Koalitionsverhandlungen CDU/CSU/SPD AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration

Schwarzer Text: Einigkeit

Blauer Text: nicht geeint, Union-Forderung

Roter Text: nicht geeint, SPD-Forderung

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AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 1 von 20 AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration  1 
Anmerkung: Es handelt sich hierbei bereits um die gekürzte Fassung. Eine weitere Kürzung ist nicht 2 
möglich!  3 
 4 
UAG Innen  5 
 6 
I. Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode  7 
Wir begegnen den multiplen Bedrohungen von außen und im Innern mit einer Zeitenwende in der 8 
Inneren Sicherheit. Mit gestärkten Sicherheits -, Zivil - und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen 9 
digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal starten wir eine 10 
Sicherheitsoffensive und nutzen dabei auch die neuen Finanzierungsinstrumente zugunsten von Bund 11 
und Ländern . [Mit einer neuen Nationalen Sicherheitsstrategie , einem nationalen Sicherheitsrat und  12 
einem nationalen Sicherheitskoordinator  unterstützen wir die Realisierung dieser Ziel e.] 13 
Wir werden die europa - und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß an 14 
Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.  Das Spannungsverhältnis zwischen 15 
sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss deshalb neu 16 
austariert werden.  Das verlangt auch Sensibilität bei den Sicherheitsbehörden. Diese  verdienen die 17 
Unterstützung und das Vertrauen von Politik und Gesellschaft . 18 
 19 
II. Zentrale Maßnahmen und konkrete Verabredungen  20 
Leistungsfähige Sicherheitsbehörden  21 
Wir führen eine  verhältnismäßige und europa - und verfassungsrechtskonforme  [sechsmonatige ] [… 22 
(noch nicht geeint)]  monatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem 23 
Anschlussinhaber zuordnen zu können. [Wir ermöglichen allen Sicherheitsbehörden die Quellen - 24 
Telekommunikationsüberwachung ab dem Zeitpunkt ihrer Anordnung und schaffen für sie die 25 
Möglichkeit, zur Abwehr von Gefahren für hohe Rechtsgüter , verdeckt auf informationstechnische 26 
Systeme zu zugreifen und aus ihnen retrograde Daten zu erheben. ] 27 
[Wir verpflichten zudem die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Einzelfall zur 28 
Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs - und 29 
Gefahrenabwehrbehörden. ] 30 
Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden , unter Berücksichtigung 31 
verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und  32 
-analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, 33 
auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können.  34
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AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 2 von 20 [An Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitäts -Hotspots führen wir die automatisierte 35 
Gesichtserkennung zur Identifizierung schwerer Straftäter ein .] 36 
Wir erlauben zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen 37 
im Aufzeichnungsmodus . 38 
Den Datenaustausch unter  den Sicherheitsbehörden  (insbes. P20, Verbundspeicherung)  sowie mit 39 
zivilen Behörden verbessern wir grundlegend. Der Bund trägt  seinen Anteil an einer auskömmlichen 40 
Finanzierung . 41 
Wir drängen auf eine echte Europäische Sicherheitsunion . 42 
Zur Verhinderung weiterer  Gewalttaten , wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige 43 
Erkennung entsprechender Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen .  44 
Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes  behördenübergreifendes  45 
Risikomanagement ein . 46 
Wir stärken das B KA, insbesondere in der Bekämpfung von Cyberkriminalität, Spionage und Sabotage.  47 
Wir vertrauen der Bundespolizei und  schaffen für sie ein modernes Bundespolizeigesetz mit 48 
zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen.  49 
[Den Polizeibeauftragten des Deutschen Bundestages schaffen wir ab. ] 50 
[Transparente und effiziente Polizeiarbeit ist von besonderer Bedeutung für das Vertrauen der 51 
Bevölkerung in unsere Polizeibehörden und das staatliche Gewaltmonopol. Wir werden deshalb das 52 
Amt des Polizeibeauftragten des Bundes weiter stärken, dazu gehört auch die Überlegung, den 53 
