katastrophenschutzbedarfsplan-essen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Katastrophenschutzbedarfsplan Stadt Essen“
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 141 + Unterstützung der Essener Kliniken bei der Vorplanung von Massendekontaminationen Die Massendekontamination in den Essener Kliniken mu ss in eigener Verantwortung der Klinikbetreiber durchgeführt werden. Im Rahmen der Krisenvorbereitung sind die Klinikbetreiber auf den Bedarf geeig- neter Konzepte hinzuweisen und zu unterstützen. Als konzeptionelles Beispiel kann das Dekontamina- tionskonzept des BG-Klinikums Hamburg dienen . + Konzeptionelle Ausarbeitung des Einsatzes von 10 Messtrupps Die bisherige Anzahl von drei Messtrupps ist unzureichend. Wir empfehlen die technische Ausstattung und den Aufbau von sieben weiteren Messtrupps , unabhängig von den Einheiten de s Grundschutzes der Berufsfeuerwehr. + Bereitstellen geeigneter räumlicher Ressourcen für die Messleitkomponente Unabhängig von den Räumlichkeiten des Krisen - und Führungsstabes sind keine weiteren Räu mlichkei- ten für die Einric htung einer Messleitkomponente verfügbar. Im Ereignisfall sind die räumlichen Res- sourcen erschöpft. Wir empfehlen die Einrichtung weiterer Räumlichkeiten für die effektive Führung der Mess trupps. + Neub eschaffung eines ELW für die Messleitkomponente Der mobi len Messleitkomponente steht ein ELW der Freiwilligen Feuerwehr (Baujahr 2001) zur Verfü- gung. Aufgrund des Fahrzeugalters empfehlen wir eine Neubeschaffung , sofern die vom Bund in Aus- sicht gestellten Messleitkomponenten nicht (zeitnah ) zur Verfügung gestel lt werden . + Beschaffung eines zusätzliche n AB-CBRN /GW -G Zur angemessenen einsatzbezogenen Logistik des Mehrbedarf s an Schutzkleidung und Dekontaminati- onsausstattung empfehlen wir die Beschaffung eines weiteren AB -CBRN /GW -G.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 142 7.3 BRANDBEKÄMPFUNG VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN Die im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Essen beschriebenen Bewältigungs kapazitäten können durch überörtliche Bezirksabteilungen der „vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleis- tung NRW“ ergänzt werden. Abbildung 35: Überörtliche Bewältigungskapazi täten Brandschutz (Quelle: IdF NRW) Für den Einsatz bei Wald - und Vegetations bränden besteht nach dem Brandschutzbedarfsplan der Be- darf eines hochgeländegängig en TLF Waldbrand . Darüber hinaus werden bereits zwei AB -Löschwasser und mehrere Tanklöschfahrzeuge vorgehalten.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 143 ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN Tabelle 9: Brandbekämpfung Planungsziel Erfüllungsgrad Die Feuerwehr der Stadt Essen ist personell und materiell so auszustatten, dass die Szenarien - Anforderungen für Brandbekämpfung gemäß Brandschutzbedarfsplanung erfüllt werden kön- nen. Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür resultieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung etc., die über die Planungsziele I und VI abgedeckt werden. Für größere Brander eignisse, wie Wald - und Vegetationsbrände, sind entsprechende Einsatz- pläne sowie materielle Ressourcen vorzuhalten, die eine angemessene Brandbekämpfung und körperliche Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle ermöglichen. Darüber hinaus ist eine rege lmäßige Erkundung von gefährdeten Gebieten erforderlich. AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN + Beschaffung von leichter Überbekleidung Die sch were körperliche Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle stellt eine unzumutbare Belas- tung und ein hohes gesundheitliches Risiko für die Einsatzkräfte dar. Wir empfehlen daher die Beschaf- fung leichter Einsatzkleidung für die Außenbrandbekämpfung. Die Feststellung des Bedarfes auf Grund- lage einer Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich. 7.4 TECHNISCHE HILFELEISTUNG VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN Die Feuerwehr der Stadt Essen hält zum Zwecke der Technischen Hilfeleistung mehrere HLF , RW (-Kran), GW, einen Kran und einen AB -Rüst vor. Neben den regelhaft und laut Brandschutzbedarfsplan der Stadt Essen vorgehaltenen Einsatzmitteln der Feuerwehr Essen können die Bezirksbereitsc haften angefordert werden. Deren Hilfeleistungszü ge können je nach Ereignis um ein weiteres Fahrzeug ergänzt werden. Weitere Bewältigungskapazitäten können durch die Alarmierung von entsprechenden Fachgruppen des Technischen Hilfswerks geschaffen werden , wobei die szenarienabhängige Nichtverfügbarkeit bei ent- sprechend großflächigen Lagen beachtet werden muss . Zur Stromversorgung und Beleuchtung von Einsatzstellen werden in verschiedenen Hilfsorganisationen, dem T echnischen Hilfswerk und der Feuerwehr Essen flächendeckend mobile Stromge neratoren im Leistungsbereich von 2,5 bis 14 kVA vorgehalten. Neben 50 kVA -Gerät en des THW und DR K hält die Feuerwehr Essen im Rahmen de r überörtliche n Hilfe ein vom Land NRW finanzierte n FwA Notstrom mit einer Leistung von bis zu 250 kVA vor. Zum Lenzen von kleineren Keller n und Straßenabschnitten stehen der Feuerwehr unter anderem LF 20 - KatS mit Tauchpumpen und Feuerlöschkreiselpumpen mit einem Nennförderstrom von 1.000 bis 4.000
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 144 l/min zur Verfügung. Das THW Essen verfügt neben diverse n kleineren Pumpen über eine Groß pumpe mit einer Förderleistung von 15.000 l/min. Die Feuerwehr Essen hält für die Wasserrettung ein FLB , zwei stationäre RTB 1, zwei mobile RTB 2 und ein M ZB vor. Darüber hinaus gibt es einen GW -W mit einem weiteren Boot sowie einer Taucher - und Strömungsrettergruppe. Die Essener Hilfsorganisationen DRK, DLRG, JUH und das THW verfügen über weitere materielle Ressourcen in der Wasserrettung (10 Boote , 4 Hochwasserboote) . DRK und DLRG stellen zudem jeweils eine Strömungsrettergruppe. ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN Tabelle 10: SOLL -IST-Abgleich Technische Hilfeleistung Planungsziel Erfüllungsgrad Einheiten der technischen Gefahrenabwehr sind personell und materiell so auszustatten, dass 10 parallel arbeitende Einheiten zum Befreien von Menschen aus Zwangslagen im Szenario Stromausfall und zum Auspumpen und Herstellen von temporären baulichen Schutz maßnah- men (Schwerpunkt KRITIS) bei Hochwasser -Einsätzen zeitgerecht eingesetzt werden können. Die Feuerwehr ist technisch dafür auszustatten, zeitgerecht und effektiv auf Ausfälle der Be- triebs - und Redundanztechnik in kritischen Infrastrukturen zu reagieren. Für die Rettung von Personen aus überfluteten Gebieten sind zeitgerecht Boote und entspre- chendes Fachpersonal einzusetzen. Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür result ieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung etc., die über die Planungsziele I und VI abgedeckt werden. AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN + Beschaffung von zusätzlichem mobilem Stromerzeuger Für den mobilen Einsatz , z.B. für den Betrieb von Wärmestuben , Betreuungsstellen , Basisstationen oder Kat-Leuchttürme n, empfehlen wir die Beschaffung von zusätzlichen und multifunktionalen, mobilen Netzersatzanlagen .
