Beraterbericht 2023

Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung an Berater*innen? Und wofür genau? Das steht in diesem Beraterbericht von 2023 des Bundesfinanzministeriums. Mehr Infos zu den Berichten und den Berater*innen der Bundesregierung findet ihr in unserem Artikel.

/ 242
PDF herunterladen
A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0718 532 03 a) Beratungs- und Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (OrgU I 1 / I 3)
b) Abruf aus RV 20658, abgeschlossen durch BeschA des Bundes
c) nein
d) 06/2022 - 06/2023Capgemini Deutschland 
GmbH
Nachunternehmen : IMTB 
Consulting GmbHja nein 199.111 ja 100.909 0 0 0 100.909
0718 532 03 a) Beratungs- und Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (OrgU 
Leitungseinheit)
b) Abruf aus RV 20658, abgeschlossen durch BeschA des Bundesc) neind) 12/2022 - 09/2023Capgemini Deutschland 
GmbH
Nachunternehmen : IMTB 
Consulting GmbHja nein 119.048 ja 54.819 0 0 0 54.819
0718 532 03 a) Beratungs- und Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (OrgU 
Leitungseinheit)b) Abruf aus RV 20658, abgeschlossen durch BeschA des Bundesc) neind) 12/2022 - 09/2023Capgemini Deutschland 
GmbH
Nachunternehmen : IMTB 
Consulting GmbHja nein 100.912 ja 59.441 0 0 0 59.441
0718 532 03 a) Beratungs- und Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (PBE I 4)
b) -  c) nein
d) 05/2023 - 11/2023BVA ja ja 68.132 ja 62.517 0 0 0 62.517Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Die Auftragserteilung basiert auf einer Rahmenvereinbarung mit der Capgemini Deutschland GmbH, die von vornherein 
den Einsatz von Nachunternehmen vorsieht. Ein Auschlussgrund für den Einsatz von Nachunternehmern lag nicht vor.
Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein):
Die Auftragserteilung basiert auf einer Rahmenvereinbarung mit der Capgemini Deutschland GmbH, die von vornherein den Einsatz von Nachunternehmen vorsieht. Ein Auschlussgrund für den Einsatz von Nachunternehmern lag nicht vor.
Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Die Auftragserteilung basiert auf einer Rahmenvereinbarung mit der Capgemini Deutschland GmbH, die von vornherein den Einsatz von Nachunternehmen vorsieht. Ein Auschlussgrund für den Einsatz von Nachunternehmern lag nicht vor.
57
61

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0718 532 03 a) Beratungs- und Unterstützungsleistung 
Organisationsuntersuchung (PBE I 6/ I 7)
b) Abruf aus RV 21592, abgeschlossen durch BeschA des Bundes
c) nein
d) 05/2023 - 12/2023PricewaterhouseCoopers 
GmbH 
Nachunternehmen :
PwC Strategy& 
(Germany) GmbHja nein 269.968 ja 269.968 0 0 0 269.968
0718 532 01 a) Beratungsleistungen 
Vergabeunterstützung im IKT-Bereichb) RV Nr. 2019 0000 0070 des BfJc) nein
d) 07/2020 - 07/2024DOK Systeme 
Ingenieurgesellschaft für Kommunikations-technik mbHja ja 1.053.150 ja 94.589 5.825 0 0 100.414
0718 532 01 a) Beratungsleistungen strategische 
Positionierung BZR/GZRb) Abruf aus RV Nr. 20845-01 des BeschAc) nein
d) 12/2022 - 03/2024Orphoz GmbH & Co. KG ja ja 279.483 ja 184.723 75.000 0 0 259.723
0718 532 01 a) Beratungsleistungen Umstrukturierung 
Abteilung V
b) Abruf aus RV Nr. 20840 des BVA (OPB - 
Los 2 Prozessmanagement, KoopV)
c) neind) 09/2022 - 09/2023Sopra Steria SE ja ja 542.878 ja 357.132 0 0 0 357.132
0718 532 01 a) Beratungsleistungen Umstrukturierung 
Abteilung V
b) Abruf aus RV Nr. 20840 des BVA (OPB - 
Los 2 Prozessmanagement, KoopV)c) neind) 10/2023 - 12/2023Sopra Steria SE ja ja 359.951 ja 296.662 0 0 0 296.662Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Die Auftragserteilung basiert auf einer Rahmenvereinbarung mit der PricewaterhouseCoopers GmbH, die von vornherein 
den Einsatz von Nachunternehmen vorsieht. Ein Auschlussgrund für den Einsatz von Nachunternehmern lag nicht vor.
58
62

