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Beitrag zu Einzelplan 60 / WSF-E 6099 Ressort:  Bundesmini sterium für Wirtschaft und 
Klimaschutz  zu 
 
 
 
 
Bericht  
 über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 23 
  Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 (in EUR):   6.129.878 EUR  im WSF -E, Kap. 6099 
 
Fallzahlen im Haushaltsjahr 2023: 8 im WSF -E, Kap. 6099 
 
Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252  
 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und seine 
Geschäftsbereichsbehörden  nutzen externe Expertise und Dienstleistungen von beispielsweise 
privatwirtschaftlichen Beratungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien , Institute n und 
gemeinnützigen Einrichtungen mit wissenschaftlicher Ausrichtung . Externe Berater werden 
grundsätzlich bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die besonderes Spezialwissen voraussetzen, welches nicht fortwährend, sondern für kurze Zeit  gefordert wird. Eine 
Beauftragung erfolgte und erfolgt somit nur, wenn der Einsatz „Externer Berater“ sich als wirtschaftlichste  Alternative darstellt sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet 
werden.  
Ein Zusammenhang mit der Entwicklung der Stellen und Planstellen im Einzelplan 09 wird 
nicht gesehen.  
Gegenstand der „e xternen Beratungen“ ist eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im 
Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des BMWK und seinen Geschäftsbereichsbehörden praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu 
bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleit en. Die 
Erhebung im BMWK  erfolgt anhand der fortentwickelten D efinition des Begriffs „externe 
Beratungs - und Unterstützungs leistungen“ vom 09. Juni 2021 auf Basis des Beschlusses des 
Haushaltsausschuss es des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006. 
Das BMW K hatte 20 23 insgesamt 8 laufende Verträge bzw. Abrufe aus Rahmenverträgen im 
WSF -E. In 2023 wurden hierfür Ausgaben in Höhe von rd. 6,13 Mio. EUR für externe 
Beratungen geleistet.  
Aufgrund der Auswirkungen und Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, der 
daraus folgenden Notwendigkeit der akuten Sicherung der Gasversorgung in der 
Bundesrepublik Deutschland sowie der Bewältigung der Energiekrise seitens des BMWK 
sind sehr kurzfristig externe ad -hoc Expertisen und Dienstleistungen von 
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privatwirtschaftlichen Beratungsunternehmen und Rechtsanwaltskanzleien notwendig 
geworden und in Teilen bisweilen weiterhin notwendig. Der Bedarf an externer Beratung und 
Unterstützung entstand ebenfalls mit zeitlichem Versatz und dauerte mit Blick auf etwaige Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen von Maßnahmen bis in das Jahr 2023 hinein. Die Auswirkungen der Gas- und Energieversorgungskrise sind bis heute vorhanden und 
Maßnahmen zur Sicherung und Diversifizierung der Energieversorgung nach wie vor 
erforderlich.  
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026
6099 683 02 a) Umsetzung der 
Energiepreisbremsengesetze (PwC 
wurde mit den Aufgaben der Prüfbehörde 
beliehen)
b) -c) neind) 08/2023 - 06/2025PricewaterhouseCooper
s GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftja ja 4.907.977 313.219 4.204.000 0 0 4.517.219
6099 683 02 a) Umsetzung der 
Energiepreisbremsengesetze (aconium GmbH wurde mit den Aufgaben der Prüfbehörde beliehen)b) -c) neind) 08/2023 - 06/2025aconium GmbH
Nachunternehmen:
EY Law GmbHja nein 11.644.150 122.838 4.600.000 0 0 4.722.838
6099 683 02 a) Übernahme der Rolle des 
Beauftragten nach dem EWSG (§  1 Abs. 
4 EWSG) durch PwCb) -c) neind) 12/2022 - 12/2024PricewaterhouseCooper
s GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftnein ja 4.615.546 ja 1.996.820 2.091.000 4.087.820
6099 683 02 a) Übernahme der Rolle des 
Beauftragten nach dem EWPBG (§ 2 Nr. 1 EWPBG) durch PwCb) -c) neind) 12/2022 - 12/2025PricewaterhouseCooper
s GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftnein ja 7.600.000 ja 3.036.969 1.118.630 1.640.177 5.795.776Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. §  47 
A
bs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus 
folgenden Gründen angezeigt: Der aconium GmbH wurde gestattet, externe Rechtsanwält:innen als Unterbeauftragte heranzuziehen. Dies war sinnvoll, da die Tätigkeit als Prüfbehörde auch vertiefte rechtliche Kenntnisse erforderlich machte.
Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein):
Die Begründung der Vergabe basiert auf einem technischen Alleinstellungsmerkmal (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV) in Kombination mit Dringlichkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
6099 526 02 a) Ökonomische 
Sachverständigenunterstützung 
Überschusserlösabschöpfung b) -c) neind) 03/2023 -09/2024keine Zustimmung zur 
Namensnennungja ja 427.686 ja 298.752 128.934 0 0 427.686
6099 526 02 a) Beratung bzgl. der 
entflechtungsrechtlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und der 
Unionsrechts bei der Beteiligungsführung 
der SEFE Securing Energy for Europe GmbH. b) Abruf aus RV 101/23 des BMWKc) neind) 08/2023 - 12/2023Pricewaterhouse 
Coopers Legal AGja ja 73.923 ja 69.085 0 0 0 69.085
6099 526 02 a) Beratung bzgl. der  Exit-Strategie und der Weiterentwicklung in Zusammenhang 
mit der Beteiligungsführung für die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE)b) Abruf aus RV 101/23 des BMWKc) neind) 08/2023 - 04/2024Pricewaterhouse 
Coopers Legal AGja ja 553.116 ja 232.312 320.804 0 0 553.116Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein):
Die Begründung der Vergabe basiert auf einem technischen Alleinstellungsmerkmal (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV) in Kombination mit 
Dringlichkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung:
Der Name des Auftragnehmers darf entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nicht genannt werden.
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A B C D E F G H I J K L
Kap./Titel
(nur 9 Zahlen 
erfassen)a) Vertragszweck  (stichwortartig)
b) Benennung Rahmenvertrag
c)  Normsetzung (ja/nein)
d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/
Nachunternehmer
oder Begründung bei 
fehlender 
NamensnennungWettbewerbs-
grundsatz 
beachtet
(ja/nein)Vertrags-
volumen
 in EuroHonorar 
nach
Aufwand/ 
Stunden
(ja)Ausgaben in 
2023
 in EuroSumme
 H bis K
2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro
(nur Zahlen)vollständig 
ausgeführt 
durch 
Auftragneh
mer selbst
(ja/nein)
6099 526 02 a) Beratung und rechtliche Vertretung 
gegenüber dem Antimonopolkommittee 
der Ukraine im Rahmen des eröffneten 
Verfahrens wegen Verdachts auf Verstoß 
gegen das Vollzugsverbot. b) Abruf aus RV 101/23 des BMWKc) neind) 09/2023 - 06/2024Pricewaterhouse 
Coopers Legal AG
Nachunternehmen:
CMS Kiewja nein 124.666 ja 59.883 64.783 0 0 124.666
Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein):
Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. §  47 
A
bs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus 
folgenden Gründen angezeigt: Nutzung des Vorwissens aus fortgeschrittenem Verfahrensstand und Kontinuität der 
anwaltlichen Vertretung vor Ort in der UKR.
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Ergänzung zu r Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 9 
und 22c)  der Kleinen Anfrage Nr. 20/6746 der CDU/CSU-
Fraktion (Externe Beratungsleistungen der aktuellen 
Bundesregierung)  
für das Haushaltsjahr 202 3
240