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 145 + Beschaffung von mehreren 50 kVA-Anhängern Strom ist essenziell für den Betrieb wichtiger Gebäude . Manche Gebäude verfügen über keine eigen e stationäre Notstromversorgung , können aber extern eingespeist werden. Durch den Einsatz mobiler Netzersatzanlagen können kleinere Gebäude , z.B. Feuer - und Rettungswachen oder Großküchen , ent- sprechend einer einsatztaktischen Priorisierung versorgt werden. Wir empfehlen daher die Bescha ffung von 50-kVA-Anhängern. Als Zugfahrzeuge können unter anderem die bereits empfohlenen geländegän- gigen Kleinfahrzeuge eingesetzt werden. Als Mindestbedarf ist die Anzahl der FuRW , der kritischen Lie- genschaften der in Katastrophenschutz und Rettungsdienst eingebundenen Hilfsorganisationen sowie der Freiwilligen Feuerwehren anzunehmen, die als KatS -Leuchttürme vorgesehen sind. Weiterer Bedarf kann sich aus zusätzlichen KatS -Leuchttürmen, vorgeplanten Notunterkünft en etc. ergeben. + Beschaffung mehrerer AB-Strom bzw. Großanhänger Strom Flächendeckende und langanhaltende Stromausfälle führen zu einer geringeren Verfügbarkeit von überörtlichen Ressourcen. Insbesondere Starkregener eignisse in Verbindung mit Hochwasserkat astro- phen besitzen das Potenzial, Betriebstechnik kritischer Infrastrukturen zu zerstören . Dazu zäh len auch stationäre Notstromaggregate , beispielsweise von Krankenhäusern. Ein Spannungsverlust hat schwer- wiegende Konsequenzen und führt unter anderem zum Ausfall lebenswichtiger Medizintechnik. Grö- ßere Einrichtungen und kritische Infrastrukturen bedürfen einer höheren Einspeiseleistung , die zeitnah zur Verfügung stehen muss. Wir empfehlen daher di e Beschaffung von mehreren Abrollbehältern - Strom (AB-Strom ) mit einer Leistung bis zu 500 kVA. + Beschaffung einer Sandsackfül lanlage Hochwasserlagen und Starkregenereignisse treten mit unterschiedlichen Vorwarnzeiten auf. Lageab- hängig kann es erforderlich s ein, kritische Infrastrukturen mit Sandsäcken zu schützen. Für eine effizi- entere Befüllung und zeitgerechte Verfügbarkeit empfehlen wir neben der Vorhaltung bereits gefüllter Sandsäcke die Beschaffung einer Sandsackfüllanlage. + Beschaffung von Mobildeichen Der Argumentation der Beschaffung einer Sandsack füllanlage folgend empfehlen wir für den schnellen Schutz von Straßenabschnitten und kritischen Infrastrukturen die Beschaffung von Mobildeichen.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 146 + Beschaffung von Hoch leistungs pumpen Starkregenereignisse, aber auch Ausfälle der Pumpen von EGLV und Ruhrverband infolge eines Strom- ausfalls führen auf größeren Abschnitten zur Einstauung von Wasser auf bis zu 4 m Höhe . Zur Gefahren- abwehr empfehlen wir die Beschaffung von Hoch leistungs pumpen . + Beschaffung von Hochwasser booten und konzeptionelle Einbindung von Ressourcen der Hilfsorganisationen Die Feuerwehr Essen verfügt derzeit über kein eigenes Hochwasserboot. Hochwasserboote sind wäh- rend Flutlagen multifunktional einsetzbar. Sie halten Kol lisionen mit Schwimmgütern stand und sind flachwassergeeignet. Der Einsatz zur Menschenrettung macht eine schnelle Verfügbarkeit erforderlich , weshalb wir den Einsatz von Hochwasserbooten empfehlen. In eine Konzeptionierung sind auch die Ressourcen der Hil fsorganisationen einzubeziehen. Als absoluter Mindestbedarf zur Deckung der Schutzlücke zur Rettung von Menschenleben ist ein entsprechendes Boot vorzusehen. 