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STADT ESSEN  
KATASTROPHENSCHUTZBEDARFSPLAN  
 Stand: 19.04.2022  152 
 
Es sind weiterhin Strukturen zu schaffen, die Einsatzkräfte mit Nahrungsmitteln zu versorgen 
und eine adäquate Regeneration zu ermöglichen.  
 
Die Gefahrenabwehr ist so auszustatten, dass mobile Betreuungsstellen kurzfristig und in un-
terschiedlichen Skali erungen verfügbar sind sowie notstrombetriebene und beheizte Betreu-
ungsstellen in Gebäuden (z.B. Schulen, Sporthallen) errichtet werden können. Dabei ist insbe-
sondere auch eine psychosoziale Betreuung von Personen zur Verfügung zu stellen.   
Durch die St adt Essen ist sicherzustellen, dass mindestens 1  % der Bevölkerung (entspricht ca. 
5.900 Personen) über einen Zeitraum von einem Monat untergebracht werden kann (Rund-
erlasses zur Rahmenempfehlung Evakuierung aus 2018). Hierzu sind technische Vorhaltungen 
(Betten, Betreuungseinrichtungen)  erforderlich. Zusätzlich sind organisatorische Aspekte 
(Vorab -Erkundung und ggf. Ertüchtigung geeigneter Einrichtungen als Notunterkünfte) zu be-
achten.   
Der KatS  der Stadt Essen ist zu befähigen, Angehörige und Kinder von Angehörigen der BOS 
und von KRITIS -Betreibern über 7 Tage zu betreuen, um die Durchhaltefähigkeit der Gefah-
renabwehr sicherzustellen.   
Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür 
resultieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung 
etc., die über das Planungsziel I abgedeckt werden.   
 
AUSGESTALTUNG UND ABLEITU NG VON MAßNAHMEN  
+ Bevorratung von  abgepacktem Trinkwasser  
Während einer Hitzewelle ist die Belieferung insbesondere von vulnerablen Gruppen und Einsatzkräften 
mit Trinkwasser , auch bei Ausfall oder Einschränkung der öffentlichen Trinkwasserversorgung , Aufgabe 
der Gefahrenabwehr . Ebenso  sind im Stau oder im Zug eingeschlossene Personen adäquat mit Trink-
wasser zu versorgen, um einer größeren Lage mit teils schweren gesundheitlich en Schäden vorzubeu-
gen. Zu diesem Zweck wird die zentrale Bevorratung von abgepacktem Trinkwasser empfohlen.  
+ Konzeptionierung der Lebensmittelversorgung im Stromausfall  
Stehen im Stromausfall Lebensmittelgeschäfte nicht zur Verfügung, muss die Versorgung der Bevölke-
rung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln weiterhin gewährleistet werden. Die Freigabe der nationa-
len Vorratshaltung sollte planerisch nicht erfolgen. Fehlend e Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ernäh-
rung  und Rationierung führen über einen mehrtägigen Zeitraum zu Straftaten und Plünderungen. Wir 
