VkBl Nr. 16 2000
Verkehrsblatt Nr. 16 2000
VkBl. Amtlicher Teil 483 Heft 16 – 2000
4.1.1 Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30 710 4.2.4.2 Messungen auf dem 3. Fahrstreifen
Weiß-rot-weiße Sicherheitskennzeichnung an Messungen auf dem dritten von vier Fahrstreifen
Front- und Heckecken mit einer Mindestbreite dürfen nur unter gleichzeitiger Sperrung des lin-
von 141 mm und jeweils einer Gesamtlänge von ken Fahrstreifens durchgeführt werden. Die Sper-
1128 mm (8 x 141 mm). Ausführung in retrore- rung und Absicherung hat durch ein Begleitfahr-
flektierend Weiß und Rot, Folie Bauart Typ 2 nach zeug zu erfolgen. Die Blinkpfeile der beiden
DIN 67 520, Teil 2. Fahrzeuge und die Zeichen 222 zeigen nach
Alle messsystembedingten überstehenden Teile rechts.
sind in gleicher Weise zu kennzeichnen.
4.1.2 Warneinrichtung 4.3 Weitere Hinweise
Zwei Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rund- • Bei Sichtbeeinträchtigungen durch Nebel, Regen oder
umlicht gemäß § 52 Abs. 4 StVZO). Schneefall (Sichtweiten unter 250 m) oder bei Dunkel-
4.1.3 Zusatzausstattung heit dürfen Messungen nicht durchgeführt werden. Sie
sollen außerdem dann nicht durchgeführt werden,
Kleiner gelber Blinkpfeil gemäß RSA, Bild A-6,
wenn durch sie die Gefahr der Stauverursachung ent-
Höhe der Unterkante mindestens 1,60 m, auf
steht (z.B. auf stark belasteten Autobahnabschnitten
dem Messfahrzeug oder an dessen Rückfront
während der Verkehrsspitzenzeiten).
Zeichen 222, Größe 2 nach Verkehrszeichenkata-
log, in Standardstellungen fixierbar, Höhe der • Aus Gründen der Kostenreduzierung kann das Begleit-
Unterkante mindestens 0,6 m, an der Rückfront fahrzeug ebenfalls ein Messfahrzeug sein.
des Messfahrzeugs. • Falls mehrere Fahrzeuge zur Aufnahme der einzelnen
Zustandsmerkmale erforderlich sind, haben zur Mini-
mierung des Gefahrenpotentials die Fahrzeuge in Ko-
4.2 Sicherung der Messfahrten
lonne zu fahren.
Begleitfahrzeuge zur Absicherung sind wie Mess-
• Bei schwierigen Strecken-/ Verkehrsverhältnissen (z. B.
fahrzeuge auszustatten. Der Abstand eines Be-
schwierige Topographie) kann im Bedarfsfall, sofern
gleitfahrzeuges zum Messfahrzeug soll in der Re-
keine anderen geeigneten zusätzlichen Sicherungs-
gel 70-100 m betragen.
maßnahmen zur Verfügung stehen, der Einsatz von Po-
4.2.1 Messungen auf dem rechten Fahrstreifen lizeifahrzeugen vorgesehen werden.
Unabhängig von der Anzahl der Fahrstreifen der
Fahrbahn ist bei Messungen auf dem rechten
Fahrstreifen kein Begleitfahrzeug erforderlich. Der
Blinkpfeil des Messfahrzeuges und Zeichen 222
zeigen nach links.
4.2.2 Messungen auf dem linken Fahrstreifen
Ebenfalls unabhängig von der Anzahl der Fahr-
streifen der Fahrbahn wird bei Messungen auf
dem linken Fahrstreifen kein Begleitfahrzeug ein-
gesetzt. Der Blinkpfeil des Messfahrzeuges und
Zeichen 222 zeigen nach rechts.
