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Einzelplan / Ressort:  08 / BMF 
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 2022 
 
 
 
Berichterstatter:  MdB Dr. Rudolph 
   M d B  K i n d l e r  
   M d B  M e y e r  
   M d B  D r .  G r ä ß l e  
   M d B  W i e h l e  
   M d B  D r .  L ö t z s c h    
 
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 (in EUR): 31.060.534  
Fallzahlen im Haushaltsjahr 2022: 78    
 
 
 
1. Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)325 2 
 Mit Maßgabebeschluss vom 15. November 2023 (Ausschussdrucksache  20(8)5015)  hat der 
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seine Maßgabebesch lüsse zu externen 
Beratungsleistungen (13. Februar 2019, Ausschussdrucksache 19(8)3252 sowie 9. Juni 2021, 
Ausschussdrucksache 19(8)8703)  bekräftigt. Neben einer Erw eiterung der im Bericht der 
Bundesregierung zu den Ausgaben im Bundeshaushalt aufgrund der Inanspruchnahme 
externer Beratungsleistungen zu erfassenden Angaben werden auch  neue inhaltliche 
Vorgaben für den Abschluss der Verträge mit externen Beratern g emacht. Im dritten Spiegel-
punkt enthält der Maßgabebeschluss die Aufforderung zur Vorlage einer Strategie zum 
Aufbau eigener Kompetenzen für w iederkehrenden Beratungsbedarf und wie dadurch externe 
Beratungsleistungen insbesondere  in der IT abgebaut werden könn en: 
 „Im Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen im Haushalts-
jahr 2022 ist eine Strategie vorzulegen, wie eigene Kompetenzen für wiederkehrenden 
Beratungsbedarf in den Ressorts, insbesonde re in der IT, aufgebaut und dadurch externe 
Beratungsleistungen abgebaut werden können. Der Bericht sollte auch darauf eingehen, inwiefern derzeitig in Anspruch genommene externe Beratungsleist ungen die Ressorts zu 
einer eigenständigen Fortsetzung der Aufgabe n befähigen oder von wiederkehrenden 
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Beratungsleistungen, insbesondere in Strategi e-, Prozess- und Organisationsgestaltungen, 
abhängig machen.“  
 
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und seine Geschäftsber eichsbehörden agieren in 
vielen unterschiedlichen fachliche n Bereichen (wie Steuerverwal tung, Zollverwaltung, 
Digitalisierung), sowohl im Intere sse des eigenen Ressorts als auch im Interesse von anderen 
Bundesressorts. Ein Teil der Au sgaben der Bundesfinanzverwaltun g (BFV)1 für externe 
Berater entsteht für ressortübe rgreifende Vorhaben. Durch diese n übergreifenden Ansatz 
kommen die dabei eingesetzten Auf wände für externe Berater somit der gesamten 
öffentlichen Verwaltung zu Gute. 
 
Ein sachgerechter Einsatz des S achverstands Dritter kann der Ve rwaltung helfen, Antworten 
auf neue und komplexe Fragestellu ngen in einem sich rasch verän dernden Umfeld zu finden. 
Unter Einhaltung bestimmter Vorga ben ist daher die Inanspruchna hme externer Beratung ein 
wirtschaftliches und effizientes Instrument der Verwaltung, anstehende Aufgaben zu 
bewältigen.  
Das BMF hat den Beschäftigten in d er BFV zur Vorbereitung zielg erichteter Vergabe von 
Beratungsleistungen sowie zur Re duzierung der damit zusammenhän genden Ausgaben, 
bereits in der Vergangenheit Arbeitshilfen zur Verfügung gestel lt und entwickelt diese 
kontinuierlich weiter. Im vorli egenden Bericht werden sowohl di e bereits umgesetzten 
Maßnahmen als auch die Maßnahme n zur weiteren Begrenzung des Be raterbedarfs 
beschrieben.   
Begriffsdefinition „Ext erne Unterstützung“  
 Um externe Beratungsleistungen e indeutig von anderen Dienstleis tungen abzugrenzen, hat 
das BMF seit dem Jahr 2007 auf der Grundlage des Beschlusses de s Haushaltsausschusses des 
Deutschen Bundestages (Haushaltsausschuss) vom 28. Juni 2006 ei ne einheitliche, 
ausführliche Definition des Berat erbegriffs für die Bundesverwa ltung vorgegeben. Sie wurde 
zuletzt mit Beschluss des Haushaltsausschusses vom 9. Juni 2021  aktualisiert und ist auch 
Gegenstand der jährlichen Hau shaltsführungsrundschreiben:  
 
