20210303-an-bfs-s-i-2-4840002-2021-0011-3621s62280

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Beratung: GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)

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Vordruck Dokumentation FVVorbereitung Auftragsforschung; Stand: Februar 2021 bei der Erarbeitung des BNoPlkG voraussichtlich zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus soll das 
BMU sowohl im Erstellungsprozess (z. B. durch Erstellung und Bewertung von 
Regeltextentwürfen) als auch im Koordinierungsprozess (z. B. Vor-/Nachbereitung von bzw. 
Teilnahme an Beratungsgängen) unterstützt werden. Zur Vorbereitung des Evaluierungsprozesses 
sollen auftretende Herausforderungen bei der Erstellung des BNoPlkG ermittelt und dokumentiert 
werden.    
 
 
4. Beabsichtigte Verwertung  der Ergebnisse [Bezu g der beschriebenen Leistung ( → 3) zur 
Ressortaufgabe (→ 2) herstellen: Wie und wozu sollen die Ergebnisse verwendet werden? 
Welcher Erkenntnisfortschritt ist zu erwarten? In welcher Höhe und zu welchem Zweck sind 
Folgekosten zu erwarten? Woraus sollen diese finanziert werden?]  
 
Das vorliegende Vorhaben dient der Erfüllung der vom BMU wahrgenommenen Ressortaufgabe 
„Schutz der Bevölkerung in bestehenden Expositionssituationen infolge eines Notfalls durch 
kontaminierte Gebiete“. Das Vorhaben soll dazu dienen, dass der BNoPlkG erstellt werden kann. 
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in die Erarbeitung des BNoPlkG einfließen. Durch das 
Vorhaben soll u. a. gewährleistet werden, dass der BNoPlkG unter Berücksichtigung des aktuellen 
Stands von Wissenschaft und Technik und unter Beteiligung aller relevanten Akteure erstellt 
werden kann. Folgekosten sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten.  
 
 
5. Begründung, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe eine zusammenfassende 
Vergabe gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 UVgO erfordern  
      (nicht erforderlich bei Einzelbeauftragung GRS im Anwendungsbereich des Rahmenvertrags 
BMU(B)-GRS)  
 
Entfällt (Einzelbeauftragung der GRS gemäß § 2 Absatz 1 Nummer c in Verbindung mit § 1 Absatz 
2 Nummer c und h der Rahmenvereinbarung zwischen BMU und GRS). 
 
 
6. Begründung für eine Verhandlungsvergabe  gem. § 8 Abs. 4 UVgO (nicht erforderlich bei 
Einzelbeauftragung GRS im Anwendungsbereich des Rahmenvertrags BMU(B)-GRS)  
 
Entfällt (Einzelbeauftragung der GRS gemäß § 2 Absatz 1 Nummer c in Verbindung mit § 1 Absatz 
2 Nummer c und h der Rahmenvereinbarung zwischen BMU und GRS).  
 
 
7. Bewertungsmatrix bei Ausschreibungen (außer im Fall des § 8 Abs. 4 Ziffer 10 UVgO)  
 
Entfällt (Einzelbeauftragung der GRS gemäß § 2 Absatz 1 Nummer c in Verbindung mit § 1 Absatz 
2 Nummer c und h der Rahmenvereinbarung zwischen BMU und GRS).  
 
 
8. Veröffentlichung des Schlussberichtes nach § 12 Absatz 3 ABFE -BMU (mit dem Ergebnis 
nach § 13 ABFE-BMU als Anlage) 
 
 ja 
 nein, Begründung:       
 
 
9. Nutzungsrecht  
 
 nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland  
 ausschließliches Nutzungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland, Begründung:
6

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Vordruck Dokumentation FVVorbereitung Auftragsforschung; Stand: Februar 2021  
 
10. Externe Beratungs -/ Unterstützungsleistung , Gutachten oder Studie  
 ja, Einordnung       
 nein 
 
Gez.   
  
