katastrophenschutzbedarfsplan-essen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Katastrophenschutzbedarfsplan Stadt Essen“
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 151 Betroffenen von mehr als 12 Stunden im Betreuungsplatz muss eine erweiterte Versorgungsplanung durchgeführt werden. Es muss eine Rüstzeit von einer Stunde angenommen werden. Die Rahmenempfehlung für die Planun g und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen vom 01.03.2018 empfiehlt die Vorhaltung von Notunterkünften für 1 % der Bevölkerung über einen Zeitraum von einem Monat. Für die Bereitstellung von Notunterkünften kann die Stadt Essen auf Turnhallen, schulische Einrichtungen und Versammlungsräume zurückgreifen. Das Personal zur Besetzung dieser Unterkünfte wird von den Hilfsorganisationen bereitgestellt . Im Rahmen der nationale n Vorratshaltung werden unter Verantwortung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung Lebensmittelrationen für die Bevölkerung für mehrere Wochen andau- ernde Engpässe vorgehalten. Bevorratet werden Lan g- und Rundkornreis, Erbsen, Linsen, Kondens- milch, Vollmilchpulver und die Bundesreserve Getreide. Die Freigabe erfolgt auf Anfrage der Landesre- gierung. Eine nationale Strategie befindet sich derzeit in Überarbeitung , insbesondere beseht hinsicht- lich der Kennzeichnung der Bezu gsberechtigung („Lebensmittelmarken“) Überarbeitungsbedarf . Für die Logistik von Vorräten sind die Unteren Katastrophenschutzbehörden zuständig . Der THW Ortsverein stellt eine Fachgruppe Logistik -Verpfle gung. Darüber hinaus besitzt das DRK Essen drei Feldk üchenanhänger . 2021 wurde das neue „Verpflegungsmodul NRW“ an 108 Hilfsorganisationen ausgeliefert und ist im Rahmen der überörtlichen Hilfe verfügbar. Das Modul ist in der Lage , autark die Mahlzeiten für 250 Betroffene und 50 Hilfekräfte zuzubereiten. Durch die Feuerwehr Essen wird ein AB -Personal für die Regeneration von Einsatzkräften vorgehalten. Bisher gibt es keine Konzepte oder Ressourcen zur Betreuung von Kindern und Angehörigen der Ein- satzkräfte und KRITIS -Betreiber. Hilfsorganisationen und Feuerwehr halten für den Betrieb von Zelten mehrere mobile Zeltheizungen vor. Die Feuerwehr Essen ist Teil des PSU-Netzwerkes Rhein -Ruhr -Wupper , über das auch überregionale Be- wältigungskapazitäten der psychosozialen Unterstützung für die Bevölkerung und für Einsatzkräfte ver- fügbar ist. Darüber hinaus stehen Notfallseelsorger zur Verfügung . Die konzeptionelle Integration in Alarmpläne erfolgte bislang nicht. ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN Tabelle 12: SOLL -IST-Abgleich Betreuungsdienst Planungsziel Erfüllungsgrad Vulnerable Bevölkerungsgruppen sind mit ausreichend Trinkwasser über einen Zeitraum von zwei Wochen zu versorgen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, Pflegeeinrichtungen und andere Bedürftige dabei zu unterstützen, Dehydratationen und andere gesundheit liche Schä- den abzuwenden. Während der nicht-Betriebsfähigkeit von Lebensmittelmärkten und Drogerien bzw. Lieferket- ten sind geeignete Strukturen zu schaffen, um die Bevölkerung bis zu einer Woche mit Nah- rung, Getränken und Hygieneprodukten zu versorgen. 1 % der Bevölkerung (entspricht ca. 5.900 Menschen) ist über einen Zeitraum von einem Monat mit zubereiteten Mahlzeiten zu versorgen. Im Falle eines Stromausfalls sind für vulnerable Gruppen, z.B. dialysepflichtige oder heimbe- atmete Personen, notstromversorgte Betreuungsstellen einzurichten, um notwendige medi- zinische Therapien lückenlos fortzuführen.