an Inhouse-
Gesellschaftenan Drei-Partner-
Modellean andere 
Externean Inhouse-
Gesellschaftenan Drei-Partner-
Modellean andere 
Externean Inhouse-
Gesellschaftenan Drei-Partner-
Modellean andere 
Externe
04 - 363.172,68 76.509,36 - - - 60.250,00 - 699.316,52 1.199.248,56
05 - - - - - - - - - 0,00
06 3.952.287,73 21.039.736,89 35.411.882,48 96.336,45 2.512.435,26 2.350.516,81 - - 1.168.096,92 66.531.292,54
07 - 221.296,00 274.031,00 - 1.325.559,00 62.517,00 - - 121.756,00 2.005.159,00
08 152.129,60 4.150.367,04 24.102.784,27 - 2.015.228,00 6.962,00 103.350,00 864.868,00 596.875,14 31.992.564,05
09 278.841,00 223.056,00 163.482,77 - - - - -10.333.424,80 10.998.804,57
10 283.077,00 - - - - 603.101,00 - - - 886.178,00
11 65.438,00 3.552,00 3.142,00 - - - - - 41.000,00 113.132,00
12 274.096,80 2.474.110,59 3.248.054,42 53.930,60 - - 323.005,66 - 7.225.637,58 13.598.835,65
14 - - 1.306.293,00 2.531.150,00 45.240,00 3.401.719,00 - - 84.533,00 7.368.935,00
15 - 2.020.657,19 763.842,71 - - - - - 222.064,02 3.006.563,92
16 511.557,00 527.573,00 564.525,00 - - - - - 830.890,00 2.434.545,00
17 1.419.223,76 193.398,06 50.534,00 - - 5.621,00 - - 16.029,00 1.684.805,82
23 - 41.470,00 - - - - - - - 41.470,00
25 - - - 185.844,00 - 20.000,00 129.077,07 - - 334.921,07
30 756.860,52 1.803.305,90 1.297.776,00 - - 1.260.681,00 - - 867.233,18 5.985.856,60
32 - - - - - - - - 24.276,00 24.276,00
60 - - 119.201,00 - - - - - - 119.201,00
60 (KTF) - - - - - - - 319.795,00 206.072,30 525.867,30
60 (WSF-E) - - - - - - - - 361.280,00 361.280,00
Gesamt 1)7.693.511,41 33.061.695,35 67.382.058,01 2.867.261,05 5.898.462,26 7.711.117,81 615.682,73 864.868,00 22.231.132,16 149.212.936,08Summe EinzelplanFrage 9:  Welche Beträge wurden seit Amtsantritt dieser Bundesregierung insgesamt an externe Beratung und Unterstützung 
gezahlt ?
im Bereich IT im Bereich Controlling im Bereich Rechtsberatung 
davon in Euro
1) Die Auswertung bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2023.
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich die mit Frage 9 erfragten Ausgaben nicht mit der vom Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Definition der 
externen Beratungs -und Unterstützungsleistungen (Ausschussdrucksache 19(8)8733neu in Verbindung mit 19(8)8703) decken. Darüber hinaus gibt es Verträge, die in den Einzelberichten der 
Ressorts gelistet sind, die aber keiner der unter Frage 9 genannten Kategorien zugeordnet werden können. Deshalb sind die in Frage 9 gelisteten Ausgaben mit denen in der 
Zusammenstellung der Einzelberichte der Ressorts für das Haushaltsjahr 2023 nicht vergleichbar.
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Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 10.05.2023, BT -Drs. 20/6746  
 
