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Einzelplan / Ressort:  07 - Bundesministerium der Justiz  
Bericht  
 über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 21 
Ausschussdrucksache: 19(8)3252 
Berichterstatter: MdB Dr. Espendiller 
MdB Hoppermann 
MdB Dilcher 
MdB Hönel 
MdB Dr. Lieb 
MdB Perli  
Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 (in EUR):  2.883.090 
Fallzahlen im Haushaltsjahr 2021: 31 
Vorbemerkungen  gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
Auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 
28. Juni 2006 sind die Zahlungen der Bundesregierung an externe Berater zusammenzustellen.
Die Zusammenstellung umfasst das Bundesministerium der Justiz  (und für Verbraucherschutz )
(BMJ (V)) und seinen Geschäftsbereich; ausgenommen  sind die vom BMJ (V) institutionell
geförderten Zuwendungsempfänger.
Der Schwerpunkt im Einzelplan 07 bei der Beauftragung externer Beraterleistungen liegt bei
IT bezogenen Maßnahmen, insbesondere in Zusammenhang mit der Einrichtung digitaler
Infrastruktur  sowie der Einführung elektronischer Geschäftsprozesse (z.B. e -Akte,
elektronische Gerichtsakte). Weitere Maßnahmen beziehen sich auf den Bereich von
Organisationsuntersuchungen und Prozessoptimierung. Die Beauftragung von exter nen
Beratern im Bereich des BMJ (V) erfolgt regelmäßig einzelfallbezogen in Bezug auf konkrete
Bedarfe.
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ABCDEFGHIJKKap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c)  Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J2022202320240701 686 02a) Fachliche, wissenschaftliche und strategische Begleitung und Beratung der CDR-Initiative zu Fragen von CDRb) -c) neind) 09/2020 - 10/2021concern GmbHja90.000nein6.00084.00090.0000701 686 02a) Fachliche, wissenschaftliche und strategische Begleitung und Beratung der CDR-Initiative zu Fragen von CDRb) -c) neind) 09/2020 - 10/2021concern GmbHja90.000nein63.00063.0000710 685 08a) Personalberatungb) --c) neind) 03/2021 - 12/2021keine Zustimmung zur Namensnennungja61.047nein61.04761.0470710 685 08a) Leitbildentwicklung, Namingprozessb) --c) neind) 12/2021 - 12/2022keine Zustimmung zur Namensnennungja73.530nein30.62542.90573.5300710 685 08a) Organisationsuntersuchung, Businessplanb) --c) neind) 12/2021 - 12/2022keine Zustimmung zur Namensnennungja90.875nein32.44258.43390.875Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)
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Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)b)Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c) Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)0711 526 02 a) Beratung bei den Vertragsverhandlungen mit DigitalService4Germany GmbH (DS4G) bzgl.Umsetzung des Rechtsinformationssystemsdes Bundes (Teilprojekte RIKA I und RIP)b) -c) neind) 03/2021 - voraussichtlich 04 / 2022Kanzlei GSK Stockmannnein99.840ja72.84027.00099.840
0711 526 02 a) Sachverständige Beratung beimGenehmigungsverfahren einesReisesicherungsfondsb) -c) neind) 06/2021 - 10/2021Anwaltskanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr ja660.993ja660.993660.9930711 526 02 a) Sachverständige Beratung bei der Aufsichteines Reisesicherungsfondsb) -c) neind) 11/2021 - 12/2022Anwaltskanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr jaca. 392.700ja000712 532 01a) Beratungsleistung zur Unterstützung desProjekts Digitale Zusammenarbeit Polizei undJustizb) Inhouse-Vergabec) neind) 04/2020 - 03/2023 mit erneuterVerlängerungsoption (max. weitere 36 Monate)PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“)nein6.000.000 (3 Mio. seitens BMJV und 3 Mio. seitens BMI)ja330.341330.341
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Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertr szweck  (stichwortartig)
b) Benennung des Rahmenvertr s (ggf.)
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftr nehmerIn / 
ggf. keine Zustimmung 
zur NamensnennungAus-
schrei-
bung
(ja/nein)Vertr s-
volumen
 in EURHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben 
in 2021
 in EURSumme
 G bis J
2022 2023 2024Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)
0714 532 01 a) Beratung zur Einführung der elektronischen 
Verwaltungsakte;
b) kein RV
c) nein
d) 8/2021 - 12/2024PDV GmbH, Erfurt ja 142.000 ja 29.000 50.000 30.000 30.000 139.000
0714 532 01 a) Beratung zur Einführung der elektronischen 
Strafakte;
b) kein RV
c) nein
d) 1/2020 - 12/2024PDV GmbH, Erfurt ja 400.000 ja 272.000 30.000 45.000 347.000
0716 532 01 a)  
 
; b) 
; c) nein; d) 
Laufzeit 06/2015 -  12/2022 (Laufzeit 
verlängert) nein 134.803 ja 7.892 20.000 27.892
0716 532 01 a)  
Einführung der elektronischen Gerichtsakte 
(EGA) im 
b) Abruf aus RV Nr. 2909 des BVA, KoopV Nr. 