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 152 Es sind weiterhin Strukturen zu schaffen, die Einsatzkräfte mit Nahrungsmitteln zu versorgen und eine adäquate Regeneration zu ermöglichen. Die Gefahrenabwehr ist so auszustatten, dass mobile Betreuungsstellen kurzfristig und in un- terschiedlichen Skali erungen verfügbar sind sowie notstrombetriebene und beheizte Betreu- ungsstellen in Gebäuden (z.B. Schulen, Sporthallen) errichtet werden können. Dabei ist insbe- sondere auch eine psychosoziale Betreuung von Personen zur Verfügung zu stellen. Durch die St adt Essen ist sicherzustellen, dass mindestens 1 % der Bevölkerung (entspricht ca. 5.900 Personen) über einen Zeitraum von einem Monat untergebracht werden kann (Rund- erlasses zur Rahmenempfehlung Evakuierung aus 2018). Hierzu sind technische Vorhaltungen (Betten, Betreuungseinrichtungen) erforderlich. Zusätzlich sind organisatorische Aspekte (Vorab -Erkundung und ggf. Ertüchtigung geeigneter Einrichtungen als Notunterkünfte) zu be- achten. Der KatS der Stadt Essen ist zu befähigen, Angehörige und Kinder von Angehörigen der BOS und von KRITIS -Betreibern über 7 Tage zu betreuen, um die Durchhaltefähigkeit der Gefah- renabwehr sicherzustellen. Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür resultieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung etc., die über das Planungsziel I abgedeckt werden. AUSGESTALTUNG UND ABLEITU NG VON MAßNAHMEN + Bevorratung von abgepacktem Trinkwasser Während einer Hitzewelle ist die Belieferung insbesondere von vulnerablen Gruppen und Einsatzkräften mit Trinkwasser , auch bei Ausfall oder Einschränkung der öffentlichen Trinkwasserversorgung , Aufgabe der Gefahrenabwehr . Ebenso sind im Stau oder im Zug eingeschlossene Personen adäquat mit Trink- wasser zu versorgen, um einer größeren Lage mit teils schweren gesundheitlich en Schäden vorzubeu- gen. Zu diesem Zweck wird die zentrale Bevorratung von abgepacktem Trinkwasser empfohlen. + Konzeptionierung der Lebensmittelversorgung im Stromausfall Stehen im Stromausfall Lebensmittelgeschäfte nicht zur Verfügung, muss die Versorgung der Bevölke- rung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln weiterhin gewährleistet werden. Die Freigabe der nationa- len Vorratshaltung sollte planerisch nicht erfolgen. Fehlend e Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ernäh- rung und Rationierung führen über einen mehrtägigen Zeitraum zu Straftaten und Plünderungen. Wir empfehlen d ie Definition und entsprechende technische Einrichtung von notstrom fähigen strategischen Lebensmittel geschäf ten. Eine Kombination mit e inem Kat -Leuchtturm auf dem Parkplatz erscheint im Sinne eines zentralen Anlaufpunktes und einer besseren Nutzung der Notstromreserven sinnvoll.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 153 + Konzeptionierung der Versorgung vulnerabler Gruppen mit Mahlzeiten Die Versorgung v ulnerabler Gruppen mit Mahlzeiten kann einerseits über die vorhandenen Ressourcen der Hilfsorganisationen sichergestellt werden. Wir empfehlen aus Brandschutz -, hyg ienischen und lo- gistisch -organisatorischen Gründen die Nutzung bereits bestehender (Groß -)Küchen und daher die K on- zeptio nierung der Notstromversorgung geeigneter Großküchen (z.B. auf Feuer - und Rettungswachen). + Konzeptionierung der Betreuung vulnerabler Gruppen im Stromausfall Vulnerable Gruppen, wie z.B. Dialyse -Patientinnen und -patienten oder heimbeatmete Menschen sind in besondere m Maße auf die Funktion von Medizintechnik angewiesen. Wir empfehlen die Bündelung und Überwachung an einem zentralen Ort. Gemeinsam mit Klinikbetreibern oder Pflegeheimbetreibern sind Konzepte der Unterbringung und Versorgung zu entwickeln. Dazu zählt explizit auch die Schaffung der Möglichkeit, Standorte von Beatmungs -WGs etc. vorab zu erfassen. Für den Transport können Res- sourcen des erweiterten Rettungsdienstes vorgeplant werden. + Erkundung von geeigneten Notunterkünften für 5.900 Personen Aus den Anforderungen der Rahmenempfehlung ergibt sich der Bedarf der Unterbringung von 1 % der Bevölkerung über einen Monat. Wir unterstreichen die