Beraterbericht 2022
Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung an Berater*innen? Und wofür genau? Das steht in diesem Beraterbericht von 2022 des Bundesfinanzministeriums. Mehr Infos zu den Berichten und den Berater*innen der Bundesregierung findet ihr in unserem Artikel.
A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen
erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c) Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei
fehlender
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
in EuroHonorar
nach
Aufwand/
Stunden
(ja)Ausgaben in
2022
in EuroSumme
H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig
ausgeführt
durch
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0633 532 02 a) Umfassende Organisationsberatung /
PBE für die Gesamtbehörde
(Fortsetzung)b) Abruf aus RV 20658 des BVAc) neind) 02/2022 - 03/2023Capgemini Deutschland
GmbH
Nachunternehmen :
Ramboll Management
Consulting GmbHja nein 2.758.524 ja 952.448 0 0 0 952.448
0633 532 02 a) Beratung zur Anwendung Moderne
Organisation zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (MoBerD)b) Abruf aus RV 20658 des BVAc) nein
d) 10/2020 - 10/2022
1), 2)Capgemini Deutschland
GmbHja ja 1.868.107 ja 659.864 0 0 0 659.864
0633 532 02 a) Optimierte Organisation in der
berufsbezogenen
Deutschsprachförderung (OBerD)b) Abruf aus RV 20658 des BVAc) neind) 10/2022 - 10/2023Capgemini Deutschland
GmbHja ja12) 1.217.084 ja 0 0 0 0 0
0633 532 02 a) Begleitung und Beobachtung einer
Sonderlage ("Flüchtlingskrise") im BAMFb) Abruf aus RV 20659 des BVAc) neind) Zahlungen nur bei Eintreten einer SonderlageBearingPoint GmbH ja ja12) 382.318 ja 0 0 0 0 0Begründung zu Spalte E:
Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Die Bearbeitung von spezifischen Aufgabenstellungen im Bereich der Organisationsuntersuchung konnte nur durch das eingesetzte Nachunternehmen gewährleistet werden.
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A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2022 in EuroSumme H bis K 2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 0633 532 02 a) Beratung und Einführung Bestellmanagement b) - c) nein d) 11/2020 - 12/2021 5)Partnerschaft Deutschland (PD) - Berater der öffentlichen Hand GmbH Nachunternehmen : GSK Stockmann - Rechtsanwälte, Notarenein nein 447.345 ja 130.067 0 0 0 130.067 Begründung zu Spalte D: Die PD wird ausschließlich für öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB tätig und erfüllt die strengen gesetzlichen Voraussetzungen von § 108 Abs. 4, Abs. 5 GWB, was insbesondere bedeutet, dass es der gemeinsamen Kontrolle seiner Gesellschafter unterliegt und im Wesentlichen für diese tätig wird. Eine direkte private Kapitalbeteiligung an der PD besteht nicht. Der Regelungsgehalt des 4. Teils des GWB findet gemäß § 108 Abs. 4 GWB demnach vorliegend keine Anwendung. Die Beschaffung kann im Wege eines gemeinsam-vertikalen Inhouse-Geschäfts durchgeführt werden. Begründung zu Spalte E: Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Expertise in vergaberechtlicher Begleitung komplexer Vergabeverfahren sowie Begutachtung von Rechtsfragen konnte nur durch den Einsatz des Nachunternehmens abgedeckt werden. 56
