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Einzelplan 17 / Ressort:  BMFSFJ  
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 202 2 
  
 
Berichterstatter:  Herr Bruno Hönel, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)  
Mitberichterstatter/in:   Herr Felix Döring, MdB (SPD) 
   Herr Paul Lehrieder, MdB (CDU/CSU)  
   Frau Claudia Raffelhüschen, MdB (FDP) 
   Frau Ulrike Schielke-Ziesing, MdB (AfD) 
   Frau Dr. Gesine Lötzsch, MdB (Gruppe DIE LINKE) 
 
 
 Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR): 548.321
   
Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 22: 9  
  
 
1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
 
Die Beauftragungen von externen Beratern im BMFSFJ haben zum Ziel, praxisorientierte 
Handlungsempfehlungen für die Verwaltung zu entwickeln, diese zu bewerten und zu vermitteln sowie ggf. deren Umsetzung z u begleiten. Die Beauftragung erfolgt regelmäßig 
unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 BHO. Vor 
einer Beauftragung externer Berater analysiert das BMFSFJ den Handlungsbedarf und die 
benötigte Leistung und prüft, ob die benötigte Leistung ggf. durch das BMFSFJ selbst erbracht werden kann. Ist die externe Beratung die wirtschaftlichste Lösung, wird der Wettbewerb dadurch sichergestellt, dass die Leistung grundsätzlich öffentlich, ggf. auch 
europaweit, ausgeschrieben w ird. 
Kernaufgaben der Verwaltung, hierzu gehören insbesondere das eigenständige Formulieren 
von Regelungsentwürfen, die federführende Bearbeitung von Stellungnahmen oder die 
Erstellung von Vorlagen für die Leitung des BMFSFJ, werden nicht an externe Berate r 
übertragen. BMFSFJ setzt externe Berater auch nicht für verantwortliche Projektsteuerungs - 
und Kontrollaufgaben ein. 
Im Haushaltsjahr 2022 steigt die Anzahl der Beraterverträge gegenüber dem Vorjahr leicht 
um drei Beraterverträge an, das Finanzvolumen erhöht sich ebenfalls leicht.  
205
211

Die Leitsätze des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) 
werden bei der Beauftragung von externen Beratern beachtet. 
 
2. Strategie zum Aufbau ressortspezifischer Kompetenzen für wiederkehrenden 
Beratungsbedarf und zum Abbau des Einsatzes externer Beratungsleistungen gemäß 
Ausschussdrucksache 20(8) 5015 
 
