3618s62575-schlussbericht-gemass-ss12-3-abfe-bmu-211013-geschwarzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)“
07.11.2018 - 31.08.2021 4 3618S62575 • Die Aufrechterhaltung oder die Wiederherstellung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in betroffenen Geb ieten sollen durch die Maßnahmen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Aus diesen Zielen ergeben sich für den Besonderen Notfallplan des Bundes für die Entsorgung von Abfällen die folgenden Abwägungsgrundsätze: • Die infolge einer Notfallexpositionssi tuation anfallenden Abfälle können als gewöhnliche Haushalts - oder Gewerbeabfälle behandelt und entsorgt werden, wenn die Einhaltung des 1. Optimierungsziels sichergestellt ist. Ansonsten sind sie als kontaminierte Abfälle zu klassifizieren und gesondert z u behandeln und zu entsorgen. • Abfälle, die in kontaminierten Gebieten in Haushalten und durch Gewerbe entstehen, sollen grundsätzlich als gewöhnliche Haushalts - oder Gewerbeabfälle behandelt und entsorgt werden können. • Die Masse und das Volumen der infolge einer Notfallexpositionssituation anfallenden kontaminierten Abfälle sollen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Notfalls durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden. • Abfälle aus kontaminierten Gebieten sind gr undsätzlich in diesen Gebieten zu entsorgen. Sie dürfen nur außerhalb dieser Gebiete entsorgt werden, o wenn sie nicht wesentlich höher kontaminiert sind als Abfälle, die nicht aus betroffenen Gebieten stammen oder o wenn ihre Entsorgung außerhalb der betroff enen Gebiete begründet ist, mittels Maßnahmen und Einrichtungen erfolgt, die einen nennenswerten Beitrag zur Strahlenexposition der dortigen Bevölkerung verhindern und ihr Entsorgungsweg und Verbleib dokumentiert wird. In der Entwurfsfassung sind aufbauend auf den Optimierungszielen und Abwägungsgrundsätzen Überlegungen zur Festlegung von Kontaminationswerten und zur Abfallklassifikation niedergelegt. Darüber hinaus werden exemplarisch Vorgehensweisen zur Auswahl von und Entscheidung über Maßnahmen im Berei ch der Abfallentsorgung nach dem Eintritt radiologischer Notfallsituationen skizziert. Darüber hinaus enthält der Prototyp Vorschläge für Entsorgungsmaßnahmen , die stark an die Vorgehensweise in Japan zur Abfallentsorgung nach dem Fukushima -Unfall angeleh nt sind. Maßnahmen zur Abfallentsorgung nach radiologischen Notfallsituationen sind auf nationaler Ebene im „Maßnahmenkatalog“ (Übersicht über Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenexposition nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirk ungen ) zusammengefasst. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Entsorgung oder Verwertung nicht mehr vermarktungsfähiger landwirtschaftlicher Produkte; hierfür werden auch (mit Stand von ca. 2005) bestehende Entsorgungsmöglichkeiten erfasst. 1.5 Zusammenarbeit mit anderen Stellen Als radiologische Basis für die Erarbeitung der Kataster dienen Simulationen mit dem Entschei - dungshilfesystem RODOS (Realtime Online Decision Support System) für die Referenzszenarien. Für das Vorhaben wurden die benötig ten RODOS -Daten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereitgestellt.
