Ergänzung_BMI_2025_01_24_Entwurf_Position_A-IMK_nach_Messerangriff_Aschaffenburg
Behörde für Inneres und Sport 24.01.2025 Hamburg Möglicher Vorschlag für eine Positionierung auf A -Seite im Kontext Aschaffenburg Vor dem Hintergrund des furchtbaren Messeranschlags in Aschaffenburg, erklärt die A -IMK fol- gendes: 1. Wir sind entsetzt über die grausame Ermordung von zwei Menschen durch einen offen- bar psychisch erkrankten ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen in Aschaffenburg am vergangenen Mittwoch. Wir trauern mit den Familienangehörigen und den Bürgerinnen und Bürgern von Aschaffenburg um die beiden Toten, ein 2-jährige s Kind und einen 41-jährigen Mann , und wünschen den drei Schwerv erletzten baldige und vollständige Genesung. 2. Wir sehen uns als A -Innenministerinnen und - minister in der Verantwortung, aus dieser Tat die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und alles in unserer Macht Stehende zu tun, um das Risiko solcher Taten für die Zukunft weitestmöglich zu reduzieren. 3. Hierzu gehört, das auch nach der erheblichen Verringerung der Zugangszahlen von Ge- flüchteten um ca. 30% in 2024 weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden müs- sen, um die irreguläre Migration noch wirksamer weiter einzudämmen. 4. Auch wenn die Zahl der Rückführungen in 2024 bereits um ca. 20% erhöht werden konnte, müssen Bund und Länder gemeinsam für noch schnell ere und häufiger erfolg- reiche Abschiebungen sorgen. Dafür sollten auch alle Maßnahmen getroffen werden, um weitere Flüge nach Afghanistan umzusetzen. Zeitnah sollten zudem Gespräche mit der Regierung in Syrien mit dem Ziel geführt werden, auch hier hin Rück führungen zu ermöglichen. 5. In diesem Zusammenhang ist es dringend erforderlich, auch die Umsetzung der noch bestehenden Dublin -III-Regelungen so zu beschleunigen, dass es zu sehr schnellen Rücküberweisungen in den für das Asylverfahren zuständigen Mitglied sstaat kommt. Die bundesweit flächendeckende Errichtung von Dublin -Zent ren wird begrüßt . Durch die zentralisierte Unterbringung von Antragstellenden im Dublin Verfahren und das Vorhal- ten aller beteiligten Behörden auf dem Gelände des Dublin- Zentrums können die Ver- fahren beschleunigt werden und die Überstellung en direkt aus dem Dublin -Zentrum er- folgen . Dies führt zu einer signifikanten Erhöhung von Überstellungen. . 6. Die zentrale Weichenstellung für eine wirksame europaweite Steuerung der Migration ist jedoch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) , die an- stelle des dysfunktionalen Dublin -Systems tritt. Damit wird ein wirksame rer Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen und ein gerechtere s Verteilverfahren der Schutz- suchenden innerhalb Europas sowie insbesondere auch effektivere Überstellungen in den zuständigen M itgliedstaat umgesetzt . Die A-IMK verweist auf den vorliegenden Ge- setzgebungsvorschlag zur Umsetzung von GEAS und spr icht sich mit Nachdruck für eine unmittelbare Beschlussfassung im Bundestag und eine beschleunigte Umsetzung der GEAS -Reform noch vor dem vorgesehenen Inkrafttreten Mitte 2026 aus. Gelöscht: konsequente Gelöscht: und Nutzung Gelöscht: Center n Gelöscht: , Gelöscht: weil dadurch die Anzahl der Überstellungen signifikant erhöht Gelöscht: und die Verfahren beschleunigt durchge- führt werden könn Gelöscht: en.
Behörde für Inneres und Sport 24.01.2025 Hamburg 7. Für eine wirksamere Reduzierungen der Gefährdungspotentiale durch psychisch er- krankte Menschen bedarf es einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Sicherheit s-, Gesundheits - und ggf. Ausländerbehörden. Ziel muss die frühzeitige Erkennung der Ri- sikopotentiale bei psych isch Erkrankten, eine gemeinsame Risikobewertung und ein in- tegriertes Risikomanagement sein. Um ausreichende Handlungsmöglichkeiten für eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, ist zu prüfen, wie die bestehenden rechtli- chen Möglichkeiten ins besondere nach den PsychKGen der Länder angepasst bzw. er- weitert werden können . Darüber hinaus ist zu prüfen, wie den Sicherheitsbehörden ein Zugriff auf g efährdungsrelevante Erkenntnisse zu psychisch Erkrankten bzw. eine Ab- frage dieser Informationen ermöglicht werden kann. 8. Darüber hinaus hält die A -IMK es entsprechend des IMK -Beschlusses in der Sitzung vom 04. bis 06.12.2024 in Rheinsberg für erforderlich, den Polizeien den biometrischen Datenabgleich mit Internetdateien zu ermöglichen , die Bundespolizeibehörden mit der Befugnis der automatisierten Datenanalyse sowie der anlasslosen Kontrollbefugnis in Waffenverbotszonen auszustatten und die entsprechenden Gesetzentwürfe unverzüg- lich noch in der 20. Legislaturperiode zu beschließen. 9. Wir begrüßen di e von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentw ürfe zur Umset- zung des G emeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Wir werben bei allen de- mokratischen Parteien des Deutschen Bundestages dafür, den Entwürfen noch in dieser Legislaturperiode zuzustimmen. GEAS ist die Grundlage, um EU -weit die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und irreguläre Migration zu begrenzen . Auch werden für alle Beteiligten schnellere Verfahren an den Außengrenzen ermöglicht, wenn die Zuerken- nung von Schutz unwahrscheinlich ist. 10. Um den Zugang psychisch Kranker zu erlaubnispflichtigen Feuerwaffen zu verhindern, müssen nun endlich drei Maßnahmen im Waffenrecht ergriffen werden, die das BMI schon 2023 vorgeschlagen hat: das verpflichtende psychologische Gutachten für alle Antragsteller, die Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Gesundheitsämtern sowie die Verpflichtung für alle Behörden, Waffenbehörden psychische Störungen von Waffen- besitzern mitzuteilen.