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 Stand: 19.04.2022  61 
 
müssen. Der Verzug beim Melken  führt zu einer Mastitis  und bereitet den Tieren Schmerzen . Großflä-
chige Keulungen sind aus Sicht der Landwirts chaftskammer nicht zu erwarten.  
FINANZ - UND VERSICHERUNGSWESEN  
Bargeldlose Bezahlsysteme sind ohne Strom nicht funktionsfähig. Gleichzeitig fallen Geldautomaten 
aus. Es wird mit einer stark erhöhten Nachfrage nach Bargeld an den Banken in der Stadt gerechn et. 
Buchhaltungsprozesse und Auszahlungen müssen händisch erfolgen bzw. unterbleiben, wenn der Zu-
griff auf digitale Datenbanken und Konten fehlt.  
GESUNDHEITSWESEN  
Krankenhäuser werden in Kernbereichen bis zu 48 Stunden autark mit N otstrom  versorgt. Der Fok us 
liegt auf der akuten Notfallversorgung, elektive Operationen werden abgesagt.  
Eine ambulante Versorgung in Arztpraxen kann in weiten Teilen gewährleistet werden. Einschränkungen 
ergeben sich in der apparativen  Diagnostik, z.B. EKG  oder Sonografie.  
Dialysepraxen können nicht betrieben werden.  Hierzu sind Kompensationsmechanismen erforderlich.   
Weiterhin fällt die Stromversorgung in Beatmungs -WGs aus. Moderne Beatmungsgeräte besitzen eine 
Akkulaufzeit von bis zu 24 Stu nden.  Betroffene Patient innen  und Patienten  müssen ggf. in Strominseln 
konzentriert oder manuell beatmet werden.  
Viele Menschen werden bei medizinischen Anliegen die Notaufnahmen aufsuchen. Dort ist mit einem 
erhöhten Aufkommen  an Patientinnen und Patiente n zu rechnen.  
Hausnotrufsysteme fallen größtenteils aus. Einige akkubetriebene Systeme sind 18 – 20 Stunden ver-
fügbar. Teilnehmende müssen vermehrt in der Häuslichkeit aufgesucht werden.  
IT UND KOMMUNIKATION  
Die Funktion sfähigkeit  der IP -Telefonie  und der Festnetztelefonie hängt davon ab, ob die Router der 
Endkunden funktionieren.  Zentrale Vermittlungsstellen sind USV -abgesichert und können vom Netzbe-
treiber mit N otstrom  versorgt werden. Die beim Netzbetreiber vorhand ene Kapazität wäre aber bei ei-
nem weitgehend bundesweiten Stromausfall deutlich überschritten, so dass im hier angenommen Sze-
nario im Verlauf von einem weitgehenden Ausfall der drahtgebundenen Telefonie auszugehen ist.  
Das Mobilfunknetz wird zeitnah in wei ten Teilen nach wenigen Stunden nicht  mehr zur Verfügung ste-
hen, da nicht alle Basisstationen mit N otstrom  versorgt werden.  Ein weiterer limitierender Faktor ist der 
Ladezustand mobiler  Endgeräte.  
Wichtige Vermittlungsstellen des Internets werden mit N otstrom versorgt, jedoch ist ein Zugriff auf die 
Server ohne Stromversorgung beim Endkunden nicht möglich. Mobiles Internet hängt wesentlich von 
der Verfügbarkeit der Basisstation ab.  
Einige KRITIS verfügen über einen Betriebsfunk oder nutzen das digitale Kom munikationsnetz „seNet“ 
der STEAG . Eine ausreichende Härtung gegenüber langanhaltenden Stromausfällen ist nicht in allen Or-
ganisationen vorhanden, insbesondere die Kommunikation unter den KRITIS bzw. zwischen KRITIS und 
Gefahrenabwehr ist im Krisenfall nic ht standardisiert .  
Sofern es aufgrund eigener Betroffenheit im privaten Bereich oder auf Basis eines erhöhten Einsatzauf-
kommens zu einem Personalmangel kommt, ist mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Alarmierung
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bzw. Einbestellung von zusätzlich verfüg baren Kräften zu rechnen (z.B. Rufbereitschaften, Ehrenamtler). 
Digitale Alarm umsetzer (DAU ) im Alarmierungsnetz der BOS sind bis zu 8 Stunden USV-abgesichert . 
