20210303-an-bfs-s-i-2-4840002-2021-0011-3621s62280
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)“
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Vordruck Dokumentation FVVorbereitung Auftragsforschung; Stand: Februar 2021 bei der Erarbeitung des BNoPlkG voraussichtlich zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus soll das
BMU sowohl im Erstellungsprozess (z. B. durch Erstellung und Bewertung von
Regeltextentwürfen) als auch im Koordinierungsprozess (z. B. Vor-/Nachbereitung von bzw.
Teilnahme an Beratungsgängen) unterstützt werden. Zur Vorbereitung des Evaluierungsprozesses
sollen auftretende Herausforderungen bei der Erstellung des BNoPlkG ermittelt und dokumentiert
werden.
4. Beabsichtigte Verwertung der Ergebnisse [Bezu g der beschriebenen Leistung ( → 3) zur
Ressortaufgabe (→ 2) herstellen: Wie und wozu sollen die Ergebnisse verwendet werden?
Welcher Erkenntnisfortschritt ist zu erwarten? In welcher Höhe und zu welchem Zweck sind
Folgekosten zu erwarten? Woraus sollen diese finanziert werden?]
Das vorliegende Vorhaben dient der Erfüllung der vom BMU wahrgenommenen Ressortaufgabe
„Schutz der Bevölkerung in bestehenden Expositionssituationen infolge eines Notfalls durch
kontaminierte Gebiete“. Das Vorhaben soll dazu dienen, dass der BNoPlkG erstellt werden kann.
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in die Erarbeitung des BNoPlkG einfließen. Durch das
Vorhaben soll u. a. gewährleistet werden, dass der BNoPlkG unter Berücksichtigung des aktuellen
Stands von Wissenschaft und Technik und unter Beteiligung aller relevanten Akteure erstellt
werden kann. Folgekosten sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten.
5. Begründung, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe eine zusammenfassende
Vergabe gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 UVgO erfordern
(nicht erforderlich bei Einzelbeauftragung GRS im Anwendungsbereich des Rahmenvertrags
BMU(B)-GRS)
Entfällt (Einzelbeauftragung der GRS gemäß § 2 Absatz 1 Nummer c in Verbindung mit § 1 Absatz
2 Nummer c und h der Rahmenvereinbarung zwischen BMU und GRS).
6. Begründung für eine Verhandlungsvergabe gem. § 8 Abs. 4 UVgO (nicht erforderlich bei
Einzelbeauftragung GRS im Anwendungsbereich des Rahmenvertrags BMU(B)-GRS)
Entfällt (Einzelbeauftragung der GRS gemäß § 2 Absatz 1 Nummer c in Verbindung mit § 1 Absatz
2 Nummer c und h der Rahmenvereinbarung zwischen BMU und GRS).
7. Bewertungsmatrix bei Ausschreibungen (außer im Fall des § 8 Abs. 4 Ziffer 10 UVgO)
Entfällt (Einzelbeauftragung der GRS gemäß § 2 Absatz 1 Nummer c in Verbindung mit § 1 Absatz
