VkBl Nr. 7 1962

Verkehrsblatt Nr. 7 1962

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VkBI AmtlicMer Teil                                      19!                                       Heft 7 — 1962
      a) der Molkereigenossensdiaft Altstadt vom 15. 9. 1961,
      b) des Wasserverbandes Altstadt-Mauern vom 12. 9. 1961,
       c) des Landesamts für Landsdiaftspflege und Denkmalsdiutz vom 20. 9. 1961,
       d) der Gemeinde Oberdorf vom 16. 9. 1961 und der Gemeinde Altmühl vom 18, 9. 1961.
   2. Nachstehende Einwendungen werden zurückgewiesen?
      a)                                           c)                                        e)
      b)                                           d)             —                          f)
IV.Nach § 80 Abs. 2 VwGO wird die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet.
 y. Gebührenentscheidung (soweit nach Landesrecht erforderlich).

   2|| ij                                        Begrttndungs
    1. Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 FStrG sind die unter I genannten Unterlagen dem Regierungspräsidenten in Han
       nover als höherer Verwaltungsbehörde zur Stellungnahme zugeleitet und nach den vorliegenden Beschei
       nigungen in den Gemeinden Oberdorf und Altstadt in der Zeit vom 26. 8. — 23. 9. 1961 zu jedermanns
       Einsicht ausgelegt worden. Zeit und Ort der Auslegung sind durch ortsüblichen Aushang während der
       selben Zeit öffentlich bekannt gemacht worden. Außerdem sind die Planunterlagen der Bundesbahndirektion
       Hannover, der Oberpostdirektion Hannover, dem Wasserwirtschaftsamt Neustadt, dem Landkreis Neustadt
       und der Plan über die Verkehrsumleitungen mit dem Erläuterungsbericht (Unterlagen Nr. 1 und 11) den
       Gemeinden Oberdorf und Altmühl zur Stellungnahme zugeleitet worden. In der Bekanntmachung ist ferner
       diejenige Stelle bezeichnet worden, bei der Einwendungen gegen den Plan schriftlich einzulegen oder
       mündlidi zu Protokoll zu geben waren.
    2. Während der Auslegung sind Einwendungen erhoben worden, die mit den Beteiligten am 25. 10. 1961 in
       Oberdorf und am 28. 10. 1961 in Altstadt erörtert worden sind, vgl. Niederschriften vom 26. 10. und 4. 11.
       1961. Im Anhörungstermin konnten die Einwendungen nur z. T. ausgeräumt werden.
    Zu II und III Nr. U
    Die Einwendungen sind begründet. Die Auflagen waren daher festzusetzen. Das Straßenbauamt Neustadt hat
    im Erörterungstermin den Forderungen nicht widersprochen. Von einer Planänderung durch Rot- oder Blau
    eintragungen wurde jedoch abgesehen.
    Zu III Nr. 2:
    Zu a) bis d)
    Die-Beteiligten haben in ihren Emwendungen lediglich Entschädigungsfragen aufgeworfen, über die in dem
    Planfeststellungsverfahren, das nur die öffentlich-rechtlichen Beziehungen regelt, nicht entschieden werden
    kann. Die Einwendungen sind daher unzulässig. Die Beteiligten müssen sich wegen ihrer Entschädigungsfor
    derungen zunächst mit dem Bauherrn, der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten
    durch das Straßenbauamt Neustadt, auseinandersetzen. Wird hierbei eine Einigung nicht erzielt, so wird über
    die Entschädigungsforderungen für die in Anspruch genommenen Grundstücksflächen im Enteignungsverfahren
    entschieden. Für die übrigen Entschädigungsforderungen steht den Beteiligten der ordentliche Rechtsweg offen.
    Zu e)?
    Die Einwendung des Landwirts Johann Maier, Altstadt, Postgasse 32, bezieht sich nicht auf den Bauabschnitt,
    über den in diesem Planfeststellungsverfahren entschieden wird, sondern auf den für später in Aussicht ge
    nommenen Ausbau der Bundesstraße 30 im Anschluß an die Umgehungsstraße. Diese Einwendung ist daher
    unbegründet.
    Zu i)t
    Einwendungen gegen den Plan sind spätestens bis zur Beendigung des Erörterungstermins zu erheben. Dieser
    hat in Altstadt am 28. 10. 1961 stattgefunden. Die Einwendung des Tankstelleninhabers Fritz Wagner ist (lt.
    Poststempel) erst am 30. 10. 1961 zur Post gegeben worden und beim Regierungspräsidenten in Hannover am
    2. 11. 1961 eingegangen. Sie ist daher verspätet eingebracht worden und war zurückzuweisen. Im übrigen be
    zieht sich die Einwendung ebenfalls auf Entschädigungsforderungen und hätte daher auch ohne Rücksicht auf
    das verspätete Vorbringen als unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
    Zu IV;
    Der Bau der Umgehungsstraße ist zur Entlastung der schmalen, unübersichtlichen und kurvenreichen Orts
    durchfahrt von Altstadt dringend erforderlich. Die Öffentlichkeit und die beteiligten Behörden und Verbände
    sowie die Gemeinde Altstadt haben den Bau der Ortsumgehung wiederholt nachdrücklich gefordert.. Im Laufe
    der letzten Jahre sind mehrmals Unglücksfälle, darunter auch solche mit Personenschaden, vorgekommen. Die
    Mittel zum Baubeginn stehen bereit, so daß die Bauarbeiten unverzüglich begonnen werden können. Durch
    das Einspruchs- und Anfechtungsverfahren würde die Bauinangriffnahme auf Monate hinaus verzögert werden.
    Es wäre dann nicht damit zu rechnen, daß der Bau in diesem Jahr noch abgeschlossen werden kann. Darin
    liegt eine so schwere Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen und der Interessen der Anlieger
    in der Ortsdurchfahrt Altstadt, daß die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses
    auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes gerechtfertigt ist.
    Zu V;
    Nach Landesrecht.