Weiterhin wird die bereichs - und behördenübergreifende Kommunikation auf vertikaler und horizonta-
ler Ebene gestört, wodurch ein effektives Zusammenwirken der operativ -taktischen und administrativ -
organisatorischen Stäbe unterbunden wird. Lagebilder werden mit starker Verzögerung erfasst und die 
Zugriffszeit is t verlängert. Das BD-BOS-Netz ist aktuell 48 Stunden gehärtet, eine Ausweitung auf 72 
Stunden in der Umsetzung.  
Zudem sind aufgrund von technischen Störungen auch Beeinträchtigungen in der Erreichbarkeit  der 
Leitstellen zu erwarten , was die gefahrenabwehrinterne Kommunikation erheblich beeinträchtigt.  
Mit anhaltender Dauer des Stromausfalls ergeben s ich weiterhin Einschränkungen bei nahezu allen in-
formations - und kommunikationstechnisch relevanten Systemen, da ein Aufladen der Endgeräte nicht 
mehr flächendeckend gewährleistet werden kann (z.B. BD-BOS-Funk, Digitalfunk). Dies gilt insbesondere 
für Stan dorte, die über keine eigene Netzersatzanlage (NEA ) oder entsprechende Einspeisepunkte ver-
fügen.  
Die Medien sind wesentlich an der Warnung und Information der Bevölkerung beteiligt. Beim Ausfall 
von Endgeräten ist der Zugr iff auf Informationen eingeschränkt, batteriebetriebene Radios sind nicht in 
jedem Haushalt verfügbar. Im Wesentlichen  erfolg en Kommunikation  und Informationsbeschaffung 
über das Internet, welches allerdings nur sehr eingeschränkt zur Verfügung steht.  
STAAT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG  
Das Rathaus der Stadt Essen verfügt über eine Notstromversorgung, welche zentrale Bereiche der Ver-
waltung versorgt.  Fachaufgaben k önnen eingeschränkt bewältigt werden .  
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten werden geschlossen. Das führt dazu, dass Kinder von Mit-
arbeitenden in kritischen Infrastrukturen  und BOS auf eine häusliche Betreuung  angewiesen sind.  
TRANSPORT UND VERKEHR  
Im St raßen verkehr fallen Ampeln, digitale Anzeigen, Verkehrsleit systeme und Straßenbeleuchtungen 
aus. Besonders in der Frühphase des Stromausfalls  ist mit teils unüberschaubaren Lagen und langen 
Staus auf den Straßen zu rechnen.  
Die Straßenbahnen und U -Bahnen sind spannungslos. Fahrzeuge können ggf. noch in die nächst e Station 
rollen, sind aber nicht weiter betriebsbereit. Möglicherweise blockieren liegengebliebene Straßenbah-
nen Straßen und Kreuzungen. Die Tunnelnotbeleuchtung ist für die Dauer einer Räumung der Tunnel 
und Stationen verfügbar. Die Busse der Ruhrbahn kö nnen vorerst weiter betrieben werden . Der  Betrieb 
kann aber im weiteren Verlauf zugunsten der Treibstoffverfügbarkeit eingeschränkt werden.  
Das Bahn -Netz um und in Essen ist nahezu vollständig elektrifiziert. Viele Regional - und Fernverkehrs-
züge bleiben g leichzeitig auf freier Strecke liegen und müssen evakuiert werden. An den Essener Bahn-
höfen sammeln sich hilflose Personen, die auf Zugverbindung angewiesen sind.
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ABFALLENTSORGUNG  
Die Abfallentsorgung wird gewährleistet. Ausfallende Kühlgeräte bereiten hygienische Probleme. Die 
Entsorgung erfolgt über die Müllverbrennungsanlage der RWE in Essen -Karnap, die sich mit eigenem 
Prozessstrom selbst versorgt.  
BEHÖRDEN UND ORGANISATIONEN MIT SICHERHEITSAUFGABEN (BOS)  
Die Polizei wechselt in die besonder e Aufbauorganisation. Der Spannungsverlust führt zur gleichzeitigen 
Auslösung einer Vielzahl von Alarmanlagen, die von der Polizei angefahren werden müssen. Darüber 
hinaus sind Objektsicherungen kritischer Infrastrukturen erforderlich. Im Stadtgebiet sind anlassbezo-
gene Straftaten , wie z.B. Plünderungen , möglich.  
