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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)

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3 2 Stand von Wissenschaft und Technik  
In Deutschland wird der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ioni -
sierende Strahlung durch die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) 
/SSG  22/, der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) /SSV  21/, des Atomgesetzes (AtG) 
/ATG  22/ sowie den ergänzenden Regelwerken sichergestellt.  
Das StrlSchG (im Jahr 2017 veröffentlicht) und di e auf dessen Basis ergangenen Ver -
ordnungen , wie die Strahlenschutzverordnung (im Jahr 2018 veröffentlicht), dienen u.  a. 
der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom (im Folgenden: Richtlinie) /CEU  14/. 
Diese Richtlinie berücksichtigt internationale Entwicklungen und neue w issenschaftliche 
Erkenntnisse im Strahlenschutz. Insbesondere greift sie die Empfehlungen der Interna -
tionalen Strahlenschutzkommission ( International Commi ssion on Radiological Protec -
tion – ICRP) des Jahres 2007 (ICRP  Publikation  103 /ICRP  07/) auf, u.  a. bezüglich der 
Konzepte von Expositionssituationen, wobei zwischen bestehenden, geplanten und Not -
fall-Expositionssituationen unterschieden wird, aber auch die auf neuen Erkenntnissen 
zu Strahlungsrisiken beruhende Dosis berechnungsmethode der ICRP. Weiterhin folgt 
die Richtlinie der Empfehlung der ICRP zum Organ -Äquivalentdosisgrenzwert für die 
Augenlinse bei beruflicher Strahlenexposition /ICRP  11/. 
Aber auch epidemiologische Untersuchungen, die aufgewiesen haben, dass eine län -
gere Radonexposition  in Gebäuden von etwa 100  Bq/m3 zu einer statistisch signifikanten 
Zunahme des Lungenkre bsrisikos führt, wurde in der Richtlinie durch entsprechende Re -
ferenzwerte für Radonexpositionen und weitere Maßnahmen berücksichtigt, um langfris -
tige Risiken der Exposition gegenüber Radon zu minimieren /CEU  14/. 
Ebenso flossen Erkenntnisse und Empfehlungen der IAEO in die  Richtlinie, und somit 
auch in deutsches Recht, ein. Dabei ist insbesondere das im Jahr 2014 veröffentlichte 
IAEO Dokument GSR Part 3 über die internationalen Sicherheitsgrundnormen zu nen -
nen /IAEA  14/, das mit Unterstützung der europäischen Kommission, der Weltgesund -
heitsorganisation (WHO), der Ernährungs - und Landwirtschaftsorganisation der Verein -
ten Nationen (FAO), der Internationalen Arbeitsorganisa tion (ILO), der Kernenergie -
Agentur der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
(NEA/OECD) und der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO) überarbei -
tet wurde. Aber auch die IAEO Dokumente RS -G-1.7 /IAEA  04/, welches sich mit der 
Anwendung der Begriffe Ausschluss, Freistellung und Freigabe beschäftigt, und „Dan -
gerous quantities of radioactive material (D -value s)“ /IAEA  06/, in dem Aktivitätswerte
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4 zur Definition gefährlicher Mengen an radioaktivem Material aufgelistet werden (D -
Werte), wurden in der Richtlinie und somit auch im deutschen Recht berücksicht igt. 
Aktuell sieht die ICRP vor, ihre grundlegenden Empfehlungen aus dem Jahr 2007 (s. 
oben, ICRP  Publikation  103 /ICRP  07/) unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher 
Erkenntnisse weiterzuentwickeln. Dazu sollen alle Aspekte des Strahlenschutzsystems 
überprüft werden, wobei keine grundlegende Erneuerung des Strahlenschutzsystems 
vorgesehen ist. In den Prozess dieser ange strebten Überarbeitung sollen Experten, Or -
ganisationen, Stakeholder etc. eingebunden werden. Daher fand am 19. und 20. Oktober 
2021 ein erster, digitaler Workshop statt, bei dem sich über die angestrebte Überarbei -
tung ausgetauscht und diskutiert wurde. Zur  Vorbereitung dieses Workshops wurde ein 
Grundsatzpapier /CLE  21/ veröffentlicht, um Diskussionen darüber anzuregen, welche 
Bereiche des Systems einer Überarbeitu ng bedürfen und welche von einer Überarbei -
tung am Meisten profitieren könnten. Darüber hinaus wurden in einem weiteren Papier 
/LAU  21/ Bereiche identifiziert, in denen noch weitere Forschung nötig sein wird, um das 
Strahlenschutzsystem weiterzuentwickeln.  