„Gegenstand im Sinne dieser Definition sind nur diejenigen Unterst ützungsleistungen, bei 
denen der beratende Charakter im Vordergrund steht. Demgemäß ist eine externe Beratungs-
leistung eine entgeltliche Leis tung, die dem Ziel dient, im Hi nblick auf konkrete fachliche 
Entscheidungssituationen des Auftraggebers/der Auftraggeberin praxisorientierte Lösungs-
ansätze zu entwickeln und zu bewerten, dies e den Entscheidungsträge rn/Entscheidungsträger-
innen zu vermitteln und gegebenenfalls ihre Ausführung beratend zu begleiten. Der 
                                                            
1 BFV gemäß § 1 FVG  
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Beratungsleistung gleich steht eine Unterst ützungsleistung mit übe rwiegend beratendem 
Charakter, die geeignet ist, die Steuerungsf ähigkeit und Letztverantwortung der Verwaltung 
zu beeinflussen.“ 
 
Inhaltliche Schwerpunkte: 
 
Die Ausgaben für externe Ber atung verteilen sich innerhalb des Epl. 08 wie folgt auf die 
jeweiligen Kapitel: 
 
Kapitel 2021 
1 000 €  2022 
1 000 €  Veränderung  
1 000 €  
0801 
Wieder gutmachun gen des Bundes  - 228 + 228 
0810 
Sonsti ge Bewilli gungen 14 287 18 277 + 3 990
0811 
Zentral veranschlagte Verwaltungs-
einnahmen und Aus gaben 5 618 3 006 - 2 612
0812 
Bundesministerium 1 178 2 668 + 1 490 
0813 
Zollverwaltun g 1 284 409 - 875 
0815 
Bundeszentralamt für Steuer n 2 840 1 302 - 1 538 
0816 
Informationstechnikzentrum Bund 732 5 172 + 4 439 
gesamt 25 938 31 060 + 5 122 
 
Die Gesamtausgaben für ext erne Beratung waren in 2022 höher als  im Jahr 2021. Ursächlich 
hierfür waren vor allem drei größ ere Beratungsverträge im Zusam menhang mit der 
Sicherheitskonzeption, der Konzep tion der Betriebsplattform und  der Multiprojektsteuerung 
im Bereich der IT-Betriebskons olidierung Bund. Die Anzahl der V erträge ist im Vergleich 
zum Vorjahr um rd. 7 v. H. auf 78 gesunken. Dabei sank die Anza hl der Verträge mit einem 
Volumen von über 50 T€ um vier Vertr äge auf 68, die Anzahl der Verträge unter 50 T€ sank 
um zwei Verträge auf 10. 
 
In den Kapiteln 0810  und 0812  bis 0816  (also rd. 89 v. H.) sind die Au sgaben fast vollständig 
im Bereich der Informationstec hnik angefallen. Der hohe IT-Ante il ist vor allem auf folgende 
Gründe zurückzuführen: 
 
 Der IT-Betrieb der unmittelbaren Bundesverwaltung wird konsolid iert. Die Betriebs-
konsolidierung und die Dienstleiste rertüchtigung sind zum 1. Ja nuar 2020 in die 
alleinige Verantwortung des BMF übergegangen. 
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 Die Digitalisierung in der Verwa ltung schreitet stetig voran.  
 Die Anforderungen an die IT-Sicherheit wachsen. 
 