Zu Beginn is t ein erhöhtes Einsatzaufkommen, besonders aufgrund von V erkehrsunfällen, auf laufenden 
Brandmeldeanlagen  und festsitzenden Fahrstühlen , zu erwarten. Im weiteren Verlauf kommt es ggf. zu  
komplexeren Schadensereignissen , weil z.B. Industrieprozesse unterbrochen werden.  
Sechs Feuer - und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr  sowie die integrierte Leitstelle sind notstrom-
versorgt. Die Rettungswachen , die übrigen Feuer - und Rettungswachen der Be rufsfeuerwehr  sowie  die 
Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sind allerdings spannungslos , es bestehen größtenteils auch 
keine Einspeisemöglichkeiten . Solange das Alarmierungsnetz betrieben werden kann, sind digitale Alar-
mierungen über Funkmeldeempfänger  möglich. Es ist mit starken Einschränkungen im Wachalltag zu 
rechnen. In höher gelegenen Gebieten kann es zu Einschränkungen bei der Löschwasserversor gung 
über das öffentliche Wassernetz kommen.  
4.2.5  SCHADENSFOLGEN AUF WEITERE SCHUTZGÜTER  
UMWELT  
Durch fehlende Kühlung bzw. nicht rechtzeitiges Herunterfahren von industriellen Prozessen besteht 
die Gefahr der Immission von Schadstoffen.  
VOLKSWIRTSCHAFT  
Der Str omausfall führt aus Sicht der öffentlichen Hand überdies zu einem entsprechenden Verlust von 
Steuereinnahmen. Weiterhin entstehen Kosten für die notwendige Versorgung Hilfebedürftiger sowie 
die Instandsetzung beschädigter Anlagen.  
Den auf die Stadt Essen u mgerechnete n Ergebnisse n einer Studie des Hamburger Weltwirtschafts -Insti-
tuts (2013)  zufolge, verursacht ein siebentägiges Ereignis einen  Schaden von schätzungsweise 1,2 Mrd.  
Euro . 
IMMATERIELLE SCHÄDEN  
Aus Sicht der psycho -sozialen Krisendynamik ist davon auszugehen, dass ein mehrtätiger Ausfall der 
Stromversorgung auch die soziale und psychische Lage der Bevölkerung und die öffentliche Ordnung 
maßgeblich beeinflusst.
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Insbesondere die Sorge um die unmittelbare eigene Sicherheit und Gesundheit sowie die Ang st vor ei-
ner Mangellage bei Verbrauchsgütern des al ltäglichen Bedarfs spielen mit zunehmender Dauer eine kri-
tische Rolle.  
Da es nur eingeschränkt zu einer direkten Aufklärung oder Behebung der Stresssituation kommen kann, 
ist potenziell mit einer Verselbst ständigung der Lage durch unvorhergesehene Menschenansammlun-
gen bis hin zu Unruhen und Selbstjustiz zu rechnen.  
4.2.6  EXKURS: CYBERANGRIFF AUF DIE VERWALTUNG  
Ein Szenario  „Cyberangriff auf die Verwaltung “ besitzt eine hohe Analogie mit den Folgen eines langan-
haltenden flächendeckenden Stromausfalls , weshalb dieser in einem Exkurs thematisiert werden soll. 
Die Abwehr von Cyberangriffen ist nicht unmittelbare Aufgabe der Unteren KatS -Behörde,  jedoch resul-
tieren Schaden sfolgen,  die auch Auswirkungen außerhalb der Verwaltung entfalten und eine einheitli-
che Reaktion durch einen Krisenstab erfordern . 
Die Bedrohung durch Cyberangriffe auf die Stadtverwaltung steigt. Als Referenzszenario kann ein Cy-
berangriff auf die Kreisverwaltung Anhalt -Bitterfeld diene n, der am 06. Juli 2021 festgestellt wurde. Der 
daraufhin ausgerufene  Katastrophenfall wurde erst im Februar 2022 wieder aufgehoben.  
Denkbar sind vor allem Erpressungen durch  das Einschleusen von Verschlüsselungstrojanern. Bei Be-
kanntwerden eines Eindringe ns in die IT -Strukturen werden umgehend alle Computer abgeschaltet und 
Server heruntergefahren. Es existieren Datensicherungen . Bis zum letzten Punkt der Datensicherung  
sind Daten , aufgrund von verzögerten Auslösungen der Trojaner , ggf. auch darüber hinaus , nicht nutz-
bar. Ein Notbetrieb mit eingeschränktem Zugriff auf Daten kann mehrere  Monate andauern.  Fachdiens-
ten fehlt dadurch möglicherweise langfristig über mehrere Monate  der Zugriff auf Datenbanken  und 
Akten .  
