VkBl Nr. 7 1962
Verkehrsblatt Nr. 7 1962
VkBI AmtlicMer Teil 19! Heft 7 — 1962
a) der Molkereigenossensdiaft Altstadt vom 15. 9. 1961,
b) des Wasserverbandes Altstadt-Mauern vom 12. 9. 1961,
c) des Landesamts für Landsdiaftspflege und Denkmalsdiutz vom 20. 9. 1961,
d) der Gemeinde Oberdorf vom 16. 9. 1961 und der Gemeinde Altmühl vom 18, 9. 1961.
2. Nachstehende Einwendungen werden zurückgewiesen?
a) c) e)
b) d) — f)
IV.Nach § 80 Abs. 2 VwGO wird die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet.
y. Gebührenentscheidung (soweit nach Landesrecht erforderlich).
2|| ij Begrttndungs
1. Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 FStrG sind die unter I genannten Unterlagen dem Regierungspräsidenten in Han
nover als höherer Verwaltungsbehörde zur Stellungnahme zugeleitet und nach den vorliegenden Beschei
nigungen in den Gemeinden Oberdorf und Altstadt in der Zeit vom 26. 8. — 23. 9. 1961 zu jedermanns
Einsicht ausgelegt worden. Zeit und Ort der Auslegung sind durch ortsüblichen Aushang während der
selben Zeit öffentlich bekannt gemacht worden. Außerdem sind die Planunterlagen der Bundesbahndirektion
Hannover, der Oberpostdirektion Hannover, dem Wasserwirtschaftsamt Neustadt, dem Landkreis Neustadt
und der Plan über die Verkehrsumleitungen mit dem Erläuterungsbericht (Unterlagen Nr. 1 und 11) den
Gemeinden Oberdorf und Altmühl zur Stellungnahme zugeleitet worden. In der Bekanntmachung ist ferner
diejenige Stelle bezeichnet worden, bei der Einwendungen gegen den Plan schriftlich einzulegen oder
mündlidi zu Protokoll zu geben waren.
2. Während der Auslegung sind Einwendungen erhoben worden, die mit den Beteiligten am 25. 10. 1961 in
Oberdorf und am 28. 10. 1961 in Altstadt erörtert worden sind, vgl. Niederschriften vom 26. 10. und 4. 11.
1961. Im Anhörungstermin konnten die Einwendungen nur z. T. ausgeräumt werden.
Zu II und III Nr. U
Die Einwendungen sind begründet. Die Auflagen waren daher festzusetzen. Das Straßenbauamt Neustadt hat
im Erörterungstermin den Forderungen nicht widersprochen. Von einer Planänderung durch Rot- oder Blau
eintragungen wurde jedoch abgesehen.
Zu III Nr. 2:
Zu a) bis d)
Die-Beteiligten haben in ihren Emwendungen lediglich Entschädigungsfragen aufgeworfen, über die in dem
Planfeststellungsverfahren, das nur die öffentlich-rechtlichen Beziehungen regelt, nicht entschieden werden
kann. Die Einwendungen sind daher unzulässig. Die Beteiligten müssen sich wegen ihrer Entschädigungsfor
derungen zunächst mit dem Bauherrn, der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten
durch das Straßenbauamt Neustadt, auseinandersetzen. Wird hierbei eine Einigung nicht erzielt, so wird über
die Entschädigungsforderungen für die in Anspruch genommenen Grundstücksflächen im Enteignungsverfahren
entschieden. Für die übrigen Entschädigungsforderungen steht den Beteiligten der ordentliche Rechtsweg offen.
Zu e)?
Die Einwendung des Landwirts Johann Maier, Altstadt, Postgasse 32, bezieht sich nicht auf den Bauabschnitt,
über den in diesem Planfeststellungsverfahren entschieden wird, sondern auf den für später in Aussicht ge
nommenen Ausbau der Bundesstraße 30 im Anschluß an die Umgehungsstraße. Diese Einwendung ist daher
unbegründet.
Zu i)t
Einwendungen gegen den Plan sind spätestens bis zur Beendigung des Erörterungstermins zu erheben. Dieser
hat in Altstadt am 28. 10. 1961 stattgefunden. Die Einwendung des Tankstelleninhabers Fritz Wagner ist (lt.