empfehlen d ie Definition und entsprechende technische Einrichtung von notstrom fähigen strategischen 
Lebensmittel geschäf ten. Eine Kombination mit e inem Kat -Leuchtturm auf dem Parkplatz erscheint im 
Sinne eines zentralen Anlaufpunktes und einer besseren Nutzung der Notstromreserven sinnvoll.
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+ Konzeptionierung der Versorgung vulnerabler Gruppen mit Mahlzeiten  
Die Versorgung v ulnerabler Gruppen mit Mahlzeiten kann einerseits über die vorhandenen Ressourcen 
der Hilfsorganisationen sichergestellt werden. Wir empfehlen aus Brandschutz -, hyg ienischen und lo-
gistisch -organisatorischen Gründen die Nutzung bereits bestehender (Groß -)Küchen  und daher die K on-
zeptio nierung der Notstromversorgung  geeigneter  Großküchen (z.B. auf Feuer - und Rettungswachen).  
+ Konzeptionierung der Betreuung vulnerabler Gruppen im Stromausfall  
Vulnerable Gruppen, wie z.B. Dialyse -Patientinnen und -patienten oder heimbeatmete Menschen sind 
in besondere m Maße auf die Funktion von Medizintechnik angewiesen. Wir empfehlen die Bündelung 
und Überwachung an einem zentralen Ort. Gemeinsam mit Klinikbetreibern oder Pflegeheimbetreibern 
sind Konzepte der Unterbringung und Versorgung zu entwickeln. Dazu zählt  explizit auch die Schaffung 
der Möglichkeit, Standorte von Beatmungs -WGs etc. vorab zu erfassen. Für den Transport können Res-
sourcen des erweiterten Rettungsdienstes vorgeplant werden.  
+ Erkundung von geeigneten Notunterkünften für 5.900 Personen  
Aus den Anforderungen der Rahmenempfehlung ergibt sich der Bedarf der Unterbringung von 1 % der 
Bevölkerung über einen Monat. Wir unterstreichen die Rahmenempfehlung und em pfehlen die Erkun-
dung und Vorplanung gee igneter Notunterkünfte i n der Stadt Essen . Mindestens ein Teil dieser Notun-
terkünfte ist für die Stromv ersorgung mit Netzersatzanlagen vorzusehen/zu ertüchtigen.  
+ Konzeptionierung einer Notbetreuung von Kinder BOS - und KRITIS -Beschäftigter  
Erfahrungen aus d er Covid -19-Pandemie offenbaren die Relevanz einer Kindernotbetreuung. Grund-
sätzlich ist der Bedarf auch in anderen Szenarien abzusehen. Wir empfehlen die gewonnenen Erkennt-
nisse in ein Rahmenkonzept zur Kindernotbetreuung zu fassen und auch die Alarmierun g von geeigne-
tem Aufsichtspersonal organisatorisch sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann auch 
über die normalen, städtischen Betreuungsstrukturen erfolgen, wenn ein technischer und personeller 
Betrieb auch in Krisenfällen sichergestellt ist.  
 
