VkBl Nr. 19 2021
Verkehrsblatt Nr. 19 2021
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.)
I N H A LTS V E R Z E I C H N I S
75. Jahrgang Ausgegeben zu Bonn am 15. Oktober 2021 Heft 19
Amtlicher Teil
Nr. Datum VkBl. 2021 Seite Nr. Datum VkBl. 2021 Seite
Zentralabteilung 188 07. 09. 2021 Kraftfahrzeugkennzeichen – Liste der dip-
lomatischen Vertretungen und derjenigen Internationa-
180 04. 10. 2021 Änderung der Anordnung über die Vertre- len Organisationen, die Kennzeichen für bevorrechtigte
tung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbe- Personen erhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 961
reich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (Vertretungsordnung Bundesverwaltung für
Verkehr und digitale Infrastruktur – VertrOBVI). . . . . . . . 934 Eisenbahnen
189 05. 10. 2021 Öffentliche Bekanntmachung der Planfest-
181 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 90. Nachtrages zur stellung für das Vorhaben „Umbau Knoten Frankfurt(M)
Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp- – Sportfeld, 2. Ausbaustufe“ in der Stadt Frankfurt am
schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . . 934 Main, Stadtteile Sachsenhausen-Süd, Schwanheim,
Niederrad und Gutleutviertel und dafür geplante Kom-
182 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 91. Nachtrages zur pensationsmaßnahmen in den Stadtteilen Sossenheim
Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp- und Sachsenhausen-Süd einschließlich erforderliche
schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . . 934 Nebenfolgen in der Stadt Neu-Isenburg und forstrecht-
liche Kompensation in der Stadt Hattersheim (Stadtteil
183 30. 06. 2021 Bekanntmachung des 92. Nachtrages zur Eddersheim) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 962
Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
schaft-Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – . . . . . . . . 935
Grundsatzangelegenheiten
190 06. 09. 2021 Bekanntmachung des EmS-Leitfadens für
Straßenverkehr
überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schif-
fe, die gefährliche Güter befördern. . . . . . . . . . . . . . . . . 965
184 04. 08. 2021 Aktualisierung der Vergütungen für Leistun-
gen der Bundesanstalt für Straßenwesen (VL-BASt) . . . 935
Wasserstraßen, Schifffahrt
185 16. 08. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore-
tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht- 191 13. 09. 2021 Planfeststellungsverfahren für den Neubau
linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl. einer 5. Schleusenkammer und eines Torinstandset-
S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 943 zungsdocks am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Brunsbüt-
tel; Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG des Er-
186 21. 09. 2021 Änderung des Fragenkatalogs der theore- gebnisses der allgemeinen Vorprüfung/Vorprüfung des
tischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Prüfungsricht- Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG . . . . . . . . . . . . . 965
linie – theoretische Prüfung vom 07. Oktober 2019 (VkBl.
S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 946 Aufgebote
187 20. 09. 2021 Änderung des Fahraufgabenkataloges der 191a 15. 10. 2021 Aufbietungen gem. § 13 Abs. 4. . . . . . . . . 966
praktischen Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Richtlinie
für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaub-
nis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Nichtamtlicher Teil
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 07. Oktober 2019
(VkBl. S. 869)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 951 Berichte und Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 974
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie im Internet: http://www.verkehrsblatt.de
Heft 19 – 2021 934 VkBl. Amtlicher Teil
derungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr
Zentralabteilung und digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.
Nr. 180 Änderung der Anordnung über die (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war
Nachtrag 85)
Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr Artikel 1
und digitale Infrastruktur (Vertre- § 61 Absatz 2c) Satz 4 der Anlage 7 zur Satzung der wird
tungsordnung Bundesverwaltung für wie folgt geändert:
Verkehr und digitale Infrastruktur –
VertrOBVI)
„§ 61
Die Vertretungsordnung in der Bekanntmachung der Neu- Die Gesamtversorgung
fassung vom 14.08.2014 (Verkehrsblatt 2014, Seite 634),
zuletzt geändert am 03.05.2021 (Verkehrsblatt 2021, Sei- (1) bis (2b) …
te 606) wird wie folgt geändert: (2c) Satz 1 bis 3 …
1. In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz 5 ein- 4
Für den Krankenversicherungsbeitrag im Sinne des Sat-
gefügt: zes 1 Buchstabe c) gilt der nach § 241 SGB V maßgebli-
„Die Vertretungsbefugnis der in § 2 Nr. 15 genannten che Beitragssatz.“
Stelle erstreckt sich auf alle Handlungen gemäß § 1,
soweit sie zur Ausführung der ihr übertragenen Auf- Artikel 2
gaben gehören.“
Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.
