stob-070706-20250205-standortbescheinigung
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Standortbescheinigungen 070489, 070706, 070756, 072219“
Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 070706 44145 Dortmund, Oesterholzstr. 89a (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 32 des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017 S. 1947) bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Bewertungsmethode: Die Erteilung der Standortbescheinigung erfolgte auf der Grundlage eines feldtheoretischen Verfahrens zur Bewertung des Personenschutzes. Die Anforderungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) werden an diesem Funkanlagenstandort eingehalten. Nebenbestimmungen Der Standort darf bis zur Inbetriebnahme der beantragten Änderung, mit den der Standortbescheinigung Nr. 070706 vom 17.06.2016 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Dafür gilt der Betriebszustand der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltene Festlegung wird insoweit Bestandteil dieser Standortbescheinigung. STOB-Nr: 070706 Erteilungsdatum: 05.02.2025 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur
erhoben werden.
Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur,
Außenstelle Dortmund, Dienstleistungszentrum 2, Hansaring 66, 48155 Münster eingelegt
wird.
Bundesnetzagentur
Außenstelle Dortmund
Diese Standortbescheinigung wurde maschinell
erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
Anlage(n)
Anlage 1
Hinweise:
- Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt.
Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle
Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS).
- Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich
Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise
Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für
die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
Anlage 1, Blatt 1
Anlage zur
Standortbescheinigung
Standortbescheinigungsnummer: 070706
Erteilungsdatum: 05.02.2025
Am Senderstandort
44145 Dortmund, Oesterholzstr. 89a
(PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück)
Standort: Gesamtstandort
wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV
betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt.
Neu installierte Funkanlagen Fehler! Textmarke nicht definiert.
lfd.
Nr.
Funkanlage
Sendeantennen-
kennzeichnung1
Montagehöhe
über Grund
in Meter Hauptstrahl-
richtung
(HSR)
in Grad
Sicherheitsab-
stand in HSR
in Meter2 vertikaler
Sicherheits-
abstand
in Meter
1 MB07_TEF S11 29,05 0,00 Fußnote 2 Fußnote 2
2 MB07_TEF S12 29,05 120,00 Fußnote 2 Fußnote 2
3 MB07_TEF S13 29,05 240,00 Fußnote 2 Fußnote 2
4 MB08_TEF S21 29,05 0,00 Fußnote 2 Fußnote 2
5 MB08_TEF S22 29,05 120,00 Fußnote 2 Fußnote 2
6 MB08_TEF S23 29,05 240,00 Fußnote 2 Fußnote 2
7 MB09_TEF S31 29,05 0,00 Fußnote 2 Fußnote 2
8 MB09_TEF S32 29,05 120,00 Fußnote 2 Fußnote 2
9 MB09_TEF S33 29,05 240,00 Fußnote 2 Fußnote 2
10 MB18_TEF S41 29,05 0,00 Fußnote 2 Fußnote 2
11 MB18_TEF S42 29,05 120,00 Fußnote 2 Fußnote 2
12 MB18_TEF S43 29,05 240,00 Fußnote 2 Fußnote 2
13 MB21_TEF S51 29,05 0,00 Fußnote 2 Fußnote 2
14 MB21_TEF S52 29,05 120,00 Fußnote 2 Fußnote 2
15 MB21_TEF S53 29,05 240,00 Fußnote 2 Fußnote 2
16 MB26_TEF S61 29,05 0,00 Fußnote 2 Fußnote 2
17 MB26_TEF S62 29,05 120,00 Fußnote 2 Fußnote 2
18 MB26_TEF S63 29,05 240,00 Fußnote 2 Fußnote 2
19 MB35_TEF S71 30,90 0,00 Fußnote 2 Fußnote 2
20 MB35_TEF S72 30,90 120,00 Fußnote 2 Fußnote 2
21 MB35_TEF S73 30,90 240,00 Fußnote 2 Fußnote 2
Weitere am Standort befindliche Funkanlagen
lfd.
Nr.
Funkanlage
Sendeantennen-
kennzeichnung1
Montagehöhe
über Grund
in Meter Hauptstrahl-
richtung
(HSR)
in Grad
Sicherheitsab-
stand in HSR
in Meter vertikaler
Sicherheits-
abstand
in Meter
Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von
umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung
des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw . der einzuhaltenden
Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Stan dortbescheinigung angegeben)
berücksichtigt.
1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
2 Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konn te
nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzberei che des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierba ren
Bereichs liegen.
Anlage 1, Blatt 2 Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.