07.11.2018 - 31.08.2021 5 3618S62575 2 Ergebnisdarstellung 2.1 Durchgeführte Arbeiten, Ergebnisse und deren Dokumentation • AP 1: Recherche zu Erkenntnissen und Erfahrungsrückflüssen sowie Kick -Off-Meeting als Workshop: Die Erkenntnisse aus bisherigen Planungen auf nationaler und internationaler Ebene sowie die verfügbaren Erfahrungsrückflüsse aus der Bewältigung realer Unfallsituationen werden in AP 1 für das Vorhaben zu recherchiert, zusammengestellt und systematisch als aktueller Stand von Wissenschaft und Technik in diesem Bereich aufbereitet. • AP 2: Entwicklung von Dekontaminationsstrategien: Zur Entwicklung von Dekontaminationsstrategien i st insbesondere eine Bewertung der in Betracht kommenden Dekontaminationstechnike n nach Durchführbarkeit, Aufwand und Effektivität erforderlich. Um in Hinblick auf diese Aufgaben eine erste Auswahl und Bewertung möglicher Strategien treffen zu können, wurde das Verfahren Das-ABB („Dekontamin ations strategien – Auswahl, Bewertung und Berechnung“) entwickelt. Das Verfahren wurde als EDV - gestütztes Werkzeug in Form einer Microsoft Excel® -Arbeitsmappe mit unterlegten Makros umgesetzt. Für die durch das BfS bereitgestellten und als Basis dienenden Unfallszenarien (vgl. AP 4) wurden unterschie dliche Dekontaminationsv erfahren mittels Das-ABB durchgespielt und eine nach der unterschiedlichen radiologischen Beaufschlagung von Gebieten gestaffelte Dekontaminationsstrategie entwickelt. • AP 3: Entwicklung einer Methodik zur Erstellung von Abfallkatastern aus Referenzszenarien: Zur Detailabschätzung der Beziehung zwischen Flächenkontamination und spezifischer Aktivität im Hausmüll wurde ein empirisches Modell entwickelt. Die Ergebnisse dienten als Basis für die Erarbeitung eines Klassifikationsschemas für den Transfer der Umweltkontamination in Abfälle. Zur Aufste llung empirischer Beziehungen zwischen Flächennutzungsdaten und dem Aufkommen von Siedlungsabfällen wurde ein multivariates statistisches Verfahren entwickelt , um Datenlücken zu schließen und eine höhere Flächenauflösung zum Vergleich mit der Gebietskontam ination zu erreichen. Schließlich wurden alle Arbeiten zu einem Verfahren zur Berechnung der spezifischen Aktivität im Abfall und den entsprechend kontaminierten Abfallmengen aus der Umweltkontamination zusammengeführt. Dieses Verfahren wurde für eine anal oge Berechnung des Mengenaufkommens kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erweitert. • AP 4: Entwicklung von Abfallkatastern sowie Konzeption von Skalierungsmethoden: Durch das BfS wurde jeweils ein RODOS -Datensatz für einen hypothetischen Kernkraftwe rksunfall im Inland sowie im grenzfernen europäischen Ausland übermittelt. Für diese Unfallszenarien wurden Mengengerüste für Dekontaminationsabfälle aus der Sanierung betroffener Gebiete, für kontaminierte Siedlungsabfälle aus weiter genutzten Gebieten so wie für nicht mehr vermarktungsfähige landwirtschaftliche Produkte berechnet . Berechnungsergebnisse auf Basis eines hypothetischen Kernkraftwerksunfalls in Deutschland zeigen für Dekontaminationsabfälle und kontaminierte Siedlungsabfälle vergleichbar hohe Mengen an Abfällen mit einer spezifischen Aktivität, die bei der Entsorgung besondere Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen könnte. Die für Gesamtdeutschland im ersten Jahr nach einem Ereignis anfallenden Mengen liegen jeweils bei einigen Millionen Mg. Die entsprechend kontaminierten Mengen an nicht mehr vermarktbaren landwirtschaftlichen Produkten liegen um eine Größenordnung höher, wenn das Ereignis kurz vor der Ernteperiode im Sommer stattfindet. Bei einem Ereigniszeitpunkt im Winter sind die entsp rechend anfallenden Mengen hingegen auf wenige 1000 Mg begrenzt. Für einen ähnlich schweren hypothetischen Unfall in einem Kernkraftwerk im weiter entfernten Europa fallen die analog abgeschätzten Abfallmengen bei ähnlichen Mengenverhältnissen zwischen den einzelnen Herkunftsbereichen der Abfälle etwa um eine Größenordnung niedriger aus.
