Einzelplan / Ressort: 07 - Bundesministerium der Justiz Bericht über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 21 Ausschussdrucksache: 19(8)3252 Berichterstatter: MdB Dr. Espendiller MdB Hoppermann MdB Dilcher MdB Hönel MdB Dr. Lieb MdB Perli Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 (in EUR): 2.883.090 Fallzahlen im Haushaltsjahr 2021: 31 Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252 Auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006 sind die Zahlungen der Bundesregierung an externe Berater zusammenzustellen. Die Zusammenstellung umfasst das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz ) (BMJ (V)) und seinen Geschäftsbereich; ausgenommen sind die vom BMJ (V) institutionell geförderten Zuwendungsempfänger. Der Schwerpunkt im Einzelplan 07 bei der Beauftragung externer Beraterleistungen liegt bei IT bezogenen Maßnahmen, insbesondere in Zusammenhang mit der Einrichtung digitaler Infrastruktur sowie der Einführung elektronischer Geschäftsprozesse (z.B. e -Akte, elektronische Gerichtsakte). Weitere Maßnahmen beziehen sich auf den Bereich von Organisationsuntersuchungen und Prozessoptimierung. Die Beauftragung von exter nen Beratern im Bereich des BMJ (V) erfolgt regelmäßig einzelfallbezogen in Bezug auf konkrete Bedarfe.
ABCDEFGHIJKKap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c) Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J2022202320240701 686 02a) Fachliche, wissenschaftliche und strategische Begleitung und Beratung der CDR-Initiative zu Fragen von CDRb) -c) neind) 09/2020 - 10/2021concern GmbHja90.000nein6.00084.00090.0000701 686 02a) Fachliche, wissenschaftliche und strategische Begleitung und Beratung der CDR-Initiative zu Fragen von CDRb) -c) neind) 09/2020 - 10/2021concern GmbHja90.000nein63.00063.0000710 685 08a) Personalberatungb) --c) neind) 03/2021 - 12/2021keine Zustimmung zur Namensnennungja61.047nein61.04761.0470710 685 08a) Leitbildentwicklung, Namingprozessb) --c) neind) 12/2021 - 12/2022keine Zustimmung zur Namensnennungja73.530nein30.62542.90573.5300710 685 08a) Organisationsuntersuchung, Businessplanb) --c) neind) 12/2021 - 12/2022keine Zustimmung zur Namensnennungja90.875nein32.44258.43390.875Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen)
Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig)b)Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c) Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen)0711 526 02 a) Beratung bei den Vertragsverhandlungen mit DigitalService4Germany GmbH (DS4G) bzgl.Umsetzung des Rechtsinformationssystemsdes Bundes (Teilprojekte RIKA I und RIP)b) -c) neind) 03/2021 - voraussichtlich 04 / 2022Kanzlei GSK Stockmannnein99.840ja72.84027.00099.840 0711 526 02 a) Sachverständige Beratung beimGenehmigungsverfahren einesReisesicherungsfondsb) -c) neind) 06/2021 - 10/2021Anwaltskanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr ja660.993ja660.993660.9930711 526 02 a) Sachverständige Beratung bei der Aufsichteines Reisesicherungsfondsb) -c) neind) 11/2021 - 12/2022Anwaltskanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr jaca. 392.700ja000712 532 01a) Beratungsleistung zur Unterstützung desProjekts Digitale Zusammenarbeit Polizei undJustizb) Inhouse-Vergabec) neind) 04/2020 - 03/2023 mit erneuterVerlängerungsoption (max. weitere 36 Monate)PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“)nein6.000.000 (3 Mio. seitens BMJV und 3 Mio. seitens BMI)ja330.341330.341
Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertr szweck (stichwortartig) b) Benennung des Rahmenvertr s (ggf.) c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftr nehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus- schrei- bung (ja/nein)Vertr s- volumen in EURHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J 2022 2023 2024Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen) 0714 532 01 a) Beratung zur Einführung der elektronischen Verwaltungsakte; b) kein RV c) nein d) 8/2021 - 12/2024PDV GmbH, Erfurt ja 142.000 ja 29.000 50.000 30.000 30.000 139.000 0714 532 01 a) Beratung zur Einführung der elektronischen