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STADT ESSEN  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
 Stand: 19.04.2022  142 
 
7.3 BRANDBEKÄMPFUNG  
VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
Die im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Essen  beschriebenen Bewältigungs kapazitäten können durch 
überörtliche Bezirksabteilungen der „vorgeplanten überörtlichen Hilfe im Brandschutz und der Hilfeleis-
tung NRW“ ergänzt werden.   
 
 
Abbildung 35: Überörtliche Bewältigungskapazi täten Brandschutz  (Quelle: IdF NRW)  
 
Für den Einsatz bei Wald - und Vegetations bränden besteht nach dem Brandschutzbedarfsplan der Be-
darf eines hochgeländegängig en TLF Waldbrand . Darüber hinaus werden bereits zwei AB -Löschwasser  
und mehrere Tanklöschfahrzeuge vorgehalten.
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ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN   
Tabelle 9: Brandbekämpfung  
Planungsziel  Erfüllungsgrad  
Die Feuerwehr der Stadt Essen ist personell und materiell so auszustatten, dass die Szenarien -
Anforderungen für Brandbekämpfung gemäß Brandschutzbedarfsplanung erfüllt werden kön-
nen.   
Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür 
resultieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung 
etc., die über die Planungsziele I und VI abgedeckt werden.   
Für größere Brander eignisse, wie Wald - und Vegetationsbrände, sind entsprechende Einsatz-
pläne sowie materielle Ressourcen vorzuhalten, die eine angemessene Brandbekämpfung 
und körperliche Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle ermöglichen. Darüber hinaus 
ist eine rege lmäßige Erkundung von gefährdeten Gebieten erforderlich.   
AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN  
+ Beschaffung von leichter Überbekleidung  
Die sch were körperliche Arbeit unter den Bedingungen einer Hitzewelle stellt  eine unzumutbare Belas-
tung und ein hohes gesundheitliches Risiko für die Einsatzkräfte dar. Wir empfehlen daher die Beschaf-
fung leichter Einsatzkleidung für die Außenbrandbekämpfung. Die Feststellung des Bedarfes auf Grund-
lage einer Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich.  
 
7.4 TECHNISCHE HILFELEISTUNG  
VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
Die Feuerwehr der Stadt Essen hält zum Zwecke der Technischen Hilfeleistung mehrere HLF , RW (-Kran), 
GW, einen Kran und  einen AB -Rüst vor. Neben den regelhaft  und laut Brandschutzbedarfsplan der Stadt 
Essen vorgehaltenen Einsatzmitteln der Feuerwehr Essen können die Bezirksbereitsc haften angefordert 
werden. Deren Hilfeleistungszü ge können je nach Ereignis um ein weiteres Fahrzeug ergänzt werden. 
Weitere Bewältigungskapazitäten können durch die Alarmierung  von entsprechenden Fachgruppen des 
Technischen Hilfswerks geschaffen werden , wobei die szenarienabhängige Nichtverfügbarkeit bei ent-
sprechend großflächigen Lagen beachtet werden muss .  
Zur Stromversorgung und Beleuchtung von Einsatzstellen werden in verschiedenen  Hilfsorganisationen, 
dem T echnischen Hilfswerk und der Feuerwehr Essen  flächendeckend  mobile Stromge neratoren im 
Leistungsbereich von 2,5 bis 14 kVA vorgehalten.  Neben 50 kVA -Gerät en des THW  und DR K hält die 
Feuerwehr Essen im Rahmen de r überörtliche n Hilfe ein vom Land NRW finanzierte n FwA  Notstrom mit 
einer Leistung von bis zu 250 kVA vor. 
Zum Lenzen von kleineren Keller n und Straßenabschnitten stehen der Feuerwehr  unter anderem  LF 20 -
KatS mit Tauchpumpen  und Feuerlöschkreiselpumpen mit einem Nennförderstrom von 1.000 bis 4.000
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l/min zur Verfügung. Das THW Essen verfügt neben diverse n kleineren Pumpen über eine Groß pumpe 
mit einer Förderleistung von 15.000 l/min.  
Die Feuerwehr Essen hält für die Wasserrettung  ein FLB , zwei stationäre  RTB 1, zwei mobile RTB 2 und 
ein M ZB vor. Darüber hinaus gibt es einen GW -W mit einem weiteren Boot sowie einer Taucher - und 
Strömungsrettergruppe. Die Essener  Hilfsorganisationen DRK, DLRG, JUH  und das THW verfügen über 
weitere materielle Ressourcen in der Wasserrettung  (10 Boote , 4 Hochwasserboote) . DRK und DLRG 
stellen zudem jeweils eine Strömungsrettergruppe.  
ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN  
Tabelle 10: SOLL -IST-Abgleich Technische Hilfeleistung  
Planungsziel  Erfüllungsgrad  
 
