Beitrag zu Einzelplan 60 / WSF-E 6099 Ressort: Bundesmini sterium für Wirtschaft und Klimaschutz zu Bericht über den Einsatz externer Berater im Haushaltsjahr 20 23 Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 (in EUR): 6.129.878 EUR im WSF -E, Kap. 6099 Fallzahlen im Haushaltsjahr 2023: 8 im WSF -E, Kap. 6099 Vorbemerkungen gemäß Ziffer 2a der Ausschussdrucksache 19(8)3252 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und seine Geschäftsbereichsbehörden nutzen externe Expertise und Dienstleistungen von beispielsweise privatwirtschaftlichen Beratungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien , Institute n und gemeinnützigen Einrichtungen mit wissenschaftlicher Ausrichtung . Externe Berater werden grundsätzlich bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die besonderes Spezialwissen voraussetzen, welches nicht fortwährend, sondern für kurze Zeit gefordert wird. Eine Beauftragung erfolgte und erfolgt somit nur, wenn der Einsatz „Externer Berater“ sich als wirtschaftlichste Alternative darstellt sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Ein Zusammenhang mit der Entwicklung der Stellen und Planstellen im Einzelplan 09 wird nicht gesehen. Gegenstand der „e xternen Beratungen“ ist eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des BMWK und seinen Geschäftsbereichsbehörden praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleit en. Die Erhebung im BMWK erfolgt anhand der fortentwickelten D efinition des Begriffs „externe Beratungs - und Unterstützungs leistungen“ vom 09. Juni 2021 auf Basis des Beschlusses des Haushaltsausschuss es des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006. Das BMW K hatte 20 23 insgesamt 8 laufende Verträge bzw. Abrufe aus Rahmenverträgen im WSF -E. In 2023 wurden hierfür Ausgaben in Höhe von rd. 6,13 Mio. EUR für externe Beratungen geleistet. Aufgrund der Auswirkungen und Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, der daraus folgenden Notwendigkeit der akuten Sicherung der Gasversorgung in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bewältigung der Energiekrise seitens des BMWK sind sehr kurzfristig externe ad -hoc Expertisen und Dienstleistungen von 231
privatwirtschaftlichen Beratungsunternehmen und Rechtsanwaltskanzleien notwendig geworden und in Teilen bisweilen weiterhin notwendig. Der Bedarf an externer Beratung und Unterstützung entstand ebenfalls mit zeitlichem Versatz und dauerte mit Blick auf etwaige Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen von Maßnahmen bis in das Jahr 2023 hinein. Die Auswirkungen der Gas- und Energieversorgungskrise sind bis heute vorhanden und Maßnahmen zur Sicherung und Diversifizierung der Energieversorgung nach wie vor erforderlich. 232
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2023 in EuroSumme H bis K 2024 2025 2026 6099 683 02 a) Umsetzung der Energiepreisbremsengesetze (PwC wurde mit den Aufgaben der Prüfbehörde beliehen) b) -c) neind) 08/2023 - 06/2025PricewaterhouseCooper s GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftja ja 4.907.977 313.219 4.204.000 0 0 4.517.219 6099 683 02 a) Umsetzung der Energiepreisbremsengesetze (aconium GmbH wurde mit den Aufgaben der Prüfbehörde beliehen)b) -c) neind) 08/2023 - 06/2025aconium GmbH Nachunternehmen: EY Law GmbHja nein 11.644.150 122.838 4.600.000 0 0 4.722.838 6099 683 02 a) Übernahme der Rolle des Beauftragten nach dem EWSG (§ 1 Abs. 4 EWSG) durch PwCb) -c) neind) 12/2022 - 12/2024PricewaterhouseCooper s GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftnein ja 4.615.546 ja 1.996.820 2.091.000 4.087.820 6099 683 02 a) Übernahme der Rolle des Beauftragten nach dem EWPBG (§ 2 Nr. 1 EWPBG) durch PwCb) -c) neind) 12/2022 - 12/2025PricewaterhouseCooper s GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaftnein ja 7.600.000 ja 3.036.969 1.118.630 1.640.177 5.795.776Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein): Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 A bs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Der aconium GmbH wurde gestattet, externe Rechtsanwält:innen als Unterbeauftragte heranzuziehen. Dies war sinnvoll, da die Tätigkeit als Prüfbehörde auch vertiefte rechtliche Kenntnisse erforderlich machte. Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein): Die Begründung der Vergabe basiert auf einem technischen Alleinstellungsmerkmal (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV) in Kombination mit Dringlichkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). 233
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2023 in EuroSumme H bis K 2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 6099 526 02 a) Ökonomische Sachverständigenunterstützung Überschusserlösabschöpfung b) -c) neind) 03/2023 -09/2024keine Zustimmung zur Namensnennungja ja 427.686 ja 298.752 128.934 0 0 427.686 6099 526 02 a) Beratung bzgl. der entflechtungsrechtlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und der Unionsrechts bei der Beteiligungsführung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH. b) Abruf aus RV 101/23 des BMWKc) neind) 08/2023 - 12/2023Pricewaterhouse Coopers Legal AGja ja 73.923 ja 69.085 0 0 0 69.085 6099 526 02 a) Beratung bzgl. der Exit-Strategie und der Weiterentwicklung in Zusammenhang mit der Beteiligungsführung für die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE)b) Abruf aus RV 101/23 des BMWKc) neind) 08/2023 - 04/2024Pricewaterhouse Coopers Legal AGja ja 553.116 ja 232.312 320.804 0 0 553.116Begründung zu Spalte D (bei Kennzeichnung mit nein): Die Begründung der Vergabe basiert auf einem technischen Alleinstellungsmerkmal (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV) in Kombination mit Dringlichkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). ergänzende Begründung zu Spalte C im Fall fehlender Namensnennung: Der Name des Auftragnehmers darf entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nicht genannt werden. 234
A B C D E F G H I J K L Kap./Titel (nur 9 Zahlen erfassen)a) Vertragszweck (stichwortartig) b) Benennung Rahmenvertrag c) Normsetzung (ja/nein) d) Laufzeit (Monat/Jahr - Monat/Jahr)Name Auftragnehmer/ Nachunternehmer oder Begründung bei fehlender NamensnennungWettbewerbs- grundsatz beachtet (ja/nein)Vertrags- volumen in EuroHonorar nach Aufwand/ Stunden (ja)Ausgaben in 2023 in EuroSumme H bis K 2024 2025 2026Verpflichtungen in Euro (nur Zahlen)vollständig ausgeführt durch Auftragneh mer selbst (ja/nein) 6099 526 02 a) Beratung und rechtliche Vertretung gegenüber dem Antimonopolkommittee der Ukraine im Rahmen des eröffneten Verfahrens wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Vollzugsverbot. b) Abruf aus RV 101/23 des BMWKc) neind) 09/2023 - 06/2024Pricewaterhouse Coopers Legal AG Nachunternehmen: CMS Kiewja nein 124.666 ja 59.883 64.783 0 0 124.666 Begründung zu Spalte E (bei Kennzeichnung mit nein): Der Einsatz des Nachunternehmers kann vergaberechtlich nur in engen Grenzen ausgeschlossen werden (vgl. § 47 A bs. 5 Vergabeverordnung). Es lag kein Ausschlussgrund vor und der Einsatz des Nachunternehmers war aus folgenden Gründen angezeigt: Nutzung des Vorwissens aus fortgeschrittenem Verfahrensstand und Kontinuität der anwaltlichen Vertretung vor Ort in der UKR. 235
Ergänzung zu r Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 9 und 22c) der Kleinen Anfrage Nr. 20/6746 der CDU/CSU- Fraktion (Externe Beratungsleistungen der aktuellen Bundesregierung) für das Haushaltsjahr 202 3