7.5 SANITÄTS - UND RETTUNGSDIENST VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN Die nach Rettu ngsdienstbedarfsplan bemessenen Einsatzmittel von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und privater Krankenbeförderungsdienste stehen neben dem Regelrettungsdienst für die Bewältigung von Großschadensereignissen zur Verfügung. Bei Ausla stung dieser Kapazitäten kann auf zusätzliche Mittel der Hilfsorganisationen (Spitzenbedarf) sowie der überörtlichen Hilfe zurückgegriffen werden. Über einen Zeitraum von meh reren Wochen kann das Vorhaltevolumen durch Ehrenamtliche der Hilfs- organisationen erhöht werden. Kurzfristig ist eine Erhöhung im Rahmen des sogenannten Spitzenbe- darfs möglich. Rettungshubschrauber eignen sich im Ereignisfall insbesondere fü r den überregionalen Primär - und Se- kundärtransport von Verletzten. Die Stadt Essen ist Mitglied der Trägergemeinschaft Christoph 9 und Christoph Rheinland. Abhängig von Uhrzeit und W itterungsverhältnissen stehen bis zu 10 RTH bzw. ITH in NRW zur Verfügun g. Für den Transport und die Menschenrettung mit einer Rettungswinde stehen bei besonderem Bedarf weiterhin ein SAR -Hubschrauber der Bundeswehr im Rahmen der Eilhilfe sowie mehrere Multifunktionshubschrauber der Bundespol izei zur Verfügung . In Großschadenslagen wird der Einsatz des Rettungsdienstes als eigener Einsatzabschnitt in gemeinsa- mer Verantwortung durch den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL ) und dem Leitenden Not- arzt (LNA ) koordiniert. Als organisatorischer Leiter fungiert die Führungskraft des zweiten ELW der Feu- erwehr . Die Stadt Essen verfügt über fünf Krankenhäuser mit Notaufnahmen , in welche sich Betroffene und Verletzte selbst einweisen werden. Gemäß § 10 KHGG NRW stellen Krankenhäuser für die Bewältigung eines M anV eigene Einsatz - und Alarmpläne auf.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 147 Sofortige überörtliche Unterstützung des Rettungs dienstes kann durch d ie ÜMANV -S-Komponente an- gefordert werden. Aus Nachbarkommunen werden aus dem Regelrettungsdienst jeweils ein NEF , zwei RTW und ein weiterer RTW oder KTW unverzüglich alarmiert. Zu einem Großschadensereignis sind zusätzlich Kapazitäten für die Bewältigung des rettungsdienstli- chen Grundeinsatzaufkommens vorzuhalten. Nach dem Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“ können Einsatzeinheiten zur Unterstützung herangezogen werden. Das Konzept dient der Vorplanung von Ein- heiten zur Unterstützung im Großschadens - oder Katastrophenfall. Jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt und jede r Regierungsbezirk in Nordrhein -Westfalen verfügt über 4 Einsatzeinheiten NRW , die im Scha- densfall herangezogen werden können. Eine Einsatzeinheit NRW kann im Sanitätseinsatz 25 Patienten der Sichtungskategorien II und III erstver- sorgen, bis eine weitergehen de Behandlung erfolgt. Die Sanitätsgruppe der EE NRW kann eigenständig bis zu 12 Patienten der Sichtungskategorien II und III erstversorgen. Weiterhin kann die Sanitätsgruppe eine Patientenablage für 16 Patienten einrichten und betreiben, wenn sie mit rettungsdienstlichen Mit- teln unterstützt wird. Abbildung 36: Überörtliche Be wältigungskapazitäten Einsatzeinheiten (Quelle: IdF NRW) Neben dem Regelrettungsdienst wird ein AB -MANV vorgehalten. Dieser ist mit Material für die Versor- gung von 50 Patientinnen und Patienten ausgelegt. Über das Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“ können überörtlich die Behan dlungsplatz -Bereitschaften 50 (BHP -B 50 NRW ) angefordert werden. Die BHP -B 50 NRW besitzt eine Kapazität zur Aufnahme und Versorgung von mindestens 50 Patientin- nen und Patienten pro Stunde. Das Einsatzkonzept BHP -B NRW kann über einen Zeitraum von 4 Stunden bis zu 100 Patienten ohne externe Versorgung autark behandeln. Hierzu verfügt sie über eine ausrei- chende Ausstattung mit Betriebsstoffen, Versorgungsgütern und medizinisc hem Material zur Behand- lung von 100 Patient innen und Patienten. Bei einer kurzfristigen Vorlaufzeit muss bei Gebietskörper- schaft -übergreifenden Ereignissen mit längeren Eintreffzeiten gerechnet werden. Die Rüstzeit vor Ort
