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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)“
Seite 6 von 13 c. Zur Durchführung der Veranstaltung wurde eine Vereinbarung mit der IAEO getroffen, die die Übernahme einer Mittagsverpflegung für alle Teilnehmer vorsieht. Die Erfahrung aus zurückliegenden Veranstaltungen hat gezeigt, dass im Rahmen des durch Auftraggeber und Auftragnehmerin abbildbaren administrativen und organisatorischen Aufwands nur eine Verpflegung durch vom Veranstaltungsort gestelltes Catering zielführend ist. Dies gilt insbesondere mit Hinblick auf zum Veranstaltungszeitpunkt möglicherweise noch geltende Corona- Hygieneauflagen. Daher die durch den Veranstaltungsort angebotene Veranstaltungspauschale von 49 € pro Person und Tag für die vier Tage (Montag-Donnerstag) mit Mittagsverpflegung genutzt und durch die Auftragnehmerin gebucht werden. 6. Sicherstellung des Vorhandenseins einer hinreichenden technischen Infrastruktur: a. Ein Sitzungssaal muss mit angemessener und aktueller Multimedia- Technik (Präsentationsmedium, Mikrofonanlage, nach Möglichkeit WLAN während der Konferenz, Flipcharts) ausgestattet sein. b. Weitere Konferenzräume sind den Ansprüchen des Workshops entsprechend auszustatten c. Die technische Infrastruktur ist im Vorfeld aufzubauen, unmittelbar vor der Konferenz zu testen und technische Unterstützung für einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 7. Führung des Konferenzbüros: a. Registrierung der Teilnehmer und bei gesetzlicher Notwendigkeit Abfrage des 2G bzw. 3G Status der Teilnehmer (per Email oder Webseite) b. Nachhalten des Anmeldestandes c. Bereitstellung von Informationen über Ablauf und Organisation des Workshops d. Zusammenstellung eines Abstraktbandes in Zusammenarbeit mit dem BMUV-Organisationsteam und Druck der Exemplare für die Teilnehmer oder Bereitstellung auf einem Datenträger, Übergabe der Datei(en) an das BMUV e. Einrichtung einer Konferenzemail für Nachfragen der Teilnehmer
Seite 7 von 13 f. Organisation und Ausgabe der Konferenzaccessories (Konferenztasche, Schreibpapier, Kugelschreiber oder Stifte, Werbematerialien der beteiligten Behörden etc.) auf der Konferenz in Rücksprache mit der Auftraggeberin und IAEO 8. Reisemanagement a. Reservierung von Hotelzimmerkontingenten und Organisation der An/Abreise für die eingeladenen Gäste b. Unterstützung der Organisation, Anreise bzw. Abreise der Teilnehmer (Beschilderung, Fahrplan, Taxi-Bestellungen usw.) c. Erstellung einer Information über die Örtlichkeiten für die Teilnehmer, um Anreise und die Orientierung vor Ort zu erleichtern 9. Planung und Organisation eines gemeinsamen Abendessens: a. Im internationalen Austausch ist es als Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung üblich, als Gastgeber zu einem gemeinsamen Abendessen einzuladen. Daher ist ein gemeinsames Abendessen unter der soweit möglichen Wahrung der geltenden Höchstsätze (40 € pro Person) und sonstigen Modalitäten des Bundes/BMUV zu organisieren. b. Das Abendessen soll am Donnerstag, dem 02. Juni 2022 nach Abschluss des Tagesprogramms der Konferenz erfolgen. c. Hierzu sollen möglichst alternative Angebote vorgestellt werden. d. Das Abendessen muss nicht am Tagungsort stattfinden, aber das Restaurant muss gut zu erreichen sein. 10. Ergänzende Abstimmung in der Organisation der Konferenz 11. Die Auftragnehmerin unterstützt Auftraggeberin und IAEO bei von der Auftraggeberin und IAEO übernommenen Dienstleistungen. Dies betrifft unter anderem die Ausrichtung eines Empfangs für die Teilnehmer durch die IAEO oder Hilfe bei der Vermittlung finanzieller Unterstützung von dazu berechtigten Teilnehmern durch die IAEO. 12. Vor-Ort Absprachen: Für die Organisation und den reibungslosen Ablauf der Konferenz ist ein Vor- Ort Gespräch mit dem BMUV am Veranstaltungsort von der Auftragnehmerin zu planen und durchzuführen.
