und sonstige Gebühren im Zah-
           vorschrift (KEV/WSV) bekannt gegeben werden.                         lungsverkehr gehen zulasten des Auftraggebers.
           LKW, Messbusse, Sonderfahrzeuge etc.                        5.   Veröffentlichungen, Vervielfältigungen,
           Preise werden auf Anforderung mitgeteilt.                        Weitergabe
       3.4 Aufwendungen für Reisen                                          Veröffentlichungen, Vervielfältigungen von Ergebnis-
                                                                            sen (Untersuchungsberichte, Prüfvermerke, Prü-
           Zusätzlich zu den Kosten gemäß den Abschnitten
                                                                            fungsbefunde, Gutachten etc.) zu Werbezwecken
           3.1 bis 3.3 werden die Reisekosten gemäß dem
                                                                            und anderen Verwendungen, auch durch Dritte, be-
           Bundesreisekostengesetz in Rechnung gestellt.
                                                                            dürfen der Zustimmung der BASt. Die Weitergabe
       3.5 Großversuchsanlagen                                              des Originals und der mit Zustimmung der BASt ge-
                                                                            fertigten Vervielfältigungen soll in vollständiger Form,
           Für die Nutzung folgender Großversuchsanlagen                    nicht auszugsweise erfolgen. Auf Verlangen der BASt
           werden nachstehende Pauschalen pro Nutzungs-                     muss der Auftraggeber die Stellen benennen, die das
           tag berechnet:                                                   Original zur Vervielfältigung erhalten haben.
           Fahrzeugtechnische Versuchs-
                                                                       6.   Haftung
           anlage/Freifläche (FTVA)              700,00 Euro
                                                                            Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Vor-
           Prüfstand Fahrzeug,
                                                                            schriften. Weitere Ansprüche, z. B. vertragliche Scha-
           Fahrbahn (PFF)                       2.000,00 Euro
                                                                            densersatzansprüche und Ansprüche aus delikti-
4.     Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen                                 scher Haftung sind ausgeschlossen. Dies gilt
                                                                            insbesondere für die Ansprüche aus Schäden außer-
       4.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und                     halb der vertraglichen Leistung sowie für einen An-
           verstehen sich ggf. zuzüglich der gesetzlichen                   spruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Der Haf-
           Mehrwertsteuer.                                                  tungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben,
       4.2 Für Untersuchungen größeren Umfangs und län-                     Körper und Gesundheit sowie für sonstige Schäden,
           gerer Laufzeit ist der BASt eine Vorauszahlung zu                die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
           leisten. Sie beträgt im Regelfall 30 % der voraus-               Pflichtverletzung der BASt oder deren Erfüllungsge-
           sichtlichen Gesamtkosten. Bei solchen Untersu-                   hilfen beruhen.
           chungen kann die BASt ferner in angemessenen                7.   Gerichtsstand
           Zeitabständen Abschlagszahlungen fordern. In
           Einzelfällen behält sich die BASt vor, einen Ab-                 Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.


                                              Anlage: Feste Vergütungssätze
Für die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet

Kenn-Nr. Art der Leistung                                                                                            Preis in Euro

1.             Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen
1.1.           Erstprüfungen und Eignungsprüfungen
1.1.1.         Fahrbahnmarkierungssysteme
1.1.1.1        Eignungsprüfung von Markierungssystemen auf der Rundlaufprüfanlage, einschl. der
               Prüfung der verkehrstechnischen Eigenschaften vor, während und nach der Belastungs-
               prüfung, inkl. der Applikationskosten
               Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von
               Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de

                                 Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
5

Heft 19 – 2021                                          938                                 VkBl. Amtlicher Teil

Kenn-Nr. Art der Leistung                                                                             Preis in Euro