Einheiten der technischen Gefahrenabwehr sind personell und materiell so auszustatten, dass 
10 parallel arbeitende Einheiten zum Befreien von Menschen aus Zwangslagen im Szenario 
Stromausfall und zum Auspumpen und Herstellen von temporären baulichen Schutz maßnah-
men (Schwerpunkt KRITIS) bei Hochwasser -Einsätzen zeitgerecht eingesetzt werden können.  
  
Die Feuerwehr ist technisch dafür auszustatten, zeitgerecht und effektiv auf Ausfälle der Be-
triebs - und Redundanztechnik in kritischen Infrastrukturen zu reagieren.  
 
 
Für die Rettung von Personen aus überfluteten Gebieten sind zeitgerecht Boote und entspre-
chendes Fachpersonal einzusetzen.  
  
Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür 
result ieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung 
etc., die über die Planungsziele I und VI abgedeckt werden.  
  
 
 
AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN  
+ Beschaffung von zusätzlichem mobilem  Stromerzeuger  
Für den mobilen Einsatz , z.B. für  den Betrieb von Wärmestuben , Betreuungsstellen , Basisstationen  oder 
Kat-Leuchttürme n, empfehlen wir die Beschaffung von zusätzlichen und multifunktionalen, mobilen 
Netzersatzanlagen .
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+ Beschaffung von mehreren  50 kVA-Anhängern  
Strom ist essenziell für den Betrieb wichtiger  Gebäude . Manche Gebäude verfügen über keine eigen e 
stationäre Notstromversorgung , können aber extern eingespeist werden. Durch den Einsatz mobiler 
Netzersatzanlagen können kleinere Gebäude , z.B. Feuer - und Rettungswachen oder Großküchen , ent-
sprechend einer einsatztaktischen Priorisierung versorgt werden. Wir  empfehlen daher  die Bescha ffung 
von 50-kVA-Anhängern. Als Zugfahrzeuge können unter anderem die bereits empfohlenen geländegän-
gigen Kleinfahrzeuge eingesetzt werden. Als Mindestbedarf ist die Anzahl der FuRW , der kritischen Lie-
genschaften der in Katastrophenschutz und Rettungsdienst eingebundenen Hilfsorganisationen sowie 
der Freiwilligen Feuerwehren anzunehmen, die als KatS -Leuchttürme vorgesehen sind. Weiterer Bedarf 
kann sich aus zusätzlichen KatS -Leuchttürmen, vorgeplanten Notunterkünft en etc. ergeben.  
+ Beschaffung mehrerer  AB-Strom  bzw. Großanhänger Strom  
Flächendeckende und langanhaltende Stromausfälle führen zu einer geringeren Verfügbarkeit von 
überörtlichen Ressourcen. Insbesondere Starkregener eignisse in Verbindung mit  Hochwasserkat astro-
phen besitzen das Potenzial, Betriebstechnik kritischer Infrastrukturen zu zerstören . Dazu zäh len auch 
stationäre Notstromaggregate , beispielsweise von Krankenhäusern. Ein Spannungsverlust  hat schwer-
wiegende Konsequenzen  und führt unter anderem zum Ausfall lebenswichtiger Medizintechnik. Grö-
ßere  Einrichtungen und kritische Infrastrukturen bedürfen einer höheren Einspeiseleistung , die zeitnah 
zur Verfügung stehen muss. Wir empfehlen daher di e Beschaffung von mehreren Abrollbehältern -
Strom  (AB-Strom ) mit einer Leistung bis zu 500 kVA. 
+ Beschaffung einer Sandsackfül lanlage  
Hochwasserlagen und Starkregenereignisse treten mit unterschiedlichen Vorwarnzeiten auf. Lageab-
hängig kann es erforderlich s ein, kritische Infrastrukturen mit Sandsäcken zu schützen. Für eine effizi-
entere Befüllung und zeitgerechte Verfügbarkeit empfehlen wir neben der Vorhaltung bereits gefüllter 
Sandsäcke  die Beschaffung einer Sandsackfüllanlage.  
+ Beschaffung von Mobildeichen  
Der Argumentation der Beschaffung einer Sandsack füllanlage folgend empfehlen wir für den schnellen 
Schutz von Straßenabschnitten und kritischen Infrastrukturen die Beschaffung von Mobildeichen.
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+ Beschaffung  von Hoch leistungs pumpen  
Starkregenereignisse, aber auch Ausfälle der Pumpen von EGLV und Ruhrverband  infolge eines Strom-
ausfalls führen auf größeren Abschnitten zur Einstauung von Wasser auf  bis zu 4 m Höhe . Zur Gefahren-