                                               Reditsinittelbelehrung
                                                (Nach Landesrecht).
                                                        Hinweis

 Die unter I genannten Planunterlagen können bei ....... (Straßenbaubehörde) ........ eingesehen werden.
 Sie werden auch in den Gemeinden                 nach ortsüblicher Bekanntmachung kurzfristig ausgelegt werden.
 Die Auslegung hat keinen Einfluß auf den Lauf der Rechtsmittelfrist.
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Ver^eichnii                                                                          Muster 2     X
                                                                                                                                                                                     0)
                                                                                                                                                                     (Zu Nr. 35 b)
                                                            der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen
                                                                                 (Bauwerksverzeidints)


       i               ■   •
                                                                 a) bisheriger
                  km                                             b) künftiger                                                                                        Bemer
Lfd,                                                                                                               Vorgesehene Regelung
       i (Strecke oder Achsen-            Bezeichnung            Eigentümer oder                                                                                     kungen
Nr,
       • Schnittpunkt)                                           Unterhaltungspflich
                                                                 tiger

 1     1   .       2             1               3           1               4             1      ,                         , 5                                  1     6
                90,814               Überführung der             a) und b)                     Auf Grund der Anordnung der BMV vom 8. 6, 1961 Az. Z7-43
                                     Eisenbahnlinie              Deutsche Bundesbahn           wird das alte Bauwerk abgebrochen und an derselben Stelle ein
                                     Altstadt=Neustadt                                         neues Bauwerk mit einer dem neuen Straßenquerschnitt ent
                                                                                               sprechenden lichten Weite errichtet. Die Kosten des Abbruchs
                                                                                               und des Neubaues trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bun
                                                                                               desstraßenverwaltung) auf Grund der Vereinbarung mit der
                                                                                               Deutschen Bundesbahn vom 10. 1. und 14. 2. 1957. Die Unter
                                                                                               haltung des neuen Bauwerks übernimmt nach derselben Ver
                                                                                               einbarung die Deutsche Bundesbahn.
                91,020               Einmündung der              a) und b)                     Die Einmündung wird zur Anpassung an die veränderte Lage
                                     L.II.O. 7                   Landkreis Neustadt            der Bundesstraße entsprechend dem Lageplan Teil 1 etwa um
                                                                 und Bundesrepublik            50 m nach Osten verschoben und als Trichtermündung mit
                                                                 Deutschland (Bundes           einer Verkehrsinsel ausgebildet. Die Kosten der Änderung der
                                                                 straßenverwaltung)            Einmündung trägt nach § 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik
                                                                                               Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
                                                                                               Die Unterhaltung der neuen Einmündung bestimmt sich nach
                                                                                               § 13 FStrG und der Verordnung über Kreuzungsanlagen im
                                                                                               Zuge von Bundesfernstraßen vom 26. 6. 1957 (BGBl I, 659).
                91,105               Kreuzung der B 30           a) und b)                     Die vorhandene Ummantelung der Rohrleitung für die Abwäs
                                     durch eine Abwasser-        Chem. Fabrik Altstadt         ser der chem. Fabrik im Bereich des bisherigen Straßenkörpers
                                     leitung der Chem.           AG.                           wird innerhalb der beiderseitigen Verbreiterung der Bundes
                                     Fabrik Altstadt AG.                                       straße verlängert. Die Kosten trägt auf Grund der Vereinbarung