1.1.1.2     Chemische Prüfungen
            Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von
            Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de
            Pos.
            1 Erst-/Eignungsprüfung von Fahrbahnmarkierungssystemen                                              *)
            2 Mustergleichheitsprüfung von Straßenmarkierungssystemen                                            *)
            3 Glasperlenanteil im Premixsystem (Camsizer)                                                 80,00 €
            4 Nachstreumittelanalyse (Korngrößen, Mischungsverhältnis) (Camsizer)                        150,00 €
            5 Erweichungspunkt nach Wilhelmi (DIN EN 1871)                                                90,00 €
            6 Eindrucktest (DIN EN 1871)                                                                 180,00 €
            7 Titandioxidgehalt (EDX)                                                                            *)
1.1.2.      Rückhaltesysteme
1.1.2.1     Begutachtung eines Prüfberichtes an einer transportablen Schutzeinrichtung nach TL-
            transportable Schutzeinrichtungen 97                                                       3.280,00 €
            jeder weitere Prüfbericht des gleichen Prüfinstitutes am identischen System bei gleich-
            zeitiger Einreichung (z. B. TB 41 für Aufhaltestufe T3 ergänzend zu TB 21 (T1))              820,00 €
1.1.2.2     Begutachtung eines Prüfberichtes zur Bestimmung der Kipplänge (KLB) nach TL-trans-
            portable Schutzeinrichtungen 97 und ARS 5/99                                               1.350,00 €
1.1.2.3.    Begutachtung von Übergangskonstruktionen nach Abschnitt 4 der TLP ÜK 2017:
            a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer Übergangskonstruktion                         2.525,00 €
            b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer Übergangskons-
               truktion                                                                                4.110,00 €
1.1.2.4.    Begutachtung von Übergangselementen:
            a) Begutachtung eines Übergangselements nach 3.2 der TLP ÜK 2017                             510,00 €
            b) Begutachtung eines Übergangselements nach 4.1 (4) der TLP ÜK 2017                         840,00 €
1.1.2.5.    Bestimmung von Anprallpunkten an einer Übergangskonstruktion nach 4.1 (3) der TLP
            ÜK 2017:
            a) Bestimmung eines einzelnen Anprallpunktes                                                 510,00 €
            b) Bestimmung der Anprallpunkte für eine Aufhaltestufe                                       840,00 €
1.1.2.6.    Begutachtung von Modifikationen geprüfter Übergangskonstruktionen nach Abschnitt
            4.3 der TLP ÜK 2017                                                                                  *)
1.1.2.7.    Begutachtung von Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK) nach TK FRS, Anhang 5:
            a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer AEK                                           2.840,00 €
            b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer AEK                     4.570,00 €
            c) Begutachtung von drei Prüfberichten am identischen System einer AEK                     6.070,00 €
            d) Begutachtung von vier Prüfberichten am identischen System einer AEK                     7.420,00 €
1.1.2.8     Begutachtung von Modifikationen geprüfter AEK nach TK FRS, Anhang 5                                  *)
1.1.2.9     Anerkennung einer Betonschutzwand in Ortbetonbauweise nach VGVF BSW O 2013                           *)
1.1.2.10    Registrierung der jährlichen Überwachung eines Herstellungsbetriebes im Rahmen des
            VGVF BSW O 2013                                                                              540,00 €
1.1.3.      Elemente der Arbeitsstellensicherung
1.1.3.1     Eignungsprüfung von Leitschwellen                                                                    *)

                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
6

VkBl. Amtlicher Teil                                   939                                        Heft 19 – 2021

Kenn-Nr. Art der Leistung                                                                          Preis in Euro

