reisebericht-tuv-sud-seminar-20201207-09-geschwarzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)

/ 12
PDF herunterladen
ENTWURF  
1 
 Einleitung  
Die TÜV SÜD Akademie GmbH bietet Tagungen, Konferenzen und Kongresse zu ver-
schiedenen Themenschwerpunkten an, von der Betriebs - und Anlagensicherheit  bis 
hin zur Medizintechnik, die sich an den aktuellen technologischen Brennpunkten orien-
tieren.  
Im Themenschwerpunkt Strahlenschutz bietet die TÜV SÜD Akademie neben der jähr-
lichen Sommerveranstaltung „Neue Entwicklungen im Strahlenschutz  und ihre Anwen-
dung in der Praxis“ , die dieses Jahr auf Grund der Corona -Pandemie ausgefallen ist,  
auch die jährlich stattfindende Winterveranstaltung „Strahlenschutz in der Medizin, 
Forschung und Industrie“ an, die in diesem Jahr vom 07. bis 09. Dezember als reine 
Online -Tagung stattfand. Die Tagungsreihe Strahlenschutz in Medizin, Forschung und 
Industrie informiert über den Stand der Praxis des Strahlenschutzes bei der Anwen-
dung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung. Thematisch wird über den neu-
esten Stand der Umsetzung neuer oder geänderter Gesetze, Verordnungen und Richt-
linien berichtet  und dient neben der Aktualisierung der Fachkunde vor allem auch dem 
fachlichen Austausch mit Experten auf diesem Gebiet.  
Die Tagung richtet sich an:  
• Strahlens chutzverantwortliche/ -bevollmächtigte/ -beauftragte  
• Aufsichts - und Genehmigungsbehörden im Strahlenschutz  
• Beauftragte für Arbeitssicherheit, Arbeits - und Umweltschutz  
• Sachverständige im Strahlenschutz  
• Fach-  und Führungskräfte aus der chemischen, pharmazeuti schen  
• und papiererzeugenden Industrie, Forschungseinrichtungen,  
• Isotopenlaboratorien und medizinischen Einrichtungen (Strahlentherapie und 
Nuklearmedizin)  
An der Online- Tagung haben 128 Personen teilgenommen.
3

ENTWURF  
2 
 Behandelte Themen 
Auf der Tagung wurden sowohl aktuelle Themen zum Regelwerk thematisiert als auch 
der Stand der Technik und der praktische Strahlenschutz in Forschung und Medizin 
behandelt.  
Die Tagung war auf folgende sieben Themenblöcke verteilt:  
Tag 1 (7.12.2020) : 
• Themenblock 1: Radon  
• Themenblock 2: Aktuelles zum Regelwerk  
• Keynote: Leben mit dem Risiko – Strahlung, Corona und sonst noch was  
Tag 2 (8.12.2020) : 
• Themenblock 3: Strahlenschutz in der Forschung  
• Themenblock 4: Stand der Technik und Konsequenzen für die Anwendung  
• Themenblock 5: Anwendung radioaktiver Stoffe in der Medizin  
• Austausch und Diskussionsrunde im Anschluss (ohne Agenda)  
Tag 3 (9.12.2020) : 
• Themenblock 6: Praktischer Strahlenschutz in Mediz in und Industrie  
• Themenblock 7 (sonstige Themen)  
Die 90-minütigen Themenblöcke bestanden insgesamt aus 18 Vorträgen. Jeder Vor-
trag dauerte ca. 30 Minuten, an denen sich eine kurze 5 - bis 10- minütige Fragen-  und 
Diskussionsrunde anschloss, die über die Chat -Funktion in der Online- Version erfolgte. 
Der erste Tagungstag endete mit einer Keynote zum Thema Risiko in Bezug auf 
Corona und ionisierender Strahlung. Der zweite Tagungstag endete mit einer offenen 
Diskussionsrunde in einem gesonderten Chatraum  zu den Themen Radon und Leben 
mit dem Risiko.
4

