4853003-2021-0052-ab-3621s62280-grs-a-4127-20240515-pdf-geschwarzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)“
I Kurzfassung Als Teil der Notfallvorsorge wird mit dem besonderen Notfallplan des Bundes für konta - minierte Gebiete auf Basis von § 99 Abs . 2 Nr. 8 Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) ein Dokument erstellt, das die Sanierung und Verhaltensempfehlungen in den kontaminier - ten Gebieten in den Fokus setzt. Der besondere Notfallplan des Bundes für kontami - nierte Gebiete konkretisiert dabei die Schutzstrategien des allgemeinen Notfallplans des Bundes hinsichtlich der Dekontamination und bildet die Verfahren und Vorkehrungen ab, die für einen Übergang in eine nach einem Notfall bestehende Expositionssituation not- wendig sind . In diesem Bericht wird auf Aspekte bei der Entwicklung solcher Strategien eingegangen . Dafür werden u. a. Vorgehensweise n und Erfahrungen aus Unfällen, bei denen konta- minierte Gebiete entstanden sind , dargestellt . Diese Vorgehensweisen und Erfahrungen werden auch genutzt, um eine Schnittstellenanalyse durchzuführen, die aufzeigt, welche Aspekte der Schutzstrategie mit anderen verantwortlichen Stellen abgestimmt werden müssen .
III Abstract As part of emergency preparedness, the Federal Special Emergency Plan for contami - nated areas based on § 99(2)8 StrlSchG is a document that focuses on decontamination and behavioral recommendations in contaminated areas. The Federal Special Emer - gency Plan for contaminated areas specifies the protection strategies of the Federal General Emergency Plan regarding decontamination and describes the procedures and precautions that are necessary for a return to an existing exposure situation after an emergency. This report addresses aspects of the development of such strategies. For this purpose, among other things, procedures, and experiences from accidents in which contaminated areas occurred are presented. These procedures and experiences are also used to carry out an interface analysis that shows which aspects of the protection strategy need to be coordinated with other responsible agencies.
V Inhaltsverzeichnis Kurzfassung ................................ ................................ .............................. I Abstract ................................ ................................ ................................ ... III 1 Einleitung ................................ ................................ ................................ . 1 2 Entwicklung einer Schutzstrategie ................................ ......................... 3 2.1 Berücksichtigung radiologischer Auswirkungen ................................ ......... 3 2.2 Berücksichtigung anderer Aspekte ................................ ............................ 6 2.3 Entscheidungsfindung innerhalb der Schutzstrategie ............................... 10 2.4 Internationale Erfahrungen ................................ ................................ ...... 12 2.5 Konzepte in anderen Staaten ................................ ................................ ... 15 3 Unfälle mit kontaminierten Gebieten: Reaktorunfall in Tschernobyl ................................ ................................ ........................... 17 3.1 Getroffene Schutzmaßnahmen ................................ ................................ 17 3.1.1 Dekontamination von Siedlungsgebieten ................................ ................. 19 3.1.2 Dekontamination von landwirtschaftlichen Gebieten ................................ 20 3.1.3 Schutzmaßnahmen in bewaldeten Gebieten ................................ ............ 21 3.1.4 Schutz von Gewässern ................................ ................................ ............ 21 3.2 Priorisierung bei Anwendung von Schutzmaßnahmen ............................. 22 3.3 Mittel - und langfristige Strategie und Maßnahmen ................................ ... 24 3.4 Zusammenfassung ................................ ................................ .................. 25 4 Unfälle mit kontaminierten Gebieten: Reaktorunfall in Fukushima ... 31 4.1 Organisation ................................ ................................ ............................ 31 4.2 Gebie tseinteilung zur Dekontamination in Japan ................................ ..... 36 4.3 Getroffene Schutzmaßnahmen ................................ ................................ 38 4.3.1 Dekontamination von bewohnten Gebieten ................................ .............. 40 4.3.2 Dekontamination von landwirtschaftlich genutzten Gebieten ................... 41 4.3.3 Schutzmaßnahmen in bewaldeten Gebieten ................................ ............ 42