 
 
 
+ Integration v on psychosozialer Unterstützung (PSU) in Alarmpläne
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Katastrophen und Großschaden slagen stellen eine  große  Herausforderung für die  menschlichen Psyche  
dar.  Wir empfehlen die Integration psychosozialer Unterstützungsgruppen in die bestehende n und zu-
künftigen Planungen  mit einzubeziehen.   
 
7.7 LOGISTIK  
VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
Für den Personentransport kann die Stadt Essen  auf öffentliche bzw. private Transportkapazitäten zu-
rückgreifen. Im Falle einer Evakuierung stehen einerseits die Busse und Straßenb ahnen der Ruhrbahn  
(ÖPNV) sowie vereinzelte Kontingente privater Busanbieter zur Verfügung. Zusätzlich verfügt sowohl 
die Feuerwehr als auch verschiedene Hilfsorganisationen über Mannschaftstransportwagen, die im Be-
darfsfall für den Transport von Einsatzkräften und Hilfebedürftigen eingesetzt werden können. Spezielle 
Fahrzeuge zum Transport von Personen mit Behinderungen können im Bedarfsfall über Hilfsorganisati-
onen und private Anbieter abgerufen werden.  
Für den Transport von Materialen stehen Fahrzeuge verschiedener Akteure zur Verfügung. Grundsätz-
lich stellen die BOS Gerätewagen bereit, welche für den Transport von Material bzw. technischem Gerät 
(z.B. Zelte, Stromaggregate) verwendet werden können. Die Feuerwehr Essen verfügt über diverse Ab-
rollbehälter  (Mulde, Stapelmulde und Sand) und 3 GW-Logisti k, wovon ein Fahrzeug als Zugfa hrzeug 
des FwA -Notstrom dient . Das THW Essen stellt Ressourcen des Logistik -Zuges bereit. Daneben können 
Fahrzeuge der städtischen Betriebe und privater Bauunternehmen bzw. Transportfirmen hinzugezogen 
werden.  Auf Anfrage z ur Verfügung stehen auch Tank lastzüge der Firma Thorwesten.  
Die Logistik von kleineren Gütern (z.B. Medizinprodukten) kann zudem mit Dienst -PKW und MTF  von 
Feuerwehr und Hilfsorganisationen erfolgen.  
Die Koordination und Priorisierung von Lieferungen und Logistikabl äufen geschieht in Krisen - und Füh-
rungsstäben.  
In der Stadt Essen gibt es unabhängig von öffentlichen Tankstellen große Kraftstoffreserven. Das Tank-
lager der Unabhängigen Tanklogistik GmbH (UTG) umfasst 100.000 m3. Darüber hinaus  verfügt die Ruhr-
bahn in den Depots in Essen und Mühlheim über eine Kapazität von insgesamt 860 m3. 
ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN  
Tabelle 13: SOLL -IST-Abgleich Logistik  
Planungsziel  Erfüllungsgrad  
Für die Beliefer ung vulnerabler Bevölkerungsgruppen mit ausreichend Trinkwasser sind orga-
nisatorische Vorkehrungen und Kooperationen mit geeigneten Speditionen zu schaffen. Für 
die Versorgung mit abgepacktem Wasser sind ausreichend Logistikkapazitäten der techni-
sche n Gefahrenabwehr vorzuhalten.   
Zur Abwehr von wirtschaftlichen Schäden und Ernteeinbußen sind geeignete Vorkehrungen 
für die Logistik von Betriebswasser zu konzeptionieren .
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Zur Kraftstoffversorgung von Notstromanlagen kritischer Infrastrukturen sind geeignete Lo-
gistikketten vorzuplan en und Kooperationen mit geeigneten Speditionen herzustellen.  
 
Störungen der Dampfsterilisation des Universitätsklinikums und des Alfred -Krupp -Kranken-
hauses sind durch die kontinuierliche Belieferung mit Medizinprodukten zu kompensieren.  
 
Kraftstofflieferungen müssen über mehrere Monate entsprechend einer zentralen Priorisie-
rung erfolgen.  
 
Während eines Stromausfalls oder der Zerstörung von Infrastruktur sind die Versorgungsket-
ten zur Aufrechterhaltung der Belieferung mit lebensnotwendige n Gütern, wie Lebensmittel 
und Hygieneartikel, durchgehend aufrechtzuerhalten. Es ist von einer Belieferung mit Palet-
ten auf teilweise unebenen Flächen auszugehen.   
Die Stadt Essen ist aufgrund einer drohenden Gefahr bzw. Überflutung zu befähigen, Mas-
senevakuierungen von Gebieten anzuordnen und effektiv durchzuführen.  
  
Darüberhinausgehende Bedarfe werden über überörtliche Einheiten sichergestellt. Hierfür 
resultieren Anforderungen an Bereitstellungsräume, Führung, Lotsendienste, Versorgung 
etc., die über die Planungsziele I und VI abgedeckt werden.   
 
