stob-200180

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Details zu Funkanlagenstandorten (STOB 200180, 200190, 200226) in der EMF-Datenbank

/ 4
PDF herunterladen
Standortbescheinigung 
 
 
Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb 
von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.   Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort:  
STOB-Nr: 200180 
 68623 Lampertheim, Wildbahn 6
 
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) 
 nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970),  bewertet und diese Bescheinigung erteilt.  Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen. Als Ergebnis dieser Bewertung wurde entsprechend den Regelungen der BEMFV der am Standort einzuhaltende standortbezogene Sicherheits-abstand festgelegt.  
Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: 
 
Der standortbezogene Sicherheitsabstand wurde durch Messung ermittelt. Die Grenz-
werte werden außerhalb des vom Betreiber kontrollierbaren Bereiches eingehalten. Der Sicherheitsabstand ist im Lageplan (Anlage Lageplan) dargestellt.  
 
Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits-abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus.  Im Frequenzbereich von 9 Kilohertz (kHz) bis 50 Megahertz (MHz) sind beantragte Funkanlagen nach § 3, Satz 1, Nr. 3 BEMFV zu bewerten.
1

STOB-Nr: 200180 
 
Erteilungsdatum:  21.05.1999  
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung:  
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch 
erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.  
 
Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der 
Bundesnetzagentur, Außenstelle Eschborn, Dienstleistungszentrum 2, 
Beethovenstraße 1, 66111 Saarbrücken eingelegt wird. 
 Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. 
 
 
Bundesnetzagentur 
Außenstelle Eschborn                        
 
          Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig  Anlage(n)
 
Anlage 1 Lageplan   
     
  
 
 
 
Hinweise:  
- Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. 
Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen,  gelten spezielle Grenzwerte, Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). 
 
- Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich 
Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.  
 
- Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmen-
bedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/enid/elektronische-kommunikation/ aufgeführt.
2

Anlage 1, Blatt 1 
  
   
Anlage zur 
Standortbescheinigung  
 
Standortbescheinigungsnummer: 200180 
Erteilungsdatum: 21.05.1999  
 Am Senderstandort  
 
68623 Lampertheim, Wildbahn 6
 
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)  
 
Standort: gesamter Standort  
 wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt.
 
 
Neu installierte Funkanlagen  
 
lfd. Nr.  
Funkanlage1  
Sendeantennen-
kennzeichnung2  
Montagehöhe
über Grund 
in Meter Hauptstrahl-
richtung 
(HSR) 
in Grad  
Sicherheitsab-
stand in HSR 
in Meter vertikaler 
Sicherheits-
abstand  
in Meter  
       
 
Weitere am Standort befindliche Funkanlagen 
lfd. 
Nr.  
Funkanlage 1  
Sendeantennen-
kennzeichnung  2  
Montagehöhe
über Grund 
in Meter Hauptstrahl-
richtung 
(HSR) 
in Grad  
Sicherheitsab-
stand in HSR 
in Meter vertikaler 
Sicherheits-
abstand  
in Meter 
1 LW/MW/KW IBB S1 7,14 80,00   
2 LW/MW/KW IBB S2 22,48 53,00   
3 LW/MW/KW IBB S3 33,85 65,00   
4 LW/MW/KW IBB S4 55,52 65,00   
5 LW/MW/KW IBB S5 55,52 65,00   
6 LW/MW/KW IBB S6 33,85 65,00   
7 LW/MW/KW IBB S7 22,48 77,00   
8 LW/MW/KW IBB S8 13,64 80,00   
9 LW/MW/KW IBB S9 13,64 120,00   
10 LW/MW/KW IBB S10 7,14 120,00   
 
Jeder der tabellarisch aufgelisteten Sicherhei tsabstände ist auf eine am Standort installierte 
Sendeantenne bezogen. Bei der Festlegung des Sicher heitsabstandes wurde die beantragte maximal 
mögliche Anlagenauslastung zu Grunde gelegt. 
 
Die Emissionen der in der Standortbescheini gung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von 
umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der 
Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sic herheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden 
Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) 
berücksichtigt. 
                                                 
1Für Funkanlagen, die nicht den Zuständigen Stellen der Länder anz uzeigen sind, wird kein Si cherheitsabstand ausgewiesen. 
Die Feldstärken dieser Funkanlagen wurden jedoch bei der Festlegung des standortbezogenen Sicher heitsabstandes mit 
berücksichtigt. 
 
2Zusätzliche Kennzeic hnung nach Betreiberangabe
3

Anlage 1, Blatt 2 
  
Bundesnetzagentur 
Außenstelle Eschborn  
 
Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
4