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2. Strategie zum Aufbau ressortspezifischer Kompetenzen für wiederkehrenden 
Beratungsbedarf und zum Abbau des Einsatzes externer Beratungsleistungen gemäß 
Ausschussdrucksache 20(8) 5015 
 
Der Umfang der vom BMJ und seinem Geschäftsbereich in Anspruch genommenen externen 
Beratungsleistungen ist vergleichsweise gering. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Gesamtvolumen deutlich reduziert (von 2,88 Mio. Euro im Jahr 2021 auf 1,47 Mio. Euro im  
Jahr 2022). 
 
Die Beauftragung von externen Beratern im Bereich des BMJ erfolgt regelmäßig einzelfallbezogen und in Bezug auf konkrete Bedarfe. In diesem Rahmen werden externe Dienstleisterinnen und Dienstleister weiterhin insbesondere in den Bereichen bea uftragt, in 
denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezifisches Know -how 
aufzubauen, weil es sich um nur punktuell bis unregelmäßig anfallende Aufgaben handelt. BMJ prüft jede Beauftragung externer Beratung hinsichtlich Erforderl ichkeit und Wirtschaftlichkeit 
und wird weiterhin das vom HHA vorgegebene Ziel einer Verringerung externer Beratungsleistungen im Blick behalten.  
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Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025
0710 685 08 a) Leitbildentwicklung, Namingprozess
b) -
c) neind) 12/2021 - 12/2022
Fußnote 1)keine Zustimmung zur 
Namensnennungja ja 87.500 56.875 56.875
0710 685 08 a) Organisationsuntersuchung, 
Businessplan
b) -c) neind) 12/2021 - 12/2022METRUM 
Managementberatung GmbHBaaderstraße 56 b80469 Münchenja ja 108.141 75.699 75.699
0711 526 02 a) Sachverständige Beratung bei der 
Tätigkeit des BMJ als Aufsichtsbehörde über den Reisesicherungsfondsb) -c) neind) 11/2021 - 12/2022Anwaltskanzlei BLD 
Bach Langheid Dallmayr
Nachunternehmen
:
Deloitte Deutschlandja nein 392.700 ja 203.207 203.207
Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein) :                                                                             
Die Beratungsleistung erforderte auch vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die eine 
Rechtsanwaltskanzlei regelmäßig nicht erbringen kann. Das Angebot von BLD enthielt deshalb eine betriebswirtschaftliche Beratung, die durch einen Unterauftragnehmer durchgeführt werden sollte. Eine gesonderte Beauftragung kam nicht in Betracht, da ein einheitlicher Beratungsvorgang vorlag. ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung :                                                                                                                                           
Der Namensnennung im Einzelfall entgegenstehende Umstände (insbesondere grundrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung) sind vom Auftraggeber gegen das parlamentarische Informationsinteresse abzuwägen. Die Anfrage einer Genehmigung zur Nennung ist vom Auftragnehmer ausdrücklich abgelehnt worden.Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
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Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0711 526 02 a) Beratung bei den Verhandlungen 
eines Rahmenvertrages mit der 
DigitalService GmbH über die Realisierung eines Rechtsinformationssystems des Bundesb) -c) neind) 03/2021 - 08/2022nein ja 99.406 ja 27.285 27.285
0712 532 01 a) Beratungsleistung zur Unterstützung 