Unterschrift Fachbegleitung
7

AnsatzGesamtkosten 
inklusive  
Mehrwertsteuer [€]Netto 
Personal-
kosten [€]Netto 
Nahreise-
kosten[€]Netto 
Reisekosten 
nat. [€]
(3 Reisen) (3 Reisen)
(4 Reisen) (4 Reisen)
(4 Reisen) (4 Reisen)
(1 Reise) (1 Reise)
SV-h SB-h
( ) ( )
AP1 (Stand von 
Wissenschaft und 
Technik)
AP2 (Schnittstellen-
analyse)
AP3 
(Unterstützung 
Erstellungsprozess)
AP4 
(Unterstützung 
Koordinierungs-
prozess)
AP5 (Vorbereitung 
Evaluierungs-
prozess)
Projektmanageme
nt und –controlling 
(ca. )
Summe 3 3
SV-h SB-h
(  €) (  €)
AP1 (Stand von 
Wissenschaft und 
Technik)
AP2 (Schnittstellen-
analyse)
AP3 
(Unterstützung 
Erstellungsprozess)
AP4 
(Unterstützung 
Koordinierungs-
prozess)
AP5 (Vorbereitung 
Evaluierungs-
prozess)2022 NahreisenReisen 
national
4
43
32023: 90.000 €
2021 NahreisenReisen 
national2024: 50.000€2021: 80.000 €
2022: 80.000 €
8

Projektmanageme
nt und –controlling 
(ca. %)
Summe 4 4
SV-h SB-h
(  €) (  €)
AP1 (Stand von 
Wissenschaft und 
Technik)
AP2 (Schnittstellen-
analyse)
AP3 
(Unterstützung 
Erstellungsprozess)
AP4 
(Unterstützung 
Koordinierungs-
prozess)
AP5 (Vorbereitung 
Evaluierungs-
prozess)
Projektmanageme
nt und –controlling 
(ca. %)
Summe 4 4
SV-h SB-h
(  €) (  €)
AP1 (Stand von 
Wissenschaft und 
Technik)
AP2 (Schnittstellen-
analyse)
AP3 
(Unterstützung 
Erstellungsprozess)
AP4 
(Unterstützung 
Koordinierungs-
prozess)
AP5 (Vorbereitung 
Evaluierungs-
prozess)
Projektmanageme
nt und –controlling 
(ca. %)
Summe 1 11
12023 NahreisenReisen 
national
2024 NahreisenReisen 
national4
4
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 Datum: 02.03.2021 
 
Leistungsbeschreibung 
FKZ: 3621S62280 
Thema: Fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung des 
Besonderen Notfallplans für kontaminierte Gebiete 
 
 
1. Aufgabenstellung 
 
Gemäß § 99 Absatz 1 StrlSchG sind besondere Notfallpläne als Ergänzung und 
Konkretisierung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes (ANoPl) zu erstellen. Einer 
dieser Pläne ist nach § 99 Absatz 2 Nummer 8 StrlSchG der Besondere Notfallplan für 
kontaminierte Gebiete (BNoPlkG). Die Erarbeitung des BNoPlkG umfasst 
grundsätzliche, organisatorische, juristische und technische Fragestellungen in Bezug 
auf den Umgang mit bzw. die Beseitigung von kontaminierten Objekten um ein 
sicheres Alltagsleben bei minimierten Einschränkungen für die verbleibende 
Bevölkerung zu ermöglichen oder eine rasche Rückkehr von Bewohnern in 
kontaminierte Gebiete zu realisieren.  
 
Die Auftragnehmerin hat zunächst den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik 
zu ermitteln und insbesondere fachliche Unterstützung zu den organisatorischen und 
technischen Fragestellungen bei der Erarbeitung des BNoPlkG zu leisten. Neben der 
Unterstützung bei der inhaltlichen Ausgestaltung des BNoPlkG müssen auch 
Schnittstellen und Stakeholder auf Bundes- und Landesebene identifiziert und in die 
Koordinierungsprozesse für die Erstellung des BNoPlkG mit einbezogen werden. Die 
Koordinierungsprozesse sind fachlich und organisatorisch zu begleiten. Während der 
Erarbeitung des BNoPlkG und der Koordinierungsprozesse aufgetretene 
Herausforderungen, die nicht ohne größeren Aufwand behoben werden können, sollen 
als Teil eines geplanten Evaluierungsprozesses gesammelt und dokumentiert werden. 
 