Rahmenempfehlung und em pfehlen die Erkun- dung und Vorplanung gee igneter Notunterkünfte i n der Stadt Essen . Mindestens ein Teil dieser Notun- terkünfte ist für die Stromv ersorgung mit Netzersatzanlagen vorzusehen/zu ertüchtigen. + Konzeptionierung einer Notbetreuung von Kinder BOS - und KRITIS -Beschäftigter Erfahrungen aus d er Covid -19-Pandemie offenbaren die Relevanz einer Kindernotbetreuung. Grund- sätzlich ist der Bedarf auch in anderen Szenarien abzusehen. Wir empfehlen die gewonnenen Erkennt- nisse in ein Rahmenkonzept zur Kindernotbetreuung zu fassen und auch die Alarmierun g von geeigne- tem Aufsichtspersonal organisatorisch sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann auch über die normalen, städtischen Betreuungsstrukturen erfolgen, wenn ein technischer und personeller Betrieb auch in Krisenfällen sichergestellt ist. + Integration v on psychosozialer Unterstützung (PSU) in Alarmpläne
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 154 Katastrophen und Großschaden slagen stellen eine große Herausforderung für die menschlichen Psyche dar. Wir empfehlen die Integration psychosozialer Unterstützungsgruppen in die bestehende n und zu- künftigen Planungen mit einzubeziehen. 7.7 LOGISTIK VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN Für den Personentransport kann die Stadt Essen auf öffentliche bzw. private Transportkapazitäten zu- rückgreifen. Im Falle einer Evakuierung stehen einerseits die Busse und Straßenb ahnen der Ruhrbahn (ÖPNV) sowie vereinzelte Kontingente privater Busanbieter zur Verfügung. Zusätzlich verfügt sowohl die Feuerwehr als auch verschiedene Hilfsorganisationen über Mannschaftstransportwagen, die im Be- darfsfall für den Transport von Einsatzkräften und Hilfebedürftigen eingesetzt werden können. Spezielle Fahrzeuge zum Transport von Personen mit Behinderungen können im Bedarfsfall über Hilfsorganisati- onen und private Anbieter abgerufen werden. Für den Transport von Materialen stehen Fahrzeuge verschiedener Akteure zur Verfügung. Grundsätz- lich stellen die BOS Gerätewagen bereit, welche für den Transport von Material bzw. technischem Gerät (z.B. Zelte, Stromaggregate) verwendet werden können. Die Feuerwehr Essen verfügt über diverse Ab- rollbehälter (Mulde, Stapelmulde und Sand) und 3 GW-Logisti k, wovon ein Fahrzeug als Zugfa hrzeug des FwA -Notstrom dient . Das THW Essen stellt Ressourcen des Logistik -Zuges bereit. Daneben können Fahrzeuge der städtischen Betriebe und privater Bauunternehmen bzw. Transportfirmen hinzugezogen werden. Auf Anfrage z ur Verfügung stehen auch Tank lastzüge der Firma Thorwesten. Die Logistik von kleineren Gütern (z.B. Medizinprodukten) kann zudem mit Dienst -PKW und MTF von Feuerwehr und Hilfsorganisationen erfolgen. Die Koordination und Priorisierung von Lieferungen und Logistikabl äufen geschieht in Krisen - und Füh- rungsstäben. In der Stadt Essen gibt es unabhängig von öffentlichen Tankstellen große Kraftstoffreserven. Das Tank- lager der Unabhängigen Tanklogistik GmbH (UTG) umfasst 100.000 m3. Darüber hinaus verfügt die Ruhr- bahn in den Depots in Essen und Mühlheim über eine Kapazität von insgesamt 860 m3. ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN Tabelle 13: SOLL -IST-Abgleich Logistik Planungsziel Erfüllungsgrad Für die Beliefer ung vulnerabler Bevölkerungsgruppen mit ausreichend Trinkwasser sind orga- nisatorische Vorkehrungen und Kooperationen mit geeigneten Speditionen zu schaffen. Für die Versorgung mit abgepacktem Wasser sind ausreichend Logistikkapazitäten der techni- sche n Gefahrenabwehr vorzuhalten. Zur Abwehr von wirtschaftlichen Schäden und Ernteeinbußen sind geeignete Vorkehrungen für die Logistik von Betriebswasser zu konzeptionieren .
