Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Landesbetriebes Forst

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Landtag Brandenburg                                          Drucksache 6/11470 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4552 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11245 Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Landesbetriebes Forst Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung möchte das Ministerium für Wis- senschaft, Forschung und Kultur nach Cottbus und den Landesbetrieb Forst nach Ebers- walde verlegen. Gleichzeitig wurde allen Mitarbeitern versichert, dass niemand zum Um- zug gezwungen werden soll. Frage 1: Wie wird die Möglichkeit, weiterhin am Arbeitsort Potsdam zu verbleiben, rechts- verbindlich geregelt? Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Regelung zum Verbleib in Potsdam in Anspruch nehmen wollen? Frage 3: Wie erfolgt die Zuweisung der neuen Arbeitsplätze an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Potsdam bleiben wollen? Frage 4: Welche zusätzlichen Personalkosten entstehen durch die Versetzung der Mi- tarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Eberswalde und Cottbus? Frage 5: Wird die Landesregierung in den Behörden Modelle der Arbeitsortflexibilisierung anbieten und wenn ja, in welchem Umfang? zu den Fragen 1 bis 5: Die Landesregierung gibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Beschäftigungsgarantie am derzeitigen Standort Potsdam. Betriebsbedingte Kündi- gungen wegen bzw. aufgrund der Standortverlagerungen werden nicht ausgesprochen. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit: Niemand wird zwangsversetzt, niemand muss gegen sei- nen Willen umziehen. Umsetzungen und Versetzungen nach Cottbus werden ausschließlich im Einvernehmen mit den Tarifbeschäftigten und Beamten erfolgen. Die Beschäftigtenvertretungen werden selbstverständlich miteinbezogen. Alle denkbaren, technischen Möglichkeiten, zum Bei- spiel flexible Arbeitsplatzmodelle und Telearbeit, sollen genutzt werden. Eingegangen: 24.05.2019 / Ausgegeben: 29.05.2019
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Landtag Brandenburg                                                   Drucksache 6/11470 Die Fragen 1 bis 5 lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beantworten. Der Dia- log mit den Beschäftigten bzw. ihren Vertretungen beginnt erst. Auch zu den Kosten lassen sich deshalb derzeit keine Aussagen treffen. -2-
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