abwehr empfehlen wir die Beschaffung von Hoch leistungs pumpen .  
+ Beschaffung von Hochwasser booten und konzeptionelle Einbindung von Ressourcen der 
Hilfsorganisationen  
Die Feuerwehr Essen verfügt derzeit über kein eigenes Hochwasserboot. Hochwasserboote sind wäh-
rend Flutlagen multifunktional einsetzbar.  Sie halten Kol lisionen mit Schwimmgütern stand und sind 
flachwassergeeignet.  Der Einsatz zur Menschenrettung macht eine schnelle Verfügbarkeit erforderlich , 
weshalb wir den Einsatz von Hochwasserbooten empfehlen. In eine Konzeptionierung sind auch die 
Ressourcen der Hil fsorganisationen einzubeziehen. Als absoluter Mindestbedarf zur Deckung der 
Schutzlücke zur Rettung von Menschenleben ist ein entsprechendes Boot vorzusehen.  
7.5 SANITÄTS - UND RETTUNGSDIENST  
VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
Die nach Rettu ngsdienstbedarfsplan bemessenen Einsatzmittel  von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und 
privater Krankenbeförderungsdienste  stehen neben dem Regelrettungsdienst für die Bewältigung von 
Großschadensereignissen zur Verfügung. Bei Ausla stung dieser Kapazitäten kann auf zusätzliche Mittel 
der Hilfsorganisationen  (Spitzenbedarf)  sowie der überörtlichen Hilfe zurückgegriffen werden.  
Über einen Zeitraum von meh reren Wochen kann das Vorhaltevolumen durch Ehrenamtliche der Hilfs-
organisationen  erhöht werden. Kurzfristig ist eine Erhöhung im Rahmen des sogenannten Spitzenbe-
darfs möglich.  
Rettungshubschrauber eignen sich  im Ereignisfall  insbesondere fü r den überregionalen Primär - und Se-
kundärtransport von Verletzten. Die Stadt Essen ist Mitglied der Trägergemeinschaft Christoph 9 und 
Christoph Rheinland. Abhängig von Uhrzeit und W itterungsverhältnissen stehen bis zu 10 RTH bzw. ITH 
in NRW zur Verfügun g. Für den Transport und die Menschenrettung mit einer Rettungswinde stehen 
bei besonderem Bedarf weiterhin ein SAR -Hubschrauber der Bundeswehr im Rahmen der Eilhilfe sowie 
mehrere  Multifunktionshubschrauber der Bundespol izei zur Verfügung .  
In Großschadenslagen wird der Einsatz des Rettungsdienstes als eigener Einsatzabschnitt in gemeinsa-
mer Verantwortung durch den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL ) und  dem Leitenden Not-
arzt (LNA ) koordiniert.  Als organisatorischer Leiter fungiert die Führungskraft des zweiten ELW  der Feu-
erwehr .  
Die Stadt Essen verfügt über fünf Krankenhäuser  mit Notaufnahmen , in welche sich Betroffene und 
Verletzte selbst einweisen werden.  Gemäß § 10  KHGG  NRW stellen Krankenhäuser für die Bewältigung 
eines M anV eigene Einsatz - und Alarmpläne auf.
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Sofortige  überörtliche Unterstützung des Rettungs dienstes kann durch d ie ÜMANV -S-Komponente an-
gefordert werden. Aus Nachbarkommunen werden  aus dem Regelrettungsdienst  jeweils ein NEF , zwei 
RTW und ein weiterer RTW oder KTW unverzüglich alarmiert.  
Zu einem Großschadensereignis sind zusätzlich Kapazitäten für die Bewältigung des rettungsdienstli-
chen Grundeinsatzaufkommens vorzuhalten.  
Nach dem Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“ können 
Einsatzeinheiten zur Unterstützung herangezogen werden. Das Konzept dient der Vorplanung von Ein-
heiten zur Unterstützung im Großschadens - oder Katastrophenfall.  Jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt 
und jede r Regierungsbezirk  in Nordrhein -Westfalen verfügt über 4  Einsatzeinheiten NRW , die im Scha-
densfall herangezogen werden können.   
Eine Einsatzeinheit NRW kann im Sanitätseinsatz 25 Patienten der Sichtungskategorien II und III erstver-
sorgen, bis eine weitergehen de Behandlung erfolgt. Die Sanitätsgruppe der EE  NRW kann eigenständig 
bis zu 12 Patienten der Sichtungskategorien II und III erstversorgen. Weiterhin kann die Sanitätsgruppe 
eine Patientenablage für 16 Patienten einrichten und betreiben, wenn sie mit rettungsdienstlichen Mit-
teln unterstützt wird.   
 