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 148 beträgt ca. 45 Minuten . Nach der Einsatzzeit von 4 Stunden muss die BHP -B 50 NRW mit Ressourcen unterstützt werden. Die Ressourcen des Regelrettungsdienstes können in den Patiententransport ereignisbezogen einge- bunden werden. Zusätzlich können nach dem Landeskonzept der überörtlichen Hilf e NRW „Sanitäts- dienst und Betreuungsdienst“ weitere Ressourcen angefordert werden. Ein Patiententransportzug (PT -Z 10 NRW ) kann im Rahmen eines „Verbund -Einsatzes“ mindestens zehn Patientinnen und Patienten, davon acht liegend und zwei sitzend , befördern. Es wird davon ausgegan- gen, dass bei zwei der vier eingesetzten KTW eine Belegung mit zwei Patientinnen un d Patienten erfo lgt. Zwei der liegend beförderten Patientinnen und Patienten können während des Transportes ärztlich ver- sorgt werden . Abbildung 37: Überörtliche Bewältigungskapazitäten Sanitätsdienst (Quelle: IdF NRW) Zusammenfassend läss t sich festhalten, dass insbesondere im Transport von Patientinnen und Patienten durch die Struktur des Bundeslandes und vorgeplante überörtliche Hilfe erhebliche Kapazitäten in NRW bereitstehen. Insgesamt stehen 241 Einsatzheinheiten und 53 PT -Z 10 zur Verfügung. Daraus ergeben sich mittelfristig vielmehr koordinative und logistische Herausforderungen als das Fehlen von Ressourcen.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 149 ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN Tabelle 11: SOLL -IST-Abgleich Sanitäts - und Rettungsdienst Planungsziel Erfüllungsgrad Die Stadt Essen ist zu befähigen, mit einer Vorwarnzeit von 6 Stunden die Evakuierung von 350 betreuungspflichtigen Patientinnen und Patienten (RTW/KTW) inklusive örtlicher Koordi- nation an eine Behandlungseinrichtung (Krankenhaus oder Pflegeheim) durchzufü hren. Der Rettungsdienst ist konzeptionell, personell und technisch darauf auszulegen, für einen Zeitraum von zwei Wochen die Leistungsfähigkeit temporär durch die Indienststellung min- destens drei weiterer Rettungsmittel (RTW/KTW) zu erhöhen. Betreuungsstellen aus dem Planungsziel VI (Betreuungsdient) sind sanitätsdienstlich abzusi- chern. Einheiten der Gefahrenabwehr sind für eine zeitgerechte Einrichtung einer Patientenablage für 90 Patienten (36 rot, 18 gelb, 36 grün) materiell auszustatten. Einheiten des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser sind technisch und personell auf ei- nen M anV mit mindestens 90 Verletzten (davon 3 6, rot, 18 gelb, 36 grün) vorzubereiten. Unter Berücksichtigung der eigenen Betroffenheit ist die Dekontamination, Versorgung und der Transport von 600 Sekundärkontaminierten (davon 72 rot, 132 gelb, 456 grün) über einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach einem Ereignis sicherzustellen. Über einen Zeitraum von 48 Stunden ist ein Sekundärtransport bedarf von 270 Patientinnen und Patienten zu decken. Bedarfe werden zum großen Teil über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür resultie- ren Anforderungen an Führung, Lotsendienste, Versorgung etc., die über die Planungsziele I und VI abgedeckt werden. AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN + Beschaffung und Ausstattung aller Rettungsmittel mit MANV -KITS Einheiten des Regelrettungsdienstes treffen weit vor den erweiterten ManV-Komponenten am Einsatz- ort ein. Die Erfahrungen aus Referenzereignissen (z.B. Anschläge von Paris 2015) offenbaren den drin- genden Bedarf, schnellstmöglich lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführ en. Dazu zählen unte r anderem das Stoppen lebensbedrohlicher Blutungen und das Freimachen der Atemwege. Wir empfeh- len die Ausstattung aller primären Rettungsmittel (RTW, KTW, NEF und HLF) mit M anV-Kits. Die Kombi- nation aller verfügbaren M anV-Kits mit AB-ManV schafft die erforderlichen Ressourcen für eine