Seite 8 von 13 3.2. AP 2: Unterstützung der wissenschaftlich-inhaltlichen Organisation sowie des deutschen Anteils an der Konferenz Die Auftragnehmerin organisiert deutsche Beiträge zur Konferenz und gestaltet mindestens einen Beitrag in Absprache mit der Auftraggeberin. Hierfür sollen Beiträge aus Deutschland zu den verschiedenen Themen der Konferenz vorgestellt werden. Die Auftragnehmerin trägt hier zum einen mit eigenen Beiträgen bei. Zum anderen schlägt sie der Auftraggeberin geeignete Redner und Beitragsthemen aus Deutschland vor und übernimmt die Kommunikation mit den potenziellen Rednern bzgl. der Inhalte der Vorträge. Sie achtet dabei darauf, dass die Beiträge zum einen die Breite der Aktivitäten in Deutschland im Bereich des Konferenzthemas möglichst umfassend abbilden. Zum anderen sollten die Redner aus möglichst unterschiedlichen Arbeitsbereichen (Behörden, Sachverständigenorganisationen, Forschung, Industrie etc.) des Themenfeldes stammen. Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin und die IAEO bei der Gestaltung des Auftaktprogramms am ersten Konferenztag. Hierfür macht die Auftragnehmerin Vorschläge für die Welcoming-Beiträge sowie für eine ansprechende Keynote. Die Auftragnehmerin unterstützt die IAEO bei Bedarf bei der wissenschaftlich- inhaltlichen Gestaltung der restlichen Tage. Bei Bedarf führt die Auftragnehmerin Abstimmungsgespräche mit der IAEO durch. 3.3. AP 3: Unterstützung der wissenschaftlich-inhaltlichen Organisation des Workshops zur Informationssicherheit Der Workshop soll einen halben Tag der Konferenz umfassen und dazu dienen, die Teilnehmer bei der Entwicklung selbstständiger und kooperativer Lösungen zu spezifischen Problemen der Regelwerksgestaltung und Umsetzung im Feld der Informationssicherheit kerntechnischer Anlagen zu unterstützen. Die Auftragnehmerin gestaltet das für den Workshop vorgesehene Programm gemeinsam mit der Auftraggeberin und der IAEO. Die Auftragnehmerin beteiligt sich hierbei an Aufgaben, Erläuterungen sowie einleitenden Vorträgen oder übernimmt die Erstellung dieser auf Wunsch der Auftraggeberin und der IAEO. Die gemeinsam entwickelten Materialien werden von der Auftragnehmerin vervielfältigt und den Teilnehmern bei Durchführung zur Verfügung gestellt.
Seite 9 von 13 Um eine optimale Durchführung und Begleitung des Workshops durch die Auftragnehmerin und die IAEO zu gewährleisten, wird die Auftragnehmerin im Vorfeld ihre bei der Konferenz anwesenden Mitarbeiter auf die Durchführung und Begleitung vorbereiten und schulen. 3.4. AP 4: Durchführung der Konferenz Die Auftragnehmerin soll sechs Mitarbeiter zur örtlichen Durchführung der Konferenz benennen, um ihre technisch-administrativen und technisch-wissenschaftlichen Aufgaben durchzuführen. Zu den Hauptaufgaben bei Durchführung gehören: Bewirtung/Catering: Sicherstellung der termingerechten (gemäß Programmplanung) Bereitstellung der täglichen Pausenverpflegung sowie der Mittagsverpflegung an den ersten vier Tagen (vgl. AP 1, Punkt 4) Rahmenprogramm: Organisation des gemeinsamen Gesellschaftsabends mit Arbeitsessen und des Empfangs (aus Ap1 Punkt 11), ggf. Unterstützung bei An- und Abreise (vgl. AP 1, Punkt 7) Führung eines Konferenzbüros: Es ist ein Konferenzbüro für die durchführenden Personen einzurichten und zu betreiben, (vgl. AP 1, Punkt 6) Führung eines Infopoints: Zur optimalen Betreuung der Konferenzteilnehmer ist ein Infopoint einzurichten, an welchen sich die Konferenzteilnehmer zur Information und Betreuung wenden können. Dieser ist am ersten Tag durchgängig, an den anderen Tagen während der Pausen und vor und nach der Konferenz zu besetzen. Begleitung des Workshops zur Informationssicherheit Die Arbeitsgruppen sind entsprechend des zwischen Auftragnehmerin, Auftraggeberin und der IAEO verabredeten Konzeptes zu betreuen und zu unterstützen. Der Ablauf der Vorträge der Konferenz ist gemeinsam mit der Auftraggeberin und der IAEO festzulegen. Es ist eine klare Aufgabenverteilung und Ablauforganisation zu definieren. Mindestens ist die telefonische Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für die Teilnehmer während der Konferenz sicherzustellen.