Aufgabenbereich des Polizeibeauftragten des Bundes auf das Zollkriminalamt (ZKA) zu erweitern.]  54 
Der Bund finanziert seinen  zugesagten Anteil an den Fähigkeiten der Bereitschaftspolizeien der Länder.  55 
Zur Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer 56 
Nachrichtendienste, und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder 57 
Schritt zu halten, streben wir eine grundlegende verfassungskonforme, systematische Novellierung des 58 
Rechts der Nachrichtendienste des Bundes an, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für 59 
einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen Behörden 60 
(Ausweitung von Übermittlungsbefugnissen und Prüfung von Löschfristen).  Wir sorgen für effektivere 61 
Kontrollstrukturen und zielgerichtetere Kontrollen  nach den jeweiligen Maßgaben des 62 
Bundesverfassungsgerichts , auch durch das Parlament.   63 
Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität , [Banden - und Clankriminalität, ] u.a. durch 64 
eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.  65 
Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und 66 
Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort unter den Maßgaben  67 
- es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren,  68 
- die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und  69
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AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 3 von 20 - noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften 70 
psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen.  71 
 72 
Kampf gegen h ybride Bedrohung, „Pakt für Bevölkerungsschutz“  73 
Wir werden Deutschland  und seine Bevölkerung  gegen jede Form hybrider und konventioneller 74 
Bedrohung resilienter machen. Dazu stärken wir die Fähigkeiten im Bereich der Cybersicherheit, des 75 
Zivil- und Katastrophenschutzes  sowie der zivilen Verteidigung.  76 
Wir entwickeln die Nationale Cybersicherheitsstrategie mit dem Ziel einer klaren Rollen - und 77 
Aufgabenverteilung  fort, stärken das BSI und bauen es zu einer Zentralstelle für Fragen der 78 
Informations - und Cybersicherheit aus. Wir härten unsere Kommunikationsnetze, insbes . für die Krisen - 79 
und VS -Kommunikation.  Das Nationale Cyber -Abwehrzentrum entwickeln wir fort und intensivieren 80 
den Informationsaustausch.  Im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen bauen wir unsere 81 
Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr aus . Wir werden im Rahmen der Umsetzung der NIS -2 Richtlinie 82 
das BSI -Gesetz novellieren.  Ein Schwerpunkt bei den Nachrichtendiensten wird die stärkere 83 
gemeinsame Ausrichtung auf den Cyber - und Informationsraum sein, auch durch die Schaffung einer 84 
neuen spezialisierten technischen Zentralstelle unter Einbeziehung von ZITiS.   85 
Wir werden den Zivilschutz und den ergänzenden Katstrophenschutz des Bundes stärken  und die neuen 86 
Finanzierunginstrumente  für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern  nutzen . Wir stärken das 87 
BBK als zentrale Stelle und das THW als operative Einsatzorganisation  und sorgen mit einem „Pakt für 88 
den Bevölkerungsschutz“ für nachhaltige Investitionen in Fähigkeiten und Ausstattung  und erhöhen 89 
das Bewusstsein für Selbstschutz durch eine zeitgemäße Behördenkommunikation.  90 
[Wir schaffen für alle nationalen Krisenszenarien einen stehenden Bund -Länder - und 91 
ressortübergreifenden Nationalen Krisenstab der Bundesregierung mit einem Nationalen 92 
Lagezentrum. ] 93 
Durch eine Änderung der Rechtslage in der Zivilen Verteidigung ermöglichen wir Handlungsfähigkeit 94 
bereits vor dem Spannungs - und Verteidigungsfall . Die Gesamtverteidigung und insbesondere die  95 
Umsetzung des OPLAN Deutschland wird  als militärische und zivile Aufgabe auf Ebene der 96 
Bundesregierung gemeinsam gesteuert und koordiniert . Die Zusammenarbeit zwischen  Sicherheits -, 97 
Zivilschutzbehörden  und Bundeswehr bauen wir aus .  Wir beschließen  zeitnah ein gutes KRITIS -Dach G. 98 
Der Bund schafft die rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine wirksame 99 
Drohnendetektion und -abwehr auch durch die Sicherheitsbehörden  von Bund und Ländern . 100 
Der Digitalfunk BOS erhält eine bessere Finanzierung und e inen eigenen UHF -Frequenzbereich.  101 
 102 
Demokratische Resilienz  103