4112
c) nein
d) Laufzeit: 06/2020 - 05/2023 (Laufzeit 
verlängert)Sopra Steria GmbH nein 319.000 ja 34.073 60.000 94.073
0716 539 99 a)  
Fortführung der Digitalisierung und Optimierung 
der Verwaltungsprozesse des 
b) Abruf aus RV Nr. 20840 des BVA
c) nein
d) Laufzeit: 08/2020 - 08/2022Sopra Steria GmbH nein 164.601 ja 41.412 41.150 82.562
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Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c)  Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)0718 532 01a) Beratungsleistungen Vergabeunterstützungb) RV 2019 0000 0070, abgeschlossen durch das BfJc) neind) 07/2020 - 07/2024DOK Systeme Ingenieurgesellschaft für Kommunikationstechnik mbHja1.053.150ja47.679263.288263.288175.525749.7790718 532 01a) Beratungsleistungen strategische Positionierung BZR/GZRb) Abruf aus RV BeschA: 20845-01c) neind) 10.06.2021 - 31.12.2021Orphoz GmbH & Co. KGnein174.192ja120.893120.8930718 532 01a) Unterstützungsleistungen zur Einführung der elektronischen Verwaltungsarbeitb) RV 2009, abgeschlossen durch das BeschA des Bundesc) neind) 06/2020 - 12//2021Sopra Steria GmbHnein688.296ja427.262427.2620718 532 03a) Beratungs- und Unterstützungsleistung Organisationsuntersuchung b) RV 20658, abgeschlossen durch BeschA des Bundesc) neind) 02.07.2019 - 02.07.2022Capgemini Deutschland GmbHnein271.748nein106.786164.962271.748
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Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c)  Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)0719 532 03a) Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratungb) Rahmenvertrag: ja; RV Nr. BUL 36.4/19SAP-VP-Nr.: 65002710c) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: ab 06/2019 - 12/2021Fußnote 1)keine Zustimmung zur Namensnennungja351.684nein108.5248.879117.403
0719 532 03a) Compliance Beratungb) Rahmenvertrag: BUL 30,74/19; SAP-VP-Nr.: 65002710c) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: 12/2019-12/2021Fußnote 1)keine Zustimmung zur Namensnennungja147.159nein39.8635.00344.866
0719 53203a) Abschluss der Feinplanung der Organisationsuntersuchung und PBE für die IT-Abteilungen der H2b) Rahmenvertrag: ja; Abruf aus RV Nr. 20658 des BVASAP-VP-Nr.: 65002763c) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: 02/2020 - 08/2021Capgemini Deutschland GmbH (Ausführung des EA durch Unterauftragnehmerin Fa. Ramboll)ja251.000nein76.30376.303
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Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c)  Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)0719 53201a) Beratung und Pflegeleistungen während der Durchführung eines Software Asset Management-Projektsb) Rahmenvertrag: neinc) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit:  06/2021 - 05/2023keine Zustimmung zur Namensnennungja300.000nein137.94539.413177.3580719 53999a) Beratung zum Aufbau von Netzwerkräumen im neuen Dienstgebäudeb) Rahmenvertrag: ja; Abruf aus RV Nr. 21206 des KdBc) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: 07/2021 - 12/2022Fußnote 2)keine Zustimmung zur Namensnennungja63.000nein38.1702.81740.987
Fußnote 1)Im Vertrag wurde kein Höchstvolumen vereinbart. Die Beratungsleistung wird je nach Bedarf abgerufen. Daher wurde in Spalte E die geleisteten Gesamtausgaben als Vertragsvolumen angegeben.Fußnote 2)Nach neuerlicher Mitteilung des Beschaffungsamtes des BMI vom 28.02.2022 wird der Vertrag dort nicht als Beratervertrag betrachtet (Leistungen wie Installation, Konfiguration, Implementation, Migration, Dokumentation, Abnahme und Wartung). Da das DPMA die Leistung allerdings im Vorfeld  eines noch anstehenden Umzugs zur Entwicklung von Lösungsansätzen in Anspruch genommen hat, wurde diese aufgrund hiesiger Einschätzung als Beratungsleistung erfasst (vgl. auch KA BT-Drs. Nr. 20/00318).
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Einzelplan / Ressort:  08 / BMF  
Bericht  
 über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 21 
Ausschussdrucksache:  19(8)32 52 
Berichterstatter: MdB Dr. Rudolph  
MdB Kindler  
MdB Meyer  
MdB Dr. Gräßle  
MdB Wiehle  
MdB Dr. Lötzsch  
Ausgaben im Haushaltsjahr 20 21 (in EUR):  25.809.854  
Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 21: 80 
Vorbemerkungen  gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
Ein sachgerechter Einsatz des Sachverstands Dritter kann der Verwaltung helfen, Antworten 
auf neue  und komplexe Fragestellungen in einem sich rasch verändernden Umfeld zu finden. 
Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben ist daher die Inanspruchnahme externer Beratung ein 
wirtschaftliches und effizientes Instrument der Verwaltung, anstehende Aufgaben zu 
bewältigen.  
Im Epl. 08 werden beim Einsatz externer Beratung hohe Maßstäbe angelegt. Das BMF hat 
Regelungen verbindlich vorgegeben, die vom gesamten Geschäftsbereich vor Vertragsschluss 
sowie beim Einsatz Externer zu beachten sind:  
-Die im Gutachten des Beau ftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom
November 2006 genannten „Handlungsnotwendigkeiten beim Einsatz externer Berater“
sind einzuhalten. Hierzu zählen z. B. eine genaue Beschreibung des Ziels, die
Dokumentation des gesamten Verfahrens u nd die abschließende Erfolgskontrolle.
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-Vor Inanspruchnahme externer Unterstützung (Beratung, Sachverständige oder sonstige
Stellen) werden mittels der Checkliste des Bundesrechnungshofes „Notwendige Schritte
zur Vorbereitung und Begleitung des Einsatzes ex terner Berater in der Bundesverwaltung“
unter anderem die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit sowie die Ziele und der Umfang
des Beratungseinsatzes geprüft und das Ergebnis dokumentiert.
-Zusätzlich sind im IT -Bereich die „Empfehlungen zur Inanspruchnahme  von externen
Unterstützungsleistungen durch Bundesbehörden im IT - Bereich“ des Bundes zu
berücksichtigen.
Inhaltliche Schwerpunkte:  
Die Ausgaben für externe Beratung verteilen sich innerhalb des Epl. 08 wie folgt auf die 
jeweiligen Kapitel:  Kapitel  2020 
1 000 €2021 
1 000 €Veränderung  
1 000 € 0801  
Wiedergutmachungen des Bundes  61 - - 61 0810 
Sonstige Bewilligungen  10 969  14 215  + 3 2460811  
Zentral veranschlagte Verwaltungs -
einnahmen und Ausgaben  2 385  5 561  +3 1760812  
Bundesministerium  1 571 1 178  -3930813  
Zollverwaltung  862 1 284  + 4220815  
Bundeszentralamt für Steuern  2 035  2 840  +8040816  
Informationstechnikzentrum Bund  865 732 -132gesamt  18 748  25 810 +7 062Die Gesamtausgaben für externe Beratung sind in 2021 höher als im Jahr 2020. Grund hierfür 
sind vor allem drei größere, neue Beratungsverträge im Bereich der Projektunterstützung bei 
der IT -Betriebskonsolidierung Bund, der Modernisierung der Finanzdienstle istungsaufsicht 
BaFin und einer prozessorientierten Analyse bei der Zentralstelle für 
Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Die Zahl der Verträge ist - anders als die Ausgaben 
-im Vergleich zum Vorjahr um rund 6 v. H. auf 80 gesunken.
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Die Ausgaben in  den Kapiteln 0810 und 0812 bis 0816 (also rd. 78 v. H.) fallen 
ausschließlich im Bereich der Informationstechnik  an. Der hohe IT -Anteil ist vor allem auf 
folgende Gründe zurückzuführen:  
1.Der IT -Betrieb der unmittelbaren Bundesverwaltung wird konsolidiert.  Die
Betriebskonsolidierung und die Dienstleisterertüchtigung sind zum 1. Januar 2020 in die
alleinige Verantwortung des BMF übergegangen.
2.Die Digitalisierung in der Verwaltung schreitet stetig voran.
3.Die Anforderungen an die IT -Sicherheit wachsen.
Beratungsleistungen können hier in den verschiedenen Phasen eines IT -Projektes erforderlich 
sein. Die Maßnahmen sind dabei grundsätzlich vorübergehender Natur. Die Ausbringung 
dauerhafter Planstellen kommt für diese vorübergehenden Aufgaben nicht in Betrac ht. 
Darüber hinaus wäre das Vorhalten jeglicher benötigter IT -Expertise in der schnelllebigen 
Welt der Informationstechnik nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch teilweise unmöglich. 
Über externe Dienstleistungen können daneben Kapazitäten im IT -Betrieb und im 
Entwicklungsbereich flexibel nutzbar gemacht werden, wenn kurzfristig anstehende 
Neuentwicklungen von spezifischen IT -Lösungen und Werkzeugen mit eigenem Personal des 
Informationstechnikzentrums Bund nicht möglich sind.  
Die Ausgaben in Kapitel  0811 (rd. 22 v. H. der Ausgaben) wurden insbesondere für Aufträge 
im Bereich der rechtlichen und wissenschaftlichen Beratung und Unterstützung sowie der 
Projektberatung verwendet. Diese Maßnahmen erfordern sehr spezielles Know -How, dessen 
Aufbau mit eigenem Pe rsonal unwirtschaftlich wäre. Ministerielle Aufgaben werden von den 
externen Kräften nicht wahrgenommen.
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