des Projekts Digitale Zusammenarbeit Polizei und Justiz; b) Inhouse-Vergabe; c) nein; d) 03/2023 - 04/2024 mit erneuter Verlängerungsoption (max. bis zum 31.12.2025)PD-Berater der 
öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“)nein ja 6.000.000 (3 
Mio. seitens BMJ und 3 Mio. seitens BMI)ja 114.406 114.406 228.812Begründung zu Spalte D :                                                                                                                                                                                       
Es handelt sich um eine freiberufliche Leistung. Freiberufliche Leistungen sollen nach § 55 Abs. 1 Satz 1 BHO i.V.m. Nummer 2 zu § 55 VV-BHO i.V.m. § 50 UVgO vergeben werden. Gemäß § 50 UVgO sind freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben, wobei ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen ist, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den 
besonderen Umständen möglich ist. Davon kann ausnahmsweise u.a. dann abgewichen werden, wenn eine Direktbeauftragung aufgrund eines 
besonderen Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall bestand ein solches besonderes Vertrauensverhältnis, da die beauftragte Rechtsanwältin das BMJ zuvor in einer anderen schwierigen Vertragsverhandlung mit IT-Bezug erfolgreich beraten hatte. Ein Vertrauensverhältnis war erforderlich, da absehbar war, dass die Verhandlungen über den Rahmenvertrag sehr schwierig werden würden, da die Anforderungserhebung nach V-Modell XT erfolgt war, für die Umsetzung aber agil vorgegangen werden sollte. Dafür gab es keinerlei Muster und im BMJ keine Erfahrungen.
Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein ):
Die angebotene Leistung konnte im Wege einer "Inhouse"-Vergabe ohne Ausschreibung beauftragt werden, da das Beratungsunternehmen Partnerschaft Deutschland zu 100% von der öffentlichen Hand getragen wurde.
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Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0712 539 99 a) Erstellung einer neutralen 
Nutzerbedarfsermittlung gem. RBBau
b) RV der BImAc) neind) 12/2022 - 12/2023PD – Berater der 
öffentlichen Hand GmbH
Nachunternehmen:
Dark Horse 
Workspaces GmbH,SCHMEIER & MIERSCH Architekten PartGmbBnein nein 177.728 ja 0 160.102 17.626 0 177.728
0714 532 01 a) Beratung zur Einführung der 
elektronischen Akten in den Ermittlungsabteilungen; b) -c) neind) 6/2022 - 06/2025PDV GmbH, Erfurt nein (siehe 
unten)ja 679.000 ja 53.000 200.000 100.000 100.000 453.000
0714 532 01 a) Beratung zur Einführung der 
elektronischen Verwaltungsakte; b) -c) nein
d) 6/2022 - 06/2025PDV GmbH, Erfurt nein ja 116.000 ja 40.000 40.000 36.000 0 116.000Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein):
Das BMJ hat gemäß RBBau 4.1. die BImA informiert, baufachliche Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Die BImA hat hierzu im 
Wege einer Inhouse-Vergabe diese Beratung an die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH vergeben.
Begründung zu Spalte E :
Gemäß der Eckpunktevereinbarung der BImA mit der PD sind Beratungsleistungen durch Dritte (Nachunternehmer) zulässig; das BMJ hat dem nicht widersprochen. Zur Begründung hat die PD angeführt, die Pflichten als Auftragnehmer anderweitig nicht erfüllen zu können, da keine ausreichenden eigenen Kapazitäten bestanden.
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Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0716 532 01 a)  
 