2 Nummer c und h der Rahmenvereinbarung zwischen BMU und GRS).
8. Veröffentlichung des Schlussberichtes nach § 12 Absatz 3 ABFE -BMU (mit dem Ergebnis
nach § 13 ABFE-BMU als Anlage)
ja
nein, Begründung:
9. Nutzungsrecht
nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland
ausschließliches Nutzungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland, Begründung:
- 3 - Vordruck Dokumentation FVVorbereitung Auftragsforschung; Stand: Februar 2021 10. Externe Beratungs -/ Unterstützungsleistung , Gutachten oder Studie ja, Einordnung nein Gez. Unterschrift Fachbegleitung
AnsatzGesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer [€]Netto Personal- kosten [€]Netto Nahreise- kosten[€]Netto Reisekosten nat. [€] (3 Reisen) (3 Reisen) (4 Reisen) (4 Reisen) (4 Reisen) (4 Reisen) (1 Reise) (1 Reise) SV-h SB-h ( ) ( ) AP1 (Stand von Wissenschaft und Technik) AP2 (Schnittstellen- analyse) AP3 (Unterstützung Erstellungsprozess) AP4 (Unterstützung Koordinierungs- prozess) AP5 (Vorbereitung Evaluierungs- prozess) Projektmanageme nt und –controlling (ca. ) Summe 3 3 SV-h SB-h ( €) ( €) AP1 (Stand von Wissenschaft und Technik) AP2 (Schnittstellen- analyse) AP3 (Unterstützung Erstellungsprozess) AP4 (Unterstützung Koordinierungs- prozess) AP5 (Vorbereitung Evaluierungs- prozess)2022 NahreisenReisen national 4 43 32023: 90.000 € 2021 NahreisenReisen national2024: 50.000€2021: 80.000 € 2022: 80.000 €
Projektmanageme nt und –controlling (ca. %) Summe 4 4 SV-h SB-h ( €) ( €) AP1 (Stand von Wissenschaft und Technik) AP2 (Schnittstellen- analyse) AP3 (Unterstützung Erstellungsprozess) AP4 (Unterstützung Koordinierungs- prozess) AP5 (Vorbereitung Evaluierungs- prozess) Projektmanageme nt und –controlling (ca. %) Summe 4 4 SV-h SB-h ( €) ( €) AP1 (Stand von Wissenschaft und Technik) AP2 (Schnittstellen- analyse) AP3 (Unterstützung Erstellungsprozess) AP4 (Unterstützung Koordinierungs- prozess) AP5 (Vorbereitung Evaluierungs- prozess) Projektmanageme nt und –controlling (ca. %) Summe 1 11 12023 NahreisenReisen national 2024 NahreisenReisen national4 4
Seite 1 von 6 Datum: 02.03.2021 Leistungsbeschreibung FKZ: 3621S62280 Thema: Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung des Besonderen Notfallplans für kontaminierte Gebiete 1. Aufgabenstellung Gemäß § 99 Absatz 1 StrlSchG sind besondere Notfallpläne als Ergänzung und Konkretisierung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes (ANoPl) zu erstellen. Einer dieser Pläne ist nach § 99 Absatz 2 Nummer 8 StrlSchG der Besondere Notfallplan für kontaminierte Gebiete (BNoPlkG). Die Erarbeitung des BNoPlkG umfasst grundsätzliche, organisatorische, juristische und technische Fragestellungen in Bezug auf den Umgang mit bzw. die Beseitigung von kontaminierten Objekten um ein sicheres Alltagsleben bei minimierten Einschränkungen für die verbleibende Bevölkerung zu ermöglichen oder eine rasche Rückkehr von Bewohnern in kontaminierte Gebiete zu realisieren. Die Auftragnehmerin hat zunächst den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu ermitteln und insbesondere fachliche Unterstützung zu den organisatorischen und technischen Fragestellungen bei der Erarbeitung des BNoPlkG zu leisten. Neben der Unterstützung bei der inhaltlichen Ausgestaltung des BNoPlkG müssen auch Schnittstellen und Stakeholder auf Bundes- und Landesebene identifiziert und in die Koordinierungsprozesse für die Erstellung des BNoPlkG mit einbezogen werden. Die Koordinierungsprozesse sind fachlich und organisatorisch zu begleiten. Während der Erarbeitung des BNoPlkG und der Koordinierungsprozesse aufgetretene Herausforderungen, die nicht ohne größeren Aufwand behoben werden können, sollen als Teil eines geplanten Evaluierungsprozesses gesammelt und dokumentiert werden. 