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AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 4 von 20 Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unseres Staates ist ein 104 
Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Koalitionsparteien sind sich ihrer diesbezüglichen 105 
Verantwortung bewusst.  Was die Feinde der Demokratie angeht, gilt der Grundsatz „Null Toleranz“.  106 
Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung  unserer 107 
freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken und dabei auch unsere 108 
Sicherheitsbehörden nicht allein zu lassen . 109 
Wir schützen die demokratische Integrität unserer Parlamente, des öffentlichen Dienstes und der 110 
Justiz . [Wir schaffen eine rechtliche Grundlage für die Bundestagspolizei. ]  111 
[Im Disziplinarrecht des Bundes werden wir die Möglichkeit, Beamte und Soldaten durch bloßen 112 
Verwaltungsakt aus dem Dienst zu entfernen, wieder zurücknehmen .] 113 
Für einen besseren Schutz unter anderem von Mandatsträgern, Rettungs - und Einsatzkräften sowie 114 
Polizisten werden wir das Melderecht überarbeiten.  115 
[Zur Schaffung von Rechtssicherheit insbes. bei Bonitätsprüfungen passen wir das Datenschutzrecht 116 
zeitnah an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung an. ] 117 
Wir treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen  und jedweder Gewalt mit derselben 118 
Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem 119 
Extremismus oder Linksextremismus.  120 
Wir setzen uns in der EU dafür ein, radikalisierungsfördernde Algorithmen im DSA stärker zu regulieren.  121 
[Wir siedeln das Bundesprogramm „Demokratie leben“ im B MI an.] 122 
Mit Vereinen und Verbänden, die von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen 123 
Organisationen finanziert oder gesteuert werden und die bzw. deren Mitglieder  oder Strukturen  von 124 
Verfassungsschutzämtern beobachtet werden, wird es keine Zusammenarbeit geben. Wir führen eine 125 
Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung dieser Vereine und Verbände ein und überwachen diese.  126 
Wir bekämpfen die Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts und rechtsextremistischer 127 
Strukturen in unserer Gesellschaft systematisch und mit aller Entschlossenheit. Der Polarisierung und 128 
Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und 129 
-extremisten setzen wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, 130 
Toleranz und Humanität entgegen. [Wir schaffen ein NSU -Dokumentationszentrum. ] 131 
Wir werden den Islamismus bekämpfen und erarbeiten  dafür einen Bund -Länder -Aktionsplan. Wir 132 
entwickeln  die „Task Force Islamismusprävention“ fort zu einem ständigen Gremium im BMI, das sich 133 
umfassend mit diesem Phänomenbereich beschäftigt und den Aktionsplan begleitet.  134 
Wir entwickeln mit den Ländern eine Strategie zur konsequenten Verfolgung und Bekämpfung 135 
linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen.  136 
Deutschland trägt eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz 137 
jüdischen Lebens . Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson.  Die Sicherheit jüdischer 138
4

AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 5 von 20 Mitbürgerinnen und Mitbürger muss im  digitalen wie im öffentlichen Raum, auch an unseren Schulen 139 
und Hochschulen, gewährleistet sein.  Wir fördern die Vielfalt des jüdischen Lebens in Deutschland und 140 
stellen sicher, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus 141 
verbreiten oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen . 142 
Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. 143 
Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie 144 
der deutschen Minderheiten in Mittel - und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil 145 
der gesamtdeutschen Geschichte. [Wir halten das Tor nach Deutschland für Spätaussiedler offen 146 
und ermöglichen den Zuzug der nach dem 1. Januar 1993 geborenen Angehörigen. Wir stärken das 147 
Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten 148 
für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im 149 
Bundesinnenministerium zusammen. ] 150 
Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen 151 
Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die 152 
Religions - und Weltanschauungsfreiheit . 153 