;                                                                              
b) 
;                                    
c) nein;                                                                    
d) 06/2015 - 12/2023 (Laufzeit 
verlängert)ja ja 134.803 ja 4.800 20.000 24.800
0718 532 03 a) Beratungs- und 
Unterstützungsleistung Organisationsuntersuchung (OrgU I 6 / I 
7 und I 5)                                                                                    
b) RV 20658, abgeschlossen durch 
BeschA des Bundes                                                                                                          c) nein                                                                                               
d) 07/2019-10/2022Capgemini                                                       
Deutschland GmbH
Nachunternehmen :                                                                                                                                                      
IMTB Consulting GmbHja nein (siehe 
unten)298.523 172.063 0 172.063
0718 523 03 a) Beratungs- und 
Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (OrgU I 1 / I 
3)                                                                                    
b) RV 20658, abgeschlossen durch 
BeschA des Bundes                                                                                                          c) nein                                                                                               
d) 07/2019-10/2022Capgemini                                                       
Deutschland GmbH
Nachunternehmen :                                                                                                                                                      
IMTB Consulting GmbHja nein (siehe 
unten)199.111 48.075 81.421 129.496Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein):
Die Vergabe erfolgt Im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV. Hiernach 
ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen wegen des 
Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, erbracht oder bereitgestellt werden kann. PDV ist Inhaberin des Quellcodes der Software VIS-Justiz, die sich in der Revisionsabteilung bereits im Einsatz befindet und nun auf der Grundlage zum Teil bereits vorhandener Lizenzen auf die Ermittlungsabteilungen ausgedehnt werden soll. Weitere Lizenzen können ebenso wie ein für die Realisierung der elektronischen Strafakte in den Ermittlungsabteilungen erforderliches Customizing nur bei PDV erworben werden. Der Einsatz einer anderen Software in den Ermittlungsabteilungen kommt aufgrund der bereits bestehenden, auf VIS-Justiz ausgerichteten 
technischen Infrastruktur und der generellen Unwirtschaftlichkeit des Einsatzes zweier unterschiedlicher Softwarelösungen für die elektronische 
Strafakte innerhalb derselben Behörde nicht in Betracht.
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Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
07 18 532 03 a) Beratungs- und 
Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (OrgU 
Leitungseinheit)                                                                                    
b) RV 20658, abgeschlossen durch 
BeschA des Bundes                                                                                                          c) nein                                                                                               
d) 07/2019-10/2022Capgemini                                                       
Deutschland GmbH
Nachunternehmen :                                                                                                                                                      
IMTB Consulting GmbHja nein (siehe 
unten)119.048 0 119.048 119.048
0718 532 03 a) Beratungs- und 
Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (OrgU I 2)                                                                                    
b) RV 20658, abgeschlossen durch 
BeschA des Bundes                                                                                                          
c) nein                                                                                               
d) 07/2019-10/2022Capgemini                                                       
Deutschland GmbHNachunternehmen
:                                                                                                                                                      
IMTB Consulting GmbHja nein 100.936 0 100.912 100.912
0718 532 01 a) Beratungsleistungen                             
Vergabeunterstützung im IKT-Bereich                        b) RV Nr. 2019 0000 0070 des BfJ                                               c) nein                                                              
d) 07/2020-07/2024DOK Systeme                          
Ingenieurgesellschaft           für Kommunikations-                 
technik mbH ja ja 1.053.150 ja 29.269 263.288 175.525 0 468.081
0718 532 01 a) Beratungsleistungen strategische                  
Positionierung BZR/GZR                             b) Abruf aus RV Nr. 20845-01 des BschA                                                                                  c) nein                                                                                                                                      
d) 12/2022 - 12/2023Orphoz GmbH & Co. 
KGja ja 279.483 ja 0 279.483 0 0 279.483Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein ):
Die Auftragserteilung basiert auf einer Rahmenvereinbarung mit der Capgemini Deutschland GmbH, die von 
vornherein den Einsatz von Nachunternehmen vorsieht. Ein Ausschlussgrund für den Einsatz von Nachunternehmern lag nicht vor.                                                                              
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0718 532 01 a) Beratungsleistungen Umstrukturierung 
Abteilung V
b) Abruf aus RV Nr. 20840 des BVA (OPB - Los 2 Prozessmanagement, KoopV)c) neind) 09/2022 - 09/2023Sopra Steria SE ja ja 542.878 ja 185.682 0 0 0 185.682
0719 532 03 a) Arbeits- und 
sozialversicherungsrechtliche Beratungb) Rahmenvertrag Nr. BUL 36.4/19SAP-VP-Nr.: 65002710c) neind) 06/2019 - 12/2023
Fußnote 2)LUTZ | ABEL 
Rechtsanwalts PartG mbBja ja 383.625 ja 30.285 1.656 31.941
0719 532 03 a) Compliance Beratung
b) Rahmenvertrag: BUL 30,74/19; SAP-VP-Nr.: 65002710c) neind) 12/2019-12/2023
Fußnote 2)BEUKELMANN | 
MÜLLER | PARTNER
 Rechtsanwäl
te mbBja ja 158.609 ja 11.450 11.450
0719 532 01 a) Beratung und Pflegeleistungen 
während der Durchführung eines Software Asset Management-Projektsb) -c) neind) 06/2021 - 05/2023
                                                                                   