Wie in der Einleit ung bereits erläutert, findet der Austausch über solche Weiterentwick -
lungen im Strahlenschutz, die – wie oben aufgezeigt – auch in das deutsche Recht ein -
fließen, maßgeblich in nationalen und internationalen Fachgremien und Konferenzen 
statt. Die regelmäßig e Mitarbeit in solchen Gremien bzw. die regelmäßige Teilnahme an 
solchen Veranstaltungen ermöglicht somit eine systematische Verfolgung und Aufberei -
tung der nationalen und internationalen Entwicklungen im Strahlenschutz und leistet da -
mit einen zentralen Be itrag zur Sicherstellung und gegebenenfalls Weiterentwicklung ei -
nes hohen Strahlenschutzstandards in Deutschland.
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5 3 Internationale Zusammen - und Gremienarbeit  
Wie eingangs erwähnt, trägt in Deutschland das BMU V die Verantwortung für den 
Schutz von Mensch und Umwelt vor den Schäden durch ionisierende Strahlung. Um 
einen hohen nationalen Schutzstandard zu gewährleisten, ist es unabdingbar, die inter -
nationalen Entwicklungen und neuen Konzepte im Strahlenschutz zu v erfolgen, zu be -
werten und daran mitzuarbeiten. Daher war es das Ziel dieses Vorhabens, das BMU V in 
der Verfolgung der internationalen Entwicklungen zu unterstützen, so dass dieses fach -
lich fundiert in internationalen Gremien mitarbeiten und gegebenenfalls die erforderli -
chen Schlussfolgerungen für die Anpassung des deutschen Strahlenschutzes ziehen 
kann.  
Im Rahmen des Vorhabens wurde das BMUV  daher insbesondere bei der Mitwirkung in 
dem für den Strahlenschutz maßgeblich regelgebenden Gremium der IAEO, dem Ra di-
ation Safety Standards Committee (RASSC), unterstützt. Diese Unterstützung umfasste 
dabei zunächst die fachliche Prüfung und Kommentierung der IAEO/RASSC Entwürfe 
zu Empfehlungen und Regelungen (Drafts). Dazu wurden die Veröffentlichungen der 
IAEO Dokume nte auf der entsprechenden Webseite der IAEO kontinuierlich verfolgt, die 
relevanten, zur Kommentierung hochgeladenen Dokumente geprüft und nach Abspra -
che mit dem BMUV  die Kommentierungen sowie die gegebenenfalls gewünschten Än -
derungsvorschläge an die IAEO  übermittelt. Der Prozess zur Kommentierung dieser 
Drafts und die in diesem Vorhaben begutachteten Drafts werden in den folgenden Ab -
schnitten  3.1 und 3.2 vorgestellt.  
Weiterhin wurde dem BMUV  vor jeder RASSC Sitzung ein e kommentierte Tagesordnung 
übermittelt, in der die Ergebnisse der Prüfungen der eingegangenen Stellungnahmen 
der anderen Länder zu den Drafts  und Einschätzungen zu anderen Tagesordnungs -
punkten inklusive der Ausweisung etwaige r Diskussionspunkte  zusammengefasst wur -
den. Zusätzlich nahm ein e GRS Mitarbeiterin  an fünf RASSC Sitzungen teil. Eine detail -
liertere Beschreibu ng der Arbeiten, die in Zusammenhang mit den RASSC Sitzungen 
durchgeführt wurden, finden sich in Abschnitt  3.3. 