                                                                                               vom 8. 9. 1932 die Chem. Fabrik Altstadt AG; sie hat auch
                                                                                               die zusätzliche Ummantelung zu unterhalten.
               90,500 -              Fernsprechlängs»            a) und b)                     Die Fernsprechleitung wird in das neue Bankett am nördlichen
               91,200                leitung im nÖrd=            Deutsche Bundespost           Straßenrand verlegt. Die Kosten trägt gemäß § 3 Abs. 1 des
                                     liehen Bankett                                            Telegrafen-Wegegesetzes vom 18. 12. 1899 (RGBl. S. 705) die
                                                                                               Deutsche Bundespost.
               90,500 —              Zufahrten zu den            a) und b)                     Die vorhandenen Zufahrten müssen wegen der Verbreiterung
               91,200                Anliegergrund               die Anlieger (laut            der Bundesstraße beseitigt werden. An Stelle der Zufahrten                            >
                                     stücken FlNr. 2031,         Grundstücksverzeich           zu den Grundstücken FlNr. 2031 — 2042 wird ein privater                               B
                                     2047, 2052, 2063 =          nis)                          Wirtschaftsweg entlang der Bundesstraße angelegt und an diese
                                     2081, 2083                                                bei km 90,732 angeschlossen. Die übrigen Zufahrten werden
                                                                                                                                                                                     n
                                                                                               etwa an der alten Stelle wieder hergestellt. Die Bundesrepublik                       er
                                                                                               Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) übernimmt nach § 8                              (D
                                                                                               Abs. 4a FStrG die Kosten der Herstellung des privaten Wirt
                                                                                               schaftsweges und der Wiederherstellung der Zufahrten im bis
                                                                                               herigen Umfang, Die Unterhaltung der Zufahrten und des Wirt                           CD

                                                                                               schaftsweges obliegt den Anliegern.
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<
                                                                    a) bisheriger
                                                                    b) künftiger                                                                                                w
                    km
Lfd,                                                                                                                                                                   Bemer
           (Strecke oder Achsen             Bezeichnung             Eigentümer oder                                   Vorgesehene Regelung
Nr,                                                                                                                                                                    kungen   >
           schnittpunkt)                                            Unterhaltungspflich
                                                                                                                                                                                3-
                                                                    tiger

                    2             i1    ■         3              1 ^ ■     .     4           1i                                 5                                  1     6      o
 1     1
                  91,200               Einmündung der               a)       -                    Die Kosten der neuen Einmündung trägt gemäß § 12 Abs, 1
                                                                                                                                                                                •=<
                                       neuen Umgehungs              b) Bundesrepublik             FStrG die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwal
                                       straße in die bisherige      Deutschland (Bundes           tung). Die Unterhaltung bestimmt sich nach § 13 FStrG und der                 H
                                       Bundesstraße 30              straßenverwaltung)            VO über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen
                                                                    und nach Abstufung            vom 26. 6. 1957 (BGBL I, 659).
                                                                    der bisherigen Bun
                                                                    desstraße deren künf
                                                                    tiger Baulastträger