Fußnote 3)Cegeka Deutschland 
GmbH 
Nachunternehmen : 
 
(Freelancer)ja nein 535.500 ja 223.339 49.226 272.565
Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein) :                                                                             
Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor.                                         
70
76

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2022
 in EuroSumme
 H bis K
2023 2024 2025Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0719 539 99 a) Beratung zum Aufbau von 
Netzwerkräumen im neuen 
Dienstgebäudeb) Abruf aus RV Nr. 21206 des KdBc) neind) 07/2021 - 12/2022keine Zustimmung zur 
Namensnennungja nein 63.000 ja 2.817 2.817
0719 532 03 a) Konzeption eines Führungsfeedbacks 
und Durchführung eines Pilotverfahrensb) -c) neind) 08/2022 - 12/2023Ramboll Management 
Consulting GmbHja ja 62.070 ja 0 60.641 60.641Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein ): 
Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor.ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung:                                                                                                                                            
Nach neuerlicher Mitteilung des Beschaffungsamtes des BMI vom 28.02.2022 wird der Vertrag dort nicht als Beratervertrag betrachtet (Leistungen wie Installation, Konfiguration, Implementation, Migration, Dokumentation, Abnahme und Wartung). Da das DPMA die Leistung allerdings im Vorfeld  eines noch anstehenden Umzugs zur Entwicklung von Lösungsansätzen in Anspruch genommen hat, wurde diese aufgrund hiesiger Einschätzung als Beratungsleistung erfasst (vgl. auch KA BT-Drs. Nr. 20/00318).
Fußnote 1): Für das Jahr 2021 wurden auf dem Tabellenblatt "Einzelverträge"versehentlich in Spalte E (Vertragsvolumen) die Netto vertragswerte (ohne MwSt.) eingetragen. Dies führt in der Verrechnung mit den geleisteten Bruttoausgaben zu einer 
Inkonsistenz der Angaben für 2021 und 2022 auf den Tabellenblättern "Einzelverträge". Die Angaben in der Gesamtübersicht sind davon nicht betroffen, da hier nur die Auszahlungsbeträge und die Anzahl der Verträge anzugeben sind. Diese Meldung 
ist korrekt und erfasst Bruttobeträge. 
Fußnote 2): Im Vertrag wurde kein Höchstvolumen vereinbart. Die Beratungsleistung wird je nach Bedarf abgerufen. Daher wurden inSpalte E die geleisteten Gesamtausgaben als Vertragsvolumen angegeben. 
Fußnote 3): Das Auftragsvolumen wurde durch Vertragsänderung am 28.03.2023 auf 535.500 Euro erhöht, um das Vorhaben abschließ en zu können. 
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Einzelplan / Ressort:  08 / BMF 
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 2022 
 
 
 
Berichterstatter:  MdB Dr. Rudolph 
   M d B  K i n d l e r  
   M d B  M e y e r  
   M d B  D r .  G r ä ß l e  
   M d B  W i e h l e  
   M d B  D r .  L ö t z s c h    
 
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR): 31.060.534  
Fallzahlen im Haushaltsjahr 2022: 78    
 
 
 