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0719 532 03 a) Arbeits- und 
sozialversicherungsrechtliche Beratung
b) Rahmenvertrag: ja; RV Nr. BUL 36.4/19SAP-VP-Nr.: 65002710
c) nein
d) 06/2019 - 12/2023
Fußnote 1)LUTZ | ABEL 
Rechtsanwalts PartG mbBja ja 404.741 ja 21.116 21.116
0719 532 03 a) Compliance Beratung
b) Rahmenvertrag: BUL 30,74/19; 
SAP-VP-Nr.: 65002710
c) nein
d) 12/2019-12/2023
Fußnote 1)BEUKELMANN | 
MÜLLER | 
PARTNER  Rechtsanwält
e mbBja ja 158.609 ja 0 0
0719 532 01 a) Beratung und Pflegeleistungen während 
der Durchführung eines Software Asset 
Management-Projekts
b) -
c) nein
d) 06/2021 - 05/2023
                                                                                   
Fußnote 2)Cegeka Deutschland 
GmbH  hmen
:  
 (Freelancer)ja nein 535.500 ja 175.031 175.031
0719 539 99 a) Beratung zum Aufbau von 
Netzwerkräumen im neuen Dienstgebäudeb) Abruf aus RV Nr. 21206 des KdBc) nein
d) 07/2021 - 12/2024keine Zustimmung zur 
Namensnennungja nein 63.000 ja 0 3.290 3.290Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 
5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor.
ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung:
Nach neuerlicher Mitteilung des Beschaffungsamtes des BMI vom 28.02.2022 wird der Vertrag dort nicht als Beratervertrag betrachtet (Leistungen wie Installation, 
Konfiguration, Implementation, Migration, Dokumentation, Abnahme und Wartung). Da das DPMA die Leistung allerdings im Vorfeld  eines noch anstehenden Umzugs zur Entwicklung von Lösungsansätzen in Anspruch genommen hat, wurde diese aufgrund hiesiger Einschätzung als Beratungsleistung erfasst (vgl. auch 
KA BT-Drs. Nr. 20/00318).
59
63

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
0719 532 03 a) Konzeption eines Führungsfeedbacks 
und Durchführung eines Pilotverfahrens
b) -
c) nein
d) 08/2022 - 12/2023Ramboll Management 
Consulting GmbHja ja 62.070 ja 60.975 60.975Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 Abs. 
5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor; zudem ist folgendes zu beachten: Nach neuerlicher Mitteilung 
des Beschaffungsamtes des BMI vom 28.02.2022 wird der Vertrag dort nicht als Beratervertrag betrachtet (Leistungen wie Installation, Konfiguration, Implementation, Migration, Dokumentation, Abnahme und Wartung). Da das DPMA die 
Leistung allerdings im Vorfeld  eines noch anstehenden Umzugs zur Entwicklung von Lösungsansätzen in Anspruch 
genommen hat, wurde diese aufgrund hiesiger Einschätzung als Beratungsleistung erfasst (vgl. auch KA BT-Drs. Nr. 20/00318).
Fußnote 1: Im Vertrag wurde kein Höchstvolumen vereinbart. Die Beratungsleistung wird je nach Bedarf abgerufen. Daher wurde in S palte F die geleisteten Gesamtausgaben als Vertragsvolumen angegeben.
Fußnote 2: Das Auftragsvolumen wurde durch Vertragsänderung am 28.03.2023 auf 535.500, -€ erhöht, um das Vorhaben abschließen zu können.
60
64

Einzelplan / Ressort:  08  / BMF  
 
 
Bericht  
über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 2023  
 
 
 
Berichterstatter:  MdB Dr. Rudolph 
 Mitberichterstatter/in:  MdB Kindler 
   MdB Meyer  
   MdB Dr. Gräßle  
   MdB Wiehle  
MdB Dr. Lötzsch  
 
 
Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 (in EUR): 38.174.818  
Fallzahlen im Haushaltsjahr 20 23: 82    
  