                  91,420               Verlegung und                Badibett:                     Das Bachbett wird entsprechend dem Lageplan Teil II auf die
                                       überbrückung des             a) und b)                     neue Linienführung verlegt, das alte Badibett zugesdiüttet. Es
                                       Seebachs                     Wasserverband Alt             wird ein Gewölbedurchlaß mit einer liditen Weite von 3 m
                                                                    stadt-Mauern                  errichtet. Die Kosten der Bachverlegung und des Durchlasses
                                                                    Durchlaß:                     trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwal
                                                                    a)           —                tung). Der Durchlaß ist von der Bundesrepublik Deutschland zu
                                                                    b) Bundesrepublik             unterhalten. Die Unterhaltung des neuen Bachbettes obliegt
                                                                    Deutschland (Bundes           dem Wasserverband.
                                                                    straßenverwaltung)

                  &2,425               Unterführung des             Ortsweg:                      Der Ortsweg wird in der bisherigen Trasse abgesenkt und mit
                                       Ortsweges FlNr. 120          a) und b)                     Hilfe eines Plattendurchlasses unter der Umgehungsstraße hin
                                                                    Gemeinde Altstadt             durchgeführt. Die Kosten der Absenkung und des Durdilasses
                                                                    Durchlaß;                     trägt gem. § 12 Abs. 1 FStrG der Bund, ebenso die Unterhal
                                                                    a)               »=           tung des Durchlasses. Die Gemeinde Altstadt behält auf Grund
                                                                    b) Bundesrepublik             der Überweisungsvereinbarung vom 5. 11./lO. 12. 1961 die Un
                                                                    Deutschland (Bundes           terhaltung des Ortsweges einschließlich der neu entstandenen
                                                                    straßenverwaltung)            Wegeböschungen.

                  92,535               Ortsweg FlNr. 121            a) und b)                     Der Ortsweg wird an die Bundesstraße nicht angeschlossen. Er
                                                                    Gemeinde Altstadt             wird an der Südseite der Umgehungsstraße parallel zu dieser
                                                                                                  bis zum Anschluß an den Ortsweg PlNr. 120 verlängert. An
                                                                                                  der Nordseite der Umgehungsstraße endet der Ortsweg
                                                                                                  PlNr. 121 an der Böschung der Bundesstraße, Die Kosten der
                                                                                                  Verlängerung trägt der Bund. Die Unterhaltung der Verlänge
                                                                                                  rungsstrecke übernimmt auf Grund der Überweisungsverein
                                                                                                  barung vom 5. II./IO, 12. 1961 die Gemeinde Altstadt.

10                92,600               Grundstück FlNr. 3105        a) Johann Weber, Alt          Das Grundstück dient als Entnahraestelle für die Dammschüt
                                                                         stadt, Am Bach 17        tung auf der Umgehungsstraße. Das Grundstück wird durch die
                                                                    b) Bundesrepublik             Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erwor
                                                                       Deutschland (Bun           ben,
                                                                         desstraßenverwal
                                                                         tung)
33

X
                                                                                                                                                        (D
                                                       a) bisheriger
                km                                     b) künftiger                                                                            Bemer
Lfd,
       (Strecke oder Achsen-        Be2eidinung        Eigentümer oder                             Vorgesehene Regelung                        kungen
Nr,
       sdinittpunkt)                                   UnterhaltungspflicJi-
                                                       tiger
                                                                                                                                                        S


n             92,650           Unterführung der        Viehtrift; a) und b)     Zur Unterführung der Viehtrift unter der Umgehungsstraße
                               privaten Viehtrift      Interessentengemein      wird ein Plattendurchlaß mit einer lichten Weite von 3,50 m
                               Grundstück FlNr. 2982   schaft Altstadt-Mauern   gebaut, Bau und Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik
                                                       Durchlaß;                Deutsdiland,
                                                       a)
                                                       b) Bundesrepublik
                                                          Deutschland (Bun
                                                            desstraßenverwal
                                                            tung)

12            92,535           Durchlässe              a)           —           Zur Gewährleistung der Vorflut in den Entwässerungsgräben,
              92,655                                   b) Bundesrepublik        die an diesen Stellen von der Umgehungsstraße durchschnit
              93,378                                   Deutschland (Bun         ten werden, wird im Straßenkörper je ein Rohrdurchlaß mit
              93,625                                   desstraßenverwal         einem Durchmesser von 60 cm eingebaut. Die Kosten des Baues
                                                       tung)                    und der Unterhaltung der Durchlässe einschließlich ihrer Rei
                                                                                nigung übernimmt die Bundesrepublik Deutschland (Bundes
                                                                                straßenverwaltung).
13           93,200-           Zufahrten                                        Die Anliegergrundstücke erhalten keine Zufahrten zur Umge
             93,750                                                             hungsstraße,
14           93,750            Einmündung der          wie Nr, 6                   wie Nr,6
                               neuen Umgehungs
                               straße in die
                               bisherige Bun
                               desstraße 30



