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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)

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I Kurzfassung  
Als Teil der Notfallvorsorge wird mit dem besonderen Notfallplan  des Bundes  für konta -
minierte Gebiete auf Basis von §  99 Abs . 2 Nr. 8 Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) ein 
Dokument erstellt, das die Sanierung und Verhaltensempfehlungen in den kontaminier -
ten Gebieten in den Fokus setzt. Der besondere Notfallplan des Bundes für kontami -
nierte Gebiete konkretisiert dabei die Schutzstrategien des allgemeinen Notfallplans des 
Bundes hinsichtlich der Dekontamination und bildet die Verfahren und Vorkehrungen ab, 
die für einen Übergang  in eine nach einem Notfall bestehende Expositionssituation not-
wendig sind . 
In diesem Bericht wird auf Aspekte bei der Entwicklung solcher Strategien eingegangen . 
Dafür werden u. a. Vorgehensweise n und Erfahrungen aus Unfällen, bei denen konta-
minierte Gebiete entstanden sind , dargestellt . Diese Vorgehensweisen und Erfahrungen 
werden auch genutzt, um eine Schnittstellenanalyse durchzuführen, die aufzeigt, welche 
Aspekte der Schutzstrategie mit anderen verantwortlichen Stellen abgestimmt werden 
müssen .
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III Abstract  
As part of emergency preparedness, the Federal Special Emergency Plan  for contami -
nated areas based on § 99(2)8 StrlSchG is a document that focuses on decontamination 
and behavioral recommendations in contaminated areas.  The Federal Special Emer -
gency Plan  for contaminated areas specifies  the protection strategies of the Federal 
General Emergency Plan  regarding decontamination and describes the procedures and 
precautions that are necessary for a return to an existing exposure situation after an 
emergency.  
This report addresses  aspects of the development of such strategies. For this purpose, 
among other things, procedures, and experiences from accidents in which contaminated 
areas occurred  are presented. These procedures and experiences are also used to carry 
out an interface analysis that shows which aspects of the protection strategy need to be 
coordinated with other responsible agencies.
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V Inhaltsverzeichnis  
Kurzfassung  ................................ ................................ ..............................  I 
Abstract  ................................ ................................ ................................ ... III 
1 Einleitung  ................................ ................................ ................................ . 1 
2 Entwicklung einer Schutzstrategie  ................................ .........................  3 
2.1 Berücksichtigung radiologischer Auswirkungen  ................................ .........  3 
2.2 Berücksichtigung anderer Aspekte  ................................ ............................  6 
2.3 Entscheidungsfindung innerhalb der Schutzstrategie  ...............................  10 
2.4 Internationale Erfahrungen  ................................ ................................ ...... 12 
2.5 Konzepte in anderen Staaten ................................ ................................ ... 15 
3 Unfälle mit kontaminierten Gebieten: Reaktorunfall in 
Tschernobyl  ................................ ................................ ...........................  17 
3.1 Getroffene Schutzmaßnahmen  ................................ ................................  17 
3.1.1  Dekontamination von Siedlungsgebieten  ................................ .................  19 
3.1.2  Dekontamination von landwirtschaftlichen Gebieten  ................................  20 
3.1.3  Schutzmaßnahmen in bewaldeten Gebieten  ................................ ............  21 
3.1.4  Schutz von Gewässern  ................................ ................................ ............  21 
3.2 Priorisierung bei Anwendung von Schutzmaßnahmen  .............................  22 
3.3 Mittel - und langfristige Strategie und Maßnahmen  ................................ ... 24 
3.4 Zusammenfassung  ................................ ................................ ..................  25 
4 Unfälle mit kontaminierten Gebieten: Reaktorunfall in Fukushima  ... 31 
4.1 Organisation  ................................ ................................ ............................  31 
4.2 Gebie tseinteilung zur Dekontamination in Japan  ................................ ..... 36 
4.3 Getroffene Schutzmaßnahmen  ................................ ................................  38 
4.3.1  Dekontamination von bewohnten Gebieten ................................ ..............  40 
4.3.2  Dekontamination von landwirtschaftlich genutzten Gebieten  ...................  41 
4.3.3  Schutzmaßnahmen in bewaldeten Gebieten  ................................ ............  42
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VI 4.3.4  Schutz von Gewässern  ................................ ................................ ............  42 
4.4 Priorisierung bei Anwendung von Schutzmaßnahmen  .............................  43 
4.5 Mittel - und langfristige Strategie und Maßnahmen  ................................ ... 44 
4.6 Zusammenfassung  ................................ ................................ ..................  44 
5 Unfälle mit regionalen oder lokalen Auswirkungen  ............................  47 
6 Schnittstellenanalysen  ................................ ................................ ..........  49 
6.1 Schnittstellen auf Grundlage des AP 1  ................................ .....................  49 
6.2 Schnittstellen auf Grundlage des Entwurfs des BNoPl -Bund -Gebiete  ...... 51 
6.3 Themen des BNoPl -Bund -Gebiete mit Abstimmungsbedarf zwischen 
den BNoPl -Bund und den Landesplänen  ................................ .................  61 
7 Evaluierungsbericht  ................................ ................................ ..............  65 
Literaturverzeichnis  ................................ ................................ ...............  67 
Abbildungsverzeichnis  ................................ ................................ ..........  75 
Tabellenverze ichnis  ................................ ................................ ...............  75 
Abkürzungsverzeichnis  ................................ ................................ .........  77
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1 1 Einleitung  
Grundsätzlich zielt das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern darauf ab, den 
Schutz der Menschen, der Umwelt und der Sachgüter vor den erheblichen nachteiligen 
Auswirkungen durch ionisierende Strahlung sicherzustellen. Ein Aspekt dabei ist eine 
angemessene vorgeplante Reaktion auf mögliche Notfälle. In Deutschland werden diese 
vorgeplante n Reaktionen und damit einhergehende Festlegungen für ein schnelles und 
abgestimmtes Vorgehen in Notfallplänen festgehalten (§§  98 – 101 StrlSchG).  