1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)325 2 
 Mit Maßgabebeschluss vom 15. November 2023 (Ausschussdrucksache  20(8)5015)  hat der 
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seine Maßgabebesch lüsse zu externen 
Beratungsleistungen (13. Februar 2019, Ausschussdrucksache 19(8)3252 sowie 9. Juni 2021, 
Ausschussdrucksache 19(8)8703)  bekräftigt. Neben einer Erw eiterung der im Bericht der 
Bundesregierung zu den Ausgaben im Bundeshaushalt aufgrund der Inanspruchnahme 
externer Beratungsleistungen zu erfassenden Angaben werden auch  neue inhaltliche 
Vorgaben für den Abschluss der Verträge mit externen Beratern g emacht. Im dritten Spiegel-
punkt enthält der Maßgabebeschluss die Aufforderung zur Vorlage einer Strategie zum 
Aufbau eigener Kompetenzen für w iederkehrenden Beratungsbedarf und wie dadurch externe 
Beratungsleistungen insbesondere  in der IT abgebaut werden könn en: 
 „Im Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen im Haushalts-
jahr 2022 ist eine Strategie vorzulegen, wie eigene Kompetenzen für wiederkehrenden 
Beratungsbedarf in den Ressorts, insbesonde re in der IT, aufgebaut und dadurch externe 
Beratungsleistungen abgebaut werden können. Der Bericht sollte auch darauf eingehen, inwiefern derzeitig in Anspruch genommene externe Beratungsleist ungen die Ressorts zu 
einer eigenständigen Fortsetzung der Aufgabe n befähigen oder von wiederkehrenden 
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Beratungsleistungen, insbesondere in Strategi e-, Prozess- und Organisationsgestaltungen, 
abhängig machen.“  
 
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und seine Geschäftsber eichsbehörden agieren in 
vielen unterschiedlichen fachliche n Bereichen (wie Steuerverwal tung, Zollverwaltung, 
Digitalisierung), sowohl im Intere sse des eigenen Ressorts als auch im Interesse von anderen 
Bundesressorts. Ein Teil der Au sgaben der Bundesfinanzverwaltun g (BFV)1 für externe 
Berater entsteht für ressortübe rgreifende Vorhaben. Durch diese n übergreifenden Ansatz 
kommen die dabei eingesetzten Auf wände für externe Berater somit der gesamten 
öffentlichen Verwaltung zu Gute. 
 
Ein sachgerechter Einsatz des S achverstands Dritter kann der Ve rwaltung helfen, Antworten 
auf neue und komplexe Fragestellu ngen in einem sich rasch verän dernden Umfeld zu finden. 
Unter Einhaltung bestimmter Vorga ben ist daher die Inanspruchna hme externer Beratung ein 
wirtschaftliches und effizientes Instrument der Verwaltung, anstehende Aufgaben zu 
bewältigen.  
Das BMF hat den Beschäftigten in d er BFV zur Vorbereitung zielg erichteter Vergabe von 
Beratungsleistungen sowie zur Re duzierung der damit zusammenhän genden Ausgaben, 
bereits in der Vergangenheit Arbeitshilfen zur Verfügung gestel lt und entwickelt diese 
kontinuierlich weiter. Im vorli egenden Bericht werden sowohl di e bereits umgesetzten 
Maßnahmen als auch die Maßnahme n zur weiteren Begrenzung des Be raterbedarfs 
beschrieben.   
Begriffsdefinition „Ext erne Unterstützung“  
 Um externe Beratungsleistungen e indeutig von anderen Dienstleis tungen abzugrenzen, hat 
das BMF seit dem Jahr 2007 auf der Grundlage des Beschlusses de s Haushaltsausschusses des 
Deutschen Bundestages (Haushaltsausschuss) vom 28. Juni 2006 ei ne einheitliche, 
ausführliche Definition des Berat erbegriffs für die Bundesverwa ltung vorgegeben. Sie wurde 
zuletzt mit Beschluss des Haushaltsausschusses vom 9. Juni 2021  aktualisiert und ist auch 
Gegenstand der jährlichen Hau shaltsführungsrundschreiben:  
 
„Gegenstand im Sinne dieser Definition sind nur diejenigen Unterst ützungsleistungen, bei 
denen der beratende Charakter im Vordergrund steht. Demgemäß ist eine externe Beratungs-
leistung eine entgeltliche Leis tung, die dem Ziel dient, im Hi nblick auf konkrete fachliche 
Entscheidungssituationen des Auftraggebers/der Auftraggeberin praxisorientierte Lösungs-
ansätze zu entwickeln und zu bewerten, dies e den Entscheidungsträge rn/Entscheidungsträger-
innen zu vermitteln und gegebenenfalls ihre Ausführung beratend zu begleiten. Der 
                                                            
1 BFV gemäß § 1 FVG  
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