 154 
 155 
UAG Recht   156 
 157 
1. Zivilrecht  158 
a. Elementarschadensversicherung:  Wir führen ein, dass im Neugeschäft die 159 
Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im 160 
Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine 161 
Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt - 162 
Out-Lösung zu versehen ist . Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine 163 
staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden 164 
weitgehend regulier t. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der 165 
Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und 166 
konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher 167 
unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter 168 
haben wir dabei im Blick.  169 
 170 
b. Smart  Contracts : Die Geltendmachung von Entschädigungs - oder Ausgleichszahlungen soll – wenn 171 
die relevanten Daten auf Grund von Buchung über eine App oder online dem Anbieter bereits 172
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AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 6 von 20 vorliegen – digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden. In einfach 173 
gelagerten Fällen, etwa bei Erstattung von Ticketpreisen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen.  174 
 175 
c. Abbau von Formerfordernissen : Die Formvorschriften §§ 126ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch 176 
werden wir reformieren, neu strukturieren, vereinfachen und wo erforderlich an die neuen 177 
technischen Möglichkeiten anpassen.  178 
 179 
d. Reform des AGB -Rechts : Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 180 
reformieren, um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 III HGB, wenn sie 181 
untereinander Verträge unter Verwendung Allgemeine r Geschäftsbedingungen (AGB) schließen, 182 
darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den 183 
Gerichten anerkannt wird.  184 
 185 
e. Bauträgervertragsrecht : Wir prüfen , wie wir Verbraucher beim Immobilienkauf besser vor 186 
Insolvenz des Bauträgers schützen.   187 
 188 
f. Ticketzweitmarkt : Wir wollen den Ticketzweitmarkt für Sport - und Kulturveranstaltungen stärker 189 
regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen 190 
Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres 191 
Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Dazu wollen wir insbesondere Preisobergrenzen 192 
ermöglichen, Transparenz über den Preis und die Verkäufer der Tickets herstellen und Plattformen 193 
dazu verpflichten, gemeldete Falschangaben nach dem „notice -and-takedown - Prinzip “ zu entfernen 194 
und dafür ein Meldesystem vorzuhalten.  195 
 196 
g. Verbraucherschutz:  Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und führen 197 
deshalb eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse ein. 198 
Wir setzen uns auf europäischer Ebene für Verbraucherinteressen im digitalen Raum und 199 
insbesondere für die Schließung von Schutzlücken im Verbraucherrecht ein. Unser Ziel ist, dass 200 
digitale Angebote schon „by design“ und „by default“ verbraucherfreundlich gestaltet werden.  201 
 202 
h. Inkasso:  Wir evaluieren die Inkasso -Reform von 2021 und gehen gegen fortbestehenden 203 
Missbrauch vor.  204 
 205
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AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 7 von 20 k. Reform der Betreuerve rgütung : Wir werden das Betreuervergütungsgesetz zeitnah evaluieren und 206 
eine nachhaltige, leistungs - und verantwortungsgerechte Reform der Vergütungsstruktur 207 
verabschieden.  208 
 209 
2. Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht  210 
a. Beschlussmängelrecht: Wir reformieren das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht zur Stärkung 211 
der Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und dämmen 212 
dabei Missbrauchsmöglichkeiten ein.  213 
  214 
b. Gesellschaft mit gebundenem Vermögen/ Reform des Genossenschaftsrechts: Wir modernisieren 215 
das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform "Gesellschaft mit 216 
gebundenem Vermögen" einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche 217 
Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche 218 
Privilegierungen oder Diskriminierungen.  219 
 220 
c. Umsetzung der SLAPP -Richtlinie : Wir setzen die SLAPP -Richtlinie zeitnah um, um zu verhindern, 221 
dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur Einschüchterung, z.B. von Journalisten sowie 222 
zivilgesellschaftlich Engagierten , missbraucht werden.  223 
 224 
d. Urheberrecht : Im Urheberrecht sorgen wir für einen fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure – 225 
Kreative, Wirtschaft, und Nutzer. Urheber müssen für die Nutzung ihrer bei der Entwicklung 226 
generativer KI notwendigerweise verwendeten Werke angemessen vergütet werden. Im digitalen 227 
Musikmarkt verpflichten wir Streamingplattform en, Kreative angemessen an den Einnahmen zu 228 
beteiligen. Wir sorgen für mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit bei der Nutzung kreativer 229 
Inhalte, insbesondere durch ein unabdingbares Recht auf eine regelgerechte Abrechnungsprüfung.  230 
Wir prüfen, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften 231 
wie der GEMA unter Wahrung der berechtigten Urheberinteressen praxisgerecht an die Belange von 232 
ehrenamtlichen und anderen nicht -kommerziellen Veranstaltern von z.B. Weihnachtsmärkten oder 233 
Sommerfesten in Kindergärten angepasst werden können.  234 
 235 
3. Strafprozessrecht  236 
 237 
a. Ermittlungsbefugnisse (§§ 100a ff StPO) : Wir müssen unseren Ermittlern die notwendigen 238 
Ermittlungsbefugnisse zur Verfügung stellen. Daher  weiten wir d ie Straftatenkataloge der §§ 100a ff 239 
StPO soweit erforderlich aus . Unter anderem entfristen wir die Telefonüberwachung beim 240 
Wohnungseinbruchsdiebstahl und passen die §§ 100a, 100b StPO dahingehend an, dass keine 241
7

AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 8 von 20 Katalogtat als Vortat von Geldwäschestraftaten erforderlich ist. Die Funkzellenabfrage wollen wir 242 
wieder umfassender ermöglichen . 243 
 244 
b.  Terrorismusbekämpfung : Um Terrorangriffe auch mit Alltagsgegenständen bereits im Vorfeld der 245 
Tat besser verfolgen zu können , weiten wir insbesondere den Anwendungsbereich von § 89a StGB auf 246 
den Fall aus, dass der Täter bei der Tat keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder 247 
einen PKW benutzen will.  248 
 249 
c. Weitere Ermittlungsbefugnisse (u.a. Kennzeichenerfassung, § 163g StPO bei Straftaten 250 
erheblicher Bedeutung, Chatkontrolle, Gesichtserkennung und DNA -Analyse) :  251 
Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale 252 
Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu 253 
können. Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer 254 
automatisierten (KI -basierten) Datenanalyse erhalten. Unter bestimmten, eng definierten 255 
Voraussetzungen bei schweren Straftaten wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde 256 
biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglichen. Zur 257 
nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wie eine Videoüberwachung an 258 
Kriminalitätsschwerpunkten. Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und 259 
Trainieren von IT -Produkten erhalten , Chatkontrolle und Client -Side Scanning, wie auf EU -Ebene 260 
derzeit in Verhandlungen, stimmen wir auch künftig nicht zu, da damit grundsätzliche Bürgerrechte 261 
ausgehebelt würden.  262 
 263 
d. Cannabis – auch hinsichtlich Ermittlungsbefugnissen  264 
Wir machen die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig.  265 
 266 
4. Strafrecht  267 
a. Schutz von Rettungskräften  und Polizisten : Wir verschärfen den strafrechtlichen Schutz von 268 
Einsatz - und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe und prüfen einen 269 
erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige.  270 
 271 
b. Sympathiewerbung  272 
Es ist nicht akzeptabel, dass terroristische und kriminelle Vereinigungen auf unseren Straßen und 273 
Plätzen ungestraft für ihre Ziele werben können. Angesichts der Terrorismusgefahr werden wir die 274 
Sympathiewerbung wieder unter Strafe stellen . 275 
 276
8

AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 9 von 20 c. § 99 StGB:  Für § 99 Abs. 1 StGB wird ein (Regel -)Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren 277 
Freiheitsstrafe eingeführt und in einem neuen Absatz 2 für unbenannte minder schwere Fälle ein 278 
Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.  279 
 280 
d. Umweltkriminalität : Umweltkriminalität ist eines der wichtigsten Betätigungsfelder für die 281 
