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Einzelplan / Ressort:  
10 / BMEL  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bericht  
 
 
über einen Maßnahmenkatalog und Abbaupfad zur Senkung des Einsatzes an  
externer Beratung  
 
 
 
 
Ausschussdrucksache:  19 / 8293  
 
 
 
 
 
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 (in EUR):    501.234  
 
 
Fallzahlen im Haushaltsjahr 2021:     10 
 
Ggf. Abbauvolumen (in EUR):     1.583.388  
 
Fallzahlen:        10
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Das BMEL nimmt externe Beratungsleistung in Form einmaliger  oder wiederkehrender Bera -
tungsleistung in Anspruch. Grundlage für wiederkehrende Beratungsleistungen sind zum 
großen Teil vom BMI ausgehandelte Rahmenverträge des Bundes.  
Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistung im BMEL erfolgt bei spezifischen u nd äu -
ßerst heterogenen Fragestellungen, die besondere Anforderungen z. B. an den fachlichen 
Hintergrund stellen. Beratungsleistungen werden nur bei notwendigem Beratungsbedarf, 
wenn die Erkenntnisse nicht auf anderem Wege gewonnen werden können, beauftra gt. 
Externer Fachverstand wird nur dann in Anspruch genommen, wenn das Ministerium selbst 
bzw. nach geordnete Behörden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder 
Kapazitäten verfügen. Daneben bedient sich das BMEL der Unterstützung durch externen 
Sachverstand, um die Glaubwürdigkeit etwa von Evaluationen zu fördern und die Neutralität, 
etwa bei Verbraucher befragungen, zu sichern.  
 
Beraterverträge für wiederkehrende Leistungen  
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit werden externe Beratungsleistungen i n Form strategi -
scher Beratung der Leitagentur des BMEL genutzt, um sich jeweils aktuell projektübergrei -
fend abzustimmen und die Prozesse zu konzipieren. Hierfür wird ein monatliches Stunden -
kontingent bei der Leitagentur abgerufen, welches nach tatsächli cher Leistungserbringung 
abgerechnet wird.  
Es ist wichtig, die eigenen Kommunikationsmaßnahmen regelmäßig auch von außen zu 
betrachten und zu bewerten. Diese Außenperspektive wird von der Kommunikationsagentur 
auch im Rahmen der externen strategischen Ber atung wahrgenommen und ist unerlässlich 
für eine gute kommunikative Außendarstellung. Diese Leistung kann deshalb nicht 
ausschließlich durch eigene Ressourcen erbracht werden.  
Das monatliche Stundenkontingent wird mit Augenmaß geplant und nur bei konkretem  
Bedarf abgerufen. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden für strategische Beratung durch die 
Kommunikationsagenturen insgesamt 40.944 Euro ausgegeben. Grundsätzliche 
Einsparmöglichkeiten werden in diesem Bereich nicht gesehen . 
Der Geschäftsbereich nimmt fas t ausschließlich die vom BMI ausgehandelten Rahmen ver-
träge in Anspruch. In Einzelfällen gibt es auch hier Beraterverträge für Einzelleistungen. 
Diese betreffen ganz überwiegend Beratungsleistungen für IT -Maßnahmen. Für den Ge -
schäftsbereich werden keine Einsparmöglichkeiten gesehen.  
 
Beraterverträge für Einzelleistungen  
Bei den einmaligen Leistungen handelt es sich um spezifische Aufgaben, die besondere An -
forderungen z.B. an einen spezifischen fachlichen Hintergrund stellen. Es wäre unwirtschaft -
lich, pe rsonelle Ressourcen für solche spezifischen Aufgaben dauer haft vorzuhalten.  
So wurde zur Unterstützung der Entwicklung des GAP -Strategieplans (GAP -SP) eine Ex -
ante -Evaluierung in Auftrag gegeben. Die Erstellung des GAP -SP für die Bundesrepublik 
Deutschla nd für die Jahre 2021 bis 2027 erfolgte durch Bund und Länder gemeinsam und
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wurde durch das BMEL koordiniert. Die Ergebnisse der Ex -ante -Evaluierung flossen in die 
Entwick lung des GAP -SP ein. Die Evaluierung diente dazu, das Konzept des GAP -SP 
qualitativ zu verbes sern und mit externem Sachverstand zu überprüfen, ob die angestrebten 
strategischen und operativen Ziele verwirklicht werden können. Aufgrund erheblicher 
Änderungen im Zeitplan, erfolgten anders als geplant und im Vorjahr als Verpflichtung 
angege ben im Jahr 2021 keine Zahlungen.  
 
