3618s62575-schlussbericht-gemass-ss12-3-abfe-bmu-211013-geschwarzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)

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07.11.2018  - 31.08.2021  4 3618S62575  
 • Die Aufrechterhaltung oder die Wiederherstellung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens 
in betroffenen Geb ieten sollen durch die Maßnahmen so wenig wie möglich beeinträchtigt 
werden.  
Aus diesen Zielen ergeben sich für den Besonderen Notfallplan des Bundes für die Entsorgung 
von Abfällen die folgenden Abwägungsgrundsätze:  
• Die infolge einer Notfallexpositionssi tuation anfallenden Abfälle können als gewöhnliche 
Haushalts - oder Gewerbeabfälle behandelt und entsorgt werden, wenn die Einhaltung des 
1. Optimierungsziels sichergestellt ist. Ansonsten sind sie als kontaminierte Abfälle zu 
klassifizieren und gesondert z u behandeln und zu entsorgen.  
• Abfälle, die in kontaminierten Gebieten in Haushalten und durch Gewerbe entstehen, sollen 
grundsätzlich als gewöhnliche Haushalts - oder Gewerbeabfälle behandelt und entsorgt 
werden können.  
• Die Masse und das Volumen der infolge einer Notfallexpositionssituation anfallenden 
kontaminierten Abfälle sollen unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen 
Notfalls durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden.  
• Abfälle aus kontaminierten Gebieten sind gr undsätzlich in diesen Gebieten zu entsorgen. 
Sie dürfen nur außerhalb dieser Gebiete entsorgt werden,  
o wenn sie nicht wesentlich höher kontaminiert sind als Abfälle, die nicht aus 
betroffenen Gebieten stammen oder  
o wenn ihre Entsorgung außerhalb der betroff enen Gebiete begründet ist, mittels 
Maßnahmen und Einrichtungen erfolgt, die einen nennenswerten Beitrag zur 
Strahlenexposition der dortigen Bevölkerung verhindern und ihr Entsorgungsweg 
und Verbleib dokumentiert wird.  
In der Entwurfsfassung sind aufbauend  auf den Optimierungszielen und Abwägungsgrundsätzen 
Überlegungen zur Festlegung von Kontaminationswerten und zur Abfallklassifikation niedergelegt. 
Darüber hinaus werden exemplarisch Vorgehensweisen zur Auswahl von und Entscheidung über 
Maßnahmen im Berei ch der Abfallentsorgung nach dem Eintritt radiologischer Notfallsituationen 
skizziert.  
Darüber hinaus enthält der Prototyp Vorschläge für Entsorgungsmaßnahmen , die stark an die 
Vorgehensweise in Japan zur Abfallentsorgung nach dem Fukushima -Unfall angeleh nt sind. 
Maßnahmen zur Abfallentsorgung nach radiologischen Notfallsituationen sind auf nationaler 
Ebene im „Maßnahmenkatalog“ (Übersicht über Maßnahmen zur Verringerung der 
Strahlenexposition nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirk ungen ) 
zusammengefasst. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Entsorgung oder Verwertung 
nicht mehr vermarktungsfähiger landwirtschaftlicher Produkte; hierfür werden auch (mit Stand von 
ca. 2005) bestehende Entsorgungsmöglichkeiten erfasst.  
1.5 Zusammenarbeit mit anderen Stellen  
Als radiologische Basis für die Erarbeitung der Kataster dienen Simulationen mit dem Entschei -
dungshilfesystem RODOS (Realtime Online Decision Support System) für die Referenzszenarien. 
Für das Vorhaben wurden die benötig ten RODOS -Daten durch das Bundesamt für Strahlenschutz 
(BfS) bereitgestellt.
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 2 Ergebnisdarstellung  
2.1 Durchgeführte Arbeiten, Ergebnisse und deren Dokumentation  
• AP 1: Recherche zu Erkenntnissen und Erfahrungsrückflüssen sowie Kick -Off-Meeting als 
Workshop:  Die Erkenntnisse aus bisherigen Planungen auf nationaler und internationaler 
Ebene sowie die verfügbaren Erfahrungsrückflüsse aus der Bewältigung realer 
Unfallsituationen werden in AP 1 für das Vorhaben zu recherchiert, zusammengestellt und 
systematisch als aktueller Stand von Wissenschaft und Technik in diesem Bereich 
aufbereitet.  
• AP 2: Entwicklung von Dekontaminationsstrategien:  Zur Entwicklung von 
Dekontaminationsstrategien i st insbesondere eine Bewertung der in Betracht kommenden 
Dekontaminationstechnike n nach Durchführbarkeit, Aufwand und Effektivität erforderlich. 
Um in Hinblick auf diese Aufgaben eine erste Auswahl und Bewertung möglicher Strategien 
treffen zu können, wurde das Verfahren Das-ABB („Dekontamin ations strategien – 
Auswahl, Bewertung und Berechnung“) entwickelt. Das Verfahren wurde als EDV -
gestütztes Werkzeug in Form einer Microsoft Excel® -Arbeitsmappe mit unterlegten Makros 