2. Kenntnisstand und Rahmenbedingungen Das BMU ist für den Schutz der Bevölkerung in bestehenden Expositionssituationen infolge eines Notfalls durch kontaminierte Gebiete das zuständige Bundesministerium. Damit ist es für die Erarbeitung des besonderen Notfallplans für kontaminierte Gebiete nach § 99 Absatz 2 Nummer 8 StrlSchG zuständig. Die Erstellung des BNoPlkG bzw. die hierbei erforderliche Unterstützungsleistung der Auftragnehmerin soll unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Regelungen erfolgen. Insbesondere ergeben sich Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht (z. B. Anlage 6 StrlSchG) sowie aus dem ANoPl aber ggf. auch aus anderen Rechtsbereichen. Außerdem sollen bei der Erstellung des Plans internationale Erfahrungen aus anderen Ländern (z. B. aus Weißrussland, Japan) sowie Expertengremien bzw. –organisationen (z. B. IAEA) einfließen. Bei der Erstellung des BNoPlkG soll eine angemessene
Seite 2 von 6 Unterstützungsleistung durch die Auftragnehmerin erfolgen. Hierfür sind insgesamt 5 Arbeitspakete vorgesehen. 3. Einzelzielsetzungen/ Gliederung der Aufgabe 3.1. AP 1: Aufarbeitung des relevanten Standes von Wissenschaft und Technik In einem ersten Schritt ist der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik im Bereich von Dekontaminationsstrategien und -maßnahmen sowie von Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung und für Einsatzkräfte zu untersuchen und darzustellen. Dabei sollen insbesondere das Vorgehen und die bis heute andauernden Maßnahmen in den von langfristigen Kontaminationen betroffenen Gebieten in Weißrussland und der Ukraine berücksichtigt werden, aber auch die im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Fukushima gesammelten Erfahrungen einfließen. Auch Notfallmanagementsysteme anderer Staaten (z. B. aus der EU) sehen Strategien für bewohnte Gebiete vor. Diese Strategien sollen wie auch mögliche Empfehlungen oder Stellungnahmen von nationalen wie internationalen Expertengremien bzw. -organisationen (z. B. SSK, IAEA) ebenfalls bewertet und berücksichtigt werden. Für die Bezugnahme zu lokalen Notfällen sollen Informationen zu lokalen Dekontaminationsstrategien gesammelt und ausgewertet werden. Der ermittelte Sachstand ist in einem eigenständigen Bericht zu dokumentieren und der Auftraggeberin spätestens bis zum Ende des dritten Quartals 2021 (per Mail) zur Verfügung zu stellen. Der Bericht soll es Lesern mit fachlicher Grundkompetenz ermöglichen, sich einen Überblick über die relevanten bisherigen Arbeiten zu verschaffen und Zugang zu den maßgeblichen Unterlagen zu finden. Der Bericht ist, sofern erforderlich, während und zum Abschluss des Vorhabens um die neu gewonnenen Erkenntnisse zu ergänzen. 3.2. AP 2: Schnittstellen- und Stakeholderanalyse Der Erstellungsprozess der Regeltextentwürfe für den BNoPlkG geht mit einer Reihe von Absprachen mit diversen Beteiligten z. B. auf Bundes und Landesebene einher. Dabei handelt es sich um fachlich zuarbeitende Stellen, wie z. B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), andere Abteilungen des BMU sowie andere Ressorts auf Bundesebene, aber auch um Behörden und Institutionen, die hinterher mit der Umsetzung der Regelungstexte betraut sind (insbesondere Landesbehörden) oder die die Konsequenzen aus den Regelungstexten ihrerseits behandeln müssen (Behörden, die andere Pläne erstellen). Um möglichst viele dieser Beteiligten in den Koordinierungsprozessen berücksichtigen zu können, soll eine Schnittstellen- und Stakeholderanalyse erstellt werden, in der Schnittstellen ermittelt und relevante Gruppen bzw. Stakeholder, die im Erstellungsprozess beteiligt werden sollten, identifiziert werden. Die Analyse soll darüber hinaus auch Anforderungen aus Rechtsbereichen erfassen, die bei der Erarbeitung des BNoPlkG voraussichtlich zu berücksichtigen sind (z. B. neben dem Strahlenschutzrecht ggf. das Bodenschutz- oder Polizeirecht).
