Koalitionsverhandlungen CDU/CSU/SPD AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration
Schwarzer Text: Einigkeit
Blauer Text: nicht geeint, Union-Forderung
Roter Text: nicht geeint, SPD-Forderung
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 1 von 20 AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration 1 Anmerkung: Es handelt sich hierbei bereits um die gekürzte Fassung. Eine weitere Kürzung ist nicht 2 möglich! 3 4 UAG Innen 5 6 I. Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode 7 Wir begegnen den multiplen Bedrohungen von außen und im Innern mit einer Zeitenwende in der 8 Inneren Sicherheit. Mit gestärkten Sicherheits -, Zivil - und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen 9 digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal starten wir eine 10 Sicherheitsoffensive und nutzen dabei auch die neuen Finanzierungsinstrumente zugunsten von Bund 11 und Ländern . [Mit einer neuen Nationalen Sicherheitsstrategie , einem nationalen Sicherheitsrat und 12 einem nationalen Sicherheitskoordinator unterstützen wir die Realisierung dieser Ziel e.] 13 Wir werden die europa - und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß an 14 Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Spannungsverhältnis zwischen 15 sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss deshalb neu 16 austariert werden. Das verlangt auch Sensibilität bei den Sicherheitsbehörden. Diese verdienen die 17 Unterstützung und das Vertrauen von Politik und Gesellschaft . 18 19 II. Zentrale Maßnahmen und konkrete Verabredungen 20 Leistungsfähige Sicherheitsbehörden 21 Wir führen eine verhältnismäßige und europa - und verfassungsrechtskonforme [sechsmonatige ] [… 22 (noch nicht geeint)] monatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem 23 Anschlussinhaber zuordnen zu können. [Wir ermöglichen allen Sicherheitsbehörden die Quellen - 24 Telekommunikationsüberwachung ab dem Zeitpunkt ihrer Anordnung und schaffen für sie die 25 Möglichkeit, zur Abwehr von Gefahren für hohe Rechtsgüter , verdeckt auf informationstechnische 26 Systeme zu zugreifen und aus ihnen retrograde Daten zu erheben. ] 27 [Wir verpflichten zudem die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Einzelfall zur 28 Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs - und 29 Gefahrenabwehrbehörden. ] 30 Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden , unter Berücksichtigung 31 verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und 32 -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, 33 auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können. 34
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 2 von 20 [An Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitäts -Hotspots führen wir die automatisierte 35 Gesichtserkennung zur Identifizierung schwerer Straftäter ein .] 36 Wir erlauben zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen 37 im Aufzeichnungsmodus . 38 Den Datenaustausch unter den Sicherheitsbehörden (insbes. P20, Verbundspeicherung) sowie mit 39 zivilen Behörden verbessern wir grundlegend. Der Bund trägt seinen Anteil an einer auskömmlichen 40 Finanzierung . 41 Wir drängen auf eine echte Europäische Sicherheitsunion . 42 Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten , wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige 43 Erkennung entsprechender Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen . 44 Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes 45 Risikomanagement ein . 46 Wir stärken das B KA, insbesondere in der Bekämpfung von Cyberkriminalität, Spionage und Sabotage. 47 Wir vertrauen der Bundespolizei und schaffen für sie ein modernes Bundespolizeigesetz mit 48 zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen. 49 [Den Polizeibeauftragten des Deutschen Bundestages schaffen wir ab. ] 50 [Transparente und effiziente Polizeiarbeit ist von besonderer Bedeutung für das Vertrauen der 51 Bevölkerung in unsere Polizeibehörden und das staatliche Gewaltmonopol. Wir werden deshalb das 52 Amt des Polizeibeauftragten des Bundes weiter stärken, dazu gehört auch die Überlegung, den 53 Aufgabenbereich des Polizeibeauftragten des Bundes auf das Zollkriminalamt (ZKA) zu erweitern.] 54 Der Bund finanziert seinen zugesagten Anteil an den Fähigkeiten der Bereitschaftspolizeien der Länder. 55 Zur Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer 56 Nachrichtendienste, und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder 57 Schritt zu halten, streben wir eine grundlegende verfassungskonforme, systematische Novellierung des 58 Rechts der Nachrichtendienste des Bundes an, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für 59 einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen Behörden 60 (Ausweitung von Übermittlungsbefugnissen und Prüfung von Löschfristen). Wir sorgen für effektivere 61 Kontrollstrukturen und zielgerichtetere Kontrollen nach den jeweiligen Maßgaben des 62 Bundesverfassungsgerichts , auch durch das Parlament. 63 Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität , [Banden - und Clankriminalität, ] u.a. durch 64 eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft. 65 Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und 66 Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort unter den Maßgaben 67 - es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren, 68 - die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und 69