                                                                                                                Aufgestellt;
                                                                                                                Neustadt, den 25, Juli 1961

                                                                                                                Straßenbauamt

                                                                                                                gez.; Unterschrift
                                                                                                                                                        Pf
                                                                                                                                                        &


                                                                                                                                                        >
                                                                                                                                                        B


                                                                                                                                                        n
                                                                                                                                                        55-
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Vk.BI A.mtlicher Teil                                       195                                              Heft 7 — 1962

                                                                                                         Muster 3
                                                                                              (Gmndstücksverzeidinis)
 Straßenbauamt Neustadt                                                                            (Zu Nr. 35 b)
                                                   Blatt 1. Kopfbogen

                                                  Grundstücksverzeidinis
                                     für den Ausbau der Bundesstraße 30 und den
                                            Bau der Ortsumgehung Altstadt.

                                                           Teil I
                                                  Gemarkung Oberdorf
                                                  (km 90,500 -- 91,060)                                                 i
 Anmerkung;
 Außer den entsprechend den Lageplänen für die baulichen Anlagen benötigten Grundstücksflächen wird noch
 ein Sicherheitsstreifen von durchschnittlich ... m zum Schütze der Straße in Anspruch genommen. Die Flächen-1
 angaben sind vorbehaltlich des Ergebnisses der Fortführungsmessung ermittelt worden.
 Die für die Nutzungsart verwendeten Abkürzungen bedeuten: ..
                      A. Adcerland                                                   Wa Wald
                      G. Gartenland                                                  Wi   Wiese
                      Gb Gebäudefläche                                               Ws   Wasser
                                                      Hf   Hoffläche ,
                        Blatt 2 ff. Verzeichnis
 Spalte i: Lfd. Nr.
    ß,   2;   km
    „    3:   Name, Vorname, Wohnort des Eigentümers
    „    4;   Grundbuch von ... ... Bd        El. ......
    „    5:   Nr. der Flur       und des Flurstücks ......
    „    6:   Nutzungsart
    „    7:   Flächeninhalt ha, a, qm
         8;   Größe der a) zu erwerbenden
                         b) dauernd zu beschränkenden Flächen
                            in ha, a, qm (z. B. Dienstbarkeiten)
    „    9; Größe der vorübergehend in Anspruch zu nehmenden Flächen und deren Verwendungszweck
            (Lagerung von Aushub usw.)
    „    10: Bemerkungen.

 Aufgestellt: Neustadt, den 30. Juli 1961                                                            Straßenbauamt
                                                                                                 gez.; Unterschrift




                                                                                                          Muster 4
                                                                                                        (Zu Nr. 4 a)
                                                      Bauerlaubnis

 Betreff:                        -                           (Bauvorhaben)
 Durch das obige Bauvorhaben werden
          ca                    cpn / Teile                              des Grundstücks FlNr
           ca                   qm / Teile                               des Grundstücks FlNr.
          ca                    qm / Teile                               des Grundstücks FlNr
 beansprucht.
 Der/die unterzeichneten Eigentümer/in erteilt/erteilen hiermit dem Träger der Straßenbauläst die Erlaubnis, den
 Bau auf den vorbezeichneten Grundstücken/Grundstücksteilen auszuführen und diese für die Straße in Besitz
 zu nehmen. Der Bau wird voraussichtlich am                                                              begannen.      ;
 Die Regelung des Grunderwerbs, insbesondere des Kaufpreises und etwaiger sonstiger Entschädigungen erfolgt
 gesondert.