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 155 Zur Kraftstoffversorgung von Notstromanlagen kritischer Infrastrukturen sind geeignete Lo- gistikketten vorzuplan en und Kooperationen mit geeigneten Speditionen herzustellen. Störungen der Dampfsterilisation des Universitätsklinikums und des Alfred -Krupp -Kranken- hauses sind durch die kontinuierliche Belieferung mit Medizinprodukten zu kompensieren. Kraftstofflieferungen müssen über mehrere Monate entsprechend einer zentralen Priorisie- rung erfolgen. Während eines Stromausfalls oder der Zerstörung von Infrastruktur sind die Versorgungsket- ten zur Aufrechterhaltung der Belieferung mit lebensnotwendige n Gütern, wie Lebensmittel und Hygieneartikel, durchgehend aufrechtzuerhalten. Es ist von einer Belieferung mit Palet- ten auf teilweise unebenen Flächen auszugehen. Die Stadt Essen ist aufgrund einer drohenden Gefahr bzw. Überflutung zu befähigen, Mas- senevakuierungen von Gebieten anzuordnen und effektiv durchzuführen. Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür resultieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung etc., die über die Planungsziele I und VI abgedeckt werden. AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN + Einrichten eines Katastrophenschutzlagers Für die zentrale Vorhaltung der aus dem Katastrophenschutzbedarfsplan abgeleiteten , aber auch für bereits vorhandene materielle Ressourcen, wie Schutzmasken, Desinfektionsmittel , Desinfekti ons- und Kaliumtabletten , empfehlen wir die Einrichtung eines geeigneten Großl agers als Katastrophenschutzla- ger. Wir empfehlen weiter , das Lager durch die Ortsauswahl , die Bauweise, Alarmeinrichtungen und Notstromfähigkeit zu erhärten . Falls - hinsichtlich der Grundstücksverfügbarkeiten - sinnvoll möglich, kann durch eine Mitberücksichtigung einer Freiwilligen Feuerwehr (ggf. mit der Übertragung der Son- deraufgabe Logistik) , die im Rahmen unserer Organisationsuntersuchung festgestellte Raum - und Flä- chennot an der Hauptwache , in der Liegenschaftsplanung gelindert werden. Zur wirtschaftlichen Sicher- stellung der notwendigen Bewirtschaftung empfiehlt sich – sofern hinsichtlich des Flächenangebots möglich – die Einbeziehung eines Katastrophenschutzlage rs in die Neubauplanung der Feuer - und Ret- tungswachen aus dem Brandschutzbedarfsplan.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 156 + Beschaffung eine s AB -Kraftstoff und zwei mobiler Tankanlagen Der Betrieb von Notstromaggregaten erfordert in unterschiedlichen Zeiti ntervallen eine Betankung mit Kraftstoffen. Besonders im Fokus steht die Aufrechterhaltung der Kommunikatio nsinfrastrukturen . Die Logistik von Kraftstoffen unterliegt den Anforderungen des Übereinkommen s über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR ). Darüber hinaus sind entsprechende brandschutz - und sicherheitstechnisc he Anforderungen zu erfüllen . Um die Versorgungsketten der Kraftstoffversor- gung kritischer Infrastr uktur en aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den sicherheitstechnischen Bestim- mungen gerecht zu werden , empfehlen wir die Beschaffung eines AB -Kraftstoff inkl. mindestens zwei mobiler Tankanlagen . + Beschaffung e ines AB -Teleskoplader inkl. eines geländefähige n Teleskoplader s/ Geländestapler Zum Verladen von Paletten, aber auch von mobilen Tankanalgen und zur Sandsacklogistik empfehlen wir die Beschaffung eines AB-Teleskoplader inkl. eines Teleskopladers. Ein Teleskoplader ermöglicht zu- dem das Be - und Entladen auf unebene m Boden. + Beschaffung eines weiteren WLF zur Bewältigung der Bedarfe an AB Zur Deckung des in dem Katastrop henschutzbedarfsplan festgestellten Mehrbedarf an Abroll - behältern empfehlen wir die Beschaffung eines zusätzlichen WLF. 7.8 ORGANISATORISCHE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN Ausgangslage für die folgende Ableitung de s Sollkonzept es ist die Umsetzung der 2021 durch die Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH durchgeführten Organisationsuntersuchung und Brandschutzbedarfspla- nung. Die allgemeine Zuständigkeit zur Katastrophenschutzplanung ist dem Fachbereich 37 übertragen , unter desse n Federführung unter anderem risikologische Bewertungen und einsatztaktische Maßnahmen entwickelt werden. Eine vollumfassende Planung und Erfüllung der übertragenen Aufgaben ist derzeit nicht möglich. Gemeinsam mit der durchgeführten externen Organisation suntersuchung sowie den aus dem vorliegenden Dokument extrahierten zusätzlichen Aufgaben entstehen organisatorische und per- sonalwirtschaftliche Anpassungserfordernisse. Die Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH ist damit beauf- tragt, die hieraus resultierenden Anforderungen als Geschäft der laufenden Verwaltung separat zu er- heben und in einem gesonderten Dokument zu den organisatorischen Ableitungen darzustellen.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 157 Das Sachgebiet Katas trophenschutz und Notfallvorsorge ist T eil des Fachb ereich s 37 der Stadt Essen. Darüber hinaus beteiligt sich das Sachgebiet an der KGS und am gesamtstädtischen Krisenmanagement. Personell sind in der Organisationeinheit 6 VZÄ im Stellenplan eingerichtet, von denen zum Stichtag unserer separat durchgeführten Organisationsuntersuchung zum 01.01.2021 5 VZÄ besetzt waren. In dem Sachgebiet werden heute auch erweiterte Aufgaben ohne direkten Sachbezug – z.B. für die ATF – wahrgenommen , aus denen sich auch ein Teil der Stellenausstattung be gründet. Im Rahmen unserer Organisationsuntersuchung haben wir empfohlen, diese sachfremden Aufgaben zu verlagern und die Personalausstattung auf insgesamt 7 VZÄ zu erhöhen. Zur Wahrnehmung der im Rahmen dieser Be - darfsplanung betrachteten Aufgabenbereich e des Bevölkerungsschutzes entspricht dies ungefähr einer Verdoppelung gegenüber der gegenwärtigen Stellenbesetzung. Hintergrund war vor allem die Vollzugs- kritik hinsichtlich der konzeptionellen Aufgaben. Gegenwertig zu finden sind meist eigenständig entw ickelte un d auf mündlichen Absprachen bzw. Best Practice basierende Insellösungen unterschiedlichen Reifegrades . Es existiert ein laufend aktualisierter Alarmplan zur Abwehr von Großschadensereignissen , in dem die Funktionen des Krise n- und des Führungsst abes beschrieben und hinterlegt sind. Darüber hinaus exis- tiert für den Führungsstab eine Stabs dienst ordnung. Ein Katastrophenschutzplan gemäß § 4 BHKG ist bisher nicht vorhanden . Sonderschutzpläne sind erstellt , auf dem aktuellen Stand und werden digi tal und analog vorgehalten . Kooperationen mit benachbarten Katastrophenschutzbehörden bestehen in- forme ll. Für den Bereich Versorgung liegen zu vielen Themen einzelne Listen mit Ansprechpartner n, beispiels- weise Catering - und Abbruchunternehm en, vor. 6 von 8 Feuer - und Rettungswachen verfügen über eine festeingebaute Notstromversorgung . Rettungs- wachen verfügen nicht standardmäßig über eine Notstromversorgung. Im Stadtgebiet gibt es 81 Trinkwassernotbrunnen , die durch die Stadtwerke im Rahmen des Zivilschut- zes betrieben werden. Die Inbetriebnahme und Stromversorgung im Bedarfsfall erfol gt ebenfalls durch die Stadtwerke Essen , ein Konzept für die Wasserlogistik und ein Betriebskonzept besteht allerdings nicht . Zukünftig halten die Stadtwerke Ch lortablette n zur Desinfektion des Wassers bereit. Pläne, die das Vorgehen der Verwaltung bei einem Hochwasser beschreiben , sind verfügbar , jedoch zuletzt 1999 überarbeitet worden. ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN Tabelle 14: SOLL -IST-Abgleich organisatorische Bewältigungskapazitäten Planungsziel Erfüllungsgrad Feuerwehr und Rettungsdienst müssen dauerhaft in der Lage sein, einen Grundschutz für die alltägliche Gefahrenabwehr aufrecht zu erhalten. Durch geeignete Gebäudetechnik ist die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr und anderen be- troffenen BOS kontinuierlich aufrechtzuerhalten. Dies umfasst zum einen eine Klimatisierung von Aufenthaltsbereichen hauptamtlicher Standorte während einer Hitzewelle und zum an- deren die He rstellung der Fähigkeit der Notstromversorgung von Feuer - und Rettungswachen sowie einzelnen Standorten der Hilfsorganisationen. Zudem ist bei der Ausschreibung von Rettungsdienstleitungen auf die Möglichkeit zur Notstromeinspeisung der Liegenschaften zu verweisen.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 158 Die Stadt Essen hat durch geeignete Präventivmaßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölke- rung und die Wirtschaft in ausreichendem Umfang über Selbsthilfemaßnahmen informiert werden. Eine adäquate Wahrnehmung des gesamtstädtischen Krisenmanagements ist erforderlich, um das Business Continuity Management der Verwaltung effektiv zu betreiben. Während eines langanhaltenden flächendecken Stromausfalls und der Zerstörung von Infra- struktur durch ein Starkregenereignis ist die medizinische Versorgung über alle Sektoren durch geeignete Kompetenzbündelung, Logistik und Koordinierung sicherzustellen. Die Sicherung von Pumpwerken nach technischen Ausfällen ist durch die Feuerwehr und die wasserwirtschaftlichen Verbände zu konzeptionieren . Die Kraftstoffversorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kritischer Infrastrukturen muss priorisiert erfolgen, damit in allen Bereichen ausreichend Personal für die Deckung eines Notbetriebes zu Verfügung steht. Entsprechendes Personal muss sich für d iesen Zweck aus- weisen können, um Missbrauch zu verhindern. Die Verfügung von Kraftstoffreserven sowie Priorisierungsmaßnahmen sind auf Bundes - und Landesebene zu klären. Kraftstoffbedarfe der KRITIS und BOS sind im Vorfeld eines Ereignisses zu ermitteln. Zur Sicherung eines Grundschutzes der Gefahrenabwehr ist ausreichend Kraftstoff für mindestens 7 Tage vorzuhalten bzw. organisatorisch die Verfügbarkeit sicherzustellen. Alternative Wärmeversorgung ist bei städtischen Neubauvorhaben der Stadt Essen, z.B. beim Bau von Schulen, zu berücksichtigen. Präventive s Befahr en von Flussläufen vor angekündigten Hochwasserlagen ist erforderlich, um das Verklausungsrisiko abschätzen und mindern zu können. Zur effektiven, sicheren und großflächigen Räumung bzw. Evakuierung eines Krisengebietes sind geeignete konzeptionelle Vorbereitungen zu treffen. Steigerung der Resilienz gegenüber Störungen des allgemeinen Verwaltungshandelns und Im- plementierung eines integrierten Risikomanagements Die Stadt Essen hat das Krisenmanagement kritischer Infrastrukturen fachlich zu unterstützen und vorab geeignete Kooperationen zum Schutz von KRITIS h erzustellen.
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 159 Die Stadt Essen hat gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen das taktische Vorgehen in Katastrop henlagen in Katastrophenschutzplänen festzuschreiben. AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN + Aufbau - und Ablauforganisation sowie personalwirtschaftliche Ausstattung der Aufgaben- bereiche „Untere Katastrophenschutzbehörde“ sowie „kommunales Krisenmanagement“ Auf Basis der bestehenden Vollzugsdefizite - in Verbindung mit der aus dem vorliegenden Dokument abgeleiteten Steigerung der Fähigkeitsbedarfe - ergeben sich Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Auf- bauorganisation als auch hinsichtlich der personellen Ausstattung in diesen Aufgabenbereichen. Die Lülf+ Sicherheitsberatung G mbH ist damit beauftragt, die hieraus resultierenden Anforderungen als Geschäft der laufenden Verwaltung separat zu erheben und in einem gesonderten Dokument zu den organisatorischen Ableitungen darzustellen . + Konzeptionierung redundanter Feuer - und Rettungswachen In jedem