2. In § 3 Absatz 3 wird die Textstelle „8 bis 15“ durch die
Textstelle „8 bis 14“ ersetzt. Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen
Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.
Begründung:
Die Änderung des § 3 Absatz 2 ist eine notwendige Folge- gez. Robert Prill
änderung zur Aufnahme der „Autobahn GmbH des Bun- Vorsitzender der Vertreterversammlung
des“ in den Katalog der vertretungsbefugten Stellen. Die
Vertretungsbefugnis der „Autobahn GmbH des Bundes“
soll sich auf alle in § 1 genannten Handlungen, soweit sie (VkBl. 2021 S. 934)
zu den der Gesellschaft zur Ausführung übertragenen
Aufgaben gehören, erstrecken. Die erfolgte Änderung
vom 03.05.2021 in § 3 Absatz 3 war aufzuheben.
Nr. 182 Bekanntmachung des 91. Nachtrages
Bonn, den 04. Oktober 2021 zur Satzung der Deutschen
Z 25/2612.2/2 Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See – betreffend die Anlage 7 –
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
Im Auftrag schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.
Rainer Schunk Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-
rungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.
(VkBl. 2021 S. 934) (Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war
Nachtrag 85)
Artikel 1
Die Anlage zu § 61 Anm. 3 der Anlage 7 zur Satzung wird
wie folgt ergänzt:
Nr. 181 Bekanntmachung des 90. Nachtrages ab 01.04.2021
zur Satzung der Deutschen jährl. 22.768,08 € (1.897,34 €) Versicherte (voll)
Rentenversicherung Knappschaft- 22.184,28 € (1.848,69 €) Versicherte (gekürzt)
Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – 13.808,16 € (1.150,68 €) Witwen
Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
2.688,00 € (224,00 €) Halbwaisen
schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des
87. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Än- 4.479,96 € (373,33 €) Vollwaisen
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 935 Heft 19 – 2021
ab 01.04.2022 Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der DRV
jährl. 23.171,28 € (1.930,94 €) Versicherte (voll) KBS erhält folgende Fassung:
22.577,04 € (1.881,42 €) Versicherte (gekürzt)
„§ 184
14.050,08 € (1.170,84 €) Witwen
Zuwendungen
2.736,36 € (228,03 €) Halbwaisen
(1) bis (2) Satz 5 …
4.560,60 € (380,05 €) Vollwaisen 6
Für den Deckungsabschnitt vom 1. Januar 2022 bis
31. Dezember 2026 werden von den Beteiligten nach
Artikel 2 Abs. 1
Artikel 1 tritt zum 1. April 2021 in Kraft. im Jahr Zuwendungen in Höhe von
2022 bis 2026 je 4.540.000,00 €
Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen
Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung. erhoben.
7
Bei einer Anpassung des Umlagesatzes nach § 179
gez. Robert Prill
Abs. 1 Satz 2 sind auch die Zuwendungen neu zu berech-
Vorsitzender der Vertreterversammlung
nen.“
Artikel 2
(VkBl. 2021 S. 934)
Artikel 1 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Einstimmig beschlossen im Rahmen eines schriftlichen
Abstimmungsverfahrens der Vertreterversammlung.
gez. Robert Prill
Nr. 183 Bekanntmachung des 92. Nachtrages Vorsitzender der Vertreterversammlung
zur Satzung der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See – betreffend die Anlage 7 – (VkBl. 2021 S. 935)
Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
schaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 87.
Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert. Die Ände-
rungen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und
Bundesfernstraßen
digitale Infrastruktur am 31.08.2021 genehmigt.
(Letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war Nr. 184 Aktualisierung der Vergütungen
Nachtrag 85) für Leistungen der Bundesanstalt
für Straßenwesen (VL-BASt)
Artikel 1
Gültig ab 01.11.2011, in der Fassung vom 04.08.2021
1. § 181 Absatz 2 Buchst. b) wird aufgehoben und erhält
folgende Fassung: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat den eigenen
Leistungskatalog (VL-BASt) überarbeitet und aktualisiert.
Mit dem Schreiben vom 04.08.2021, AZ: StB16/7442.2/
„§ 181 3539754 hat das Bundesministerium für Verkehr und
Umlage, Eigenbeteiligung, Versorgungskonto I digitale Infrastruktur der Aktualisierung der Vergütungen
sowie Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren, für Leistungen der Bundesanstalt für Straßenwesen
Versorgungskonto II (VL-BASt) zugestimmt.