ENTWURF  
3 
 Schwerpunkte und Erkenntnisse aus Sicht des Vorhabens  
Im Folgenden werden besonders die für das Vorhaben relevanten und interessanten 
Vorträge aus den jeweiligen 
Themenblöcken
 und neue Erkenntnisse hierfür vorgestellt .  
● 
Themenblock 1: Radon 
 
Eröffnet wurde die Tagung von einem Mitglied des Programmkomitees,  
 
 Er begrüßte die Teilnehmer zunächst
 herzlich  und schloss dann mit 
seinem Vortrag zum Thema „ Maßnahmen im Radonschutz “ an. Die Motivation für die 
Notwendigkeit von Maßnahmen im Radonschutz ist, dass Radon neben dem Rauchen 
die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs darstellt.  führte die Teil-
nehme 
r in seinem Vortrag durch die Geschichte des Radonschutzes und verwies auf 
die SSK 
-
Empfehlung aus dem Jahr 2005 sowie auf die ICRP 103, in denen bei beste-
henden Expositionssituationen auf die Einführung von Referenzwerten zur Optimierung 
hingewiesen wird. Die Referenzwerte und ein Radon 
-
Maßnahmenplan wurden in der 
europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom aufgenommen , die sich letztlich auch im 
neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Teil 4 Kapitel 2 wiederfinden. Der Bundes -
Radonmaßnahmenplan sieht sowohl Öffentlichkeitsarbeit als auch Forschung zu die-
sem Thema vor. Zudem sollen Radon 
-
Vorsorgegebiete ausgewiesen werden, die mit 
Messpflichten, Bauvorschriften etc. in den betroffenen Gebieten einhergehen könnten.  
Bezugnehmend zu diesem Thema folgte ein Vortrag von 
 Die Hauptauf-
gabe des HeRaZ besteht in der 
Ö
ffentlichkeits arbeit und 
-
information 
 
mit dem Schwer-
punkt der Risikokommunikation. Außerdem unterstützt das HeRaZ Forschungsarbei-
ten, indem es Projekte koordiniert und Messkampagnen etabliert. Zudem stellt das 
HeRa Z ein Netzwerk zwischen der Forschung, den Interessengruppen und der Indust-
rie dar. Auch können dort sog. Radonfachpersonen ausgebildet werden.  
 
stellte im Anschluss an  die „Hessische Radonstrategie“ vor. Aus Messung 
von Radon mittels unregelmäßig über das Land verteilten Messstellen kann ein regel-
mäßiges Radonpotentialnetz aufgespannt und anschließend überprüft werden, ob 
Hessen die Kriterien für ein Vorsorgegebiet erfüllt. Das Ergebnis: Hessen hat keine 
auszuweisenden Radon 
-
Vorsorgegebiete.
5

ENTWURF  
4 
● Themenblock 2: Aktuelles zum Regelwerk  
Den zweiten Themenblock eröffnete 
 
mit einem Vortrag zum Thema Inkorporationsüberwachung. Nach §  169 StrlSchG ist 
das Forschungszentrum Jülich eine für die Inkorporationsüberwachung behördlich be-
stimmte Messstelle und somit verantwortlich für d 
irekte Messung de
r Körperaktivität 
durch gammaspektrometrische Ganzkörper - und Teilkörper messungen  (In-Vivo) als 
auch für i ndirekte Messung der Körperaktivität durch Messungen der Ausscheidungen 
 
(In-Vitro). Ein Augenmerk des Vortrages lag vor allem auf der am 1. März 2007 in Kraft 
getretene Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RiPhyko)  Teil 2  "Ermittlung der 
Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 
und 42 StrlSchV)" , die bis März 2021 novelliert werden soll. Frau Fronin 
g
 äußerte 
 
den 
Wunsch einer 
zukünftigen 
europäischen Harmonisierung der Rechtsgrundlage.  
Der folgende Vortrag wurde von  
 und themati-
sierte die  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 der Strah-
lenschutzverordnung (AVV Strahlenpass).  erklärte, dass ca. 430 
 