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 3 von 20 - noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften 70 psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen. 71 72 Kampf gegen h ybride Bedrohung, „Pakt für Bevölkerungsschutz“ 73 Wir werden Deutschland und seine Bevölkerung gegen jede Form hybrider und konventioneller 74 Bedrohung resilienter machen. Dazu stärken wir die Fähigkeiten im Bereich der Cybersicherheit, des 75 Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung. 76 Wir entwickeln die Nationale Cybersicherheitsstrategie mit dem Ziel einer klaren Rollen - und 77 Aufgabenverteilung fort, stärken das BSI und bauen es zu einer Zentralstelle für Fragen der 78 Informations - und Cybersicherheit aus. Wir härten unsere Kommunikationsnetze, insbes . für die Krisen - 79 und VS -Kommunikation. Das Nationale Cyber -Abwehrzentrum entwickeln wir fort und intensivieren 80 den Informationsaustausch. Im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen bauen wir unsere 81 Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr aus . Wir werden im Rahmen der Umsetzung der NIS -2 Richtlinie 82 das BSI -Gesetz novellieren. Ein Schwerpunkt bei den Nachrichtendiensten wird die stärkere 83 gemeinsame Ausrichtung auf den Cyber - und Informationsraum sein, auch durch die Schaffung einer 84 neuen spezialisierten technischen Zentralstelle unter Einbeziehung von ZITiS. 85 Wir werden den Zivilschutz und den ergänzenden Katstrophenschutz des Bundes stärken und die neuen 86 Finanzierunginstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern nutzen . Wir stärken das 87 BBK als zentrale Stelle und das THW als operative Einsatzorganisation und sorgen mit einem „Pakt für 88 den Bevölkerungsschutz“ für nachhaltige Investitionen in Fähigkeiten und Ausstattung und erhöhen 89 das Bewusstsein für Selbstschutz durch eine zeitgemäße Behördenkommunikation. 90 [Wir schaffen für alle nationalen Krisenszenarien einen stehenden Bund -Länder - und 91 ressortübergreifenden Nationalen Krisenstab der Bundesregierung mit einem Nationalen 92 Lagezentrum. ] 93 Durch eine Änderung der Rechtslage in der Zivilen Verteidigung ermöglichen wir Handlungsfähigkeit 94 bereits vor dem Spannungs - und Verteidigungsfall . Die Gesamtverteidigung und insbesondere die 95 Umsetzung des OPLAN Deutschland wird als militärische und zivile Aufgabe auf Ebene der 96 Bundesregierung gemeinsam gesteuert und koordiniert . Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits -, 97 Zivilschutzbehörden und Bundeswehr bauen wir aus . Wir beschließen zeitnah ein gutes KRITIS -Dach G. 98 Der Bund schafft die rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine wirksame 99 Drohnendetektion und -abwehr auch durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern . 100 Der Digitalfunk BOS erhält eine bessere Finanzierung und e inen eigenen UHF -Frequenzbereich. 101 102 Demokratische Resilienz 103
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 4 von 20 Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unseres Staates ist ein 104 Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Koalitionsparteien sind sich ihrer diesbezüglichen 105 Verantwortung bewusst. Was die Feinde der Demokratie angeht, gilt der Grundsatz „Null Toleranz“. 106 Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer 107 freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken und dabei auch unsere 108 Sicherheitsbehörden nicht allein zu lassen . 109 Wir schützen die demokratische Integrität unserer Parlamente, des öffentlichen Dienstes und der 110 Justiz . [Wir schaffen eine rechtliche Grundlage für die Bundestagspolizei. ] 111 [Im Disziplinarrecht des Bundes werden wir die Möglichkeit, Beamte und Soldaten durch bloßen 112 Verwaltungsakt aus dem Dienst zu entfernen, wieder zurücknehmen .] 113 Für einen besseren Schutz unter anderem von Mandatsträgern, Rettungs - und Einsatzkräften sowie 114 Polizisten werden wir das Melderecht überarbeiten. 115 [Zur Schaffung von Rechtssicherheit insbes. bei Bonitätsprüfungen passen wir das Datenschutzrecht 116 zeitnah an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung an. ] 117 Wir treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben 118 Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem 119 Extremismus oder Linksextremismus. 120 Wir setzen uns in der EU dafür ein, radikalisierungsfördernde Algorithmen im DSA stärker zu regulieren. 