Poststempel) erst am 30. 10. 1961 zur Post gegeben worden und beim Regierungspräsidenten in Hannover am
2. 11. 1961 eingegangen. Sie ist daher verspätet eingebracht worden und war zurückzuweisen. Im übrigen be
zieht sich die Einwendung ebenfalls auf Entschädigungsforderungen und hätte daher auch ohne Rücksicht auf
das verspätete Vorbringen als unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
Zu IV;
Der Bau der Umgehungsstraße ist zur Entlastung der schmalen, unübersichtlichen und kurvenreichen Orts
durchfahrt von Altstadt dringend erforderlich. Die Öffentlichkeit und die beteiligten Behörden und Verbände
sowie die Gemeinde Altstadt haben den Bau der Ortsumgehung wiederholt nachdrücklich gefordert.. Im Laufe
der letzten Jahre sind mehrmals Unglücksfälle, darunter auch solche mit Personenschaden, vorgekommen. Die
Mittel zum Baubeginn stehen bereit, so daß die Bauarbeiten unverzüglich begonnen werden können. Durch
das Einspruchs- und Anfechtungsverfahren würde die Bauinangriffnahme auf Monate hinaus verzögert werden.
Es wäre dann nicht damit zu rechnen, daß der Bau in diesem Jahr noch abgeschlossen werden kann. Darin
liegt eine so schwere Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen und der Interessen der Anlieger
in der Ortsdurchfahrt Altstadt, daß die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses
auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes gerechtfertigt ist.
Zu V;
Nach Landesrecht.
Reditsinittelbelehrung
(Nach Landesrecht).
Hinweis
Die unter I genannten Planunterlagen können bei ....... (Straßenbaubehörde) ........ eingesehen werden.
Sie werden auch in den Gemeinden nach ortsüblicher Bekanntmachung kurzfristig ausgelegt werden.
Die Auslegung hat keinen Einfluß auf den Lauf der Rechtsmittelfrist.
Ver^eichnii Muster 2 X
0)
(Zu Nr. 35 b)
der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen
(Bauwerksverzeidints)
i ■ •
a) bisheriger
km b) künftiger Bemer
Lfd, Vorgesehene Regelung
i (Strecke oder Achsen- Bezeichnung Eigentümer oder kungen
Nr,
• Schnittpunkt) Unterhaltungspflich
tiger
1 1 . 2 1 3 1 4 1 , , 5 1 6
90,814 Überführung der a) und b) Auf Grund der Anordnung der BMV vom 8. 6, 1961 Az. Z7-43
Eisenbahnlinie Deutsche Bundesbahn wird das alte Bauwerk abgebrochen und an derselben Stelle ein
Altstadt=Neustadt neues Bauwerk mit einer dem neuen Straßenquerschnitt ent
sprechenden lichten Weite errichtet. Die Kosten des Abbruchs
und des Neubaues trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bun
desstraßenverwaltung) auf Grund der Vereinbarung mit der
Deutschen Bundesbahn vom 10. 1. und 14. 2. 1957. Die Unter
haltung des neuen Bauwerks übernimmt nach derselben Ver
einbarung die Deutsche Bundesbahn.
91,020 Einmündung der a) und b) Die Einmündung wird zur Anpassung an die veränderte Lage
L.II.O. 7 Landkreis Neustadt der Bundesstraße entsprechend dem Lageplan Teil 1 etwa um
und Bundesrepublik 50 m nach Osten verschoben und als Trichtermündung mit
Deutschland (Bundes einer Verkehrsinsel ausgebildet. Die Kosten der Änderung der
straßenverwaltung) Einmündung trägt nach § 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik
Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Die Unterhaltung der neuen Einmündung bestimmt sich nach
§ 13 FStrG und der Verordnung über Kreuzungsanlagen im
Zuge von Bundesfernstraßen vom 26. 6. 1957 (BGBl I, 659).