Beratungsleistungen können hier in den verschiedenen Phasen eines IT-Projektes erforderlich 
sein. Die Maßnahmen sind dabei grundsätzlich vorübergehender Na tur. Die Ausbringung 
dauerhafter Planste llen kommt für diese vorübergehenden Aufgabe n nicht in Betracht. 
Darüber hinaus wäre das Vorhalte n jeglicher benötigter IT-Exper tise in der schnelllebigen 
Welt der Informationstechnik nicht nur unwirtschaftlich, sonder n auch teilweise unmöglich. 
Über externe Dienstleistungen könne n daneben Kapazitäten im IT- Betrieb und im 
Entwicklungsbereich flexibel nu tzbar gemacht werden, wenn kurzfristig anstehende Neu-
entwicklungen von spezifischen IT-Lösungen und Werkzeugen mit e igenem Personal des 
Informationstechnikzentrums Bund nicht möglich sind.  
Die Ausgaben in den Kapiteln 0801 und 0811  (rd. 11 v. H. der Ausgaben) wurden 
insbesondere für Aufträge im B ereich der rechtlichen und wissen schaftlichen Beratung und 
Unterstützung sowie der Projektb eratung verwendet. Diese Maßnah men erfordern sehr 
spezielles Know-How, d essen Aufbau mit eigenem Personal unwirts chaftlich wäre. 
Ministerielle Aufgaben werden von den externen Kräften nicht wa hrgenommen. 
 Umfang und Einordnung der wiederk ehrenden „externen Beratungsle istungen“ 
Die Ausgaben für externe Berat ungsleistungen habe n sich in den vergangenen Jahren für den 
Einzelplan 08 wie folgt entwickelt: 
 
Jahr 2019 
in M € 2020  
in M €  2021  
in M €  2022  
in M €  
Summe Epl 08 30,4 18,7 25,9 31,1 
- davon BKB - 11,0 14,2 18,1 
Epl 08 ohne BKB 30,4 7,7 11,7 13,0 
Anzahl Verträge 138 85 84 78 
Sächliche 
Verwaltungsausgaben    1.622,1 
 
Der Anteil der externen Beratungsleistungen an den sächlichen V erwaltungsausgaben im Epl. 
08 lag im Jahr 2022 bei unter 2 %. Die Ausgaben für externe Ber atungsleistungen - ohne IT-
Betriebskonsolidierung Bund (BKB) - lagen 2022 um knapp 60 % un ter den Ausgaben von 
2019.  
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Bei der BKB handelt es sich um eine einmalige  Anstrengung, die nicht als wiederkehrende 
Maßnahme bezeichnet werden kann. Zudem hat das BMF hier eine re ssortübergreifende Auf-
gabe übernommen, von der alle Res sorts profitieren und deren (einmaliger) Beratungs-
aufwand nicht dem sonstigen eig enen ständigen fachlichen Portfo lio des BMF zugerechnet 
werden kann.  
 
Die Jahresbeträge der einzelnen Bedarfsträger innerhalb der BFV  unterliegen erheblichen 
Schwankungen. Daraus lässt sich ebenfalls ablesen, dass die „externen Beratungsleistungen“ 
für die BFV im Regelfall nicht für wiederkehrende Sachverhalte, sondern punktuell und 
bewusst zur Bewältigung spezifisc her fachlicher Beratungsbedarfe in Anspruch genommen 
werden. Beispielsweise schwanken die Jahresbeträge, die das ITZ Bund für externe Beratungs-
leistungen aufwenden musste, zwischen 20,4 Mio. € (2019) und 0, 7 Mio. € (2021). 
  
2. Strategie zum Aufbau ressortspez ifischer Kompetenzen für wieder kehrenden 
Beratungsbedarf und zum Abbau des Einsatzes externer Beratungsl eistungen gemäß 
Ausschussdrucksache 20(8)5015 
 