Die Feuerwehr besitzt eine eigene Serverst ruktur, die auch notstromversorgt ist. Ebenfalls unabhängig 
vom städtischen Netz gehostet sind sowohl die zentralen Systeme der Leitstelle als auch die des Füh-
rungsstabes.  Ein Ausfall der Server kann in der Leitstelle durch eine Aufstockung des Personals b is zu 
einem akzeptablen Betriebszustand kompensiert werden, es sind gleichwohl Einschränkungen in der 
Notfallversorgungskapazität zu erwarten.  
Maßgeblich sind von einem solchen Cyberangriff die Strukturen und Prozesse der Verwaltung betroffen.  
Es sind hier für entsprechende Schutzkonzepte, z. B. nach „IT-Grundschutz “ und der Reihe „ISi – Inter-
netsicherheit“  des BSI , des Leitfadens „Schutz kritischer Infrastrukturen – Risiko - und Krisenmanage-
ment“ des BBK sowie nach ISO 27001  vorhanden. Der derzeitige organisationale Reifegrad der IT -Sicher-
heit der Stadtverwaltung Essen kann im Rahmen des vorliegenden Projektes nicht bewertet werden , es 
sei jedoch auf das Erfordernis entsprechender Schutzkonzepte hingewiesen.  
Die Aufrechterhaltung des städtischen Verwaltungshandelns im Sinne eine s „Business Continuity Ma-
nagement“ bedingt bereits ohne das Vorliegen externer Auswirkungen die Etablierung  eines gesamt-
städtischen Krisenstabes  und die Bearbeitung der Ereignisfolgen unter stabsmäßigen Bedingungen.  
Es ist jedoch zu beachten, dass zusätzliche erhebliche Auswirkungen auch auf die Zusammenarbeit mit 
Bürgerinnen und Bürgern sowie privatwirtschaftl ichen Unternehmen zu erwarten sind . Die folgenden 
Punkte stehen hierfür exemplarisch:   
○ Der Zahlungsausfall  von sozialen Hilfen (ALG II, Wohngeld etc.) betrifft vulnerable Bevölkerungs -
gruppe n, die über keine oder eine nur geringe finanzielle Resilienz verf ügen. Es sind unmittelbar (im
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aktuellen Monat) Maßnahmen erforderlich, um negative Auswirkungen hinsichtlich der Grundbe-
dürfnisse (Nahrungsmittel, Wohnung) zu vermeiden.  
○ Die Auszahlung der Besoldungen und Gehälter der städtischen Beschäftigten kann eingeschränkt 
oder verhindert sein.  
○ Ggf. sind grundständige Kommunikationsstrukturen betroffen, so dass E -Mail - oder Telefonkommu-
nikation gestört ist.  
○ Die Beeinträchtigung des Verkehrsservers könnte erhebliche Gefährdungen oder Störungen des 
Straßenverkehrs zur Folge haben.  
○ Zahlungen an Lieferanten  und Dienstleister können ggf. nicht gebucht werden . Zur Unterstützung 
der Wirtschaft sind Finanzh ilfen oder Abschlagszahlungen erforderlich . 
○ Gebührenpflichte Leistungen oder Bußgeldsachen können nic ht erbracht  bzw. bearbeitet werden, 
was ggf. zu Auswirkungen auf  die städtische Haushaltsplanung  führt . 
○ Die Handlungsfähigkeit der politischen Selbstverwa ltung  ist bedroht, wenn zentrale Einrichtungen 
des Ratsinformationssystems, Beschlussvorlagen und -controlling etc. korrumpiert sind . 
 
Zur Reaktion auf das auslösende Ereignis, zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung als auch 
zur Reaktion auf die Ereignisfolgen bei Externen ist eine einheitliche Leitung der Abwehrmaßnahmen 
im Sinne eines Stabes  erforderlich . Die Reaktion mit klassischen Instrumenten des Katastrophenschut-
zes (z. B. Verpflegung von Bedürftigen etc.) ist nicht auszuschließen, jedoch nur abstrakt denkbar.  
