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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)“
Seite 6 von 14 b. Organisation eines täglichen Caterings zur Mittagsverpflegung für die Teilnehmer an Tagen, an denen die Konferenz die Mittagszeit umfasst (Montag -Donnerstag). c. Zur Durchführung der Veranstaltung wurde eine Vereinbarung mit der IAEO getroffen, die die Übernahme einer Mittagsverpflegung für alle Teilnehmer vorsieht. Die E rfahrung aus zurückliegenden Veranstaltungen hat gezeigt, dass im Rahmen des durch Auftraggeber und Auftragnehmerin abbildbaren administrativen und organisatorischen Aufwands nur eine Verpflegung durch vom Veranstaltungsort gestelltes Catering zielführend ist. Dies gilt insbesondere mit Hinblick auf zum Veranstaltungszeitpunkt möglicherweise noch geltende Corona - Hygieneauflagen. Daher werden die durch den Veranstaltungsort angebotene Veranstaltungspauschale von 49€ pro Person und Tag für die vier Tage (Mont ag-Donnerstag) mit Mittagsverpflegung genutzt und durch die Auftragnehmerin gebucht. 6. Sicherstellung des Vorhandenseins einer hinreichenden technischen Infrastruktur: a. Ein Sitzungssaal muss mit angemessener und aktueller Multimedia - Technik (Präsentationsmedi um, Mikrofonanlage, nach Möglichkeit WLAN während der Konferenz, Flipcharts) ausgestattet sein. b. Weitere Konferenzräume sind den Ansprüchen des Workshops entsprechend auszustatten c. Die technische Infrastruktur ist im Vorfeld aufzubauen, unmittelbar vor der Konferenz zu testen und technische Unterstützung für einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 7. Führung des Konferenzbüros: a. Registrierung der Teilnehmer und bei gesetzlicher Notwendigkeit Abfrage des 2G bzw. 3G Status der Teilnehmer (per Email oder Webs eite) b. Nachhalten des Anmeldestandes c. Bereitstellung von Informationen über Ablauf und Organisation des Workshops d. Zusammenstellung eines Abstraktbandes in Zusammenarbeit mit dem BMUV -Organisationsteam und Druck der Exemplare für die Teilnehmer
Seite 7 von 14 oder Bereitste llung auf einem Datenträger, Übergabe der Datei(en) an das BMUV e. Einrichtung einer Konferenzemail für Nachfragen der Teilnehmer f. Organisation und Ausgabe der Konferenzaccesso ires (Konferenztasche, Schreibpapier, Kugelschreiber oder Stifte, Werbematerialien d er beteiligten Behörden etc.) auf der Konferenz in Rücksprache mit der Auftraggeberin und IAEO 8. Reisemanagement a. Reservierung von Hotelzimmerkontingenten und Organisation der An/Abr eise für die eingeladenen Gäste b. Unterstützung der Organisation, Anreise bzw. Abreise der Teilnehmer (Beschilderung, Fahrplan, Taxi -Bestellungen usw.) c. Erstellung einer Information über die Örtlichkeiten für die Teilnehmer, um Anreise und die Orientierung vor Ort zu erleichtern 9. Planung und Organisation eines gemeinsamen Abendessens: a. Im internationalen Austausch ist es als Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung üblich, als Gastgeber zu einem gemeinsamen Abendessen einzuladen. Daher ist ein gemeinsames Abendessen unter der soweit möglichen Wahrung der geltenden Höchstsätze (40€ pro Person) und sonstigen Modalitäten des Bundes/BMUV zu organisieren. b. Das Abendessen wird direkt über dieses Vorhaben abgerechnet. c. Das Abendessen soll am Donnerstag, dem 02. Juni 2022 nach Abschluss des Tagesprogramms der Konferenz erfolgen. d. Hierzu sollen möglichst alternative Angebote vorgestellt werden. e. Das Abendessen muss nicht am Tagungsort stattfinden, aber das Restaurant muss gut zu erreichen sein. 10. Ergänzende Abstimmung in der Organisation der Konferenz 11. Die Auftragnehmerin unterstützt Auftraggeberin und IAEO bei von der Auftraggeberin und IAEO übernommenen Dienstleistungen. Dies betrifft unter anderem die Ausrichtung eines Empfangs für die Teilnehmer durch die IAEO oder Hilfe bei der Vermittlung finanzieller Unterstützung von dazu berechtigten Teilneh mern durch die IAEO. 12. Vor-Ort Absprachen:
Seite 8 von 14 Für die Organisation und den reibungslosen Ablauf der Konferenz ist ein Vor - Ort Gespräch mit dem BMUV am Veranstaltungsort von der Auftragnehmerin zu planen und durchzuführen. 3.2. AP 2: Unterstützung der wissenschaf tlich-inhaltlichen Organisation sowie des deutschen Anteils an der Konferenz Die Auftragnehmerin organisiert deutsche Beiträge zur Konferenz und gestaltet mindestens einen Beitrag in Absprache mit der Auftraggeberin. Hierfür sollen Beiträge aus Deutschland zu den verschiedenen Themen der Konferenz vorgestellt werden. Die Auftragnehmerin trägt hier zum einen mit eigenen Beiträgen bei. Zum anderen schlägt sie der Auftraggeberin geeignete Redner und Beitragsthemen aus Deutschland vor und übernimmt die Kommunik ation mit den potenziellen Rednern bzgl. der Inhalte der Vorträge. Sie achtet dabei darauf, dass die Beiträge zum einen die Breite der Aktivitäten in Deutschland im Bereich des Konferenzthemas möglichst umfassend abbilden . Zum anderen sollten die Redner au s möglichst unterschiedlichen Arbeitsbereichen (Behörden, Sachverständigenorganisationen, Forschung, Industrie etc.) des Themenfeldes stammen. Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin und die IAEO bei der Gestaltung des Auftaktprogramms am ersten Konferenztag. Hierfür macht die Auftragnehmerin Vorschläge für die Welcoming -Beiträge sowie für eine ansprechende Keynote. Die Auftragnehmerin unterstützt die IAEO bei Bedarf bei der wissenschaftlich - inhaltlichen Gestaltung der restlichen Tage. Bei Bedar f führt die Auftragnehmerin Abstimmungsgespräche mit der IAEO durch. 3.3. AP 3: Unterstützung der wissenschaftlich -inhaltlichen Organisation des Workshops zur Informationssicherheit Der Workshop soll einen halben Tag der Konferenz umfassen und dazu dienen, die Teilnehmer bei der Entwicklung selbstständiger und kooperativer Lösungen zu spezifischen Problemen der Regelwerksgestaltung und Umsetzung im Feld der Informationssicherheit kern technischer Anlagen zu unterstützen. Die Auftragnehmerin gestaltet das für den Workshop vorgesehene Programm gemeinsam mit der
Seite 9 von 14 Auftraggeberin und der IAEO. Die Auftragnehmerin beteiligt sich hierbei an Aufgaben, Erläuterungen sowie einleitenden Vorträgen o der übernimmt die Erstellung dieser auf Wunsch der Auftraggeberin und der IAEO. Die gemeinsam entwickelten Materialien werden von der Auftragnehmerin vervielfältigt und den Teilnehmern bei Durchführung zur Verfügung gestellt. Um eine optimale Durchführung und Begleitung des Workshops durch die Auftragnehmerin und die IAEO zu gewährleisten, wird die Auftragnehmerin im Vorfeld ihre bei der Konferenz anwesenden Mitarbeiter auf die Durchführung und Begleitung vorbereiten und schulen. 3.4. AP 4: Durchführung der Ko nferenz Die Auftragnehmerin soll sechs Mitarbeiter zur örtlichen Durchführung der Konferenz benennen, um ihre technisch -administrativen und technisch -wissenschaftlichen Aufgaben durchzuführen. Zu den Hauptaufgaben bei Durchführung gehören: Bewirtung/Cate ring: Sicherstellung der termingerechten (gemäß Programmplanung) Bereitstellung der täglichen Pausenverpflegung sowie der Mittagsverpflegung an den ersten vier Tagen (vgl. AP 1, Punkt 4) Rahmenprogramm: Organisation de s gemeinsamen Gesellschaftsabend s mit Arbeitsessen und des Empfangs (aus Ap1 Punkt 11) , ggf. Unterstützung bei An - und Abreise (vgl. AP 1, Punkt 7) Führung eines Konferenzbüros: Es ist ein Konferenzbüro für die durchführenden Personen einzurichten und zu betreiben, (vgl. AP 1, Punkt 6) Führu ng eines Infopoints: Zur optimalen Betreuung der Konferenzteilnehmer ist ein Infopoint einzurichten, an welchen sich die Konferenzteilnehmer zur Information und Betreuung wenden können. Dieser ist am ersten Tag durchgängig, an den anderen Tagen während der Pausen und vor und nach der Konferenz zu besetzen. Begleitung des Workshops zur Informationssicherheit