Weitere Arbeiten, die im Zusammenhang mit der IAEO st anden und die im Auftrag des 
BMUV durchgeführt wurden, umfassten die Erstellung eines kurzen Sachstandes zu 
dem in Erarbeitung befindlichen IAEO „Safety Report on Attributability of Radiation 
Health Effects and Inferring Risks“  sowie die Begutachtung und Kommentierung des Ar -
beitsplanes für d as Commission on Safety Standards ( CSS) Treffen im Mai 2020, bei
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6 welchem Beratungen mit Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen mit der COVID -19 Pan -
demie und eventuellem Anpassungsbedarf im IAE O Regelwerk stattfinde n sollten .  
Neben den IAEO Regelwerksentwürfen wurde im Auftrag des BMUV  der Dokumentent -
wurf der ICRP „ Radiation Detriment Calculation Methodology “ geprüft, der zur öffentli -
chen Kommentierung freigegeben war.  Weiterhin wurde das BMUV bei Arbeiten im Zu -
samm enhang mit dem Überarbeitungsprozess der grundlegenden Empfehlungen der 
ICRP (ICRP Publikation  103 /ICRP  07/) unterstützt. Eine detaillierte Beschreibung dieser 
Arbeiten finde t sich Abschnitt  3.4. 
Darüber hinaus nahm jeweils ein*e Mitarbeiter*in  der GRS im Auftrag des BMUV  an de r 
„European Radon Week “ vom 24. bis 28. Februar  2020 in Wien , Österreich , sowie an 
dem „ 10th International Symposium on Naturally Occurring Radioactive Material 
(NORM) – Future: Residues Applied in a Circular Economy“  vom 9. bis 13. Mai 2022 in 
Utrecht, Niederlande,  teil. Die Teilnahme n diente n der Verfolgung von aktuelle n, inter -
nationale n Entwick lungen und Diskussionen zu Grundsatzangelegenheiten im Strahlen -
schutz . Über die Veranstaltungen  wurde n ausführliche Bericht e erstellt und dem BMUV  
zur Verfügung gestellt .  
3.1 Einbezug der Fachgremien in den Erstellungsprozess eines IAEO Do -
kuments  
Die Erstellu ng der Drafts durch die IAEO und die vorgesehenen Überprüfungen durch 
die verschiedenen Fachgremien der IAEO und der Mitgliedsländer folgt einem von der 
IAEO vorgegebenen Prozess /IAEA  20/, der in Abb. 3-1 schematisch dargestellt ist.  
Die Überprüfungsschritte, in denen die Drafts von den jeweiligen Fachgremien bearbei -
tet bzw. kommentiert werden können, sind orange unterlegt. Hier sei erwähnt, da ss der 
IAEO zur Er - und Bearbeitung der Drafts neben dem RASSC noch weitere, thematisch 
aufgeteilte Gremien zur Verfügung stehen, nämlich das NUSSC ( Nuclear Safety Stan -
dards Committee ), das WASSC ( Waste Safety Standards Committee ), das TRANSSC 
(Transport S afety Standards Committee ), das EPReSC ( Emergency Preparedness and 
Response Standards Committee ) und das NSGC (Nuclear Security Guidance Commit -
tee). Diese setzen sich aus Fachvertretern *innen  der Mitgliedsländer der IAEO zusam -
men und begutachten je nach Th emenschwerpunkt gemeinsam die verschiedenen 
Drafts.