000 Perso-
nen in Deutschland beruflich strahlenexponiert sind und dadurch strahlenschutztech-
nisch überwacht werden  müssen. 50 000 von ihnen sind im Besitz eines Strahlenpas-
ses, davon fallen ca. 75  % auf den Bereich der Medizin. Es wurde ein neues Konzept 
der Strahlenschutzüberwachung vorgestellt, bei dem eine Strahlenschutzregister -Nr. 
(SSR -Nr.) mittels der Sozialvers icherungsnummer der Beschäftigten durch den Strah-
lenschutzverantwortlichen beantragt wird. 
Die SSR 
-
Nr. ersetzt im neuen Strahlenpass 
die alte Registriernummer. Ziel dieses Workflows ist die Vermeidung doppelt ausge-
stellter Strahlenpässe, vor allem nach Wec hsel eines Beschäftigungsverhältnisses. In 
der Regel muss eine SSR -Nr. dann beantragt werden, wenn eine effektive Dosis von 
mindestens 1  mSv pro Jahr in einem fremden Strahlenschutzbereich erwartet wird.  Der 
neue Strahlenpass basiert auf dem HERCA -Modell d es europäischen Strahlenpasses  
und ist somit auch innerhalb der EU gültig.  
 
 thematisierte das „neue ver-
pflichtende Aufsichts programm“  bei geplanten Expositionssituationen, das sich aus der 
EURATOM Grundnorm 2013/59 ergibt . Eine Umsetzung  ins deutsche Recht findet sich 
im § 180 StrlSchG, Details 
finden sich 
 
in § 149 StrlSchV wieder, in der es heißt, dass 
die zuständige Behörde i n ihrem Programm Modalitäten, insbesondere Vor -Ort-
6

ENTWURF  
5 
Prüfungen 
,
 festlegt. Kriterien für die Einstufung werden in Anlage 16 StrlSchV definiert. 
Ziel der Länder ist eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise. Aktuell gibt es einen 
Entwurf (Stand 17.09.2019) für eine AVV, jedoch auch mehr als 200 Änderungswün-
sche aus den Ländern. Nach § 180 StrlSchG ist eine regelmäßige Überarbeitung des 
Inspektionsprogrammes erforderlich. In SH beispielsweise müssen ca. 400 Betriebe 
jährlich aufgesucht werden. Um dies zu bewäl tigen, werden u.  a. Checklisten, Ausbil-
dung des Personals und das Festlegen 
von 
Mängelkategorien erforderlich sein, sowie 
die Festlegung von Kriterien für eine einheitliche Bewertung, Musterbausteine für Revi-
sionsschreiben und anschließende Datenauswertung 
. 
 
Der erste Tagungstag wurde mit einer Keynote mit dem Titel „Leben mit dem Risiko 
–
 
Strahlung, Corona und sonst noch was“ von 
  erklärt
e in seinem Vortrag den Begriff des 
Ri
sikos und 
stellte
 das Risiko einer strahleninduzierten Erkrankung dem Risiko einer 
Coronavirus -Erkrankung gegenüber.  
● Themenblock 3: Strahlenschutz in der Forschung 
 
Vorträge in diesem Themenblock wurden 
gehalten 
von 
 
 
 
Sie schilderten jeweils die Umsetzung des baulichen und techni-
schen Strahlenschutzes in der Strahlentherapie, am Large Hadron Collider (LHC) und 
bei kurzzeitdynamischen Röntgenaufnahmen bei Fahrzeugcrashs.  
● Themenblock 4: Stand der Technik und Konsequenzen für die Anwendung 
 
Diese n Themenblock eröffnete  
 mit einem Vortrag bezüglich der DIN ISO 11929
-1:2020. Die Norm re-
gelt die Bestimmung charakteristischer Grenzen von Kontaminationsmessgeräten und 
beruht auf einer Vielzahl andere r DIN-Normen, die jedoch teilweise redundan 
t, wider-
sprüchlich oder gleichwertig sind.  erläutert e zunächst die zählstatisti-
schen Unsicherheiten einer Messung  aus dem radioaktiven Zerfall, auf die das Modell 
der Auswertung nach der DIN ISO 11929 -1:2020 beruht  und stellt e anschließend d 
ie 
wenigen Neuerungen in der DIN ISO vor .
7