(1) bis (2a) … Die Fassung vom 18.11.2013, AZ: StB 10/7155.2/1/2102722
b) die Beteiligten nach § 140 Buchst. b, c, d und Abs. 2 wird hiermit außer Kraft gesetzt.
in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember Bundesanstalt für Straßenwesen
2001 9,40 v. H., vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezem-
ber 2006 8,84 v. H., vom 1. Januar 2007 bis 31. De- Anschrift: Bundesanstalt für Straßenwesen
zember 2011 11,02 v. H., vom 1. Januar 2012 bis Brüderstraße 53
31. Dezember 2016 11,97 v. H., vom 1. Januar 2017 51427 Bergisch Gladbach
bis 31. Dezember 2021 10,81 v. H. und ab 1. Janu- Telefon: 02204 43-0
ar 2022 10,65 v. H.
E-Mail: post@bast.de
(3) bis (14) …“
Zahlungen an: Bundeskasse Trier
2. § 184 Absatz 2 Satz 6 der Anlage 7 zur Satzung der Dasbachstraße 15
DRV KBS wird zu § 184 Absatz 2 Satz 7 und § 184 54292 Trier
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 19 – 2021 936 VkBl. Amtlicher Teil
Konto: Deutsche Bundesbank 2.3 Straßenbautechnik
Filiale Saarbrücken
DE81 5900 0000 0059 0010 20 2.3.1 Messungen von Oberflächeneigenschaften
BIC: MARKDEF1590 2.3.2 Asphalt/Bitumen
Bergisch Gladbach, den 04. August 2021 2.3.3 Gesteinskörnungen, Baustoffgemische
und Böden
Bundesanstalt für Straßenwesen 2.3.4 Chemie
Im Auftrag
Dr. Kirstine Lamers 3. Anerkennung von Prüfstellen
3.1 Straßenverkehrstechnik
Inhalt 3.2 Brücken- und Ingenieurbau
1. Übernahme von Leistungen 3.3 Dimensionierung und Straßenaufbau
2. Feste Vergütungssätze
1. Übernahme von Leistungen
3. Vergütung nach Stundensätzen
1.1 Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann
4. Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen gemäß Erlass des Bundesministers für Verkehr vom
5. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, Weitergabe 10.08.1967, ergänzt durch Erlass vom 27.11.1974,
nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit gegen Ver-
6. Haftung gütung Aufträge für Untersuchungen, Messungen
7. Gerichtsstand u. a. übernehmen.
1.2 Bei Leistungen für Dienststellen der unmittelba-
Anlage (Feste Vergütungssätze)
ren Bundesverwaltung kommt § 61 Bundeshaus-
1. Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen haltsordnung zur Anwendung.
1.1 Erstprüfungen und Eignungsprüfungen 1.3 Die Übernahme eines Auftrages wird dem Auf-
traggeber schriftlich bestätigt.
1.1.1 Fahrbahnmarkierungssysteme
Hierbei wird gegebenenfalls mitgeteilt, wie mit
1.1.2 Rückhaltesysteme nicht verwendeten bzw. bei der Prüfung nicht
1.1.3 Elemente der Arbeitsstellensicherung zerstörten Proben verfahren wird.
1.1.4 Reflektoren für Leitpfosten Soweit Art und Umfang der auszuführenden Leis-
tungen nicht eindeutig vereinbart werden können,
1.1.5 Retroreflektierende Verkehrszeichen/ wird das Ausmaß der Untersuchungen den fach-
retroreflektierende Folien lichen Erfordernissen entsprechend von der BASt
1.1.6 Signalgeber/Warnleuchten und Wechsel- festgelegt, sofern nicht etwas anderes mit dem
verkehrszeichen Auftraggeber vereinbart ist.