Einer dieser Notfallpläne ist der besondere Notfallplan des Bundes für kontaminierte Ge -
biete nach §  99 Abs. 2 Nr. 8 StrlSchG  (BNoPl -Bund -Gebiete ). Dieser Plan wird insbe -
sondere in der Nachfreisetzungsphase eines Notfalls von hoher Relevanz  sein und soll 
neben der Einhaltung der Notfallschutzgrundsätze aus §  92 StrlSchG dazu beitragen , 
„die sozialen und wirt schaftlichen Aktivitäten in einem betroffenen Gebiet zu erleichtern“ 
/IAEA  18/, um damit der Bevölkerung in den von einem Notfall betroffenen und kontami -
nierten Gebieten ein gefahrfreies und möglichst normales  Leben (wieder) zu ermögli -
chen. Im Einzelnen wird beleuchtet, welche Strategien bei den schweren Nuklearunfäl -
len in Tschernobyl und Fukushima zum Einsatz kamen.  Zudem wird auf Aspekte ein ge-
gangen, die grundsätzlich beim Wiederaufbau nach einer Katastrophe zum Tragen  kom-
men.  
Infolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl am 26. April 1986 wurde eine große Menge 
an Radionukliden in die Atmosphäre freigesetzt , was zu einer Kontamination der Umge -
bung in vielen europäischen Ländern geführt hat. Nach dem Tschernobyl -Unfall wurden 
von den Behörd en der Sowjetunion eine Reihe von Gegenmaßnahmen zur Reduzierung 
der Auswirkungen der Kontamination eingeleitet, die viele personelle, wirtschaftliche und 
wissenschaftliche Ressourcen in Anspruch nahmen . Die Maßnahmen der Behörden 
wurden nicht immer offen und transparent kommuniziert , und es wurden der Öffentlich -
keit Informationen vorenthalten, was teilweise einige der Schwierigkeiten bei der späte -
ren Kommunikation und das Mis strauen der Bevölkerung erklärt . Auch in anderen be -
troffenen Ländern führte ähnliches Verhalten zum Misstrauen der Bevölkerung gegen -
über den Behörden , was in vielen Ländern Untersuchungen zum offenen und transpa -
renten Umgang mit solchen schweren Unfällen und zur Einbindung der betroffenen Be -
völkerung im Entscheidungsprozess führte  /IAEA  06/.
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2 Auch während des Reaktorunfalls im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im März 2011 
kam es zu r Freisetzung großer Mengen von Radionukliden und zu großflächigen Konta -
mination. Von den freigesetzten radioaktiven Substanzen stellt vor allem Radiocäsium 
(134Cs und 137Cs), das in große r Menge (12 bis 62  PBq) in die Umgebun g freigesetzt  
wurde , die größte Gefahr für die lokale Bevölkerung dar  /EVR  19/. Die höchste Konta -
mination konnte in dem  Gebiet nordwestlich des Kernkraftwerk s in Fukushima  verzeich -
net werden . Das betroffene Gebiet umfasst zwar hauptsächlich Wälder und landwirt -
schaftlich genutzte Fläche n, aber auch wichtige Städte. Zur Reduzierung und Be seiti-
gung der Auswirkungen der Kontamination wurden in Japan fortschrittliche und umfang -
reiche Sanierungsarbeiten durchgeführt /EPA  16/.