07.11.2018 - 31.08.2021 6 3618S62575 • AP 5: Soll -Ist-Analysen: In diesem Arbeitspaket wurde ein Vergleichsschema für den aus den Abfallkatastern ablesbaren Entsorgungsbedarf mit verfügbaren Informationen über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten entwickelt. Außerdem wurden Untersuchungen zur zusätzlichen Strahlenexposition bei der Verbrennung kontaminierter Abfälle durchgeführt. Der Vergleich des zusätzlichen Entsorgungsbedarfs mit verfügbaren Kapazitäten zeigt, dass vor allem die Verbrennung nicht mehr recyclingfähiger Wertstoffe eine Herausforderung an die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten bei der M üllverbrennung darstellen würde. Hingegen erscheint es praktikabel, den Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten zur Ver brennung von Dekontaminationsabfällen zu bewältigen, sofern die entstehenden Grünabfälle einem anderen Entsorgungsweg zugeführt werden. An Beispielrechnungen wurde außerdem gezeigt, dass die Verbrennung kontaminierter Abfälle maximal zu einer Strahlenexpos ition der Bevölkerung führen könnte, die auch unter ungünstigen Annahmen nur einen geringen Anteil der bestehenden Exposition im Herkunftsgebiet der Abfälle ausmacht. • AP 6: Unterstützung von Arbeitsgruppen (Ursprünglich: Entwicklung von zwei Planspielen zur Entsorgung notfallbedingt kontaminierter Abfälle ): In diesem Arbeitspaket wurden die Arbeitsgruppen „Projektteam besonderer Notfallplan des Bundes für Abfall und Abwasser“ und „LAGA -AG: Besondere Notfallpläne des Bundes und der Länder“ und ihre Unterarbe itsgruppen fachlich unterstützt. Die durch geführten Arbeiten beziehen sich auf Die Teilnahme an den Sitzungen, die regelmäßige Berichterstattung über den Vorhabensstand und die fachliche Zuarbeit für den Auftraggeber zur Beantwortung von Fragen und Bearbeitung von Aufträgen aus den o.g. Gremien mittels der im Vorhaben erzielten Ergebnisse. 2.2 Voraussichtlicher Nutzen und Verwertbarkeit des Ergebnisses Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für die Ausarbeitung und Überprüfung des im besonderen Notfallplan „Abfälle“ vor zusehen den Entsorgungskonzepts für notfallbedingt kontaminierte Abfälle. Die entwickelten Berechnungsverfahren bieten darüber hinaus die Möglichkeit, zukünftig für ein erweitertes Szenarienspektrum mit präzisierten Daten und Erkenntnissen genauere Schätzungen zu erzielen. Zu diesem Zweck wurden bereits Eingabeoptionen geschaffen, um zukünftigen Erkenntnisgewinn einfach und systematisch in die Verfahren integrieren zu können. 2.3 Fortschritt auf dem Gebiet des Vorhabens bei an deren Stellen Themen zum Notfallschutz wurden und werden in mehreren REFOPLAN -Vorhaben des BMU bei anderen Stellen bearbeitet. 2.4 Veröffentlichung der FE -Ergebnisse Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in Form eines GRS -A-Bericht es (GRS -A-4037) dokumentiert un d dem A uftraggeber zur Verfügung gestellt .
07.11.2018 - 31.08.2021 7 3618S62575 3 Erfolgskontrollbericht 3.1 Beitrag des Ergebnisses zu den förderpolitischen Zielen Im Rahmen des Vorhabens 3618S62575 erfolgte die wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Erstellung de r besonderen Notfallpl äne des Bundes insbesondere nach § 9 9 Absatz 2 Nr. 8 und 9 StrlSchG . Die hier erarbeiteten Ergebnisse bilden die konzeptionelle Basis für die Anwendung der Abfallkataster im Rahmen von Entsorgungskonzepten. 3.2 Wissenschaftlich -technische Ergebnisse Die Ergebnisse des Vorhabens 3618S62575 wurden im Rahmen von Projektgesprächen präsentiert und im fachlichen Abschlussbericht (GRS -A-4037) dokumentiert. Unterjährige Ergebnisdokumentationen zu einzelnen Fragestellunge n in Form von Fachberichten wurden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 3.3 Erfindungen/Schutzrechtsanmeldungen Es wurden keine Erfindungen/Schutzrechtsanmeldungen vom AN oder von am Vorhaben Beteiligten gemacht oder in Anspruch genommen. 3.4 Wirtschaftliche E rfolgsaussichten Es werden keine wirtschaftlichen Ziele bei der Anwendung der Arbeitsergebnisse verfolgt. 