4.2.3 Messungen auf dem mittleren Fahrstreifen
(Fahrbahnen mit 3 Fahrstreifen)
Messungen auf dem mittleren von drei Fahrstrei-
fen dürfen nur unter gleichzeitiger Sperrung des
rechten Fahrstreifens durchgeführt werden. Die
Sperrung und Absicherung hat durch ein Begleit-
fahrzeug zu erfolgen. Die Blinkpfeile der beiden
Fahrzeuge und die Zeichen 222 zeigen jeweils
nach links.
4.2.4 Messungen auf Fahrbahnen mit mehr als
3 Fahrstreifen
4.2.4.1 Messungen auf dem 2. Fahrstreifen
Messungen auf dem zweiten von vier Fahrstreifen
dürfen nur unter gleichzeitiger Sperrung des
rechten Fahrstreifens durchgeführt werden. Die
Sperrung und Absicherung hat durch ein Begleit-
fahrzeug zu erfolgen. Die Blinkpfeile der beiden
Fahrzeuge und die Zeichen 222 zeigen jeweils
nach links.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 16 – 2000 484 VkBl. Amtlicher Teil
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 485 Heft 16 – 2000
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 16 – 2000 486 VkBl. Amtlicher Teil
Wasserstraßen • Anlegung von Bedien- bzw. Betriebswegen
• Errichtung eines Dammes mit Wehrdurchlass
• Anpassung von Anlagen Dritter
Nr. 133 Planfeststellungsverfahren für den • Ausgleichsmaßnahmen nach dem landschaftspflege-
Neubau der Schleuse Storkow; Stor- rischen Begleitplan.
kower Gewässer (SkG km 15,48) Der verfügende Teil des Beschlusses lautet auszugs-
Bekanntmachung weise:
Tenor: Der Plan der Bundesrepublik Deutschland (Was-
der Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdi- ser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), ver-
rektion 0st vom 15.08.2000 - Az.: P/A4-143.3-Mär/18 treten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Ber-
- für den Neubau der Schleuse Storkow; Storkower lin - nachfolgend Träger des Vorhabens (TdV)
Gewässer (SkG km 15,48) sowie der dazugehören- genannt - für den Ersatzneubau der Schleuse
den, festgestellten Planunterlagen. Storkow bei Storkower-Gewässer (SkG)-km
15,48, wird gem. §19 des Bundeswasserstraßen-
gesetzes in Verbindung mit § 74ff. des Verwal-
I.
tungsverfahrensgesetzes und dem Verkehrswege-
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost hat gemäß § 19 planungsbeschleunigungsgesetz mit den sich aus
des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbin- diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Er-
dung mit § 74 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes gänzungen, Auflagen, Anordnungen und Vorbe-
(VwVfG) den Planfeststellungsbeschluss erlassen. halten festgestellt. Dieser Planfeststellungsbe-
Das Vorhaben umfasst im wesentlichen folgende Maß- schluss ergeht im Einvernehmen mit dem Land
nahmen: Brandenburg.
• Bau der neuen Schleuse ca. 150 m unterhalb des vor- I. Planfestgestellte Unterlagen:
handenen Bauwerks und der Vorhäfen Die festgestellten Pläne umfassen 9 Beilagen
• Teilweiser Rückbau der vorhandenen Schleuse sowie ein Hydrogeologisches Gutachten.
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 487 Heft 16 – 2000
Il. Änderungen, Ergänzungen, Anordnungen und am Montag, von 09.00 bis 12.00 Uhr und
Auflagen: 13.30 bis 15.30 Uhr
Nach dem Erörterungstermin hat der TdV sei- am Dienstag, von 09.00 bis 12.00 Uhr und
ne Planung geändert. Dies betrifft u.a. die Fuß- 13.30 bis 18.00 Uhr
gängerbrücke, den Fußweg, das Ein- und Aus- am Mittwoch, von 09.00 bis 12.00 Uhr und
laufbauwerk, die alte und die neue Schleuse 13.30 bis 15.30 Uhr
sowie den oberen Vorhafen. Weitere Änderun-
am Donnerstag, von 09.00 bis 12.00 Uhr und
gen ergaben sich aufgrund von Stellungnah-
13.30 bis 16.00 Uhr
men und Einwendungen. Der Beschluss ent-
hält entsprechende Beschreibungen, Anord- und Freitag, von 09.00 bis 11.00 Uhr
nungen und Auflagen. Dazu gehören anlage- sowie in Ausnahmefällen nach tel.