Reduktionsmöglichkeiten  
BMEL wird auch künftig durch eine langfristige und vorausschauende Planung bereits im 
Vorfeld darauf achten, dass Ausgaben für externe Beraterleistungen, u. a. durch Inanspruch -
nahme der Fachkenntn isse nachgeordneter Geschäftsbereichsbehörden oder auch anderer 
Behörden (z. B. Statistische Bundesamt), soweit wie möglich vermieden werden. Es wäre 
jedoch unwirtschaftlich für spezifische Fragestellungen, die einmalig oder sehr selten zu 
bearbeiten sind , eigene personelle Ressourcen vorzuhalten.  
Da externe Beratungsleistungen bereits bisher nur in geringem und notwendigem Umfang in 
Anspruch genommen werden (z. B. für die Erstellung von Gutachten/Studien), ist die Vorlage 
eines konkreten Maßnahmenkatalogs  und Abbaupfads nicht möglich. Zur Reduzierung lässt 
sich allgemein festhalten, dass die haushaltsrechtlichen Regelungen zur Wirtschaftlichkeit 
und Sparsamkeit beachtet werden. Es wird eine Abfrage im Geschäftsbereich des Ressorts 
durchgeführt, ob und zu w elchen Bedingungen die benötigte Beratungsleistung erbracht 
werden kann. Wenn eine externe Vergabe notwendig ist, erfolgt dies unter Beachtung der 
verga berechtlichen Bestimmungen.  
Die Ausgaben für externe Beraterleistung beim BMEL und seinem gesamten Ge schäftsbe -
reich lagen im Berichtszeitraummit 2021 mit insgesamt rd. 501.000 Euro deutlich unter dem 
Vorjahresniveau von rd. 2,1  Mio. Euro.
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A B C D E F G H I J K
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung des 
Rahmenvertrags (ggf.)
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - 
Monat/Jahr)Name des 
Auftragnehmers / 
ggf. keine 
Zustimmung zur 
NamensnennungAusschreibung
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EURHonorar nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2021
 in EURSumme
 G bis J
2022 2023 2024
1005 68652 a) Beratungsleistungen der 
Stabsstelle 06 Nutztierhaltung BMEL; 
b) Bundesprogramm Nutztierhaltung
c)
d) Vertrag vom 01.07.2019 bis 
31.12.2021nein 90.000 36.000 72.000
1005 686 61 a) Studie zur 
Antibiotikaverbrauchsmengen-
erfassung bei Tieren gemäß VO (EU) 
2019/6
b) RV 20652 / EV 6049
c) ja
d) 05/2021 - 12/2021Keine Zustimmung 
zur Namensnennungja 247.758 ja 242.508 0 0 0 242.508
1012 532 02 a) Ex Ante-Evaluierung des 
deutschen GAP-Strategieplans, 
Förderperiode 2021-2027
b) -
c) nein (nur indirekter 
Zusammenhang)
d) 17.4.2020-31.12.2022Institut für ländliche 
Strukturforschung 
(Konsortium mit 
entera, BonnEval 
und Thünen-Institut)ja 1.386.671 nein 0 832.003 0 0 832.003
1017 539 99 a) Gefährdungs- und Risikoanalyse 
mit optionaler 
Schwachstellenanalyse zur 
Korruptionsprävention
b) Rahmenvertrag 20659 BVA
c) Normsetzung (nein)
d) 07/2020 - 12/2021BearingPoint GmbH 177.066 94.704 0 0 0 94.704
1092 539 99 a) Organisationsuntersuchung 
Gruppe 22 
b) RV 20658 
c) nein 
d) Laufzeit 04/2020 - 03/2021 Capgemini 
Deutschland GmbHja 171.931 ja 40.521 0 0 0 40.521Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)
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Einzelplan / Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
Bericht  
 über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 2021 
Ausschussdrucksache: 19(8)3252 
Berichterstatter: Kathrin Michel 
Markus Kurth 
Claudia Raffelhüschen 
Dr. Silke Launert 
Ulrike Schielke-Ziesing 
Dr. Gesine Lötzsch 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 (in EUR): 1.435.075 € 
Fallzahlen im Haushaltsjahr 2021 27 
Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden sämtliche Verträge über die Inanspruchnahme 
externer Beratungsleistungen durch den/die Leiter/in der Unterabteilung Haushalt freigegeben. Die 
Inanspruchnahme externer Beratung erfolgt (ausschließlich) in den Fällen, in denen eigene Expertise, 
Erfahrung, Kompetenz, technisches Verständnis und Weiteres im BMAS nicht vorhanden ist bzw. 
nicht anderweitig wirtschaftlich beschafft werden kann. Die Ausgaben für externe Beratung im Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach mehreren Jahren rückläufiger Entwicklung im 
Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr erhöht.
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A B C D E F G H I J K
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b)Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)
c) Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / 
ggf. keine Zustimmung 
zur NamensnennungAus-
schrei-
bung
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EURHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben 
in 2021
 in EURSumme
 G bis J
2022 2023 2024
1103 68121 a) IT-Beratung 
b) 3PM (BVA) EA 4352
c) nein
d) 01/2021 - 12/2021(keine Zustimmung) nein 
(Abruf 
Rahmenv
ertrag)761.272 ja 761.272761.272
1103 68121 a) Rechtsberatung
b) (-)
c) nein
d) 12/2020 - 11/2021(keine Zustimmung) ja (§ 12 
UVgO)173.552 ja 173.552 173.552
1111 526 02 a) Einführung E-Akte Bund im Bundesamt für
Soziale Sicherung, "Prozessberatung und
Wissenstransfer"
b) Dienstleistungsvereinbarung mit dem
Bundesverwaltungsamt, AZ: 3013#00076
c) nein
d) Laufzeit: 02/2022 - 06/2022Bundesverwaltungsamt nein 102.000 ja 102.000 102.000
1111 52602 a) Einführung E-Akte Bund im Bundesamt für
Soziale Sicherung
b) Abruf aus RV 20651, EA-Nr. 4102
c) nein
d) Laufzeit: 07/2020 - 07/2021SopraSteria Consulting nein 91.513 ja 6.630 6.630
1111 52602 a) E-Akte/VBS/ DMS, Umbau Poststelle,
Registratur, E-Aktenplan
b) Abruf aus RV 20651, EA-Nr. 4268
c) nein
d) Laufzeit: 08/2021 - 07/2023SopraSteria Consulting nein 251.164 ja 44.790 123.000 83.374 251.164Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)
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Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b)Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)
c) Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name AuftragnehmerIn / 
ggf. keine Zustimmung 
zur NamensnennungAus-
schrei-
bung
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EURHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben 
in 2021
 in EURSumme
 G bis J
2022 2023 2024Verpflichtungen in EUR
(nur Zahlen)
1112 53201 a) Projektbegleitung "Einführung eines
Systems für die KI-basierte Suche im BMAS"
b) 3PM - BVA - msg Systems ag, EA 4438 - RV
20409
c) nein
d) 08/2021 - 12/2021(keine Zustimmung) nein 204.204 ja 87.552 87.552
1112 53201 a) Externe Unterstützungsleistung zur
"Digitalisierung der dokumentenbasierten
Arbeits- und Kommunikationsprozesse"
(papierarmes Büro)
b) Bearing Point, Subunternehmen PWC -
Price Waterhouse Coopers, Abruf aus 3-
Partner-Modell des BVA
c) nein
d) 01/2021 - 04/2021(keine Zustimmung) nein 179.816 ja 131.948 131.948
1112 539 99 a) Architektenleistung sowie
Coaching/Begleitung
d) Laufzeit bis Juli 2025ja 187.880 ja 50.471 50.471
1113 539 99 a) Beratung des Zentralbereichs
b) RV 
c) nein
d) Laufzeit: 03/2021 - 03/2023nein 90.000 ja 3.000 3.000
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Einzelplan / Ressort:   Epl. 12 / Bundesministerium für Digitales und Verkehr  
 