Das Szenario zeigt insbesondere, dass Krisenmanagementstrukturen als gesamtstä dtische Querschnitts-
aufgabe auch außerhalb der klassischen Katastrophenlagen erforderlich sind und hierbei die interdis-
ziplinäre Einbeziehung verschiedener Verwaltungsbereiche erforderlich ist.
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4.2.7  RESULTIERENDE ANFORDERUNGEN AUS DEM  SZENARIO  
Die folg enden Anforderungen resultieren zum einen aus dem vorstehend geschilderten Szenarioverlauf 
und schließen zum anderen unmittelbar aus den Expertengesprächen abgeleitete Bedarfe ein.  
 
 
  + Anforderungen und planerisches Versorgungsniveau  
○ Rechtzeitige, umfassende und fortlaufende Information und Warnung der Bevölkerung inklusive 
einer aufsuchenden Kommunikation  
○ Zentrale Koordination in Krisen - und Führungsstab bis zu 7 Tage  sowie die flächend eckende La-
geerkundung  
○ Aufrechterhaltung der Kommunikations - und Alarmierungsfähigkeit (Gefahrenabwehr und KRI-
TIS) 
○ Schaffung von Anlaufstellen für die Aufnahme von Hilfeersuchen der Bevölkerung (KatS -Leucht-
türme)  
○ Umfassende Erkundung und Lagedarstellung  
○ Aufbau einer Kraftstofflogistik zur Notstromversorgung  
○ Umgang mit erhöhtem Aufkommen an Technischen Hilfeleistungen  
○ Fähigkeit der Notstromversorgung der Feuerwehr bzw. andere r Akteure der nicht -polizeilichen 
Gefahrenabwehr  
○ Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und alltäglichem Grundbedarf  
○ Bewältigung von Ausfällen der  Pumpwerke  des EGLV  
○ Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung  
○ Business Continuity Manageme nt der Verwaltung sicherstellen  
○ Sicherung der medizinischen Versorgung über alle Sektoren  
○ Einrichtung und Betrieb von Betreuungsstellen für vulnerable Gruppen (Dialysen, Heimbeat-
mung etc.) sowie Transport mit RTW/KTW  
○ Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der B evölkerung und Wirtschaft  
○ Sicherstellung der Betreuung der Kinder von KRITIS -, BOS - und Verwaltungsmitarbeitenden (Not-
betreuung)  
○ Ganzheitliche vorbereitende Konzeptionierung von möglichen Angriffsszenarien auf die IT -Struk-
turen der Stadtverwaltung
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4.3 TERRORANSCHLAG MIT EXPLOSION  
4.3.1  EINLEITUNG  
Das Risiko von Terroranschlägen verschiedenster Motivationen ist in den letzten Jahren gestiegen , ohne 
dass eine genaue Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Bezugsgebiet wie die Stadt Essen ableitbar wäre . 
Terroristen verfolgen mit ihren Handlungen die Absicht , durch das Verbreiten von Angst und Schrecken 
politische, religiöse oder ideologische Ziele zu erreichen. Dazu setzen sie verschiedenste Methoden ein.  
Wie einige markante Referenzereignisse zeigen, werden auch Bomben eingesetzt, um einen möglichst 
großen Schaden zu erwirken. Täter fokussieren dabei immer wieder öffentliche Bereiche mit großen 
Ansammlungen von Menschen, wie das Beispiel der Madrider Zuganschläge von 2004 verdeutlicht. Zur 
morgendlichen Stoßzeit explodierten  dort  mehrere Sprengsätze in Personenzügen, w eitere Sprengsätze 
sollten verzögert detonieren, um Einsatzkräfte  gezielt  zu schädigen.  
Auch in Deutschland gab es bereits Anschlagsversuche auf den Nahverkehr der Bahn. 2006 deponierten 
Täter zwei Kofferbomben in Regionalzügen aus Köln. Aufgrund der laie nhaften Bauweise zündeten 
beide Bomben nicht.  
Eine besondere Gefahr geht von Stoffbeimengungen aus, die bei der Explosion freigesetzt werden und 
auf kontaminierte Personen einwirken, um sie langfristig und vorerst unbemerkt zu schädigen. Es 
kommt zur Versc hleppung und Verbreitung, woraufhin ein großer und unübersichtlicher Personenkreis 
geschädigt wird.  Stoffbeimengungen können Kampfstoffe sein, die teilweise in laienhaften Laboren her-
gestellt werden können.  