Das Aufkommen von in Anspruch genommenen Beratungsleistungen bewegt sich im 
BMFSFJ nach wie vor auf verhältnismäßig niedrigem Niveau, sodass zwar kein unmittelbarer 
Handlungsbedarf besteht, jedoch dennoch mittelfristig sichergestellt sein muss, dass 
ressortspezifische Kompetenzen für wiederkehrenden Beratungsbedarf vorgehalten werden . 
Im BMFSFJ wird auf Basis der Datenstrategie der Bundesregierung v on 2021 aktuell ein sog. 
Datenlabor eingerichtet. Das Datenlabor dient u.a. dem allgemeinen Kompetenzaufbau bzw. gibt Unterstützung und Beratung im BMFSFJ  bzgl. Datenanalyse, - management etc. (im 
weitesten Sinne auch IT) . BMFSFJ erhofft sich hieraus in Zukunft im entsprechenden 
Themenfeld grundsätzlich einen geringeren Bedarf externe Beratungsleistungen in Anspruch 
zu nehmen. Eine vergleichbare Einheit und die entsprechende Expertise lag im BMFSFJ bisher nicht vor. 
Kern der Beratungsleistung 2022 war demnach die Entwicklung eines nachhaltigen 
Umsetzungskonzeptes für das Datenlabor des BMFSFJ, das eine für die spezifischen 
Bedingungen und Bedarfe des BMFSFJ angemessene Personalausstattung mit im BMFSFJ 
bis dahin nicht verfügbarem Fachpersonal (inkl. Data Scientists/Analysts/Engineers sowie Projektmanager:in und Trainer:in/Facilitator:in/Agile Coach) einschließt. Dadurch soll der Service- und Tätigkeitskatalog des Datenlabors nachhaltig und überwiegend aus eigener Kraft 
umgeset zt werden können. Zu den Aufgaben des Datenlabors gehört mithin die Bereitstellung 
von technischer Expertise für die Arbeitseinheiten des BMFSFJ, die interne Beratung im 
Bereich Datennutzung ermöglicht und auch die Auftraggeberfähigkeit in diesem Themenfel d 
verbessert. Mögliche – und perspektivisch aufgrund der steigenden Bedeutung von Daten 
auch im Regierungshandeln – wachsende Bedarfe nach externen Beratungsleistungen in dem 
Bereich sollen dadurch verringert oder ggf. spezifischer und fokussierter abgeruf en werden 
können. 
Bereits in der Phase der Erstellung des Umsetzungskonzeptes wurde zudem durch enge 
Zusammenarbeit  mit dem Dienstleister  darauf geachtet, die mit dem Aufbau des Datenlabors 
betrauten Mitarbeitenden des BMFSFJ zur weitestgehend eigenständig en Umsetzung des 
Konzeptes zu befähigen.   
Gleichwohl unterliegen Beauftragungen von Beratungsleistungen immer der Prüfung im 
Einzelfall und lassen sich gerade in Krisensituationen bzw. in Situationen, in denen die entsprechende Expertise im BMFSFJ selbst nicht vorhanden ist und auch nicht zeitnah erlangt 
werden kann , auch in Zukunft nicht ausschließen. 
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025
1703 681 21 a) Verbesserung des 
Informationsangebotes auf der Webseite 
www.informationsportal-kinderwunsch.de mit dem Ziel der Stärkung der psychosozialen Kinderwunschberatungb) -c) neind) 09/2021 - 12/2023MentalStark GmbH Ja Ja 294.971 180.778 68.806 0 0 249.584
1703 684 21 a) technische Beratung und 
Unterstützung bei Vergabeverfahren für IKT-Leistungenb) Abruf aus RV 20628 des KdBc) neind) 12/2021 - 05/2022umlaut SE Ja Ja 76.732 Ja 35.452 0 0 0 35.452
1703 684 21 a) Ministerien- und Behördenstrategie: 
Beratung zu strategisch-planerischen Fragestellungenb) BVA-interne EA-Nr.: 4944, Abruf RV Nr. 20672 der BVAc) neind) 11/2022 - 10/2023The Boston Consulting 
Group GmbH
Nachunternehmen:
Ramboll Management 
Consulting GmbH Ja Nein 188.380 Ja 10.355 140.952 0 0 151.307Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
1703 684 26 a) 2. Evaluation EntgTranspG
b) -
c) jad) 08/2022 - 06/2023Institut für Angewandte 
Wirtschaftsforschung (IAW) e.V.
Nachunternehmen:
SOKO Institut
Voltmannstraße 27133613 Bielefeld
Insitut für Arbeitsrecht 
und Arbeitsbeziehungen 
in der Europäischen 
Union (IAAEU)Universität TrierCampus II54286 TrierJa Nein 477.797 220.000 257.797 0 0 477.797Begründung zu Spalte E (Kennzeichnung mit Nein) :
Der Einsatz von Nachunternehmern kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz eines Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt:
Hier ist die Grundlage für die Einbeziehung des externen Dienstleisters (Nachunternehmers) der Rahmenvertrag Nr. 
20672 3PM „Top-Management: Ministerien- und Behördenstrategie: Beratung zu strategisch-planerischen Fragestellungen“.
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
1711 443 01 a) sicherheitstechnische Betreuung
b) RV 9946/18/VV:1 des BMI
c) neind) 04/2019 - 07/2023Streit GmbH (Keine 
Information bzgl. Zustimmung zur Namensnennung)Ja Ja 75.525 Ja 15.401 0 0 0 15.401
1712 532 01 a) Umsetzungskonzept zur Einrichtung 
eines Datenlabors im BMFSFJb) -c) neind) 03/2022 - 06/2023PD - Berater der 
öffentlichen Hand GmbHNein Ja 852.992 Ja 38.080 731.136 0 0 769.216
1713 539 99 a) Organisationsentwicklungsmaßnahme 
Hilfetelefoneb) -c) neind) 05/2021 - 08/2022Move 
OrganisationsberatungJa Ja 82.824 Ja 35.872 0 0 0 35.872Begründung zu Spalte E (Kennzeichnung mit Nein) :
Der Einsatz von Nachunternehmern kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz von Nachunternehmern war aus folgenden Gründen angezeigt:
Bei der Auftragnehmerin IAW Tübingen (Zeile 8) handelt es sich um ein wirtschaftwissenschaftliches Forschungsinsitut, 
welches zur Auftragserfüllung ein sozialwissenschaftliches Institut sowie ein rechtswissenschaftliches Institut als Unterauftragnehmende beauftragt hat. 
Begründung zu Spalte D (Kennzeichnung mit Nein) :
Hierbei handelt es sich um eine In-House Vergabe, § 108 Abs. 1 GWB.
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
1713 511 01 a) Beratung bei Vergabeverfahren für 
neue Werbeagentur
b) Werkvertragc) neind) 08/2022 - 12/2022Ja Ja 11.662 Ja 11.662 0 0 0 11.662
1716 526 02 a) Fachliche Beratung und 
Konzepterstellung zu dem geplanten Pilotprojekt "Anhörungen von Menschen mit Beeinträchtigung"b) -c) neind) 05/2021 - 11/2022Nein Ja 11.340 Ja 720 0 0 0 720
Begründung zu Spalte D (Kennzeichnung mit Nein) :
Der Auftrag wurde gem. § 50 UVgO vergeben. Hierbei wurde zwar kein Wettbewerb im Sinne der Abfrage geschaffen, allerdings wurde der Zuschlag aufgrund besonderer Umstände und Ausnahmetatbestände entsprechend der Regelungen der UVgO vergaberechtskonform erteilt.nachrichtlich, da Volumen unter 50.000 €:
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Einzelplan / Ressort:  21 / BfDI  
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 2022  
  
 
Berichterstatter:   Abg. Schäfer, Jamila (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) 
Mitberichterstatter/in:   Abg. Gerster, Martin (SPD)  
    Abg. Hoppermann, Franziska (CDU/CSU)  
    Abg. Dr. Lieb, Thorsten (FDP) 
    Abg. Bühl, Marcus (AfD)     Abg. Perli, Victor (Die Linke)  
 
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR):  19.000 Fallzahlen im Haushaltsjahr 2022:    1 Vertrag  
 
 
 
1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Au sschussdrucksache 19(8)3252 
 
Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde von 
August 2020 bis Oktober 2021 eine hausweite Organisationsuntersuchung einschließlich einer Personalbedarfsermittlung (PBE) unter Federführung des Organisationsreferats Z 2 beim BfDI mit externer Unterstützung durch das Beratungsunternehmen Capgemini durchgeführt. 
Die methodischen Empfehlungen des Organisationshandbuchs des Bundesministeriums des 
Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurden hie rbei beachtet. Sämtliche Aufgaben wurden 
einer kritischen Analyse unterzogen.  Zielsetzung war es, den durch stetige gesetzliche Aufgabenübertragungen und technologische 
Veränderungen entstandenen Stellenbedarf zu validieren sowie aufbau- und 
ablauforganisatorische Optimierungspotenziale im Hinblick auf die künftige Aufgabenwahrnehmung und Ressourcenverteilung zu identifizieren. Dies entspricht auch den 
Forderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags und des 
Bundesrechnungshofs.  Im An schluss an die v. g. Organisationsuntersuchung erfolgte die strategische 
Weiterentwicklung des Aufgabenkatalogs und der Aufbauorganisation unter Federführung 
des Organisationsreferats Z 2 beim BfDI mit weiterer externer Unterstützung durch das 
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Beratungsunternehmen Capgemini. Die vertragliche Inanspruchnahme des 
Beratungsunternehmens Capgemini endete im Juni 2022.   Als Ergebnis ist festzuhalten, dass für die qualitativ angemessene Erfüllung des gesetzlichen 
Auftrags zusätzliche Personalkapazitäten erforderl ich sind. Das Haus befindet sich weiter im 
Wachstum. Zahlreiche zusätzliche gesetzliche Aufgaben sowie eine erforderliche 
Intensivierung bestehender Aufgaben bedingen einen zusätzlichen Planstellenbedarf, der nicht intern erwirtschaftet werden kann.  
 Die Beauftragung des Beratungsunternehmens Capgemini erfolgte im sog. Drei- Partner -
Modell (3PM). Zwischen dem BfDI und dem Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Erbringung einer Beratungsdienstleistung unter Beteiligung 
des externen Dienstleisters Capgemini Deutschland GmbH geschlossen.  
 Die Berichtspflicht hinsichtlich der Erfassung der Zahlungen an externe Berater richtet sich 
gem. HA -Beschluss 3252 vom 13.02.2019 ausschließlich an die Bundesregierung. Der BfDI 
ist seit dem 1. Ja nuar 2016 eine eigenständige und unabhängige oberste Bundesbehörde. In 
der Ausübung seines Amtes ist er völlig unabhängig und ähnelt insofern den Rechten eines 
Verfassungsorgans. Er ist nicht Teil der Bundesregierung. Die Berichterstattung über die 
Inanspr uchnahme des externen Beratungsunternehmens Capgemini erfolgt einmalig für die 
Zeit der Beauftragung und nicht darüber hinaus. 
  
2. Strategie zum Aufbau ressortspezifischer Kompetenzen für wiederkehrenden 
Beratungsbedarf und zum Abbau des Einsatzes externer Beratungsleistungen gemäß 
Ausschussdrucksache 20(8)5015  
 
Beim BfDI werden externe Beratungsleistungen im Sinne der v. g. Ausschussdrucksache nur 
punktuell und vorübergehend in Bereichen in Anspruch genommen, in denen kein vollumfängliches eigenes Wissen vor handen ist. Dies betrifft beispielsweise die 
Themenbereiche Organisationsuntersuchung, Wissensmanagement und Krisenmanagement. 
Die externe Expertise wird hierbei lediglich zum Aufbau der Kompetenzen des vorhandenen 
internen Personals genutzt. Der Wissenstr ansfer wird bereits bei Einsatz der externen 
Beratung gesondert konzipiert, so dass das Know- How der externen Berater lückenlos auf das 
interne Personal übergehen kann. Gerade im Bereich von Beratung im IT- Umfeld wird 
gänzlich auf externe Beratung verzicht et, externes Personal wird lediglich zur operativen 
Einsatzunterstützung eingesetzt.  
 
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025
2112 532 02 a) Beratungs- und 
Unterstützungstleistungen zu 
Organisations- und Prozessberatung; Schwerpunkg Organisationsberatung, Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung beim BfDIb) 3PM im BVA, KoopV zw. BfDI und BVA, EA-Nr. 4154; RV-Nr. 20404 des BeschAc) neind) 08/2020 - 06/2022Capgemini Deutschland 
GmbHPotsdamer Platz 510785 Berlinja ja 430.732 ja 19.000 19.000Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
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Einzelplan / Ressort:  23  / BMZ  
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 202 2 
  
 
Berichterstatter:  MdB Claudia Raffelhüschen 
Mitberichterstatter/in:   MdB Bettina Hagedorn  
    MdB Felix Banaszak  
    MdB Carsten Körber  
    MdB Victor Perli  
 MdB Dr. Michael Espendiller  
  
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR):  664.402 
       (davon 646.409 EUR  aus Verträgen
 über  
       50.000 EUR und 17.993 EUR aus  
       Verträgen unter 50.000 EUR) 
 Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 22:   7 (davon 6 Verträge über 50.000 EUR und  
  1 Vertrag unter 50.000 EUR) 
   
 
1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
 
Ein Großteil der im Haushaltsjahr 2022 getätigten Aufwendungen für externe 
Beratungsleistungen konzentrierte sich auf Organisations - und Prozessberatung für das BMZ 
bzw. seine Zuwendungsempfänger sowie internationale Formate der Entwicklungszusammenarbeit. Weitere Beratungsleistungen wurden u.a. zur Unterstützung des 
BMZ auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur digitalen Transformation erbracht.    
Die nachfolgende Tabelle enthält anforderungsgemäß die Auflistung der Verträge über 50.000 
EUR. Darüber hinaus  ist in der ergänzenden Anlage der angekündigte Beitrag für das 
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