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3 2 Entwicklung einer Schutzstrategie  
2.1 Berücksichtigung r adiologischer Auswirkungen  
Nach Eintritt eines nuklearen oder radiologischen Notfalls liegt die erste Priorität darin, 
die Situation unter Kontrolle zu bekommen und  angemessene Maßnahmen zum Schutz 
der Bevölkerung zu treffen. Die entsprechende Schutzstrategie sollte einen Referenz -
wert fü r die verbleibende  Dosis  enthalten  – typischerweise als effektive Dosis im Bereich 
20 bis 100 mSv akut oder pro Jahr, die Beiträge  aus allen Expositionspfaden  berück -
sichtigt  – allgemeine Kriterien für die Ergreifung von Schutz - und anderen Maßnahmen 
sowie vordefinierte nationale Einsatzkriterien für die Initiierung verschiedener Schutz -
maßnahmen  /IAEA  18/. 
Die zu ergreifenden Notfallschutzmaßnahmen hängen von der Phase  des Notfalls ab. 
Die gebräuchlichsten Schutzmaßnahmen, die unverzüglich (innerhalb von Stunden oder 
eines Tages) getroffen werden müssen , beinhalten  
• Evakuierung , 
• Aufenthalt in Gebäuden , 
• Verabreichung von Jodtabletten,  
• Einschränkungen für lokale Produkte,  Milch von Weidetieren , Regenwasser und an -
dere offene Trinkwasserquellen,  
• Einschränkungen bei der Verwendung von Gütern, die zu einer signifikanten Expo -
sition führen können,  ggf. Dekontamination von Personen und  
• Maßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Ing estion . 
Weitere Schutzmaßnahmen, die innerhalb von Tagen oder Wochen nach einem nukle -
aren oder radiologischen Notfall effektiv angewendet werden können, umfassen  
• Umsiedlung,  
• langfristige Einschränkung des Verzehrs von Lebensmitteln, Milch und Trinkwasser  
• Einschränkung der Verwendung von Gütern, die zu einer signifikanten Exposition 
führen können,
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4 • Maßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Ingestion und Kontrolle der Kontami -
nationsausbreitung (inklusive Zugangskontrollen für Evakuierungs - oder Umsied -
lungsbere iche) und Dekontamination von Gebieten oder Gütern , um die Einzeldosen 
weiter zu reduzieren . 
Eine Zusammenstellung allgemeine r Kriterien zur Ergreifung, Anpassung oder Aufhe -
bung von Schutz - oder anderen Maßnahmen findet sich z.  B. in Anhang I, Tabelle I 3 
des General Safety Guide GSG -11 /IAEA  18/. 
Nach Bekanntwerden eines Notfalls ist eine unmittelbare Umsetzung der Schutzstrate -
gie entscheidend, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten , selbst wenn nur 
sehr wenige Informationen verfügbar sind . Mit Fortschreiten der Notfa llsituation werden 
immer  mehr Informationen zu den Umständen des Notfalls verfügbar, auf Basis derer  
die Schutzstrategie neu bewertet und angepasst werden sollte . Mit effektiver Umsetzung 
der Schutzstrategie wird sich auch der Fokus der Notfallmaßnahmen au f eine zügige 
Wiederaufnahme von sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeiten  verlagern, wobei der ra -
diologische Aspekt nur einer von vielen zu betrachtenden Faktoren im Entscheidungs -
prozess  (Rechtfertigung und Optimierung) sein wird und nichtradiologische As pekte zu -
nehmend an Bedeutung gewinnen . In Situationen, in denen  die effektive Dosis bei etwa 
100 mSv/a und höher liegt, sind Schutzmaßnahmen fast immer gerechtfertigt und Strah -
lenschutzbetrachtungen überwiegen grundsätzlich die nichtradiologischen Auswirku n-
gen. Eine Zusammenstellung von Aspekten, die bei der Rechtfertigung und Optimierung 
der Schutzstrategie zu berücksichtigen sind, findet sich z.  B. im Anhang  II, Tabelle  II-1 
des General Safety Guide GSG -11 /IAEA  18/. 
Zur Rechtfertigung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen und der Schutzstrategie sollte 
die Verringerung der Strahlenschäden gegen Auswirkungen in anderen Bereichen ab -
gewogen werden. Zu diesen Auswirkungen zählen z.  B.  
• mögliche Reduzieru ng der Lebenserwartung verursacht durch den Stress infolge ei -
ner Umsiedlung,  
• Kosten verbunden mit dem Verlust essentieller Infrastruktur,  
• Verlust der Produktivität von Industrie anlagen, 
• Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen an Betroffene,
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