 
AUSGESTALTUNG UND  ABLEITUNG VON MAßNAHMEN  
+ Einrichten eines Katastrophenschutzlagers  
Für die zentrale Vorhaltung  der aus dem Katastrophenschutzbedarfsplan abgeleiteten , aber auch für 
bereits vorhandene materielle Ressourcen, wie Schutzmasken, Desinfektionsmittel , Desinfekti ons- und 
Kaliumtabletten , empfehlen wir die Einrichtung eines geeigneten Großl agers  als Katastrophenschutzla-
ger. Wir empfehlen weiter , das Lager durch die Ortsauswahl , die Bauweise, Alarmeinrichtungen  und 
Notstromfähigkeit zu erhärten . Falls  - hinsichtlich der Grundstücksverfügbarkeiten - sinnvoll möglich, 
kann durch eine Mitberücksichtigung einer Freiwilligen Feuerwehr  (ggf. mit der Übertragung der Son-
deraufgabe Logistik) , die im Rahmen unserer Organisationsuntersuchung festgestellte Raum - und Flä-
chennot an der Hauptwache , in der Liegenschaftsplanung gelindert werden.  Zur wirtschaftlichen Sicher-
stellung  der notwendigen Bewirtschaftung empfiehlt sich – sofern hinsichtlich des Flächenangebots 
möglich – die Einbeziehung eines Katastrophenschutzlage rs in die Neubauplanung der Feuer - und Ret-
tungswachen aus dem Brandschutzbedarfsplan.
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+ Beschaffung eine s AB -Kraftstoff  und zwei mobiler Tankanlagen  
Der Betrieb von Notstromaggregaten erfordert in unterschiedlichen Zeiti ntervallen eine Betankung mit 
Kraftstoffen. Besonders im Fokus steht die Aufrechterhaltung der Kommunikatio nsinfrastrukturen . Die 
Logistik von Kraftstoffen unterliegt  den Anforderungen des  Übereinkommen s über die internationale 
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR ). Darüber hinaus sind entsprechende  brandschutz - 
und sicherheitstechnisc he Anforderungen zu erfüllen . Um die Versorgungsketten der Kraftstoffversor-
gung kritischer Infrastr uktur en aufrechtzuerhalten  und gleichzeitig den sicherheitstechnischen Bestim-
mungen gerecht zu werden , empfehlen wir  die Beschaffung eines AB -Kraftstoff  inkl. mindestens zwei 
mobiler Tankanlagen . 
+ Beschaffung e ines AB -Teleskoplader inkl. eines  geländefähige n Teleskoplader s/ 
Geländestapler   
Zum Verladen von Paletten, aber auch  von mobilen Tankanalgen und zur Sandsacklogistik  empfehlen 
wir die Beschaffung eines  AB-Teleskoplader inkl. eines Teleskopladers. Ein Teleskoplader ermöglicht zu-
dem das Be - und Entladen auf unebene m Boden.  
+ Beschaffung eines weiteren WLF  zur Bewältigung der Bedarfe  an AB  
Zur Deckung des in dem Katastrop henschutzbedarfsplan festgestellten Mehrbedarf an Abroll - 
behältern empfehlen wir die Beschaffung eines zusätzlichen WLF.  
 