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7 Wie in Abb. 3-1 dargestellt, besteht für die Fachgremien in Schritt 3 die erste Möglichkeit , 
auf ein Dokument Einflu ss zu nehmen. Hierbei handelt es sich noch um ein sogenanntes 
DPP (Document Preparation Profile), in dem eine grobe Übersicht über das zu erstel -
lende Dokument gegeben wird. Dabei werden zunächst allgemeine Angaben zu dem 
Dokument gemacht, wie z.  B. der Tit el des Dokuments, ob es sich um ein neues Doku -
ment oder eine Überarbeitung eines bereits bestehenden Dokuments handelt, die An -
gabe des federführenden Komitees und des zuständigen Technical Officers von der 
IAEO. Weiterhin wird in dem DPP der Hintergrund fü r die Erstellung/Überarbeitung des 
Dokuments erläutert, eine Rechtfertigung für die Erstellung/Überarbeitung, die Zielvor -
gabe, der Regelungsbereich, eine Einordnung in die bereits bestehenden IAEO Veröf -
fentlichungen, ein erstes Inhaltsverzeichnis, der ange dachte Erstellungs - bzw. Überar -
beitungszeitplan sowie die für die Erstellung/Überarbeitung benötigten Ressourcen 
angegeben. Nach einer vorgegebenen Frist prüft die IAEO die eingegangenen Kommen -
tare bzw. Änderungswünsche der beteiligten Fachgremien und verö ffentlicht auf ihrer 
Webseite eine Tabelle, in der alle eingegangenen Kommentare aufgelistet sind, mit einer 
Bestätigung über eine Annahme oder Ablehnung der einzelnen Kommentare, gegebe -
nenfalls mit Begründung (sogenannte Resolution Table, siehe hierzu auc h Ab -
schnitt  3.3). Dies geschieht in der Regel 1 bis 2 Wochen vor den Treffen der Fachgre -
mien. Diese Treffen finden zweimal im Jahr statt (für RASSC meist Juni und Nov ember), 
wobei die Treffen aller Fachgremien relativ zeitnah stattfinden. Auf diesen Treffen wer -
den die Drafts besprochen und gegebenenfalls offene oder strittige Punkte unter den 
Vertretern *innen  diskutiert. Das Fachgremium kommt dann entweder zu dem Schlu ss, 
dass es den Draft in der vorliegenden Version bestätigt oder eine nächste Version, in 
der die geäußerten Bedenken berücksichtigt werden sollten, abwartet. Wird die Version 
mit den beschlossenen Änderungen bestätigt, werden die folgenden Schritte 4 bis 6 be-
arbeitet (s. Abb. 3-1). Wird die Version abgelehnt, bleibt der Draft in Schritt 3 und wird in 
einer überarbeiteten Version den Fachgremien erneut vorgelegt.  
Die näc hste Möglichkeit der Kommentierung für die Fachgremien ist dann in Schritt 7 
vorgesehen. Dabei liegt schon ein erster, ausformulierter Entwurf des Dokuments vor. 
Die Vorgehensweise der Kommentierung, Einreichung, Handhabung und Diskussion der 
eingegangenen  Kommentare erfolgt wie für Schritt 3 beschrieben.
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8  
Abb.  3-1 14-stufiger Prozess der IAEO zur Erstellung ihrer Nuclear Security Series 
Publikationen sowie der Safety Standards /IAEA  20/, /IAEA  21/. 
Nach Bestätigung durch die Fachgremien werden die beschlossenen Änderungen in das 
Dokument einge arbeitet und diese Version dann in Schritt 8 zur sogenannten Member 
State Kommentierung veröffentlicht. In Deutschland wird die Bitte um Kommentierung 
im deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass alle Stakeholder, und nicht mehr 
nur die Fachgremien der IAEO, Stellung zu dem Draft beziehen können. Die daraufhin 
eingegangenen Kommentare werden nach fachlicher Prüfung vom BMUV  an die IAEO 
übermittelt und es folgen die Schritte 9 bis 10 (s. Abb. 3-1). 
Die letzte Möglichkeit zur Einflussnahme der Fachgremien auf ein Dokument besteht in 
Schritt 11, wie in Abb. 3-1 gezeigt.  Auch hier ent spricht die Vorgehensweise der Kom -
mentierung, Einreichung, Handhabung und Diskussion der eingegangenen Kommentare 
der Beschreibung für Schritt 3. Nach Bestätigung durch die Fachgremien durchläuft der
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9 Draft die letzten Fertigstellungsschritte 12 und 13, bis  es dann in Schritt 14 final veröf -
fentlicht wird.  
Neben der Mitarbeit in den Fachgremien der IAEO besteht darüber hinaus die Möglich -
keit, Kommentare über den nationalen Vertreter in der Commission on Safety Standards 
(CSS) einbringen zu lassen (s. Step 4 u nd Step 12 in Abb. 3-1). 
3.2 Bearbeitete IAEO Drafts  
Die im Rahmen des Vorhabens begutachteten IAEO Regelwerksentwürfe werden im 
Folgenden aufgelistet. Wie oben beschrieben, kann dabei ein Dokument in unterschied -
lichen Entwicklungsschritten bearbeitet worden sein (s. Abb. 3-1 und Abschnitt  3.1) oder 
aber auch mehrmals in ein und demselben Schritt, was bei der folgenden Auflistung al -
lerdings nicht berücksichtigt wurde.  