Organisierte Kriminalität und bedroht unsere Lebensgrundlagen. In einem Nationalen Aktionsplan 282 
verständigen wir uns auf Ziele  und Maßnahmen für eine verstärkte Bekämpfung von 283 
Umweltkriminalität. Wir setzen uns für eine verstärkte europäische und internationale 284 
Zusammenarbeit ein.  285 
 286 
g. Strafrechtliche Vermögensabschöpfung : Wir regeln , dass beim Einziehen von Vermögen unklarer 287 
Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt und setzen die Empfehlungen der Bund - 288 
Länder -Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung um.  289 
 290 
h. Cyberstrafrecht, Deepfakes, Strafbarkeit Plattformbetreiber und Hackerparagraph : Wir 291 
reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken z.B. bei bildbasierter sexualisierter 292 
Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung 293 
gegenüber Dritten. Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere 294 
bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte.  Wir werden im Computerstrafrecht 295 
Rechtssicherheit für IT -Sicherheitsforschung schaffen , wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten 296 
verhindern.  297 
 298 
i. Modernisierung des Strafrechts : Wir entwickeln das StGB  weiter und prüfen auch, welche 299 
Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können. Wir streichen insbesondere § 265a 300 
StGB.  301 
 302 
j. Antisemitische Straftaten / Volksverhetzung : Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie 303 
regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts  bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.  304 
Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu 305 
insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen, inwiefern eine 306 
Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung 307 
antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden 308 
kann.   309 
 310
9

AG 1 – Innen, Recht, Migration  und Integration  Stand:  24.03.2025 , 19.00 Uhr  
Seite 10 von 20 k. Bekämpfung von illegalem Glücksspiel:  Wir verbessern gemeinsam mit den Ländern die 311 
Bekämpfung von illegalem Glücksspiel.  312 
 313 
l. Völkerrecht:  Wir wollen ein starkes Zeichen für das Völkerrecht und gegen Aggression setzen, und 314 
die bestehende Zuständigkeitslücke zum Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen 315 
Strafgerichtshofs schließen . 316 
 317 
5. Familienrecht  318 
a. Familienrechtsreform: Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir 319 
uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und 320 
ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge - und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Bei 321 
künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder 322 
hauptlasttragenden Eltern gehen und eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer - 323 
und Sozialrecht beinhalten.  324 
 325 
b. Reform des Abstammungsrechts :  326 
Die Vielfalt an Familienkonstellationen und die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin machen eine 327 
grundlegende Reform des Abstammungsrechts dringend erforderlich. Wir wollen Vereinbarungen zu 328 
rechtlicher Elternschaft schon vor der Empfängnis ermöglichen.  Wenn ein Kind in die Ehe zweier 329 
Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes 330 
vereinbart ist. Wir setzen die Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht um und werden 331 
Mehrelternschaft ermöglichen. Jeder Mensch soll darüber hinaus einen Anspruch auf 332 
„statusunabhängige“ Klärung der genetischen Abstammung haben. Das Samenspenderregister 333 
wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen.  334 
 335 
c. Missbräuchliche  Vaterschaftsanerkennung : Wir werden missbräuchliche 336 
Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden.   337 
 338 
d. N amensrecht : Wir strukturieren und vereinfachen das Namensrecht.   339 
 340 
6. Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und schutzbedürftige Personen und Stärkung von 341 
Frauenrechten  342 
a. Gewalt gegen Frauen : Wir wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen besser 343 
schützen. Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen 344 
Personen wie Kinder n, gebrechliche n Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues 345
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