an Inhouse- Gesellschaftenan Drei-Partner- Modellean andere Externean Inhouse- Gesellschaftenan Drei-Partner- Modellean andere Externean Inhouse- Gesellschaftenan Drei-Partner- Modellean andere Externe 04 - 363.172,68 76.509,36 - - - 60.250,00 - 699.316,52 1.199.248,56 05 - - - - - - - - - 0,00 06 3.952.287,73 21.039.736,89 35.411.882,48 96.336,45 2.512.435,26 2.350.516,81 - - 1.168.096,92 66.531.292,54 07 - 221.296,00 274.031,00 - 1.325.559,00 62.517,00 - - 121.756,00 2.005.159,00 08 152.129,60 4.150.367,04 24.102.784,27 - 2.015.228,00 6.962,00 103.350,00 864.868,00 596.875,14 31.992.564,05 09 278.841,00 223.056,00 163.482,77 - - - - -10.333.424,80 10.998.804,57 10 283.077,00 - - - - 603.101,00 - - - 886.178,00 11 65.438,00 3.552,00 3.142,00 - - - - - 41.000,00 113.132,00 12 274.096,80 2.474.110,59 3.248.054,42 53.930,60 - - 323.005,66 - 7.225.637,58 13.598.835,65 14 - - 1.306.293,00 2.531.150,00 45.240,00 3.401.719,00 - - 84.533,00 7.368.935,00 15 - 2.020.657,19 763.842,71 - - - - - 222.064,02 3.006.563,92 16 511.557,00 527.573,00 564.525,00 - - - - - 830.890,00 2.434.545,00 17 1.419.223,76 193.398,06 50.534,00 - - 5.621,00 - - 16.029,00 1.684.805,82 23 - 41.470,00 - - - - - - - 41.470,00 25 - - - 185.844,00 - 20.000,00 129.077,07 - - 334.921,07 30 756.860,52 1.803.305,90 1.297.776,00 - - 1.260.681,00 - - 867.233,18 5.985.856,60 32 - - - - - - - - 24.276,00 24.276,00 60 - - 119.201,00 - - - - - - 119.201,00 60 (KTF) - - - - - - - 319.795,00 206.072,30 525.867,30 60 (WSF-E) - - - - - - - - 361.280,00 361.280,00 Gesamt 1)7.693.511,41 33.061.695,35 67.382.058,01 2.867.261,05 5.898.462,26 7.711.117,81 615.682,73 864.868,00 22.231.132,16 149.212.936,08Summe EinzelplanFrage 9: Welche Beträge wurden seit Amtsantritt dieser Bundesregierung insgesamt an externe Beratung und Unterstützung gezahlt ? im Bereich IT im Bereich Controlling im Bereich Rechtsberatung davon in Euro 1) Die Auswertung bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2023. Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass sich die mit Frage 9 erfragten Ausgaben nicht mit der vom Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Definition der externen Beratungs -und Unterstützungsleistungen (Ausschussdrucksache 19(8)8733neu in Verbindung mit 19(8)8703) decken. Darüber hinaus gibt es Verträge, die in den Einzelberichten der Ressorts gelistet sind, die aber keiner der unter Frage 9 genannten Kategorien zugeordnet werden können. Deshalb sind die in Frage 9 gelisteten Ausgaben mit denen in der Zusammenstellung der Einzelberichte der Ressorts für das Haushaltsjahr 2023 nicht vergleichbar.
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 10.05.2023, BT -Drs. 20/6746 Externe Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung Frage 22: c) Wer sind die größten Vertragsnehmer ausgeschriebener und nicht ausgeschriebener Vertragsleistungen? Antwort zu Frage 22 c: Mit dem BMI -Bericht über externe Beratungsleistungen im Jahr 2023 wurde bei allen dort aufgeführten Verträgen eine Differenzierung nach ausgeschriebenen und nicht ausgeschriebenen Vertragsleistungen in Spalte D mit Hilfe der Frage „W ettbewerbsgrundsatz beachtet (ja/nein)“ vorgenommen. Zur Ermittlung der größten Vertragsnehmer wurde das Vertragsvolumen herangezogen. Nach Auswertung des sog. Beraterberichts 2023 ergibt sich hinsichtlich der Frage nach den größten Vertragsnehmern folgendes Bild: Vertragsnehmer Laufzeit des Vertrages Vertragsvolumen gesamt Ausgaben 202 3 Ausschreibung erfolgt (ja/nein) PricewaterhouseCooper GmbH 10/2021 – 04/2023 5.837.486 € 2.659.636 € Ja Holger Gadorosi Consulting 01/2022 – 12/2024 3.084.480 € 1.008.463 € Nein