• DS419 “Radiation Protection and Safety in Well Logging” – Step 1 2b  
• DS420 “Radiation Protection and Safety in Nuclear Gauges” – Step 1 2b 
• DS434 “Radiation Safety of Radioisotope Production Facilities” – Step 12b 
• DS477 “Lea dership, Management and Culture for Safety in Radioactive Waste 
Management (revision and combination of GS -G-3.3 and GS -G-3.4)” – Step 11 
• DS47 0 “Radiation Safety in the Use of Sources in Research and Education ” – 
Step 7 
• DS47 0 “Radiation Safety in the Use of Sources in Research and Education ” – 
Step 11 
• DS497 “Revision of 8 closely interrelated SGs to Nuclear Power Plants Opera -
tion” – Step 11:  
o NS-G-2.2: "Operational Limits and Conditions and Operating Procedures 
for Nuclear Power Plants",  
o NS-G-2.3: "Modifications to Nuclear Power Plants",  
o NS-G-2.4: "The Operating Organization for Nuclear Power Plants",  
o NS-G-2.5: "Core Management and Fuel Handl ing for Nuclear Power 
Plants",  
o NS-G-2.6: "Maintenance, Surveillance and In -service Inspection in Nu -
clear Power Plants",  
o NS-G-2.7: "Radiation Protection and Radioactive Waste Management in 
the Operation of Nuclear Power Plants",
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10 o NS-G-2.8: "Recruitment, Q ualification and Training of Personnel for Nu -
clear Power Plants",  
o NS-G-2.14: "Conduct of Operations at Nuclear Power Plants".  
• DS499 “Application of the Concept of Exemption (revision parts of RS -G-1.7)” – 
Step 7  
• DS499 “Application of the Concept of Exempt ion (revision parts of RS -G-1.7)” – 
Step 11  
• DS500 “Application of the Concept of Clearance (revision parts of RS -G-1.7)” – 
Step 7  
• DS500 “Application of the Concept of Clearance (revision parts of RS -G-1.7)” – 
Step 11 
• DS503 “Protection against Internal and External Hazards in the Operation of Nu -
clear Power Plants (revision of NS -G-2.1)” – Step 7  
• DS503 “Protection against Internal and External Hazards in the Operation of Nu -
clear Power Plants (revision of NS -G-2.1)” – Step 11  
• DS509 “Revision by amendment NS -G-4.1 – NS-G-4.6, SSG -10 and SSG -37” – 
Step 11:  
o NS-G-4.1: " Commissioning of Research Reactors",  
o NS-G-4.2: " Maintenance, Periodic Testing and Inspection of Research 
Reactors",  
o NS-G-4.3: " Core Management and Fuel Handling for Research Reac -
tors",  
o NS-G-4.4: " Operational Limits and Conditions and Operating Procedures 
for Research Reactors",  
o NS-G-4.5: " The Operating Organization and the Recruitment, Training 
and Qualification of Personnel for Research Reactors",  
o NS-G-4.6: " Radiation Protection an d Radioactive Waste Management in 
the Design and Operation of Research Reactors",  
o SSG -10: " Ageing Management for Research Reactors",  
o SSG -37: " Instrumentation and Control Systems and Software Important 
to Safety for Research Reactors".  