1.1.7 Markierungselemente 2. Feste Vergütungssätze
1.1.8 Verkehrserfassungsgeräte 2.1 Für bestimmte, häufiger wiederkehrende Leistun-
gen erhebt die BASt feste Vergütungssätze. Sie
1.1.9 Messsysteme zur Zustandserfassung von sind in der Anlage aufgeführt.
Fahrbahnoberflächen
2.2 Werden zusätzliche Reisekosten erforderlich, so
1.1.10 Kontrollprüfung ZEB werden diese gesondert ausgewiesen.
1.1.11 Sonstiges 2.3 Für alle sonstigen Leistungen gilt Abschnitt 3.
2. Andere Messungen und Prüfungen für Dritte 3. Vergütungen nach Stundensätzen
2.1 Straßenverkehrstechnik 3.1 Für Leistungen, die nicht nach festen Vergü-
2.2 Fahrzeugtechnik tungssätzen abgerechnet werden können, be-
rechnet die BASt ihre Selbstkosten über Perso-
2.2.1 Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige) nalkostensätze mit Sachkostenpauschale. Diese
2.2.2 Euro NCAP (Crashtests und Fußgänger- werden grundsätzlich nur für den Zeitaufwand in
tests) Rechnung gestellt, die das unmittelbar mit dem
Auftrag befasste Personal benötigt. Ist ein außer-
2.2.3 Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der gewöhnlicher Geräte- oder Materialeinsatz erfor-
Prüfkörper derlich, so wird dieser bei der Angebotserstellung
gesondert ausgewiesen.
2.2.4 Messaufnehmer-Kalibrierung
3.2 Stundensätze
2.2.5 Schlitten-/Rollwagenversuche
Beamte und Tarifbeschäftigte des
2.2.6 Komponententests
höheren Dienstes
2.2.7 Dummykalibrierung inkl. Kalibrierung Beamte/Tarifbeschäftigte der
Komponenten Bes.Gr. A 13h/E 13 und höher 110,00 Euro
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 937 Heft 19 – 2021
Beamte und Tarifbeschäftigte schlag in Höhe von 100 % der voraussichtlichen
des gehobenen Dienstes Kosten zu fordern.
Beamte der Bes.Gr. A 9 bis A 12
und Tarifbeschäftigte E 9 bis E 12 85,00 Euro 4.3 Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftrag-
geber mit dem Ergebnis eine Schlussrechnung.
Beamte und Tarifbeschäftigte des
mittleren/einfachen Dienstes bis 4.4 Die von der BASt angeforderten Voraus- und Ab-
A 9m, Tarifbeschäftigte bis E 8 70,00 Euro schlagszahlungen sind innerhalb von zwei Wo-
chen, die Schlusszahlungen innerhalb von 30 Ta-
3.3 Aufwendungen für Fahrzeuge gen nach Rechnungsdatum an die angegebene
Kasse zu leisten.
Kostensatz, je km ohne Fahrer für
4.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so
– PKW bis 2.500 cm³ 0,45 Euro
ist die BASt berechtigt, die gesetzlichen Ver-
– PKW über 2.500 cm³ 0,60 Euro zugszinsen nach BGB und den Ersatz des sons-
tigen nachweisbaren Verzugsschadens zu be-
Es gelten die jeweiligen Kilometersätze wie sie vom
rechnen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadt-
entwicklung (BMVBS) in der Kostenerstattungs- 4.6 Bankgebühren und sonstige Gebühren im Zah-
vorschrift (KEV/WSV) bekannt gegeben werden. lungsverkehr gehen zulasten des Auftraggebers.
LKW, Messbusse, Sonderfahrzeuge etc. 5. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen,
Preise werden auf Anforderung mitgeteilt. Weitergabe
3.4 Aufwendungen für Reisen Veröffentlichungen, Vervielfältigungen von Ergebnis-
sen (Untersuchungsberichte, Prüfvermerke, Prü-
Zusätzlich zu den Kosten gemäß den Abschnitten
fungsbefunde, Gutachten etc.) zu Werbezwecken
3.1 bis 3.3 werden die Reisekosten gemäß dem
und anderen Verwendungen, auch durch Dritte, be-
Bundesreisekostengesetz in Rechnung gestellt.
dürfen der Zustimmung der BASt. Die Weitergabe
3.5 Großversuchsanlagen des Originals und der mit Zustimmung der BASt ge-
fertigten Vervielfältigungen soll in vollständiger Form,
Für die Nutzung folgender Großversuchsanlagen nicht auszugsweise erfolgen. Auf Verlangen der BASt
werden nachstehende Pauschalen pro Nutzungs- muss der Auftraggeber die Stellen benennen, die das
tag berechnet: Original zur Vervielfältigung erhalten haben.