ENTWURF  
6 
Den zweiten Vortrag dieses Blocks hielt 
 zum Thema „Beräumung und Freigabe eines großen Radionuklid-
labors“. Bei diesem Labor handelt es sich um die Radiologie 
gebäude, 
das ehemalige 
Reaktorgebäude und dem Zyklotron des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) 
in Heidelberg, deren Freigabe erwirkt und anschließend für Neubauten abgerissen 
werden sollen. Eine Herausforderung dabei war die hohe Anzahl der Nuklide m it unter-
schiedlichen Eigenschaften 
 
(verschiedene Energien, Halbwertszeiten, Strahlarten). 
Aus diesem Grund wurden unterschiedliche Messstrategien für die Freimessung ver-
folgt. Dazu gehörten sowohl In 
-
situ-Gammaspektrometrie als auch Wischteste und 
Messunge 
n mit Kontaminationsmonitore 
n
. Insgesamt wurden bei diesem Projekt 50 t 
Masse innerhalb von knapp 2 Jahren freigemessen.  
● Themenblock 5: Anwendung radioaktiver Stoffe in der Medizin  
 referierte zunächst über die 
Überwachungsaktion „Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin“. Ziel 
dieser Überwachungsaktion ist die Vor -Ort
-
Prüfung und ggf. die Einleitung von Maß-
nahmen durch den SSV. Es wurde dafür ein Erhebungsbogen erstellt, der die Strah-
lensch 
utzorganisation des Betriebes abfragen sollte. Dies beinhaltet u.
 a. die Führung 
und den Nachweis von Messprotokollen, Unterweisung von Personal und Patienten 
sowie das Vorhandensein und die Nutzung von Schutzausrüstung.  
erläuterte, dass die häufigsten Mängel bezüglich der Abstimmung mit der Feuerwehr, 
Bestandsermittlung und der Inkorporationskontrolle bestehen. Insgesamt lief die Aktion 
erfolgreich, da sich der Fragebogen bewährt hat. 51 Bußgeldverfahren und eine Ord-
nungsverfügung wurden eingeleitet.  
 beendete diesen Themen-
block mit einem Vortrag zu den Möglichkeiten von Alphastrahlern in der Tumortherapie.  
● Themenblock 6: Praktischer Strahlenschutz in der Medizin und Industrie 
 
Den ersten Vortrag des sechsten Themenblocks hielt 
 und schilderte „Erfahrungen mit dem MR
-Linac“. MR -Linacs 
stellen eine Kombination aus MRT 
-
Gerät en für die anatomische Bildgebung und Line-
arbeschleun 
ige
rn zur therapeutischen Behandlung von Tumoren dar. Sie zeigen im 
Gegensatz zu röntgenbasierten Geräten Vorteile im Hinblick auf die Vermeidung zu-
sätzlicher Strahlenbelastung 
 
als auch auf den besseren Weichteilkontrast.
8

ENTWURF  
7 
stellte zwei Gerätetypen im Vergleich und den baulichen Strahlenschutz vor. Außer-
dem schildert er die Dosisverteilung der Sekundärelektronen im Magnetfeld und wel-
che Herausforderungen sich dadurch ergeben.  
Zum Thema „Strahlenschutz an Ultrakurzpulslasern“ referie 
rte  
 Ultrakurzpulslaser (UKP Laser) werden bei-
spielsweise in der Mikrobearbeitung von Materialien wie Glas, Keramik oder Metallen 
verwendet. Vorteile der ca. 50 
-
100 µm breiten Laserstrahlen sind der sehr geringe 
Wärmeertrag im Material und die nahezu splitterfreie Bearbeitung. Wird ein UKP La-
serstrahl auf einen Fokuspunkt gebündelt, entsteht ein Plasmaball, der Röntgenstrah-
lung erzeugt. Damit fällt ein UKP Laser unter die StrlSchV, falls Intensität und ODL ei-
nen gewissen Grenzwert überschreiten. 
 schildert
e, dass teilweise Dosis-
leistungen von 8 
 
Sv/h gemessen werden können. Aus diesem Umstand heraus entwi-
ckelte er in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen ein Überwachungsgerät, 
das sowohl Spektrometer als auch ODL-Messgerät in Einem darstellt. Es enthält eine 
Sofortanzeige des Messwerts (< 10 Sekunden) und einen eingebauten Selbsttest.  Der 
Vortragende betonte, er möchte mit dem Vortrag auch ein Bewusstsein bei den Betrei-
bern für die 
 