Ziel der Strategie 
 Nach Maßgabebschluss des Haushaltsausschusses soll die Vorlage einer Strategie zum Abbau 
der wiederkehrenden externen Ber atungsleistungen erfolgen. Die Ausführungen zum Umfang 
der „externen Beratungsleistung en zeigen, dass die BFV nur in g eringem Umfang externe 
Beratungsleistungen in Anspruch nimmt und diese weit überwiegen d für nicht wieder-
kehrende Aufgaben anfallen. Die S trategie der BFV besteht darin , weiterhin nur zwingend 
erforderliche und wirtschaftlich sachgerechte externe Beratungs leistungen in Anspruch zu 
nehmen und die Beauftragung wiederk ehrender externer Beratungsleistungen nicht 
anwachsen zu lassen.  
Zunächst werden der allgemeine Umgang mit dem Thema, sowie die bestehenden Regularien 
beschrieben und anschließend die Maßnahmen dargestellt.  
Allgemeiner Umgang mit dem  Thema „Externe Berater“  
 Zur Sicherstellung zwingend zu erledigender laufender Arbeiten,  geplanter und häufig ad hoc 
und unabweislich zulaufender neue r Aufgaben in immer kürzeren Abständen ist, neben dem 
begrenzt zur Verfügung stehenden internen Personal der BFV, der Einsatz externer Unter-stützung erforderlich.  
 
Die BFV vergibt Aufträge an externe Stellen, insbesondere bei k onzeptionellen Frage-
stellungen, wenn diese mit Blick a uf die vorhandenen eigenen Personalressourcen entweder 
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aufgrund fehlenden Fachwissens oder mangelnder freier Kapazität en nicht eigenständig 
bearbeitet werden können. 
 
Dabei handelt es sich beispielsweise um die Umsetzung von spezi fischen und hoch 
komplexen Aufgaben und Fragestellungen, die ein hohes Maß an Expertise erfordern. Diese ist oftmals schwerpunktmäßig z ur Beantwortung von konkreten Gru ndsatzentscheidungen 
erforderlich und insbesondere im Bereich von IT-Innovationen au fgrund seiner kurzen 
Aktualität nicht vollumfä nglich intern vorhaltbar.  
 Unabhängig von den Kapazitäten wer den aber auch in Zukunft immer wieder Erfahrungs-
werte und Wissen von externen Stelle n in die Arbeit der BFV einbezogen werden müssen. Ein 
permanenter Wissenserwerb, gerade  im sich sehr schnell entwicke lnden Themenfeld der 
Informations- und Kommunikations technik, ist insbesondere bei n euesten technischen 
Innovationen und Marktentwicklunge n nicht vollumfänglich in der  Verwaltung abdeckbar 
und auch nicht wirtscha ftlich erreichbar.  
 
Vorgaben zum Umgang mit dem  Thema „Externe Beratung“ 
(1) Wirtschaftlichkeit und Wirtscha ftlichkeitsbetrachtungen  
Das Handeln der öffentlichen Verwaltung hat sich stets am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit 
zu orientieren. Die Bundeshaush altsordnung (BHO) konkretisiert das im Grundgesetz ver-
ankerte Wirtschaftlichkeitspri nzip für die Bundesverwaltung. Da nach ist die günstigste 
Relation zwischen dem verfolgt en Zweck und den einzusetzenden M itteln (Ressourcen) anzu-
streben.   
Die Verpflichtung zur Durchf ührung von Wirtschaftlichkeitsunter suchungen bei der Auf-
stellung und Ausführung des Bundesh aushalts ergibt sich aus § 7  BHO. Das BMF hat eine 
Arbeitsanleitung zur Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuc hungen mit Rundschreiben 
vom 12. Januar 2011 GMBl 2011 S . 76) in der Fassung vom 7. Mai 2021 (GMBl 2021 
S. 830) zur Verfügung gestellt.  
(2) Gutachten des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Ve rwaltung (BWV) vom 
November 2006 
Die im Gutachten des BWV vom November 2006 genannten „Handlungs notwendigkeiten 
beim Einsatz externer Berater“  sind einzuhalten. Hierzu zählen z. B. eine genaue 
Beschreibung des Problems und des Ziels, die Dokumentation des gesamten Verfahrens und 
die abschließende E rfolgskontrolle. 
   