 
4.3.2  FOLGEWORKSHOP  
BEMESSUNGSSZENARIO  
An einem Samst agnachmittag vor Weihnachten werden zahlreiche Personen Betroffene eines An-
schlags. Terroristen zünden auf der Verteilerebene des U -Bahnhofs Berliner Platz eine Bombe. Auf Vi-
deos sind Täter zu erkennen, die einen Koffer platzieren und sich in unbekannte Ri chtung entfernen. 
Am Explosionsort sind Tote und Verletzte anzutreffen, Panik bricht aus, die Verteilerebene erleidet Ex-
plosionsschäden, kleinere Sekundärfeuer brechen aus, die Sprinkleranlage löst aus, starke Verrauchung 
breitet sich aus.  
Zwei S tunde n nach dem Ereignis treten bei ersten Betroffenen Krankheitssymptome auf. Es wird von 
einer sogenannten „Schmutzigen Bombe“ mit dem Kampfstoff S -Lost (Details zum Stoff s.  Kapitel 4.3.3 ) 
ausgegangen.
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BETEILIGTE EXPERTINNEN UND EXPERTEN  
Büro Geschäftsbereich 3  
FB 32 Ordnungsamt  
FB 37 Feuerwehr  
FB 53 Gesundheitsamt  
FB 59 Umweltamt  
FB 66 Amt für Straßen und Verkehr  
Universitätsklinikum Essen  
Ruhrbahn GmbH  
Stabstelle 01 -02 Bürgerbeteiligung und                  
Ehrenamt  Deutsche Bahn AG  
Bundespolizei  
Landespolizei  
Technisches Hilfswerk  
Malteser Hilfsdienst  
Deutsches Rotes Kreuz  
Arbeiter -Samariter -Bund  
Deutsche Lebens -Rettungs -Gesellschaft  
Kreisverbindungskom mando der Bundeswehr  
4.3.3  VORSTELLUNG EXEMPLARISCHE SCHADSTOFFBEIMENGUNG S-LOST  
EINORDNUNG  
Synonym e:   Schwefel -Lost, Yperit, Senfgas, Dichlordiethylsilfid  
CAS-Nr.:  505-60-2 
Gefahrengruppe:  IIIC 
Dekonstufe:   3 
PHYSIKALISCHES VERHALTEN  
Aggregatzustand:  Flüssig  
Färbung:   Farblos bis gelbbraun ölig  
Geruch:    Knoblauch, Zwiebel oder Senf  
Letalität:   hoch  
Latenzzeit:   2 bis 48 Stunden  
Hauptaufnahmeweg:  Haut, Atmung, Oral  
Zersetzung Brandfall:  Chlorwasserstoff und S chwefeloxid  
Sesshaftigkeit:   sonnig, 15°C: 2 -7 Tage  
   Wind/Regen, 10°C: 12 -48 Stunden  
   Windstill, sonnig, -10°C: 2 -8 Wo.
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SPEZIELLE SCHUTZMAßNAHMEN  BEI DER GEFAHRENABWEHR  
○ Hilfeleistungseinsatz  
̶ Pressluftatmer  
̶ Chemikalienschutzanzug  im Gefahrenbereich bei unklarer Lage  
○ Brand  
̶ Pressluftatmer  
̶ Persönliche Schutzausrüstung  
̶ Kontaminationsschutzhaube  
○ Dekontamination  
̶ Atem schutzfilter  
̶ Schutzanzug mit Gummihandschuhen und Gummistiefeln  
̶ Reduzierung der Schutzstufe nach Rücksprache mit Fachberater  
4.3.4  SCHADENSFOLGEN AUF DAS SCHUTZGUT MENSCH  
Durch  Explosion und Feuer treten überwiegend chirurgische Verletzungen auf. Neben hochgradigen 
Verbrennungen kann es zu schweren inneren Verletzungen und Extremitätentraumata kommen. Auch 
Amputationen sin d möglich.  
Die starke Verrauchung führt zu Atembeschwerden und Rauchgasintoxikationen.  
Es ist mit Panikreaktionen und darauffolgenden Massenphänomenen mit weiteren Verletzten zu rech-
nen. Menschen flüchten möglicherweise in d ie U-Bahn -Tunnel.  
Es besteht e in psychischer Betreuungsbedarf für eine Vielzahl von Augenzeugen und Betroffene n.  
