Einzelplan / Ressort: 10 / BMEL Bericht über einen Maßnahmenkatalog und Abbaupfad zur Senkung des Einsatzes an externer Beratung Ausschussdrucksache: 19 / 8293 Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 (in EUR): 501.234 Fallzahlen im Haushaltsjahr 2021: 10 Ggf. Abbauvolumen (in EUR): 1.583.388 Fallzahlen: 10
Das BMEL nimmt externe Beratungsleistung in Form einmaliger oder wiederkehrender Bera - tungsleistung in Anspruch. Grundlage für wiederkehrende Beratungsleistungen sind zum großen Teil vom BMI ausgehandelte Rahmenverträge des Bundes. Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistung im BMEL erfolgt bei spezifischen u nd äu - ßerst heterogenen Fragestellungen, die besondere Anforderungen z. B. an den fachlichen Hintergrund stellen. Beratungsleistungen werden nur bei notwendigem Beratungsbedarf, wenn die Erkenntnisse nicht auf anderem Wege gewonnen werden können, beauftra gt. Externer Fachverstand wird nur dann in Anspruch genommen, wenn das Ministerium selbst bzw. nach geordnete Behörden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder Kapazitäten verfügen. Daneben bedient sich das BMEL der Unterstützung durch externen Sachverstand, um die Glaubwürdigkeit etwa von Evaluationen zu fördern und die Neutralität, etwa bei Verbraucher befragungen, zu sichern. Beraterverträge für wiederkehrende Leistungen Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit werden externe Beratungsleistungen i n Form strategi - scher Beratung der Leitagentur des BMEL genutzt, um sich jeweils aktuell projektübergrei - fend abzustimmen und die Prozesse zu konzipieren. Hierfür wird ein monatliches Stunden - kontingent bei der Leitagentur abgerufen, welches nach tatsächli cher Leistungserbringung abgerechnet wird. Es ist wichtig, die eigenen Kommunikationsmaßnahmen regelmäßig auch von außen zu betrachten und zu bewerten. Diese Außenperspektive wird von der Kommunikationsagentur auch im Rahmen der externen strategischen Ber atung wahrgenommen und ist unerlässlich für eine gute kommunikative Außendarstellung. Diese Leistung kann deshalb nicht ausschließlich durch eigene Ressourcen erbracht werden. Das monatliche Stundenkontingent wird mit Augenmaß geplant und nur bei konkretem Bedarf abgerufen. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden für strategische Beratung durch die Kommunikationsagenturen insgesamt 40.944 Euro ausgegeben. Grundsätzliche Einsparmöglichkeiten werden in diesem Bereich nicht gesehen . Der Geschäftsbereich nimmt fas t ausschließlich die vom BMI ausgehandelten Rahmen ver- träge in Anspruch. In Einzelfällen gibt es auch hier Beraterverträge für Einzelleistungen. Diese betreffen ganz überwiegend Beratungsleistungen für IT -Maßnahmen. Für den Ge - schäftsbereich werden keine Einsparmöglichkeiten gesehen. Beraterverträge für Einzelleistungen Bei den einmaligen Leistungen handelt es sich um spezifische Aufgaben, die besondere An - forderungen z.B. an einen spezifischen fachlichen Hintergrund stellen. Es wäre unwirtschaft - lich, pe rsonelle Ressourcen für solche spezifischen Aufgaben dauer haft vorzuhalten. So wurde zur Unterstützung der Entwicklung des GAP -Strategieplans (GAP -SP) eine Ex - ante -Evaluierung in Auftrag gegeben. Die Erstellung des GAP -SP für die Bundesrepublik Deutschla nd für die Jahre 2021 bis 2027 erfolgte durch Bund und Länder gemeinsam und
wurde durch das BMEL koordiniert. Die Ergebnisse der Ex -ante -Evaluierung flossen in die Entwick lung des GAP -SP ein. Die Evaluierung diente dazu, das Konzept des GAP -SP qualitativ zu verbes sern und mit externem Sachverstand zu überprüfen, ob die angestrebten strategischen und operativen Ziele verwirklicht werden können. Aufgrund erheblicher Änderungen im Zeitplan, erfolgten anders als geplant und im Vorjahr als Verpflichtung angege ben im Jahr 2021 keine Zahlungen. Reduktionsmöglichkeiten BMEL wird auch künftig durch eine langfristige und vorausschauende Planung bereits im Vorfeld darauf achten, dass Ausgaben für externe Beraterleistungen, u. a. durch Inanspruch - nahme der Fachkenntn isse nachgeordneter Geschäftsbereichsbehörden oder auch anderer Behörden (z. B. Statistische Bundesamt), soweit wie möglich vermieden werden. Es wäre jedoch unwirtschaftlich für spezifische Fragestellungen, die einmalig oder sehr selten zu bearbeiten sind , eigene personelle Ressourcen vorzuhalten. Da externe Beratungsleistungen bereits bisher nur in geringem und notwendigem Umfang in Anspruch genommen werden (z. B. für die Erstellung von Gutachten/Studien), ist die Vorlage eines konkreten Maßnahmenkatalogs und Abbaupfads nicht möglich. Zur Reduzierung lässt sich allgemein festhalten, dass die haushaltsrechtlichen Regelungen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Es wird eine Abfrage im Geschäftsbereich des Ressorts durchgeführt, ob und zu w elchen Bedingungen die benötigte Beratungsleistung erbracht werden kann. Wenn eine externe Vergabe notwendig ist, erfolgt dies unter Beachtung der verga berechtlichen Bestimmungen. Die Ausgaben für externe Beraterleistung beim BMEL und seinem gesamten Ge schäftsbe - reich lagen im Berichtszeitraummit 2021 mit insgesamt rd. 501.000 Euro deutlich unter dem Vorjahresniveau von rd. 2,1 Mio. Euro.