umgesetzt. Für die durch das BfS bereitgestellten und als Basis dienenden Unfallszenarien 
(vgl. AP 4) wurden unterschie dliche Dekontaminationsv erfahren mittels Das-ABB 
durchgespielt  und eine nach der unterschiedlichen radiologischen Beaufschlagung von 
Gebieten gestaffelte Dekontaminationsstrategie entwickelt.  
• AP 3: Entwicklung einer Methodik zur Erstellung von Abfallkatastern aus 
Referenzszenarien:  Zur Detailabschätzung der Beziehung  zwischen Flächenkontamination 
und spezifischer Aktivität im Hausmüll wurde ein empirisches Modell entwickelt. Die 
Ergebnisse dienten als Basis für die Erarbeitung eines Klassifikationsschemas für den 
Transfer der Umweltkontamination in Abfälle. Zur Aufste llung empirischer Beziehungen 
zwischen Flächennutzungsdaten und dem Aufkommen von Siedlungsabfällen wurde ein 
multivariates statistisches Verfahren entwickelt , um Datenlücken zu schließen und eine 
höhere Flächenauflösung zum Vergleich mit der Gebietskontam ination zu erreichen. 
Schließlich wurden alle Arbeiten zu einem Verfahren zur Berechnung der spezifischen 
Aktivität im Abfall und den entsprechend kontaminierten Abfallmengen aus der 
Umweltkontamination zusammengeführt.  Dieses Verfahren wurde für eine anal oge 
Berechnung des Mengenaufkommens kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte 
erweitert.  
• AP 4: Entwicklung von Abfallkatastern sowie Konzeption von Skalierungsmethoden: Durch 
das BfS wurde jeweils ein RODOS -Datensatz für einen hypothetischen 
Kernkraftwe rksunfall im Inland sowie im grenzfernen europäischen Ausland übermittelt. Für 
diese Unfallszenarien wurden Mengengerüste für Dekontaminationsabfälle aus der 
Sanierung betroffener Gebiete, für kontaminierte Siedlungsabfälle aus weiter genutzten 
Gebieten so wie für nicht mehr vermarktungsfähige landwirtschaftliche Produkte berechnet . 
Berechnungsergebnisse auf Basis eines hypothetischen Kernkraftwerksunfalls in 
Deutschland zeigen für Dekontaminationsabfälle und kontaminierte Siedlungsabfälle 
vergleichbar hohe Mengen an Abfällen mit einer spezifischen Aktivität, die bei der 
Entsorgung besondere Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen könnte. Die für 
Gesamtdeutschland im ersten Jahr nach einem Ereignis anfallenden Mengen liegen jeweils 
bei einigen Millionen  Mg. Die entsprechend kontaminierten Mengen an nicht mehr 
vermarktbaren landwirtschaftlichen Produkten liegen um eine Größenordnung höher, wenn 
das Ereignis kurz vor der Ernteperiode im Sommer stattfindet. Bei einem Ereigniszeitpunkt 
im Winter sind die entsp rechend anfallenden Mengen hingegen auf wenige 1000 Mg 
begrenzt. Für einen ähnlich schweren hypothetischen Unfall in einem Kernkraftwerk im 
weiter entfernten Europa fallen die analog abgeschätzten Abfallmengen bei ähnlichen 
Mengenverhältnissen zwischen den  einzelnen Herkunftsbereichen der Abfälle etwa um 
eine Größenordnung niedriger aus.
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07.11.2018  - 31.08.2021  6 3618S62575  
 • AP 5: Soll -Ist-Analysen: In diesem Arbeitspaket wurde ein Vergleichsschema für den aus 
den Abfallkatastern ablesbaren Entsorgungsbedarf mit verfügbaren Informationen über 
bestehende Entsorgungsmöglichkeiten entwickelt. Außerdem wurden Untersuchungen zur 
zusätzlichen Strahlenexposition bei der Verbrennung kontaminierter Abfälle durchgeführt.  
Der Vergleich des zusätzlichen Entsorgungsbedarfs mit verfügbaren Kapazitäten zeigt, 
dass vor allem die Verbrennung nicht mehr recyclingfähiger Wertstoffe eine 
Herausforderung an die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten bei der M üllverbrennung  
darstellen würde. Hingegen erscheint es praktikabel, den Bedarf an zusätzlichen 
Kapazitäten zur Ver brennung von Dekontaminationsabfällen zu bewältigen, sofern die 
entstehenden Grünabfälle einem anderen Entsorgungsweg zugeführt werden. An 
Beispielrechnungen wurde außerdem gezeigt, dass die Verbrennung kontaminierter 
Abfälle maximal zu einer Strahlenexpos ition der Bevölkerung führen könnte, die auch unter 
ungünstigen Annahmen nur einen geringen Anteil der bestehenden Exposition im 
Herkunftsgebiet der Abfälle ausmacht.  
• AP 6: Unterstützung von Arbeitsgruppen (Ursprünglich: Entwicklung von zwei Planspielen 
zur Entsorgung notfallbedingt kontaminierter Abfälle ): In diesem Arbeitspaket wurden die 
Arbeitsgruppen „Projektteam besonderer Notfallplan des Bundes für Abfall und 
Abwasser“ und „LAGA -AG: Besondere Notfallpläne des Bundes und der Länder“ und ihre 
Unterarbe itsgruppen fachlich unterstützt. Die durch geführten  Arbeiten beziehen sich auf 