VI 4.3.4 Schutz von Gewässern ................................ ................................ ............ 42 4.4 Priorisierung bei Anwendung von Schutzmaßnahmen ............................. 43 4.5 Mittel - und langfristige Strategie und Maßnahmen ................................ ... 44 4.6 Zusammenfassung ................................ ................................ .................. 44 5 Unfälle mit regionalen oder lokalen Auswirkungen ............................ 47 6 Schnittstellenanalysen ................................ ................................ .......... 49 6.1 Schnittstellen auf Grundlage des AP 1 ................................ ..................... 49 6.2 Schnittstellen auf Grundlage des Entwurfs des BNoPl -Bund -Gebiete ...... 51 6.3 Themen des BNoPl -Bund -Gebiete mit Abstimmungsbedarf zwischen den BNoPl -Bund und den Landesplänen ................................ ................. 61 7 Evaluierungsbericht ................................ ................................ .............. 65 Literaturverzeichnis ................................ ................................ ............... 67 Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ .......... 75 Tabellenverze ichnis ................................ ................................ ............... 75 Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ......... 77
1 1 Einleitung Grundsätzlich zielt das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern darauf ab, den Schutz der Menschen, der Umwelt und der Sachgüter vor den erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch ionisierende Strahlung sicherzustellen. Ein Aspekt dabei ist eine angemessene vorgeplante Reaktion auf mögliche Notfälle. In Deutschland werden diese vorgeplante n Reaktionen und damit einhergehende Festlegungen für ein schnelles und abgestimmtes Vorgehen in Notfallplänen festgehalten (§§ 98 – 101 StrlSchG). Einer dieser Notfallpläne ist der besondere Notfallplan des Bundes für kontaminierte Ge - biete nach § 99 Abs. 2 Nr. 8 StrlSchG (BNoPl -Bund -Gebiete ). Dieser Plan wird insbe - sondere in der Nachfreisetzungsphase eines Notfalls von hoher Relevanz sein und soll neben der Einhaltung der Notfallschutzgrundsätze aus § 92 StrlSchG dazu beitragen , „die sozialen und wirt schaftlichen Aktivitäten in einem betroffenen Gebiet zu erleichtern“ /IAEA 18/, um damit der Bevölkerung in den von einem Notfall betroffenen und kontami - nierten Gebieten ein gefahrfreies und möglichst normales Leben (wieder) zu ermögli - chen. Im Einzelnen wird beleuchtet, welche Strategien bei den schweren Nuklearunfäl - len in Tschernobyl und Fukushima zum Einsatz kamen. Zudem wird auf Aspekte ein ge- gangen, die grundsätzlich beim Wiederaufbau nach einer Katastrophe zum Tragen kom- men. Infolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl am 26. April 1986 wurde eine große Menge an Radionukliden in die Atmosphäre freigesetzt , was zu einer Kontamination der Umge - bung in vielen europäischen Ländern geführt hat. Nach dem Tschernobyl -Unfall wurden von den Behörd en der Sowjetunion eine Reihe von Gegenmaßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen der Kontamination eingeleitet, die viele personelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Ressourcen in Anspruch nahmen . Die Maßnahmen der Behörden wurden nicht immer offen und transparent kommuniziert , und es wurden der Öffentlich - keit Informationen vorenthalten, was teilweise einige der Schwierigkeiten bei der späte - ren Kommunikation und das Mis strauen der Bevölkerung erklärt . Auch in anderen be - troffenen Ländern führte ähnliches Verhalten zum Misstrauen der Bevölkerung gegen - über den Behörden , was in vielen Ländern Untersuchungen zum offenen und transpa - renten Umgang mit solchen schweren Unfällen und zur Einbindung der betroffenen Be - völkerung im Entscheidungsprozess führte /IAEA 06/.
2 Auch während des Reaktorunfalls im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im März 2011 kam es zu r Freisetzung großer Mengen von Radionukliden und zu großflächigen Konta - mination. Von den freigesetzten radioaktiven Substanzen stellt vor allem Radiocäsium (134Cs und 137Cs), das in große r Menge (12 bis 62 PBq) in die Umgebun g freigesetzt wurde , die größte Gefahr für die lokale Bevölkerung dar /EVR 19/. Die höchste Konta - mination konnte in dem Gebiet nordwestlich des Kernkraftwerk s in Fukushima verzeich - net werden . Das betroffene Gebiet umfasst zwar hauptsächlich Wälder und landwirt - schaftlich genutzte Fläche n, aber auch wichtige Städte. Zur Reduzierung und Be seiti- gung der Auswirkungen der Kontamination wurden in Japan fortschrittliche und umfang - reiche Sanierungsarbeiten durchgeführt /EPA 16/.