91,105 Kreuzung der B 30 a) und b) Die vorhandene Ummantelung der Rohrleitung für die Abwäs
durch eine Abwasser- Chem. Fabrik Altstadt ser der chem. Fabrik im Bereich des bisherigen Straßenkörpers
leitung der Chem. AG. wird innerhalb der beiderseitigen Verbreiterung der Bundes
Fabrik Altstadt AG. straße verlängert. Die Kosten trägt auf Grund der Vereinbarung
vom 8. 9. 1932 die Chem. Fabrik Altstadt AG; sie hat auch
die zusätzliche Ummantelung zu unterhalten.
90,500 - Fernsprechlängs» a) und b) Die Fernsprechleitung wird in das neue Bankett am nördlichen
91,200 leitung im nÖrd= Deutsche Bundespost Straßenrand verlegt. Die Kosten trägt gemäß § 3 Abs. 1 des
liehen Bankett Telegrafen-Wegegesetzes vom 18. 12. 1899 (RGBl. S. 705) die
Deutsche Bundespost.
90,500 — Zufahrten zu den a) und b) Die vorhandenen Zufahrten müssen wegen der Verbreiterung
91,200 Anliegergrund die Anlieger (laut der Bundesstraße beseitigt werden. An Stelle der Zufahrten >
stücken FlNr. 2031, Grundstücksverzeich zu den Grundstücken FlNr. 2031 — 2042 wird ein privater B
2047, 2052, 2063 = nis) Wirtschaftsweg entlang der Bundesstraße angelegt und an diese
2081, 2083 bei km 90,732 angeschlossen. Die übrigen Zufahrten werden
n
etwa an der alten Stelle wieder hergestellt. Die Bundesrepublik er
Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) übernimmt nach § 8 (D
Abs. 4a FStrG die Kosten der Herstellung des privaten Wirt
schaftsweges und der Wiederherstellung der Zufahrten im bis
herigen Umfang, Die Unterhaltung der Zufahrten und des Wirt CD
schaftsweges obliegt den Anliegern.
<
a) bisheriger
b) künftiger w
km
Lfd, Bemer
(Strecke oder Achsen Bezeichnung Eigentümer oder Vorgesehene Regelung
Nr, kungen >
schnittpunkt) Unterhaltungspflich
3-
tiger
2 i1 ■ 3 1 ^ ■ . 4 1i 5 1 6 o
1 1
91,200 Einmündung der a) - Die Kosten der neuen Einmündung trägt gemäß § 12 Abs, 1
•=<
neuen Umgehungs b) Bundesrepublik FStrG die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwal
straße in die bisherige Deutschland (Bundes tung). Die Unterhaltung bestimmt sich nach § 13 FStrG und der H
Bundesstraße 30 straßenverwaltung) VO über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen
und nach Abstufung vom 26. 6. 1957 (BGBL I, 659).
der bisherigen Bun
desstraße deren künf
tiger Baulastträger
91,420 Verlegung und Badibett: Das Bachbett wird entsprechend dem Lageplan Teil II auf die
überbrückung des a) und b) neue Linienführung verlegt, das alte Badibett zugesdiüttet. Es
Seebachs Wasserverband Alt wird ein Gewölbedurchlaß mit einer liditen Weite von 3 m
stadt-Mauern errichtet. Die Kosten der Bachverlegung und des Durchlasses
Durchlaß: trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwal
a) — tung). Der Durchlaß ist von der Bundesrepublik Deutschland zu
b) Bundesrepublik unterhalten. Die Unterhaltung des neuen Bachbettes obliegt
Deutschland (Bundes dem Wasserverband.
straßenverwaltung)
&2,425 Unterführung des Ortsweg: Der Ortsweg wird in der bisherigen Trasse abgesenkt und mit
Ortsweges FlNr. 120 a) und b) Hilfe eines Plattendurchlasses unter der Umgehungsstraße hin
Gemeinde Altstadt durchgeführt. Die Kosten der Absenkung und des Durdilasses
Durchlaß; trägt gem. § 12 Abs. 1 FStrG der Bund, ebenso die Unterhal
a) »= tung des Durchlasses. Die Gemeinde Altstadt behält auf Grund
b) Bundesrepublik der Überweisungsvereinbarung vom 5. 11./lO. 12. 1961 die Un
Deutschland (Bundes terhaltung des Ortsweges einschließlich der neu entstandenen
straßenverwaltung) Wegeböschungen.