 
 
Bericht  
 über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 21 
 
 
Ausschussdrucksache:  19(8)32 52 
 
 
 
Berichterstatter:  Florian  Oßner (MdB)  
Metin Hakverdi   (MdB)   
Dr.  Paula Piechotta  (MdB)   
Frank  Schäffler  (MdB)   
Marcus Bühl  (MdB)   
Victor Perli  (MdB)  
 
 
 
 
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 20 21 (in EUR):  14.552.019  
 
Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 21:   72 
 
 
Vorbemerkungen  gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
Für die Erfassung der Zahlungen an externe Berater aus dem Einzelplan 12 für das 
Haushaltsjahr 202 1 wurde die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundetages am 
09.06.2021 (Ausschussdrucksache 19(8)8703) beschlossene fortentwi ckelte Definition des 
Begriffs „externe Beratungs - und Unterstützungsleistung“ zugrunde gelegt.  
Dabei hat sich, wie auch in den Vorjahren, gezeigt, dass externer Sachverstand fachspezifisch 
und einzelfallbezogen in Anspruch genommen wird, um die entsprech ende Expertise im 
BMDV und dessen Geschäftsbereich zu ergänzen.  
Dies betrifft vor allem  das Thema Digitalisierung im Bereich Verwaltung und  Bauleistungen. 
Ein weiterer Schwerpunkt lag in der organisatorische n Neuausrichtung der Wasser - und 
Schifffahrtsver waltun g und der Prozessoptimierung der Verwaltung .
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Nach der Reduzierung der Verträge von 2019 (87) auf 2020 (79) hat sich  die Anzahl der aus 
dem Einzelplan 12 finanzierten Verträge  im Haushaltsjahr  2021  nochmals  verringert . Damit 
einhergehend haben die Ausgaben für externe Beratungs - und Unterstützungsleistungen im 
Jahr 202 1 weiter  abgenommen .  
Externe Beratungs - und Unterstützungsleistungen werden im Ressort BMDV nur dann in 
Anspruch genommen, wenn die Aufgabe n nicht durch eigene personelle Ressourcen e rfüllt 
werden können  und sie zeitlich begrenzt sind.
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ABCDEFGHIJKKap./Titel(nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)b) Benennung des Rahmenvertrags (ggf.)c)  Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name des Auftragnehmers / keine Zustimmung zur NamensnennungAus-schrei-bung(ja/nein)Vertrags-volumen in €Honorar nachAufwand/ Stunden(ja)Ausgaben in 2021 in €Summe G bis J2022202320241211 526 02a) Beratung bei der Durchführung von insgesamt vier weiteren Betreibermodellen (ÖPP-Projekte) im Bundesfernstraßenbau1b) ---c) neind) Laufzeit: 06/2004 - 05/2020Arbeitsgemeinschaft Investitionsbank Schleswig-Holstein / Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHja14.631.955ja59.97700059.9771211 526 02a) Beratung bei der Klärung besonders komplexer Fragestellungen im Zuge der Vertragsdurchführung der ÖPP-Pilotprojekte1b) ---c) neind) Laufzeit: 12/2013 - 12/2021Arbeitsgemeinschaft Investitionsbank Schleswig-Holstein / Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHnein1.809.435ja38.170100.00000138.1701211 526 02a) Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren von vier Projekten der zweiten Staffel von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau1b) ---c) neind) Laufzeit: 02/2011 - 12/2023AMNRA-Rechtsanwaltsgesellschaft mbHja7.243.866ja203.917250.000100.000100.000653.9171211 526 02a) Ingenieurtechnische Begleitung/Beratung des BMDV (vormals BMVI)  bei der Umsetzung von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau1b) RV Nr. 1681 des BMDVc) neind) Laufzeit: 05/2017 - 12/2023Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHja215.645ja1.254100.00050.00050.000201.254Verpflichtungen in €
(nur Zahlen)
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