A B C D E F G H I J K Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.) c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name des Auftragnehmers / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAusschreibung (ja/nein)Vertrags- volumen in EURHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J 2022 2023 2024 1005 68652 a) Beratungsleistungen der Stabsstelle 06 Nutztierhaltung BMEL; b) Bundesprogramm Nutztierhaltung c) d) Vertrag vom 01.07.2019 bis 31.12.2021nein 90.000 36.000 72.000 1005 686 61 a) Studie zur Antibiotikaverbrauchsmengen- erfassung bei Tieren gemäß VO (EU) 2019/6 b) RV 20652 / EV 6049 c) ja d) 05/2021 - 12/2021Keine Zustimmung zur Namensnennungja 247.758 ja 242.508 0 0 0 242.508 1012 532 02 a) Ex Ante-Evaluierung des deutschen GAP-Strategieplans, Förderperiode 2021-2027 b) - c) nein (nur indirekter Zusammenhang) d) 17.4.2020-31.12.2022Institut für ländliche Strukturforschung (Konsortium mit entera, BonnEval und Thünen-Institut)ja 1.386.671 nein 0 832.003 0 0 832.003 1017 539 99 a) Gefährdungs- und Risikoanalyse mit optionaler Schwachstellenanalyse zur Korruptionsprävention b) Rahmenvertrag 20659 BVA c) Normsetzung (nein) d) 07/2020 - 12/2021BearingPoint GmbH 177.066 94.704 0 0 0 94.704 1092 539 99 a) Organisationsuntersuchung Gruppe 22 b) RV 20658 c) nein d) Laufzeit 04/2020 - 03/2021 Capgemini Deutschland GmbHja 171.931 ja 40.521 0 0 0 40.521Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen)
Einzelplan / Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bericht über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 2021 Ausschussdrucksache: 19(8)3252 Berichterstatter: Kathrin Michel Markus Kurth Claudia Raffelhüschen Dr. Silke Launert Ulrike Schielke-Ziesing Dr. Gesine Lötzsch Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 (in EUR): 1.435.075 € Fallzahlen im Haushaltsjahr 2021 27 Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252 Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden sämtliche Verträge über die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen durch den/die Leiter/in der Unterabteilung Haushalt freigegeben. Die Inanspruchnahme externer Beratung erfolgt (ausschließlich) in den Fällen, in denen eigene Expertise, Erfahrung, Kompetenz, technisches Verständnis und Weiteres im BMAS nicht vorhanden ist bzw. nicht anderweitig wirtschaftlich beschafft werden kann. Die Ausgaben für externe Beratung im Bun- desministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach mehreren Jahren rückläufiger Entwicklung im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr erhöht.