Fahrzeugtechnische Versuchs-
6. Haftung
anlage/Freifläche (FTVA) 700,00 Euro
Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Vor-
Prüfstand Fahrzeug,
schriften. Weitere Ansprüche, z. B. vertragliche Scha-
Fahrbahn (PFF) 2.000,00 Euro
densersatzansprüche und Ansprüche aus delikti-
4. Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen scher Haftung sind ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für die Ansprüche aus Schäden außer-
4.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und halb der vertraglichen Leistung sowie für einen An-
verstehen sich ggf. zuzüglich der gesetzlichen spruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Der Haf-
Mehrwertsteuer. tungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben,
4.2 Für Untersuchungen größeren Umfangs und län- Körper und Gesundheit sowie für sonstige Schäden,
gerer Laufzeit ist der BASt eine Vorauszahlung zu die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
leisten. Sie beträgt im Regelfall 30 % der voraus- Pflichtverletzung der BASt oder deren Erfüllungsge-
sichtlichen Gesamtkosten. Bei solchen Untersu- hilfen beruhen.
chungen kann die BASt ferner in angemessenen 7. Gerichtsstand
Zeitabständen Abschlagszahlungen fordern. In
Einzelfällen behält sich die BASt vor, einen Ab- Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.
Anlage: Feste Vergütungssätze
Für die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet
Kenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro
1. Erstprüfungen, Überwachungen, Zertifizierungen
1.1. Erstprüfungen und Eignungsprüfungen
1.1.1. Fahrbahnmarkierungssysteme
1.1.1.1 Eignungsprüfung von Markierungssystemen auf der Rundlaufprüfanlage, einschl. der
Prüfung der verkehrstechnischen Eigenschaften vor, während und nach der Belastungs-
prüfung, inkl. der Applikationskosten
Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von
Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 19 – 2021 938 VkBl. Amtlicher Teil
Kenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro
1.1.1.2 Chemische Prüfungen
Preise werden gemäß den Vertragsbedingungen der BASt für die Eignungsprüfungen von
Markierungssystemen berechnet; abrufbar auf der Homepage der BASt: http://www.bast.de
Pos.
1 Erst-/Eignungsprüfung von Fahrbahnmarkierungssystemen *)
2 Mustergleichheitsprüfung von Straßenmarkierungssystemen *)
3 Glasperlenanteil im Premixsystem (Camsizer) 80,00 €
4 Nachstreumittelanalyse (Korngrößen, Mischungsverhältnis) (Camsizer) 150,00 €
5 Erweichungspunkt nach Wilhelmi (DIN EN 1871) 90,00 €
6 Eindrucktest (DIN EN 1871) 180,00 €
7 Titandioxidgehalt (EDX) *)
1.1.2. Rückhaltesysteme
1.1.2.1 Begutachtung eines Prüfberichtes an einer transportablen Schutzeinrichtung nach TL-
transportable Schutzeinrichtungen 97 3.280,00 €
jeder weitere Prüfbericht des gleichen Prüfinstitutes am identischen System bei gleich-
zeitiger Einreichung (z. B. TB 41 für Aufhaltestufe T3 ergänzend zu TB 21 (T1)) 820,00 €
1.1.2.2 Begutachtung eines Prüfberichtes zur Bestimmung der Kipplänge (KLB) nach TL-trans-
portable Schutzeinrichtungen 97 und ARS 5/99 1.350,00 €
1.1.2.3. Begutachtung von Übergangskonstruktionen nach Abschnitt 4 der TLP ÜK 2017:
a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer Übergangskonstruktion 2.525,00 €
b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer Übergangskons-
truktion 4.110,00 €
1.1.2.4. Begutachtung von Übergangselementen:
a) Begutachtung eines Übergangselements nach 3.2 der TLP ÜK 2017 510,00 €
b) Begutachtung eines Übergangselements nach 4.1 (4) der TLP ÜK 2017 840,00 €
1.1.2.5. Bestimmung von Anprallpunkten an einer Übergangskonstruktion nach 4.1 (3) der TLP
ÜK 2017:
a) Bestimmung eines einzelnen Anprallpunktes 510,00 €
b) Bestimmung der Anprallpunkte für eine Aufhaltestufe 840,00 €
1.1.2.6. Begutachtung von Modifikationen geprüfter Übergangskonstruktionen nach Abschnitt
4.3 der TLP ÜK 2017 *)