2. Kenntnisstand und Rahmenbedingungen 
 
Das BMU ist für den Schutz der Bevölkerung in bestehenden Expositionssituationen 
infolge eines Notfalls durch kontaminierte Gebiete das zuständige Bundesministerium. 
Damit ist es für die Erarbeitung des besonderen Notfallplans für kontaminierte Gebiete 
nach § 99 Absatz 2 Nummer 8 StrlSchG zuständig. Die Erstellung des BNoPlkG bzw. 
die hierbei erforderliche Unterstützungsleistung der Auftragnehmerin soll unter 
Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Regelungen erfolgen. Insbesondere 
ergeben sich Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht (z. B. Anlage 6 StrlSchG) 
sowie aus dem ANoPl aber ggf. auch aus anderen Rechtsbereichen. Außerdem sollen 
bei der Erstellung des Plans internationale Erfahrungen aus anderen Ländern (z. B. 
aus Weißrussland, Japan) sowie Expertengremien bzw. –organisationen (z. B. IAEA) 
einfließen. Bei der Erstellung des BNoPlkG soll eine angemessene
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Unterstützungsleistung durch die Auftragnehmerin erfolgen. Hierfür sind insgesamt 5 
Arbeitspakete vorgesehen. 
 
3. Einzelzielsetzungen/ Gliederung der Aufgabe 
 
3.1. AP 1: Aufarbeitung des relevanten Standes von 
Wissenschaft und Technik 
 
In einem ersten Schritt ist der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik im Bereich 
von Dekontaminationsstrategien und -maßnahmen sowie von 
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung und für Einsatzkräfte zu untersuchen 
und darzustellen. Dabei sollen insbesondere das Vorgehen und die bis heute 
andauernden Maßnahmen in den von langfristigen Kontaminationen betroffenen 
Gebieten in Weißrussland und der Ukraine berücksichtigt werden, aber auch die im 
Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Fukushima gesammelten Erfahrungen 
einfließen. Auch Notfallmanagementsysteme anderer Staaten (z. B. aus der EU) 
sehen Strategien für bewohnte Gebiete vor. Diese Strategien sollen wie auch mögliche 
Empfehlungen oder Stellungnahmen von nationalen wie internationalen 
Expertengremien bzw. -organisationen (z. B. SSK, IAEA) ebenfalls bewertet und 
berücksichtigt werden. Für die Bezugnahme zu lokalen Notfällen sollen Informationen 
zu lokalen Dekontaminationsstrategien gesammelt und ausgewertet werden. 
Der ermittelte Sachstand ist in einem eigenständigen Bericht zu dokumentieren und 
der Auftraggeberin spätestens bis zum Ende des dritten Quartals 2021 (per Mail) zur 
Verfügung zu stellen. 
Der Bericht soll es Lesern mit fachlicher Grundkompetenz ermöglichen, sich einen 
Überblick über die relevanten bisherigen Arbeiten zu verschaffen und Zugang zu den 
maßgeblichen Unterlagen zu finden. Der Bericht ist, sofern erforderlich, während und 
zum Abschluss des Vorhabens um die neu gewonnenen Erkenntnisse zu ergänzen. 
 
3.2. AP 2: Schnittstellen- und Stakeholderanalyse 
 
Der Erstellungsprozess der Regeltextentwürfe für den BNoPlkG geht mit einer Reihe 
von Absprachen mit diversen Beteiligten z. B. auf Bundes und Landesebene einher. 
Dabei handelt es sich um fachlich zuarbeitende Stellen, wie z. B. das Bundesamt für 
Strahlenschutz (BfS), andere Abteilungen des BMU sowie andere Ressorts auf 
Bundesebene, aber auch um Behörden und Institutionen, die hinterher mit der 
Umsetzung der Regelungstexte betraut sind (insbesondere Landesbehörden) oder die 
die Konsequenzen aus den Regelungstexten ihrerseits behandeln müssen (Behörden, 
die andere Pläne erstellen). Um möglichst viele dieser Beteiligten in den 
Koordinierungsprozessen berücksichtigen zu können, soll eine Schnittstellen- und 
Stakeholderanalyse erstellt werden, in der Schnittstellen ermittelt und relevante 
Gruppen bzw. Stakeholder, die im Erstellungsprozess beteiligt werden sollten, 
identifiziert werden. Die Analyse soll darüber hinaus auch Anforderungen aus 
Rechtsbereichen erfassen, die bei der Erarbeitung des BNoPlkG voraussichtlich zu 
berücksichtigen sind (z. B. neben dem Strahlenschutzrecht ggf. das Bodenschutz- 
oder Polizeirecht).
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Seite 3 von 6 
Die ermittelten Schnittstellen, relevante Gruppen bzw. Stakeholder und Anforderungen 
aus einschlägigen Rechtsbereichen sind in einem eigenständigen Bericht zu 
dokumentieren und der Auftraggeberin spätestens bis zum Ende des dritten Quartals 
2021 (per Mail) zur Verfügung zu stellen. Änderungen die sich im Rahmen der 
Koordinierungsprozesse ergeben, sind entsprechend in der Dokumentation zu 
aktualisieren.   
  