Strafakte; b) kein RV c) nein d) 1/2020 - 12/2024PDV GmbH, Erfurt ja 400.000 ja 272.000 30.000 45.000 347.000 0716 532 01 a) ; b) ; c) nein; d) Laufzeit 06/2015 - 12/2022 (Laufzeit verlängert) nein 134.803 ja 7.892 20.000 27.892 0716 532 01 a) Einführung der elektronischen Gerichtsakte (EGA) im b) Abruf aus RV Nr. 2909 des BVA, KoopV Nr. 4112 c) nein d) Laufzeit: 06/2020 - 05/2023 (Laufzeit verlängert)Sopra Steria GmbH nein 319.000 ja 34.073 60.000 94.073 0716 539 99 a) Fortführung der Digitalisierung und Optimierung der Verwaltungsprozesse des b) Abruf aus RV Nr. 20840 des BVA c) nein d) Laufzeit: 08/2020 - 08/2022Sopra Steria GmbH nein 164.601 ja 41.412 41.150 82.562
Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c) Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen)0718 532 01a) Beratungsleistungen Vergabeunterstützungb) RV 2019 0000 0070, abgeschlossen durch das BfJc) neind) 07/2020 - 07/2024DOK Systeme Ingenieurgesellschaft für Kommunikationstechnik mbHja1.053.150ja47.679263.288263.288175.525749.7790718 532 01a) Beratungsleistungen strategische Positionierung BZR/GZRb) Abruf aus RV BeschA: 20845-01c) neind) 10.06.2021 - 31.12.2021Orphoz GmbH & Co. KGnein174.192ja120.893120.8930718 532 01a) Unterstützungsleistungen zur Einführung der elektronischen Verwaltungsarbeitb) RV 2009, abgeschlossen durch das BeschA des Bundesc) neind) 06/2020 - 12//2021Sopra Steria GmbHnein688.296ja427.262427.2620718 532 03a) Beratungs- und Unterstützungsleistung Organisationsuntersuchung b) RV 20658, abgeschlossen durch BeschA des Bundesc) neind) 02.07.2019 - 02.07.2022Capgemini Deutschland GmbHnein271.748nein106.786164.962271.748
Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c) Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen)0719 532 03a) Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratungb) Rahmenvertrag: ja; RV Nr. BUL 36.4/19SAP-VP-Nr.: 65002710c) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: ab 06/2019 - 12/2021Fußnote 1)keine Zustimmung zur Namensnennungja351.684nein108.5248.879117.403 0719 532 03a) Compliance Beratungb) Rahmenvertrag: BUL 30,74/19; SAP-VP-Nr.: 65002710c) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: 12/2019-12/2021Fußnote 1)keine Zustimmung zur Namensnennungja147.159nein39.8635.00344.866 0719 53203a) Abschluss der Feinplanung der Organisationsuntersuchung und PBE für die IT-Abteilungen der H2b) Rahmenvertrag: ja; Abruf aus RV Nr. 20658 des BVASAP-VP-Nr.: 65002763c) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: 02/2020 - 08/2021Capgemini Deutschland GmbH (Ausführung des EA durch Unterauftragnehmerin Fa. Ramboll)ja251.000nein76.30376.303
Kap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c) Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in EURHonorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J202220232024Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen)0719 53201a) Beratung und Pflegeleistungen während der Durchführung eines Software Asset Management-Projektsb) Rahmenvertrag: neinc) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: 06/2021 - 05/2023keine Zustimmung zur Namensnennungja300.000nein137.94539.413177.3580719 53999a) Beratung zum Aufbau von Netzwerkräumen im neuen Dienstgebäudeb) Rahmenvertrag: ja; Abruf aus RV Nr. 21206 des KdBc) Normsetzungsverfahren: neind) Laufzeit: 07/2021 - 12/2022Fußnote 2)keine Zustimmung zur Namensnennungja63.000nein38.1702.81740.987 Fußnote 1)Im Vertrag wurde kein Höchstvolumen vereinbart. Die Beratungsleistung wird je nach Bedarf abgerufen. Daher wurde in Spalte E die geleisteten Gesamtausgaben als Vertragsvolumen angegeben.Fußnote 2)Nach neuerlicher Mitteilung des Beschaffungsamtes des BMI vom 28.02.2022 wird der Vertrag dort nicht als Beratervertrag betrachtet (Leistungen wie Installation, Konfiguration, Implementation, Migration, Dokumentation, Abnahme und Wartung). Da das DPMA die Leistung allerdings im Vorfeld eines noch anstehenden Umzugs zur Entwicklung von Lösungsansätzen in Anspruch genommen hat, wurde diese aufgrund hiesiger Einschätzung als Beratungsleistung erfasst (vgl. auch KA BT-Drs. Nr. 20/00318).