Seite 3 von 6 Die ermittelten Schnittstellen, relevante Gruppen bzw. Stakeholder und Anforderungen aus einschlägigen Rechtsbereichen sind in einem eigenständigen Bericht zu dokumentieren und der Auftraggeberin spätestens bis zum Ende des dritten Quartals 2021 (per Mail) zur Verfügung zu stellen. Änderungen die sich im Rahmen der Koordinierungsprozesse ergeben, sind entsprechend in der Dokumentation zu aktualisieren. 3.3. AP 3: Fachliche Unterstützungsarbeit im Erstellungsprozess Insbesondere das StrlSchG (z. B. Anlage 6) sowie der ANoPl (derzeit noch im Entwurf) enthalten Vorgaben zu den wesentlichen Elementen des BNoPlkG. Darauf aufbauend wurde ein erster Entwurf einer Struktur des BNoPlkG entwickelt. Der Entwurf der Struktur soll durch den in AP 1 und ggf. in AP 2 ermittelten Sachstand sowie sukzessive durch Diskussionsergebnisse, fachliche Einschätzungen und Koordinierungsprozesse erweitert und ergänzt werden. Bei dem Erstellungsprozess des BNoPlkG soll durch die Auftragnehmerin fachlich Unterstützungsarbeit geleistet werden. Dies umfasst insbesondere die • Erarbeitung von exemplarischen Regeltextentwürfen • Fachliche Beratung, Kommentierung und Ergänzung zu bzw. von erarbeiteten Strukturen und Regeltextentwürfen Die Ausarbeitungen und Vorschläge sind der Auftraggeberin in Form eines oder mehrerer schriftlicher Berichte (per Mail) nach Absprache innerhalb der Laufzeit des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. 3.4. AP 4: Fachliche und organisatorische Begleitung im Koordinierungsprozess Als Teil des Erstellungsprozesses finden Koordinierungsprozesse mit anderen Beteiligten statt. Diese Koordinierungsprozesse sollen fachlich (durch Vorträge, Bewertungen, Einschätzungen in Diskussionen, etc.) und organisatorisch (durch Ausrichten von Veranstaltungen, Protokollierung, Archivierung, etc.) unterstützt werden. Die Unterstützung erfolgt • bei Beratungsgängen in Ausschüssen und Fachgremien, • im Beteiligungsprozess von Behörden und Institutionen, die von dem Regelwerk betroffen sind, sowie • im Kommentierungsprozess der Regeltextentwürfe. Als Teil des Koordinierungsprozesses, zur Information und Diskussion der Regelungsentwürfe in Ausschüssen und Fachgremien oder bei anderen Zusammenkünften muss die Auftraggeberin bei der Vorstellung und fachlichen Begründung der Regeltextentwürfe unterstützt werden. Dazu zählen die Präsentation und fachliche Erläuterung von Neuerungen und die Mitwirkung bei der fachlichen Diskussion. Hierfür sind im Mittel vier innerdeutsche Reisen im Jahr vorzusehen. Kommentare und Ergebnisse aus den Erarbeitungs-, Diskussions- und Koordinierungsprozessen sind für die Auftraggeberin zu dokumentieren und auszuwerten sowie für die weitere Behandlung aufzubereiten und aus fachlicher Sicht Vorschläge zum Umgang zu erarbeiten.