Abbildung 36: Überörtliche Be wältigungskapazitäten Einsatzeinheiten  (Quelle: IdF NRW)  
 
Neben dem Regelrettungsdienst wird ein AB -MANV vorgehalten. Dieser ist mit Material für die Versor-
gung von 50 Patientinnen und Patienten ausgelegt.  
Über das Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“ können 
überörtlich die Behan dlungsplatz -Bereitschaften 50 (BHP -B 50 NRW ) angefordert werden.  
Die BHP -B 50 NRW besitzt eine Kapazität zur Aufnahme und Versorgung von mindestens 50 Patientin-
nen und Patienten pro Stunde. Das Einsatzkonzept BHP -B NRW kann über einen Zeitraum von 4 Stunden 
bis zu 100 Patienten ohne externe Versorgung autark behandeln. Hierzu verfügt sie über eine ausrei-
chende Ausstattung mit Betriebsstoffen, Versorgungsgütern und medizinisc hem Material zur Behand-
lung von 100 Patient innen und Patienten. Bei einer kurzfristigen Vorlaufzeit muss bei Gebietskörper-
schaft -übergreifenden Ereignissen mit längeren Eintreffzeiten gerechnet werden. Die Rüstzeit vor Ort
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beträgt ca. 45 Minuten . Nach der Einsatzzeit von 4 Stunden muss die BHP -B 50 NRW mit Ressourcen 
unterstützt werden.  
Die Ressourcen des Regelrettungsdienstes können in den Patiententransport ereignisbezogen einge-
bunden werden. Zusätzlich können nach dem Landeskonzept der überörtlichen Hilf e NRW „Sanitäts-
dienst und Betreuungsdienst“  weitere Ressourcen  angefordert werden.  
Ein Patiententransportzug (PT -Z 10 NRW ) kann im Rahmen eines „Verbund -Einsatzes“ mindestens zehn 
Patientinnen und Patienten, davon acht liegend und zwei sitzend , befördern. Es wird davon ausgegan-
gen, dass bei zwei der vier eingesetzten KTW eine Belegung mit zwei Patientinnen un d Patienten erfo lgt. 
Zwei der liegend beförderten Patientinnen und Patienten können während des Transportes ärztlich  ver-
sorgt werden .  
 