 
Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
Allgemeines  
Ein sachgerechter Einsatz des Sachverstands Dritter kann der Verwaltung helfen, 
Antworten auf neue und komplexe Fragestellungen in einem sich rasch verändernden 
Umfeld zu finden. Unter Einhaltung bestimmter Vorgaben ist daher die Inanspruchnahme externer Beratung ein wirtschaftliches und effizientes Instrument der Verwaltung, anstehende Aufgaben zu  bewältigen.  
 Im Einzelplan  08 werden beim Einsatz externer Beratung hohe Maßstäbe angelegt. Das 
BMF hat Regelungen verbindlich vorgegeben, die vom gesamten Geschäftsbereich vor Vertrags schluss sowie beim Einsatz Externer zu beachten sind:  
• Die im Gutachten des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom November 2006 genannten „Handlungsnotwendigkeiten beim Einsatz externer Berater“ sind einzuhalten. Hierzu zählen z. B. eine genaue Beschreibung des Ziels, die Dokumentation des gesamten Verfahrens und die abschließende Erfolgskontrolle.  
61
65

• Vor Inanspruchnahme externer Unterstützung (Beratung, Sachverständige oder 
sonstige Stellen) werden mittels der Checkliste des Bundesrechnungshofes „Notwendige Schritte zur Vorbereitung und Begleitung des Einsatzes externer Berater in der Bundesverwaltung“ unter anderem die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit sowie die Ziele und der Umfang des Beratungseinsatzes geprüft und das Ergebnis dokumentiert.  
• Zusätzlich sind im IT -Bereich die „Empfehlungen zur Inanspruchnahme von 
externen Unterstützungsleistungen durch Bundesbehörden im IT -Bereich“ des 
Bundes zu berücksichtigen.  
 
Inhaltliche Schwerpunkte  
Die Ausgaben für externe Beratung verteilen sich innerhalb des Einzelplans  08 wie folgt 
auf die jeweiligen Ka pitel:  
 
Kapitel  2022 2023 Veränderung 
in 1 000 €  
0801  
Wiedergutmachungen des Bundes  228 - - 228 
0810  
Sonstige Bewilligungen  18.277 17.445 - 832 
0811  
Zentral veranschlag te 
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben  3.006 9.905 + 6.899  
0812 
Bundesministerium  2.668 4.665 + 1.99 7 
0813 
Zollverwaltung 409 3.573 + 3.164  
0815 
Bundeszentralamt für Steuern  1.302 218 - 1.084  
0816 
Informationstechnikzentrum Bund  5.172 2.369 - 2.803  
gesamt  31.061  38.175 + 7.114 
 Die Gesamtausgaben für externe Beratung waren  in 2023 höher als im 
Vorjahreszeitraum . Die Anz ahl der Verträge ist im Vergleich zum Vorjahr um vier 
Verträge auf 82 gestiegen.  Dabei sank die Anzahl der Verträge mit einem Volumen von 
über 50 T€ um zwei Verträge auf 66, die Anzahl der Verträge unter 50 T€ stieg um sechs Verträge auf 16.  
 
62
66

In den Kapiteln 0810 und 0812 bis 0816, also zu rd. 74 v. H., sind die  Ausgaben 
ausschließlic h im Bereich der Informationstechnik an gefallen . Der hohe IT -Anteil ist vor 
allem auf folgende Gründe zurückzuführen:  
• Der IT -Betrieb der unmittelbaren Bundesverwaltung wird konsolidiert. Die 
Betriebs konsolidierung und die Dienstleisterertüchtigung sind zum 1. Januar 2020 
in die alleinige Verantwortung des BMF übergegangen.  
• Die Digitalisierung in der Verwaltung schreitet stetig voran.  
• Die Anforderungen an die IT -Sicherheit wachsen.  
 
Beratungsleistungen können hier in den verschiedenen Phasen eines IT -Proje ktes 
erforderlich sein. Die Maßnahmen sind dabei grundsätzlich vorübergehender Natur. Die Ausbringung dauerhafter Planstellen kommt für diese vorübergehenden Aufgaben nicht in Betracht. Darüber hinaus wäre das Vorhalten jeglicher benötigter IT -Expertise in  der 
schnelllebigen Welt der Informationstechnik nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch teilweise unmöglich. Über externe Dienstleistungen können daneben Kapazitäten im IT -
Betrieb und im Entwicklungsbereich flexibel nutzbar gemacht werden, wenn kurzfrist ig 
anstehende Neuentwicklungen von spezifischen IT -Lösungen und Werkzeugen mit 
eigenem Personal des Informationstechnikzentrums Bund nicht möglich sind.  
 Die Ausgaben in Kapitel 0811 (rd. 26 v. H. der Ausgaben) wurden insbesondere für 
Aufträge im Bereich der rechtlichen und wissenschaftlichen Beratung und Unterstützung sowie der Projektberatung verwendet. Diese Maßnahmen erfordern sehr spezielles Know -How, dessen Aufbau mit eigenem Personal unwirtschaftlich wäre. 
Ursächlich  für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr  waren  vor allem größere 
Beratungsverträge im Zusammenhang mit der Organisationsberatung im Bereich der 
Financial Intelligence Unit (FIU) und zur Unterstützung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie im Zusammenhang mit dem Aufbau des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) .  
Ministerielle Aufgaben werden von den externen Kräften nicht wahrgenommen.  
 