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(3) Haushaltsführungsschreiben der Abteilung II des BMF 
Dem Haushaltsausschuss ist nach Ablauf eines jeden Haushaltsjah res ein innerhalb der 
Bundesregierung abgestimmter Bericht zu den Ausgaben im Bundesh aushalt aufgrund der 
Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen vorzulegen. Das Ha ushaltsführungsschreiben 
beinhaltet dazu Hinweise und definiert Umsetzungsvorgaben. 
(4) Geschäftsordnung des BMF (GO-BMF)  
Die GO-BMF enthält Regelungen u. a. zu den Voraussetzungen der Vergabe von externen 
Beratungsleistungen sowie den ha ushalterischen und vergaberecht lichen Regelungen.  
(5) Prüfschema 
Den Bedarfsträgern (Fachreferate ), deren Aufgaben einen Einsatz  von externer Beratung 
erforderlich machen, stehen Arbe itshilfen für die vergaberechts konforme Auswahl der 
Berater, zur Steuerung der exter nen Beratungsdienstleistung sow ie Hinweise zur Vertrags-
gestaltung und Kostenkontrolle zur Verfügung.  
 Vor einer Beauftragung  von externen Beratern muss ein a ktueller zeit licher und inhalt licher 
Handlungsbedarf festgestellt werd en. Dabei sind zuerst die eige nen vorhandenen Ressourcen 
zu prüfen. Eine externe Leistung ist nur insoweit zulässig, als  keine eigenen Kompetenzen 
vorliegen oder zeitgerecht und wir tschaftlich aufgebaut werden können. Zum Nachweis der 
Notwendigkeit ist auch abzuw ägen, ob und inwieweit möglicherwei se auf vorhandene 
Ressourcen innerhalb der Verwaltu ng zurückgegriffen werden kann, wie beispielsweise auf 
Fachwissen oder auf freie Persona lkapazitäten (z. B. auf einger ichtete zentrale Kompetenz-
stellen innerhalb der Verwaltung) . Auf Grundlage dieser Bedarfs konkretisierung sind die 
Ausgaben für externe B erater zu beschränken.  
 Der Bedarfsträger hat die Ra hmenbedingungen hinsichtlich rechtl icher, inhaltliche r, zeitlicher 
und haushalterischer Kriterien z u prüfen. Bereits vor Auftragse rteilung ist die 
Wirtschaftlichkeit des beabsich tigten Auftrags zu untersuchen u nd nachzuweisen. Mit einer 
angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind die internen und externen Handlungs-
optionen und Lösungsalternative n darzustellen und zu bewerten, wie z. B. neben den 
vorhandenen eigenen Personalresso urcen auch Unterstützungsmögli chkeiten durch den 
übrigen Geschäftsbereic h bzw. anderer Behörden. 
 Die Leistungen sind eindeutig z u beschreiben un d der Beratungsbedarf ist umfassend darzu-
stellen. Auf Basis dieser Darstellungen ist über das weitere Vo rgehen für die Auftragsvergabe 
zu entscheiden, z. B.    
 Durchführung von Markterkundungen zu gegebenenfalls existierend en Lösungen in 
Bezug auf die gestellten A nforderungen bzw. Anwendungen,   
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 Abdeckung des Bedarfs durch besteh ende Rahmenverträge (z. B. Kd B - Kaufhaus des 
Bundes, 3-Partner-Modell),  
 Abdeckung des Bedarfs durch Inhouse-Beauftragung oder 
 Abdeckung des Bedarfs durch förm liches Vergabeverfahren.  
 
Die Verträge sind eindeutig zu fassen und haben Maßnahmen gegen ausufernde Kosten vor-
zusehen. Wesentliche Inhalte d er Vertragsgestaltung sind u. a. die Festlegung der Rechte und 
Pflichten beider Vertragsparte ien, die konkrete Vereinbarung vo n Zielen und hieraus 
folgenden Leistungsanforderungen, einschließlich vorgesehener Zeitfenster. 
 Während der laufenden Beauftragung  sind die Leistungen bzw. die Leistungserbringung 
regelmäßig zu überprüfen und zu steuern. Dazu bedarf es eines s achgerechten Controllings. 
Die ermittelten Beratungsbedarfe wie auch die Bedarfsplanung si nd im Hinblick auf den 
Leistungsfortschritt fortlaufe nd zu evaluieren. Bei etwaigen Le istungsstörungen sind durch 
den Bedarfsträger unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Behebung  einzuleiten. Diese 
können z. B. Verweigerung der Leis tungsabnahme, Nachverhandlung en, Aufforderung zur 
Nachbesserung oder Vertragsaufhebung umfassen.   
 Beratungsergebnisse sind zeitnah zu überprüfen. Dabei ist ein o bjektiver Maßstab anzulegen. 
Etwaige Ansprüche der Verwalt ung aus Nichterfüllung oder vertra gswidrigem Verhalten sind 
konsequent geltend zu machen.  
 