7.8 ORGANISATORISCHE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
VORHANDENE BEWÄLTIGUNGSKAPAZITÄTEN  
Ausgangslage  für die folgende Ableitung de s Sollkonzept es ist die Umsetzung der 2021 durch die Lülf+ 
Sicherheitsberatung GmbH durchgeführten Organisationsuntersuchung und Brandschutzbedarfspla-
nung.  
Die allgemeine Zuständigkeit zur Katastrophenschutzplanung ist dem Fachbereich 37  übertragen , unter 
desse n Federführung unter anderem risikologische Bewertungen und einsatztaktische Maßnahmen 
entwickelt werden.  Eine vollumfassende Planung und Erfüllung der übertragenen Aufgaben ist derzeit 
nicht möglich. Gemeinsam mit der durchgeführten externen Organisation suntersuchung sowie den aus 
dem vorliegenden Dokument extrahierten zusätzlichen Aufgaben entstehen organisatorische und per-
sonalwirtschaftliche Anpassungserfordernisse. Die Fa. Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH ist damit beauf-
tragt, die hieraus resultierenden  Anforderungen als Geschäft der laufenden Verwaltung separat zu er-
heben und in einem gesonderten Dokument zu den organisatorischen Ableitungen darzustellen.
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Das Sachgebiet  Katas trophenschutz und Notfallvorsorge  ist T eil des Fachb ereich s 37 der Stadt Essen.   
Darüber hinaus beteiligt sich das Sachgebiet an der KGS und am gesamtstädtischen Krisenmanagement. 
Personell sind in  der Organisationeinheit 6 VZÄ  im Stellenplan eingerichtet, von denen zum Stichtag 
unserer separat durchgeführten Organisationsuntersuchung  zum 01.01.2021  5 VZÄ besetzt waren.   
In dem Sachgebiet werden heute auch erweiterte Aufgaben ohne direkten Sachbezug – z.B. für die ATF 
– wahrgenommen , aus denen sich auch ein Teil der Stellenausstattung be gründet. Im Rahmen unserer 
Organisationsuntersuchung haben wir empfohlen, diese sachfremden Aufgaben zu verlagern und die 
Personalausstattung auf insgesamt 7 VZÄ zu erhöhen. Zur Wahrnehmung der im Rahmen dieser Be - 
darfsplanung betrachteten Aufgabenbereich e des Bevölkerungsschutzes entspricht dies ungefähr einer 
Verdoppelung gegenüber der gegenwärtigen Stellenbesetzung. Hintergrund war vor allem die Vollzugs-
kritik hinsichtlich der konzeptionellen Aufgaben.   
Gegenwertig zu finden sind  meist eigenständig entw ickelte un d auf mündlichen Absprachen bzw. Best 
Practice basierende Insellösungen unterschiedlichen Reifegrades .  
Es existiert ein  laufend aktualisierter  Alarmplan zur Abwehr von Großschadensereignissen , in dem die 
Funktionen  des Krise n- und des Führungsst abes beschrieben und hinterlegt sind. Darüber hinaus exis-
tiert für den Führungsstab eine Stabs dienst ordnung. Ein  Katastrophenschutzplan gemäß §  4 BHKG ist 
bisher nicht vorhanden . Sonderschutzpläne sind erstellt , auf dem aktuellen Stand  und werden digi tal 
und analog vorgehalten . Kooperationen mit benachbarten Katastrophenschutzbehörden bestehen in-
forme ll. 
Für den Bereich Versorgung liegen zu vielen Themen einzelne Listen mit Ansprechpartner n, beispiels-
weise Catering - und Abbruchunternehm en, vor.  
6 von 8 Feuer - und Rettungswachen verfügen über eine festeingebaute Notstromversorgung . Rettungs-
wachen  verfügen nicht standardmäßig  über eine Notstromversorgung.  
Im Stadtgebiet gibt es 81 Trinkwassernotbrunnen , die durch die Stadtwerke im Rahmen  des Zivilschut-
zes betrieben werden. Die Inbetriebnahme und Stromversorgung im Bedarfsfall erfol gt ebenfalls durch 
die Stadtwerke Essen , ein Konzept für die Wasserlogistik und ein Betriebskonzept besteht allerdings 
nicht . Zukünftig  halten die Stadtwerke Ch lortablette n zur Desinfektion des Wassers bereit.  
Pläne, die das Vorgehen der Verwaltung bei einem Hochwasser beschreiben , sind verfügbar , jedoch 
zuletzt 1999 überarbeitet worden.  
ABLEITUNG DER BEDARFE AUS DEN PLANUNGSZIELEN  
Tabelle 14: SOLL -IST-Abgleich  organisatorische Bewältigungskapazitäten  
Planungsziel  Erfüllungsgrad  
Feuerwehr und Rettungsdienst müssen dauerhaft in der Lage sein, einen Grundschutz für die 
alltägliche Gefahrenabwehr aufrecht zu erhalten.  
 