63
67

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragnehmer 
selbst
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026
0810 532 41 a) 
b) 
c) nein
d) 12/2021 - 12/2023 
3)& ja ja 8.899.329 ja 4.355.289 474.515 4.829.804
0810 532 41 a) Erstellung Umsetzungskonzept 
Netzkonsolidierung BKB 
b) Abruf aus RV 4800000183 des ITZBundc) nein
d) 12/2020 - 12/2024
 2)PricewaterhouseCooper
s GmbH WPGja ja 1.102.999 ja 60.030 408.447 468.477
0810 532 41 a) Konzeption der Betriebsplattform Bund 
b) Abruf aus RV 4870000090 des 
BeschAc) nein
d) 11/2021 - 12/2023
 2)keine Zustimmung zur 
Namensnennungja ja 8.629.310 ja 4.535.786 593.188 5.128.974Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)
ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung:
Die Firma wurde 2024 angeschrieben und um Zustimmung zur Namensnennung in den Beraterberichten 2023 ff. für bereits bestehende Verträge 
gebeten. Die Firma hat die Namensnennung aus unternehmerischen und auch wettbewerbsspezifischen Gründen abgelehnt. Bei zukünftigen Verträgen mit dem ITZBund gelten die neuen ITZBund-ADB, die eine Offenlegung vom Firmennamen bei bestehenden Auskunftspflichten gegenüber dem Parlament und bei Anfragen auf Grundlage des IFG beinhalten. Bei neu abgeschlossenen Verträgen erfolgt demnach eine automatische Zustimmung und Anfragen entfallen.
64
68

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragnehmer 
selbst
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)
0810 532 41 a)  
b) c) nein
d) 12/2021 - 12/2023
 3)keine Zustimmung zur 
Namensnennungja ja 638.923 ja 283.882 30.621 314.503
0810 532 41 a) Unterstützung der MPS BKB
b) Abruf aus RV 4800000203 des 
ITZBundc) nein
d) 01/2022 - 12/2024 2)KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungs-gesellschaftja ja 4.352.458 ja 2.093.124 135.813 2.228.937
0810 532 41 a) Beratungs- und 
Unterstützungsleistung des TP OPH/Kdm.  b) Abruf aus RV 4800000232 des BeschAc) nein
d) 01/2022 - 12/2022
 4)BearingPoint GmbH ja ja 580.482 ja 5.662 5.662ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung:
Die Firma wurde 2024 angeschrieben und um Zustimmung zur Namensnennung in den Beraterberichten 2023 ff. für bereits bestehende Verträge 
gebeten. Die Firma hat die Namensnennung aus unternehmerischen und auch wettbewerbsspezifischen Gründen abgelehnt. Bei zukünftigen Verträgen mit dem ITZBund gelten die neuen ITZBund-ADB, die eine Offenlegung vom Firmennamen bei bestehenden Auskunftspflichten gegenüber dem Parlament und bei Anfragen auf Grundlage des IFG beinhalten. Bei neu abgeschlossenen Verträgen erfolgt demnach eine automatische Zustimmung und Anfragen entfallen.
65
69

A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragnehmer 
selbst
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)
0810 532 41 a) Unterstützungsleistung für das BPB-
Org
b) Abruf aus RV 4800000203 des ITZBundc) nein
d) 01/2022 - 03/2023
 3), 4)KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaftja ja 772.179 ja 494.855 494.855
0810 532 41 a) Unterstützung IP-
Adressharmonisierung:  Unterstützungsleistungen im Bereich Architektur für die Behördenprojekte im Rahmen der Betriebskonsolidierung Bundb) Abruf aus 4800000183 des ITZBundc) nein
d) 02/2022 - 12/2024
 2)PricewaterhouseCooper
s GmbH WPGja ja 1.186.549 ja 782.169 76.982 859.151
66
70

Zur nächsten Seite