Nach Abschluss der Beratungsleistungen  hat eine abschließende Erfolgskontrolle 
stattzufinden. Dabei ist festzustellen:   
 ob und in welchem Ausmaß (Zielerreichungsgrad) die angestrebten  Ziele erreicht 
wurden (Zielerreichungskontrolle), 
 ob die Maßnahme geeignet und ursäch lich für die Zielerreichung war (Wirkungs-
kontrolle) und 
 ob die Maßnahme wirtschaftlich gewesen ist (Wirtschaftlichkeits kontrolle).  
 Zusätzlich ist darzustellen, wie e in Wissenstransfer aus dem Projekt durchgeführt und 
sichergestellt werden kann.  
 Maßnahmen 
 
Zur Umsetzung der Anforderungen des Maßgabebeschlusses vom 15. November 2023 
(Ausschussdrucksache 20(8)5015)  prüft das BMF kontinuierlich, w ie dem Anliegen des 
Haushaltsausschusses verstärk t Rechnung getragen werden kann. N achstehend werden Maß-
nahmen beschrieben, die entweder aus der Umsetzung der vorstehe nden Regelwerke 
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resultieren oder grundsätzlich de n Kompetenzerwerb der Beschäft igten und der Organisation 
fördern. 
 
(1) Bündelung von fachlichen Kompetenzen 
Die BFV baut in strategisch wic htigen Themenstellungen auch sel bst kontinuierlich Wissen 
auf, um Entwicklungen in der In formations- und Kommunikationste chnik für die Bundes-
verwaltung dauerhaft nutzbar zu machen und damit auch entsprech ende Beratungsleistungen 
erbringen zu können, wie z. B. Cloud oder auch KI-Themen. Die B FV hat mit Blick auf 
methodisches Wissen z. B. zur The matik agile Softwareentwicklun g, Anforderungs-
management oder auch Projektmanagement Personal und Wissen in z entralen Einheiten 
gebündelt, um hier grundlegend im Rahmen verfügbarer Kapazitäte n beraten und unterstützen 
zu können. 
 
Es wird ein Innovationsmanagement  aufgebaut und betrieben, um d ie Technologietrends und 
Digitalisierungserfordernisse der Zukunft mit möglichst eigener  Expertise bewältigen zu 
können und so zukünftige externe Bera tungsbedarfe reduzieren zu  können. Einsatzpotentiale 
innovativer Technologien zur Deck ung fachlicher Bedarfe werden identifiziert, bewertet und 
erprobt. Zudem wird kontinuierlic h ein umfangreiches Expertenwi ssen zu agilen und 
innovativen Methoden und Technologie kompetenzen auf- und ausgebaut, um dieses Wissen 
nachhaltig für einen dauerhaft w irksamen Wissenstransfer in die  BFV nutzbar zu machen und 
den digitalen Kulturwandel aktiv voranzutreiben. 
(2) Vorrangige Nutzung internen Know- hows (auch behördenübergreifen d) 
Die BFV baut in strategisch wic htigen Themenstellungen (für Kernkompetenzbereiche und 
Daueraufgaben) auch selbst konti nuierlich Wissen auf, um Entwic klungen in der 
Informations- und Kommunikations technik für die Bundesverwaltun g dauerhaft nutzbar zu 
machen. Dies schließt auch die Erbringung entsprechender Beratu ngsleistungen des ITZBund 
gegenüber seinen Kunden ein, wie z. B. Cloud oder auch KI-Theme n. 
 