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2022 in EuroSumme H bis K 2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 0633 532 02 a) Harmonisierung und Digitalisierung Zentraler Einkauf b) -c) nein d) 06/2021 - 07/2022 1), 2), 5)Partnerschaft Deutschland (PD) - Berater der öffentlichen Hand GmbH Nachunternehmen : GSK Stockmann - Rechtsanwälte, Notarenein nein 2.043.373 ja 1.585.171 0 0 0 1.585.171 0633 532 02 a) Transformation des Zentralen Einkaufs im BAMFb) - c) nein d) 08/2022 - 12/2022 5)nein nein 548.352 ja 270.535 0 0 0 270.535Begründung zu Spalte D: Die PD wird ausschließlich für öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB tätig und erfüllt die strengen gesetzlichen Voraussetzungen von § 108 Abs. 4, Abs. 5 GWB, was insbesondere bedeutet, dass es der gemeinsamen Kontrolle seiner Gesellschafter unterliegt und im Wesentlichen für diese tätig wird. Eine direkte private Kapitalbeteiligung an der PD besteht nicht. Der Regelungsgehalt des 4. Teils des GWB findet gemäß § 108 Abs. 4 GWB demnach vorliegend keine Anwendung. Die Beschaffung kann im Wege eines gemeinsam-vertikalen Inhouse-Geschäfts durchgeführt werden. Begründung zu Spalte E: Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Expertise in vergaberechtlicher Begleitung komplexer Vergabeverfahren sowie Begutachtung von Rechtsfragen konnte nur durch den Einsatz des Nachunternehmens abgedeckt werden. Partnerschaft Deutschland (PD) - Berater der öffentlichen Hand GmbH 57
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2022 in EuroSumme H bis K 2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 0633 532 02 a) Weiterentwicklung Assistenzsysteme für Anhörungen (ASA) b) Abruf aus RV 51888 des BAMFc) neind) 06/2020 - 06/2021KPMG AG ja ja 1.961.846 ja 95.729 0 0 0 95.729 0633 532 02 a) Weiterentwicklung Assistenzsysteme für Anhörungen (ASA)b) Abruf aus RV 51888 des BAMFc) nein d) 07/2021 - 07/2022 2)KPMG AG ja ja 1.461.415 ja 1.445.381 0 0 0 1.445.381 0633 532 02 a) Weiterentwicklung Assistenzsysteme für Anhörungen (ASA) b) Abruf aus RV 51888 des BAMFc) neind) 09/2022 - 01/2023 KPMG AG ja ja12) 592.204 ja 0 0 0 0 0Begründung zu Spalte E: Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Expertise in vergaberechtlicher Begleitung komplexer Vergabeverfahren sowie Begutachtung von Rechtsfragen konnte nur durch den Einsatz des Nachunternehmens abgedeckt werden.Begründung zu Spalte D: Die PD wird ausschließlich für öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB tätig und erfüllt die strengen gesetzlichen Voraussetzungen von § 108 Abs. 4, Abs. 5 GWB, was insbesondere bedeutet, dass es der gemeinsamen Kontrolle seiner Gesellschafter unterliegt und im Wesentlichen für diese tätig wird. Eine direkte private Kapitalbeteiligung an der PD besteht nicht. Der Regelungsgehalt des 4. Teils des GWB findet gemäß § 108 Abs. 4 GWB demnach vorliegend keine Anwendung. Die Beschaffung kann im Wege eines gemeinsam-vertikalen Inhouse-Geschäfts durchgeführt werden. Nachunternehmen : 58
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2022 in EuroSumme H bis K 2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 0633 532 02 a) Beratung bei der Einführung einer elektronischen Aktenverwaltung (DigA) b) Abruf aus RV 51888 des BAMFc) neind) 01/2021 - 05/2022KPMG AG Nachunternehmen : 1) Vektorat GmbH2) Materna Information & Communications SEja nein 6.118.452 ja 2.851.784 0 0 0 2.851.784 0633 532 02 a) Beratung bei der Einführung einer elektronischen Aktenverwaltung (DigA)b) Abruf aus RV 51888 des BAMFc) neind) 05/2022 - 01/2023KPMG AG Nachunternehmen : Vektorat GmbHja nein 5.152.022 ja 1.443.206 0 0 0 1.443.206 0633 532 02 a) Prozessoptimierung ZPE b) Abruf aus RV 20840 des BVAc) nein d) 12/2020 - 06/2022 2)Sopra Steria SE ja ja 319.872 ja 74.022 0 0 0 74.022 0633 532 02 a) Beratung GeKo II b) Abruf aus RV 20840 des BVAc) nein d) 05/2021 - 03/2023 1), 2)Sopra Steria SE ja ja 2.267.283 ja 1.036.968 0 0 0 1.036.968Begründung zu Spalte E: Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Die Bearbeitung von spezifischen Aufgabenstellungen konnte nur durch das eingesetzte Nachunternehmen gewährleistet werden. Begründung zu Spalte E: Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Die Bearbeitung von spezifischen Aufgabenstellungen konnte nur durch die eingesetzten Nachunternehmen gewährleistet werden. 59