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 150 zeitgerechte Einrichtung einer strukturierten Patientenablage für mindestens 90 Patientinnen und Pa- tienten und die Behebung von lebensbedrohlichen Zuständen. + Konzeptionierung der Vorsichtung von Patientin nen und Patienten Die primäre Sichtung von 150 Pa tientinnen und Patienten durch den LNA ist nicht geeignet, vital be- drohliche Verletzungs - oder Erkrankungsmuster zeitgerecht zu identifizieren. Auch die weiteren ärztli- chen Ressourcen sind vielmehr für die Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen als für die S ich- tung erforderlich. Wir empfehlen daher Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit den erforderli- chen Fachkenntnissen und materiellen Ressourcen auszustatte n, um algorithmenba siert (z.B. mS TaRT oder PRIOR ) eine Vorsichtung durchführen zu können. Erforderliche Kennzeichnungen der Patient innen und Patienten sollten in den M anV-Kits verlastet werden + Beschaffung eines Betreuungsbusses /G-KTW Um eine zeitgerechte Evakuierung aus Überflutungsgebieten in kurzer Zeit zu ermöglichen, sin d erwei- terte Transportkapazitäten mit Sitzmöglichkeit en erforderlich . Überregionale Kapazitäten sind aufgrund von eigener Betroffenheit oder bereits überfluteten Straßen eingeschränkt verfügbar. Wir empfehlen daher die Beschaffung eines Betreuungsbusses /G-KTW. Ein Betreuungsbus /G-KTW kann multifunktio- nal eingesetzt werden und dient nicht nur der zeitgerechten Evakuierung. Auch der Einsatz in der Per- sonallogistik, als schnell verfügbare Betreuungsstelle für Betroffene und Einsatzkräfte, als Infomobil , Kat-Leuc htturm oder Wärmestube ist denkbar . 7.6 BETREUUNGSDIENST VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN Für die Verpflegung und Versorgung betroffener Personen stehen der Stadt Essen 4 Einsatzeinheiten NRW (EE NRW) des DRK und MHD zur Verfügung. Pro Einheit können bis z u 250 unverletzte Betroffene in einer Anlaufstelle erstbetreut und im weiteren Einsatzverlauf in einer Betreuungseinrichtung unter- gebracht, sozial betreut und verpflegt (ausschließlich Getränke) werden. Die Einheit stellt dabei für die ersten 4 Stunden nac h Herstellung der Betriebsbereitschaft die Versorgung der unverletzten Betroffe- nen und der eigenen Einsatzkräfte sicher. Bei einem länger dauernden Einsatz müssen im Hinblick auf die Versorgung (Warmverpflegung, Getränke etc.) und auf die Unterkunftsaussta ttung (z.B. Betten) hin- aus weitergehende Planungen des Trägers die Basisausstattung der Einheit ergänzen. Grundsätzlich sind damit in der Erstphase die Kapazitäten zur Betreuung von 1.000 Personen gegeben. Die Ressourcen der Stadt Essen , mit welchen die vo rgeplanten Einsatzeinheiten besetzt werden, können einen Betreuungsplatz einrichten und führen. Über das Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“ können Einheiten zur Einrichtung eines Betreuungsplatz -Bereit- schaft 500 (BTP -B 500 NRW) angefordert werden. Ein BTP -B 500 hat Kapazitäten zur Aufnahme, Unter- bringung und Verpflegung von mindestens 500 Betroffenen. Wie auch der BHP kann der BTP über einen Zeitraum von 4 Stunden autark betrieben werden. Bei ein er planerischen Verweildauer der unverletzten