Durch geeignete Gebäudetechnik ist die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr und anderen be-
troffenen BOS kontinuierlich aufrechtzuerhalten. Dies umfasst zum einen eine Klimatisierung 
von Aufenthaltsbereichen hauptamtlicher Standorte während einer Hitzewelle und zum an-
deren die He rstellung der Fähigkeit der Notstromversorgung von Feuer - und Rettungswachen 
sowie einzelnen Standorten der Hilfsorganisationen. Zudem ist bei der Ausschreibung von 
Rettungsdienstleitungen auf die Möglichkeit zur Notstromeinspeisung der Liegenschaften zu 
verweisen.
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Die Stadt Essen hat durch geeignete Präventivmaßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölke-
rung und die Wirtschaft in ausreichendem Umfang über Selbsthilfemaßnahmen informiert 
werden.   
Eine adäquate Wahrnehmung des gesamtstädtischen Krisenmanagements ist erforderlich, 
um das Business Continuity Management der Verwaltung effektiv zu betreiben.  
 
Während eines langanhaltenden flächendecken Stromausfalls und der Zerstörung von Infra-
struktur durch ein Starkregenereignis ist die medizinische Versorgung über alle Sektoren 
durch geeignete Kompetenzbündelung, Logistik und Koordinierung sicherzustellen.   
Die Sicherung von Pumpwerken nach technischen Ausfällen ist durch die Feuerwehr und die 
wasserwirtschaftlichen Verbände zu konzeptionieren . 
 
Die Kraftstoffversorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kritischer Infrastrukturen 
muss priorisiert erfolgen, damit in allen Bereichen ausreichend Personal für die Deckung eines 
Notbetriebes zu Verfügung steht. Entsprechendes Personal muss sich für d iesen Zweck aus-
weisen können, um Missbrauch zu verhindern.   
Die Verfügung von Kraftstoffreserven sowie Priorisierungsmaßnahmen sind auf Bundes - und 
Landesebene zu klären.  
 
Kraftstoffbedarfe der KRITIS und BOS sind im Vorfeld eines Ereignisses zu ermitteln.  
 
Zur Sicherung eines Grundschutzes der Gefahrenabwehr ist ausreichend Kraftstoff für  
mindestens 7 Tage vorzuhalten bzw. organisatorisch die Verfügbarkeit sicherzustellen.  
 
Alternative Wärmeversorgung ist bei städtischen Neubauvorhaben der Stadt Essen, z.B. beim 
Bau von Schulen, zu berücksichtigen.  
 
Präventive s Befahr en von Flussläufen vor angekündigten Hochwasserlagen ist erforderlich, 
um das Verklausungsrisiko abschätzen  und mindern zu können.  
 
Zur effektiven, sicheren und großflächigen Räumung bzw. Evakuierung eines Krisengebietes 
sind geeignete konzeptionelle Vorbereitungen zu treffen.  
 
Steigerung der Resilienz gegenüber Störungen des allgemeinen Verwaltungshandelns und Im-
plementierung eines integrierten Risikomanagements  
 
Die Stadt Essen hat das Krisenmanagement kritischer Infrastrukturen fachlich zu unterstützen 
und vorab geeignete Kooperationen zum Schutz von KRITIS h erzustellen.
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Die Stadt Essen hat gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen das taktische Vorgehen in 
Katastrop henlagen in Katastrophenschutzplänen festzuschreiben.  
 
