stob-66012018-20250210-standortbescheinigung
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage Standortbescheinigung 66012018“
Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 66012018 76709 Kronau, Kirrlacher Str. 21 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 32 des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017 S. 1947) bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die rechnerische Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus. Nebenbestimmungen Der Standort darf bis zur Inbetriebnahme der beantragten Änderung, mit den der Standortbescheinigung Nr. 66012018 vom 06.10.2020 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Dafür gilt der Betriebszustand der vorstehend genannten Bescheinigung. Die darin enthaltene Festlegung wird insoweit Bestandteil dieser Standortbescheinigung. Standort Hauptstrahlrichtung [Meter] vertikal (90°) [Meter] Montagehöhe der Bezugs- antenne über Grund [Meter] Gesamtstandort 17,81 3,90 16,80
STOB-Nr: 66012018
Erteilungsdatum: 10.02.2025
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur
erhoben werden.
Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur,
Außenstelle Nürnberg, Dienstleistungszentrum 2, Beethovenstr. 5A, 97080 Würzburg
eingelegt wird.
Bundesnetzagentur
Außenstelle Nürnberg
Diese Standortbescheinigung wurde maschinell
erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
Anlage(n)
Anlage 1
Hinweise:
- Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt.
Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle
Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS).
- Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich
Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise
Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für
die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
Anlage 1, Blatt 1
Anlage zur
Standortbescheinigung
Standortbescheinigungsnummer: 66012018
Erteilungsdatum: 10.02.2025
Am Senderstandort
76709 Kronau, Kirrlacher Str. 21
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)
Standort: Gesamtstandort
wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV
betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt.
Neu installierte Funkanlagen Fehler! Textmarke nicht definiert.
lfd.
Nr.
Funkanlage
Sendeantennen-
kennzeichnung1
Montagehöhe
über Grund
in Meter Hauptstrahl-
richtung
(HSR)
in Grad
Sicherheitsab-
stand in HSR
in Meter vertikaler
Sicherheits-
abstand
in Meter
1 MB07_DT 01-1.0.04 / R1 16,80 30,00 6,23 1,45
2 MB07_DT 01-1.0.05 / R1 17,05 160,00 6,23 1,45
3 MB07_DT 01-1.0.06 / R1 17,05 280,00 6,23 1,45
4 MB08_DT 01-1.0.04 / R2 16,80 30,00 5,84 1,34
5 MB08_DT 01-1.0.05 / R2 17,05 160,00 5,84 1,34
6 MB08_DT 01-1.0.06 / R2 17,05 280,00 5,84 1,34
7 MB09_DT 01-1.0.04 / R1 16,80 30,00 7,77 1,63
8 MB09_DT 01-1.0.05 / R1 17,05 160,00 7,77 1,63
9 MB09_DT 01-1.0.06 / R1 17,05 280,00 7,77 1,63
10 MB15_DT 01-1.0.04 / Y1 16,80 30,00 4,80 1,28
11 MB15_DT 01-1.0.04 / Y4 16,80 30,00 5,01 1,05
12 MB15_DT 01-1.0.05 / Y1 17,05 160,00 4,80 1,28
13 MB15_DT 01-1.0.05 / Y4 17,05 160,00 5,01 1,05
14 MB15_DT 01-1.0.06 / Y1 17,05 280,00 4,80 1,28
15 MB15_DT 01-1.0.06 / Y4 17,05 280,00 5,01 1,05
16 MB18_DT 01-1.0.04 / Y1 16,80 30,00 4,41 0,90
17 MB18_DT 01-1.0.04 / Y4 16,80 30,00 4,17 0,90
18 MB18_DT 01-1.0.05 / Y1 17,05 160,00 4,41 0,90
19 MB18_DT 01-1.0.05 / Y4 17,05 160,00 4,17 0,90
20 MB18_DT 01-1.0.06 / Y1 17,05 280,00 4,41 0,90
21 MB18_DT 01-1.0.06 / Y4 17,05 280,00 4,17 0,90
22 MB21_DT 01-1.0.04 / Y1 16,80 30,00 4,23 0,79
23 MB21_DT 01-1.0.04 / Y4 16,80 30,00 4,23 0,76
24 MB21_DT 01-1.0.05 / Y1 17,05 160,00 4,23 0,79
25 MB21_DT 01-1.0.05 / Y4 17,05 160,00 4,23 0,76
26 MB21_DT 01-1.0.06 / Y1 17,05 280,00 4,23 0,79
27 MB21_DT 01-1.0.06 / Y4 17,05 280,00 4,23 0,76
Weitere am Standort befindliche Funkanlagen
lfd.
Nr.
Funkanlage
Sendeantennen-
kennzeichnung1
Montagehöhe
über Grund
in Meter Hauptstrahl-
richtung
(HSR)
in Grad
Sicherheitsab-
stand in HSR
in Meter vertikaler
Sicherheits-
abstand
in Meter
1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
Anlage 1, Blatt 2 Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw . der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Sta ndortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Nürnberg Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.