1.1.3.2    Eignungsprüfung von Leitborden                                                                     *)
1.1.3.3    Eignungsprüfung von Leitbaken                                                           10.300,00 €
1.1.3.4    Eignungsprüfung von Leitkegeln
           gemäß TL-Leitkegel 94                                                                    5.600,00 €
           gemäß TL-Leitkegel 94 und unter Berücksichtigung von DIN EN 13422                        5.950,00 €
1.1.3.5    Eignungsprüfung von Transportablen Warnschwellen (inkl. 1.1.3.6)                         5.200,00 €
1.1.3.6    Eignungsprüfung von Reflektoren für Warnschwellen
           für eine Einbaulage                                                                      2.200,00 €
           jede weitere Einbaulage                                                                  1.250,00 €
1.1.3.7    Eignungsprüfung von Reflektoren für bauliche Leitelemente bzw. transportable Schutz-
           einrichtungen
           für eine Einbaulage                                                                      2.200,00 €
           jede weitere Einbaulage                                                                    850,00 €
1.1.3.8.   Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien zur Verwendung auf Leitbaken nach DIN 67520
           und DIN 6171
           eine Verarbeitungsrichtung                                                               1.500,00 €
           jede weitere Verarbeitungsrichtung                                                         750,00 €
1.1.4.     Reflektoren für Leitpfosten
1.1.4.1    Erstprüfung von Reflektoren für Leitpfosten nach DIN EN 12899-3                                    *)
1.1.5.     Retroreflektierenden Verkehrszeichen/retroreflektierende Folien
1.1.5.1    Erstprüfung von retroreflektierenden Signalbildmaterial nach DIN EN 12899-1 bzw. EDA
           120001-0106                                                                                        *)
1.1.5.2    Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien nach DIN 67520 und DIN 6171
           eine Verarbeitungsrichtung                                                               1.500,00 €
           jede weitere Verarbeitungsrichtung                                                         750,00 €
1.1.5.3    Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien zur Kennzeichnung von Containern und Wech-
           selbehältern nach DIN 67520 und DIN 6171
           eine Verarbeitungsrichtung                                                               1.500,00 €
           jede weitere Verarbeitungsrichtung                                                         750,00 €
1.1.6.     Signalgeber/Warnleuchten und Wechselverkehrszeichen
1.1.6.1    Erstprüfung von Signalgebern nach DIN EN 12368                                                     *)
1.1.6.2    Erstprüfung von Warnleuchten nach DIN EN 12352                                                     *)
1.1.6.3    Erstprüfung von Warnleuchten nach TL Warnleuchten 90                                               *)
1.1.6.4    Erstprüfung von Warnleuchten nach TL Warnleuchten 90 und in Anlehnung an DIN EN
           12352 (Tabelle 1)                                                                                  *)
1.1.6.5    Lichttechnische Prüfung von ortsfesten Wechselverkehrszeichen nach DIN EN 12699                    *)
1.1.6.6    Freigabeprüfung von ortsfesten Wechselverkehrszeichen für den Einsatz an Bundesfern-
           straßen gemäß RWVZ und in Anlehnung an DIN EN 12966                                      6.400,00 €
1.1.6.7    Lichttechnische Prüfung von Wechselverkehrszeichen für Fahrzeuge zur Schwertrans-
           portbegleitung nach Merkblatt 2015 und in Anlehnung an der DIN EN 12966                  3.900,00 €
1.1.6.8    Lichttechnische Prüfung von Tafeln mit lichttechnischen Informationsteil nach M TI                 *)
1.1.7.     Markierungselemente
1.1.7.1    Lichttechnische Prüfung von Markierungsknöpfen gemäß EN 1463-1                                     *)

                            Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 19 – 2021                                            940                                VkBl. Amtlicher Teil

Kenn-Nr. Art der Leistung                                                                               Preis in Euro

1.1.7.2     Lichttechnische Prüfung von Markierungsleuchtknöpfen nach ARS 36/2001                                  *)
1.1.7.3     Lichttechnische Prüfung von Markierungselementen nach RABt 2006                              2.400,00 €
1.1.8.      Verkehrserfassungsgeräte
1.1.8.1     Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten gemäß Technischen Lieferbedingungen
            für Streckenstationen (TLS)                                                                            *)
1.1.9.      Messsysteme zur Zustandserfassung von Fahrbahnoberflächen
1.1.9.1     Zeitbefristete Betriebszulassung
            Pos.
            1 TP1a                                                                                          1.485 €
            2 TP1b                                                                                          1.710 €
            3 TP2                                                                                           4.325 €
            4 TP3                                                                                           2.500 €
1.1.9.2     Fremdüberwachung eines Griffigkeitsmesssystems, SKM                                            755,00 €
1.1.10.     Kontrollprüfung ZEB
1.1.10.1    TP 1a:                                                                                       2.990,00 €
1.1.10.2    TP 1b:                                                                                       2.990,00 €
1.1.10.3    TP 2:                                                                                        5.645,00 €
1.1.10.4    TP 3:                                                                                        5.815,00 €
1.1.11.     Sonstiges
1.1.11.1    Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für feste Taustoffe                    3.050,00 €
1.1.11.2    Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für flüssige Taustoffe                 2.280,00 €


                                           Anlage: Feste Vergütungssätze
Für die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet

Kenn-Nr. Art der Leistung                                                                              Preis in Euro