 
AUSGESTALTUNG UND ABLEITUNG VON MAßNAHMEN  
+ Aufbau - und Ablauforganisation sowie personalwirtschaftliche Ausstattung der Aufgaben-
bereiche „Untere Katastrophenschutzbehörde“ sowie „kommunales Krisenmanagement“   
Auf Basis der bestehenden Vollzugsdefizite - in Verbindung mit der aus dem vorliegenden Dokument 
abgeleiteten Steigerung der Fähigkeitsbedarfe - ergeben sich Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Auf-
bauorganisation als auch hinsichtlich der personellen Ausstattung in diesen Aufgabenbereichen.  
Die Lülf+ Sicherheitsberatung G mbH ist damit beauftragt, die hieraus resultierenden Anforderungen als 
Geschäft der laufenden Verwaltung separat zu erheben und in einem gesonderten Dokument zu den 
organisatorischen Ableitungen darzustellen . 
+ Konzeptionierung redundanter Feuer - und Rettungswachen   
In jedem Szenario ist die Handlungsfähigkeit der BOS unbedingt erforderlich. Das betrifft auch Szena-
rien, in denen Liegenschaften der Feuerwehr selbst betroffen sind. Für diesen Fall empfehlen wir, tem-
poräre Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellu ng eines Grundschutzes (ggf. einen Bereitstellungsraum) vor-
zuplanen  (anpassungsfähiges Konzept mit der Definition einer Mindestanforderung an eine Notwache) . 
+ Herstellung einer Notstromfähigkeit für alle Feuer - und Rettungswachen  
Zur Sicherung de r Einsatzb ereitschaft und Nutzung  der Feuer - und Rettungswachen als Großküchen, 
Kat-Leuchttürme oder Abschnittsführungsstellen empfehlen wir a lle Rettungswachen sowie die Feuer-
wachen Steele und Kray mit einer  Notstromversorgung auszustatten . Dazu zählt auch die Beschaffung 
entsprechender Aggregate  (siehe Maß nahme Beschaffung von mehreren 50 kVA -Anhängern ). Darüber 
hinaus sollte geprüft werden, welche Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Kat -
Leuchtturmplanung weiterhin einer Notstromeinspeisun g bedürfen.  
+ Aufrüstung der Gebäudetechnik  von Feuer - und Rettungswache n auf Grundlage von Ge-
fährdungsbeurteilungen  
Die Gebäudetechnik muss neuen Anforderungen an die sich verändernde n klimatischen Umstände ge-
recht werden. Aus Sicht des Arbeitsschutzes is t eine starke Aufheizung der Aufenthalts - und Sozialräume 
nicht tragbar. Andererseits stellen auch zu nied rige Temperaturen  bei Ausfall der Heizung  eine Gefahr
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für die Einsatzkräfte dar. Wir empfehlen die Durchführung von einer Gefährdungsbeurteilung mit d em 
Ziel, den Bedarf an K lima - und alternativer Heiztechnik auch vor dem Hintergrund der Durchhaltefähig-
keit in Sonderlagen (z. B. Hitzewelle/Gasmangellage) festzustellen.  
+ Berücksichtigung der Resilienz bei Vergabeverfahren von Leistungserbringung im Rettu ngs-
dienst  
Wir empfehlen, etwaige Anforderungen an die Gebäudetechnik und Resilienz gegenüber Katastrophen 
bereits in der Ausschreibung der Leistungserbringung Rettungsdienst abzubilden , damit die Leistungs-
erbringer im Rettungsdienst zur Vorhaltung entsprec hend resiliente r Wachen verpflichtet sind.  
+ Durchführung von öffentlichen Kampagnen und Initiativen zum Thema Katastrophenschutz  
Die Selbsthilfefähigkeit ist elementare Grundlage ei nes effektiven Krisenmanagements. Nur wenn eine 
Gesellschaft ausreichend auf Katastrophen vorbereitet ist, kann die Warnung empfangen und gedeutet 
werden und die Bewältigung ohne erhebliche gesundheitliche und materielle Schäden gelingen . Wir 
empfehlen die Durchführung von  proaktiven  öffentlichen Kampagnen und Initiativen zur Steigerung der 
Resilienz der Bevölkerung gegenüber Katastrophen. Als posi tives Beispiel möchten wir den Hitzeakti-