                                                                                          ..., den




                                                                                               (Unterschrift)

 An


 (Straßenbaubehörde)
35

Heft 7 — 1962                                               196                             V k B1 A m 11 i c h e r T e il


                                                                                                 Muster 5
                                                                                  (Vorlage an die Anhörungsbehörde)
                                                                                             (Zu Nr. 35)


                                                                                                      den
         (Straßenbaubehörde)

 An


         (Anhörungsbehörde)


          Betreff: Planfeststellung für                (Bauvorhaben)
          Beilagen; (Planunterlagen) (je    ..-fach)


 Das Straßenbauamt / die Gemeinde                                        /                                  beantragt, für
                           (Bauvorhaben)                               das Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfest
 stellung durchzuführen.
 1. Anlaß, Zweck und Art des Straßenbauvorhabens ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht (Anlage                        )
       und den technischen Planunterlagen (Anlage           ).
 2. Unter dem Vorbehalt der Planfeststellung wurden folgende Vereinbarungen abgeschlossen;
                                                                                 (Anlage                                 )
                                                                                           (Anlage                     -...)
       Zu den Vereinbarungen wird wie folgt Stellung genommen:
    (Begründung der Vereinbarungen                        —                               soweit erforderlich)
 3. über folgende durch das Bauvorhaben berührte Rechtsverhältnisse konnten Vereinbarungen mit den Betroffenen
       erzielt werden:


       Hierzu werden folgende Regelungen im Planfeststellungsbeschluß vorgeschlagen:
                                                                                               (Begründung!)
 4. Die rechtlichen Auswirkungen nachstehend aufgeführter Maßnahmen im Rahmen des Bauvorhabens konnten
       nicht abschließend geklärt werden:
                                                                                               (Begründung!)
  5. Folgende Behörden sind als beteiligt anzusehen;                     (ggf. als besondere Anlagen beizufügen)
     Es wird gebeten, das Straßenbauamt / die Gemeinde /                                       vom Erörterungstermin
       zu benachrichtigen und ihm/ihr etwaige Einwendungen rechtzeitig zur Kenntnis zu geben.



                                                                                             Muster 6
                                                                             (Schreiben an die Baugenehmigungsbehörde)
                                                                                           (Zu Nr. 35a)


                                                                                                        den           —M.
         (Straßenbaubehörde)

  An


       (Baugenehmigungsbehörde)
  in

          Betreff: Planfeststellung für ..—           (Bauvorhaben)                 —        —
          Beilagen:                (festzustellende Pläne)
  Das Straßenbauamt / die Gemeinde               /             hat mit Bericht / Schreiben vom            /
  Hr               für    -                   (Bauvorhaben)                                       bei der/m
                     (Anhörungsbehörde)                  die Durchführung des AnhörungsVerfahrens nach § 18
  des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. 8, 1961 (BGBI I, 1741)    FStrG
  beantragt.
  Von der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren an (§ 18 Abs. 2 FStrG) gelten nach § 9 Abs. 4 FStrG
  die Beschränkungen des § 9 Abs. 1 und 2 FStrG.
  Es wird gebeten, diese Beschränkungen insbesondere bei der Bearbeitung von Baugesuchen zu beachten. Die von
  den Beschränkungen betroffenen Gebiete und Grundstücke sind aus den beiliegenden Plänen ersichtlich.
36

VkBl Amtlicher Teil                                     197                                        Heft 7     1962


                                                                                           Muster 7
                                                                                (Auslegung der Planunterlagen)
                                                                                        (Zu Nr. 37 a)
                                                                                                  den
        (Anhörungsbehörde)
 über
an

            (Gemeinde)
        Betreff: Planfeststellung für               (Bauvorhaben)                     hier: Anhörungsverfahren.
        Beilagen:                             (Planunterlagen) (1-fadi)

        ! Vordruck für die ortsübliche Bekanntmachung
        I Vordruck für das Rückleitungsschreiben
Für das oben genannte Bauvorhaben wird die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. 8. 1961 (BGBl. I, 1741) — FStrG — durchgeführt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich
der Gemeinde
Nach § 18 Abs. 2 FStrG sind deshalb die beiliegenden Planunterlagen vier Wochen zur allgemeinen Einsicht
auszulegen. Die Auslegung erfolgt zweckmäßig in der Gemeindekanzlei.
Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekanntzumachen. Es wird ersucht, hierzu beiliegendes Muster zu
verwenden. Gleichzeitig wird die Gemeinde ersucht, zu dem Plan Stellung zu nehmen.
Nach dem Ende der Auslegungsfrist sind die Planunterlagen mit beiliegendem Rückleitungsschreiben unverzüglich
an die                             (Anhörungsbehörde)                              zurückzugeben.