3.3. AP 3: Fachliche Unterstützungsarbeit im Erstellungsprozess  
 
Insbesondere das StrlSchG (z. B. Anlage 6) sowie der ANoPl (derzeit noch im Entwurf) 
enthalten Vorgaben zu den wesentlichen Elementen des BNoPlkG. Darauf aufbauend 
wurde ein erster Entwurf einer Struktur des BNoPlkG entwickelt. Der Entwurf der 
Struktur soll durch den in AP 1 und ggf. in AP 2 ermittelten Sachstand sowie 
sukzessive durch Diskussionsergebnisse, fachliche Einschätzungen und 
Koordinierungsprozesse erweitert und ergänzt werden. Bei dem Erstellungsprozess 
des BNoPlkG soll durch die Auftragnehmerin fachlich Unterstützungsarbeit geleistet 
werden. Dies umfasst insbesondere die 
• Erarbeitung von exemplarischen Regeltextentwürfen 
• Fachliche Beratung, Kommentierung und Ergänzung zu bzw. von erarbeiteten 
Strukturen und Regeltextentwürfen  
 
Die Ausarbeitungen und Vorschläge sind der Auftraggeberin in Form eines oder 
mehrerer schriftlicher Berichte (per Mail) nach Absprache innerhalb der Laufzeit des 
Vorhabens zur Verfügung zu stellen. 
 
3.4. AP 4: Fachliche und organisatorische Begleitung im 
Koordinierungsprozess 
 
Als Teil des Erstellungsprozesses finden Koordinierungsprozesse mit anderen 
Beteiligten statt. Diese Koordinierungsprozesse sollen fachlich (durch Vorträge, 
Bewertungen, Einschätzungen in Diskussionen, etc.) und organisatorisch (durch 
Ausrichten von Veranstaltungen, Protokollierung, Archivierung, etc.) unterstützt 
werden. Die Unterstützung erfolgt  
• bei Beratungsgängen in Ausschüssen und Fachgremien,  
• im Beteiligungsprozess von Behörden und Institutionen, die von dem Regelwerk 
betroffen sind, sowie  
• im Kommentierungsprozess der Regeltextentwürfe. 
 
Als Teil des Koordinierungsprozesses, zur Information und Diskussion der 
Regelungsentwürfe in Ausschüssen und Fachgremien oder bei anderen 
Zusammenkünften muss die Auftraggeberin bei der Vorstellung und fachlichen 
Begründung der Regeltextentwürfe unterstützt werden. Dazu zählen die Präsentation 
und fachliche Erläuterung von Neuerungen und die Mitwirkung bei der fachlichen 
Diskussion. Hierfür sind im Mittel vier innerdeutsche Reisen im Jahr vorzusehen. 
Kommentare und Ergebnisse aus den Erarbeitungs-, Diskussions- und 
Koordinierungsprozessen sind für die Auftraggeberin zu dokumentieren und 
auszuwerten sowie für die weitere Behandlung aufzubereiten und aus fachlicher Sicht 
Vorschläge zum Umgang zu erarbeiten.
12

Seite 4 von 6 
Die Dokumentationen und Ausarbeitungen sind der Auftraggeberin in Form eines oder 
mehrerer schriftlicher Berichte (per Mail) nach Absprache innerhalb der Laufzeit des 
Vorhabens zur Verfügung zu stellen. 
 
3.5. AP 5: Vorbereitung des Evaluierungsprozesses 
 
Während der Erarbeitung des BNoPlkG und der Koordinierungsprozesse können 
Herausforderungen erkannt werden, die durch den bestehenden Rechtsrahmen oder 
organisatorische Gegebenheiten bedingt sind. Dadurch kann es möglich sein, dass 
eine angemessene Notfallreaktion einschränkt oder behindert wird. Zur Vorbereitung 
des Evaluierungsprozesses sind die in den AP 1 bis 4 dokumentierten Ergebnisse 
hinsichtlich aufgedeckter Schwachstellen, offener Fragen und Probleme der 
Notfallplanerstellung, die nicht ohne größere Verzögerungen behoben werden können, 
zu dokumentieren und zu analysieren. Hierüber ist ein separater Bericht zu fertigen 
und der Auftraggeberin spätestens 2 Monate vor Ende des Vorhabens und mindestens 
im Entwurfsstatus zur Verfügung zu stellen.  
 
