Ergänzung_BMI_2025_01_24_Entwurf_Position_A-IMK_nach_Messerangriff_Aschaffenburg

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Behörde für Inneres und Sport  24.01.2025 
Hamburg  
 
Möglicher Vorschlag für eine Positionierung auf A -Seite im Kontext Aschaffenburg  
 Vor dem Hintergrund des furchtbaren Messeranschlags in Aschaffenburg, erklärt die A -IMK fol-
gendes: 
1. Wir sind entsetzt über die grausame  Ermordung von zwei Menschen durch einen offen-
bar psychisch erkrankten ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen in 
Aschaffenburg am vergangenen Mittwoch. Wir trauern mit den Familienangehörigen und 
den Bürgerinnen und Bürgern von Aschaffenburg um  die beiden Toten, ein 2-jährige s 
Kind und einen  41-jährigen Mann , und wünschen den drei Schwerv erletzten baldige und 
vollständige Genesung.  
2. Wir sehen uns als A -Innenministerinnen und - minister in der Verantwortung, aus dieser 
Tat die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und alles in unserer Macht Stehende zu 
tun, um das Risiko solcher Taten für die Zukunft weitestmöglich zu reduzieren. 
 
3. Hierzu gehört, das auch nach der erheblichen Verringerung der Zugangszahlen von Ge-
flüchteten um ca. 30% in 2024  weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden müs-
sen, um die irreguläre Migration noch wirksamer weiter einzudämmen.  
 
4. Auch wenn die Zahl der Rückführungen in 2024 bereits um ca. 20% erhöht werden 
konnte, müssen Bund und Länder gemeinsam für noch schnell ere und häufiger erfolg-
reiche Abschiebungen sorgen.  Dafür sollten auch alle Maßnahmen getroffen werden,  
um weitere Flüge nach Afghanistan umzusetzen. Zeitnah sollten zudem Gespräche mit 
der Regierung in Syrien mit dem Ziel geführt werden, auch hier hin Rück führungen zu 
ermöglichen.  
5. In diesem Zusammenhang ist es dringend erforderlich, auch die Umsetzung der noch 
bestehenden Dublin -III-Regelungen so zu beschleunigen, dass es zu sehr schnellen 
Rücküberweisungen in den für das Asylverfahren zuständigen Mitglied sstaat kommt. Die 
bundesweit flächendeckende  Errichtung von Dublin -Zent ren wird begrüßt . Durch die 
zentralisierte Unterbringung von Antragstellenden im Dublin Verfahren und das Vorhal-
ten aller beteiligten  Behörden auf dem Gelände des Dublin- Zentrums können die Ver-
fahren beschleunigt  werden  und die Überstellung en direkt aus dem Dublin -Zentrum er-
folgen . Dies führt zu einer signifikanten Erhöhung von Überstellungen. . 
 
6. Die zentrale Weichenstellung für eine wirksame europaweite Steuerung der Migration ist 
jedoch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) , die an-
stelle des dysfunktionalen Dublin -Systems tritt.  Damit wird ein wirksame rer Grenzschutz 
an den europäischen Außengrenzen und ein gerechtere s Verteilverfahren der Schutz-
suchenden innerhalb Europas  sowie insbesondere auch effektivere Überstellungen in 
den zuständigen M itgliedstaat umgesetzt . Die A-IMK verweist auf den vorliegenden Ge-
setzgebungsvorschlag zur Umsetzung von GEAS und spr icht sich mit Nachdruck für 
eine unmittelbare Beschlussfassung im Bundestag und eine beschleunigte Umsetzung 
der GEAS -Reform noch vor dem vorgesehenen Inkrafttreten Mitte 2026 aus.  
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Behörde für Inneres und Sport  24.01.2025 
Hamburg  
7. Für eine wirksamere Reduzierungen der Gefährdungspotentiale durch psychisch  er-
krankte Menschen bedarf es einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Sicherheit s-, 
Gesundheits - und ggf. Ausländerbehörden. Ziel muss die frühzeitige Erkennung der Ri-
sikopotentiale bei psych isch Erkrankten, eine gemeinsame Risikobewertung und ein in-
tegriertes Risikomanagement sein. Um ausreichende Handlungsmöglichkeiten für eine 
wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen,  ist zu prüfen, wie  die bestehenden rechtli-
chen Möglichkeiten ins besondere nach den PsychKGen der Länder angepasst bzw. er-
weitert werden können . Darüber hinaus ist zu prüfen, wie den Sicherheitsbehörden ein 
Zugriff auf g efährdungsrelevante Erkenntnisse zu psychisch  Erkrankten bzw. eine Ab-
frage dieser Informationen ermöglicht werden kann. 
 
8. Darüber hinaus hält die A -IMK es entsprechend des IMK -Beschlusses in der Sitzung 
vom 04. bis 06.12.2024 in Rheinsberg  für erforderlich,  den Polizeien den biometrischen 
Datenabgleich mit Internetdateien zu ermöglichen , die Bundespolizeibehörden mit der 
Befugnis der automatisierten Datenanalyse sowie der anlasslosen Kontrollbefugnis in 
Waffenverbotszonen auszustatten und die entsprechenden Gesetzentwürfe unverzüg-
lich noch in der 20. Legislaturperiode zu beschließen.  
 
9. Wir begrüßen di e von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentw ürfe zur Umset-
zung des G emeinsamen Europäischen Asylsystems  (GEAS). Wir werben bei allen de-
mokratischen Parteien des Deutschen Bundestages dafür, den Entwürfen noch in dieser 
Legislaturperiode  zuzustimmen.  GEAS  ist die Grundlage, um EU -weit die Gewährung 
internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards 
für Geflüchtete zu schützen und  irreguläre Migration zu begrenzen . Auch werden für alle 
Beteiligten schnellere Verfahren an den Außengrenzen ermöglicht, wenn die Zuerken-
nung von Schutz unwahrscheinlich ist.  
 
10. Um den Zugang psychisch Kranker zu erlaubnispflichtigen Feuerwaffen zu verhindern, 
müssen nun endlich drei Maßnahmen im Waffenrecht ergriffen werden, die das BMI 
schon 2023 vorgeschlagen hat: das verpflichtende psychologische Gutachten für alle 
Antragsteller, die Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Gesundheitsämtern sowie 
die Verpflichtung für alle Behörden, Waffenbehörden psychische Störungen von Waffen-
besitzern mitzuteilen.
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