121 [Wir siedeln das Bundesprogramm „Demokratie leben“ im B MI an.] 122 Mit Vereinen und Verbänden, die von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen 123 Organisationen finanziert oder gesteuert werden und die bzw. deren Mitglieder oder Strukturen von 124 Verfassungsschutzämtern beobachtet werden, wird es keine Zusammenarbeit geben. Wir führen eine 125 Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung dieser Vereine und Verbände ein und überwachen diese. 126 Wir bekämpfen die Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts und rechtsextremistischer 127 Strukturen in unserer Gesellschaft systematisch und mit aller Entschlossenheit. Der Polarisierung und 128 Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und 129 -extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, 130 Toleranz und Humanität entgegen. [Wir schaffen ein NSU -Dokumentationszentrum. ] 131 Wir werden den Islamismus bekämpfen und erarbeiten dafür einen Bund -Länder -Aktionsplan. Wir 132 entwickeln die „Task Force Islamismusprävention“ fort zu einem ständigen Gremium im BMI, das sich 133 umfassend mit diesem Phänomenbereich beschäftigt und den Aktionsplan begleitet. 134 Wir entwickeln mit den Ländern eine Strategie zur konsequenten Verfolgung und Bekämpfung 135 linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen. 136 Deutschland trägt eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz 137 jüdischen Lebens . Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson. Die Sicherheit jüdischer 138
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 5 von 20 Mitbürgerinnen und Mitbürger muss im digitalen wie im öffentlichen Raum, auch an unseren Schulen 139 und Hochschulen, gewährleistet sein. Wir fördern die Vielfalt des jüdischen Lebens in Deutschland und 140 stellen sicher, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus 141 verbreiten oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen . 142 Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. 143 Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie 144 der deutschen Minderheiten in Mittel - und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil 145 der gesamtdeutschen Geschichte. [Wir halten das Tor nach Deutschland für Spätaussiedler offen 146 und ermöglichen den Zuzug der nach dem 1. Januar 1993 geborenen Angehörigen. Wir stärken das 147 Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten 148 für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im 149 Bundesinnenministerium zusammen. ] 150 Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen 151 Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die 152 Religions - und Weltanschauungsfreiheit . 153 154 155 UAG Recht 156 157 1. Zivilrecht 158 a. Elementarschadensversicherung: Wir führen ein, dass im Neugeschäft die 159 Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im 160 Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine 161 Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt - 162 Out-Lösung zu versehen ist . Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine 163 staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden 164 weitgehend regulier t. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der 165 Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und 166 konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher 167 unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter 168 haben wir dabei im Blick. 169 170 b. Smart Contracts : Die Geltendmachung von Entschädigungs - oder Ausgleichszahlungen soll – wenn 171 die relevanten Daten auf Grund von Buchung über eine App oder online dem Anbieter bereits 172
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 6 von 20 vorliegen – digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden. In einfach 173 gelagerten Fällen, etwa bei Erstattung von Ticketpreisen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen. 174 175 c. Abbau von Formerfordernissen : Die Formvorschriften §§ 126ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch 176 werden wir reformieren, neu strukturieren, vereinfachen und wo erforderlich an die neuen 177 technischen Möglichkeiten anpassen. 178 179 d. Reform des AGB -Rechts : Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 180 reformieren, um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 III HGB, wenn sie 181 untereinander Verträge unter Verwendung Allgemeine r Geschäftsbedingungen (AGB) schließen, 182 darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den 183 Gerichten anerkannt wird. 184 185 e. Bauträgervertragsrecht : Wir prüfen , wie wir Verbraucher beim Immobilienkauf besser vor 186 Insolvenz des Bauträgers schützen. 187 188 f. Ticketzweitmarkt : Wir wollen den Ticketzweitmarkt für Sport - und Kulturveranstaltungen stärker 189 regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen 190 Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres 191 Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Dazu wollen wir insbesondere Preisobergrenzen 192 ermöglichen, Transparenz über den Preis und die Verkäufer der Tickets herstellen und Plattformen 193 dazu verpflichten, gemeldete Falschangaben nach dem „notice -and-takedown - Prinzip “ zu entfernen 194 und dafür ein Meldesystem vorzuhalten. 195 196 g. Verbraucherschutz: Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und führen 197 deshalb eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse ein. 198 Wir setzen uns auf europäischer Ebene für Verbraucherinteressen im digitalen Raum und 199 insbesondere für die Schließung von Schutzlücken im Verbraucherrecht ein. Unser Ziel ist, dass 200 digitale Angebote schon „by design“ und „by default“ verbraucherfreundlich gestaltet werden. 201 202 h. Inkasso: Wir evaluieren die Inkasso -Reform von 2021 und gehen gegen fortbestehenden 203 Missbrauch vor. 204 205