Notwendigkeit eines geeigneten Strahlenschutzes bei dem Einsatz von 
UKP Laser schaffen.  
Der letzte Vortrag in diesem Themenblock „Der Medizinphysikexperte in der Röntgen-
diagnostik“ hielt . Der Medizin-
ph
ysikexperte (MPE) ist in der Röntgendiagnostik vor allem zuständig für den First
-
Level -Support, die Optimierung der Dosis und die Qualitätssicherung 
. Dosisauswer-
tungen und 
-
berechnungen finden nicht nur in der Personaldosimetrie statt, sondern 
auch bei der  Überwachung der Patientendosis. Der MPE weist neben seinen Haupt -
tätigkeiten auch entsprechendes Personal in den Strahlenschutz ein und berät den 
SSB und SSV bei der Strahlenschutzorganisation. Mit Einführung des neuen StrlSchG 
2018 ist der MPE bis lang v erantwortlich für die Qualitätssicherung bei Neugerätein-
stallation. Dies gilt ab dem 31.12.2022 jedoch für alle Bestandsgeräte. Der Vortragen-
de wies darauf hin, dass es zur Zeit zu wenige MPE’s mit der Fachkunde in der Rönt-
gendiagnostik gibt und appelliert  an die entsprechenden Stellen, sich frühzeitig um die 
Einstellung und Ausbildung von MPE’s zu kümmern, um den rechtlichen Verpflichtun-
gen auch in Zukunft nachzukommen 
.
9

ENTWURF  
8 
● Themenblock 7  
Im letzten Themenblock referierte 
 über „Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin“. Der Vortragende stellte zu-
nächst den Ablauf eines Meldeweges eines besonderen Vorkommnisses über die zu-
ständigen und verantwortlichen Stellen vor. Das BfS stellt im Meldewegsystem die 
zentr ale Stelle für die Datenbank und die Datenauswertung dar. Im Juli 2020 lagen der 
zentralen Stelle 70 bedeutsame Vorkommnisse aus dem Jahre 2019 vor. Für 68 liegt 
eine Abschlussmeldung vor, alle beziehen sich auf medizinische Expositionen, wobei 
die meisten  Vorkommnisse (49) in der Strahlentherapie auftraten, nur sieben besonde-
re Vorkommnisse wurde in der Röntgendiagnostik gemeldet. Aus Sicht des Vortragen-
den ist dies jedoch nicht die Bestätigung eines guten Strahlenschutzes, sondern eher 
besorgniserregend auf Grund der niedrigen Meldezahlen. Die meisten Vorkommnisse 
(36) sind auf Personen 
-
 und Bestrahlungsverwechselungen zurückzuführen. Ein ent-
scheidender Weg zu einem adäquaten Qualitätsmanagement sei die Implementierung 
von Dosis -Management -Systemen. Der wi chtigste Grund für die geringe Anzahl an 
Meldungen sei immer noch die fehlende Sensibilisierung der Betreiber.  
Der folgende Vortrag „AVV -Tätigkeiten – Rechtliche Grundlagen und fachliche Hinter-
gründe“ hielt  Die AVV Tätigkei-
ten stellt eine Berechnungsvorschrift zur Ermittlung der erwartenden Exposition von 
Einzelpersonen der Bevölkerung nach §  100 StrlSchV  (prospektive Ermittlung) und der 
erhaltenden Exposition von Einzelpersonen in der Bevölkerung nach § 
 
