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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)

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26.06.2017 – 31.10.2020                              5                                                      FKZ 4717E03241  
3 Erfolgskontrollbericht 
3.1 Beitrag des Ergebnisses zu den förderpolitischen Zielen 
Im Rahmen des Vorhabens 4717E03210 erfolgte die Unterstützung des BMU bei der Erarbeitung 
von Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung und Anforderungen für die Durchführung der 
vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für die Endlagerung hochra -
dioaktiver Abfälle, um damit dem BMU die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem StandAG zu 
ermöglichen. 
3.2 Wissenschaftlich-technische Ergebnisse 
Die Ergebnisse des Vorhabens 4717E03210 wurden dem BMU im Laufe des Vorhabens zur Ver -
fügung gestellt. Die wissenschaftlich-technischen Ergebnisse des Vorhabens sind in einzelnen Ar -
beitsdokumenten und Diskussionsgrundlagen ausgeführt. 
3.3 Erfindungen/Schutzrechtsanmeldungen 
Im Rahmen des Vorhabens haben keine Erfindungen/Schutzrechtsanmeldungen stattgefunden. 
3.4 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten 
Mit dem Vorhaben wurden keine wirtschaftlichen Erfolgsaussichten bezweckt. 
3.5 Wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten  
Die Ergebnisse des Vorhabens 4717E03210 dienen der Unterstützung des BMU bei der Umset -
zung der Maßgabe durch Rechtsverordnung Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung fest -
zulegen und zu bestimmen, welche Anforderungen für die Durchführung der vorläufigen Sicher -
heitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle 
gelten. 
3.6 Wissenschaftliche Anschlussfähigkeit 
Es ist vorgesehen, das BMU auch in zukünftigen Vorhaben im Zusammenhang mit der Verfolgung, 
Entwicklung und Anwendung von Sicherheitsanforderungen oder weiteren Fragestellungen zur 
Entsorgung radioaktiver Abfälle zu unterstützen bzw. im Auftrag den Stand von Wissenschaft und 
Technik auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle zu verfolgen und aufzubereiten. 
3.7 Arbeiten, die zu keiner Lösung geführt haben 
Die im Vorhaben 4717E03210 vorgesehenen Arbeiten wurden wahrgenommen. 
3.8 Präsentationsmöglichkeiten 
Neben den in Sitzungen der Expertengruppe „Sicherheitsanforderungen und -untersuchungen“ er -
örterten fachlichen Aspekten wurde im Rahmen von Projektgesprächen bzw. Informationsgesprä -
chen mit dem Fachbetreuer beim BMU über die erzielten Ergebnisse berichtet. Weiterhin wurden 
Arbeiten. Weiterhin wurden die entwickelten Indikatoren zur Bewertung des Einschlusses und der 
Isolation von Radionukliden innerhalb der wesentlichen Barrieren eines Endlagers für hochradio -
aktive Abfälle und deren exemplarische Anwendung im Rahmen eines Fachworkshops der BGE 
zur Standortauswahl präsentiert. 
3.9 Einhaltung der Kosten- und Zeitplanung 
Der Vertrag zum Vorhaben 4717E03210 wurde auf der Grundlage des GRS-Angebots AG 3902 
Rev. 1 vom 30.05.2017 bestehend aus 
• Anlage A: Beschreibung der Aufgabe, Arbeitsprogramm AG 3902 Rev. 1 vom 30.05.2017 
in der Fassung BfS 21.06.2017 
• Anlage B: Vorkalkulation AG 3902 Rev. 1 vom 30.05.2017 in der Fassung BfS 21.06.2017
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FKZ
 
4717E03241
 
abgeschlossen. Mit Vertragsabschluss vom 23./26.06.2017 wurde die Durchführung des Vorha
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bens, dessen Aufgaben nach Art und Umfang in der Anlage A näher bezeichnet sind, mit einer 
Laufzeit vom 26.06.2017 bis 30.04.2020 gegen Zahlung eines Selbstkostenerstattungspreises in 
Höhe von insgesamt 742.988,40 EUR (einschließlich  Umsatzsteuer) vereinbart. 
Mit dem Änderungsdienst Rev. 1 vom 24.07.2017 beantragte die GRS, SV-Mittel im AP 2 in Höhe 
von  EUR (netto) in  SB-h zu wandeln. Der Änderungsdienst wurde vom BfS mit 
Schreiben vom 13.11.2017 genehmigt. Die Preisobergrenze in Höhe von 742.988,40 EUR (brutto) 
blieb hiervon unberührt. 
Mit dem Änderungsdienst Rev. 2 vom 29.11.2017 beantragte die GRS,  SV-h aus dem AP 3 ins 
AP 1 zu verschieben. Der Änderungsdienst wurde vom BfS mit Schreiben vom 01.12.2017 geneh
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migt. Die Preisobergrenze in Höhe von 742.988,40 EUR (brutto) blieb hiervon unberührt. 
Mit Schreiben der GRS vom 14.02.2018 wurde im Rahmen der Stundensatzanpassung für das 
Jahr 2018 eine Herabsenkung der Preisobergrenze beantragt. Mit Schreiben des BfS vom 
19.02.2018 wurde die Herabsenkung der Preisobergrenze auf 740.923,75 EUR (brutto) bestätigt. 
Mit dem Änderungsdienst Rev. 3 vom 06.03.2018 beantragte die GRS, im AP 1 Personalmittel in 
Höhe von  EUR (netto) in  SB-h zu wandeln und freizugeben. Der Änderungsdienst 
wurde vom BfE mit Schreiben vom 16.03.2018 genehmigt. Die Preisobergrenze in Höhe von 
740.923,75 EUR (brutto) blieb hiervon unberührt. 
Mit dem Änderungsdienst Rev. 4 vom 10.01.2019 beantragte die GRS eine Abstockung der Per
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sonalmittel im AP 1 um  EUR (netto) in 2019 und  EUR (netto) in 2020,  im AP 
2 um  EUR (netto) in 2019 und  EUR (netto) in 2020, im AP 3 um  
EUR (netto) in 2019 und  EUR (netto) in 2020 und im AP 4 um  EUR (netto) in 
2019 und  EUR (netto) in 2020. Außerdem beantragte die GRS eine Abstockung der 
Fremdleistungsmittel in 2019 um  EUR (netto). Der Änderungsdienst wurde mit Schrei
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ben des BfE vom 19.03.2019 genehmigt. Der vereinbarte Selbstkostenerstattungspreis verringerte 
sich dadurch auf 567.671,65 EUR (brutto). 
Mit dem Änderungsdienst Rev. 5 vom 23.01.2020 beantragte die GRS eine kostenneutrale Ver
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tragsverlängerung um sechs Monate bis zum 31.10.2020. Der Änderungsdienst wurde mit Schrei
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ben des BASE vom 12.02.2020 genehmigt. 
Mit dem Änderungsdienst Rev. 6 vom 01.10.2020 beantragte die GRS eine Abstockung der 
Fremdleistungsmittel um 30.000,00 EUR (netto). Der Änderungsdienst wurde mit Schreiben des 
BASE vom 06.10.2020 genehmigt. Der vereinbarte Selbstkostenerstattungspreis verringerte sich 
dadurch auf 531.971,65 EUR (brutto). 
Im Übrigen wurde die Kosten- und Zeitplanung im Wesentlichen eingehalten.
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