92,535 Ortsweg FlNr. 121 a) und b) Der Ortsweg wird an die Bundesstraße nicht angeschlossen. Er
Gemeinde Altstadt wird an der Südseite der Umgehungsstraße parallel zu dieser
bis zum Anschluß an den Ortsweg PlNr. 120 verlängert. An
der Nordseite der Umgehungsstraße endet der Ortsweg
PlNr. 121 an der Böschung der Bundesstraße, Die Kosten der
Verlängerung trägt der Bund. Die Unterhaltung der Verlänge
rungsstrecke übernimmt auf Grund der Überweisungsverein
barung vom 5. II./IO, 12. 1961 die Gemeinde Altstadt.
10 92,600 Grundstück FlNr. 3105 a) Johann Weber, Alt Das Grundstück dient als Entnahraestelle für die Dammschüt
stadt, Am Bach 17 tung auf der Umgehungsstraße. Das Grundstück wird durch die
b) Bundesrepublik Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erwor
Deutschland (Bun ben,
desstraßenverwal
tung)
X
(D
a) bisheriger
km b) künftiger Bemer
Lfd,
(Strecke oder Achsen- Be2eidinung Eigentümer oder Vorgesehene Regelung kungen
Nr,
sdinittpunkt) UnterhaltungspflicJi-
tiger
S
n 92,650 Unterführung der Viehtrift; a) und b) Zur Unterführung der Viehtrift unter der Umgehungsstraße
privaten Viehtrift Interessentengemein wird ein Plattendurchlaß mit einer lichten Weite von 3,50 m
Grundstück FlNr. 2982 schaft Altstadt-Mauern gebaut, Bau und Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik
Durchlaß; Deutsdiland,
a)
b) Bundesrepublik
Deutschland (Bun
desstraßenverwal
tung)
12 92,535 Durchlässe a) — Zur Gewährleistung der Vorflut in den Entwässerungsgräben,
92,655 b) Bundesrepublik die an diesen Stellen von der Umgehungsstraße durchschnit
93,378 Deutschland (Bun ten werden, wird im Straßenkörper je ein Rohrdurchlaß mit
93,625 desstraßenverwal einem Durchmesser von 60 cm eingebaut. Die Kosten des Baues
tung) und der Unterhaltung der Durchlässe einschließlich ihrer Rei
nigung übernimmt die Bundesrepublik Deutschland (Bundes
straßenverwaltung).
13 93,200- Zufahrten Die Anliegergrundstücke erhalten keine Zufahrten zur Umge
93,750 hungsstraße,
14 93,750 Einmündung der wie Nr, 6 wie Nr,6
neuen Umgehungs
straße in die
bisherige Bun
desstraße 30
Aufgestellt;
Neustadt, den 25, Juli 1961
Straßenbauamt
gez.; Unterschrift
Pf
&
>
B
n
55-
Vk.BI A.mtlicher Teil 195 Heft 7 — 1962
Muster 3
(Gmndstücksverzeidinis)
Straßenbauamt Neustadt (Zu Nr. 35 b)
Blatt 1. Kopfbogen
Grundstücksverzeidinis
für den Ausbau der Bundesstraße 30 und den
Bau der Ortsumgehung Altstadt.
Teil I
Gemarkung Oberdorf
(km 90,500 -- 91,060) i
Anmerkung;
Außer den entsprechend den Lageplänen für die baulichen Anlagen benötigten Grundstücksflächen wird noch
ein Sicherheitsstreifen von durchschnittlich ... m zum Schütze der Straße in Anspruch genommen. Die Flächen-1
angaben sind vorbehaltlich des Ergebnisses der Fortführungsmessung ermittelt worden.
Die für die Nutzungsart verwendeten Abkürzungen bedeuten: ..
A. Adcerland Wa Wald
G. Gartenland Wi Wiese
Gb Gebäudefläche Ws Wasser
Hf Hoffläche ,
Blatt 2 ff. Verzeichnis
Spalte i: Lfd. Nr.
ß, 2; km
„ 3: Name, Vorname, Wohnort des Eigentümers
„ 4; Grundbuch von ... ... Bd El. ......
„ 5: Nr. der Flur und des Flurstücks ......