Seite 10 von 13 3.5. AP 5: Nachbereitung der Konferenz Eine erste Rückschau einschließlich der Identifikation eventueller noch ausstehender Arbeiten ist mit der Auftraggeberin nach der Konferenz durchzuführen. Die Abrechnung sowie ein Budgetabgleich mit der Feststellung offener Posten sind zu übergeben. Vorbereitende Unterstützung der IAEO zur Erstellung des „Chairman Reports“ in Absprache mit der Auftraggeberin, wie z.B. Übermittlung und Erstellen einer Statistik zur Teilnahme (Teilnehmer, Länder, Themen), des endgültigen Programms und der Zusammenstellung der wissenschaftlichen Abstracts der Beiträge, ist zu leisten. Eine Auswertung der Konferenz in Form eines Kurzberichtes für aufsichtliche Zwecke für die Auftraggeberin ist zu erstellen. In der Auswertung sollen die wesentlichen fachlichen Erkenntnisse der Konferenz sowie des Workshops enthalten sein, sowie ein Abgleich des Standes von Wissenschaft und Technik wie er sich bei der Konferenz gezeigt hat mit dem bestehenden deutschen Regelwerk zur Thematik erfolgen. Weiterhin sind die technisch-administrativen Erfahrungen aus Vorbereitung und Durchführung darzulegen und auszuwerten. 4. Anforderungen und Vorgaben 4.1. Allgemeine Anforderungen an die Durchführung und Bearbeitung des Vorhabens Die Laufzeit des Vorhabens endet zwei Monate nach Ende der Konferenz zum vollen Kalendermonat. Alle Entscheidungen werden mit Zustimmung bzw. nach Absprache mit der Auftraggeberin getroffen. Diese ist bei allen Bekanntgaben zu nennen. Das Projekt startet mit der Vergabe des Projekts an die Auftragnehmerin. Es ist unmittelbar nach Vergabe ein Kick-Off-Meeting mit der Auftraggeberin durchzuführen. Monatlich oder nach Bedarf finden weitere Gespräche zum Stand der Planungen/Vorbereitung bei der Auftraggeberin oder per Videokonferenz statt.
Seite 11 von 13 4.2. Termine Die Konferenz findet in der Zeit vom 30. Mai bis zum 03. Juni 2022 in Berlin an fünf Tagen statt. Am ersten Tag soll die Konferenz am späten Vormittag beginnen und am letzten Tag mittags enden. Die Konferenz beginnt am Montag und endet am Freitag. Eine Liste möglicher Hotels für die Teilnehmer in der Umgebung des Tagungsortes sowie eine Anreise-Information mit einer Übersichtskarte der näheren Umgebung ist zu erstellen. Dies muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Konferenz vorliegen. Detaillierte Informationen über den gemeinsamen Gesellschaftsabend mit Abendessen müssen 4 Wochen vor dem Termin vorliegen. Der gesamte Ablauf des gemeinsamen Gesellschaftsabends muss in einem Informationsblatt dargestellt werden, das spätestens zwei Wochen vor Beginn der Konferenz vorliegen muss. Die Lieferung sämtlicher sonstiger Dienstleistungen muss zum Zeitpunkt der Konferenz erfolgen. Feinabsprachen und ggf. erforderliche Vor-Ort-Besprechungen sollten zwei Wochen vor Beginn der Konferenz – nach Rücksprache mit der Auftraggeberin – erfolgen. 4.3. Berichte Eine Berichterstattung über die Konferenz im Sinne einer Veröffentlichung erfolgt durch die IAEO durch den sogenannten „Chairman Report“. Die Auftraggeberin arbeitet hier nur zu. Die unten aufgeführten Hinweise zur Barrierefreiheit treffen hier nicht zu. Für interne, aufsichtliche Zwecke verfasst die Auftragnehmerin einen Kurzbericht mit den wesentlichen Erkenntnissen aus der Konferenz sowie einem Abgleich des nationalen und internationalen Stands von Wissenschaft und Technik. Dieser Kurzbericht ist nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen. Unabhängig davon gilt grundsätzlich: Der Schlussbericht nach § 12 Abs. 3 ABFE-BMUVB und das Ergebnis nach § 13 ABFE-BMUVB, sofern dieses in Form eines Berichtes erstellt wird, sind der Auftraggeberin in digitaler und gemäß der Barrierefrei-Informationstechnik- Verordnung in barrierefreier Form als PDF-Dokument vorzulegen (nicht erforderlich, wenn keine Veröffentlichung im Internet vorgesehen ist). Firmenlogos usw. sind auf den Seiten der Berichte nicht zulässig.