und betriebsbezogene Regelungen (u.a. zum Vereinbarung (Rufnr.: 033678-68441)
Grundwasser und zu landschaftspflegerischen Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ende der
Begleitmaßnahmen), baubedingte (u.a. zum Auslegungsfrist der Planfeststellungsbeschluss
Denkmalschutz und Baggergut) und sonstige gegenüber allen Betroffenen und Einwendungs-
Regelungen. führern als zugestellt gilt (§ 74 Abs. 5 Satz 3
Ill. Vorbehalte: VwVfG; s. auch unter lll.).
Einer gesonderten Entscheidung vorbehalten 3. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlus-
wurde die Ausgleichsmaßnahme zur Herstel- ses (verfügender Teil und Begründung, jedoch
lung eines Otterpasses. Außerdem ergingen nicht der festgestellte Plan selbst) kann bis zum
Vorbehalte für den Fall der Veränderung der Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (s. unter lll.) von den
tatsächlichen Verhältnisse und für schadenver- Betroffenen und von denjenigen, die rechtzeitig
hütende Einrichtungen und Maßnahmen. Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der
IV. Zurückweisungen: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Postfach
610377, 10926 Berlin, angefordert werden.
Soweit den Einwendungen sowie Forderungen
nicht durch die im Beschluss genannten An-
ordnungen und Auflagen entsprochen wird III.
oder sie Gegenstand einer vorbehaltenen Ent- Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:
scheidung sind, werden sie zurückgewiesen.
Die Einwendungen/Forderungen werden ein- Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb
zeln aufgeführt. eines Monats nach Zustellung Klage beim
V. Hinweise: Bundesverwaltungsgericht
Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin,
Der Planfeststellungsbeschluss enthält Hin-
weise zur Konzentrationswirkung nach § 75 erhoben werden.
Abs. 1 VwVfG, auf die sofortige Vollziehbarkeit Hinweise:
gem. § 5 Abs. 2 Verkehrswegeplanungsbe- Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Ausle-
schleunigungsgesetz sowie darauf, dass Ent- gungsfrist. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der
schädigungsansprüche gem. §75 Abs. 2 Planfeststellungsbeschluss zugestellt wurde. Die Klage
VwVfG aus Enteignung oder wegen nicht vor- ist beim oben genannten Gericht schriftlich zu erheben.
hersehbarer Auswirkungen nicht Gegenstand Sie muss den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik
des Verfahrens sind. Deutschland) und den Gegenstand des Klagebegehrens
Vl. Kostenentscheidung: bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die Kosten trägt der TdV. Eine Gebühr bleibt Die Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nicht-
außer Ansatz. berücksichtigung sich der Kläger im Verwaltungsverfah-
ren beschwert fühlt, sind innerhalb einer Frist von sechs
Wochen anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die
II. erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können
1. Da mehr als 50 Planfeststellungsbeschlüsse an durch das Gericht zurückgewiesen werden. Der Klage
Betroffene und Einwendungsführer hätten zuge- nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt wer-
stellt werden müssen, wird die Zustellung gem. § den, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten kön-
74 Abs. 5 VwVfG durch die öffentliche Bekannt- nen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder
machung ersetzt. Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an
einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertre-
2. Eine Ausfertigung des Beschlusses liegt zusam-
ten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
men mit einer Ausfertigung der festgestellten Plä-
und Behörden können sich auch durch Beamte oder An-
ne in der Zeit
gestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplom-
vom 11.09.2000 bis 25.09.2000 juristen im höheren Dienst vertreten lassen. Die Anfech-
(jeweils einschließlich) tungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat
zur Einsicht aus bei: gem. § 5 Abs. 2 Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
Bauamt des Amtes Storkow gungsgesetz keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag
Ernst-Thälmann-Str. 1 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80
15859 Storkow/Mark Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
Heft 16 – 2000 488 VkBl. Amtlicher Teil
nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses • Einarbeitungszeit im Rahmen einer Abordnung von 6
beim Bundesverwaltungsgericht, Hardenbergstr. 31, Monaten
10623 Berlin, gestellt werden. • Übertragung eines Dienstpostens der Besoldungs-
Berlin, den 15. August 2000 gruppe A 14 BBesG
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost • Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen mit
Im Auftrag der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach
Schädlich Bonn oder seine Außenstelle nach Potsdam zu wech-
(VkBl. 2000 S. 486) seln
Die berufliche Förderung von Frauen haben wir uns zum
Ziel gesetzt und begrüßen daher entsprechende Bewer-
Personalnachrichten bungen. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden wir
bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen. Eine
Nr. 134 Stellenausschreibung Teilzeitbeschäftigung ist nach entsprechender Einarbei-
tung grundsätzlich möglich.