„ 6: Nutzungsart
„ 7: Flächeninhalt ha, a, qm
8; Größe der a) zu erwerbenden
b) dauernd zu beschränkenden Flächen
in ha, a, qm (z. B. Dienstbarkeiten)
„ 9; Größe der vorübergehend in Anspruch zu nehmenden Flächen und deren Verwendungszweck
(Lagerung von Aushub usw.)
„ 10: Bemerkungen.
Aufgestellt: Neustadt, den 30. Juli 1961 Straßenbauamt
gez.; Unterschrift
Muster 4
(Zu Nr. 4 a)
Bauerlaubnis
Betreff: - (Bauvorhaben)
Durch das obige Bauvorhaben werden
ca cpn / Teile des Grundstücks FlNr
ca qm / Teile des Grundstücks FlNr.
ca qm / Teile des Grundstücks FlNr
beansprucht.
Der/die unterzeichneten Eigentümer/in erteilt/erteilen hiermit dem Träger der Straßenbauläst die Erlaubnis, den
Bau auf den vorbezeichneten Grundstücken/Grundstücksteilen auszuführen und diese für die Straße in Besitz
zu nehmen. Der Bau wird voraussichtlich am begannen. ;
Die Regelung des Grunderwerbs, insbesondere des Kaufpreises und etwaiger sonstiger Entschädigungen erfolgt
gesondert.
..., den
(Unterschrift)
An
(Straßenbaubehörde)
Heft 7 — 1962 196 V k B1 A m 11 i c h e r T e il
Muster 5
(Vorlage an die Anhörungsbehörde)
(Zu Nr. 35)
den
(Straßenbaubehörde)
An
(Anhörungsbehörde)
Betreff: Planfeststellung für (Bauvorhaben)
Beilagen; (Planunterlagen) (je ..-fach)
Das Straßenbauamt / die Gemeinde / beantragt, für
(Bauvorhaben) das Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfest
stellung durchzuführen.
1. Anlaß, Zweck und Art des Straßenbauvorhabens ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht (Anlage )
und den technischen Planunterlagen (Anlage ).
2. Unter dem Vorbehalt der Planfeststellung wurden folgende Vereinbarungen abgeschlossen;
(Anlage )
(Anlage -...)
Zu den Vereinbarungen wird wie folgt Stellung genommen:
(Begründung der Vereinbarungen — soweit erforderlich)
3. über folgende durch das Bauvorhaben berührte Rechtsverhältnisse konnten Vereinbarungen mit den Betroffenen
erzielt werden:
Hierzu werden folgende Regelungen im Planfeststellungsbeschluß vorgeschlagen:
(Begründung!)
4. Die rechtlichen Auswirkungen nachstehend aufgeführter Maßnahmen im Rahmen des Bauvorhabens konnten
nicht abschließend geklärt werden:
(Begründung!)
5. Folgende Behörden sind als beteiligt anzusehen; (ggf. als besondere Anlagen beizufügen)
Es wird gebeten, das Straßenbauamt / die Gemeinde / vom Erörterungstermin
zu benachrichtigen und ihm/ihr etwaige Einwendungen rechtzeitig zur Kenntnis zu geben.
Muster 6
(Schreiben an die Baugenehmigungsbehörde)
(Zu Nr. 35a)
den —M.
(Straßenbaubehörde)
An
(Baugenehmigungsbehörde)
in
Betreff: Planfeststellung für ..— (Bauvorhaben) — —
Beilagen: (festzustellende Pläne)
Das Straßenbauamt / die Gemeinde / hat mit Bericht / Schreiben vom /
Hr für - (Bauvorhaben) bei der/m
(Anhörungsbehörde) die Durchführung des AnhörungsVerfahrens nach § 18
des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. 8, 1961 (BGBI I, 1741) FStrG
beantragt.
Von der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren an (§ 18 Abs. 2 FStrG) gelten nach § 9 Abs. 4 FStrG
die Beschränkungen des § 9 Abs. 1 und 2 FStrG.
Es wird gebeten, diese Beschränkungen insbesondere bei der Bearbeitung von Baugesuchen zu beachten. Die von
den Beschränkungen betroffenen Gebiete und Grundstücke sind aus den beiliegenden Plänen ersichtlich.