A B C D E F G H I J K Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b)Benennung des Rahmenvertrags (ggf.) c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus- schrei- bung (ja/nein)Vertrags- volumen in EURHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J 2022 2023 2024 1103 68121 a) IT-Beratung b) 3PM (BVA) EA 4352 c) nein d) 01/2021 - 12/2021(keine Zustimmung) nein (Abruf Rahmenv ertrag)761.272 ja 761.272761.272 1103 68121 a) Rechtsberatung b) (-) c) nein d) 12/2020 - 11/2021(keine Zustimmung) ja (§ 12 UVgO)173.552 ja 173.552 173.552 1111 526 02 a) Einführung E-Akte Bund im Bundesamt für Soziale Sicherung, "Prozessberatung und Wissenstransfer" b) Dienstleistungsvereinbarung mit dem Bundesverwaltungsamt, AZ: 3013#00076 c) nein d) Laufzeit: 02/2022 - 06/2022Bundesverwaltungsamt nein 102.000 ja 102.000 102.000 1111 52602 a) Einführung E-Akte Bund im Bundesamt für Soziale Sicherung b) Abruf aus RV 20651, EA-Nr. 4102 c) nein d) Laufzeit: 07/2020 - 07/2021SopraSteria Consulting nein 91.513 ja 6.630 6.630 1111 52602 a) E-Akte/VBS/ DMS, Umbau Poststelle, Registratur, E-Aktenplan b) Abruf aus RV 20651, EA-Nr. 4268 c) nein d) Laufzeit: 08/2021 - 07/2023SopraSteria Consulting nein 251.164 ja 44.790 123.000 83.374 251.164Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen)
Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b)Benennung des Rahmenvertrags (ggf.) c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / ggf. keine Zustimmung zur NamensnennungAus- schrei- bung (ja/nein)Vertrags- volumen in EURHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2021 in EURSumme G bis J 2022 2023 2024Verpflichtungen in EUR (nur Zahlen) 1112 53201 a) Projektbegleitung "Einführung eines Systems für die KI-basierte Suche im BMAS" b) 3PM - BVA - msg Systems ag, EA 4438 - RV 20409 c) nein d) 08/2021 - 12/2021(keine Zustimmung) nein 204.204 ja 87.552 87.552 1112 53201 a) Externe Unterstützungsleistung zur "Digitalisierung der dokumentenbasierten Arbeits- und Kommunikationsprozesse" (papierarmes Büro) b) Bearing Point, Subunternehmen PWC - Price Waterhouse Coopers, Abruf aus 3- Partner-Modell des BVA c) nein d) 01/2021 - 04/2021(keine Zustimmung) nein 179.816 ja 131.948 131.948 1112 539 99 a) Architektenleistung sowie Coaching/Begleitung d) Laufzeit bis Juli 2025ja 187.880 ja 50.471 50.471 1113 539 99 a) Beratung des Zentralbereichs b) RV c) nein d) Laufzeit: 03/2021 - 03/2023nein 90.000 ja 3.000 3.000
Einzelplan / Ressort: Epl. 12 / Bundesministerium für Digitales und Verkehr Bericht über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 21 Ausschussdrucksache: 19(8)32 52 Berichterstatter: Florian Oßner (MdB) Metin Hakverdi (MdB) Dr. Paula Piechotta (MdB) Frank Schäffler (MdB) Marcus Bühl (MdB) Victor Perli (MdB) Ausgaben im Haushaltsjahr 20 21 (in EUR): 14.552.019 Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 21: 72 Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252 Für die Erfassung der Zahlungen an externe Berater aus dem Einzelplan 12 für das Haushaltsjahr 202 1 wurde die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundetages am 09.06.2021 (Ausschussdrucksache 19(8)8703) beschlossene fortentwi ckelte Definition des Begriffs „externe Beratungs - und Unterstützungsleistung“ zugrunde gelegt. Dabei hat sich, wie auch in den Vorjahren, gezeigt, dass externer Sachverstand fachspezifisch und einzelfallbezogen in Anspruch genommen wird, um die entsprech ende Expertise im BMDV und dessen Geschäftsbereich zu ergänzen. Dies betrifft vor allem das Thema Digitalisierung im Bereich Verwaltung und Bauleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der organisatorische n Neuausrichtung der Wasser - und Schifffahrtsver waltun g und der Prozessoptimierung der Verwaltung .
Nach der Reduzierung der Verträge von 2019 (87) auf 2020 (79) hat sich die Anzahl der aus dem Einzelplan 12 finanzierten Verträge im Haushaltsjahr 2021 nochmals verringert . Damit einhergehend haben die Ausgaben für externe Beratungs - und Unterstützungsleistungen im Jahr 202 1 weiter abgenommen . Externe Beratungs - und Unterstützungsleistungen werden im Ressort BMDV nur dann in Anspruch genommen, wenn die Aufgabe n nicht durch eigene personelle Ressourcen e rfüllt werden können und sie zeitlich begrenzt sind.
ABCDEFGHIJKKap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c) Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name des Auftragnehmers / keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in €Honorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in €Summe G bis J2022202320241211 526 02a) Beratung bei der Durchführung von insgesamt vier weiteren Betreibermodellen (ÖPP-Projekte) im Bundesfernstraßenbau1b) ---c) neind) Laufzeit: 06/2004 - 05/2020Arbeitsgemeinschaft Investitionsbank Schleswig-Holstein / Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHja14.631.955ja59.97700059.9771211 526 02a) Beratung bei der Klärung besonders komplexer Fragestellungen im Zuge der Vertragsdurchführung der ÖPP-Pilotprojekte1b) ---c) neind) Laufzeit: 12/2013 - 12/2021Arbeitsgemeinschaft Investitionsbank Schleswig-Holstein / Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHnein1.809.435ja38.170100.00000138.1701211 526 02a) Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren von vier Projekten der zweiten Staffel von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau1b) ---c) neind) Laufzeit: 02/2011 - 12/2023AMNRA-Rechtsanwaltsgesellschaft mbHja7.243.866ja203.917250.000100.000100.000653.9171211 526 02a) Ingenieurtechnische Begleitung/Beratung des BMDV (vormals BMVI) bei der Umsetzung von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau1b) RV Nr. 1681 des BMDVc) neind) Laufzeit: 05/2017 - 12/2023Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHja215.645ja1.254100.00050.00050.000201.254Verpflichtungen in € (nur Zahlen)