1.1.2.7. Begutachtung von Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK) nach TK FRS, Anhang 5:
a) Begutachtung eines Prüfberichtes an einer AEK 2.840,00 €
b) Begutachtung von zwei Prüfberichten am identischen System einer AEK 4.570,00 €
c) Begutachtung von drei Prüfberichten am identischen System einer AEK 6.070,00 €
d) Begutachtung von vier Prüfberichten am identischen System einer AEK 7.420,00 €
1.1.2.8 Begutachtung von Modifikationen geprüfter AEK nach TK FRS, Anhang 5 *)
1.1.2.9 Anerkennung einer Betonschutzwand in Ortbetonbauweise nach VGVF BSW O 2013 *)
1.1.2.10 Registrierung der jährlichen Überwachung eines Herstellungsbetriebes im Rahmen des
VGVF BSW O 2013 540,00 €
1.1.3. Elemente der Arbeitsstellensicherung
1.1.3.1 Eignungsprüfung von Leitschwellen *)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 939 Heft 19 – 2021
Kenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro
1.1.3.2 Eignungsprüfung von Leitborden *)
1.1.3.3 Eignungsprüfung von Leitbaken 10.300,00 €
1.1.3.4 Eignungsprüfung von Leitkegeln
gemäß TL-Leitkegel 94 5.600,00 €
gemäß TL-Leitkegel 94 und unter Berücksichtigung von DIN EN 13422 5.950,00 €
1.1.3.5 Eignungsprüfung von Transportablen Warnschwellen (inkl. 1.1.3.6) 5.200,00 €
1.1.3.6 Eignungsprüfung von Reflektoren für Warnschwellen
für eine Einbaulage 2.200,00 €
jede weitere Einbaulage 1.250,00 €
1.1.3.7 Eignungsprüfung von Reflektoren für bauliche Leitelemente bzw. transportable Schutz-
einrichtungen
für eine Einbaulage 2.200,00 €
jede weitere Einbaulage 850,00 €
1.1.3.8. Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien zur Verwendung auf Leitbaken nach DIN 67520
und DIN 6171
eine Verarbeitungsrichtung 1.500,00 €
jede weitere Verarbeitungsrichtung 750,00 €
1.1.4. Reflektoren für Leitpfosten
1.1.4.1 Erstprüfung von Reflektoren für Leitpfosten nach DIN EN 12899-3 *)
1.1.5. Retroreflektierenden Verkehrszeichen/retroreflektierende Folien
1.1.5.1 Erstprüfung von retroreflektierenden Signalbildmaterial nach DIN EN 12899-1 bzw. EDA
120001-0106 *)
1.1.5.2 Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien nach DIN 67520 und DIN 6171
eine Verarbeitungsrichtung 1.500,00 €
jede weitere Verarbeitungsrichtung 750,00 €
1.1.5.3 Lichttechnische Prüfung von Reflexfolien zur Kennzeichnung von Containern und Wech-
selbehältern nach DIN 67520 und DIN 6171
eine Verarbeitungsrichtung 1.500,00 €
jede weitere Verarbeitungsrichtung 750,00 €
1.1.6. Signalgeber/Warnleuchten und Wechselverkehrszeichen
1.1.6.1 Erstprüfung von Signalgebern nach DIN EN 12368 *)
1.1.6.2 Erstprüfung von Warnleuchten nach DIN EN 12352 *)
1.1.6.3 Erstprüfung von Warnleuchten nach TL Warnleuchten 90 *)
1.1.6.4 Erstprüfung von Warnleuchten nach TL Warnleuchten 90 und in Anlehnung an DIN EN
12352 (Tabelle 1) *)
1.1.6.5 Lichttechnische Prüfung von ortsfesten Wechselverkehrszeichen nach DIN EN 12699 *)
1.1.6.6 Freigabeprüfung von ortsfesten Wechselverkehrszeichen für den Einsatz an Bundesfern-
straßen gemäß RWVZ und in Anlehnung an DIN EN 12966 6.400,00 €
1.1.6.7 Lichttechnische Prüfung von Wechselverkehrszeichen für Fahrzeuge zur Schwertrans-
portbegleitung nach Merkblatt 2015 und in Anlehnung an der DIN EN 12966 3.900,00 €
1.1.6.8 Lichttechnische Prüfung von Tafeln mit lichttechnischen Informationsteil nach M TI *)
1.1.7. Markierungselemente
1.1.7.1 Lichttechnische Prüfung von Markierungsknöpfen gemäß EN 1463-1 *)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 19 – 2021 940 VkBl. Amtlicher Teil
Kenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro
1.1.7.2 Lichttechnische Prüfung von Markierungsleuchtknöpfen nach ARS 36/2001 *)
1.1.7.3 Lichttechnische Prüfung von Markierungselementen nach RABt 2006 2.400,00 €
1.1.8. Verkehrserfassungsgeräte
1.1.8.1 Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten gemäß Technischen Lieferbedingungen
für Streckenstationen (TLS) *)
1.1.9. Messsysteme zur Zustandserfassung von Fahrbahnoberflächen
1.1.9.1 Zeitbefristete Betriebszulassung
Pos.