Abbildung 37: Überörtliche Bewältigungskapazitäten Sanitätsdienst  (Quelle: IdF NRW)  
  
Zusammenfassend läss t sich festhalten, dass insbesondere im Transport von Patientinnen und Patienten 
durch die Struktur des Bundeslandes und vorgeplante überörtliche Hilfe erhebliche Kapazitäten in NRW  
bereitstehen. Insgesamt stehen 241 Einsatzheinheiten und 53 PT -Z 10 zur Verfügung. Daraus ergeben 
sich mittelfristig vielmehr koordinative und logistische Herausforderungen als das Fehlen von 
Ressourcen.
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ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN  
Tabelle 11: SOLL -IST-Abgleich  Sanitäts - und Rettungsdienst  
Planungsziel  Erfüllungsgrad  
Die Stadt Essen ist zu befähigen, mit einer Vorwarnzeit von 6 Stunden die Evakuierung von 
350 betreuungspflichtigen Patientinnen und Patienten (RTW/KTW) inklusive örtlicher Koordi-
nation an eine Behandlungseinrichtung (Krankenhaus oder Pflegeheim) durchzufü hren.   
Der Rettungsdienst ist konzeptionell, personell und technisch darauf auszulegen, für einen 
Zeitraum von zwei Wochen die Leistungsfähigkeit temporär durch die Indienststellung  min-
destens drei weiterer Rettungsmittel (RTW/KTW) zu erhöhen.   
Betreuungsstellen aus dem Planungsziel VI (Betreuungsdient) sind sanitätsdienstlich abzusi-
chern.  
 
Einheiten der Gefahrenabwehr sind für eine zeitgerechte Einrichtung einer Patientenablage 
für 90 Patienten (36 rot, 18 gelb, 36 grün) materiell auszustatten.  
 
Einheiten des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser sind technisch und personell auf ei-
nen M anV mit mindestens 90 Verletzten (davon 3 6, rot, 18 gelb, 36 grün) vorzubereiten.  
 
Unter Berücksichtigung der eigenen Betroffenheit ist die Dekontamination, Versorgung und 
der Transport von 600 Sekundärkontaminierten (davon 72 rot, 132 gelb, 456 grün) über einen 
Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach einem Ereignis sicherzustellen.   
Über einen Zeitraum von 48 Stunden ist ein Sekundärtransport bedarf  von 270 Patientinnen 
und Patienten zu decken.  
 
Bedarfe werden zum großen Teil über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür resultie-
ren Anforderungen an Führung, Lotsendienste, Versorgung etc., die über die Planungsziele I 
und VI abgedeckt werden.   
 
AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN  
+ Beschaffung und Ausstattung aller Rettungsmittel mit MANV -KITS  
Einheiten des Regelrettungsdienstes treffen weit vor den erweiterten  ManV-Komponenten am Einsatz-
ort ein. Die Erfahrungen aus Referenzereignissen (z.B. Anschläge von Paris 2015) offenbaren  den drin-
genden Bedarf, schnellstmöglich lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführ en. Dazu zählen unte r 
anderem das Stoppen lebensbedrohlicher Blutungen und das Freimachen der Atemwege. Wir empfeh-
len die Ausstattung aller primären Rettungsmittel (RTW, KTW, NEF und HLF) mit M anV-Kits. Die Kombi-
nation aller verfügbaren M anV-Kits mit AB-ManV schafft die erforderlichen Ressourcen für eine
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zeitgerechte Einrichtung einer strukturierten Patientenablage für mindestens 90   Patientinnen und Pa-
tienten und die Behebung von lebensbedrohlichen Zuständen.  
+ Konzeptionierung der Vorsichtung von Patientin nen und Patienten   
Die primäre  Sichtung von 150 Pa tientinnen und Patienten durch den LNA ist nicht geeignet, vital be-
drohliche Verletzungs - oder Erkrankungsmuster zeitgerecht zu identifizieren. Auch die weiteren ärztli-
chen Ressourcen sind vielmehr für die Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen als für die S ich-
tung erforderlich.  Wir empfehlen daher  Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit den erforderli-
chen Fachkenntnissen und materiellen Ressourcen  auszustatte n, um algorithmenba siert (z.B. mS TaRT 
oder PRIOR ) eine Vorsichtung durchführen zu können.  Erforderliche Kennzeichnungen der Patient innen 
und Patienten sollten in den M anV-Kits verlastet werden   
+ Beschaffung eines Betreuungsbusses /G-KTW   
Um eine zeitgerechte Evakuierung aus Überflutungsgebieten in kurzer Zeit zu ermöglichen, sin d erwei-
terte  Transportkapazitäten  mit Sitzmöglichkeit en erforderlich . Überregionale Kapazitäten sind aufgrund 
von eigener Betroffenheit oder bereits überfluteten Straßen eingeschränkt verfügbar. Wir empfehlen 
daher die Beschaffung eines Betreuungsbusses /G-KTW. Ein Betreuungsbus /G-KTW  kann multifunktio-
nal eingesetzt werden und dient nicht nur der zeitgerechten Evakuierung. Auch der Einsatz in der Per-
sonallogistik, als schnell verfügbare Betreuungsstelle für Betroffene und Einsatzkräfte, als Infomobil , 
Kat-Leuc htturm oder Wärmestube ist denkbar .  
 