Seite 4 von 6 Die Dokumentationen und Ausarbeitungen sind der Auftraggeberin in Form eines oder mehrerer schriftlicher Berichte (per Mail) nach Absprache innerhalb der Laufzeit des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. 3.5. AP 5: Vorbereitung des Evaluierungsprozesses Während der Erarbeitung des BNoPlkG und der Koordinierungsprozesse können Herausforderungen erkannt werden, die durch den bestehenden Rechtsrahmen oder organisatorische Gegebenheiten bedingt sind. Dadurch kann es möglich sein, dass eine angemessene Notfallreaktion einschränkt oder behindert wird. Zur Vorbereitung des Evaluierungsprozesses sind die in den AP 1 bis 4 dokumentierten Ergebnisse hinsichtlich aufgedeckter Schwachstellen, offener Fragen und Probleme der Notfallplanerstellung, die nicht ohne größere Verzögerungen behoben werden können, zu dokumentieren und zu analysieren. Hierüber ist ein separater Bericht zu fertigen und der Auftraggeberin spätestens 2 Monate vor Ende des Vorhabens und mindestens im Entwurfsstatus zur Verfügung zu stellen. 4. Anforderungen und Vorgaben 4.1. Allgemeine Anforderungen an die Durchführung und Bearbeitung des Vorhabens Die Bearbeitung der Aufgabenstellung muss in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin erfolgen. Hierzu sind neben geeigneten Verfahren zur Kommunikation effiziente Verfahren zur Planung und Abstimmung der jeweiligen Aufgabeninhalte innerhalb der genannten Themenbereiche vorzusehen. Dies schließt erforderlichenfalls die Durchführung von regelmäßigen Fach- und Projektgesprächen während der Laufzeit des Vorhabens ein. Die Fach- und Projektgespräche finden i.d.R. 4-mal jährlich und im BMU/Bonn bzw. per Videokonferenz statt. 4.2. Termine Das Vorhaben soll ab dem 01.04.2021 bzw. schnellst möglich beginnen. Ab der Auftragserteilung ist das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten zu bearbeiten. 4.3. Berichte In Ausnahme zu § 12 Abs. 4 ABFE-BMU sind die Berichte nach § 12 ABFE-BMU ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Datei zu liefern. Der Schlussbericht nach § 12 Abs. 3 ABFE-BMU und das Ergebnis nach § 13 ABFE- BMU, sofern dieses in Form eines Berichtes erstellt wird, sind der Auftraggeberin in digitaler und gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in barrierefreier Form als pdf-Dokument vorzulegen. Ist eine Lieferung im pdf-Format nicht möglich, ist das Dateiformat mit der Auftraggeberin vor Lieferung abzustimmen. Firmenlogos usw. sind auf den Seiten der Berichte nicht zulässig.
Seite 5 von 6 Folgende Dokumente sind zur Veröffentlichung vorgesehen auf der Internetseite der Auftraggeberin vorgesehen und daher barrierefrei zu gestalten: Schlussbericht und ggf. Ergebnis. 4.4. Angaben zur Zuschlagserteilung Zuschlagskriterium für die Vergabe des Vorhabens ist das Preis/Leistungsverhältnis. 4.5. Angebotsabfassung/Detailplanung des Vorhabens Im Rahmen des Angebots ist eine Projektstruktur und eine Arbeitsplanung vorzulegen, die eine Abschätzung der erforderlichen Bearbeitungszeiten und Aufwände möglich machen. Bei der Abfassung des Angebots ist die angestrebte Vorgehensweise zur Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakete darzustellen. Dabei muss aus dem Angebot klar und nachvollziehbar hervorgehen, auf welchen fachlichen Annahmen und Überlegungen der vorkalkulierte Aufwand (Mengengerüst) basiert, d.h. der veranschlagte Aufwand muss begründet sein – sowohl hinsichtlich Personal- und Reisekosten als auch in etwaigen Sach- bzw. Sonderbetriebsmitteln. 4.6. Anforderungen an Auftragnehmerin und Projektteam Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss die Auftragnehmerin Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen. Die Auftragnehmerin hat dem BMU eine Projektleitung als Ansprechpartner*in sowie die wesentlichen Bearbeiter*innen zu benennen. Auf Anforderung durch die Auftraggeberin ist die Qualifikation der Bearbeiter*innen nachzuweisen. 4.7. Von der Auftraggeberin bereitgestellte Leistungen Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin die benötigten Unterlagen (z. B. Textentwürfe oder Kommentare zu Textentwürfen) zugänglich machen, soweit diese nicht bereits bei der Auftragnehmerin vorhanden bzw. allgemein zugänglich sind. 5. Datenschutz Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insb. die Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679) einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Die Auftragnehmerin stellt insbesondere sicher, dass alle Personen,
Seite 6 von 6 die mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. 6. Anlagen Keine