Externe Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung  
 
Frage 22:  
c) Wer sind die größten  Vertragsnehmer ausgeschriebener und nicht ausgeschriebener 
Vertragsleistungen?  
 
Antwort zu Frage 22 c: 
Mit dem BMI -Bericht über externe Beratungsleistungen im Jahr 2023 wurde bei allen dort aufgeführten 
Verträgen eine Differenzierung nach ausgeschriebenen und nicht ausgeschriebenen Vertragsleistungen in 
Spalte D mit Hilfe der Frage „W ettbewerbsgrundsatz beachtet (ja/nein)“ vorgenommen. Zur Ermittlung 
der größten Vertragsnehmer wurde das Vertragsvolumen herangezogen. Nach Auswertung des sog. 
Beraterberichts  2023 ergibt sich hinsichtlich der Frage nach den größten Vertragsnehmern folgendes 
Bild:  
Vertragsnehmer  Laufzeit des 
Vertrages  Vertragsvolumen 
gesamt  Ausgaben 202 3 Ausschreibung 
erfolgt (ja/nein)  
PricewaterhouseCooper 
GmbH  10/2021 – 
04/2023  5.837.486 €  2.659.636 €  Ja 
Holger Gadorosi 
Consulting  01/2022 – 
12/2024  3.084.480 €  1.008.463  € Nein
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„Beraterbericht 2023“ FragDenStaat.de