VkBl Amtlicher Teil 197 Heft 7 1962
Muster 7
(Auslegung der Planunterlagen)
(Zu Nr. 37 a)
den
(Anhörungsbehörde)
über
an
(Gemeinde)
Betreff: Planfeststellung für (Bauvorhaben) hier: Anhörungsverfahren.
Beilagen: (Planunterlagen) (1-fadi)
! Vordruck für die ortsübliche Bekanntmachung
I Vordruck für das Rückleitungsschreiben
Für das oben genannte Bauvorhaben wird die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. 8. 1961 (BGBl. I, 1741) — FStrG — durchgeführt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich
der Gemeinde
Nach § 18 Abs. 2 FStrG sind deshalb die beiliegenden Planunterlagen vier Wochen zur allgemeinen Einsicht
auszulegen. Die Auslegung erfolgt zweckmäßig in der Gemeindekanzlei.
Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekanntzumachen. Es wird ersucht, hierzu beiliegendes Muster zu
verwenden. Gleichzeitig wird die Gemeinde ersucht, zu dem Plan Stellung zu nehmen.
Nach dem Ende der Auslegungsfrist sind die Planunterlagen mit beiliegendem Rückleitungsschreiben unverzüglich
an die (Anhörungsbehörde) zurückzugeben.
Muster 8
(Anhörungsverfahren;
Auslegung der Planunterlagen)
(Zu Nr. 37 b, c)
den
(Gemeinde)
Bekanntmachung
Betreff; Planfeststellung für (Bauvorhaben)
Die Planunterlagen für (Bauvorhaben) liegen in der Zeit vom
bis einschließlich (4 Wochen) in zur allgemeinen
Einsichtnahme aus.
Jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden, soll dadurch Gelegenheit zur Äußerung gegeben
werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Planfeststellung alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich
rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Zustimmungen usw. ersetzt und daß durch sie alle öffent
lich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den durch den Plan Betroffenen rechts
gestaltend geregelt werden.
Einwendungen gegen den Plan sind bei der/m (Anhörungsbehörde) oder bei
der Gemeinde schriftlich oder zu Protokoll spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung,
das ist bis zum (Tag) zu erheben.
Muster 9
(Anhörungsverfahren;
Auslegung der Planunterlagen)
(Zu Nr. 37 b)
Drucksache
.., den
(Anhörungsbehörde oder von
der Anhörungsbehörde beauf
tragte Behörde)
An
Betreff: Planfeststellung für (Bauvorhaben)
Die Pläne für oben bezeichnetes Bauvorhaben wurden am der Gemeinde
zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zugeleitet.
Da Sie von dem Plan voraussichtlich betroffen werden, wird Ihnen dies zur Kenntnis gebracht.
Heft 7 — 1962 198 VkBl Amtlicher Teil
Muster 10
(Anhörungsverlahren;
Rückleitungssdireibenj
(Zu Nr. 37 c)
den
(Gemeinde)
über
an
(Anhörungsbehörde)
Betreff: Planfeststellung für (Bauvorhaben) hier: Anhörungsverfahren
Zum Erlaß / zur Entschließung / zur Verfügung vom
Beilagen: (Planfeststellungsunterlagen) (Einwendungen)
Die Planunterlagen für (Bauvorhaben) waren vom
bis (einschließlich) in zur allgemeinen Einsicht aus
gelegt. Auf die Auslegung wurde durch ortsübliche Bekanntmachung, nämlich durch
hingewiesen.
Bei der Gemeinde wurden die anliegenden Einwendungen erhoben.
Muster 11
(Anhörungsverfahren;
Stellungnahme der beteiligten Behörden)
(Zu Nr. 38)
— den
(Anhörungsbehörde)
An
(beteiligte Behörde)
in
Betreff: Planfeststellung für (Bauvorliaben) hier; Anhörungsverfahren.
Beilagen: (Planunterlagen) (1-fach)
Für das oben genannte Bauvorhaben wird die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. 8. 1961 (BGBl. I, 1741) — FStrG — durchgeführt.
Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 FStrG wird gebeten / ersucht, bis zum zum dem Plan
Stellung zu nehmen.