Die Teilnahme an den Sitzungen, die regelmäßige Berichterstattung über den 
Vorhabensstand und die fachliche Zuarbeit für den Auftraggeber zur Beantwortung von 
Fragen und Bearbeitung von Aufträgen aus den o.g. Gremien mittels der im Vorhaben 
erzielten Ergebnisse.  
2.2 Voraussichtlicher Nutzen und Verwertbarkeit des Ergebnisses  
Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für die Ausarbeitung und Überprüfung des im 
besonderen Notfallplan „Abfälle“ vor zusehen den Entsorgungskonzepts  für notfallbedingt 
kontaminierte Abfälle.  Die entwickelten Berechnungsverfahren bieten darüber hinaus die 
Möglichkeit, zukünftig für ein erweitertes Szenarienspektrum mit präzisierten Daten  und 
Erkenntnissen genauere Schätzungen zu erzielen. Zu diesem Zweck wurden bereits 
Eingabeoptionen geschaffen, um zukünftigen Erkenntnisgewinn einfach und systematisch in die 
Verfahren integrieren zu können.  
2.3 Fortschritt auf dem Gebiet des Vorhabens bei an deren Stellen  
Themen zum Notfallschutz wurden und werden in mehreren REFOPLAN -Vorhaben des BMU bei 
anderen Stellen bearbeitet.  
2.4 Veröffentlichung der FE -Ergebnisse  
Die Ergebnisse des Vorhabens wurden  in Form eines GRS -A-Bericht es (GRS -A-4037) 
dokumentiert un d dem A uftraggeber  zur Verfügung gestellt .
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 3 Erfolgskontrollbericht  
3.1 Beitrag des Ergebnisses zu den förderpolitischen Zielen  
Im Rahmen des Vorhabens 3618S62575 erfolgte die wissenschaftliche Unterstützung des BMU 
bei der Erstellung de r besonderen  Notfallpl äne des Bundes insbesondere nach § 9 9 Absatz 2 Nr.  8 
und 9 StrlSchG . Die hier erarbeiteten Ergebnisse bilden die konzeptionelle Basis für die 
Anwendung der Abfallkataster im Rahmen von Entsorgungskonzepten.  
3.2 Wissenschaftlich -technische Ergebnisse  
Die Ergebnisse des Vorhabens 3618S62575  wurden im Rahmen von Projektgesprächen 
präsentiert und im fachlichen Abschlussbericht (GRS -A-4037) dokumentiert. Unterjährige 
Ergebnisdokumentationen zu einzelnen Fragestellunge n in Form von Fachberichten wurden dem 
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.  
3.3 Erfindungen/Schutzrechtsanmeldungen  
Es wurden keine Erfindungen/Schutzrechtsanmeldungen vom AN oder von am Vorhaben 
Beteiligten gemacht oder in Anspruch genommen.  
3.4 Wirtschaftliche E rfolgsaussichten  
Es werden keine wirtschaftlichen Ziele bei der Anwendung der Arbeitsergebnisse verfolgt.  
3.5 Wissenschaftlich -technische Erfolgsaussichten  
Die Ergebnisse bilden eine Basis für die Berücksichtigung notfallbedingt kontaminierter Abfälle bei 
der Notfallplanung und für die Erarbeitung von Unterstützungssysteme zur Berechnung 
kontaminierter Abfallmengen bei radiologischen Notfallsituationen.  
3.6 Wissenschaftliche Anschlussfähigkeit  
Aufgrund der kontinuierlichen Evaluierung und Fortschreibung der Notfall pläne sowie der 
Notwendigkeit, im Notfallschutz den aktuellen Kenntnisstand weiter zu entwickeln und ggf. an die 
jeweilige Sicherheitslage anzupassen, wird auch in Zukunft Bedarf an Forschungstätigkeiten in 
diesem Aufgabenfeld bestehen.  Es ist daher geplan t die Forschun gsarbeiten im Rahmen des 
Vorhabens 3621S62570 fortzuführen.  
3.7 Arbeiten, die zu keiner Lösung geführt haben  
Die bei der Ermittlung des Standes von W & T durchgeführten Recherchen führten zu der 
Erkenntnis, dass für den Abfall -Herkunftsbereich „ Andere infolge ihrer Kontamination nicht mehr 
gebrauchsfähige Güter “ keine ausreichende Datenbasis besteht, da die benötigten Informationen 
über relevante Produktions - und Lagerprozesse i.  d. R. der betrieblichen Geheimhaltung 
unterliegen. Arbeiten zu dies em Herkunftsbereich wurden daher zurückgestellt.  
3.8 Präsentationsmöglichkeiten  
Veröffentlichungen  können in einschlägigen wissenschaftlichen Journalen vorgenommen werden. 
Präsentationsmöglichkeiten bestehen auf geeigneten Fachtagungen.  Die Ergebnisse des 
Vorh abens wurden einem GRS -A-Bericht (GRS -A-4039) dokumentiert.  
3.9 Einhaltung der Kosten - und Zeitplanung  
Der Vertrag zum Vorhaben 3618S62575 „Entwicklung ausführlicher Abfallkataster aus radiologi -
scher Sicht für alle im allgemeinen Notfallplan des Bundes beschriebenen Referenzszenarien zur 
Vorbereitung der Evaluierung des besonderen Notfallplans des Bundes "Abfälle" “ wurde auf der 
Grundlage der Leistungsbeschreibung und des GRS -Angebotes bestehend aus
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07.11.2018
 