2.          Andere Messungen und Prüfungen für Dritte
2.1.        Straßenverkehrstechnik
2.1.1       Prüfung von Sensoren für Straßenwetterstationen und Umfelddaten                                        *)
2.1.2       Testmessung Verkehrserfassungsgeräte im Testfeld A4                                                    *)
2.2.        Fahrzeugtechnik
            Für nachfolgend aufgeführte Leistungen aus dem Bereich der Fahrzeugtechnik werden
            auf Anfrage individuelle Angebote erstellt. Standardisierte Leistungen mit ähnlichen Ab-
            läufen (z. B. Fußgängertests nach Euro NCAP, Euro NCAP-Crashversuche, Dummy- und
            Sensorkalibrierungen) werden entsprechend gesonderter Preislisten in Rechnung ge-
            stellt; hierauf basierende Angebote können bei der Bundesanstalt angefordert werden.
2.2.1.      Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige)
2.2.2.      Euro NCAP (Crashtests u. Fußgängertests)
2.2.3.      Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der Prüfkörper
2.2.4.      Messaufnehmer-Kalibrierung
2.2.5.      Schlitten-/Rollwagenversuche
2.2.6.      Komponententests
2.2.7.      Dummykalibrierung inkl. Kal. Komponenten

                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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VkBl. Amtlicher Teil                                     941                                      Heft 19 – 2021

Kenn-Nr. Art der Leistung                                                                          Preis in Euro

2.3.       Straßenbautechnik
2.3.1.     Messungen von Oberflächeneigenschaften
2.3.1.1    Texturmessung
           Pos.
           1 Stationäres Messsystem für 3-dimensionale Messung im Mikro- und Makrotextur-
             bereich 3dT-MM                                                                           165,00 €
           2 Messung (Preis je Messstunde im Labor und in situ inkl. Wartung und Betriebs-
             mittel)                                                                              165,00 €/Std.
           3 Standardauswertung (für bis zu 10 Messungen inkl. Auswerteprotokoll je Messung)
                                                                                                      700,00 €
           4 Auswertung von jeder weiteren Messung (inkl. Auswerteprotokoll)                   70,00 €/Messung
           5 Erstellung eines Mess- und Auswerteberichtes                                             680,00 €
           der Auswerteaufwand für die weiteren Messstunden wird unter Berücksichtigung der
           Anzahl der durchgeführten Einzelmessungen kalkuliert
           Aufwendungen für den Transport und sonstige Reisekosten werden gemäß Abschnitt 3
           separat in Rechnung gestellt
2.3.2.     Asphalt/Bitumen
2.3.2.1    Asphaltengehalt                                                                              50,00 €
2.3.2.2    Asphaltenstatus                                                                            170,00 €
2.3.2.3    SARA – Analyse (Glassäulenchromatographie)                                                 200,00 €
2.3.2.4    Erweichungspunkt Ring und Kugel (DIN EN 1427)                                                55,00 €
2.3.2.5    Nadelpenetration (DIN EN 1426)                                                               90,00 €
2.3.2.6    BBR-Messung Tieftemperatureigenschaften – Bending Beam Rheometer (DIN EN 14771)            200,00 €
2.3.2.7    DSR-Messungen – Verformungseigenschaften – Dynamisches Scherrheometer
           (DIN EN 14770, AL FGSV)                                                                    200,00 €
2.3.2.8    Kraftduktilometrische Messung (DIN EN 13589)                                                 65,00 €
2.3.2.9    Fraass – Brechpunkt nach Fraaß (DIN EN 12593)                                                85,00 €
2.3.2.10   RTFOT – Kurzzeitalterung (RTFOT nach DIN EN 12607-1)                                       200,00 €
2.3.2.11   PAV – Beschleunigte Langzeit-Alterung (DIN EN 14769)                                       300,00 €
2.3.2.12   Heißextraktion einer Asphaltprobe (Soxhlet)                                                150,00 €
2.3.2.13   Elementanalyse von Bitumen inkl. Aufschluss (ICP-OES)                                      180,00 €
2.3.2.14   Infrarotspektrometrische Analyse (ATR-Technik)                                               80,00 €
2.3.2.15   Säurezahl bzw. Säuregehalt (titrimetrisch)                                                   65,00 €
2.3.2.16   Calciumhydroxidgehalt in Füller (titrimetrisch)                                              70,00 €
2.3.2.17   Schwefelgehalt in Bitumen (EDX)                                                              40,00 €
2.3.2.18   Flammpunkt im offenen Tiegel nach Cleveland (DIN EN ISO 2592)                                80,00 €
2.3.3.     Gesteinskörnungen, Baustoffgemische
           Pos.
           1 DIN EN 1097-6 Rohdichte                                                                  165,83 €
           2 DIN EN 1097-6 Wasseraufnahme                                                             124,67 €
           3 DIN EN 1097-3 Schüttdichte                                                               136,67 €
           4 DIN EN 933-1 Trockensiebung, je Sieb                                                       25,67 €
           5 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, trocken                                      191,67 €