Muster 12
(Anhörungsverfahren;
Anberaumung des Erörterungstermins)
(Zu Nr. 40 a)
- den
(Anhörungsbehörde)
An
(Gemeinde)
Betreff: Planfeststellung für (Bauvorhaben)
Beilage: 1 Vordruck für die ortsübliche Bekanntmachung.
Zur Erörterung der gegen den ausgelegten Plan für (Bauvorhaben)
erhobenen Einwendungen findet
am
in
ein Erörterungstermin statt.
Es wird ersucht, Zeit und Ort der Verhandlung in der Gemeinde nach beiliegendem Vordruck ortsüblich be
kannt zu machen.
VkBl Amtlicher Teil 199 Heft 7 — 1962
Muster 13
(Anhörungsverfahren j
öff. Bekanntmachung des Erörterungstermins)
(Zu Nr. 40 b)
(Gemeinde)
. BekaimtHiadiuug
Betreff; Planfeststellung für (Bauvorhaben)
Die gegen den ausgelegten Plan für (Bauvorhaben) erhobenen Ein
Wendungen werden in einer Verhandlung
erörtert.
Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist jedem vom Plan Betroffenen freigestellt. Es wird darauf hingewie-
sen, daß das Anhörungsverfahren mit dem Schluß dieser Verhandlung beendet ist.
Musler 14
(Anhörungsverfahren? Erörterungstermin,
Benachrichtigung von Personen, die durch
Einwendungen berührt werden)
(Zu Nr. 40 b)
den
(Anhörungsbehörde)
An
Betreff; Planfeststellung für (Bauvorhaben)
Gegen den in der Zeit vom bis in
ausgelegten Plan für (Bauvorhaben) wurden Einwendungen
erhoben. Durch die auf Grund der Einwendung/en voraussichtlich veranlaßten Änderungen des Plans werden Ihre
Rechte neu/stärker als bisher berührt.
Sie werden daher zur Teilnahme an der Verhandlung
am
in
auf der die Einwendungen erörtert werden, hiermit eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, daß das Anhörungs
verfahren mit dem Erlaß dieser Verhandlung beendet ist.
Muster 15
(Anhörungsverfahren ? Benachrichtigung,
Erörterungstermin von Personen, die
Einwendungen erhoben haben, und von
beteiligten Behörden)
(Zu Nr. 40 b, c)
den
(Anhörungsbehörde)
An
(beteiligte Behörde)
In
Betreff: Planfeststellung für (Bauvorhaben)
Zur Erörterung der gegen den ausgelegten Plan für (Bauvorhaben)
erhobenen Einwendungen findet '
am
in
eine Verhcindlung statt. Um Teilnahme wird gebeten. Es wird darauf hingewiesen, daß das Anhörungsverfahren
mit dem Schluß dieser Verhandlung beendet ist.
Heft 7 — 1962 200 VkBl A m 11 i c h e r T e i I
Muster 16
(Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses)
(Zu Nr. 41 d)
An
(Gemeinde)
Betreff: Planfestslellung für - (Bauvorhaben)
Beilagen: 1 Mappe des festgestellten Plans, 1 Vordruck der ortsüblichen Bekanntmachung.
Es wird ersucht, den Planfeststellungsbeschluß de vom
Nr und die Mappe der festgestellten Pläne mindestens 2 Wochen zur öffentlichen Einsicht
nahme auszulegen, auf die Auslegung nach beiliegendem Vordruck ortsüblich hinzuweisen und anschließend über
die Auslegung und die öffentliche Bekanntgabe unter Rückleitung der Planmappe zu berichten.
Muster 17
(Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses)
(Zu Nr. 41 d)
.......... — den ...........
(Gemeinde)
Bekanntmachung
Betreff: Planfeststellung für — (Bauvorhaben)
über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat d - den Planfeststellungs
beschluß vom Nr erlassen. Der Planfeststellungsbeschluß
sowie die festgestellten Pläne liegen in - in der Zeit vom
bis zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Auslegung der festgestellten Pläne dient dem Zweck, das Verständnis des Planfeststellungsbeschlusses zu
erleichtern. Sie hat keinen Einfluß auf die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen den Planfeststel
lungsbeschluß. Diese Fristen laufen vielmehr von der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an.
(VkBl 1962 S. 178)