101 StrlSchV 
für genehmigte oder angezeigte Tätigkeiten (retrospektive Ermittlung) dar. Sie tr at im 
September 2020 in Kraft, wobei Übergangsregelungen festgelegt worden sind. Die 
AVV Tätigkeiten gilt allerdings nicht für z.  B. die Berechnungen der Exposit ion beruflich 
exponierter Personen oder 
bei 
bestehenden bzw. Notfallexpositionen. Die Berechnung 
der Exposition soll dabei konservativ, aber so realistisch wie mit vertretbarem Aufwand 
möglich erfolgen. Die Berechnung erfolgt für die Exposition infolge von  Ableitungen mit 
Luft oder Wasser allein und als Summe mit der Exposition durch Direktstrahlung. Der 
Vortragende stellt e einige Modelle zur Berechnung der Exposition vor, die sowohl die 
äußere als auch innere Exposition miteinschließen. Es wird deutlich, dass für die Er-
mittlung der Direktstrahlung keine vereinfachten Berechnungsverfahren existieren, 
sondern die Berechnung der Strahlungsfelder mit Hilfe von Simulationsverfahren nach 
dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen muss. Für die Ermi ttlung
10

ENTWURF  
9 
der Direktstrahlung wurde seitens des BfS 
im November 2019 
ein Entwurf für einen  
Leitfaden 
 
erstellt , in den Erfahrungen der Länder kontinuierlich miteinfließen sollen.  
Die Tagung schloss 
 
mit dem Thema „Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe“ ab. In dem Vortrag ging 
es zunächst um die Grundlagen des radiologischen Gefährdungspotentials und dem 
psychosozialen Effekt der radiologischen Bedrohung. Nach Atomgesetz (AtG) und 
StrlSchG darf eine 
 
Genehmigung nur erteilt werden, wenn der erforderliche Schutz ge-
gen Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkung Dritter (SEWD) gewährleistet ist.  
 stellt klar, dass Terrorismus
- und Kriminalitätsbekämpfung grundsätzlich Auf-
gabe des Staates ist, all erdings werden Maßnahmen zur Sicherstellung des präven-
tiven Grundschutzes an die Betreiber oder Beförderer radioaktiven Materials delegiert. 
Das Grundkonzept der Sicherung besteht aus den Bausteinen Erkennung, Verzöge-
rung, Reaktion, Abschreckung und Innent ätermaßnahmen. Die SEWD -Richtlinie, die 
am 1.1.2021 in Kraft tritt und nur für den Dienstgebrauch eingestuft ist, soll eine 
 
Grund-
lage zur Erarbeitung eines geeigneten Sicherungskonzeptes bieten.  
 Sonstiges  
Die Veranstaltung ist mittlerweile anerkannt zur A ktualisierung der Fachkunde im 
Strahlenschutz. Am Ende der Tagung hatten Interessenten die Möglichkeit, eine Prü-
fung abzulegen und ihre Fachkunde zu aktualisieren.  
Die Vorträge der Referenten wurden den Teilnehmern am ersten Tag zum Download 
zur Verfügung gestellt.  
 Fazit und Ausblick  
Die Tagung der TÜV SÜD Akademie  deckte ein breites Spektrum an Themen zum 
Strahlenschutz  in der Medizin, Forschung und Industrie  ab
. D
ie Vorträge legten auf vie-
len Fachbereichen  den aktuellen Erfahrungs - und Erkenntnisstand im Bereich  des 
Strahlenschutzes dar , die bei der weiteren Bearbeitung des Vorhabens  3618522365 
 
„Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen bei der Wahrnehmung der Bun 
desauf-
sicht im Strahlenschutz zur Umsetzung des Strahlenschutzrechts sowie Bewertungen
11

ENTWURF  
10 von kurzfristigen Fragestellungen bei der Bundesaufsicht“ eingebracht werden können , 
vor allem im Hinblick auf die Ermittlung und kontinuierliche Verfolgung  des aktuellen 
Standes hinsichtlich der strahlenschutzrelevanten, gerätetechnischen Ausstattung von 
Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung ionisierender Strahlen sowohl auf nationaler 
als auch internationaler Ebene.  
Das nächste Seminar der TÜV SÜD Akademie im Bereich  Strahlenschutz findet  vo-
raussichtlich  im Sommer 2021 statt:  
• „Neue Entwicklungen im Strahlenschutz und ihre Anwendung in der Praxis“:  
17. - 18. Juni 2021, München   
 Anlagen  
• Strahlenschutz in Medizin, Forschung und Industrie, Tagungsprogramm  
7.-9. Dezember 2020, TÜV SÜD Akademie GmbH
12