3.5 Wissenschaftlich -technische Erfolgsaussichten Die Ergebnisse bilden eine Basis für die Berücksichtigung notfallbedingt kontaminierter Abfälle bei der Notfallplanung und für die Erarbeitung von Unterstützungssysteme zur Berechnung kontaminierter Abfallmengen bei radiologischen Notfallsituationen. 3.6 Wissenschaftliche Anschlussfähigkeit Aufgrund der kontinuierlichen Evaluierung und Fortschreibung der Notfall pläne sowie der Notwendigkeit, im Notfallschutz den aktuellen Kenntnisstand weiter zu entwickeln und ggf. an die jeweilige Sicherheitslage anzupassen, wird auch in Zukunft Bedarf an Forschungstätigkeiten in diesem Aufgabenfeld bestehen. Es ist daher geplan t die Forschun gsarbeiten im Rahmen des Vorhabens 3621S62570 fortzuführen. 3.7 Arbeiten, die zu keiner Lösung geführt haben Die bei der Ermittlung des Standes von W & T durchgeführten Recherchen führten zu der Erkenntnis, dass für den Abfall -Herkunftsbereich „ Andere infolge ihrer Kontamination nicht mehr gebrauchsfähige Güter “ keine ausreichende Datenbasis besteht, da die benötigten Informationen über relevante Produktions - und Lagerprozesse i. d. R. der betrieblichen Geheimhaltung unterliegen. Arbeiten zu dies em Herkunftsbereich wurden daher zurückgestellt. 3.8 Präsentationsmöglichkeiten Veröffentlichungen können in einschlägigen wissenschaftlichen Journalen vorgenommen werden. Präsentationsmöglichkeiten bestehen auf geeigneten Fachtagungen. Die Ergebnisse des Vorh abens wurden einem GRS -A-Bericht (GRS -A-4039) dokumentiert. 3.9 Einhaltung der Kosten - und Zeitplanung Der Vertrag zum Vorhaben 3618S62575 „Entwicklung ausführlicher Abfallkataster aus radiologi - scher Sicht für alle im allgemeinen Notfallplan des Bundes beschriebenen Referenzszenarien zur Vorbereitung der Evaluierung des besonderen Notfallplans des Bundes "Abfälle" “ wurde auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und des GRS -Angebotes bestehend aus
07.11.2018 - 31.08.2021 8 3618S62575 − A nlage A: Vorhabensbeschreibung, AG 402 9 , Rev. 0 vom 12 .0 9 .2018, Seiten 1 bis 39 in unveränderter Fassung − A nlage B: Vorkalkulation und Kostenzusammenstellung, AG 402 9 , Rev. 0 vom 12 .0 9 .2018, Seiten 1 bis 6 in unveränderter Fassung a bgeschlossen. M it Vertragsabschluss am 01./07.11.2018 wurde für das Vorhaben 3618562575 eine Laufzeit vom 0 7 .11.2018 bis 31.08.2021 und für die Durchführung dieser Arbeiten eine Vergütung in Höhe von insgesamt 594.288,70 € vereinbart. M it Schreiben der GRS vom 20.12.2018 wurde im Rahmen der S tundensatzanpassung für das Jahr 2019 eine Erhöhung der Preisobergrenze beantragt. Mit Schreiben des BfS vom 28.01.2019 wurde die Erhöhung der Preisobergrenze auf 596.102,35 € bestätigt. M it Änderungsdienst Rev. 1 vom 11.03.2019 wurde eine Kassenr estübertragung aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019 sowie eine Abstockung von Reisekosten beantragt. Mit Schreiben vom 02.04.2019 wurde dem Antrag zugestimmt. Die neue Preisobergrenze betrug demnach 595.246,35 €. M it Schreiben der GRS vom 03.01.2020 wurde im Rahmen der Stundensatzanpassung für das Jahr 2020 eine Erhöhung der Preisobergrenze beantragt. Mit Schreiben des BfS vom 17.01.2020 wurde die Erhöhung der Preisobergrenze auf 597.156,30 € bestätigt. M it Änderungsdienst Rev. 2 vom 01.07.2020 wurde eine Abstockung, eine Änderung im Arbeitsprogramm sowie in den Kostenarten beantragt. Mit Schreiben vom 31.07.2020 wurde dem Antrag zugestimmt. Die neue Preisobergrenze betrug demnach 579.746,90 € . M it Änderungsdienst Rev. 3 vom 09 .0 2 .202 1 wurde eine Abstockung von Reisekosten und eine kostenneutrale Änderung im Arbeitsprogramm beantragt. Mit Schreiben vom 26.02.2021 wurde dem Antrag zugestimmt . Die neue Preisobergrenze betrug demnach 576.323,25 € . D ie im Vertrag festgelegten Kosten - und Terminplanung wurden unter Berücksichtigung der aufgeführten Änderungsdienste über die gesamte Laufzeit des Vorhabens betrachtet eingehalten.