4. Anforderungen und Vorgaben 
4.1. Allgemeine Anforderungen an die Durchführung und 
Bearbeitung des Vorhabens 
 
Die Bearbeitung der Aufgabenstellung muss in enger Abstimmung mit der 
Auftraggeberin erfolgen. Hierzu sind neben geeigneten Verfahren zur Kommunikation 
effiziente Verfahren zur Planung und Abstimmung der jeweiligen Aufgabeninhalte 
innerhalb der genannten Themenbereiche vorzusehen. Dies schließt 
erforderlichenfalls die Durchführung von regelmäßigen Fach- und Projektgesprächen 
während der Laufzeit des Vorhabens ein. Die Fach- und Projektgespräche finden i.d.R. 
4-mal jährlich und im BMU/Bonn bzw. per Videokonferenz statt. 
 
4.2. Termine 
 
Das Vorhaben soll ab dem 01.04.2021 bzw. schnellst möglich beginnen. Ab der 
Auftragserteilung ist das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten zu bearbeiten.  
 
4.3. Berichte 
 
In Ausnahme zu § 12 Abs. 4 ABFE-BMU sind die Berichte nach § 12 ABFE-BMU 
ausschließlich in elektronischer Form als pdf-Datei zu liefern. 
  
Der Schlussbericht nach § 12 Abs. 3 ABFE-BMU und das Ergebnis nach § 13 ABFE-
BMU, sofern dieses in Form eines Berichtes erstellt wird, sind der Auftraggeberin in 
digitaler und gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in barrierefreier 
Form als pdf-Dokument vorzulegen. Ist eine Lieferung im pdf-Format nicht möglich, ist 
das Dateiformat mit der Auftraggeberin vor Lieferung abzustimmen. Firmenlogos usw. 
sind auf den Seiten der Berichte nicht zulässig.
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Folgende Dokumente sind zur Veröffentlichung vorgesehen auf der Internetseite der 
Auftraggeberin vorgesehen und daher barrierefrei zu gestalten: Schlussbericht und 
ggf. Ergebnis. 
 
4.4. Angaben zur Zuschlagserteilung 
 
Zuschlagskriterium für die Vergabe des Vorhabens ist das Preis/Leistungsverhältnis. 
 
 
4.5. Angebotsabfassung/Detailplanung des Vorhabens 
 
Im Rahmen des Angebots ist eine Projektstruktur und eine Arbeitsplanung vorzulegen, 
die eine Abschätzung der erforderlichen Bearbeitungszeiten und Aufwände möglich 
machen.  
Bei der Abfassung des Angebots ist die angestrebte Vorgehensweise zur Bearbeitung 
der einzelnen Arbeitspakete darzustellen. Dabei muss aus dem Angebot klar und 
nachvollziehbar hervorgehen, auf welchen fachlichen Annahmen und Überlegungen 
der vorkalkulierte Aufwand (Mengengerüst) basiert, d.h. der veranschlagte Aufwand 
muss begründet sein – sowohl hinsichtlich Personal- und Reisekosten als auch in 
etwaigen Sach- bzw. Sonderbetriebsmitteln. 
 
4.6. Anforderungen an Auftragnehmerin und Projektteam 
 
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen muss die 
Auftragnehmerin Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung 
erforderlichen Erfahrung einsetzen. 
 
Die Auftragnehmerin hat dem BMU eine Projektleitung als Ansprechpartner*in sowie 
die wesentlichen Bearbeiter*innen zu benennen. Auf Anforderung durch die 
Auftraggeberin ist die Qualifikation der Bearbeiter*innen nachzuweisen. 
 
4.7. Von der Auftraggeberin bereitgestellte Leistungen  
 
Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin die benötigten Unterlagen (z. B. 
Textentwürfe oder Kommentare zu Textentwürfen) zugänglich machen, soweit diese 
nicht bereits bei der Auftragnehmerin vorhanden bzw. allgemein zugänglich sind. 
 
5. Datenschutz 
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen 
Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insb. die Datenschutz-
Grundverordnung (EU) 2016/679) einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen 
Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen 
sicherzustellen. Die Auftragnehmerin stellt insbesondere sicher, dass alle Personen,
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die mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen 
über den Datenschutz beachten. 
 
6. Anlagen 
Keine
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