                                                                                            Muster 8
                                                                                     (Anhörungsverfahren;
                                                                                 Auslegung der Planunterlagen)
                                                                                        (Zu Nr. 37 b, c)
                                                                                                  den
            (Gemeinde)
                                                Bekanntmachung
        Betreff; Planfeststellung für                    (Bauvorhaben)
Die Planunterlagen für                          (Bauvorhaben)                            liegen in der Zeit vom
                   bis                    einschließlich (4 Wochen) in                          zur allgemeinen
Einsichtnahme aus.

 Jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden, soll dadurch Gelegenheit zur Äußerung gegeben
 werden.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Planfeststellung alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich
rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Zustimmungen usw. ersetzt und daß durch sie alle öffent
lich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den durch den Plan Betroffenen rechts
gestaltend geregelt werden.
Einwendungen gegen den Plan sind bei der/m                           (Anhörungsbehörde)            oder bei
der Gemeinde schriftlich oder zu Protokoll spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung,
das ist bis zum                 (Tag)                  zu erheben.



                                                                                            Muster 9
                                                                                    (Anhörungsverfahren;
                                                                                Auslegung der Planunterlagen)
                                                                                        (Zu Nr. 37 b)

                                                    Drucksache

                                                                                               .., den
(Anhörungsbehörde oder von
der Anhörungsbehörde beauf
       tragte Behörde)
An




        Betreff: Planfeststellung für                    (Bauvorhaben)
Die Pläne für oben bezeichnetes Bauvorhaben wurden am                     der Gemeinde
zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zugeleitet.
Da Sie von dem Plan voraussichtlich betroffen werden, wird Ihnen dies zur Kenntnis gebracht.
37

Heft 7 — 1962                                             198                       VkBl Amtlicher Teil

                                                                                        Muster 10
                                                                                  (Anhörungsverlahren;
                                                                                  Rückleitungssdireibenj
                                                                                      (Zu Nr. 37 c)

                                                                                              den
             (Gemeinde)

 über
 an

        (Anhörungsbehörde)
        Betreff: Planfeststellung für                   (Bauvorhaben)                 hier: Anhörungsverfahren
 Zum Erlaß / zur Entschließung / zur Verfügung vom
 Beilagen:                              (Planfeststellungsunterlagen)                          (Einwendungen)
 Die Planunterlagen für                           (Bauvorhaben)                waren vom
         bis                               (einschließlich) in                    zur allgemeinen Einsicht aus
 gelegt. Auf die Auslegung wurde durch ortsübliche Bekanntmachung, nämlich durch
 hingewiesen.
 Bei der Gemeinde wurden die anliegenden Einwendungen erhoben.




                                                                                      Muster 11
                                                                                (Anhörungsverfahren;
                                                                        Stellungnahme der beteiligten Behörden)
                                                                                     (Zu Nr. 38)

           —                                                                                  den
        (Anhörungsbehörde)

 An


        (beteiligte Behörde)
 in

 Betreff: Planfeststellung für                      (Bauvorliaben)                    hier; Anhörungsverfahren.
 Beilagen:                                 (Planunterlagen) (1-fach)

 Für das oben genannte Bauvorhaben wird die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz in der Fassung
 der Bekanntmachung vom 6. 8. 1961 (BGBl. I, 1741) — FStrG — durchgeführt.
 Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 FStrG wird gebeten / ersucht, bis zum                                   zum dem Plan
 Stellung zu nehmen.




                                                                                        Muster 12
                                                                                  (Anhörungsverfahren;
                                                                           Anberaumung des Erörterungstermins)
                                                                                      (Zu Nr. 40 a)

                       -                                                                      den
        (Anhörungsbehörde)

 An


             (Gemeinde)
 Betreff: Planfeststellung für                   (Bauvorhaben)
  Beilage: 1 Vordruck für die ortsübliche Bekanntmachung.
 Zur Erörterung der gegen den ausgelegten Plan für                            (Bauvorhaben)
 erhobenen Einwendungen findet
                                 am

                                 in
 ein Erörterungstermin statt.
 Es wird ersucht, Zeit und Ort der Verhandlung in der Gemeinde nach beiliegendem Vordruck ortsüblich be
  kannt zu machen.
38

VkBl Amtlicher Teil                                   199                                             Heft 7 — 1962



                                                                                    Muster 13
                                                                                (Anhörungsverfahren j
                                                                    öff. Bekanntmachung des Erörterungstermins)
                                                                                    (Zu Nr. 40 b)

            (Gemeinde)

                                             . BekaimtHiadiuug
Betreff; Planfeststellung für               (Bauvorhaben)
Die gegen den ausgelegten Plan für                      (Bauvorhaben)                             erhobenen Ein
Wendungen werden in einer Verhandlung



erörtert.

Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist jedem vom Plan Betroffenen freigestellt. Es wird darauf hingewie-
sen, daß das Anhörungsverfahren mit dem Schluß dieser Verhandlung beendet ist.




                                                                                      Musler 14
                                                                      (Anhörungsverfahren? Erörterungstermin,
                                                                      Benachrichtigung von Personen, die durch
                                                                           Einwendungen berührt werden)
                                                                                    (Zu Nr. 40 b)

                                                                                                den
      (Anhörungsbehörde)
An


Betreff; Planfeststellung für                (Bauvorhaben)
Gegen den in der Zeit vom                               bis                                in
              ausgelegten Plan für                    (Bauvorhaben)                   wurden Einwendungen
erhoben. Durch die auf Grund der Einwendung/en voraussichtlich veranlaßten Änderungen des Plans werden Ihre
Rechte neu/stärker als bisher berührt.
Sie werden daher zur Teilnahme an der Verhandlung
am

in

auf der die Einwendungen erörtert werden, hiermit eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, daß das Anhörungs
verfahren mit dem Erlaß dieser Verhandlung beendet ist.




                                                                                     Muster 15
                                                                      (Anhörungsverfahren ? Benachrichtigung,
                                                                      Erörterungstermin von Personen, die
                                                                        Einwendungen erhoben haben, und von
                                                                                beteiligten Behörden)
                                                                                  (Zu Nr. 40 b, c)

                                                                                                den
      (Anhörungsbehörde)
An


      (beteiligte Behörde)
In

Betreff: Planfeststellung für                       (Bauvorhaben)
Zur Erörterung der gegen den ausgelegten Plan für                            (Bauvorhaben)
erhobenen Einwendungen findet          '
am

in

eine Verhcindlung statt. Um Teilnahme wird gebeten. Es wird darauf hingewiesen, daß das Anhörungsverfahren
mit dem Schluß dieser Verhandlung beendet ist.
39

Heft 7 — 1962                                                200                         VkBl A m 11 i c h e r T e i I


                                                                                          Muster 16
                                                                         (Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses)
                                                                                       (Zu Nr. 41 d)


 An


           (Gemeinde)
 Betreff: Planfestslellung für                -        (Bauvorhaben)
 Beilagen: 1 Mappe des festgestellten Plans, 1 Vordruck der ortsüblichen Bekanntmachung.
 Es wird ersucht, den Planfeststellungsbeschluß de                                      vom
 Nr                       und die Mappe der festgestellten Pläne mindestens 2 Wochen zur öffentlichen Einsicht
 nahme auszulegen, auf die Auslegung nach beiliegendem Vordruck ortsüblich hinzuweisen und anschließend über
 die Auslegung und die öffentliche Bekanntgabe unter Rückleitung der Planmappe zu berichten.



                                                                                          Muster 17
                                                                         (Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses)
                                                                                       (Zu Nr. 41 d)
                             ..........                                                     —       den         ...........
           (Gemeinde)
                                                    Bekanntmachung
 Betreff: Planfeststellung für            —              (Bauvorhaben)
 über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat d                          -                           den Planfeststellungs
 beschluß vom                                       Nr                         erlassen. Der Planfeststellungsbeschluß
 sowie die festgestellten Pläne liegen in                -                     in der Zeit vom
 bis                             zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
 Die Auslegung der festgestellten Pläne dient dem Zweck, das Verständnis des Planfeststellungsbeschlusses zu
 erleichtern. Sie hat keinen Einfluß auf die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen den Planfeststel
 lungsbeschluß. Diese Fristen laufen vielmehr von der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an.
 (VkBl 1962 S. 178)
40