                             Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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Heft 19 – 2021                                            942                           VkBl. Amtlicher Teil

Kenn-Nr. Art der Leistung                                                                         Preis in Euro

            6 DIN EN 933-1 Nasssiebung, je Sieb                                                       33,83 €
            7 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, nass                                       289,92 €
            8 DIN EN 933-1 Gehalt an Feinanteilen                                                    180,67 €
            9 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI), je Sieb                               25,00 €
            10 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI) von Baustoffgemischen                209,17 €
            11 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI), je Sieb                                  31,42 €
            12 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI) von Baustoffgemischen                    238,33 €
            13 DIN EN 1097-2 Los Angeles-Koeffizient (LA)                                            232,50 €
            14 DIN EN 1097-2 Schlagzertrümmerungswert (SZ)                                           267,50 €
            15 DIN 52115-2 Schlagversuch an Schotter (SD 10)                                         183,33 €
            16 DIN EN 1097-8 Widerstand gegen Polieren (PSV)                                         876,67 €
            17 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frostbeanspruchung                                     345,83 €
            18 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung                            397,08 €
            19 DIN EN 1367-2 Widerstand gegen Magnesiumsulfat-Beanspruchung                          315,42 €
            20 DIN EN 1367-5 Widerstand gegen Hitzebeanspruchung                                     255,83 €
            21 DIN EN 1744-1 Gehalt an groben organischen Verunreinigungen                           108,42 €
            22 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (B)                                                635,00 €
            23 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (C)                                                798,33 €
            24 DIN EN ISO 17892-11 Wasserdurchlässigkeit                                             369,17 €
            25 TP Gestein-StB, Teil 5.4.2 oder DIN EN 12697-49 Polierwert nach Wehner/Schulze
               (PWS) oder (FAP)
                 Vor- und Nachbereitung, pauschal                                                    124,16 €
                 Anzahl der Probekörper, je Probekörper                                               46,67 €
                 Anzahl der Messzyklen, je Messzyklus                                                105,00 €
            Weitere Prüfungen nach TP Gestein-StB auf Anfrage nach Aufwand
2.3.4.      Chemie
2.3.4.1     Aufschluss (Flußsäure, Mikrowelle, Säuren, Königswasser)                                  50,00 €
2.3.4.2     Elementanalyse z. B. Pb, Cd, (o.PV)³) (AAS)                                               50,00 €
2.3.4.3     Elementanalyse, je Element (o.PV)³) (ICP-OES)                                             25,00 €
2.3.4.4     Hüttensandbestimmung                                                                             ²)
2.3.4.5     Na2O-Äquivalent von Zement                                                                90,00 €
2.3.4.6     Chlorid nach Heißwasserextraktion (potentiometrisch)                                      40,00 €
2.3.4.7     Glühverlust/Trockenrückstand je Parameter                                                 30,00 €
2.3.4.8     Säurelöslicher Sulfatgehalt sowie Gehalt an Gesamtschwefel (gemäß DIN EN 1744-1)         120,00 €
2.3.4.9     Sulfatbestimmung (gravimetrisch)                                                          65,00 €
2.3.4.10    Dichtebestimmung                                                                          50,00 €
2.3.4.11    DSC – Untersuchung (z. B. Bitumen, Geotextilien)                                         160,00 €
2.3.4.12    Gaschromatografische Analyse                                                                     ²)
2.3.4.13    Infrarotspektroskopische Analyse (KBR)                                                   130,00 €
2.3.4.14    Thermogravimetrische Analyse (TGA)                                                       160,00 €
2.3.4.15    Mikroskopische Untersuchung mit Bildauswertung                                            60,00 €

                              Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
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