Einige Stellen in der mittelba ren oder unmittelbaren Bundesverw altung verfügen zunehmend 
über Spezialkenntnisse und bieten d iese teilweise bereits jetzt  der übrigen Bundesverwaltung 
als Beratungsleistungen an. So f ührt z. B. das Bundesverwaltung samt - als “Beratungszentrum 
des Bundes“ - Beratungen zu Theme n der Verwaltungsmodernisierung, dem Organisations-, 
Digitalisierungs- und zum Prozess-  und Großprojektmanagement durch. Auf dieses Spezial-
wissen soll verstärkt zurückge griffen werden, um den in der BFV  bestehenden Beratungs-
bedarf zu decken. 
(3) Personalertüchtigung/Schulungen  
Die Beschäftigten der BFV verf ügen über ein hohes Maß an Fachko mpetenz in ihren 
jeweiligen Zuständigkeitsbereic hen. Im Zuge eines sich immer we iter ausdifferenzierenden 
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Aufgabenspektrums steigt der Bedarf an Beschäftigen mit speziel len Fachkenntnissen 
und -erfahrungen, wie z. B. im Be reich Projektmanagement und Co ntrolling. Hierfür steht ein 
Schulungsangebot, z. B. der BAköV, zur Verfügung.  
(4) Intensive fachliche Begleit ung und qualitative Steuerung der Aufträge  
Die Festschreibung von Berichts- und Begründungspflichten, insbesondere die Vereinbarung 
regelmäßiger Leistungsnachweise , ermöglichen eine kritische Bew ertung der erbrachten 
Leistungen. Die Anforderungen an di e Leistungsnachweise sind vo rab festzulegen. Eine 
Prüfung erfolgt zeitnah und durc h fachlich qualifiziertes Perso nal. Um bereits während der 
Leistungserbringung, und nicht erst im Nachgang, über die quali tativen Fortschritte informiert 
zu sein und bei Bedarf entsprech end Einfluss nehmen zu können, ist ein zusätzlicher regel-
mäßiger Austausch z. B. in Form von Besprechungen unerlässlich.  
(5) Regelmäßiges und zielgerichtetes  Controlling der  Beratungsleist ungen  
Die Festschreibung von Berichts- und Begründungspflichten ist e in adäquates Mittel zur 
Erhebung des Stands der Auftrags erfüllung und zur Kostenentwick lung. Dies ermöglicht eine 
kontinuierliche Überwachung des Leistungsfortschritts und der A usschöpfung des Budgets. 
Damit können Anpassungsbedarfe frühzeitig erkannt und umgesetzt  werden. 
 
Ausblick 
 
Das BMF wird auch weiterhin ein en strengen Maßstab an die Notwe ndigkeit des Einsatzes 
von externen Beratern in der BFV anlegen. Dabei wird das BMF au ch in Zukunft 
kontinuierlich prüfen, wie der Aufforderung des Haushaltsausschusses zur Senkung des 
Einsatzes externer Beratung Rechnung getragen werden kann. BMF wird dazu die zuvor dar-
gestellten Maßnahmen fortführe n und im Bedarfsfall evaluieren und weiterentwickeln. 
 
Schwerpunktmäßig werden einzelfallb ezogene Aufgaben mit externe n Beratungsleistungen 
umgesetzt. Der Anteil an wiede rkehrenden Aufträgen ist von nach geordneter Bedeutung. 
Folglich ist ein Abbaupfad über di e vorgenannten Maßnahmen zum Wissensaufbau- bzw.  
-transfer hinaus ni cht darstellbar. 
 
Aufgrund weiterer Faktoren sie ht sich BMF aktuell daran gehinde rt, einen konkreten und 
belastbaren Abbaupfad für den Ein satz externer Beratung darzustellen: 
 
 Im ressortübergreifenden Großprojekt IT-Betrieb skonsolidierung Bund wird absehbar 
Bedarf an externer Beratung bei  der Projektsteuerung sowie in der Begleitung der ein-
zelnen Behördenprojekte zur Übern ahme des IT-Betriebs bestehen.  Entsprechend der 
zum Ende des Jahres 2023 verabsch iedeten neuen Reihenfolgeplanu ng wird die Zahl 
der parallel laufenden Behördenprojekte voraussichtlich in den Jahren 2024/2025 
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