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 7 von 20 k. Reform der Betreuerve rgütung : Wir werden das Betreuervergütungsgesetz zeitnah evaluieren und 206 eine nachhaltige, leistungs - und verantwortungsgerechte Reform der Vergütungsstruktur 207 verabschieden. 208 209 2. Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht 210 a. Beschlussmängelrecht: Wir reformieren das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht zur Stärkung 211 der Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und dämmen 212 dabei Missbrauchsmöglichkeiten ein. 213 214 b. Gesellschaft mit gebundenem Vermögen/ Reform des Genossenschaftsrechts: Wir modernisieren 215 das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform "Gesellschaft mit 216 gebundenem Vermögen" einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche 217 Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche 218 Privilegierungen oder Diskriminierungen. 219 220 c. Umsetzung der SLAPP -Richtlinie : Wir setzen die SLAPP -Richtlinie zeitnah um, um zu verhindern, 221 dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur Einschüchterung, z.B. von Journalisten sowie 222 zivilgesellschaftlich Engagierten , missbraucht werden. 223 224 d. Urheberrecht : Im Urheberrecht sorgen wir für einen fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure – 225 Kreative, Wirtschaft, und Nutzer. Urheber müssen für die Nutzung ihrer bei der Entwicklung 226 generativer KI notwendigerweise verwendeten Werke angemessen vergütet werden. Im digitalen 227 Musikmarkt verpflichten wir Streamingplattform en, Kreative angemessen an den Einnahmen zu 228 beteiligen. Wir sorgen für mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit bei der Nutzung kreativer 229 Inhalte, insbesondere durch ein unabdingbares Recht auf eine regelgerechte Abrechnungsprüfung. 230 Wir prüfen, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften 231 wie der GEMA unter Wahrung der berechtigten Urheberinteressen praxisgerecht an die Belange von 232 ehrenamtlichen und anderen nicht -kommerziellen Veranstaltern von z.B. Weihnachtsmärkten oder 233 Sommerfesten in Kindergärten angepasst werden können. 234 235 3. Strafprozessrecht 236 237 a. Ermittlungsbefugnisse (§§ 100a ff StPO) : Wir müssen unseren Ermittlern die notwendigen 238 Ermittlungsbefugnisse zur Verfügung stellen. Daher weiten wir d ie Straftatenkataloge der §§ 100a ff 239 StPO soweit erforderlich aus . Unter anderem entfristen wir die Telefonüberwachung beim 240 Wohnungseinbruchsdiebstahl und passen die §§ 100a, 100b StPO dahingehend an, dass keine 241
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 8 von 20 Katalogtat als Vortat von Geldwäschestraftaten erforderlich ist. Die Funkzellenabfrage wollen wir 242 wieder umfassender ermöglichen . 243 244 b. Terrorismusbekämpfung : Um Terrorangriffe auch mit Alltagsgegenständen bereits im Vorfeld der 245 Tat besser verfolgen zu können , weiten wir insbesondere den Anwendungsbereich von § 89a StGB auf 246 den Fall aus, dass der Täter bei der Tat keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder 247 einen PKW benutzen will. 248 249 c. Weitere Ermittlungsbefugnisse (u.a. Kennzeichenerfassung, § 163g StPO bei Straftaten 250 erheblicher Bedeutung, Chatkontrolle, Gesichtserkennung und DNA -Analyse) : 251 Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale 252 Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu 253 können. Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer 254 automatisierten (KI -basierten) Datenanalyse erhalten. Unter bestimmten, eng definierten 255 Voraussetzungen bei schweren Straftaten wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde 256 biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglichen. Zur 257 nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wie eine Videoüberwachung an 258 Kriminalitätsschwerpunkten. Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und 259 Trainieren von IT -Produkten erhalten , Chatkontrolle und Client -Side Scanning, wie auf EU -Ebene 260 derzeit in Verhandlungen, stimmen wir auch künftig nicht zu, da damit grundsätzliche Bürgerrechte 261 ausgehebelt würden. 262 263 d. Cannabis – auch hinsichtlich Ermittlungsbefugnissen 264 Wir machen die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig. 265 266 4. Strafrecht 267 a. Schutz von Rettungskräften und Polizisten : Wir verschärfen den strafrechtlichen Schutz von 268 Einsatz - und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe und prüfen einen 269 erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige. 270 271 b. Sympathiewerbung 272 Es ist nicht akzeptabel, dass terroristische und kriminelle Vereinigungen auf unseren Straßen und 273 Plätzen ungestraft für ihre Ziele werben können. Angesichts der Terrorismusgefahr werden wir die 274 Sympathiewerbung wieder unter Strafe stellen . 275 276