Einzelplan / Ressort: 08 / BMF Bericht über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 21 Ausschussdrucksache: 19(8)32 52 Berichterstatter: MdB Dr. Rudolph MdB Kindler MdB Meyer MdB Dr. Gräßle MdB Wiehle MdB Dr. Lötzsch Ausgaben im Haushaltsjahr 20 21 (in EUR): 25.809.854 Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 21: 80 Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252 Ein sachgerechter Einsatz des Sachverstands Dritter kann der Verwaltung helfen, Antworten auf neue und komplexe Fragestellungen in einem sich rasch verändernden Umfeld zu finden. Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben ist daher die Inanspruchnahme externer Beratung ein wirtschaftliches und effizientes Instrument der Verwaltung, anstehende Aufgaben zu bewältigen. Im Epl. 08 werden beim Einsatz externer Beratung hohe Maßstäbe angelegt. Das BMF hat Regelungen verbindlich vorgegeben, die vom gesamten Geschäftsbereich vor Vertragsschluss sowie beim Einsatz Externer zu beachten sind: -Die im Gutachten des Beau ftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom November 2006 genannten „Handlungsnotwendigkeiten beim Einsatz externer Berater“ sind einzuhalten. Hierzu zählen z. B. eine genaue Beschreibung des Ziels, die Dokumentation des gesamten Verfahrens u nd die abschließende Erfolgskontrolle.
-Vor Inanspruchnahme externer Unterstützung (Beratung, Sachverständige oder sonstige Stellen) werden mittels der Checkliste des Bundesrechnungshofes „Notwendige Schritte zur Vorbereitung und Begleitung des Einsatzes ex terner Berater in der Bundesverwaltung“ unter anderem die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit sowie die Ziele und der Umfang des Beratungseinsatzes geprüft und das Ergebnis dokumentiert. -Zusätzlich sind im IT -Bereich die „Empfehlungen zur Inanspruchnahme von externen Unterstützungsleistungen durch Bundesbehörden im IT - Bereich“ des Bundes zu berücksichtigen. Inhaltliche Schwerpunkte: Die Ausgaben für externe Beratung verteilen sich innerhalb des Epl. 08 wie folgt auf die jeweiligen Kapitel: Kapitel 2020 1 000 €2021 1 000 €Veränderung 1 000 € 0801 Wiedergutmachungen des Bundes 61 - - 61 0810 Sonstige Bewilligungen 10 969 14 215 + 3 2460811 Zentral veranschlagte Verwaltungs - einnahmen und Ausgaben 2 385 5 561 +3 1760812 Bundesministerium 1 571 1 178 -3930813 Zollverwaltung 862 1 284 + 4220815 Bundeszentralamt für Steuern 2 035 2 840 +8040816 Informationstechnikzentrum Bund 865 732 -132gesamt 18 748 25 810 +7 062Die Gesamtausgaben für externe Beratung sind in 2021 höher als im Jahr 2020. Grund hierfür sind vor allem drei größere, neue Beratungsverträge im Bereich der Projektunterstützung bei der IT -Betriebskonsolidierung Bund, der Modernisierung der Finanzdienstle istungsaufsicht BaFin und einer prozessorientierten Analyse bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Die Zahl der Verträge ist - anders als die Ausgaben -im Vergleich zum Vorjahr um rund 6 v. H. auf 80 gesunken.
Die Ausgaben in den Kapiteln 0810 und 0812 bis 0816 (also rd. 78 v. H.) fallen ausschließlich im Bereich der Informationstechnik an. Der hohe IT -Anteil ist vor allem auf folgende Gründe zurückzuführen: 1.Der IT -Betrieb der unmittelbaren Bundesverwaltung wird konsolidiert. Die Betriebskonsolidierung und die Dienstleisterertüchtigung sind zum 1. Januar 2020 in die alleinige Verantwortung des BMF übergegangen. 2.Die Digitalisierung in der Verwaltung schreitet stetig voran. 3.Die Anforderungen an die IT -Sicherheit wachsen. Beratungsleistungen können hier in den verschiedenen Phasen eines IT -Projektes erforderlich sein. Die Maßnahmen sind dabei grundsätzlich vorübergehender Natur. Die Ausbringung dauerhafter Planstellen kommt für diese vorübergehenden Aufgaben nicht in Betrac ht. Darüber hinaus wäre das Vorhalten jeglicher benötigter IT -Expertise in der schnelllebigen Welt der Informationstechnik nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch teilweise unmöglich. Über externe Dienstleistungen können daneben Kapazitäten im IT -Betrieb und im Entwicklungsbereich flexibel nutzbar gemacht werden, wenn kurzfristig anstehende Neuentwicklungen von spezifischen IT -Lösungen und Werkzeugen mit eigenem Personal des Informationstechnikzentrums Bund nicht möglich sind. Die Ausgaben in Kapitel 0811 (rd. 22 v. H. der Ausgaben) wurden insbesondere für Aufträge im Bereich der rechtlichen und wissenschaftlichen Beratung und Unterstützung sowie der Projektberatung verwendet. Diese Maßnahmen erfordern sehr spezielles Know -How, dessen Aufbau mit eigenem Pe rsonal unwirtschaftlich wäre. Ministerielle Aufgaben werden von den externen Kräften nicht wahrgenommen.