7.6 BETREUUNGSDIENST  
VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
Für die Verpflegung und Versorgung betroffener Personen stehen der Stadt  Essen  4 Einsatzeinheiten 
NRW (EE NRW) des DRK und MHD zur Verfügung. Pro Einheit können bis z u 250 unverletzte Betroffene 
in einer Anlaufstelle erstbetreut und im weiteren Einsatzverlauf in einer Betreuungseinrichtung unter-
gebracht, sozial betreut und verpflegt (ausschließlich Getränke) werden. Die Einheit stellt dabei für die 
ersten 4 Stunden nac h Herstellung der Betriebsbereitschaft die Versorgung der unverletzten Betroffe-
nen und der eigenen Einsatzkräfte sicher. Bei einem länger dauernden Einsatz müssen im Hinblick auf 
die Versorgung (Warmverpflegung, Getränke etc.) und auf die Unterkunftsaussta ttung (z.B. Betten) hin-
aus weitergehende Planungen des Trägers die Basisausstattung der Einheit ergänzen. Grundsätzlich sind 
damit in der Erstphase die Kapazitäten zur Betreuung von 1.000 Personen gegeben.  
Die Ressourcen der Stadt Essen , mit welchen die vo rgeplanten Einsatzeinheiten besetzt werden, können 
einen Betreuungsplatz einrichten und führen. Über das Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW 
„Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“ können Einheiten zur Einrichtung eines Betreuungsplatz -Bereit-
schaft 500  (BTP -B 500 NRW) angefordert werden.  Ein BTP -B 500  hat Kapazitäten zur Aufnahme, Unter-
bringung und Verpflegung von mindestens 500 Betroffenen. Wie auch der BHP  kann der BTP  über einen 
Zeitraum von 4 Stunden autark betrieben werden. Bei ein er planerischen Verweildauer der unverletzten
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Betroffenen von mehr als 12 Stunden im Betreuungsplatz muss eine erweiterte Versorgungsplanung 
durchgeführt werden. Es muss eine Rüstzeit von einer Stunde angenommen werden.  
Die Rahmenempfehlung für die Planun g und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen vom 
01.03.2018 empfiehlt die Vorhaltung von Notunterkünften für 1 % der Bevölkerung über einen Zeitraum 
von einem Monat. Für die Bereitstellung von Notunterkünften kann die Stadt  Essen  auf Turnhallen, 
schulische  Einrichtungen  und Versammlungsräume zurückgreifen. Das Personal zur Besetzung dieser 
Unterkünfte wird von den Hilfsorganisationen bereitgestellt . 
Im Rahmen der nationale n Vorratshaltung  werden unter Verantwortung des Bundesministeriums für 
Landwirtschaft und Ernährung Lebensmittelrationen für die Bevölkerung für mehrere Wochen andau-
ernde Engpässe vorgehalten. Bevorratet werden Lan g- und Rundkornreis, Erbsen, Linsen, Kondens-
milch, Vollmilchpulver und die Bundesreserve Getreide. Die Freigabe erfolgt auf Anfrage der Landesre-
gierung. Eine nationale Strategie befindet sich derzeit in Überarbeitung , insbesondere beseht hinsicht-
lich der Kennzeichnung der Bezu gsberechtigung („Lebensmittelmarken“) Überarbeitungsbedarf . Für die 
Logistik von Vorräten sind die Unteren Katastrophenschutzbehörden zuständig . 
Der THW Ortsverein stellt eine Fachgruppe Logistik -Verpfle gung. Darüber hinaus besitzt das  DRK Essen 
drei Feldk üchenanhänger . 2021 wurde das neue „Verpflegungsmodul NRW“ an 108 Hilfsorganisationen 
ausgeliefert  und ist im Rahmen der überörtlichen Hilfe verfügbar. Das Modul ist in der Lage , autark die 
Mahlzeiten für 250 Betroffene und 50 Hilfekräfte zuzubereiten.  
Durch die Feuerwehr Essen wird ein AB -Personal für die Regeneration von Einsatzkräften vorgehalten. 
Bisher gibt es keine Konzepte oder Ressourcen zur Betreuung von Kindern und Angehörigen der Ein-
satzkräfte und KRITIS -Betreiber.   
Hilfsorganisationen und Feuerwehr halten für den Betrieb von Zelten mehrere mobile Zeltheizungen 
vor. 
Die Feuerwehr Essen ist Teil des PSU-Netzwerkes Rhein -Ruhr -Wupper , über das auch überregionale Be-
wältigungskapazitäten der psychosozialen Unterstützung für die Bevölkerung  und für Einsatzkräfte  ver-
fügbar ist. Darüber hinaus stehen Notfallseelsorger  zur Verfügung . Die konzeptionelle Integration in 
Alarmpläne erfolgte bislang nicht.  
ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN  
Tabelle 12: SOLL -IST-Abgleich Betreuungsdienst  
Planungsziel  Erfüllungsgrad  
Vulnerable Bevölkerungsgruppen sind mit ausreichend Trinkwasser über einen Zeitraum von 
zwei Wochen zu versorgen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, Pflegeeinrichtungen und 
andere Bedürftige dabei zu unterstützen, Dehydratationen und andere gesundheit liche Schä-
den abzuwenden.   
Während der  nicht-Betriebsfähigkeit von Lebensmittelmärkten und Drogerien bzw. Lieferket-
ten sind geeignete Strukturen zu schaffen, um die Bevölkerung bis zu einer Woche mit Nah-
rung, Getränken und Hygieneprodukten zu versorgen.  1 % der Bevölkerung (entspricht ca. 
5.900 Menschen) ist über einen Zeitraum von einem Monat mit zubereiteten Mahlzeiten zu 
versorgen.   
Im Falle eines Stromausfalls sind für vulnerable Gruppen, z.B. dialysepflichtige oder heimbe-
atmete Personen, notstromversorgte Betreuungsstellen einzurichten, um notwendige medi-
zinische Therapien lückenlos fortzuführen.
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