• DS510A “ Safety As sessment for Research Reactors and Preparation of the 
Safety Analysis Report (Revision of SSG -20)” – Step 11  
• DS510B “ Safety in the Utilization and Modification of Research Reactors (Revi -
sion of SSG -24)” – Step 11
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11 • DS511 “Use of a Graded Approach in the Application of the Safety Requirements 
for Research Reactors (Revision of SSG -22)” – Step 7 
• DS511 “Use of a Graded Approach in the Application of the Safety Requirements 
for Research Reactors (Revision of SSG -22)” – Step 11 
• DS516 “Revision by amendment of existing Safety Guide SSG -27: Criticality 
Safety in the Handling of Fissile Material” – Step 11  
• DS517 “Revision by amendment of 3 Specific Safety Guides on Nuclear Fuel 
Cycle Facilities as a set of publications” – Step 7:  
o SSG -5: “Safety of Conversion Facilities and Uranium Enrichment Facili -
ties”  
o SSG -6: “Safety of Uranium Fuel Fabrication Facilities”  
o SSG -7: “Safety of Uranium and Plutonium Mixed Oxide Fuel Fabrication 
Facilities”  
• DS517 “Revision by amendment of 3  Specific Safety Guides on Nuclear Fuel 
Cycle Facilities as a set of publications” – Step 11: 
o SSG -5: “Safety of Conversion Facilities and Uranium Enrichment Facili -
ties”  
o SSG -6: “Safety of Uranium Fuel Fabrication Facilities”  
o SSG -7: “Safety of Uranium and Plutonium Mixed Oxide Fuel Fabrication 
Facilities”  
• DS518 A “Safety of Nuclear Fuel Reprocessing Facilities (Revision of SSG -42)” – 
Step 7  
• DS518 B “Safety of Nuclear Fuel Cycle Research and Development Facilities 
(Revision of SSG -43)” – Step 7  
• DS519 “ Protec tion of Workers against Exposure due to Radon ” – Step 7  
• DS521 “ Radiation Protection Programmes for the Transport of Radioactive Ma -
terial (Revision of TS -G-1.3)” – Step 7  
• DS521 “ Radiation Protection Programmes for the Transport of Radioactive Ma-
terial (Revision of TS -G-1.3)” – Step 11 
• DS524 “ Radiation Protection Aspects of Design for Nuclear Power Plants (Revi -
sion of NS -G-1.13) ” – Step 7  
• DS525 / DPP “ Chemistry Programme for Water Cooled Nuclear Power Plants 
(Revision of SSG -13)” – Step 3  
• DS525 “Chemistry Programme for Water Cooled Nuclear Power Plants (Revision 
of SSG -13)” – Step 7
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12 • DS52 6 / DPP “ National Policies and Strategies for the Safety of Radioactive 
Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation ” – 
Step 3 
• DS52 7 / DPP “ Criteria for use in preparedness and response for a nuclear or 
radiological emergency (Revision of GSG -2)” – Step 3  
• DS52 9 / DPP “ Investigation of Site Characteristics and Evaluation of Radiation 
Risks to the Public and the Environment in Site Evalu ation for Nuclear Installa -
tions (Revision of NS-G-3.2)” – Step 3  
• DS532 / DPP “ Safety of Nuclear Power Plants: Commissioning and Operation 
(Revision 2 of SSR-2/2)” – Step 3  
• DS533/NST067  / DPP “ Management of the interfaces between safety and nu -
clear securit y” – Step 3  
• DS534 / DPP “ Protection Strategy for a Nuclear or Radiological Emergency ” – 
Step 3  
• DS535 / DPP “ Periodic safety review for nuclear power plants  (Revision of SSG -
25)” – Step 3  
• DS538 / DPP “ Long Term Post -Remediation Management of Areas Affected by 
Past Activities or Events ” – Step 3  
• DS539 / DPP “ Licensing Process for Nuclear Installations  (Revision of SSG -12)” 
– Step 3  
• DS540 / DPP “ Radiation Safety for Industrial Radiography (Revision of SSG -11)” 
– Step 3  
• NST005 / DPP „  Nuclear Security Aspects of Regaining Control Over Nu -clear 
and Other Radioactive Material Out of Regulatory Control“ – Step 3  
• NST070 / DPP „  Information Security for Nuclear Security (Revision of NSS No. 
23-G)“ – Step 3  
3.3 RASSC Sitzungen  
Die oben aufgezählten Drafts wurden in der Regel auf den jeweils folgenden RASSC 
Sitzungen besprochen. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen wurden ca. eine Woche vor -
her die sogenannten Resolution Tables von der IAEO veröffentlicht. In einer solchen 
Resolution  Table sind die Kommentare aller Länder zusammengeführt und von der IAEO 
bewertet, d.  h. ob die jeweiligen Kommentare angenommen oder abgelehnt wurden, ge -
gebenenfalls mit einer Begründung. Zusätzlich wird eine Version des Drafts veröffent -
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