Szenario ist die Handlungsfähigkeit der BOS unbedingt erforderlich. Das betrifft auch Szena- rien, in denen Liegenschaften der Feuerwehr selbst betroffen sind. Für diesen Fall empfehlen wir, tem- poräre Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellu ng eines Grundschutzes (ggf. einen Bereitstellungsraum) vor- zuplanen (anpassungsfähiges Konzept mit der Definition einer Mindestanforderung an eine Notwache) . + Herstellung einer Notstromfähigkeit für alle Feuer - und Rettungswachen Zur Sicherung de r Einsatzb ereitschaft und Nutzung der Feuer - und Rettungswachen als Großküchen, Kat-Leuchttürme oder Abschnittsführungsstellen empfehlen wir a lle Rettungswachen sowie die Feuer- wachen Steele und Kray mit einer Notstromversorgung auszustatten . Dazu zählt auch die Beschaffung entsprechender Aggregate (siehe Maß nahme Beschaffung von mehreren 50 kVA -Anhängern ). Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Kat - Leuchtturmplanung weiterhin einer Notstromeinspeisun g bedürfen. + Aufrüstung der Gebäudetechnik von Feuer - und Rettungswache n auf Grundlage von Ge- fährdungsbeurteilungen Die Gebäudetechnik muss neuen Anforderungen an die sich verändernde n klimatischen Umstände ge- recht werden. Aus Sicht des Arbeitsschutzes is t eine starke Aufheizung der Aufenthalts - und Sozialräume nicht tragbar. Andererseits stellen auch zu nied rige Temperaturen bei Ausfall der Heizung eine Gefahr
STADT ESSEN KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN Stand: 19.04.2022 160 für die Einsatzkräfte dar. Wir empfehlen die Durchführung von einer Gefährdungsbeurteilung mit d em Ziel, den Bedarf an K lima - und alternativer Heiztechnik auch vor dem Hintergrund der Durchhaltefähig- keit in Sonderlagen (z. B. Hitzewelle/Gasmangellage) festzustellen. + Berücksichtigung der Resilienz bei Vergabeverfahren von Leistungserbringung im Rettu ngs- dienst Wir empfehlen, etwaige Anforderungen an die Gebäudetechnik und Resilienz gegenüber Katastrophen bereits in der Ausschreibung der Leistungserbringung Rettungsdienst abzubilden , damit die Leistungs- erbringer im Rettungsdienst zur Vorhaltung entsprec hend resiliente r Wachen verpflichtet sind. + Durchführung von öffentlichen Kampagnen und Initiativen zum Thema Katastrophenschutz Die Selbsthilfefähigkeit ist elementare Grundlage ei nes effektiven Krisenmanagements. Nur wenn eine Gesellschaft ausreichend auf Katastrophen vorbereitet ist, kann die Warnung empfangen und gedeutet werden und die Bewältigung ohne erhebliche gesundheitliche und materielle Schäden gelingen . Wir empfehlen die Durchführung von proaktiven öffentlichen Kampagnen und Initiativen zur Steigerung der Resilienz der Bevölkerung gegenüber Katastrophen. Als posi tives Beispiel möchten wir den Hitzeakti- onsplan/Hitzeknigge der Stadt Köln erwähnen. Durch das BBK werden Mater ialien für die Öffentlich- keitsarbeit im Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt. + Konzeptionelle Vorbereitung einer Massenevakuierung/ Räumung Einige Szenarien erfordern die Räumung von Teilen bzw. des gesamten Stadtgebietes. Entsprechende Anforderungen an eine großangelegte Evakuierung gilt es vorab zu definieren und konzeptionell festzu- schreiben. Insbesondere sind hierbei auch die besonderen Anforderungen vulnerabler Gruppen zu Be- rücksichtigen. + Stärkung der Krisenfähigkeit von Notaufnahmen Nach Einschät zungen von Expertinnen und Experten fungieren Notaufnahmen im Krisenfall als Anlauf- stelle für sämtliche medizinische n Belange. Wir empfehlen , die Notaufnahmen in dieser Funktion kon- zeptionell zu stärken . + Konzeptionierung der Sicherung von Pumpwerken Ausfä lle der Pumpwerke stellen ein erhöhtes Risiko für die umliegende Infrastruktur durch Überflutung dar. Gemeinsam mit dem EGLV sollten entsprechende P räventionsmaßnahmen abgestimmt und Ein- satzpläne konzipiert werden.