Möchten auch Sie im Rahmen der externen Finanzkon-
Für Sie interessant?
trolle dazu beitragen, daß in der Bundesverwaltung wirt-
schaftlich verfahren wird? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (ta-
bellarischer Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen
Dann finden Sie bei uns ein geeignetes Aufgabenfeld.
Werdegang, neues Lichtbild, Kopien des Abitur- und Exa-
Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der menszeugnisses und der Beurteilungen über Ihre bishe-
Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt- rigen Tätigkeiten) unter der Kennziffer 3312001*0058 bis
schaftsführung des Bundes und berät den Bundestag, spätestens 20.09.2000 an den Bundesrechnungshof,
den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei der Erfül- Adenauerallee 81, 53113 Bonn. Bei Rückfragen erreichen
lung seiner Aufgaben wird er durch neun Prüfungsämter Sie uns unter Telefon (0 18 88) 7 21 -22 24 (Frau Velboer)
des Bundes unterstützt. oder -22 21 (Herr Horwedel). Bitte geben Sie in Ihrer Be-
Für das Prüfungsamt des Bundes Hamburg suchen wir werbung an, wie wir Sie tagsüber telefonisch erreichen
eine Beamtin/ einen Beamten des höheren Dienstes können! Informationen über uns finden Sie im Internet
oder eine/n Angestellte/n als unter „http://www.bundesrechnungshof.de”.
Leiter/in des Sachgebiets „Straßenbau”
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte: (VkBl. 2000 S. 488)
• Sie leiten ein Sachgebiet mit 9 Prüfern/Prüferinnen
• Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern planen Sie Prü-
fungsschwerpunkte, erstellen Prüfungskonzepte, lei- Nr. 135 Stellenausschreibung
ten die Erhebungen und erörtern die Prüfungsergeb-
nisse mit den geprüften Stellen Möchten auch Sie im Rahmen der externen Finanzkon-
• Sie tauschen Ihre Erfahrungen mit den Kollegien des trolle dazu beitragen, dass in der Bundesverwaltung
Bundesrechnungshofes aus und tragen zu einer erfolg- wirtschaftlich verfahren wird? Dann finden Sie bei uns ein
reichen Zusammenarbeit bei geeignetes Aufgabenfeld.
Das Anforderungsprofil: Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle prüft der
• Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechts-. Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirt-
Wirtschafts-. Ingenieur- oder Naturwissenschaften schaftsführung des Bundes und berät den Bundestag,
mit überdurchschnittlichen Examensergebnissen den Bundesrat und die Bundesregierung. Bei der Erfül-
lung seiner Aufgaben wird er durch neun Prüfungsämter
• Mehrjährige Tätigkeit in einer Bauverwaltung des des Bundes unterstützt.