Seite 10 von 14 Die Arbeitsgruppen sind entsprechend des zwischen Auftragnehmerin, Auftraggeberin und der IAEO verabredeten Konzeptes zu betreuen und zu unterstützen. Der Ablauf der Vorträge der Konferenz ist gemeinsam mit der Auftraggeberin und der IAEO festzulegen. Es ist eine klare Aufgabenverteilung und Ablauforganisation zu definieren. Mindestens ist die telefonische Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für die T eilnehmer während der Konferenz sicherzustellen. 3.5. AP 5: Nachbereitung der Konferenz Eine erste Rückschau einschließlich der Identifikation eventueller noch ausstehender Arbeiten ist mit der Auftraggeberin nach der Konferenz durchzuführen. Die Abrechnung sowie ein Budgetabgleich mit der Feststellung offener Posten sind zu übergeben. Vorbe reitende Unterstützung der IAEO zur Erstellung des „Chairman Reports“ in Absprache mit der Auftraggeberin, wie z.B. Übermittlung und Erstellen einer Statistik zur Teilnahme (Teilnehmer, Länder, Themen), des endgültigen Programms und der Zusammenstellung de r wissenschaftlichen Abstracts der Beiträge, ist zu leisten. Eine Auswertung der Konferenz in Form eines Kurzberichtes für aufsichtliche Zwecke für die Auftraggeberin ist zu erstellen. In der Auswertung sollen die wesentlichen fachlichen Erkenntnisse der Konferenz sowie des Workshops enthalten sein, sowie ein Abgleich des Standes von Wissenschaft und Technik wie er sich bei der Konferenz gezeigt hat mit dem bestehenden deutschen Regelwerk zur Thematik erfolgen. Weiterhin sind die technisch -administrativen Erfahrungen aus Vorbereitung und Durchführung darzulegen und auszuwerten. 4. Anforderungen und Vorgaben 4.1. Allgemeine Anforderungen an die Durchführung und Bearbeitung des Vorhabens
Seite 11 von 14 Die Laufzeit des Vorhabens endet zwei Monate nach Ende der Konferenz zum vol len Kalendermonat. Alle Entscheidungen werden mit Zustimmung bzw. nach Absprache mit der Auftraggeberin getroffen. Diese ist bei allen Bekanntgaben zu nennen. Das Projekt startet mit der Vergabe des Projekts an die Auftragnehmerin. Es ist unmittelbar nac h Vergabe ein Kick -Off-Meeting mit der Auftraggeberin durchzuführen. Monatlich oder nach Bedarf finden weitere Gespräche zum Stand der Planungen/Vorbereitung bei der Auftraggeberin oder per Videokonferenz statt. 4.2. Termine Die Konferenz findet in der Zeit v om 30. Mai bis zum 03. Juni 2022 in Berlin an fünf Tagen statt. Am ersten Tag soll die Konferenz am späten Vormittag beginnen und am letzten Tag mittags enden. Die Konferenz beginnt am Montag und endet am Freitag. Eine Liste möglicher Hotels für die Teilne hmer in der Umgebung des Tagungsortes sowie eine Anreise -Information mit einer Übersichtskarte der näheren Umgebung ist zu erstellen. Die Lieferung sämtlicher sonstiger Dienstleistungen muss zum Zeitpunkt der Konferenz erfolgen. Feinabsprachen und ggf. erf orderliche Vor -Ort- Besprechungen sollten zwei Wochen vor Beginn der Konferenz – nach Rücksprache mit der Auftraggeberin – erfolgen. 4.3. Berichte Eine Berichterstattung über die Konferenz im Sinne einer Veröffentlichung erfolgt durch die IAEO durch den sogenannten „Chairman Report“. Die Auftraggeberin arbeitet hier nur zu. Die unten aufgeführten Hinweise zur Barrierefreiheit treffen hier nicht zu. Für interne, aufsichtliche Zwecke verfasst die Auftragnehmerin einen Abschlussbericht mit den wesentlichen Erkenntnissen aus der Konferenz sowie einem Abgleich des nationalen und internationalen Stands von Wissenschaft und Technik. Dieser Bericht ist nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen. Unabhängig davon gilt grundsätzlich: Die Berichte nach § 12 ABFE/BMU sind jeweils in 2 Exemplaren zu liefern. Darüber hinaus sind zusätzlich 3 Ergebnisberichte nach § 13 ABFE -BMU, sofern dieses in Form eines Berichte s erstellt wird, vorzulegen. Die Zwischenberichte nach § 12 Abs.