1 TP1a 1.485 €
2 TP1b 1.710 €
3 TP2 4.325 €
4 TP3 2.500 €
1.1.9.2 Fremdüberwachung eines Griffigkeitsmesssystems, SKM 755,00 €
1.1.10. Kontrollprüfung ZEB
1.1.10.1 TP 1a: 2.990,00 €
1.1.10.2 TP 1b: 2.990,00 €
1.1.10.3 TP 2: 5.645,00 €
1.1.10.4 TP 3: 5.815,00 €
1.1.11. Sonstiges
1.1.11.1 Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für feste Taustoffe 3.050,00 €
1.1.11.2 Tauleistungsprüfung nach Inzeller Eisplattenverfahren für flüssige Taustoffe 2.280,00 €
Anlage: Feste Vergütungssätze
Für die mit *) bezeichneten Leistungen werden die Selbstkosten gemäß Abschnitt 3. berechnet
Kenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro
2. Andere Messungen und Prüfungen für Dritte
2.1. Straßenverkehrstechnik
2.1.1 Prüfung von Sensoren für Straßenwetterstationen und Umfelddaten *)
2.1.2 Testmessung Verkehrserfassungsgeräte im Testfeld A4 *)
2.2. Fahrzeugtechnik
Für nachfolgend aufgeführte Leistungen aus dem Bereich der Fahrzeugtechnik werden
auf Anfrage individuelle Angebote erstellt. Standardisierte Leistungen mit ähnlichen Ab-
läufen (z. B. Fußgängertests nach Euro NCAP, Euro NCAP-Crashversuche, Dummy- und
Sensorkalibrierungen) werden entsprechend gesonderter Preislisten in Rechnung ge-
stellt; hierauf basierende Angebote können bei der Bundesanstalt angefordert werden.
2.2.1. Crashtests (Frontal, Seite, Sonstige)
2.2.2. Euro NCAP (Crashtests u. Fußgängertests)
2.2.3. Fußgängertests, inkl. Kalibrierung der Prüfkörper
2.2.4. Messaufnehmer-Kalibrierung
2.2.5. Schlitten-/Rollwagenversuche
2.2.6. Komponententests
2.2.7. Dummykalibrierung inkl. Kal. Komponenten
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 941 Heft 19 – 2021
Kenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro
2.3. Straßenbautechnik
2.3.1. Messungen von Oberflächeneigenschaften
2.3.1.1 Texturmessung
Pos.
1 Stationäres Messsystem für 3-dimensionale Messung im Mikro- und Makrotextur-
bereich 3dT-MM 165,00 €
2 Messung (Preis je Messstunde im Labor und in situ inkl. Wartung und Betriebs-
mittel) 165,00 €/Std.
3 Standardauswertung (für bis zu 10 Messungen inkl. Auswerteprotokoll je Messung)
700,00 €
4 Auswertung von jeder weiteren Messung (inkl. Auswerteprotokoll) 70,00 €/Messung
5 Erstellung eines Mess- und Auswerteberichtes 680,00 €
der Auswerteaufwand für die weiteren Messstunden wird unter Berücksichtigung der
Anzahl der durchgeführten Einzelmessungen kalkuliert
Aufwendungen für den Transport und sonstige Reisekosten werden gemäß Abschnitt 3
separat in Rechnung gestellt
2.3.2. Asphalt/Bitumen
2.3.2.1 Asphaltengehalt 50,00 €
2.3.2.2 Asphaltenstatus 170,00 €
2.3.2.3 SARA – Analyse (Glassäulenchromatographie) 200,00 €
2.3.2.4 Erweichungspunkt Ring und Kugel (DIN EN 1427) 55,00 €
2.3.2.5 Nadelpenetration (DIN EN 1426) 90,00 €
2.3.2.6 BBR-Messung Tieftemperatureigenschaften – Bending Beam Rheometer (DIN EN 14771) 200,00 €
2.3.2.7 DSR-Messungen – Verformungseigenschaften – Dynamisches Scherrheometer
(DIN EN 14770, AL FGSV) 200,00 €
2.3.2.8 Kraftduktilometrische Messung (DIN EN 13589) 65,00 €
2.3.2.9 Fraass – Brechpunkt nach Fraaß (DIN EN 12593) 85,00 €
2.3.2.10 RTFOT – Kurzzeitalterung (RTFOT nach DIN EN 12607-1) 200,00 €
2.3.2.11 PAV – Beschleunigte Langzeit-Alterung (DIN EN 14769) 300,00 €
2.3.2.12 Heißextraktion einer Asphaltprobe (Soxhlet) 150,00 €
2.3.2.13 Elementanalyse von Bitumen inkl. Aufschluss (ICP-OES) 180,00 €
2.3.2.14 Infrarotspektrometrische Analyse (ATR-Technik) 80,00 €
2.3.2.15 Säurezahl bzw. Säuregehalt (titrimetrisch) 65,00 €
2.3.2.16 Calciumhydroxidgehalt in Füller (titrimetrisch) 70,00 €
2.3.2.17 Schwefelgehalt in Bitumen (EDX) 40,00 €
2.3.2.18 Flammpunkt im offenen Tiegel nach Cleveland (DIN EN ISO 2592) 80,00 €
2.3.3. Gesteinskörnungen, Baustoffgemische
Pos.