-
 
31.08.2021
 
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3618S62575
 
 
−
 
A
nlage A: Vorhabensbeschreibung, AG 402
9
, Rev. 0 vom 
12
.0
9
.2018, Seiten 1 bis 
39
 
in 
unveränderter 
Fassung 
 
−
 
A
nlage B: Vorkalkulation und Kostenzusammenstellung, AG 402
9
, Rev. 0 vom 
12
.0
9
.2018, 
Seiten 1 bis 
6
 
in unveränderter 
Fassung
 
a
bgeschlossen.
 
M
it Vertragsabschluss am 01./07.11.2018 wurde für
 
das Vorhaben 3618562575 eine Laufzeit vom 
0
7
.11.2018 bis 31.08.2021 und für die Durchführung dieser Arbeiten eine Vergütung in Höhe von 
insgesamt 594.288,70 €  vereinbart.
 
M
it Schreiben der GRS vom 20.12.2018 wurde im Rahmen der S
tundensatzanpassung
 
für das 
Jahr 2019 eine Erhöhung der Preisobergrenze beantragt. Mit Schreiben des BfS
 
vom 28.01.2019 
wurde die Erhöhung der Preisobergrenze auf 596.102,35 € 
 
bestätigt.
 
M
it Änderungsdienst Rev.
 
1 vom 11.03.2019 wurde eine Kassenr
estübertragung aus
 
dem Jahr 
2018 in das Jahr 2019 sowie eine Abstockung von Reisekosten beantragt. Mit
 
Schreiben vom 
02.04.2019 wurde dem Antrag zugestimmt. Die neue Preisobergrenze
 
betrug demnach 
595.246,35 €.
 
M
it Schreiben der GRS vom 03.01.2020 wurde im
 
Rahmen der Stundensatzanpassung
 
für das 
Jahr 2020 eine Erhöhung der Preisobergrenze beantragt. Mit Schreiben des BfS
 
vom 17.01.2020 
wurde die Erhöhung der Preisobergrenze auf 597.156,30 € 
 
bestätigt.
 
M
it Änderungsdienst Rev.
 
2 vom 01.07.2020 wurde
 
eine Abstockung, eine Änderung im
 
Arbeitsprogramm sowie in den Kostenarten beantragt. Mit Schreiben vom 31.07.2020
 
wurde dem 
Antrag zugestimmt. Die neue Preisobergrenze betrug demnach
 
579.746,90 € . 
 
M
it Änderungsdienst Rev.
 
3
 
vom 
09
.0
2
.202
1
 
wurde
 
eine Abstockung
 
von Reisekosten und 
eine 
kostenneutrale 
Änderung im
 
Arbeitsprogramm beantragt. Mit Schreiben vom 
26.02.2021 
wurde 
dem Antrag zugestimmt
.
 
Die neue Preisobergrenze betrug demnach
 
576.323,25
 
€ . 
 
D
ie im Vertrag 
festgelegten Kosten
-
 
und Terminplanung wurden unter Berücksichtigung der 
aufgeführten Änderungsdienste über die gesamte Laufzeit des Vorhabens betrachtet eingehalten.
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