Seite 12 von 14 1 ABFE/BMU werden durch die vertraglich vereinbarten Berichte zu den jeweiligen Arbeitspaketen ersetzt. Der Schlussbericht nach § 12 Abs. 3 ABFE -BMU und das Ergebnis nach § 13 ABFE - BMU, sofe rn dieses in Form eines Berichtes erstellt wird, sind der Auftraggeberin in digitaler und gemäß der Barrierefreie -Informationstechnik -Verordnung in barrierefreier Form als pdf -Dokument vorzulegen (nicht erforderlich, wenn keine Veröffentlichung im Internet vorgesehen ist). Ist eine Lieferung im pdf -Format nicht möglich, ist das Dateiformat mit der Auftraggeberin vor Lieferung abzustimmen. Firmenlogos usw. sind auf den Seiten der Berichte nicht zulässig. Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die von der Auftraggeberin online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie -Informationstechnik -Verordnung, kurz BITV 2.0 , zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom Auftragnehmer stets entsprechend der Verordnung zu erbringen und ggf. nachzubessern, bis eine endgültige Abnahme durch die Auftraggeberin erfolgt. In der BITV 2.0 sind die Anforderungen für di e Erstellung barrierefreier PDF - Dokumente nicht detailliert geregelt. Um für die Veröffentlichungen im PDF -Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF -Standard für barrierefreie PDF -Dokume nte, anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen. Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen. Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn die Auftraggeb erin Herausgeberin, Mitherausgeberin oder Beauftragende der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot der Auftraggeberin erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen
Seite 13 von 14 neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares. Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF -Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit jeweils aktuellsten Version des PDF Accessibility Checkers (PAC 3) erzeugt wurden. Die Auftraggeberin lässt die gelieferten Dokumente ggf. durch einen externen Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die kostenfreien Hilf smittel PAC 3, Acrobat -Plugin callas pdfGoHTML, VIP PDF -Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet. Weitere Informationen zur Erfüllung der Anforderungen – einschließlich der Ausnahmen für Forschungsberichte – ergeben sich aus dem Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF -Dateien des BMU und dem „Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF -Dokumente“ mit detaillierten Hinweisen und Informationen. Diese stehen unter https://www.bmu.de/WS1300 zur Verfügung. Je nach Art und Umfang d er Veröffentlichung ist die Erstellung sehr aufwändig. Besteht seitens des Auftragnehmers keine oder nur wenig Erfahrung, ist für die Umsetzung ausreichend Zeit und Aufwand einzuplanen oder ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betra uen. Folgende Dokumente sind zur Veröffentlichung vorgesehen und barrierefrei zu gestalten: Keine. 4.4. Angebotsabfassung/Detailplanung des Vorhabens Im Rahmen des Angebots sind eine Projektstruktur und eine Arbeitsplanung vorzulegen, die eine Abschätzung der e rforderlichen Bearbeitungszeiten und Aufwände möglich machen. Dabei muss aus dem Angebot klar und nachvollziehbar hervorgehen, auf welchen fachlichen Überlegungen der vorkalkulierte Aufwand (Mengengerüst) basiert, d. h. der veranschlagte Aufwand muss begrü ndet sein – sowohl hinsichtlich Personal – und Reisekosten als auch in etwaigen Sach - bzw. Sonderbetriebsmitteln. 4.5. Anforderungen an Anbieter und Projektteam Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss die Auftragnehmerin Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrungen mit ausländischen Repräsentanten und englischen Sprachkenntnissen in Wort und Schrift einsetzen.
Seite 14 von 14 4.6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Leistungen Das BASE/BMUV als Auftraggeberin wird di e Arbeiten mit einem eigenen Organisationsteam begleiten. Das Organisationsteam wird in alle Entscheidungen eingebunden sein. Hinweis: Es ist ferner zu beachten, dass wie oben beschrieben Teile der Organisation und Vorbereitung der Konferenz in Kooperatio n mit der IAEO entstehen. 5. Anlagen Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF -Dateien