1 DIN EN 1097-6 Rohdichte 165,83 €
2 DIN EN 1097-6 Wasseraufnahme 124,67 €
3 DIN EN 1097-3 Schüttdichte 136,67 €
4 DIN EN 933-1 Trockensiebung, je Sieb 25,67 €
5 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, trocken 191,67 €
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 19 – 2021 942 VkBl. Amtlicher Teil
Kenn-Nr. Art der Leistung Preis in Euro
6 DIN EN 933-1 Nasssiebung, je Sieb 33,83 €
7 DIN EN 933-1 Siebung von Baustoffgemischen, nass 289,92 €
8 DIN EN 933-1 Gehalt an Feinanteilen 180,67 €
9 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI), je Sieb 25,00 €
10 DIN EN 933-3 Kornform, Plattigkeitskennzahl (FI) von Baustoffgemischen 209,17 €
11 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI), je Sieb 31,42 €
12 DIN EN 933-4 Kornform, Kornformkennzahl (SI) von Baustoffgemischen 238,33 €
13 DIN EN 1097-2 Los Angeles-Koeffizient (LA) 232,50 €
14 DIN EN 1097-2 Schlagzertrümmerungswert (SZ) 267,50 €
15 DIN 52115-2 Schlagversuch an Schotter (SD 10) 183,33 €
16 DIN EN 1097-8 Widerstand gegen Polieren (PSV) 876,67 €
17 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frostbeanspruchung 345,83 €
18 DIN EN 1367-1 Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung 397,08 €
19 DIN EN 1367-2 Widerstand gegen Magnesiumsulfat-Beanspruchung 315,42 €
20 DIN EN 1367-5 Widerstand gegen Hitzebeanspruchung 255,83 €
21 DIN EN 1744-1 Gehalt an groben organischen Verunreinigungen 108,42 €
22 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (B) 635,00 €
23 DIN EN 13286-2 Proctorversuch Topf (C) 798,33 €
24 DIN EN ISO 17892-11 Wasserdurchlässigkeit 369,17 €
25 TP Gestein-StB, Teil 5.4.2 oder DIN EN 12697-49 Polierwert nach Wehner/Schulze
(PWS) oder (FAP)
Vor- und Nachbereitung, pauschal 124,16 €
Anzahl der Probekörper, je Probekörper 46,67 €
Anzahl der Messzyklen, je Messzyklus 105,00 €
Weitere Prüfungen nach TP Gestein-StB auf Anfrage nach Aufwand
2.3.4. Chemie
2.3.4.1 Aufschluss (Flußsäure, Mikrowelle, Säuren, Königswasser) 50,00 €
2.3.4.2 Elementanalyse z. B. Pb, Cd, (o.PV)³) (AAS) 50,00 €
2.3.4.3 Elementanalyse, je Element (o.PV)³) (ICP-OES) 25,00 €
2.3.4.4 Hüttensandbestimmung ²)
2.3.4.5 Na2O-Äquivalent von Zement 90,00 €
2.3.4.6 Chlorid nach Heißwasserextraktion (potentiometrisch) 40,00 €
2.3.4.7 Glühverlust/Trockenrückstand je Parameter 30,00 €
2.3.4.8 Säurelöslicher Sulfatgehalt sowie Gehalt an Gesamtschwefel (gemäß DIN EN 1744-1) 120,00 €
2.3.4.9 Sulfatbestimmung (gravimetrisch) 65,00 €
2.3.4.10 Dichtebestimmung 50,00 €
2.3.4.11 DSC – Untersuchung (z. B. Bitumen, Geotextilien) 160,00 €
2.3.4.12 Gaschromatografische Analyse ²)
2.3.4.13 Infrarotspektroskopische Analyse (KBR) 130,00 €
2.3.4.14 Thermogravimetrische Analyse (TGA) 160,00 €
2.3.4.15 Mikroskopische Untersuchung mit Bildauswertung 60,00 €
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil