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Einzelplan / Ressort:  23  / BMZ  
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 202 2 
  
 
Berichterstatter:  MdB Claudia Raffelhüschen 
Mitberichterstatter/in:   MdB Bettina Hagedorn  
    MdB Felix Banaszak  
    MdB Carsten Körber  
    MdB Victor Perli  
 MdB Dr. Michael Espendiller  
  
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR):  664.402 
       (davon 646.409 EUR  aus Verträgen
 über  
       50.000 EUR und 17.993 EUR aus  
       Verträgen unter 50.000 EUR) 
 Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 22:   7 (davon 6 Verträge über 50.000 EUR und  
  1 Vertrag unter 50.000 EUR) 
   
 
1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
 
Ein Großteil der im Haushaltsjahr 2022 getätigten Aufwendungen für externe 
Beratungsleistungen konzentrierte sich auf Organisations - und Prozessberatung für das BMZ 
bzw. seine Zuwendungsempfänger sowie internationale Formate der Entwicklungszusammenarbeit. Weitere Beratungsleistungen wurden u.a. zur Unterstützung des 
BMZ auf dem Weg zur Klimaneutralität und zur digitalen Transformation erbracht.    
Die nachfolgende Tabelle enthält anforderungsgemäß die Auflistung der Verträge über 50.000 
EUR. Darüber hinaus  ist in der ergänzenden Anlage der angekündigte Beitrag für das 
214
220

Haushaltsjahr 2022 zu Frage 9 der Kleinen Anfrage zu externen Beratungsleistungen (BT -Drs. 
20/6746) enthalten (siehe Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 20/7556). 
 
2. Strategie zum Aufbau ressor tspezifischer Kompetenzen für wiederkehrenden 
Beratungsbedarf und zum Abbau des Einsatzes externer Beratungsleistungen gemäß 
Ausschussdrucksache 20(8) 5015 
 
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) weist im 
Vergleich zu  anderen Ressorts relativ geringe Ausgaben für externe Beratung sleistungen  auf. 
Von den im Jahr 2019 über das BMF gemeldeten Ausgaben der Ressorts für externe Beratung sleistungen nach der Definition des Haushaltsausschusses  in Höhe von insgesamt 
296,3 Mio. Euro entfielen 1,5 Mio. Euro auf das BMZ. In den Folgejahren fielen die Ausgaben 
für externe Beratung sleistungen noch geringer aus (2020: 992.819 Euro ; 2021: 373.466 Euro; 
2022: 664.402 Euro).   
Der Beratungsbedarf in den vergangenen Jahren bezog sich etwa auf Organisations - und 
Prozessberatung für das BMZ bzw. seine Zuwendungsempfänger, internationale Formate der Entwicklungszusammenarbeit und die Planung von Baumaßnahmen. Darüber hinaus nahm das 
BMZ die Beratung von der Partnerschaft Deutschland ( PD – Berater der öffentlichen Hand 
GmbH) in Anspruch im Hinblick auf die Verbesserung der Klima- und Umweltauswirkungen  
des Ministeriums und seiner Arbeit  sowie deren Bilanzierung. Partnerschaft Deutschland ist 
eine Inhouse -Beratung in öffentl icher Hand.  
Weitere Ausgaben entstanden aufgrund punktueller Beratungen über einen Beratungsfonds, den das BMZ gemäß den Vorgaben des Bundesrechnungshofes im Jahr 2012 bei der 
Gesellschaft für internationale Zusammen arbeit (GIZ) eingerichtet hatte  und de ssen 
Inanspruchnahme im Jahr 2022 bereits deutlich reduziert  war. Diese Leistungen bezogen sich 
etwa auf die Beratung zur Digitalisierung von Daten in und für die 
Entwicklungszusammenarbeit.  
In Bezug auf die IT -Dienstleistungen, die nicht von der Definition externer Beratungsleistungen 
des Haushaltsausschusses erfasst sind, bezog sich der Beratungsbedarf etwa auf die Durchführung und Unterstützung von IT -Projekten, wie z.B. die Migration von 
Verzeichnisdiensten, die Einführung von IT -Sicherheitskomponenten und - verfahren und die 
Digitalisierung von Verwaltungsabläufen.  
Um die Ausgaben für externe Beratungsleistungen weiter zu reduzieren , hat das BMZ bereits 
verschiedene Maßnahmen eingeleitet :  
215
221

- 2020 wurde entschieden, den bei der GIZ eingerichteten Beratungsfonds zu schließen, 
nicht zuletzt, da sich diese Lösung als nicht ausreichend wirtschaftlich erwiesen hatte. 
Der Beratungsfonds wurde 2023 vollständig abgewickelt.  
- Das BMZ hat ein eigenes kleines Webentwicklungsteam aufgebaut, welches vorrangig 
bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben im BMZ zum Einsatz kommt. Es hat 
somit substantielle Schritte unternommen, um eigene IT -Kompetenzen vorzuhalten 
bzw. auf zubauen . Voraussetzung für eine weit ere Ausweitung der vorhandenen 
Kompetenzen und Umsetzungsfähigkeit wäre, dass die personelle Ausstattung des 
Ressorts in diesem Bereich  aufgestockt werden kann und die finanzielle Attraktivität 
der Tätigkeit in einem Bundesministerium als Softwareentwickler*in  bzw. IT -
Fachkraft  bestehen bleibt.  
- Im Bereich der Organisationsuntersuchungen und - entwicklung baut das BMZ eigene 
Expertise auf und reduziert damit externe Beratungsleistungen. Punktuell wird ein 
Wissenstransfer mit Beratungsunternehmen als Teil der Leistungen vereinbart.  
- Das BMZ prüft weiterhin vor der Beauftragung externer Beratung die Notwendigkeit 
und Wirtschaftlichkeit sowie die Abwägung von Alternativen mit dem Ziel eines  
(längerfristigen) Aufbaus interner Kompetenz. 
Dennoch wird es auch in Zukunft für das BMZ wichtig bleiben, sich zu spezifischen 
Entscheidungen ggf. auch extern fachlich beraten zu lassen. Hierbei geht es sowohl um die 
politische Handlungsfähigkeit des Ministeriums als auch um (personal -)wirtschaftliche 
Überlegungen.   
 
 
216
222

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025
2311 526 02 a) Aufzeigen von Lösungsansätzen zur 
Umsetzung interntionaler 
Berichtsanforderungen zu den von der BuReg bereitgestellten nachhaltigen Entwicklungsleistungenb) BVA-Rahmenvertrag Nr. 20673: IT-Strategie und IT-Management c) nein d) 11/2021 bis 06/2022Deloitte Consulting 
GmbHja ja 260.176 ja 258.704 0 0 0 258.704
2311 526 02 a) Organisationsanalyse DEval gGmbH 
b) BVA-Rahmenvertrag Nr. 20658: 
Beratungs- und Unterstützungsleistungen 
zu Organisations- und Prozessberatung - Schwerpunkt Organisationsberatungc) nein d) 08/2022 bis 12/2022Capgemini Deutschland 
GmbHja ja 140.610 ja 62.808 68.306 0 0 131.114
2311 526 02 a) Beratung und Unterstützung beim 
Aufbau der Global Alliance for Food Security b) BVA-Rahmenvertrag Nr. 20901: Top-Management Ministerien- und Behördenstrategie - Beratung zu strategisch-operativen Fragestellungen c) nein d) 09/2022 bis 03/2023Roland Berger GmbH ja ja 299.095 ja 143.000 156.095 0 0 299.095Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragnehmer 
selbst
(ja/nein)
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223

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragnehmer 
selbst
(ja/nein)
2312 539 99 a) Externe Beratung Unterstützung EMAS-
Prozess und Klimaneutralität des BMZ
b) -c) neind) 01/2022 - 12/2022PD – Berater der 
öffentlichen Hand GmbH; 
Nachunternehmer
:
Arqumnein nein 263.395 ja 124.586 14.873 0 0 139.459
2301 896 03 a) Data Scientist Digilab
b) -
c) neind) 08/2021 - 04/2022Maiborn Wolff GmbH ja 1) ja 94.360 40.605 0 0 0 40.605
2301 896 03 a) Kollaborationsexperte*in Digilab
b) -c) nein d) 08/2021 - 04/2022Madiba Consult GmbH ja 2) ja 50.185 16.706 0 0 0 16.706
1) Die Leistung war versehentlich nicht in die Vorjahresmeldung aufgenommen worden. Der Vertrag wurde 2022 aufgestockt und verlängert. 
2) Das Vertragsvolumen lag im Vorjahr unter 50T€. Der Vertrag wurde 2022 aufgestockt und verlängert. Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein):
Es erfolgte eine Inhouse-Vergabe nach § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH 
(PD). Die PD ist privatrechtlich als GmbH organisiert und liegt zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Ihre Gesellschafter und Kunden sind der Bund, Länder, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie weitere öffentliche Organisationen, Institutionen und zwei Beteiligungsvereine. Sie kontrollieren über ihre Stimmrechte und Mitwirkungspflichten die Arbeit der PD. Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH bietet ausschließlich für die öffentliche Hand Unterstützung bei allen Realisierungs- und Beschaffungsvarianten an. Das Unternehmen wird zu 100 % über eine Eckpunktevereinbarung von der BReg und den Bundesländern getragen, die die angebotenen Leistungen als Inhouse-Beratung beauftragen können. Auftraggeber sind daher ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen.
Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Es wurde ein Nachunternehmer, Arqum, eingesetzt. Arqum erbrachte als Teilleistung des Gesamtauftrags eine Unterstützungsleistung und wurde aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht PD-seitig beauftragt. Der Nachunternehmer besitzt eine sehr stark ausgeprägte fachliche Qualifikation für die Unterstützung bei der Umsetzung von EMAS und bei der Treibhausgasbilanzierung. Für die PD gilt § 8 Abs. 3 der Eckpunktevereinbarung mit den Gesellschaftern der PD: "Der Auftragnehmer ist selbst öffentlicher Auftraggeber gem § 99 GWB. Er wird bei der Auswahl von Unterauftragnehmern das Vergaberecht sowie §16 Abs. 1 dieser Eckpunktevereinbarung beachten."
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Einzelplan 25 / Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen / BMWSB  
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 202 2 
 
 
 Berichterstatter:  MdB Uhl, Markus 
Mitberichterstatter/in:  MdB Schmidt, Uwe 
MdB Kurth, Markus 
MdB Herbst, Torsten MdB Bühl, Marcus MdB Perli, Victor   
 
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR): 591.198 Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 22:   4  
 
 
1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
 Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (HHA) hat in seiner Sitzung am 
13. Februar 2019 eine Modifizierung der jährlichen Unterrichtung durch die Bundesregierung zu den Zahlungen an externe Berater beschlossen (Ausschussdrucksache 19(8)3252). Danach sind die Ressortmeldungen in 
tabellarischer Form um inhaltliche Vorbemerkungen zu ergänzen, in denen die 
Ressorts darlegen, wie sie im Rahmen ihrer Ressortverantwortung mit dem Thema  
externe Berater umgehen und vor welchem Hintergrund die aktuellen Zahlen zu sehen sind. Außerdem wurde in der Sitzung des HHA vom 9. Juni 2021 die Verwendung einer 
modifizierten Definition beschlossen (Ausschussdrucksache 19(8)8703). Mit 
Maßgabebeschluss vom 15. November 2023 hat der HHA die im Bericht zu erfassenden Angaben erweitert und auch neue inhaltliche Vorgaben für den Abschluss von Verträgen mit externen Beratern gemacht. Die Änderungen sollen bereits rückwirkend für den 
Beraterbericht 2022 angewandt werden.  Auf dieser Grundlage legt BMWSB daher den 
überarbeiteten Bericht für  die in 2022 im Einzelplan 25 veranschlagten Titel wie 
folgt  vor: 
 
a) Allgemeiner Umgang mit dem Thema externe Berater  
 
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225

Um die Aufgaben im Baubereich in hoher Qualität zu bewältigen, nimmt die  
Personalgewinnung eine besondere Schlüsselrolle ein. Gebraucht werden nicht nur 
Spezialistinnen und Spezialisten für die Fachbereiche (Bauwesen, Wohnbereich oder Stadtentwicklung), sondern erforderlich ist auch Kompetenz für die vielen 
Querschnittsbereiche (z.B. Recht, Haushalt, IT). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
des BMWSB und des BBR sind gut ausgebildet, hervorragend qualifiziert und verfügen über ein hohes Maß an Fachkompetenz in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Es ist Teil der Personalentwicklung, dass sie diese durch Nutzung eines breiten 
Fortbildungsangebotes fortlaufend aktualisieren und ausbauen – insbesondere auch 
in Bereichen, für die die Beschäftigen nicht bereits aus ihrer beruflichen wie akademischen Herkunft Kompetenzen „mitbringen“. Das betrifft etwa Fähigkeiten im Vergabe- und Projektmanagement. Gleichwohl ist auch das Ressort BMWSB auf  
zusätzliche, zeitlich befristete Expertise von außen angewiesen. Insbesondere wenn sehr spezifische Kompetenzen gefragt sind, deren dauerhaftes Vorhalten im Ressort BMWSB nicht wirtschaftlich wäre, oder wenn nicht planbare Belastungsspitzen  
kurzfristig eine externe Unterstützung erforderlich machen. Dabei gilt der Grundsatz, dass externe Berater die Arbeit der Verwaltung immer nur ergänzen, sie aber nicht  
ersetzen können und sollen. Das Ressort BMWSB greift vor diesem Hinter grund auf die Unterstützung durch 
externe Berater in aller Regel bei Fragestellungen zurück, die eine hohe Spezialisierung erfordern und bei denen auf Seiten der Verwaltung die notwendigen Kenntnisse und/oder die erforderlichen Ressourcen nicht in ausreichendem Maß  
vorhanden sind. 
 
b) Hintergrund der aktuellen Zahlen 
 
Die Ausgaben für den Einsatz externer Berater  belaufen sich für den Einzelplan 25 des 
BMWSB für das Jahr 2022 auf rund 591 T€ (Vorjahr: rund 800 T€). Übertragene Aufgaben 
gem. § 44 Abs. 3 BHO fallen aus  Sicht des BBR/BBSR nicht unter die Definition des HHA 
und sind daher nicht gesondert aufgeführt. Zudem wurden vom BBR/BBSR diverse 
Beauftragungen  veranlasst und zum Teil statistisch gebucht, welche die Einzelpläne anderer  
Ressorts betrafen. Dies e wurden nicht mit aufgeführt, weil die Ausgabe nicht im 
Einzelplan 25 erfolgte. 
 
2. Strategie zum Aufbau ressortspezifischer Kompetenzen für wiederkehrenden  
Beratungsbedarf und zum Abbau des Einsatzes externer Beratungsleistungen gemäß 
Ausschussdrucksache 20(8)5015 
 Das BMWSB ist arbeitet stetig daran, externe Beratungsleistungen nur in unmittelbar notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen und diese nach Möglichkeit sukzessive durch den Aufbau eigener Ressourcen zu reduzieren. 
 
220
226

Im Jahr 2022 wurden  externe Beratungsleistungen für sehr unterschiedliche Bereiche 
innerhalb des BMWSB in Anspruch genommen, weshalb nachfolgend auf bestimmte 
Ausgaben bzw. Verpflichtungen konkret eingegangen wird.  
 
Bei dem Vertrag " Netzwerkplanung des neuen Hauptdienstsitzes" handelt es sich um ein 
einmaliges Projekt für die IT -Ertüchtigung der Hauptliegenschaft des BMWSB. Der Aufbau 
entsprechender Kompetenzen innerhalb des BMWSB ist  daher nicht notwendig oder 
zielführend, da es sich nicht um eine Daueraufgabe de s BMWSB handelt.  
 
Bei d er Beauftragung der Partnerschaft Deutschland GmbH im Jahr 2021 handelte es sich  um 
einen einmaligen Auftrag zur Entwicklung eines Systems zur Verwendungsnachweisprüfung für die Finanzhilfen des Bundes für den soz ialen  Wohnungsbau. Hintergrund war, dass die 
Steuerungs - und Kontrollrechte und -pflichten des Bundes zur Gewährleistung der 
zweckentsprechenden Mittelverwendung bei Finanzhilfen durch eine Änderung des Art. 104b GG substantiell erweitert worden sind, weshalb das Bundesministerium der Finanzen – auch 
mit Blick auf Forderungen des Bundesrechnungshofs und des Rechnungsprüfungsausschusses 
– die Ausübung der Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes bei Finanzhilfen (allgemein) durch Leitlinien erweitert und konkretisiert hat. Vor diesem Hintergrund sollte durch die Partnerschaft Deutschland GmbH  ein regelhafter Prozess zur systematisierten Überprüfung 
der zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel für die soz ialen  
Wohnraumförderung entwickelt werden.   Bei der externen Unterstützungsleistung beim Projektmanagement und in fachlicher Hinsicht 
für das Projekt „BIM-Deutschland“ handelt es sich überwiegend um auftraggeberseitige IT-
technische Abnahmetests und Testmanagement des BIM -Portals des Bundes. Diese 
Leistunge n können nur von erfahrenden Fachtestern mit entsprechender Ausbildung erbracht 
werden. Diese Leistungen werden vor allem in der Entwicklungsphase benötigt. Mit 
Übergang zur Betriebsphase des BIM -Portals soll der beauftragte Leistungsumfang 
abgefahren und sukzessive über das ITZ-Bund verstetigt werden. 
221
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025
2512 532 01 a) Netzwerkplanung des neuen
Hauptdienstsitzes
b) Abruf aus RV 21082 aus dem KdBc) neind) 01/2023 - 12/2023keine Zustimmung zur 
Namensnennungja nein 805.942 ja 0 805.942 805.942
2501 532 02 a) Entwicklung eines Konzeptes zur
Verwendungsnachweisprüfung im sozialenWohnungsbaub) Eckpunktevereinbarung über die Erbringungvon Beratungsleistungenc) neind) 09/2021 - 12/2021PD - Berater der
öffentlichen Hand GmbHnein ja 149.750 ja 39.358 39.358
Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein):
Ein Vergabeverfahren wie bspw. eine öffentliche Ausschreibung war aufgrund der Inhouse-Vergabe nach § 108 Abs. 1, 4 GWB nicht erforderlich, da damit eine Ausnahme von der grundsätzlichen Anwendung des Vergaberechts vorlag.ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung:
Auch nach erneuter Abfrage wurde keine Zustimmung zur Namensnennung erteilt.Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war angezeigt, weil der Unterauftragnehmer über besondere technische Expertise verfügt.
222
228

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
2512 532 02 a) Fachliche Unterstützung des BMWSB 
in der
Alpenkonvention für 2021 - 2024b) RV B13.11 – 0261/20/V V : 1c) neind) 01/2021 - 12/2021 (3 Verlängerungsoptionenum 1 Jahr)ifuplan Institut für
Umweltplanung undRaumentwicklung GmbH &Co. KG
Nachunternehmen:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, Professur für Geographieja nein 444.000 ja 127.369 100.000 72.797 300.166
2501 544 82 a) Projektmanagement-Unterstützung 
und fachliche Unterstützung für das 
Projekt „BIM Deutschland“  (Abnahmetest 
BIM-Portal)b) Abruf aus RV 20409 des BVA (3PM)c) neind) 01/2022 - 12/2022msg systems ag
Nachunternehmen: FERCHAU GmbHja nein 559.395 ja 424.471 424.471Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Im Jahr 2022 hat die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Unterauftragsnehmerin von ifuplan bei der Unterstützung des BMWSB in der Alpenkonvention insbesondere durch Bewertung und Analyse von Diskussionspapieren und -beiträgen, durch Beratung zu aktuellen Forschungs- und Beobachtungsergebnissen, durch anlass- und themenbezogene Präsentationen sowie fachspezifische Beiträge insbesondere bzgl. der ESPON-Studie Alps2050 unterstützt. Die fachliche Zuarbeit zielte darüber hinaus auf die Erstellung der ‚Assessment study cross-border cooperation‘, die Erstellung eines Beitrags zu ‚Land take‘ im Rahmen der Arbeiten zum ACTS 2050 sowie grundsätzliche Unterstützung bei der Kartenerstellung.
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