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 9 von 20 c. § 99 StGB: Für § 99 Abs. 1 StGB wird ein (Regel -)Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren 277 Freiheitsstrafe eingeführt und in einem neuen Absatz 2 für unbenannte minder schwere Fälle ein 278 Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. 279 280 d. Umweltkriminalität : Umweltkriminalität ist eines der wichtigsten Betätigungsfelder für die 281 Organisierte Kriminalität und bedroht unsere Lebensgrundlagen. In einem Nationalen Aktionsplan 282 verständigen wir uns auf Ziele und Maßnahmen für eine verstärkte Bekämpfung von 283 Umweltkriminalität. Wir setzen uns für eine verstärkte europäische und internationale 284 Zusammenarbeit ein. 285 286 g. Strafrechtliche Vermögensabschöpfung : Wir regeln , dass beim Einziehen von Vermögen unklarer 287 Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt und setzen die Empfehlungen der Bund - 288 Länder -Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung um. 289 290 h. Cyberstrafrecht, Deepfakes, Strafbarkeit Plattformbetreiber und Hackerparagraph : Wir 291 reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken z.B. bei bildbasierter sexualisierter 292 Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung 293 gegenüber Dritten. Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere 294 bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte. Wir werden im Computerstrafrecht 295 Rechtssicherheit für IT -Sicherheitsforschung schaffen , wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten 296 verhindern. 297 298 i. Modernisierung des Strafrechts : Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen auch, welche 299 Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können. Wir streichen insbesondere § 265a 300 StGB. 301 302 j. Antisemitische Straftaten / Volksverhetzung : Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie 303 regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. 304 Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu 305 insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen, inwiefern eine 306 Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung 307 antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden 308 kann. 309 310
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025 , 19.00 Uhr Seite 10 von 20 k. Bekämpfung von illegalem Glücksspiel: Wir verbessern gemeinsam mit den Ländern die 311 Bekämpfung von illegalem Glücksspiel. 312 313 l. Völkerrecht: Wir wollen ein starkes Zeichen für das Völkerrecht und gegen Aggression setzen, und 314 die bestehende Zuständigkeitslücke zum Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen 315 Strafgerichtshofs schließen . 316 317 5. Familienrecht 318 a. Familienrechtsreform: Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir 319 uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und 320 ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge - und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Bei 321 künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder 322 hauptlasttragenden Eltern gehen und eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer - 323 und Sozialrecht beinhalten. 324 325 b. Reform des Abstammungsrechts : 326 Die Vielfalt an Familienkonstellationen und die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin machen eine 327 grundlegende Reform des Abstammungsrechts dringend erforderlich. Wir wollen Vereinbarungen zu 328 rechtlicher Elternschaft schon vor der Empfängnis ermöglichen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier 329 Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes 330 vereinbart ist. Wir setzen die Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht um und werden 331 Mehrelternschaft ermöglichen. Jeder Mensch soll darüber hinaus einen Anspruch auf 332 „statusunabhängige“ Klärung der genetischen Abstammung haben. Das Samenspenderregister 333 wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen. 334 335 c. Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung : Wir werden missbräuchliche 336 Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden. 337 338 d. N amensrecht : Wir strukturieren und vereinfachen das Namensrecht. 339 340 6. Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und schutzbedürftige Personen und Stärkung von 341 Frauenrechten 342 a. Gewalt gegen Frauen : Wir wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen besser 343 schützen. Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen 344 Personen wie Kinder n, gebrechliche n Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues 345