3 2 Entwicklung einer Schutzstrategie 2.1 Berücksichtigung r adiologischer Auswirkungen Nach Eintritt eines nuklearen oder radiologischen Notfalls liegt die erste Priorität darin, die Situation unter Kontrolle zu bekommen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Die entsprechende Schutzstrategie sollte einen Referenz - wert fü r die verbleibende Dosis enthalten – typischerweise als effektive Dosis im Bereich 20 bis 100 mSv akut oder pro Jahr, die Beiträge aus allen Expositionspfaden berück - sichtigt – allgemeine Kriterien für die Ergreifung von Schutz - und anderen Maßnahmen sowie vordefinierte nationale Einsatzkriterien für die Initiierung verschiedener Schutz - maßnahmen /IAEA 18/. Die zu ergreifenden Notfallschutzmaßnahmen hängen von der Phase des Notfalls ab. Die gebräuchlichsten Schutzmaßnahmen, die unverzüglich (innerhalb von Stunden oder eines Tages) getroffen werden müssen , beinhalten • Evakuierung , • Aufenthalt in Gebäuden , • Verabreichung von Jodtabletten, • Einschränkungen für lokale Produkte, Milch von Weidetieren , Regenwasser und an - dere offene Trinkwasserquellen, • Einschränkungen bei der Verwendung von Gütern, die zu einer signifikanten Expo - sition führen können, ggf. Dekontamination von Personen und • Maßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Ing estion . Weitere Schutzmaßnahmen, die innerhalb von Tagen oder Wochen nach einem nukle - aren oder radiologischen Notfall effektiv angewendet werden können, umfassen • Umsiedlung, • langfristige Einschränkung des Verzehrs von Lebensmitteln, Milch und Trinkwasser • Einschränkung der Verwendung von Gütern, die zu einer signifikanten Exposition führen können,
4 • Maßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Ingestion und Kontrolle der Kontami - nationsausbreitung (inklusive Zugangskontrollen für Evakuierungs - oder Umsied - lungsbere iche) und Dekontamination von Gebieten oder Gütern , um die Einzeldosen weiter zu reduzieren . Eine Zusammenstellung allgemeine r Kriterien zur Ergreifung, Anpassung oder Aufhe - bung von Schutz - oder anderen Maßnahmen findet sich z. B. in Anhang I, Tabelle I 3 des General Safety Guide GSG -11 /IAEA 18/. Nach Bekanntwerden eines Notfalls ist eine unmittelbare Umsetzung der Schutzstrate - gie entscheidend, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten , selbst wenn nur sehr wenige Informationen verfügbar sind . Mit Fortschreiten der Notfa llsituation werden immer mehr Informationen zu den Umständen des Notfalls verfügbar, auf Basis derer die Schutzstrategie neu bewertet und angepasst werden sollte . Mit effektiver Umsetzung der Schutzstrategie wird sich auch der Fokus der Notfallmaßnahmen au f eine zügige Wiederaufnahme von sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeiten verlagern, wobei der ra - diologische Aspekt nur einer von vielen zu betrachtenden Faktoren im Entscheidungs - prozess (Rechtfertigung und Optimierung) sein wird und nichtradiologische As pekte zu - nehmend an Bedeutung gewinnen . In Situationen, in denen die effektive Dosis bei etwa 100 mSv/a und höher liegt, sind Schutzmaßnahmen fast immer gerechtfertigt und Strah - lenschutzbetrachtungen überwiegen grundsätzlich die nichtradiologischen Auswirku n- gen. Eine Zusammenstellung von Aspekten, die bei der Rechtfertigung und Optimierung der Schutzstrategie zu berücksichtigen sind, findet sich z. B. im Anhang II, Tabelle II-1 des General Safety Guide GSG -11 /IAEA 18/. Zur Rechtfertigung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen und der Schutzstrategie sollte die Verringerung der Strahlenschäden gegen Auswirkungen in anderen Bereichen ab - gewogen werden. Zu diesen Auswirkungen zählen z. B. • mögliche Reduzieru ng der Lebenserwartung verursacht durch den Stress infolge ei - ner Umsiedlung, • Kosten verbunden mit dem Verlust essentieller Infrastruktur, • Verlust der Produktivität von Industrie anlagen, • Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen an Betroffene,