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2022 in EuroSumme H bis K 2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 0633 532 02 a) Vergabeberatung "Ersetzendes Scannen" b) Abruf aus RV 20628 des BeschAc) neind) 03/2021 - 12/2021umlaut AG ja ja 141.658 ja 6.493 0 0 0 6.493 0633 532 02 a) Vergabeberatung "Ersetzendes Scannen"b) Abruf aus RV 20628 des BeschAc) nein d) 01/2022 - 09/2023umlaut AG ja ja 173.531 ja 47.809 0 0 0 47.809 0633 532 02 a) GPM-/MPM-Unterstützung für das Projekt "Schengener Informationssysteme III (SIS 3.0)" - Rollout Managementb) Abruf aus RV 21149 des BVAc) neind) 12/2021 - 12/2023PricewaterhouseCooper s GmbHja ja 3.604.286 ja 768.888 0 0 0 768.888 0633 532 02 a) Unterstützung bei Post-AMIF b) -c) nein d) 07/2020 - 12/2022 1), 2)nein ja 111.241 ja 16.669 0 0 0 16.669 60
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2022 in EuroSumme H bis K 2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 0633 532 02 a) Unterstützung bei Vergaberechtsfragen im Integrationsbereichb) -c) nein d) 01/2019 - 11/2022 2)nein ja 80.920 ja 18.561 0 0 0 18.561Begründung zu Spalte D: Die Beratungsleistungen werden gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO in Verbindung mit BMI-Erlass O4-11032/30#5 vom 01.12.2017 beschafft. Das Alleinstellungsmerkmal wird damit begründet, dass nur die Leistung in dem Bereich (Finanz-)Controlling und der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben erbringen kann. Hintergrund ist das spezifische Expertenwissen, welches ausschließlich bei vorhanden ist. Dies betrifft folgende Kenntnisse: - Konzeption und Aufbau des Monitorings der Zielerreichung im Hinblick auf Regularien der Europäi-schen Kommission - Definition der fachlichen Anforderungen für Cognos Metadatenauswertung sowie für die Umstel-lung auf Cognos Datawarehouse Modell (fortlaufende Konfiguration und Testung der Berichte mit fortschreitenden Releases der IT-Anwendung ITSI) - Erstellung von Cognos Berichtsformaten anhand der Vorgaben aus den Verordnungen (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1147 sowie für den Quartalsbericht der AMIF-Verwaltungsbehörde an Amtsleitung, BMI und Begleitausschuss - Fortlaufende Beratung der Führungskräfte und Mitarbeitenden im Bereich (Finanz-)Controlling Einzig bei ist somit das EU-Fonds-spezifische Wissen ebenso vorhanden wie die erforderli- chen IT-Fachkenntnisse. Es handelt sich somit um personenbezogenes Experten-Know-how, welches bei keiner anderen Stelle vorhanden ist. 61
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2022 in EuroSumme H bis K 2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 0635 532 02 a) Strategieentwicklungsprozess für die Bundeszentrale für politische Bildung b) Abruf aus RV Nr. 20672, 3PM, BVAc) neind) 02/2022 - 03/2023The Boston Consulting Group ja ja 2.261.041 ja 1.258.835 1.002.206 0 0 2.261.041Begründung zu Spalte D: Die Beratungsleistungen werden gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO in Verbindung mit BMI-Erlass O4-11032/30#5 vom 01.12.2017 beschafft. Das Alleinstellungsmerkmal wird damit begründet, dass nur das notwendige Know-How in Bezug auf die Konzeption, Vorbereitung und Evaluation von Vergabeverfahren zur Ausschreibung von Integrationskursen aufweist. konnte durch seine langjährige, einschlägige Tätigkeit für die BA die erforderlichen Spezialkompetenzen aufbauen. Dieses Know how ist zur Erfüllung des Auftrags entscheidend. Beschäftigte des BAMF haben diese Fachkenntnisse nicht. Im Rahmen der bisherigen Beauftragungen war es insbesondere, z.B. durch Personalwechsel und Neuzugänge, nicht möglich, das Experten-Know-how auf die zuständigen BAMF-Beschäftigten zu übertragen. Deshalb war das BAMF weiterhin auf externe Unterstützung angewiesen, die mit dem benötigten Fachwissen nur erbringen konnte. 1) Anpassung des Vertragsvolumens (u.a. Aufstockung, Umschichtung) 2) Vertragsverlängerung3) Restzahlungen4) Rest verfällt5) Inhouse -Beratungsleistungen 6) Anteil Epl. 067) Verträge Bund -Länder -finanziert (Polizei- IT-Fonds), Bundesanteil daran 17,41459% 8) Korrektur Vertragsbeginn9) Anpassung Vertragszweck10) Abrechnung nach Aufwand 11) die höheren Ausgaben als das Vertragsvolumen rühren daher, dass zur Bezahlung Haushaltsmittel aus dem Folgevertrag verwen detwurden. 12) Es erfolgte im Berichtsjahr kein Abruf von Leistungen. 62
Einzelplan / Ressort: 07 / BMJ Bericht über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 202 2 Berichterstatter: MdB Dr. Espendiller Mitberichterstatter/in: MdB Hoppermann MdB Dilcher MdB Hönel MdB Dr. Lieb MdB Perli Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR): 1.467.085 Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 22: 35 1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252 Auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006 sind die Zahlungen der Bundesregierung an externe Berater zusammenzustellen. Die Zusammenstellung umfasst das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und seinen Geschäftsbereich; ausgenommen sind die vom BMJ institutionell geförderten Zuwendungsempfänger. Der Schw erpunkt im Einzelplan 07 bei der Beauftragung externer Beraterleistungen liegt bei IT bezogenen Maßnahmen, insbesondere in Zusammenhang mit der Einrichtung digitaler Infrastruktur sowie der Einführung elektronischer Geschäftsprozesse (z.B. e -Akte, elektron ische Gerichtsakte). Weitere Maßnahmen beziehen sich auf den Bereich von Organisationsuntersuchungen und Prozessoptimierung. 63
2. Strategie zum Aufbau ressortspezifischer Kompetenzen für wiederkehrenden Beratungsbedarf und zum Abbau des Einsatzes externer Beratungsleistungen gemäß Ausschussdrucksache 20(8) 5015 Der Umfang der vom BMJ und seinem Geschäftsbereich in Anspruch genommenen externen Beratungsleistungen ist vergleichsweise gering. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Gesamtvolumen deutlich reduziert (von 2,88 Mio. Euro im Jahr 2021 auf 1,47 Mio. Euro im Jahr 2022). Die Beauftragung von externen Beratern im Bereich des BMJ erfolgt regelmäßig einzelfallbezogen und in Bezug auf konkrete Bedarfe. In diesem Rahmen werden externe Dienstleisterinnen und Dienstleister weiterhin insbesondere in den Bereichen bea uftragt, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezifisches Know -how aufzubauen, weil es sich um nur punktuell bis unregelmäßig anfallende Aufgaben handelt. BMJ prüft jede Beauftragung externer Beratung hinsichtlich Erforderl ichkeit und Wirtschaftlichkeit und wird weiterhin das vom HHA vorgegebene Ziel einer Verringerung externer Beratungsleistungen im Blick behalten. 64