onsplan/Hitzeknigge der Stadt Köln erwähnen.  Durch das BBK werden Mater ialien für die Öffentlich-
keitsarbeit im Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt.   
+ Konzeptionelle Vorbereitung einer Massenevakuierung/ Räumung  
Einige Szenarien erfordern die Räumung von Teilen bzw. des gesamten Stadtgebietes. Entsprechende 
Anforderungen an eine großangelegte Evakuierung gilt es vorab zu definieren und konzeptionell festzu-
schreiben. Insbesondere sind hierbei auch die besonderen Anforderungen vulnerabler Gruppen zu Be-
rücksichtigen.  
+ Stärkung der Krisenfähigkeit von Notaufnahmen  
Nach Einschät zungen von Expertinnen und Experten fungieren Notaufnahmen im Krisenfall als Anlauf-
stelle für sämtliche medizinische n Belange. Wir empfehlen , die Notaufnahmen in dieser Funktion kon-
zeptionell zu stärken . 
+ Konzeptionierung der Sicherung von Pumpwerken  
Ausfä lle der Pumpwerke stellen ein  erhöhtes Risiko für die umliegende Infrastruktur durch Überflutung 
dar. Gemeinsam mit dem EGLV sollten entsprechende P räventionsmaßnahmen abgestimmt und Ein-
satzpläne konzipiert werden.
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+ Einführung eines KRITIS /BOS -Ausweises  
Erkenntnisse aus Lockdown s während der Pandemie offenba rten die Notwendigkeit einer Ausweisfä-
higkeit für Personal kritischer Infrastrukturen und BOS . Um z. B. eine Kraftstoff -Priorisierung im Kata-
strophenfall effektiv zu betreiben und die Person alverfügbarkeit von KRITIS und BOS sicherzustellen, 
empfehlen wir bereits vorab die Einführung eines KRITIS/BOS -Ausweises.  
+ Vorhaltung bzw. organisatorische Sicherstellung der Verfügbarkeit von Treibstoff für BOS  
Die Verfügbarkeit von Treibstoff für die Aufrechterhaltung eines Grundschutzes der Gefahre nabwehr 
sollte mindestens 7 Tage sichergestellt werden. Wir empfehlen daher die Bevorratung oder organisato-
rische Sicherstellung einer ausreichend dimensionierten Men ge Treibstoff.  
+ Konzeptionierung der Kraftstoffversorgung im Stromausfall  
Damit im Stromausfall Fahrzeuge von KRITIS und BOS betankt werden können, sind stromnetzunabhän-
gige Tankeinrichtungen erforderlich. Wir empfehlen die Definition von strategischen Tank stellen, die 
über eine externe Notstromversorgung verfügen.  Eine Ertüchtigung ist ggf. zulasten der Unteren Kata-
strophenschutzbehörde vorzunehmen.  Darüber hinaus sollte der Eigenbedarf der BOS über eigene 
Tankanlagen ge sichert werden.  
Die Vorplanung einer  Tanklogistik ist als strategische Planungsaufgabe erforderlich.  
+ Aufbau eines zentralen Ressourcenmanagements  
Aus den bisherigen Ausführungen wird die Relevanz privatwirtschaftlicher Ressourcen deutlich. Um die 
grundsätzliche Leistungsfähigkeit in der Gefa hrenabwehr zu bestimmen sowie mögliche Versorgungs-
engpässe und Risiken zu identifizieren, ist eine gebündelte Zusammenstellung aller technischen und 
organisatorischen Kapazitäten , z.B. in Form einer zentralen Datenbank , sicherzustellen.  
 
+ Klärung der Verfügung von privaten sowie der strategischen Kraftstoffreserven des Bundes  
Im Stadtgebiet Essen sind erhebliche private und staatliche  Kraftstoffressourcen verfügbar. Die genaue 
Klärung über die Verfügung shoheit  steht  derzeit aus.  Es ist durc h die Untere Katastrophe nschutzbe-
hörde daran mitzuwirken, dass Klarheit hinsichtlich des gesetzlichen und verwaltungsorganisatorischen  
Verfügungsrahmens , z. B. über die staatliche Verteilung sowohl der teilweise auf Essener Stadtgebiet 
befindlichen Bundesr eserve Kraftstoff als auch von privatwirtschaftlich eingelagerten Kraftstoffmengen , 
besteht.
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