Die Hauptexpositionswege von S -Lost sind die perkutane oder die inhalatorische Aufnahme von Dämp-
fen. Auf der Haut führt es nach einer Latenzzeit  von mehreren  Stunden zu ein er Rötung und Blasenbil-
dung, vergleichbar mit hochgradigen Verbrennungen bzw. Verätzungen. In den Atemwegen verursacht 
S-Lost schwere Schäden, die sich durch Heiserkeit, Stimmverlust, Husten bis hin zu  schwerer Atemnot 
zeigen. In den Augen kommt es zu Irri tationen bis zum Verlust der Sehkraft. Darüber hinaus ist S -Lost 
karzinogen.  
Neben den Verletzten der Explosion wird von einer großräumigen und zunächst unbemerkten Kontami-
nation mit S -Lost ausgegangen. Durch Verschleppung sind Unbeteiligte, aber auch Eins atzkräfte und 
Krankenhauspersonal betroffen  (Abbildung 27).  
Tote müssen dekontaminiert, analytisch bemessen und bescheinigt werden.  
Um Bedarfe aus dem Szenario abzulei ten, sind Annahmen über Quantität und Qualität der Betroffen -
heit erforderlich. Folgende Annahmen liegen dem Ereignis zugrunde:  
Eine Bombe in der Größenordnung eines Koffers oder einer Tasche erfordert einen Evakuierungsradius 
von 45 m . Unter der Annahme , dass sich das Szenario auf der Ve rteilerebene an einem stark frequen-
tierten Tag ereignet  und der Sprengsatz an eine Wand  angelehnt ist , wird von 160 Betroffen en im un-
mittelbaren Evakuierungsradius (ca. 3180 m2) ausgegangen , die abhängig von der  Entfernung zum 
Sprengsatz bzw.  Schattierungen durch Säulen o.ä. unterschiedlich schwer betroffen sind . 
Von 160 Betroffenen  versterben  10 Personen sofort . 90 Personen werden verletzt. Patientinnen und 
Patienten werden abhängig von ihrem Verletzungs - oder E rkrankungsmuster sogenannten
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Sichtungskategorien (SK) zugeordnet. Auf Grundlage empirischer Daten7 und den Planungsgrundlagen 
des Landeskonzept es der überörtlichen Hilfe NRW  zum Sanitäts - und Betreuungsdienst  ist davon aus-
zugehen, dass 36 vital bedroht  (SK I rot) , 18 schwerverletzt (SK II gelb)  und 36 leichtverletzt (SK III grün)  
werden  (40 %  - 20 %  - 40 %) . 60 Personen verlassen selbstständig die Einsatzstelle.  
Es wird vereinfacht angenommen, dass eine kontaminierte Person durchschnittlich vier weitere  Perso-
nen im Umfeld kontaminiert, darunter auch Einsatzkräfte und Klinikpersonal.  
 
 
Abbildung 27: Annahme Sekundärkontamination durch S -Lost 
 
Bei 360 sekundärkontaminierten Personen aus Einsatzdienst und Klinik wird von einer unterschiedlichen 
Exposition ausgegangen. Vereinfacht wird davon ausgegangen, dass 40 % rot -, 20 % gelb - und 40 % 
grün kate gorisierte Pat ientinnen und Patienten unter den Einsatzkräften anfallen. Daher treten bei 144 
Personen lebensbedrohliche, bei 72 Personen schwere und bei 144 leichte Symptome auf.  
Bei 60 Personen, die selbstständig die Einsatzstelle verlassen haben , treten nach der Late nzzeit schwere 
Symptome auf. 240 Sekundärkontaminierte aus häuslichem Umfeld werden aufgrund niedriger Exposi-
tion leichte Symptome erleiden.  
Es wird davon ausgegangen, dass lebensbedrohliche und schwere Symptome bereits innerhalb der ers-
ten 24 Stunden  nach Kontamination auftreten.  
Unter der Annahme, dass 210 Patientinnen und Patienten  nicht in Essener Krankenhäuser n behandelt 
werden und durch die eigene Betroffenheit der Kliniken e in weiterer Kapazitätsengpass  zu erwarten ist, 
 
7 Vgl.: P. Sefrin, J. W. Weidringer und W. Weiss: »Si chtungskategorien bei Großschadensereignissen und Kata-
strophen – Standortbestimmung zur Sichtung und deren Dokumentation« (Bericht der Konsensus -Konferenz  
an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz des Bundesverwaltungsamtes in Ba d 
Neuenahr -Ahrweiler am 15.03.2002).
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