Bundes oder einer Gebietskörperschaft, Erfahrung in
der Führung von Mitarbeitern erwünscht Für das Prüfungsamt des Bundes Hamburg suchen wir
eine Beamtin/ einen Beamten des höheren Dienstes
• Baufachliche Kenntnisse in der Vorbereitung und oder eine/n Angestellte/n als
Durchführung von Baumaßnahmen (möglichst auch
Straßenbaumaßnahmen) oder juristische Kenntnisse Prüfer/in im Sachgebiet „Straßenbau”
im Baurecht, sowie Kenntnisse der Verwaltungsver- Ihre Tätigkeitsschwerpunkte:
fahren und -aufgaben • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prü-
• Konzeptionelles Arbeiten, Verhandlungsgeschick und fungen mit grundsätzlichen, sachlich und theoretisch
Durchsetzungsvermögen komplexen Fragestellungen, die spezielle vertiefte
• Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermö- Kenntnisse des Prüfungsstoffes erfordern und darauf
gen abzielen, richtungsweisendes Verwaltunghandeln zu
bewirken
• Bereitschaft zu Dienstreisen
• Sie planen - zum Teil gemeinsam im Team - Prü-
Unser Angebot: fungsschwerpunkte, erstellen Prüfungskonzepte, füh-
• Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und ren die Erhebungen durch, erörtern die Prüfungser-
vielseitigen Gebieten gebnisse mit den geprüften Stellen und erstellen die
• Bedarfsorientierte Einarbeitung und Fortbildung Prüfungsmitteilungen
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil
VkBl. Amtlicher Teil 489 Heft 16 – 2000
• Sie tauschen Ihre Erfahrungen mit den Kollegien des • Übertragung eines Dienstpostens A 13h BBesG
Bundesrechnungshofes aus und tragen zu einer erfolg- • Förderung bei überdurchschnittlichen Leistungen mit
reichen Zusammenarbeit bei der Möglichkeit, in den Bundesrechnungshof nach
Das Anforderungsprofil: Bonn oder seine Außenstelle nach Potsdam zu
• Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrich- wechseln
tungen Bauingenieurwesen/Architektur mit über- Die berufliche Förderung von Frauen haben wir uns zum
durchschnittlichen Examensergebnissen Ziel gesetzt und begrüßen daher entsprechende Bewer-
• Abschluss des Zweiten Staatsexamens mit über- bungen. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden wir
durchschnittlichen Examensergebnissen (es können bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen.
sich auch Referendare bewerben, die kurz vor dem Für Sie interessant?
Abschluss ihrer Ausbildung stehen) Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (ta-
• Einverständnis zur Abordnung für die Dauer von bis bellarischer Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen
zu einem Jahr zu einer Bauverwaltung zum Erlangen Werdegang, neues Lichtbild, Kopien des Abitur- und
praktischer Arbeitserfahrung Examenszeugnisses und der Beurteilungen über Ihre
• Teamfähigkeit, Überzeugungskraft und Durchset- bisherigen Tätigkeiten) unter der Kennziffer 3312002-
zungsvermögen 0056 bis spätestens 20.09.2000 an den Bundesrech-
• Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermö- nungshof, Adenauerallee 81, 53113 Bonn. Bei Rückfra-
gen gen erreichen Sie uns unter Telefon (0 18 88) 7 21 -22 22
(Frau Berger) oder -22 23 (Frau Melander). Bitte geben
• Bereitschaft zu Dienstreisen Sie in Ihrer Bewerbung an, wie wir Sie tagsüber telefo-
Unser Angebot: nisch erreichen können! Informationen über uns finden
• Eigenverantwortliches Arbeiten auf interessanten und Sie im Internet unter „ http://www.bundesrechnungs-
vielseitigen Gebieten hof.de”.
• Bedarfsorientierte Einarbeitung und Fortbildung
• Einarbeitungszeit im Rahmen einer Abordnung von 6
Monaten (VkBl. 2000 S. 488)
Auszug aus dem Verkehrsblatt Amtlicher Teil