Seite 12 von 13 Die Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung des Bundes BITV 2.0 verpflichtet die Behörden der Bundesverwaltung, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. In der BITV 2.0 sind die Anforderungen für die Erstellung barrierefreier PDF- Dokumente nicht detailliert geregelt. Um einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA anzuwenden. Dies gilt für Veröffentlichungen, die als PDF-Dokument unabhängig vom Autor oder Herausgeber in einem Internetangebot des BMUV erscheinen sollen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder verteilt werden. Weitere Informationen zur Erfüllung der Anforderungen – einschließlich der Ausnahmen für Forschungsberichte – ergeben sich aus dem Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF-Dateien des BMUV (Stand: Juli 2018), der Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung ist. Die AG stellt der AN auf Wunsch das „Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente“ (Stand: Juli 2018) mit detaillierten Hinweisen und Informationen zur Verfügung. Je nach Art und Umfang der Veröffentlichung ist die Erstellung sehr aufwändig. Besteht seitens der AN keine oder nur wenig Erfahrung, ist für die Umsetzung ausreichend Zeit und Aufwand einzuplanen oder ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen. 4.4. Angebotsabfassung/Detailplanung des Vorhabens I Im Rahmen des Angebots sind eine Projektstruktur und eine Arbeitsplanung vorzulegen, die eine Abschätzung der erforderlichen Bearbeitungszeiten und Aufwände möglich machen. Dabei musss aus dem Angebot klar und nachvollziehbar hervorgehen, auf welchen fachlichen Überlegungen der vorkalkulierte Aufwand (Mengengerüst) basiert, d. h. der veranschlagte Aufwand muss begründet sein – sowohl hinsichtlich Personal – und Reisekosten als auch in etwaigen Sach- bzw. Sonderbetriebsmitteln. 4.5. Anforderungen an Anbieter und Projektteam Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss die Auftragnehmerin Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrungen mit ausländischen Repräsentanten und englischen Sprachkenntnissen in Wort und Schrift einsetzen.
Seite 13 von 13 4.6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Leistungen Das BASE/BMUV als Auftraggeberin wird die Arbeiten mit einem eigenen Organisationsteam begleiten. Das Organisationsteam wird in alle Entscheidungen eingebunden sein. Hinweis: Es ist ferner zu beachten, dass wie oben beschrieben Teile der Organisation und Vorbereitung der Konferenz in Kooperation mit der IAEO entstehen. 5. Anlagen Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF-Dateien
1032004-2021.0013 - Fachliche Doku.docx.docx
Vordruck Dokumentation FVVorbereitung Auftragsforschung; Stand: Februar 2021 Dokumentation der Fachlichen Vergabevorbereitung (Vergabe BASE/BfS) (Auftragsforschung/ Marktpreis) Fachbegleitung (Arbeitseinheit, Name) Telefon Ort, Datum , S I 5 2876 Krefeld, 13.01.2021 Dokumentation der Fachlichen Vergabevorbereitung (4.2 der Arbeitsanweisung UFOPLAN; gilt entsprechend für Vorhaben, die aus Kapitel 1605 Titel 532 05 finanziert werden) FKZ: 4722I01610 Thema: Internationaler IT-Workshop 1.Aktueller Forschungs -und Erkenntnisstand vor Aufnahme der Forschungsarbeiten [Kurze Zusammenfassung im Hinblick auf Ressortaufgabe(n) (Absätze aus detaillierten Darstellungen – wie z. B. der Leistungsbeschreibung – sind i. d. R. ungeeignet] Die IT- Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen ist eine Ressortaufgabe des BMUV, Deutschland hat daher auch als eines der ersten Länder weltweit bereits seit 2013 ein Regelwerk für die Informationssicherheit kerntechnischer Einrichtungen etabliert. Begleitend liefen und laufen zum einen mehrere nationale Forschungsvorhaben, um die Umsetzung dieses Regelwerks wissenschaftlich und gutachterlich zu begleiten. Zum anderen finden und fanden auf internationaler Ebene immer wieder Workshops und Konfer enzen zum Thema Informationssicherheit in kerntechnischen Einrichtungen statt, die insbesondere dem internationalen Erfahrungsaustausch bei der Einführung und Weiterentwicklung entsprechender Regelwerke als auch der Weiterentwicklung des Standes von Wissen schaft und Technik dienen. Von der deutschen Seite nehmen hier regelmäßig Teilnehmer von BMUV/BASE/BSI sowie der GRS teil. 2. Konkreter Forschungs -und Erkenntnisbedarf zur Wahrnehmung von Ressortaufgaben des BMU [Welche Erkenntnislücken sind konkret im Hinblick auf Ressortaufgabe(n) zu schließen? Absätze aus detaillierten Darstellungen – wie z. B. der Leistungsbeschreibung – sind i. d. R. ungeeignet] Da es sich beim Thema Informationssicherheit um ein sich beständig und rasch entwickelndes Themenfeld handelt, ist der wiederholte Austausch – national wie international – auch für die Aufsichtsbehörden unerlässlich. Insbesondere für BMUV sind die hier gewonnenen Erkenntnisse zur regelmäßigen Spiegelung und ggf. Anpassung des bestehenden Regelwe rkes an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik notwendig. Im Rahmen dieses Vorhabens soll gemeinsam mit der IAEA ein internationales Symposium mit Workshopkomponente durchgeführt werden. Das geplante